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Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 22<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

3.4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

3.4.2.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)<br />

CEF 1 Bestandsgebäude<br />

Anbringen von Fledermauskästen<br />

Spätestens vor Beginn der Abrissarbeiten werden zur Schaffung geeigneter Ersatzquartiere<br />

für Fledermäuse für betroffene Zwischen- oder Sommerquartiere 4 Fledermauskästen (Holzbeton-Flachkästen)<br />

im räumlichen Zusammenhang angebracht.<br />

Die Kosten für die Quartierkästen belaufen sich auf ca. 100,00 € (25,00 €/Stück).<br />

CEF 2 Bestandsgebäude<br />

Anbringen von Nistkästen für Gebäudebrüter<br />

Speziell für die Vogelarten Hausrotschwanz und Bachstelze werden die mit dem Gebäudeabriss<br />

einhergehenden Verluste an Nistplätzen durch gezielte Ersatzangebote an den Neubauten<br />

kompensiert. Es ist der Einbau von insgesamt 6 Nistbausteinen an den Gebäuden<br />

vorgesehen (Abbildung 11). Die Erwerbskosten belaufen sich auf ca. 120,00 €<br />

(20,00 €/Stück).<br />

Abbildung 11: Beispiel eines eingemauerten Niststeines für Halbhöhlenbrüter<br />

(Quelle Hasselfeldt Artenschutzprodukte oHG)<br />

3.4.2.2 Ersatzmaßnahmen<br />

Der wesentliche Eingriff ist in der Neuversiegelung von 700 m² Boden zu sehen. Ein<br />

Ausgleich der Neuversiegelung durch Entsiegelung im Verhältnis 1:1 ist im Vorhabensgebiet<br />

Natur & Text GmbH September 2011

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