2007-25 Amtsblatt.pdf - Habewind.de
2007-25 Amtsblatt.pdf - Habewind.de
2007-25 Amtsblatt.pdf - Habewind.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4<br />
son auftreten will o<strong>de</strong>r, falls diese Möglichkeit<br />
beschlossen wur<strong>de</strong>, ob sie sich nicht auf<br />
allen Wahlvorschlägen bewerben will.<br />
7. Nie<strong>de</strong>rschriften über<br />
die Versammlung<br />
7.1. Über die Aufstellungsversammlung<br />
ist eine Nie<strong>de</strong>rschrift zu fertigen. Aus <strong>de</strong>r<br />
Nie<strong>de</strong>rschrift muss ersichtlich sein:<br />
- die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,<br />
- Ort und Zeit <strong>de</strong>r Aufstellungsversammlung,<br />
- die Zahl <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Personen,<br />
- bei einer Delegiertenversammlung<br />
nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG die<br />
Erklärung, dass die Mehrheit <strong>de</strong>r Delegierten<br />
nicht früher als zwei Jahre vor<br />
<strong>de</strong>m Wahltag von <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn gewählt<br />
wor<strong>de</strong>n ist, die im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Wahl <strong>de</strong>r Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt<br />
waren,<br />
- <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r Aufstellungsversammlung,<br />
- das Wahlverfahren, nach <strong>de</strong>m die sich<br />
bewerben<strong>de</strong>n Personen gewählt wur<strong>de</strong>n,<br />
- die Ergebnisse <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>r sich bewerben<strong>de</strong>n<br />
Personen, ihre Reihenfolge<br />
und ihre etwaige mehrfache Aufführung,<br />
- auf welche Weise ausgeschie<strong>de</strong>ne<br />
sich bewerbend Personen ersetzt wer<strong>de</strong>n,<br />
sofern die Aufstellungsversammlung<br />
Ersatzleute aufgestellt hat,<br />
- bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ratswahl Angaben<br />
über eingegangene Listenverbindungen.<br />
7.2. Die Nie<strong>de</strong>rschrift ist von <strong>de</strong>r die Aufstellungsversammlung<br />
leiten<strong>de</strong>n Person<br />
und zwei Wahlberechtigten, die an<br />
<strong>de</strong>r Versammlung teilgenommen haben,<br />
zu unterschreiben. Je<strong>de</strong> wahlberechtigte<br />
Person darf nur eine Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
unterzeichnen. Auch sich bewerben<strong>de</strong><br />
Personen dürfen die Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
unterzeichnen, wenn sie an <strong>de</strong>r Versammlung<br />
teilgenommen haben.<br />
7.3. Der Nie<strong>de</strong>rschrift muss eine Anwesenheitsliste<br />
beigefügt sein, in die sich<br />
diejenigen Wahlberechtigten mit Name,<br />
Anschrift und Unterschrift eingetragen<br />
haben, die an <strong>de</strong>r Versammlung teilgenommen<br />
haben.<br />
7.4. Die Nie<strong>de</strong>rschrift mit <strong>de</strong>r Anwesenheitsliste<br />
ist <strong>de</strong>m Wahlvorschlag beizulegen.<br />
8. Inhalt <strong>de</strong>r Wahlvorschläge<br />
8.1. Bei Gemein<strong>de</strong>ratswahlen darf je<strong>de</strong>r<br />
Wahlvorschlag höchstens so viele sich<br />
bewerben<strong>de</strong> Personen enthalten, wie<br />
Gemein<strong>de</strong>ratsmitglie<strong>de</strong>r zu wählen<br />
sind.<br />
In unserer Gemein<strong>de</strong> darf daher ein<br />
Wahlvorschlag höchstens 20 sich bewerben<strong>de</strong><br />
Personen enthalten. Wenn<br />
sich bewerben<strong>de</strong> Personen im Wahlvorschlag<br />
mehrfach aufgeführt wer<strong>de</strong>n, verringert<br />
sich die Zahl <strong>de</strong>r sich bewerben<strong>de</strong>n<br />
Personen entsprechend.<br />
Bei Bürgermeisterwahlen darf je<strong>de</strong>r<br />
Wahlvorschlag nur eine sich bewerben<strong>de</strong><br />
Person enthalten.<br />
8.2. Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag muss die Angabe<br />
sämtlicher sich bewerben<strong>de</strong>r Personen<br />
in erkennbarer Reihenfolge entsprechend<br />
<strong>de</strong>r Aufstellung in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift<br />
über die Aufstellungsversammlung<br />
nach Familiennamen, Vornamen,<br />
Tag <strong>de</strong>r Geburt, Beruf o<strong>de</strong>r Stand und<br />
Anschrift enthalten. Ferner ist erfor<strong>de</strong>rlich<br />
die im Wahlvorschlag selbst o<strong>de</strong>r in<br />
einer Anlage enthaltene Erklärung <strong>de</strong>r<br />
sich bewerben<strong>de</strong>n Personen, dass sie<br />
<strong>de</strong>r Aufnahme ihrer Namen in <strong>de</strong>n Wahlvorschlag<br />
zustimmen. Die sich bewerben<strong>de</strong><br />
Person muss außer<strong>de</strong>m erklären,<br />
dass sie nicht von <strong>de</strong>r Wählbarkeit<br />
ausgeschlossen ist. Ein Wahlvorschlag<br />
zur Wahl eines berufsmäßigen ersten<br />
Bürgermeisters muss ferner eine Bescheinigung<br />
<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>/Stadt über<br />
die Wählbarkeit <strong>de</strong>r sich bewerben<strong>de</strong>n<br />
Person enthalten, wenn diese ihren Aufenthalt<br />
nicht im Wahlkreis hat. Das Gleiche<br />
gilt für Ersatzleute.<br />
Bei Gemein<strong>de</strong>ratswahlen kann je<strong>de</strong><br />
sich bewerben<strong>de</strong> Person nur in einem<br />
Wahlvorschlag enthalten sein. Dreifach<br />
aufzuführen<strong>de</strong> sich bewerben<strong>de</strong> Personen<br />
erscheinen auf <strong>de</strong>m Stimmzettel vor<br />
<strong>de</strong>n zweifach aufzuführen<strong>de</strong>n und diese<br />
vor <strong>de</strong>n übrigen sich bewerben<strong>de</strong>n Personen.<br />
8.3. Angegeben wer<strong>de</strong>n können kommunale<br />
Ehrenämter und im Grundgesetz<br />
und in <strong>de</strong>r Verfassung vorgesehene Ämter,<br />
falls diese in <strong>de</strong>n Stimmzettel aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n sollen. Es sind dies<br />
insbeson<strong>de</strong>re: ehrenamtlicher erster,<br />
zweiter o<strong>de</strong>r dritter Bürgermeister, Gemein<strong>de</strong>rats-/Stadtratsmitglied,stellvertreten<strong>de</strong>r<br />
Landrat, Kreisrat, Bezirkstagspräsi<strong>de</strong>nt,<br />
stellvertreten<strong>de</strong>r Bezirkstagspräsi<strong>de</strong>nt,<br />
Bezirksrat, Mitglied <strong>de</strong>s europäischen<br />
Parlaments, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stags,<br />
<strong>de</strong>s Landtags.<br />
8.4. Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag muss <strong>de</strong>n<br />
Namen <strong>de</strong>r Partei o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wählergruppe<br />
als Kennwort tragen. Gemeinsame<br />
Wahlvorschläge müssen die Namen<br />
sämtlicher daran beteiligter Parteien<br />
o<strong>de</strong>r Wählergruppen tragen. Kurzbezeichnungen,<br />
bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>r<br />
Partei o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wählergruppe nur durch<br />
eine Buchstabenfolge o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer<br />
Weise ausgedrückt wird, reichen als<br />
Kennwort aus. Dem Kennwort ist eine<br />
weitere Bezeichnung beizufügen, wenn<br />
das zur <strong>de</strong>utlichen Unterscheidung <strong>de</strong>r<br />
Wahlvorschläge erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort<br />
eingereicht, gilt <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Wahlvorschlagsträgers<br />
als Kennwort, bei einem<br />
gemeinsamen Wahlvorschlag gelten<br />
die Namen sämtlicher daran beteiligter<br />
Parteien o<strong>de</strong>r Wählergruppen in<br />
<strong>de</strong>r im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge<br />
als Kennwort. Enthalten gemeinsame,<br />
aber getrennt eingereichte<br />
Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl<br />
kein o<strong>de</strong>r kein gemeinsames Kennwort,<br />
gelten die Kennworte <strong>de</strong>r beteiligten<br />
Wahlvorschlagsträger in alphabetischer<br />
Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.<br />
8.5. Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag soll einen Beauftragten<br />
und seine Stellvertretung bezeichnen,<br />
die in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> wahlberechtigt<br />
sein müssen. Fehlt diese Bezeichnung<br />
gilt <strong>de</strong>r erste Unterzeichner<br />
als Beauftragter, <strong>de</strong>r zweite als seine<br />
Stellvertretung. Der Beauftragte ist berechtigt,<br />
verbindliche Erklärungen zum<br />
Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Im Zweifelsfall gilt die<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Beauftragten.<br />
8.6. Organisierte Wählergruppen haben<br />
einen Nachweis über die Organisation<br />
vorzulegen.<br />
9. Unterzeichnung <strong>de</strong>r<br />
Wahlvorschläge<br />
Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag muss von zehn<br />
Wahlberechtigten unterschrieben sein,<br />
die am 21. Januar 2008 (41. Tag vor <strong>de</strong>m<br />
Wahltag) wahlberechtigt sind.<br />
Die Unterzeichnung durch sich bewerben<strong>de</strong><br />
Personen o<strong>de</strong>r Ersatzleute eines<br />
Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften<br />
müssen auf <strong>de</strong>m Wahlvorschlag<br />
persönlich abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Unterzeichner müssen Familienname,<br />
Vorname/n und Anschrift angeben<br />
und in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> wahlberechtigt<br />
sein. Je<strong>de</strong>r Wahlberechtigte darf nur einen<br />
Wahlvorschlag unterzeichnen. Die<br />
Zurückziehung einzelner Unterschriften,<br />
<strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Wahlrechts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Tod<br />
<strong>de</strong>r Unterzeichner <strong>de</strong>s Wahlvorschlags<br />
berührt die Gültigkeit <strong>de</strong>s Wahlvorschlags<br />
nicht.<br />
10. Unterstützungslisten für<br />
Wahlvorschläge<br />
10.1. Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern<br />
müssen nicht nur von<br />
zehn Wahlberechtigten unterschrieben<br />
wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn zusätzlich von min<strong>de</strong>stens<br />
120 Wahlberechtigten durch Unterschrift<br />
in Listen, die bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />
aufliegen, unterstützt wer<strong>de</strong>n. Neue<br />
Wahlvorschlagsträger sind Parteien und<br />
Wählergruppen, die im Gemein<strong>de</strong>rat<br />
seit <strong>de</strong>ssen letzter Wahl nicht aufgrund<br />
eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen<br />
bis zum 90. Tag vor <strong>de</strong>m Wahltag<br />
vertreten waren; sie benötigen<br />
allerdings dann keine zusätzlichen<br />
Unterstützungsunterschriften, wenn sie<br />
bei <strong>de</strong>r letzten Landtagswahl o<strong>de</strong>r bei<br />
<strong>de</strong>r letzten Europawahl min<strong>de</strong>stens fünf<br />
vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r im Land insgesamt abgegebenen<br />
gültigen Stimmen o<strong>de</strong>r bei<br />
<strong>de</strong>r letzten Bun<strong>de</strong>stagswahl min<strong>de</strong>sten<br />
fünf vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r im Land abgegebenen<br />
gültigen Zweitstimmen erhalten<br />
haben. Maßgeblich sind die vom<br />
Lan<strong>de</strong>swahlleiter früher als drei Monate<br />
vor <strong>de</strong>m Wahltag bekannt gemachten<br />
Ergebnisse.