Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-342 - Landesanstalt für ...
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Natura 2000-<strong>Managementplan</strong><br />
<strong>8221</strong>-<strong>342</strong> „Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf“ 5.3 Entwicklungsmaßnahmen<br />
5.3 Entwicklungsmaßnahmen<br />
5.3.1 Renaturierung von Fließgewässern<br />
Maßnahmenbeschreibung Renaturierung von Fließgewässern. Insbesondere<br />
Seefelder Aach und Lipbach<br />
Maßnahmenkürzel in Karte -<br />
Maßnahmenflächen-Nr. 39, 46<br />
Flächengröße 2,01 ha<br />
Durchführungszeitraum / Turnus einmalig<br />
Lebensraumtyp / Art Strömer [1131]<br />
Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.40<br />
Erläuterung:<br />
Kleine Flussmuschel [1032]<br />
Fließgewässer mit flutender Wasservegetation<br />
[3260]<br />
23.70<br />
23.90<br />
Herstellung eines naturhaften<br />
Gewässerverlaufs<br />
Extensivierung von Gewässerrandstreifen<br />
Verbesserung der Wasserqualität<br />
Die Seefelder Aach weist in dem innerhalb des <strong>FFH</strong>-<strong>Gebiet</strong>s liegenden Abschnitt eine naturferne<br />
Struktur mit begradigtem Lauf und Uferverbauungen auf, die nicht den Lebensraumansprüchen<br />
des Strömers entspricht.<br />
Zur Förderung der Habitatqualität ist insbesondere die Herstellung eines naturnahen,<br />
strukturreichen Gewässerverlaufs mit pendelndem Strömungsverlauf erforderlich, mit Ansätzen<br />
von Prall- und Gleithängen, mit Modulation der Fließgeschwindigkeiten des Wassers und<br />
mit ruhigeren Tiefstellen, die beispielsweise auch als Winterquartier geeignet sind. Ansätze<br />
in Form von aktiven Erosionsstellen sind bereits vorhanden und können evtl. über eine<br />
weitere Selbstentwicklung zur Schaffung von geeigneten Strukturen beitragen. Die Voraussetzung<br />
da<strong>für</strong> ist die Ausweisung von randlichen Entwicklungsmöglichkeiten evtl. über die<br />
Anlage von Gewässerrandstreifen. Von Bedeutung ist weiterhin eine Verbesserung der<br />
Wasserqualität.<br />
Die Renaturierung sollte nicht auf den Bereich des <strong>FFH</strong>-<strong>Gebiet</strong>s begrenzt bleiben sondern<br />
auch die ober- und unterhalb liegenden Abschnitte der Seefelder Aach einbeziehen, da die<br />
Wirkungen von hier aus in <strong>das</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Gebiet</strong> hineinreichen.<br />
Im Lipbach ist eine Verbesserung der Habitatqualität in erster Linie von einer Verbesserung<br />
der Wasserqualität abhängig. Nicht auszuschließen ist auch eine Beeinträchtigung<br />
ausgehend von der Population der invasiven gebietsfremden Art Sonnenbarsch im Quellgebiet<br />
des Lipbachs und im Espengraben, so <strong>das</strong>s eine Reduzierung des vom Sonnenbarsch<br />
ausgehenden Fraßdrucks vermutlich ebenfalls eine Entwicklungsmaßnahme darstellt.<br />
Hinweis: Für die dauerhafte Sicherung der Maßnahme ist der Erwerb von Grundstücken<br />
wichtig.<br />
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