Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - DiAG, Muenster ...
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<strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong><br />
<strong>Betriebliches</strong><br />
<strong>Eingliederungsmanagement</strong><br />
(<strong>BEM</strong>)<br />
Jörg Kramarczyk<br />
BGW BV Delmenhorst<br />
Fischstr. 31<br />
27749 Delmenhorst<br />
joerg.kramarczyk@bgw-online.de<br />
Beckum 22.05.12
Ihre Erfahrungen mit dem Betrieblichen<br />
<strong>Eingliederungsmanagement</strong><br />
<strong>BEM</strong>???<br />
BaustellenEreignis-<br />
Management?
Was haben wir heute vor?<br />
Die Idee des <strong>BEM</strong> – Hintergründe<br />
Gesetzlicher Rahmen (Datenschutz)<br />
Erfolgsfaktoren für ein <strong>BEM</strong><br />
Diskussion: Sollte im St. Pius-Stift ein systematisches<br />
<strong>BEM</strong> eingeführt werden? Was wären ggf. die<br />
nächsten Schritte?
Die Idee des <strong>BEM</strong> - Hintergründe<br />
Ziel<br />
Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter(Innen)<br />
unter Nutzung der betrieblichen Strukturen und Potentiale.<br />
Hintergrund<br />
Demografischer Wandel/Veränderung der Alterstruktur<br />
2020 wird > jeder dritte Erwerbsfähige > 50 Jahre alt sein<br />
Beschäftigungsquote der über 55-jährigen derzeit bei rund 45%.<br />
Diese wird bald bei ca. 60 % liegen.<br />
Die Unternehmen werden mit gealterten und leistungsgewandelten<br />
Belegschaften wirtschaften und arbeiten müssen.
Ziele des Betrieblichen<br />
<strong>Eingliederungsmanagement</strong><br />
Kurzfristige Ziele<br />
Überwindung von<br />
Arbeitsunfähigkeit<br />
Prävention vor erneuter<br />
Arbeitsunfähigkeit<br />
Arbeitskraft der Mitarbeiter<br />
nutzen<br />
Vermeidung von<br />
krankheitsbedingten<br />
Kündigungen<br />
Rechtssicherheit<br />
Langfristige Ziele<br />
Erhalt und Förderung von<br />
Gesundheit<br />
Vermeidung chronischer<br />
Erkrankungen<br />
Dauerhafte Sicherung der<br />
Arbeitsbewältigungsfähigkeit<br />
Integration der <strong>BEM</strong>-Prozesse in<br />
betriebliches Präventionskonzept<br />
Leistungsfähigkeit des Betriebes<br />
erhalten und erhöhen
Die Idee des <strong>BEM</strong> - Hintergründe<br />
Einige Daten<br />
ca. 500.000 Kündigungen/Jahr sind krankheitsbedingt<br />
chronische Erkrankungen sind wesentliche Ursache für AU-<br />
Tage, Behinderungen und Rentenzugängen (EU)<br />
volkswirtschaftliche Kosten durch krankheitsbedingte Fehltage<br />
jährlich gut 70 Milliarden €<br />
Schon jetzt: Anstieg der Langzeiterkrankten aufgrund von<br />
Stress, Burnout, Depression, „Rücken“ ...
Der gesetzliche Rahmen<br />
*§ 84 Abs. 2 SGB IX<br />
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger<br />
als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt<br />
arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der<br />
zuständigen Interessenvertretung […] mit<br />
Zustimmung und Beteiligung der betroffenen<br />
Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit<br />
möglichst überwunden werden und mit welchen<br />
Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit<br />
vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden<br />
kann (<strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong>).“
Der gesetzliche Rahmen<br />
Sachlicher Anwendungsbereich<br />
Arbeitsunfähigkeit:<br />
• Entgeltfortzahlungsrecht<br />
• Unfähigkeit, die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete<br />
Tätigkeit zu verrichten<br />
innerhalb eines Jahres<br />
• nicht Kalenderjahr<br />
• das zurückliegende Jahr<br />
länger als sechs Wochen ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit:<br />
Erkrankung(en) von über 42 Tagen<br />
länger als sechs Wochen wiederholte Arbeitsunfähigkeit:<br />
abzustellen ist auf die übliche Arbeitswoche;<br />
Krankheitsursache(n) dabei unerheblich
Der gesetzliche Rahmen<br />
Mit Betrieblichem <strong>Eingliederungsmanagement</strong> (<strong>BEM</strong>) wird der<br />
Arbeitgeber verpflichtet, im Einzelfall alle Möglichkeiten zu ergreifen,<br />
um<br />
Arbeitsunfähigkeit zu beenden,<br />
erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und<br />
den Arbeitsplatz zu erhalten.<br />
<strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong> (<strong>BEM</strong>) verpflichtet den<br />
Arbeitgeber gesetzlich<br />
zu geeigneter Gesundheitsförderung<br />
um das Arbeitsverhältnis im Einzelfall möglichst dauerhaft zu<br />
sichern.
Der gesetzliche Rahmen<br />
Grundlegend geklärte Rechtsfragen<br />
<strong>BEM</strong> gilt für alle Beschäftigten<br />
Bedeutung für den Kündigungsschutz: <strong>BEM</strong> legt die<br />
Maßstäbe fest, die der Arbeitgeber einhalten muss, wenn er<br />
bei Erwägung einer krankheitsbedingten Kündigung<br />
Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung prüft<br />
Konsequenz: Der AG muss nun, wenn er kein <strong>BEM</strong><br />
durchführt, im Prozess vortragen und beweisen, dass auch<br />
bei Durchführung eines <strong>BEM</strong> keine Maßnahmen erkannt oder<br />
entwickelt worden wären, die ein leidensgerechte<br />
Weiterbeschäftigung ermöglicht hätten<br />
Ansonsten ist eine Kündigung unverhältnismäßig
Der gesetzliche Rahmen<br />
Seltene Ausnahme!<br />
Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines<br />
<strong>BEM</strong> existiert dann nicht, wenn der betroffene Mitarbeiter<br />
überhaupt nicht mehr in der Lage ist, aktuell am<br />
Arbeitsleben teilzunehmen.<br />
LArbG Rheinland-Pfalz:<br />
„[Es] muss […] zumindest die Chance bestehen, dass<br />
ein Arbeitnehmer zum maßgeblichen Zeitpunkt überhaupt<br />
noch in der Lage ist, eine vernünftige Restbeschäftigung<br />
auszuüben.“
Der gesetzliche Rahmen<br />
Folgen einer Pflichtverletzung nach § 84 Abs. 2 SGB IX für den<br />
Arbeitgeber<br />
keine Ordnungswidrigkeit<br />
keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine<br />
krankheitsbedingte Kündigung<br />
BAG: § 84 Abs. 2 SGB IX = Kronkretisierung des dem<br />
gesamten Kündigungsschutzrecht innewohnenden<br />
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes<br />
evtl. Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers<br />
evtl. Ansprüche der öffentlichen Hand
Der gesetzliche Rahmen<br />
2 Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt<br />
hinzugezogen.<br />
3 Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist<br />
zuvor auf die Ziele des betrieblichen <strong>Eingliederungsmanagement</strong>s<br />
sowie auf Art und Umfang der hierfür<br />
erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen.
Der gesetzliche Rahmen<br />
Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters<br />
„Nichts ohne uns über uns!“ – MA kann, muss nicht<br />
nicht an eine bestimmte Form gebunden,<br />
aber Dokumentation!<br />
jederzeit widerrufbar
Der gesetzliche Rahmen<br />
6 Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93,<br />
bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung,<br />
können die Klärung verlangen.<br />
7 Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach<br />
dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
Der gesetzliche Rahmen<br />
Darf der Arbeitgeber den Betriebs-/Personalrat oder<br />
die Schwerbehindertenvertretung vor der Zustimmung<br />
des betroffenen Mitarbeiters bereits über dessen<br />
krankheitsbedingtes Erreichen der 6-Wochen-Frist<br />
informieren?<br />
strittig, noch nicht abschließend geklärt<br />
Rat: Klärung im Unternehmen bei der<br />
Konzeption des <strong>BEM</strong> im weiteren Sinne
Der gesetzliche Rahmen - § 84 Abs. 3 SGB IX<br />
Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können<br />
Arbeitgeber, die ein <strong>Betriebliches</strong> <strong>Eingliederungsmanagement</strong><br />
einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.<br />
vgl. auch § 162 Abs. 2 SGB VII:<br />
1 Die Unfallversicherungsträger können unter Berücksichtigung<br />
der Wirksamkeit der von den Unternehmern getroffenen<br />
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und<br />
Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten<br />
Gesundheitsgefahren Prämien gewähren.<br />
2 Dabei sollen sie auch die in Integrationsvereinbarungen<br />
(§ 83 SGB IX) getroffenen Maßnahmen der betrieblichen<br />
Prävention (§ 84 SGB IX) berücksichtigen.
Datenschutz<br />
Ein wirksamer und sorgfältig gehandhabter Datenschutz ist<br />
eine Grundvoraussetzung für das <strong>BEM</strong>.<br />
Ihm kommt eine besondere Bedeutung zu, da das Gelingen<br />
oder Scheitern der Eingliederungsmaßnahmen wesentlich<br />
vom Vertrauen der Mitarbeiter in die Verfahren des <strong>BEM</strong><br />
abhängt.<br />
Es gilt der Grundsatz:<br />
Nur so viel wie unbedingt erforderlich, um ein zielführendes,<br />
der Gesundwerdung und Gesunderhaltung der Beschäftigten<br />
dienendes <strong>BEM</strong> durchführen zu können.
Datenschutz<br />
Daten, die im Rahmen des <strong>BEM</strong> anfallen, können hohen<br />
Persönlichkeitsrechtsbezug haben;<br />
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einschlägig.<br />
Daten z.B. zu Fehlzeiten, Gesundheitszuständen und<br />
Behandlungsdaten sind personenbezogene Daten im<br />
Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG.<br />
Daten über Krankheitsursachen/-verlauf, Behandlungsverlauf<br />
und aktuellen Gesundheitszustand sind sensitive<br />
Daten im Sinne § 3 Abs. 9 BDSG.<br />
Für sie gilt ein besonders hohes datenschutzrechtliches<br />
Schutzniveau.
Datenschutz – personenbezogene Daten<br />
Nach § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und<br />
Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, wenn das<br />
BDSG, eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder<br />
anordnet oder Betroffene eingewilligt hat.<br />
Die Daten müssen grds. beim Betroffenen erhoben werden.<br />
Eine Datenerhebung bei Dritten ist nur mit Einwilligung des<br />
Betroffenen zulässig (ggf. Schweigepflichtentbindung).<br />
Erhebung und Speicherung von Fehlzeiten:<br />
• Kenntnisse für Durchführung des <strong>BEM</strong> erforderlich<br />
• § 84 Abs. 2 SGB IX = Erlaubnisnorm im obigen Sinne<br />
• zudem Entgeltfortzahlungsgesetz (vgl. § 5 I 1 EntgFG)
Datenschutz – personenbezogene Daten<br />
Sensitive Daten wie z.B. Ursachen der Arbeitsunfähigkeit,<br />
Behandlungsverlauf, Gesundheitszustand, -prognose<br />
genießen einen besonders hohen Schutz.<br />
Erhebung von Gesundheitsdaten:<br />
§ 84 Abs. 2 SGB IX keine Erlaubnisnorm.<br />
nur mit Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters
Einwilligung<br />
ist nicht automatisch in der Zustimmung zur Durchführung<br />
des <strong>BEM</strong> enthalten<br />
§ 4a BDSG:<br />
• Einwilligungsfähigkeit des Mitarbeiters<br />
• freiwillig<br />
• vollumfängliche Information des Mitarbeiters<br />
• Information vor der Einwilligung<br />
• schriftlich<br />
• ausdrücklich auf diese Daten<br />
Widerruf für die Zukunft möglich
Datenschutz – personenbezogene Daten<br />
Weitergabe von Gesundheitsdaten an Dritte<br />
zulässig grds. nur mit vorheriger Einwilligung des<br />
Mitarbeiters<br />
Speicherung von Gesundheitsdaten in einer <strong>BEM</strong>-Akte<br />
zulässig, sofern der Mitarbeiter auf Art und Umfang der<br />
Speicherung bei Erteilung der Einwilligung hingewiesen<br />
wurde<br />
eine Übernahme der gesamten <strong>BEM</strong>-Akte in die<br />
Personalakte ist nicht zulässig, zulässig aber Grundinformationen<br />
wie z.B. das Informationsschreiben, die<br />
Zustimmung/Ablehnung des Mitarbeiters einschließlich<br />
der datenschutzrechtlichen Erklärungen, Maßnahmen
Datenschutz – personenbezogene Daten<br />
Umgang mit Gesundheitsdaten nach Abschluss des <strong>BEM</strong><br />
es gibt keine spezielle gesetzliche Frist zur Löschung der<br />
Daten aus der <strong>BEM</strong>-Akte<br />
nach § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG sind Daten zu löschen,<br />
wenn sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden,<br />
nicht mehr erforderlich sind (Minimum i.d.R. 1 Jahr,<br />
allgemein empfohlene Speicherdauer: 3 Jahre)<br />
Folgen datenschutzrechtlicher Verstöße:<br />
Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 BDSG:<br />
Bußgeld von bis zu 250.000,00 EUR möglich<br />
Verletzung der Schweigepflicht ist strafbewehrt<br />
(§ 203 StGB)<br />
zivilrechtliche Schadensersatzanprüche möglich
Umgang mit (sensitiven) Daten<br />
Was sind sensitive Daten?<br />
Wie lange müssen diese aufbewahrt werden?<br />
Welche Daten werden wo abgespeichert?<br />
Zustimmung des Mitarbeiters?<br />
Personalakte<br />
<strong>BEM</strong>-Akte<br />
Grundinformationen nach Zustimmung<br />
Info-Schreiben<br />
(freiwillig!)<br />
Einverständniserklärung z.B. Daten zu Krankheits-<br />
<strong>BEM</strong>-Maßnahmen … -ursache<br />
-verlauf…
Leistungen und Ziele des <strong>BEM</strong><br />
<strong>BEM</strong> ist:<br />
transparentes Einzelfallmanagement<br />
Entwicklung einer systematischen Vorgehensweise<br />
Dialog und Konsens<br />
verpflichtend für den Arbeitgeber<br />
allen Arbeitnehmern unabhängig von einer<br />
Behinderung anzubieten (> 6 Wochen AUF)<br />
unabhängig von der Ursache<br />
freiwillig für den Arbeitnehmer<br />
kein Initiativmonopol des Arbeitgebers<br />
<strong>BEM</strong>
Nutzen des <strong>BEM</strong> für Rehabilitationsträger<br />
effektiveres Einbringen ihrer Leistungen<br />
langfristige Finanzstabilisierung durch Erhalt<br />
sozialversicherungspflichtiger<br />
Beschäftigungsverhältnisse<br />
Gesundheitsförderung<br />
Arbeitsschutz<br />
Prävention<br />
<strong>BEM</strong>
Erfahrungen der BGW mit dem <strong>BEM</strong><br />
Projekt „Konzept und ...“<br />
Teilprojekt 1 – Großbetrieb<br />
Teilprojekt 2 – Kleinbetriebe (Friseure, Apotheker,<br />
Pflege)<br />
Teilprojekt 3 – Großbetrieb (Krankenhaus)<br />
Teilprojekt 4 – Betriebe kleiner und mittlerer Größe in<br />
Kooperation mit einer Technologieberatungsstelle<br />
beim DGB Landesbezirk NRW
Erfahrungen der BGW mit dem <strong>BEM</strong><br />
Teilprojekt 1 = diakonische Einrichtung<br />
exemplarische Implementierung eines <strong>BEM</strong><br />
diakonische Einrichtung mit 900 „regulären“ Mitarbeitern<br />
Ausgangslage: 2004 wären in der Einrichtung 89<br />
Mitarbeiter betroffen gewesen<br />
Konzeptionsphase „neutral“ begleitet durch die BGW<br />
Teilnehmer:<br />
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitarbeitervertretung,<br />
Schwerbehindertenvertretung, Wohnbereichsgruppenleitung,<br />
Personalabteilung, BGW/Präventionsdienst + Berufshilfe und partiell<br />
der Datenschutzbeauftragte
Erfahrungen der BGW mit dem <strong>BEM</strong><br />
6 Arbeitssitzungen bis zum Konzept<br />
Dienstvereinbarung wurde zum 01.06.06 in Kraft gesetzt<br />
Eingliederungsmanager wurde vorübergehend (bis Ende 2007)<br />
von der BGW gestellt (hoher Stellenwert der Neutralität der BGW).<br />
Insgesamt 135 Meldungen<br />
Hohe Akzeptanz:<br />
19 Ablehnungen, in 3 Fällen wurde kein Angebot unterbreitet<br />
(Schwangerschaft), in 32 Fällen war einpersönliches<br />
Gespräch nicht angezeigt, weil kurzfristig mit Arbeitsfähigkeit<br />
zu rechnen war.
Erfahrungen der BGW mit dem <strong>BEM</strong><br />
Ein verbindliches Konzept für ein <strong>BEM</strong> i.w.S. gibt es nicht.<br />
<strong>BEM</strong> ist ein Entwicklungsprozess. Je nach<br />
Unternehmensgröße und Unternehmenskultur bieten sich<br />
verschiedene Ausgestaltungen an.<br />
Anpassung an bestehende Prozesse, Strukturen und<br />
Kompetenzen. Es muss zur Unternehmenskultur passen<br />
(unter Wahrung von Mindeststandards)<br />
Wichtig ist aber in allen Unternehmen, dass insbesondere der<br />
Arbeitgeber, die Beschäftigten und auch alle übrigen Akteure<br />
des <strong>BEM</strong> gemeinsam hinter dem gesetzlichen Anliegen der<br />
Gesundheitsförderung und Prävention stehen!
Erfahrungen der BGW mit dem <strong>BEM</strong><br />
Oftmals kamen weitere Probleme hinzu:<br />
Mobbingsituationen<br />
Probleme mit Vorgesetzten/Kollegen<br />
Finanzielle Notlagen<br />
Suchterkrankungen<br />
Familiäre/Eheprobleme<br />
Umsetzungswünsche<br />
Nicht selten standen Konfliktsituationen am<br />
Arbeitsplatz einer Tätigkeitsaufnahme entgegen.
Krankenstand - lediglich die Spitze des Eisbergs<br />
Befindlichkeits-störungen<br />
Geringere Motivation<br />
Krankenstand<br />
nicht eingebrachtes<br />
Leistungspotenzial (körperlich)<br />
anwesender Mitarbeiter<br />
Unwohlsein<br />
Geringere Arbeitszufriedenheit<br />
Direkte Kosten<br />
Entgeltfortzahlungskosten<br />
+ Zusatzkosten für Ersatzpersonal<br />
+ Ausfallzeiten von Maschinen<br />
+ Mehraufwand wegen gestörter<br />
betrieblicher Prozesse<br />
+ …<br />
Indirekte Kosten<br />
- Innere Kündigung<br />
- Fehlerquote<br />
- weniger Verbesserungsvorschläge<br />
- Konflikte<br />
- Sabotage und Fluktuation<br />
-…
Wie kann die BGW Unterstützung leisten?<br />
Das Angebot der BGW<br />
ca. 670.000 Betriebe<br />
> 6 Millionen Versicherte<br />
<br />
Fazit:<br />
Die BGW kann ein flächendeckendes <strong>BEM</strong> nicht<br />
leisten. Aber Unterstützung bei der Implementierung<br />
eines <strong>BEM</strong>
<strong>BEM</strong> – improvisiert oder standardisiert?<br />
Handeln nur im<br />
akuten Bedarfsfall<br />
zufällig<br />
ungeplant<br />
improvisiert<br />
andere Prozesse<br />
störend<br />
<strong>BEM</strong><br />
Standardisierter<br />
<strong>BEM</strong>-Prozess<br />
vorbereitet<br />
strukturiert<br />
klare Abläufe<br />
überschaubarer<br />
Aufwand
Erfolgsfaktoren für ein <strong>BEM</strong><br />
Einbindung BIV ist erfolgt<br />
Rollen sind beschrieben<br />
Abläufe sind festgelegt<br />
Verantwortlicher (Lotse) für das <strong>BEM</strong> ist festgelegt.<br />
Dieser ist neutral und nicht weisungsgebunden was<br />
die Ausgestaltung des <strong>BEM</strong> im Einzelfall anbelangt.<br />
Er ist qualifiziert hinsichtlich persönlicher Beratung,<br />
fachlicher Ebene (Sozialversicherungsrecht,<br />
Arbeitsrecht, Datenschutz usw.), Dokumentation und<br />
Moderation.<br />
regelmäßige zielgerichtete Weiterbildung des Lotsen
Erfolgsfaktoren für ein <strong>BEM</strong><br />
Datenschutz wird innerhalb der gesetzlichen Vorgaben<br />
umgesetzt<br />
Infomaterial für Mitarbeiter ist vorhanden<br />
mittlere Führungsebene ist eingebunden<br />
regelmäßige, mindestens monatliche<br />
Krankenstandsanalyse<br />
Auswertung der Einzelfälle: Ergebnisse fließen in den<br />
Arbeitsschutz mit ein
Zu bearbeitende Themen<br />
Zu klärende Rollen<br />
Eingliederungsmanager<br />
Eingliederungsteam<br />
Arbeitgebervertreter<br />
mittlere Vorgesetztenebene<br />
Betriebsarzt<br />
Betriebliche Interessenvertretung<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
Sicherheitsfachkraft<br />
Personalabteilung
Zu bearbeitende Themen<br />
Präventionskultur<br />
Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz?<br />
Welche Angebote gibt es?<br />
Wie werden Überlastungssituationen der<br />
Beschäftigten erkannt?
Zu bearbeitende Themen<br />
Aufbau eines Fallmanagements<br />
Verfahren wird aufgebaut<br />
Prozessbeschreibung wird erstellt<br />
Was läuft bereits im Unternehmen? Welche<br />
Erfahrungen gibt es schon?<br />
Aufbau von Strukturen zur Auswertung von AU<br />
Wer ist beteiligt? Wer soll künftig mitmachen?
Prozessverlauf und Handlungsschritte (1)<br />
Mitarbeiter lehnt <strong>BEM</strong> ab:<br />
Ende des <strong>BEM</strong><br />
Keine Maßnahmen<br />
möglich:<br />
Ende des <strong>BEM</strong><br />
Arbeitsunfähigkeit feststellen<br />
> Dokumentation von Fehlzeiten<br />
Erstkontakt mit betroffenem<br />
Mitarbeiter<br />
> Einladung zum Gespräch<br />
Erstgespräch führen<br />
> Einwilligung zum <strong>BEM</strong><br />
Fallbesprechung im Team<br />
> Maßnahmen planen
Prozessverlauf und Handlungsschritte (2)<br />
Abbruch des <strong>BEM</strong><br />
Feedback<br />
ev. Nachbesserungen<br />
Evaluation und Transfer<br />
> Abschlussdokumentation<br />
Maßnahmen planen<br />
> Rahmenbedingungen schaffen<br />
Vereinbarte Maßnahmen<br />
durchführen<br />
> Kontakt zu Betroffenen halten<br />
Erfolgskronktrolle<br />
> Wirksamkeit der Maßnahmen
Zu bearbeitende Themen<br />
Information und Kommunikation<br />
Kommunikationskonzept ist zu erarbeiten<br />
wie soll das <strong>BEM</strong> im Unternehmen eingeführt werden?<br />
wer sind die Ansprechpartner?<br />
wo kann man sich informieren?<br />
wie werden neue Mitarbeiter(innen) informiert?<br />
transparenter Ablauf ist geschaffen<br />
Texte und Anschreiben sind vorhanden
Zu bearbeitende Themen<br />
Evaluation<br />
ein Verfahren zur Auswertung ist vorhanden<br />
Nachhaltigkeit des <strong>BEM</strong> ist gewährleistet<br />
das Verfahren <strong>BEM</strong> wird weiterentwickelt<br />
Kennzahlen zur Gesundheit der Beschäftigten<br />
werden als Frühwarnsystem genutzt<br />
Möglichkeiten Fördergelder von Rehaträgern zu<br />
erhalten sind bekannt
Wesentliche Rahmenbedingungen<br />
Wesentliche Aspekte sind u. a.<br />
gesunde Unternehmenskultur schaffen/erhalten<br />
mit positiven Beispielen starten<br />
Freiwilligkeit deutlich machen<br />
<strong>BEM</strong> als Unterstützungsangebot hervorheben<br />
Datenschutz gewährleisten<br />
Ansprechpartner/innen benennen<br />
Respekt, Vertrauen und Wertschätzung
Ihre Rolle als betriebliche Interessenvertreter
Ihre Rolle als betriebliche Interessenvertreter<br />
einerseits Mitbestimmung bei der Aufstellung von<br />
allgemeinen (kollektiven) Regeln (§ 87 BetrVG)<br />
Regelungen über die Einleitung des Verfahrens<br />
Regelungen zu den beteiligten Personen<br />
Umgang mit Daten<br />
Der Betriebsrat kann solche Regelungen verlangen und<br />
erforderlichenfalls im Einigungsstellenverfahren<br />
durchsetzen!<br />
andererseits Mitwirkung im Einzelfall (§ 84 Abs. 2 Satz<br />
1 SGB IX). Insoweit kein Mitbestimmungsrecht – aber<br />
ein Mitwirkungsrecht
Ihre Rolle als betriebliche Interessenvertreter<br />
Krankenrückkehrgespräche und Einbestellungen zum<br />
Betriebsarzt gehören zum Wirkungsbereich des § 84<br />
Abs. 2 SGB XI und sind typ. Bestandteile des<br />
Eingliederungsverfahrens. Diese sind durch das <strong>BEM</strong><br />
abgelöst worden. Diese Regelungen unterliegen der<br />
Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Ihre Rolle als betriebliche Interessenvertreter<br />
Beispiel: Aufforderung die Auf-Bescheinigung ab dem<br />
ersten Krankheitstag vorzulegen<br />
Einzellfallregelung = Mitwirkung*<br />
Allgemeine Regelung = Mitbestimmung<br />
*Es bleibt der BIV die Möglichkeit eine kollektive<br />
Regelung durchzusetzen.
Vielen Dank!