Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen
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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 18<br />
<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />
Boden<br />
Bereichsweise ist im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen von umfangreichen Erdarbeiten<br />
und damit von starken Störungen des Bodengefüges auszugehen. Darüber hinaus<br />
kommt es durch die Planung innerhalb der beantragten Baugebietsflächen auf insgesamt<br />
700 m² zur Neuversiegelung. Dies führt zum Verlust aller Bodenfunktionen. Seltene oder<br />
gem. § 32 BbgNatSchG geschützte Böden sind nicht betroffen.<br />
Baubedingt kann es im Zuge der Baustelleneinrichtung und des Baustellenbetriebes auf<br />
zusätzlichen Flächen zu Bodenverdichtungen kommen.<br />
• Das Schutzgut Boden wird auf 700 m² stark beeinträchtigt.<br />
Wasser<br />
In den o. g. Bereichen der Neuversiegelung wird die Versickerungsfähigkeit des Bodens<br />
unterbunden. Sofern das Niederschlagswasser unmittelbar neben den geplanten Versiegelungsflächen<br />
versickern kann, wird der Landschaftswasserhaushalt dadurch nicht negativ<br />
beeinflusst.<br />
Schadstoffeinträge können zeitweise von den Bauarbeiten zur Errichtung von Gebäuden und<br />
dauerhaft z. B. von Fahrzeugabstellflächen ausgehen. Sie können nicht quantifiziert werden.<br />
Klima / Luft<br />
Lokalklimatisch wird sich das Vorhaben aufgrund der geplanten lockeren Bebauung nur<br />
gering auswirken. Möglichen Aufwärmungen wirkt der zu erhaltende Baumbestand zudem<br />
entgegen.<br />
Mensch<br />
Baubedingt wird es zu Staub- und Lärmemissionen kommen, die jedoch nicht als Umweltverschmutzung<br />
und Belästigung einzustufen sind.<br />
Betriebsbedingt werden durch die insbesondere in den Sommermonaten erwartete höhere<br />
Gästezahl und das damit verbundene höhere Fahrzeugaufkommen Beeinträchtigungen für<br />
die Nutzer der Nachbargrundstücke entstehen. Freizeitaktivitäten der Gäste (z. B. Beachvolleyball)<br />
können als Lärmemissionen wahrgenommen werden.<br />
Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Biotope<br />
Durch die Neuversiegelung entstehen auf einer Fläche von 700 m² Verluste von Biotopen<br />
mittlerer Wertigkeit. Betroffen ist Kiefernforst (Biotopcode 08480). Allerdings bleibt der<br />
vorhandene Baumbestand erhalten. Der Eingriff wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
keinen nennenswerten Einfluss auf das Schutzgut Biotope haben und ist als gering einzustufen.<br />
Fauna<br />
Der Abriss der vorhandenen alten Gebäude führt in vier Fällen zum Verlust von Zwischen-<br />
oder Sommerquartieren für Fledermäuse. Allerdings sind die Auswirkungen für die Fledermäuse<br />
als gering einzustufen, da zum einen vor allem der Dachboden als Quartier nicht<br />
Natur & Text GmbH September 2011