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Belegzuschläge und Preisgleitklausel - Praxis EDV

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22 <strong>Belegzuschläge</strong> <strong>und</strong> <strong>Preisgleitklausel</strong> für Energie <strong>und</strong> Rohstoffe<br />

Berechnung von Energiezuschlägen bei der Lieferstapelübernahme<br />

Bei der Lieferstapelübernahme erstellter oder manuell nacherfasster Lieferscheine<br />

werden Beleg- bzw. Energiezuschläge automatisch gezogen<br />

bzw. berechnet <strong>und</strong> als separate Zeile in den Beleg geschrieben.<br />

So berechnen Sie einen Zuschlag über die Lieferstapelübernahme:<br />

Voraussetzung: Sie haben den Lieferzuschlagsartikel <strong>und</strong> die zugehörigen<br />

Beleg- bzw. Energiezuschläge angelegt.<br />

1. Erfassen Sie in der Liefererfassung (Aufruf über oder Liefererfassung<br />

Lieferung erfassen) einen Lieferschein mit dem Artikel auf<br />

den ein Zuschlag entfällt.<br />

Alternativ können Sie einen Lieferschein auch manuell über die Nacherfassung<br />

von Lieferungen (Aufruf über Liefererfassung Nacherfassen<br />

von Lieferungen) erstellen.<br />

2. Drucken Sie anschließend den Lieferschein mit der gleichnamigen<br />

Schaltfläche .<br />

Das Lieferscheinformular wird angezeigt.

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