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Dezember 2010

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In eigener Sache<br />

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In eigener Sache<br />

Liebe VDE-Mitglieder,<br />

was man als Mitglied z. B. unbedingt kennen sollte,<br />

ist unsere Satzung. Man kann sie bei der Geschäftsstelle<br />

anfordern oder von Montag bis Freitag von 9<br />

bis 12 Uhr abholen. Es ist aber zweckmäßig, vorher<br />

anzurufen, weil es auch passieren kann, dass die<br />

Geschäftsstelle einmal geschlossen ist.<br />

In unserer Satzung kann man zum Beispiel fi nden,<br />

dass jedes Mitglied seinen Jahresbeitrag zu bezahlen<br />

hat. Das kann über Abbuchung oder über eine<br />

Rechnung erfolgen, die der VDE an die Mitglieder<br />

sendet. Wenn sich allerdings die Adresse, der Name<br />

oder die Bankverbindung geändert haben und das<br />

nicht an unsere Geschäftsstelle oder an den VDE<br />

in Frankfurt mitgeteilt wurde, kommt die Rechnung<br />

zurück oder der Bankeinzug kann nicht stattfi nden.<br />

Auch in diesem Jahr kamen ca. 5 Prozent aller<br />

Rechnungen zurück. Es wäre eine erhebliche Einsparung<br />

an Verwaltungsarbeit möglich, wenn alle<br />

Mitglieder, deren Adresse, Name oder Bankverbindung<br />

sich geändert hat, dies per Mail, Fax oder Post<br />

mitteilen würden.<br />

Berufsanfänger zahlen einen höheren Beitrag als<br />

Studenten. Beim Eintritt in den VDE geben Studenten<br />

auch Auskunft über das geplante erfolgreiche<br />

Ende des Studiums. Nun kann es aber<br />

auch passieren, dass Studenten ein wenig länger<br />

studieren als sie ursprünglich geplant hatten, weil<br />

ja die Studentenzeit die schönste Zeit im Leben ist.<br />

Wenn der VDE-BV das aber nicht weiß, dann erhält<br />

der Student nach Überschreiten der vorher angegebenen<br />

Studienzeit keine Mitgliedsrechnung als<br />

Student sondern als Berufsanfänger und das sind<br />

10 Euro mehr, was nicht im Interesse der Studenten<br />

ist aber auch nicht des VDE, der Studenten fördern<br />

aber nicht abzocken möchte. Mit einer rechtzeitigen<br />

Mitteilung an den VDE mit Nachweis, dass man<br />

noch studiert, vermeidet man derartige überhöhte<br />

Rechnungen.<br />

Auch wenn es nicht die Mitteilungen sind, die unser<br />

Vereinsleben voran bringen, so ist auch die<br />

Mitteilung einer Kündigung (Austritt) viel besser<br />

als spurloses Verschwinden. Bei Kündigung der<br />

Mitgliedschaft ist zu beachten, dass man erst zum<br />

Schluss des Geschäftsjahres kündigen kann und<br />

zwar spätestens bis drei Monate vor Jahresende.<br />

Wer also am 2. Oktober <strong>2010</strong> kündigt, ist bis Ende<br />

2011 noch Mitglied und somit zur Zahlung des Beitrages<br />

verpfl ichtet. Für die Anzeige von Änderungen<br />

beachten Sie bitte die auf der Mittelseite des Heftes<br />

eingedruckte Karte.<br />

Die Satzung beinhaltet auch, dass Mitglieder, die<br />

ihre Beiträge trotz Mahnung nicht zahlen, ausgeschlossen<br />

werden können. Das werden wir leider<br />

auch in diesem Jahr wieder tun müssen.<br />

Wichtiger Hinweis zum Technikerball<br />

In diesem Heft fi nden Sie noch einmal die Einladung und Anmeldekarte<br />

zum Technikerball am 13. November <strong>2010</strong>.<br />

Wenn Sie wieder teilnehmen möchten, nutzen Sie unbedingt die Anmeldekarte<br />

und warten Sie nicht zulange mit der Zusendung und Bezahlung, denn nach<br />

Erreichen der maximal möglichen Teilnehmerzahl von 300 können wir keine<br />

Anmeldung mehr berücksichtigen.

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