30.09.2012 Aufrufe

Aus den Vereinen Tanz - Spitex Basel

Aus den Vereinen Tanz - Spitex Basel

Aus den Vereinen Tanz - Spitex Basel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Menschenwürdig leben,<br />

menschenwürdig sterben<br />

Eine Patientenverfügung regelt <strong>den</strong> Willen eines Menschen, wenn<br />

er selbst nicht mehr urteilsfähig ist, um zum Beispiel lebensverlän-<br />

gernde Massnahmen zu unterbin<strong>den</strong>. Allerdings ist dieses Unter-<br />

fangen nicht ganz einfach.<br />

«Nein, so möchte ich meine letzten<br />

Monate nicht verbringen!» Das <strong>den</strong>ken<br />

viele Menschen, wenn sie beobachten,<br />

wie nahe Verwandte oder Bekannte,<br />

die schwer krank und nicht<br />

mehr urteilsfähig sind, immer weiter<br />

und weiter gepflegt wer<strong>den</strong>. Diese<br />

Angst, dieses Unbehagen haben viele<br />

Menschen bei der Vorstellung, dass<br />

sie nichts mehr entschei<strong>den</strong> können,<br />

zum Beispiel nach einem Unfall, Hirnschlag,<br />

Herzstillstand oder bei einer<br />

fortgeschrittenen Demenz. Es ist<br />

die Angst, menschenunwürdig dahinzuvegetieren,<br />

an einem Leben erhalten<br />

zu wer<strong>den</strong>, das nicht mehr lebenswert<br />

ist.<br />

Es gibt jedoch ein Mittel, bei klarem<br />

Verstand deutlich festzuhalten, was<br />

medizinisch geschehen oder eben was<br />

nicht gemacht wer<strong>den</strong> soll, wenn die<br />

Urteilsfähigkeit nicht mehr vorhan<strong>den</strong><br />

ist. Die Rede ist von der Patientenverfügung.<br />

In ihr hält die Person fest,<br />

dass lebenserhaltende Massnahmen<br />

unterlassen oder abgebrochen wer<strong>den</strong><br />

sollen, wenn keine <strong>Aus</strong>sicht auf Bes-<br />

10 Politex<br />

serung besteht und der Sterbeprozess<br />

durch medizinische Massnahmen nur<br />

verlängert würde.<br />

Professionelle Unterstützung<br />

Chefarzt Dr. Martin Conzelmann aus<br />

dem Felix Platter-Spital beschäftigt<br />

sich seit Jahren eingehend mit der Patientenverfügung<br />

und weiss, dass<br />

diese Willenskundgebung nicht ganz<br />

einfach zu erstellen ist. <strong>Aus</strong> diesem<br />

Grunde empfiehlt er, sich unbedingt<br />

von <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Fachstellen<br />

helfen zu lassen. Da gibt es verschie<strong>den</strong>ste<br />

Möglichkeiten. Eine erste<br />

Orientierung ist sicherlich über die<br />

Internet-Adresse basler-patientenverfuegung.ch<br />

möglich. Dort sind auch<br />

entsprechende Formulare mit der Anleitung,<br />

wie diese ausgefüllt wer<strong>den</strong>.<br />

Conzelmann empfiehlt unter anderem<br />

auch das Gespräch mit dem Vertrauensarzt,<br />

dem Hausarzt zum Beispiel.<br />

Und eine sehr gute, sehr professionelle<br />

Adresse ist ggg-voluntas.ch. Hier<br />

beraten ausgebildete Freiwillige die<br />

Ratsuchen<strong>den</strong> beim Erstellen einer Patientenverfügung<br />

und nehmen sich<br />

Zeit, <strong>den</strong> Willen einer Person schriftlich<br />

festzuhalten.<br />

Eine einmal angefertigte Patientenverfügung<br />

ist nichts Endgültiges. «Eine<br />

Patientenverfügung sollte ungefähr<br />

alle zwei Jahre wieder überprüft und<br />

<strong>den</strong> aktuellen Verhältnissen angepasst<br />

wer<strong>den</strong>», lautet der Rat des Chefarztes.<br />

Er gibt ein Beispiel: «Eine Frau<br />

stirbt. Der Mann unterzeichnet die Patientenverfügung.<br />

Fünf Jahre danach<br />

trifft er eine jüngere Frau, verliebt sich<br />

und sieht sich plötzlich in ganz anderen<br />

Lebensumstän<strong>den</strong> und hat ganz<br />

andere Perspektiven.»<br />

Auf die entsprechende Frage erklärt<br />

Martin Conzelmann: Gesunde, junge<br />

Leute <strong>den</strong>ken in der Regel noch nicht<br />

an das Sterben und <strong>den</strong> Tod. Deshalb<br />

beschäftigen sie sich auch noch nicht<br />

mit dem Erstellen einer Patientenverfügung.<br />

Spruchreif wird sie, wenn jemand<br />

selbst schwer krank wird, wenn<br />

der Tod so langsam, aber sicher in die<br />

Nähe rückt oder wenn ein naher Verwandter<br />

oder Bekannter stirbt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!