26.04.2013 Aufrufe

24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA

24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA

24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> – „Mehrere Verpflichtete“,<br />

Maßnahmen/Kosten<br />

Verpflichtete im Sinne des <strong>BBodSchG</strong>, d.h.:<br />

Sanierungspflichtige, Untersuchungspflichtige<br />

(z.B. Zustands-/Verhaltensstörer), vgl. §§ 4, 9 <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong><br />

Verpflichtungen aus anderen Gesetzen, z.B. DepV oder<br />

KrW-/AbfG: irrelevant<br />

Erfüllung der Verpflichtung → Maßnahmen z.B. Untersuchung/<br />

Sanierung → Kosten<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!