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Brandenburgisches Ärzteblatt Ausgabe 03/2006

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BMG plant Änderung des Vertragsarztrechts<br />

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG)<br />

plant eine Änderung des Vertragsarztrechts,<br />

um so die Versorgungsengpässe in einigen Regionen<br />

Deutschlands abzumildern. Die „Eckpunkte<br />

für ein Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts<br />

sowie anderer Vorschriften“<br />

wurden den Koalitionsfraktionen bereits zur<br />

weiteren Abstimmung vorgelegt. Das Ministerium<br />

folgt damit in weiten Teilen dem Beschluss<br />

des 107. Deutschen Ärztetages zur Novellierung<br />

der (Muster-) Berufsordnung. Ziel sei es,<br />

die vertragsärztliche Berufsausübung durch<br />

die berufsrechtlichen Änderungen effizienter<br />

und damit wettbewerbsfähiger zu gestalten.<br />

„Trotz einer bundesweit ausreichenden hausärztlichen<br />

und fachärztlichen Versorgung bestehen<br />

in einigen Regionen, insbesondere in<br />

den neuen Ländern, Versorgungsengpässe,<br />

die mit dem bisherigen Sicherstellungsinstrumentarium<br />

nicht zufrieden stellend gelöst werden<br />

können“, heißt es in den Eckpunkten.<br />

Maßnahmen wie Umsatzgarantien haben die<br />

erhoffte Wirkung bislang verfehlt.<br />

Nach den Plänen des BMG sollen die Möglichkeiten<br />

zur Anstellung von Ärzten erweitert werden.<br />

Vertragsärzte sollen künftig unbegrenzt<br />

Ärzte verschiedener Fachrichtungen anstellen<br />

können, sofern dem keine Zulassungsbeschränkungen<br />

entgegenstehen. Dabei kann<br />

die Arbeitszeit individuell gestaltet werden. Zudem<br />

sollen Vertragsärzte die Möglichkeit erhalten,<br />

mehrere Praxen an verschiedenen Or-<br />

ten zu betreiben. Eine Beschränkung auf den<br />

Vertragsarztsitz oder den KV-Bezirk ist explizit<br />

nicht vorgesehen. Allerdings muss gewährleistet<br />

werden, dass „die ordnungsgemäße Versorgung<br />

der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes<br />

nicht beeinträchtigt wird“. Diese<br />

Option könnte die Situation in den unterversorgten<br />

Gebieten Brandenburgs entspannen,<br />

sofern Ärzte aus den Ballungsgebieten bereit<br />

sind, Zweigpraxen in den vom Ärztemangel<br />

bedrohten Regionen zu eröffnen. Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt (SPD) sieht<br />

darin auch eine Zukunftsperspektive für den<br />

medizinischen Nachwuchs. In einem Interview<br />

mit dem „Tagesspiegel“ sagte sie: „Junge Mediziner,<br />

die sich wegen einer Praxisgründung<br />

nicht verschulden wollen, haben dann mehr<br />

Chancen – auch als Angestellte.“<br />

Im Eckpunktepapier sind – neben der Liberalisierung<br />

des Vertragsarztrechts – weitere gesetzliche<br />

Lockerung enthalten, die ausschließlich<br />

bei drohender Unterversorgung gelten<br />

sollen. So soll in entsprechenden Planungsbereichen<br />

die derzeit bestehende Altersgrenze<br />

von 55 Jahren für die Erstzulassung von Vertragsärzten<br />

aufgehoben werden. Überdies soll<br />

die Altersgrenze von 68 Jahren, die momentan<br />

für die vertragsärztliche Berufsausübung<br />

gilt, hinausgeschoben werden. Diese Regelung<br />

gilt allerdings nur solange, bis das Versorgungsdefizit<br />

überwunden ist. Der Deutsche<br />

Ärztetag hatte die Kassenärztlichen Vereini-<br />

Beitragsveranlagung für das Jahr <strong>2006</strong><br />

Wie bereits im letzten Jahr möchte die Rechtsabteilung<br />

ihre Kammermitglieder über die erforderliche<br />

Erhebung der Ärztekammer-Beiträge<br />

informieren:<br />

Die Landesärztekammer Brandenburg ist die<br />

Selbstverwaltung der Ärzte im Land Brandenburg.<br />

Die Mitgliedschaft hat für die Ärzte den<br />

Vorteil, dass die ärztlichen Belange so unbürokratisch<br />

und unabhängig von staatlichen<br />

Erfordernissen wie möglich erledigt werden.<br />

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung<br />

ihres Geschäftsbetriebs erhebt<br />

die Landesärztekammer Brandenburg einen<br />

Kammerbeitrag auf der Grundlage der Beitragsordnung.<br />

Beitragspflichtig sind alle Ärztinnen<br />

und Ärzte, die kraft Heilberufsgesetz<br />

Angehörige der Landesärztekammer Brandenburg<br />

sind, d.h. wer im Land Brandenburg<br />

seinen ärztlichen Beruf ausübt, oder, falls er<br />

seinen Beruf nicht ausübt, seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt hat.<br />

Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den<br />

Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit, die der<br />

Kammerangehörige im vorletzten Jahr vor<br />

dem Beitragsjahr erzielt hat. Bemessungsgrundlage<br />

für den Beitrag <strong>2006</strong> sind also die<br />

im Jahr 2004 erzielten Einkünfte aus ärztlicher<br />

Tätigkeit. Hat der Kammerangehörige<br />

in 2004 keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt,<br />

sind die in 2005 erzielten Einkünfte aus ärztlicher<br />

Tätigkeit zugrunde zu legen. Einkünfte<br />

aus ärztlicher Tätigkeit sind bei niedergelassenen<br />

Ärzten der Gewinn aus selbstständiger<br />

Tätigkeit, d.h. die Praxiseinnahmen (Umsatz<br />

aus Vertragsarzt- und Privatpraxis) abzüglich<br />

der Betriebsausgaben (Praxisausgaben), bei<br />

verbeamteten und angestellten Ärzten deren<br />

Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerkarte abzüglich<br />

Werbungskosten. Nach sieben Jahren mit<br />

sinkendem bzw. gleichbleibend niedrigem<br />

Kammerbeitrag wurde auf der Kammerversammlung<br />

im September eine Beitragserhöhung<br />

auf 0,56% der Einkünfte aus ärztlicher<br />

Tätigkeit beschlossen, um der Landesärztekammer<br />

Brandenburg weiterhin die Erfüllung<br />

ihrer durch die Aufsichtsbehörde zugewiese-<br />

Kammerinformationen<br />

gungen, Krankenkassen und Länder bereits<br />

2004 aufgefordert, die Altersgrenze in unterversorgten<br />

Gebieten aufzuheben und die Bedarfsplanung<br />

und Zulassungsbeschränkungen<br />

in der vertragsärztlichen Versorgung praxisorientierter<br />

zu gestalten.<br />

Eine der formulierten Neuregelungen könnte<br />

schwerwiegende Folgen für die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen haben: Sollten die KVen<br />

die vom Landesausschuss festgestellten Versorgungslücken<br />

nicht schließen können, kann<br />

der Sicherstellungsauftrag den Krankenkassen<br />

übertragen werden. Diese wären dann in<br />

der Pflicht, die Engpässe durch den Abschluss<br />

von Einzelverträgen zu beseitigen. Die dadurch<br />

entstehen Kosten müssten die KVen tragen.<br />

Um die wirtschaftliche Situation von<br />

Ärzten in Ostdeutschland zu verbessern ist<br />

geplant, den Vergütungsabschlag für privatärztliche<br />

Leistungen aufzuheben. Gleiches<br />

soll für Zahnärzte und Hebammen gelten.<br />

Sollten die im Eckpunktepapier festgehaltenen<br />

Maßnahmen in ein Gesetz gegossen<br />

werden, könnte das Vertragsarztrecht endlich<br />

an die praktischen Erfordernisse angepasst<br />

werden. Viele der Punkte, die in der<br />

(Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer<br />

enthalten sind, können bislang<br />

nämlich nicht von den Landesärztekammern<br />

umgesetzt werden, weil sie das bestehende<br />

Recht verletzen würden. J. B.<br />

nen und durch die ärztliche Selbstverwaltung<br />

übernommenen Aufgaben zu ermöglichen.<br />

Die Beitragsveranlagung erfolgt grundsätzlich<br />

durch Selbsteinstufung des Kammerangehörigen.<br />

Sie haben daher – wie in jedem<br />

Frühjahr – eine Veranlagungserklärung erhalten.<br />

Als Nachweis zur Selbsteinstufung<br />

muss bis zum 1. März dieses Jahres eine Kopie<br />

des entsprechenden Auszuges des Einkommenssteuerbescheides<br />

des Bezugsjahres<br />

der Beitragsbemessung oder, bis zum Vorliegen<br />

des ESt-Bescheides, eine schriftliche<br />

Bestätigung des Steuerberaters eingereicht<br />

werden. Falls der Landesärztekammer Brandenburg<br />

diese Selbsteinstufung bis zum vorgenannten<br />

Datum nicht vorliegt oder die<br />

Nachweise nach § 3 Abs. 1 Beitragsordnung<br />

fehlen, kann die Grundlage der Beitragsfestsetzung<br />

geschätzt werden (Schätzgrundlage<br />

kann das Vorjahresergebnis sein). In zweifelhaften<br />

Fällen kann auch das Finanzamt<br />

um Auskunft gebeten werden. Ist eine Schätzung<br />

der Einkünfte nicht möglich, kann ein<br />

<strong>Brandenburgisches</strong> <strong>Ärzteblatt</strong> 3/<strong>2006</strong> 16. Jahrgang<br />

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