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Wildschäden im Wald - Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.

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Landesbetrieb <strong>Wald</strong> und Holz<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

Forschungsstelle für Jagdkunde<br />

§ 38 Vergütung der Wildschadenschätzer (DVO LJG-NRW)<br />

Die Schätzer erhalten für ihre Tätigkeit und den damit verbundenen<br />

Zeitaufwand eine Vergütung in Höhe von 20 Euro für jede angefangene<br />

Stunde, höchstens 100 Euro für einen Tag und Ersatz ihrer Reisekosten<br />

nach den für Beamte der Reisekostenstufe B geltenden Vorschriften des<br />

Reisekostenrecht des Landes.

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