Belegzuschläge und Preisgleitklausel - Praxis EDV
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22 <strong>Belegzuschläge</strong> <strong>und</strong> <strong>Preisgleitklausel</strong> für Energie <strong>und</strong> Rohstoffe<br />
Berechnung von Energiezuschlägen bei der Lieferstapelübernahme<br />
Bei der Lieferstapelübernahme erstellter oder manuell nacherfasster Lieferscheine<br />
werden Beleg- bzw. Energiezuschläge automatisch gezogen<br />
bzw. berechnet <strong>und</strong> als separate Zeile in den Beleg geschrieben.<br />
So berechnen Sie einen Zuschlag über die Lieferstapelübernahme:<br />
Voraussetzung: Sie haben den Lieferzuschlagsartikel <strong>und</strong> die zugehörigen<br />
Beleg- bzw. Energiezuschläge angelegt.<br />
1. Erfassen Sie in der Liefererfassung (Aufruf über oder Liefererfassung<br />
Lieferung erfassen) einen Lieferschein mit dem Artikel auf<br />
den ein Zuschlag entfällt.<br />
Alternativ können Sie einen Lieferschein auch manuell über die Nacherfassung<br />
von Lieferungen (Aufruf über Liefererfassung Nacherfassen<br />
von Lieferungen) erstellen.<br />
2. Drucken Sie anschließend den Lieferschein mit der gleichnamigen<br />
Schaltfläche .<br />
Das Lieferscheinformular wird angezeigt.