14.04.2013 Aufrufe

Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern

Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern

Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I. In einem Tierbestand in der Ortsgemeinde Schillingen, Landkreis<br />

Trier-Saarburg, ist der Ausbruch der Blauzungenkrankheit<br />

bei einem Rind amtlich festgestellt worden.<br />

II. Für den Erlass <strong>die</strong>ser tierseuchenrechtlichen Verfügung ist der<br />

Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> <strong>die</strong> sachlich und örtlich zuständige<br />

Behörde (§§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 SAGTierSG).<br />

Eine Anhörung wurde nicht durchgeführt. Grundsätzlich ist nach<br />

§ 28 Abs. 1 SVwVfG eine Anhörung erforderlich. Von <strong>die</strong>ser kann<br />

abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles<br />

nicht geboten ist, u. a. wenn eine sofortige Entscheidung<br />

wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig<br />

erscheint. Das öffentliche Interesse besteht in einem Verhindern<br />

der Weiterverbreitung der Seuche. Im Rahmen der zu<br />

treffenden Ermessensausübung war einerseits das private Interesse<br />

auf rechtliches Gehör, andererseits das o. g. öffentliche<br />

Interesse zu berücksichtigen. Bis zur Durchführung eines Anhörungsverfahrens<br />

könnte <strong>die</strong> Seuche schon weiter fortgeschritten<br />

sein. Private Interessen haben daher hinter dem öffentlichen<br />

Interesse zurückzustehen.<br />

Ist <strong>die</strong> Blauzungenkrankheit in einem Betrieb amtlich festgestellt,<br />

so ergreift <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>die</strong> in den Absätzen II.<br />

bis IV. aufgeführten Maßnahmen (§ 5 Abs. 1 BlauzungenV).<br />

Gemäß § 5 Abs. 3 BlauzungenV ordnet <strong>die</strong> zuständige Behörde<br />

bei allen empfängliche Tiere haltenden Betrieben, <strong>die</strong> in dem<br />

Gebiet um den betroffenen Betrieb mit einem Radius von 20<br />

Kilometern liegen, <strong>die</strong> Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 BlauzungenV<br />

an.<br />

Gemäß § 1 S. 1 BlauzungenSchV ist das Verbringen empfänglicher<br />

Tiere aus einem Gebiet, <strong>für</strong> das <strong>die</strong> zuständige Behörde<br />

Maßregeln nach § 5 Abs. 3 BlauzungenV angeordnet hat, verboten.<br />

Diese Anordnung erfolgte durch Abschnitt IV Ziffer 7 <strong>die</strong>ser<br />

Allgemeinverfügung.<br />

V. Ordnungswidrigkeit<br />

Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Tierseuchengesetz handelt ordnungswidrig,<br />

wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften de<br />

Abschnitts IV. <strong>die</strong>ser Anordnung zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeit<br />

kann nach § 76 Abs. 3 TierSG mit einer Geldbuße bis zu<br />

25.000 € geahndet werden<br />

VI. Bekanntmachung<br />

Diese Anordnung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(SVwVfG) am auf <strong>die</strong> öffentliche Bekanntmachung<br />

folgenden Tag als bekannt gegeben.<br />

Die Allgemeinverfügung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.<br />

VII. Sofortige Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2<br />

Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, soweit<br />

<strong>die</strong> aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage<br />

nicht bereits gemäß § 80 TierSG i. V. m. § 80 Abs. 2 Nr.<br />

3 VwGO entfällt.<br />

Begründung der sofortigen Vollziehung<br />

Die sofortige Vollziehung der tierseuchenrechtlichen Anordnung<br />

nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ist erforderlich, da <strong>die</strong> Bekämpfung<br />

der gefährlichen Tierseuche Blauzungenkrankheit, nicht durch<br />

Anfechtungen der tierseuchenrechtlichen Anordnung im Landkreis<br />

Merzig-<strong>Wadern</strong> gehemmt werden darf. Dies steht im Übrigen im<br />

Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen der EU.<br />

Darüber hinaus ist aus Gründen des Allgemeinwohls eine sofortige<br />

Vollziehung der Anordnung auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich.<br />

Eine weitere Verbreitung der Seuche mit der Folge großer<br />

Tierverluste und notwendig werdender Keulungen von Tierbeständen<br />

hätten hohe volkswirtschaftliche Verluste sowie Gefährdung<br />

der wirtschaftlichen Existenz von Tierhaltern zur Folge.<br />

Aus <strong>die</strong>sen Gründen überwiegt das öffentliche Interesse an der<br />

sofortigen Vollziehung der Anordnung. Das private Interesse, vom<br />

Vollzug der Anordnung bis zum Eintritt der Bestandskraft verschont<br />

zu bleiben, muss aus den genannten Gründen hinter dem öffentlichen<br />

Interesse zurückstehen.<br />

IV. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen <strong>die</strong>se Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />

beim Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong>, Bahnhofstraße 44, 66663<br />

Merzig, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen.<br />

Die Widerspruchsfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch<br />

rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss beim Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong>,<br />

Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, eingelegt wird.<br />

Gem. § 80 Tierseuchengesetz bzw. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hat <strong>die</strong><br />

Einlegung eines Widerspruchs gegen <strong>die</strong>se Anordnung keine aufschiebende<br />

Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht des<br />

Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, <strong>die</strong>se gemäß §<br />

80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung anordnen bzw. wiederherstellen.<br />

Daniela Schlegel-Friedrich<br />

Flurbereinigung Wadrill<br />

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung von Wadrill veräußert<br />

ein kleines bebaubares Grundstück in der Hermeskeiler Straße<br />

zwischen den Anwesen Hermeskeiler Straße 33 und 37. Das<br />

Grundstück hat eine Fläche von 355 m 2 ; der Verkaufspreis beträgt<br />

8.875,00 Euro.<br />

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 47/<strong>2006</strong> - SEITE 23<br />

Interessenten können sich an Herrn Martin Görgen, Sitzerather Straße<br />

32, 66687 <strong>Wadern</strong>, Tel. (06871) 2306, oder an das Amt <strong>für</strong> Landentwicklung,<br />

Herr Schulz, Tel. (06881) 500159, oder Herr Simon, Tel.<br />

(06881) 500154, wenden.<br />

Entsorgungsverband Saar<br />

Sitzung der Verbandsversammlung am Dienstag, 05.12.<strong>2006</strong>, Beginn:<br />

10.00 Uhr, Entsorgungsverband Saar, Untertürkheimer Straße<br />

21, 66117 Saarbrücken (Sitzungssaal)<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Genehmigung von Niederschriften (19.09.<strong>2006</strong>)<br />

2. Wirtschaftsplan 2007<br />

3. 5. Satzung zur Änderung der Satzung des EVS über <strong>die</strong> Erhebung<br />

von Beiträgen und Entgelten im Bereich der Abwasserwirtschaft<br />

(Beitragssatzung AW)<br />

4. Wiedereinführung einer Verwaltungsgebühr <strong>für</strong> <strong>die</strong> An-, Umund<br />

Abmeldung von Abfallgefäßen<br />

5. Entgeltregelung <strong>für</strong> Depotcontainer-Standplatzreinigung und<br />

Wertstoffberatung ab 01.01.2007<br />

6. Wertstoffhofkonzeption im Saarland - Weiterentwicklung<br />

7. Jahresabschluss EVS 2005<br />

8. Sitzungstermine EVS 2007<br />

9. Verschiedenes<br />

Fachberatung <strong>für</strong> ältere Menschen<br />

in der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

Die Beratungs- und Koordinierungsstelle Altenhilfe informiert und<br />

berät Senioren und ihre Angehörigen zu Fragen des persönlichen<br />

Hilfebedarfs.<br />

Ziel ist es, den älteren Menschen ein weitgehend selbständiges und<br />

menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Beratungsstelle zeigt<br />

<strong>die</strong> Hilfemöglichkeiten auf und unterstützt sie bei der Umsetzung.<br />

Beratung findet insbesondere zu folgenden Themenbereichen statt:<br />

ambulante und stationäre Versorgung, Pflegeversicherung, Kurzzeit-,<br />

Tages- und Nachtpflege, Finanzierung von Hilfen, Betreuung<br />

und Besuchs<strong>die</strong>nste, ehrenamtliches Engagement, Hilfe bei Antragstellungen,<br />

Entlastungsmöglichkeiten <strong>für</strong> pflegende Angehörige.<br />

Die Beratung ist vertraulich, neutral und kostenlos. Bei Bedarf und<br />

auf Wunsch besuchen wir Sie auch gerne zu Hause.<br />

Kontakt: Dipl.-Sozialpädagoge Herr Markus Schneider, Beratungsund<br />

Koordinierungsstelle Altenhilfe der Caritas, Merziger Straße 34,<br />

66679 Losheim am See, Tel. (06872) 4900, Fax (06872) 920087.<br />

Zusätzliche Sprechstunde in <strong>Wadern</strong>: Sozialamt, Zimmer 52, montags,<br />

14.00-16.00 Uhr<br />

Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Merzig-<strong>Wadern</strong><br />

führt an folgenden Terminen in der Stadt <strong>Wadern</strong><br />

eine Kleidersammlung durch<br />

Sammeltag: Di., 28.11.<br />

Sammelorte: Nunkirchen, Münchweiler, Bardenbach, Büschfeld,<br />

Überlosheim, Noswendel, Dagstuhl, Lockweiler-Krettnich, Nuhweiler,<br />

Vogelsbüsch und Altland.<br />

Sammeltag: Mi., 29.11.<br />

Sammelorte: <strong>Wadern</strong>, Morscholz, Reidelbach, Steinberg, Wedern,<br />

Wadrill, Gehweiler, Löstertal<br />

Sammeltag: Sa., 25.11.<br />

Sammelorte: Hausbach, Britten, Bergen, Scheiden, Waldhölzbach<br />

und Losheim.<br />

Gesammelt wird Bekleidung jeder Art, auch Schuhe und Wolldecken.<br />

Die von uns gesammelten Kleider werden <strong>für</strong> unsere Kleiderkammern<br />

entgegen genommen.<br />

Dienen der Ergänzung der Katastrophenreserve.<br />

Die Sammelware kommt ein zentrales Sammellager und wird sortiert.<br />

Die nicht benötigte Altbekleidung kommt zur Wiederverwertung.<br />

Der Erlös <strong>die</strong>ser Kleidersammlung fließt dem DRK <strong>für</strong> seine<br />

satzungsgemäßen Aufgaben im Kreis zurück. Für <strong>die</strong> Kleiderspende<br />

kann <strong>die</strong> Bevölkerung jede Art der Verpackung benutzen. Besondere<br />

Plastiktüten verteilt das DRK nicht. Wir bitten <strong>die</strong> Kleiderspende<br />

an <strong>die</strong>sen Tagen bis 8.30 Uhr gezeichnet an den Bürgersteig<br />

zu stellen. Die Kleidersammlung wird bei jedem Wetter durchgeführt.<br />

Die Sammlung wird von Rot-Kreuz Mitgliedern und Rot-<br />

Kreuz Fahrzeugen durchgeführt. Ebenso bitten wir <strong>die</strong> Bevölkerung<br />

<strong>die</strong> Kleidersammlung des Roten Kreuzes nicht mit anderen Sammlungen<br />

zu verwechseln. Das DRK dankt den Spendern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kleiderspende.<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Merzig-<strong>Wadern</strong> e. V.<br />

Losheimer Straße 18, 66663 Merzig, Tel. (06861) 9349-14.<br />

Wertungsspiele<br />

BSM-Musikkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> 25./26. November <strong>2006</strong>, Stadthalle<br />

Merzig<br />

Programm:<br />

25. November<br />

17.00 Uhr: MV Hochwald Waldhölzbach, Michael Groß, Kategorie<br />

3: Drei Tänze/Reinhard Summerer, Lone Star Overture/Thomas Doss<br />

17.30 Uhr: MV Morscholz, Thomas Wagner, Kategorie 3: The Witch<br />

and the Saint/Steven Reineke, Free World Fantasy/Jacob de Haan

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!