Leichtflüssigkeitsabscheider - Kessel
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Abscheider<br />
<strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong><br />
Produkt- und Systemargumente<br />
Dichtheit bis zur<br />
Geländeoberkante Durch das teleskopische Aufsatzstück<br />
in Verbindung mit<br />
der Lippendichtung wird verhindert,<br />
dass Leichtflüssigkeiten<br />
umweltschädigend ins<br />
Erdreich gelangen.<br />
Effektive Funktionsweise Das Besondere an den KESSEL-<strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong>n ist die optimierte Hydraulik.<br />
Die vorgeschriebenen Ausleitewerte werden mit extrem kleinvolumigen Schlammfängen erreicht.<br />
Niedrigere Entsorgungskosten sind das Ergebnis.<br />
Sicher und Langlebig Die geprüfte Statik, die Bruchsicherheit und die Dichtheit bis zur Ge lände oberkante sprechen für den<br />
Werkstoff Kunststoff.<br />
Der Werkstoff Polyethylen ist beständig gegen aggressive Abschwässer. Die absolute Dichtheit des Abscheider<br />
verhindert die Ex- oder Infiltration von Abwässern, was die Umelt zusätzlich belasten würde.<br />
KESSEL-Abscheider werden nicht aus Einzelteilen (vgl. Betonringe) übereinander gestapelt. Der Behälter<br />
besteht aus einem Stück. Durch den monolithischen Aufbau kann es nicht zu Undichtigkeiten kommen.<br />
Riss- und Bruchbildung sowie Einwachsen von Wurzelwerk wird vermieden.<br />
Bioethanol (E10) - Beständigkeit E 10 bedeutet eine Mischung aus 10% Bioethanol mit 90 % Ottokraftstoff.<br />
326 1.0<br />
Sind <strong>Kessel</strong>-Abscheider für Bioethandol geeignet?<br />
Aus wasserrechtlicher Sicht gilt gemäß Schreiben des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und<br />
Reaktorsicherheit folgendes:<br />
• gelangen mehr als 10 Liter E 10 bei Leckagen in den Abscheider, dann ist unverzüglich zu<br />
kontrollieren, und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu entleeren, zu reinigen und<br />
ordnungsgemäß zu entsorgen<br />
• nach aktuellem Informationsstand ist davon auszugehen, dass nach TRwS 781 errichtete und<br />
ordnungsgemäß betriebene Tankstellen die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllen<br />
• Direkteinleiter und davon abweichende Anlagen bedürfen der Einzelfallprüfung<br />
Aus baurechtlicher Sicht gilt:<br />
KESSEL-<strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong> sind bezüglich der verwendeten Werkstoffe im Kontakt mit Bioethanol<br />
geeignet<br />
• Dies deckt den gesamten Mischungsbereich Bioethanol/Ottokraftstoff ab, also auch den Bereich<br />
E 10 oder E 20<br />
• Der Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt diese Medieneinflüsse in<br />
ausreichender Form<br />
• Somit sind KESSEL- <strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong> dauerhaft für diesen Einsatzbereich geeignet<br />
• Dies betrifft rückwirkend auch alle Anlagen im Bestand<br />
• Unabhängig hiervon erweitert KESSEL die Gewährleistung der <strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong> auf<br />
Bioethanol<br />
Zusammenfassung:<br />
Bei ordnungsgemäßer Projektierung, Montage und Betrieb sind KESSEL- <strong>Leichtflüssigkeitsabscheider</strong><br />
geeignet für den Einsatzbereich an Lager-, Umschlag, Abfüll- und Betankungsflächen, bei denen das<br />
Kraftstoffgemisch E 10 anfallen kann.