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24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA

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Rechtsfragen und Praxis des Störerausgleichs nach<br />

§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong><br />

25. Regionalgruppentreffen der <strong>ITVA</strong> – Regionalgruppe Nordost<br />

und der Landesgruppe Berlin/Brandenburg des BVB<br />

Bundesverbands Boden e.V.<br />

Dr. Achim Willand<br />

Vera Christopeit<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 1


Übersicht<br />

I. Problemstellung: Störerausgleich im öffentlichen Recht<br />

II. Zivilrechtliche Grundlagen des Störerausgleiches<br />

III. § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> – Anspruchsvoraussetzungen und<br />

Durchsetzung<br />

1. Zweck<br />

2. „Mehrere Verpflichtete“, Maßnahmen / Kosten<br />

3. „Unabhängig von ihrer Heranziehung“<br />

4. Anspruchsinhalt / Durchsetzbarkeit<br />

III. Ausgewählte Probleme der Praxis<br />

1. Praxisfall 1<br />

2. Praxisfall 2<br />

3. Praxisfall 3<br />

IV. Fazit<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 2


VERANTWORTLICHER A<br />

hat Kosten<br />

Maßnahme<br />

z.B. Sanierung<br />

Behörde<br />

Störerauswahl<br />

§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2<br />

<strong>BBodSchG</strong>?<br />

GRUNDSTÜCK<br />

VERANTWORTLICHER B<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 3


Problemstellung: Störerausgleich im öffentlichen<br />

Recht<br />

Problem: Verantwortlicher A führt auf eigene Kosten eine<br />

Maßnahme (z.B. Sanierung) zur Beseitigung einer Gefahr<br />

durch, für die zugleich auch B verantwortlich ist<br />

⇒ Kann A von B Kostenerstattung (teilw.) verlangen?<br />

⇒ „gerechte“ Kostenverteilung?<br />

Polizeirecht – Gefahrenabwehr = Wurzel des Altlastenrechts:<br />

traditionell keine Regelung; kein Erfordernis eines<br />

„Innenregresses“<br />

⇒ Ausgleich dem Zivilrecht überlassen<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 4


Zivilrechtliche Grundlagen des Störerausgleiches<br />

§ 426 <strong>Abs</strong>. 1 BGB – Gesamtschuldnerausgleich<br />

Gesamtschuld: Eine Schuld, mehrere Schuldner, die jeweils zur ganzen<br />

Leistung verpflichtet sind<br />

Binnenausgleich unter den Schuldnern: Leistender verlangt „Anteil“ der<br />

anderen Schuldner<br />

Voraussetzungen: inhaltlich gleiche und gleichstufige Verpflichtungen;<br />

Heranziehung eines von mehreren Störern durch Behörde (Ermessen)<br />

keine „inhaltlich gleiche“ bzw. „gleichstufige“ Verpflichtung<br />

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) – §§ 677, 683 BGB<br />

Führung eines „fremden Geschäfts“ ohne Auftrag<br />

hier ggf.: Befreiung von/Erledigung einer ordnungsrechtlichen Pflicht<br />

BGH: Binnenausgleich über GoA zumindest möglich; zurückhaltend,<br />

wenn einer der Störer öffentliche Stelle ist; dann mögliche<br />

„Sperrwirkung“ öffentlichrechtlicher Kostenverteilungsregelungen<br />

Entgegenstehender Wille des anderen unerheblich, wenn öffentliches<br />

Interesse<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 5


§ <strong>24</strong> <strong>BBodSchG</strong><br />

(1) Die Kosten der nach § 9 <strong>Abs</strong>. 2, § 10 <strong>Abs</strong>. 1, §§ 12, 13, 14 Satz<br />

1 Nr. 1, § 15 <strong>Abs</strong>. 2 und § 16 <strong>Abs</strong>. 1 angeordneten Maßnahmen<br />

tragen die zur Durchführung Verpflichteten. …<br />

(2) Mehrere Verpflichtete haben unabhängig von ihrer<br />

Heranziehung untereinander einen Ausgleichsanspruch.<br />

Soweit nichts anderes vereinbart wird, hängt die Verpflichtung<br />

zum Ausgleich sowie der Umfang des zu leistenden Ausgleichs<br />

davon ab, inwieweit die Gefahr oder der Schaden vorwiegend<br />

von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist; …<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 6


§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> – Zweck<br />

Ausgleich von Ungerechtigkeiten infolge Störerauswahl der<br />

Behörde: Effektivität der Gefahrenabwehr richtet sich nicht<br />

danach, wer „mehr verantwortlich“ ist<br />

Stärkung des umweltrechtlichen Verursacherprinzips<br />

⇒ Verursacher („Handlungsstörer“) soll letztlich für Kosten<br />

der Gefahrenabwehr aufkommen<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 7


§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> – „Mehrere Verpflichtete“,<br />

Maßnahmen/Kosten<br />

Verpflichtete im Sinne des <strong>BBodSchG</strong>, d.h.:<br />

Sanierungspflichtige, Untersuchungspflichtige<br />

(z.B. Zustands-/Verhaltensstörer), vgl. §§ 4, 9 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong><br />

Verpflichtungen aus anderen Gesetzen, z.B. DepV oder<br />

KrW-/AbfG: irrelevant<br />

Erfüllung der Verpflichtung → Maßnahmen z.B. Untersuchung/<br />

Sanierung → Kosten<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 8


§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> – „Unabhängig von ihrer<br />

Heranziehung“<br />

Bedeutung umstritten, Wortlaut nicht eindeutig<br />

Hintergrund: §§ 4, 9 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> verpflichten kraft<br />

Gesetzes zum Handeln („abstrakte Ordnungspflicht“)<br />

Behördliche Anordnung im Rahmen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong><br />

nicht erforderlich (umweltrechtliches<br />

Kooperationsprinzip/Honorierung freiwilliger Leistungen)<br />

BGH: jedenfalls Ausgleichsanspruch (+), wenn Umweltbehörde<br />

mitteilt, dass sie beabsichtige, den Betroffenen zur Einholung<br />

eines SV-Gutachtens zu verpflichten und dieser dann ohne<br />

behördliche Anordnung handelt<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 9


§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> –<br />

Anspruchsinhalt/Durchsetzbarkeit<br />

Anspruch gegen Verursacher auf Kostenerstattung:<br />

Str.: analoge Anwendung<br />

Zustandsstörer/Verursacher → Zustandsstörer<br />

Verschuldensunabhängigkeit<br />

Zahlungsanspruch: Höhe je nach Verursachungsbeitrag<br />

Beweisprobleme:<br />

„Finden“ des Verursachers bei (Ur-)Altlasten;<br />

Kausalzusammenhänge<br />

Gerichte: Anwendung der Ursachenvermutung aus § 6<br />

UmwHG oder Beweiserleichterung „Anscheinsbeweis“;<br />

Beweislastverteilung nach Risikobereichen/Sphären<br />

Verjährung: 3 Jahre nach Beendigung der Maßnahmen<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 10


Praxisfall 1: Nachweisprobleme der Verursachung<br />

Kontaminierter Bauschutt, der zur Böschungsstabilisierung in<br />

einen See eingebaut wurde (Quecksilber)<br />

Lange zurückliegender Vorgang<br />

Baumaßnahmen im See → Mehrkosten für Bauenden<br />

Benachbart: Chemiebetrieb, in dem mit Quecksilber gearbeitet<br />

wurde/Abbruch von Gebäuden in der Vergangenheit<br />

⇒ Abfallerzeuger = Verursacher → Anspruch?<br />

Maßgeblich: Wer hat den Bauschutt eingebaut? Nicht mehr zu<br />

ermitteln.<br />

Beweiserleichterung § 6 <strong>Abs</strong>. 1 UmweltHG (-)<br />

Folge: § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> (-)<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 11


Praxisfall 1 (2): Entsorgungspflicht/Baumaßnahme oder<br />

Sanierungspflicht/-maßnahme?<br />

Punktuelle Beseitigung des kontaminierten Sediments im Zuge<br />

der Baumaßnahmen; keine Untersuchung nach § 9 <strong>BBodSchG</strong><br />

und entsprechende Sanierungserfordernisse<br />

Begriff Sanierungsmaßnahmen: Durchführung von<br />

Maßnahmen zur Beseitigung einer Altlast/Gefahrenabwehr<br />

Kontaminationsbedingter Mehraufwand bei Baumaßnahmen ≠<br />

„Sanierungsmaßnahme“ i. S. d. <strong>BBodSchG</strong><br />

Zivilgerichte „hemdsärmelig“; Neigung: Kostenerstattung bei<br />

Beseitigung von Kontaminationen<br />

Kritik: Systematik/Voraussetzungen für Verpflichtungen nach<br />

<strong>BBodSchG</strong> maßgeblich (höchstrichterliche Klärung erforderlich)<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 12


§ 12 DepV<br />

obere Abfallbehörde<br />

untere Bodenschutzbehörde<br />

§§ 4, 9, 10<br />

<strong>BBodSchG</strong><br />

Deponiebetreiber<br />

ALTLASTVERANTWORTLICHER<br />

(Grundstückseigentümer)<br />

Oberflächenabdichtung (OFA)<br />

REGRESS? DEPONIE<br />

AUF ALTLAST<br />

Altlast<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 13


Praxisfall 2: Deponie auf der Altlast<br />

Auf Altlast befindliche Deponie mit Basisabdichtung;<br />

abfallrechtliche Pflicht des Deponiebetreibers zur OFA; Pflicht<br />

des Altlastverantwortlichen zur Untersuchung/Sanierung<br />

Unterstellt: Sicherung der Deponie dient zugleich Sicherung der<br />

Altlast (Doppelfunktion)<br />

§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> (-):Verpflichtung aus unterschiedlichen<br />

Rechtsgebieten<br />

Problem: Sicherung der Deponie mit OFA abfallrechtlich<br />

naheliegend. Lösung: GoA; Restunsicherheit wegen<br />

Zurückhaltung des BGH; zudem: in tatsächlicher Hinsicht<br />

ungewiss, ob zur Sicherung der Altlast die OFA als <strong>BBodSchG</strong>-<br />

Maßnahme erforderlich/angemessen<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 14


Praxisfall 3: Grundstückskaufvertrag<br />

§ 7 Gewährleistung<br />

Der Verkäufer versichert, dass bei Gefahrübergang keine Sachmängel<br />

vorhanden sind, insbesondere (...) keine Altlasten im Sinne des<br />

<strong>BBodSchG</strong>. Der Verkäufer hat gegen den Käufer auch keinen<br />

eventuellen Ausgleichsanspruch gem. § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> und der<br />

Verkäufer stellt den Käufer von etwaigen Ausgleichsansprüchen Dritter<br />

frei.<br />

§ 7 Gewährleistungsausschluss<br />

Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels des Kaufobjekts,<br />

insbesondere… werden ausgeschlossen… Der Käufer hat gegen den<br />

Verkäufer auch keinen eventuellen Ausgleichsanspruch gem. § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>.<br />

2 <strong>BBodSchG</strong> .<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 15


Praxisfall 3 (2): Grundstückskaufvertrag<br />

Zweck solcher Klauseln: Erhalt der Verkehrsfähigkeit von<br />

Grundstücken<br />

Formulierungsbeispiele: ausdrückliche Abbedingung des § <strong>24</strong><br />

<strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong>; möglich nach § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 S. 2<br />

Gewährleistungsausschlüsse: vor allem seit Inkrafttreten des<br />

<strong>BBodSchG</strong><br />

Vertrag beseitigt ordnungsrechtliche Pflicht nicht<br />

Strittig: Einfluss des Ausschlusses des § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong><br />

auf Behördenentscheidung (Auswahlermessen nach Effektivität<br />

der Gefahrenabwehr) bei Kenntnis der Behörde? Wohl (-)<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 16


Praxisfall 3 (3): Grundstückskauf<br />

Vertragsauslegung: Bedeutet Gewährleistungsausschluss<br />

auch Ausschluss des § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 zu Lasten des Käufers?<br />

Gesetzesbegründung: ja; in Gewährleistungsausschluss<br />

enthalten;<br />

BGH: restriktive Handhabung, Auslegung, im Zweifel: (-); V.<br />

Zivilsenat: Auslegung kann so allgemein für Altverträge gar nicht<br />

gelten – hier höchstens ergänzende Vertragsauslegung – Indiz:<br />

Preisnachlass o.ä.; gegenteiliges Indiz: formularmäßige Abrede<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 17


Fazit<br />

Anwendungsbereich des § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> ist eng<br />

(gesetzgeberische <strong>Abs</strong>icht)<br />

Beweisproblematik Verursacher<br />

gilt nur für bodenschutzrechtliche Pflichten<br />

GoA hat weiteren Anwendungsbereich:<br />

auch Ausgleich Verursacher/Betreiber → Zustandsstörer<br />

möglich<br />

gilt auch bei Verpflichtungen aus verschiedenen<br />

Rechtsbereichen<br />

Rechtsprechung aber zurückhaltend<br />

„Zivilrechtliche“ Wertung der Gerichte - etwa bei Einordnung<br />

kontaminationsbedingter Bau-Mehrkosten als „Sanierungskosten“<br />

i.S. <strong>BBodSchG</strong>: höchstrichterliche Klärung wäre hilfreich<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 18


Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

Gaßner, Groth, Siederer & Coll.<br />

Partnerschaft von Rechtsanwälten<br />

EnergieForum Berlin<br />

Stralauer Platz 34 10<strong>24</strong>3 Berlin<br />

Tel. +49 (0) 30.726 10 26.0<br />

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Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 19

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