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Grünordnerischer Fachbeitrag - Stadt Zossen

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Bebauungsplan Nr. 01/11 „Alternatives Heil- und Erholungsvorhaben“ Neuhof S. 18<br />

<strong>Grünordnerischer</strong> <strong>Fachbeitrag</strong><br />

Boden<br />

Bereichsweise ist im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen von umfangreichen Erdarbeiten<br />

und damit von starken Störungen des Bodengefüges auszugehen. Darüber hinaus<br />

kommt es durch die Planung innerhalb der beantragten Baugebietsflächen auf insgesamt<br />

700 m² zur Neuversiegelung. Dies führt zum Verlust aller Bodenfunktionen. Seltene oder<br />

gem. § 32 BbgNatSchG geschützte Böden sind nicht betroffen.<br />

Baubedingt kann es im Zuge der Baustelleneinrichtung und des Baustellenbetriebes auf<br />

zusätzlichen Flächen zu Bodenverdichtungen kommen.<br />

• Das Schutzgut Boden wird auf 700 m² stark beeinträchtigt.<br />

Wasser<br />

In den o. g. Bereichen der Neuversiegelung wird die Versickerungsfähigkeit des Bodens<br />

unterbunden. Sofern das Niederschlagswasser unmittelbar neben den geplanten Versiegelungsflächen<br />

versickern kann, wird der Landschaftswasserhaushalt dadurch nicht negativ<br />

beeinflusst.<br />

Schadstoffeinträge können zeitweise von den Bauarbeiten zur Errichtung von Gebäuden und<br />

dauerhaft z. B. von Fahrzeugabstellflächen ausgehen. Sie können nicht quantifiziert werden.<br />

Klima / Luft<br />

Lokalklimatisch wird sich das Vorhaben aufgrund der geplanten lockeren Bebauung nur<br />

gering auswirken. Möglichen Aufwärmungen wirkt der zu erhaltende Baumbestand zudem<br />

entgegen.<br />

Mensch<br />

Baubedingt wird es zu Staub- und Lärmemissionen kommen, die jedoch nicht als Umweltverschmutzung<br />

und Belästigung einzustufen sind.<br />

Betriebsbedingt werden durch die insbesondere in den Sommermonaten erwartete höhere<br />

Gästezahl und das damit verbundene höhere Fahrzeugaufkommen Beeinträchtigungen für<br />

die Nutzer der Nachbargrundstücke entstehen. Freizeitaktivitäten der Gäste (z. B. Beachvolleyball)<br />

können als Lärmemissionen wahrgenommen werden.<br />

Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Biotope<br />

Durch die Neuversiegelung entstehen auf einer Fläche von 700 m² Verluste von Biotopen<br />

mittlerer Wertigkeit. Betroffen ist Kiefernforst (Biotopcode 08480). Allerdings bleibt der<br />

vorhandene Baumbestand erhalten. Der Eingriff wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

keinen nennenswerten Einfluss auf das Schutzgut Biotope haben und ist als gering einzustufen.<br />

Fauna<br />

Der Abriss der vorhandenen alten Gebäude führt in vier Fällen zum Verlust von Zwischen-<br />

oder Sommerquartieren für Fledermäuse. Allerdings sind die Auswirkungen für die Fledermäuse<br />

als gering einzustufen, da zum einen vor allem der Dachboden als Quartier nicht<br />

Natur & Text GmbH September 2011

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