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24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA

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Praxisfall 1 (2): Entsorgungspflicht/Baumaßnahme oder<br />

Sanierungspflicht/-maßnahme?<br />

Punktuelle Beseitigung des kontaminierten Sediments im Zuge<br />

der Baumaßnahmen; keine Untersuchung nach § 9 <strong>BBodSchG</strong><br />

und entsprechende Sanierungserfordernisse<br />

Begriff Sanierungsmaßnahmen: Durchführung von<br />

Maßnahmen zur Beseitigung einer Altlast/Gefahrenabwehr<br />

Kontaminationsbedingter Mehraufwand bei Baumaßnahmen ≠<br />

„Sanierungsmaßnahme“ i. S. d. <strong>BBodSchG</strong><br />

Zivilgerichte „hemdsärmelig“; Neigung: Kostenerstattung bei<br />

Beseitigung von Kontaminationen<br />

Kritik: Systematik/Voraussetzungen für Verpflichtungen nach<br />

<strong>BBodSchG</strong> maßgeblich (höchstrichterliche Klärung erforderlich)<br />

Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 12

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