Sanierung des Parkettbodens im - Gemeinde Großbottwar
Sanierung des Parkettbodens im - Gemeinde Großbottwar
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Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument<br />
zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machen<br />
schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten<br />
Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem<br />
neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern<br />
noch verbessert.<br />
Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche<br />
Nutzung von Ausweisen aus der "Papierwelt" in die<br />
digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen<br />
bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem <strong>im</strong> Internet.<br />
Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten<br />
erfahren möchten, können Sie sich hier auf den Seiten<br />
<strong>des</strong> Personalausweisportals umfassend informieren.<br />
Link: www.personalausweisportal.de<br />
Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung<br />
<strong>des</strong> Projekts "Google Street View"<br />
Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz <strong>im</strong> nichtöffentlichen<br />
Bereich hat zum Stand der Umsetzung <strong>des</strong> Projekts "Google<br />
Street View" ein Merkblatt erarbeitet. Dieses finden Sie auf den<br />
Internetseiten <strong>des</strong> Innenministeriums unter: http://www.<strong>im</strong>.baden-wuerttemberg.de/de/Wahrung<br />
der Persoenlichkeitsrechte<br />
bei Google Street View/228352.html<br />
Dem Merkblatt liegen die derzeitigen Erkenntnisse der Aufsichtsbehörde<br />
für den Datenschutz <strong>im</strong> nichtöffentlichen Bereich<br />
zu Grunde. Die Aufsichtsbehörde beabsichtigt, dieses Merkblatt<br />
dem Projektstand entsprechend fortzuschreiben.<br />
Nachfolgend ein kurzer Auszug aus dem Merkblatt:<br />
1. Sachstand: Fotografische Panoramaaufnahmen<br />
Nach Angaben Googles wurden seit 2008 in allen oder zumin<strong>des</strong>t<br />
in fast allen <strong>Gemeinde</strong>n in Baden-Württemberg Aufnahmen<br />
angefertigt. In diesem Jahr werden nur noch so genannte<br />
Lückenfahrten durchgeführt, d.h. es erfolgen Aufnahmen in<br />
Straßen, die bei der ersten Befahrung ausgelassen worden oder<br />
in denen die früheren Aufnahmen nicht gelungen sind. Gegenwärtig<br />
sind die Befahrungen für Street View ausgesetzt.<br />
2. Laserscan von Gebäudefassaden<br />
Inzwischen wurde bekannt, dass Google bei den in Deutschland<br />
durchgeführten Street View Fahrten auch die Gebäudefassaden<br />
per Laser scannt und vermisst. Bislang ist jedoch<br />
nicht bekannt, welche Daten Google dabei <strong>im</strong> Einzelnen erfasst.<br />
3. WLAN-Datenerfassung<br />
Im April 2010 wurde bekannt, dass Google bei der Befahrung<br />
für Street View auch Daten derörtlichen Funknetzwerke (WLAN)<br />
erfasst. Nach der Einleitung eines datenschutzrechtlichen<br />
Überprüfungsverfahrens teilte Google mit, dass die Erfassung<br />
der Netzinhalte versehentlich erfolgte. Google stellte daraufhin<br />
die WLAN-Datenerfassung ein und erklärte, dass diese auch in<br />
Deutschland nicht wieder aufgenommen werden. Ebenso hätte<br />
Google die Absicht, die gespeicherten WLAN-Datennetzinhalte<br />
möglichst bald zu löschen. Bislang erfolgte allerdings die Löschung<br />
nicht. Mittlerweile hat die Hamburgische Staatsanwaltschaft<br />
die Ermittlungen aufgenommen.<br />
Das Widerspruchsverfahren<br />
Individuelle Widersprüche könnten schriftlich oder elektronisch<br />
erklärt werden. Dazu kann der nachfolgende Text verwendet<br />
werden:<br />
(Name)<br />
(Anschrift) (Datum)<br />
Google Germany GmbH<br />
Betr. Street View<br />
ABC-Straße 19<br />
20354 Hamburg<br />
Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst<br />
Google Street View<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit wiederspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung<br />
von Abbildungen meines/<strong>des</strong> von mir bewohnten Hauses<br />
durch den Internetdienst Google Street View.<br />
Es handelt sich um die Liegenschaft:<br />
Straße, Hausnummer in PLZ Ortsname<br />
Stadt<strong>Großbottwar</strong><br />
Nähere Beschreibung <strong>des</strong> Objektes:<br />
Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung <strong>des</strong> Widerspruchs verwendet<br />
werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen<br />
Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.<br />
Um die Bestätigung <strong>des</strong> Eingangs und Berücksichtigung meines<br />
Widerspruchs wird gebeten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
(Unterschrift)<br />
Nach dem Erhalt eines Widerspruchs bestätigt Google in einem<br />
ersten Schritt <strong>des</strong>sen Empfang. Die Widersprüche werden anschließend<br />
wie folgt von Google behandelt.<br />
- Sofern der Bürger einen postalischen Widerspruch erklärt,<br />
wird Google zunächst versuchen, das Gebäude, gegen<br />
<strong>des</strong>sen Veröffentlichung sich dieser Widerspruch richtet,<br />
eindeutig zu best<strong>im</strong>men. Wenn dies gelingt, wird Google<br />
das Gebäude, ohne dass es eines weiteren Zutuns <strong>des</strong><br />
Bürgers bedarf, unkenntlich machen.<br />
- Sofern nicht eindeutig zu erkennen ist, um welches Gebäude<br />
es geht, beabsichtigt Google, die Widersprecher anzuschreiben<br />
und diese zu bitten, das Objekt entweder mit<br />
Hilfe einer <strong>im</strong> Internet bereitgestellten Anwendung (Tool)<br />
zu markieren oder postalisch oder per Email zusätzliche<br />
Angaben zum Aussehen <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> mitzuteilen, anhand<br />
derer es eindeutig identifiziert werden kann.<br />
Das datenschutzrechtlich begründete Widerspruchsverfahren<br />
steht jeweils nur dem Betroffenen zu, wobei <strong>im</strong> Fall von Street<br />
View sowohl Eigentümer als auch Mieter eines Objekts als Betroffene<br />
anzusehen sind.<br />
Fundsachen<br />
Be<strong>im</strong> Fundamt <strong>Großbottwar</strong>, <strong>im</strong> Rathaus, Bürgerbüro, wurden<br />
folgende Gegenstände abgegeben:<br />
Klappmesser<br />
Fundort: Stadt am Bach<br />
Donnerstag, 12. August 2010<br />
Geldbetrag<br />
Fundort: Auensteiner Str.<br />
Eigentumsansprüche können zu den üblichen Sprechzeiten auf<br />
dem Rathaus, Bürgerbüro oder unter Tel. 31-21 oder 31-22<br />
geltend gemacht werden.<br />
Stand: 09.08.2010<br />
Grundsteuerrate auf 15.08.2010 ist fällig<br />
Die 3. Rate der Grundsteuer für 2010 ist am 15.08.2010 fällig.<br />
Die Höhe dieser Rate ist aus dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid<br />
bzw. Änderungsbescheid ersichtlich. Alle Steuerpflichtigen,<br />
die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen,<br />
werden gebeten die Rate pünktlich zu überweisen.<br />
Hinweis:<br />
Bei Eigentumswechsel (z.B. Grundstücksverkäufen) während<br />
<strong>des</strong> Jahres bleibt der Veräusserer Steuerschuldner bis zum Ablauf<br />
<strong>des</strong> Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung<br />
<strong>im</strong> Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist<br />
nur privatrechtlich von Bedeutung und bindet nur Verkäufer<br />
und Käufer.<br />
Gewerbesteuerrate auf 15.08.2010 ist fällig<br />
Die 3. Rate der Gewerbesteuer für 2010 ist am 15.08.2010 fällig.<br />
Alle Steuerpflichtigen, die noch nicht am Abbuchungsverfahren<br />
teilnehmen, werden gebeten die Rate pünktlich zu überweisen.