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Egon Schiele, Blinde Mutter - Bundesministerium für Unterricht ...

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argumentierte vor Gericht, dass die Namensgebung seinerzeit durch einen einseitigen<br />

Beschluss des Gemeinderates erfolgt sei und die Umbenennung einer städtischen<br />

Dienststelle jederzeit durch einen einseitigen Hoheitsakt vorgenommen werden könne. Das<br />

Landesgericht Linz folgte dieser Argumentation jedoch nicht und verurteilte die Stadt am 17.<br />

April 1963 dazu, wiederum die alte Bezeichnung zu verwenden. In der Urteilsbegründung<br />

führte das Gericht aus, dass sich die Stadt 1953 verpflichtet habe, die Galerie mit dem<br />

Zusatz „Wolfgang Gurlitt Museum“ zu benennen, weswegen zwischen den Parteien ein<br />

rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen sei. Die Stadt Linz schöpfte alle rechtlichen<br />

Möglichkeiten aus, die causa ging bis zum Obersten Gerichtshof, der am 22. Oktober 1963<br />

<strong>für</strong> Wolfgang Gurlitt entschied, sodass die Neue Galerie wieder den Beisatz „Wolfgang Gurlitt<br />

Museum“ führen musste. 144<br />

Da sich die Stadt Linz mit der Sichtbarmachung des Beisatzes – etwa auf dem Gebäude und<br />

den Eintrittskarten der Neuen Galerie – Zeit ließ, setzte Gurlitt am 12. Februar 1964 die<br />

gerichtliche Exekution des Urteils gegen die Stadtgemeinde Linz durch. Daraufhin gebar<br />

Kulturverwaltungsdirektor Kreczi die Idee, die von Gurlitt erworbene Sammlung zwar unter<br />

dem Titel „Neue Galerie – Wolfgang Gurlitt Museum“ zu führen, sie aber nur als eine von<br />

acht Abteilungen der Kultureinrichtung „Galerie der Stadt Linz“ anzusehen. Dieser Vorschlag<br />

fand auch unter den Magistratsjuristen entsprechende Beachtung, wurde aber dann doch<br />

nicht verwirklicht. 145<br />

Wolfgang Gurlitt brachte im Oktober 1964 erneut einen Antrag auf Exekution gegen die<br />

Stadtgemeinde Linz ein. Er bekrittelte diesmal, dass auf dem Briefpapier der Neuen Galerie<br />

diese Bezeichnung in großen Buchstaben aufschien, während die Fortsetzung „der Stadt<br />

Linz Wolfgang Gurlitt Museum“ darunter in wesentlich kleinerer Schrift gesetzt sei. Das<br />

Bezirksgericht Linz entschied in diesem Fall aber gegen ihn. Das Gericht wies seinen Antrag<br />

am 18. November 1964 ab, weil die Stadt Linz „lediglich zu einer bestimmten Bezeichnung<br />

ihrer Galerie (verpflichtet sei), ohne dass hierbei urteilsmäßig ausgesprochen worden wäre,<br />

in welcher äußerer Form diese Bezeichnung zu erfolgen hätte“. 146<br />

Wolfgang Gurlitt verstarb am 26. März 1965 in München. 147<br />

144<br />

Walter Schuster, Archiv der Stadt Linz, Die „Sammlung Gurlitt“ der Neuen Galerie der Stadt Linz, ungedruckter<br />

Bericht, Linz 1999. S. S. 74f.<br />

145<br />

Walter Schuster, Archiv der Stadt Linz, Die „Sammlung Gurlitt“ der Neuen Galerie der Stadt Linz, ungedruckter<br />

Bericht, Linz 1999. S. S. 75f.<br />

146<br />

Walter Schuster, Archiv der Stadt Linz, Die „Sammlung Gurlitt“ der Neuen Galerie der Stadt Linz, ungedruckter<br />

Bericht, Linz 1999. S. S. 76.<br />

147<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Gurlitt, abgerufen am 12. November 2011.<br />

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