Direktabrechnung Laborgemeinschaft erstellt von: RA Peter Peikert ...
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Seite 12 des Schreibens der Sozietät Dr. Rehborn vom 9. Juli 2008<br />
Die Übermittlung des Jahresabschlusses wäre nur dann zulässig, wenn der<br />
Jahresabschluss Informationen enthielte, die geeignet sind, die zur Abrech-<br />
nung gebrachten Kosten zu plausibilisieren. Jahresabschlüsse weisen aber<br />
typischerweise keine Kosten je Parameter aus, sondern z. B. „Ausgaben für<br />
Reagenzien“. Diese zulässige Pauschalisierung im Jahresabschluss ist<br />
nicht geeignet, die parameterbezogene Abrechnung <strong>von</strong> Laborkosten ge-<br />
genüber der Kassenärztliche Vereinigung in irgendeiner Weise zu plausibili-<br />
sieren.<br />
d. Übermittlung auf der Grundlage sonstiger gesetzlicher Bestimmungen<br />
Sonstige gesetzliche Bestimmungen, aus denen sich eine Verpflichtung zur<br />
Übermittlung des Jahresabschlusses ergibt, bestehen nicht. Insbesondere ergibt<br />
sich aus § 60 SGB I keine Übermittlungspflicht. Diese Vorschrift, die die Mitwir-<br />
kung bei Sozialleistungen regelt, ist allenfalls für den vorliegenden Fall entspre-<br />
chend heranzuziehen. Aber auch nach dieser Vorschrift dürfen nur die Daten er-<br />
hoben werden, die zur Erreichung des Zwecks Ҡ erforderlich sind. Da der Jahresab-<br />
schluss keine zweckgerichteten Informationen enthält und die Informationen nicht<br />
erforderlich sind, kann auch nicht auf dieser Grundlage die Herausgabe des Jah-<br />
resabschlusses gefordert werden.<br />
e. Zwischenergebnis<br />
Die Übermittlung des Jahresabschlusses kann nicht auf eine ausreichende ge-<br />
setzliche Ermächtigungsgrundlage gestützt werden. Weder Vertragsärzte noch La-<br />
borgemeinschaften können auf der Grundlage vertraglicher Regelung oder durch<br />
Richtlinien zur Übermittlung gezwungen werden. Im Übrigen sind Jahresabschlüs-<br />
se nicht geeignet, die abgerechneten Kosten zu plausibilisieren.<br />
3. Sind die Kassenärztlichen Vereinigungen befugt, die erhaltenen Daten<br />
an die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder an ein <strong>von</strong> der KBV<br />
beauftragtes Kompetenzzentrum Labor zu übermitteln?