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Erläuternder Bericht nach Artikel 47 der RPV - Rickenbach ZH ...

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Antrag an die Gemeindeversammlung<br />

<strong>Erläutern<strong>der</strong></strong> <strong>Bericht</strong><br />

<strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> <strong>47</strong> <strong>der</strong> <strong>RPV</strong><br />

zur Teilrevision <strong>der</strong> Ortsplanung <strong>Rickenbach</strong> 2010<br />

<strong>Rickenbach</strong>, 21. September 2010<br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>Rickenbach</strong><br />

Die Präsidentin: Der Schreiber<br />

Bea Pfeifer Thuri Bänziger<br />

EHZ Ernst Huggler-Kugler, Raumplaner NDS HTL FSU Stationsstrasse 15, 8487 Zell,<br />

Tel. 052 383 29 38, Fax 052 383 24 28, E-Mail huggler@ehz.ch


Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1. Ausgangslage 3<br />

2. Grundlagen 3<br />

3. Vorgehen 3<br />

4. Erläuterungen zu den Zonenplananpassungen 5<br />

A <strong>Rickenbach</strong> 6<br />

B Sulz 10<br />

C Hintergrüt 12<br />

5. Erläuterungen zu den Bau- und Zonenordnung 12<br />

2


1. Ausgangslage<br />

3<br />

Gestützt auf Art. <strong>47</strong> <strong>der</strong> Raumplanungsverordnung (<strong>RPV</strong>) vom 28. Juni 2000 erstattet<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>Rickenbach</strong> als Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt,<br />

<strong>der</strong> Baudirektion des Kantons Zürich (Art. 26, Abs. 1 PPG) <strong>Bericht</strong> darüber,<br />

wie durch die Nutzungspläne die Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumplanung (Art. 1<br />

und 3 RPG), die Anregungen aus <strong>der</strong> Bevölkerung (Art. 4, Abs. 2 RPG), die Sachpläne<br />

und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) und <strong>der</strong> Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigt<br />

wurden. Mit den Anpassungen in <strong>der</strong> Bauordnung wird aufgezeigt, wie<br />

mit den wenigen noch vorhandenen Baulandreserven haushälterisch umzugehen<br />

ist (Art. <strong>47</strong>, Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>RPV</strong>).<br />

2. Grundlagen<br />

3. Vorgehen<br />

.1 Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom<br />

22. Juni 1979, insbeson<strong>der</strong>e Art. 26.<br />

.2 Raumplanungsverordnung (<strong>RPV</strong>) des Bundes vom 28. Juni 2000, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Art. <strong>47</strong>.<br />

.3 Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Zürich<br />

(Planungs- und Baugesetz PBG) vom 07. September 1975.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat festgestellt, dass in <strong>der</strong> Bevölkerung ein grosser Bedarf <strong>nach</strong><br />

Bauland o<strong>der</strong> zum Kauf von teilweise überbauten Grundstücken besteht. Die<br />

Nachfrage <strong>nach</strong> Altliegenschaften in den Kernzonen ist eher gering da wegen dem<br />

bestehenden Ortsbildschutz und den entsprechend restriktiven Bestimmungen weniger<br />

persönlichen Gestaltungsspielraum besteht. Im August 2006 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

<strong>Rickenbach</strong> in seinem Leitbild als Zielsetzung für die ganze Gemeinde<br />

ein Bevölkerungswachstum in den nächsten 10 bis 15 Jahren von 500 Personen,<br />

d.h. von dazumal 2'500 auf 3'000 Einwohner definiert. Damit soll gewährleistet<br />

werden, dass die vorhandene Infrastrukturen wie Landi, Post, öffentlicher Verkehr,<br />

Schulen, Verwaltung, Friedhof, Schwimmbad, Freizeit- und Sportanlagen, Ver- und<br />

Entsorgungseinrichtungen weiterhin massvoll genutzt und unterhalten werden<br />

können. Es sollen die Verdichtungsmöglichkeiten verbessert und Anreize für Um-


4<br />

nutzung und den Ausbau von bestehenden Liegenschaften sowie Arbeitsplätze für<br />

das Kleingewerbe geschaffen werden. Damit will man einer weiteren Zersiedelung<br />

und grossflächigen Einzonung entgegenwirken sowie mit dem vorhandenen Bauland<br />

haushälterische umgehen.<br />

In Absprache mit dem Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV) wurde das<br />

Vorgehen festgelegt. Auf den Aufruf in <strong>der</strong> Bevölkerung und bei den Parteien wurde<br />

eine breit abgestützte Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Dorf- und Gewerbeverein,<br />

dem Forum <strong>Rickenbach</strong>, den Parteien, einem Architekten, dem Gemeindepräsidenten<br />

und Hochbauvorstand, dem Bauberater und Gemeindeingenieur,<br />

dem Gemeindeschreiber und dem Ortsplaner gebildet. Im "<strong>Rickenbach</strong>er" <strong>der</strong> Gemeindepublikationsschrift,<br />

am runden Tisch und in vielen Einzelgesprächen wurde<br />

die Bevölkerung über die einzelnen Arbeitsschritte und den Stand <strong>der</strong> Arbeiten<br />

laufend orientiert. An <strong>der</strong> Gemeindeversammlung über die Krediterteilung für die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Ortsplanungsrevision äusserte sich die Bevölkerung auch zu ihren<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen, Bedürfnissen und Wünschen <strong>der</strong> zu bearbeitenden Themen in<br />

<strong>der</strong> BZO-Revision. An den Begehungen vor Ort mit Herr Felix Blindenbacher und<br />

Frau Ruth Wildberger vom ARV wurden die möglichen Anpassungen in <strong>der</strong> überkommunalen<br />

Kernzone sowie im Bereich <strong>der</strong> Gestaltungsplanpflicht für Pferdesport<br />

von <strong>Rickenbach</strong> besprochen und entsprechend in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe BZO<br />

auch alle übrigen Bau- und Nichtbaugebiete begutachtet und Anpassungsvorschläge<br />

ausgearbeitet. Damit eine möglichst ausgewogene und praktisch erfolgreich<br />

umsetzbare Bauordnung entsteht, wurden auch an<strong>der</strong>e Bauordnungen verglichen<br />

sowie Besichtigungen von guten und schlechten Beispielen in Kernzonen<br />

durchgeführt und mit den begleitenden Behörden besprochen.<br />

Die Vorprüfungen <strong>der</strong> verschiedenen Zonenplan- und Bauordnungsanpassungen<br />

durch das ARV haben gezeigt, dass bezüglich den Formulierungen und Auffassungen<br />

<strong>der</strong> Kommission und dem ARV durchaus verschiedene vertretbare Auffassungen<br />

bestehen, die zum gleichen Ziel führen können. Deshalb waren mehrere<br />

Schritte und Vorprüfungen notwendig, so dass die einzelnen Bestimmungen sorgfältig<br />

aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt werden konnten. In sehr eingehenden Auseinan<strong>der</strong>setzungen<br />

und mit zielgerichteten Vorschlägen ist die nun vorliegende, endgültige<br />

Fassung entstanden. Da es nur schwer verständlich wäre, alle Zwischenschritte<br />

aufzuzeigen und diese anhand von 21 Arbeitspapieren und diversen Protokollen<br />

<strong>nach</strong>vollzogen werden können, wird in diesem <strong>Bericht</strong> nur noch die Gegenüberstellung<br />

zwischen <strong>der</strong> bestehenden und <strong>der</strong> neuen Bau- und Zonenordnung dargestellt<br />

und <strong>nach</strong> den vorgegebenen Zielsetzungen erläutert. Wir danken allen Beteiligten,<br />

aber insbeson<strong>der</strong>e Herr Balthasar Thalmann (Nachfolger von Felix Blinden-


5<br />

bacher) vom ARV für seine verständnisvolle und konstruktive Unterstützung in diesem<br />

spannenden Prozess. Wir sind überzeugt, dank diesem schrittweisen Vorgehen<br />

und dem sorgfältigen Abwägen <strong>der</strong> verschiedenen Argumentationen und Anregungen<br />

eine praktikable und für alle Beteiligten vertretbare, zielgerichtete Lösung<br />

gefunden zu haben.<br />

4. Erläuterungen zu den Zonenplananpassungen<br />

Gegenüber dem heute gültigen Zonenplan sind Anpassungen vorgenommen worden,<br />

die vorab die in <strong>der</strong> Zwischenzeit vorgenommenen Parzellenanpassungen,<br />

neue Strassenführungen usw. berücksichtigen und ferner den Leitlinien des ARV<br />

für die wünschbare Bauzonenentwicklung Rechnung tragen.<br />

Leitlinie 1: Die Zukunftstauglichkeit <strong>der</strong> Siedlungsstrukturen sicherstellen<br />

und verbessern<br />

Zu diesem Zwecke sind im Rahmen <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung <strong>nach</strong><br />

innen die vorhandenen Potentiale besser zu nutzen und es ist dafür<br />

zu sorgen, dass die Lebens- und Siedlungsqualität insgesamt erhalten<br />

bzw. gesteigert werden kann.<br />

Leitlinie 2: Die Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsstruktur ist schwerpunktmässig<br />

auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) auszurichten<br />

Der Dorfteil <strong>Rickenbach</strong> ist durch die attraktive Postautoverbindung<br />

aus Ellikon mit direkter Fahrt zum S-Bahnhof in Sulz sehr gut an den<br />

ÖV angebunden. Die Anpassungen im Zonenplan bezüglich <strong>der</strong> Zonenplanzuteilung<br />

und insbeson<strong>der</strong>e für eine weitere Einzonung von<br />

Landwirtschaftsland konzentrieren sich dementsprechend auf den<br />

Ortsteil Sulz.<br />

Leitlinie 3: Zusammenhängende naturnahe Räume sind zu schonen und<br />

aktiv zu för<strong>der</strong>n<br />

Neben dem Schutz <strong>der</strong> offenen Landschaft an sich ist für die Erhaltung<br />

und Aufwertung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen zu<br />

sorgen. Mit <strong>der</strong> Sicherung des Wildkorridors parallel zum Schwarzbach<br />

im Gebiet Brüel in <strong>Rickenbach</strong> sowie den Ausweitungen <strong>der</strong><br />

Freihaltezonen sowie <strong>der</strong>en Erschliessungen werden diesen Bedürfnissen<br />

Rechnung getragen.


6<br />

Auf den Zonenplänen sind alle Än<strong>der</strong>ungen im Anordnungsspielraum gegenüber<br />

dem heute gültigen Zonenplan schwarz umrandet dargestellt, fortlaufend nummeriert<br />

und mit<br />

<strong>der</strong> bisherigen und neuen Zonenzugehörigkeit bezeichnet worden.<br />

A: <strong>Rickenbach</strong><br />

1 Arrondierung Die schräg durch das Grundstück verlaufende<br />

Freihaltezone Abgrenzung verläuft neu parallel zum Gebäude<br />

Kernzone Kommunal in einem Abstand von 5m.<br />

2 Umzonung Mit <strong>der</strong> Korrektur <strong>der</strong> Kernzonengrenze bis und<br />

Freihaltezone mit Strassengrenze <strong>der</strong> Zufahrtsstrasse wird ge-<br />

Kernzone Kommunal währleistet, dass die Zu- und Wegfahrt zum Baugrundstück<br />

über eingezontes Gebiet erfolgt.<br />

3 Umzonung Auch hier wird analog dem Objekt 2 die bestehen-<br />

Landwirtschaftszone de Zufahrt legitimiert.<br />

Kernzone Kommunal<br />

4 Einzonung Entsprechend dem kantonal festgelegten Ortsbild-<br />

Landwirtschaftszone Perimeter wird dieser Teil des Grundstückes <strong>der</strong><br />

Kernzone Überkommunal Überkommunalen Kernzone zugewiesen.<br />

5 Umzonung Zufahrt analog Objekt 3.<br />

Landwirtschaftszone<br />

Kernzone Kommunal<br />

6 Anpassung Zonengrenze zwischen KK zu ÖB wird neu in die<br />

Zone für öffentliche Bauten Strassenmitte verlegt. Diese Praxis wird konse-<br />

Kernzone Kommunal quenterweise bei allen Bauzonenabgrenzungen<br />

so gehandhabt resp. wo nicht bereits so eingetragen<br />

entsprechend korrigiert.<br />

7 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Zonenabgrenzung auf die<br />

Zone für öffentliche Bauten Strassenmitte.<br />

Kernzone Kommunal<br />

8 Umzonung Zufahrtsstrasse vollumfänglich <strong>der</strong> Kernzone<br />

Zone für öffentliche Bauten kommunal zuordnen, so dass die Abgrenzung<br />

Kernzone Kommunal mit <strong>der</strong> Kernzone überkommunal übereinstimmt.<br />

9 Zonengrenze verschieben Verschiebung <strong>der</strong> Zonengrenze auf die Parzellen-<br />

Zone für öffentliche Bauten grenze, so dass Kernzonenabgrenzung überkom-<br />

Kernzone Kommunal munal mit <strong>der</strong> Kernzonengrenze kommunal und<br />

mit <strong>der</strong> ÖB übereinstimmt.


10 Umzonung Eine Erweiterung <strong>der</strong> Schulanlage scheint wenig<br />

Kernzone Überkommunal wahrscheinlich, weshalb dieses Grundstück <strong>der</strong><br />

Freihaltezone Freihaltezone zugewiesen wird.<br />

11 Umzonung Der zusammenhängende Bachraum wird auf die<br />

Kernzone Überkommunal ganze Länge so breit wie möglich ausgeschieden<br />

Freihaltezone und <strong>der</strong> Freihaltezone zugeordnet. Dieser Gewässerraum<br />

war bereits teilweise ausgeschieden.<br />

12 Umzonung Die Kernzonengrenze wird auf die Grundstücks-<br />

Landwirtschaftszone grenze angepasst.<br />

Kernzone Kommunal<br />

13 Arrondierung Grenzverlauf entsprechend dem Grenzverlauf vom<br />

Landwirtschaftszone angrenzenden Grundstück begradigt.<br />

Kernzone Kommunal<br />

14 Umzonung Friedhofnutzung auf Parzellengrenze zurück-<br />

Freihaltezone nehmen. Dieses Grundstücksdreieck soll wei-<br />

Landwirtschaftszone terhin landwirtschaftlich genutzt werden.<br />

15 Arrondierung Zonengrenze mit einem Gebäudeabstand von<br />

Landwirtschaftszone 5m festlegen.<br />

Kernzone Kommunal<br />

16 Umzonung Die Zufahrtsstrasse wird bis zur Grundstücks-<br />

Landwirtschaftszone grenze in die Kernzone umgeteilt.<br />

Kernzone Kommunal<br />

17 Arrondierung Kernzonengrenze entsprechend dem Verlauf <strong>der</strong><br />

Landwirtschaftszone Grundstücksgrenze anpassen.<br />

Kernzone Kommunal<br />

18 Umzonung Gewässerraum entsprechend den Richtlinien für<br />

Landwirtschaftszone den Sulzergraben Nr. 3a auf 13m Breite ab Stras-<br />

Freihaltezone sengrenze festlegen.<br />

19 Umzonung Freihaltezone für den Bachraum bis zur Par-<br />

Kernzone Kommunal zellengrenzen ausweiten.<br />

Freihaltezone<br />

20 Umzonung Freihaltezone entsprechend <strong>der</strong> Grundstücks-<br />

Zone für öffentliche Bauten grenzen festlegen.<br />

Freihaltezone<br />

21 Abgrenzung Zonenabgrenzung auf Strassenmitte anpassen.<br />

Zone öffentliche Bauten<br />

Kernzone Kommunal<br />

7


22 Umzonung Zonenanpassung über gesamte Strassenfläche.<br />

Landwirtschaftszone<br />

Zone für öffentliche Bauten<br />

23 Umzonung Gewässerraum bis und mit dem zugekauften<br />

Landwirtschaftszone Grundstück für die Bachraumgestaltung des<br />

Freihaltezone Sulzergraben Nr. 3 ausgedehnt festlegen.<br />

24 Umzonung Kernzonenanpassung auf Grundstücksgrenze<br />

Landwirtschaftszone festlegen.<br />

Kernzone Kommunal<br />

25 Umzonung Kernzonengrenze <strong>der</strong> Nutzung entsprechend an-<br />

Kernzone Überkommunal passen.<br />

Freihaltezone<br />

26 Umzonung Gewässerraum möglichst breit ausscheiden.<br />

Zone für öffentliche Bauten<br />

Freihaltezonen<br />

27 Umzonung Gewässerraum im Bereich des Hochwasser-<br />

Landwirtschaftszone rückhaltebeckens ausscheiden.<br />

Freihaltezone<br />

28 Ergänzung Festlegen <strong>der</strong> Gestaltungsplanpflicht über<br />

Landwirtschaftszone die Erholungs- und Freihaltezone festgelegt.<br />

Erholungs- und Freihaltezone<br />

29 Umzonung Umzonung mit klarer Zweckbestimmung für<br />

Landwirtschaftszone Pferdesport mit Gestaltungsplanpflicht ausdrück-<br />

Erholungszone lich inkl. <strong>der</strong> Freihaltezone gegenüber Schwarzbach<br />

Nr. 1 und Sulzergraben Nr. 3.<br />

30 Wildtierkorridor Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Wildtierverbindung in die-<br />

Landwirtschaftszone sem Bereich wird eine 15m breite Freihaltezone<br />

Freihaltezone ab Bachgrundstücksgrenze ausgeschieden.<br />

31 Umzonung Dieser Bereich wird von <strong>der</strong> Erholungs- in die Frei-<br />

Erholungszone haltezone umgezont, damit eine naturnahe Bach-<br />

Freihaltezone raumgestaltung möglich ist.<br />

32 Umzonung Das Umgelände entlang dem Bachverlauf wird bis<br />

Landwirtschaftszone zur Grundstücksgrenze entlang des Flurwegs süd-<br />

Freihaltezone lich des Schwarzbach <strong>der</strong> Freihaltezone zugewiesen.<br />

33 Wildtierkorridor Zur Gewährung einer durchgehenden Wildtierver-<br />

Erholungszone bindung soll auch dieses Grundstück von <strong>der</strong> Er-<br />

Freihaltezone holungs- in die Freihaltezone umzuteilen.<br />

8


34 Umzonung Umzonung entsprechend <strong>der</strong> Hauptnutzung dieses<br />

Erholungszone Strassenabschnittes.<br />

Landwirtschaftszone<br />

35 Umzonung Dieser Bachbereich ist zweckmässigerweise zur<br />

Landwirtschaftszone Arrondierung ebenfalls <strong>der</strong> Freihaltezone zuge-<br />

Freihaltezone wiesen worden.<br />

36 Umzonung Gewässerraum analog Objekt 39 sicherstellen.<br />

Landwirtschaftszone<br />

Freihaltezone<br />

37 Umzonung Ausweitung <strong>der</strong> Freihaltezone bis zur Grund-<br />

Kernzone Kommunal stücksgrenze.<br />

Freihaltezone<br />

38 Umzonung Zur Legitimierung <strong>der</strong> bestehenden Grundstücks-<br />

Landwirtschaftszone zufahrt wird dieser Strassenbereich <strong>der</strong> Kern-<br />

Kernzone Kommunal zone zugeordnet.<br />

39 Umzonung Zonenabgrenzung in die Strassenmitte verlegt.<br />

Zone für öffentliche Bauten<br />

Kernzone<br />

40 Umzonung Gebäude welche bisher in <strong>der</strong> Landwirtschaftszo-<br />

Landwirtschaftszone ne, aber innerhalb <strong>der</strong> Überkommunalen Kern-<br />

Kernzone Überkommunal zone waren, deckungsgleich <strong>der</strong> überkommunalen<br />

Kernzone anpassen.<br />

41 Arrondierung Anpassung des Kernzonenbereiches mit einem<br />

Landwirtschaftszone Gebäudeabstand von 5m.<br />

Kernzone Überkommunal<br />

42 Arrondierung Anpassung <strong>der</strong> Zufahrtsstrasse sowie <strong>der</strong> über-<br />

Landwirtschaftszone kommunalen Kernzone bis zur Grundstücksgren-<br />

Kernzone Überkommunal ze.<br />

43 Arrondierung Kernzone auf Grundstücksgrenze angepasst.<br />

Landwirtschaftszone<br />

Kernzone Kommunal<br />

44 Umzonung Diese Liegenschaft wird nicht mehr landwirt-<br />

Landwirtschaftszone schaftlich genutzt, deshalb Umzonung in die<br />

Kernzone Überkommunal Kernzone.<br />

45 Umzonung Umzonung analog Objekt 44.<br />

Landwirtschaftszone<br />

Kernzone Kommunal<br />

9


10<br />

B: SULZ<br />

46 Arrondierung Wohnzone 2-geschossig auf Grundstücksgrenze<br />

Zone für öffentliche Bauten angepasst.<br />

W2<br />

<strong>47</strong> Umzonung Anpassung entsprechend den realisierten resp.<br />

W3/60 vorhandenen Gebäudestrukturen. Es sind in die-<br />

W2/50 sem Gebiet nur Einfamilienhäuser gebaut worden.<br />

48 Umzonung Umzonung analog Objekt <strong>47</strong>.<br />

WG2<br />

W2/50<br />

49 Arrondierung Freihaltezone realisiert und entsprechend ausge-<br />

WG2 schieden und auf Grundstücksgrenze festgelegt.<br />

Freihaltezone<br />

50 Arrondierung Wohnzone dreigeschossig <strong>der</strong> neuen Strassen-<br />

Landwirtschaftszone führung angepasst.<br />

W3/60<br />

51 Umzonung Freihaltezone <strong>der</strong> Grundstücksgrenze angepasst,<br />

W3/60 unter Berücksichtigung von 5m Gebäudeabstand.<br />

Freihaltezone<br />

52 Umzonung Freihaltezone auf Parzellengrenze angepasst.<br />

Landwirtschaftszone<br />

Freihaltezone<br />

53 Umzonung Wohnzone <strong>der</strong> neuen Strassenführung und Par-<br />

Landwirtschaftszone zellengrenze angepasst.<br />

W2/50<br />

54 Arrondierung Zonengrenze auf Strassenmitte angepasst.<br />

Landwirtschaftszone<br />

W3/60<br />

55 Arrondierung Wohnzone auf Parzellengrenzen angepasst.<br />

Landwirtschaftszone<br />

W2/50<br />

56 Umzonung Umzonung entsprechend <strong>der</strong> tatsächlich ge-<br />

Kernzone bauten Gebäudestrukturen angepasst. Es sind<br />

W3/60 in diesem Gebiet keine zonenwichtigen Bauten<br />

vorhanden.<br />

57 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />

Kernzone<br />

W2/50


58 Arrondierung Erweiterung <strong>der</strong> WG2 bis zu einem Gebäudeab-<br />

Landwirtschaftszone stand von 5m ab dem bestehenden Gebäude.<br />

WG2<br />

59 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />

Kernzone<br />

WG2<br />

60 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />

Kernzone<br />

W2/50<br />

61 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Kernzone bis und mit Erschliess-<br />

Landwirtschaftszone flächen.<br />

Kernzone<br />

62 Umzonung Anpassung analog Objekt 61.<br />

Landwirtschaftszone<br />

Kernzone<br />

63 Arrondierung Kernzonengrenze auf einen Gebäudeabstand<br />

Landwirtschaftszone von 5m festlegen.<br />

Kernzone<br />

64 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />

Kernzone<br />

WG2<br />

65 Umzonung Einzonung zur Gewährleistung <strong>der</strong> Zufahrts-<br />

Landwirtschaftszone erschliessung in Wohnzone.<br />

WG2<br />

66 Umzonung Einzonung analog Objekt 65.<br />

Landwirtschaftszone<br />

WG2<br />

67 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Zonenzugehörigkeit im Strassen-<br />

WG2 bereich entsprechend <strong>der</strong> angrenzenden Wohn-<br />

W2/50 zone.<br />

68 Umzonung Umzonung entsprechend dem Wunsch <strong>der</strong> Pri-<br />

WG2 marschulbehörde für die Sicherung von allfälligen<br />

Zone öffentliche Bauten Erweiterungen <strong>der</strong> Schulanlage.<br />

69 Umzonung Wohnzone von Strassenmitte auf Strassen-<br />

Erholungszone grenze angepasst, so dass die Zufahrt über die<br />

W2/50 Bauzone erfolgt.<br />

11


70 Umzonung Zone für öffentliche Bauten auf Strassen-<br />

Erholungszone grenze angepasst, damit die Erschliessung<br />

Zone öffentliche Bauten gewährleistet ist.<br />

71 Bachausparzellierung Anpassung des Bachvorgartengebietes zur Er-<br />

Landwirtschaftszone / Wald haltung einer naturnahen Bachgestaltung und<br />

Freihaltezone Bewirtschaftung.<br />

72 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Gewerbezonengrenze, so dass<br />

Landwirtschaftszone die Erschliessung dieser Zone gewährleistet ist.<br />

Gewerbezone Der ursprüngliche Römerweg ist aufgehoben<br />

worden.<br />

12<br />

C: Hintergrüt<br />

73 Arrondierung Kernzonengrenze mit einem Gebäudeab-<br />

Landwirtschaftszone stand von 5m festlegen.<br />

Kernzone<br />

74 Arrondierung Kernzonengrenze dem angrenzenden 5m-Ab-<br />

Landwirtschaftszone standsbereich anpassen.<br />

Kernzone<br />

75 Auszonung Umzonung von Kernzone in Landwirtschafts-<br />

Kernzone zone, da das Gebäude rein landwirtschaftlich<br />

Landwirtschaftszone genutzt wird.<br />

76 Arrondierung Anpassung <strong>der</strong> Kernzone auf 5m Gebäudeab-<br />

Landwirtschaftszone stand.<br />

Kernzone<br />

5. Erläuterungen zur Bau- und Zonenordnung (BZO)<br />

Die bestehende Bau- und Zonenordnung ist durch die vom Gemein<strong>der</strong>at eingesetzte<br />

Arbeitsgruppe sehr intensiv und umfassend diskutiert, beraten und in allen<br />

Details bearbeitet worden. Die Anregungen und Einwände aus <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

sowie aus den Vorprüfungen durch das Amt für Raumordnung und Vermessung<br />

(ARV) sind ebenfalls sorgfältig geprüft und <strong>nach</strong> Abwägung aller Vor- und Nachteile<br />

<strong>der</strong> einzelnen Formulierungen sorgfältig aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt in die neue<br />

BZO eingeflossen.<br />

Die Revision <strong>der</strong> Ortsplanung bestehend aus <strong>der</strong> Bau- und Zonenordnung mit den<br />

entsprechenden Zonen- und Kernzonenplänen von <strong>Rickenbach</strong>, Sulz und Hintergrüt<br />

sowie dem Erläuterungsbericht <strong>nach</strong> Art. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> sind in <strong>der</strong> Zeit vom 25.


13<br />

September 2009 bis 24. November 2009 öffentlich aufgelegen. Nach diesem Einwendungsverfahren<br />

und <strong>der</strong> Anhörung <strong>der</strong> <strong>nach</strong>- und nebengeordneten Planungsträger<br />

gemäss §7 PGB sind diese Unterlagen überarbeitet und entsprechend marginal<br />

angepasst worden.<br />

Aus <strong>der</strong> synoptischen Gegenüberstellung <strong>der</strong> Bau- und Zonenordnung sind die<br />

einzelnen Korrekturen ersichtlich. Dabei bedeuten schwarz: bestehende Bauordnung,<br />

rot: Entwurf und Vorschlag <strong>der</strong> Arbeitsgruppe BZO und grün: Korrekturen<br />

<strong>nach</strong> <strong>der</strong> 3. Vorprüfung durch das ARV. Die in <strong>der</strong> Schlussfassung durch das ARV<br />

als 4. Vorprüfung vorgenommenen Ergänzungen sind blau dargestellt. Dort, wo die<br />

vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen nicht selbsterklärend sind, erfolgen hier noch einige<br />

Hinweise zur Bau- und Zonenordnung.<br />

2.1 Kernzonen<br />

Für die kommunalen Kernzonen von <strong>Rickenbach</strong>, Sulz und Hintergrüt<br />

wurden einheitliche Regelungen formuliert.<br />

Art. 3 Bautypen<br />

Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass Bauwillige in einem sehr<br />

frühen Stadium <strong>der</strong> Planung mit <strong>der</strong> Gemeinde und in <strong>der</strong> überkommunalen<br />

Kernzone mit den Kanton Kontakt aufnehmen. Der Rahmen und Spielraum<br />

für die einzelnen Bauvorhaben ist aus <strong>der</strong> Tabelle ersichtlich. Das private,<br />

unabhängige Fachgremium kann sowohl von Bauwilligen o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

vorgeschlagen werden. Je <strong>nach</strong> Wichtigkeit des Gebäudes o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Platz- und Strassenraumgestaltung sowie <strong>der</strong> ortsbildprägenden Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Bauabsicht, kann dieses Fachgremium unterschiedlich zusammengesetzt<br />

und finanziert werden. Die Gemeinde zeigt mit diesem Vorgehen,<br />

dass sie nicht nur Wert auf eine gute Architektur, optimale Einordnung<br />

usw. legt, son<strong>der</strong>n dass ihr auch die übrigen Aspekte wie innere Verdichtung,<br />

Oekologie usw. wichtige Anliegen sind.<br />

Art. 6 Neubauten<br />

Das ARV hat vorgeschlagen, dass auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Nutzung des 2.<br />

Dachgeschosses in beiden Kernzonen gänzlich verzichtet werden soll. Die<br />

Arbeitsgruppe BZO ist aber dezidiert <strong>der</strong> Auffassung, dass mit <strong>der</strong> Reduktion<br />

<strong>der</strong> Gebäudehöhe von 8,10 auf 7,50m und einer maximal zulässigen<br />

Gebäudetiefe von 14m sowie den allgemeinen Einordnungsvorschriften <strong>der</strong>


14<br />

Spielraum genügend eingeschränkt wird und wenigstens diesbezüglich<br />

eventuell eine gewisse Verdichtung durch geschickte Vorschläge ermöglicht<br />

werden sollen. In Abschnitt 3 und 4 ist die differenzierte Geschosszahl<br />

für die entsprechenden Kernzonen als Kompromiss aufgenommen worden.<br />

Art. 10 Dachgestaltung<br />

Obschon in <strong>der</strong> überkommunalen Kernzone überdachte Dacheinschnitte<br />

vorhanden sind, verlangt das ARV, dass diese in <strong>der</strong> neuen Bauordnung<br />

auszuschliessen seien. Deshalb steht neu, dass solche überdachten<br />

Dacheinschnitte inskünftig nur noch in <strong>der</strong> kommunalen Kernzone zulässig<br />

sind.<br />

Art. 14 Reklamen, Beschriftungen<br />

Das ARV empfahl die Formulierung, dass Leuchtreklamen nicht erwünscht<br />

wären. Die Mehrheit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe BZO ist <strong>der</strong> Auffassung, dass dadurch<br />

die wenigen noch vorhandenen Gewerbebetriebe in ihrer Existenz<br />

erheblich gefährdet würden. Es wurde eine entsprechend eingrenzende<br />

Formulierung festgelegt, die allen Anliegen Rechnung trägt.

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