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Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-342 - Landesanstalt für ...

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Natura 2000-<strong>Managementplan</strong><br />

<strong>8221</strong>-<strong>342</strong> „Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf“ 5.3 Entwicklungsmaßnahmen<br />

5.3 Entwicklungsmaßnahmen<br />

5.3.1 Renaturierung von Fließgewässern<br />

Maßnahmenbeschreibung Renaturierung von Fließgewässern. Insbesondere<br />

Seefelder Aach und Lipbach<br />

Maßnahmenkürzel in Karte -<br />

Maßnahmenflächen-Nr. 39, 46<br />

Flächengröße 2,01 ha<br />

Durchführungszeitraum / Turnus einmalig<br />

Lebensraumtyp / Art Strömer [1131]<br />

Zahlenkürzel der Maßnahmenschlüsselliste 23.40<br />

Erläuterung:<br />

Kleine Flussmuschel [1032]<br />

Fließgewässer mit flutender Wasservegetation<br />

[3260]<br />

23.70<br />

23.90<br />

Herstellung eines naturhaften<br />

Gewässerverlaufs<br />

Extensivierung von Gewässerrandstreifen<br />

Verbesserung der Wasserqualität<br />

Die Seefelder Aach weist in dem innerhalb des <strong>FFH</strong>-<strong>Gebiet</strong>s liegenden Abschnitt eine naturferne<br />

Struktur mit begradigtem Lauf und Uferverbauungen auf, die nicht den Lebensraumansprüchen<br />

des Strömers entspricht.<br />

Zur Förderung der Habitatqualität ist insbesondere die Herstellung eines naturnahen,<br />

strukturreichen Gewässerverlaufs mit pendelndem Strömungsverlauf erforderlich, mit Ansätzen<br />

von Prall- und Gleithängen, mit Modulation der Fließgeschwindigkeiten des Wassers und<br />

mit ruhigeren Tiefstellen, die beispielsweise auch als Winterquartier geeignet sind. Ansätze<br />

in Form von aktiven Erosionsstellen sind bereits vorhanden und können evtl. über eine<br />

weitere Selbstentwicklung zur Schaffung von geeigneten Strukturen beitragen. Die Voraussetzung<br />

da<strong>für</strong> ist die Ausweisung von randlichen Entwicklungsmöglichkeiten evtl. über die<br />

Anlage von Gewässerrandstreifen. Von Bedeutung ist weiterhin eine Verbesserung der<br />

Wasserqualität.<br />

Die Renaturierung sollte nicht auf den Bereich des <strong>FFH</strong>-<strong>Gebiet</strong>s begrenzt bleiben sondern<br />

auch die ober- und unterhalb liegenden Abschnitte der Seefelder Aach einbeziehen, da die<br />

Wirkungen von hier aus in <strong>das</strong> <strong>FFH</strong>-<strong>Gebiet</strong> hineinreichen.<br />

Im Lipbach ist eine Verbesserung der Habitatqualität in erster Linie von einer Verbesserung<br />

der Wasserqualität abhängig. Nicht auszuschließen ist auch eine Beeinträchtigung<br />

ausgehend von der Population der invasiven gebietsfremden Art Sonnenbarsch im Quellgebiet<br />

des Lipbachs und im Espengraben, so <strong>das</strong>s eine Reduzierung des vom Sonnenbarsch<br />

ausgehenden Fraßdrucks vermutlich ebenfalls eine Entwicklungsmaßnahme darstellt.<br />

Hinweis: Für die dauerhafte Sicherung der Maßnahme ist der Erwerb von Grundstücken<br />

wichtig.<br />

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