bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Frohnsdorf ... - Wieratal
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Frohnsdorf ... - Wieratal
bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Frohnsdorf ... - Wieratal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Informationen fÄr die Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />
(Fortsetzung von Seite 3)<br />
nutzung erforderlich ist. Dies betrifft u.a. die Versorgung<br />
mit Wasser und Energie und eine gesonderte Abwasserbeseitigung,<br />
die nach <strong>den</strong> wasserrechtlichen Bestimmungen<br />
zulÄssig ist. Weiterhin verlangt das<br />
Baurecht gerade auch in Ihrem Interesse, dass Ihr<br />
GrundstÉck ganzjÄhrig erreichbar ist. Dabei ist nicht<br />
<strong>aus</strong>reichend, dass das GrundstÉck mit dem PKW angefahren<br />
wer<strong>den</strong> kann. Vielmehr muss gewÄhrleistet sein,<br />
dass besonders in NotfÄllen Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge<br />
auch im Winter und bei schlechter Witterung<br />
das GrundstÉck erreichen kÇnnen. Dies bedeutet, dass<br />
bei Ausbruch eines Brandes oder bei UnfÄllen Feuerwehr<br />
und Rettungsfahrzeuge so schnell das GrundstÉck<br />
erreichen mÉssen, dass eine wirksame Hilfe noch mÇglich<br />
ist.<br />
Soweit Sie der Auffassung sind, dass in Ihrem Fall diese<br />
Vor<strong>aus</strong>setzungen gegeben sind, empfehlen wir Ihnen,<br />
einen Antrag auf Genehmigung der NutzungsÄnderung<br />
zu stellen. Sie kÇnnen sich hierbei von unserem Bauamt<br />
beraten lassen. Soweit Sie sich nicht sicher sind, besteht<br />
auch die MÇglichkeit einer kostengÉnstigeren Bauvoranfrage.<br />
3. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen jedoch, Ihre Umsiedlung<br />
zunÄchst noch einmal zu Éber<strong>den</strong>ken. Eine ohne<br />
vorherige Genehmigung erfolgte Umnutzung Ihres<br />
GebÄudes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von<br />
der zustÄndigen BehÇrde geahndet wer<strong>den</strong> kann. Weiterhin<br />
kann die zustÄndige BauaufsichtsbehÇrde verpflichtet<br />
sein, gegen eine ungenehmigte NutzungsÄnderung<br />
aufgrund der angedeuteten Gefahren vorzugehen.<br />
Dies bedeutet, dass die Nutzung des GebÄudes als Wohnung<br />
untersagt wer<strong>den</strong> kann.<br />
Bauamt und Einwohnermeldeamt<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />
Achtung FÅlligkeiten beachten!<br />
Alle Quartalszahler mÅchten wir daran<br />
erinnern, dass am 15. Februar<br />
die 1. Rate fÇllig war fÄr die<br />
Grundsteuer, die Hundesteuer und<br />
die Gewerbesteuervor<strong>aus</strong>zahlung.<br />
Um unnÅtige Kosten (SÇumniszuschlÇge<br />
bzw. MahngebÄhren) zu vermei<strong>den</strong>, sollte<br />
eine sofortige Begleichung noch offener<br />
BetrÇge (falls noch nicht erfolgt) auch in<br />
Ihrem Interesse liegen!<br />
Wir bitten um entsprechende Beachtung!<br />
Kasse/VG <strong>Wieratal</strong><br />
Achtung! Grundsteuerzahler!<br />
Abgabe der Grundsteueranmeldung<br />
nicht versÇumen!<br />
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wieratal</strong><br />
mÅchte alle Grundsteuerzahler von MietwohngrundstÄcken<br />
und EinfamilienhÇusern, fÄr die das<br />
Gesetz ein vereinfachtes Verfahren fÄr die Erhebung<br />
der Grundsteuer (á 42 ff. GrStGÉ Ersatzbemessung<br />
bzw. Grundsteueranmeldung) festschreibt daran erinnern,<br />
dass diese Grundsteueranmeldung fÄr jedes<br />
Kalenderjahr nach <strong>den</strong> VerhÇltnissen zu seinem Beginn<br />
bis zu dem FÇlligkeitstag abzugeben ist, zu dem<br />
Grundsteuer fÄr das Kalenderjahr nach á 28 des<br />
Grundsteuergesetzes fÇllig ist.<br />
Es wer<strong>den</strong> deshalb hiermit alle betroffenen GrundstÄckseigentÄmer<br />
aufgefordert, die im Formular auf<br />
der nÇchsten Seite geforderten Angaben zu ergÇnzen<br />
und selbiges bis zur FÇlligkeit der Grundsteuer (bei<br />
Quartalszahlern: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; bei<br />
Jahreszahlern: 15.07. eines Jahres) in der VG <strong>Wieratal</strong>,<br />
HauptstraÜe 12, Zimmer, 04618 Langenleuba-<br />
Niederhain einzureichen.<br />
Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass bei<br />
Nichteinhaltung Ihrer ErklÇrungspflicht zur Abgabe<br />
der Grundsteuer-Anmeldung die Grundsteuer nach<br />
á 162 der Abgabenordnung (AO) von Amtswegen geschÇtzt<br />
wird.<br />
FÄr GrundstÄckseigentÄmer, bei <strong>den</strong>en ein<br />
Grundsteuermessbescheid des zustÇndigen Finanzamtes<br />
vorliegt und die Berechnung der Grundsteuer<br />
auf dieser Grundlage basiert, gilt dies nicht. Der vorliegende<br />
Grundsteuerbescheid behÇlt solange seine<br />
GÄltigkeit, bis durch das zustÇndige Finanzamt der<br />
Verwaltungsgemeinschaft ein neuer Grundsteuermessbetrag<br />
mitgeteilt wird und die VG auf dieser<br />
Grundlage einen neuen Grundsteuerbescheid an <strong>den</strong><br />
GrundstÄckseigentÄmer zustellt.<br />
Haben Sie Fragen oder wÄnschen Sie weitere Informationen<br />
zu dieser Angelegenheit, dann wen<strong>den</strong> Sie<br />
sich zu <strong>den</strong> Äblichen KassenÅffnungszeiten (Seite 2)<br />
an Frau ZeiÜig unter der Telefondurchwahl<br />
034497/81016.<br />
Bitte verwen<strong>den</strong> Sie das Formular auf der nÇchsten<br />
Seite!<br />
ZeiÇig/Kasse<br />
VG <strong>Wieratal</strong><br />
Seite 4 <strong>Wieratal</strong>er Gemeindeblatt Jahrgang 2010 (19.) Ausgabe Nr.: 05 vom 13. MÇrz