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AVR-Veränderungen, SuE (Anlage 33) - DiAG, Muenster ...

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Überforderungsklausel<br />

• Alle betroffenen (Alt-­‐) Mitarbeiterinnen werden in das neue System<br />

überführt<br />

Besitzstandszulage – wenn das Gehalt im neuen System höher war<br />

(gleiches BruPo wie vor der Umstellung)<br />

Keine Mehrbelastung für den Dienstgeber<br />

Aber: sofort höheres Gehalt – wenn im neuen System das Gehalt<br />

höher ist<br />

Mehrbelastung für den Dienstgeber<br />

è Milderung für DG durch Überforderungsklausel<br />

(Einsparungen ergeben sich bei Bestandsmitarbeitenden ohne Besitzstandszulagen<br />

sowie bei neu Eingestellten.)<br />

Olaf Wittemann<br />

Sozial- und Erziehungsdienst (<strong>Anlage</strong><br />

<strong>33</strong>)<br />

34

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