Erläuternder Bericht nach Artikel 47 der RPV - Rickenbach ZH ...
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Antrag an die Gemeindeversammlung<br />
<strong>Erläutern<strong>der</strong></strong> <strong>Bericht</strong><br />
<strong>nach</strong> <strong>Artikel</strong> <strong>47</strong> <strong>der</strong> <strong>RPV</strong><br />
zur Teilrevision <strong>der</strong> Ortsplanung <strong>Rickenbach</strong> 2010<br />
<strong>Rickenbach</strong>, 21. September 2010<br />
Gemein<strong>der</strong>at <strong>Rickenbach</strong><br />
Die Präsidentin: Der Schreiber<br />
Bea Pfeifer Thuri Bänziger<br />
EHZ Ernst Huggler-Kugler, Raumplaner NDS HTL FSU Stationsstrasse 15, 8487 Zell,<br />
Tel. 052 383 29 38, Fax 052 383 24 28, E-Mail huggler@ehz.ch
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1. Ausgangslage 3<br />
2. Grundlagen 3<br />
3. Vorgehen 3<br />
4. Erläuterungen zu den Zonenplananpassungen 5<br />
A <strong>Rickenbach</strong> 6<br />
B Sulz 10<br />
C Hintergrüt 12<br />
5. Erläuterungen zu den Bau- und Zonenordnung 12<br />
2
1. Ausgangslage<br />
3<br />
Gestützt auf Art. <strong>47</strong> <strong>der</strong> Raumplanungsverordnung (<strong>RPV</strong>) vom 28. Juni 2000 erstattet<br />
<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>Rickenbach</strong> als Behörde, welche die Nutzungspläne erlässt,<br />
<strong>der</strong> Baudirektion des Kantons Zürich (Art. 26, Abs. 1 PPG) <strong>Bericht</strong> darüber,<br />
wie durch die Nutzungspläne die Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumplanung (Art. 1<br />
und 3 RPG), die Anregungen aus <strong>der</strong> Bevölkerung (Art. 4, Abs. 2 RPG), die Sachpläne<br />
und Konzepte des Bundes (Art. 13 RPG) und <strong>der</strong> Richtplan (Art. 8 RPG) berücksichtigt<br />
wurden. Mit den Anpassungen in <strong>der</strong> Bauordnung wird aufgezeigt, wie<br />
mit den wenigen noch vorhandenen Baulandreserven haushälterisch umzugehen<br />
ist (Art. <strong>47</strong>, Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>RPV</strong>).<br />
2. Grundlagen<br />
3. Vorgehen<br />
.1 Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom<br />
22. Juni 1979, insbeson<strong>der</strong>e Art. 26.<br />
.2 Raumplanungsverordnung (<strong>RPV</strong>) des Bundes vom 28. Juni 2000, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Art. <strong>47</strong>.<br />
.3 Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Zürich<br />
(Planungs- und Baugesetz PBG) vom 07. September 1975.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat festgestellt, dass in <strong>der</strong> Bevölkerung ein grosser Bedarf <strong>nach</strong><br />
Bauland o<strong>der</strong> zum Kauf von teilweise überbauten Grundstücken besteht. Die<br />
Nachfrage <strong>nach</strong> Altliegenschaften in den Kernzonen ist eher gering da wegen dem<br />
bestehenden Ortsbildschutz und den entsprechend restriktiven Bestimmungen weniger<br />
persönlichen Gestaltungsspielraum besteht. Im August 2006 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
<strong>Rickenbach</strong> in seinem Leitbild als Zielsetzung für die ganze Gemeinde<br />
ein Bevölkerungswachstum in den nächsten 10 bis 15 Jahren von 500 Personen,<br />
d.h. von dazumal 2'500 auf 3'000 Einwohner definiert. Damit soll gewährleistet<br />
werden, dass die vorhandene Infrastrukturen wie Landi, Post, öffentlicher Verkehr,<br />
Schulen, Verwaltung, Friedhof, Schwimmbad, Freizeit- und Sportanlagen, Ver- und<br />
Entsorgungseinrichtungen weiterhin massvoll genutzt und unterhalten werden<br />
können. Es sollen die Verdichtungsmöglichkeiten verbessert und Anreize für Um-
4<br />
nutzung und den Ausbau von bestehenden Liegenschaften sowie Arbeitsplätze für<br />
das Kleingewerbe geschaffen werden. Damit will man einer weiteren Zersiedelung<br />
und grossflächigen Einzonung entgegenwirken sowie mit dem vorhandenen Bauland<br />
haushälterische umgehen.<br />
In Absprache mit dem Amt für Raumordnung und Vermessung (ARV) wurde das<br />
Vorgehen festgelegt. Auf den Aufruf in <strong>der</strong> Bevölkerung und bei den Parteien wurde<br />
eine breit abgestützte Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Dorf- und Gewerbeverein,<br />
dem Forum <strong>Rickenbach</strong>, den Parteien, einem Architekten, dem Gemeindepräsidenten<br />
und Hochbauvorstand, dem Bauberater und Gemeindeingenieur,<br />
dem Gemeindeschreiber und dem Ortsplaner gebildet. Im "<strong>Rickenbach</strong>er" <strong>der</strong> Gemeindepublikationsschrift,<br />
am runden Tisch und in vielen Einzelgesprächen wurde<br />
die Bevölkerung über die einzelnen Arbeitsschritte und den Stand <strong>der</strong> Arbeiten<br />
laufend orientiert. An <strong>der</strong> Gemeindeversammlung über die Krediterteilung für die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Ortsplanungsrevision äusserte sich die Bevölkerung auch zu ihren<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, Bedürfnissen und Wünschen <strong>der</strong> zu bearbeitenden Themen in<br />
<strong>der</strong> BZO-Revision. An den Begehungen vor Ort mit Herr Felix Blindenbacher und<br />
Frau Ruth Wildberger vom ARV wurden die möglichen Anpassungen in <strong>der</strong> überkommunalen<br />
Kernzone sowie im Bereich <strong>der</strong> Gestaltungsplanpflicht für Pferdesport<br />
von <strong>Rickenbach</strong> besprochen und entsprechend in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe BZO<br />
auch alle übrigen Bau- und Nichtbaugebiete begutachtet und Anpassungsvorschläge<br />
ausgearbeitet. Damit eine möglichst ausgewogene und praktisch erfolgreich<br />
umsetzbare Bauordnung entsteht, wurden auch an<strong>der</strong>e Bauordnungen verglichen<br />
sowie Besichtigungen von guten und schlechten Beispielen in Kernzonen<br />
durchgeführt und mit den begleitenden Behörden besprochen.<br />
Die Vorprüfungen <strong>der</strong> verschiedenen Zonenplan- und Bauordnungsanpassungen<br />
durch das ARV haben gezeigt, dass bezüglich den Formulierungen und Auffassungen<br />
<strong>der</strong> Kommission und dem ARV durchaus verschiedene vertretbare Auffassungen<br />
bestehen, die zum gleichen Ziel führen können. Deshalb waren mehrere<br />
Schritte und Vorprüfungen notwendig, so dass die einzelnen Bestimmungen sorgfältig<br />
aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt werden konnten. In sehr eingehenden Auseinan<strong>der</strong>setzungen<br />
und mit zielgerichteten Vorschlägen ist die nun vorliegende, endgültige<br />
Fassung entstanden. Da es nur schwer verständlich wäre, alle Zwischenschritte<br />
aufzuzeigen und diese anhand von 21 Arbeitspapieren und diversen Protokollen<br />
<strong>nach</strong>vollzogen werden können, wird in diesem <strong>Bericht</strong> nur noch die Gegenüberstellung<br />
zwischen <strong>der</strong> bestehenden und <strong>der</strong> neuen Bau- und Zonenordnung dargestellt<br />
und <strong>nach</strong> den vorgegebenen Zielsetzungen erläutert. Wir danken allen Beteiligten,<br />
aber insbeson<strong>der</strong>e Herr Balthasar Thalmann (Nachfolger von Felix Blinden-
5<br />
bacher) vom ARV für seine verständnisvolle und konstruktive Unterstützung in diesem<br />
spannenden Prozess. Wir sind überzeugt, dank diesem schrittweisen Vorgehen<br />
und dem sorgfältigen Abwägen <strong>der</strong> verschiedenen Argumentationen und Anregungen<br />
eine praktikable und für alle Beteiligten vertretbare, zielgerichtete Lösung<br />
gefunden zu haben.<br />
4. Erläuterungen zu den Zonenplananpassungen<br />
Gegenüber dem heute gültigen Zonenplan sind Anpassungen vorgenommen worden,<br />
die vorab die in <strong>der</strong> Zwischenzeit vorgenommenen Parzellenanpassungen,<br />
neue Strassenführungen usw. berücksichtigen und ferner den Leitlinien des ARV<br />
für die wünschbare Bauzonenentwicklung Rechnung tragen.<br />
Leitlinie 1: Die Zukunftstauglichkeit <strong>der</strong> Siedlungsstrukturen sicherstellen<br />
und verbessern<br />
Zu diesem Zwecke sind im Rahmen <strong>der</strong> Siedlungsentwicklung <strong>nach</strong><br />
innen die vorhandenen Potentiale besser zu nutzen und es ist dafür<br />
zu sorgen, dass die Lebens- und Siedlungsqualität insgesamt erhalten<br />
bzw. gesteigert werden kann.<br />
Leitlinie 2: Die Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungsstruktur ist schwerpunktmässig<br />
auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) auszurichten<br />
Der Dorfteil <strong>Rickenbach</strong> ist durch die attraktive Postautoverbindung<br />
aus Ellikon mit direkter Fahrt zum S-Bahnhof in Sulz sehr gut an den<br />
ÖV angebunden. Die Anpassungen im Zonenplan bezüglich <strong>der</strong> Zonenplanzuteilung<br />
und insbeson<strong>der</strong>e für eine weitere Einzonung von<br />
Landwirtschaftsland konzentrieren sich dementsprechend auf den<br />
Ortsteil Sulz.<br />
Leitlinie 3: Zusammenhängende naturnahe Räume sind zu schonen und<br />
aktiv zu för<strong>der</strong>n<br />
Neben dem Schutz <strong>der</strong> offenen Landschaft an sich ist für die Erhaltung<br />
und Aufwertung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen zu<br />
sorgen. Mit <strong>der</strong> Sicherung des Wildkorridors parallel zum Schwarzbach<br />
im Gebiet Brüel in <strong>Rickenbach</strong> sowie den Ausweitungen <strong>der</strong><br />
Freihaltezonen sowie <strong>der</strong>en Erschliessungen werden diesen Bedürfnissen<br />
Rechnung getragen.
6<br />
Auf den Zonenplänen sind alle Än<strong>der</strong>ungen im Anordnungsspielraum gegenüber<br />
dem heute gültigen Zonenplan schwarz umrandet dargestellt, fortlaufend nummeriert<br />
und mit<br />
<strong>der</strong> bisherigen und neuen Zonenzugehörigkeit bezeichnet worden.<br />
A: <strong>Rickenbach</strong><br />
1 Arrondierung Die schräg durch das Grundstück verlaufende<br />
Freihaltezone Abgrenzung verläuft neu parallel zum Gebäude<br />
Kernzone Kommunal in einem Abstand von 5m.<br />
2 Umzonung Mit <strong>der</strong> Korrektur <strong>der</strong> Kernzonengrenze bis und<br />
Freihaltezone mit Strassengrenze <strong>der</strong> Zufahrtsstrasse wird ge-<br />
Kernzone Kommunal währleistet, dass die Zu- und Wegfahrt zum Baugrundstück<br />
über eingezontes Gebiet erfolgt.<br />
3 Umzonung Auch hier wird analog dem Objekt 2 die bestehen-<br />
Landwirtschaftszone de Zufahrt legitimiert.<br />
Kernzone Kommunal<br />
4 Einzonung Entsprechend dem kantonal festgelegten Ortsbild-<br />
Landwirtschaftszone Perimeter wird dieser Teil des Grundstückes <strong>der</strong><br />
Kernzone Überkommunal Überkommunalen Kernzone zugewiesen.<br />
5 Umzonung Zufahrt analog Objekt 3.<br />
Landwirtschaftszone<br />
Kernzone Kommunal<br />
6 Anpassung Zonengrenze zwischen KK zu ÖB wird neu in die<br />
Zone für öffentliche Bauten Strassenmitte verlegt. Diese Praxis wird konse-<br />
Kernzone Kommunal quenterweise bei allen Bauzonenabgrenzungen<br />
so gehandhabt resp. wo nicht bereits so eingetragen<br />
entsprechend korrigiert.<br />
7 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Zonenabgrenzung auf die<br />
Zone für öffentliche Bauten Strassenmitte.<br />
Kernzone Kommunal<br />
8 Umzonung Zufahrtsstrasse vollumfänglich <strong>der</strong> Kernzone<br />
Zone für öffentliche Bauten kommunal zuordnen, so dass die Abgrenzung<br />
Kernzone Kommunal mit <strong>der</strong> Kernzone überkommunal übereinstimmt.<br />
9 Zonengrenze verschieben Verschiebung <strong>der</strong> Zonengrenze auf die Parzellen-<br />
Zone für öffentliche Bauten grenze, so dass Kernzonenabgrenzung überkom-<br />
Kernzone Kommunal munal mit <strong>der</strong> Kernzonengrenze kommunal und<br />
mit <strong>der</strong> ÖB übereinstimmt.
10 Umzonung Eine Erweiterung <strong>der</strong> Schulanlage scheint wenig<br />
Kernzone Überkommunal wahrscheinlich, weshalb dieses Grundstück <strong>der</strong><br />
Freihaltezone Freihaltezone zugewiesen wird.<br />
11 Umzonung Der zusammenhängende Bachraum wird auf die<br />
Kernzone Überkommunal ganze Länge so breit wie möglich ausgeschieden<br />
Freihaltezone und <strong>der</strong> Freihaltezone zugeordnet. Dieser Gewässerraum<br />
war bereits teilweise ausgeschieden.<br />
12 Umzonung Die Kernzonengrenze wird auf die Grundstücks-<br />
Landwirtschaftszone grenze angepasst.<br />
Kernzone Kommunal<br />
13 Arrondierung Grenzverlauf entsprechend dem Grenzverlauf vom<br />
Landwirtschaftszone angrenzenden Grundstück begradigt.<br />
Kernzone Kommunal<br />
14 Umzonung Friedhofnutzung auf Parzellengrenze zurück-<br />
Freihaltezone nehmen. Dieses Grundstücksdreieck soll wei-<br />
Landwirtschaftszone terhin landwirtschaftlich genutzt werden.<br />
15 Arrondierung Zonengrenze mit einem Gebäudeabstand von<br />
Landwirtschaftszone 5m festlegen.<br />
Kernzone Kommunal<br />
16 Umzonung Die Zufahrtsstrasse wird bis zur Grundstücks-<br />
Landwirtschaftszone grenze in die Kernzone umgeteilt.<br />
Kernzone Kommunal<br />
17 Arrondierung Kernzonengrenze entsprechend dem Verlauf <strong>der</strong><br />
Landwirtschaftszone Grundstücksgrenze anpassen.<br />
Kernzone Kommunal<br />
18 Umzonung Gewässerraum entsprechend den Richtlinien für<br />
Landwirtschaftszone den Sulzergraben Nr. 3a auf 13m Breite ab Stras-<br />
Freihaltezone sengrenze festlegen.<br />
19 Umzonung Freihaltezone für den Bachraum bis zur Par-<br />
Kernzone Kommunal zellengrenzen ausweiten.<br />
Freihaltezone<br />
20 Umzonung Freihaltezone entsprechend <strong>der</strong> Grundstücks-<br />
Zone für öffentliche Bauten grenzen festlegen.<br />
Freihaltezone<br />
21 Abgrenzung Zonenabgrenzung auf Strassenmitte anpassen.<br />
Zone öffentliche Bauten<br />
Kernzone Kommunal<br />
7
22 Umzonung Zonenanpassung über gesamte Strassenfläche.<br />
Landwirtschaftszone<br />
Zone für öffentliche Bauten<br />
23 Umzonung Gewässerraum bis und mit dem zugekauften<br />
Landwirtschaftszone Grundstück für die Bachraumgestaltung des<br />
Freihaltezone Sulzergraben Nr. 3 ausgedehnt festlegen.<br />
24 Umzonung Kernzonenanpassung auf Grundstücksgrenze<br />
Landwirtschaftszone festlegen.<br />
Kernzone Kommunal<br />
25 Umzonung Kernzonengrenze <strong>der</strong> Nutzung entsprechend an-<br />
Kernzone Überkommunal passen.<br />
Freihaltezone<br />
26 Umzonung Gewässerraum möglichst breit ausscheiden.<br />
Zone für öffentliche Bauten<br />
Freihaltezonen<br />
27 Umzonung Gewässerraum im Bereich des Hochwasser-<br />
Landwirtschaftszone rückhaltebeckens ausscheiden.<br />
Freihaltezone<br />
28 Ergänzung Festlegen <strong>der</strong> Gestaltungsplanpflicht über<br />
Landwirtschaftszone die Erholungs- und Freihaltezone festgelegt.<br />
Erholungs- und Freihaltezone<br />
29 Umzonung Umzonung mit klarer Zweckbestimmung für<br />
Landwirtschaftszone Pferdesport mit Gestaltungsplanpflicht ausdrück-<br />
Erholungszone lich inkl. <strong>der</strong> Freihaltezone gegenüber Schwarzbach<br />
Nr. 1 und Sulzergraben Nr. 3.<br />
30 Wildtierkorridor Zur Sicherstellung <strong>der</strong> Wildtierverbindung in die-<br />
Landwirtschaftszone sem Bereich wird eine 15m breite Freihaltezone<br />
Freihaltezone ab Bachgrundstücksgrenze ausgeschieden.<br />
31 Umzonung Dieser Bereich wird von <strong>der</strong> Erholungs- in die Frei-<br />
Erholungszone haltezone umgezont, damit eine naturnahe Bach-<br />
Freihaltezone raumgestaltung möglich ist.<br />
32 Umzonung Das Umgelände entlang dem Bachverlauf wird bis<br />
Landwirtschaftszone zur Grundstücksgrenze entlang des Flurwegs süd-<br />
Freihaltezone lich des Schwarzbach <strong>der</strong> Freihaltezone zugewiesen.<br />
33 Wildtierkorridor Zur Gewährung einer durchgehenden Wildtierver-<br />
Erholungszone bindung soll auch dieses Grundstück von <strong>der</strong> Er-<br />
Freihaltezone holungs- in die Freihaltezone umzuteilen.<br />
8
34 Umzonung Umzonung entsprechend <strong>der</strong> Hauptnutzung dieses<br />
Erholungszone Strassenabschnittes.<br />
Landwirtschaftszone<br />
35 Umzonung Dieser Bachbereich ist zweckmässigerweise zur<br />
Landwirtschaftszone Arrondierung ebenfalls <strong>der</strong> Freihaltezone zuge-<br />
Freihaltezone wiesen worden.<br />
36 Umzonung Gewässerraum analog Objekt 39 sicherstellen.<br />
Landwirtschaftszone<br />
Freihaltezone<br />
37 Umzonung Ausweitung <strong>der</strong> Freihaltezone bis zur Grund-<br />
Kernzone Kommunal stücksgrenze.<br />
Freihaltezone<br />
38 Umzonung Zur Legitimierung <strong>der</strong> bestehenden Grundstücks-<br />
Landwirtschaftszone zufahrt wird dieser Strassenbereich <strong>der</strong> Kern-<br />
Kernzone Kommunal zone zugeordnet.<br />
39 Umzonung Zonenabgrenzung in die Strassenmitte verlegt.<br />
Zone für öffentliche Bauten<br />
Kernzone<br />
40 Umzonung Gebäude welche bisher in <strong>der</strong> Landwirtschaftszo-<br />
Landwirtschaftszone ne, aber innerhalb <strong>der</strong> Überkommunalen Kern-<br />
Kernzone Überkommunal zone waren, deckungsgleich <strong>der</strong> überkommunalen<br />
Kernzone anpassen.<br />
41 Arrondierung Anpassung des Kernzonenbereiches mit einem<br />
Landwirtschaftszone Gebäudeabstand von 5m.<br />
Kernzone Überkommunal<br />
42 Arrondierung Anpassung <strong>der</strong> Zufahrtsstrasse sowie <strong>der</strong> über-<br />
Landwirtschaftszone kommunalen Kernzone bis zur Grundstücksgren-<br />
Kernzone Überkommunal ze.<br />
43 Arrondierung Kernzone auf Grundstücksgrenze angepasst.<br />
Landwirtschaftszone<br />
Kernzone Kommunal<br />
44 Umzonung Diese Liegenschaft wird nicht mehr landwirt-<br />
Landwirtschaftszone schaftlich genutzt, deshalb Umzonung in die<br />
Kernzone Überkommunal Kernzone.<br />
45 Umzonung Umzonung analog Objekt 44.<br />
Landwirtschaftszone<br />
Kernzone Kommunal<br />
9
10<br />
B: SULZ<br />
46 Arrondierung Wohnzone 2-geschossig auf Grundstücksgrenze<br />
Zone für öffentliche Bauten angepasst.<br />
W2<br />
<strong>47</strong> Umzonung Anpassung entsprechend den realisierten resp.<br />
W3/60 vorhandenen Gebäudestrukturen. Es sind in die-<br />
W2/50 sem Gebiet nur Einfamilienhäuser gebaut worden.<br />
48 Umzonung Umzonung analog Objekt <strong>47</strong>.<br />
WG2<br />
W2/50<br />
49 Arrondierung Freihaltezone realisiert und entsprechend ausge-<br />
WG2 schieden und auf Grundstücksgrenze festgelegt.<br />
Freihaltezone<br />
50 Arrondierung Wohnzone dreigeschossig <strong>der</strong> neuen Strassen-<br />
Landwirtschaftszone führung angepasst.<br />
W3/60<br />
51 Umzonung Freihaltezone <strong>der</strong> Grundstücksgrenze angepasst,<br />
W3/60 unter Berücksichtigung von 5m Gebäudeabstand.<br />
Freihaltezone<br />
52 Umzonung Freihaltezone auf Parzellengrenze angepasst.<br />
Landwirtschaftszone<br />
Freihaltezone<br />
53 Umzonung Wohnzone <strong>der</strong> neuen Strassenführung und Par-<br />
Landwirtschaftszone zellengrenze angepasst.<br />
W2/50<br />
54 Arrondierung Zonengrenze auf Strassenmitte angepasst.<br />
Landwirtschaftszone<br />
W3/60<br />
55 Arrondierung Wohnzone auf Parzellengrenzen angepasst.<br />
Landwirtschaftszone<br />
W2/50<br />
56 Umzonung Umzonung entsprechend <strong>der</strong> tatsächlich ge-<br />
Kernzone bauten Gebäudestrukturen angepasst. Es sind<br />
W3/60 in diesem Gebiet keine zonenwichtigen Bauten<br />
vorhanden.<br />
57 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />
Kernzone<br />
W2/50
58 Arrondierung Erweiterung <strong>der</strong> WG2 bis zu einem Gebäudeab-<br />
Landwirtschaftszone stand von 5m ab dem bestehenden Gebäude.<br />
WG2<br />
59 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />
Kernzone<br />
WG2<br />
60 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />
Kernzone<br />
W2/50<br />
61 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Kernzone bis und mit Erschliess-<br />
Landwirtschaftszone flächen.<br />
Kernzone<br />
62 Umzonung Anpassung analog Objekt 61.<br />
Landwirtschaftszone<br />
Kernzone<br />
63 Arrondierung Kernzonengrenze auf einen Gebäudeabstand<br />
Landwirtschaftszone von 5m festlegen.<br />
Kernzone<br />
64 Umzonung Anpassung analog Objekt 56.<br />
Kernzone<br />
WG2<br />
65 Umzonung Einzonung zur Gewährleistung <strong>der</strong> Zufahrts-<br />
Landwirtschaftszone erschliessung in Wohnzone.<br />
WG2<br />
66 Umzonung Einzonung analog Objekt 65.<br />
Landwirtschaftszone<br />
WG2<br />
67 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Zonenzugehörigkeit im Strassen-<br />
WG2 bereich entsprechend <strong>der</strong> angrenzenden Wohn-<br />
W2/50 zone.<br />
68 Umzonung Umzonung entsprechend dem Wunsch <strong>der</strong> Pri-<br />
WG2 marschulbehörde für die Sicherung von allfälligen<br />
Zone öffentliche Bauten Erweiterungen <strong>der</strong> Schulanlage.<br />
69 Umzonung Wohnzone von Strassenmitte auf Strassen-<br />
Erholungszone grenze angepasst, so dass die Zufahrt über die<br />
W2/50 Bauzone erfolgt.<br />
11
70 Umzonung Zone für öffentliche Bauten auf Strassen-<br />
Erholungszone grenze angepasst, damit die Erschliessung<br />
Zone öffentliche Bauten gewährleistet ist.<br />
71 Bachausparzellierung Anpassung des Bachvorgartengebietes zur Er-<br />
Landwirtschaftszone / Wald haltung einer naturnahen Bachgestaltung und<br />
Freihaltezone Bewirtschaftung.<br />
72 Umzonung Anpassung <strong>der</strong> Gewerbezonengrenze, so dass<br />
Landwirtschaftszone die Erschliessung dieser Zone gewährleistet ist.<br />
Gewerbezone Der ursprüngliche Römerweg ist aufgehoben<br />
worden.<br />
12<br />
C: Hintergrüt<br />
73 Arrondierung Kernzonengrenze mit einem Gebäudeab-<br />
Landwirtschaftszone stand von 5m festlegen.<br />
Kernzone<br />
74 Arrondierung Kernzonengrenze dem angrenzenden 5m-Ab-<br />
Landwirtschaftszone standsbereich anpassen.<br />
Kernzone<br />
75 Auszonung Umzonung von Kernzone in Landwirtschafts-<br />
Kernzone zone, da das Gebäude rein landwirtschaftlich<br />
Landwirtschaftszone genutzt wird.<br />
76 Arrondierung Anpassung <strong>der</strong> Kernzone auf 5m Gebäudeab-<br />
Landwirtschaftszone stand.<br />
Kernzone<br />
5. Erläuterungen zur Bau- und Zonenordnung (BZO)<br />
Die bestehende Bau- und Zonenordnung ist durch die vom Gemein<strong>der</strong>at eingesetzte<br />
Arbeitsgruppe sehr intensiv und umfassend diskutiert, beraten und in allen<br />
Details bearbeitet worden. Die Anregungen und Einwände aus <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
sowie aus den Vorprüfungen durch das Amt für Raumordnung und Vermessung<br />
(ARV) sind ebenfalls sorgfältig geprüft und <strong>nach</strong> Abwägung aller Vor- und Nachteile<br />
<strong>der</strong> einzelnen Formulierungen sorgfältig aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt in die neue<br />
BZO eingeflossen.<br />
Die Revision <strong>der</strong> Ortsplanung bestehend aus <strong>der</strong> Bau- und Zonenordnung mit den<br />
entsprechenden Zonen- und Kernzonenplänen von <strong>Rickenbach</strong>, Sulz und Hintergrüt<br />
sowie dem Erläuterungsbericht <strong>nach</strong> Art. <strong>47</strong> <strong>RPV</strong> sind in <strong>der</strong> Zeit vom 25.
13<br />
September 2009 bis 24. November 2009 öffentlich aufgelegen. Nach diesem Einwendungsverfahren<br />
und <strong>der</strong> Anhörung <strong>der</strong> <strong>nach</strong>- und nebengeordneten Planungsträger<br />
gemäss §7 PGB sind diese Unterlagen überarbeitet und entsprechend marginal<br />
angepasst worden.<br />
Aus <strong>der</strong> synoptischen Gegenüberstellung <strong>der</strong> Bau- und Zonenordnung sind die<br />
einzelnen Korrekturen ersichtlich. Dabei bedeuten schwarz: bestehende Bauordnung,<br />
rot: Entwurf und Vorschlag <strong>der</strong> Arbeitsgruppe BZO und grün: Korrekturen<br />
<strong>nach</strong> <strong>der</strong> 3. Vorprüfung durch das ARV. Die in <strong>der</strong> Schlussfassung durch das ARV<br />
als 4. Vorprüfung vorgenommenen Ergänzungen sind blau dargestellt. Dort, wo die<br />
vorgeschlagenen Än<strong>der</strong>ungen nicht selbsterklärend sind, erfolgen hier noch einige<br />
Hinweise zur Bau- und Zonenordnung.<br />
2.1 Kernzonen<br />
Für die kommunalen Kernzonen von <strong>Rickenbach</strong>, Sulz und Hintergrüt<br />
wurden einheitliche Regelungen formuliert.<br />
Art. 3 Bautypen<br />
Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass Bauwillige in einem sehr<br />
frühen Stadium <strong>der</strong> Planung mit <strong>der</strong> Gemeinde und in <strong>der</strong> überkommunalen<br />
Kernzone mit den Kanton Kontakt aufnehmen. Der Rahmen und Spielraum<br />
für die einzelnen Bauvorhaben ist aus <strong>der</strong> Tabelle ersichtlich. Das private,<br />
unabhängige Fachgremium kann sowohl von Bauwilligen o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde<br />
vorgeschlagen werden. Je <strong>nach</strong> Wichtigkeit des Gebäudes o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Platz- und Strassenraumgestaltung sowie <strong>der</strong> ortsbildprägenden Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> Bauabsicht, kann dieses Fachgremium unterschiedlich zusammengesetzt<br />
und finanziert werden. Die Gemeinde zeigt mit diesem Vorgehen,<br />
dass sie nicht nur Wert auf eine gute Architektur, optimale Einordnung<br />
usw. legt, son<strong>der</strong>n dass ihr auch die übrigen Aspekte wie innere Verdichtung,<br />
Oekologie usw. wichtige Anliegen sind.<br />
Art. 6 Neubauten<br />
Das ARV hat vorgeschlagen, dass auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Nutzung des 2.<br />
Dachgeschosses in beiden Kernzonen gänzlich verzichtet werden soll. Die<br />
Arbeitsgruppe BZO ist aber dezidiert <strong>der</strong> Auffassung, dass mit <strong>der</strong> Reduktion<br />
<strong>der</strong> Gebäudehöhe von 8,10 auf 7,50m und einer maximal zulässigen<br />
Gebäudetiefe von 14m sowie den allgemeinen Einordnungsvorschriften <strong>der</strong>
14<br />
Spielraum genügend eingeschränkt wird und wenigstens diesbezüglich<br />
eventuell eine gewisse Verdichtung durch geschickte Vorschläge ermöglicht<br />
werden sollen. In Abschnitt 3 und 4 ist die differenzierte Geschosszahl<br />
für die entsprechenden Kernzonen als Kompromiss aufgenommen worden.<br />
Art. 10 Dachgestaltung<br />
Obschon in <strong>der</strong> überkommunalen Kernzone überdachte Dacheinschnitte<br />
vorhanden sind, verlangt das ARV, dass diese in <strong>der</strong> neuen Bauordnung<br />
auszuschliessen seien. Deshalb steht neu, dass solche überdachten<br />
Dacheinschnitte inskünftig nur noch in <strong>der</strong> kommunalen Kernzone zulässig<br />
sind.<br />
Art. 14 Reklamen, Beschriftungen<br />
Das ARV empfahl die Formulierung, dass Leuchtreklamen nicht erwünscht<br />
wären. Die Mehrheit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe BZO ist <strong>der</strong> Auffassung, dass dadurch<br />
die wenigen noch vorhandenen Gewerbebetriebe in ihrer Existenz<br />
erheblich gefährdet würden. Es wurde eine entsprechend eingrenzende<br />
Formulierung festgelegt, die allen Anliegen Rechnung trägt.