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Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen

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<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

zum Bebauungsplan Nr. 01/11<br />

„Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>, OT Wünsdorf, Gemeindeteil Neuhof<br />

Land: Brandenburg<br />

Landkreis: Teltow-Fläming<br />

Gemarkung: Neuhof<br />

Flur: 4<br />

- Stand: September 2011 -<br />

Flurstücke: 30, 655, 658, 633 (teilweise)<br />

Lage: Neuhof, Im Wald 10<br />

Auftraggeber: Volker Herger<br />

Freischaffender <strong>Stadt</strong>planer/SRL<br />

Mulackstraße 37<br />

10119 Berlin<br />

Auftragnehmer: Natur & Text in Brandenburg GmbH<br />

Friedensallee 21<br />

15834 Rangsdorf<br />

Telefon: 03 37 08 / 2 04 31<br />

Fax: 03 37 08 / 2 04 33<br />

Bearbeitung: Dipl.-Geol. Kerstin Partzsch<br />

Dipl.-Geogr. Toni Becker<br />

Dipl.-Geogr. Jendrik Terasa<br />

Rangsdorf, 29. September 2011<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Inhaltsverzeichnis<br />

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG........................................................................ 3<br />

1.1 Anlass und Planungsziel....................................................................................................... 3<br />

1.2 Aufgabenstellung .................................................................................................................. 3<br />

1.3 Geltungsbereich.................................................................................................................... 3<br />

1.4 Umfang des Vorhabens ........................................................................................................ 4<br />

2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG............................................................... 5<br />

2.1 Übergeordnete Planungen.................................................................................................... 5<br />

2.2 Lage zu Schutzgebieten ....................................................................................................... 5<br />

2.3 Analyse und Bewertung der Schutzgüter von Natur und Landschaft .................................. 7<br />

2.3.1 Boden .................................................................................................................................. 7<br />

2.3.2 Wasserhaushalt ................................................................................................................... 8<br />

2.3.3 Klima / Luft........................................................................................................................... 8<br />

2.3.4 Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen.............................................................. 8<br />

2.3.5 Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................... 8<br />

2.3.6 Arten und Lebensgemeinschaften....................................................................................... 9<br />

2.3.7 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung ........................................................ 16<br />

3 WIRKUNGSPROGNOSE..............................................................................................17<br />

3.1 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .... 17<br />

3.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung............ 17<br />

3.3 Konflikte .............................................................................................................................. 20<br />

3.4 Eingriffsminderung und Kompensation............................................................................... 20<br />

3.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung................................................................... 20<br />

3.4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.................................................................................. 22<br />

4 VERGLEICH UND BILANZ VON EINGRIFFEN UND MAßNAHMEN ZUR<br />

KOMPENSATION .........................................................................................................24<br />

5 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................27<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 3<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

1.1 Anlass und Planungsziel<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom<br />

16. März 2011 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/11 „Alternatives<br />

Heil- und Erholungsvorhaben“ im Ortsteil Wünsdorf, Gemeindeteil Neuhof beschlossen.<br />

Planungsziel ist die Entwicklung eines innovativen Erholungsparks in Neuhof. Der Träger<br />

des Projektes, die Genesium GbR, möchte auf dem ca. 1 ha großen Waldgrundstück,<br />

das in der Vergangenheit als Kinderferienlager genutzt wurde, ein kleines Zentrum für den<br />

Gesundheitstourismus schaffen. Das Konzept der Genesium GbR sieht vor, insbesondere<br />

für die Generation 50plus eine Kombination von Urlaub, Heilbehandlung, Aktivitäten und kulturellen<br />

Erlebnissen anzubieten. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren die örtlichen<br />

Gegebenheiten:<br />

• Lage am südlichen Rand von Berlin,<br />

• Lage im Wald und Zugang zum nahe gelegenen Großen Wünsdorfer See,<br />

• Anschluss an Wander-, Rad- und Wasserwege.<br />

Das Planungsziel des Vorhabens entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel, die<br />

gewässerreiche Umgebung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> für die landschaftsbezogene Erholung auszubauen.<br />

In der Zeit vom 07. bis 21. April erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

bereits eine Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes einschließlich<br />

Umweltbericht im Rathaus <strong>Zossen</strong> sowie eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange.<br />

Die Stellungnahmen aus dieser frühzeitigen Beteiligung lagen zum Zeitpunkt der Planerstellung<br />

vor und sind entsprechend berücksichtigt worden.<br />

1.2 Aufgabenstellung<br />

Der hier vorgelegte grünordnerische <strong>Fachbeitrag</strong> gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege bei der Bauleitplanung,<br />

indem mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft dargestellt<br />

und Hinweise zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen gegeben<br />

werden. Auf der Grundlage einer Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft werden<br />

landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation von beeinträchtigten Strukturen,<br />

Funktionen und Prozessen des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes entwickelt.<br />

1.3 Geltungsbereich<br />

Das Plangebiet des grünordnerischen <strong>Fachbeitrag</strong>es entspricht dem Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 01/11. Es befindet sich am westlichen Rand der Ortslage Neuhof.<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 4<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Im Osten wird das Plangebiet durch die Zufahrtsstraße Im Wald begrenzt. Östlich der Straße<br />

sowie im Norden und Süden des Plangebietes schließen sich Wohn- und Wochenendgrundstücke<br />

an. Im Westen bildet der Saphersche Weg die Grenze des Plangebietes. Daran<br />

anschließend befindet sich ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet (Kiefernforst).<br />

Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Neuhof, Flur 4 die Flurstücke 30, 655 und 658<br />

(vollständig) sowie 633 (teilweise). Die Größe des Plangebietes beträgt 1,17 ha.<br />

In den Abbildungen 1 und 2 ist die Lage des Plangebietes dargestellt.<br />

1.4 Umfang des Vorhabens<br />

Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine in der Vergangenheit als Kinderferienlager<br />

genutzte Fläche innerhalb einer Wohn- und Wochenendsiedlung. Gegenwärtig wird lediglich<br />

ein saniertes Gebäude regelmäßig genutzt, die übrigen Gebäude (mehrere Bungalows, ein<br />

größerer Speisesaal, 2 feste Steinhäuser) sind seit 1990 ungenutzt und bisher nicht saniert<br />

worden. Sie befinden sich in ruinösem Zustand, teilweise sind sie gänzlich eingefallen.<br />

Vorgesehen sind der Umbau der vorhandenen Gebäude zum Zwecke der künftigen Beherbergung,<br />

Versorgung und medizinischen Behandlung von Gästen sowie die Entwicklung von<br />

Grünbereichen mit Flächen für Sport- und Freizeitaktivitäten. Darüber hinaus wird eine Parkplatzfläche<br />

für das Abstellen von PKW der Gäste, Besucher und des Personals teilbefestigt.<br />

Die vorhandene Straße Im Wald (öffentliche Verkehrsfläche) wird nicht ausgebaut oder<br />

befestigt.<br />

Das Grundstück zeichnet sich durch einen hohen Baumbestand (Kiefer) aus. Da es sich um<br />

ein der Erholung dienendes Vorhaben handelt, gehört der weitestgehende Erhalt des vorhandenen<br />

Baumbestandes zum Planungsziel.<br />

Die voraussichtliche Anzahl übernachtender Gäste wird mit ca. 30 eingeschätzt, das<br />

geplante Gasthaus wird -insbesondere in den Sommermonaten- Sitzplätze für zusätzlich ca.<br />

100 Gäste bieten.<br />

Für die Ver- und Entsorgung des Grundstückes (Trinkwasser, Abwasser, Elektroenergie)<br />

werden vorhandene Versorgungsanschlüsse genutzt bzw. ausgebaut.<br />

Nach den bisherigen Planfestsetzungen beinhaltet der Bebauungsplan zwei Baugebietsflächen<br />

im Osten und im Westen (Sonstige Sondergebiete SO 1 und SO 2), dazwischen<br />

liegende Grünflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung für das Parken<br />

und für den öffentlichen Verkehr.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung für die beiden Baugebietsflächen wurde wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

Grundflächenzahl: 0,2<br />

Geschosszahl: 1<br />

maximale Bauhöhe: 7 m über Bezugshöhe.<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 5<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Bei der Umsetzung der Planung werden 0,22 ha überbaut. Abzüglich der bereits vorhandenen<br />

Bebauung im Plangebiet von 0,15 ha ergibt sich eine Neuversiegelung von 0,07 ha.<br />

2 Bestandsaufnahme und Bewertung<br />

2.1 Übergeordnete Planungen<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte übergeordneter Planungen, die im Bebauungsplan<br />

zu berücksichtigen sind, wiedergegeben.<br />

Landschaftsrahmenplan des Kreises Teltow-Fläming<br />

In der Karte „Entwicklungsziele“ ist das weitere Umfeld der Ortslage Neuhof für den Erhalt<br />

und die Aufwertung von Landschaftsteilen mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und<br />

die landschaftsbezogene Erholung ausgewiesen. Das Siedlungsgebiet von Neuhof enthält<br />

das Symbol für den Erhalt und die Aufwertung von Gebieten mit durchgrünter lockerer<br />

Bebauung.<br />

Das Kartenwerk weist innerhalb des Plangebietes keine für den Naturschutz bedeutsamen<br />

Flächen hinsichtlich Flora / Fauna bzw. Biotopverbund aus. Innerhalb der westlich angrenzenden<br />

Waldfläche ist ein nach §30 BNatSchG bzw. §32 BbgNatSchG geschützter Kiefernwald<br />

trockenwarmer Standorte ausgewiesen.<br />

Flächennutzungsplan (FNP)<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> erarbeitet gegenwärtig einen neuen Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung<br />

der aktuellen Gemeindegrenzen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan aus<br />

den Jahren 2001/2002 berücksichtigt die Ortsteile von Wünsdorf nicht.<br />

2.2 Lage zu Schutzgebieten<br />

Das Plangebiet befindet sich außerhalb naturschutzrechtlich festgesetzter, im Verfahren<br />

befindlicher oder geplanter Schutzgebiete. Es grenzt allerdings westlich unmittelbar an das<br />

Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“.<br />

In weiterer Entfernung befinden sich östlich in ca. 2 bis 3 km Entfernung die Naturschutzgebiete<br />

(NSG) „Großer und Kleiner Möggelinsee“ sowie „Jägersberg und Schirknitzberg“, die<br />

gleichzeitig FFH-Gebiete sind. Nördlich des Großen Wünsdorfer Sees befindet sich das<br />

FFH-Gebiet „Wehrdamm / Mellensee / Kleiner Wünsdorfer See“ ebenfalls in ca. 2 – 3 km<br />

Entfernung (Abbildung 1).<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 6<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Abbildung 1: Lage des Plangebietes zu LSG, NSG und FFH-Gebieten<br />

(Darstellungen auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg)<br />

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerkes<br />

Lindenbrück (Abbildung 2).<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 7<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Abbildung 2: Lage des Plangebietes zum Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Lindenbrück<br />

(Darstellungen auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg)<br />

2.3 Analyse und Bewertung der Schutzgüter von Natur und<br />

Landschaft<br />

Im Rahmen des vorliegenden grünordnerischen <strong>Fachbeitrag</strong>es wurden folgende Schutzgüter<br />

zur Bewertung herangezogen:<br />

• Boden,<br />

• Wasserhaushalt,<br />

• Klima / Luft,<br />

• Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen,<br />

• Kultur- und sonstige Sachgüter,<br />

• Arten und Lebensgemeinschaften,<br />

• Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung.<br />

2.3.1 Boden<br />

Hinsichtlich der naturräumlichen Gliederung Brandenburgs liegt das Plangebiet in der<br />

Luckenwalder Heide (816) innerhalb der Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen<br />

(Nr. 81) (SCHOLZ 1962). Leitbodengesellschaft dieses Naturraumes sind Gleye, d. h. durch<br />

unterschiedlich hohe Grundwasserstände bzw. durch deren zeitlichen Wechsel differenzierte<br />

Böden, vergesellschaftet mit Braunerden aus Sanden über Schmelzwassersanden, z. T mit<br />

Niedermooren. Vom Ortskern Neuhofs im Südosten bis westlich über das Plangebiet hinaus<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 8<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

erstreckt sich Regosol, ein typischer Rohboden der Binnendünen. Die natürlichen Böden<br />

werden im Bereich der Bestandsbauten teilweise durch anthropogene Schuttböden überlagert.<br />

Bemerkenswerte Geotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />

2.3.2 Wasserhaushalt<br />

Im Umfeld des Plangebietes befinden sich mehrere Seen der Seenkette Wolziger See - Großer<br />

und Kleiner Wünsdorfer See – Mellensee. Bei der Seenkette handelt es sich um eine am<br />

südwestlichen Rand der Wünsdorfer Platte gelegene glaziale Rinne der Weichseleiszeit.<br />

Das Grundwasser des ersten unbedeckten Grundwasserleiters wird nach Aussage des<br />

hydrogeologischen Kartenwerkes für Brandenburg im Bereich des Plangebietes bei ca.<br />

38,0 m HN angetroffen. Die Grundwasserfließrichtung ist NNO (zum Großen Wünsdorfer<br />

See). Der Grundwasserflurabstand beträgt entsprechend der Lage des Plangebietes (Geländehöhen<br />

bei 43,0 m HN) ca. 5 m, damit besteht eine hohe Grundwassergefährdung gegenüber<br />

Schadstoffeinträgen.<br />

2.3.3 Klima / Luft<br />

Großklimatisch liegt das Plangebiet im Wirkungsbereich des Norddeutschen Tieflandes. Das<br />

Regionalklima ist dem stärker kontinental geprägten ostdeutschen Binnenklima zuzuordnen.<br />

Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt in der Region 8,37°C, die jährliche Niederschlagsmenge<br />

658,40 mm 1 . Der Wind weht überwiegend aus westlichen bis südwestlichen<br />

Richtungen.<br />

Lokalklimatisch wirkt die westlich angrenzende Waldfläche als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet<br />

mit mittlerer bis hoher Kaltluftproduktivität. Siedlungsgebiete sind dagegen<br />

allgemein Gebiete erhöhter Wärmespeicherung. Da es sich sowohl bei dem Plangebiet als<br />

auch bei den benachbarten Siedlungsgrundstücken um Waldgrundstücke handelt, ist der<br />

Effekt jedoch äußerst gering.<br />

2.3.4 Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen<br />

Das Plangebiet liegt am westlichen Rande der Ortslage von Neuhof. Dieser Teil Neuhofs<br />

wird zum großen Teil als Wochenendsiedlung genutzt, er dient traditionell der Erholung.<br />

Die nächstgelegene Quelle störender Immissionen ist die Bundesstraße B 96 in 2 km<br />

Entfernung.<br />

2.3.5 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich des Plangebietes sind keine ortsfesten Bodendenkmäler bekannt.<br />

1 Daten der Wetterstation Potsdam.<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 9<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

2.3.6 Arten und Lebensgemeinschaften<br />

2.3.6.1 Biotope und Flora<br />

Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgt mittels einer fünfstufigen Bewertungsskala<br />

verbal-argumentativ. Ein Biotop erhält die entsprechende Wertstufe, wenn es mindestens<br />

eins der in Tabelle 1 genannten Kriterien erfüllt.<br />

Tabelle 1: Bewertungsskala-Bedeutung Wertstufen<br />

Wertstufe Beschreibung<br />

V<br />

Sehr hohe Bedeutung<br />

für den Biotop- und<br />

Artenschutz<br />

IV<br />

Hohe Bedeutung<br />

III<br />

Mittlere Bedeutung<br />

Flächen dieser Wertstufe müssen von Struktur, Größe und Lage so beschaffen sein,<br />

dass sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:<br />

• Vorkommen von vordringlich schützenswerten Arten in stabilen Populationen, die<br />

Populationszusammenbrüche durch saisonale Ereignisse, demografische Zufälle<br />

oder Inzuchtdepression weitgehend ausschließen.<br />

• Flächen, die überwiegend aus vordringlich schützenswerten Lebensraumtypen<br />

bestehen.<br />

• Flächen mit Vorkommen zahlreicher Arten und Lebensgemeinschaften vordringlich<br />

schützenswerter Lebensraumtypen (z.B. Moore, Feuchtwälder).<br />

• Flächen, die aufgrund ihrer Lage und Struktur eine sehr hohe Bedeutung für den<br />

Biotopverbund besitzen.<br />

• Flächen mit Lebensräumen, von denen man annehmen muss, dass sie sich nach<br />

Zerstörung gar nicht mehr oder nur in einem Zeitraum von mehr als 100 Jahren regenerieren<br />

werden.<br />

Flächen dieser Wertstufe müssen von Struktur, Größe und Lage so beschaffen sein,<br />

dass sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:<br />

• Vorkommen von vordringlich schützenswerten Arten in Populationsgrößen, die<br />

zumindest die Ansiedlung einer kleineren Teilpopulation erlauben.<br />

• Pufferzonen für Flächen mit vordringlich schützenswerten Lebensräumen (z.B.<br />

Gehölze an Moorrändern, extensive Äcker im Übergangsbereich zu Trockenrasen<br />

o.ä.) oder Flächen, die bereits selbst Übergänge zu vordringlich schützenswerten<br />

Lebensräumen zeigen.<br />

• Flächen, die im Biotopverbund eine wichtige Trittsteinfunktion übernehmen.<br />

• Flächen mit Lebensräumen, von denen man annehmen muss, dass sie sich nach<br />

Zerstörung nur in einem Zeitraum von mehreren Jahrzehnten regenerieren werden.<br />

Flächen dieser Wertstufe müssen von Struktur, Größe und Lage so beschaffen sein,<br />

dass sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:<br />

• Flächen, die zumindest saisonal eine wichtige Rolle für vordringlich schützenswerte<br />

Arten übernehmen oder permanent einen Teillebensraum (z.B. als Nahrungshabitat)<br />

darstellen.<br />

• Flächen, die zwar in Brandenburg noch häufige, aber arten- und strukturreiche<br />

Lebensräume enthalten.<br />

• Flächen, die auch von wenig mobilen Tierarten noch in ausreichender Häufigkeit<br />

überwunden werden können und deshalb in ein Biotopverbundsystem integriert<br />

werden können.<br />

• Flächen mit Lebensräumen, von denen man annehmen muss, dass sie sich nach<br />

Zerstörung nur in einem Zeitraum von mehreren Jahren bis wenigen Jahrzehnten<br />

regenerieren werden.<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 10<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

II<br />

Geringe Bedeutung<br />

I<br />

Belastungsflächen<br />

08480: Kiefernforst (9.205 m²)<br />

Flächen dieser Kategorie erfüllen kein Kriterium, das für die Wertstufen 3-5 angegeben<br />

wurde. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Flächen:<br />

• Flächen, die nur in absoluten Ausnahmefällen von vordringlich schützenswerten<br />

Arten genutzt werden können.<br />

• Flächen, die durch die Art der Nutzung monostrukturiert wurden und einen stark<br />

reduzierten Artenbestand aufweisen (z.B. Kiefernkulturen auf Standorten, die natürlicherweise<br />

kaum Kiefern enthalten würden).<br />

• Flächen, die durch hohen Nährstoffeintrag oder ständige anthropogene Störungen<br />

eine stark veränderte Flora und Fauna aufweisen.<br />

• Flächen, die einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen.<br />

Von Flächen dieser Kategorie gehen Belastungen auf benachbarte Lebensräume aus.<br />

Im wesentlichen handelt es sich um folgende Flächen:<br />

• Flächen, die eine Zerschneidung von Lebensräumen bewirken (größere Straßen,<br />

Bahndämme o.ä.)<br />

• Flächen, von denen Emissionen ausgehen (Luftschadstoffe, Bodenschadstoffe<br />

o.ä.)<br />

• Flächen, von denen Störungen vordringlich schützenswerter Lebensräume ausgehen<br />

(z.B. wilde Badestellen innerhalb empfindlicher Uferbereiche o.ä.).<br />

Die baumbestandenen Bereiche des Grundstückes sind dem Biotoptyp Kiefernforst zuzuordnen.<br />

Der vorhandene Baumbestand wird als erhaltungswürdig eingestuft. Es handelt sich um<br />

über 80 Bäume - fast ausnahmslos Kiefern - die ein Alter von schätzungsweise 60 bis 120<br />

Jahren aufweisen. Sie stehen teils solitär und teils in Baumgruppen. Potentielles Unterholz<br />

besteht überwiegend aus Robinien-Aufwuchs. Infolge der langjährigen Nutzungsintensität<br />

und Zurückdrängung des Unterwuchses ist keine deutliche Laubholzvegetation ausgeprägt.<br />

Lediglich innerhalb dichterer Baumgruppen konnten Robinie, Birke, Späte Traubenkirsche<br />

und Stieleiche als Unterholz aufwachsen. – mittlere Bedeutung.<br />

05120: Trockenrasen (865 m²)<br />

An einigen baumfreien Stellen konnten sich trockenrasen-ähnliche Strukturen etablieren,<br />

teilweise vermutlich befördert durch Bodenerwärmung auf dünnen Bodenschichten über<br />

verdeckten Fundamenten und alten Klärgruben. Als Anzeiger dieses Biotoptyps kann der<br />

beiläufige Nachweis der Blauflügligen Ödlandschrecke, einer typischen Bewohnerin solcher<br />

nährstoffarmen Mosaikbiotope, gelten. – mittlere Bedeutung.<br />

12831 ruinöse Gebäude und 12654 versiegelter Weg (1.500 m²)<br />

Die überbauten bzw. betonversiegelten Flächen des Grundstückes (alter Gebäudebestand,<br />

Betonplattenwege) haben keine Lebensraumfunktion und sind daher der Stufe 1 -sehr<br />

geringe Bedeutung- zuzuordnen.<br />

12651 unbefestigter Weg (130 m²)<br />

Bei der Straße Im Wald, die im Eingangsbereich des Grundstückes in das Plangebiet reicht,<br />

handelt es sich um einen unbefestigten Weg. Da dieser Biotoptyp im Gegensatz zu Versiegelungsflächen<br />

eine begrenzte Lebensraumfunktion für einige Arten übernehmen kann, besitzt<br />

er eine geringe Bedeutung (Stufe 2).<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 11<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

2.3.6.2 Fauna<br />

Bestimmung des Untersuchungsumfangs<br />

Nach Absprache mit der Obersten Naturschutzbehörde in Cottbus (Hr. Litzkow) wurde das<br />

faunistische Untersuchungsvolumen auf die Grunderfassung des Brutvogelbestandes (Singvögel,<br />

Taubenartige, Spechte) fokussiert.<br />

Neben dem avifaunistischen Aspekt der Untersuchung wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen,<br />

eine mögliche Beeinträchtigung der Zauneidechse zu erkunden.<br />

Ebenso bestand aufgrund der Habitatausstattung des Grundstücks die Notwendigkeit, im<br />

Gebiet die Nachsuche bezüglich streng geschützter Fledermausarten auf Sommerquartiere<br />

sowie gegebenenfalls vorhandene Wochenstuben auszudehnen.<br />

Methodik<br />

Im Vorfeld der Grunderfassung fand eine Vorbegehung zur Untersuchung der Habitatausstattung<br />

und zur Festlegung der Lebensraumtypen sowie als Grundlage für die Festlegung<br />

des Untersuchungsumfangs statt. Insgesamt wurden in der Brutsaison 2011 drei Kartierungsgänge<br />

sowie im zeitigen Frühjahr eine Abendbegehung zur Untersuchung der Brutvogelfauna<br />

durchgeführt.<br />

Tabelle 2: Begehungstermine für Vögel<br />

Datum Thema Uhrzeit<br />

07.04.2011 Vorbegehung<br />

Abendbegehung<br />

16-18 Uhr<br />

20-22 Uhr<br />

1 21.04.2011 Brutvogelkartierung 06-09 Uhr<br />

2 18.05.2011 Brutvogelkartierung 06-09 Uhr<br />

3 09.06.2011 Brutvogelkartierung 05-08 Uhr<br />

Zur Untersuchung des Vorkommens der Zauneidechse wurde grundsätzlich zum Abschluss<br />

jeder Brutvogelkartierung der Untergrund des Vorhabensgebietes abgesucht, um eventuell<br />

frühzeitig sonnenbadende Zauneidechsen zu beobachten. Ein ausschließlich der Erfassung<br />

der Zauneidechse dienender Gang in das Vorhabensgebiet fand am Nachmittag des 09. Juni<br />

statt.<br />

Tabelle 3: Begehungstermine für Reptilien und Fledermäuse<br />

Datum Thema Uhrzeit<br />

Ze 1 09.06.2011 Grunderfassung (Zauneidechse) 14-16 Uhr<br />

Fm 1 08.08.2011 Untersuchung relevanter Gebäudeteile (Fledermäuse)<br />

09-13 Uhr<br />

Eine weitere Kartierung zur Untersuchung der Fledermausfauna wurde am 08.08.11 durchgeführt.<br />

Dabei wurden das Gelände sowie die vorhandenen Bäume auf Spuren der Besied-<br />

Natur & Text GmbH September 2011


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 12<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

lung durch Fledermäuse abgesucht. Vorhandene Baumhöhlen wurden mit Hilfe einer Leiter<br />

und eines Endoskops sowie mit einem Fernglas inspiziert.<br />

Das Quartierpotential für Fledermäuse wurde eingeschätzt und vorgefundene Strukturen<br />

wurden fotografisch dokumentiert. Es wurden keine vertiefenden Untersuchungen des Artenspektrums<br />

der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet vorgenommen.<br />

Ergebnisse Avifauna (Brutvögel)<br />

Die Dokumentation der Brutvögel erfolgte alleinig für das Vorhabensgebiet, aus der näheren<br />

Umgebung wurden zusätzliche Zufallsbeobachtungen notiert.<br />

Tabelle 4: Artenliste der nachgewiesenen Brutvögel Neuhof „Im Wald 10“<br />

Artkürzel<br />

Vogelart wiss. Name<br />

A Amsel Turdus merula 3 § ws<br />

B Buchfink Fringilla coelebs 1 § w<br />

Ba Bachstelze Motacilla alba 1 § o<br />

Bs Buntspecht Dendrocopus major (1)* § w<br />

F Fitis Phylloscopus trochilus 1 § w<br />

Gf Grünfink Carduelis chloris 2 § s<br />

Gi Girlitz Serinus serinus 1 V § s<br />

Hei (Heidelerche) Lullula arborea (1)** V I §§ o<br />

Hm Haubenmeise Parus cristatus 1 § w<br />

Hr Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 2 § s<br />

K Kohlmeise Parus major 2 § ws<br />

Nk Nebelkrähe Corvus cornix 1 § os<br />

R Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 § w<br />

Rt Ringeltaube Columba palumbus 2 § ws<br />

S Star Sturnus vulgaris 1 § w<br />

Ssp Schwarzspecht Dryocopus martius (1)* I §§ w<br />

Ts Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 2 § w<br />

Legende<br />

Spalte Bundesartenschutzverordnung: § Art besonders geschützt; §§ Art streng geschützt<br />

Spalte Habitatpräferenzen: W Wald; S Siedlungen; O Offenland<br />

Spalte Reviere: * Zentrum des Revieres außerhalb des UG; ** Revier nicht bestätigt, nur auf Durchzug<br />

Natur & Text GmbH September 2011<br />

Reviere<br />

RL D 2007<br />

RL BB 2008<br />

EU-VSchRL<br />

BArtSchVO<br />

Habitat


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 13<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Abbildung 3: Ergebnisse Brutvogelkartierung und Potentialabschätzung Zauneidechse<br />

Aus der Gilde der Gebäudebrüter sind die Arten Bachstelze und Hausrotschwanz hervorzuheben.<br />

Diese sind mehr oder weniger auf das Vorhandensein von Gebäude- oder ähnlichen<br />

Strukturen (Baumateriallager, Schutthaufen) zur Anlage ihrer Niststätten angewiesen.<br />

Aus der Gilde der Offenlandarten ist als Ausnahmeerscheinung im Untersuchungsgebiet<br />

am Tag der Erstbegehung (7.04.) einmalig ein singendes Männchen der Heidelerche<br />

festgestellt worden. Das Gesangsrevier wurde bei der Zweitbegehung nicht bestätigt. Die<br />

Erbrütung eines Geleges ist im Gebiet jedoch trotz der geringfügigen Ausdehnung der<br />

geeigneten Bereiche grundsätzlich möglich, auch nach dem Abschluss des Bauvorhabens.<br />

Als Siedlungsbewohner profitiert auch der in Brandenburg auf der Vorwarnliste der Roten<br />

Liste geführte Girlitz von den mit samentragenden Kräutern bestandenen offenen Flächen im<br />

Untersuchungsgebiet.<br />

Aus der Gilde der Baumhöhlenbrüter ist der Trauerschnäpper hervorzuheben. Dieser<br />

Höhlenbrüter ist als Charaktervogel der waldnahen Siedlungsflächen zu werten.<br />

Brutvögel der Umgebung<br />

In den Forstflächen der Umgebung bzw. auf den angrenzenden Grundstücken und im nahe<br />

angrenzenden Forst wurden u. a. die zusätzlichen Arten Singdrossel und Zilpzalp festgestellt.<br />

Für die Artenliste herangezogen wurden jedoch nur die beiden Spechte (Schwarzspecht,<br />

Buntspecht). Diese wiesen ihre Brutbäume in der Saison 2011 zwar nicht im Untersuchungsgebiet<br />

auf, beflogen dieses aber regelmäßig und nutzten es zur Nahrungssuche.<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 14<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Für das in Entfernung von etwa 300 m angrenzende Gewässer (Gr. Wünsdorfer See)<br />

wurden die Arten Schwarzmilan, Haubentaucher, Blessralle und Graugans festgestellt. Von<br />

diesen wurde der Schwarzmilan bei der zweiten Brutvogelkartierung als einmalig das Gebiet<br />

überfliegend notiert.<br />

Ergebnisse Reptilien (Zauneidechse)<br />

Während der drei Kartierungsgänge zur Erfassung des Brutvogelbestandes wurden im<br />

Anschluss gezielt Nachsuchungen bezüglich eines Reptilienvorkommens vorgenommen.<br />

Diese hatten zum Ziel, das aufgrund der örtlichen Habitatausstattung zu erwartende Vorkommen<br />

der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet qualitativ zu bestätigen.<br />

Es wurden keine Exemplare der Art festgestellt, jedoch wurde bei allen Begehungen ein<br />

hinreichendes Potential für die Art ermittelt. Erfahrungsgemäß bekommt man bei Freilanduntersuchungen<br />

grundsätzlich höchstens zehn bis zwanzig Prozent aller Individuen einer<br />

jeweiligen Teilpopulation zu Gesicht, so dass das Kartierergebnis keinen Negativnachweis<br />

darstellt.<br />

Abbildung 4: Zauneidechsenhabitate (NW-Grenze des<br />

Untersuchungsgebietes,<br />

im Hintergrund alter Speisesaal)<br />

Angesichts dessen wird es für möglich gehalten, dass auf dem untersuchten Grundstück in<br />

Neuhof eine kleine, reproduktionsfähige Teilpopulation der Zauneidechse existiert. Angaben<br />

zur Bestandsgröße sind aufgrund der fehlenden Nachweise nicht möglich. In Abbildung 4<br />

werden die von der Zauneidechse möglicherweise besiedelten Areale im Norden und im<br />

Nordwesten des Grundstücks (siehe Flächensignaturen in Abbildung 3) dargestellt. Der dritte<br />

für Zauneidechsen geeignete Bereich befindet sich an der SW-Begrenzung des Grundstücks.<br />

Dort befindet sich neben dem ehemaligen Speisesaal (Planung: Gesundheitshaus)<br />

eine größere baumfreie Fläche mit einer fast ganztägigen Besonnung (Abbildung 8).<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 15<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Ergebnisse Fledermäuse<br />

Insgesamt konnte kein Baum mit vorhandenen oder potentiellen Quartierstrukturen für<br />

Fledermäuse ausgemacht werden. Die Bäume sind überwiegend als vital zu bezeichnen und<br />

sollen darüber hinaus erhalten bleiben.<br />

Von den Gebäuden sind einige ebenfalls als ungeeignet zu bezeichnen, da sie zu licht und<br />

zugig sind. Lediglich in vier für den Abriss vorgesehenen Gebäuden konnte durch Kot an der<br />

Wand und auf dem (Dach-)Boden sowie Schmetterlingsflügel der Nachweis von Fledermausquartieren<br />

erbracht werden. Bei der Quartiersuche wurden jedoch keine Tiere angetroffen.<br />

Hinweise auf Wochenstuben wurden nicht gefunden.<br />

Abbildung 5: Mögliche Einflugöffnungen für<br />

Fledermäuse unterhalb der Dachtraufen<br />

Abbildung 6: Kotkrümel von Fledermäusen auf dem<br />

Dachboden des festen Steinhauses<br />

Der begangene Dachboden bietet zahlreiche Spalten und Versteckmöglichkeiten. Er ist sehr<br />

dunkel und durch Spalten zwischen Dach und Mauerwerk bestehen günstige Zugangsmöglichkeiten<br />

für Fledermäuse (vgl. Abbildung 5). Hierdurch besteht grundsätzlich Quartierpotential<br />

für verschiedene Fledermausarten wie bspw. Braunes Langohr (Plecotus auritus) und<br />

Graues Langohr (P. austriacus). Es konnten jedoch nur einzelne Kotkrümel nachgewiesen<br />

werden (vgl. Abbildung 6). Diese wurden an mehreren Stellen unterhalb der Holzstützkonstruktion<br />

vorgefunden. Dies spricht für eine Nutzung des Dachraumes als Sommer- oder<br />

Zwischenquartier durch einzelne Tiere. Die Schrägstellung der Balken und die niedrige<br />

Decke bietet keine vor Predatoren sichere Hangmöglichkeiten und erklärt, warum keine größeren<br />

Quartiere vorgefunden wurden. Die übrigen Kot- und Schmetterlingsflügelfunde<br />

beschränken sich auf günstige Hangplätze in den Bungalowräumen, die an sich jedoch keine<br />

günstigen Schlaf- oder Überwinterungsquartiere darstellen. Hier kann also von reinen<br />

Fraßplätzen ausgegangen werden.<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 16<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Abbildung 7: Festes Steinhaus mit<br />

Fledermauspotential<br />

Abbildung 8: Südliche Grundstücksbegrenzung mit<br />

altem Speisesaal<br />

Besonnte Freifläche hinter zentralem Platz: Girlitz-<br />

Revier und Zauneidechsenhabitat<br />

2.3.7 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung<br />

Das Gelände ist im Wesentlichen eben und verfügt, wie die angrenzenden Wohn- und<br />

Wochenendgrundstücke auch, über einen gegenüber dem angrenzenden Kiefernforst lockeren<br />

Baumbestand. Allerdings sind die auf dem Gelände vorhandenen Kiefern aufgrund ihres<br />

hohen Alters (schätzungsweise bis über 120 Jahre) z. T. sehr hoch und ausladend gewachsenen<br />

und haben somit eine starke Wirkung auf das Landschaftsbild. Sie geben der Landschaft<br />

eine Struktur und ein unverwechselbares Gesicht (Abbildung 9 und 10).<br />

In Richtung Westen fällt der Blick auf die geschlossene Waldfläche des angrenzenden Kiefernforstes,<br />

bei dem es sich um eine einschichtig aufgebaute Kiefernmonokultur handelt<br />

(Alter 50 bis 70 Jahre).<br />

Insgesamt hat das Plangebiet durch den Baumbestand ein hohes Potenzial für eine landschaftsbezogene<br />

Erholungseignung, die gegenwärtig durch die desolaten Gebäude, Schutthaufen<br />

und Betonplattenwege stark eingeschränkt ist.<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 17<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Abbildung 9: Baumgruppe hoch gewachsener<br />

Kiefern<br />

3 Wirkungsprognose<br />

Abbildung 10: markanter drei-stämmiger<br />

Solitärbaum (Kiefer)<br />

3.1 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />

der Planung<br />

Im Falle einer Nichtdurchführung des Vorhabens blieben die Grundstücke weiterhin ungenutzt,<br />

es würde für die unter Punkt 2.3 genannten Schutzgüter keine Verschlechterungen<br />

des aktuellen Umweltzustandes geben. Wahrscheinlich würde es zu einer weiteren Etablierung<br />

von Laubgehölzen und damit zur Zunahme des Bestandes an Robinien und spätblühender<br />

Traubenkirsche kommen.<br />

Andererseits bliebe das hohe Potenzial des Gebietes für die landschaftsbezogene<br />

Erholungseignung weiterhin ungenutzt.<br />

3.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

der Planung<br />

Bei Realisierung des Bebauungsplanes ist durch die damit verbundenen Nutzungsänderungen<br />

mit folgenden Entwicklungen des Umweltzustandes zu rechnen:<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 18<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Boden<br />

Bereichsweise ist im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen von umfangreichen Erdarbeiten<br />

und damit von starken Störungen des Bodengefüges auszugehen. Darüber hinaus<br />

kommt es durch die Planung innerhalb der beantragten Baugebietsflächen auf insgesamt<br />

700 m² zur Neuversiegelung. Dies führt zum Verlust aller Bodenfunktionen. Seltene oder<br />

gem. § 32 BbgNatSchG geschützte Böden sind nicht betroffen.<br />

Baubedingt kann es im Zuge der Baustelleneinrichtung und des Baustellenbetriebes auf<br />

zusätzlichen Flächen zu Bodenverdichtungen kommen.<br />

• Das Schutzgut Boden wird auf 700 m² stark beeinträchtigt.<br />

Wasser<br />

In den o. g. Bereichen der Neuversiegelung wird die Versickerungsfähigkeit des Bodens<br />

unterbunden. Sofern das Niederschlagswasser unmittelbar neben den geplanten Versiegelungsflächen<br />

versickern kann, wird der Landschaftswasserhaushalt dadurch nicht negativ<br />

beeinflusst.<br />

Schadstoffeinträge können zeitweise von den Bauarbeiten zur Errichtung von Gebäuden und<br />

dauerhaft z. B. von Fahrzeugabstellflächen ausgehen. Sie können nicht quantifiziert werden.<br />

Klima / Luft<br />

Lokalklimatisch wird sich das Vorhaben aufgrund der geplanten lockeren Bebauung nur<br />

gering auswirken. Möglichen Aufwärmungen wirkt der zu erhaltende Baumbestand zudem<br />

entgegen.<br />

Mensch<br />

Baubedingt wird es zu Staub- und Lärmemissionen kommen, die jedoch nicht als Umweltverschmutzung<br />

und Belästigung einzustufen sind.<br />

Betriebsbedingt werden durch die insbesondere in den Sommermonaten erwartete höhere<br />

Gästezahl und das damit verbundene höhere Fahrzeugaufkommen Beeinträchtigungen für<br />

die Nutzer der Nachbargrundstücke entstehen. Freizeitaktivitäten der Gäste (z. B. Beachvolleyball)<br />

können als Lärmemissionen wahrgenommen werden.<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Biotope<br />

Durch die Neuversiegelung entstehen auf einer Fläche von 700 m² Verluste von Biotopen<br />

mittlerer Wertigkeit. Betroffen ist Kiefernforst (Biotopcode 08480). Allerdings bleibt der<br />

vorhandene Baumbestand erhalten. Der Eingriff wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

keinen nennenswerten Einfluss auf das Schutzgut Biotope haben und ist als gering einzustufen.<br />

Fauna<br />

Der Abriss der vorhandenen alten Gebäude führt in vier Fällen zum Verlust von Zwischen-<br />

oder Sommerquartieren für Fledermäuse. Allerdings sind die Auswirkungen für die Fledermäuse<br />

als gering einzustufen, da zum einen vor allem der Dachboden als Quartier nicht<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 19<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

optimal zu sein scheint und nur ein sehr geringer Tierbesatz nachgewiesen werden konnte,<br />

und zum Anderen die Gebäude an ein Waldgebiet angrenzen, welches vermutlich eine Vielzahl<br />

an anderen Quartierangeboten bereitstellt.<br />

Die Bebauung und zukünftige Nutzung des Plangebietes kann zur Beeinträchtigung des<br />

Habitatverbundes für das mögliche Vorkommen der Zauneidechse im Vorhabensgebiet und<br />

der weiteren Umgebung führen. Die Betroffenheit der Zauneidechsen wird jedoch als gering<br />

eingeschätzt, da im Plangebiet ausreichend Strukturen als Habitat erhalten bleiben.<br />

Die Nutzungsänderung im Plangebiet wird sich hinsichtlich des Brutvogelbestandes im<br />

Zusammenhang mit dem Abriss alter Gebäude insbesondere auf die Arten Bachstelze und<br />

Hausrotschwanz durch Verlust von Niststätten negativ auswirken. Da die Habitatstrukturen<br />

des Plangebietes insgesamt erhalten bleiben, ist von einer Wiederansiedlung der genannten<br />

Arten im Plangebiet bzw. im näheren Umfeld auszugehen.<br />

Baubedingt wird es während der Bauphase durch den Einsatz von Baumaschinen zu visuellen<br />

und akustischen Störungen von Brutvögeln und kommen. Für die Artengruppe der Vögel<br />

ist der Eingriff als mäßig bis gering einzuschätzen.<br />

Landschaftsbild<br />

Die vorgesehene lockere Bebauung des Plangebietes mit eingeschossigen Häusern wird<br />

sich harmonisch in die Nutzungsstruktur der Umgebung einfügen und stellt somit keine<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Eine negative Beeinflussung benachbarter<br />

Grundstücke ist nicht anzunehmen.<br />

Die im Zuge der Baumaßnahmen vorzunehmende Beräumung von Altbauten und Schuttflächen<br />

wird sich positiv auf das Landschaftsbild auswirken. Die landschaftsbezogene Erholungseignung<br />

wird aufgewertet.<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 20<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

3.3 Konflikte<br />

Die unter Kapitel 3.2 aufgeführten Auswirkungen lassen sich als Konflikte wie folgt zusammenfassen:<br />

Tabelle 5: Zusammenfassende Darstellung der Konflikte<br />

Konflikt<br />

Nr.<br />

Betroffenes<br />

Schutzgut<br />

Art der Wirkung<br />

Beschreibung des Konfliktes Umfang<br />

K 1 Boden baubedingt Störung des Bodengefüges durch Erdarbeiten<br />

K 2 Boden anlagebedingt<br />

K 3 Biotope und Arten anlagebedingt<br />

Verlust von Bodenfunktion durch Neuversiegelung<br />

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-<br />

700 m 2<br />

Verlust von Biotopen mittlerer Wertigkeit 700 m²<br />

K 4 Biotope und Arten baubedingt Gefährdung von Bäumen während der<br />

Bauphase<br />

K 5 Biotope und Arten anlagebedingt<br />

K 6 Biotope und Arten anlagebedingt<br />

K 7 Biotope und Arten anlagebedingt<br />

Verlust von Lebensstätten der Fledermäuse<br />

durch Abriss alter Bungalows<br />

Beeinträchtigung des Habitatverbundes<br />

der Zauneidechsen<br />

Verlust potenzieller Niststätten von Vögeln<br />

durch Abriss alter Bungalows<br />

K 8 Biotope und Arten baubedingt Störung von Brutvögeln und Nahrungsgästen<br />

während der Bauphase<br />

3.4 Eingriffsminderung und Kompensation<br />

3.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

V 1 Bodenarbeiten<br />

Schutz des Bodens vor baubedingten Beeinträchtigungen<br />

35 Stück<br />

4 Stück<br />

-<br />

3 Stück<br />

Der von Baumaßnahmen betroffene Oberboden wird vor Beginn der Baudurchführung gemäß<br />

DIN 18300 sachgemäß ausgebaut und zwischengelagert. Er wird nach Abschluss der<br />

Baumaßnahmen im Geltungsbereich wieder verwendet.<br />

V 2 Baustellentechnik<br />

Verwendung von Baumaschinen und -fahrzeugen nach dem gültigen Stand<br />

der Technik<br />

Zur Minderung von Lärmbelästigungen für Anwohner und Erholungssuchende werden Baumaschinen<br />

und -fahrzeuge verwendet, die dem neuesten Stand der Lärmminderungstechnik<br />

entsprechen. In Anbetracht der hohen Grundwassergefährdung im Bereich des Plangebietes<br />

(geringer Grundwasserflurabstand, Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B) hat die<br />

Vermeidung von Belastungen durch sachgerechten und vorsichtigen Umgang mit Öl-,<br />

Schmier- und Treibstoffen besondere Bedeutung.<br />

-


Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 21<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

V 3 Bestandsgebäude<br />

Abrissarbeiten außerhalb der Brutzeit von Vögeln<br />

Die zur Herstellung der Baufreiheit erforderlichen Abrissarbeiten erfolgen aus artenschutzrechtlichen<br />

Gründen außerhalb der Brutzeit von Vögeln (September bis Ende Februar).<br />

V 4 Baumbestand<br />

Präventiver Baumschutz während der Baumaßnahmen<br />

Zur Vermeidung irreparabler Schäden werden bei der Bauvorbereitung und Bauausführung<br />

die allgemeinen Richtlinien, Bestimmungen und Vorschriften zum Schutz von Bäumen und<br />

Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen beachtet. Dies sind u. a.:<br />

DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei<br />

Baumaßnahmen“<br />

ZTV-Baumpflege „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für<br />

Baumpflege und Baumsanierung“.<br />

Während der Bauausführung sind insbesondere folgende Punkte der oben genannten<br />

Richtlinien, Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten:<br />

Einzelummantelung bei 35 besonders wertvollen und gefährdeten Gehölzen (Stammpolsterung<br />

in 2 bis 3 m Höhe),<br />

Schutz der Baumkrone vor Beschädigung durch Baustellenfahrzeuge und -geräte,<br />

kein Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen im Wurzelbereich,<br />

kein Lagern von Baustoffen im Wurzelbereich,<br />

Lager- und Wendeplätze sind außerhalb des Kronentraufbereiches einzurichten,<br />

Wurzelkappungen oder -verletzungen sowie das Freilegen von Grob- und Starkwurzeln<br />

über 24 Stunden hinaus sind nicht zulässig,<br />

Nach Freilegung von Wurzeln sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

weitere Festlegungen zur Art und Weise des Wurzelschutzes zu treffen,<br />

die zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit durchzuführende Beseitigung trockener<br />

Äste erfolgt durch ein zertifiziertes Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus.<br />

M 1 Zauneidechsen-Habitate<br />

Erhalt von Lebensräumen<br />

Zur Gewährleistung des Habitatverbundes für das mögliche Vorkommen der Zauneidechse<br />

im Vorhabensgebiet und der weiteren Umgebung werden vegetationsarme Flächen für die<br />

Eiablage der Zauneidechse im Norden und Westen des Gebietes, die nicht für die Bebauung<br />

vorgesehenen sind, der natürlichen Standortvegetation überlassen. Auf die Einbringung<br />

humoser Böden wird in diesen Bereichen verzichtet, da diese den ökologischen Charakter<br />

dieser trockenen und nährstoffarmen Flächen erheblich verändern und deren Eignung für<br />

Zauneidechsen stark einschränken würden.<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 22<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

3.4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

3.4.2.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />

CEF 1 Bestandsgebäude<br />

Anbringen von Fledermauskästen<br />

Spätestens vor Beginn der Abrissarbeiten werden zur Schaffung geeigneter Ersatzquartiere<br />

für Fledermäuse für betroffene Zwischen- oder Sommerquartiere 4 Fledermauskästen (Holzbeton-Flachkästen)<br />

im räumlichen Zusammenhang angebracht.<br />

Die Kosten für die Quartierkästen belaufen sich auf ca. 100,00 € (25,00 €/Stück).<br />

CEF 2 Bestandsgebäude<br />

Anbringen von Nistkästen für Gebäudebrüter<br />

Speziell für die Vogelarten Hausrotschwanz und Bachstelze werden die mit dem Gebäudeabriss<br />

einhergehenden Verluste an Nistplätzen durch gezielte Ersatzangebote an den Neubauten<br />

kompensiert. Es ist der Einbau von insgesamt 6 Nistbausteinen an den Gebäuden<br />

vorgesehen (Abbildung 11). Die Erwerbskosten belaufen sich auf ca. 120,00 €<br />

(20,00 €/Stück).<br />

Abbildung 11: Beispiel eines eingemauerten Niststeines für Halbhöhlenbrüter<br />

(Quelle Hasselfeldt Artenschutzprodukte oHG)<br />

3.4.2.2 Ersatzmaßnahmen<br />

Der wesentliche Eingriff ist in der Neuversiegelung von 700 m² Boden zu sehen. Ein<br />

Ausgleich der Neuversiegelung durch Entsiegelung im Verhältnis 1:1 ist im Vorhabensgebiet<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 23<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

nicht möglich. Daher sind Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, deren Umfang sich an<br />

der gem. HVE fälligen Entsiegelungsabgabe von 10 €/m² orientiert.<br />

Darüber hinaus besteht Kompensationsbedarf für die Überbauung von Biotopen mittlerer<br />

Wertigkeit (700 m² Kiefernforst). Aufgrund der geringen Eingriffschwere (keine Gehölzrodungen)<br />

ist ein Ersatz im Verhältnis 1:1 vorzunehmen.<br />

E 1 Ersatz der Neuversiegelung<br />

Gehölzpflanzungen auf nicht überbauten Grundstücksflächen<br />

Als Ersatz für den Verlust von Bodenfunktionen durch Überbauung / Versiegelung werden<br />

insgesamt 15 Baumpflanzungen auf nicht überbauten Grundstücksflächen vorgenommen.<br />

Als Pflanzplätze eignen sich die nördlichen und die südöstlichen Randbereiche der im<br />

Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen. Unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten<br />

(Trockenstandort) kommen einheimische Laubgehölze, Baumschulgröße Hochstamm<br />

10-20 cm, folgender Arten zum Einsatz:<br />

• Traubeneiche Quercus petraea<br />

• Stieleiche Quercus robur<br />

• Spitzahorn Acer platanoides<br />

• Obstgehölz, vorzugsweise Birne Pyrus<br />

Kostenschätzung für Pflanz- und Pflegearbeiten:<br />

Pflanzgut: ca. 2.170,00 €<br />

Pflanzarbeit: ca. 1.240,00 €<br />

Fertigstellungspflege: ca. 1.500,00 €<br />

Entwicklungspflege: ca. 2.250,00 €<br />

-----------------------------------------------------------------------------------<br />

Gesamtkosten netto ca. 7.160,00 €<br />

A 1 Ausgleich des Verlustes von Biotopen mittlerer Wertigkeit<br />

Gehölzpflanzung auf nicht überbauten Grundstücksflächen<br />

Als Unterpflanzung der unter E 1 aufgeführten Baumpflanzungen in den nördlichen und südöstlichen<br />

Grünflächenbereichen erfolgen Strauchpflanzungen einheimischer Arten. Die zu<br />

bepflanzende Fläche beträgt 700 m². Die Bepflanzung bewirkt eine Verbesserung der<br />

Leistungsfähigkeit der Bodenfunktionen in den genannten Bereichen. Darüber hinaus bietet<br />

die Bepflanzung verschiedenen heckenbrütenden Vogelarten und Insekten Lebensraum.<br />

Folgende Pflanzenarten sind vorgesehen:<br />

• Gewöhnliche Berberitze Berberis vulgaris<br />

• Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna<br />

• Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata<br />

• Kornelkirsche Cornus mas bzw. Cornus sanguinea<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 24<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

• Felsenbirne Amelanchier<br />

• Schlehdorn Prunus spinosa<br />

• Hunds-Rose Rosa canina<br />

Kostenschätzung für Pflanz- und Pflegearbeiten:<br />

Pflanzgut: ca. 500,00 €<br />

Pflanzarbeit: ca. 400,00 €<br />

Fertigstellungspflege: ca. 1.000,00 €<br />

Entwicklungspflege: ca. 1.500,00 €<br />

-----------------------------------------------------------------------------------<br />

Gesamtkosten netto ca. 3.800,00 €<br />

4 Vergleich und Bilanz von Eingriffen und Maßnahmen zur<br />

Kompensation<br />

Die bei der Umsetzung des Bebauungsplanes zum „Alternativen Heil- und Erholungsvorhaben“<br />

in Neuhof entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind als gering bis mäßig zu<br />

bewerten. In Tabelle 2 erfolgt eine Bilanzierung der Eingriffe und der entsprechenden<br />

Maßnahmen zur Vermeidung / Minderung bzw. zum Ausgleich / Ersatz.<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 25<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Tabelle 6: Bilanzierung von Eingriff und Kompensation<br />

Konflikt<br />

Nr.<br />

K 1<br />

Beschreibung des<br />

Eingriffes<br />

Störung des Bodengefüges<br />

durch Erdarbeiten<br />

K 2 Neuversiegelung 700 m 2<br />

K 3<br />

K 4<br />

K 5<br />

K 6<br />

Eingriff Vermeidung, Minderung, Ausgleich oder Ersatz<br />

Umfang KFF 2<br />

1:1 bzw.<br />

10 €/m 2<br />

Verlust von Biotopen mittlerer<br />

Wertigkeit 700 m² 1:1<br />

Gefährdung von Bäumen<br />

während der Bauphase<br />

Verlust von Lebensstätten der<br />

Fledermäuse durch Abriss<br />

alter Bungalows<br />

Beeinträchtigung des Habitatverbundes<br />

für Zauneidechsen<br />

35 Stück<br />

-<br />

Maßnahme Umfang Kosten Bilanz<br />

V 1: Schutz des Bodens vor baubedingten<br />

Beeinträchtigungen<br />

E 1: Baumpflanzungen auf nicht überbauten<br />

Grundstücksflächen<br />

A 1: Strauchpflanzung auf nicht überbauten<br />

Grundstücksflächen<br />

V 2: Präventiver Baumschutz während der<br />

Bauphase<br />

- -<br />

vermeidbar<br />

20 Stück 7.160 € 3 ersetzbar<br />

700 m² 3.800 € ersetzbar<br />

35 Stück -<br />

4 Stück 1:1 CEF 1: Quartierkästen für Fledermäuse 4 Stück 100 €<br />

- - M 1: Erhalt von Lebensräumen - -<br />

2 KFF: Kompensationsflächenfaktor in Anlehnung an die HVE (LUA 2009), modifiziert entsprechend Biotopausprägung<br />

3 Ansatz Kostenäquivalent 10 €/m² Ver- bzw. Entsiegelungsfläche (nach HVE, LUA 2009)<br />

vermeidbar <br />

ausgleichbar <br />

eingriffsmindernd<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 26<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Konflikt<br />

Nr.<br />

K 7<br />

Beschreibung des<br />

Eingriffes<br />

Verlust von Niststätten von<br />

Vögeln durch Abriss alter<br />

Bungalows<br />

Eingriff Vermeidung, Minderung, Ausgleich oder Ersatz<br />

K 8 Gefährdung von Brutvögeln - -<br />

Umfang KFF Maßnahme Umfang Kosten Bilanz<br />

3 Stück 1:2 CEF 2: Ersatzangebote für Gebäudebrüter 6 Stück 120 €<br />

V 3: Keine Abrissarbeiten während der Vogelbrutzeit<br />

- -<br />

ausgleichbar <br />

vermeidbar<br />

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 27<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

5 Zusammenfassung<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hat die Aufstellung des ca. 1 ha umfassenden<br />

Bebauungsplanes Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ im Ortsteil<br />

Wünsdorf, Gemeindeteil Neuhof beschlossen.<br />

Bei der Umsetzung des Vorhabens ergeben sich Eingriffe hinsichtlich der Schutzgüter Boden<br />

sowie Biotope und Arten. Der wesentlichen Eingriff ist dabei in der Neuversiegelung von<br />

Boden zu sehen.<br />

Neben Maßnahmen zur Vermeidung / Minderung sind im vorliegenden Grünordnerischen<br />

<strong>Fachbeitrag</strong> Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen dargestellt. Der Umfang der Kompensation<br />

beläuft sich auf ca. 11.180 €.<br />

Der mit der Realisierung der geplanten Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur und<br />

Landschaft kann vollständig ausgeglichen werden.<br />

Natur & Text GmbH September 2011

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