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Hilfen für suchtkranke Menschen in besonderen sozialen ...

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach<br />

§ 67 SGB XII<br />

Zur teilhabeorientierten Kooperation von Suchthilfe und<br />

Wohnungsnotfallhilfe


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

Basisthesen und weiterführende Überlegungen zu<br />

e<strong>in</strong>er versorgungspolitischen Diskussion<br />

I.<br />

II.<br />

III.<br />

IV.<br />

V.<br />

Für <strong>Menschen</strong> mit <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten ist die Wohnungslosenhilfe die<br />

def<strong>in</strong>ierte Anlaufstelle und hält vielerorts differenzierte Hilfeangebote <strong>für</strong> diese Zielgruppe<br />

vor. Mit e<strong>in</strong>er großen Bandbreite von niederschwelligen Beratungs- und Kontaktformen bis<br />

h<strong>in</strong> zu vielfältigen Wohn- und Arbeitsangeboten kann dort der <strong>in</strong>dividuelle Bedarf bei<br />

<strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten sachgerecht gedeckt werden.<br />

Die Suchthilfe verfügt fast nur im Bereich der Drogenhilfe über niederschwellige und<br />

aufsuchende Kontakt- und Betreuungsformen; „suchtbegleitende“ Wohnformen und<br />

<strong>in</strong>sbesondere spezifische Arbeits- und Beschäftigungsangebote fehlen <strong>in</strong> der ambulanten<br />

Suchthilfe fast überall 1 . Wenn und soweit der Hilfebedarf zur Überw<strong>in</strong>dung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten jedoch von der Suchthilfe nicht umfassend abgedeckt werden<br />

kann, s<strong>in</strong>d deren Leistungen auch „leistungsrechtlich“ nicht vorrangig.<br />

Das Vorliegen besonderer sozialer Schwierigkeiten ist Erfordernis <strong>für</strong> Unterstützungs-<br />

ansprüche nach §67 SGB XII. E<strong>in</strong> daraus resultierender umfassender Hilfeauftrag kann nicht<br />

e<strong>in</strong>fach teilweise an e<strong>in</strong>en zuwendungsf<strong>in</strong>anzierten Hilfebereich wie die Suchthilfe<br />

abgetreten werden, dessen Leistungen weder <strong>in</strong> Qualität noch Umfang vom Leistungsträger<br />

des SGB XII wirksam gesteuert werden (können)- die leistungsrechtlich b<strong>in</strong>dende<br />

Fallverantwortung muss deshalb beim Leistungserbr<strong>in</strong>ger nach §67 2 bleiben. E<strong>in</strong>e<br />

verb<strong>in</strong>dliche Leistungsübertragung wäre nur denkbar, wenn und soweit Leistungen der<br />

Suchthilfe bedarfsdeckend nach §§53ff gestaltet würden.<br />

Aus der Zielperspektive e<strong>in</strong>er Bewältigung der <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten<br />

wohnungsloser <strong>Menschen</strong> ist das gleichzeitige Auftreten von Wohnungslosigkeit und<br />

Substanzabhängigkeit als Teil e<strong>in</strong>er komplexen Gemengelage aus biografischen Faktoren,<br />

unverschuldeten Schicksalsschlägen, Persönlichkeitsstrukturen und schädigenden eigenen<br />

Verhaltensmustern zu sehen. Nur selten kann e<strong>in</strong> direkter Kausalzusammenhang zwischen<br />

sozialer Exklusion und Sucht (und damit e<strong>in</strong> denkbarer fachlicher(!) Vorrang e<strong>in</strong>er<br />

Suchthilfeleistung) unterstellt und <strong>in</strong> der Folge auch konstruktiv genutzt werden.<br />

Diagnostisch s<strong>in</strong>d Suchtprobleme bei <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten<br />

mehrheitlich als Suchtmittelmissbrauch e<strong>in</strong>zustufen; die Frage e<strong>in</strong>er suchtbezogenen<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Behandlungsbedürftigkeit ist <strong>in</strong>sofern nicht generalisiert und pauschal zu<br />

1 Abgesehen von stationären Maßnahmen der Leistungen des SGB V oder VI gibt es <strong>für</strong> abhängige <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> der<br />

Suchthilfe im Rahmen des SGB XII nur wenige Wohnformen, überwiegend mit Abst<strong>in</strong>enzvoraussetzung, die den<br />

tatsächlichen Unterbr<strong>in</strong>gungsbedarf <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise abdecken können.<br />

2 Paragrafenbezeichnungen beziehen sich auf das SGB XII, soweit nicht anders angegeben<br />

2


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

VI.<br />

VII.<br />

VIII.<br />

beantworten, auch e<strong>in</strong> ethisch fundierter zeitlicher Vorrang krankheitsbezogener<br />

mediz<strong>in</strong>ischer <strong>Hilfen</strong> kann mehrheitlich nicht unterstellt werden.<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten haben häufig Vorerfahrungen mit der<br />

Suchthilfe, die subjektiv als unbefriedigend und wirkungslos erlebt wurden; es besteht<br />

deshalb oft e<strong>in</strong>e nur ger<strong>in</strong>g belastbare Erfolgserwartung. Die ambulante Suchthilfe ist<br />

zudem mit ihrem Hilfeangebot selten <strong>für</strong> die spezifischen Bedarfe dieser Zielgruppe<br />

strukturiert (faktische Zugangs- und Nutzungsbarrieren) und verfügt auch eher selten über<br />

spezifische zielgruppenadäquate Handlungskompetenzen. Die ganz überwiegend<br />

abst<strong>in</strong>enzgebundenen Hilfeangebote der Suchthilfe entsprechen <strong>in</strong> der Regel nicht den<br />

Bedarfslagen und den realen Entwicklungsmöglichkeiten der <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong><br />

<strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten; aber auch die auf Konsumreduzierung (Kontrolliertes Tr<strong>in</strong>ken)<br />

abzielende Hilfeangebote s<strong>in</strong>d überwiegend auf e<strong>in</strong>e Klientel orientiert, die mehrheitlich <strong>in</strong><br />

noch stabilen <strong>sozialen</strong> Verhältnissen lebt.<br />

Gerade angesichts der vielfältigen Misserfolgs- und Ausgrenzungserfahrungen wohnungs-<br />

loser <strong>Menschen</strong> und ihrer überdurchschnittlich oft erlittenen Traumatisierungen braucht<br />

jede Veränderungsmotivation e<strong>in</strong>en stabilen und verlässlichen Vertrauensrahmen und im<br />

Kontext e<strong>in</strong>er Abhängigkeit auch oft lange Entwicklungszeiten. E<strong>in</strong>e wirksame<br />

Veränderungsmotivierung kann bei diesen <strong>Menschen</strong> aufgrund ihrer <strong>besonderen</strong><br />

Problemlagen auch nicht im Rahmen konsekutiver „Wenn-Dann“-<strong>Hilfen</strong> erreicht werden,<br />

sondern muss sich auf tatsächlich unmittelbar erlebbare, <strong>in</strong>dividualisierte und längerfristig<br />

stabile Zielperspektiven und auf reale Teilhabe beziehen.<br />

Zielführend s<strong>in</strong>d deshalb <strong>in</strong>telligente Vernetzungslösungen 3 an der Schnittstelle zwischen<br />

den beiden Hilfebereichen. Für e<strong>in</strong>e wirksame und nachhaltige Entwicklung müssen dabei<br />

verlässliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>für</strong> Teilhabe gesichert oder gezielt aufgebaut werden (z.B.<br />

sozialer Arbeitsmarkt). E<strong>in</strong>e notwendige Konzeptualisierung solcher <strong>Hilfen</strong> <strong>in</strong> der Struktur<br />

der <strong>Hilfen</strong> nach § 67 sollte sich dabei stets aus e<strong>in</strong>er engen fachlichen Kooperation zwischen<br />

Suchthilfe und Wohnungslosenhilfe entwickeln. Wesentlich dabei s<strong>in</strong>d sowohl der Erhalt<br />

verlässlicher personaler Vertrauensbeziehungen als auch klarer und stützender Alltags-<br />

strukturen. In solche neuen <strong>Hilfen</strong> kann die Fachlichkeit der Suchthilfe möglicherweise <strong>in</strong><br />

Form von modularen Leistungen nach § 53 e<strong>in</strong>bezogen werden 4 ; <strong>in</strong> der Bündelung der<br />

verschiedenen fachlichen <strong>Hilfen</strong> aber muss die Wohnungslosenhilfe e<strong>in</strong>e Case-<br />

Management-Funktion behalten.<br />

3 Intelligente Vernetzungslösungen <strong>in</strong> diesem Kontext s<strong>in</strong>d geme<strong>in</strong>sam / partnerschaftlich entwickelte Vernetzungen unter<br />

e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>deutigen Teilhabeorientierung, die konzeptionell unter E<strong>in</strong>beziehung der Fachlichkeit beider Bereiche entwickelt<br />

und arbeitsteilig verpflichtend erbracht werden.<br />

4 Diese Leistungsmodule nach § 53 s<strong>in</strong>d von der Suchthilfe als zielgruppenspezifische E<strong>in</strong>gliederungshilfen neben der<br />

allgeme<strong>in</strong>en Dase<strong>in</strong>svorsorge zu entwickeln. Auf sie besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch, wenn die Teilhabe neben den<br />

<strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten auch durch die Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>er Suchterkrankung e<strong>in</strong>geschränkt oder bedroht ist.<br />

3


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

IX.<br />

Bei e<strong>in</strong>em erheblichen Teil wohnungsloser <strong>Menschen</strong> mit Suchtproblemen ist davon<br />

auszugehen, dass aus der Perspektive e<strong>in</strong>er angestrebten Inklusion die Wohnungslosenhilfe<br />

den wesentlichen Lebenskontext darstellt, der im Interesse e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tendierten Verr<strong>in</strong>gerung<br />

von Problemlagen nicht vorschnell <strong>in</strong> Frage gestellt werden sollte. Entwicklungsschritte<br />

werden sich <strong>in</strong>sofern überwiegend als graduelle Reduzierung e<strong>in</strong>es Bedarfs an<br />

professioneller Hilfe beschreiben lassen und eher selten als abrupte Ablösung aus den mit<br />

dem Hilfesystem verbundenen personalen Bezügen. Erfahrungen aus der Praxis machen<br />

aber auch deutlich, dass dennoch auch bei <strong>Menschen</strong> dieser Zielgruppe e<strong>in</strong>e konsequent<br />

mit dem betroffenen <strong>Menschen</strong> personenzentriert, nachhaltig und zielorientiert gestaltete<br />

Hilfe durchaus zur Beendigung oder wesentlichen Reduktion e<strong>in</strong>es sonst womöglich<br />

lebenslangen vielfältigen Hilfebedarfs führen kann: qualifizierte Hilfe rechnet sich!<br />

1. Suchtprobleme bei <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong><br />

<strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten<br />

― KlientInnen der Wohnungslosenhilfe haben zu e<strong>in</strong>em hohen Teil (bis zu 70%) e<strong>in</strong>en<br />

problematischen Suchtmittelkonsum. Dabei handelt es sich allerd<strong>in</strong>gs mehrheitlich um e<strong>in</strong>en<br />

Suchtmittelmissbrauch, nur bei e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>eren Teil dieser <strong>Menschen</strong> s<strong>in</strong>d die mediz<strong>in</strong>isch-<br />

diagnostischen Kriterien <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Abhängigkeit erfüllt (s. Forschungsdaten <strong>in</strong>: Körkel, J.:<br />

Zieloffene Suchtarbeit mit Wohnungslosen. 2007 – zitiert von Reifferscheid bei der DHS-<br />

Tagung 2010).<br />

― Bei <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> Wohnungsnot ist <strong>in</strong> aller Regel der problematische Suchtmittelkonsum eng<br />

verzahnt mit anderen eigendestruktiven oder sozial schädlichen Verhaltensmustern; <strong>in</strong> vielen<br />

Fällen ist <strong>in</strong>sofern der Suchtmittelkonsum auch subjektiv und objektiv als Versuch e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dividuellen Problembewältigung (nicht: Problemlösung) und Selbststabilisierung zu<br />

verstehen.<br />

― Es ist davon auszugehen, dass e<strong>in</strong> Teil der Zielgruppe mit Suchtproblemen <strong>in</strong> früheren<br />

Entwicklungsstadien ihrer gesundheitlichen/<strong>sozialen</strong> Probleme oder im Verlauf der Woh-<br />

nungslosigkeit auch erste Erfahrungen mit den Angeboten der Suchthilfe und Suchtmediz<strong>in</strong><br />

gemacht hat. Solche Kontakte waren aber offenbar unzureichend, zu wenig nachhaltig oder<br />

auch subjektiv unbefriedigend.<br />

― E<strong>in</strong> anderer Teil dieser <strong>Menschen</strong> sieht se<strong>in</strong>en problematischen Suchtmittelkonsum weniger<br />

als Ursache, sondern als Begleitersche<strong>in</strong>ung, emotionale Erleichterung und subjektive<br />

„L<strong>in</strong>derung“ der vielfältigen Probleme und ist von daher kaum unmittelbar an suchtspezi-<br />

fischen <strong>Hilfen</strong> <strong>in</strong>teressiert: Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz schafft <strong>für</strong> sich alle<strong>in</strong> ja tatsächlich noch<br />

ke<strong>in</strong>eswegs e<strong>in</strong>en gesicherten Ausweg aus persönlichen Problemlagen.<br />

4


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

― Gerade bei <strong>Menschen</strong> mit problematischem Suchtmittelkonsum ist – ähnlich wie nach den<br />

katamnestischen Erfahrungen <strong>in</strong> der Suchtreha – e<strong>in</strong>e wirksame und nachhaltige Änderung<br />

des Konsumverhaltens nur dann zu erwarten, wenn die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es geänderten<br />

Konsumverhaltens <strong>für</strong> den Betroffenen aus eigenem Erleben unmittelbar e<strong>in</strong>sichtig ist und <strong>in</strong><br />

ihren Auswirkungen positiv bewertet wird. Alle auch therapeutischen Bemühungen um e<strong>in</strong>e<br />

Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz scheitern solange mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit, wenn mit ihnen nur<br />

e<strong>in</strong>e vage Hoffnung auf e<strong>in</strong>e mögliche berufliche Teilhabe verbunden ist: wenn Langzeit-<br />

arbeitslose nach e<strong>in</strong>er erfolgreichen Suchtreha nicht unmittelbar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Beschäftigung<br />

<strong>in</strong>tegriert und dort stützend begleitet werden, ist die Rückfallquote extrem hoch. Solche<br />

kurzfristig nutzbaren und psychosozial gestützten Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten<br />

gibt es aber derzeit <strong>für</strong> <strong>Menschen</strong> mit Abhängigkeitsstörungen nahezu gar nicht mehr,<br />

obwohl e<strong>in</strong>zelne Projekte5 den gesellschaftlichen Nutzen e<strong>in</strong>er konsequenten Teilhabeorien-<br />

tierung längst belegt haben.<br />

2. Leistungsmöglichkeiten der ambulanten<br />

Suchthilfe (Dase<strong>in</strong>svorsorge)<br />

― Die ambulante Suchthilfe ist formalrechtlich e<strong>in</strong> „Leistungsangebot“ im Rahmen der<br />

kommunalen Dase<strong>in</strong>svorsorge und richtet sich von daher – unabhängig von der Art e<strong>in</strong>es<br />

aktuellen Hilfebedarfs - an alle Bevölkerungsgruppen. Ihre sozialpolitische Aufgabe ist es,<br />

ggfs. auch durch „aufsuchende“ Hilfeformen <strong>Menschen</strong> mit problematischem Suchtmittel-<br />

konsum zur wirkungsvollen Inanspruchnahme der <strong>für</strong> diese Störung mit Krankheitswert<br />

verfügbaren und zuständigen leistungsrechtlich geregelten <strong>Hilfen</strong> anzuregen und sie nach-<br />

haltig stützend zu begleiten. Diese Bedeutung der ambulanten Suchthilfe hängt zusammen<br />

mit e<strong>in</strong>em „Versagen“ des mediz<strong>in</strong>ischen Systems, <strong>in</strong> dem auf dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>er<br />

grundlegenden gesellschaftlichen Ambivalenz im Umgang v.a. mit legalen psychotropen<br />

Substanzen (Alkohol, Medikamente, Tabak) e<strong>in</strong>e Zuweisung gesundheitlich und/oder sozial<br />

auffälliger und behandlungsbedürftiger <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> das suchtspezifische Behandlungs-<br />

system bislang immer noch nur unzureichend gel<strong>in</strong>gt.<br />

― Die ambulante Suchthilfe ist damit formalrechtlich aber ke<strong>in</strong> vorrangiges Leistungsangebot:<br />

es gibt hier beispielsweise ke<strong>in</strong>e im Rahmen e<strong>in</strong>es Sozialleistungsrechts verb<strong>in</strong>dliche<br />

Leistungsbeschreibung, ke<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Hilfebedarfserfassung, ke<strong>in</strong> Bedarfsdeckungspr<strong>in</strong>-<br />

zip, ke<strong>in</strong>e aufwandsabhängige Leistungsvollf<strong>in</strong>anzierung und vor allem ke<strong>in</strong>erlei <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

sozialpolitisch gewünschte „Zielerreichung“ unumgängliche Mitwirkungsverpflichtung der<br />

Klienten! Sozialleistungsrechtlich relevante Hilfebedarfe bleiben deshalb auch bei Nutzung<br />

der Hilfemöglichkeiten der Suchthilfe, aber auch der Suchtselbsthilfe, grundsätzlich <strong>in</strong> der<br />

Umsetzungsverantwortung des jeweils zuständigen Leistungsträgers. E<strong>in</strong>e „Verlagerung“ der<br />

5 vgl. das sehr erfolgreiche Projekt Q-Tra<strong>in</strong> der AG Drogen Pforzheim <strong>für</strong> substituierte Drogenkonsumenten.<br />

5


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

Zuständigkeit von leistungsrechtlich festgestellten Hilfebedarfen wäre nur dann denkbar,<br />

wenn e<strong>in</strong>e zum<strong>in</strong>dest teilweise vorrangige leistungsrechtliche Zuständigkeit z.B. im Rahmen<br />

der E<strong>in</strong>gliederungshilfe verb<strong>in</strong>dlich festgestellt und geregelt würde.<br />

― In der ambulante Suchthilfe gibt es seit jeher vielfältige Erfahrungen dazu, dass wesentliche<br />

Bef<strong>in</strong>dlichkeits- und Verhaltensänderungen und daraus resultierende Teilhabeverbesserung-<br />

en auch ganz unabhängig von der Inanspruchnahme professioneller suchtspezifischer <strong>Hilfen</strong><br />

oder Behandlungsangebote möglich s<strong>in</strong>d. Diese sog. „Selbstheilungsprozesse“ s<strong>in</strong>d bei ents-<br />

prechend förderlichen personalen oder <strong>sozialen</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen auch bei <strong>Menschen</strong><br />

mit komplexen Problemlagen zu beobachten (Erfahrungen z.B. <strong>in</strong> der Suchtselbsthilfe).<br />

― Das System der ambulanten Suchthilfe hat sich als professionelles Hilfeangebot <strong>in</strong> den letzten<br />

Jahrzehnten v.a. auf die Vermittlung <strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ische Behandlungs- und Rehamaßnahmen<br />

konzentriert, nicht zuletzt weil solche Behandlungsmaßnahmen <strong>für</strong> viele <strong>Menschen</strong> e<strong>in</strong>e<br />

h<strong>in</strong>reichende und wirkungsvolle Unterstützung bei der Förderung beruflicher und sozialer<br />

Teilhabe ermöglichten. Die Veränderungen am Arbeitsmarkt haben allerd<strong>in</strong>gs die über lange<br />

Zeit dokumentierten Re<strong>in</strong>tegrationsperspektiven deutlich verschlechtert: gerade <strong>für</strong> Men-<br />

schen, die langzeitarbeitslos s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> sozialer Exklusion leben, ist <strong>in</strong>zwischen e<strong>in</strong>e an e<strong>in</strong>e<br />

erfolgreiche stationäre Suchtrehamaßnahme anschließende berufliche Re<strong>in</strong>tegration e<strong>in</strong>e<br />

seltene Ausnahme mit dem Effekt e<strong>in</strong>er überproportional hohen Rückfallhäufigkeit bei dieser<br />

Teilgruppe. Auch die Suchtselbsthilfe ist mit e<strong>in</strong>er Stabilisierung dieser <strong>Menschen</strong> zuneh-<br />

mend überfordert.<br />

― Allerd<strong>in</strong>gs ist die ambulante Suchthilfe gerade <strong>in</strong> Baden-Württemberg aber auch stark<br />

dadurch geprägt, dass neben solchen mediz<strong>in</strong>ischen Behandlungsangeboten nahezu ke<strong>in</strong>e<br />

ambulanten Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe zur Verfügung stehen: die wenigen Leistung-<br />

en des ABW Sucht setzen <strong>in</strong> aller Regel - <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er fachlich nicht plausiblen E<strong>in</strong>engung des SGB<br />

XII - bereits e<strong>in</strong>e Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz voraus. Dieser grundlegende Mangel <strong>in</strong>nerhalb der<br />

ambulanten Suchthilfe an Formen e<strong>in</strong>er gezielten Förderung beruflicher und sozialer Teilhabe<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>er sog. „Suchtbegleitung“, die eben nicht schon e<strong>in</strong>e Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz zur<br />

„Leistungsvoraussetzung“ machen und die gleichzeitig <strong>in</strong> ihrer Struktur und Dauer den<br />

<strong>besonderen</strong> Erfordernissen der <strong>Menschen</strong> mit komplexen Abhängigkeitsstörungen gerecht<br />

werden, wird bei der derzeitigen Ergebnisqualität der psycho<strong>sozialen</strong> Betreuung substitu-<br />

ierter Drogenabhängiger offenkundig. Dieser Mangel an zielgruppenspezifischen und <strong>in</strong>sbe-<br />

sondere ambulanten Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe betrifft <strong>in</strong> gleicher Weise auch die<br />

<strong>Menschen</strong> mit <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten.<br />

― Die Suchthilfeverbände <strong>in</strong> Baden-Württemberg haben bislang darauf verzichtet, die psycho-<br />

soziale Betreuung substituierter Drogenabhängiger als Leistung der E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach<br />

dem SGB XII e<strong>in</strong>zufordern, um im Rahmen der Dase<strong>in</strong>svorsorgeleistungen den Zugang zur<br />

Inanspruchnahme dieser Hilfeleistung möglichst barrierefrei zu erhalten. Es ist aber völlig<br />

klar, dass e<strong>in</strong>e qualifizierte, an konkreter Teilhabeverbesserung orientierte und deshalb auch<br />

nachhaltige personenzentrierte Hilfe im Grunde immer e<strong>in</strong>e Leistung im Rahmen der<br />

6


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe darstellt, die mit den im Rahmen der Dase<strong>in</strong>svorsorge <strong>in</strong> der Sucht-<br />

beratung verfügbaren Leistungsressourcen nicht <strong>in</strong> gleicher Qualität und Breite realisiert<br />

werden kann (vgl. dazu Dauer und Intensität durchschnittlicher Betreuungsepisoden <strong>in</strong> der<br />

Suchthilfestatistik).<br />

3. Grenzen der Suchthilfe bei <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong><br />

<strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten<br />

― „Besondere soziale Schwierigkeiten“ s<strong>in</strong>d Ersche<strong>in</strong>ungsform und traumatischer Endpunkt <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er meist sehr komplexen Gemengelage aus biografischen Faktoren (Trennungen,<br />

Gewalterfahrung, Traumatisierung, Vernachlässigung u.ä.), unverschuldeten<br />

Schicksalsschlägen sowie schädigenden Verhaltensmustern (Krankheiten) und<br />

Persönlichkeitsstrukturen. Diese Faktoren s<strong>in</strong>d stark von Ausgrenzungserfahrungen und /<br />

oder eigenem Ausgrenzung provozierendem Verhalten geprägt und führen wiederum zu<br />

Ausgrenzung und sozialer Isolation. Nur <strong>in</strong> seltenen Fällen kann e<strong>in</strong> unmittelbarer<br />

Kausalzusammenhang (Sucht als ursächlich <strong>für</strong> Wohnungslosigkeit) s<strong>in</strong>nvoll unterstellt und<br />

im Umkehrschluss <strong>für</strong> e<strong>in</strong> Interventionskonzept wirksam genutzt werden. Das<br />

Wohnungsproblem ist wie der problematische Suchtmittelkonsum immer nur e<strong>in</strong> Aspekt<br />

e<strong>in</strong>er vernetzten Gesamtproblematik: mit der Gew<strong>in</strong>nung und Sicherung e<strong>in</strong>es eigenen<br />

Wohnraums s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel ähnlich wie mit e<strong>in</strong>er abgeschlossenen Suchtbehandlung solche<br />

komplexen <strong>in</strong>dividuellen Problemzusammenhänge noch nicht h<strong>in</strong>reichend gelöst und neue<br />

Lebensperspektiven überhaupt nicht stabilisiert.<br />

― Die Schnittstelle zwischen Suchthilfe und Wohnungslosenhilfe ist bislang wenig effektiv und<br />

unbefriedigend geregelt. Kennzeichnend da<strong>für</strong> s<strong>in</strong>d:<br />

o Traditionelle Suchtberatungsstellen s<strong>in</strong>d mit ihrer <strong>für</strong> die Allgeme<strong>in</strong>heit konzipierten<br />

Arbeitsstruktur <strong>für</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> Wohnungsnot meist wenig nutzerfreundlich: oft nur<br />

telefonische Term<strong>in</strong>vere<strong>in</strong>barung, selten kurzfristige / sofortige Gesprächsmöglichkeiten,<br />

Scham gegenüber anderen PSB-Klienten u.ä.<br />

o Suchtberatungsstellen arbeiten – um ihren Hauptzielgruppen effizient und wirkungsvoll<br />

die dort notwendigen <strong>Hilfen</strong> anbieten zu können - fast vollständig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er faktisch hoch-<br />

schwelligen Kommstruktur. Sie bieten <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> Wohnungsnot nur selten aufsuchen-<br />

de und nachgehende Hilfekonzepte, die deren Alltags- und Persönlichkeitsstruktur<br />

gerecht werden würden.<br />

o Für die komplexen und sich bed<strong>in</strong>genden Problembündelungen von Arbeitslosigkeit,<br />

Überschuldung und Armut, psychiatrischen Krankheitsbildern und allgeme<strong>in</strong>en gesund-<br />

heitlichen E<strong>in</strong>schränkungen, Isolation und E<strong>in</strong>samkeit, Sucht u.a.m. s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den örtlichen<br />

7


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

Suchtberatungsstellen nur selten spezifisch qualifizierte Fachkenntnisse, personelle<br />

Ressourcen, konkrete eigene Hilfeansätze und stabile Vernetzungsstrukturen vorhanden.<br />

o Suchthilfe ist stark abst<strong>in</strong>enzorientiert und verfügt über ke<strong>in</strong>e betreuten Wohnformen<br />

<strong>für</strong> nicht oder noch nicht abst<strong>in</strong>enzwillige oder -fähige <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> Wohnungsnot mit<br />

Suchtproblemen.<br />

o PSBs s<strong>in</strong>d wie erwähnt stark behandlungs- und rehaorientiert und verfügen <strong>in</strong> der Regel<br />

über ke<strong>in</strong>e <strong>für</strong> die Zielgruppe geeigneten spezifischen Interventionskonzepte, die die<br />

Lebenswirklichkeit dieser <strong>Menschen</strong> ernst nehmen. Die Konzepte des „Kontrollierten<br />

Tr<strong>in</strong>kens“ werden meist nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er <strong>für</strong> die durchschnittliche Klientel geeigneten Form<br />

vermittelt und nicht auf Bed<strong>in</strong>gungen der Zielgruppe adaptiert.<br />

o Die Behandlungsangebote (Suchtreha) s<strong>in</strong>d unter dem Ziel e<strong>in</strong>er erfolgreichen beruf-<br />

lichen Re<strong>in</strong>tegration im Wesentlichen auf e<strong>in</strong>e verpflichtende abst<strong>in</strong>ente Lebensführung<br />

ausgerichtet. E<strong>in</strong>e unmittelbare berufliche Re<strong>in</strong>tegration geht aber gerade bei <strong>Menschen</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten an der erfahrbaren Lebensrealität meist genauso<br />

vorbei wie die Vorstellung e<strong>in</strong>er auch außerhalb der Arbeit vollständig abst<strong>in</strong>enten<br />

Lebensweise.<br />

o PSBs haben unter dem vielfältigen Arbeitsdruck <strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e ausreichenden perso-<br />

nellen Ressourcen <strong>für</strong> die notwendige <strong>in</strong>tensive, flexible und vor allem langfristige Be-<br />

treuung dieser Klienten<br />

o Die ambulante Suchthilfe ist <strong>in</strong> ihrem Leistungsspektrum <strong>in</strong> der Regel unmittelbar auf<br />

e<strong>in</strong>e Veränderung der Suchtproblematik konzentriert und scheitert mit ihren Hilfekon-<br />

zepten oft gerade auch bei den Fällen, <strong>in</strong> denen es ke<strong>in</strong>en subjektiv relevanten äußeren<br />

„Veränderungsimpuls /-druck“ <strong>für</strong> den Klienten gibt und <strong>in</strong> denen Verbesserungen <strong>in</strong><br />

anderen Lebensbereichen (z.B. e<strong>in</strong>e Beschäftigung mit sozialer Wertschätzung) notwen-<br />

dig wären <strong>für</strong> die Rechtfertigung e<strong>in</strong>es zu verändernden Suchtmittelkonsums. Es fehlt an<br />

konkreten zielgruppenspezifischen Anreizen, die e<strong>in</strong>e Konsumveränderung lohnenswert<br />

ersche<strong>in</strong>en lassen.<br />

o Selbst dort, wo es der Suchthilfe gel<strong>in</strong>gt, <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> Wohnungsnot <strong>in</strong> Maßnahmen der<br />

Suchtreha zu vermitteln / <strong>in</strong> ambulante Suchtreha zu <strong>in</strong>tegrieren, ist das Suchthilfesystem<br />

bislang meist nicht <strong>in</strong> der Lage, die unvermeidlichen Krisen <strong>in</strong> solchen therapeutischen<br />

Prozessen konstruktiv und stabilisierend zu begleiten: bei Behandlungsabbrüchen oder<br />

diszipl<strong>in</strong>arischen Entlassungen landen solche Patienten <strong>in</strong> aller Regel eben wieder <strong>in</strong><br />

ihren früheren E<strong>in</strong>richtungen der Wohnungslosenhilfe oder auf der Straße, ohne dass die<br />

begonnenen Entwicklungsmaßnahmen auch außerhalb der eng def<strong>in</strong>ierten mediz<strong>in</strong>i-<br />

schen Suchtreha <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er geeigneten Form weitergeführt werden könnten (z.B. als E<strong>in</strong>-<br />

gliederungshilfen!).<br />

― Aus den bisherigen Kooperationserfahrungen der beiden Hilfesysteme ergibt sich als wichtige<br />

Feststellung, dass e<strong>in</strong>e Verweisung von <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> Wohnungsnot an das bestehende<br />

System der ambulanten Suchthilfe <strong>in</strong> der Regel <strong>für</strong> diese <strong>Menschen</strong> e<strong>in</strong>e nicht—konstruktive<br />

8


<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

Kränkung („ich muss dah<strong>in</strong>“) bedeutet und meist nur weitere Misserfolgserfahrungen zur<br />

Folge hat. Auch e<strong>in</strong>e bloße Verlagerung bisher schon bestehender suchtbezogener<br />

Hilfeangebote aus der Wohnungslosenhilfe <strong>in</strong> die ambulante Suchthilfe würde – ohne dass<br />

man dies den beteiligten Institutionen zum Vorwurf machen könnte – aller Voraussicht nach<br />

dazu führen, dass diese Klienten mögliche und wünschenswerte <strong>Hilfen</strong> noch weniger als<br />

bislang aktiv nutzen, auch um den Preis e<strong>in</strong>er weiteren Ausgrenzung aus Hilfeangeboten: das<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e wirksame und nachhaltige Inanspruchnahme von <strong>Hilfen</strong> gerade bei dieser Zielgruppe<br />

entscheidende persönliche Vertrauen entwickelt sich <strong>in</strong> aller Regel v.a. <strong>in</strong> alltäglichen<br />

Beziehungen und ist nicht e<strong>in</strong>fach <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes Sett<strong>in</strong>g transferierbar. Es reicht also aus<br />

fachlicher Sicht überhaupt nicht, nur die sog. „Brückenkompetenz“ der <strong>Hilfen</strong> nach §§ 67ff. <strong>in</strong><br />

Richtung Suchthilfe und Suchtreha zu fördern und zu verbessern!<br />

4. Was brauchen Wohnungslose mit Suchtproble-<br />

men <strong>für</strong> Änderungen ihres Problemverhaltens?<br />

― Wohnungslose brauchen wesentlich mehr als andere wenigstens noch teilweise sozial<br />

<strong>in</strong>tegrierte <strong>Menschen</strong> mit Suchtproblemen<br />

o e<strong>in</strong>en subjektiv triftigen Anlass und e<strong>in</strong>e Perspektive <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e suchtbezogene Verhaltens-<br />

änderung,<br />

o e<strong>in</strong>e auch Erfahrungen des erwartbaren Scheiterns konstruktiv (nicht: passiv) aufgrei-<br />

fende Begleitung und Unterstützung von Entwicklungsbemühungen,<br />

o e<strong>in</strong> realistisches und bedürfnisgerechtes Angebot von schrittweisen Verbesserungen des<br />

Lebensalltags und des Lebenssett<strong>in</strong>gs,<br />

o <strong>in</strong>tensive Erfahrungen von realistischer Würdigung und Wertschätzung<br />

o und angesichts der vielfältigen existenziellen Traumatisierungserfahrungen viel Zeit und<br />

Geduld: das Schlagwort von Klienten mit Doppel- und Mehrfachdiagnosen me<strong>in</strong>t ja nicht<br />

e<strong>in</strong>fach, dass jemand „kränker“ oder schlimmer dran ist, sondern dass dieser Mensch <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong>e Entwicklung aus der aktuellen Lebensform heraus sehr viel mehr unterstützende<br />

Zuwendung, Geduld und Zeit braucht als andere.<br />

― Was man aus der Erfahrung der Suchthilfe / Suchtreha mit Langzeitarbeitslosen weiß, lässt<br />

sich unmittelbar auch auf die Gruppe der Wohnungslosen übertragen: diesen <strong>Menschen</strong><br />

nützt die Vermittlung e<strong>in</strong>er Handlungskompetenz nur <strong>in</strong>soweit, als damit auch unmittelbar<br />

schon konkrete aktuelle Verbesserungen ihrer Lebenssituation verbunden s<strong>in</strong>d (neue<br />

Erfahrungen). Diese <strong>Menschen</strong> haben es aufgegeben, ernsthaft auf Verbesserungen zu<br />

hoffen, und diese <strong>Menschen</strong> haben verlernt, an die Wirksamkeit eigener Anstrengungen zur<br />

Verbesserung ihrer Lebenssituation zu glauben (Selbstwirksamkeitsüberzeugung).<br />

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

― Wohnungslose brauchen also <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gel<strong>in</strong>gende Weiterentwicklung aus dem<br />

„Auffangbecken der Wohnungslosenhilfe“ neben den zw<strong>in</strong>gend erforderlichen <strong>Hilfen</strong> zu<br />

e<strong>in</strong>em aktuell menschenwürdigen Leben und der Unterstützung bei konkreten Teilproblem-<br />

lösungen immer auch e<strong>in</strong>en möglichst „szeneunabhängigen“ <strong>sozialen</strong> Kontext, <strong>in</strong> dem sie ihre<br />

Entwicklung verorten können: es geht um den Aufbau von neuen „Erfahrungsräumen“ im<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er alternativen Tagesstrukturierung. Die da<strong>für</strong> notwendige soziale Netzwerkarbeit<br />

muss den Akteuren <strong>in</strong> der Wohnungslosenhilfe neben den unmittelbaren persönlichen<br />

Hilfeleistungen im Interesse e<strong>in</strong>er besseren Ergebnisqualität ermöglicht und bei den E<strong>in</strong>rich-<br />

tungen auch unabhängig von <strong>in</strong>stitutionellen Eigen<strong>in</strong>teressen angeregt werden.<br />

― <strong>Menschen</strong> mit komplexen Problemlagen brauchen – nicht nur aus der Erfahrung der Sucht-<br />

hilfe – e<strong>in</strong> personengebundenes Casemanagement, das im jeweiligen Alltagskontext veran-<br />

kert ist und so e<strong>in</strong> konsistentes Gesamtsett<strong>in</strong>g bildet, das e<strong>in</strong>e spezifische Entwicklungs-<br />

förderung unterstützt (vgl. die Bemühungen um e<strong>in</strong>e Früherreichung abhängigkeitsgefähr-<br />

deter / -kranker Arbeitnehmer <strong>in</strong> Betrieben, <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>e strukturelle Verankerung dieser<br />

Vernetzung und e<strong>in</strong>e personale Repräsentanz durch den unmittelbaren betrieblichen<br />

Vorgesetzten zw<strong>in</strong>gend erforderlich s<strong>in</strong>d).<br />

5. Welche Verbesserungen des Hilfeangebots<br />

sche<strong>in</strong>en aus Sicht der Suchthilfe erfolgver-<br />

sprechend und lohnend?<br />

― Die <strong>Hilfen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten stehen <strong>in</strong> der derzeitigen sozialpolitischen<br />

Entwicklung vor wachsenden Herausforderungen, nicht zuletzt durch e<strong>in</strong>e zunehmend auch<br />

junge Klientel mit höchst differenzierten Problemlagen und unklaren Entwicklungsmög-<br />

lichkeiten. Die Rückverweisung der Klientel an „vorrangige“ Hilfestrukturen schafft im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die hier notwendigen <strong>Hilfen</strong> noch ke<strong>in</strong>e relevante Verbesserung gegenüber dem<br />

Iststand, sondern be<strong>in</strong>haltet aus der Sicht der Suchthilfe sogar e<strong>in</strong> ernsthaftes Risiko e<strong>in</strong>er<br />

Versorgungsverschlechterung. Andererseits begrüßen wir <strong>in</strong> vielerlei H<strong>in</strong>sicht das Interesse<br />

von Kommunen daran, dass die Wohnungslosenhilfe nicht noch mehr zu e<strong>in</strong>er gesellschaft-<br />

lichen „Sackgasse“ ohne Ausweg wird!<br />

― Aus den bisherigen Ausführungen müsste deutlich geworden se<strong>in</strong>, dass die Hilfe nach § 67 <strong>in</strong><br />

der derzeitigen Praxis e<strong>in</strong>e basale Existenzsicherung be<strong>in</strong>haltet, deren spezialisierte Leis-<br />

tungen <strong>für</strong> die Zielgruppe der <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten bei allen<br />

Entwicklungskonzepten nicht grundlegend <strong>in</strong> Frage gestellt werden können und dürfen! Im<br />

derzeitigen Entwicklungsstand der ambulanten Suchthilfe halten wir es <strong>für</strong> sehr fraglich, ob<br />

hier tatsächlich qualifizierte eigene „zieloffene“ Hilfeangebote <strong>für</strong> diese Zielgruppe wirksam<br />

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

aufgebaut werden könnten, notwendigerweise immer <strong>in</strong> Ergänzung zu bestehenden und <strong>für</strong><br />

andere Zielgruppen ja unverzichtbaren <strong>Hilfen</strong>.<br />

― Bei aller Unterschiedlichkeit <strong>in</strong>dividueller Problemlagen be<strong>in</strong>haltet der Aufenthalt <strong>in</strong> der<br />

Wohnungslosenhilfe doch auch e<strong>in</strong>e große lebensstilprägende Geme<strong>in</strong>samkeit von Problem-<br />

lagen – „man ist ganz unten angekommen“. Diese Geme<strong>in</strong>samkeit e<strong>in</strong>es „letzten Zufluchts-<br />

ortes“ sche<strong>in</strong>t uns neben der <strong>in</strong> Jahrzehnten gewachsenen Erfahrung aus der Arbeit mit<br />

diesen <strong>Menschen</strong> h<strong>in</strong>reichend Grund da<strong>für</strong>, auch suchtspezifische Betreuungsangebote <strong>in</strong> der<br />

Wohnungslosenhilfe zu verorten und dabei das Knowhow der dortigen KollegInnen im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>es personengebundenen Casemanagement zu nutzen.<br />

― Die teuerste und gleichzeitig unmenschlichste Hilfe ist e<strong>in</strong>e Hilfe ohne klare und<br />

erfolgversprechende Entwicklungsperspektive. Konkrete Teilhabeperspektiven lassen sich<br />

aber nicht / nur sehr begrenzt an e<strong>in</strong>zelnen Behandlungsmaßnahmen oder Interventionen<br />

festmachen, sondern nur an den angestrebten Teilhabeergebnissen /-effekten. Hier ist im<br />

Interesse e<strong>in</strong>er Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe aus unserer Sicht zunächst e<strong>in</strong>e<br />

fachlich fundierte und entwicklungsorientierte Bestandsaufnahme der derzeitigen Klientel<br />

der Wohnungslosenhilfe notwendig. E<strong>in</strong>e solche „Bestandsaufnahme“ muss neben der<br />

aktuellen materiellen Lebenssituation auch alle Aspekte der gesundheitlichen Situation mit<br />

berücksichtigen und geht <strong>in</strong> der Tendenz über die etablierte Hilfebedarfserfassung h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong><br />

Richtung e<strong>in</strong>er Perspektivenklärung. E<strong>in</strong>e solche Bestandsaufnahme muss zw<strong>in</strong>gend als<br />

dialogischer Prozess mit den Klienten gestaltet werden und darf nicht vorschnell <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Leistungsentscheidung missbraucht werden!<br />

― E<strong>in</strong>e solche Bestandsaufnahme sollte vielmehr dabei helfen, <strong>für</strong> e<strong>in</strong>zelne zu def<strong>in</strong>ierende<br />

Teilgruppen der Klientel aus fachlicher Sicht und aus der Perspektive der Betroffenen<br />

realistisch ersche<strong>in</strong>ende Entwicklungsperspektiven <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Verbesserung beruflicher und<br />

sozialer Teilhabe zu formulieren oder aber den Erhalt der aktuellen Lebenssituation als<br />

wesentliches und mögliches Hilfeziel festzuhalten. Aus der Perspektive e<strong>in</strong>es Kosten- und<br />

Leistungsträgers geht es also darum zu prüfen, <strong>für</strong> welche Teilgruppen der Wohnungslosen<br />

(mit Suchtproblemen) welche Teilhabeverbesserungen möglich ersche<strong>in</strong>en, so dass auch e<strong>in</strong>e<br />

gezielt <strong>in</strong>tensivere Hilfeleistung perspektivisch s<strong>in</strong>nvoll wird. Erfolgreiche Teilhabeeffekte<br />

s<strong>in</strong>d nämlich <strong>in</strong> der Regel auch mit e<strong>in</strong>em zukünftigen M<strong>in</strong>deraufwand <strong>für</strong> öffentliche Kassen<br />

und Sozialversicherungssysteme verbunden, rechnen sich also.<br />

― Der <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e konkrete Teilhabeverbesserung zw<strong>in</strong>gend erforderliche konkrete Mehraufwand<br />

<strong>für</strong> Vernetzung und Casemanagement müsste allerd<strong>in</strong>gs als e<strong>in</strong>e spezifische <strong>in</strong>direkte<br />

Leistung auch <strong>in</strong> der Vergütungskalkulation der Leistungen nach §67 SGB XII berücksichtigt<br />

werden. Vergleichbare Steuerungsimpulse müssten gleichzeitig aber auch <strong>für</strong> die Schnitt-<br />

stelle der beiden Hilfebereiche und damit <strong>für</strong> die Zuwendungsf<strong>in</strong>anzierung der Suchthilfe<br />

entwickelt werden.<br />

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

― Die Wohnungslosenhilfe hat – auch im Kontrast zur zuwendungsf<strong>in</strong>anzierten ambulanten<br />

Suchthilfe – bereits e<strong>in</strong> weit entwickeltes Instrument differenzierter und teilhabeorientierter<br />

Hilfeplanung verb<strong>in</strong>dlich e<strong>in</strong>geführt. Diese auch die aktuellen Mitwirkungsmöglichkeiten der<br />

Leistungsberechtigten berücksichtigende Hilfeplanung sollte bei KlientInnen mit e<strong>in</strong>em<br />

problematischen Suchtmittelkonsum grundsätzlich immer im H<strong>in</strong>blick auf ihre <strong>in</strong>dividuellen<br />

Umsetzungsrisiken und Realisierungschancen mit den Erfahrungen der Suchthilfe abge-<br />

glichen werden. Mit e<strong>in</strong>er solchen E<strong>in</strong>beziehung könnte sich die Chance ergeben, sowohl <strong>für</strong><br />

die Klienten wie <strong>für</strong> die öffentliche Hand mögliche Entwicklungswege <strong>in</strong> und aus der Hilfe<br />

konkret zu verdeutlichen und damit auch die Notwendigkeit und S<strong>in</strong>nhaftigkeit zielgruppen-<br />

spezifischer Leistungen der ambulanten E<strong>in</strong>gliederungshilfe zu verdeutlichen. Welche unter-<br />

stützende Leistung dann die Suchthilfe oder Suchtreha <strong>für</strong> die wirksame Erreichung solcher<br />

Entwicklungsziele anbieten kann und sollte, lässt sich nur aus der Betrachtung des E<strong>in</strong>zelfalls<br />

klären: e<strong>in</strong>e Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz ist nach aller Lebenserfahrung beispielsweise nicht zw<strong>in</strong>g-<br />

end Voraussetzung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e stabile Beschäftigung.<br />

6. Welche Entwicklungen des Hilfeangebots<br />

sche<strong>in</strong>en aus Sicht der <strong>Hilfen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong><br />

<strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten notwendig und<br />

erfolgversprechend?<br />

Wenn Sucht e<strong>in</strong> Teil besonderer sozialer Schwierigkeiten ist…<br />

― In aller Regel ist e<strong>in</strong>e isolierte Suchtbewältigung ohne e<strong>in</strong>e umfassende Veränderung des<br />

gesamten Problemlagenkomplexes nicht möglich. Sucht ist <strong>in</strong> der überwiegenden Zahl von<br />

Fällen nur e<strong>in</strong> Bauste<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Bündelung von komplexen Problemlagen und Ausgrenzungs-<br />

situationen wie Wohnungs- und Arbeitslosigkeit, gewaltgeprägten Verhältnissen, Überschul-<br />

dung, E<strong>in</strong>samkeit, psychischen und körperlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen u.a.m. Sie wird durch<br />

diese Situationen bed<strong>in</strong>gt oder stabilisiert und trägt selbst zur Festigung der Problemlagen<br />

und Ausgrenzungssituationen bei.<br />

― Bei <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten wird die typische Änderungsambi-<br />

valenz von Suchtkranken zudem gravierend verstärkt durch diese besondere Lebenslage:<br />

Hoffnungslosigkeit, Misstrauen gegen mediz<strong>in</strong>ische Systeme, Angst vor Stigmatisierung oder<br />

Isolation und damit erneuter Ausgrenzung verstärken die fehlende „Krankheitse<strong>in</strong>sicht“ als<br />

e<strong>in</strong>em gesellschaftlich erhofften Änderungsimpuls. Suchtspezifische <strong>Hilfen</strong> können häufig<br />

schon deshalb noch nicht / gar nicht angenommen werden.<br />

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

― Hoffnungslosigkeit und Misstrauen gegenüber schön kl<strong>in</strong>genden Zukunftsperspektiven s<strong>in</strong>d<br />

dabei durchaus realitätsangemessen: <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten<br />

erleben tagtäglich, wie wenig realistische Chancen sie beispielsweise auf e<strong>in</strong>e berufliche<br />

(Re)Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt oder auf e<strong>in</strong>e stabile Abst<strong>in</strong>enz haben, auch bei<br />

durchaus relevanten persönlichen „Vorleistungen“.<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten s<strong>in</strong>d angesichts ihres Selbstwertverlusts <strong>in</strong><br />

gewisser Weise „verstummt“; <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung letzter sozialer Bezüge haben der<br />

Suchtmittelkonsum und dessen Wirkung große Bedeutung. Mit e<strong>in</strong>er Aufgabe des Suchtmittels ist<br />

deshalb <strong>in</strong> ganz besonderem Maße E<strong>in</strong>samkeit verbunden, da durch Abst<strong>in</strong>enz auch die "Szene" als<br />

letzte Zuflucht verloren geht 6 . Anders als <strong>in</strong> bürgerlichen Welten verb<strong>in</strong>det sich mit der<br />

Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz auch meist ke<strong>in</strong>e tragfähige Hoffnung auf die Heilung von<br />

Beziehungsabbrüchen oder auf die Gew<strong>in</strong>nung neuer Kontakte (auch über Formen von Beschäftigung<br />

und Arbeit).<br />

Zudem ergeben sich bei e<strong>in</strong>er Suchtbehandlung <strong>in</strong> vielen Fällen auch relevante sprachliche Barrieren:<br />

wer se<strong>in</strong> Selbstwertgefühl verloren hat und sozial weitgehend verstummt ist, tut sich meist auch<br />

zunehmend schwer, die eigene Person und Bef<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber Therapeuten sprachlich zu<br />

fassen und auszudrücken. Die Angst vor den aus fachlichen Gründen normalerweise <strong>in</strong> der<br />

Suchtbehandlung stark verbreiteten Gruppenbehandlungen (auch vor Selbsthilfegruppen) hat auch<br />

hier ihre Ursachen.<br />

― Alle diese Faktoren s<strong>in</strong>d als Auswirkungen sozialer Exklusion und damit als Teil der<br />

<strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten zu sehen. Sie zu bewältigen und gel<strong>in</strong>gende Übergänge<br />

zu schaffen, ist Aufgabe erfolgreicher Hilfe nach § 67. Gerade um dieses Ziel soweit irgend<br />

möglich zu erreichen, braucht es neben der unabd<strong>in</strong>gbaren fachlichen Professionalität<br />

(Kenntnis des Personenkreises) <strong>für</strong> e<strong>in</strong> qualifiziertes Casemanagement e<strong>in</strong>en klaren<br />

strukturellen Rahmen, e<strong>in</strong>e persönliche Bereitschaft und zeitlich/personelle Ressourcen <strong>für</strong><br />

die Entwicklung e<strong>in</strong>er stabilen Vertrauensbeziehung, <strong>in</strong> welcher Hoffnung und damit auch<br />

soweit noch möglich Mitwirkungsbereitschaft wachsen können.<br />

― Die Wohnungslosenhilfe ist <strong>für</strong> viele Betroffene das letzte gesellschaftlich organisierte<br />

„Auffangbecken“. Leistungsträger und Leistungserbr<strong>in</strong>ger s<strong>in</strong>d sich dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>ig, dass alles<br />

versucht werden muss, um die <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten dieser <strong>Menschen</strong><br />

wirksam zu überw<strong>in</strong>den. E<strong>in</strong> <strong>in</strong>stitutionelles Verweisen oder e<strong>in</strong> "E<strong>in</strong>fordern von<br />

Behandlungswilligkeit" würde aber nach aller Erfahrung bei diesen schwer bee<strong>in</strong>trächtigten<br />

<strong>Menschen</strong> nur e<strong>in</strong> Überfordern bedeuten, was i.d.R. e<strong>in</strong>e Rückkehr <strong>in</strong> die Wohnungslosigkeit<br />

und damit die teuerste Form der Hilfe zur Folge hat. Es bleibt nur der Weg e<strong>in</strong>er geduldigen<br />

und zielorientierten Unterstützung, getragen von e<strong>in</strong>er möglichst gut vernetzten Fachlichkeit.<br />

6 "Wenn die Flasche im Kreis an dir vorbeigeht, gehörst du nirgends mehr dazu." (Betroffenenzitat)<br />

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

Gel<strong>in</strong>gende Hilfe braucht vernetzte <strong>Hilfen</strong><br />

― Suchtkranke <strong>Menschen</strong> ohne Wohnung, die nicht oder noch nicht abst<strong>in</strong>enzwillig oder -fähig<br />

s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d schon von der „Angebotsstruktur“ auf die Wohnungslosenhilfe angewiesen, da die<br />

Suchthilfe ke<strong>in</strong>e betreuten Wohnformen <strong>für</strong> nicht abst<strong>in</strong>ente Personen vorhält.<br />

Ausgangspunkt der Hilfe ist deshalb i.d.R. die Hilfe nach §§ 67ff, von der aus jede weitere<br />

Hilfe zu planen und zu koord<strong>in</strong>ieren ist.<br />

― Die vorgenannten Problemstellungen und Anforderungen erfordern e<strong>in</strong>e eigenständige Hilfe<br />

zur Überw<strong>in</strong>dung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die sich nicht vorneweg auf e<strong>in</strong>e<br />

"Brückenfunktion <strong>für</strong> vorrangige <strong>Hilfen</strong>" reduziert, sondern die zur gegebenen und<br />

notwendigen Fachlichkeit im Bereich sozialer Exklusion die Fachkenntnisse und Methoden<br />

der Suchthilfe heranzieht. Erst <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er fachlichen Vernetzung dieser beiden eigenständigen<br />

<strong>Hilfen</strong> kann der Komplexität der Problemlagen sachgerecht entsprochen und e<strong>in</strong>e <strong>für</strong> den<br />

E<strong>in</strong>zelfall gangbare Entwicklung mit dem Klienten angegangen werden. (Jede Hilfe <strong>für</strong> sich<br />

genommen könnte i.d.R. den Bedarf nicht vollständig decken. Dies entspricht auch der<br />

Rechtslage: andere Leistungen nach SGB XII oder VIII s<strong>in</strong>d erst dann vorrangig, soweit der<br />

Bedarf durch diese Leistungen gedeckt wird (§ 67, Satz 2 SGB XII)). Auch <strong>in</strong> der fachlichen<br />

Vernetzung mit der Suchthilfe bleibt aber bei <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong><br />

Schwierigkeiten <strong>in</strong> aller Regel die Komplexität ihrer Problemzusammenhänge erhalten:<br />

e<strong>in</strong>zelne Problemaspekte lassen sich eben nicht wirksam von e<strong>in</strong>zelnen Fachdiensten isoliert<br />

bearbeiten. Die Wohnungslosenhilfe bleibt <strong>in</strong>sofern auch <strong>in</strong> der fachlichen Vernetzung weiter<br />

sozialleistungsrechtlich vorrangig zuständig.<br />

― Bedarfsgerechte Hilfe <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten<br />

muss im Interesse e<strong>in</strong>er Bewältigung dieser Problemlage e<strong>in</strong>erseits auf<br />

Verhaltensänderungen h<strong>in</strong>wirken und hierzu – soweit möglich - auch spezifische Leistungen<br />

der Suchthilfe modular <strong>in</strong> den Gesamtprozess e<strong>in</strong>b<strong>in</strong>den. Andererseits ist aber unverkennbar,<br />

dass diese <strong>in</strong>dividuellen Problemlagen auch geprägt s<strong>in</strong>d von unzureichenden und fehlenden<br />

Möglichkeiten beruflicher und sozialer Teilhabe, die alle Entwicklungsbemühungen<br />

grundlegend durchkreuzen. Für wirksame <strong>Hilfen</strong> müssen deshalb auch Ersatzlösungen <strong>für</strong><br />

fehlende Teilhabemöglichkeiten, von Ersatzunterkünften und Wohnraum, Arbeits- und<br />

Beschäftigungsmaßnahmen, niederschwelligen Systemen <strong>für</strong> Kontakte und Begegnung,<br />

gesundheitlicher Versorgung, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bis h<strong>in</strong> zu Alternativen <strong>für</strong><br />

die fehlende Erwerbstätigkeit u.a.m. arrangiert werden.<br />

― Aus vielfältigen Gründen (u.a. gesellschaftliche Ambivalenz gegenüber legalen Suchtmitteln,<br />

e<strong>in</strong>e stark moralische Bewertung e<strong>in</strong>es krankheitswertigen Verhaltens, Scham aufgrund<br />

schädigender und selbstentwertender Verhaltensmuster) ist die Inanspruchnahme der<br />

Suchthilfe auch <strong>für</strong> viele Betroffene aus noch relativ <strong>in</strong>takten <strong>sozialen</strong> Verhältnissen<br />

hochambivalent. Bei <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten ist diese Ambivalenz<br />

aus vielen bereits genannten Gründen noch deutlich erhöht, jede Verhaltensentscheidung ist<br />

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

<strong>in</strong> hohem Maß von <strong>in</strong>nen wie außen „störanfällig“. Gerade auf Suchtmittelreduktion<br />

abzielende Verhaltensänderungen s<strong>in</strong>d daher nur auf der Basis klarer Rahmenbed<strong>in</strong>gungen,<br />

verlässlicher Vertrauensbeziehungen und langfristiger Stabilisierung s<strong>in</strong>nvoll und möglich: die<br />

Vorstellung, dass e<strong>in</strong>e Suchtmittelabst<strong>in</strong>enz automatisch schon e<strong>in</strong>en Gew<strong>in</strong>n an persönlicher<br />

Lebensqualität be<strong>in</strong>halte, trifft auf <strong>Menschen</strong> dieser Zielgruppe meist eher nicht zu.<br />

― Bei e<strong>in</strong>em Übergang <strong>in</strong> Behandlungsangebote der Suchtrehabilitation ist deshalb von<br />

besonderer Bedeutung, dass mit der Absolvierung e<strong>in</strong>er suchttherapeutischen Behandlung<br />

oder auch e<strong>in</strong>er auf die berufliche Re<strong>in</strong>tegration abzielenden Adaptionsbehandlung der<br />

spezifische Hilfebedarf dieser <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> aller Regel eben noch nicht gedeckt ist: gerade<br />

aufgrund ihrer <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten und ihrer prägenden Lebenserfahrungen<br />

stellt die Bewährung im Lebensalltag erfahrungsgemäß die größte Herausforderung <strong>für</strong> diese<br />

schwer bee<strong>in</strong>trächtigten <strong>Menschen</strong> dar und die Beendigung der ja meist alltagsstützenden<br />

<strong>sozialen</strong> Beziehung zum Helfer wäre gewissermaßen die Bestrafung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Zielerreichung.<br />

Hier s<strong>in</strong>d über die Leistungsverpflichtungen des SGB VI oder SGB V, die ja im Rahmen der<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Suchtreha die soziale Teilhabe nicht be<strong>in</strong>halten, h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> aller Regel weitere<br />

modulare Leistungen nach § 67 oder auch nach §§53ff SGB XII verb<strong>in</strong>dlich und nahtlos sicher<br />

zu stellen; die im Rahmen der Suchtrehabilitation mögliche „ergänzende Leistung“ der<br />

Suchtrehanachsorge ist von Intensität und Dauer ganz sicher nicht <strong>in</strong> der Lage, den Bedarf an<br />

verlässlicher Begleitung und Unterstützung bei der Arbeits- und Alltags<strong>in</strong>tegration wirksam<br />

abzudecken.<br />

― Die Ambivalenz bzw. Ablehnung gegenüber der Suchthilfe kann mit Vertrauensaufbau über<br />

e<strong>in</strong>e personale Beziehung und e<strong>in</strong>e <strong>für</strong> den e<strong>in</strong>zelnen Klienten „lohnende“ konkrete<br />

Entwicklungsperspektive angegangen werden. E<strong>in</strong>e generelle E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Suchtberatern<br />

<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>same Präsenzzeiten ist weder praktikabel noch s<strong>in</strong>nvoll; Suchtberater bleiben dabei<br />

<strong>in</strong> der Regel 'Fremdkörper' im Sett<strong>in</strong>g der Wohnungslosenhilfe. Wirksamer ist die<br />

geme<strong>in</strong>same Gestaltung von 'Brückenangeboten' <strong>in</strong> konkreten Bedarfsfällen 7 .<br />

― E<strong>in</strong>e Reduzierung oder Aufgabe des Suchtmittels muss <strong>für</strong> den Betroffenen lohnend<br />

ersche<strong>in</strong>en, hier<strong>für</strong> braucht es durchdachte Anreizstrukturen. Gute Erfahrungen werden z.B.<br />

gemacht mit prämiengekoppelten Beschäftigungsangeboten, deren Zugang täglich mit e<strong>in</strong>em<br />

Alkoholtest geregelt ist. Vor allem auch <strong>für</strong> die große Zahl von Personen ohne realistische<br />

Chancen auf (nochmalige) reguläre Erwerbstätigkeit ist die Entwicklung alternativer<br />

beruflicher Teilhabe deshalb entscheidend. Dabei ist <strong>in</strong>sbesondere zu denken an<br />

längerfristige Formen öffentlicher Beschäftigung, Bildung von Erwerbslosen<strong>in</strong>itiativen mit<br />

Alternativen zur Erwerbstätigkeit bis h<strong>in</strong> zu Formen von repressionsfreier Grundsicherung zur<br />

Entwicklung s<strong>in</strong>nvoller Betätigung.<br />

7 Hier ist <strong>in</strong>sbesondere an die e<strong>in</strong>zelfallorientierte Erarbeitung von Zielperspektiven zu denken.<br />

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<strong>Hilfen</strong> <strong>für</strong> <strong>suchtkranke</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>in</strong> <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII<br />

― Die <strong>Hilfen</strong> zur Überw<strong>in</strong>dung der <strong>besonderen</strong> <strong>sozialen</strong> Schwierigkeiten brauchen die<br />

Ergänzung auch durch suchtbezogene „Programmmodule“, die nicht nur abst<strong>in</strong>enzorientiert<br />

s<strong>in</strong>d, denn e<strong>in</strong> großer Teil der Zielgruppe kann dieses Ziel auch aufgrund se<strong>in</strong>er körperlich-<br />

psychischen Gesamtverfassung nicht (mehr) erreichen. Hier bieten sich z.B. Module des<br />

kontrollierten Konsums an 8 , die von der Suchthilfe <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>richtungen und Diensten<br />

angeboten werden. Aber auch abst<strong>in</strong>enzorientierte Module wie z.B. e<strong>in</strong><br />

'Rückfallpräventionstra<strong>in</strong><strong>in</strong>g' können s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>. Entscheidend ist bei allen solchen<br />

Überlegungen <strong>für</strong> suchtbezogene Entwicklungskonzepte, dass Klienten nicht e<strong>in</strong>fach aus der<br />

Wohnungslosenhilfe <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes Hilfesystem verwiesen oder Leistungen dorth<strong>in</strong><br />

abgetreten werden können; <strong>für</strong> wirksame Übergänge muss es geme<strong>in</strong>sam gestaltete<br />

<strong>in</strong>dividualisierte „Brückenangebote“ geben, die nach § 53 er-bracht werden und durch die<br />

der Wechsel des Hilfesystems auch als <strong>in</strong>dividueller Entwicklungsfortschritt verstehbar wird<br />

und positiv bewertet werden kann.<br />

― Die Kooperation zwischen den beiden Hilfebereichen muss deshalb schon an der<br />

Konzeptualisierung der <strong>Hilfen</strong> ansetzen. Über die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung modularer Angebote der<br />

Suchthilfe kann sie bis zur E<strong>in</strong>schätzung der Möglichkeiten von Suchthilfe und im<br />

Hilfeplanverfahren gehen.<br />

Arbeitspapier der geme<strong>in</strong>samen ad-hoc AG des Fachausschusses Suchtfragen<br />

(Karl Lesehr, Birgit Wieland)<br />

und der AG Wohnungslosenhilfe / Straffälligenhilfe (Frieder Claus, Oliver Kaiser)<br />

8 Positive Erfahrungen gibt es dabei z.B. <strong>in</strong> Ludwigsburg oder München<br />

21.06.2011<br />

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