Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern
Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern
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SEITE 22 - AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 47/<strong>2006</strong><br />
Thomas Landry als 2. stellv. Vorsitzender. Thorsten Ternig übt<br />
weiterhin das Amt des Kassierers aus, Petra Lauk wurde als Schriftführerin<br />
und Jochen Kuttler als Pressesprecher wieder gewählt. Dem<br />
Vorstand gehören als Beisitzer an: Sarah Engel, Ghesa Noh, Martin<br />
Altmeyer, Ottwin Engel, Markus Landry und Bernd Theobald. Als<br />
Kassenprüfer wurden Kirsten Bergling und Winfried Reeb gewählt.<br />
Ab Januar 2007 wird alle zwei Monate ein Mitglieder-Stammtisch<br />
stattfinden, um einen noch besseren Informationsaustausch zu ermöglichen<br />
und Interessierte noch stärker ins politische Geschehen<br />
mit einzubeziehen. Termine und Örtlichkeiten werden rechtzeitig<br />
auf der Homepage von ProHochwald bekannt gegeben.<br />
Frank Hiry, 1. Vorsitzender<br />
FWG/FBL-Stadtratsfraktion<br />
Am Mittwoch, 29.11., findet um 19.30 Uhr im Fraktionsbüro eine<br />
Sitzung der FWG/FBL-Fraktion zur Vorbereitung der nächsten Sitzungswoche<br />
statt.<br />
Hans-Paul Woll, Fraktionsvorsitzender<br />
Verein <strong>für</strong> Handel, Gewerbe und Freie Berufe <strong>Wadern</strong><br />
informiert über den verkaufsoffenen Sonntag<br />
am 3.12.<strong>2006</strong><br />
Der Verein <strong>für</strong> Handel, Gewerbe und Freie Berufe <strong>Wadern</strong> e. V. veranstaltet<br />
am 3.12. unter dem Titel „<strong>Wadern</strong>er Advent“ einen verkaufsoffenen<br />
Sonntag im Rahmen des 2-tägigen Weihnachtsmarktes<br />
in <strong>Wadern</strong>. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Regelung zum<br />
Ladenschlussgesetz vom 15.11. möglich geworden. Alle Gewerbetreibenden<br />
im Stadtgebiet haben <strong>die</strong> Möglichkeit, an <strong>die</strong>sem Tag<br />
ihre Geschäfte zu öffnen.<br />
Bekanntmachung<br />
Am Montag, 27. November <strong>2006</strong>, 17.00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal<br />
des Kreisverwaltungsgebäudes in Merzig, Bahnhofstraße<br />
44, <strong>die</strong> 16. Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
in der Amtszeit 2004/2009 statt.<br />
Tagesordnung:<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
01. Projekt „Schoolworker“: Tätigkeitsbericht<br />
02. Zuschuss an <strong>die</strong> AG Altenhilfe Merzig <strong>für</strong> <strong>die</strong> Arbeit des Seniorenbüros<br />
Merzig<br />
03. Mittelverwendung der Landeszuweisung nach dem Gesetz über<br />
den Öffentlichen Personennahverkehr<br />
04. Information über <strong>die</strong> Vergabe von Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten<br />
an kreiseigenen Gebäuden<br />
05. Neubau des Deutsch-luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl:<br />
Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe von Leistungen zur<br />
Projektsteuerung<br />
06. Ermächtigung der Verwaltung zur Vergabe von Arbeiten an<br />
verschiedenen kreiseigenen Gebäuden<br />
07. Zustimmung zu außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n im Bereich Hilfe<br />
<strong>für</strong> junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII in Verbindung mit<br />
Eingliederungshilfe <strong>für</strong> seelisch behinderte Kinder und Jugendliche<br />
gemäß § 35 a SGB VIII<br />
08. Einstellung eines Dipl.-Ingenieurs/einer Dipl.-Ingenieurin: Stellenausschreibung<br />
09. Mitteilungen, Anfragen, Anregungen<br />
II. Nichtöffentliche Sitzung:<br />
10. Höhergruppierung einer Beschäftigten<br />
Vorberatung <strong>für</strong> den Kreistag<br />
11. Änderung des Entgeltverzeichnisses<br />
12. Genehmigung eines Vertrages mit einem Mitglied des Kreistages<br />
gemäß § 171 Nr. 1 i. V. m. § 36 Abs. 2 KSVG<br />
13. Zustimmung zu außerplanmäßigen <strong>Ausgabe</strong>n im Bereich Hilfe<br />
zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII<br />
14. Beratungs- und Koordinierungsstellen <strong>für</strong> ältere Menschen im<br />
Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
15. Besetzung der Stelle des Leiters/der Leiterin der Kreisordnungsbehörde<br />
und Beförderung eines Beamten<br />
16. Besetzung der Stelle des Leiters/der Leiterin der Finanzabteilung<br />
und Beförderung eines Beamten<br />
17. Änderung der Satzung der Sparkasse Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
Die Landrätin: Daniela Schlegel-Friedrich<br />
Nachwuchssportlerehrung<br />
Der Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> führt eine Ehrung <strong>für</strong> Nachwuchssportler/innen,<br />
<strong>die</strong> herausragende sportliche Leistungen im Jahre<br />
<strong>2006</strong> erbracht haben, durch. Ich bitte <strong>die</strong> Städte und Gemeinden,<br />
Vereine, Schulen sowie Privatpersonen, Vorschläge einzureichen.<br />
Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt werden:<br />
Platz 1-6 bei Deutschen Meisterschaften in einer Einzeldisziplin<br />
Platz 1-6 bei Deutschen Meisterschaften in einem Mannschaftswettbewerb<br />
Platz 1-3 bei Süddeutschen Meisterschaften in einer Einzeldisziplin<br />
oder in einem Mannschaftswettbewerb<br />
Platz 1 bei Saarland-Meisterschaften in einer Spielsportart (<strong>die</strong><br />
Meisterschaft muss über mehrere Rundenkämpfe ermittelt werden,<br />
keine Einzelmeisterschaften). Es muss eine angemessene Konkurrenzsituation<br />
vorhanden sein.<br />
Platz 1-8 bei der Endausscheidung „Jugend trainiert <strong>für</strong> Olympia“<br />
Teilnahme an offiziellen Länderkämpfen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland und <strong>die</strong> Teilnahme an Internationalen Meisterschaften<br />
Die zu ehrenden Sportler/innen müssen einem Verein oder einer<br />
Schule im Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> angehören oder im Landkreis<br />
Merzig-<strong>Wadern</strong> wohnhaft sein. Geehrt werden Nachwuchssportler/innen<br />
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Die Leistungen<br />
müssen in einer dem Landessportverband des Saarlandes angehörender<br />
Sportart erzielt worden sein.<br />
Vorschläge sind bis zum 08. Dezember <strong>2006</strong> an <strong>die</strong> nachgenannte<br />
Adresse einzureichen: Landkreis Merzig- <strong>Wadern</strong>, Presse/Öffentlichkeit/Sport,<br />
Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (06861)<br />
80127 oder E-Mail w.klein@merzig-wadern.de.<br />
Daniela Schlegel-Friedrich, Landrätin<br />
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung<br />
wegen Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern<br />
I. In der Verbandsgemeinde Kell am See, hier Ortsgemeinde Schillingen,<br />
Landkreis Trier-Saarburg, wurde <strong>die</strong> Blauzungenkrankheit<br />
bei einem Rind amtlich festgestellt.<br />
Aufgrund des § 79 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit den §§ 16, 17, 18<br />
bis 30, §§ 63 bis 65 und § 78 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in<br />
der Neufassung vom 22.06.2004 (BGBl. I S. 1260) in der zurzeit gültigen<br />
Fassung, der §§ 1, 3, 4 ff. der Verordnung zum Schutz gegen<br />
<strong>die</strong> Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002, BGBl. I S.1242, sowie<br />
der §§ 1 ff., § 5 Abs. 1 und 2 Saarländisches Ausführungsgesetz<br />
zum Tierseuchengesetz (SAG TierSG) in der zurzeit gültigen Fassung<br />
ergeht hiermit folgende tierseuchenrechtliche Verfügung:<br />
II. Bekanntmachung<br />
Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei einem Rind in der Ortsgemeinde<br />
Schillingen, Landkreis Trier-Saarburg, wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
III. Gebietsfestlegung<br />
Im Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> werden <strong>die</strong> nachstehend aufgeführten<br />
Städte und Gemeinden mit den jeweils genannten Stadt- und<br />
Ortsteilen zum 20-Km-Gebiet erklärt:<br />
1. das gesamte Gebiet der Stadt <strong>Wadern</strong> mit allen Stadtteilen<br />
2. das gesamte Gebiet der Gemeinde Weiskirchen mit allen Ortsteilen<br />
3. das gesamte Gebiet der Gemeinde Losheim am See mit allen<br />
Ortsteilen<br />
4. in der Gemeinde Beckingen <strong>die</strong> Ortsteile: Oppen, Reimsbach,<br />
Hargarten, Erbringen<br />
5. <strong>die</strong> Gemeinde Mettlach mit den Ortsteilen: Mettlach und Saarhölzbach<br />
6. <strong>die</strong> Stadt Merzig mit dem Stadtteil Brotdorf<br />
IV. Schutzmaßnahmen<br />
Hinsichtlich der empfänglichen Tiere (Wiederkäuer, einschließlich<br />
Rinder, Schafe und Ziegen, Wildwiederkäuer) gilt im 20km-Gebiet<br />
Folgendes:<br />
1. Alle Betriebe, <strong>die</strong> empfängliche Tiere halten, unterliegen der<br />
amtlichen Beobachtung<br />
2. In den unter Ziffer 1 genannten Betrieben sind regelmäßig amtliche<br />
klinische Untersuchungen der lebenden Tiere nach näherer<br />
Anweisung des beamteten Tierarztes durchzuführen.<br />
3. Seuchenverdächtige und verendete Tiere sind dem Landkreis<br />
Merzig-<strong>Wadern</strong>, Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, zum Zwecke<br />
weitergehender Untersuchungen unverzüglich zu melden. (Veterinär-<br />
und Lebensmittelüberwachungsamt, Tel. 06861/80275,-<br />
276, Fax 06861/80284 oder Kreisordnungsbehörde, Tel. 06861/<br />
80272, -270, Fax 06861/80360)<br />
4. Verendete Tiere sind nach den erforderlichen Untersuchungen<br />
unschädlich zu beseitigen.<br />
5. Es sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere zu führen.<br />
Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt sind täglich<br />
zu erfassen.<br />
6. Die Tiere sowie deren Ställe oder sonstige Standorte sind mit<br />
zugelassenen Insektiziden entsprechend den Empfehlungen des<br />
Herstellers zu behandeln.<br />
7. Aus dem 20-km-Gebiet dürfen Tiere nicht verbracht werden.<br />
Ausnahmen können beim Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> unter den<br />
o. g. Telefonnummern beantragt werden.<br />
V. Begründung: