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Beilagenhinweis - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 6/2013<br />

Anmeldetermine für die Schulaufnahme<br />

in Klasse 5 der Realschule plus Wallhalben<br />

Liebe Eltern,<br />

die Anmeldungen der künftigen 5. Klässer kann ab 14. Februar 2013<br />

jeweils von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr im Sekretariat der Schule erfolgen.<br />

Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit<br />

- Halbjahreszeugnis der Grundschule<br />

- Geburtsurkunde oder Stammbuch<br />

- Anmeldeblatt der Grundschule<br />

- Passbild für die Busfahrkarte<br />

Selbstverständlich können Sie über das Schulsekretariat (Tel.:<br />

06375/5292) abweichende Termine oder auch Beratungsgespräche<br />

mit der Schulleitung anmelden.<br />

M. Roos<br />

Schulleitung<br />

Bekanntmachung einer Fundsache<br />

Fundgegenstand: Handy<br />

Fundort: Dellfeld, Hauptstraße<br />

Fundtag: 13.01.2013<br />

Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche<br />

bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, Zimmer<br />

115, abgeholt werden.<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, 29.01.2013<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />

- Fundbüro -<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG),<br />

des <strong>Land</strong>eswassergesetzes (LWG);<br />

Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser<br />

aus mehreren Teileinzugsgebieten der Gemeinde Rosenkopf<br />

über 3 Rückhaltungen in ein namenloses Gewässer<br />

Az.: 32/2 -46.15-220-8/07<br />

Gemäß § 114 LWG i.V.m. § 74 Abs. 4 VwVfG wird hiermit der Erlaubnisbescheid<br />

mit dem dazugehörigen Plansatz in der Zeit vom<br />

11.02.2013 bis 25.02.2013<br />

bei den <strong>Verbandsgemeinde</strong>werken <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, <strong>Land</strong>auer Str.<br />

18-20, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, Zimmer W 12, bekanntgemacht und zur<br />

Einsicht ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid<br />

gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.<br />

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können nur von<br />

denjenigen Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren<br />

bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.<br />

<strong>Zweibrücken</strong>, den 04.02.2013<br />

gez. Wild, Werkleiter<br />

Bekanntmachung Arbeitsgericht<br />

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens<br />

- hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal<br />

2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts <strong>Zweibrücken</strong>, Schlossplatz<br />

7, 66482 <strong>Zweibrücken</strong>, einen Gerichtstag ab.<br />

Die Neuregelung gilt ab 01. Januar 2013.<br />

Kaiserslautern, den 16.10.2012<br />

Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar)<br />

Sicherheitsberater für Senioren: SFS<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>: Telefon:<br />

Adolf Seis - LAB<br />

Sachsenstr. 25, 66482 <strong>Zweibrücken</strong> 06332/40291<br />

ALTHORNBACH<br />

Ortsbürgermeisterin Ute Klein<br />

Tel. 06338/1430,<br />

Sprechstunden nach tel. Vereinbarung<br />

Hieronymus-Bock-Grundschule<br />

Anmeldung der „Kann-Kinder“<br />

für das Schuljahr 2013/2014<br />

Bitte weiteren Text unter nichtamtlich Hornbach lesen.<br />

Mikrozensus 2013<br />

Interviewerinnen und Interviewer befragen<br />

wieder 18.000 Haushalte<br />

Wie viele Frauen und Männer in Rheinland-Pfalz gehen einer selbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit nach? Wie ist die Situation der Bevöl-<br />

kerung mit Migrationshintergrund? Wie hoch ist das monatliche<br />

Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende<br />

Mütter und Väter sind erwerbstätig? Antworten auf diese von<br />

Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch von den Bürgerinnen und<br />

Bürgern, häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung<br />

erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz<br />

Deutschland.<br />

Auch 2013 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 Interviewerinnen<br />

und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs sein, um 18.000<br />

Haushalte zu befragen. Monatlich werden durchschnittlich rund 1.500<br />

Haushalte in die Erhebung einbezogen. Die Internetseite zum Mikrozensus<br />

(www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und<br />

in welchen Gemeinden des <strong>Land</strong>es die Befragung stattfinden wird.<br />

Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt<br />

und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie kündigen ihren Besuch<br />

einige Tage vorher schriftlich an und können sich durch einen Ausweis<br />

des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes legitimieren. Außerdem geben sie den<br />

Befragten Informationsmaterial über die Erhebung an die Hand. Die<br />

Interviewerinnen und Interviewer sind ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte,<br />

die zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Präsident<br />

des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, unterstreicht<br />

nochmals die Bedeutung des Mikrozensus. Der Gesetzgeber<br />

hat diese Erhebung mit einer Auskunftspflicht versehen, damit zuverlässige<br />

Ergebnisse ermittelt werden. Berres appelliert an alle - insbesondere<br />

an die im Jahr 2013 erstmalig befragten Haushalte - bei<br />

der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet,<br />

dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die als solides Fundament<br />

insbesondere auch für politische Entscheidungen dienen. So<br />

fließen die Daten aus dem Bereich Lebensunterhalt und Einkommen<br />

in die Armuts- und Reichtumsberichte ein.<br />

Hintergrund: Mikrozensus<br />

- Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller<br />

Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt.<br />

- Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das<br />

heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren<br />

Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen<br />

Gebäuden wohnen, werden befragt.<br />

- Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Nur für<br />

einen kleinen Teil der Fragen, beispielsweise zum Übergang vom<br />

Erwerbsleben in den Ruhestand, ist die Beantwortung freigestellt.<br />

- Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre. In<br />

jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte<br />

durch andere ersetzt.<br />

- Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung<br />

verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

des Statistischen <strong>Land</strong>esamtes.<br />

- Die Informationen darüber, in welchen Monaten die Interviewer<br />

in den einzelnen Gemeinden unterwegs sind, gibt es im Internet<br />

unter www.mikrozensus.rlp.de.<br />

Fragen per E-Mail an: mikrozensus@statistik.rlp.de<br />

BATTWEILER<br />

Ortsbürgermeister Werner Veith<br />

Tel. 06337/6145, mobil 0160/96820456<br />

E-Mail: werner_veith@gmx.de, Sprechst. n. tel. Vereinbarung<br />

Anmeldung noch<br />

nicht schulpflichtiger Kinder<br />

zum Schuljahresbeginn 2013/2014 an der GS Dellfeld<br />

Bitte weiteren Text unter amtlich Dellfeld nachlesen.<br />

BECHHOFEN<br />

Ortsbürgermeister Paul Sefrin<br />

Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/8713<br />

Tel. privat 06372/6289793<br />

Bekanntmachung<br />

der Ortsgemeinde Bechhofen<br />

über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des<br />

Entwurfes der Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Auf dem Holzkopf Teil 2“ gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Ortsgemeinderat Bechhofen hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Sitzung am 10.05.2012<br />

und in der Sitzung am 11.12.2012 beschlossen, den Bebauungsplan<br />

„Auf dem Holzkopf Teil 2“ in der Fassung des 1. Änderungsplanes,<br />

bekanntgemacht am 03.09.1977, zu ändern (Änderungs-Aufstellungsbeschluss).<br />

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren. Gemäß<br />

§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der

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