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24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA

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§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> –<br />

Anspruchsinhalt/Durchsetzbarkeit<br />

Anspruch gegen Verursacher auf Kostenerstattung:<br />

Str.: analoge Anwendung<br />

Zustandsstörer/Verursacher → Zustandsstörer<br />

Verschuldensunabhängigkeit<br />

Zahlungsanspruch: Höhe je nach Verursachungsbeitrag<br />

Beweisprobleme:<br />

„Finden“ des Verursachers bei (Ur-)Altlasten;<br />

Kausalzusammenhänge<br />

Gerichte: Anwendung der Ursachenvermutung aus § 6<br />

UmwHG oder Beweiserleichterung „Anscheinsbeweis“;<br />

Beweislastverteilung nach Risikobereichen/Sphären<br />

Verjährung: 3 Jahre nach Beendigung der Maßnahmen<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 10

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