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Haftung für Reisegepäck<br />
BGH, X ZR 99/10, 15. März 2011<br />
Reisezeit. Das Gewicht ist<br />
begrenzt – wohl maßgeblich<br />
ein Problem der<br />
Damen. Denn etwa 25 kg sind mit<br />
15 paar Schuhen, 10 Kleidern, 10 Hosen,<br />
einer entsprechenden Anzahl<br />
von Blusen, T-Shirts, Pullovern u.ä.,<br />
für warme sowie kalte Tag, leicht<br />
erreicht.<br />
Also werden mal eben verschiedene<br />
Sachen aus dem eigenen Koff er raus und<br />
in den Koff er des Partners eingeräumt<br />
(nicht ohne zuvor natürlich ein paar<br />
überfl üssige Sachen – Jeans, Socken, T-<br />
Shirts – des Partners aus dem Koff er zu<br />
entfernen, damit auch noch die Stilettos<br />
und das Plätteisen Platz fi nden).<br />
Und dann passiert das Unglaubliche;<br />
man hat schon mal davon gehört, aber<br />
bisher ist es immer nur anderen passiert.<br />
Der Koff er geht verloren (in dem von dem<br />
Bundegerichtshof zu entscheidenden Fall<br />
hatte zwar die Dame Gepäck des Partners<br />
übernommen - am Ergebnis ändert dies<br />
jedoch nichts).<br />
Die Klägerin fl og gemeinsam mit<br />
ihrem Lebensgefährten mit einem von<br />
der Beklagten durchgeführten Flug von<br />
Frankfurt am Main nach Málaga. Hierbei<br />
ging ihre als Reisegepäck aufgegebene<br />
Golfreisetasche ging. In der Tasche befand<br />
sich außer ihrer eigenen auch die<br />
Golfausrüstung ihres Lebensgefährten.<br />
Die Klägerin verlangte Schadenersatz sowohl<br />
für ihre eigene Golfausrüstung, als<br />
auch für die ihres Lebensgefährten.<br />
Das Thema sexueller Missbrauch<br />
ist gerade omnipräsent<br />
in den Medien,<br />
täglich erscheinen neue Berichte<br />
über Misshandlungsfälle von Kindern<br />
und Jugendlichen. Besonders<br />
zahlreich und schwerwiegend sind<br />
die Enthüllungen über sexuelle<br />
Vergehen in den Institutionen der<br />
katholischen Kirche, bekannt geworden<br />
sind aber auch viele Fälle in<br />
Schulen oder Sportvereinen.<br />
Das Ausmaß ist in jeder Hinsicht bedrückend.<br />
Bisher steht die Aufdeckung<br />
von Missbrauch an Minderjährigen und<br />
das Überdenken der bestehenden Straf-<br />
und Therapiemaßnahmen für Täter im<br />
Mittelpunkt des Interesses. Um das Bewusstsein<br />
der Öff entlichkeit zu schärfen,<br />
ist aber auch eine umfassende Aufklärung<br />
über die Thematik notwendig.<br />
Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab,<br />
soweit der geltend gemachte Betrag den<br />
Haftungshöchstbetrag nach Art. 22 Abs.<br />
2 Satz 1 des Montrealer Übereinkommens<br />
zur Vereinheitlichung bestimmter<br />
Vorschriften über die Beförderung im<br />
internationalen Luftverkehr vom 28. Mai<br />
1999 (MÜ) überstieg. Argument war, daß<br />
über den Haftungshöchstbetrag hinaus<br />
die Klägerin weder aus eigenem noch<br />
aus abgetretenem Recht Schadensersatz<br />
verlangen könne. Anspruchsberechtigter<br />
nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ sei nur<br />
derjenige, der das Gepäck aufgegeben<br />
und es dadurch <strong>zum</strong> Objekt des Luftbeförderungsvertrags<br />
gemacht habe.<br />
Erforderlich sie eine Verbindung zwischen<br />
dem Reisenden und dem Gepäck.<br />
Diese Verknüpfung werde durch den vom<br />
Luftfrachtführer auszuhändigenden Gepäckschein<br />
dokumentiert. Zwar bestehe<br />
die Möglichkeit eines Passagiers, der<br />
Eigentum verliert, das im Gepäck eines<br />
Mitreisenden transportiert worden ist,<br />
Schadensersatzansprüche gegenüber<br />
dem Luftfrachtführer geltend zu machen.<br />
Sein Anspruch sei jedoch begrenzt bzw.<br />
ausgeschlossen, wenn der Mitreisende,<br />
der das betreff ende Gepäckstück aufgegeben<br />
habe, für den Verlust bereits die<br />
höchstmögliche Entschädigung nach den<br />
Vorschriften des MÜ erhalten habe.<br />
Der Bundesgerichtshof hat die Sache<br />
zu neuer Verhandlung und Entscheidung<br />
an das Berufungsgericht zurückverwiesen.<br />
Entgegen der Auff assung<br />
des Berufungsgerichts steht der Ersatz-<br />
NetDoktor.de hat ein ausführliches<br />
Dossier zusammengestellt, das in ausgewählten<br />
Artikeln über die verschiedenen<br />
Aspekte sexueller Misshandlung von<br />
Kindern informiert. Experten defi nieren<br />
die unterschiedlichen Formen von sexuellem<br />
Missbrauch, denn der beginnt<br />
lange vor erzwungenen Berührungen,<br />
Vergewaltigung oder Kinderpornografi<br />
e. Auch andere Formen wie Exhibitionismus,<br />
verbale Belästigungen oder<br />
erzwungenes Ansehen pornografi scher<br />
Bilder können die betroff enen Kinder<br />
ein Leben lang traumatisieren. 12.000<br />
Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern<br />
zählte das Bundeskriminalamt 2008 allein<br />
in Deutschland, die Dunkelziff er wird<br />
um ein Vielfaches höher vermutet. Mehr<br />
Fakten hat NetDoktor.de unter „netdoktor.de/Magazin/Sexueller-Missbrauch/“<br />
zusammengetragen.<br />
Neben dem häuslichen Kindesmissbrauch<br />
behandelt NetDoktor.de auch die<br />
Arbeitsrecht - Erbrecht und Vermögensnachfolge<br />
Vertragsrecht - Wettbewerbs- und Markenrecht<br />
anspruch nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ<br />
nicht nur demjenigen Reisenden zu, der<br />
die Aufgabe seines Gepäcks durch einen<br />
Gepäckschein nach Art. 3 Abs. 3 MÜ dokumentieren<br />
kann. Vielmehr steht dieser<br />
Anspruch auch einem Reisenden zu, der<br />
ihm gehörende Gegenstände in einem<br />
Gepäckstück eines anderen Mitreisenden<br />
in die Obhut des Luftfrachtführers<br />
gegeben hat. Der Anspruch ist dabei<br />
auch dann nicht ausgeschlossen, wenn<br />
die Haftungshöchstgrenze nach Art. 22<br />
Abs. 2 MÜ bereits mit dem Ausgleich<br />
der Ansprüche dessen, der das verloren<br />
organisierte sexuelle Ausbeutung<br />
von Kindern: Das Internet vereinfacht<br />
die Verteilung und Vervielfältigung<br />
von Kinderpornografi e,<br />
NetDoktor.de erklärt die rechtliche<br />
Vorgehensweise gegen die Täter<br />
und gibt Verhaltensmaßregeln<br />
<strong>zum</strong> Melden von Straftaten. Kindersextourismus<br />
und -prostitution,<br />
ebenfalls wachsende globale<br />
Probleme, sind zudem zwei der<br />
Hauptgründe für die Verschleppung<br />
und den Handel mit Kindern.<br />
„Das Thema Missbrauch geht jeden<br />
an“, sagt Dr. Nina Buschek von Net-<br />
Doktor.de „Wer gut informiert ist,<br />
kann die Zeichen besser erkennen<br />
- und vielleicht helfen. In dieser<br />
Hinsicht sind wir alle für die Kinder<br />
in unserer Umgebung verantwortlich.“<br />
Quelle: http://www.netdoktor.<br />
de/Magazin/Sexueller-Missbrauch/<br />
Gut zu wissen<br />
gegangene Gepäckstück aufgegeben<br />
hat, ausgeschöpft ist. Die Vorschrift setzt<br />
die Haftungshöchstgrenze nach seinem<br />
Wortlaut ausdrücklich je Reisenden fest.<br />
Fazit: Atmet auf Ihr Damen - Übergewicht<br />
ist, bis zur Haftungshöchstgrenze,<br />
auch dann zu ersetzen, wenn es sich im<br />
Gepäck einer anderen Person befi ndet<br />
und diese den Schadenersatzanspruch<br />
bereits voll ausgeschöpft hat.<br />
Lara-Anuschka Lepiarz<br />
Rechtsanwältin in Northeim<br />
Missbrauch von Kindern: Informationen auf NetDoktor.de<br />
Pusteblume Pust blum Seite S it 21<br />
Bild: © Axel Hoff mann/pixelio.de