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2007-25 Amtsblatt.pdf - Habewind.de

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son auftreten will o<strong>de</strong>r, falls diese Möglichkeit<br />

beschlossen wur<strong>de</strong>, ob sie sich nicht auf<br />

allen Wahlvorschlägen bewerben will.<br />

7. Nie<strong>de</strong>rschriften über<br />

die Versammlung<br />

7.1. Über die Aufstellungsversammlung<br />

ist eine Nie<strong>de</strong>rschrift zu fertigen. Aus <strong>de</strong>r<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift muss ersichtlich sein:<br />

- die ordnungsgemäße Ladung zur Aufstellungsversammlung,<br />

- Ort und Zeit <strong>de</strong>r Aufstellungsversammlung,<br />

- die Zahl <strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Personen,<br />

- bei einer Delegiertenversammlung<br />

nach Art. 29 Abs. 2 Satz 2 GLKrWG die<br />

Erklärung, dass die Mehrheit <strong>de</strong>r Delegierten<br />

nicht früher als zwei Jahre vor<br />

<strong>de</strong>m Wahltag von <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn gewählt<br />

wor<strong>de</strong>n ist, die im Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />

Wahl <strong>de</strong>r Delegierten im Wahlkreis wahlberechtigt<br />

waren,<br />

- <strong>de</strong>r Verlauf <strong>de</strong>r Aufstellungsversammlung,<br />

- das Wahlverfahren, nach <strong>de</strong>m die sich<br />

bewerben<strong>de</strong>n Personen gewählt wur<strong>de</strong>n,<br />

- die Ergebnisse <strong>de</strong>r Wahl <strong>de</strong>r sich bewerben<strong>de</strong>n<br />

Personen, ihre Reihenfolge<br />

und ihre etwaige mehrfache Aufführung,<br />

- auf welche Weise ausgeschie<strong>de</strong>ne<br />

sich bewerbend Personen ersetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

sofern die Aufstellungsversammlung<br />

Ersatzleute aufgestellt hat,<br />

- bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ratswahl Angaben<br />

über eingegangene Listenverbindungen.<br />

7.2. Die Nie<strong>de</strong>rschrift ist von <strong>de</strong>r die Aufstellungsversammlung<br />

leiten<strong>de</strong>n Person<br />

und zwei Wahlberechtigten, die an<br />

<strong>de</strong>r Versammlung teilgenommen haben,<br />

zu unterschreiben. Je<strong>de</strong> wahlberechtigte<br />

Person darf nur eine Nie<strong>de</strong>rschrift<br />

unterzeichnen. Auch sich bewerben<strong>de</strong><br />

Personen dürfen die Nie<strong>de</strong>rschrift<br />

unterzeichnen, wenn sie an <strong>de</strong>r Versammlung<br />

teilgenommen haben.<br />

7.3. Der Nie<strong>de</strong>rschrift muss eine Anwesenheitsliste<br />

beigefügt sein, in die sich<br />

diejenigen Wahlberechtigten mit Name,<br />

Anschrift und Unterschrift eingetragen<br />

haben, die an <strong>de</strong>r Versammlung teilgenommen<br />

haben.<br />

7.4. Die Nie<strong>de</strong>rschrift mit <strong>de</strong>r Anwesenheitsliste<br />

ist <strong>de</strong>m Wahlvorschlag beizulegen.<br />

8. Inhalt <strong>de</strong>r Wahlvorschläge<br />

8.1. Bei Gemein<strong>de</strong>ratswahlen darf je<strong>de</strong>r<br />

Wahlvorschlag höchstens so viele sich<br />

bewerben<strong>de</strong> Personen enthalten, wie<br />

Gemein<strong>de</strong>ratsmitglie<strong>de</strong>r zu wählen<br />

sind.<br />

In unserer Gemein<strong>de</strong> darf daher ein<br />

Wahlvorschlag höchstens 20 sich bewerben<strong>de</strong><br />

Personen enthalten. Wenn<br />

sich bewerben<strong>de</strong> Personen im Wahlvorschlag<br />

mehrfach aufgeführt wer<strong>de</strong>n, verringert<br />

sich die Zahl <strong>de</strong>r sich bewerben<strong>de</strong>n<br />

Personen entsprechend.<br />

Bei Bürgermeisterwahlen darf je<strong>de</strong>r<br />

Wahlvorschlag nur eine sich bewerben<strong>de</strong><br />

Person enthalten.<br />

8.2. Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag muss die Angabe<br />

sämtlicher sich bewerben<strong>de</strong>r Personen<br />

in erkennbarer Reihenfolge entsprechend<br />

<strong>de</strong>r Aufstellung in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift<br />

über die Aufstellungsversammlung<br />

nach Familiennamen, Vornamen,<br />

Tag <strong>de</strong>r Geburt, Beruf o<strong>de</strong>r Stand und<br />

Anschrift enthalten. Ferner ist erfor<strong>de</strong>rlich<br />

die im Wahlvorschlag selbst o<strong>de</strong>r in<br />

einer Anlage enthaltene Erklärung <strong>de</strong>r<br />

sich bewerben<strong>de</strong>n Personen, dass sie<br />

<strong>de</strong>r Aufnahme ihrer Namen in <strong>de</strong>n Wahlvorschlag<br />

zustimmen. Die sich bewerben<strong>de</strong><br />

Person muss außer<strong>de</strong>m erklären,<br />

dass sie nicht von <strong>de</strong>r Wählbarkeit<br />

ausgeschlossen ist. Ein Wahlvorschlag<br />

zur Wahl eines berufsmäßigen ersten<br />

Bürgermeisters muss ferner eine Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>/Stadt über<br />

die Wählbarkeit <strong>de</strong>r sich bewerben<strong>de</strong>n<br />

Person enthalten, wenn diese ihren Aufenthalt<br />

nicht im Wahlkreis hat. Das Gleiche<br />

gilt für Ersatzleute.<br />

Bei Gemein<strong>de</strong>ratswahlen kann je<strong>de</strong><br />

sich bewerben<strong>de</strong> Person nur in einem<br />

Wahlvorschlag enthalten sein. Dreifach<br />

aufzuführen<strong>de</strong> sich bewerben<strong>de</strong> Personen<br />

erscheinen auf <strong>de</strong>m Stimmzettel vor<br />

<strong>de</strong>n zweifach aufzuführen<strong>de</strong>n und diese<br />

vor <strong>de</strong>n übrigen sich bewerben<strong>de</strong>n Personen.<br />

8.3. Angegeben wer<strong>de</strong>n können kommunale<br />

Ehrenämter und im Grundgesetz<br />

und in <strong>de</strong>r Verfassung vorgesehene Ämter,<br />

falls diese in <strong>de</strong>n Stimmzettel aufgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n sollen. Es sind dies<br />

insbeson<strong>de</strong>re: ehrenamtlicher erster,<br />

zweiter o<strong>de</strong>r dritter Bürgermeister, Gemein<strong>de</strong>rats-/Stadtratsmitglied,stellvertreten<strong>de</strong>r<br />

Landrat, Kreisrat, Bezirkstagspräsi<strong>de</strong>nt,<br />

stellvertreten<strong>de</strong>r Bezirkstagspräsi<strong>de</strong>nt,<br />

Bezirksrat, Mitglied <strong>de</strong>s europäischen<br />

Parlaments, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>stags,<br />

<strong>de</strong>s Landtags.<br />

8.4. Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag muss <strong>de</strong>n<br />

Namen <strong>de</strong>r Partei o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wählergruppe<br />

als Kennwort tragen. Gemeinsame<br />

Wahlvorschläge müssen die Namen<br />

sämtlicher daran beteiligter Parteien<br />

o<strong>de</strong>r Wählergruppen tragen. Kurzbezeichnungen,<br />

bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>r<br />

Partei o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wählergruppe nur durch<br />

eine Buchstabenfolge o<strong>de</strong>r in an<strong>de</strong>rer<br />

Weise ausgedrückt wird, reichen als<br />

Kennwort aus. Dem Kennwort ist eine<br />

weitere Bezeichnung beizufügen, wenn<br />

das zur <strong>de</strong>utlichen Unterscheidung <strong>de</strong>r<br />

Wahlvorschläge erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Wird ein Wahlvorschlag ohne Kennwort<br />

eingereicht, gilt <strong>de</strong>r Name <strong>de</strong>s Wahlvorschlagsträgers<br />

als Kennwort, bei einem<br />

gemeinsamen Wahlvorschlag gelten<br />

die Namen sämtlicher daran beteiligter<br />

Parteien o<strong>de</strong>r Wählergruppen in<br />

<strong>de</strong>r im Wahlvorschlag genannten Reihenfolge<br />

als Kennwort. Enthalten gemeinsame,<br />

aber getrennt eingereichte<br />

Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl<br />

kein o<strong>de</strong>r kein gemeinsames Kennwort,<br />

gelten die Kennworte <strong>de</strong>r beteiligten<br />

Wahlvorschlagsträger in alphabetischer<br />

Reihenfolge als gemeinsames Kennwort.<br />

8.5. Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag soll einen Beauftragten<br />

und seine Stellvertretung bezeichnen,<br />

die in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> wahlberechtigt<br />

sein müssen. Fehlt diese Bezeichnung<br />

gilt <strong>de</strong>r erste Unterzeichner<br />

als Beauftragter, <strong>de</strong>r zweite als seine<br />

Stellvertretung. Der Beauftragte ist berechtigt,<br />

verbindliche Erklärungen zum<br />

Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Im Zweifelsfall gilt die<br />

Erklärung <strong>de</strong>s Beauftragten.<br />

8.6. Organisierte Wählergruppen haben<br />

einen Nachweis über die Organisation<br />

vorzulegen.<br />

9. Unterzeichnung <strong>de</strong>r<br />

Wahlvorschläge<br />

Je<strong>de</strong>r Wahlvorschlag muss von zehn<br />

Wahlberechtigten unterschrieben sein,<br />

die am 21. Januar 2008 (41. Tag vor <strong>de</strong>m<br />

Wahltag) wahlberechtigt sind.<br />

Die Unterzeichnung durch sich bewerben<strong>de</strong><br />

Personen o<strong>de</strong>r Ersatzleute eines<br />

Wahlvorschlags ist unzulässig. Die Unterschriften<br />

müssen auf <strong>de</strong>m Wahlvorschlag<br />

persönlich abgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Unterzeichner müssen Familienname,<br />

Vorname/n und Anschrift angeben<br />

und in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> wahlberechtigt<br />

sein. Je<strong>de</strong>r Wahlberechtigte darf nur einen<br />

Wahlvorschlag unterzeichnen. Die<br />

Zurückziehung einzelner Unterschriften,<br />

<strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>s Wahlrechts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Tod<br />

<strong>de</strong>r Unterzeichner <strong>de</strong>s Wahlvorschlags<br />

berührt die Gültigkeit <strong>de</strong>s Wahlvorschlags<br />

nicht.<br />

10. Unterstützungslisten für<br />

Wahlvorschläge<br />

10.1. Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern<br />

müssen nicht nur von<br />

zehn Wahlberechtigten unterschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn zusätzlich von min<strong>de</strong>stens<br />

120 Wahlberechtigten durch Unterschrift<br />

in Listen, die bei <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

aufliegen, unterstützt wer<strong>de</strong>n. Neue<br />

Wahlvorschlagsträger sind Parteien und<br />

Wählergruppen, die im Gemein<strong>de</strong>rat<br />

seit <strong>de</strong>ssen letzter Wahl nicht aufgrund<br />

eines eigenen Wahlvorschlags ununterbrochen<br />

bis zum 90. Tag vor <strong>de</strong>m Wahltag<br />

vertreten waren; sie benötigen<br />

allerdings dann keine zusätzlichen<br />

Unterstützungsunterschriften, wenn sie<br />

bei <strong>de</strong>r letzten Landtagswahl o<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>r letzten Europawahl min<strong>de</strong>stens fünf<br />

vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r im Land insgesamt abgegebenen<br />

gültigen Stimmen o<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>r letzten Bun<strong>de</strong>stagswahl min<strong>de</strong>sten<br />

fünf vom Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r im Land abgegebenen<br />

gültigen Zweitstimmen erhalten<br />

haben. Maßgeblich sind die vom<br />

Lan<strong>de</strong>swahlleiter früher als drei Monate<br />

vor <strong>de</strong>m Wahltag bekannt gemachten<br />

Ergebnisse.

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