Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern
Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern
Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe 2006 - Wadern
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I. In einem Tierbestand in der Ortsgemeinde Schillingen, Landkreis<br />
Trier-Saarburg, ist der Ausbruch der Blauzungenkrankheit<br />
bei einem Rind amtlich festgestellt worden.<br />
II. Für den Erlass <strong>die</strong>ser tierseuchenrechtlichen Verfügung ist der<br />
Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> <strong>die</strong> sachlich und örtlich zuständige<br />
Behörde (§§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 SAGTierSG).<br />
Eine Anhörung wurde nicht durchgeführt. Grundsätzlich ist nach<br />
§ 28 Abs. 1 SVwVfG eine Anhörung erforderlich. Von <strong>die</strong>ser kann<br />
abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles<br />
nicht geboten ist, u. a. wenn eine sofortige Entscheidung<br />
wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig<br />
erscheint. Das öffentliche Interesse besteht in einem Verhindern<br />
der Weiterverbreitung der Seuche. Im Rahmen der zu<br />
treffenden Ermessensausübung war einerseits das private Interesse<br />
auf rechtliches Gehör, andererseits das o. g. öffentliche<br />
Interesse zu berücksichtigen. Bis zur Durchführung eines Anhörungsverfahrens<br />
könnte <strong>die</strong> Seuche schon weiter fortgeschritten<br />
sein. Private Interessen haben daher hinter dem öffentlichen<br />
Interesse zurückzustehen.<br />
Ist <strong>die</strong> Blauzungenkrankheit in einem Betrieb amtlich festgestellt,<br />
so ergreift <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>die</strong> in den Absätzen II.<br />
bis IV. aufgeführten Maßnahmen (§ 5 Abs. 1 BlauzungenV).<br />
Gemäß § 5 Abs. 3 BlauzungenV ordnet <strong>die</strong> zuständige Behörde<br />
bei allen empfängliche Tiere haltenden Betrieben, <strong>die</strong> in dem<br />
Gebiet um den betroffenen Betrieb mit einem Radius von 20<br />
Kilometern liegen, <strong>die</strong> Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 BlauzungenV<br />
an.<br />
Gemäß § 1 S. 1 BlauzungenSchV ist das Verbringen empfänglicher<br />
Tiere aus einem Gebiet, <strong>für</strong> das <strong>die</strong> zuständige Behörde<br />
Maßregeln nach § 5 Abs. 3 BlauzungenV angeordnet hat, verboten.<br />
Diese Anordnung erfolgte durch Abschnitt IV Ziffer 7 <strong>die</strong>ser<br />
Allgemeinverfügung.<br />
V. Ordnungswidrigkeit<br />
Gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Tierseuchengesetz handelt ordnungswidrig,<br />
wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften de<br />
Abschnitts IV. <strong>die</strong>ser Anordnung zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeit<br />
kann nach § 76 Abs. 3 TierSG mit einer Geldbuße bis zu<br />
25.000 € geahndet werden<br />
VI. Bekanntmachung<br />
Diese Anordnung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
(SVwVfG) am auf <strong>die</strong> öffentliche Bekanntmachung<br />
folgenden Tag als bekannt gegeben.<br />
Die Allgemeinverfügung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.<br />
VII. Sofortige Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2<br />
Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, soweit<br />
<strong>die</strong> aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage<br />
nicht bereits gemäß § 80 TierSG i. V. m. § 80 Abs. 2 Nr.<br />
3 VwGO entfällt.<br />
Begründung der sofortigen Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung der tierseuchenrechtlichen Anordnung<br />
nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO ist erforderlich, da <strong>die</strong> Bekämpfung<br />
der gefährlichen Tierseuche Blauzungenkrankheit, nicht durch<br />
Anfechtungen der tierseuchenrechtlichen Anordnung im Landkreis<br />
Merzig-<strong>Wadern</strong> gehemmt werden darf. Dies steht im Übrigen im<br />
Einklang mit den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen der EU.<br />
Darüber hinaus ist aus Gründen des Allgemeinwohls eine sofortige<br />
Vollziehung der Anordnung auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich.<br />
Eine weitere Verbreitung der Seuche mit der Folge großer<br />
Tierverluste und notwendig werdender Keulungen von Tierbeständen<br />
hätten hohe volkswirtschaftliche Verluste sowie Gefährdung<br />
der wirtschaftlichen Existenz von Tierhaltern zur Folge.<br />
Aus <strong>die</strong>sen Gründen überwiegt das öffentliche Interesse an der<br />
sofortigen Vollziehung der Anordnung. Das private Interesse, vom<br />
Vollzug der Anordnung bis zum Eintritt der Bestandskraft verschont<br />
zu bleiben, muss aus den genannten Gründen hinter dem öffentlichen<br />
Interesse zurückstehen.<br />
IV. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen <strong>die</strong>se Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe<br />
beim Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong>, Bahnhofstraße 44, 66663<br />
Merzig, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen.<br />
Die Widerspruchsfrist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch<br />
rechtzeitig beim Kreisrechtsausschuss beim Landkreis Merzig-<strong>Wadern</strong>,<br />
Bahnhofstraße 44, 66663 Merzig, eingelegt wird.<br />
Gem. § 80 Tierseuchengesetz bzw. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO hat <strong>die</strong><br />
Einlegung eines Widerspruchs gegen <strong>die</strong>se Anordnung keine aufschiebende<br />
Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht des<br />
Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, 66740 Saarlouis, <strong>die</strong>se gemäß §<br />
80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung anordnen bzw. wiederherstellen.<br />
Daniela Schlegel-Friedrich<br />
Flurbereinigung Wadrill<br />
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung von Wadrill veräußert<br />
ein kleines bebaubares Grundstück in der Hermeskeiler Straße<br />
zwischen den Anwesen Hermeskeiler Straße 33 und 37. Das<br />
Grundstück hat eine Fläche von 355 m 2 ; der Verkaufspreis beträgt<br />
8.875,00 Euro.<br />
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER STADT WADERN NR. 47/<strong>2006</strong> - SEITE 23<br />
Interessenten können sich an Herrn Martin Görgen, Sitzerather Straße<br />
32, 66687 <strong>Wadern</strong>, Tel. (06871) 2306, oder an das Amt <strong>für</strong> Landentwicklung,<br />
Herr Schulz, Tel. (06881) 500159, oder Herr Simon, Tel.<br />
(06881) 500154, wenden.<br />
Entsorgungsverband Saar<br />
Sitzung der Verbandsversammlung am Dienstag, 05.12.<strong>2006</strong>, Beginn:<br />
10.00 Uhr, Entsorgungsverband Saar, Untertürkheimer Straße<br />
21, 66117 Saarbrücken (Sitzungssaal)<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Genehmigung von Niederschriften (19.09.<strong>2006</strong>)<br />
2. Wirtschaftsplan 2007<br />
3. 5. Satzung zur Änderung der Satzung des EVS über <strong>die</strong> Erhebung<br />
von Beiträgen und Entgelten im Bereich der Abwasserwirtschaft<br />
(Beitragssatzung AW)<br />
4. Wiedereinführung einer Verwaltungsgebühr <strong>für</strong> <strong>die</strong> An-, Umund<br />
Abmeldung von Abfallgefäßen<br />
5. Entgeltregelung <strong>für</strong> Depotcontainer-Standplatzreinigung und<br />
Wertstoffberatung ab 01.01.2007<br />
6. Wertstoffhofkonzeption im Saarland - Weiterentwicklung<br />
7. Jahresabschluss EVS 2005<br />
8. Sitzungstermine EVS 2007<br />
9. Verschiedenes<br />
Fachberatung <strong>für</strong> ältere Menschen<br />
in der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
Die Beratungs- und Koordinierungsstelle Altenhilfe informiert und<br />
berät Senioren und ihre Angehörigen zu Fragen des persönlichen<br />
Hilfebedarfs.<br />
Ziel ist es, den älteren Menschen ein weitgehend selbständiges und<br />
menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Beratungsstelle zeigt<br />
<strong>die</strong> Hilfemöglichkeiten auf und unterstützt sie bei der Umsetzung.<br />
Beratung findet insbesondere zu folgenden Themenbereichen statt:<br />
ambulante und stationäre Versorgung, Pflegeversicherung, Kurzzeit-,<br />
Tages- und Nachtpflege, Finanzierung von Hilfen, Betreuung<br />
und Besuchs<strong>die</strong>nste, ehrenamtliches Engagement, Hilfe bei Antragstellungen,<br />
Entlastungsmöglichkeiten <strong>für</strong> pflegende Angehörige.<br />
Die Beratung ist vertraulich, neutral und kostenlos. Bei Bedarf und<br />
auf Wunsch besuchen wir Sie auch gerne zu Hause.<br />
Kontakt: Dipl.-Sozialpädagoge Herr Markus Schneider, Beratungsund<br />
Koordinierungsstelle Altenhilfe der Caritas, Merziger Straße 34,<br />
66679 Losheim am See, Tel. (06872) 4900, Fax (06872) 920087.<br />
Zusätzliche Sprechstunde in <strong>Wadern</strong>: Sozialamt, Zimmer 52, montags,<br />
14.00-16.00 Uhr<br />
Das Deutsche Rote Kreuz - Kreisverband Merzig-<strong>Wadern</strong><br />
führt an folgenden Terminen in der Stadt <strong>Wadern</strong><br />
eine Kleidersammlung durch<br />
Sammeltag: Di., 28.11.<br />
Sammelorte: Nunkirchen, Münchweiler, Bardenbach, Büschfeld,<br />
Überlosheim, Noswendel, Dagstuhl, Lockweiler-Krettnich, Nuhweiler,<br />
Vogelsbüsch und Altland.<br />
Sammeltag: Mi., 29.11.<br />
Sammelorte: <strong>Wadern</strong>, Morscholz, Reidelbach, Steinberg, Wedern,<br />
Wadrill, Gehweiler, Löstertal<br />
Sammeltag: Sa., 25.11.<br />
Sammelorte: Hausbach, Britten, Bergen, Scheiden, Waldhölzbach<br />
und Losheim.<br />
Gesammelt wird Bekleidung jeder Art, auch Schuhe und Wolldecken.<br />
Die von uns gesammelten Kleider werden <strong>für</strong> unsere Kleiderkammern<br />
entgegen genommen.<br />
Dienen der Ergänzung der Katastrophenreserve.<br />
Die Sammelware kommt ein zentrales Sammellager und wird sortiert.<br />
Die nicht benötigte Altbekleidung kommt zur Wiederverwertung.<br />
Der Erlös <strong>die</strong>ser Kleidersammlung fließt dem DRK <strong>für</strong> seine<br />
satzungsgemäßen Aufgaben im Kreis zurück. Für <strong>die</strong> Kleiderspende<br />
kann <strong>die</strong> Bevölkerung jede Art der Verpackung benutzen. Besondere<br />
Plastiktüten verteilt das DRK nicht. Wir bitten <strong>die</strong> Kleiderspende<br />
an <strong>die</strong>sen Tagen bis 8.30 Uhr gezeichnet an den Bürgersteig<br />
zu stellen. Die Kleidersammlung wird bei jedem Wetter durchgeführt.<br />
Die Sammlung wird von Rot-Kreuz Mitgliedern und Rot-<br />
Kreuz Fahrzeugen durchgeführt. Ebenso bitten wir <strong>die</strong> Bevölkerung<br />
<strong>die</strong> Kleidersammlung des Roten Kreuzes nicht mit anderen Sammlungen<br />
zu verwechseln. Das DRK dankt den Spendern <strong>für</strong> <strong>die</strong> Kleiderspende.<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Merzig-<strong>Wadern</strong> e. V.<br />
Losheimer Straße 18, 66663 Merzig, Tel. (06861) 9349-14.<br />
Wertungsspiele<br />
BSM-Musikkreis Merzig-<strong>Wadern</strong> 25./26. November <strong>2006</strong>, Stadthalle<br />
Merzig<br />
Programm:<br />
25. November<br />
17.00 Uhr: MV Hochwald Waldhölzbach, Michael Groß, Kategorie<br />
3: Drei Tänze/Reinhard Summerer, Lone Star Overture/Thomas Doss<br />
17.30 Uhr: MV Morscholz, Thomas Wagner, Kategorie 3: The Witch<br />
and the Saint/Steven Reineke, Free World Fantasy/Jacob de Haan