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Direktabrechnung Laborgemeinschaft erstellt von: RA Peter Peikert ...

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Seite 10 des Schreibens der Sozietät Dr. Rehborn vom 9. Juli 2008<br />

Nach § 242 Abs. 3 HGB bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

den Jahresabschluss. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses<br />

trifft nach dem HGB ausschließlich Vollkaufleute. BGB-Gesellschaften sind nach<br />

§ 141 AO verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen.<br />

Nur Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB zur Offenlegung des Jahresab-<br />

schlusses verpflichtet. Für natürliche Personen und BGB-Gesellschaften sind Jah-<br />

resabschlüsse Betriebsgeheimnisse.<br />

Ebenso wie Jahresabschlüsse <strong>von</strong> Vertragsärzten oder Gemeinschaften <strong>von</strong> Ver-<br />

tragsärzten genießen daher auch Jahresabschlüsse <strong>von</strong> <strong>Laborgemeinschaft</strong>en- je-<br />

denfalls dann wenn diese als BGB-Gesellschaften betrieben werden - den Schutz<br />

<strong>von</strong> § 35 SGB I. § 35 Abs. 4 SGB I erklärt insofern ausdrücklich, dass Betriebs-<br />

und Geschäftsgeheimnisse Sozialdaten gleich stehen.<br />

Die Übermittlung eines solchen Betriebsgeheimnisses ɤ<br />

(Sozialgeheimnisses) kann<br />

<strong>von</strong> der <strong>Laborgemeinschaft</strong> nur dann gefordert werden, wenn eine ausdrückliche<br />

gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gegeben ist oder eine Zustimmung vorliegt.<br />

Da die <strong>Laborgemeinschaft</strong> im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nicht<br />

Träger eigener Rechte und Pflichten ist, ist zu prüfen, ob einzelne Vertragsärzte<br />

oder Zusammenschlüssen <strong>von</strong> Vertragsärzte auf der Grundlage einer gesetzlichen<br />

Bestimmung verpflichtet sind, Jahresabschlüsse zum Zweck der Plausibilitätsprü-<br />

fung zu übermitteln.<br />

c. Gesetzliche Übermittlungsbefugnis<br />

Die Übermittlung <strong>von</strong> Abrechnungsdaten ist in § 295 SGB V geregelt.<br />

aa. Nach § 295 Abs. 1 Nr. 2 SGB V sind in den Abrechnungsunterlagen für die<br />

vertragsärztlichen Leistungen die erbrachten Leistungen einschließlich des<br />

Tages der Behandlung und der Diagnose zu übermitteln.

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