24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA
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§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> –<br />
Anspruchsinhalt/Durchsetzbarkeit<br />
Anspruch gegen Verursacher auf Kostenerstattung:<br />
Str.: analoge Anwendung<br />
Zustandsstörer/Verursacher → Zustandsstörer<br />
Verschuldensunabhängigkeit<br />
Zahlungsanspruch: Höhe je nach Verursachungsbeitrag<br />
Beweisprobleme:<br />
„Finden“ des Verursachers bei (Ur-)Altlasten;<br />
Kausalzusammenhänge<br />
Gerichte: Anwendung der Ursachenvermutung aus § 6<br />
UmwHG oder Beweiserleichterung „Anscheinsbeweis“;<br />
Beweislastverteilung nach Risikobereichen/Sphären<br />
Verjährung: 3 Jahre nach Beendigung der Maßnahmen<br />
Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 10