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Rahmenkonzept Haus Rigiblick (PDF) - Stiftung Dihei

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Sozialpädagogisches Wohnen für Kinder und Jugendliche<br />

H A U S R I G I B L I C K<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

Lukas und Andrea Studiger<br />

Im <strong>Rigiblick</strong> 31<br />

8623 Wetzikon<br />

Tel. 043 535 65 45<br />

Fax 043 535 65 39<br />

Mobile 079 783 15 39<br />

rigiblick@stiftungdihei.ch<br />

www.rigiblick.stiftungdihei.ch<br />

<strong>Rahmenkonzept</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorbemerkung<br />

1. Kurzporträt 5<br />

2. Hintergrund und allgemeine Ziele 6<br />

2.1 Hintergrund und Ziel<br />

2.2 Leitbild<br />

3. Standort und Geschichte der Institution 7<br />

3.1 Standort<br />

3.2 Geschichte<br />

4. Zielgruppe 8<br />

4.1 Umschreibung der Zielgruppe<br />

4.2 Ausschlusskriterien<br />

5. Angebot 9<br />

5.1 Leistung und Betreuungsangebot<br />

5.1.1 Aufnahme von Jugendlichen<br />

5.1.2 Verlässliche Beziehungsangebote<br />

5.1.3 Strukturiertes Alltagsgeschehen<br />

5.1.4 Freizeitgestaltung<br />

5.1.5 Erlebnispädagogik in der Freizeit<br />

5.1.6 Gesundheit<br />

5.1.7 Schule<br />

5.1.8 Nachhilfeunterricht<br />

5.2 Organisation<br />

5.2.1 Öffnungszeiten<br />

5.2.2 Betreuungspersonen, Familiengrösse und Stellenplan<br />

5.2.3 Sicherheitskonzepte<br />

5.2.4 Beschwerden<br />

5.3 Aufenthaltsplanung<br />

5.4 Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie<br />

6. Aufenthaltsgestaltung 13<br />

6.1 Aufnahmeverfahren<br />

6.1.1 Platzierungsgrundlagen<br />

6.1.2 Anmeldevorgang<br />

6.1.3 Leistungsvereinbarung<br />

6.2 Erziehungsplanung<br />

6.2.1 Erziehungsplanung, Evaluation und Standortbestimmung<br />

6.2.2 Aktenführung, Datenschutz<br />

6.3 Eintritts- und Kernphase<br />

6.3.1 Eintrittsphase<br />

6.3.2 Kernphase<br />

6.4 Austrittsplanung<br />

6.4.1 Ablauf der Austrittsphase<br />

6.4.2 Umplatzierung<br />

6.4.3 Umgang mit Mündigkeit<br />

6.4.4 Nachbetreuung<br />

- 2 -


7. Organisation 16<br />

7.1 Trägerschaft<br />

7.1.1 Organigramm der Trägerschaft<br />

7.1.2 Adressen<br />

7.2 Personal<br />

7.2.1 Aufgaben, Kompetenzen der <strong>Stiftung</strong> DIHEI und der <strong>Haus</strong>-Leitung<br />

7.2.2 Zusammenarbeit, Qualifikation und Personalentwicklung<br />

8. Liegenschaft/Standort 17<br />

8.1 Gebäude und Nutzung<br />

9. Finanzierung 18<br />

9.1 Pauschalen und Nebenkostenregelung<br />

10. Aufsichtsstellen 18<br />

10.1 Bewilligung und Aufsicht<br />

10.1.1 Interne Aufsichtsstelle<br />

10.1.2 Externe Aufsichtsstelle<br />

Anhang 19<br />

I Lebenslauf/Qualifikationen<br />

- 3 -


Vorbemerkung<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> ist eine professionell geführte sozialpädagogische<br />

Institution. Sie gehört zur <strong>Stiftung</strong> DIHEI und<br />

untersteht den Leistungs- und Qualitätsanforderungen<br />

der <strong>Stiftung</strong>, welche diese überprüft und nach aussen garantiert.<br />

Die <strong>Stiftung</strong> DIHEI führt weitere 3 Grossfamilien,<br />

4 Sozialpädagogische Pflegefamilien sind der <strong>Stiftung</strong> zusätzlich<br />

angeschlossen.<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> wird von Lukas und Andrea Studiger zusammen<br />

mit Mitarbeitern geführt. Das Leiterpaar und die<br />

Mitarbeiter leben in einem familiennahen System zusammen<br />

mit den Kindern und Jugendlichen, welche nicht in<br />

ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können.<br />

Der Einfachheit halber benutzen wir im ganzen Konzept<br />

die männliche Redeform, womit auch die weibliche gemeint<br />

ist.<br />

- 4 -


1 Kurzporträt<br />

Adresse<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

Lukas und Andrea Studiger<br />

Im <strong>Rigiblick</strong> 31<br />

8623 Wetzikon<br />

Tel. 043 535 65 45<br />

Fax 043 535 65 39<br />

Mobile 079 783 15 39<br />

rigiblick@stiftungdihei.ch<br />

www.rigiblick.stiftungdihei.ch<br />

Leitung<br />

Lukas und Andrea Studiger<br />

Trägerschaft<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI<br />

www.stiftungdihei.ch<br />

Angebot<br />

10 Wohnplätze für Kinder und Jugendliche im Aufnahmealter zwischen 6 – 12 Jahren.<br />

In Ausnahmefällen können auch ältere Jugendliche oder jüngere Kinder aufgenommen werden.<br />

Anerkennung<br />

Als Sozialpädagogische Grossfamilie, Kategorie Kinderheime,<br />

beim Amt für Jugend- und Berufsberatung des Kanton Zürich<br />

- 5 -


2 Hintergrund und allgemeine Ziele<br />

2.1 Hintergrund und Ziel<br />

Als Leiterehepaar Andrea und Lukas Studiger leben wir bewusst<br />

unter dem Dach des <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong>, prägen das Alltagsgeschehen<br />

und sind mit den Kindern und Jugendlichen nahe<br />

verbunden. Wir teilen mit ihnen unsere Ideale und Werte.<br />

Unser Ziel ist es, dass sich die Heranwachsenden trotz<br />

ihren erschwerten Lebensumständen als eigenständige Persönlichkeiten<br />

erleben, Selbstsicherheit gewinnen und die<br />

notwendigen Fertigkeiten erlernen, um sich vollständig in<br />

die Gesellschaft integrieren zu können. Deshalb ist unser<br />

<strong>Haus</strong> offen für Begegnungen und Kontakte von ausserhalb,<br />

welche die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung und<br />

ihrer gesellschaftlichen Integration fördern. Unsere Arbeit im<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> sehen wir als einen persönlichen Beitrag an<br />

die Gesellschaft.<br />

Als Familie leben wir mit den uns anvertrauten Kindern und<br />

Jugendlichen in einer verbindlichen Form zusammen und werden<br />

von einem Team unterstützt. Vertrauen, gegenseitige<br />

Achtung aber auch Vergebung bilden in unserem Alltag das<br />

Fundament, welches die Wohngemeinschaft miteinander verbindet.<br />

Unsere Aufmerksamkeit und Bemühungen haben das<br />

Ziel, die Kinder und Jugendlichen als selbständige und selbstbewusste<br />

Persönlichkeiten in eine eigene Zukunft zu führen.<br />

Wie alle Mitarbeitenden und Verantwortlichen der <strong>Stiftung</strong><br />

DIHEI bekennen wir uns zum christlichen Glauben. Unsere<br />

ethischen und moralischen Werte gründen darauf. Gegen über<br />

anderen religiösen, sozialen, kulturellen oder politischen<br />

Hintergründen verhalten wir uns neutral.<br />

2.2 Leitbild<br />

«Wir sehen die Kindern und Jugendlichen als einzigartige<br />

Individuen, dessen genetische Anlagen und<br />

Vergangenheit nicht verändert werden können, wohl<br />

aber die Einstellungen und Haltungen und damit<br />

verbundene Verhaltensweisen.»<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> bildet eine familiäre <strong>Haus</strong>gemeinschaft<br />

mit Kindern und Jugendlichen, welche aus den unterschiedlichsten<br />

Gründen nicht in ihrem angestammten Milieu blei -<br />

ben können. Dank der überschaubaren Teamgrösse und den<br />

klaren Strukturen kann das Team spezifisch und umfassend<br />

auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen reagieren.<br />

Die positive Persönlichkeitsentwicklung von Kindern braucht<br />

viel Zeit und Geduld. Auch wenn beide Faktoren vorhanden<br />

- 6 -<br />

sind, entsprechen die Entwicklungsfortschritte nicht immer<br />

allen Erwartungen. Jedes Kind und jeder Jugendliche besitzt<br />

eine eigene Persönlichkeit, welche ein unterschiedliches Repertoire<br />

an Handlungsweisen voraussetzt. In unserem familiär<br />

geprägten Umfeld versuchen wir, gemeinsam im Alltag diesen<br />

individuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Während<br />

eines Aufenthaltes steht die Entwicklung und Stärkung der<br />

Persönlichkeit des Kindes und Jugendlichen im Mittelpunkt.<br />

Wir ermutigen sie, Verhaltensweisen, welche sie im Alltag behindern,<br />

abzulegen und durch neue zu ersetzten. Im gemeinsamen<br />

Miteinander erhalten sie die Möglichkeit, neue Handlungsweisen<br />

zu erkennen und sich anzueignen. Am Ende ihrer<br />

Aufenthaltszeit soll ihr Selbstwertgefühl soweit entwickelt<br />

und gestärkt sein, das ihre Handlungs- und Reaktionsweisen<br />

der Situation angepasst erscheinen. Die anvertrauten Kinder<br />

und Jugendlichen sollen mit gestärktem Selbstbewusstsein in<br />

die Selbständigkeit entlassen werden.<br />

Wir sehen in der christlichen Kultur und deren Werten ein<br />

Vorbild von Wertschätzung eines jeden Menschen. Wir reden<br />

von der Möglichkeit, dass eine Beziehungspflege mit Gott<br />

den Menschen stärken und ihm helfen kann, auch schwierige<br />

Situationen und Lebensumstände zu meistern. Ebenso finden<br />

wir darin verlässliche Regeln für ein funktio nierendes Zusammenleben.<br />

Im Vertrauen, dass durch liebe volle und konsequente<br />

Beziehung die Wertvorstellungen und Haltungen des<br />

Kindes und des Jugendlichen positiv beeinflusst werden können,<br />

leben wir den Kindern und Jugendlichen den christlichen<br />

Glauben vor. Die Beziehung zu Gott leben wir in grosser Achtung<br />

vor der persönlichen Entscheidungsfreiheit der Kinder<br />

und Jugendlichen, im Wissen, dass es gänzlich andere Lebenskonzepte<br />

gibt, die wir respektieren. Der Besuch einer<br />

Kirche ist völlig freiwillig.<br />

Kinderrechte verstehen wir als Menschenrecht, und wir<br />

fühlen uns den Standards der ausserfamiliären Betreuung<br />

verpflichtet in Übereinstimmung mit Quality4Children<br />

(www.quality4children.info): «Kinder, die nicht bei ihren Eltern<br />

aufwachsen können, müssen die Möglichkeit erhalten,<br />

ihre Zukunft so zu gestalten, dass sie zu selbstbewussten, unabhängigen<br />

und aktiven Mitgliedern der Gesellschaft heranwachsen,<br />

indem sie in einem unterstützenden, schützenden<br />

und fürsorglichen Umfeld leben, das die volle Entfaltung ihres<br />

Potenzials fördert, unabhängig von religiöser und kultureller<br />

Zugehörigkeit. Die Betreuung des Kindes soll seinen Bedürfnissen<br />

und seiner Lebenssituation entsprechen und sein ursprüngliches<br />

soziales Umfeld berücksichtigen. Das Kind wird<br />

befähigt, Entscheidungen aktiv mit zu treffen, die direkten<br />

Einfluss auf sein Leben haben.»


3 Standort und Geschichte der Institution<br />

3.1 Standort<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> befindet sich in Wetzikon im Zürcher<br />

Oberland. Wetzikon ist eine Stadt mit 22’000 Einwohnern,<br />

entstanden aus dem Zusammenschluss von sieben<br />

Dorfgemeinden und ist heute ein eigentliches Regionalzentrum.<br />

Das grosszügig ausgestattete <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

liegt am Rande des <strong>Rigiblick</strong>quartiers, auf einer Anhöhe<br />

direkt am Waldrand mit einem einzigartigen Panoramablick<br />

auf die Alpenkette.<br />

Wetzikon ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt mit guten<br />

Anschlüssen an das regionale und nationale Strassennetz.<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> ist über die Autobahn A53 durch das<br />

Aathal oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.<br />

Anreise<br />

Individualverkehr<br />

Von Zürich auf der Autobahn via Uster, die Aathalstrasse<br />

bis in den Stadtteil Kempten benutzen. Von Winterthur<br />

via Abzweigung die Überlandstrasse in Richtung Rapperswil,<br />

via Effretikon, Fehraltdorf und Pfäffikon bis nach<br />

Kempten benutzen. An der grossen Kreuzung beim Restaurant<br />

Ochsen in die Tösstalstrasse einbiegen, nach<br />

markanter Linkskurve folgt links das <strong>Rigiblick</strong>quartier.<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> findet sich zuhinterst links.<br />

Öffentlicher Verkehr<br />

Wetzikon erreicht man mit der S-Bahn des ZVV von Zürich<br />

aus in rund 20 Minuten. Den Stadtbus Richtung Bauma<br />

Bäretswil benutzen bis zur Haltestelle Emmetschloo. Von<br />

der Haltestelle in wenigen Minuten ins <strong>Rigiblick</strong>quartier<br />

hinein und bis zum hintersten <strong>Haus</strong> durchgehen.<br />

Pfäffikerstrasse<br />

Wetzikon<br />

Bahnhofstrasse<br />

Tösstalstrasse<br />

Hinwilerstrasse<br />

Bachtelstrasse<br />

Bäretswil<br />

Wetzikerstrasse<br />

<strong>Stiftung</strong> <strong>Dihei</strong><br />

Im <strong>Rigiblick</strong> 31<br />

Ringwilerstrasse<br />

- 7 -<br />

3.2 Geschichte<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> wurde 1970 als Privathaus gebaut,<br />

1984 durch die <strong>Stiftung</strong> zum Zweck einer Grossfamilie<br />

gekauft und seither als solche geführt. Im Frühjahr 2004<br />

übernahmen wir als Ehepaar die Leitung, damals noch ohne<br />

eigene Kinder. Im Jahr 2007 wurde die Liegenschaft einer<br />

umfassenden Renovation unterzogen, teilweise erweitert<br />

und den heutigen Ansprüchen angepasst. So steht<br />

unter anderem uns als Leiterfamilie heute eine separate<br />

Wohnung innerhalb der Liegenschaft zur Verfügung.<br />

Bevor wir uns kennen lernten, arbeiteten wir beide in<br />

Schulheimen für verhaltensauffällige Jugendliche. Auf der<br />

Suche nach einer neuen Herausforderung entschied ich,<br />

Lukas, mich für eine Stelle auf einem Schulschiff für Jugendliche<br />

und übernahm später dessen pädagogische Leitung.<br />

Bei der Übergabe eines Jugendlichen an Bord des<br />

Schiffes lernte ich meine zukünftige Frau Andrea kennen.<br />

Aus der Erfahrung der Nachteile einer institutionsinternen<br />

Schulung entwickelten wir gemeinsam unsere<br />

heutige Vision, Kinder und Jugendliche integriert in der<br />

öffentlichen Schule und in einer familienähnlichen Wohnsituation<br />

pädagogisch zu betreuen. So übernahmen wir<br />

das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> und begannen, unsere pädagogischen<br />

Ideen umzusetzen.<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> steht in enger Verbindung zu den<br />

3 weiteren der <strong>Stiftung</strong> DIHEI zugehörigen Grossfamilien<br />

sowie 4 assoziierten Sozialpädagogischen Familien<br />

(SoFa). Allgemeine Informationen zur <strong>Stiftung</strong> DIHEI und<br />

den verschiedenen Häusern können unter der Webseite<br />

www.stiftungdihei.ch abgerufen werden.


4 Zielgruppe<br />

4.1 Umschreibung der Zielgruppe<br />

Wir nehmen 10 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts<br />

zwischen 6 – 12 Jahren aus der ganzen Deutschschweiz<br />

auf und bietet ihnen ein Zuhause auf Zeit. In<br />

Ausnahmefällen können ältere Jugendliche oder jüngere<br />

Kinder aufgenommen werden. Eine Fremdplatzierung mit<br />

eher langfristiger Perspektive ist für sie angebracht und<br />

kann aufgrund folgender Schwierigkeiten zustande gekommen<br />

sein:<br />

• Probleme in der Herkunftsfamilie<br />

• Bindungsstörungen<br />

• verschiedene Verhaltensauffälligkeiten<br />

• Entwicklungsrückstände<br />

• Lernschwierigkeiten oder Lernbehinderungen<br />

• psychische Schwierigkeiten<br />

• Sozialisationsstörungen<br />

• Suchtgefährdungen<br />

• drohende Vernachlässigung/Verwahrlosung<br />

Die Kinder und Jugendlichen müssen in der Lage sein, die<br />

öffentliche Schule zu besuchen, etwa in einer Regelklasse,<br />

allenfalls in einer Sonder- oder Privatschule. Die Religionszugehörigkeit<br />

spielt keine Rolle. So sind auch Kinder<br />

und Jugendliche mit Zugehörigkeit zu einer anderen<br />

als der christlichen Glaubensüberzeugung und aus einem<br />

anderen Kulturkreis bei uns willkommen. In einem solchen<br />

Falle werden bei Eintritt Abmachungen getroffen,<br />

damit die Kinder ihre Religion leben können. Desgleichen<br />

erwarten wir von den Kindern und Jugendlichen und ihren<br />

Eltern, dass sie unsere christliche Grundhaltung respektieren.<br />

Wir begleiten die Kinder und Jugendlichen bis sie<br />

reintegriert werden können oder, wenn dies notwendig<br />

ist, bis zur Volljährigkeit und Selbständigkeit. Auf einen<br />

erfolgreichen Abschluss der Ausbildung legen wir grossen<br />

Wert.<br />

- 8 -<br />

4.2 Ausschlusskriterien<br />

Kinder und Jugendliche, die nur kurzfristig für wenige Wochen<br />

platziert werden müssen, finden keine Aufnahme.<br />

Folgende Kriterien können zu einem Ausschluss führen:<br />

• Untragbarkeit in der öffentlichen Schule, Ausschluss<br />

aus der öffentlichen Schule<br />

• Suchtmittelabhängigkeit<br />

• Gewaltvorkommen<br />

• Psychische Erkrankung, welche in der Grossfamilienstruktur<br />

nicht getragen werden kann<br />

• Suizidalität


5 Angebot<br />

5.1 Leistung und Betreuungsangebot<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> bietet 10 Kindern und Jugendlichen beiderlei<br />

Geschlechts ausserschulische, sozialpädagogische Betreuung<br />

an und versteht sich als ein ergänzendes Angebot zu<br />

Kinder- und Jugendheimen. Die Stärken der Grossfamilie liegen<br />

in der fachlichen Kompetenz, der hohen personellen Konstanz<br />

und dem familiären Rahmen, der ein Eingebunden- und<br />

Getragensein mit klaren Regeln und Zuständigkeiten beinhaltet.<br />

Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist uns<br />

für die Kinder im Rahmen der Möglichkeiten sehr wichtig.<br />

Unsere Leistungen umfassen Erziehung hin zur Selbstständigkeit.<br />

Dazu gehören das Vermitteln von verschiedensten<br />

Fertigkeiten und einer sinnvollen Lebensgestaltung, die Unterstützung<br />

in schulischen Belangen, als Jugendliche die Berufsfindung<br />

und die Berufsbildung, sei das in Form einer<br />

Lehre oder einer höheren Schulbildung. Externe Fachkräfte<br />

wie Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen<br />

und Psychologen werden nach Bedarf und in Absprache mit<br />

den einweisenden Behörden zur Förderung der Kinder zugezogen.<br />

Da diese Therapien nicht zum Leistungsumfang des<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> gehören, muss die Übernahme dieser Kosten<br />

vorgängig geklärt werden.<br />

Besonderen Wert legen wir auf eine positive Atmosphäre und<br />

guten Umgang unter den Kindern und Jugendlichen. Dazu organisieren<br />

wir regelmässig in den Schulferien verschiedene<br />

Outdoor- oder Sozialdienstwochen, in denen sich die Kinder<br />

und Jugendlichen gegenseitig unterstützen, um das gesetzte<br />

Ziel gemeinsam zu erreichen. In solchen Wochen lernen sie,<br />

ihre eigenen Bedürfnisse zum Wohle der Gruppe zurück zu<br />

stellen. Einen weiteren Schwerpunkt legen wir auf die Förderung<br />

der handwerklichen Fähigkeiten und auf ein gutes Arbeitsverhalten<br />

(Sorgfalt und Ausdauer). Dazu sollen sie unter<br />

anderem im Alltag Pflichten übernehmen und erfüllen können.<br />

5.1.1 Aufnahme von Jugendlichen<br />

Geprägt durch die Erfahrung mit stark verhaltensauffälligen<br />

Jugendlichen haben wir ein spezielles Verständnis und<br />

Freude, mit dieser Klientel zu arbeiten. Deshalb nehmen<br />

wir ausnahmsweise auch Jugendliche auf.<br />

- 9 -<br />

5.1.2 Verlässliche Beziehungsangebote<br />

Grundlage für die Erziehungsarbeit sind für uns verlässliche<br />

Beziehungsangebote. So wohnt die Leiterfamilie mit den Kindern<br />

und Jugendlichen im selben <strong>Haus</strong> und achtet bei der<br />

Einstellung der Fachkräfte auf eine hohe Verbindlichkeit.<br />

Grosse Wechsel werden möglichst vermieden, um die Konstanz<br />

und den damit verbundenen Halt der Kinder und Jugendlichen<br />

zu gewährleisten. Die Beziehungsarbeit beinhaltet<br />

alle Aspekte des Aufbauens, Erhaltens, Pflegens und<br />

Förderns. Ziel ist eine positive, ganzheitliche Entwicklung<br />

zu fördern und die Kinder und Jugendlichen zu lebenstüchtigen<br />

und sozial kompetenten Menschen zu erziehen.<br />

5.1.3 Strukturiertes Alltagsgeschehen<br />

Der Alltag im <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> ist geprägt von klaren Strukturen<br />

und sich wiederholenden Abläufen. Wir bewältigen ausser<br />

Schule und Lernen auch einen Teil des <strong>Haus</strong>haltes, arbeiten<br />

im Garten und der Umgebung gemeinsam. Die Kinder<br />

und Jugendlichen sind ihren Fähigkeiten und ihrem Alter entsprechend<br />

in diese Aufgaben einbezogen. Dadurch erlernen<br />

sie nicht nur lebenspraktische Fertigkeiten, sie entwickeln<br />

auch Gemeinschaftssinn, Selbständigkeit und lernen Verantwortung<br />

gegenüber sich selbst und dem Nächsten zu übernehmen.<br />

An regelmässigen Familiensitzungen werden die<br />

Anliegen der Kinder und Jugendlichen besprochen. Schliesslich<br />

hat die wohlverdiente Freizeit eine grosse Bedeutung.<br />

5.1.4 Freizeitgestaltung<br />

Die Kinder und Jugendlichen sollen ihre Freizeit aktiv, individuell,<br />

sinnvoll und nach ihren Bedürfnissen gestalten können.<br />

Sie werden vom Team dazu ermutigt und unterstützt.<br />

Die Freizeitbeschäftigung dient den Kindern und Jugendlichen<br />

zur Erholung und Abwechslung von Schule und Alltag.<br />

Für ihre soziale Integration spielen Schule, Nachbarschaft<br />

und Gleichaltrige eine wichtige Rolle. Wir fördern die Integration<br />

im «Dorf», indem wir die Kinder und Jugendlichen<br />

dazu ermutigen, je nach Interesse einem Hobby nachzugehen<br />

oder einem Kultur-, Musik- oder Sportverein beizutreten.<br />

Dadurch entstehende Kosten werden, wenn sie den Rahmen<br />

eines Vereinsbeitrags überschreiten, als Nebenkosten beantragt<br />

und verrechnet. Ausserdem motivieren wir die Kinder<br />

und Jugendlichen zu Verabredungen mit Gleichaltrigen ausserhalb<br />

des <strong>Rigiblick</strong>. Wir sind ein offenes <strong>Haus</strong> und ermöglichen<br />

den Kindern und Jugendlichen, Kolleginnen und Kollegen<br />

nach <strong>Haus</strong>e einzuladen. Wir begrenzen den passiven<br />

Medienkonsum und fördern Erfahrungen im Umgang mit<br />

natürlichen Elementen.


Der grosszügige Umschwung mit Trampolin und Basketballkorb<br />

und der nahe Wald bieten viele Varianten für Spiel und<br />

Sport. Je nach Bedürfnis der einzelnen Kinder und Jugendlichen<br />

gehen wir Snowboarden, Schlitteln, Joggen oder auf<br />

Fahrradtouren. Wir musizieren, basteln, backen, werken, malen<br />

oder machen Gesellschaftsspiele. Ein grosser Spiel- und<br />

Freizeitraum mit Billardtisch, Töggelikasten, Flipperkasten,<br />

DVD- und Stereoanlage bietet viele Gelegenheiten zur Selbstunterhaltung.<br />

5.1.5 Erlebnispädagogik in der Freizeit<br />

Wir führen regelmässig Trekking-, Bike-, oder Kletterwochen<br />

durch mit Übernachtung im Freien ohne Zelte. Während solcher<br />

Wochen legen wir grossen Wert auf das soziale Gruppenverhalten<br />

und deren Dynamik. Die Kinder und Jugendlichen<br />

sollen lernen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und<br />

sich gegenseitig zu unterstützen. Wir vertrauen darauf, dass<br />

die ungewohnten Umstände und das der Natur ausgesetzt<br />

sein die Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen herausfordert<br />

und neue Impulse im Denken und Handeln bewirkt.<br />

Weitere Ferienwochen verbringen wir auf Zeltplätzen oder<br />

in Lagerhäusern, geprägt von verschiedenen Schwerpunktaktivitäten<br />

wie beispielsweise Snowboarden im Winter oder<br />

Kiten im Sommer.<br />

5.1.6 Gesundheit<br />

Die Gesundheit jedes einzelnen Kindes liegt in der Verantwortung<br />

des ganzen Teams. Wir achten auf eine gesunde<br />

Ernährung, ausgewogene Mahlzeiten, auf Hygiene und regelmässige<br />

Körperpflege, sowie regelmässigen Sport und<br />

Bewegung. Bei Krankheit oder Unfall wird der <strong>Haus</strong>arzt zugezogen<br />

und je nach individueller Absprache mit der Behörde,<br />

die Eltern informiert.<br />

Für die weiblichen Jugendlichen organisieren wir gynäkologische<br />

Untersuchungen und Beratungsgespräche zum Thema<br />

Sexualität und Verhütung, zusätzlich zu den im Alltag stattfindenden<br />

Gespräche über Sexualität, HIV und Freundschaften<br />

für alle Kinder und Jugendlichen.<br />

- 10 -<br />

5.1.7 Schule<br />

Die Kinder und Jugendlichen besuchen normalerweise die<br />

öffentliche Schule in Wetzikon. Folgende Optionen stehen<br />

zur Verfügung:<br />

Öffentliche Schule<br />

• Kindergarten<br />

• Regelklassen der Primarschule<br />

• Gegliederte Sekundarschule<br />

• Kantonsschule Zürcher Oberland | www.kzo.ch<br />

Sonderpädagogische Schulen<br />

• KGS Kleingruppenschule (Mittel- & Oberstufe) |<br />

www.kgswetzikon.ch<br />

• Schulfabrik GmbH (Sek A & B) | www.schulfabrik.ch<br />

• Werkstatt Schule Wetzikon (auch Time-Out Schulplätze,<br />

ab 14 J.) | www.werkstattschulewetzikon.ch<br />

• IWW (Primarschule & Oberstufe) | www.iww.ch<br />

• Schule im Grund | www.schule-im-grund.ch<br />

Sonstige Schulen<br />

• Rudolf-Steiner Schule | www.rsszo.ch<br />

• Berufswahl- und Weiterbildungsschule | www.bwszo.ch<br />

• Gewerbliche Berufsschule | www.gbwetzikon.ch<br />

Individuell werden unterstützende IF-Massnahmen (Integrative<br />

Förderung in der Regelklasse) wie Logopädie oder<br />

Psychomotorik von der Schule direkt angeboten oder von<br />

der Schule beantragt und organisiert.<br />

5.1.8 Nachhilfeunterricht<br />

Da in unserem Team auch Lehrer vertreten sind, ist das<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> in der Lage, seinen Kindern und Jugendlichen<br />

professionelle Nachhilfe anzubieten und allenfalls<br />

schulische Auszeiten zu überbrücken.


5.2 Organisation<br />

5.2.1 Öffnungszeiten<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> steht den Kindern und Jugendlichen während<br />

365 Tagen im Jahr offen. Wenn es die Situation der Her -<br />

kunftsfamilie zulässt, verbringen die Kinder und Jugendlichen<br />

Wochenenden und Teile ihrer Schulferien im Elternhaus<br />

oder bei Verwandten.<br />

5.2.2 Betreuungspersonen, Familiengrösse<br />

und Stellenplan<br />

Die Betreuung unserer Kinder geschieht durch fachlich qualifiziertes<br />

Personal mit mehrheitlich sozialpädagogi scher Ausbildung<br />

auf dem Niveau von Studienabschlüssen, Höheren<br />

Fachschulen oder berufsverwandten Ausbildungen.<br />

Die Infrastruktur bietet Platz für 10 junge Menschen ab<br />

6 Jahren bis zum Abschluss der Ausbildung. Eine günstige<br />

Durchmischung in Alter und Geschlecht wird angestrebt.<br />

Personell ist das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> mit max. 500 Stellenprozenten<br />

besetzt. Neben dem im <strong>Haus</strong> wohnenden Leiterehepaar<br />

werden weitere qualifizierte Mitarbeiter im Verhältnis<br />

1 Stelle pro 2 zu betreuende Kinder und Jugendliche eingestellt.<br />

Insgesamt verfügen mindestens zwei Drittel der Mitarbeiter<br />

über eine anerkannte Ausbildung. Das Personal wird<br />

in Absprache mit dem Geschäftsleiter rekrutiert und gemäss<br />

den Richtlinien für alle Mitarbeiter der <strong>Stiftung</strong> angestellt<br />

und entlöhnt. Es werden auch Sozialpädagogen ausgebildet.<br />

Für das Mittagessen an Werktagen ist eine Köchin angestellt.<br />

5.2.3 Sicherheitskonzepte<br />

Notfall- und Sicherheitskonzepte dienen dem Schutz aller<br />

anwesenden Personen im <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong>. Abläufe und Vorgaben<br />

sind schriftlich festgehalten. Die zentralen Elemente der<br />

Sicherheits- und Notfallkonzepte sind:<br />

• Ein verlässliches Alarmierungssystem für Notfälle und<br />

Pikettdienst<br />

• Die Zusammenarbeit mit der Polizei, Kinderschutz, Opferberatungsstellen<br />

• Regelmässige Weiterbildung, welche die fachliche und bewusste<br />

Auseinandersetzung mit Krisensituationen gewährleistet<br />

- 11 -<br />

Es gibt ein Notfallorganigramm, das die Zuständigkeiten<br />

regelt sowie die Notfallnummern angibt zu Themen wie:<br />

• Medizinische Notfälle<br />

• Missbrauch / Übergriffe<br />

• Gewalt<br />

• Eskalationen mit Kindern, Jugendlichen, Eltern<br />

• Brandschutz<br />

5.2.4 Beschwerden<br />

Wo Menschen zusammenleben, müssen Regelungen getroffen<br />

werden. Diese werden nicht von allen Beteiligten<br />

in gleichem Masse als sinnvoll erachtet. In der Folge kann<br />

es zu Missachtung derselben oder zu Überschreitungen<br />

kommen, was in der Regel eine Konsequenz nach sich ziehen<br />

kann. So entstehen Konflikte, die unter Umständen<br />

nicht mehr durch die betroffenen Parteien alleine gelöst<br />

werden können.<br />

Beschwerden werden zuerst direkt an die zuständige Person<br />

gerichtet (z.B. Kind an die Betreuungspersonen, unter<br />

Umständen mit Einbezug des gesetzlichen Vertreters/<br />

Beistands). Beschwerden von Eltern und Versorgern die<br />

Grossfamilie betreffend werden dem Geschäftsleiter der<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI, Andreas Schmidt, vorgetragen.<br />

Finden die Parteien keine Einigung im direkten Gespräch,<br />

können Beschwerden oder Konflikte der nächsthöheren<br />

Instanz vorgetragen werden (Kinder an den Geschäftsleiter,<br />

Eltern und Versorger an den <strong>Stiftung</strong>srat der <strong>Stiftung</strong><br />

DIHEI, Präsidium: Mark Eberli oder Ressort Pädagogik:<br />

Sabine Fürbringer).<br />

Beschwerden den Geschäftsleiter Andreas Schmidt betreffend<br />

werden an ein Mitglied des <strong>Stiftung</strong>srats zur Schlichtung<br />

delegiert.


5.3 Aufenthaltsplanung<br />

Wir unterscheiden Eintritts-, Kern- und Austrittsphase. Ein<br />

Aufenthalt im <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> richtet sich in erster Linie<br />

nach dem persönlichen Entwicklungsstand des Kindes und<br />

Jugendlichen (Eintrittsalter, Fähigkeiten und Fertigkeiten),<br />

dem primären Umfeld (Zusammenarbeit mit den Eltern, allenfalls<br />

anderen Bezugspersonen wird angestrebt) und<br />

auch der aktuellen <strong>Haus</strong>gemeinschaft (Konstellation).<br />

In der Eintrittsphase geht es im Grundsatz ums gegenseitige<br />

Kennenlernen, sich einleben, anfreunden mit der Klasse<br />

und bewältigen des Schulweges usw. Im Rahmen der Erziehungsplanung<br />

erfolgt gemeinsam mit den Einweisenden<br />

und wenn möglich den Eltern die erste Standortbestimmung.<br />

Dabei werden die Nah- und Fernziele formuliert. In<br />

der Kernphase nach etwa 3 Monaten werden im Rahmen<br />

der Erziehungsarbeit Verpasstes oder gar Verschüttetes<br />

aufgearbeitet und regelmässig evaluiert. Die Beteiligten<br />

werden halbjährlich an die Standortbesprechungen eingeladen.<br />

Schliesslich konzentriert sich die Erziehungsarbeit<br />

in der Austrittsphase auf die Rückkehr in die Herkunftsfamilie<br />

oder der Lebensführung in Selbständigkeit.<br />

Die Austrittsphase beginnt in der Regel mindestens ein<br />

halbes Jahr vor dem geplanten Austritt. Vorzeitige Austritte<br />

sind nicht vorgesehen. Sollte es trotzdem dazu kommen,<br />

werden die Beteiligten schnellstens kontaktiert und<br />

informiert. Wo dies realistisch erscheint, unterstützen wir<br />

eine Rückplatzierung. In diesen Fällen arbeiten wir intensiver<br />

mit den Eltern zusammen, suchen in Zusammenarbeit<br />

mit dem Beistand deren erzieherische Handlungskompetenz<br />

zu stärken z.B. durch persönliche Hilfestellung zur<br />

Ergänzung ihrer Erziehungsstrategien.<br />

- 12 -<br />

5.4 Zusammenarbeit mit<br />

der Herkunftsfamilie<br />

Die Beziehungspflege der Kinder zu den leiblichen Eltern<br />

oder primären Bezugspersonen ist uns wichtig. Wir fördern<br />

diese durch regelmässige Besuche der Kinder und Jugendlichen<br />

bei ihren Eltern oder realisieren auch in begrenztem<br />

Rahmen Besuche der Eltern in unserem <strong>Haus</strong>, wenn die<br />

erste Variante nicht denkbar ist. Wir beziehen die Eltern<br />

in die Ausarbeitung der Aufenthalts- und Erziehungsziele<br />

ihres Kindes mit ein, um den Erfolg der Zusammenarbeit<br />

zu erhöhen. Wir gehen davon aus, dass ein Zusammenhang<br />

besteht zwischen der Beziehung zu den leiblichen Eltern<br />

und dem Entwicklungspotenzial der Kinder und Jugendlichen.<br />

Eine realistische Einsicht über die eigene Herkunft<br />

begünstigt den Weg in die Zukunft und ist ein wichtiger<br />

Teil in der Identitätsfindung der Heranwachsenden. Das<br />

Entdecken von Stärken und Schwächen der eigenen Geschichte<br />

erweitert die Chancen der Kinder. Unser Bestreben<br />

ist es, möglichst alle Ressourcen für unsere Erziehungsbemühungen<br />

nutzbar zu machen. Dabei gilt auch in<br />

diesem Punkt, an Veränderbarem zu arbeiten und mit Gegebenem<br />

so gut wie möglich leben zu lernen.<br />

Wir informieren die Eltern regelmässig und lückenlos über<br />

wichtige Angelegenheiten und Entwicklungen ihres Kindes<br />

und beteiligen sie aktiv an Entscheidungen über weiterführende<br />

Schritte. Dazu werden die Kontakte bei der Übergabe<br />

nach einem Wochenende oder per Telefon, bei Einladungen<br />

zu besonderen Anlässen und Festen usw. genützt.<br />

Zu den regelmässig wiederkehrenden Standortbestimmungen<br />

(zweimal pro Jahr oder bei besonderem Bedarf)<br />

sind die Eltern eingeladen. Es ist uns wichtig, dass das<br />

Kind, der Jugendliche von allen Parteien unterstützt wird<br />

und nicht in Loyalitätskonflikte gerät.


6 Aufenthaltsgestaltung<br />

6.1 Aufnahmeverfahren<br />

6.1.1 Platzierungsgrundlagen<br />

Als Grundlage für eine Platzierung sind uns folgende<br />

Punkte wichtig:<br />

• Das Kind/der Jugendliche hat ein Mindestmass an<br />

Bereitschaft für die Platzierung<br />

• Die Eltern und/oder gesetzlichen Vertretende wollen<br />

diese Platzierung<br />

• Die Finanzierung durch die einweisende Behörde ist<br />

gesichert (Kostengutsprache muss vorliegen)<br />

Einweisende Stellen sind Vormundschaftsbehörden,<br />

Sozialämter, Jugend- und Familiensekretariate und<br />

Sozialzentren.<br />

Eine offene, positive Zusammenarbeit und ein gutes Einvernehmen<br />

mit Eltern, Behörden, pädagogischen Fachpersonen,<br />

Ärzten usw. sind uns wichtig. Sie bildet eine weitere<br />

Stütze, die Kinder zu tragen.<br />

6.1.2 Anmeldevorgang<br />

Mit einem telefonischen Erstkontakt im <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

oder bei der Geschäftsstelle der <strong>Stiftung</strong> DIHEI wird evaluiert,<br />

ob noch Platz frei ist und das Kind oder der Jugendliche<br />

aufgrund unserer Aufnahmekriterien in die momentane<br />

Gruppenkonstellation passt. Danach wird mit vorzugsweise<br />

allen Beteiligten ein Vorstellungsgespräch vereinbart:<br />

dem Kind oder Jugendlichen, dem gesetzlichen<br />

Vertreter oder Beistand, dem Elternteil, in dessen Obhut<br />

das Kind steht, sowie der <strong>Haus</strong>leitung ggf. der Geschäftsleitung.<br />

An einem ersten Treffen stellen sich die verschiedenen<br />

Parteien gegenseitig vor, das <strong>Haus</strong> wird besichtigt<br />

und über allfällige Ziele und die Möglichkeiten bei einer<br />

Platzierung ausgetauscht. Auch Besonderheiten des Kindes<br />

und sonstige Anliegen werden erörtert, soweit sie für<br />

eine vorstellbare Platzierung von Bedeutung sind.<br />

Ebenfalls werden an dieser Stelle die Lebensumstände<br />

erfasst und eine Analyse der Disposition, das heisst der<br />

Ressourcen und Defizite durchgeführt. Je nach Ausgangslage<br />

werden vorhandene oder noch zu erstellende Berichte<br />

eingefordert. Daraus werden erste individuell<br />

adaptierte Strategien und Hilfestellungen geplant.<br />

In der Regel wird in einem nächsten Schritt eine Schnupperzeit<br />

von ein bis zwei Halbtagen vereinbart, insbesondere<br />

bei älteren Kindern. Das gestattet dem Kind wie auch<br />

uns einen gründlicheren Eindruck über ein künftiges Zu-<br />

- 13 -<br />

sammenleben. Fällt nach der Auswertung dieser Schnupperzeit<br />

die Entscheidung für eine Platzierung positiv aus,<br />

kann der Eintritt erfolgen mit einer Probezeit von 3 Monaten.<br />

Während dieser Zeit ist es aus gewichtigen Gründen<br />

möglich, das Pflegeverhältnis beiderseits innerhalb<br />

14 Tagen aufzulösen.<br />

6.1.3 Leistungsvereinbarung<br />

Zu einem Aufnahmeentscheid gehört eine Leistungsvereinbarung.<br />

Darin werden Auftrag und Ziele definiert, die<br />

Rollen und die Zusammenarbeit besprochen, die Nebenkosten<br />

geregelt und in einem Pflegevertrag festgehalten.<br />

Folgende Themen werden geregelt:<br />

• Eintrittsdatum<br />

• Besuchsregelung für Wochenenden und Ferien<br />

• Nebenkostenregelung, Versicherungsregelung<br />

• Zielsetzungen<br />

• Arztbesuche und Therapien<br />

• Rechtlichkeiten, Kündigungsfristen, Austrittsmodalitäten<br />

6.2 Erziehungsplanung<br />

6.2.1 Erziehungsplanung, Evaluation<br />

und Standortbestimmung<br />

Der Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen im <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

wird mit einer Erziehungsplanung begleitet. Ziele<br />

und anzustrebende Entwicklungen werden in Absprache<br />

mit Eltern, gesetzlichen Vertretern und dem Kind oder Jugendlichen,<br />

soweit es sein Entwicklungsstand schon zulässt,<br />

festgehalten. Weitere wichtige Personen wie Lehrer<br />

und Therapeuten können bei Bedarf zugezogen werden.<br />

Langfristige Ziele werden in konkret messbare Entwicklungsschritte<br />

oder Aufgabenstellungen für kürzere überschaubare<br />

Zeiträume eingeteilt und festgehalten. Standortberichte<br />

halten eine systematische Überprüfung dieses<br />

Prozesses, das Erreichen von Fortschritten, den Umgang<br />

mit Schwierigkeiten und eine Absprache über das weitere<br />

Vorgehen fest. Diese Berichte sind Grundlage für die<br />

in der Regel halbjährlich stattfindenden Standortbestimmungen.<br />

So bleiben alle am Erziehungsprozess beteiligt<br />

und wissen, wo das Kind gerade steht. Es kann auf seinem<br />

Weg optimal unterstützt werden.<br />

6.2.2 Aktenführung, Datenschutz<br />

Die Akten der Kinder und Jugendlichen beinhalten Beschlüsse,<br />

medizinische, schulische und pädagogische Berichte.<br />

Diese werden in einem für jedes Kind angelegten<br />

Ordner verschlossen aufbewahrt. Standortberichte und


Erziehungsziele sind zudem auf dem PC gespeichert und<br />

für die Kinder und Jugendlichen nicht zugänglich. Eigene<br />

Sachen, z.B. Fotoalben und Erinnerungen, welche die<br />

Pflegekinder von ihren Eltern und Verwandten erhalten,<br />

werden sorgfältig bis zum 18. Lebensjahr aufbewahrt. Bei<br />

Austritt der Kinder bewahren wir die Akten 10 Jahre lang<br />

auf. Die Daten im PC werden sofort gelöscht. Dabei ist sicher<br />

gestellt, dass alle relevanten Unterlagen in Papierform<br />

der Akte beiliegen. Das Kind und dessen Sorgeberechtigten<br />

haben Akteneinsichtsrecht, das wir gegenüber<br />

den Kindern in unserem Beisein gewähren.<br />

6.3 Eintritts- und Kernphase<br />

6.3.1 Eintrittsphase<br />

Es braucht seine Zeit, Abläufe und Regeln kennen zu lernen<br />

und sich gleichzeitig in ein neues System einzufügen.<br />

Wir legen grossen Wert darauf, dass in dieser Phase vor<br />

allem Beziehungen zu den Betreuern, sowie auch zu den<br />

anderen Kindern und Jugendlichen entstehen können,<br />

aber auch, dass sich die Kinder und Jugendlichen beginnen,<br />

in den Tagesablauf mit seinen Vorgaben und Freiheiten<br />

einzugliedern. Gleichzeitig wird darauf geachtet, die<br />

Persönlichkeit und Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen<br />

möglichst präzise zu erfassen. Die Beobachtungen<br />

richten sich in etwa auf folgende übergeordnete<br />

Bereiche:<br />

• Umgang und Kommunikation mit andern<br />

• Umgang mit den eigenen Gefühlen<br />

• Selbständigwerden<br />

• Umgang mit Problemen<br />

• Stärken und Interessen der Kinder und Jugendlichen,<br />

um auch in schwierigen Zeiten positive Anknüpfungspunkte<br />

zu finden<br />

• Umgang der Kinder und Jugendlichen mit ihren mitgebrachten<br />

Wertvorstellungen und ihrer Auseinandersetzung<br />

mit den Werten der Grossfamilie<br />

6.3.2 Kernphase<br />

In der Kernphase spielt die Persönlichkeitsentwicklung<br />

und die Erziehung eine wichtige Rolle.<br />

Die Inhalte unserer Erziehung sind immer in den Beziehungskontext<br />

zum Kind und Jugendlichen eingebunden<br />

und berücksichtigen das entsprechende Alter und dessen<br />

persönliche Voraussetzungen. Emotionale Wärme, Achtung<br />

und Respekt, Struktur und Förderung in grösstmög-<br />

- 14 -<br />

licher Mitbestimmung des Kindes und Jugendlichen sind<br />

Eckpfeiler unserer Pädagogik und stärken das Kind. Wir<br />

treffen möglichst logische, mit dem Handeln verbundene<br />

Konsequenzen, wenn sich ein Kind oder Jugendlicher<br />

nicht an Regeln und Abmachungen hält. Impulse zu unserem<br />

Erziehungsstil nehmen wir unter anderem aus Erkenntnissen<br />

der angewandten Sozialwissenschaften, der<br />

Verhaltenspädagogik und einer Lösungs- und Ressourcenorientierten<br />

Pädagogik, gepaart mit Naturerlebnissen im<br />

Sinne einer Erziehung durch das Erleben. Dabei prägen<br />

folgende Grundsätze unsere Pädagogik:<br />

• Vertrauen, als Ausdruck einer bewussten, zugewandten<br />

Liebe<br />

• Achtung, als Respekt vor der eigenständigen Persönlichkeit<br />

der Kinder und Jugendlichen um ihre Wünsche und<br />

Ideen mit einzubeziehen<br />

• Verantwortung, als Unterstützung damit Kinder und<br />

Jugendliche viele Dinge möglichst selber tun und Fähigkeiten<br />

wecken und trainieren können<br />

• Freiraum für Handlungen und Entscheidungen, damit<br />

das Kind und der Jugendliche die entstehenden Vor-<br />

oder Nachteile direkt erfahren kann<br />

• Struktur und Kontinuität, wo ein geregelter Tagesablauf<br />

und wiederkehrende Rituale im Jahreszyklus dem Leben<br />

Halt geben<br />

• Anreizsysteme zur Förderung von verantwortungsvollem<br />

Verhalten durch entsprechende Privilegien und Freiheiten<br />

Das heisst konkret, wir trauen dem Kind und Jugendlichen<br />

etwas zu. Wir glauben, dass sie die Fähigkeit entwickeln<br />

werden, gute Entscheidungen zu treffen, sowohl in der<br />

Bewältigung von Aufgaben als auch in den Interaktionen<br />

mit ihrem Umfeld.<br />

6.4 Austrittsplanung<br />

6.4.1 Ablauf der Austrittsphase<br />

Ein Kind oder Jugendlicher verlässt das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong>,<br />

wenn sich entweder die Verhältnisse in seinem angestammten<br />

Umfeld so entwickelt haben, dass Halt und Förderung<br />

wieder gewährleistet sind oder bei Volljährigkeit<br />

bzw. nach Erreichen der Selbständigkeit, zum Beispiel<br />

beim Abschluss einer Erstausbildung oder wenn der Rahmen<br />

des <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> als Hilfestellung nicht mehr ausreicht.<br />

Diesen Schritt planen wir so weit wie absehbar<br />

mindestens ein halbes Jahr im Voraus und mit Beteiligung


aller betroffenen Personen (gesetzliche Vertreter, Eltern,<br />

Kind oder Jugendlicher, Leiterpaar des <strong>Haus</strong>es, ggf. pädagogische<br />

Leitung der Trägerschaft).<br />

An den regelmässig stattfindenden Standortgesprächen<br />

lässt sich der Zeitpunkt dafür frühzeitig erkennen und<br />

können entsprechende Schritte angegangen werden. Zuerst<br />

sprechen sich die Beteiligten ab, wer für welche Belange<br />

zuständig sein wird. Geklärt werden die künftigen<br />

Wohn- und Schulverhältnisse, das Beziehungsnetz, die<br />

Finanzen und bei wem das Kind oder der Jugendliche<br />

emotionalen Halt bekommt. Auch sollte klar sein, wo allfällige<br />

Hilfe bei neu auftretenden Schwierigkeiten geholt<br />

werden kann.<br />

6.4.2 Umplatzierung<br />

Sollte der Rahmen unseres <strong>Haus</strong>es als Hilfestellung nicht<br />

mehr genügen, werden in Absprache mit Eltern und Versorgern<br />

Alternativen geprüft. Das Kind oder der Jugendliche<br />

wird gut auf eine Umplatzierung vorbereitet und bis<br />

zu einem allfälligen Wechsel einfühlsam begleitet. Die<br />

aufkommenden Aggressionen und Schwierigkeiten werden<br />

als wichtigen Teil des Ablösungsprozesses verstanden.<br />

Dementsprechend ruhig und verständnisvoll wird<br />

darauf reagiert.<br />

6.4.3 Umgang mit Mündigkeit<br />

Erreichen Jugendliche die Mündigkeit, kann das Pflegeverhältnis<br />

in Absprache mit den einweisenden Stellen<br />

verlängert werden. Die Rahmenbedingungen für diesen<br />

Fall werden zwischen den jungen Erwachsenen, den vormals<br />

einweisenden Behörden und dem <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> neu<br />

ausgehandelt. Der Ablösung und dem Selbständigwerden<br />

kommt in dieser Phase die grösste Bedeutung zu.<br />

6.4.4 Nachbetreuung<br />

Nach einem Austritt oder einer Umplatzierung dürfen die<br />

Kinder oder Jugendlichen uns weiterhin besuchen, wenn<br />

sie das wünschen. Wenn nötig wird geprüft, ob eine Nachbetreuung<br />

an Wochenenden/Ferien als sinnvoll erachtet<br />

wird. Es wird ein neuer Auftrag definiert, welcher<br />

Auskunft über Ziel, Dauer und Kosten gibt. Während der<br />

Nachbetreuung werden regelmässige Gespräche mit Beistand/Vormund<br />

geführt. Sind die Jugendlichen volljährig,<br />

sind Eltern nur mit deren Einverständnis dabei.<br />

- 15 -


7 Organisation<br />

7.1 Trägerschaft<br />

Die <strong>Stiftung</strong> DIHEI mit Sitz in Zürich ist Trägerschaft des<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong>. Die <strong>Stiftung</strong> DIHEI ist eine Non-Profit-Organisation.<br />

Die Trägerschaft legt Wert auf Professionalität,<br />

Gewaltentrennung, klare unterstützende Führung und<br />

Strukturen und die Regelung der Aufgaben und Kompetenzen.<br />

Sie baut im Rahmen von sinnvollen und für alle<br />

gültige Vorgaben (Erziehungsplanung, Aktenführung,<br />

verschiedene Verfahren wie Eintritt und Austritt usw.)<br />

auf Eigenständigkeit und Individualität der einzelnen<br />

Grossfamilien und assoziierten Familien gemäss dem<br />

<strong>Stiftung</strong>skonzept.<br />

Der <strong>Stiftung</strong>srat bestehend aus mindestens 4 Personen ist<br />

oberstes Organ und für die strategische Ausrichtung der<br />

7.1.1 Organigramm der Trägerschaft<br />

7.1.2 Adressen<br />

<strong>Stiftung</strong>srat<br />

Mark Eberli (Präsident)<br />

Ursula Jucker (Vizepräsidentin)<br />

Peter Baumann<br />

Sabine Fürbringer<br />

Geschäftsleitung<br />

Andreas Schmidt<br />

Institutionen<br />

<strong>Haus</strong> Bodensee, Kreuzlingen<br />

<strong>Haus</strong> Furttal, Dänikon<br />

<strong>Haus</strong> Ramsen, Ramsen<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong>, Wetzikon<br />

<strong>Stiftung</strong>ssitz<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI<br />

c/o Dr. Th. Wipf, Meyer & Wipf Rechtsanwälte<br />

Gotthardstrasse 54, 8002 Zürich<br />

Geschäftsleitung (Korrespondenzadresse)<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI<br />

c/o Andreas Schmidt<br />

Feldstrasse 8, 8200 Schaffhausen<br />

- 16 -<br />

<strong>Stiftung</strong> verantwortlich. Für die operativen Aufgaben hat<br />

der <strong>Stiftung</strong>srat eine Geschäftsleitung installiert. Personell<br />

sind diese beiden Ebenen getrennt besetzt.<br />

Das Angebot der <strong>Stiftung</strong> umfasst zurzeit 4 Sozialpädagogische<br />

Grossfamilien und 4 Sozialpädagogische Familien<br />

(SoFa) in der Deutschschweiz.<br />

Die einzelnen Häuser sind unabhängig voneinander organisiert.<br />

Dadurch kann innerhalb der Vorgaben jede Institution<br />

ihren eigenen Stil prägen. Die Geschäftsstelle der<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI ist auch die Beschwerdeinstanz für Eltern,<br />

Einweisende und für die Kinder. Beschwerden können<br />

auch an die Aufsichthabende Person des Kantons gerichtet<br />

werden.<br />

Unterstützung<br />

durch vertragliche<br />

Zusammenarbeit<br />

Assoziierte Familien<br />

SoFa Altberg<br />

SoFa Brunnengass<br />

SoFa Forrer<br />

SoFa Schölkopf<br />

<strong>Stiftung</strong>srat-Präsident<br />

Mark Eberli, Im Obstgarten 23, 8180 Bülach<br />

Pädagogische Leitung<br />

Andreas Schmidt, Feldstrasse 8, 8200 Schaffhausen<br />

Buchhaltung/Finanzen<br />

Olivia Schlegel, Judebömmlistrasse 531, 8262 Ramsen<br />

Revisionsstelle<br />

Controlling 4 Business, Beatrice Meyer, 8623 Wetzikon


7.2 Personal<br />

7.2.1 Aufgaben, Kompetenzen der <strong>Stiftung</strong> DIHEI<br />

und der <strong>Haus</strong>-Leitung<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> wird von Lukas und Andrea Studiger<br />

geleitet. Sie sind verantwortlich für den pädagogischen<br />

Auftrag sowie den Betrieb des <strong>Haus</strong>es und leiten auch<br />

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Lukas und Andrea<br />

Studiger arbeiten im Rahmen der von der <strong>Stiftung</strong> definierten<br />

Kompetenzen eigenständig. Sie sind dem Geschäfts-<br />

und Pädagogischen Leiter der <strong>Stiftung</strong> DIHEI<br />

unterstellt, der sie unterstützt, beaufsichtigt, qualifiziert<br />

und sie gegen aussen vertritt.<br />

7.2.2 Zusammenarbeit, Qualifikation und<br />

Personalentwicklung<br />

Die Leiter des <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> verfügen über eine ihrer<br />

Funktion entsprechende qualifizierte Ausbildung. Die<br />

<strong>Stiftung</strong> DIHEI legt Wert auf fortwährende Personalentwicklung.<br />

In den Institutionen wird ein hoher fachlicher<br />

Standard angestrebt. Einmal jährlich findet mit dem Pädagogischen<br />

Leiter ein formell geregeltes Qualifikationsgespräch<br />

statt, basierend auf überprüfbaren Vorgaben,<br />

welches auch das Thema Laufbahnplanung beinhaltet.<br />

Fortbildungen werden jährlich besucht und Weiterbildung<br />

allenfalls ins Auge gefasst.<br />

Fachberatung oder Supervision finden für das Leiterpaar<br />

regelmässig statt. Fortschritte und Probleme von Kindern,<br />

Informationen über den Alltag und andere für den Betrieb<br />

des <strong>Haus</strong>es relevante Themen werden regelmässig mit der<br />

<strong>Stiftung</strong>sleitung besprochen. Einmal pro Monat findet für<br />

alle Leiter ein Austausch in einer Erfahrungsgruppe (Intervision)<br />

sowie ein Coaching durch den Geschäfts- und<br />

pädagogischen Leiter statt.<br />

Bei Fragestellungen innerhalb des Mitarbeiter-Teams des<br />

<strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> kann ebenfalls externe Supervision beansprucht<br />

werden, welche Teamentwicklung oder auch<br />

Fallbesprechungen zum Inhalt haben kann. Schliesslich<br />

unterstützt das <strong>Haus</strong> seine Mitarbeiter in spezifischer<br />

Fort-, allenfalls Weiterbildung. Die persönliche Kompetenz<br />

soll ergänzt und dadurch die Qualität im <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

gestützt werden.<br />

- 17 -<br />

8 Liegenschaft / Standort<br />

8.1 Gebäude und Nutzung<br />

Für den Betrieb der Grossfamilie stellt die <strong>Stiftung</strong> ein<br />

entsprechend grosses <strong>Haus</strong> zur Verfügung.<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> bietet sehr viel Platz. Es hat mehrere<br />

helle und gemütliche Aufenthaltsräume für verschiedene<br />

Bedürfnisse, eine grosse Küche und eine Leiterwohnung.<br />

Die Schlafräume sind für 1 oder 2 Kinder und Jugendliche<br />

konzipiert, grosszügig berechnet, modern eingerichtet<br />

und fast alle auf Südlage ausgerichtet. Sie verfügen über<br />

einen einmaligen Panorama Ausblick.<br />

Mehrere Nasszellen und WC’s stehen im ganzen <strong>Haus</strong><br />

zur Verfügung. Ein grosser Aussensitzplatz und viel Umschwung<br />

eignen sich vorzüglich zum Verweilen für Kinder<br />

und Jugendliche jeden Alters. Das <strong>Haus</strong> liegt am Rande<br />

des Wohnquartiers, direkt am Wald, abseits des Durchgangsverkehrs.<br />

Gebäude<br />

• 8 Schlafräume zwischen 11 und 22 m 2<br />

(5 Zimmer mit Südlage)<br />

• Pikettzimmer<br />

• grosses und gemütlich eingerichtetes Esszimmer<br />

• grosse und moderne Küche<br />

• Lounge<br />

• ein Aufenthaltsraum mit Billardtisch, Flipper,<br />

Töggelikasten<br />

• Spielzimmer mit PC und Internet<br />

• 4 Nasszellen, davon ein Dusche mit IV WC<br />

• 2 separate WC’s<br />

• Sitzungszimmer<br />

• Büro<br />

• Waschküche<br />

• Werkstatt<br />

• grosse Halle<br />

• 4 1/2-Zimmer-Leiterwohnung<br />

Umgebung<br />

• grosser Sitzplatz mit Sonnenschutz<br />

• kleiner Sitzplatz am Waldrand<br />

• 1000m 2 Rasenfläche<br />

• grosses Trampolin<br />

• Basketballkorb<br />

• grosser Vorplatz<br />

• 7 Parkplätze


9 Finanzierung 10 Aufsichtsstellen<br />

9.1 Pauschalen und<br />

Nebenkostenregelung<br />

Wir erheben die Kosten in Form von Pauschalen in Übereinstimmung<br />

mit den Richtlinien für Platzierungskosten<br />

in Heimen des Kantons Zürich und der IVSE (interkantonale<br />

Vereinbarung sozialer Einrichtungen). Diese Pauschalen<br />

werden pro Kalendertag für die ganze Dauer der<br />

Platzierung erhoben, unabhängig von der effektiven Anwesenheit<br />

(1 Jahr = 360 Tage, 1 Monat = 30 Tage). Die<br />

Tagestaxe ist im Jahr 2010 auf CHF 230 je Kind/Tag festgelegt.<br />

In den Pauschalen inbegriffen sind Betreuung während<br />

365 Tagen, gemeinsame Ausflüge, Eintritte oder Kosten<br />

zu Anlässen, welche aus pädagogischen Überlegungen<br />

anfallen, sowie persönliche Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke.<br />

Zu den Tagestaxen verrechnen wir Nebenkosten, sofern<br />

sie nicht direkt von den Eltern/Versorgern bezahlt werden,<br />

nach den Richtlinien für Nebenkosten in Heimen des<br />

Kantons Zürich und in Übereinstimmung mit den SKOS-<br />

Richtlinien. Gemäss diesen Bestimmung gehören dazu<br />

z.B. Krankenkasse, Arzt- und Zahnarztkosten, Haftpflichtversicherung<br />

sowie Klassenlager, individuelle Sport- und<br />

Ferienlager und falls erforderlich Schulbusfahrten und<br />

Abonnemente für den Öffentlichen Verkehr. Ebenso gehören<br />

dazu Beiträge für individuellen Sport- und Musikunterricht,<br />

Kleider, Schuhe, Taschengeld, Schulmaterial,<br />

Handy-Gebühren, Coiffeur, Toilettenartikel und Kosmetika,<br />

Unterhalt von Sportgeräten.<br />

Das <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong> bemüht sich durch öffentliche Anlässe<br />

wie ein Grillfest im Garten oder Jahresberichte um projektbezogene<br />

Spenden für kleinere Projekte, z.B. für Freizeitaktivitäten<br />

oder Freizeitgeräte.<br />

- 18 -<br />

10.1 Bewilligung und Aufsicht<br />

10.1.1 Interne Aufsichtsstelle<br />

Geschäftsleitung und <strong>Stiftung</strong>srat der <strong>Stiftung</strong> DIHEI.<br />

10.1.2 Externe Aufsichtsstelle<br />

Das Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB) des Kantons<br />

Zürich erteilt die Bewilligung und nimmt die jährliche<br />

Aufsicht wahr.<br />

Dezember 2010<br />

Lukas und Andrea Studiger<br />

und Geschäftsleitung der <strong>Stiftung</strong> DIHEI


Anhang<br />

I Lebenslauf/Qualifikation<br />

Leitung der Sozialpädagogischen Grossfamilie <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

Leitung | Lukas Studiger<br />

seit 2004 | Leiter <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

1996 – 2000 | Sozialpädagoge FH Basel<br />

1990 – 1994 | Lehre als Automechaniker<br />

Weiterbildung<br />

2006 | Praxisausbildner FH Basel<br />

2004 | Geschäftsführungskurs | OTP Organisation & Training Partners AG, Bern<br />

Berufserfahrung<br />

2001 – 2003 | Pädagogische Leitung Jugendschiff Ruach<br />

2000 – 2001 | Sozialpädagoge Jugendschiff Ruach<br />

1995 – 2000 | Sozialpädagoge i.A. Kant. Schulheim Gute Herberge, Riehen<br />

Leitung | Andrea Studiger<br />

seit 2004 | Leiterin <strong>Haus</strong> <strong>Rigiblick</strong><br />

1995 – 1999 | Ausbildung Lehrerin für Geistigbehinderte HFS Bern<br />

1990 – 1994 | Kantonsschule mit Maturabschluss (Typus Lehramt)<br />

Weiterbildung<br />

2004 | Geschäftsführungskurs | OTP Organisation & Training Partners AG, Bern<br />

Berufserfahrung<br />

1999 – 2003 | Sozialpädagogin Jugendheim Sternen<br />

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