Aus den Verhandlungen des Gemeinderates ... - Rickenbach ZH
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<strong>Aus</strong> <strong>den</strong> <strong>Verhandlungen</strong> <strong>des</strong> <strong>Gemeinderates</strong> <strong>Rickenbach</strong><br />
Generelles Wasserversorgungsprojekt wird überarbeitet<br />
Das generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP 1995) der Gemeinde <strong>Rickenbach</strong> muss überarbeitet<br />
wer<strong>den</strong>. Das GWP legt die für eine ordnungsgemässe Versorgung <strong>des</strong> heutigen und zukünftigen<br />
Siedlungsgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser notwendigen Anlagen fest.<br />
Es beinhaltet ein umfassen<strong>des</strong> Gesamtkonzept, welches gleichermassen Forderungen der Versorgungs-<br />
und Betriebssicherheit wie auch einen zweckmässigen und wirtschaftlichen <strong>Aus</strong>bau<br />
der Anlagen berücksichtigt.<br />
Seit der Erstellung <strong>des</strong> letzten GWPs wur<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e Sanierungen am Leitungsnetz und<br />
an <strong>den</strong> Anlagen durchgeführt, weshalb die Überarbeitung nun sinnvoll ist. Im letzten Jahr<br />
wurde <strong>des</strong>halb unter der Leitung <strong>des</strong> AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) ein<br />
GWP-Check durchgeführt, bei welchem sämtliche relevanten Punkte unseres Wasserversorgungssystems<br />
überprüft wur<strong>den</strong>. Diese Fakten bil<strong>den</strong> die Grundlage für die weitere Planung.<br />
Die Arbeiten in der Phase 1 umfassen zudem die Entscheidungsgrundlagen für die Sanierungsmassnahmen<br />
in der Stationsstrasse.<br />
Für die Überarbeitung (1. Phase) <strong>des</strong> Generellen Wasserversorgungsprojektes bewilligte der<br />
Gemeinderat einen Rahmenkredit von 12 000 Franken und beauftragte das Ingenieurbüro<br />
Bachmann Stegemann + Partner AG, Andelfingen, mit der <strong>Aus</strong>führung.<br />
Anschlussvertrag für Offene Jugendarbeit der Politischen Gemein<strong>den</strong> Altikon, Dinhard,<br />
Ellikon an der Thur und <strong>Rickenbach</strong><br />
Im August 2007 stimmte der Gemeinderat dem Konzept für die Offene Jugendarbeit in <strong>den</strong><br />
Gemein<strong>den</strong> Altikon, Bertschikon, Dinhard, Ellikon an der Thur und <strong>Rickenbach</strong> zu. Dieses Konzept<br />
hat sich in <strong>den</strong> vergangen fünf Jahren bewährt. Mit dem <strong>Aus</strong>tritt der Gemeinde Bertschikon<br />
aus dem Sekundarschulkreis und dem geplanten Umzug <strong>des</strong> Jugendtreff Cube von Ellikon<br />
nach <strong>Rickenbach</strong> hat sich die <strong>Aus</strong>gangslage verändert. Daneben wird die Rechnung seit Januar<br />
2012 bereits von der Finanzverwaltung <strong>Rickenbach</strong> geführt. Die verbleiben<strong>den</strong> vier Gemein<strong>den</strong><br />
haben <strong>des</strong>halb die Zusammenarbeit neu geregelt. Die in unserer Gemeinde für Jugendfragen<br />
zuständige Sozialbehörde hat nun die weiterführen<strong>den</strong> Dokumente wie das Konzept<br />
und die Stellenbeschreibungen der Mitarbeiten<strong>den</strong> bearbeitet.<br />
Richtlinien über die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit von Bürgerrechtsbewerbern<br />
Bei der Einbürgerung sowohl von Schweizerinnen und Schweizern als auch von <strong>Aus</strong>länderinnen<br />
und <strong>Aus</strong>ländern verlangt das kantonale Recht, dass die gesuchstellende Person sich und ihre<br />
Familie selber zu erhalten vermag. Dabei ist § 5 der Bürgerrechtsverordnung zu beachten:<br />
„Die Fähigkeit zur wirtschaftlichen Erhaltung gilt als gegeben, wenn die Lebenskosten und<br />
Unterhaltsverpflichtungen <strong>des</strong> Bewerbers voraussichtlich in angemessenem Umfang durch<br />
Einkommen, Vermögen und Rechtsansprüche gegen Dritte gedeckt ist.“ Die Gemein<strong>den</strong><br />
können bei <strong>Aus</strong>ländern mit Geburtsort im <strong>Aus</strong>land strengere Anforderungen an die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse stellen.
Weil die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit einzig von <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> geprüft und beurteilt<br />
wird – Kanton und Bund äussern sich nicht zu dieser Frage – definierte der Gemeinderat die<br />
kommunalen Bedingungen für die Beurteilung der Einbürgerungsgesuche im Sinne einer Richtlinie.<br />
Diese sollen bis zum Vorliegen klarer übergeordneter Vorgaben gelten. Dabei war zu beachten,<br />
dass die Regelungen nicht zum <strong>Aus</strong>schluss bestimmter Gruppen von gesuchstellen<strong>den</strong><br />
Personen führen dürfen.<br />
Submissionsverfahren für RICKENBACHER<br />
Gemäss kantonaler Submissionsverordnung müssen wiederkehrende Aufträge periodisch submissioniert<br />
wer<strong>den</strong>. Im April wur<strong>den</strong> <strong>des</strong>halb fünf Druckereiunternehmen im Einladungsverfahren<br />
zur Offertstellung für die Herstellung von Satz und Druck <strong>des</strong> Gemeindemitteilungsblattes<br />
DER RICKENBACHER per 1. Januar 2013 eingela<strong>den</strong>. Ende Mai informierte die bisherige<br />
Druckerei ohne jegliche Vorankündigung, dass sie per 1. Juni 2012 alle operativen Geschäfte<br />
einstellen werde. Es musste <strong>des</strong>halb per sofort eine neue Lösung gesucht wer<strong>den</strong>. Von fünf<br />
angeschriebenen Druckereiunternehmen sind lediglich drei Offerten eingegangen. Dabei erfüllt<br />
die Optimo Service AG, Winterthur, die Zuschlagskriterien am besten.<br />
Rücktritt von Robert Gnos aus der Sekundarschulpflege - Anordnung Ersatzwahl<br />
Robert Gnos, Dinhard, ersuchte <strong>den</strong> Bezirksrat Winterthur um Entlassung aus der Sekundarschulpflege<br />
<strong>Rickenbach</strong> aus beruflichen Grün<strong>den</strong>. Dieser hat nun Robert Gnos unter bester<br />
Verdankung der geleisteten Dienste per 31. Dezember 2012 entlassen und <strong>den</strong> Gemeinderat<br />
eingela<strong>den</strong>, eine Ersatzwahl anzuordnen. Die Wahl wird gemäss Gemeindeordnung der Sekundarschulkreisgemeinde<br />
sowie <strong>den</strong> Vorschriften <strong>des</strong> Gesetzes über die politischen Rechte und<br />
der dazugehörigen Vollziehungsverordnung durchgeführt. Es kommt das Verfahren mit einem<br />
leeren Wahlzettel zur Anwendung. Die Ersatzwahl für ein Mitglied der Sekundarschulpflege<br />
<strong>Rickenbach</strong> für <strong>den</strong> Rest der Amtsdauer 2010/2014 wird auf Sonntag, 23. September 2012,<br />
festgesetzt. Ein allenfalls erforderlicher 2. Wahlgang findet am 25. November 2012 statt.<br />
Verschie<strong>den</strong>es<br />
In der Berichtsperiode bewilligte der Gemeinderat als Baubehörde verschie<strong>den</strong>e Um- und Anbauten.<br />
Daneben genehmigte er die Jahresrechnung 2011 <strong>des</strong> Sicherheitszweckverban<strong>des</strong><br />
Thurtal-Süd, <strong>des</strong> Forstrevier RIBEWI und der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi. Aufgrund<br />
der guten Erfahrungen in der diesjährigen Versuchsphase wird die Mörsburgstrasse ab<br />
2013 jeweils während der Amphibienwanderung im Kiesgrubengebiet Ebnet-Eichholz (Mitte<br />
Februar bis Anfang April) temporär für <strong>den</strong> Durchgangsverkehr gesperrt.<br />
Als Nachfolger von Gaby Spalinger wählte der Gemeinderat Georg Walther, <strong>Rickenbach</strong>, neu<br />
in die Redaktionskommission <strong>des</strong> RICKENBACHER. Unter dem Vorbehalt der Erteilung <strong>des</strong><br />
Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wur<strong>den</strong> Lidia und<br />
Mario Di Cristofano, italienische Staatsangehörige, in das Bürgerrecht der Gemeinde <strong>Rickenbach</strong><br />
aufgenommen. Die bei<strong>den</strong> Geschwister sind in der Schweiz geboren, weshalb der Gemeinderat<br />
für die Einbürgerung abschliessend zuständig ist.<br />
Thuri Bänziger, Gemein<strong>des</strong>chreiber
Gemeindeverwaltung und Werke am 12. Juli geschlossen<br />
Am Donnerstag, 12. Juli, findet der traditionelle Betriebsausflug <strong>des</strong> Gemeindepersonals<br />
statt, weshalb der Werkhof und die Büros der Gemeindeverwaltung <strong>den</strong> ganzen Tag geschlossen<br />
sind. Bei To<strong>des</strong>fällen übernimmt die Gemeindeverwaltung Altikon (Telefon 052 336 12 26)<br />
die Stellvertretung. - Bei Notfällen (z.B. Wasserleitungsbrüche etc.) ist das Verwaltungs- und<br />
das Werkteam unter <strong>den</strong> Natel-Nummern 079 467 83 59 oder 079 467 83 68 erreichbar. Für<br />
das Verständnis für diese Einschränkungen danken wir bestens.<br />
Verwaltungs- und Werkteam der Gemeinde <strong>Rickenbach</strong>