Einführung eines Mietspiegels in Rastatt - Stadt Rastatt
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hende Datenerhebung durch geschulte Interviewer <strong>in</strong>formiert und gebeten, Auskünfte über<br />
die Miete, Wohnungsgröße und Nebenkosten zu geben. Zusätzlich wird nach Abgabe der<br />
ausgefüllten Fragebogen der betreffende Vermieter schriftlich nach der energetischen Be-<br />
schaffenheit des Gebäudes befragt.<br />
5) Die Erstellung <strong>e<strong>in</strong>es</strong> <strong>Mietspiegels</strong> ist kosten<strong>in</strong>tensiv. Ausweislich <strong>e<strong>in</strong>es</strong> vorliegenden An-<br />
gebots ist für die Erstellung <strong>e<strong>in</strong>es</strong> qualifizierten <strong>Mietspiegels</strong> mit Kosten von ca. 80.000 € <strong>in</strong>kl.<br />
MwSt zu rechnen. Dieser Betrag fällt alle 4 Jahre für die Neuerstellung des <strong>Mietspiegels</strong> an.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus entstehen alle 2 Jahre Kosten für die Fortschreibung des <strong>Mietspiegels</strong>. Die<br />
Höhe dieser Kosten ist nicht bekannt. Auch diese wären nicht unerheblich. H<strong>in</strong>zu kämen<br />
noch die Verwaltungs-/ Personalkosten, die derzeit auch offen s<strong>in</strong>d. Insgesamt s<strong>in</strong>d die Kos-<br />
ten, die mit e<strong>in</strong>em Mietspiegel auf die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> zukämen, ganz erheblich.<br />
Datengrundlage sollen nach dem vorgelegten Angebot zur Erstellung <strong>e<strong>in</strong>es</strong> qualifizierten<br />
<strong>Mietspiegels</strong> rund 600 Datensätze se<strong>in</strong>.<br />
6) Ausweislich entsprechender Presseberichte haben sich sowohl der Mietervere<strong>in</strong> als auch<br />
der Haus- und Grundbesitzervere<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>en Mietspiegel im Rahmen <strong>e<strong>in</strong>es</strong> SPD-Forums<br />
ausgesprochen. Insbesondere hat der Rechtsberater von „Haus und Grund“ <strong>in</strong> <strong>Rastatt</strong> dar-<br />
gelegt, dass der Mietspiegel den Vermietern die Frage nach der ortsüblichen Miete erleich-<br />
tern würde. In diesem Zusammenhang ist darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass auch für die am Miet-<br />
markt beteiligten Interessenverbände (Mietervere<strong>in</strong> und Haus- und Grundbesitzervere<strong>in</strong>) die<br />
Möglichkeit besteht, e<strong>in</strong>en Mietspiegel zu erarbeiten bzw. dass es wie oben ausgeführt ande-<br />
re Möglichkeiten (Vergleichsmiete) gibt, um sich die notwendigen Kenntnisse für Mieterhö-<br />
hungsverlangen zu verschaffen. Die Interessenverbände dürften über ihre Mitglieder auch<br />
bereits e<strong>in</strong>e breite Datengrundlage h<strong>in</strong>sichtlich der Mieten von Wohnungen haben.<br />
Für die <strong>Stadt</strong> selbst stellt sich zunächst die grundsätzliche Frage, ob aus ihrer Sicht e<strong>in</strong> Be-<br />
darf an e<strong>in</strong>em Mietspiegel <strong>in</strong> <strong>Rastatt</strong> besteht oder ob es aus ihrer Sicht h<strong>in</strong>reichende Mög-<br />
lichkeiten für die am Mietmarkt Beteiligten gibt, sich die notwendigen Kenntnisse für Mieter-<br />
höhungsverlangen zu verschaffen. Ferner ist die Frage zu beantworten, <strong>in</strong>wieweit es Aufga-<br />
be der <strong>Stadt</strong> ist, zur Erleichterung von Mieterhöhungsverlangen und vor allem im Interesse<br />
der jeweiligen Interessensverbände e<strong>in</strong>en Mietspiegel auf Kosten der <strong>Stadt</strong> zu erstellen.<br />
Schließlich können auch Interessensverbände selbst e<strong>in</strong>en Mietspiegel erstellen oder erstel-<br />
len lassen.<br />
Im Ergebnis ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Rastatt</strong> e<strong>in</strong> Mehrwert durch die Erstellung <strong>e<strong>in</strong>es</strong> qualifizierten<br />
<strong>Mietspiegels</strong> nicht ersichtlich. E<strong>in</strong>e rechtliche Verpflichtung <strong>in</strong>soweit besteht nicht. Die am<br />
Mietmarkt Beteiligten können sich, wie bisher, die für sie notwendigen Informationen be-<br />
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