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Microsoft Outlook - Memoformat - DiAG, Muenster ...

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Die Regional-KODA hat eine Reform des Reisekostenrechts der KAVO (Anlage 15) beschlossen. Die<br />

Reform tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die wesentlichen Eckpunkte der Reform:<br />

Die Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen mit dem privaten Pkw wird von 30 Cent/km auf 35<br />

Cent/km erhöht. Die Wegstreckenentschädigung ist in dieser Höhe steuerfrei.<br />

Bei Dienstreisen mit privaten zweirädrigen Kraftfahrzeugen wird eine Wegstreckenentschädigung<br />

in Höhe von 13 Cent/km steuerfrei gezahlt.<br />

Für Strecken, die mit einem privaten Fahrrad zurückgelegt werden, wird eine<br />

Wegstreckenentschädigung von 6 Cent/km steuerfrei gewährt.<br />

Bei Reisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden grundsätzlich nur die<br />

notwendigen Kosten der niedrigsten Klasse erstattet. Bei Vorliegen triftiger Gründe werden die<br />

Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet.<br />

Der Dienstgeber kann im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter bei regelmäßigen oder gleichartigen<br />

Dienstreisen oder Dienstgängen zur Vereinfachung der Abrechnung anstelle der<br />

Reisekostenvergütung eine Pauschvergütung gewähren, die nach dem Durchschnitt der in einem<br />

bestimmten Zeitraum sonst anfallenden Einzelvergütungen zu bemessen ist.<br />

Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Dienststätte mindestens 30 Kilometer, wird bei<br />

Antritt oder Beendigung der Dienstreise an der Wohnung höchstens die Reisekostenvergütung<br />

gewährt, die bei Abreise oder Ankunft an der Dienststätte entstanden wäre.<br />

Neu in der KAVO ist die Trennungsentschädigung: Bei Abordnungen aus dienstlichen Gründen an<br />

einen Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes ohne Zusage der Umzugskostenvergütung wird für<br />

die dadurch entstehenden notwendigen Auslagen Trennungsentschädigung gewährt.<br />

Übergangsregelung: Reisekosten, die vor dem 1. Januar 2013 entstanden sind, werden nach<br />

Maßgabe der Anlage 15 in der Fassung vom 31. Dezember 2012 erstattet, auch wenn die<br />

Abrechnung der Reisekosten nach dem 31. Dezember 2012 erfolgt.<br />

Da die Reisekostenstellen eine Vorlaufzeit benötigen, um sich auf die ab 1. Januar 2013 gültige<br />

neue Rechtslage einzustellen, kann es bei der Bearbeitung der Reisekostenanträge zu<br />

Verzögerungen kommen.<br />

Dienstreisenden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten in nicht unerheblichem Umfang auf die<br />

Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeugs angewiesen sind, kann der Dienstgeber aus eigenen<br />

Mitteln für die Erstbeschaffung eines Kraftfahrzeugs auf Antrag einen unverzinslichen<br />

Gehaltsvorschuss bis zu 2.600 Euro gewähren (neuer § 7 in Anlage 9 KAVO). Bislang war insoweit<br />

ein unverzinsliches Darlehen möglich (§ 6 Abs. 3 Anlage 15 KAVO in der bisherigen Fassung).<br />

Hinweis der <strong>DiAG</strong>-MAV im Bistum Münster:<br />

Da viele AVR-Einrichtungen keine eigene Reisekostenregelung haben, gilt gem. Anlage 13a Abs.2<br />

der AVR die Ordnung der jeweiligen Diözese. Damit erlangt die o.g. Reisekostenordnung auch<br />

Wirksamkeit für die AVR-Einrichtungen, die keine eigene Reisekostenordnung haben.<br />

5. Umkleidezeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit!<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.9.2012 entschieden, dass Umkleidezeiten und durch<br />

das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten im Anwendungsbereich des TV-L<br />

vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung<br />

vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Das Urteil gilt auch für die AVR, also zum<br />

Beispiel die Anlagen 30 und 31 AVR. Die ausführliche Beschreibung des Urteils und Tipps zur<br />

Umsetzung finden Sie in der neuen Ausgabe der ZMV (1/2013).<br />

Allen Mitarbeitervertretern und Mitarbeitervertreterinnen, die sich bei den Wahlen nicht mehr aufstellen<br />

lassen, sagen wir für Ihre Mitarbeit ein herzliches Dankeschön! Sicher waren die Aufgaben nicht immer leicht<br />

und haben viel Zeit in Anspruch genommen. Dennoch ist es wichtig, dass sich Menschen für andere Menschen<br />

engagieren und die Hände nicht in den Schoß legen. Daher nochmals: Danke!<br />

Freundliche Grüße<br />

Ihre/Eure <strong>DiAG</strong>-MAV<br />

<strong>DiAG</strong>-MAV Geschäftsstelle<br />

Annaberg 40<br />

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