Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen
Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen
Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
zum Bebauungsplan Nr. 01/11<br />
„Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong>, OT Wünsdorf, Gemeindeteil Neuhof<br />
Land: Brandenburg<br />
Landkreis: Teltow-Fläming<br />
Gemarkung: Neuhof<br />
Flur: 4<br />
- Stand: September 2011 -<br />
Flurstücke: 30, 655, 658, 633 (teilweise)<br />
Lage: Neuhof, Im Wald 10<br />
Auftraggeber: Volker Herger<br />
Freischaffender <strong>Stadt</strong>planer/SRL<br />
Mulackstraße 37<br />
10119 Berlin<br />
Auftragnehmer: Natur & Text in Brandenburg GmbH<br />
Friedensallee 21<br />
15834 Rangsdorf<br />
Telefon: 03 37 08 / 2 04 31<br />
Fax: 03 37 08 / 2 04 33<br />
Bearbeitung: Dipl.-Geol. Kerstin Partzsch<br />
Dipl.-Geogr. Toni Becker<br />
Dipl.-Geogr. Jendrik Terasa<br />
Rangsdorf, 29. September 2011<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Inhaltsverzeichnis<br />
1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG........................................................................ 3<br />
1.1 Anlass und Planungsziel....................................................................................................... 3<br />
1.2 Aufgabenstellung .................................................................................................................. 3<br />
1.3 Geltungsbereich.................................................................................................................... 3<br />
1.4 Umfang des Vorhabens ........................................................................................................ 4<br />
2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG............................................................... 5<br />
2.1 Übergeordnete Planungen.................................................................................................... 5<br />
2.2 Lage zu Schutzgebieten ....................................................................................................... 5<br />
2.3 Analyse und Bewertung der Schutzgüter von Natur und Landschaft .................................. 7<br />
2.3.1 Boden .................................................................................................................................. 7<br />
2.3.2 Wasserhaushalt ................................................................................................................... 8<br />
2.3.3 Klima / Luft........................................................................................................................... 8<br />
2.3.4 Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen.............................................................. 8<br />
2.3.5 Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................... 8<br />
2.3.6 Arten und Lebensgemeinschaften....................................................................................... 9<br />
2.3.7 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung ........................................................ 16<br />
3 WIRKUNGSPROGNOSE..............................................................................................17<br />
3.1 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .... 17<br />
3.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung............ 17<br />
3.3 Konflikte .............................................................................................................................. 20<br />
3.4 Eingriffsminderung und Kompensation............................................................................... 20<br />
3.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung................................................................... 20<br />
3.4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.................................................................................. 22<br />
4 VERGLEICH UND BILANZ VON EINGRIFFEN UND MAßNAHMEN ZUR<br />
KOMPENSATION .........................................................................................................24<br />
5 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................27<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 3<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
1.1 Anlass und Planungsziel<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom<br />
16. März 2011 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/11 „Alternatives<br />
Heil- und Erholungsvorhaben“ im Ortsteil Wünsdorf, Gemeindeteil Neuhof beschlossen.<br />
Planungsziel ist die Entwicklung eines innovativen Erholungsparks in Neuhof. Der Träger<br />
des Projektes, die Genesium GbR, möchte auf dem ca. 1 ha großen Waldgrundstück,<br />
das in der Vergangenheit als Kinderferienlager genutzt wurde, ein kleines Zentrum für den<br />
Gesundheitstourismus schaffen. Das Konzept der Genesium GbR sieht vor, insbesondere<br />
für die Generation 50plus eine Kombination von Urlaub, Heilbehandlung, Aktivitäten und kulturellen<br />
Erlebnissen anzubieten. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren die örtlichen<br />
Gegebenheiten:<br />
• Lage am südlichen Rand von Berlin,<br />
• Lage im Wald und Zugang zum nahe gelegenen Großen Wünsdorfer See,<br />
• Anschluss an Wander-, Rad- und Wasserwege.<br />
Das Planungsziel des Vorhabens entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel, die<br />
gewässerreiche Umgebung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> für die landschaftsbezogene Erholung auszubauen.<br />
In der Zeit vom 07. bis 21. April erfolgte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
bereits eine Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes einschließlich<br />
Umweltbericht im Rathaus <strong>Zossen</strong> sowie eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange.<br />
Die Stellungnahmen aus dieser frühzeitigen Beteiligung lagen zum Zeitpunkt der Planerstellung<br />
vor und sind entsprechend berücksichtigt worden.<br />
1.2 Aufgabenstellung<br />
Der hier vorgelegte grünordnerische <strong>Fachbeitrag</strong> gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege bei der Bauleitplanung,<br />
indem mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens auf Natur und Landschaft dargestellt<br />
und Hinweise zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen gegeben<br />
werden. Auf der Grundlage einer Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft werden<br />
landschaftspflegerische Maßnahmen zur Kompensation von beeinträchtigten Strukturen,<br />
Funktionen und Prozessen des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbildes entwickelt.<br />
1.3 Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet des grünordnerischen <strong>Fachbeitrag</strong>es entspricht dem Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 01/11. Es befindet sich am westlichen Rand der Ortslage Neuhof.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 4<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Im Osten wird das Plangebiet durch die Zufahrtsstraße Im Wald begrenzt. Östlich der Straße<br />
sowie im Norden und Süden des Plangebietes schließen sich Wohn- und Wochenendgrundstücke<br />
an. Im Westen bildet der Saphersche Weg die Grenze des Plangebietes. Daran<br />
anschließend befindet sich ein größeres zusammenhängendes Waldgebiet (Kiefernforst).<br />
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Neuhof, Flur 4 die Flurstücke 30, 655 und 658<br />
(vollständig) sowie 633 (teilweise). Die Größe des Plangebietes beträgt 1,17 ha.<br />
In den Abbildungen 1 und 2 ist die Lage des Plangebietes dargestellt.<br />
1.4 Umfang des Vorhabens<br />
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine in der Vergangenheit als Kinderferienlager<br />
genutzte Fläche innerhalb einer Wohn- und Wochenendsiedlung. Gegenwärtig wird lediglich<br />
ein saniertes Gebäude regelmäßig genutzt, die übrigen Gebäude (mehrere Bungalows, ein<br />
größerer Speisesaal, 2 feste Steinhäuser) sind seit 1990 ungenutzt und bisher nicht saniert<br />
worden. Sie befinden sich in ruinösem Zustand, teilweise sind sie gänzlich eingefallen.<br />
Vorgesehen sind der Umbau der vorhandenen Gebäude zum Zwecke der künftigen Beherbergung,<br />
Versorgung und medizinischen Behandlung von Gästen sowie die Entwicklung von<br />
Grünbereichen mit Flächen für Sport- und Freizeitaktivitäten. Darüber hinaus wird eine Parkplatzfläche<br />
für das Abstellen von PKW der Gäste, Besucher und des Personals teilbefestigt.<br />
Die vorhandene Straße Im Wald (öffentliche Verkehrsfläche) wird nicht ausgebaut oder<br />
befestigt.<br />
Das Grundstück zeichnet sich durch einen hohen Baumbestand (Kiefer) aus. Da es sich um<br />
ein der Erholung dienendes Vorhaben handelt, gehört der weitestgehende Erhalt des vorhandenen<br />
Baumbestandes zum Planungsziel.<br />
Die voraussichtliche Anzahl übernachtender Gäste wird mit ca. 30 eingeschätzt, das<br />
geplante Gasthaus wird -insbesondere in den Sommermonaten- Sitzplätze für zusätzlich ca.<br />
100 Gäste bieten.<br />
Für die Ver- und Entsorgung des Grundstückes (Trinkwasser, Abwasser, Elektroenergie)<br />
werden vorhandene Versorgungsanschlüsse genutzt bzw. ausgebaut.<br />
Nach den bisherigen Planfestsetzungen beinhaltet der Bebauungsplan zwei Baugebietsflächen<br />
im Osten und im Westen (Sonstige Sondergebiete SO 1 und SO 2), dazwischen<br />
liegende Grünflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung für das Parken<br />
und für den öffentlichen Verkehr.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung für die beiden Baugebietsflächen wurde wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
Grundflächenzahl: 0,2<br />
Geschosszahl: 1<br />
maximale Bauhöhe: 7 m über Bezugshöhe.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 5<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Bei der Umsetzung der Planung werden 0,22 ha überbaut. Abzüglich der bereits vorhandenen<br />
Bebauung im Plangebiet von 0,15 ha ergibt sich eine Neuversiegelung von 0,07 ha.<br />
2 Bestandsaufnahme und Bewertung<br />
2.1 Übergeordnete Planungen<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte übergeordneter Planungen, die im Bebauungsplan<br />
zu berücksichtigen sind, wiedergegeben.<br />
Landschaftsrahmenplan des Kreises Teltow-Fläming<br />
In der Karte „Entwicklungsziele“ ist das weitere Umfeld der Ortslage Neuhof für den Erhalt<br />
und die Aufwertung von Landschaftsteilen mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild und<br />
die landschaftsbezogene Erholung ausgewiesen. Das Siedlungsgebiet von Neuhof enthält<br />
das Symbol für den Erhalt und die Aufwertung von Gebieten mit durchgrünter lockerer<br />
Bebauung.<br />
Das Kartenwerk weist innerhalb des Plangebietes keine für den Naturschutz bedeutsamen<br />
Flächen hinsichtlich Flora / Fauna bzw. Biotopverbund aus. Innerhalb der westlich angrenzenden<br />
Waldfläche ist ein nach §30 BNatSchG bzw. §32 BbgNatSchG geschützter Kiefernwald<br />
trockenwarmer Standorte ausgewiesen.<br />
Flächennutzungsplan (FNP)<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> erarbeitet gegenwärtig einen neuen Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung<br />
der aktuellen Gemeindegrenzen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan aus<br />
den Jahren 2001/2002 berücksichtigt die Ortsteile von Wünsdorf nicht.<br />
2.2 Lage zu Schutzgebieten<br />
Das Plangebiet befindet sich außerhalb naturschutzrechtlich festgesetzter, im Verfahren<br />
befindlicher oder geplanter Schutzgebiete. Es grenzt allerdings westlich unmittelbar an das<br />
Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“.<br />
In weiterer Entfernung befinden sich östlich in ca. 2 bis 3 km Entfernung die Naturschutzgebiete<br />
(NSG) „Großer und Kleiner Möggelinsee“ sowie „Jägersberg und Schirknitzberg“, die<br />
gleichzeitig FFH-Gebiete sind. Nördlich des Großen Wünsdorfer Sees befindet sich das<br />
FFH-Gebiet „Wehrdamm / Mellensee / Kleiner Wünsdorfer See“ ebenfalls in ca. 2 – 3 km<br />
Entfernung (Abbildung 1).<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 6<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Abbildung 1: Lage des Plangebietes zu LSG, NSG und FFH-Gebieten<br />
(Darstellungen auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg)<br />
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerkes<br />
Lindenbrück (Abbildung 2).<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 7<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Abbildung 2: Lage des Plangebietes zum Trinkwasserschutzgebiet (WSG) Lindenbrück<br />
(Darstellungen auf der Grundlage von Daten des Landes Brandenburg)<br />
2.3 Analyse und Bewertung der Schutzgüter von Natur und<br />
Landschaft<br />
Im Rahmen des vorliegenden grünordnerischen <strong>Fachbeitrag</strong>es wurden folgende Schutzgüter<br />
zur Bewertung herangezogen:<br />
• Boden,<br />
• Wasserhaushalt,<br />
• Klima / Luft,<br />
• Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen,<br />
• Kultur- und sonstige Sachgüter,<br />
• Arten und Lebensgemeinschaften,<br />
• Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung.<br />
2.3.1 Boden<br />
Hinsichtlich der naturräumlichen Gliederung Brandenburgs liegt das Plangebiet in der<br />
Luckenwalder Heide (816) innerhalb der Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen<br />
(Nr. 81) (SCHOLZ 1962). Leitbodengesellschaft dieses Naturraumes sind Gleye, d. h. durch<br />
unterschiedlich hohe Grundwasserstände bzw. durch deren zeitlichen Wechsel differenzierte<br />
Böden, vergesellschaftet mit Braunerden aus Sanden über Schmelzwassersanden, z. T mit<br />
Niedermooren. Vom Ortskern Neuhofs im Südosten bis westlich über das Plangebiet hinaus<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 8<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
erstreckt sich Regosol, ein typischer Rohboden der Binnendünen. Die natürlichen Böden<br />
werden im Bereich der Bestandsbauten teilweise durch anthropogene Schuttböden überlagert.<br />
Bemerkenswerte Geotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.<br />
2.3.2 Wasserhaushalt<br />
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich mehrere Seen der Seenkette Wolziger See - Großer<br />
und Kleiner Wünsdorfer See – Mellensee. Bei der Seenkette handelt es sich um eine am<br />
südwestlichen Rand der Wünsdorfer Platte gelegene glaziale Rinne der Weichseleiszeit.<br />
Das Grundwasser des ersten unbedeckten Grundwasserleiters wird nach Aussage des<br />
hydrogeologischen Kartenwerkes für Brandenburg im Bereich des Plangebietes bei ca.<br />
38,0 m HN angetroffen. Die Grundwasserfließrichtung ist NNO (zum Großen Wünsdorfer<br />
See). Der Grundwasserflurabstand beträgt entsprechend der Lage des Plangebietes (Geländehöhen<br />
bei 43,0 m HN) ca. 5 m, damit besteht eine hohe Grundwassergefährdung gegenüber<br />
Schadstoffeinträgen.<br />
2.3.3 Klima / Luft<br />
Großklimatisch liegt das Plangebiet im Wirkungsbereich des Norddeutschen Tieflandes. Das<br />
Regionalklima ist dem stärker kontinental geprägten ostdeutschen Binnenklima zuzuordnen.<br />
Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt in der Region 8,37°C, die jährliche Niederschlagsmenge<br />
658,40 mm 1 . Der Wind weht überwiegend aus westlichen bis südwestlichen<br />
Richtungen.<br />
Lokalklimatisch wirkt die westlich angrenzende Waldfläche als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet<br />
mit mittlerer bis hoher Kaltluftproduktivität. Siedlungsgebiete sind dagegen<br />
allgemein Gebiete erhöhter Wärmespeicherung. Da es sich sowohl bei dem Plangebiet als<br />
auch bei den benachbarten Siedlungsgrundstücken um Waldgrundstücke handelt, ist der<br />
Effekt jedoch äußerst gering.<br />
2.3.4 Menschen, menschliche Gesundheit, Emissionen<br />
Das Plangebiet liegt am westlichen Rande der Ortslage von Neuhof. Dieser Teil Neuhofs<br />
wird zum großen Teil als Wochenendsiedlung genutzt, er dient traditionell der Erholung.<br />
Die nächstgelegene Quelle störender Immissionen ist die Bundesstraße B 96 in 2 km<br />
Entfernung.<br />
2.3.5 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Im Bereich des Plangebietes sind keine ortsfesten Bodendenkmäler bekannt.<br />
1 Daten der Wetterstation Potsdam.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 9<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
2.3.6 Arten und Lebensgemeinschaften<br />
2.3.6.1 Biotope und Flora<br />
Die naturschutzfachliche Bewertung erfolgt mittels einer fünfstufigen Bewertungsskala<br />
verbal-argumentativ. Ein Biotop erhält die entsprechende Wertstufe, wenn es mindestens<br />
eins der in Tabelle 1 genannten Kriterien erfüllt.<br />
Tabelle 1: Bewertungsskala-Bedeutung Wertstufen<br />
Wertstufe Beschreibung<br />
V<br />
Sehr hohe Bedeutung<br />
für den Biotop- und<br />
Artenschutz<br />
IV<br />
Hohe Bedeutung<br />
III<br />
Mittlere Bedeutung<br />
Flächen dieser Wertstufe müssen von Struktur, Größe und Lage so beschaffen sein,<br />
dass sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:<br />
• Vorkommen von vordringlich schützenswerten Arten in stabilen Populationen, die<br />
Populationszusammenbrüche durch saisonale Ereignisse, demografische Zufälle<br />
oder Inzuchtdepression weitgehend ausschließen.<br />
• Flächen, die überwiegend aus vordringlich schützenswerten Lebensraumtypen<br />
bestehen.<br />
• Flächen mit Vorkommen zahlreicher Arten und Lebensgemeinschaften vordringlich<br />
schützenswerter Lebensraumtypen (z.B. Moore, Feuchtwälder).<br />
• Flächen, die aufgrund ihrer Lage und Struktur eine sehr hohe Bedeutung für den<br />
Biotopverbund besitzen.<br />
• Flächen mit Lebensräumen, von denen man annehmen muss, dass sie sich nach<br />
Zerstörung gar nicht mehr oder nur in einem Zeitraum von mehr als 100 Jahren regenerieren<br />
werden.<br />
Flächen dieser Wertstufe müssen von Struktur, Größe und Lage so beschaffen sein,<br />
dass sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:<br />
• Vorkommen von vordringlich schützenswerten Arten in Populationsgrößen, die<br />
zumindest die Ansiedlung einer kleineren Teilpopulation erlauben.<br />
• Pufferzonen für Flächen mit vordringlich schützenswerten Lebensräumen (z.B.<br />
Gehölze an Moorrändern, extensive Äcker im Übergangsbereich zu Trockenrasen<br />
o.ä.) oder Flächen, die bereits selbst Übergänge zu vordringlich schützenswerten<br />
Lebensräumen zeigen.<br />
• Flächen, die im Biotopverbund eine wichtige Trittsteinfunktion übernehmen.<br />
• Flächen mit Lebensräumen, von denen man annehmen muss, dass sie sich nach<br />
Zerstörung nur in einem Zeitraum von mehreren Jahrzehnten regenerieren werden.<br />
Flächen dieser Wertstufe müssen von Struktur, Größe und Lage so beschaffen sein,<br />
dass sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:<br />
• Flächen, die zumindest saisonal eine wichtige Rolle für vordringlich schützenswerte<br />
Arten übernehmen oder permanent einen Teillebensraum (z.B. als Nahrungshabitat)<br />
darstellen.<br />
• Flächen, die zwar in Brandenburg noch häufige, aber arten- und strukturreiche<br />
Lebensräume enthalten.<br />
• Flächen, die auch von wenig mobilen Tierarten noch in ausreichender Häufigkeit<br />
überwunden werden können und deshalb in ein Biotopverbundsystem integriert<br />
werden können.<br />
• Flächen mit Lebensräumen, von denen man annehmen muss, dass sie sich nach<br />
Zerstörung nur in einem Zeitraum von mehreren Jahren bis wenigen Jahrzehnten<br />
regenerieren werden.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 10<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
II<br />
Geringe Bedeutung<br />
I<br />
Belastungsflächen<br />
08480: Kiefernforst (9.205 m²)<br />
Flächen dieser Kategorie erfüllen kein Kriterium, das für die Wertstufen 3-5 angegeben<br />
wurde. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Flächen:<br />
• Flächen, die nur in absoluten Ausnahmefällen von vordringlich schützenswerten<br />
Arten genutzt werden können.<br />
• Flächen, die durch die Art der Nutzung monostrukturiert wurden und einen stark<br />
reduzierten Artenbestand aufweisen (z.B. Kiefernkulturen auf Standorten, die natürlicherweise<br />
kaum Kiefern enthalten würden).<br />
• Flächen, die durch hohen Nährstoffeintrag oder ständige anthropogene Störungen<br />
eine stark veränderte Flora und Fauna aufweisen.<br />
• Flächen, die einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen.<br />
Von Flächen dieser Kategorie gehen Belastungen auf benachbarte Lebensräume aus.<br />
Im wesentlichen handelt es sich um folgende Flächen:<br />
• Flächen, die eine Zerschneidung von Lebensräumen bewirken (größere Straßen,<br />
Bahndämme o.ä.)<br />
• Flächen, von denen Emissionen ausgehen (Luftschadstoffe, Bodenschadstoffe<br />
o.ä.)<br />
• Flächen, von denen Störungen vordringlich schützenswerter Lebensräume ausgehen<br />
(z.B. wilde Badestellen innerhalb empfindlicher Uferbereiche o.ä.).<br />
Die baumbestandenen Bereiche des Grundstückes sind dem Biotoptyp Kiefernforst zuzuordnen.<br />
Der vorhandene Baumbestand wird als erhaltungswürdig eingestuft. Es handelt sich um<br />
über 80 Bäume - fast ausnahmslos Kiefern - die ein Alter von schätzungsweise 60 bis 120<br />
Jahren aufweisen. Sie stehen teils solitär und teils in Baumgruppen. Potentielles Unterholz<br />
besteht überwiegend aus Robinien-Aufwuchs. Infolge der langjährigen Nutzungsintensität<br />
und Zurückdrängung des Unterwuchses ist keine deutliche Laubholzvegetation ausgeprägt.<br />
Lediglich innerhalb dichterer Baumgruppen konnten Robinie, Birke, Späte Traubenkirsche<br />
und Stieleiche als Unterholz aufwachsen. – mittlere Bedeutung.<br />
05120: Trockenrasen (865 m²)<br />
An einigen baumfreien Stellen konnten sich trockenrasen-ähnliche Strukturen etablieren,<br />
teilweise vermutlich befördert durch Bodenerwärmung auf dünnen Bodenschichten über<br />
verdeckten Fundamenten und alten Klärgruben. Als Anzeiger dieses Biotoptyps kann der<br />
beiläufige Nachweis der Blauflügligen Ödlandschrecke, einer typischen Bewohnerin solcher<br />
nährstoffarmen Mosaikbiotope, gelten. – mittlere Bedeutung.<br />
12831 ruinöse Gebäude und 12654 versiegelter Weg (1.500 m²)<br />
Die überbauten bzw. betonversiegelten Flächen des Grundstückes (alter Gebäudebestand,<br />
Betonplattenwege) haben keine Lebensraumfunktion und sind daher der Stufe 1 -sehr<br />
geringe Bedeutung- zuzuordnen.<br />
12651 unbefestigter Weg (130 m²)<br />
Bei der Straße Im Wald, die im Eingangsbereich des Grundstückes in das Plangebiet reicht,<br />
handelt es sich um einen unbefestigten Weg. Da dieser Biotoptyp im Gegensatz zu Versiegelungsflächen<br />
eine begrenzte Lebensraumfunktion für einige Arten übernehmen kann, besitzt<br />
er eine geringe Bedeutung (Stufe 2).<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 11<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
2.3.6.2 Fauna<br />
Bestimmung des Untersuchungsumfangs<br />
Nach Absprache mit der Obersten Naturschutzbehörde in Cottbus (Hr. Litzkow) wurde das<br />
faunistische Untersuchungsvolumen auf die Grunderfassung des Brutvogelbestandes (Singvögel,<br />
Taubenartige, Spechte) fokussiert.<br />
Neben dem avifaunistischen Aspekt der Untersuchung wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen,<br />
eine mögliche Beeinträchtigung der Zauneidechse zu erkunden.<br />
Ebenso bestand aufgrund der Habitatausstattung des Grundstücks die Notwendigkeit, im<br />
Gebiet die Nachsuche bezüglich streng geschützter Fledermausarten auf Sommerquartiere<br />
sowie gegebenenfalls vorhandene Wochenstuben auszudehnen.<br />
Methodik<br />
Im Vorfeld der Grunderfassung fand eine Vorbegehung zur Untersuchung der Habitatausstattung<br />
und zur Festlegung der Lebensraumtypen sowie als Grundlage für die Festlegung<br />
des Untersuchungsumfangs statt. Insgesamt wurden in der Brutsaison 2011 drei Kartierungsgänge<br />
sowie im zeitigen Frühjahr eine Abendbegehung zur Untersuchung der Brutvogelfauna<br />
durchgeführt.<br />
Tabelle 2: Begehungstermine für Vögel<br />
Datum Thema Uhrzeit<br />
07.04.2011 Vorbegehung<br />
Abendbegehung<br />
16-18 Uhr<br />
20-22 Uhr<br />
1 21.04.2011 Brutvogelkartierung 06-09 Uhr<br />
2 18.05.2011 Brutvogelkartierung 06-09 Uhr<br />
3 09.06.2011 Brutvogelkartierung 05-08 Uhr<br />
Zur Untersuchung des Vorkommens der Zauneidechse wurde grundsätzlich zum Abschluss<br />
jeder Brutvogelkartierung der Untergrund des Vorhabensgebietes abgesucht, um eventuell<br />
frühzeitig sonnenbadende Zauneidechsen zu beobachten. Ein ausschließlich der Erfassung<br />
der Zauneidechse dienender Gang in das Vorhabensgebiet fand am Nachmittag des 09. Juni<br />
statt.<br />
Tabelle 3: Begehungstermine für Reptilien und Fledermäuse<br />
Datum Thema Uhrzeit<br />
Ze 1 09.06.2011 Grunderfassung (Zauneidechse) 14-16 Uhr<br />
Fm 1 08.08.2011 Untersuchung relevanter Gebäudeteile (Fledermäuse)<br />
09-13 Uhr<br />
Eine weitere Kartierung zur Untersuchung der Fledermausfauna wurde am 08.08.11 durchgeführt.<br />
Dabei wurden das Gelände sowie die vorhandenen Bäume auf Spuren der Besied-<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 12<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
lung durch Fledermäuse abgesucht. Vorhandene Baumhöhlen wurden mit Hilfe einer Leiter<br />
und eines Endoskops sowie mit einem Fernglas inspiziert.<br />
Das Quartierpotential für Fledermäuse wurde eingeschätzt und vorgefundene Strukturen<br />
wurden fotografisch dokumentiert. Es wurden keine vertiefenden Untersuchungen des Artenspektrums<br />
der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet vorgenommen.<br />
Ergebnisse Avifauna (Brutvögel)<br />
Die Dokumentation der Brutvögel erfolgte alleinig für das Vorhabensgebiet, aus der näheren<br />
Umgebung wurden zusätzliche Zufallsbeobachtungen notiert.<br />
Tabelle 4: Artenliste der nachgewiesenen Brutvögel Neuhof „Im Wald 10“<br />
Artkürzel<br />
Vogelart wiss. Name<br />
A Amsel Turdus merula 3 § ws<br />
B Buchfink Fringilla coelebs 1 § w<br />
Ba Bachstelze Motacilla alba 1 § o<br />
Bs Buntspecht Dendrocopus major (1)* § w<br />
F Fitis Phylloscopus trochilus 1 § w<br />
Gf Grünfink Carduelis chloris 2 § s<br />
Gi Girlitz Serinus serinus 1 V § s<br />
Hei (Heidelerche) Lullula arborea (1)** V I §§ o<br />
Hm Haubenmeise Parus cristatus 1 § w<br />
Hr Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 2 § s<br />
K Kohlmeise Parus major 2 § ws<br />
Nk Nebelkrähe Corvus cornix 1 § os<br />
R Rotkehlchen Erithacus rubecula 1 § w<br />
Rt Ringeltaube Columba palumbus 2 § ws<br />
S Star Sturnus vulgaris 1 § w<br />
Ssp Schwarzspecht Dryocopus martius (1)* I §§ w<br />
Ts Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 2 § w<br />
Legende<br />
Spalte Bundesartenschutzverordnung: § Art besonders geschützt; §§ Art streng geschützt<br />
Spalte Habitatpräferenzen: W Wald; S Siedlungen; O Offenland<br />
Spalte Reviere: * Zentrum des Revieres außerhalb des UG; ** Revier nicht bestätigt, nur auf Durchzug<br />
Natur & Text GmbH September 2011<br />
Reviere<br />
RL D 2007<br />
RL BB 2008<br />
EU-VSchRL<br />
BArtSchVO<br />
Habitat
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 13<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Abbildung 3: Ergebnisse Brutvogelkartierung und Potentialabschätzung Zauneidechse<br />
Aus der Gilde der Gebäudebrüter sind die Arten Bachstelze und Hausrotschwanz hervorzuheben.<br />
Diese sind mehr oder weniger auf das Vorhandensein von Gebäude- oder ähnlichen<br />
Strukturen (Baumateriallager, Schutthaufen) zur Anlage ihrer Niststätten angewiesen.<br />
Aus der Gilde der Offenlandarten ist als Ausnahmeerscheinung im Untersuchungsgebiet<br />
am Tag der Erstbegehung (7.04.) einmalig ein singendes Männchen der Heidelerche<br />
festgestellt worden. Das Gesangsrevier wurde bei der Zweitbegehung nicht bestätigt. Die<br />
Erbrütung eines Geleges ist im Gebiet jedoch trotz der geringfügigen Ausdehnung der<br />
geeigneten Bereiche grundsätzlich möglich, auch nach dem Abschluss des Bauvorhabens.<br />
Als Siedlungsbewohner profitiert auch der in Brandenburg auf der Vorwarnliste der Roten<br />
Liste geführte Girlitz von den mit samentragenden Kräutern bestandenen offenen Flächen im<br />
Untersuchungsgebiet.<br />
Aus der Gilde der Baumhöhlenbrüter ist der Trauerschnäpper hervorzuheben. Dieser<br />
Höhlenbrüter ist als Charaktervogel der waldnahen Siedlungsflächen zu werten.<br />
Brutvögel der Umgebung<br />
In den Forstflächen der Umgebung bzw. auf den angrenzenden Grundstücken und im nahe<br />
angrenzenden Forst wurden u. a. die zusätzlichen Arten Singdrossel und Zilpzalp festgestellt.<br />
Für die Artenliste herangezogen wurden jedoch nur die beiden Spechte (Schwarzspecht,<br />
Buntspecht). Diese wiesen ihre Brutbäume in der Saison 2011 zwar nicht im Untersuchungsgebiet<br />
auf, beflogen dieses aber regelmäßig und nutzten es zur Nahrungssuche.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 14<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Für das in Entfernung von etwa 300 m angrenzende Gewässer (Gr. Wünsdorfer See)<br />
wurden die Arten Schwarzmilan, Haubentaucher, Blessralle und Graugans festgestellt. Von<br />
diesen wurde der Schwarzmilan bei der zweiten Brutvogelkartierung als einmalig das Gebiet<br />
überfliegend notiert.<br />
Ergebnisse Reptilien (Zauneidechse)<br />
Während der drei Kartierungsgänge zur Erfassung des Brutvogelbestandes wurden im<br />
Anschluss gezielt Nachsuchungen bezüglich eines Reptilienvorkommens vorgenommen.<br />
Diese hatten zum Ziel, das aufgrund der örtlichen Habitatausstattung zu erwartende Vorkommen<br />
der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet qualitativ zu bestätigen.<br />
Es wurden keine Exemplare der Art festgestellt, jedoch wurde bei allen Begehungen ein<br />
hinreichendes Potential für die Art ermittelt. Erfahrungsgemäß bekommt man bei Freilanduntersuchungen<br />
grundsätzlich höchstens zehn bis zwanzig Prozent aller Individuen einer<br />
jeweiligen Teilpopulation zu Gesicht, so dass das Kartierergebnis keinen Negativnachweis<br />
darstellt.<br />
Abbildung 4: Zauneidechsenhabitate (NW-Grenze des<br />
Untersuchungsgebietes,<br />
im Hintergrund alter Speisesaal)<br />
Angesichts dessen wird es für möglich gehalten, dass auf dem untersuchten Grundstück in<br />
Neuhof eine kleine, reproduktionsfähige Teilpopulation der Zauneidechse existiert. Angaben<br />
zur Bestandsgröße sind aufgrund der fehlenden Nachweise nicht möglich. In Abbildung 4<br />
werden die von der Zauneidechse möglicherweise besiedelten Areale im Norden und im<br />
Nordwesten des Grundstücks (siehe Flächensignaturen in Abbildung 3) dargestellt. Der dritte<br />
für Zauneidechsen geeignete Bereich befindet sich an der SW-Begrenzung des Grundstücks.<br />
Dort befindet sich neben dem ehemaligen Speisesaal (Planung: Gesundheitshaus)<br />
eine größere baumfreie Fläche mit einer fast ganztägigen Besonnung (Abbildung 8).<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 15<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Ergebnisse Fledermäuse<br />
Insgesamt konnte kein Baum mit vorhandenen oder potentiellen Quartierstrukturen für<br />
Fledermäuse ausgemacht werden. Die Bäume sind überwiegend als vital zu bezeichnen und<br />
sollen darüber hinaus erhalten bleiben.<br />
Von den Gebäuden sind einige ebenfalls als ungeeignet zu bezeichnen, da sie zu licht und<br />
zugig sind. Lediglich in vier für den Abriss vorgesehenen Gebäuden konnte durch Kot an der<br />
Wand und auf dem (Dach-)Boden sowie Schmetterlingsflügel der Nachweis von Fledermausquartieren<br />
erbracht werden. Bei der Quartiersuche wurden jedoch keine Tiere angetroffen.<br />
Hinweise auf Wochenstuben wurden nicht gefunden.<br />
Abbildung 5: Mögliche Einflugöffnungen für<br />
Fledermäuse unterhalb der Dachtraufen<br />
Abbildung 6: Kotkrümel von Fledermäusen auf dem<br />
Dachboden des festen Steinhauses<br />
Der begangene Dachboden bietet zahlreiche Spalten und Versteckmöglichkeiten. Er ist sehr<br />
dunkel und durch Spalten zwischen Dach und Mauerwerk bestehen günstige Zugangsmöglichkeiten<br />
für Fledermäuse (vgl. Abbildung 5). Hierdurch besteht grundsätzlich Quartierpotential<br />
für verschiedene Fledermausarten wie bspw. Braunes Langohr (Plecotus auritus) und<br />
Graues Langohr (P. austriacus). Es konnten jedoch nur einzelne Kotkrümel nachgewiesen<br />
werden (vgl. Abbildung 6). Diese wurden an mehreren Stellen unterhalb der Holzstützkonstruktion<br />
vorgefunden. Dies spricht für eine Nutzung des Dachraumes als Sommer- oder<br />
Zwischenquartier durch einzelne Tiere. Die Schrägstellung der Balken und die niedrige<br />
Decke bietet keine vor Predatoren sichere Hangmöglichkeiten und erklärt, warum keine größeren<br />
Quartiere vorgefunden wurden. Die übrigen Kot- und Schmetterlingsflügelfunde<br />
beschränken sich auf günstige Hangplätze in den Bungalowräumen, die an sich jedoch keine<br />
günstigen Schlaf- oder Überwinterungsquartiere darstellen. Hier kann also von reinen<br />
Fraßplätzen ausgegangen werden.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 16<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Abbildung 7: Festes Steinhaus mit<br />
Fledermauspotential<br />
Abbildung 8: Südliche Grundstücksbegrenzung mit<br />
altem Speisesaal<br />
Besonnte Freifläche hinter zentralem Platz: Girlitz-<br />
Revier und Zauneidechsenhabitat<br />
2.3.7 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung<br />
Das Gelände ist im Wesentlichen eben und verfügt, wie die angrenzenden Wohn- und<br />
Wochenendgrundstücke auch, über einen gegenüber dem angrenzenden Kiefernforst lockeren<br />
Baumbestand. Allerdings sind die auf dem Gelände vorhandenen Kiefern aufgrund ihres<br />
hohen Alters (schätzungsweise bis über 120 Jahre) z. T. sehr hoch und ausladend gewachsenen<br />
und haben somit eine starke Wirkung auf das Landschaftsbild. Sie geben der Landschaft<br />
eine Struktur und ein unverwechselbares Gesicht (Abbildung 9 und 10).<br />
In Richtung Westen fällt der Blick auf die geschlossene Waldfläche des angrenzenden Kiefernforstes,<br />
bei dem es sich um eine einschichtig aufgebaute Kiefernmonokultur handelt<br />
(Alter 50 bis 70 Jahre).<br />
Insgesamt hat das Plangebiet durch den Baumbestand ein hohes Potenzial für eine landschaftsbezogene<br />
Erholungseignung, die gegenwärtig durch die desolaten Gebäude, Schutthaufen<br />
und Betonplattenwege stark eingeschränkt ist.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 17<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Abbildung 9: Baumgruppe hoch gewachsener<br />
Kiefern<br />
3 Wirkungsprognose<br />
Abbildung 10: markanter drei-stämmiger<br />
Solitärbaum (Kiefer)<br />
3.1 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />
der Planung<br />
Im Falle einer Nichtdurchführung des Vorhabens blieben die Grundstücke weiterhin ungenutzt,<br />
es würde für die unter Punkt 2.3 genannten Schutzgüter keine Verschlechterungen<br />
des aktuellen Umweltzustandes geben. Wahrscheinlich würde es zu einer weiteren Etablierung<br />
von Laubgehölzen und damit zur Zunahme des Bestandes an Robinien und spätblühender<br />
Traubenkirsche kommen.<br />
Andererseits bliebe das hohe Potenzial des Gebietes für die landschaftsbezogene<br />
Erholungseignung weiterhin ungenutzt.<br />
3.2 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
der Planung<br />
Bei Realisierung des Bebauungsplanes ist durch die damit verbundenen Nutzungsänderungen<br />
mit folgenden Entwicklungen des Umweltzustandes zu rechnen:<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 18<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Boden<br />
Bereichsweise ist im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen von umfangreichen Erdarbeiten<br />
und damit von starken Störungen des Bodengefüges auszugehen. Darüber hinaus<br />
kommt es durch die Planung innerhalb der beantragten Baugebietsflächen auf insgesamt<br />
700 m² zur Neuversiegelung. Dies führt zum Verlust aller Bodenfunktionen. Seltene oder<br />
gem. § 32 BbgNatSchG geschützte Böden sind nicht betroffen.<br />
Baubedingt kann es im Zuge der Baustelleneinrichtung und des Baustellenbetriebes auf<br />
zusätzlichen Flächen zu Bodenverdichtungen kommen.<br />
• Das Schutzgut Boden wird auf 700 m² stark beeinträchtigt.<br />
Wasser<br />
In den o. g. Bereichen der Neuversiegelung wird die Versickerungsfähigkeit des Bodens<br />
unterbunden. Sofern das Niederschlagswasser unmittelbar neben den geplanten Versiegelungsflächen<br />
versickern kann, wird der Landschaftswasserhaushalt dadurch nicht negativ<br />
beeinflusst.<br />
Schadstoffeinträge können zeitweise von den Bauarbeiten zur Errichtung von Gebäuden und<br />
dauerhaft z. B. von Fahrzeugabstellflächen ausgehen. Sie können nicht quantifiziert werden.<br />
Klima / Luft<br />
Lokalklimatisch wird sich das Vorhaben aufgrund der geplanten lockeren Bebauung nur<br />
gering auswirken. Möglichen Aufwärmungen wirkt der zu erhaltende Baumbestand zudem<br />
entgegen.<br />
Mensch<br />
Baubedingt wird es zu Staub- und Lärmemissionen kommen, die jedoch nicht als Umweltverschmutzung<br />
und Belästigung einzustufen sind.<br />
Betriebsbedingt werden durch die insbesondere in den Sommermonaten erwartete höhere<br />
Gästezahl und das damit verbundene höhere Fahrzeugaufkommen Beeinträchtigungen für<br />
die Nutzer der Nachbargrundstücke entstehen. Freizeitaktivitäten der Gäste (z. B. Beachvolleyball)<br />
können als Lärmemissionen wahrgenommen werden.<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Biotope<br />
Durch die Neuversiegelung entstehen auf einer Fläche von 700 m² Verluste von Biotopen<br />
mittlerer Wertigkeit. Betroffen ist Kiefernforst (Biotopcode 08480). Allerdings bleibt der<br />
vorhandene Baumbestand erhalten. Der Eingriff wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
keinen nennenswerten Einfluss auf das Schutzgut Biotope haben und ist als gering einzustufen.<br />
Fauna<br />
Der Abriss der vorhandenen alten Gebäude führt in vier Fällen zum Verlust von Zwischen-<br />
oder Sommerquartieren für Fledermäuse. Allerdings sind die Auswirkungen für die Fledermäuse<br />
als gering einzustufen, da zum einen vor allem der Dachboden als Quartier nicht<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 19<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
optimal zu sein scheint und nur ein sehr geringer Tierbesatz nachgewiesen werden konnte,<br />
und zum Anderen die Gebäude an ein Waldgebiet angrenzen, welches vermutlich eine Vielzahl<br />
an anderen Quartierangeboten bereitstellt.<br />
Die Bebauung und zukünftige Nutzung des Plangebietes kann zur Beeinträchtigung des<br />
Habitatverbundes für das mögliche Vorkommen der Zauneidechse im Vorhabensgebiet und<br />
der weiteren Umgebung führen. Die Betroffenheit der Zauneidechsen wird jedoch als gering<br />
eingeschätzt, da im Plangebiet ausreichend Strukturen als Habitat erhalten bleiben.<br />
Die Nutzungsänderung im Plangebiet wird sich hinsichtlich des Brutvogelbestandes im<br />
Zusammenhang mit dem Abriss alter Gebäude insbesondere auf die Arten Bachstelze und<br />
Hausrotschwanz durch Verlust von Niststätten negativ auswirken. Da die Habitatstrukturen<br />
des Plangebietes insgesamt erhalten bleiben, ist von einer Wiederansiedlung der genannten<br />
Arten im Plangebiet bzw. im näheren Umfeld auszugehen.<br />
Baubedingt wird es während der Bauphase durch den Einsatz von Baumaschinen zu visuellen<br />
und akustischen Störungen von Brutvögeln und kommen. Für die Artengruppe der Vögel<br />
ist der Eingriff als mäßig bis gering einzuschätzen.<br />
Landschaftsbild<br />
Die vorgesehene lockere Bebauung des Plangebietes mit eingeschossigen Häusern wird<br />
sich harmonisch in die Nutzungsstruktur der Umgebung einfügen und stellt somit keine<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Eine negative Beeinflussung benachbarter<br />
Grundstücke ist nicht anzunehmen.<br />
Die im Zuge der Baumaßnahmen vorzunehmende Beräumung von Altbauten und Schuttflächen<br />
wird sich positiv auf das Landschaftsbild auswirken. Die landschaftsbezogene Erholungseignung<br />
wird aufgewertet.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 20<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
3.3 Konflikte<br />
Die unter Kapitel 3.2 aufgeführten Auswirkungen lassen sich als Konflikte wie folgt zusammenfassen:<br />
Tabelle 5: Zusammenfassende Darstellung der Konflikte<br />
Konflikt<br />
Nr.<br />
Betroffenes<br />
Schutzgut<br />
Art der Wirkung<br />
Beschreibung des Konfliktes Umfang<br />
K 1 Boden baubedingt Störung des Bodengefüges durch Erdarbeiten<br />
K 2 Boden anlagebedingt<br />
K 3 Biotope und Arten anlagebedingt<br />
Verlust von Bodenfunktion durch Neuversiegelung<br />
Natur & Text GmbH September 2011<br />
-<br />
700 m 2<br />
Verlust von Biotopen mittlerer Wertigkeit 700 m²<br />
K 4 Biotope und Arten baubedingt Gefährdung von Bäumen während der<br />
Bauphase<br />
K 5 Biotope und Arten anlagebedingt<br />
K 6 Biotope und Arten anlagebedingt<br />
K 7 Biotope und Arten anlagebedingt<br />
Verlust von Lebensstätten der Fledermäuse<br />
durch Abriss alter Bungalows<br />
Beeinträchtigung des Habitatverbundes<br />
der Zauneidechsen<br />
Verlust potenzieller Niststätten von Vögeln<br />
durch Abriss alter Bungalows<br />
K 8 Biotope und Arten baubedingt Störung von Brutvögeln und Nahrungsgästen<br />
während der Bauphase<br />
3.4 Eingriffsminderung und Kompensation<br />
3.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
V 1 Bodenarbeiten<br />
Schutz des Bodens vor baubedingten Beeinträchtigungen<br />
35 Stück<br />
4 Stück<br />
-<br />
3 Stück<br />
Der von Baumaßnahmen betroffene Oberboden wird vor Beginn der Baudurchführung gemäß<br />
DIN 18300 sachgemäß ausgebaut und zwischengelagert. Er wird nach Abschluss der<br />
Baumaßnahmen im Geltungsbereich wieder verwendet.<br />
V 2 Baustellentechnik<br />
Verwendung von Baumaschinen und -fahrzeugen nach dem gültigen Stand<br />
der Technik<br />
Zur Minderung von Lärmbelästigungen für Anwohner und Erholungssuchende werden Baumaschinen<br />
und -fahrzeuge verwendet, die dem neuesten Stand der Lärmminderungstechnik<br />
entsprechen. In Anbetracht der hohen Grundwassergefährdung im Bereich des Plangebietes<br />
(geringer Grundwasserflurabstand, Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B) hat die<br />
Vermeidung von Belastungen durch sachgerechten und vorsichtigen Umgang mit Öl-,<br />
Schmier- und Treibstoffen besondere Bedeutung.<br />
-
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 21<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
V 3 Bestandsgebäude<br />
Abrissarbeiten außerhalb der Brutzeit von Vögeln<br />
Die zur Herstellung der Baufreiheit erforderlichen Abrissarbeiten erfolgen aus artenschutzrechtlichen<br />
Gründen außerhalb der Brutzeit von Vögeln (September bis Ende Februar).<br />
V 4 Baumbestand<br />
Präventiver Baumschutz während der Baumaßnahmen<br />
Zur Vermeidung irreparabler Schäden werden bei der Bauvorbereitung und Bauausführung<br />
die allgemeinen Richtlinien, Bestimmungen und Vorschriften zum Schutz von Bäumen und<br />
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen beachtet. Dies sind u. a.:<br />
DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei<br />
Baumaßnahmen“<br />
ZTV-Baumpflege „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für<br />
Baumpflege und Baumsanierung“.<br />
Während der Bauausführung sind insbesondere folgende Punkte der oben genannten<br />
Richtlinien, Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten:<br />
Einzelummantelung bei 35 besonders wertvollen und gefährdeten Gehölzen (Stammpolsterung<br />
in 2 bis 3 m Höhe),<br />
Schutz der Baumkrone vor Beschädigung durch Baustellenfahrzeuge und -geräte,<br />
kein Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen im Wurzelbereich,<br />
kein Lagern von Baustoffen im Wurzelbereich,<br />
Lager- und Wendeplätze sind außerhalb des Kronentraufbereiches einzurichten,<br />
Wurzelkappungen oder -verletzungen sowie das Freilegen von Grob- und Starkwurzeln<br />
über 24 Stunden hinaus sind nicht zulässig,<br />
Nach Freilegung von Wurzeln sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />
weitere Festlegungen zur Art und Weise des Wurzelschutzes zu treffen,<br />
die zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit durchzuführende Beseitigung trockener<br />
Äste erfolgt durch ein zertifiziertes Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus.<br />
M 1 Zauneidechsen-Habitate<br />
Erhalt von Lebensräumen<br />
Zur Gewährleistung des Habitatverbundes für das mögliche Vorkommen der Zauneidechse<br />
im Vorhabensgebiet und der weiteren Umgebung werden vegetationsarme Flächen für die<br />
Eiablage der Zauneidechse im Norden und Westen des Gebietes, die nicht für die Bebauung<br />
vorgesehenen sind, der natürlichen Standortvegetation überlassen. Auf die Einbringung<br />
humoser Böden wird in diesen Bereichen verzichtet, da diese den ökologischen Charakter<br />
dieser trockenen und nährstoffarmen Flächen erheblich verändern und deren Eignung für<br />
Zauneidechsen stark einschränken würden.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 22<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
3.4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
3.4.2.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />
CEF 1 Bestandsgebäude<br />
Anbringen von Fledermauskästen<br />
Spätestens vor Beginn der Abrissarbeiten werden zur Schaffung geeigneter Ersatzquartiere<br />
für Fledermäuse für betroffene Zwischen- oder Sommerquartiere 4 Fledermauskästen (Holzbeton-Flachkästen)<br />
im räumlichen Zusammenhang angebracht.<br />
Die Kosten für die Quartierkästen belaufen sich auf ca. 100,00 € (25,00 €/Stück).<br />
CEF 2 Bestandsgebäude<br />
Anbringen von Nistkästen für Gebäudebrüter<br />
Speziell für die Vogelarten Hausrotschwanz und Bachstelze werden die mit dem Gebäudeabriss<br />
einhergehenden Verluste an Nistplätzen durch gezielte Ersatzangebote an den Neubauten<br />
kompensiert. Es ist der Einbau von insgesamt 6 Nistbausteinen an den Gebäuden<br />
vorgesehen (Abbildung 11). Die Erwerbskosten belaufen sich auf ca. 120,00 €<br />
(20,00 €/Stück).<br />
Abbildung 11: Beispiel eines eingemauerten Niststeines für Halbhöhlenbrüter<br />
(Quelle Hasselfeldt Artenschutzprodukte oHG)<br />
3.4.2.2 Ersatzmaßnahmen<br />
Der wesentliche Eingriff ist in der Neuversiegelung von 700 m² Boden zu sehen. Ein<br />
Ausgleich der Neuversiegelung durch Entsiegelung im Verhältnis 1:1 ist im Vorhabensgebiet<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 23<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
nicht möglich. Daher sind Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, deren Umfang sich an<br />
der gem. HVE fälligen Entsiegelungsabgabe von 10 €/m² orientiert.<br />
Darüber hinaus besteht Kompensationsbedarf für die Überbauung von Biotopen mittlerer<br />
Wertigkeit (700 m² Kiefernforst). Aufgrund der geringen Eingriffschwere (keine Gehölzrodungen)<br />
ist ein Ersatz im Verhältnis 1:1 vorzunehmen.<br />
E 1 Ersatz der Neuversiegelung<br />
Gehölzpflanzungen auf nicht überbauten Grundstücksflächen<br />
Als Ersatz für den Verlust von Bodenfunktionen durch Überbauung / Versiegelung werden<br />
insgesamt 15 Baumpflanzungen auf nicht überbauten Grundstücksflächen vorgenommen.<br />
Als Pflanzplätze eignen sich die nördlichen und die südöstlichen Randbereiche der im<br />
Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen. Unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten<br />
(Trockenstandort) kommen einheimische Laubgehölze, Baumschulgröße Hochstamm<br />
10-20 cm, folgender Arten zum Einsatz:<br />
• Traubeneiche Quercus petraea<br />
• Stieleiche Quercus robur<br />
• Spitzahorn Acer platanoides<br />
• Obstgehölz, vorzugsweise Birne Pyrus<br />
Kostenschätzung für Pflanz- und Pflegearbeiten:<br />
Pflanzgut: ca. 2.170,00 €<br />
Pflanzarbeit: ca. 1.240,00 €<br />
Fertigstellungspflege: ca. 1.500,00 €<br />
Entwicklungspflege: ca. 2.250,00 €<br />
-----------------------------------------------------------------------------------<br />
Gesamtkosten netto ca. 7.160,00 €<br />
A 1 Ausgleich des Verlustes von Biotopen mittlerer Wertigkeit<br />
Gehölzpflanzung auf nicht überbauten Grundstücksflächen<br />
Als Unterpflanzung der unter E 1 aufgeführten Baumpflanzungen in den nördlichen und südöstlichen<br />
Grünflächenbereichen erfolgen Strauchpflanzungen einheimischer Arten. Die zu<br />
bepflanzende Fläche beträgt 700 m². Die Bepflanzung bewirkt eine Verbesserung der<br />
Leistungsfähigkeit der Bodenfunktionen in den genannten Bereichen. Darüber hinaus bietet<br />
die Bepflanzung verschiedenen heckenbrütenden Vogelarten und Insekten Lebensraum.<br />
Folgende Pflanzenarten sind vorgesehen:<br />
• Gewöhnliche Berberitze Berberis vulgaris<br />
• Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna<br />
• Zweigriffliger Weißdorn Crataegus laevigata<br />
• Kornelkirsche Cornus mas bzw. Cornus sanguinea<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 24<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
• Felsenbirne Amelanchier<br />
• Schlehdorn Prunus spinosa<br />
• Hunds-Rose Rosa canina<br />
Kostenschätzung für Pflanz- und Pflegearbeiten:<br />
Pflanzgut: ca. 500,00 €<br />
Pflanzarbeit: ca. 400,00 €<br />
Fertigstellungspflege: ca. 1.000,00 €<br />
Entwicklungspflege: ca. 1.500,00 €<br />
-----------------------------------------------------------------------------------<br />
Gesamtkosten netto ca. 3.800,00 €<br />
4 Vergleich und Bilanz von Eingriffen und Maßnahmen zur<br />
Kompensation<br />
Die bei der Umsetzung des Bebauungsplanes zum „Alternativen Heil- und Erholungsvorhaben“<br />
in Neuhof entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind als gering bis mäßig zu<br />
bewerten. In Tabelle 2 erfolgt eine Bilanzierung der Eingriffe und der entsprechenden<br />
Maßnahmen zur Vermeidung / Minderung bzw. zum Ausgleich / Ersatz.<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 25<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Tabelle 6: Bilanzierung von Eingriff und Kompensation<br />
Konflikt<br />
Nr.<br />
K 1<br />
Beschreibung des<br />
Eingriffes<br />
Störung des Bodengefüges<br />
durch Erdarbeiten<br />
K 2 Neuversiegelung 700 m 2<br />
K 3<br />
K 4<br />
K 5<br />
K 6<br />
Eingriff Vermeidung, Minderung, Ausgleich oder Ersatz<br />
Umfang KFF 2<br />
1:1 bzw.<br />
10 €/m 2<br />
Verlust von Biotopen mittlerer<br />
Wertigkeit 700 m² 1:1<br />
Gefährdung von Bäumen<br />
während der Bauphase<br />
Verlust von Lebensstätten der<br />
Fledermäuse durch Abriss<br />
alter Bungalows<br />
Beeinträchtigung des Habitatverbundes<br />
für Zauneidechsen<br />
35 Stück<br />
-<br />
Maßnahme Umfang Kosten Bilanz<br />
V 1: Schutz des Bodens vor baubedingten<br />
Beeinträchtigungen<br />
E 1: Baumpflanzungen auf nicht überbauten<br />
Grundstücksflächen<br />
A 1: Strauchpflanzung auf nicht überbauten<br />
Grundstücksflächen<br />
V 2: Präventiver Baumschutz während der<br />
Bauphase<br />
- -<br />
vermeidbar<br />
20 Stück 7.160 € 3 ersetzbar<br />
700 m² 3.800 € ersetzbar<br />
35 Stück -<br />
4 Stück 1:1 CEF 1: Quartierkästen für Fledermäuse 4 Stück 100 €<br />
- - M 1: Erhalt von Lebensräumen - -<br />
2 KFF: Kompensationsflächenfaktor in Anlehnung an die HVE (LUA 2009), modifiziert entsprechend Biotopausprägung<br />
3 Ansatz Kostenäquivalent 10 €/m² Ver- bzw. Entsiegelungsfläche (nach HVE, LUA 2009)<br />
vermeidbar <br />
ausgleichbar <br />
eingriffsmindernd<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 26<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Konflikt<br />
Nr.<br />
K 7<br />
Beschreibung des<br />
Eingriffes<br />
Verlust von Niststätten von<br />
Vögeln durch Abriss alter<br />
Bungalows<br />
Eingriff Vermeidung, Minderung, Ausgleich oder Ersatz<br />
K 8 Gefährdung von Brutvögeln - -<br />
Umfang KFF Maßnahme Umfang Kosten Bilanz<br />
3 Stück 1:2 CEF 2: Ersatzangebote für Gebäudebrüter 6 Stück 120 €<br />
V 3: Keine Abrissarbeiten während der Vogelbrutzeit<br />
- -<br />
ausgleichbar <br />
vermeidbar<br />
Natur & Text GmbH September 2011
Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 27<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
5 Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> hat die Aufstellung des ca. 1 ha umfassenden<br />
Bebauungsplanes Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ im Ortsteil<br />
Wünsdorf, Gemeindeteil Neuhof beschlossen.<br />
Bei der Umsetzung des Vorhabens ergeben sich Eingriffe hinsichtlich der Schutzgüter Boden<br />
sowie Biotope und Arten. Der wesentlichen Eingriff ist dabei in der Neuversiegelung von<br />
Boden zu sehen.<br />
Neben Maßnahmen zur Vermeidung / Minderung sind im vorliegenden Grünordnerischen<br />
<strong>Fachbeitrag</strong> Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen dargestellt. Der Umfang der Kompensation<br />
beläuft sich auf ca. 11.180 €.<br />
Der mit der Realisierung der geplanten Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur und<br />
Landschaft kann vollständig ausgeglichen werden.<br />
Natur & Text GmbH September 2011