Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen
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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 22<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
3.4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
3.4.2.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />
CEF 1 Bestandsgebäude<br />
Anbringen von Fledermauskästen<br />
Spätestens vor Beginn der Abrissarbeiten werden zur Schaffung geeigneter Ersatzquartiere<br />
für Fledermäuse für betroffene Zwischen- oder Sommerquartiere 4 Fledermauskästen (Holzbeton-Flachkästen)<br />
im räumlichen Zusammenhang angebracht.<br />
Die Kosten für die Quartierkästen belaufen sich auf ca. 100,00 € (25,00 €/Stück).<br />
CEF 2 Bestandsgebäude<br />
Anbringen von Nistkästen für Gebäudebrüter<br />
Speziell für die Vogelarten Hausrotschwanz und Bachstelze werden die mit dem Gebäudeabriss<br />
einhergehenden Verluste an Nistplätzen durch gezielte Ersatzangebote an den Neubauten<br />
kompensiert. Es ist der Einbau von insgesamt 6 Nistbausteinen an den Gebäuden<br />
vorgesehen (Abbildung 11). Die Erwerbskosten belaufen sich auf ca. 120,00 €<br />
(20,00 €/Stück).<br />
Abbildung 11: Beispiel eines eingemauerten Niststeines für Halbhöhlenbrüter<br />
(Quelle Hasselfeldt Artenschutzprodukte oHG)<br />
3.4.2.2 Ersatzmaßnahmen<br />
Der wesentliche Eingriff ist in der Neuversiegelung von 700 m² Boden zu sehen. Ein<br />
Ausgleich der Neuversiegelung durch Entsiegelung im Verhältnis 1:1 ist im Vorhabensgebiet<br />
Natur & Text GmbH September 2011