Microsoft Outlook - Memoformat - DiAG, Muenster ...
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Die Regional-KODA hat eine Reform des Reisekostenrechts der KAVO (Anlage 15) beschlossen. Die<br />
Reform tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die wesentlichen Eckpunkte der Reform:<br />
Die Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen mit dem privaten Pkw wird von 30 Cent/km auf 35<br />
Cent/km erhöht. Die Wegstreckenentschädigung ist in dieser Höhe steuerfrei.<br />
Bei Dienstreisen mit privaten zweirädrigen Kraftfahrzeugen wird eine Wegstreckenentschädigung<br />
in Höhe von 13 Cent/km steuerfrei gezahlt.<br />
Für Strecken, die mit einem privaten Fahrrad zurückgelegt werden, wird eine<br />
Wegstreckenentschädigung von 6 Cent/km steuerfrei gewährt.<br />
Bei Reisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden grundsätzlich nur die<br />
notwendigen Kosten der niedrigsten Klasse erstattet. Bei Vorliegen triftiger Gründe werden die<br />
Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet.<br />
Der Dienstgeber kann im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter bei regelmäßigen oder gleichartigen<br />
Dienstreisen oder Dienstgängen zur Vereinfachung der Abrechnung anstelle der<br />
Reisekostenvergütung eine Pauschvergütung gewähren, die nach dem Durchschnitt der in einem<br />
bestimmten Zeitraum sonst anfallenden Einzelvergütungen zu bemessen ist.<br />
Beträgt die Entfernung zwischen Wohnung und Dienststätte mindestens 30 Kilometer, wird bei<br />
Antritt oder Beendigung der Dienstreise an der Wohnung höchstens die Reisekostenvergütung<br />
gewährt, die bei Abreise oder Ankunft an der Dienststätte entstanden wäre.<br />
Neu in der KAVO ist die Trennungsentschädigung: Bei Abordnungen aus dienstlichen Gründen an<br />
einen Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes ohne Zusage der Umzugskostenvergütung wird für<br />
die dadurch entstehenden notwendigen Auslagen Trennungsentschädigung gewährt.<br />
Übergangsregelung: Reisekosten, die vor dem 1. Januar 2013 entstanden sind, werden nach<br />
Maßgabe der Anlage 15 in der Fassung vom 31. Dezember 2012 erstattet, auch wenn die<br />
Abrechnung der Reisekosten nach dem 31. Dezember 2012 erfolgt.<br />
Da die Reisekostenstellen eine Vorlaufzeit benötigen, um sich auf die ab 1. Januar 2013 gültige<br />
neue Rechtslage einzustellen, kann es bei der Bearbeitung der Reisekostenanträge zu<br />
Verzögerungen kommen.<br />
Dienstreisenden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten in nicht unerheblichem Umfang auf die<br />
Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeugs angewiesen sind, kann der Dienstgeber aus eigenen<br />
Mitteln für die Erstbeschaffung eines Kraftfahrzeugs auf Antrag einen unverzinslichen<br />
Gehaltsvorschuss bis zu 2.600 Euro gewähren (neuer § 7 in Anlage 9 KAVO). Bislang war insoweit<br />
ein unverzinsliches Darlehen möglich (§ 6 Abs. 3 Anlage 15 KAVO in der bisherigen Fassung).<br />
Hinweis der <strong>DiAG</strong>-MAV im Bistum Münster:<br />
Da viele AVR-Einrichtungen keine eigene Reisekostenregelung haben, gilt gem. Anlage 13a Abs.2<br />
der AVR die Ordnung der jeweiligen Diözese. Damit erlangt die o.g. Reisekostenordnung auch<br />
Wirksamkeit für die AVR-Einrichtungen, die keine eigene Reisekostenordnung haben.<br />
5. Umkleidezeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit!<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.9.2012 entschieden, dass Umkleidezeiten und durch<br />
das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten im Anwendungsbereich des TV-L<br />
vergütungspflichtige Arbeitszeit sind, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung<br />
vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Das Urteil gilt auch für die AVR, also zum<br />
Beispiel die Anlagen 30 und 31 AVR. Die ausführliche Beschreibung des Urteils und Tipps zur<br />
Umsetzung finden Sie in der neuen Ausgabe der ZMV (1/2013).<br />
Allen Mitarbeitervertretern und Mitarbeitervertreterinnen, die sich bei den Wahlen nicht mehr aufstellen<br />
lassen, sagen wir für Ihre Mitarbeit ein herzliches Dankeschön! Sicher waren die Aufgaben nicht immer leicht<br />
und haben viel Zeit in Anspruch genommen. Dennoch ist es wichtig, dass sich Menschen für andere Menschen<br />
engagieren und die Hände nicht in den Schoß legen. Daher nochmals: Danke!<br />
Freundliche Grüße<br />
Ihre/Eure <strong>DiAG</strong>-MAV<br />
<strong>DiAG</strong>-MAV Geschäftsstelle<br />
Annaberg 40<br />
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