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24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA

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Problemstellung: Störerausgleich im öffentlichen<br />

Recht<br />

Problem: Verantwortlicher A führt auf eigene Kosten eine<br />

Maßnahme (z.B. Sanierung) zur Beseitigung einer Gefahr<br />

durch, für die zugleich auch B verantwortlich ist<br />

⇒ Kann A von B Kostenerstattung (teilw.) verlangen?<br />

⇒ „gerechte“ Kostenverteilung?<br />

Polizeirecht – Gefahrenabwehr = Wurzel des Altlastenrechts:<br />

traditionell keine Regelung; kein Erfordernis eines<br />

„Innenregresses“<br />

⇒ Ausgleich dem Zivilrecht überlassen<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 4

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