24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA
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Problemstellung: Störerausgleich im öffentlichen<br />
Recht<br />
Problem: Verantwortlicher A führt auf eigene Kosten eine<br />
Maßnahme (z.B. Sanierung) zur Beseitigung einer Gefahr<br />
durch, für die zugleich auch B verantwortlich ist<br />
⇒ Kann A von B Kostenerstattung (teilw.) verlangen?<br />
⇒ „gerechte“ Kostenverteilung?<br />
Polizeirecht – Gefahrenabwehr = Wurzel des Altlastenrechts:<br />
traditionell keine Regelung; kein Erfordernis eines<br />
„Innenregresses“<br />
⇒ Ausgleich dem Zivilrecht überlassen<br />
Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 4