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Leichtflüssigkeitsabscheider - Kessel

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Abscheider<br />

<strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong><br />

Produkt- und Systemargumente<br />

Dichtheit bis zur<br />

Geländeoberkante Durch das teleskopische Aufsatzstück<br />

in Verbindung mit<br />

der Lippendichtung wird verhindert,<br />

dass Leichtflüssigkeiten<br />

umweltschädigend ins<br />

Erdreich gelangen.<br />

Effektive Funktionsweise Das Besondere an den KESSEL-<strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong>n ist die optimierte Hydraulik.<br />

Die vorgeschriebenen Ausleitewerte werden mit extrem kleinvolumigen Schlammfängen erreicht.<br />

Niedrigere Entsorgungskosten sind das Ergebnis.<br />

Sicher und Langlebig Die geprüfte Statik, die Bruchsicherheit und die Dichtheit bis zur Ge lände oberkante sprechen für den<br />

Werkstoff Kunststoff.<br />

Der Werkstoff Polyethylen ist beständig gegen aggressive Abschwässer. Die absolute Dichtheit des Abscheider<br />

verhindert die Ex- oder Infiltration von Abwässern, was die Umelt zusätzlich belasten würde.<br />

KESSEL-Abscheider werden nicht aus Einzelteilen (vgl. Betonringe) übereinander gestapelt. Der Behälter<br />

besteht aus einem Stück. Durch den monolithischen Aufbau kann es nicht zu Undichtigkeiten kommen.<br />

Riss- und Bruchbildung sowie Einwachsen von Wurzelwerk wird vermieden.<br />

Bioethanol (E10) - Beständigkeit E 10 bedeutet eine Mischung aus 10% Bioethanol mit 90 % Ottokraftstoff.<br />

326 1.0<br />

Sind <strong>Kessel</strong>-Abscheider für Bioethandol geeignet?<br />

Aus wasserrechtlicher Sicht gilt gemäß Schreiben des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit folgendes:<br />

• gelangen mehr als 10 Liter E 10 bei Leckagen in den Abscheider, dann ist unverzüglich zu<br />

kontrollieren, und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu entleeren, zu reinigen und<br />

ordnungsgemäß zu entsorgen<br />

• nach aktuellem Informationsstand ist davon auszugehen, dass nach TRwS 781 errichtete und<br />

ordnungsgemäß betriebene Tankstellen die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllen<br />

• Direkteinleiter und davon abweichende Anlagen bedürfen der Einzelfallprüfung<br />

Aus baurechtlicher Sicht gilt:<br />

KESSEL-<strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong> sind bezüglich der verwendeten Werkstoffe im Kontakt mit Bioethanol<br />

geeignet<br />

• Dies deckt den gesamten Mischungsbereich Bioethanol/Ottokraftstoff ab, also auch den Bereich<br />

E 10 oder E 20<br />

• Der Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt diese Medieneinflüsse in<br />

ausreichender Form<br />

• Somit sind KESSEL- <strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong> dauerhaft für diesen Einsatzbereich geeignet<br />

• Dies betrifft rückwirkend auch alle Anlagen im Bestand<br />

• Unabhängig hiervon erweitert KESSEL die Gewährleistung der <strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong> auf<br />

Bioethanol<br />

Zusammenfassung:<br />

Bei ordnungsgemäßer Projektierung, Montage und Betrieb sind KESSEL- <strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong><br />

geeignet für den Einsatzbereich an Lager-, Umschlag, Abfüll- und Betankungsflächen, bei denen das<br />

Kraftstoffgemisch E 10 anfallen kann.

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