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Mit Einander - Raiffeisenbank Region Mank

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Raiffeisen<br />

Meine Bank<br />

Depotcheck-Beratungsgespräche sind unumgänglich:<br />

Es wird Ernst mit der neuen KESt!<br />

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 und den nachfolgenden<br />

Abgabenovellen werden sich ab 1. April 2012 die steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen für Wertpapierveranlagungen verändern.<br />

Anleger sollten sich daher<br />

über die wesentlichen Ände-<br />

rungen informieren und Einladungen<br />

ihrer Bankberater zu<br />

einem ausführlichen Depotcheck-<br />

Bera tungs gespräch tunlichst nutzen.<br />

Entgegen erster Pläne ist der Starttermin<br />

für die neue Wertpapiersteuer<br />

vom 1.10.2011 auf den 1.4.2012 verschoben<br />

worden. Ab diesem Zeitpunkt<br />

hebt der Fiskus auf alle Kursgewinne<br />

von Aktien, Wertpapierfonds und<br />

anderen Wertpapieren, unabhängig<br />

von der Behaltedauer, 25 % KESt<br />

ein. Bisher waren von dem automatischen<br />

KESt-Abzug nur Zinsen<br />

und Dividenden im Privatvermögen<br />

betroffen.<br />

Kursgewinnsteuer<br />

ersetzt Spekulationssteuer<br />

Bisher konnten natürliche Personen<br />

im Privatvermögen Wertpapiere<br />

(Ausnahme: Zertifikate) nach einem<br />

Jahr Behaltefrist steuerfrei verkaufen.<br />

Die neue Steuer soll grundsätzlich für<br />

alle Aktien- und Wertpapierfondskäufe,<br />

die ab dem 1.1.2011 getätigt worden<br />

sind, sofern sie nach dem 31.3.2012<br />

mit Gewinn veräußert werden, gelten.<br />

Aktien und Wertpapierfonds, die ab<br />

dem 1.1.2011 erworben und vor dem<br />

1.4.2012 wieder mit Gewinn veräußert<br />

werden, fallen jedenfalls unter den<br />

Spekulationstatbestand und werden<br />

mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.<br />

Die Spekulationsfrist für diese<br />

Wertpapiere beträgt somit maximal<br />

15 Monate.<br />

Längere Schonfrist für Anleihen,<br />

Zertifikate und Derivate<br />

Für Anleihen, Zertifikate und Derivate<br />

kommt die bisherige steuerliche<br />

Regelung noch für alle Käufe, die<br />

bis 30.9.2011 getätigt worden sind,<br />

zur Anwendung. Wurden diese<br />

zwischen dem 1.10.2011 und dem<br />

2<br />

31.3.2012 erworben, unterliegen<br />

etwaige nach dem 31.3.2012 realisierte<br />

Kursgewinne unabhängig von<br />

der Behaltedauer dem besonderen<br />

Steuersatz von 25 % im Wege der persönlichen<br />

Steuererklärung. Erst alle<br />

Anschaffungen ab dem 1.4.2012 unterliegen<br />

der neuen Wertpapiersteuer<br />

mit dem automatischen KESt-Abzug<br />

durch die Depotbank.<br />

Automatischer Verlustausgleich<br />

durch die depotführende Bank<br />

Ab dem Jahr 2013 ist die depotführende<br />

Bank verpflichtet, einen<br />

automatischen Verlustausgleich für<br />

sämtliche bei ihr geführten Depots<br />

durchzuführen. Für das Jahr 2012<br />

ist eine rückwirkende Aufrollung<br />

der KESt-Abrechnung vorgesehen.<br />

Werden mehrere Depots bei<br />

unterschiedlichen depotführenden<br />

Stellen geführt, ist eine depotübergreifende<br />

Verlustverrechung<br />

nur im Rahmen der persönlichen<br />

Einkommenssteuererklärung möglich.<br />

Um eine möglichst einfache steuerliche<br />

Abwicklung zu gewährleisten,<br />

kann es daher durchaus Sinn<br />

machen, sämtliche Depots nur mehr<br />

bei einer Bank zu führen. Überträge<br />

von Wertpapieren bei einer Bank auf<br />

ein Depot einer anderen Bank können<br />

im Extremfall mehrere Woche dauern.<br />

Der Bankberater informiert über die<br />

Grundsätze zur neuen Wert papiersteuer<br />

und erklärt Anlegern gerne,<br />

wie diese ihre Geldanlage optimieren<br />

können. Zu beachten gilt es dabei<br />

aber, dass die steuerliche Behandlung<br />

von den persönlichen Verhältnissen<br />

des jeweiligen Anlegers abhängt und<br />

künftigen Änderungen unterworfen<br />

sein bzw. rückwirkende Auswirkungen<br />

haben kann.<br />

Anleger sollten sich daher vor allem<br />

bei ihrem Steuerberater über die<br />

neuen steuerlichen Regelungen und<br />

die damit verbundenen Auswirkungen<br />

auf ihre Veranlagung informieren.<br />

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