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Haftung für Reisegepäck<br />

BGH, X ZR 99/10, 15. März 2011<br />

Reisezeit. Das Gewicht ist<br />

begrenzt – wohl maßgeblich<br />

ein Problem der<br />

Damen. Denn etwa 25 kg sind mit<br />

15 paar Schuhen, 10 Kleidern, 10 Hosen,<br />

einer entsprechenden Anzahl<br />

von Blusen, T-Shirts, Pullovern u.ä.,<br />

für warme sowie kalte Tag, leicht<br />

erreicht.<br />

Also werden mal eben verschiedene<br />

Sachen aus dem eigenen Koff er raus und<br />

in den Koff er des Partners eingeräumt<br />

(nicht ohne zuvor natürlich ein paar<br />

überfl üssige Sachen – Jeans, Socken, T-<br />

Shirts – des Partners aus dem Koff er zu<br />

entfernen, damit auch noch die Stilettos<br />

und das Plätteisen Platz fi nden).<br />

Und dann passiert das Unglaubliche;<br />

man hat schon mal davon gehört, aber<br />

bisher ist es immer nur anderen passiert.<br />

Der Koff er geht verloren (in dem von dem<br />

Bundegerichtshof zu entscheidenden Fall<br />

hatte zwar die Dame Gepäck des Partners<br />

übernommen - am Ergebnis ändert dies<br />

jedoch nichts).<br />

Die Klägerin fl og gemeinsam mit<br />

ihrem Lebensgefährten mit einem von<br />

der Beklagten durchgeführten Flug von<br />

Frankfurt am Main nach Málaga. Hierbei<br />

ging ihre als Reisegepäck aufgegebene<br />

Golfreisetasche ging. In der Tasche befand<br />

sich außer ihrer eigenen auch die<br />

Golfausrüstung ihres Lebensgefährten.<br />

Die Klägerin verlangte Schadenersatz sowohl<br />

für ihre eigene Golfausrüstung, als<br />

auch für die ihres Lebensgefährten.<br />

Das Thema sexueller Missbrauch<br />

ist gerade omnipräsent<br />

in den Medien,<br />

täglich erscheinen neue Berichte<br />

über Misshandlungsfälle von Kindern<br />

und Jugendlichen. Besonders<br />

zahlreich und schwerwiegend sind<br />

die Enthüllungen über sexuelle<br />

Vergehen in den Institutionen der<br />

katholischen Kirche, bekannt geworden<br />

sind aber auch viele Fälle in<br />

Schulen oder Sportvereinen.<br />

Das Ausmaß ist in jeder Hinsicht bedrückend.<br />

Bisher steht die Aufdeckung<br />

von Missbrauch an Minderjährigen und<br />

das Überdenken der bestehenden Straf-<br />

und Therapiemaßnahmen für Täter im<br />

Mittelpunkt des Interesses. Um das Bewusstsein<br />

der Öff entlichkeit zu schärfen,<br />

ist aber auch eine umfassende Aufklärung<br />

über die Thematik notwendig.<br />

Die Vorinstanzen wiesen die Klage ab,<br />

soweit der geltend gemachte Betrag den<br />

Haftungshöchstbetrag nach Art. 22 Abs.<br />

2 Satz 1 des Montrealer Übereinkommens<br />

zur Vereinheitlichung bestimmter<br />

Vorschriften über die Beförderung im<br />

internationalen Luftverkehr vom 28. Mai<br />

1999 (MÜ) überstieg. Argument war, daß<br />

über den Haftungshöchstbetrag hinaus<br />

die Klägerin weder aus eigenem noch<br />

aus abgetretenem Recht Schadensersatz<br />

verlangen könne. Anspruchsberechtigter<br />

nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ sei nur<br />

derjenige, der das Gepäck aufgegeben<br />

und es dadurch <strong>zum</strong> Objekt des Luftbeförderungsvertrags<br />

gemacht habe.<br />

Erforderlich sie eine Verbindung zwischen<br />

dem Reisenden und dem Gepäck.<br />

Diese Verknüpfung werde durch den vom<br />

Luftfrachtführer auszuhändigenden Gepäckschein<br />

dokumentiert. Zwar bestehe<br />

die Möglichkeit eines Passagiers, der<br />

Eigentum verliert, das im Gepäck eines<br />

Mitreisenden transportiert worden ist,<br />

Schadensersatzansprüche gegenüber<br />

dem Luftfrachtführer geltend zu machen.<br />

Sein Anspruch sei jedoch begrenzt bzw.<br />

ausgeschlossen, wenn der Mitreisende,<br />

der das betreff ende Gepäckstück aufgegeben<br />

habe, für den Verlust bereits die<br />

höchstmögliche Entschädigung nach den<br />

Vorschriften des MÜ erhalten habe.<br />

Der Bundesgerichtshof hat die Sache<br />

zu neuer Verhandlung und Entscheidung<br />

an das Berufungsgericht zurückverwiesen.<br />

Entgegen der Auff assung<br />

des Berufungsgerichts steht der Ersatz-<br />

NetDoktor.de hat ein ausführliches<br />

Dossier zusammengestellt, das in ausgewählten<br />

Artikeln über die verschiedenen<br />

Aspekte sexueller Misshandlung von<br />

Kindern informiert. Experten defi nieren<br />

die unterschiedlichen Formen von sexuellem<br />

Missbrauch, denn der beginnt<br />

lange vor erzwungenen Berührungen,<br />

Vergewaltigung oder Kinderpornografi<br />

e. Auch andere Formen wie Exhibitionismus,<br />

verbale Belästigungen oder<br />

erzwungenes Ansehen pornografi scher<br />

Bilder können die betroff enen Kinder<br />

ein Leben lang traumatisieren. 12.000<br />

Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern<br />

zählte das Bundeskriminalamt 2008 allein<br />

in Deutschland, die Dunkelziff er wird<br />

um ein Vielfaches höher vermutet. Mehr<br />

Fakten hat NetDoktor.de unter „netdoktor.de/Magazin/Sexueller-Missbrauch/“<br />

zusammengetragen.<br />

Neben dem häuslichen Kindesmissbrauch<br />

behandelt NetDoktor.de auch die<br />

Arbeitsrecht - Erbrecht und Vermögensnachfolge<br />

Vertragsrecht - Wettbewerbs- und Markenrecht<br />

anspruch nach Art. 17 Abs. 2 Satz 1 MÜ<br />

nicht nur demjenigen Reisenden zu, der<br />

die Aufgabe seines Gepäcks durch einen<br />

Gepäckschein nach Art. 3 Abs. 3 MÜ dokumentieren<br />

kann. Vielmehr steht dieser<br />

Anspruch auch einem Reisenden zu, der<br />

ihm gehörende Gegenstände in einem<br />

Gepäckstück eines anderen Mitreisenden<br />

in die Obhut des Luftfrachtführers<br />

gegeben hat. Der Anspruch ist dabei<br />

auch dann nicht ausgeschlossen, wenn<br />

die Haftungshöchstgrenze nach Art. 22<br />

Abs. 2 MÜ bereits mit dem Ausgleich<br />

der Ansprüche dessen, der das verloren<br />

organisierte sexuelle Ausbeutung<br />

von Kindern: Das Internet vereinfacht<br />

die Verteilung und Vervielfältigung<br />

von Kinderpornografi e,<br />

NetDoktor.de erklärt die rechtliche<br />

Vorgehensweise gegen die Täter<br />

und gibt Verhaltensmaßregeln<br />

<strong>zum</strong> Melden von Straftaten. Kindersextourismus<br />

und -prostitution,<br />

ebenfalls wachsende globale<br />

Probleme, sind zudem zwei der<br />

Hauptgründe für die Verschleppung<br />

und den Handel mit Kindern.<br />

„Das Thema Missbrauch geht jeden<br />

an“, sagt Dr. Nina Buschek von Net-<br />

Doktor.de „Wer gut informiert ist,<br />

kann die Zeichen besser erkennen<br />

- und vielleicht helfen. In dieser<br />

Hinsicht sind wir alle für die Kinder<br />

in unserer Umgebung verantwortlich.“<br />

Quelle: http://www.netdoktor.<br />

de/Magazin/Sexueller-Missbrauch/<br />

Gut zu wissen<br />

gegangene Gepäckstück aufgegeben<br />

hat, ausgeschöpft ist. Die Vorschrift setzt<br />

die Haftungshöchstgrenze nach seinem<br />

Wortlaut ausdrücklich je Reisenden fest.<br />

Fazit: Atmet auf Ihr Damen - Übergewicht<br />

ist, bis zur Haftungshöchstgrenze,<br />

auch dann zu ersetzen, wenn es sich im<br />

Gepäck einer anderen Person befi ndet<br />

und diese den Schadenersatzanspruch<br />

bereits voll ausgeschöpft hat.<br />

Lara-Anuschka Lepiarz<br />

Rechtsanwältin in Northeim<br />

Missbrauch von Kindern: Informationen auf NetDoktor.de<br />

Pusteblume Pust blum Seite S it 21<br />

Bild: © Axel Hoff mann/pixelio.de

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