Bearbeitet von Herrn Jaekel E-Mail Mark.Jaekel@mw ...
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rechtlichen Ermächtigungsgrundlage nicht mehr gegeben. Durch eine nachträgliche Ausweitung<br />
der zulässigen Begleitpersonen würde die wissenschaftliche Auswertung des nds. Modellversuchs<br />
jedoch verfälscht und dadurch unbrauchbar; vor allem, da die Teilnehmer am nds. Modellversuch<br />
auch nach Erhalt des Kartenführerscheins noch Gegenstand der Evaluation sind<br />
bzw. sein werden.<br />
Eine Ausweitung der zulässigen Begleitpersonen für die Teilnehmer am nds. Modellversuch auf<br />
Begleitpersonen, die die Voraussetzungen des § 48a Abs. 5 FeV erfüllen, ist daher nicht möglich.<br />
3. Erteilung einer mit Begleitauflage versehenem Fahrerlaubnis der Klasse B an Inhaber einer<br />
Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum:<br />
Kann einem Inhaber einer entsprechenden ausländischen Fahrerlaubnis – nach Erfüllung der<br />
übrigen Voraussetzungen – lediglich auf Grund des noch nicht erreichten Mindestalters keine<br />
deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden, so bestehen keine Bedenken, gemäß den Voraussetzungen<br />
der §§ 31, 48a FeV die entsprechende Fahrerlaubnis in eine auflagenbeschränkte deutsche<br />
Fahrerlaubnis unter Absenkung des Mindestalters gemäß § 48a Abs. 1 FeV umzuschreiben.<br />
Alternativ ist in diesen Fällen (nach wie vor) eine Umschreibung ohne Begleitauflage möglich,<br />
sofern eine entsprechende Bescheinigung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung<br />
vorgelegt wird.<br />
4. Teilnahme des Begleiters am Aufbauseminar<br />
Sollte der Fahranfänger im Rahmen der Teilnahme am Modellversuch einen Verstoß nach Kategorie<br />
A der Anlage 12 zu § 34 FeV begehen, führt dies zur Anordnung der Teilnahme an einem<br />
Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG. Die Teilnahme an der nach § 2b Abs. 1 StVG<br />
vorgeschriebenen Fahrprobe hat, sofern diese vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt, in<br />
Begleitung zu erfolgen. Gleiches gilt für das Aufbauseminar gemäß § 6e Abs. 3 StVG.<br />
Für Rückfragen zum „begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ steht Ihnen ab dem 01.03.2006 die<br />
Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Tel.: 0511/3034-0, Telefax:<br />
0511/3034-2099, Email: Poststelle@nlstbv.niedersachsen.de) zur Verfügung.<br />
Im Auftrage<br />
Gez. <strong>Jaekel</strong>