Aus den Vereinen Tanz - Spitex Basel
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Menschenwürdig leben,<br />
menschenwürdig sterben<br />
Eine Patientenverfügung regelt <strong>den</strong> Willen eines Menschen, wenn<br />
er selbst nicht mehr urteilsfähig ist, um zum Beispiel lebensverlän-<br />
gernde Massnahmen zu unterbin<strong>den</strong>. Allerdings ist dieses Unter-<br />
fangen nicht ganz einfach.<br />
«Nein, so möchte ich meine letzten<br />
Monate nicht verbringen!» Das <strong>den</strong>ken<br />
viele Menschen, wenn sie beobachten,<br />
wie nahe Verwandte oder Bekannte,<br />
die schwer krank und nicht<br />
mehr urteilsfähig sind, immer weiter<br />
und weiter gepflegt wer<strong>den</strong>. Diese<br />
Angst, dieses Unbehagen haben viele<br />
Menschen bei der Vorstellung, dass<br />
sie nichts mehr entschei<strong>den</strong> können,<br />
zum Beispiel nach einem Unfall, Hirnschlag,<br />
Herzstillstand oder bei einer<br />
fortgeschrittenen Demenz. Es ist<br />
die Angst, menschenunwürdig dahinzuvegetieren,<br />
an einem Leben erhalten<br />
zu wer<strong>den</strong>, das nicht mehr lebenswert<br />
ist.<br />
Es gibt jedoch ein Mittel, bei klarem<br />
Verstand deutlich festzuhalten, was<br />
medizinisch geschehen oder eben was<br />
nicht gemacht wer<strong>den</strong> soll, wenn die<br />
Urteilsfähigkeit nicht mehr vorhan<strong>den</strong><br />
ist. Die Rede ist von der Patientenverfügung.<br />
In ihr hält die Person fest,<br />
dass lebenserhaltende Massnahmen<br />
unterlassen oder abgebrochen wer<strong>den</strong><br />
sollen, wenn keine <strong>Aus</strong>sicht auf Bes-<br />
10 Politex<br />
serung besteht und der Sterbeprozess<br />
durch medizinische Massnahmen nur<br />
verlängert würde.<br />
Professionelle Unterstützung<br />
Chefarzt Dr. Martin Conzelmann aus<br />
dem Felix Platter-Spital beschäftigt<br />
sich seit Jahren eingehend mit der Patientenverfügung<br />
und weiss, dass<br />
diese Willenskundgebung nicht ganz<br />
einfach zu erstellen ist. <strong>Aus</strong> diesem<br />
Grunde empfiehlt er, sich unbedingt<br />
von <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Fachstellen<br />
helfen zu lassen. Da gibt es verschie<strong>den</strong>ste<br />
Möglichkeiten. Eine erste<br />
Orientierung ist sicherlich über die<br />
Internet-Adresse basler-patientenverfuegung.ch<br />
möglich. Dort sind auch<br />
entsprechende Formulare mit der Anleitung,<br />
wie diese ausgefüllt wer<strong>den</strong>.<br />
Conzelmann empfiehlt unter anderem<br />
auch das Gespräch mit dem Vertrauensarzt,<br />
dem Hausarzt zum Beispiel.<br />
Und eine sehr gute, sehr professionelle<br />
Adresse ist ggg-voluntas.ch. Hier<br />
beraten ausgebildete Freiwillige die<br />
Ratsuchen<strong>den</strong> beim Erstellen einer Patientenverfügung<br />
und nehmen sich<br />
Zeit, <strong>den</strong> Willen einer Person schriftlich<br />
festzuhalten.<br />
Eine einmal angefertigte Patientenverfügung<br />
ist nichts Endgültiges. «Eine<br />
Patientenverfügung sollte ungefähr<br />
alle zwei Jahre wieder überprüft und<br />
<strong>den</strong> aktuellen Verhältnissen angepasst<br />
wer<strong>den</strong>», lautet der Rat des Chefarztes.<br />
Er gibt ein Beispiel: «Eine Frau<br />
stirbt. Der Mann unterzeichnet die Patientenverfügung.<br />
Fünf Jahre danach<br />
trifft er eine jüngere Frau, verliebt sich<br />
und sieht sich plötzlich in ganz anderen<br />
Lebensumstän<strong>den</strong> und hat ganz<br />
andere Perspektiven.»<br />
Auf die entsprechende Frage erklärt<br />
Martin Conzelmann: Gesunde, junge<br />
Leute <strong>den</strong>ken in der Regel noch nicht<br />
an das Sterben und <strong>den</strong> Tod. Deshalb<br />
beschäftigen sie sich auch noch nicht<br />
mit dem Erstellen einer Patientenverfügung.<br />
Spruchreif wird sie, wenn jemand<br />
selbst schwer krank wird, wenn<br />
der Tod so langsam, aber sicher in die<br />
Nähe rückt oder wenn ein naher Verwandter<br />
oder Bekannter stirbt.