Komm, wir reißen Zäune ein! - Landesarbeitsgemeinschaft ...
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dass Kinder ihre elementaren Bedürfnisse<br />
nicht ausleben können und in<br />
ihrem Spiel- und Bewegungsdrang,<br />
ihrer Lernfähigkeit und in ihren Wahrnehmungs-<br />
und Erlebnismöglichkeiten<br />
<strong>ein</strong>geschränkt<br />
werden. Unterschiedlichen<br />
(Schutz-) Bedürfnisse<br />
von Mädchen<br />
und Jungen<br />
<strong>wir</strong>d in der Regel<br />
ebenfalls nicht angemessenRechnung<br />
getragen.<br />
Die bereits 1992 herausgegebenen<br />
Mindeststandards zur Unterbringung<br />
junger Flüchtlinge sind daher leider<br />
auch heute noch aktuell. Da minderjährige<br />
Flüchtlinge, die unbegleitet<br />
nach Deutschland kommen, des besonderen<br />
Schutzes bedürfen, entwickelte<br />
sich in den 1990er Jahren die<br />
Forderung nach Clearingstellen und<br />
Erstversorgungs<strong>ein</strong>richtungen (s. Jugendhilfetag<br />
Leipzig 1996) zu <strong>ein</strong>em<br />
eigenen Themenschwerpunkt.<br />
Teilnahme von jungen Flüchtlingen<br />
an Ferienfreizeiten<br />
Seit 1993 gehören auch die jährlich vor<br />
Beginn der Osterferien herausgegebenen<br />
Aufrufe, junge Flüchtlinge auf<br />
Fahrten und in Ferienlager mitzunehmen,<br />
zum Programm der Aktionsgem<strong>ein</strong>schaft<br />
Junge Flüchtlinge in NRW.<br />
Ziel ist es, die Jugendverbände für die<br />
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Lebenssituationen und Bedürfnisse junger<br />
Flüchtlinge zu sensibilisieren, ihre<br />
Aktionen und Angebote, wie bspw.<br />
Ferienfreizeiten, zu öffnen. Dadurch<br />
werden Jugendverbänden Perspekti-<br />
ven aufgezeigt, wie sie junge Flüchtlinge<br />
in ihre praktisch-pädagogische<br />
Arbeit integrieren können. Gleichzeitig<br />
erhalten Flüchtlingskinder ihrerseits die<br />
Möglichkeit, Gem<strong>ein</strong>schaft zu erleben,<br />
Freundschaften zu schließen und<br />
Anerkennung zu erfahren – und somit<br />
<strong>ein</strong> Stück weit Normalität zu erleben.<br />
Da für Flüchtlingskinder jedoch nach<br />
wie vor besondere aufenthaltsrechtliche<br />
Bestimmungen gelten, ist ihnen die<br />
Teilnahme an Freizeiten erschwert.<br />
Die Aktionsgem<strong>ein</strong>schaft Junge Flüchtlinge<br />
in NRW versucht, hierfür pragmatische<br />
Lösungen zu finden und hat<br />
dazu Kontakt mit den zuständigen Innenministern<br />
von Nordrh<strong>ein</strong>-Westfalen<br />
aufgenommen. Sowohl im Gespräch<br />
mit Innenminister Franz-Josef Kniola<br />
1996 als auch mit Innenminister Fritz<br />
Behrends 2001 war es gelungen, <strong>ein</strong>e<br />
Zusage zu er<strong>wir</strong>ken, dass Kinder und<br />
Jugendliche auf Ferienfreizeiten mitgenommen<br />
werden dürfen. Zwar gab<br />
und gibt es immer noch k<strong>ein</strong>en Rechtsanspruch<br />
auf Teilnahme. Ausländerbehörden<br />
können aber auf Antrag im<br />
Einzelfall darüber befinden, ob<br />
die jeweiligen Umstände die Erteilung<br />
<strong>ein</strong>er auf die Dauer der<br />
Reise befristeten Aufenthaltserlaubnis<br />
zulassen. Dadurch <strong>wir</strong>d<br />
zum Ende der Auslandsfahrt die<br />
Wieder<strong>ein</strong>reise nach Deutschland<br />
möglich.<br />
Seit Ende 2010 ist in Nordrh<strong>ein</strong>-<br />
Westfalen die sogenannte<br />
„Residenzpflicht“ aufgehoben.<br />
Themen Themen<br />
Flüchtlingskinder können sich nun zumindest<br />
im gesamten Gebiet des Bundeslandes<br />
Nordrh<strong>ein</strong>-Westfalen erlaubnisfrei<br />
aufhalten. Die Einschränkungen<br />
gelten jedoch weiterhin für Reisen in<br />
andere Bundesländer und ins Ausland.