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markt kaufering bebauungsplan "photovoltaik mahdau-west"

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MARKT KAUFERING<br />

BEBAUUNGSPLAN<br />

"PHOTOVOLTAIK MAHDAU-WEST"


Begründung<br />

zum Bebauungsplan "Photovoltaik Mahdau-West"<br />

des Marktes Kaufering<br />

Städtebau:<br />

Eberhard v. Angerer, Dipl.Ing., Architekt, Regierungsbaumeister<br />

Lohensteinstr.22, 81241 München, Tel. 089/561602, Fax 089/561658<br />

mail@vonangerer.de<br />

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Umweltbericht:<br />

Vogl & Kloyer, Landschaftsarchitekten<br />

Sportplatzweg 2, 82362 Weilheim, Tel. 0881/9010074, Fax 0881/9010076<br />

mail@vogl-kloyer@.de


1. Rahmenbedingungen<br />

- 2 -<br />

1.1 Planungsgebiet, Lage und Beschaffenheit<br />

Luftbild<br />

Das Planungsgebiet liegt im Süden von Kaufering, westlich der Bahnlinie Kaufering<br />

- Landsberg am Lech.<br />

Im Osten grenzt das Planungsgebiet an die erwähnte Bahnlinie, im Norden, Westen<br />

und Süden geht das Planungsgebiet in die freie Landschaft über. Der Geltungsbereich<br />

wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist frei von Gehölzbestand. Das Gelände<br />

ist leicht bewegt.<br />

1.2 Verkehr<br />

Die Erschließung erfolgt über bestehende Feldwege.<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage zur<br />

Errichtung eines Solarparks mit Photovoltaikelementen geschaffen werden.


- 3 -<br />

3. Aussagen des Flächenutzungsplanes<br />

10. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan<br />

des Marktes Kaufering als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan<br />

wird deshalb im Parallelverfahren zum 10. Mal geändert.<br />

4. Planungskonzept<br />

Der größte Teil des Planungsgebietes wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung<br />

"Photovoltaik" ausgewiesen. Am nördlichen und westlichen Rand wird eine<br />

Grünfläche zur Eingrünung der Fläche festgesetzt.<br />

Neben der Festsetzung eines Bauraumes, in dem zulässige bauliche Anlagen für<br />

den Betrieb für die Fotovoltaikanlage errichtet werden dürfen, enthält der Bebauungsplan<br />

Festsetzungen zur Höhenbegrenzung und Höhenlage der baulichen Anlagen,<br />

zur Einfriedung und zur Grünordnung.<br />

Um das Erscheinungsbild der Anlage ruhig halten zu können, wird die Errichtung<br />

beweglicher Elemente ausgeschlossen.


5. Art und Maß der Nutzung<br />

- 4 -<br />

Das Planungsgebiet wird als Sondergebiet "Photovoltaik" gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird über eine Grundflächenzahl von 0,4 begrenzt.<br />

Eine Überschreitung dieses Wertes durch die Grundfläche von Anlagen nach § 19<br />

Abs. 4 BauNVO wird ausgeschlossen, um das Maß der Versieglung zu minimieren.<br />

6. Flächenbilanz<br />

Bruttobauland (Geltungsbereich): 2,02 ha = 100,0 %<br />

Davon entfallen auf:<br />

Nettobauland (Aufstellfläche Photovoltaik): 1,85 ha = 91,6 %<br />

Eingrünung: 0,17 ha = 8,4 %<br />

7. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Umweltbericht<br />

Zu den Auswirkungen auf Natur- und Landschaft sowie zur Eingriffsregelung<br />

wird auf den beigefügten Umweltbericht der Landschaftsarchitekten Vogl und<br />

Kloyer, Weilheim verwiesen.<br />

München, 09. März 2011 Kaufering, 09. März 2011<br />

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E. v. Angerer Dr. Bühler, Erster Bürgermeister

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