AVR-Veränderungen, SuE (Anlage 33) - DiAG, Muenster ...
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Überforderungsklausel<br />
• Alle betroffenen (Alt-‐) Mitarbeiterinnen werden in das neue System<br />
überführt<br />
Besitzstandszulage – wenn das Gehalt im neuen System höher war<br />
(gleiches BruPo wie vor der Umstellung)<br />
Keine Mehrbelastung für den Dienstgeber<br />
Aber: sofort höheres Gehalt – wenn im neuen System das Gehalt<br />
höher ist<br />
Mehrbelastung für den Dienstgeber<br />
è Milderung für DG durch Überforderungsklausel<br />
(Einsparungen ergeben sich bei Bestandsmitarbeitenden ohne Besitzstandszulagen<br />
sowie bei neu Eingestellten.)<br />
Olaf Wittemann<br />
Sozial- und Erziehungsdienst (<strong>Anlage</strong><br />
<strong>33</strong>)<br />
34