Belegzuschläge und Preisgleitklausel - Praxis EDV
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<strong>Belegzuschläge</strong> <strong>und</strong> <strong>Preisgleitklausel</strong> für Energie <strong>und</strong> Rohstoffe 21<br />
Berechnung eines Beleg- oder Energiezuschlags<br />
auf eine Artikellieferung<br />
Allgemeines<br />
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Beleg- bzw. Energiezuschläge aufzuschlagen<br />
oder zu berechnen. Energiezuschläge werden zum einen automatisch<br />
aufgeschlagen <strong>und</strong> im Beleg eingefügt, wenn Sie eine Lieferung<br />
auf einen Artikel erfassen, welchem ein Artikel- bzw. Energie- oder Belegzuschlag<br />
hinterlegt ist, <strong>und</strong> anschließend eine Lieferstapelübernahme<br />
durchführen.<br />
Sie haben auch die Möglichkeit einen erfassten Lieferschein manuell in<br />
eine Rechnung einzufügen. Wenn dem im Lieferschein enthaltenen Artikel<br />
ein Energiezuschlag hinterlegt wurde, so werden diese beim Aktualisieren<br />
der Ansicht über die Schaltfläche automatisch als separate Belegzeile<br />
eingefügt.<br />
Wie berechnet die WDV den Zuschlag?<br />
Die Berechnung erfolgt anhand der im Lieferzuschlagsartikel <strong>und</strong> dem Belegzuschlag<br />
hinterlegten Werte nach der folgenden Formel:<br />
[(Produktionspreis - ab Produktionspreis + Schrittweite Produktionspreis) /<br />
Schrittweite Produktionspreis]) x Zuschlag zu Artikelmenge / Mengenfaktor<br />
Beispiel<br />
Produktionspreis = 0,40 €<br />
Ab Produktionspreis = 0,34 €<br />
Schrittweite Produktionspreis = 0,05<br />
Zuschlag zu Artikelmenge = 0,20<br />
Mengenfaktor = 1<br />
[(0,40 € - 0,34 € + 0,05) / 0,05] x 0,20€ /1 = 0,44€. In der Rechnung wird<br />
dieser Einzelpreis dann noch mit der Liefermenge multipliziert.