Dezember 2010
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Dezember 2010
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In eigener Sache<br />
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In eigener Sache<br />
Liebe VDE-Mitglieder,<br />
was man als Mitglied z. B. unbedingt kennen sollte,<br />
ist unsere Satzung. Man kann sie bei der Geschäftsstelle<br />
anfordern oder von Montag bis Freitag von 9<br />
bis 12 Uhr abholen. Es ist aber zweckmäßig, vorher<br />
anzurufen, weil es auch passieren kann, dass die<br />
Geschäftsstelle einmal geschlossen ist.<br />
In unserer Satzung kann man zum Beispiel fi nden,<br />
dass jedes Mitglied seinen Jahresbeitrag zu bezahlen<br />
hat. Das kann über Abbuchung oder über eine<br />
Rechnung erfolgen, die der VDE an die Mitglieder<br />
sendet. Wenn sich allerdings die Adresse, der Name<br />
oder die Bankverbindung geändert haben und das<br />
nicht an unsere Geschäftsstelle oder an den VDE<br />
in Frankfurt mitgeteilt wurde, kommt die Rechnung<br />
zurück oder der Bankeinzug kann nicht stattfi nden.<br />
Auch in diesem Jahr kamen ca. 5 Prozent aller<br />
Rechnungen zurück. Es wäre eine erhebliche Einsparung<br />
an Verwaltungsarbeit möglich, wenn alle<br />
Mitglieder, deren Adresse, Name oder Bankverbindung<br />
sich geändert hat, dies per Mail, Fax oder Post<br />
mitteilen würden.<br />
Berufsanfänger zahlen einen höheren Beitrag als<br />
Studenten. Beim Eintritt in den VDE geben Studenten<br />
auch Auskunft über das geplante erfolgreiche<br />
Ende des Studiums. Nun kann es aber<br />
auch passieren, dass Studenten ein wenig länger<br />
studieren als sie ursprünglich geplant hatten, weil<br />
ja die Studentenzeit die schönste Zeit im Leben ist.<br />
Wenn der VDE-BV das aber nicht weiß, dann erhält<br />
der Student nach Überschreiten der vorher angegebenen<br />
Studienzeit keine Mitgliedsrechnung als<br />
Student sondern als Berufsanfänger und das sind<br />
10 Euro mehr, was nicht im Interesse der Studenten<br />
ist aber auch nicht des VDE, der Studenten fördern<br />
aber nicht abzocken möchte. Mit einer rechtzeitigen<br />
Mitteilung an den VDE mit Nachweis, dass man<br />
noch studiert, vermeidet man derartige überhöhte<br />
Rechnungen.<br />
Auch wenn es nicht die Mitteilungen sind, die unser<br />
Vereinsleben voran bringen, so ist auch die<br />
Mitteilung einer Kündigung (Austritt) viel besser<br />
als spurloses Verschwinden. Bei Kündigung der<br />
Mitgliedschaft ist zu beachten, dass man erst zum<br />
Schluss des Geschäftsjahres kündigen kann und<br />
zwar spätestens bis drei Monate vor Jahresende.<br />
Wer also am 2. Oktober <strong>2010</strong> kündigt, ist bis Ende<br />
2011 noch Mitglied und somit zur Zahlung des Beitrages<br />
verpfl ichtet. Für die Anzeige von Änderungen<br />
beachten Sie bitte die auf der Mittelseite des Heftes<br />
eingedruckte Karte.<br />
Die Satzung beinhaltet auch, dass Mitglieder, die<br />
ihre Beiträge trotz Mahnung nicht zahlen, ausgeschlossen<br />
werden können. Das werden wir leider<br />
auch in diesem Jahr wieder tun müssen.<br />
Wichtiger Hinweis zum Technikerball<br />
In diesem Heft fi nden Sie noch einmal die Einladung und Anmeldekarte<br />
zum Technikerball am 13. November <strong>2010</strong>.<br />
Wenn Sie wieder teilnehmen möchten, nutzen Sie unbedingt die Anmeldekarte<br />
und warten Sie nicht zulange mit der Zusendung und Bezahlung, denn nach<br />
Erreichen der maximal möglichen Teilnehmerzahl von 300 können wir keine<br />
Anmeldung mehr berücksichtigen.