Beilagenhinweis - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 6/2013<br />
Anmeldetermine für die Schulaufnahme<br />
in Klasse 5 der Realschule plus Wallhalben<br />
Liebe Eltern,<br />
die Anmeldungen der künftigen 5. Klässer kann ab 14. Februar 2013<br />
jeweils von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Sekretariat der Schule erfolgen.<br />
Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit<br />
- Halbjahreszeugnis der Grundschule<br />
- Geburtsurkunde oder Stammbuch<br />
- Anmeldeblatt der Grundschule<br />
- Passbild für die Busfahrkarte<br />
Selbstverständlich können Sie über das Schulsekretariat (Tel.:<br />
06375/5292) abweichende Termine oder auch Beratungsgespräche<br />
mit der Schulleitung anmelden.<br />
M. Roos<br />
Schulleitung<br />
Bekanntmachung einer Fundsache<br />
Fundgegenstand: Handy<br />
Fundort: Dellfeld, Hauptstraße<br />
Fundtag: 13.01.2013<br />
Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche<br />
bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, Zimmer<br />
115, abgeholt werden.<br />
<strong>Zweibrücken</strong>, 29.01.2013<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
- Fundbüro -<br />
Bekanntmachung<br />
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),<br />
des <strong>Land</strong>eswassergesetzes (LWG);<br />
Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser<br />
aus mehreren Teileinzugsgebieten der Gemeinde Rosenkopf<br />
über 3 Rückhaltungen in ein namenloses Gewässer<br />
Az.: 32/2 -46.15-220-8/07<br />
Gemäß § 114 LWG i.V.m. § 74 Abs. 4 VwVfG wird hiermit der Erlaubnisbescheid<br />
mit dem dazugehörigen Plansatz in der Zeit vom<br />
11.02.2013 bis 25.02.2013<br />
bei den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, <strong>Land</strong>auer Str.<br />
18-20, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, Zimmer W 12, bekanntgemacht und zur<br />
Einsicht ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid<br />
gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.<br />
Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können nur von<br />
denjenigen Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren<br />
bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.<br />
<strong>Zweibrücken</strong>, den 04.02.2013<br />
gez. Wild, Werkleiter<br />
Bekanntmachung Arbeitsgericht<br />
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens<br />
- hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal<br />
2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts <strong>Zweibrücken</strong>, Schlossplatz<br />
7, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, einen Gerichtstag ab.<br />
Die Neuregelung gilt ab 01. Januar 2013.<br />
Kaiserslautern, den 16.10.2012<br />
Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar)<br />
Sicherheitsberater für Senioren: SFS<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>: Telefon:<br />
Adolf Seis - LAB<br />
Sachsenstr. 25, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> 06332/40291<br />
ALTHORNBACH<br />
Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />
Tel. 06338/1430,<br />
Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />
Hieronymus-Bock-Grundschule<br />
Anmeldung der „Kann-Kinder“<br />
für das Schuljahr 2013/2014<br />
Bitte weiteren Text unter nichtamtlich Hornbach lesen.<br />
Mikrozensus 2013<br />
Interviewerinnen und Interviewer befragen<br />
wieder 18.000 Haushalte<br />
Wie viele Frauen und Männer in Rheinland-Pfalz gehen einer selbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit nach? Wie ist die Situation der Bevöl-<br />
kerung mit Migrationshintergrund? Wie hoch ist das monatliche<br />
Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende<br />
Mütter und Väter sind erwerbstätig? Antworten auf diese von<br />
Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch von den Bürgerinnen und<br />
Bürgern, häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung<br />
erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz<br />
Deutschland.<br />
Auch 2013 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 Interviewerinnen<br />
und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs sein, um 18.000<br />
Haushalte zu befragen. Monatlich werden durchschnittlich rund 1.500<br />
Haushalte in die Erhebung einbezogen. Die Internetseite zum Mikrozensus<br />
(www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und<br />
in welchen Gemeinden des <strong>Land</strong>es die Befragung stattfinden wird.<br />
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt<br />
und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie kündigen ihren Besuch<br />
einige Tage vorher schriftlich an und können sich durch einen Ausweis<br />
des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes legitimieren. Außerdem geben sie den<br />
Befragten Informationsmaterial über die Erhebung an die Hand. Die<br />
Interviewerinnen und Interviewer sind ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte,<br />
die zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Präsident<br />
des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, unterstreicht<br />
nochmals die Bedeutung des Mikrozensus. Der Gesetzgeber<br />
hat diese Erhebung mit einer Auskunftspflicht versehen, damit zuverlässige<br />
Ergebnisse ermittelt werden. Berres appelliert an alle - insbesondere<br />
an die im Jahr 2013 erstmalig befragten Haushalte - bei<br />
der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet,<br />
dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die als solides Fundament<br />
insbesondere auch für politische Entscheidungen dienen. So<br />
fließen die Daten aus dem Bereich Lebensunterhalt und Einkommen<br />
in die Armuts- und Reichtumsberichte ein.<br />
Hintergrund: Mikrozensus<br />
- Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller<br />
Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.<br />
- Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das<br />
heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren<br />
Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen<br />
Gebäuden wohnen, werden befragt.<br />
- Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Nur für<br />
einen kleinen Teil der Fragen, beispielsweise zum Übergang vom<br />
Erwerbsleben in den Ruhestand, ist die Beantwortung freigestellt.<br />
- Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre. In<br />
jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte<br />
durch andere ersetzt.<br />
- Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung<br />
verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes.<br />
- Die Informationen darüber, in welchen Monaten die Interviewer<br />
in den einzelnen Gemeinden unterwegs sind, gibt es im Internet<br />
unter www.mikrozensus.rlp.de.<br />
Fragen per E-Mail an: mikrozensus@statistik.rlp.de<br />
BATTWEILER<br />
Ortsbürgermeister Werner Veith<br />
Tel. 06337/6145, mobil 0160/96820456<br />
E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />
Anmeldung noch<br />
nicht schulpflichtiger Kinder<br />
zum Schuljahresbeginn 2013/2014 an der GS Dellfeld<br />
Bitte weiteren Text unter amtlich Dellfeld nachlesen.<br />
BECHHOFEN<br />
Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />
Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />
Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />
Tel. privat 06372/6289793<br />
Bekanntmachung<br />
der Ortsgemeinde Bechhofen<br />
über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des<br />
Entwurfes der Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Auf dem Holzkopf Teil 2“ gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Ortsgemeinderat Bechhofen hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Sitzung am 10.05.2012<br />
und in der Sitzung am 11.12.2012 beschlossen, den Bebauungsplan<br />
„Auf dem Holzkopf Teil 2“ in der Fassung des 1. Änderungsplanes,<br />
bekanntgemacht am 03.09.1977, zu ändern (Änderungs-Aufstellungsbeschluss).<br />
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren. Gemäß<br />
§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2<br />
Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der