Die neue VOB/C und die grabenlose ... - Nodig-Bau.de
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FACHBERICHT RECHT & REGELWERK<br />
Für <strong>die</strong> allgemeinen Anfor<strong>de</strong>rungen gilt u. a. DIN 1986-<br />
30 „Entwässerungsanalagen für Gebäu<strong>de</strong> <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücke<br />
– Teil 30 Instandhaltung“. Für Stoffe wird z. B.<br />
DIN 16946-2 „Reaktionsharzformstoffe, Gießharzformstoffe,<br />
Typen“ benannt. Für <strong>Bau</strong>teile wird beispielhaft DIN<br />
8061 „Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid<br />
(PVC-U) – Allgemeine Güteanfor<strong>de</strong>rungen, Prüfungen“<br />
aufgeführt.<br />
Prüfungen<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Verlangen vor<br />
<strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Ausführung nachzuweisen, dass seine Stoffe<br />
für <strong>de</strong>n vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.<br />
Eigenüberwachung<br />
Der Auftragnehmer hat <strong>de</strong>m Auftraggeber auf Verlangen<br />
nachzuweisen, dass seine Stoffe sowie das Sanierungsverfahren<br />
<strong>de</strong>n vertraglichen Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen.<br />
Kontrollprüfung<br />
<strong>Die</strong> Probenahme kann zunächst im Schachtbauwerk von<br />
einem Probestützrohr erfolgen. Falls das aus <strong>de</strong>m Schachtbauwerk<br />
entnommene Probestück <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen nicht<br />
genügt, kann eine Zweitprobe aus <strong>de</strong>r Haltung entnommen<br />
wer<strong>de</strong>n, <strong>die</strong> dann maßgebend ist.<br />
Inversion eines Schlauchliners über ein Gerüst<br />
Close fit-Sanierung mittels vorverformten PE-Rohr –<br />
<strong>de</strong>r Einzug <strong>de</strong>s Rohres erfolgt über eine Startbaugrube<br />
Quelle: Insituform<br />
Rohrsanierungstechniken GmbH<br />
Quelle: Wavin GmbH <strong>und</strong> Diringer & Schei<strong>de</strong>l<br />
Rohrsanierung GmbH<br />
AUSFÜHRUNG<br />
ATV DIN 18299 ff Abschnitt 3: Ausführung<br />
O<strong>de</strong>r: Wie muss <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Leistung<br />
ausführen?<br />
Bei <strong>Bau</strong>verträgen schul<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Auftragnehmer <strong>de</strong>n Werkerfolg.<br />
In<strong>de</strong>m er seine Leistungen „erfolgreich“, also ohne<br />
Mängel <strong>und</strong> vollständig ausführt, muss er ein bestimmtes<br />
Arbeitsergebnis erreichen, also etwa <strong>die</strong> Herstellung<br />
eines Kanals, <strong>die</strong> Sanierung eines Kanals usw. Es gibt oft<br />
verschie<strong>de</strong>ne Möglichkeiten, <strong>die</strong>sen vom Auftragnehmer<br />
geschul<strong>de</strong>ten Erfolg herbeizuführen. <strong>Die</strong>se Möglichkeiten<br />
unterschei<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>r Regel erheblich darin, wie aufwändig,<br />
wie hochwertig <strong>und</strong> wie erfolgreich sie sind. Selbst<br />
wenn man all <strong>die</strong> Ausführungsweisen vernachlässigt, <strong>die</strong><br />
(nicht) mehr <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik entsprechen, hat man<br />
fast immer eine gewisse Bandbreite von Möglichkeiten.<br />
<strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/C erhebt <strong>de</strong>n Anspruch, innerhalb <strong>die</strong>ser Bandbreite<br />
eine für Auftraggeber wie Auftragnehmer akzeptable „Regelausführung“<br />
zu <strong>de</strong>finieren. Bei <strong>de</strong>n einzelnen ATV DIN wird<br />
geregelt, wie <strong>de</strong>r Auftragnehmer seine Leistungen ausführen<br />
muss, wenn im <strong>Bau</strong>vertrag nichts an<strong>de</strong>res festgelegt ist.<br />
In <strong>de</strong>n ATV DIN 18326 wur<strong>de</strong>n Regelausführungen für<br />
folgen<strong>de</strong> Renovierungsverfahren festgelegt:<br />
» Rohrstrang-,<br />
» Einzelrohr-,<br />
» Close-Fit-,<br />
» Wickelrohr- <strong>und</strong><br />
» Schlauchlining,<br />
» sowie montierte Einzelelemente mit <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Vor- <strong>und</strong> Nacharbeiten.<br />
BESONDERE LEISTUNGEN UND NEBENLEISTUNGEN<br />
ATV DIN 18299 ff Abschnitt 4: Nebenleistungen,<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
O<strong>de</strong>r: Für welche Leistungen erhält <strong>de</strong>r Auftragnehmer eine<br />
zusätzliche Vergütung, für welche nicht?<br />
<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Vergütung müssen <strong>die</strong> Vertragspartner<br />
im Vertrag regeln. <strong>Die</strong> <strong>VOB</strong>/C greift nur dann ein, wenn <strong>de</strong>r<br />
Vertrag <strong>die</strong> Vergütungspflicht einer Leistung nicht regelt.<br />
Für <strong>die</strong>sen Fall nennt <strong>die</strong> <strong>VOB</strong>/C in Abschnitt 4 aller ATV<br />
DIN in Abschnitt 4.1 Nebenleistungen <strong>und</strong> in Abschnitt 4.2<br />
Beson<strong>de</strong>re Leistungen.<br />
Der Auftragnehmer hat daher nur dann Anspruch auf eine<br />
zusätzliche Vergütung, wenn <strong>die</strong> Leistung nicht vom vertraglich<br />
geregelten <strong>Bau</strong>soll umfasst ist, <strong>und</strong> es sich um<br />
eine Beson<strong>de</strong>re Leistung im Sinne <strong>de</strong>s Abschnittes 4 <strong>de</strong>r<br />
anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n ATV DIN han<strong>de</strong>lt.<br />
<strong>Die</strong> Gr<strong>und</strong>regel bei Abschnitt 4 ist, dass ein normales <strong>Bau</strong>vorhaben,<br />
bei <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht durch Zusatzaufträge<br />
eingreift, ohne Nachträge für Beson<strong>de</strong>re Leistungen<br />
ausgeführt wer<strong>de</strong>n kann. Deswegen ist auch <strong>die</strong> gesamte,<br />
in Abschnitt 3 beschriebene Regelausführung von <strong>de</strong>r vertraglichen<br />
Vergütung umfasst.<br />
Abschnitt 4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN<br />
18299, Abschnitt 4.1, insbeson<strong>de</strong>re:<br />
» 4.1.1 Feststellen <strong>de</strong>s Zustands <strong>de</strong>r Straßen- <strong>und</strong> Gelän<strong>de</strong>oberflächen,<br />
<strong>de</strong>r Vorflutleitungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>rgleichen<br />
nach § 3 Abs. 4 <strong>VOB</strong>/B<br />
44 1-2 | 2013