Artenschutzfachbeitrag - Stadt Zossen
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hier das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Zossen</strong> festgelegt. Im <strong>Stadt</strong>gebiet gibt es große Bereiche mit vergleichbaren<br />
Lebensräumen, die darauf schließen lassen, dass die nachgewiesenen Brutvogelarten<br />
eine stabile Population aufweisen. Populationen aus Einzelindividuen o.ä. können damit<br />
ausgeschlossen werden. Sollte es durch das geplante Vorhaben zu einer Verdrängung von<br />
Individuen der potentiellen Brutvogelarten durch das Bauvorhaben kommen, ist aufgrund der<br />
weiterhin als Lebensraum zur Verfügung stehenden Flächen nicht davon auszugehen, dass<br />
sich der Erhaltungszustand der lokalen Population der betroffenen Arten verschlechtert. Zudem<br />
ist für die festgestellten Arten (insbesondere für die Amsel) davon auszugehen, dass<br />
diese auch innerhalb neu bebauter Grundstücke geeignete Bruthabitate finden.<br />
Die Prüfung des Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs.1 Nr.4 BNatSchG entfällt, da die in<br />
Anhang IV der FFH RL gelistete Arten im Geltungsbereiches des B-Planes nicht verkommen.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Verbotstatbestände des § 44<br />
BNatSchG durch das geplante Vorhaben nicht erfüllt werden.<br />
5. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
Zur grundsätzlichen Vermeidung von Beeinträchtigungen sollte die Vegetation des Baufeldes<br />
außerhalb der Brutperiode abschoben werden.<br />
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