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Leichtflüssigkeitsabscheider - Kessel

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Abscheider<br />

<strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong><br />

Bemessungsbogen<br />

5. Nenngrößenermittlung Abscheider<br />

5.1. Bemessungformel<br />

Nenngröße (NS) = (Q r + f x x Q s) x f d x f f<br />

6. Inhaltsermittlung Ölschlammfang<br />

= (........ + ........ x ........) x ........ x ........<br />

= .....................................<br />

5.2. Leichtflüssigkeitsspeichermenge<br />

Diese kann die Entsorgungsintervalle beeinflussen. Abgeschiedene<br />

Leichtflüssigkeiten unterliegen dem Abfallgesetz; die behördlichen Auflagen<br />

sind zu beachten.<br />

Gewünschte / erforderliche Speichermenge: ................................... Liter<br />

Abscheidern ist ein ausreichend bemessener, hydraulisch wirksamer Ölschlammfang<br />

vorzuschalten.<br />

Bei automatischen Fahrzeugwaschanlagen, z.B. Portalwaschanlagen<br />

oder Waschstraßen, muss der Ölschlammfang gemäß DIN EN 858 einen<br />

Mindestinhalt von 5000 Litern aufweisen. Bei automatischen Wasch-<br />

Öl- und Schlammfanginhalt gemäß DIN EN 858:<br />

Einstufung - Ölschlammfang Inhalt l<br />

gering: = 100 x NS *<br />

für Nenngröße NS < 10,<br />

ausgenommen überdachte Parkflächen<br />

mittel: = 200 x NS *<br />

Mindestschlammfangvolumen: 600 l<br />

groß: = 300 x NS *<br />

Mindestschlammfangvolumen 600 l<br />

Mindestschlammfangvolumen 5000 l<br />

Gewünschter / erforderlicher Inhalt: ca. ................................... Liter<br />

342 1.0<br />

Gewählte Nenngröße<br />

(vorbehaltlich behördlicher Genehmigung):<br />

NS .......................<br />

Auch ist z.B. hinsichtlich evtl. Störfälle, z.B. bei Trafo-Stationen, zu prüfen,<br />

welche Menge anfallen kann bzw. in der Abscheideranlage zurückgehalten<br />

werden muss.<br />

straßen empfiehlt sich häufig, das Waschwasser im Kreislauf zu führen<br />

(Recycling). Der gesamte Inhalt kann sich auf mehrere Ölschlammfänge<br />

verteilen. Ölschlammfänge mit Einlauf von oben, z.B. mit Gitterrostabdeckungen,<br />

sind nicht gestattet.<br />

Schlammanfall z.B. bei<br />

- Prozessabwässern mit definierten geringen Schlammmengen<br />

- allen Regenauffangflächen, an denen weder Straßenabrieb noch<br />

Schmutz durch Fahrverkehr oder ähnliches anfällt, z.B. den Auf fangtassen<br />

auf Tankfeldern<br />

- Tankstellen, PKW-Wäsche von Hand, Teilewäsche<br />

- Omnibus-Waschständen<br />

- Abwasser aus Reparaturwerkstätten<br />

- Betrieben der Energieversorgung, Maschinenfabriken<br />

- Waschplätzen für Baustellenfahrzeuge, Baumaschinen, landwirtschaftliche<br />

Maschinen<br />

- LKW-Waschständen<br />

- automatischen Fahrzeug- und Portalwaschanlagen<br />

bzw. Waschstraßen<br />

* Zur Ermittlung des Ölschlammfang-Inhaltes wird als NS die Bemessungsformel lt. 5.1. ohne Dichtefaktor f d und FAME-Faktor F f angesetzt.<br />

Schlammfangvolumen<br />

Die DIN 1999-100, die folgenden Mindestschlammfangvolumina anzuwenden:<br />

Nenngröße des Abscheiders NS Mindestschlammfangvolumen in Liter<br />

bis 3 600<br />

über 3 2.500<br />

Bei Aufteilung des Schlammfangvolumens auf mehrere Behälter muss das Einzelvolumen des jeweiligen Behälters mindestens das 100fache der<br />

Nenngröße mit f d = 1 betragen.

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