24.04.2013 Aufrufe

Sanierung des Parkettbodens im - Gemeinde Großbottwar

Sanierung des Parkettbodens im - Gemeinde Großbottwar

Sanierung des Parkettbodens im - Gemeinde Großbottwar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8<br />

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument<br />

zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Diese Merkmale machen<br />

schon den bisherigen Ausweis zu einem der fälschungssichersten<br />

Dokumente der Welt. Diese Standards werden mit dem<br />

neuen Personalausweis nicht nur übernommen, sondern<br />

noch verbessert.<br />

Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche<br />

Nutzung von Ausweisen aus der "Papierwelt" in die<br />

digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen<br />

bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem <strong>im</strong> Internet.<br />

Wenn Sie mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten<br />

erfahren möchten, können Sie sich hier auf den Seiten<br />

<strong>des</strong> Personalausweisportals umfassend informieren.<br />

Link: www.personalausweisportal.de<br />

Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Projekts "Google Street View"<br />

Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz <strong>im</strong> nichtöffentlichen<br />

Bereich hat zum Stand der Umsetzung <strong>des</strong> Projekts "Google<br />

Street View" ein Merkblatt erarbeitet. Dieses finden Sie auf den<br />

Internetseiten <strong>des</strong> Innenministeriums unter: http://www.<strong>im</strong>.baden-wuerttemberg.de/de/Wahrung<br />

der Persoenlichkeitsrechte<br />

bei Google Street View/228352.html<br />

Dem Merkblatt liegen die derzeitigen Erkenntnisse der Aufsichtsbehörde<br />

für den Datenschutz <strong>im</strong> nichtöffentlichen Bereich<br />

zu Grunde. Die Aufsichtsbehörde beabsichtigt, dieses Merkblatt<br />

dem Projektstand entsprechend fortzuschreiben.<br />

Nachfolgend ein kurzer Auszug aus dem Merkblatt:<br />

1. Sachstand: Fotografische Panoramaaufnahmen<br />

Nach Angaben Googles wurden seit 2008 in allen oder zumin<strong>des</strong>t<br />

in fast allen <strong>Gemeinde</strong>n in Baden-Württemberg Aufnahmen<br />

angefertigt. In diesem Jahr werden nur noch so genannte<br />

Lückenfahrten durchgeführt, d.h. es erfolgen Aufnahmen in<br />

Straßen, die bei der ersten Befahrung ausgelassen worden oder<br />

in denen die früheren Aufnahmen nicht gelungen sind. Gegenwärtig<br />

sind die Befahrungen für Street View ausgesetzt.<br />

2. Laserscan von Gebäudefassaden<br />

Inzwischen wurde bekannt, dass Google bei den in Deutschland<br />

durchgeführten Street View Fahrten auch die Gebäudefassaden<br />

per Laser scannt und vermisst. Bislang ist jedoch<br />

nicht bekannt, welche Daten Google dabei <strong>im</strong> Einzelnen erfasst.<br />

3. WLAN-Datenerfassung<br />

Im April 2010 wurde bekannt, dass Google bei der Befahrung<br />

für Street View auch Daten derörtlichen Funknetzwerke (WLAN)<br />

erfasst. Nach der Einleitung eines datenschutzrechtlichen<br />

Überprüfungsverfahrens teilte Google mit, dass die Erfassung<br />

der Netzinhalte versehentlich erfolgte. Google stellte daraufhin<br />

die WLAN-Datenerfassung ein und erklärte, dass diese auch in<br />

Deutschland nicht wieder aufgenommen werden. Ebenso hätte<br />

Google die Absicht, die gespeicherten WLAN-Datennetzinhalte<br />

möglichst bald zu löschen. Bislang erfolgte allerdings die Löschung<br />

nicht. Mittlerweile hat die Hamburgische Staatsanwaltschaft<br />

die Ermittlungen aufgenommen.<br />

Das Widerspruchsverfahren<br />

Individuelle Widersprüche könnten schriftlich oder elektronisch<br />

erklärt werden. Dazu kann der nachfolgende Text verwendet<br />

werden:<br />

(Name)<br />

(Anschrift) (Datum)<br />

Google Germany GmbH<br />

Betr. Street View<br />

ABC-Straße 19<br />

20354 Hamburg<br />

Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst<br />

Google Street View<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit wiederspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung<br />

von Abbildungen meines/<strong>des</strong> von mir bewohnten Hauses<br />

durch den Internetdienst Google Street View.<br />

Es handelt sich um die Liegenschaft:<br />

Straße, Hausnummer in PLZ Ortsname<br />

Stadt<strong>Großbottwar</strong><br />

Nähere Beschreibung <strong>des</strong> Objektes:<br />

Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung <strong>des</strong> Widerspruchs verwendet<br />

werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen<br />

Zwecken widerspreche ich ausdrücklich.<br />

Um die Bestätigung <strong>des</strong> Eingangs und Berücksichtigung meines<br />

Widerspruchs wird gebeten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

Nach dem Erhalt eines Widerspruchs bestätigt Google in einem<br />

ersten Schritt <strong>des</strong>sen Empfang. Die Widersprüche werden anschließend<br />

wie folgt von Google behandelt.<br />

- Sofern der Bürger einen postalischen Widerspruch erklärt,<br />

wird Google zunächst versuchen, das Gebäude, gegen<br />

<strong>des</strong>sen Veröffentlichung sich dieser Widerspruch richtet,<br />

eindeutig zu best<strong>im</strong>men. Wenn dies gelingt, wird Google<br />

das Gebäude, ohne dass es eines weiteren Zutuns <strong>des</strong><br />

Bürgers bedarf, unkenntlich machen.<br />

- Sofern nicht eindeutig zu erkennen ist, um welches Gebäude<br />

es geht, beabsichtigt Google, die Widersprecher anzuschreiben<br />

und diese zu bitten, das Objekt entweder mit<br />

Hilfe einer <strong>im</strong> Internet bereitgestellten Anwendung (Tool)<br />

zu markieren oder postalisch oder per Email zusätzliche<br />

Angaben zum Aussehen <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> mitzuteilen, anhand<br />

derer es eindeutig identifiziert werden kann.<br />

Das datenschutzrechtlich begründete Widerspruchsverfahren<br />

steht jeweils nur dem Betroffenen zu, wobei <strong>im</strong> Fall von Street<br />

View sowohl Eigentümer als auch Mieter eines Objekts als Betroffene<br />

anzusehen sind.<br />

Fundsachen<br />

Be<strong>im</strong> Fundamt <strong>Großbottwar</strong>, <strong>im</strong> Rathaus, Bürgerbüro, wurden<br />

folgende Gegenstände abgegeben:<br />

Klappmesser<br />

Fundort: Stadt am Bach<br />

Donnerstag, 12. August 2010<br />

Geldbetrag<br />

Fundort: Auensteiner Str.<br />

Eigentumsansprüche können zu den üblichen Sprechzeiten auf<br />

dem Rathaus, Bürgerbüro oder unter Tel. 31-21 oder 31-22<br />

geltend gemacht werden.<br />

Stand: 09.08.2010<br />

Grundsteuerrate auf 15.08.2010 ist fällig<br />

Die 3. Rate der Grundsteuer für 2010 ist am 15.08.2010 fällig.<br />

Die Höhe dieser Rate ist aus dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid<br />

bzw. Änderungsbescheid ersichtlich. Alle Steuerpflichtigen,<br />

die noch nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen,<br />

werden gebeten die Rate pünktlich zu überweisen.<br />

Hinweis:<br />

Bei Eigentumswechsel (z.B. Grundstücksverkäufen) während<br />

<strong>des</strong> Jahres bleibt der Veräusserer Steuerschuldner bis zum Ablauf<br />

<strong>des</strong> Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung<br />

<strong>im</strong> Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist<br />

nur privatrechtlich von Bedeutung und bindet nur Verkäufer<br />

und Käufer.<br />

Gewerbesteuerrate auf 15.08.2010 ist fällig<br />

Die 3. Rate der Gewerbesteuer für 2010 ist am 15.08.2010 fällig.<br />

Alle Steuerpflichtigen, die noch nicht am Abbuchungsverfahren<br />

teilnehmen, werden gebeten die Rate pünktlich zu überweisen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!