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Komm, wir reißen Zäune ein! - Landesarbeitsgemeinschaft ...

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dass Kinder ihre elementaren Bedürfnisse<br />

nicht ausleben können und in<br />

ihrem Spiel- und Bewegungsdrang,<br />

ihrer Lernfähigkeit und in ihren Wahrnehmungs-<br />

und Erlebnismöglichkeiten<br />

<strong>ein</strong>geschränkt<br />

werden. Unterschiedlichen<br />

(Schutz-) Bedürfnisse<br />

von Mädchen<br />

und Jungen<br />

<strong>wir</strong>d in der Regel<br />

ebenfalls nicht angemessenRechnung<br />

getragen.<br />

Die bereits 1992 herausgegebenen<br />

Mindeststandards zur Unterbringung<br />

junger Flüchtlinge sind daher leider<br />

auch heute noch aktuell. Da minderjährige<br />

Flüchtlinge, die unbegleitet<br />

nach Deutschland kommen, des besonderen<br />

Schutzes bedürfen, entwickelte<br />

sich in den 1990er Jahren die<br />

Forderung nach Clearingstellen und<br />

Erstversorgungs<strong>ein</strong>richtungen (s. Jugendhilfetag<br />

Leipzig 1996) zu <strong>ein</strong>em<br />

eigenen Themenschwerpunkt.<br />

Teilnahme von jungen Flüchtlingen<br />

an Ferienfreizeiten<br />

Seit 1993 gehören auch die jährlich vor<br />

Beginn der Osterferien herausgegebenen<br />

Aufrufe, junge Flüchtlinge auf<br />

Fahrten und in Ferienlager mitzunehmen,<br />

zum Programm der Aktionsgem<strong>ein</strong>schaft<br />

Junge Flüchtlinge in NRW.<br />

Ziel ist es, die Jugendverbände für die<br />

- 36 - - 37 -<br />

Lebenssituationen und Bedürfnisse junger<br />

Flüchtlinge zu sensibilisieren, ihre<br />

Aktionen und Angebote, wie bspw.<br />

Ferienfreizeiten, zu öffnen. Dadurch<br />

werden Jugendverbänden Perspekti-<br />

ven aufgezeigt, wie sie junge Flüchtlinge<br />

in ihre praktisch-pädagogische<br />

Arbeit integrieren können. Gleichzeitig<br />

erhalten Flüchtlingskinder ihrerseits die<br />

Möglichkeit, Gem<strong>ein</strong>schaft zu erleben,<br />

Freundschaften zu schließen und<br />

Anerkennung zu erfahren – und somit<br />

<strong>ein</strong> Stück weit Normalität zu erleben.<br />

Da für Flüchtlingskinder jedoch nach<br />

wie vor besondere aufenthaltsrechtliche<br />

Bestimmungen gelten, ist ihnen die<br />

Teilnahme an Freizeiten erschwert.<br />

Die Aktionsgem<strong>ein</strong>schaft Junge Flüchtlinge<br />

in NRW versucht, hierfür pragmatische<br />

Lösungen zu finden und hat<br />

dazu Kontakt mit den zuständigen Innenministern<br />

von Nordrh<strong>ein</strong>-Westfalen<br />

aufgenommen. Sowohl im Gespräch<br />

mit Innenminister Franz-Josef Kniola<br />

1996 als auch mit Innenminister Fritz<br />

Behrends 2001 war es gelungen, <strong>ein</strong>e<br />

Zusage zu er<strong>wir</strong>ken, dass Kinder und<br />

Jugendliche auf Ferienfreizeiten mitgenommen<br />

werden dürfen. Zwar gab<br />

und gibt es immer noch k<strong>ein</strong>en Rechtsanspruch<br />

auf Teilnahme. Ausländerbehörden<br />

können aber auf Antrag im<br />

Einzelfall darüber befinden, ob<br />

die jeweiligen Umstände die Erteilung<br />

<strong>ein</strong>er auf die Dauer der<br />

Reise befristeten Aufenthaltserlaubnis<br />

zulassen. Dadurch <strong>wir</strong>d<br />

zum Ende der Auslandsfahrt die<br />

Wieder<strong>ein</strong>reise nach Deutschland<br />

möglich.<br />

Seit Ende 2010 ist in Nordrh<strong>ein</strong>-<br />

Westfalen die sogenannte<br />

„Residenzpflicht“ aufgehoben.<br />

Themen Themen<br />

Flüchtlingskinder können sich nun zumindest<br />

im gesamten Gebiet des Bundeslandes<br />

Nordrh<strong>ein</strong>-Westfalen erlaubnisfrei<br />

aufhalten. Die Einschränkungen<br />

gelten jedoch weiterhin für Reisen in<br />

andere Bundesländer und ins Ausland.

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