24 Abs. 2 BBodSchG - ITVA
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Praxisfall 1 (2): Entsorgungspflicht/Baumaßnahme oder<br />
Sanierungspflicht/-maßnahme?<br />
Punktuelle Beseitigung des kontaminierten Sediments im Zuge<br />
der Baumaßnahmen; keine Untersuchung nach § 9 <strong>BBodSchG</strong><br />
und entsprechende Sanierungserfordernisse<br />
Begriff Sanierungsmaßnahmen: Durchführung von<br />
Maßnahmen zur Beseitigung einer Altlast/Gefahrenabwehr<br />
Kontaminationsbedingter Mehraufwand bei Baumaßnahmen ≠<br />
„Sanierungsmaßnahme“ i. S. d. <strong>BBodSchG</strong><br />
Zivilgerichte „hemdsärmelig“; Neigung: Kostenerstattung bei<br />
Beseitigung von Kontaminationen<br />
Kritik: Systematik/Voraussetzungen für Verpflichtungen nach<br />
<strong>BBodSchG</strong> maßgeblich (höchstrichterliche Klärung erforderlich)<br />
Willand/Christopeit Rechtsfragen § <strong>24</strong> <strong>Abs</strong>. 2 <strong>BBodSchG</strong> 12