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Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-342 - Landesanstalt für ...

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Natura 2000-<strong>Managementplan</strong><br />

<strong>8221</strong>-<strong>342</strong> „Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf“ 3.3 Lebensstätten von Arten<br />

Ökologie<br />

Die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) gilt nach der Roten Liste der Libellen Baden-<br />

Württembergs (HUNGER & SCHIEL 2006) als „gefährdet“ (Rote Liste Kategorie 3). In der<br />

demnächst erscheinenden neuen Fassung der bundesweiten Roten Liste der Libellen wird<br />

sie als „stark gefährdet“ (Kategorie 2) geführt (J. OTT, schriftl. Mitt.). Coenagrion mercuriale<br />

besiedelt in Baden-Württemberg gut besonnte, meist quellige Gräben und Bäche mit krautiger<br />

Vegetation, vorzugsweise mit Kleinröhrichten. Im Landkreis Ravensburg pflanzt sich die<br />

Art auch in Rinnsalen von zwei Kalkquellmooren (Primulo-Schoenetum ferruginei) fort. In den<br />

letzten Jahren wurde die Art außerdem vermehrt an größeren Fließgewässern festgestellt,<br />

deren Bedeutung <strong>für</strong> die Art jedoch noch nicht ausreichend bekannt ist.<br />

Die Helm-Azurjungfer ist eine ausbreitungsschwache Art, <strong>für</strong> die ein möglichst dicht gewobenes<br />

Netz an Vorkommen die entscheidende Voraussetzung zur Ausbildung einer stabilen<br />

Metapopulation ist.<br />

Verbreitung im <strong>Gebiet</strong><br />

Als Lebensstätte kann aktuell vor allem <strong>das</strong> Brunachgraben-System ausgewiesen werden.<br />

Die Nachweise im Untersuchungsjahr beschränken sich weitestgehend auf den ca. 300 m<br />

langen, entlang eines Feldwegs verlaufenden Grabenabschnitt östlich des Feldgehölzes bei<br />

der Einmündung des Rötenbachs. Bereiche, in denen die Art in den vergangenen Jahren im<br />

Rahmen des ASP nachgewiesen wurde und/oder die bei der Begehung als potenziell<br />

geeignet oder durch Pflegemaßnahmen aufwertbar eingestuft wurden, sind in die Lebensstätte<br />

einbezogen.<br />

Ein weiteres Vorkommen konnte im NSG Markdorfer Eisweiher nachgewiesen werden<br />

(BEER, schriftl. Mitt.: 2 Männchen, nachgewiesen am 17.06.2007 von LÖDERBUSCH).<br />

Der untere Abschnitt des Espengrabens ist aktuell zu stark eingetieft und durch Schilf und<br />

Gehölze beschattet, stellt jedoch eine geeignete Entwicklungsfläche dar.<br />

Die von Ende der 1980er Jahre stammenden Nachweise aus den Gräben im NSG<br />

„Hepbacher-Leimbacher Ried“ blieben im Rahmen dieser Untersuchung ebenso wie bereits<br />

zuvor bei Nachsuchen im Rahmen des ASP unbestätigt. Es handelt sich um eutrophe Moorgräben<br />

mit temporärer Wasserführung, die trotz der dort vor kurzem durchgeführten<br />

Maßnahmen <strong>für</strong> die Helm-Azurjungfer ungeeignet sind. Durchaus <strong>für</strong> die Besiedlung geeignet<br />

erscheinen hingegen die renaturierten bzw. kleinräumig durch Baggereinsatz „dynamisierten“<br />

Abschnitte der Brunnisaach. Ein ebenfalls hohes Potenzial besitzt ein kleiner<br />

Wiesengraben, welcher der Brunnisaach im Gewann „Hutwiesen“ am Rand des NSG von<br />

Nordosten her zufließt. Diese Bereiche sind als Entwicklungsflächen abgegrenzt.<br />

Im NSG „Lipbachsenke“ wurden keine <strong>für</strong> C. mercuriale geeigneten Gewässer festgestellt.<br />

Das Vorkommen im Brunachgraben ist im Zusammenhang mit dem deutlich größeren und<br />

stabileren Vorkommen im nur gut 600 m nördlich jenseits der Bahnlinie gelegenen Schwarzriedgraben<br />

bei Bermatingen zu sehen. Die dortige Population liegt zwar außerhalb des <strong>FFH</strong>-<br />

<strong>Gebiet</strong>s, wirkt jedoch über eine mögliche Zuwanderung von Tieren in <strong>das</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Gebiet</strong> hinein.<br />

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