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Microsoft Outlook - Memoformat - DiAG, Muenster ...

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DIAG MAV<br />

Von:<br />

DIAG MAV <br />

Gesendet: Freitag, 22. Februar 2013 09:36<br />

An:<br />

diag@muenster.de<br />

Betreff:<br />

<strong>DiAG</strong>-Info<br />

Anlagen:<br />

13-213 Selbstvertrauen.pdf<br />

Liebe Kollegen und Kolleginnen,<br />

hiermit möchten wir Sie und Euch über Folgendes informieren:<br />

1. MAV-Wahlen auf Hochtouren – Wahlplakat erschienen!<br />

Die Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren. In vielen Einrichtungen sind Wahlausschüsse gebildet<br />

und Wahltage terminiert. Viele Wahlvorstände haben uns nach einem modernen Wahlplakat für die<br />

MAV-Wahl gefragt. Der Bitte kommen wir gerne kurzfristig nach. Ab sofort kann ein Wahlplakat für die<br />

MAV-Wahlen als Datei von unserer Homepage heruntergeladen werden. In drei freie Felder kann man<br />

die wesentlichen Daten eintragen und es dann ausdrucken. Oder mit der Datei zum Copy-Shop gehen<br />

und es dort in größerem Format ausdrucken lassen. Das ist bis DIN A2 ohne Qualitätsverlust möglich.<br />

Eine Anleitung für das Plakat ist ebenfalls zum Herunterladen bereitgestellt. Wir empfehlen dringend,<br />

die kleine Anleitung vorher zu lesen.<br />

2. Fortbildung Franz-Hitze Haus – Selbstvertrauen und soziale Kompetenz im Beruf<br />

Wir machen gerne auf ein Seminar aufmerksam, dass vom Franz-Hitze-Haus in Zusammenarbeit mit<br />

uns veranstaltet wird. Dem in der Anlage beigefügten Flyer können Sie alles weitere entnehmen.<br />

3. Fachtagung für Altenhilfe<br />

Am 21. März 2013 findet eine Fachtagung für Mitarbeitervertreter/innen, Dienstgeber und<br />

Personalverantwortliche katholischer Altenhilfeeinrichtungen statt.<br />

Thema: „Arbeitszeit familienfreundlich gestalten“<br />

Ort: Caritas-Pirckheimer-Haus, Nürnberg<br />

Veranstalter: BAG-MAV und VkAD.<br />

Die Anmeldung erfolgt über die BAG-MAV Geschäftsstelle bis 25. Februar 2013. Nähere Infos unter<br />

finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Link „Aktuelles“<br />

4. Neues Reisekostenrecht<br />

Die Regional-KODA Nordrhein-Westfalen hat am 3. Dezember 2012 im Erzbischöflichen Generalvikariat<br />

Köln getagt und Beschluss gefasst. Der Beschluss steht wie immer unter dem Vorbehalt der In-Kraft-<br />

Setzung durch die Diözesanbischöfe sowie redaktioneller Änderungen.<br />

Neues Reisekostenrecht (Anlage 15 KAVO)<br />

Kilometer-Pauschale wird ab 2013 auf 35 Cent/km erhöht<br />

1


Die Regional-KODA hat eine Reform des Reisekostenrechts der KAVO (Anlage 15) beschlossen. Die<br />

Reform tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die wesentlichen Eckpunkte der Reform:<br />

Die Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen mit dem privaten Pkw wird von 30 Cent/km auf 35<br />

Cent/km erhöht. Die Wegstreckenentschädigung ist in dieser Höhe steuerfrei.<br />

Bei Dienstreisen mit privaten zweirädrigen Kraftfahrzeugen wird eine Wegstreckenentschädigung<br />

in Höhe von 13 Cent/km steuerfrei gezahlt.<br />

Für Strecken, die mit einem privaten Fahrrad zurückgelegt werden, wird eine<br />

Wegstreckenentschädigung von 6 Cent/km steuerfrei gewährt.<br />

Bei Reisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden grundsätzlich nur die<br />

notwendigen Kosten der niedrigsten Klasse erstattet. Bei Vorliegen triftiger Gründe werden die<br />

Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet.<br />

Der Dienstgeber kann im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter bei regelmäßigen oder gleichartigen<br />

Dienstreisen oder Dienstgängen zur Vereinfachung der Abrechnung anstelle der<br />

Reisekostenvergütung eine Pauschvergütung gewähren, die nach dem Durchschnitt der in einem<br />

bestimmten Zeitraum sonst anfallenden Einzelvergütungen zu bemessen ist.<br />

Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Dienststätte mindestens 30 Kilometer, wird bei<br />

Antritt oder Beendigung der Dienstreise an der Wohnung höchstens die Reisekostenvergütung<br />

gewährt, die bei Abreise oder Ankunft an der Dienststätte entstanden wäre.<br />

Neu in der KAVO ist die Trennungsentschädigung: Bei Abordnungen aus dienstlichen Gründen an<br />

einen Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes ohne Zusage der Umzugskostenvergütung wird für<br />

die dadurch entstehenden notwendigen Auslagen Trennungsentschädigung gewährt.<br />

Übergangsregelung: Reisekosten, die vor dem 1. Januar 2013 entstanden sind, werden nach<br />

Maßgabe der Anlage 15 in der Fassung vom 31. Dezember 2012 erstattet, auch wenn die<br />

Abrechnung der Reisekosten nach dem 31. Dezember 2012 erfolgt.<br />

Da die Reisekostenstellen eine Vorlaufzeit benötigen, um sich auf die ab 1. Januar 2013 gültige<br />

neue Rechtslage einzustellen, kann es bei der Bearbeitung der Reisekostenanträge zu<br />

Verzögerungen kommen.<br />

Dienstreisenden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten in nicht unerheblichem Umfang auf die<br />

Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeugs angewiesen sind, kann der Dienstgeber aus eigenen<br />

Mitteln für die Erstbeschaffung eines Kraftfahrzeugs auf Antrag einen unverzinslichen<br />

Gehaltsvorschuss bis zu 2.600 Euro gewähren (neuer § 7 in Anlage 9 KAVO). Bislang war insoweit<br />

ein unverzinsliches Darlehen möglich (§ 6 Abs. 3 Anlage 15 KAVO in der bisherigen Fassung).<br />

Hinweis der <strong>DiAG</strong>-MAV im Bistum Münster:<br />

Da viele AVR-Einrichtungen keine eigene Reisekostenregelung haben, gilt gem. Anlage 13a Abs.2<br />

der AVR die Ordnung der jeweiligen Diözese. Damit erlangt die o.g. Reisekostenordnung auch<br />

Wirksamkeit für die AVR-Einrichtungen, die keine eigene Reisekostenordnung haben.<br />

5. Umkleidezeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit!<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.9.2012 entschieden, dass Umkleidezeiten und durch<br />

das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten im Anwendungsbereich des TV-L<br />

vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung<br />

vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Das Urteil gilt auch für die AVR, also zum<br />

Beispiel die Anlagen 30 und 31 AVR. Die ausführliche Beschreibung des Urteils und Tipps zur<br />

Umsetzung finden Sie in der neuen Ausgabe der ZMV (1/2013).<br />

Allen Mitarbeitervertretern und Mitarbeitervertreterinnen, die sich bei den Wahlen nicht mehr aufstellen<br />

lassen, sagen wir für Ihre Mitarbeit ein herzliches Dankeschön! Sicher waren die Aufgaben nicht immer leicht<br />

und haben viel Zeit in Anspruch genommen. Dennoch ist es wichtig, dass sich Menschen für andere Menschen<br />

engagieren und die Hände nicht in den Schoß legen. Daher nochmals: Danke!<br />

Freundliche Grüße<br />

Ihre/Eure <strong>DiAG</strong>-MAV<br />

<strong>DiAG</strong>-MAV Geschäftsstelle<br />

Annaberg 40<br />

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