markt kaufering bebauungsplan "photovoltaik mahdau-west"
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MARKT KAUFERING<br />
BEBAUUNGSPLAN<br />
"PHOTOVOLTAIK MAHDAU-WEST"
Begründung<br />
zum Bebauungsplan "Photovoltaik Mahdau-West"<br />
des Marktes Kaufering<br />
Städtebau:<br />
Eberhard v. Angerer, Dipl.Ing., Architekt, Regierungsbaumeister<br />
Lohensteinstr.22, 81241 München, Tel. 089/561602, Fax 089/561658<br />
mail@vonangerer.de<br />
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Umweltbericht:<br />
Vogl & Kloyer, Landschaftsarchitekten<br />
Sportplatzweg 2, 82362 Weilheim, Tel. 0881/9010074, Fax 0881/9010076<br />
mail@vogl-kloyer@.de
1. Rahmenbedingungen<br />
- 2 -<br />
1.1 Planungsgebiet, Lage und Beschaffenheit<br />
Luftbild<br />
Das Planungsgebiet liegt im Süden von Kaufering, westlich der Bahnlinie Kaufering<br />
- Landsberg am Lech.<br />
Im Osten grenzt das Planungsgebiet an die erwähnte Bahnlinie, im Norden, Westen<br />
und Süden geht das Planungsgebiet in die freie Landschaft über. Der Geltungsbereich<br />
wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist frei von Gehölzbestand. Das Gelände<br />
ist leicht bewegt.<br />
1.2 Verkehr<br />
Die Erschließung erfolgt über bestehende Feldwege.<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage zur<br />
Errichtung eines Solarparks mit Photovoltaikelementen geschaffen werden.
- 3 -<br />
3. Aussagen des Flächenutzungsplanes<br />
10. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan<br />
des Marktes Kaufering als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan<br />
wird deshalb im Parallelverfahren zum 10. Mal geändert.<br />
4. Planungskonzept<br />
Der größte Teil des Planungsgebietes wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung<br />
"Photovoltaik" ausgewiesen. Am nördlichen und westlichen Rand wird eine<br />
Grünfläche zur Eingrünung der Fläche festgesetzt.<br />
Neben der Festsetzung eines Bauraumes, in dem zulässige bauliche Anlagen für<br />
den Betrieb für die Fotovoltaikanlage errichtet werden dürfen, enthält der Bebauungsplan<br />
Festsetzungen zur Höhenbegrenzung und Höhenlage der baulichen Anlagen,<br />
zur Einfriedung und zur Grünordnung.<br />
Um das Erscheinungsbild der Anlage ruhig halten zu können, wird die Errichtung<br />
beweglicher Elemente ausgeschlossen.
5. Art und Maß der Nutzung<br />
- 4 -<br />
Das Planungsgebiet wird als Sondergebiet "Photovoltaik" gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird über eine Grundflächenzahl von 0,4 begrenzt.<br />
Eine Überschreitung dieses Wertes durch die Grundfläche von Anlagen nach § 19<br />
Abs. 4 BauNVO wird ausgeschlossen, um das Maß der Versieglung zu minimieren.<br />
6. Flächenbilanz<br />
Bruttobauland (Geltungsbereich): 2,02 ha = 100,0 %<br />
Davon entfallen auf:<br />
Nettobauland (Aufstellfläche Photovoltaik): 1,85 ha = 91,6 %<br />
Eingrünung: 0,17 ha = 8,4 %<br />
7. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Umweltbericht<br />
Zu den Auswirkungen auf Natur- und Landschaft sowie zur Eingriffsregelung<br />
wird auf den beigefügten Umweltbericht der Landschaftsarchitekten Vogl und<br />
Kloyer, Weilheim verwiesen.<br />
München, 09. März 2011 Kaufering, 09. März 2011<br />
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E. v. Angerer Dr. Bühler, Erster Bürgermeister