09.05.2013 Aufrufe

Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS

Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS

Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>


HINWE<strong>IS</strong><br />

Nach §8f Abs. 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz muss der Anbieter ab dem<br />

01.07.2005 für im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapieren im<br />

Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung<br />

am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen,<br />

das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält<br />

oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder für Anteile an sonstigen geschlossenen<br />

Fonds einen Verkaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach anderen<br />

Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften<br />

des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlicht worden ist. Ein öffentliches<br />

Angebot von Vermögensanlagen ab dem 01.07.2005 ist nur erlaubt, wenn die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

gestattet. Der Vertrieb dieser Beteiligung beginnt in Anlehnung<br />

an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und ausschließlich auf der Grundlage dieses<br />

Verkaufsprospektes.<br />

Der Vertrieb des nachfolgenden Beteiligungsangebotes ist auf den Raum der Bundesrepublik<br />

Deutschland beschränkt. Nichtsdestotrotz können auch ausländische<br />

Personen und Gesellschaften Anteile an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG zeichnen.<br />

1


2<br />

1. EDITORIAL<br />

Schiffsbeteiligungen haben<br />

eine jahrhundertelange<br />

Tradition. Fanden sich früher öko-<br />

nomisch denkende Zimmerleute,<br />

Tuchmacher und Kaufleute<br />

zusammen, um gemeinsam ein<br />

Schiff zu bauen und zu bewirt-<br />

schaften, führen heute spezia-<br />

lisierte Unternehmen die Inves-<br />

toren in der Rechtsform der<br />

GmbH&Co. KG zusammen.<br />

Der Vorteil für den Investor:<br />

Er partizipiert unbegrenzt am<br />

wirtschaftlichen Erfolg des pro-<br />

fessionell gemanagten Schiffes;<br />

seine Haftung ist jedoch grund-<br />

sätzlich auf die Höhe seiner Ein-<br />

lage begrenzt.


1.<br />

Editorial<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH wurde von Branchenexperten<br />

mit langjähriger Erfahrung in der Konzeption hochwertiger Anlagefonds<br />

und deren erfolgreicher <strong>Real</strong>isierung gegründet. Ziel ist es,<br />

privaten Investoren die Möglichkeit zu geben, sich an individuellen<br />

und rentablen Projekten aus dem Bereich der Seeschifffahrt zu beteiligen.<br />

Die Unabhängigkeit gegenüber Banken, Werften, Reedern<br />

und Charterern ermöglicht es, auf den Investor zugeschnittene<br />

Projekte zu konzipieren und umzusetzen.<br />

Charakteristisch für die Beteiligungen von <strong>OwnerShip</strong> sind innovative<br />

Fondskonzepte, verbunden mit einem hohen Anspruch an<br />

Sicherheit und Rendite des Investments. Die Erstellung des vorliegenden<br />

Verkaufsprospektes erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung<br />

des vom Institut der Wirtschaftsprüfer hierfür empfohlenen<br />

Standards (IDW S4, Stand 18.05.2006) sowie des Verkaufsprospektgesetzes<br />

bzw. der Verordnung über Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospekte.<br />

<strong>OwnerShip</strong> legt den Fokus auf die Entdeckung und Nutzung von<br />

Chancen in breiten Märkten. Denn diese sind durch ihre Flexibilität<br />

für Charterer und Käufer attraktiv und erfreuen sich einer steigenden<br />

Nachfrage.<br />

Um den hohen Ansprüchen der Investoren gerecht zu werden,<br />

bietet <strong>OwnerShip</strong> den Investoren über die Treuhandgesellschaft<br />

während der gesamten Laufzeit der Beteiligung einen umfangreichen<br />

Service. Über die Entwicklung Ihrer Beteiligung erhalten<br />

Sie regelmäßig Informationen, für Ihre Fragen und Wünsche stehen<br />

Ihnen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Wir<br />

freuen uns, Ihnen das neue Angebot des Emissionshauses Owner-<br />

Ship zu präsentieren, und würden Sie gern „an Bord“ begrüßen.<br />

Die Unterzeichner als Vertreter des Anbieters Ownership Emissionshaus<br />

GmbH mit Geschäftssitz Cremon 36 in 20457 Hamburg<br />

übernehmen die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes<br />

und bestätigen, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Eine wesentliche<br />

Beeinflussung der Herausgabe oder des Inhaltes des Prospektes<br />

oder des Angebotes der Vermögensanlage durch andere Personen<br />

als die Unterzeichner wird hiermit verneint.<br />

Hamburg, 14.09.2007 (Datum der Prospektaufstellung)<br />

Olaf Pankow Thomas Wenzel<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

für die Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg,<br />

als Emissionshaus und Anbieter.<br />

INHALT<br />

1. Editorial 3<br />

2. Das Angebot im Überblick 4<br />

3. Risiken 14<br />

3.1 Allgemein 16<br />

3.2 Spezielle Risiken 16<br />

4. Chancen 20<br />

4.1 Allgemein 22<br />

4.2 Spezielle Chancen 22<br />

5. Die Ergebnisprognose für den Investor 24<br />

6. Investitionsgrundlagen und Beteiligte 28<br />

6.1 Schiffe als unternehmerische Beteiligung 30<br />

6.2 Investitionsvorteile 31<br />

6.3 Die Schiffe 32<br />

6.4 Die Marktanalyse 34<br />

6.5 Die Vertragsreeder 40<br />

6.6 Die Charterer/die Beschäftigung 42<br />

6.7 Die Bauwerften 43<br />

6.8 Das Unternehmen <strong>OwnerShip</strong> 44<br />

7. Investitions- und Prognoserechnung des<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> 46<br />

7.1 Investition und Finanzierung 48<br />

7.2 Liquiditätsprognose 50<br />

7.3 Steuerprognose 53<br />

8. Konzeptionelle Grundlagen 54<br />

8.1 Abwicklungshinweise 56<br />

8.2 Übersicht der Vertragspartner 57<br />

8.3 Sensitivitätsanalysen 68<br />

8.4 Steuerliche Grundlagen 70<br />

8.5 Rechtliche Grundlagen 76<br />

9. Investitions- und Prognoserechnung<br />

der Einschiffsgesellschaften 98<br />

10. Vertragswerk 120<br />

10.1 Gesellschaftsvertrag der<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG 122<br />

10.2 Anlage 1: Investitionsplan zum<br />

Gesellschaftsvertrag der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG 127<br />

10.3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

über die Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG 128<br />

10.4 Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaften<br />

am Beispiel des<br />

Gesellschaftsvertrages für die<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG 130<br />

10.5 Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG 136<br />

10.6 Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

der Einschiffsgesellschaften am Beispiel<br />

des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

für die MS “O.M. Aestatis“<br />

GmbH&Co. KG 137<br />

11. Glossar 140<br />

12. Beitrittserklärung <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG 150<br />

Verbraucherinformationen 151<br />

13. Angaben nach §15 VermVerkProspV<br />

für die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG 152<br />

13.1.Anlage I: Eröffnungsbilanz<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH& Co. KG 152<br />

13.2 Anlage II: Zwischenbilanz<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG 153<br />

13.3 Anlage III: Voraussichtliche<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG 153<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten<br />

Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch<br />

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3


4<br />

2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Das Angebot im<br />

Überblick stellt<br />

die wesentlichen<br />

Fakten der Beteiligung<br />

auf einen Blick dar.<br />

2


6<br />

2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

2.<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Das Beteiligungsangebot <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> ist als Dachfonds<br />

in Form eines geschlossenen Fonds konzipiert worden. Hierbei erhalten Investoren<br />

die Möglichkeit, sich indirekt an fünf Einschiffsgesellschaften (Zielfonds) zu beteiligen.<br />

Wenn das Eigenkapital gemäß der Finanzierungsrechnung eingeworben ist,<br />

wird der Fonds geschlossen; es werden keine weiteren Kommanditisten in den<br />

Gesellschafterkreis aufgenommen.<br />

Übersicht der BETEILIGUNGSVERHÄLTN<strong>IS</strong>SE<br />

Investor<br />

Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />

Risikostreuung<br />

Schiffsname<br />

Schiffstyp<br />

Baujahr<br />

MS<br />

„O.M. Aestatis“<br />

Containerschiff<br />

704 TEU<br />

Dezember<br />

2006<br />

MS „K-WATER“<br />

Containerschiff<br />

704 TEU<br />

April<br />

2007<br />

MS „Hoheriff“<br />

Containerschiff<br />

957 TEU<br />

Juli<br />

2007<br />

Aufgabe der Dachfondsgesellschaft Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

ist in der Investitionsphase die Einwerbung des benötigten Eigenkapitals des Dachfonds,<br />

um Kommanditbeteiligungen an den Einschiffsgesellschaften MS “O.M.<br />

Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH& Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG und MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG zu erwerben.<br />

MS „SARAH<br />

FRIEDERICH“<br />

Mehrzweckfrachtschiff<br />

724 TEU<br />

November<br />

2008<br />

MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“<br />

Mehrzweckfrachtschiff<br />

724 TEU<br />

Januar<br />

2009<br />

G0501


GESAMTINVESTITION der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />

MS „K-WATER“<br />

MS „Hoheriff“<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

MS „O.M. Aestatis“<br />

Gründungskosten<br />

Agio 1<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamtinvestition<br />

1 5% Agio auf das Investoren- und Initiatorenkapital.<br />

GESAMTFINANZIERUNG der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />

Investorenkapital 46.600<br />

Initiatorenkapital 25<br />

Agio1 2.331<br />

Gesamtfinanzierung 48.956<br />

1 5% Agio auf das Investoren- und Initiatorenkapital.<br />

Kumulierte INVESTITION der Einschiffsgesellschaften<br />

(PROGNOSE)<br />

Baupreis der Schiffe<br />

Baureserve<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Bauaufsicht<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Gründungskosten<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Emissionskosten<br />

Finanzierungsvermittlung<br />

Agio 1<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamtinvestition<br />

1 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital.<br />

in T€<br />

77.504<br />

648<br />

917<br />

969<br />

3.445<br />

1.075<br />

600<br />

5.970<br />

2.770<br />

2.305<br />

1.488<br />

97.691<br />

in T€<br />

G0511<br />

in T€<br />

6.600<br />

10.400<br />

11.250<br />

11.300<br />

6.550<br />

110<br />

2.305<br />

441<br />

48.956<br />

G0601<br />

Nähere Informationen zu den oben aufgeführten<br />

Positionen sind dem Kapitel<br />

7.1 „Investition und Finanzierung“<br />

(Seite 48 ff.) zu entnehmen.<br />

in % der<br />

Gesamtinvestition<br />

79,3<br />

0,7<br />

0,9<br />

1,0<br />

3,5<br />

1,1<br />

0,6<br />

6,1<br />

2,8<br />

2,4<br />

1,5<br />

100,0<br />

in % des Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

155,4<br />

1,3<br />

1,8<br />

1,9<br />

6,9<br />

2,2<br />

1,2<br />

12,0<br />

5,6<br />

4,6<br />

3,0<br />

195,9<br />

G0602<br />

7


8<br />

2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Kumulierte FINANZIERUNG der Einschiffsgesellschaften<br />

(PROGNOSE)<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Kontokorrentkredit<br />

Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH<br />

Kommanditkapital Vertragsreeder<br />

Kommanditkapital <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

Agio 1<br />

Gesamtfinanzierung<br />

1 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital.<br />

Nähere Informationen zu den oben aufgeführten<br />

Informationen sind dem Kapitel<br />

9 „Investitions- und Prognoserechnung<br />

der Einschiffsgesellschaften“ (siehe<br />

Seite 100 ff.) zu entnehmen.<br />

Rechte der Investoren<br />

Durch die Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG erlangen die Investoren<br />

die Stellung von Kommanditisten. Dadurch<br />

stehen ihnen auch die in den Gesellschaftsverträgen<br />

geregelten Rechte<br />

– Stimmrechte, Informationsrechte<br />

und das Recht an der Ergebnisbeteiligung<br />

– (aber auch Pflichten) unter Berücksichtigung<br />

von handelsrechtlichen<br />

Vorschriften zu.<br />

Dazu gehört insbesondere die Beteiligung<br />

am Gewinn und Verlust sowie an<br />

den stillen Reserven der Gesellschaft.<br />

Diesbezüglich wird auf die Ausführungen<br />

in den Kapiteln 5, 7.4 und 8.4.<br />

sowie auf die §§12 und 13 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

verwiesen. Des Weiteren hat der<br />

Investor Stimmrechte hinsichtlich der<br />

Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft,<br />

die nach Art und Umfang den Rahmen<br />

des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs<br />

überschreiten, wie in §6 Ziff. 3, Ziff. 4<br />

in T€<br />

47.135<br />

676<br />

100<br />

25<br />

1.350<br />

46.100<br />

2.305<br />

97.691<br />

und 5, § 7 und § 8 Ziff. 2 und 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages dargestellt ist.<br />

Zudem hat der Investor das Recht, über<br />

die Verhältnisse in der Gesellschaft und<br />

seinen treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil<br />

sowie über alle wesentlichen<br />

wirtschaftlichen Entwicklungen<br />

der Gesellschaft informiert zu werden.<br />

Diesbezüglich wird auf die Ausführungen<br />

auf den Seiten 81 f. sowie auf §2<br />

Ziff. 8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

verwiesen.<br />

Der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG stehen als Kommanditistin<br />

der Einschiffsgesellschaften<br />

analoge Rechte auf Ebene der Einschiffsebene<br />

zu.<br />

Die Schiffe<br />

Die drei bereits abgelieferten Containerschiffe<br />

MS „O.M. Aestatis“, MS<br />

„K-WATER“ (beide Tragfähigkeit 8.200<br />

tdw bzw. 704 TEU, Ablieferung Dezember<br />

2006 und April 2007) und MS<br />

„Hoheriff“ (Tragfähigkeit 11.500 tdw<br />

bzw. 957 TEU, Ablieferung Juli 2007)<br />

wurden von der renommierten, erfahrenen<br />

Werft Yang Fan Group Co. Ltd.,<br />

Volksrepublik China (ehemals Zhe Jiang<br />

Yang Fan Ship Group Co. Ltd.) gebaut.<br />

in % der<br />

Gesamtfinanzierung<br />

48,2<br />

0,7<br />

0,1<br />

~ 0,0<br />

1,4<br />

47,2<br />

2,4<br />

100,0<br />

in % des Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

94.5<br />

1,4<br />

0,2<br />

0,1<br />

2,7<br />

92,4<br />

4,6<br />

195,9<br />

Die beiden baugleichen Mehrzweckfrachtschiffe<br />

MS „SARAH FRIEDE-<br />

RICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

werden von der chinesischen Werft<br />

Jiujiang Tongfang Jiangxin Shipbuilding<br />

Co., Ltd., Volksrepublik China gebaut und<br />

voraussichtlich im November 2008 und<br />

Januar 2009 abgeliefert. Sie verfügen<br />

über eine Tragfähigkeit von 12.000 tdw<br />

und eine Containerstellplatzkapazität<br />

von 724 TEU. Diese Mehrzweckfrachtschiffe<br />

können neben Containern auch<br />

z.B. besonders rentable Projektladung<br />

laden.<br />

Investorenkapital<br />

Die Emittentin <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG bietet<br />

Kommanditanteile an.<br />

Es können sich Investoren als Kommanditisten<br />

mit einer Beteiligungssumme<br />

in Höhe von insgesamt T€ 46.600 an<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG beteiligen.<br />

Fremdkapital<br />

Gemäß Investitionsplan des Dachfonds<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG ist keine Finanzierung<br />

mittels Fremdkapital vorgesehen.<br />

G0603


Den Einschiffsgesellschaften sind von<br />

deutschen, auf Schiffsfinanzierungen<br />

spezialisierten Geschäftsbanken Schiffshypothekendarlehen<br />

zugesagt bzw.<br />

gewährt worden.<br />

Die Auszahlung der jeweiligen Schiffshypothekendarlehen<br />

erfolgte bei den<br />

bereits abgelieferten Schiffen MS „O.M.<br />

Aestatis”, MS „K-WATER“ und MS<br />

„Hoheriff“ zum Zeitpunkt der Ablieferung<br />

der Schiffe. Daneben sind diesen<br />

Einschiffsgesellschaften Darlehen für<br />

die Vorfinanzierung des einzuwerbenden<br />

Eigenkapitals valutiert worden.<br />

Die Darlehensvalutierung für die Schiffe<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS<br />

„SENTA FRIEDERICH“ soll zum Zeitpunkt<br />

der Ablieferung der Schiffe im<br />

Jahr 2008 bzw. im Jahr 2009 erfolgen.<br />

Die prognostizierten Zinsen für die<br />

Schiffshypothekendarlehen sind auf<br />

den Seiten 12 und 13 übersichtlich dargestellt.<br />

Detaillierte Angaben finden<br />

sich auf den Seiten 91 ff.<br />

Initiatoren-/Reedereikapital<br />

Die Initiatoren/Reedereien beteiligen<br />

sich mit insgesamt € 1.500.000 an den<br />

Gesellschaften. Hiervon entfallen<br />

€ 20.000 auf die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH und € 5.000 auf die<br />

Ownership Treuhand GmbH an der<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG. An den fünf Einschiffsgesellschaften<br />

beteiligen sich die jeweiligen<br />

Vertragsreeder oder diesen nahestehende<br />

juristische oder natürliche Personen<br />

mit insgesamt € 1.350.000 sowie<br />

die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

je Einschiffsgesellschaft mit € 20.000<br />

und die Ownership Treuhand GmbH mit<br />

€ 5.000.<br />

9


10<br />

2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Vertragsreeder<br />

MS „O.M. Aestatis“<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co.<br />

KG, Groß Wittensee<br />

MS „K-WATER“<br />

K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />

Hamburg<br />

MS „Hoheriff“<br />

Reederei Rass GmbH&Co. KG,<br />

Bramstedt<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Reederei Eugen Friederich<br />

GmbH&Co. KG, Bremen<br />

Charterer/Beschäftigung<br />

MS „O.M. Aestatis“<br />

CMA CGM, Frankreich<br />

MS „K-WATER“<br />

MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd., Marshall<br />

Islands<br />

MS „Hoheriff“<br />

GB Shipping & Chartering<br />

900-TEU-Pool<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Safmarine Container Lines NV,<br />

Antwerpen<br />

Emittent<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG,<br />

Hamburg<br />

Emissionshaus und Anbieter<br />

Ownership Emissionshaus GmbH,<br />

Hamburg<br />

Treuhänder<br />

Ownership Treuhand GmbH,<br />

Hamburg<br />

Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

Auf Dachfondsebene sind Auszahlungen<br />

exklusive Veräußerungserlöse von<br />

7% p.a. für das Jahr 2008 (taggenaue<br />

Berechnung), anteilig bezogen auf Einzahlungshöhe<br />

(ohne Agio) und -zeitpunkt,<br />

bis auf 13,5% p.a. im Jahr 2023<br />

steigend, bezogen auf das Kommanditkapital<br />

des Investors, vorgesehen. Es<br />

ist beabsichtigt, die Auszahlungen an<br />

die Investoren halbjährlich vorzunehmen.<br />

Der Verkauf der Schiffe ist für das Jahr<br />

2023 geplant.<br />

Zahlstelle ist der Emittent:<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG,<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Veräußerungserlös<br />

Der Nettoveräußerungserlös der Schiffe<br />

wird abzüglich ggf. anfallender renditeabhängiger<br />

Vergütungen für die Initiatoren/Reeder<br />

in Höhe von 7,5% des<br />

Bruttoveräußerungserlöses errechnet.<br />

Diese Vergütung fällt jedoch nur bei<br />

Erreichen einer durchschnittlichen Vorsteuerrendite<br />

von 8 % 1 über die Gesamtfondslaufzeit<br />

für den Anleger an<br />

(gemäß §12 Ziff. 2 der Gesellschafterverträge),<br />

was nach vorliegender Prognoserechnung<br />

nicht zutrifft. Dieser ist<br />

jeweils mit 40% (MS „O.M. Aestatis“,<br />

MS „K-WATER“ und MS „Hoheriff“)<br />

bzw. 44% (MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

und MS „SENTA FRIEDERICH“), bezogen<br />

auf den Baupreis laut Bauvertrag<br />

zzgl. der kalkulierten bzw. vertraglich<br />

vereinbarten Beträge für Baureserve,<br />

Bauaufsicht, Erstausrüstung und Bauzeitzinsen,<br />

prognostiziert.<br />

Haftung<br />

Der Investor beteiligt sich als Kommanditist<br />

am Dachfonds. Somit ist seine<br />

Haftung grundsätzlich auf die Höhe der<br />

Beteiligung beschränkt. Für den Fall<br />

erhaltener Auszahlungen kann unter<br />

bestimmten Umständen die Haftung<br />

in dieser Höhe wieder aufleben.<br />

Platzierungsgarantie<br />

In Höhe des zur Zeichnung verfügbaren<br />

Kommanditkapitals liegt eine Platzie-<br />

1 Berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes (siehe Glossar Kapitel 11, Seite 144).<br />

rungsgarantie der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH vor.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt<br />

durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

auf Dach- und auf Zielfondsebene.<br />

Abwicklung<br />

Die Mindestbeteiligungssumme für das<br />

Beteiligungsangebot <strong>Schiffsfonds</strong><br />

<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> beträgt<br />

€ 15.000 zzgl. 5% Agio. Höhere Zeichnungssummen<br />

müssen durch 1.000<br />

teilbar sein.<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital<br />

wird zu 60% zzgl. 5% Agio auf die Gesamtbeteiligungssumme<br />

nach Beitritt<br />

und Aufforderung durch die Treuhänderin<br />

und zu 40% zum 30.01.2009 fällig.<br />

Die Zahlungen sind an folgendes Mittelverwendungskonto<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&<br />

Co. KG zu leisten:<br />

Kontonummer: 101 8556 011<br />

Kreditinstitut: Bremer Landesbank<br />

Bankleitzahl: 290 500 00<br />

Das öffentliche Angebot und somit<br />

der Vertrieb dieser Beteiligung beginnt<br />

in Anlehnung an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />

einen Werktag<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

und endet mit der Vollplatzierung.<br />

Die Zeichnung von Anteilen ist bis zur<br />

Vollplatzierung des Kapitals möglich;<br />

diese tritt aufgrund der vorliegenden<br />

Platzierungsgarantie spätestens am<br />

31.12.2010 ein. Eine Frist für die Zeichnung<br />

oder den Erwerb der Vermögensanlagen<br />

ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit<br />

der vorzeitigen Schließung oder<br />

der Kürzung von Anteilen besteht nicht.


Mit der Beteiligung verbundene Kosten<br />

Neben ihren Kommanditeinlagen haben die beitretenden Investoren gemäß §3<br />

Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages ein Agio in Höhe von 5% der gezeichneten Einlage<br />

zu leisten.<br />

Weitere Leistungen durch die Gesellschafter sind nicht vorgesehen. Eine Nachschusspflicht<br />

ist in den Gesellschaftsverträgen nicht vereinbart.<br />

Rückständige Zahlungen der Investoren sind gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit 1% pro Monat zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden<br />

Verzugsschadens bleibt der Beteiligungsgesellschaft vorbehalten.<br />

Die Kosten für das treuhänderische Halten von Kommanditeinlagen durch die<br />

Ownership Treuhand GmbH, für die Verwaltung des Fondskapitals und für die<br />

Betreuung der Kommanditisten trägt die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Es sei darauf hingewiesen, dass dem Investor jedoch im Rahmen seiner Beteiligung<br />

an der Gesellschaft über die o.g. Kosten von Seiten der Beteiligungsgesellschaft<br />

hinaus insbesondere folgende weitere Kosten entstehen können:<br />

Kosten im Rahmen der Überweisung der Einlage,<br />

Notargebühren für die Unterschriftsbeglaubigung im Rahmen der direkten<br />

Eintragung des Investors in das Handelsregister, abhängig von der Beteiligungshöhe<br />

zurzeit in Höhe von maximal € 130 je Beglaubigung gemäß<br />

§§45 I, 32 I Kostenordnung (KostO),<br />

Zinsen und Gebühren bei Fremdfinanzierung der Kommanditeinlagen,<br />

Reisekosten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen,<br />

Beratungskosten (Steuerberater, Finanzdienstleister, Rechtsanwalt etc.),<br />

Kosten für den Fall der Veräußerung der Einlage durch den Investor<br />

(insbesondere Maklergebühren, Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister<br />

und ggf. bei Fremdfinanzierung der Anlage mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

seitens der anteilsfinanzierenden Bank). Die Höhe der<br />

Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.<br />

Aus Sicht des Anbieters entstehen dem Investor für den Erwerb, die Verwaltung und<br />

die Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren als die oben genannten Kosten.<br />

Die prospektverantwortliche Ownership Emissionshaus GmbH erhält von den Einschiffsgesellschaften<br />

unter der Annahme der Volleinwerbung des prospektierten<br />

Emissionsvolumens von € 46,6 Mio. und entsprechender prospektierter Beteiligung<br />

des Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften Vergütungen für Vertriebsleistungen,<br />

Agio sowie Zuweisungen von Vorabgewinnen für Konzeption, Aufbereitung<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung in Höhe von<br />

insgesamt € 11.045.000. Darüber hinaus erhält sie einen Vorabgewinn in Höhe<br />

von max. 5% auf den sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />

ergebenden Bruttoerlös, sofern die Investoren bis zum Verkauf oder Totalverlust<br />

des Schiffes eine durchschnittliche Vorsteuerrendite von mindestens 8% p.a.<br />

erzielt haben (siehe §12 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaften).<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH ist an den Gesellschaften als Kommanditistin<br />

beteiligt und nimmt wie alle anderen Investoren am laufenden Gewinn der Gesellschaften<br />

anteilig gemäß ihrem Kapital teil.<br />

Dingliche Belastungen des<br />

Anlageobjektes<br />

Die Kommanditbeteiligungen des<br />

Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften<br />

sind nicht dinglich belastet.<br />

Aufgrund der Dachfondsstruktur werden<br />

die Kapitaleinlagen größtenteils zur<br />

Finanzierung auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />

verwandt. Die Aufnahme<br />

von Finanzkrediten erfolgte bzw.<br />

erfolgt auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />

bei Ablieferung der Schiffe.<br />

Die Besicherung der Kredite erfolgt im<br />

Wesentlichen durch Eintragung von<br />

Schiffshypotheken im Seeschiffsregister<br />

bei Ablieferung der Schiffe. Die Einlagen<br />

der Investoren und die Finanzanlagen<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG werden<br />

somit nicht belastet.<br />

Rechtliche oder tatsächliche<br />

Beschränkungen<br />

Bezüglich der Anlageobjekte des Dachfonds<br />

(Anlageobjekte sind die Beteiligungen<br />

an den Einschiffsgesellschaften)<br />

bestehen keine rechtlichen oder<br />

tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten,<br />

auch nicht im<br />

Hinblick auf das Anlageziel.<br />

11


12<br />

2. DAS ANGEBOT<br />

IM ÜBERBLICK<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Für die Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften<br />

sind keine behördlichen<br />

Genehmigungen erforderlich.<br />

Sämtliche für den Einsatz der bereits<br />

abgelieferten Seeschiffe erforderliche<br />

Genehmigungen liegen vor. Für den Einsatz<br />

der noch abzuliefernden Seeschiffe<br />

liegen ebenfalls sämtliche erforderliche<br />

Genehmigungen zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung vor.<br />

Übertragung und Handelbarkeit der<br />

Einlagen/Bindungsdauer<br />

Die vollständige oder teilweise Übertragung<br />

der Kommanditeinlagen unter<br />

Lebenden ist nur mit Zustimmung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

möglich, die diese Zustimmung nur aus<br />

wichtigem Grund verweigern darf. Die<br />

Übertragung von Anteilen darf nur mit<br />

Wirkung auf den Beginn oder das Ende<br />

eines Quartals erfolgen. Generell kann<br />

eine Übertragung durch Veräußerung,<br />

Schenkung sowie Abtretung (jeweils<br />

vollständig oder teilweise) erfolgen. Für<br />

den Fall einer teilweisen Übertragung<br />

von Kommanditanteilen müssen die<br />

beim Übertragenden verbleibenden<br />

bzw. beim Erhaltenden entstehenden<br />

Kommanditanteile je Einschiffsgesellschaft<br />

mindestens € 5.000 betragen<br />

und durch 1.000 teilbar sein.<br />

Die Übertragung einer von der Treuhänderin<br />

gehaltenen Kommanditeinlage<br />

ist nur zusammen mit der Übertragung<br />

der Rechte und Pflichten aus dem<br />

hierneben geschlossenen Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag und mit Zustimmung<br />

der Treuhandgesellschaft<br />

gemäß §9 Ziff. 1 dieses Vertrages möglich.<br />

Diese Zustimmung darf nicht ohne<br />

wichtigen Grund verweigert werden.<br />

Da es sich bei einer Schiffsbeteiligung<br />

Überblick über das BETEILIGUNGSANGEBOT<br />

Schiffsname<br />

Schiffstyp<br />

Baujahr<br />

Tragfähigkeit<br />

Containerstellplatzkapazität<br />

Containerstellplatzkapazität 14 t-homogen<br />

(Geplante) Übernahme<br />

Bauwerft<br />

Baupreis<br />

Vertragsreeder<br />

Charterer/Poolbeschäftigung<br />

Festcharterlaufzeit<br />

Nettocharterrate<br />

während Festcharterlaufzeit<br />

Prognostizierte Nettocharterrate bzw.<br />

Poolerlöse nach Festcharterlaufzeit<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Prognostizierte Zinsen für das<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

MS „O.M. Aestatis“<br />

Containerschiff<br />

Dezember 2006<br />

8.200 tdw<br />

704 TEU<br />

413 TEU<br />

18.12.2006<br />

Yangfan Ship Group Co.,<br />

Ltd., Zhoushan, China<br />

US-$ 9.100.000<br />

+ € 6.250.000<br />

Reederei O. Marten<br />

GmbH&Co. KG,<br />

Groß Wittensee<br />

CMA CGM, Frankreich<br />

Nach Andienung in<br />

eine Kurzfristbeschäftigung<br />

im Jahr 2006 ab<br />

07.04.2007 für 6 Monate<br />

+21/–15 Tage<br />

US-$ 8.096,25 p.d.<br />

US-$ 9.000 pro Tag für<br />

2007, US-$ 9.400 pro Tag<br />

ab 2008<br />

€ 9.000.000<br />

5,5% p.a. bis 2009,<br />

6,0% p.a. ab 2010


MS „K-WATER“<br />

um eine Beteiligung handelt, für die ein<br />

geregelter öffentlicher Markt nicht existiert,<br />

und da die Preise für die Anteile<br />

nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />

Kaufpreises festgeschrieben sind, sondern<br />

sich deren Wert je nach Erfolg der<br />

Containerschiff<br />

April 2007<br />

8.200 tdw<br />

704 TEU<br />

413 TEU<br />

12.04.2007<br />

Yangfan Ship Group Co.,<br />

Ltd., Zhoushan, China<br />

US-$ 9.100.000<br />

+ € 6.250.000<br />

K&K Schiffahrts<br />

GmbH&Co. KG,<br />

Hamburg<br />

MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.,<br />

Marshall Islands<br />

Nach mehreren Kurzfristbeschäftigungen<br />

ab<br />

11.07.2007 für 7 Monate<br />

(+30 Tage), Option für<br />

weitere 7 Monate<br />

(+30 Tage)<br />

US-$ 9.047,50 p.d.,<br />

Optionsrate ca.<br />

US-$ 9.601 p.d.<br />

€ 7.450 pro Tag<br />

€ 9.000.000<br />

5,5% p.a. bis 2009,<br />

6,0% p.a. ab 2010<br />

MS „Hoheriff“<br />

Containerschiff<br />

Juli 2007<br />

11.500 tdw<br />

957 TEU<br />

604 TEU<br />

03.07.2007<br />

Yangfan Ship Group Co.,<br />

Ltd., Zhoushan, China<br />

US-$ 12.150.000<br />

+ € 8.150.000<br />

Reederei Rass<br />

GmbH&Co. KG,<br />

Bramstedt<br />

GB Shipping&Chartering<br />

900-TEU-Pool<br />

Unbefristete Poolmitgliedschaft<br />

ab Übernahme des<br />

Schiffes<br />

Unbefristete Poolmitgliedschaft<br />

ab Übernahme des<br />

Schiffes<br />

US-$ 10.900 pro Tag für<br />

2007, US-$ 11.600 pro Tag<br />

ab 2008, US-$ 11.800 pro<br />

Tag ab 2009, US-$ 12.000<br />

pro Tag ab 2010<br />

US-$ 14.000.000<br />

6,0% p.a. bis 2010,<br />

6,25% p.a. ab 2011<br />

Beteiligungsgesellschaft sowie nach<br />

Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt<br />

entwickelt, ist die freie<br />

Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />

eingeschränkt. Diesbezüglich wird auf<br />

die Ausführungen zur Fungibilität der<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Mehrzweckfrachtschiff<br />

November 2008 (geplant)<br />

12.000 tdw<br />

724 TEU<br />

480 TEU<br />

15.11.2008 (geplant)<br />

Jiujiang Tongfang<br />

Jiangxin Shipbuilding Co.,<br />

Ltd., China<br />

US-$ 22.500.000<br />

Reederei Eugen Friederich<br />

GmbH&Co. KG,<br />

Bremen<br />

Safmarine Container Lines<br />

NV, Antwerpen<br />

60 Monate +3x12 Monate<br />

Option seitens des Charterers<br />

US-$ 10.492,19 p.d.<br />

für 84 Monate (davon<br />

24 Monate Option seitens<br />

des Charterers),<br />

US-$ 11.356,25 p.d. für<br />

12 Monate (Option seitens<br />

des Charterers)<br />

US-$ 12.500 pro Tag<br />

US-$ 12.000.000<br />

6,0% p.a. bis 2010,<br />

6,25% p.a. ab 2011<br />

Anteile auf Seite 17 und 23 verwiesen.<br />

Eine Kündigung des Kommanditanteils<br />

durch den Investor ist erstmals zum<br />

31.12.2023 möglich.<br />

MS „SENTA FRIEDERICH”<br />

Mehrzweckfrachtschiff<br />

Januar 2009 (geplant)<br />

12.000 tdw<br />

724 TEU<br />

480 TEU<br />

15.01.2009 (geplant)<br />

Jiujiang Tongfang<br />

Jiangxin Shipbuilding Co.,<br />

Ltd., China<br />

US-$ 22.500.000<br />

Reederei Eugen Friederich<br />

GmbH&Co. KG,<br />

Bremen<br />

Safmarine Container Lines<br />

NV, Antwerpen<br />

60 Monate +3x12 Monate<br />

Option seitens des Charterers<br />

US-$ 10.492,19 p.d.<br />

für 84 Monate (davon<br />

24 Monate Option seitens<br />

des Charterers),<br />

US-$ 11.356,25 p.d. für<br />

12 Monate (Option seitens<br />

des Charterers)<br />

US-$ 12.500 pro Tag<br />

US-$ 12.000.000<br />

6,0% p.a. bis 2010,<br />

6,25% p.a. ab 2011<br />

G0502<br />

13


Das folgende<br />

3 Kapitel<br />

zeigt die allgemeinen<br />

und speziellen Risiken einer<br />

Schiffsbeteiligung auf.<br />

3. R<strong>IS</strong>IKEN<br />

15


16<br />

1 Allgemein<br />

3.<br />

Die Prognosen in diesem Prospekt sind<br />

keine Zukunftsvoraussagen, sondern<br />

Schätzungen zukünftiger Entwicklungen<br />

auf der Basis aktueller Erwartungen.<br />

Die angebotene Beteiligung beinhaltet<br />

jedoch – wie jede Schiffsbeteiligung –<br />

unternehmerische Risiken durch Veränderungen<br />

des Umfelds: Insbesondere<br />

die wirtschaftliche Entwicklung, der<br />

Frachtmarkt, die Betriebskosten, die<br />

Wechselkurs- und die Zinsschwankungen<br />

beeinflussen das Ergebnis der Beteiligung.<br />

Kommt es bei einem oder<br />

mehreren dieser Faktoren zu einer ungünstigen<br />

Entwicklung, ist ein Totalverlust<br />

der Einlage möglich. Eine Gewährleistung<br />

für das Angebot der Vermögensanlage,<br />

für eine Verzinsung oder<br />

Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

durch eine juristische Person oder Gesellschaft<br />

wurde nicht übernommen.<br />

2 Spezielle Risiken<br />

3.<br />

Folgende Übersicht stellt die wesentlichen<br />

mit einer Beteiligung an der<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG verbundenen Risiken<br />

dar. Dabei können Risiken des<br />

Betriebs der Einschiffsgesellschaften<br />

auf den Dachfonds durchgreifen.<br />

Spezielle R<strong>IS</strong>IKEN<br />

Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

Ein zur Finanzierung der Einlage aufgenommenes<br />

Darlehen kann aufgrund<br />

von finanziellen Engpässen auf Ebene<br />

des Gesellschafters nicht zurückgezahlt<br />

werden. Der Kapitalgeber verwertet<br />

gegebene Sicherheiten (ggf.<br />

auch die individuelle Beteiligung an<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG). Der Totalverlust<br />

der Einlage tritt ein. Der Kapitalgeber<br />

verlangt als Ausgleich für die<br />

verlorene, als Sicherheit an ihn abgetretene<br />

Beteiligung neue Sicherheiten.<br />

Haftung<br />

Gemäß §171 Abs. 1 HGB haftet ein<br />

Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />

bis zur Höhe seiner Einlagen<br />

unmittelbar; die Haftung ist ausgeschlossen,<br />

soweit die Einlagen geleistet<br />

sind. Soweit ein Kommanditist Gewinnanteile<br />

entnimmt, während sein<br />

Kapitalanteil (z.B. durch handelsrechtliche<br />

Verluste oder frühere Entnahmen)<br />

unter den Betrag der geleisteten jeweiligen<br />

Einlage herabgemindert ist,<br />

oder soweit durch die Entnahme der<br />

Kapitalanteil unter den bezeichneten<br />

Betrag herabgemindert wird, lebt die<br />

Haftung bei dieser Beteiligung in entsprechender<br />

Höhe wieder auf (§172<br />

Abs. 4 HGB) und sind ggf. erhaltene<br />

Auszahlungen wieder zurückzuzahlen.<br />

Es besteht außerdem das Risiko, das<br />

die begrenzte Kommanditistenhaftung<br />

bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland<br />

nicht anerkannt wird.<br />

Mehrheitsbeschluss<br />

Da gewisse Entscheidungen eine Abstimmung<br />

unter den Investoren erfordern,<br />

können für den Investor, welcher<br />

sich in der Minderheitsposition befindet,<br />

wirtschaftliche und steuerliche<br />

Nachteile eintreten.<br />

Übergabe der Schiffe<br />

Bei Übergabe der Schiffe liegen versteckte<br />

Mängel vor, die den Wert der<br />

Schiffe negativ beeinflussen. Die<br />

noch nicht abgelieferten Schiffe MS<br />

„SARAH FRIEDERICH“ und MS<br />

„SENTA FRIEDERICH“ könnten verspätet<br />

oder nicht abgeliefert werden,<br />

wodurch die Erstcharter nicht angetreten<br />

werden könnte oder die Finanzierungen<br />

neu verhandelt werden<br />

müssten.<br />

Charterraten/Poolerlöse<br />

Während und nach Ablauf der jeweiligen<br />

Festchartervereinbarung sind z.B.<br />

durch Ausfall des jeweiligen Charterers<br />

oder aufgrund marktbedingt gesunkener<br />

Frachtraten niedrigere Charterraten<br />

möglich. Darüber hinaus besteht<br />

das Risiko der Nichtzahlung vereinbarter<br />

Charterraten. Bei einem Einnahmepool<br />

(MS „Hoheriff“) bestehen<br />

diese Risiken für jeden Poolpartner,<br />

so dass auch bei einem hohen Charterabschluss<br />

für das jeweilige Schiff die<br />

Nettopoolerlöse für das MS „Hoheriff“<br />

unter den prognostizierten Wert sinken<br />

können. Eine Verringerung der<br />

Charter- bzw. Pooleinnahmen könnte<br />

zur Folge haben, dass Tilgungen und<br />

Auszahlungen in den betroffenen Einschiffsgesellschaften<br />

nicht planmäßig<br />

oder nicht in vorgesehener Höhe getätigt<br />

werden können; somit könnten<br />

sich auch die Einnahmen des Dachfonds<br />

verringern. Im Zuge einer besonders<br />

kritischen Entwicklung ist eine<br />

Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit<br />

der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

möglich. Auch dies könnte zu<br />

geringeren Auszahlungen des Dachfonds<br />

an die Investoren sowie deren<br />

Ausfall führen. Für die Schiffe MS<br />

„O.M. Aestatis” und MS „K-WATER”<br />

liegen kurzfristige Beschäftigungen<br />

von sechs bzw. sieben Monaten vor.<br />

Das MS „Hoheriff” tritt ab Ablieferung<br />

eine Poolbeschäftigung an. Die<br />

Schiffe MS „SENTA FRIEDERICH”<br />

und MS „SARAH FRIEDERICH” sind<br />

ab Ablieferung für fünf Jahre fest verchartert.<br />

Kürzere Beschäftigungslaufzeiten<br />

führen naturgemäß zu einer<br />

höheren Ungenauigkeit hinsichtlich<br />

der Planungssicherheit.


Zinsentwicklung<br />

Höhere Zinsaufwendungen als prognostiziert<br />

verschlechtern die Ertragslage<br />

der Gesellschaften und gefährden<br />

damit die planmäßigen Auszahlungen<br />

der Einschiffsgesellschaften<br />

an den Dachfonds.<br />

Wechselkurse<br />

Ein Großteil der Investitionen der Einschiffsgesellschaften<br />

sowie der Kalkulation<br />

der Verkaufserlöse erfolgt auf<br />

US-Dollar-Basis, ebenso wie der Abschluss<br />

von Charter- und Darlehensverträgen<br />

oder anderen Rechtsgeschäften<br />

in US-Dollar erfolgen kann.<br />

Daneben besteht die Möglichkeit, Teile<br />

der jeweiligen Schiffshypothekendarlehen<br />

der Einschiffsgesellschaften<br />

in andere Währungen, wie z.B. japanische<br />

Yen oder Schweizer Franken, zu<br />

konvertieren. Je nach Entwicklung<br />

der Wechselkurse besteht das Risiko<br />

der Verschlechterung der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften,<br />

was zu einer Verringerung/<br />

einem Ausfall der Auszahlung in diesen<br />

Einschiffsgesellschaften führen<br />

könnte. Dieses Risiko besteht insbesondere<br />

dadurch, dass durch laufende<br />

Valutastellungen neue Sicherheiten/sofortige<br />

Rückkonvertierungen<br />

der jeweiligen Fremdwährungsbeträge<br />

erforderlich sein können.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Es besteht das Risiko der Überschreitung<br />

der kalkulierten Kosten z.B. aufgrund<br />

von Preissteigerungen oder notwendigen<br />

außerplanmäßigen Reparaturmaßnahmen.<br />

Steigen die Kosten<br />

über das geplante Niveau, wirkt sich<br />

dies negativ auf das Betriebsergebnis<br />

aus. Im Zuge einer besonders kritischen<br />

Entwicklung ist eine Überschuldung<br />

der Gesellschaften möglich. Die<br />

kalkulierten Personalkosten basieren<br />

maßgeblich auf der Erteilung der alle<br />

zwei Jahre zu erneuernden Genehmigung<br />

nach §7 Flaggenrechtsgesetz<br />

zur Führung einer ausländischen Flag-<br />

ge (Zweitregister). Sollte der Einsatz<br />

unter deutscher Flagge erforderlich<br />

sein, so könnten sich die Schiffsbetriebskosten<br />

erhöhen.<br />

Versicherungen<br />

Nicht alle denkbaren Risiken sind versicherbar,<br />

deshalb ist ein Totalverlust<br />

möglich. Prämien können höher als<br />

angenommen ausfallen und ein versichertes<br />

Risiko könnte nicht durch<br />

die Versicherung reguliert werden.<br />

Auszahlungen an Investoren<br />

Ein gesetzlicher oder vertraglicher<br />

Anspruch auf Auszahlungen an die<br />

Investoren besteht ohne einen entsprechenden<br />

Gesellschafterbeschluss<br />

nicht. Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung<br />

schlechter als erwartet, sinken<br />

die Auszahlungsbeträge unter die<br />

prospektierten Werte oder entfallen<br />

gänzlich.<br />

Verkauf<br />

Der Verkaufspreis der Schiffe am Ende<br />

des Planungshorizontes ist nicht vorhersehbar,<br />

da er wesentlich von der<br />

Marktlage und dem Zustand der Schiffe<br />

abhängt. Die ursprünglichen Kaufpreise<br />

der Schiffe bieten dabei nur<br />

eine beschränkte Prognosebasis. Korrelieren<br />

negative Werte aller Parameter,<br />

kann der jeweilige Verkaufserlös<br />

in Euro wesentlich geringer ausfallen<br />

als prospektiert, was zu niedrigeren<br />

Schlusszahlungen oder sogar zu deren<br />

Ausfall führen kann.<br />

Daneben können bei einem Verkauf<br />

während ggf. bestehender ZinsfestschreibungsperiodenVorfälligkeitsentschädigungen<br />

anfallen.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Es besteht das Risiko von Änderungen<br />

der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

und deren Auslegung, insbesondere<br />

hinsichtlich der Tonnagesteuer.<br />

3. R<strong>IS</strong>IKEN<br />

Fungibilität der Anteile<br />

Bei den angebotenen Anteilen handelt<br />

es sich um eine Beteiligung, für<br />

die ein geregelter öffentlicher Markt<br />

nicht existiert. Die Preise für Anteile<br />

sind nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />

Kaufpreises festgeschrieben,<br />

denn der Wert der Anteile entwickelt<br />

sich je nach Erfolg der Beteiligungsgesellschaften<br />

sowie Angebot und<br />

Nachfrage auf dem Sekundärmarkt.<br />

Bei vorzeitigem Verkaufswunsch kann<br />

der Nachweis von Kaufinteressenten<br />

nicht gewährleistet werden. Die Investition<br />

ist nicht empfehlenswert für Personen,<br />

die darauf angewiesen sind,<br />

sich kurzfristig von ihren Beteiligungen<br />

trennen zu können. Mögliche Vermittlungskosten<br />

mindern den Verkaufserlös.<br />

Finanzierung<br />

Die Gesamtinvestition der Einschiffsgesellschaften<br />

ist zu ca. 50% fremdfinanziert.<br />

Damit wirken sich Abweichungen<br />

von den prospektierten Einnahmen<br />

und Ausgaben stärker auf die<br />

Eigenkapitalrentabilität aus als bei<br />

einer geringeren Fremdfinanzierungsquote.<br />

Es besteht die Gefahr, dass zugesagte,<br />

aber noch nicht ausgezahlte<br />

Fremdfinanzierungsmittel aufgrund<br />

von Marktveränderungen nicht valutiert<br />

werden. Sollten Darlehen nicht<br />

bedient werden, kann das Kreditinstitut<br />

bestehende Sicherheiten verwerten.<br />

Weiterhin besteht das Risiko der<br />

Nichtplatzierung des Eigenkapitals<br />

durch (teilweisen) Ausfall des Platzierungsgaranten.<br />

Bei nicht planmäßiger<br />

Platzierung und Einzahlung des Eigenkapitals<br />

besteht das Risiko erhöhter<br />

Zinsen durch Verlängerung der<br />

Zwischenfinanzierung sowie der Verwertung<br />

von Sicherheiten seitens der<br />

Bank bei Verweigerung der Verlängerung.<br />

Die Zwischenfinanzierungen laufen<br />

teilweise ab Ende 2007 aus. Bei<br />

drei Einschiffsgesellschaften wurden<br />

für die Schiffshypothekendarlehen<br />

Sondertilgungen unmittelbar bzw.<br />

17


18<br />

Spezielle R<strong>IS</strong>IKEN<br />

kurz nach Valutierung der Endfinanzierung kalkuliert. Es besteht das Risiko,<br />

dass diese aufgrund nicht planmäßiger Eigenkapitaleinzahlung nicht geleistet<br />

werden können, was zu höheren Zinsen und ggf. schlechteren Tilgungsbedingungen<br />

für die Darlehen führen könnte. Für zwei Einschiffsgesellschaften<br />

liegen noch keine verbindlichen Zusagen seitens der Bank für den kalkulierten<br />

Betriebsmittelkredit vor. Es besteht das Risiko, dass diese Finanzierungsmittel<br />

nicht bzw. nicht mit den geplanten Konditionen realisiert<br />

werden können, was zu einer Verringerung/einem Ausfall der Auszahlung<br />

in diesen Einschiffsgesellschaften führen könnte.<br />

Rückabwicklung<br />

Bei Nichtplatzierung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft, verbunden<br />

mit dem (teilweisen) Ausfall des Platzierungsgaranten, besteht<br />

das Risiko der Rückabwicklung der Vermögensanlage. Ein Anspruch auf<br />

Rückzahlung des eingezahlten Kapitals zzgl. Agio oder auf Erstattung weiterer<br />

Kosten des Investors besteht dabei nicht.<br />

Maximales Risiko/Totalverlustrisiko<br />

Kommt es bei einem oder mehreren der oben genannten Faktoren zu einer<br />

ungünstigen Entwicklung, so ist ein Totalverlust der Einlagen inklusive<br />

Agio möglich. Zusätzlich hat der Investor Steuerzahlungen sowie Kapitaldienste<br />

für eine gegebenenfalls aufgenommene Anteilsfinanzierung zu<br />

tragen.<br />

Neben den hier genannten Risiken sind dem Anbieter keine weiteren<br />

wesentlichen Risiken bekannt.


Klassifizierung der Risiken<br />

Die folgende Übersicht stellt die Untergliederung<br />

der vorgenannten wesentlichen<br />

Risiken nach dem Grad ihrer<br />

möglichen Auswirkung übersichtlich<br />

dar.<br />

So wird unterschieden in:<br />

prognosegefährdende Risiken<br />

(Risiken, die lediglich zu einer<br />

schwächeren Prognose führen<br />

können);<br />

anlagegefährdende Risiken (Risiken,<br />

die entweder die Anlageobjekte<br />

oder die gesamte Vermögenslage<br />

gefährden und damit zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der gesamten Zeichnungssumme<br />

führen können) und<br />

R<strong>IS</strong>IKOKLASSIFIZIERUNG<br />

Risiko<br />

Mehrheitsbeschluss<br />

Zinsentwicklung<br />

Charterraten/Poolerlöse<br />

Wechselkurse<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Auszahlungen an Anleger<br />

Verkauf<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Übergabe der Schiffe<br />

Versicherungen<br />

Finanzierung<br />

Rückabwicklung<br />

Persönliche Anteilsfinanzierung<br />

Haftung<br />

Fungibilität der Anteile<br />

Maximales Risiko/Totalverlustrisiko<br />

darüberhinausgehende anlegergefährdende<br />

Risiken (Risiken, die<br />

nicht nur zu einem Verlust der<br />

gesamten Zeichnungssumme<br />

führen können, sondern auch das<br />

weitere Vermögen des Anlegers<br />

gefährden).<br />

Die Risikokategorien bauen hinsichtlich<br />

ihrer Auswirkungen aufeinander<br />

auf. So erfüllen anlagegefährdende Risiken<br />

auch die Kategorie „prognosegefährdend“<br />

sowie anlegergefährdende<br />

Risiken die Kategorien „prognosegefährdend“<br />

und „anlagegefährdend“.<br />

Je nach Grad der Ausprägung (Dauer,<br />

Stärke der negativen Entwicklung) können<br />

die prognosegefährdenden Risiken<br />

auch anlagegefährdend wirken.<br />

Prognosegefährdend<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

Anlagegefährdend<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

Anlegergefährdend<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

G0604<br />

3. R<strong>IS</strong>IKEN<br />

19


20<br />

4<br />

Eine Schiffsbeteiligung<br />

ist eine unternehme-<br />

rische Investition, die um-<br />

fangreiche Chancen bietet.


4. CHANCEN<br />

21


22<br />

4. CHANCEN<br />

1 Allgemein<br />

4.<br />

Im Fall einer günstigeren wirtschaftlichen<br />

Entwicklung bieten sich unternehmerische<br />

Chancen, höhere als die<br />

prognostizierten Ergebnisse zu realisieren.<br />

2 Spezielle Chancen<br />

4.<br />

Folgende Übersicht stellt die der Beteiligung<br />

zugrunde liegenden Chancen dar.<br />

Spezielle CHANCEN<br />

Übergabe der Schiffe<br />

Charterraten/Poolerlöse<br />

Zinsentwicklung<br />

Wechselkurse<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Versicherungen<br />

Auszahlungen an Investoren<br />

Verkauf<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Fungibilität der Anteile<br />

Finanzierung


Chancen<br />

Die Übergabe der Schiffe erfolgt ohne offensichtliche Mängel.<br />

Nach Ablauf der Festchartervereinbarungen sind höhere<br />

als die angenommenen Charterraten bzw. Poolerlöse möglich.<br />

Niedrigere Zinsaufwendungen als die prognostizierten verbessern<br />

die Ertragslage der Gesellschaften.<br />

Ein Großteil der Fondskalkulation wurde in anderen Währungen<br />

als dem Euro (wie z.B. US-Dollar) erstellt. Nachhaltig<br />

günstige Wechselkurse in der Betriebsphase können<br />

die Liquiditätslage verbessern. Diese Mittel können dann<br />

für Auszahlungen und/oder Sondertilgungen verwendet<br />

werden.<br />

Es besteht die Chance der Unterschreitung der kalkulierten<br />

Kosten.<br />

Versicherungsprämien können geringer als kalkuliert ausfallen<br />

und wirken damit kostenentlastend.<br />

Kommt es zu einer positiveren als der unterstellten Entwicklung,<br />

sind aufgrund des besseren Betriebsergebnisses<br />

höhere Auszahlungen und/oder Tilgungen als geplant<br />

möglich.<br />

Höhere als die kalkulierten Veräußerungserlöse erhöhen<br />

die Schlussauszahlung.<br />

Eine Senkung der Steuersätze wirkt sich positiv auf die<br />

Einkünfte nach Steuern der Beteiligten aus.<br />

Fondsanteile sind in der Regel übertragbar.<br />

Im Falle des Ausfalls eines oder mehrerer Kreditinstitute<br />

stehen andere Banken mit besseren Konditionen zur Verfügung.<br />

Anmerkungen<br />

Die Schiffe wurden bzw. werden auf erfahrenen Werften unter Aufsicht<br />

der Klassifikationsgesellschaft und der Bauinspektion gebaut.<br />

Für die Schiffe MS „O.M. Aestatis“ und MS „K-WATER“ wurden Festchartervereinbarungen<br />

mit Laufzeiten unter einem Jahr abgeschlossen,<br />

um an kurzfristig möglichen Ratensteigerungen partizipieren zu<br />

können. Das MS „Hoheriff“ ist ab Ablieferung Mitglied im GB Shipping&Chartering<br />

900-TEU-Pool. Für die beiden Schwesterschiffe<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“ wurden<br />

Festcharterverträge mit einer Laufzeit von 60 Monaten (Nettocharterrate<br />

US-$ 10.492,19 pro Tag) zzgl. dreier Optionen mit einer Dauer<br />

von je zwölf Monaten seitens des Charterers abgeschlossen (Nettocharterraten<br />

US-$ 10.492,19/US-$ 10.492,19/US-$ 11.356,25 pro Tag).<br />

Variable Zinsvereinbarungen sichern immer den aktuellen Marktzins<br />

und ermöglichen vorzeitige Tilgungen.<br />

Die Gesellschaft wird ein aktives Währungsmanagement betreiben.<br />

Hierbei wird sie durch die Ownership Treuhand GmbH unterstützt.<br />

Die Schiffsbetriebskosten werden in den jeweiligen Kalkulationen für<br />

das MS „O.M. Aestatis“ ab dem Jahr 2008, für das MS „K-WATER“<br />

und das MS „Hoheriff“ ab dem Jahr 2009 und für das MS „SARAH<br />

FRIEDERICH“ und das MS „SENTA FRIEDERICH“ ab dem Jahr 2010<br />

um jeweils 2,5% p.a. gesteigert.<br />

Es wurden bzw. werden branchenübliche Versicherungen (mindestens<br />

Kasko-, Haftpflicht- und Frachtausfallversicherungen [„loss of<br />

hire“]) bezüglich der operativen Tätigkeit der Einschiffsgesellschaften<br />

(Betrieb der Schiffe) zu branchenüblichen Bedingungen abgeschlossen.<br />

Die liquiden Überschüsse eines Wirtschaftsjahres stehen den Kommanditisten<br />

nach Abzug einer angemessenen Liquiditätsreserve als<br />

Auszahlungen zur Verfügung. Bei diesen Auszahlungen handelt es<br />

sich im steuerlichen Sinne um Entnahmen, daher sind diese nicht<br />

steuerpflichtig.<br />

Der Nettoveräußerungserlös der Schiffe ist jeweils mit 40% (MS<br />

„O.M. Aestatis“, MS „K-WATER“ und MS „Hoheriff“) bzw. mit 44%<br />

(MS „SARAH FRIEDERICH“und MS „SENTA FRIEDERICH“), bezogen<br />

auf den Kaufpreis zzgl. Nebenkosten, prognostiziert.<br />

Die Einschiffsgesellschaften nehmen das Recht auf Option zur<br />

Tonnagesteuer von Beginn an wahr.<br />

<strong>OwnerShip</strong> wird Investoren, die ihren Anteil vorzeitig veräußern wollen,<br />

bei der Vermittlung von Interessenten gern behilflich sein. Eine<br />

Garantie für den Erlös kann jedoch nicht abgegeben werden.<br />

Die Schiffsfinanzierungen sind von renommierten deutschen<br />

Geschäftsbanken ausgezahlt bzw. zugesagt worden.<br />

23


24<br />

5<br />

Die Ergebnisprognose<br />

stellt die wesentlichen<br />

Eckpunkte für den Investor<br />

dar.


5. DIE ERGEBN<strong>IS</strong>PROGNOSE FÜR DEN INVESTOR<br />

25


26<br />

5.<br />

Die Ergebnisprognose für den Investor<br />

Den Berechnungen liegt die Entwicklung<br />

der prognostizierten Charterraten<br />

zugrunde.<br />

Nach Andienung in eine Kurzfristbeschäftigung<br />

im Jahr 2006 für vier<br />

Monate (+/– 15 Tage) zu einer Rate von<br />

US-$ 8.250 pro Tag abzgl. 2,5% Kommission<br />

ist das MS „O.M. Aestatis“ ab<br />

07.04.2007 für sechs Monate (+21/<br />

–15 Tage) an CMA CGM, Marseille, fest<br />

verchartert. Die Bruttocharterrate für<br />

diesen Zeitraum beträgt US-$ 8.500 pro<br />

Einsatztag abzgl. 4,75% Kommission.<br />

Anschließend wird bis zum Ende des<br />

Jahres 2007 mit einer Nettocharterrate<br />

in Höhe von US-$9.000 pro Einsatztag<br />

sowie in den Folgejahren mit einer Net-<br />

ÜBERSICHT DER NETTOCHARTER/-POOLEINNAHMEN<br />

pro Tag (Jahresdurchschnittsraten) (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023 2<br />

MS<br />

„O.M. Aestatis”<br />

in € 1<br />

MS „K-WATER“<br />

tocharterrate in Höhe von durchgehend<br />

US-$ 9.400 pro Einsatztag kalkuliert.<br />

Nach Andienung in Kurzfristbeschäftigungen<br />

zwecks Überführung des MS<br />

„K-WATER“ in den europäischen Wirtschaftsraum<br />

ist das Schiff ab Juli 2007<br />

für mind. sieben/max. acht Monate an<br />

MCL <strong>Feeder</strong> Ltd. fest verchartert. Die<br />

Bruttocharterrate für diesen Zeitraum<br />

beträgt US-$ 9.400 pro Einsatztag abzgl.<br />

3,75% Kommission. Es besteht zusätzlich<br />

eine Option seitens des Charterers,<br />

das Schiff anschließend für den gleichen<br />

Zeitraum zu einer Charterrate in Höhe<br />

von US-$ 9.975 pro Einsatztag abzgl.<br />

3,75% Kommission weiterzubeschäftigen.<br />

In der Prognoserechnung wurde<br />

in € 1<br />

MS „Hoheriff“<br />

1 Werte, die in US-$ anfallen, wurden zum Kurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet. Vgl. im Einzelnen Kapitel 9.<br />

2 Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von Rückstellungen für technisch bedingte Off-hire-Tage inkl. Werftliegezeiten für turnusgemäße Klassearbeiten sowie der möglichen Einsatztage im Jahr der Ablieferung.<br />

in € 1<br />

MS „SARAH<br />

FRIEDERICH“<br />

in € 1<br />

unterstellt, dass die Option nicht erklärt<br />

wird, und es wurde bis Ende 2008 mit<br />

einer Nettocharterrate in Höhe von<br />

US-$ 9.400 pro Einsatztag kalkuliert.<br />

Ab dem Jahr 2009 wurde durchgehend<br />

eine Nettocharterrate in Höhe von<br />

€ 7.450 pro Einsatztag prognostiziert.<br />

Das MS „Hoheriff“ ist Mitglied des GB<br />

Shipping&Chartering 900-TEU-Pools,<br />

in dem die Einnahmen der Mitglieder<br />

gepoolt werden. Ab Übernahme des<br />

Schiffes bis Ende 2007 wird eine Nettopoolrate<br />

von US-$ 10.900 pro Einsatztag<br />

als Einnahme für die Einschiffsgesellschaft<br />

unterstellt. Für das Jahr 2008 bzw.<br />

2009 werden Nettopoolerträge in Höhe<br />

von US-$ 11.600 bzw. US-$ 11.800 pro<br />

Einsatztag prognostiziert. Ab 2010 beträgt<br />

die kalkulierte Poolrate durchgehend<br />

US-$ 12.000 pro Tag.<br />

MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“<br />

in € 1<br />

Emission<br />

<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> in € 2<br />

6.374 6.047 8.385 20.806<br />

7.231 7.180 8.923 8.071 31.405<br />

7.231 7.450 9.077 8.071 8.071 39.900<br />

7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />

7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />

7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />

7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />

7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />

7.231 7.450 9.231 8.148 8.071 40.131<br />

7.231 7.450 9.231 8.838 8.703 41.453<br />

7.231 7.450 9.231 9.615 9.571 43.098<br />

7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />

7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />

7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />

7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />

7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />

7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />

G0524


Das MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />

das MS „SENTA FRIEDERICH“ sind<br />

ab Ablieferung jeweils für 60 Monate<br />

(+/– 60 Tage) zu einer Charterrate in<br />

Höhe von US-$ 10.625 pro Einsatztag<br />

abzgl. 1,25 % Kommission fest an<br />

Safmarine Container Lines verchartert.<br />

Es bestehen jeweils zusätzlich drei<br />

Optionen seitens des Charterers, das<br />

entsprechende Schiff anschließend<br />

für einen Zeitraum von jeweils zwölf<br />

Monaten zu Charterraten in Höhe von<br />

US-$ 10.625, US-$ 10.625 und<br />

US-$ 11.500 pro Einsatztag abzgl. 1,25%<br />

Kommission weiterzubeschäftigen. In<br />

der Prognoserechnung wurde unterstellt,<br />

dass die Optionen erklärt werden.<br />

ÜBERSICHT DER ECKDATEN für Investoren (PROGNOSE)<br />

5. DIE ERGEBN<strong>IS</strong>PROGNOSE FÜR DEN INVESTOR<br />

Im Anschluss wurde durchgehend<br />

eine Nettocharterrate in Höhe von<br />

US-$ 12.500 pro Einsatztag prognostiziert.<br />

Die folgende Übersicht stellt kumuliert<br />

die wesentlichen Eckpunkte der Beteiligung<br />

an dem Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&<br />

Co. KG für einen Investor mit einem<br />

Beitritt im Jahr 2007 dar und ist rechnerisch<br />

aus den in diesem Prospekt ab<br />

Seite 48 ff. und Seite 100 ff. dargestellten<br />

Prognoserechnungen abgeleitet.<br />

Die absoluten Werte für den Investor<br />

ergeben sich durch Bezugnahme der<br />

hier dargestellten prozentualen Werte<br />

auf die individuelle Beteiligungssumme<br />

am <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong>.<br />

Steuerzahlungen<br />

in % 1<br />

Jahr Auszah- davon aus davon aus KapitalGebundeErbschaftlungenEigenkapi- Gewinn flussnes Kapital steuerlichetalrückzah<br />

Werte<br />

in % lung in %<br />

in % in % in % in % 2<br />

Einzahlung<br />

der Beteiligungssumme<br />

in %<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023 5<br />

Gesamt<br />

–65,0 3 –0,02 0,0 0,0 0,0 –65,02 65,02 44<br />

–0,03 (7,0) 4,2 4 (7,0) 4,2 4 0,0 4,17 60,85 29<br />

–40,0 –0,05 7,0 4 7,0 4 0,0 –33,05 93,90 55<br />

–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 86,96 45<br />

–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 80,01 38<br />

–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 73,06 31<br />

–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 66,11 27<br />

–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 59,16 23<br />

–0,05 7,5 7,5 0,0 7,45 51,72 21<br />

–0,05 7,5 7,5 0,0 7,45 44,27 21<br />

–0,05 9,0 9,0 0,0 8,95 35,32 19<br />

–0,05 9,5 9,5 0,0 9,45 25,87 19<br />

–0,05 9,5 9,5 0,0 9,45 16,42 18<br />

–0,05 10,0 2,1 7,9 9,95 6,48 18<br />

–0,05 10,0 2,0 8,0 9,95 –3,47 18<br />

–0,05 10,0 1,6 8,4 9,95 –13,42 16<br />

–0,05 89,2 9,3 79,9 89,15 –102,57 –<br />

–105,0 –0,83 208,4 104,2 104,2 102,57<br />

1 Unterstellt wird ein Steuersatz von 42% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag.<br />

2 Dargestellt wird der erbschaft- und schenkungsteuerliche Wert bei Vollplatzierung im Jahr 2007 zum jeweiligen 31.12. des Jahres unter Berücksichtigung einer direkten Eintragung in das Handelsregister (siehe auch Seite 74 f.).<br />

3 Inklusive 5% Agio.<br />

4 Im Jahr 2008 und 2009 wird eine Auszahlung von 7% p.a., bezogen auf Einzahlungshöhe und -zeitpunkt, unterstellt. Dabei wird angenommen, dass das Emissionskapital<br />

zu 60% zzgl. Agio zum 01.01.2008 und zu 40% zum 01.01.2009 eingezahlt ist. Spätere Einzahlungen reduzieren die Auszahlungen an die jeweiligen Investoren.<br />

5 Inklusive Verkauf der Schiffe und Liquidation der Gesellschaften.<br />

G0525<br />

27


28<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE


Bei einer Schiffsbeteiligung gibt es viele Partner.<br />

Von der Definition der Anforderungen über die<br />

Konstruktion, den Bau eines Schiffes bis zur Bereede-<br />

rung und zum Chartering sind viele Gewerke<br />

und Dienstleistungen für die Erschaffung sowie den<br />

reibungslosen Betrieb eines Schiffes notwendig.<br />

6<br />

29


30<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN<br />

UND BETEILIGTE<br />

1 Schiffe als<br />

6. unternehmerische<br />

Beteiligung<br />

Um eine Investitionsalternative umfassend<br />

zu prüfen, ist nicht allein die erwartete<br />

Rendite ausschlaggebend. Darüber<br />

hinaus gibt es weitere Faktoren,<br />

die in die Gesamtbeurteilung einfließen<br />

sollten.<br />

Nebenstehende Übersicht verdeutlicht<br />

die Merkmale von Schiffsbeteiligungen<br />

hinsichtlich ausgewählter Entscheidungsparameter.<br />

Schiffe als unternehmerische BETEILIGUNG<br />

Schiffe als unternehmerische Beteiligung lassen sich durch folgende Merkmale<br />

charakterisieren:<br />

Sachwert<br />

Im Gegensatz zu Aktien, Renten oder Investmentfonds unterliegen Schiffsbeteiligungen<br />

keinen täglichen Kursschwankungen. Im Vergleich zu Renten oder<br />

immateriellen Wirtschaftsgütern stellt ein Schiff einen realen Sachwert dar.<br />

Liquidität<br />

Dem Bedürfnis des Investors nach Liquidität wird durch die beabsichtigten<br />

regelmäßigen Barauszahlungen Rechnung getragen.<br />

Rendite<br />

Die Globalisierung der Märkte schreitet immer weiter voran. Dies gilt auch für<br />

die Produktionslogistik: Arbeitsteilung ist heute durch den Einsatz schneller<br />

Seeschiffe nicht länger an geografische Grenzen gebunden. Zusammen führt<br />

dies zu einem Nachfrageboom auf den Weltmeeren: 95% aller interkontinental<br />

transportierten Waren und Güter werden auf dem Seeweg transportiert.<br />

Die weltweit vorhandene Schiffstonnage reicht jedoch nicht aus, um die erwarteten<br />

Steigerungen des Ladungsaufkommens zu befriedigen. Alte Schiffe<br />

werden aus wirtschaftlichen Gründen in naher Zukunft verschrottet. Eine<br />

größere Nachfrage nach Schiffen ist die Folge. Die internationalen Werftkapazitäten<br />

sind darüber hinaus in erheblichem Umfang ausgelastet. Aus den<br />

genannten Gründen sollte eine angemessene Rendite erzielbar sein.<br />

Steuer<br />

Nach steuerlichen Kriterien ist eine Schiffsbeteiligung als Kapitalanlage ein sinnvolles<br />

Investment. Nahezu steuerfreie Auszahlungen durch sofortige Option<br />

zur Tonnagesteuer führen zu einer attraktiven Verzinsung nach Steuern.<br />

Die Investition in eine Schiffsbeteiligung ist für den Investor somit eine unternehmerische<br />

Beteiligung mit den auf Seite 16 ff. und den auf Seite 22 f. aufgeführten<br />

Aspekten.


2 Investitionsvorteile<br />

6.<br />

Moderne, flexible Schiffe für den weltweiten Einsatz<br />

Die Schiffe sind flexibel einsetzbar und dadurch von konjunkturellen Schwankungen<br />

einzelner Marktregionen weniger betroffen.<br />

Sicherheit durch Festcharter bzw. Einnahmepoolung<br />

Alle Schiffe sind zum Prospektdatum verchartert. Diese Beschäftigungen haben<br />

Laufzeiten von bis zu fünf Jahren, ggf. zzgl. Optionsjahren. Das MS „Hoheriff“ ist<br />

Mitglied des GB Shipping&Chartering 900 TEU-Einnahmenpool. Dadurch besteht<br />

eine Einnahmensicherheit und somit eine feste Planungsgrundlage für den ersten<br />

Zeitraum.<br />

Einnahmensicherheit durch Risikoverteilung<br />

Durch den Zusammenschluss von fünf Schiffen werden die Einzelrisiken durch<br />

die Investition reduziert.<br />

Hoher Substanzwert<br />

Die Beteiligungen des Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften haben einen hohen<br />

Substanzwert zwischen 89% und 91%.<br />

Hohes Eigenengagement der Reeder<br />

Das Investoren-, Initiatoren- und Reedereikapital bei den Einschiffsgesellschaften<br />

beträgt zusammen T€ 47.575. Davon übernimmt der Vertragsreeder oder übernehmen<br />

diesem nahestehende juristische oder natürliche Personen T€ 1.350,<br />

entsprechend etwa 2,8%, bezogen auf das gesamte Eigenkapital. Damit besteht<br />

ein besonderer Anreiz zur gewinnorientierten Bewirtschaftung des Schiffes. Eine<br />

gute Pflege und Wartung führen in der Regel zu einer höheren Werterhaltung.<br />

Weitgehend steuerfreie Auszahlungen<br />

Die sofortige Option zur Tonnagesteuer bedeutet für die Auszahlungen der Einschiffsgesellschaften<br />

eine weitgehende Steuerfreiheit. Die Beteiligungssumme an dem<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG wird lediglich mit ca.<br />

0,116% p.a. auf Basis der Tonnagesteuergewinne aller fünf Schiffe besteuert. Es<br />

sind Auszahlungen exklusive Veräußerungserlösen von 7% p.a. für das Jahr 2008<br />

(taggenaue Berechnung), anteilig bezogen auf Einzahlungshöhe (ohne Agio) und<br />

-zeitpunkt, bis auf 13,5% p.a. im Jahr 2023 steigend, bezogen auf das Kommanditkapital<br />

des Investors, vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Auszahlungen an die Investoren<br />

halbjährlich vorzunehmen. Der Verkauf der Schiffe ist für das Jahr 2023<br />

geplant.<br />

Veräußerungszeitpunkt<br />

Es sind frühere als die prospektierten Veräußerungszeitpunkte der Schiffe möglich.<br />

Dies führt zu einem schnelleren Kapitalrückfluss an die Investoren.<br />

31


32<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

3 Die Schiffe<br />

6.<br />

Die zwei neuen, sehr leistungsfähigen<br />

Containerschiffe MS „O.M. Aestatis“<br />

und MS „K-WATER“ wurden in China<br />

gebaut. Sie können 704 TEU laden. Bei<br />

homogener Beladung mit 14 Tonnen pro<br />

TEU beträgt die Ladekapazität 413 TEU.<br />

Auf 116 Stellplätzen sind Kühlcontaineranschlüsse<br />

vorhanden. Zur Verbesserung<br />

der Manövriereigenschaften sind<br />

die Schiffe mit leistungsfähigen Bugstrahlrudern<br />

(410 KW) ausgestattet. Die<br />

starken MaK-7M43-Hauptmaschinen<br />

verleihen den Schiffen eine Geschwindigkeit<br />

von ca. 17 kn.<br />

Das Containerschiff MS „Hoheriff“ wurde<br />

in China gebaut und kann 957 TEU<br />

laden. Bei homogener Beladung mit 14<br />

Tonnen pro TEU beträgt die max. Ladekapazität<br />

604 TEU. Es sind 328 Kühlcontaineranschlüsse<br />

auf dem Schiff<br />

vorhanden. Die Leistungsfähigkeit des<br />

MS „Hoheriff“ wird unterstützt durch die<br />

beiden 500 kW und 300 kW starken Bugstrahlruder<br />

sowie die MAN-8L-48/60-B-<br />

Hauptmaschine. Dies erlaubt dem Schiff<br />

eine Geschwindigkeit von 18,1 kn.<br />

Die beiden Mehrzweckfrachter MS<br />

„SARAH FRIEDERICH“ und MS „SEN-<br />

TA FRIEDERICH“ werden ebenfalls in<br />

China gebaut und können 724 TEU<br />

laden. Bei homogener Beladung mit 14<br />

Tonnen pro TEU beträgt die Ladekapazität<br />

480 TEU. Die Schiffe verfügen über<br />

144 Kühlcontaineranschlüsse. Zur Verbesserung<br />

der Manövriereigenschaften<br />

sind die Schiffe mit einem 500 kW<br />

starken Bugstrahlruder ausgestattet.<br />

Die MAN-B+W-6S46MC-C-Hauptmaschine<br />

erlaubt den Schiffen eine Höchstgeschwindigkeit<br />

von 16,5 kn.<br />

Die Schiffe<br />

Schiffsname<br />

Bauwerft<br />

Baunummer<br />

Baujahr<br />

Besatzungsstärke<br />

Register<br />

Flagge<br />

Länge über alles<br />

Länge zwischen den Loten<br />

Breite<br />

Seitenhöhe bis Hauptdeck<br />

Max. Tiefgang (Sommerfreibord)<br />

Tragfähigkeit (Sommerfreibord)<br />

Brutto-/Nettoraumzahl<br />

TEU-Kapazität<br />

TEU-14t-homogen (IMO)<br />

Kühlcontainer-Anschlüsse<br />

Max. Betriebsgeschwindigkeit<br />

Bunkerverbrauch<br />

Schiffskräne<br />

Anzahl der Luken/Laderäume<br />

Gefahrgut<br />

Hauptmaschine<br />

Leistung Hauptmaschine<br />

Klassifikationsgesellschaft<br />

Klassezeichen<br />

Hilfsmaschinen<br />

Bugstrahlruder<br />

MS „O. M. Aestatis“<br />

Yangfan Ship Group Co.,<br />

Ltd., Zhoushan, China<br />

2038<br />

2006<br />

13 Personen<br />

Deutschland/Liberia<br />

Liberia<br />

131,50 m<br />

121,00 m<br />

19,20 m<br />

10,50 m<br />

7,65 m<br />

8.200 tdw<br />

6.930/3.260<br />

704 TEU<br />

(davon 232 TEU unter Deck)<br />

413 TEU<br />

116<br />

17 kn<br />

25 Tonnen p.d.<br />

keine, Fundamente vorhanden<br />

Luke 1, 2, 3: je 25,20 x 16,00<br />

Solas II-2 Reg. 19<br />

MaK 7M43<br />

6.300 kW 500 1/min<br />

Bureau Veritas<br />

BVI + HULL, MACH,<br />

Container Ship (Solas II-2 Reg. 19),<br />

unrestricted Navigation,<br />

ICE + AUT-UMS, SYS-NEQ-1<br />

3x450 kW<br />

410 kW


MS „K-WATER” MS „Hoheriff” MS „SARAH FRIEDERICH“ MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Yangfan Ship Group Co., Yangfan Ship Group Co., Jiujiang Tongfang Jiangxin Ship- Jiujiang Tongfang Jiangxin Ship-<br />

Ltd., Zhoushan, China Ltd., Zhoushan, China building Co., Ltd. und China Ship- building Co., Ltd. und China Shipbuilding<br />

Trading (Jiujiang) Co., Ltd. building Trading (Jiujiang) Co., Ltd.<br />

2039 2036 JX 601 JX 602<br />

2007 2007 2008 2009<br />

12 Personen 15 Personen 22 Personen 22 Personen<br />

Deutschland/Antigua&Barbuda Deutschland/Antigua&Barbuda Deutschland/Sri Lanka Deutschland/Sri Lanka<br />

Antigua&Barbuda Antigua&Barbuda Sri Lanka Sri Lanka<br />

132,70 m 138,11 m 139,99 m 139,99 m<br />

122,17 m 130,49 m 133,00 m 133,00 m<br />

19,20 m 22,60 m 21,50 m 21,50 m<br />

10,50 m 11,80 m 11,40 m 11,40 m<br />

7,65 m 8,80 m 8,20 m 8,20 m<br />

8.200 tdw 11.500 tdw 12.000 tdw 12.000 tdw<br />

7.170/3.068 9.996/4.900 9.920/4.382 9.920/4.382<br />

704 TEU 957 TEU 724 TEU 724 TEU<br />

(davon 232 TEU unter Deck) (davon 312 TEU unter Deck) (davon 302 unter Deck) (davon 302 unter Deck)<br />

413 TEU 604 TEU ca. 480 TEU ca. 480 TEU<br />

116 328 144 144<br />

17 kn 18,1 kn 16,5 kn 16,5 kn<br />

25 Tonnen p.d. 38,5 t HFO p.d. Hauptmaschine: 29 t (IFO) p.d. + Hauptmaschine: 29 t (IFO) p.d. +<br />

Hilfsdiesel (ohne Kühlcontainer Hilfsdiesel (ohne Kühlcontainer<br />

und ohne Kranbetrieb): 3 t (IFO604) und ohne Kranbetrieb): 3 t (IFO604)<br />

p.d. p.d.<br />

keine, Fundamente vorhanden 2 Kräne, 45 t SWL 2 hydraulische Kräne 80/60/40 mt x 2 hydraulische Kräne 80/60/40 mt x<br />

20/25/33 mt, 1 hydraulischer Kran 20/25/33 mt, 1 hydraulischer Kran<br />

45/40 mt x 28/33 m 45/40 mt x 28/33 m<br />

Luke 1, 2, 3: je 25,20 x 16,00 4 3 Luken, 3 Laderäume, 3 Luken, 3 Laderäume,<br />

Nr. 1 20,30 x 12,60 m/7,56 m, Nr. 1 20,30 x 12,60 m/7,56 m,<br />

Nr. 2 39,20 x 17,90 m, Nr. 2 39,20 x 17,90 m,<br />

Nr. 3 25,90 x 17,90 m Nr. 3 25,90 x 17,90 m<br />

Solas II-2 Reg. 19 Solas II-2 Reg. 19 Solas II-2 Reg.19 Solas II-2 Reg.19<br />

MaK 7M43 MAN 8L 48/60 B MAN B+W 6S46MC-C MAN B+W 6S46MC-C<br />

6.300 kW 500 1/min 9.600 kW 514 1/min 7.860 kW bei 129 rpm 7.860 kW bei 129 rpm<br />

Bureau Veritas Germanischer Lloyd Germanischer Lloyd Germanischer Lloyd<br />

BVI + HULL, MACH, GL + 100 A5 E Containership, IW, GL +100 A5 E Multipurpouse Dry GL +100 A5 E Multipurpouse Dry<br />

Container Ship (Solas II-2 Reg. 19), NAVOC, Solas II-2 Reg. 19, Cargo Ship strenghtend for heavy Cargo Ship strenghtend for heavy<br />

unrestricted Navigation, C2P50, MC E, AUT cargoes, equipped for carriage of cargoes, equipped for carriage of<br />

ICE + AUT-UMS, SYS-NEQ-1 Containers, Solas II-2 Reg. 19, Containers, Solas II-2 Reg. 19,<br />

BWM-F, IW + MC E AUT BWM-F, IW + MC E AUT<br />

3x450 kW 2x910 kW, 1 x 594 kW 3xDaihatsu 6DK-20, Output 3x800 kW 3xDaihatsu 6DK-20, Output 3x800 kW<br />

410 kW 1x500 kW, 1x300 kW Schottel STT 330T-LK SP: CPP type, Schottel STT 330T-LK SP: CPP type,<br />

output 500 kW output 500 kW<br />

G0526<br />

33


34<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

4 Die Marktanalyse<br />

6.<br />

Die Marktanalyse bezieht sich auf den<br />

Markt der Schiffe des Größensegments<br />

des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong>. Die von der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH in Auftrag gegebene<br />

Marktanalyse vom 21.08.2007 wurde<br />

von dem unabhängigen Sachverständigen<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. für Seeverkehrsund<br />

Hafenwirtschaft Michael Niefünd,<br />

26931 Elsfleth, durchgeführt. Nachfolgend<br />

wird dieses Gutachten in Auszügen<br />

dargestellt.<br />

Aktuelle weltwirtschaftliche Entwicklung<br />

Die Wachstumsprognosen des Seeverkehres<br />

basieren auf dem anhaltenden<br />

Wachstum der Weltbevölkerung, weiteren<br />

Produktionsverlagerungen in Entwicklungs-<br />

und Niedriglohnländer sowie<br />

der Wandlung von bisherigen Entwicklungs-<br />

und Schwellenländern zu Industrienationen<br />

mit den entsprechenden<br />

Veränderungen in den jeweiligen Außenhandelsstrukturen.<br />

Hier ist vor allem<br />

Südostasien zu nennen. Durch die immer<br />

intensivere ökonomische Verflechtung<br />

und internationale Arbeitsteilung<br />

der Länder kommt es zu einem permanent<br />

steigenden Güteraustausch im<br />

Zuge sich ändernder Produktionsprozesse.<br />

Außerdem spiegelt sich hier die<br />

Tatsache der enormen Verbilligung von<br />

Seetransporten wider.<br />

Nach dem Boom im Jahre 2000 wächst<br />

der Welthandel nunmehr seit 2004<br />

ununterbrochen kräftig. Nach den aktuell<br />

veröffentlichten Ausblicken von OECD 1<br />

und IWF 2 wird damit gerechnet, dass<br />

sich das Wachstum der Weltwirtschaft<br />

1 Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD), Economic Outlook Nr. 81, Mai 2007.<br />

2 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, New York, April 2007.<br />

weiter fortsetzt. Neben den fortgesetzt<br />

expansiven Volkswirtschaften in Asien<br />

tragen das anhaltende Wirtschaftswachstum<br />

in den USA, das anziehende<br />

Wachstum der Euro-Region sowie das<br />

moderate Wachstum in Japan zum<br />

überdurchschnittlichen globalen Wachstum<br />

bei. Nach 4,9% und 5,4% Wachstum<br />

in den Jahren 2005 und 2006 erwartet<br />

der IWF in seiner aktuellen Prognose<br />

ein weltweites Wirtschaftswachstum<br />

von jeweils 4,9% in den Jahren<br />

2007 und 2008.<br />

Entsprechend sieht der IWF auch die<br />

Aussichten für den Welthandel. Nach<br />

einem Wachstum des Welthandels in<br />

den Jahren 2005 und 2006 von 7,4%<br />

bzw. 9,2% gegenüber dem Vorjahr soll<br />

laut Prognose das Wachstum für das<br />

Jahr 2007 +7,0% und für 2008 +7,4%<br />

betragen.<br />

Insgesamt kann heute von einer weiteren<br />

Steigerung des weltweiten Transportbedarfs<br />

auf Seeschiffen – und insbesondere<br />

Containerschiffen – ausgegangen<br />

werden.<br />

Marktentwicklungen Containerverkehr<br />

Noch deutlich stärker als der Welthandel<br />

und der Welt-Seehandel wuchs in<br />

den vergangenen Jahren der internationale<br />

Containerverkehr. Seit Beginn der<br />

kommerziellen, internationalen Containerschifffahrt<br />

im Jahr 1966 hat dieses<br />

System einen ungebrochenen und sehr<br />

dynamischen Aufschwung erlebt. Für<br />

diese Entwicklung gibt es verschiedene<br />

Gründe. Die Hauptursache für den Erfolg<br />

des Systems Container im Seeverkehr<br />

ist, dass es die breite Vielfalt von<br />

Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichen<br />

Gewichten, Abmessungen und<br />

Verpackungen mittels Container vereinheitlicht<br />

und so die vergleichsweise<br />

schnelle und kostengünstige Be- und<br />

Entladung von Schiffen ermöglicht und<br />

über die damit verbundene Verkürzung<br />

der Hafenliegezeiten die Effizienz des<br />

Seeverkehrs deutlich gesteigert hat.<br />

Die dynamischste Region des Weltcontainerumschlags<br />

ist Asien. Im Jahre<br />

2006 wurden hier ca. 52,0% der Container<br />

bewegt, gefolgt von europäischen<br />

Häfen mit 19,7 %. Diese Entwicklung<br />

mit überdurchschnittlichem Wachstum<br />

wird sich fortsetzen. Clarkson Research<br />

prognostiziert für Asien bis Ende 2008<br />

einen Anstieg auf 55,8%.<br />

Nachdem der Weltcontainerumschlag<br />

im Jahre 2006 mit ca. 10,6% zum fünften<br />

Male hintereinander zweistellig gewachsen<br />

ist, rechnet Clarkson Research<br />

auch für die nächsten zwei Jahre mit<br />

ähnlichen Wachstumsraten. Treibende<br />

Kräfte sind die asiatischen Staaten und<br />

hier besonders China. In den Jahren<br />

2005 und 2006 ist die TEU-Kapazität<br />

bei Vollcontainerschiffen um 13,1 %<br />

bzw. 16,6% gewachsen. Die Wachstumsraten<br />

der erwarteten Vollcontainerschiffs-Ablieferungen<br />

für die Jahre 2007<br />

und 2008 liegen bei 14,9% bzw. 13,8%<br />

(ohne Verschrottungen).


Mio. TEU<br />

WELTWEITER CONTAINERUMSCHLAG nach Regionen 1996–2006,<br />

aktuelle PROGNOSE bis 2008<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

Übrige Welt<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 20081 20071 Die Entwicklung des Containerverkehrs lässt sich anhand der Umschlagmengen<br />

der Containerhäfen weltweit nachvollziehen. So hat sich der weltweite Umschlag<br />

seit 1999 von schätzungsweise 205 Mio. TEU 2 auf ca. 419 Mio. TEU im Jahre 2006<br />

mehr als verdoppelt. Die aktuellen Schätzungen von Clarkson Research nehmen<br />

für 2007 467 Mio. TEU und für 2008 513 Mio. TEU an. Für eine Abschwächung<br />

des Wachstums gibt es derzeit keinerlei Hinweise. Letztere Angabe wurde in der<br />

nachfolgenden Abbildung anschließend bis 2012 mit jeweils (vorsichtigen) 7% p.a.<br />

gesteigert, so dass für 2012 ein Umschlag von ca. 672 Mio. TEU prognostiziert<br />

werden kann. Dies sind ca. 253 Mio. TEU mehr, als 2006 umgeschlagen wurden,<br />

und entspricht einem Wachstum von ca. 60,5% innerhalb von sechs Jahren.<br />

2 Standard-Container mit einer Länge von 20 Fuß.<br />

Sonstiges<br />

Asien<br />

China<br />

Europa<br />

Nordamerika<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, sowie verschiedene frühere<br />

Jahrgänge<br />

1 Prognose.<br />

WELTWEITER CONTAINERUMSCHLAG in den Häfen 1982–2005<br />

und PROGNOSE bis 2012 (in Mio. TEU)<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

44<br />

1982<br />

1983<br />

48 55 57 62 68 75 82 88 96 106 116 130 144 156<br />

1984<br />

1985<br />

1986<br />

1987<br />

1988<br />

1989<br />

1990<br />

1991<br />

1992<br />

1993<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

G0517<br />

174 189 205 226 238 275 305<br />

Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, verschiedene Jahrgänge<br />

Daten 1982–1995 aus: Drewry Shipping Consultants: Annual Container Market Review&Forecast 2000; eigene Berechnungen und Annahmen<br />

1 Prognose.<br />

2002<br />

2003<br />

343 381<br />

2004<br />

2005<br />

419 467<br />

2006<br />

2007 1<br />

513<br />

2008 1<br />

549 587<br />

2009 1<br />

2010 1<br />

628 672<br />

2011 1<br />

2012 1<br />

G0518<br />

35


36<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

Die Datengrundlage der nachfolgenden Flottenanalyse bildet die monatliche Fachpublikation<br />

Container Intelligence Monthly. Per Anfang Juli 2007 wurden insgesamt<br />

4.119 Vollcontainerschiffe gezählt und ausgewertet. Die Untergliederung nach<br />

TEU-Größenklassen stellt sich wie folgt dar:<br />

CLARKSON CONTAINERSHIP REG<strong>IS</strong>TER<br />

Schiffstypengruppen, Anzahl der Schiffe und prozentuale Verteilung<br />

Größenklasse<br />

Vollcontainerschiffe<br />

Kapazität der<br />

Größenklasse<br />

in TEU<br />

Anzahl der<br />

Schiffe<br />

Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, eigene Berechnungen.<br />

1 Gerundet.<br />

Die nachfolgende kurze Darstellung der Vollcontainerschiffsflotte und des aktuellen<br />

Auftragsbestandes basiert auf den aktuellen Daten von Clarkson Research Services.<br />

Die Flotte dieser Schiffe im hier relevanten Größensegment wird im Vergleich zur<br />

Gesamt-Containerflotte unterdurchschnittlich wachsen. Die Erklärung findet sich<br />

im starken Wachstum des Containerverkehrs, der zu einer verstärkten Nachfrage<br />

nach immer größeren Containerschiffen führte. Die Ordertätigkeit konzentriert<br />

sich daher besonders auf die größeren Containerschiffe.<br />

Schiffe<br />

in %<br />

TEU-Kapazität<br />

(1.000 TEU) 1<br />

TEU-<br />

Kapazität<br />

in %<br />

<strong>Feeder</strong> 100– 499 440 10,7 136,8 1,4<br />

<strong>Feeder</strong>max 500–999 751 18,2 547,9 5,5<br />

Handy 1.000–1.999 1.091 26,5 1.539,8 15,5<br />

Sub-Panamax 2.000–2.999 649 15,7 1.635,9 16,5<br />

Panamax 3.000–3.999 670 16,3 2.659,4 26,8<br />

Post-Panamax 4.000 + 518 12,6 3.413,4 34,4<br />

Summe 4.119 100,0 9.933,2 100,0<br />

<strong>IS</strong>T-CONTAINERSCHIFFSFLOTTE UND AUFTRAGSBESTAND<br />

per Anfang Juni 2007 nach Anzahl Schiffe und TEU-Kapazität (in 1.000 TEU)<br />

Schiffsgröße Ist-Anzahl Anzahl<br />

bestellt<br />

Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, eigene Berechnungen.<br />

1 Gerundet.<br />

Anzahl bestellt<br />

in %<br />

Ist-TEU 1 TEU bestellt 1 TEU bestellt<br />

in %<br />

100–999 TEU 1.191 170 13,2 684,6 132,2 2,6<br />

1.000–2.999 TEU 1.740 452 35,2 3.176,0 823,9 16,3<br />

+ 3.000 TEU 1.188 662 51,6 6.073,0 4.102,8 81,1<br />

Summe 4.119 1.284 100 9.933,6 5.058,9 100<br />

G0519<br />

G0520


Flottenanalyse 500– 999 TEU<br />

Containerschiffe<br />

Die Containerschiffe MS „O.M. Aestatis“<br />

und MS „K-WATER“ (704 TEU,<br />

413 TEU á 14 t, 8.200 tdw, 17,0 kn bei<br />

ca. 25,0 Tonnen Bunkerverbrauch/Tag,<br />

116 TEU Reefer-Anschlüsse) sowie das<br />

Containerschiff MS „Hoheriff“ (957 TEU,<br />

604 TEU á 14 t, 11.500 tdw, 18,1 kn bei<br />

38,5 Tonnen Bunkerverbrauch/Tag,<br />

328 Reefer-Anschlüsse) zählen zu den<br />

<strong>Feeder</strong>max-Containerschiffen (Größensegment<br />

von 500 bis 999 TEU). In dem<br />

Größensegment sind 751 Schiffe enthalten.<br />

Die Altersverteilung stellt sich<br />

wie nebenstehend dar.<br />

Aufgrund der Altersstruktur ist ein Tonnage-Ersatzbedarf<br />

zu erkennen, da 152<br />

Schiffe älter als 20 Jahre alt sind. Dies<br />

entspricht ca. 20,2% des hier untersuchten<br />

Marktsegmentes und ist als<br />

das kurz- bis mittelfristig zu erneuernde<br />

Potenzial anzusehen. Das Orderbuch<br />

für die nächsten drei Jahre enthält<br />

insgesamt 155 Einheiten zwischen<br />

500 und 999 TEU.<br />

1 Für die nachfolgende Berechnung wurden 75 ausgeschiedene Schiffe angenommen.<br />

ALTERSSTRUKTUR Vollcontainerschiffe 500– 999 TEU<br />

20–24 Jahre<br />

10 %<br />

15–19 Jahre<br />

6 %<br />

10–14 Jahre<br />

21 %<br />

25 + Jahre<br />

10 %<br />

Quelle: eigene Berechnungen, basierend auf Daten von Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London.<br />

Unter der Annahme, dass die Hälfte<br />

der 152 über 20 Jahre alten Einheiten<br />

der existierenden Flotte des Marktsegmentes<br />

in den nächsten drei Jahren<br />

aus dem Markt ausscheiden werden 1 ,<br />

liegt das Nettowachstum bei 79 Einheiten<br />

oder ca. 3,4% p.a. Dieses liegt<br />

deutlich unterhalb des erwarteten zweistelligen<br />

Wachstums des Containerumschlages<br />

und könnte auch für eine<br />

künftige Markt- und Charterstabilität<br />

sprechen.<br />

0–4 Jahre<br />

30 %<br />

5–9 Jahre<br />

23 %<br />

G0559<br />

37


38<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

Flottenanalyse 500–749 TEU<br />

Mehrzweckfrachter<br />

Die Mehrzweckfrachter MS „SARAH<br />

FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIE-<br />

DERICH“ (12.000 tdw, 724 TEU, befinden<br />

sich im Größensegment von 500 bis<br />

749 TEU). In dem Größensegment sind<br />

543 Schiffe enthalten. Die Altersverteilung<br />

stellt sich wie nebenstehend dar:<br />

ALTERSSTRUKTUR Mehrzweckfrachter 500–749 TEU<br />

25 + Jahre<br />

18 %<br />

20–24 Jahre<br />

22 %<br />

15–19 Jahre<br />

9 %<br />

Aufgrund der Altersstruktur ist ein Tonnage-Ersatzbedarf zu erkennen, da 217<br />

Schiffe älter als 20 Jahre alt sind. Dies entspricht ca. 40,0% des hier untersuchten<br />

Marktsegmentes und ist als das kurz- bis mittelfristig zu erneuernde Potenzial<br />

anzusehen. Das Orderbuch für die nächsten drei Jahre enthält insgesamt 130 Einheiten<br />

zwischen 500 und 749 TEU.<br />

Unter der Annahme, dass die Hälfte der 217 über 20 Jahre alten Einheiten der<br />

existierenden Flotte des Marktsegmentes in den nächsten 3 Jahren aus dem Markt<br />

ausscheiden werden 1 , liegt das Nettowachstum bei 22 Einheiten oder ca. 1,4%<br />

p.a. Dieses liegt deutlich unterhalb des erwarteten Wachstums und könnte auch<br />

für eine künftige Markt- und Charterstabilität sprechen.<br />

Zeitcharterraten<br />

Seit Mitte 2003 führte eine gestiegene Tonnagenachfrage in Asien infolge der dort<br />

boomenden Volkswirtschaften (insbesondere China) zu deutlichen Ratenerhöhungen,<br />

da zu wenig Tonnage zur Verfügung stand. Dieser Zustand hielt bis Ende des<br />

2. Quartals 2005 unvermindert an. Seitdem ist es aufgrund geringerer Nachfrage,<br />

hervorgerufen durch bereits eingecharterte Tonnage in vorangegangenen Perioden,<br />

auf dem Chartermarkt zu einer deutlichen Korrektur bei den Raten gekommen.<br />

Sie lagen jedoch noch über den langjährigen Mittelwerten. Seit Anfang 2007<br />

zeichnet sich wieder eine kontinuierliche Erholung der Charterraten ab.<br />

1 Für die nachfolgende Berechnung wurden 108 ausgeschiedene Schiffe angenommen.<br />

0–4 Jahre<br />

20 %<br />

10–14 Jahre<br />

11 %<br />

5–9 Jahre<br />

20 %<br />

Quelle: eigene Berechnungen, basierend auf Daten von Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly“, London, 07/2007<br />

G0522


Containerschiffe<br />

Die nachfolgende Abbildung zeigt die<br />

Entwicklung der Zeitcharterraten seit<br />

1993 nach Clarkson Research auf. In<br />

dem Betrachtungsraum liegt der Durchschnitt<br />

der dargestellten Zeitcharterraten<br />

für Containerschiffe von 725 TEU<br />

und von 1.000 TEU um US-$ 8.025 bzw.<br />

US-$ 10.290/Einsatztag. Der aktuelle<br />

Wert (Juli 2007) liegt bei US-$ 9.100<br />

bzw. US-$ 12.750/Tag.<br />

Mehrzweckfrachter mit 12.000 tdw<br />

und 724 TEU<br />

Während der Zeitchartermarkt für Vollcontainerschiffe<br />

und in der Containerschifffahrt<br />

eingesetzte Mehrzweckfrachtschiffe<br />

weitestgehend transparent<br />

ist, sind dem Verfasser dieser Marktstudie<br />

nur wenige Zeitcharter-Abschlüsse<br />

in den Bereichen Stückgutfahrt, insbesondere<br />

mit Schwergutgeschirr, bekannt.<br />

Für Schiffe wie die beiden Fondsschiffe<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ gibt es keine<br />

längeren Charterraten-Datenreihen.<br />

ZEITCHARTERRATEN für 725 und 1.000 TEU<br />

Containerschiffe mit Bordkränen seit 1993 (in US-$/Tag)<br />

20.000<br />

18.000<br />

16.000<br />

14.000<br />

12.000<br />

10.000<br />

8.000<br />

6.000<br />

4.000<br />

2.000<br />

0<br />

1993<br />

0 50<br />

25<br />

00<br />

00<br />

1993<br />

00<br />

1 90<br />

00<br />

1 50<br />

Ø seit (70–7<br />

TEU): US-$ 8.0<br />

Aktueller Wert (07/27):<br />

US-$ 9.1<br />

Ø seit (1.0 TEU): US-$ 0.2<br />

Aktueller Wert (07/27):<br />

US-$ 2.7<br />

93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />

Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly“, London, verschiedene Ausgaben<br />

G0523<br />

39


40<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

5 Die Vertragsreeder<br />

6.<br />

MS „O.M. Aestatis”<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG,<br />

Groß Wittensee<br />

Know-how, Kompetenz und hohes persönliches<br />

Engagement – unabdingbare<br />

Notwendigkeiten für den erfolgreichen<br />

Betrieb eines jungen Reedereibetriebes.<br />

Dafür steht Dipl.-Kfm. Ole Marten. Der<br />

Aufbau einer eigenen Reedereiflotte ist<br />

das erklärte Ziel des jungen, aber erfahrenen<br />

Schifffahrtsfachmanns. Die Erfahrung<br />

als langjähriger Geschäftsführer<br />

eines renommierten und traditionsreichen<br />

Familienreedereiunternehmens<br />

gab den Anstoß, den eigenen Weg zu<br />

wählen.<br />

Hierbei fußte die Reedereigründung auf<br />

einer kaufmännisch/universitären Ausbildung<br />

einerseits und den schifffahrtsspezifischen<br />

Erfahrungen aus langjähriger<br />

Zugehörigkeit zu einem mittelständischen<br />

Reedereibetrieb andererseits.<br />

Das Vertrauen in die Fähigkeiten des<br />

Jungreeders wurde unter anderem<br />

durch die Bereitschaft vieler namhafter<br />

deutscher Schiffsfinanzierungsbanken<br />

dokumentiert, die Neubauprojekte zu<br />

begleiten.<br />

Bereits zwei Jahre nach Gründung der<br />

Reederei betreut die Reederei Marten<br />

eine Flotte von drei bereits abgelieferten<br />

und weiteren neun im Bau befindlichen<br />

Schiffe.<br />

Im Fokus der Aktivitäten steht dabei<br />

der Betrieb von Containerschiffen im<br />

Größensegment zwischen 700 und<br />

1.300 TEU. Aus heutiger Sicht wird der<br />

Aufbau der Flotte von insgesamt zwölf<br />

Schiffen im Frühjahr 2010 abgeschlossen<br />

sein. Die Grundlage der Reederei<br />

bilden im Augenblick zwei bereits abgelieferte<br />

und in Fahrt befindliche Containerschiffe<br />

(700 TEU und 1.100 TEU)<br />

sowie ein weiteres, in China gebautes<br />

Stückgutschiff (8.500 tdw).<br />

MS „K-WATER“<br />

K & K Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg<br />

Mit der Gründung der Reederei Knüppel<br />

im Jahre 1924 durch Herrn Kapitän<br />

Johannes Knüppel und der Hans Krüger<br />

GmbH im Jahre 1946 durch Hans Krüger<br />

wurde der Grundstein für die von<br />

Herrn Jens Knüppel und Herrn Jörg Krüger<br />

gegründete K&K Schiffahrts GmbH<br />

&Co. KG gelegt.<br />

Die Reederei Knüppel ist seit 1924 durch<br />

Herrn Kapitän Johannes Knüppel sowie<br />

in späteren Jahren durch seinen<br />

Sohn Herrn H. H. Knüppel kontinuierlich<br />

ausgebaut worden. Dabei wurde frühzeitig<br />

der Einstieg in die Containerschifffahrt<br />

vollzogen.<br />

Im Jahre 1989 hat Herr Jens Knüppel als<br />

Nachfolger das Unternehmen in dritter<br />

Generation übernommen. Es folgte<br />

eine schrittweise Anpassung an geänderte<br />

Marktanforderungen sowie die<br />

Einleitung einer Tonnageverjüngung.<br />

Parallel mit der Übernahme des Containerschiffes<br />

MS „K-OCEAN“ im Jahre<br />

2003 wurde bei der Reederei Knüppel<br />

eine neue Namensserie eingeleitet.<br />

Die Hans Krüger GmbH hatte in der Zeit<br />

von 1946 bis in die frühen 2000er insgesamt<br />

24 Schiffe in der Vollbereederung<br />

und ist zum heutigen Zeitpunkt mit der<br />

Teilbereederung von neun Schiffen beschäftigt.<br />

Hierbei handelt es sich um<br />

drei Containerschiffe und sechs Mehrzweck-Schwergutschiffe.<br />

Herr Jörg<br />

Krüger trat im Jahre 1990 in den operativen<br />

Reedereibetrieb ein und war der<br />

Nachfolger seines Vaters Horst Krüger,<br />

der die Hans Krüger GmbH ab 1973 geführt<br />

hatte.<br />

Durch die Neuausrichtung im Rahmen<br />

einer Kooperation von Herrn Jens Knüppel<br />

und Herrn Jörg Krüger, wurde im<br />

April 2005 die K&K Schiffahrts GmbH<br />

&Co. KG gegründet. Durch diesen Zusammenschluss<br />

ist ein zeitgemäßes<br />

und modernes Unternehmen geschaffen<br />

worden, das die kompetente Bereederung<br />

des Schiffes MS „K-WATER”<br />

übernehmen wird.<br />

Die Reederei betreibt zurzeit sechs<br />

<strong>Feeder</strong>-Containerschiffe: MS „K-OCEAN”,<br />

MS „K-STREAM”, MS „K-WIND”, MS<br />

„K-SPIRIT”, MS „K-WATER” und MS<br />

„K-WAVE”.<br />

MS „Hoheriff“<br />

Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />

1947 startete Kapitän Ludwig Rass seine<br />

Karriere als Seemann auf kleiner und<br />

großer Fahrt, diese Ausbildung endete<br />

im Jahr 1957 mit dem Erwerb des Kapitänspatentes.<br />

1961 wagte er mit dem<br />

Kauf des MS „Hanna“ (350 tdw) den<br />

Schritt in die Selbständigkeit. Nach sechs<br />

erfolgreichen Jahren wurde dieses Schiff<br />

durch das MS „Hoheweg“ mit 700 tdw<br />

ersetzt. Der erste Neubau für die Reederei<br />

war das MV „Hohebank“ mit 1.600<br />

tdw, das auf der Lühring Werft in Brake<br />

erbaut wurde. 1993 erhielt das Unternehmen<br />

mit dem MS „Hoheweg“ einen<br />

515 TEU tragenden Neubau von der<br />

Sietas Werft, damit war der Einstieg in<br />

eine neue Größenklasse geschafft und<br />

die Reederei arbeitete mit mehreren<br />

Schiffen erfolgreich mit Charterern wie<br />

Borchard Lines, London, oder Mærsk,<br />

Kopenhagen, zusammen. Der jetzige<br />

Leiter des Unternehmens, Kapitän und<br />

Dipl.-Ing. für Seeverkehr Kersten Rass,<br />

führt die Familientradition fort und begleitete<br />

bis 1998 schon als Kapitän auf<br />

den firmeneigenen Schiffen den Ausbau<br />

des Unternehmens. Er ist jetzt Vorsitzender<br />

der Geschäftsführung der<br />

Rass Firmengruppe, die neben dem Betrieb<br />

der eigenen Schiffe auch Dienstleistungen<br />

rund um das Schiff für Dritte<br />

anbietet.


MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Reederei Eugen Friederich GmbH & Co. KG, Bremen<br />

Die Reederei wurde 1917 von Kapitän Eugen Friederich in Brake gegründet. Kapitän<br />

Friederich erkannte früh die Zeichen einer neu heranbrechenden Zeit, die in Europa<br />

zu einem sprunghaft steigenden Bedarf an Erdöl und Erdölprodukten führte.<br />

Er spezialisierte sich auf die Tankschifffahrt, indem er Frachtschiffe wie die Pauline<br />

Friederich oder Emmy Friederich zu Tankschiffen umbauen ließ, um Petroleum aus<br />

dem Arabischen Golf nach Deutschland zu transportieren.<br />

Dieses florierende Geschäft fand mit dem Ausbruch des 2. Weltkrieges sein jähes<br />

Ende. Nach dem Krieg fasste Kapitän Friederich wieder in der Frachtschifffahrt Fuß.<br />

Nach seinem Tod im Jahre 1965 wurde die Firma alsbald verkauft und der Firmensitz<br />

vom neuen Eigentümer nach Bremen verlegt.<br />

1969 trat der Kapitän Klaus Kriwat in die Reederei ein, für die er zunächst als Technischer<br />

Inspektor und bereits nach kurzer Zeit als Geschäftsführer tätig war. Unter<br />

seiner Führung florierte das Unternehmen in den 70er Jahren mit einer Flotte von<br />

14 Küstenmotorschiffen.<br />

1982 ging die Reederei Eugen Friederich dann in den Besitz der Familie Kriwat über.<br />

Die Firma überlebte das für die Schifffahrt schwierige Jahrzehnt, weil Kapitän Kriwat<br />

in dieser Zeit den Indischen Ozean für das Unternehmen eroberte. In Sri Lanka<br />

wurde 1982 die Mercantile Shipping Company Ltd., eine börsennotierte Aktiengesellschaft,<br />

gegründet, deren Hauptgesellschafter die Reederei Eugen Friederich<br />

auch heute noch ist. Die Mercantile Shipping Company hat sich unter dem Management<br />

der Reederei Eugen Friederich zum größten sri-lankischen Schifffahrtsbetrieb<br />

entwickelt.<br />

Sie betreibt heute mit fünf Schiffen Liniendienste zwischen Indien und dem Arabischen<br />

Golf und ist im regionalen Verkehr von und nach Indien sowie lokal in Sri<br />

Lanka tätig. Dabei ist die Reederei stets ihrem Kerngeschäft, dem Betrieb von<br />

Stückgut- und Multipurpose-Frachtern, treu geblieben und verfügt hier über erhebliches<br />

und in einer stark containerisierten Schifffahrt immer seltener werdendes<br />

Know-how. Dieses Spezialwissen konnte erfolgreich gehalten werden, weil die<br />

Reederei bereits seit 1986 eine eigene Ausbildungsstätte, das Mercantile Seamen<br />

Training Institute (MSTI) in Sri Lanka, unterhält. An diesem mit internationalen<br />

Preisen ausgezeichneten Maritimen Training Center werden jährlich 80 Mannschaftsdienstgrade<br />

und 40 nautische Offiziere ausgebildet, aus denen sich das seemännische<br />

Personal der Reederei rekrutiert.<br />

Im Jahr 2000 trat mit dem Wirtschaftsjuristen Thomas Kriwat die nächste Generation<br />

dem Unternehmen bei. Unter seiner Geschäftsführung wurde das Know-how<br />

über den Betrieb von Multipurpose-Diensten erstmals auch für die langfristige<br />

Vercharterung von Tonnage an Linienreedereien genutzt. Heute hat die Reederei<br />

bereits zwei Schiffe langfristig an die belgische Safmarine Container Lines verchartert.<br />

Während dieser Zusammenarbeit wurde der Schiffstyp „Friederich S-Class“<br />

entwickelt.<br />

Die Beteiligungen der Vertragsreeder bzw. diesen nahestehenden juristischen oder<br />

natürlichen Personen an den jeweiligen Beteiligungsgesellschaften in Höhe von<br />

insgesamt € 1.350.000 zeigen deutlich das Vertrauen in den zukünftigen wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Einschiffsgesellschaften.<br />

41


42<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

6 Die Charterer/<br />

6. die Beschäftigung<br />

MS „O.M. Aestatis“<br />

CMA CGM Group<br />

CMA CGM, drittgrößter Linienoperator<br />

der Welt, ist eines der weltweit bedeutendstenBefrachtungsunternehmen.<br />

Das Unternehmen betreibt eine<br />

moderne Flotte, welche aus 336 Schiffen<br />

besteht und auf den wichtigsten<br />

Schiffsrouten verkehrt. Weitere Schiffe<br />

sind geordert. Im Jahr 2006 beförderte<br />

das Unternehmen insgesamt sechs<br />

Millionen TEU und erzielte einen Umsatz<br />

von ca. 6,6 Milliarden Euro. Mit<br />

mehr als 400 Anlaufhäfen in 150 Ländern<br />

und 600 Vertretungen (64 davon<br />

in China) hat CMA CGM ein stark ausgeprägtes<br />

Netzwerk geschaffen, um<br />

die Kunden umfangreich und zielstrebig<br />

zu bedienen. Die 12.000 Mitarbeiter<br />

zeigen ein anerkanntes Know-how.<br />

Mit Hilfe der verschiedenen Filialen<br />

weltweit ist es CMA CGM möglich, den<br />

durchgehenden Service rund um den<br />

Transport zu gewährleisten.<br />

MS „K-WATER“<br />

MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.<br />

Seit der Gründung im Jahr 1974 hat<br />

sich MCL in den letzten 30 Jahren zu<br />

einem unabhängigen und bekannten<br />

Schiffsoperator entwickelt, welcher sich<br />

auf den <strong>Feeder</strong>service im Mittelmeerraum<br />

spezialisiert hat. Daneben aber<br />

werden auch die Nordküste Afrikas<br />

sowie das Schwarze Meer von MCL<br />

bedient. Die Vielfalt der angebotenen<br />

Dienstleistungen ist genau auf die ständig<br />

wachsenden und innovativen Wünsche<br />

und Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet.<br />

Die betriebene Flotte besteht<br />

momentan aus 49 Schiffen. Ein hochqualifiziertes<br />

Team geht auf die sich<br />

stetig verändernden Bedürfnisse der<br />

wachsenden Schiffsindustrie ein und<br />

ist somit technisch auf hohem Niveau<br />

und stets darauf bedacht, die Infrastruktur<br />

zu verbessern und somit seine Position<br />

am Markt zu bewahren und auszubauen.<br />

MS „Hoheriff“<br />

GB Shipping & Chartering 900-TEU-Pool<br />

Der Manager des Einnahmepools, in<br />

welchem das MS „Hoheriff“ fahren<br />

wird, ist die GB Shipping&Chartering<br />

GmbH &Co. KG. Momentan fahren 14<br />

typgleiche Schiffe in dem Pool, bis 2008<br />

sollen voraussichtlich fünf weitere Schiffe<br />

in den Pool aufgenommen werden.<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Safmarine Container Lines NV<br />

Safmarine ist ein bekanntes und international<br />

bestens integriertes Unternehmen,<br />

welches der A. P. Møller-Mærsk<br />

Group angehört. Seit der Gründung im<br />

Jahr 1946 ist Safmarine einer der führenden<br />

Schiffsoperatoren, welcher den<br />

Container- sowie den Bulkermarkt weltweit<br />

betreut. Spezialisiert ist Safmarine<br />

auf den Nord-Süd-Verkehr in Afrika,<br />

wobei nach der Aufnahme in die<br />

Mærsk Group die Tätigkeitsbereiche<br />

deutlich gewachsen sind. Der Container-Service<br />

ist fokussiert auf den afrikanischen<br />

Kontinent, den Mittleren<br />

Osten, Indien, Pakistan und Südamerika,<br />

aber genauso Ozeanien und den<br />

Fernen Osten. Die Multi-Purpose-Carrier<br />

sowie die Bulker konzentrieren sich<br />

auf Routen von Westafrika nach Europa<br />

wie auch Südafrika und die USA. Die<br />

Agenturen von Safmarine sind in mehr<br />

als 130 Ländern vertreten und 1200<br />

qualifizierte Mitarbeiter kümmern sich<br />

um die Belange des Unternehmens.<br />

Die Flotte von eigenen und vercharterten<br />

Schiffen transportiert jährlich eine<br />

Kapazität von 900.000 TEU. Eine große<br />

Auswahl von Produkten, stets temperaturüberwacht,<br />

wird fachgerecht<br />

behandelt. Besonders hervorzuheben<br />

ist bei Safmarine die Teilnahme an dem<br />

„Containers in the Community“-Programm.<br />

Dieses Programm ermöglichte<br />

den Bau von 100 Schulen, in denen<br />

25.000 Kinder lernen können, die Errichtung<br />

von 50 Kliniken mit einer Kapazität<br />

von 10.000 Patienten sowie die<br />

<strong>Real</strong>isierung 150 weiterer Projekte<br />

zugunsten von 100.000 Menschen.


7 Die Bauwerften<br />

6.<br />

MS „O.M. Aestatis“, MS „K-WATER“ und MS „Hoheriff“<br />

Yangfan Group Co., Ltd., Volksrepublik China<br />

Die Yangfan Group Co., Ltd., ist ein Industriekonzern, dessen Schwerpunkte im<br />

Schiffbau und in der Schiffsreparatur liegen. Die Gruppe entstand 2005 aus der<br />

Werft Zhoushan Shipyard, welche im Jahr 1952 in der chinesischen Stadt Zhoushan<br />

(Provinz Zhe Jiang) gegründet wurde. Anfänglich war der Fokus der Aktivitäten<br />

auf den dort beheimateten Fischfang gerichtet. Heute profitiert man als Teil der<br />

staatlichen Yanfang Group Co., Ltd., und deren weit gestreutem Handlungsspektrum<br />

von einem hohen Know-how-Transfer und umfangreichen Synergieeffekten. So<br />

sind neben dem Schiffbau und der Schiffsreparatur Unternehmen aus den Bereichen<br />

Schiffsausrüstung, (Industrie-)Maschinenbau und Gastronomie sowie diverse Zulieferunternehmen<br />

in der Unternehmensgruppe ansässig. Die schiffbaulichen Aktivitäten<br />

der Unternehmensgruppe erstrecken sich auf eine Fläche von 577.000 m 2 .<br />

Die 5.200 Mitarbeiter sind für die Fertigung von Containerschiffen, Frachtschiffen,<br />

Passagierschiffen, Schleppern, Autofähren, Fischereischiffen und Spezialschiffen<br />

ausgebildet, wobei sich hier der Hilfe modernster Fertigungsmethoden bedient wird.<br />

Ein Anzeichen für die hohe Fertigungsqualität ist die steigende Anzahl an Neubauund<br />

Folgeaufträgen, insbesondere auch aus westlichen Ländern.<br />

Das Unternehmen unterhält zur Betonung und zum Erhalt seiner Qualität ein Qualitätsmanagementsystem<br />

nach <strong>IS</strong>O 9001: 2000.<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“, MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Jiujiang Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co., Ltd.<br />

Die Werft Jiujiang Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co., Ltd., welche Teil der China<br />

State Shipbuildung Company (CSSC) ist, wurde 1966 gegründet. Im Jahr 2005<br />

wurde die weltweit bekannte TSINGHUA TONGFANG Co., Ltd., Mitgesellschafter<br />

der CSSC. Die Werftfläche beträgt 520.000 m 2 , dort werden 550 Mitarbeiter beschäftigt,<br />

welche auf drei Produktionslinien insbesondere Stahlschiffe, Aluminiumund<br />

Glasfaserkunststoffschiffe herstellen. Die Werft verfügt über ein modernes<br />

Produktionsequipment wie z.B. Plasmaschneideanlagen und 3-D-CAD-Systeme.<br />

Daneben wird eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung und ein Labor<br />

für Materialtests, Schweißverfahren etc. unterhalten. In der über 30-jährigen Unternehmensgeschichte<br />

wurden auf der Werft fast 100 verschiedene Schiffe gebaut.<br />

Momentan investiert man in den Bau von zwei Bauplätzen für Schiffe mit einer Tragfähigkeit<br />

von 15.000 tdw, die im Oktober dieses Jahres fertig gestellt werden sollen.<br />

Das eingetragene Kapital des Unternehmens beträgt mehr als US-$ 18 Mio., wobei<br />

gänzlich auf die Aufnahme von Fremdkapital verzichtet wurde.<br />

Zur Dokumentierung und Aufrechterhaltung ihrer Qualitätsstandards ist die Jiujiang<br />

Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co., Ltd., nach <strong>IS</strong>O 9000:2000 zertifiziert.<br />

43


44<br />

6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />

8 Das Unternehmen<br />

6. <strong>OwnerShip</strong><br />

Ownership Emissionshaus GmbH,<br />

Hamburg<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

wurde im Oktober 2003 mit dem Ziel<br />

gegründet, privaten Investoren hochwertige<br />

Kapitalanlagen aus dem Bereich<br />

der Schiffsbeteiligungen zu offerieren.<br />

Die Unabhängigkeit von Banken,<br />

Werften, Charterern und Reedereien<br />

ermöglicht es, fremdinteressenunabhängig<br />

ausschließlich für den Investor<br />

viel versprechende Projekte<br />

umzusetzen. Somit ist eine Interessenidentität<br />

zwischen dem Emissionshaus<br />

und dem Investor gewährleistet.<br />

Das Management verfügt über langjährige<br />

Erfahrung und eine hohe Expertise<br />

in der Konzeption, Umsetzung und<br />

dem Vertrieb von innovativen und rentierlichen<br />

Beteiligungen für private sowie<br />

institutionelle Investoren. Mit den hoch<br />

motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern<br />

können Projekte sehr flexibel<br />

und zeitnah den Kundenbedürfnissen<br />

entsprechend gestaltet werden. Um<br />

das besondere Potenzial eines Schiffes<br />

für den Investor zu erkennen, muss man<br />

sowohl etwas von Schifffahrt als auch<br />

von Schiffsfinanzierung verstehen. Bei<br />

<strong>OwnerShip</strong> ist das Know-how aus beiden<br />

Bereichen eng miteinander verknüpft.<br />

Management und Mitarbeiter<br />

haben in ihren unterschiedlichen Fachgebieten<br />

eine langjährige Erfahrung und<br />

hohe Kompetenz, mit der sie gemeinsam<br />

hochwertige Projekte für private<br />

Investoren konzipieren und umsetzen.<br />

Dabei gilt bei <strong>OwnerShip</strong> stets das Prinzip<br />

der kurzen Wege. Konzeption und<br />

Vertrieb sind effizient strukturiert und<br />

so eng miteinander verbunden, dass sie<br />

flexibel agieren und reagieren können –<br />

ein ausgesprochener Vorteil, und das<br />

nicht nur, wenn schnelle Entscheidungen<br />

gefragt sind.<br />

Die Qualität der von <strong>OwnerShip</strong> initiierten<br />

Beteiligungen entspricht hohen<br />

Anforderungen. Durch laufende Marktbeobachtung<br />

einerseits und die Zusammenarbeit<br />

mit weiteren unabhängigen<br />

Branchenexperten andererseits<br />

wird dieser hohe Qualitätsstandard seitens<br />

der Produktverfügbarkeit gewährleistet.<br />

Hinsichtlich der <strong>Real</strong>isierung der Projekte<br />

schafft und konzipiert <strong>OwnerShip</strong><br />

alle wirtschaftlichen, juristischen und<br />

steuerlichen Voraussetzungen mit dem<br />

Ziel, dem Investor eine erfolgreiche<br />

unternehmerische Beteiligung zu ermöglichen.<br />

Der <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> ist der 24. <strong>Schiffsfonds</strong>, der von<br />

der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

initiiert wird. Insgesamt wurden bereits<br />

47 Schiffe unterschiedlicher Größenklassen<br />

und Marktsegmente von den<br />

jeweiligen Schiffsgesellschaften angekauft<br />

und ein Investitionsvolumen von<br />

ca. US-$ 1.050 Mio. prospektiert.


Die Entwicklung der von <strong>OwnerShip</strong><br />

emittierten Fonds ist der von einem<br />

unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüften<br />

und testierten aktuellen Leistungsbilanz<br />

zu entnehmen, welche auf<br />

der unten aufgeführten Homepage zum<br />

Download bereitsteht.<br />

Gemäß der Leistungsbilanz 2005 stellen<br />

sich die emittierten Fonds <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Graig I, <strong>Schiffsfonds</strong> Graig II,<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> I, <strong>Schiffsfonds</strong><br />

<strong>OwnerShip</strong> II, <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong><br />

III, <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> IV, MS<br />

„Pioneer Bay“ und <strong>Schiffsfonds</strong><br />

<strong>OwnerShip</strong> Tonnage I hinsichtlich einiger<br />

Positionen der Mittelverwendung<br />

und Mittelherkunft, der Betriebsphase<br />

sowie des steuerlichen Ergebnisses für<br />

die Investoren wie folgt dar.<br />

Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />

Investorenkapital in T€ 1<br />

Initiatoren-/<br />

Reedereikapital in T€<br />

Fremdkapital in T€ 2<br />

Investitionsvolumen in T€ 2<br />

Prospekt<br />

110.744<br />

8.131<br />

188.710<br />

307.585<br />

112.499<br />

8.132<br />

191.660<br />

312.291<br />

1 Von der Möglichkeit einer Kapitalerhöhung gemäß Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaften wurde bei zwei Fonds Gebrauch gemacht.<br />

2 Abweichungen resultieren aus den Kursbewertungen der Anschaffungskosten bzw. Schiffshypothekendarlehen.<br />

BETRIEBSPHASE – kumuliert bis 2005<br />

Reedereiüberschuss vor<br />

Kapitaldienst in T€<br />

Zinsaufwand in T€<br />

Tilgung in T€ 1<br />

Auszahlungen in T€<br />

Liquidität in T€<br />

Prospekt<br />

37.332<br />

12.867<br />

16.230<br />

5.571<br />

8.380<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

unterhält ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem<br />

nach der internationalen<br />

Norm EN <strong>IS</strong>O 9001:2000.<br />

Weitere Informationen sind der Homepage<br />

www.ownership.de zu entnehmen.<br />

Ownership Treuhand GmbH, Hamburg<br />

Die Ownership Treuhand GmbH fungiert<br />

als zentrale Instanz für alle bei einer<br />

Schiffsbeteiligung vertretenen Parteien<br />

und ist damit kommunikative Schnittstelle<br />

zwischen Reedereien, Banken,<br />

Vertriebspartnern und den Investoren.<br />

In erster Linie aber nimmt sie die im<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom<br />

10.08.2007, der in Kapitel 10.3 abgebildet<br />

ist, geregelten Rechte und Pflichten<br />

Ist<br />

Ist<br />

36.857<br />

12.590<br />

15.949<br />

5.578<br />

11.636<br />

Abweichungen<br />

1.755<br />

1<br />

2.950<br />

4.706<br />

Abweichungen<br />

–475<br />

–277<br />

–281<br />

7<br />

3.256<br />

1 Die Abweichungen der tatsächlich erfolgten Tilgungen gegenüber den Planwerten resultieren aus Wechselkursschwankungen, Sondertilgungen<br />

oder zeitlichen Verschiebungen.<br />

G0605<br />

G0606<br />

der Investoren wahr – vertritt also ihre<br />

Interessen. Dies geschieht vor allem<br />

durch ein intensives und regelmäßiges<br />

Controlling der beteiligten Reedereien.<br />

Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen<br />

auf Seite 81 ff. verwiesen.<br />

Die Investoren haben damit immer die<br />

beruhigende Gewissheit, dass ihre Interessen<br />

kompetent vertreten werden. Ein<br />

weiterer Vorteil der treuhänderischen<br />

Verwaltung besteht für sie in der zeitnahen<br />

und umfassenden Information<br />

über alle für den jeweiligen <strong>Schiffsfonds</strong><br />

relevanten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Faktoren. Wenn Finanzberater oder<br />

Investoren selbst eine bestimmte weitere<br />

Information zu ihrem <strong>Schiffsfonds</strong><br />

wünschen, können sie sich jederzeit an<br />

die Treuhand wenden. Nicht zuletzt<br />

durch ihre räumliche Nähe zu Konzeption<br />

und Vertrieb lässt sich jede Frage<br />

schnell beantworten.<br />

Aus den von der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH bisher aufgelegten <strong>Schiffsfonds</strong><br />

verwaltet die Ownership Treuhand<br />

GmbH derzeit ca. € 248 Mio. an<br />

Investorenkapital.<br />

Die Ownership Treuhand GmbH unterhält<br />

ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem<br />

nach der internationalen<br />

Norm EN <strong>IS</strong>O 9001:2000.<br />

Weitere Informationen sind der Homepage<br />

www.ownership-treuhand.de<br />

zu entnehmen.<br />

45


46<br />

7<br />

Die Investitionsrechnung<br />

stellt für den Investor<br />

eine wesentliche Entschei-<br />

dungsgrundlage für sein<br />

Investment dar. Die Darstel-<br />

lung von Investition und<br />

Finanzierung einerseits<br />

sowie die prognostizierte<br />

Liquiditäts- und Steuervor-<br />

schau andererseits sind die<br />

Grundlage einer fundierten<br />

Beurteilung der Beteiligung.


7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />

SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />

47


48<br />

Detaillierte Ausführungen zur Investitions- und Prognoserechnung der Einschiffsgesellschaften<br />

finden sich im Kapitel 9 (Seite 100 ff.).<br />

1 Investition und Finanzierung<br />

7.<br />

Die beiden nachfolgenden Übersichten „Investition“ und „Finanzierung“ stellen die<br />

prognostizierte Zusammensetzung von Mittelverwendung und Mittelherkunft für<br />

den <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> übersichtlich dar.<br />

INVESTITION (PROGNOSE)<br />

Beteiligung MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

Beteiligung MS K-WATER<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Beteiligung Hoheriff Container<br />

Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Beteiligung MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Beteiligung MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Gründungskosten<br />

Agio 3<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamtinvestition<br />

in T€<br />

6.550<br />

6.600<br />

10.400<br />

11.250<br />

11.300<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen.<br />

2 Ebenso die Prozentwerte für das Verhältnis zum gesamten Eigenkapital (inkl. Agio).<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf die Gesamtsumme der Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften i.H.v.T€ 46.100.<br />

110<br />

2.305<br />

441<br />

48.956<br />

in % des<br />

Gesamt-<br />

1 2<br />

aufwandes<br />

13,4<br />

13,5<br />

21,2<br />

23,0<br />

23,1<br />

0,2<br />

4,7<br />

0,9<br />

100,0<br />

G0512


Hinweise zur Investition<br />

Die Gesamtinvestition des <strong>Schiffsfonds</strong><br />

<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> beträgt<br />

T€ 48.956. Diese teilt sich wie folgt auf:<br />

Beteiligungen<br />

Es ist vorgesehen, dass sich die <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH<br />

&Co. KG an den oben genannten Einschiffsgesellschaften<br />

als Kommanditistin<br />

beteiligen wird<br />

Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />

geschätzte Kosten für rechtliche und<br />

steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />

mit der Gründung der Gesellschaft,<br />

Notar- und Handelsregisterkosten und<br />

die vereinbarte Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle.<br />

Agio<br />

Dargestellt wird kumuliert das Agio in<br />

Höhe von 5% der jeweiligen Beteili-<br />

FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH<br />

Kommanditkapital Ownership<br />

Emissionshaus GmbH<br />

Einlagen von treugeberisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen<br />

Agio 3<br />

Gesamtfinanzierung<br />

1 Ggfs. Rundungsdifferenzen.<br />

2 Ebenso die Prozentwerte für das Verhältnis zum gesamten Eigenkapital (inkl. Agio).<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das gesamte Eigenkapital in Höhe von T€ 46.625.<br />

7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />

SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />

gungssumme, welches auf Ebene der<br />

Einschiffsgesellschaft anfällt und somit<br />

von der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG an diese<br />

zu zahlen ist.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die geplante Liquiditätsreserve beträgt<br />

T€ 441. Diese entwickelt sich entsprechend<br />

umgekehrt durch mögliche Veränderungen<br />

der variablen Position<br />

„Gründungskosten“ in der Investitionsphase.<br />

Diese Veränderungen führen zu<br />

einer Erhöhung oder einer Verringerung<br />

der Liquiditätsreserve.<br />

Die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot<br />

reichen prognosegemäß<br />

für den Erwerb der Beteiligungen aus<br />

und werden ausschließlich zur Erreichung<br />

des oben genannten Investitionszieles<br />

verwendet. Sonstige Zwecke, für<br />

welche diese Mittel genutzt werden,<br />

bestehen nicht.<br />

in T€<br />

in % der<br />

Gesamtfinan-<br />

1 2 zierung<br />

Hinweise zur Finanzierung<br />

Das Kommanditkapital beträgt insgesamt T€ 48.956. Davon entfallen T€ 5 auf<br />

die Kommanditbeteiligung der Ownership Treuhand GmbH und T€ 20 auf die<br />

Kommanditbeteiligung der Ownership Emissionshaus GmbH. Demgemäß stehen<br />

T€ 46.600 als einzuwerbendes Kommanditkapital zur Verfügung.<br />

Auf die Kommanditeinlagen ist gemäß Gesellschaftsvertrag ein Agio in Höhe von<br />

5% zu entrichten. Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft existieren keine Vereinbarungen<br />

zu Zwischen- bzw. Endfinanzierungen.<br />

5<br />

20<br />

46.600<br />

2.331<br />

48.956<br />

~0,0<br />

~0,0<br />

95,2<br />

4,8<br />

100,0<br />

G0513<br />

49


50<br />

2 Liquiditätsprognose<br />

7.<br />

Die nachfolgende Darstellung stellt die Zusammensetzung der prognostizierten Liquiditätszuflüsse<br />

(siehe Kapitel 9, Seite 100 ff.) der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG übersichtlich dar:<br />

Zusammensetzung der LIQUIDITÄTSZUFLÜSSE der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

Zwischenergebnis<br />

Verkauf 1<br />

Summe<br />

Auszahlungen<br />

MS „O.M.<br />

Aestatis”<br />

in %<br />

1 Nettoverkaufserlöse nach Abzug sämtlicher anfallender Kommissionen und Vergütungen.<br />

Auszahlungen<br />

MS „O.M.<br />

Aestatis”<br />

in T€<br />

Auszahlungen<br />

MS „K-WATER”<br />

Es werden die zu erwartenden Auszahlungen der Einschiffsgesellschaften an den<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG auf Basis der Prognoseberechnungen<br />

der jeweiligen Einschiffsgesellschaften dargestellt. Die Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten – wie auch an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG – werden hierbei entsprechend der geleisteten Einzahlungshöhe<br />

und dem Einzahlungszeitpunkt der jeweiligen Beteiligung anteilig vorgenommen<br />

(Gesellschaftsverträge der Einschiffsgesellschaften §13 Ziff. 2; siehe exemplarisch<br />

Seite 133).<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

MS „K-WATER”<br />

in T€<br />

7,00 459 7,00 462<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

8,00 524 8,00 528<br />

9,00 590 9,00 594<br />

9,00 590 9,00 594<br />

10,00 655 9,00 594<br />

10,00 655 10,00 660<br />

10,00 655 12,00 792<br />

10,00 655 18,00 1188<br />

137,0 8.974 146,0 9.636<br />

98,7 6.464 85,6 5.652<br />

235,7 15.438 231,6 15.288


Auszahlungen<br />

MS „Hoheriff”<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

MS „Hoheriff”<br />

in T€<br />

Auszahlungen<br />

MS „SARAH<br />

FRIEDERICH”<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

MS „SARAH<br />

FRIEDERICH”<br />

in T€<br />

7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />

SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />

Auszahlungen<br />

MS „SENTA<br />

FRIEDERICH”<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

MS „SENTA<br />

FRIEDERICH”<br />

in T€<br />

Auszahlungen<br />

von Einschiffsgesellschaften<br />

kumuliert in T€<br />

7,00 728 1.649<br />

8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />

8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />

8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />

8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />

8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />

8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />

8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />

8,00 832 8,00 900 7,00 791 3.575<br />

9,00 936 9,00 1013 10,00 1130 4.131<br />

9,00 936 11,00 1238 10,00 1130 4.487<br />

9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.600<br />

9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.666<br />

9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.732<br />

9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.864<br />

18,00 1872 11,00 1238 12,00 1356 6.309<br />

143,0 14.872 128,5 14.456 128,5 14.520 62.458<br />

73,6 7.656 67,7 7.621 66,9 7.557 34.950<br />

216,6 22.528 196,2 22.077 195,4 22.077 97.409<br />

G0514<br />

51


52<br />

Zusammensetzung der LIQUIDITÄTSENTWICKLUNG der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023 3<br />

Zwischenergebnis<br />

Verkauf<br />

Summe<br />

Auszahlungen<br />

von Einschiffsgesellschaften<br />

kumuliert in T€ 1<br />

Verwaltungskosten<br />

in T€<br />

Auszahlung<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

–25 416<br />

1.649 –35 (7,0) 4,2 2 –1.958 71<br />

3.350 –36 7,0 2 –3.264 121<br />

3.350 –37 7,0 –3.264 170<br />

3.350 –38 7,0 –3.264 218<br />

3.350 –39 7,0 –3.264 265<br />

3.350 –40 7,0 –3.264 311<br />

3.350 –41 7,0 –3.264 356<br />

3.350 –42 7,5 –3.497 167<br />

3.575 –43 7,5 –3.497 202<br />

4.131 –44 9,0 –4.196 93<br />

4.487 –45 9,5 –4.429 106<br />

4.600 –46 9,5 –4.429 231<br />

4.666 –47 10,0 –4.663 187<br />

4.732 –48 10,0 –4.663 208<br />

4.864 –49 10,0 –4.663 360<br />

6.309 –51 13,5 –6.294 323<br />

62.458 –703 132,7 –61.871<br />

34.950 75,7 –35.273<br />

97.409 –703 208,4 –97.145<br />

1 Ggf. Rundungsdifferenzen<br />

2 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 441.<br />

3 Im Jahr 2008 und 2009 wird eine Auszahlung von 7% p.a., bezogen auf Einzahlungshöhe und -zeitpunkt unterstellt. Dabei wird angenommen, dass das Emissionskapital<br />

zu 60% zzgl. Agio zum 01.01.2008 und zu 40% zum 01.01.2009 eingezahlt ist. Spätere Einzahlungen reduzieren die Auszahlungen an die jeweiligen Investoren.<br />

in %<br />

Auszahlung<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

in T€ 1<br />

Kumulierte<br />

Liquiditätsreserve 2<br />

in T€<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />

an die persönlich haftende Gesellschafterin enthalten. In der Prognoserechnung<br />

werden diese Kosten ab 2009 um jeweils 2,5% p.a. erhöht.<br />

Auszahlung <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

Die Auszahlungen stellen die Entnahmen der Kommanditisten des <strong>Schiffsfonds</strong><br />

<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> dar. In den Jahren 2008 und 2009 werden diese anteilig<br />

auf die durch den jeweiligen Investor geleistete und von der Treuhänderin<br />

abgeforderten Einzahlungshöhen und den jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />

berechnet. In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass sämtliche Investoren<br />

ihre Einlagen zu 60% zzgl. 5% Agio nach Aufforderung durch die Treuhänderin<br />

und zu 40% zum 31.01.2009 erbringen. Spätere Einzahlungen reduzieren die Auszahlungen<br />

an die jeweiligen Investoren in den entsprechenden Jahren.<br />

G0515


Kumulierte Liquiditätsreserve<br />

Die kumulierte Liquiditätsreserve wird durch die Auszahlungen der Einschiffsgesellschaften<br />

an den Dachfonds und Auszahlungen des Dachfonds an die Investoren<br />

beeinflußt. Im Jahr 2007 ist die Liquiditätsreserve von T€ 441 enthalten.<br />

Hinweis<br />

Die Werte in der vorhergehenden Übersicht beruhen auf Prognosen. Sie können<br />

nicht gewährleistet werden. Das gilt insbesondere für die Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter. Weder die Auszahlungen an die Gesellschafter noch sonstige Rückzahlungen<br />

und Verzinsungen der Einlage noch das Angebot der Vermögensanlage<br />

werden vom Emittenten oder einer anderen Person garantiert.<br />

3 Steuerprognose<br />

7.<br />

Steuerprognose des <strong>Schiffsfonds</strong><br />

<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

Die Steuervorschau stellt die relevanten<br />

prognostizierten steuerlichen Werte<br />

gemäß § 5a EStG (Tonnagebesteuerung)<br />

übersichtlich dar.<br />

Anmerkungen zur Steuervorschau<br />

Die Einschiffsgesellschaften haben von<br />

Beginn an zur Tonnagebesteuerung<br />

(§5a EStG) optiert. Die auf die Beteiligungen<br />

des Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften<br />

entfallenden<br />

Tonnagesteuergewinne werden in der<br />

nebenstehenden Tabelle dargestellt.<br />

Es wird unterstellt, dass die Aufwendungen<br />

auf Ebene des Dachfonds den<br />

Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften<br />

zuzurechnen sind und damit<br />

ebenso durch die Tonnagebesteuerung<br />

abgegolten sind.<br />

7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />

SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />

STEUERPROGNOSE des<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

Jahr Steuerliches Ergebnis<br />

(gemäß Tonnagebesteuerung)<br />

Erbschaftssteuerliche Werte<br />

in %<br />

in% 1<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023 2<br />

1 Dargestellt wird der erbschaft- und schenkungsteuerliche Wert zum jeweiligen 31.12. des Jahres.<br />

2 Inkl. Verkauf der Schiffe und Liquidation der Gesellschaften.<br />

0,048 44<br />

0,070 29<br />

0,115 55<br />

0,116 45<br />

0,116 38<br />

0,116 31<br />

0,116 27<br />

0,116 23<br />

0,116 21<br />

0,116 21<br />

0,116 19<br />

0,116 19<br />

0,116 18<br />

0,116 18<br />

0,116 18<br />

0,116 16<br />

0,116 –<br />

G0516<br />

53


54<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

8<br />

Die ausführliche Darstel-<br />

lung der Vertragspart-<br />

ner, Abweichungsanalysen<br />

sowie grundlegende Aus-<br />

führungen zu steuerlichen<br />

und rechtlichen Rahmenbe-<br />

dingungen bilden den Kern<br />

des folgenden Kapitels.


56<br />

8. KONZEPTIONELLE<br />

GRUNDLAGEN<br />

1 Abwicklungshinweise<br />

8.<br />

Bitte schicken Sie die dem Prospekt beiliegende<br />

Beitrittserklärung ausgefüllt<br />

und unterzeichnet an:<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Beitrittsannahme<br />

Cremon 36<br />

D-20457 Hamburg<br />

Telefon [040] 325244-0<br />

Fax [040] 325244-30<br />

oder an Ihren Berater.<br />

Die Wirksamkeit des Beitritts erfolgt mit<br />

Annahme der Beitrittserklärung durch<br />

die Treuhandgesellschaft. Hierüber werden<br />

Sie umgehend informiert.<br />

Abwicklung<br />

Das von den Investoren gezeichnete<br />

Kommanditkapital wird zu 60% zzgl.<br />

5% Agio nach Beitritt und Aufforderung<br />

durch die Ownership Treuhand GmbH<br />

sowie 40% zum 31.01.2009 fällig.<br />

Handelsregister<br />

Die Ownership Treuhand GmbH wird als Treuhandkommanditistin der Beteiligungsgesellschaften<br />

für die Investoren in das Handelsregister eingetragen. Die Treugeber<br />

haben das Recht, sich auf eigene Kosten direkt in das jeweilige Handelsregister<br />

eintragen zu lassen. Hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Thematik<br />

(siehe Seite 74 f.) ist unter Umständen eine direkte Eintragung ratsam.<br />

Bitte leisten Sie die Zahlungen auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto.<br />

Hinweis<br />

Die Platzierung des Kommanditkapitals erfolgt u.a. durch Banken oder selbständige<br />

Vertriebsbeauftragte, mit denen separate Vereinbarungen getroffen wurden. Weder<br />

diese noch deren Mitarbeiter fungieren als Erfüllungsgehilfen für die vorgenannten<br />

Gesellschaften.


2 Übersicht der Vertragspartner<br />

8.<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Geschäftsanschrift<br />

und Sitz<br />

Dauer<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Ausstehende Einlagen<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Funktion/<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

Konzern<br />

Bisherige Emissionen<br />

Wertpapiere mit<br />

Umtausch- oder<br />

Bezugsrecht<br />

Gesamtbezüge und<br />

nicht nur geringfügige<br />

Leistungen und Lieferungen<br />

der Gründungsgesellschafter,<br />

der Prospektverantwortlichen<br />

und des Treuhänders<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Unbestimmte Zeit<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 105746 (Tag der Gründung: 06.08.2007)<br />

€ 25.000 (prognosegemäß zu erhöhen auf mindestens € 46.625.000 und maximal € 47.375.000)<br />

Die Einwerbung wurde bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospektes (14.09.2007) nicht begonnen.<br />

Am 14.09.2007 sind € 25.000 Einlagen gezeichnet und eingezahlt;<br />

demnach ist an diesem Tag kein gezeichnetes Kapital ausstehend.<br />

Ownership Erste Verwaltung GmbH Stammkapital: € 25.000 (voll eingezahlt);<br />

Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />

Geschäftsführer: Thomas Wenzel<br />

Geschäftsanschrift: Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Ownership Emissionshaus GmbH, Anschrift und Sitz: Cremon 36, 20457 Hamburg,<br />

(Kommanditeinlage € 20.000, voll eingezahlt), eingetragen.<br />

Ownership Treuhand GmbH (als Treuhänder für weitere Kommanditisten), Anschrift und Sitz: Cremon 36,<br />

20457 Hamburg, (Kommanditeinlage € 5.000; voll eingezahlt; diese möglich zu erhöhen auf mindestens<br />

€ 46.605.000 und maximal € 47.355.000), eingetragen;<br />

Ownership Erste Verwaltung GmbH (kein Kommanditkapital; Komplementärin)<br />

Emittent, Beteiligungsgesellschaft, Prospektherausgabe, Zahlstelle für Auszahlungen an die Investoren,<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, insbesondere als<br />

Kommanditistin an den Gesellschaften in Firma<br />

– MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG,<br />

– Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />

– MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

– MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

– MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />

Die Gesellschaft gehört keinem Konzernverbund an; sie ist kein Konzernunternehmen.<br />

Bisher wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.S.d.§8 f Abs.1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben.<br />

Da es sich bei dem Emittenten weder um eine Aktiengesellschaft noch um eine Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien handelt, gibt es keine umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder<br />

Bezugsrecht auf Aktien einräumen. Daher erübrigen sich Erläuterungen zu Bedingungen und Verfahren für<br />

den Umtausch oder den Bezug.<br />

a) Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />

Haftungsvergütung: € 2.500 p.a. ab dem Jahr 2007<br />

b) Ownership Emissionshaus GmbH<br />

(PROSPEKTVERANTWORTLICHE)<br />

– Vertrieb: € 850.000 von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG<br />

einmalig,<br />

€ 850.000 von MS K-WATER<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 1.350.000 von Hoheriff Container<br />

Schifffahrts GmbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 1.450.000 von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 1.470.000 von MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig.<br />

€ 2.305.000 Agio<br />

Bei Erhöhung des Emissionskapitals um max. € 750.000 zzgl. 19% des zusätzlichen Emissionskapitals<br />

sowie zzgl. 5% des zusätzlich einzuwerbenden Fondskapitals als Agio.<br />

57


58<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (Fortsetzung)<br />

Gesamtbezüge und<br />

nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen<br />

der Gründungsgesellschafter,<br />

der Prospektverantwortlichen<br />

und des Treuhänders<br />

– Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher<br />

Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung: € 390.000 von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 400.000 von MS K-WATER<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig<br />

€ 620.000 von Hoheriff<br />

Container Schiffahrts GmbH&Co. KG einmalig<br />

€ 680.000 jeweils von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG einmalig (Vorabgewinn)<br />

– Laufender Gewinn: anteilig gemäß Kapital<br />

– Kommission bei Verkauf oder Totalverlust : 5% bei einer durchschnittlichen Vorsteuerrendite für den<br />

Investor von mindestens 8% (Vorabgewinn)<br />

c) Ownership Treuhand GmbH<br />

– Treuhandvergütung: 0,1% des auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />

einzuwerbenden Kapitals p.a. zzgl.USt. (Steigerungen ab<br />

2008 bzw. 2009 bzw. 2010 um 2,5% p.a.)<br />

– Dienstleistungsvergütung:<br />

laufend € 26.200 p.a. von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG<br />

einmalig,<br />

€ 26.400 p.a. von MS K-WATER<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 41.600 p.a. von MS Hoheriff<br />

Container Schiffahrts GmbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 45.000 p.a. von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />

€ 45.200 p.a. von MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig<br />

(Steigerung ab 2008 bzw. 2009 bzw. 2010 um 2,5% p.a.)<br />

– Laufender Gewinn: anteilig gemäß Kapital<br />

– Mehraufwand Einwerbung: 0,25% des auf Ebene jeder Einschiffsgesellschaft<br />

verwalteten Kapitals zzgl. USt.<br />

– Mehraufwand an Beratung bei Gründung: € 49.125 von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 49.500 von MS K-WATER<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 78.000 von MS Hoheriff<br />

Container Schiffahrts GmbH&Co. KG einmalig,<br />

€ 84.375 von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />

€ 84.750 von MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig, zzgl. USt.<br />

– Mehraufwand bei Verkauf: volle Treuhandvergütung für 24 Monate nach Verkauf<br />

sowie volle Dienstleistungsvergütung für das Jahr des<br />

Schiffsverkaufs und das darauf folgende Liquidationsjahr<br />

– Abwicklung am Ende: € 2.500 p.a. zzgl. USt. pauschal von jeder<br />

Einschiffsgesellschaft<br />

– Im Falle des Verkaufs oder Totalverlustes: 1% des Bruttoverkaufserlöses oder -versicherungserlöses<br />

pro Einschiffsgesellschaft (Vorabgewinn)<br />

d) Mittelverwendungskontrolleur: einmalige Dienstleistungsvergütung nach Durchführung<br />

der Mittelfreigabekontrolle von insgesamt € 46.600.<br />

Den Gründungsgesellschaftern, der Prospektverantwortlichen, dem Treuhänder und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

werden außer den oben unter a) bis d) genannten Bezügen keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, Jahresbeiträge oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen aller<br />

Art, innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages gewährt. Darüber hinaus erbringen die<br />

Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Emittenten, der Treuhänder, der Mittelverwendungskontrolleur und sonstige Personen keine nicht<br />

nur geringfügigen Lieferungen und Leistungen.


<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (Fortsetzung)<br />

Gesamtbezüge und<br />

nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen und Leistungen<br />

der Gründungsgesellschafter,<br />

der Prospektverantwortlichen<br />

und des Treuhänders<br />

Beteiligungen von<br />

Gründungsgesellschaftern<br />

an<br />

Abhängigkeit von<br />

Patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen<br />

Herstellungsverfahren<br />

Laufende Gerichts-/<br />

Schiedsverfahren<br />

Wichtige laufende<br />

Investitionen<br />

Außergewöhnliche<br />

Ereignisse<br />

Bezüge für Mitglieder<br />

der Geschäftsführung<br />

und des Beirates<br />

Tätigkeiten der Mitglieder<br />

der Geschäftsführung<br />

und des<br />

Beirates für andere<br />

Unternehmen<br />

Abweichende Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

der<br />

KG von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen<br />

Abweichende Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrages<br />

der<br />

Komplementärin<br />

von den gesetzlichen<br />

Bestimmungen<br />

Sonstige Personen<br />

Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft werden keine Provisionen fällig.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen auf Ebene der Einschiffsgesellschaften beläuft sich auf maximal<br />

€ 8.455.000 und setzt sich zusammen aus den o.a. Provisionen für Vermittlungsleistungen sowie<br />

Agio für die Gesellschafterin Ownership Emissionshaus GmbH.<br />

a) Unternehmen, die der Gesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen, gibt es nicht.<br />

b) Unternehmen, die in Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes Lieferungen und<br />

Leistungen erbringen, gibt es nicht.<br />

c) Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, gibt es nicht.<br />

Die Gesellschafterin Ownership Emissionshaus GmbH ist mit der Vertriebssteuerung selbst beauftragt.<br />

Keine von wesentlicher Bedeutung.<br />

Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage des Emittenten haben können.<br />

Neben der Investition in die Beteiligungsgesellschaft und in die einzelnen Einschiffsgesellschaften und für<br />

den Geschäftsbetrieb erforderliche Geschäfte gibt es keine weiteren laufenden Investitionen.<br />

Die Tätigkeit der Emittentin ist durch keine außergewöhnlichen Ereignisse beeinflusst worden.<br />

Die Ownership Erste Verwaltung GmbH erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung jährlich eine<br />

Vergütung von € 2.500 zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Erstmals wird diese Vergütung im Jahr 2007<br />

ausgezahlt. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr und<br />

werden zukünftig keinerlei Gesamtbezüge, wie Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt.<br />

Ein Beirat existiert bei Prospekterstellung nicht. Beiräte erhalten keine Vergütung.<br />

Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Thomas Wenzel. Er ist auch Geschäftsführer bei der Gründungsgesellschafterin<br />

Ownership Emissionshaus GmbH, welche auch Vertriebsgesellschaft ist. Die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung des Emittenten sind darüber hinaus nicht für Unternehmen tätig, welche mit<br />

dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen oder nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />

Bei der Emittentin handelt es sich um eine Publikums-KG, deren gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

zulässigerweise von den gesetzlichen Regelungen der Personenhandelsgesellschaften abweichen. Der<br />

Gesellschaftsvertrag ist auf den Seiten 122 ff. abgedruckt. Einzige persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Emittentin ist die Ownership Erste Verwaltung GmbH. Da die Haftung der Ownership Erste Verwaltung<br />

GmbH gesetzlich auf deren Gesellschaftskapital, mindestens jedoch auf deren Stammkapital beschränkt<br />

ist, weicht der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild des unbeschränkt haftenden<br />

Komplementärs (§161 HGB) ab. Weitere Abweichungen sind insbesondere: Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist nicht am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Sie ist berechtigt, sich<br />

zur Erfüllung ihrer Aufgaben dritter Personen zu bedienen. Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen<br />

des §181 BGB befreit. Das Widerspruchsrecht des Kommanditisten gem. §164 HGB ist ausgeschlossen<br />

(§6 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages). Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zu den im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegten Maßnahmen und Rechtshandlungen der Zustimmung des Beirates oder der<br />

Gesellschafterversammlung (§6 Ziff. 4 u. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot des §112 HGB.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die<br />

Komplementärin eine Kapitalgesellschaft; sie haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen<br />

(€ 25.000).<br />

Abweichende Regelung vom Gesetz ist, dass der Geschäftsführer von den Beschränkungen des §181<br />

BGB befreit ist. Weiterhin bedarf es zur Abtretung von Geschäftsanteilen und Teilgeschäftsanteilen sowie<br />

für jede sonstige Verfügung hierüber - mit Ausnahme von Verfügungen zugunsten von Mitgesellschaftern<br />

- der Zustimmung der Gesellschaft. Die Gesellschafter und die Geschäftsführer sind vom gesetzlichen<br />

Wettbewerbsverbot befreit. Darüber hinaus gibt es keine weiteren wesentlichen Abweichungen von den<br />

gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Es existieren keine „sonstigen Personen“, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Anlage wesentlich beeinflusst haben.<br />

59


60<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Dauer<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Funktion/<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Reederei O. Marten GmbH &Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Kommanditist<br />

Funktion<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Unbestimmte Zeit<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 5542 KI<br />

1) Ole Marten, Groß Wittensee, Einlage von € 225.000<br />

2) Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, Einlage von € 25.000<br />

3) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000<br />

4) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 5.000 (eingezahlt);<br />

als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 6.555.000<br />

und max. € 6.705.000 erhöhen.<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Stammkapital: € 25.000 (voll eingezahlt);<br />

Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />

Geschäftsführer: Ole Marten<br />

Geschäftsanschrift: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „O.M. Aestatis“,<br />

Beteiligungsobjekt des <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 8440 KI<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Ole Marten, Groß Wittensee<br />

Geschäftsanschrift: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Dipl. Kaufm. Ole Marten (€ 12.500), Groß Wittensee<br />

Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

Reederei O. Marten GmbH& Co. KG<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 5467 KI<br />

€ 30.000<br />

1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Geschäftsführer: Herr Dipl. Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

Herr Dipl. Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

Bereederungsgesellschaft, Kommanditistin in der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG


1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

Amtsgericht Kiel<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 8477 KI<br />

€ 25.000<br />

Herr Dipl. Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

Gesellschafterin der Reederei O. Marten GmbH&Co. KG<br />

MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Funktion/<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

K&K Schiffahrts Erste Verwaltungs GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Kommanditisten<br />

Funktion<br />

MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 102629<br />

1) K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG, Hamburg, Einlage von € 250.000,<br />

2) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000,<br />

3) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />

kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 6.605.000 und max. € 6.755.000 erhöhen.<br />

K&K Schiffahrts Erste Verwaltungs GmbH<br />

Stammkapital: € 25.000<br />

Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />

Geschäftsführer: Jörg Krüger, Jens Knüppel (beide Hamburg)<br />

Geschäftsanschrift: Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />

Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „K-WATER“, Beteiligungsobjekt des<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

K&K Schiffahrts Erste Verwaltungs GmbH<br />

Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 93414<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Jörg Krüger, Jens Knüppel, Geschäftsanschrift: Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />

K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG (€ 12.500), Hamburg<br />

Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 101837<br />

€ 100.000 (voll eingezahlt)<br />

Jörg Krüger, Jens Knüppel (beide Hamburg)<br />

Verwaltungsgesellschaft K&K Schiffahrt mbH, Hamburg<br />

Gerd Zachariassen, Hans-Werner Zachariassen, Jens Knüppel, Jörg Krüger (alle Hamburg)<br />

Bereederungsgesellschaft, Kommanditistin der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

61


62<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Verwaltungsgesellschaft K&K Schiffahrt mbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Dauer<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Funktion/<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Verwaltungsgesellschaft K&K Schiffahrt mbH<br />

Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 92781<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Jörg Krüger, Jens Knüppel (beide Hamburg)<br />

Gesellschafter der K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG, Hamburg<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Ringstraße 4, 27628 Bramstedt<br />

Unbestimmte Zeit<br />

Amtsgericht Tostedt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 111263<br />

1) Reederei Rass GmbH&Co. KG, Bramstedt, Einlage von € 25.000,<br />

2) Kapitän Kersten Rass, Bramstedt, Einlage von € 225.000,<br />

3) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000,<br />

4) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />

kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 10.405.000 und max. € 10.555.000 erhöhen.<br />

Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />

Stammkapital: € 25.000;<br />

Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />

Geschäftsführer: Kersten Rass<br />

Geschäftsanschrift: Ringstraße 4, 27628 Bramstedt<br />

Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „Hoheriff“,<br />

Beteiligungsobjekt der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />

Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />

Amtsgericht Tostedt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 200581<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Kersten Rass, Bramstedt<br />

Rass Beteiligungs GmbH (€ 12.500), Bramstedt<br />

Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG


Rass Beteiligungs GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Gesellschafter<br />

Persönlich haftender<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Rass Beteiligungs GmbH<br />

Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />

Amtsgericht Tostedt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 111 426<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Kersten Rass, Bramstedt<br />

Gesellschafter der Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />

Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />

Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />

Amtsgericht Tostedt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 111260<br />

€ 30.000 (voll eingezahlt)<br />

Ludwig Rass, Kersten Rass (beide Bramstedt)<br />

Rass-Schiffahrt-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bramstedt<br />

Bereederungsgesellschaft, Kommanditistin in der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Rass-Schiffahrt-Gesellschaft mit beschänkter Haftung<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

Rass-Schiffahrt-Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />

Amtsgericht Tostedt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 110977<br />

€ 25.565 (voll eingezahlt)<br />

Ludwig Rass, Kersten Rass (beide Bramstedt)<br />

Ludwig Rass, Kersten Rass (beide Bramstedt)<br />

Persönlich haftende Gesellschaft der Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Dauer<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Funktion/<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

MS „SARAH FRIEDERICH” Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Anne-Conway-Straße 2,<br />

28359 Bremen<br />

Unbestimmte Zeit<br />

Amtsgericht Bremen<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 24666 HB<br />

1) Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG, Bremen: Einlage von € 300.000<br />

2) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000,<br />

3) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />

kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 11.255.000 und max. € 11.405.000 erhöhen.<br />

REF Verwaltungs-GmbH<br />

Stammkapital: € 25.000;<br />

Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />

Geschäftsführer: Thomas Kriwat<br />

Geschäftsanschrift: Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />

Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „SARAH FRIEDERICH“,<br />

Beteiligungsobjekt des <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

63


64<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Dauer<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Funktion/<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

REF Verwaltungs-GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

MS „SENTA FRIEDERICH” Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Anne-Conway-Straße 2,<br />

28359 Bremen<br />

Unbestimmte Zeit<br />

Amtsgericht Bremen<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 24664 HB<br />

1) Reederei Eugen Friederich GmbH & Co. KG, Bremen: Einlage von € 300.000<br />

2) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg: Einlage von € 20.000<br />

3) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg: Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />

kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 11.305.000 und max. € 11.455.000 erhöhen.<br />

REF Verwaltungs-GmbH<br />

Stammkapital: € 25.000<br />

Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />

Geschäftsführer: Thomas Kriwat<br />

Geschäftsanschrift: Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />

Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „SENTA FRIEDERICH“,<br />

Beteiligungsobjekt der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH& Co. KG<br />

REF Verwaltungs-GmbH<br />

Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />

Amtsgericht Bremen<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 23843 HB, (Tag der ersten Eintragung als Ownership Siebzehnte Verwaltung GmbH<br />

unter HRB 98048 am 04.08.2006)<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Thomas Kriwat, Bremen<br />

Reederei Eugen Friederich GmbH Schiffahrtsgesellschaft (€ 12.500), Bremen<br />

Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

und der MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co.<br />

Reederei Eugen Friederich GmbH Schiffahrtsgesellschaft<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

Reederei Eugen Friederich GmbH Schiffahrtsgesellschaft<br />

Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />

Amtsgericht Bremen<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 7844 HB<br />

DM 50.000 (voll eingezahlt)<br />

Herr Thomas Kriwat, Herr Kapitän Klaus Kriwat (beide Bremen)<br />

Gesellschafterin der REF Verwaltungs-GmbH


Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Persönliche haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Kommanditist<br />

Funktion<br />

KTK Holding GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Kommanditkapital<br />

Persönliche haftende<br />

Gesellschafterin/<br />

Geschäftsführung<br />

Kommanditist<br />

Funktion<br />

KTK Verwaltungs-GmbH<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

CMA CGM S. A.<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Geschäftsführung<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Rechtsordnung<br />

Funktion<br />

Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />

Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />

Amtsgericht Bremen<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 24495 HB<br />

€ 100.000 (voll eingezahlt)<br />

KTK Verwaltungs-GmbH, Bremen<br />

KTK Holding GmbH&Co. KG, Bremen<br />

Bereederungsgesellschaft; Kommanditistin in der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG und in der MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

KTK Holding GmbH&Co. KG<br />

Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />

Amtsgericht Bremen<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRA 24481 HB<br />

€ 100.000 (voll eingezahlt)<br />

KTK Verwaltungs-GmbH<br />

Herr Thomas Kriwat (€ 50.000), Herr Kapitän Klaus Kriwat (€ 50.000) (beide Bremen)<br />

Kommanditistin der Bereederungsgesellschaft Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />

KTK Verwaltungs-GmbH<br />

Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />

Amtsgericht Bremen<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 23722 HB, Tag der ersten Eintragung: 05.09.2006<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Herr Thomas Kriwat, Bremen<br />

Gesellschafter der Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />

CMA CGM S. A.<br />

BP 2409, 4 Quai d'Arenc, Marseilles, 13215 Frankreich<br />

Frankreich<br />

Tag der ersten Eintragung: 01.08.1999<br />

Jacques Saade, Farid Salem, Tristan Vieljeux, Alain Wils, Rodolphe Saade (alle Frankreich)<br />

Merit Corporation SAL (Hauptgesellschafter geführt durch die Familie Saade), Frankreich<br />

Charterer des MS „O.M. Aestatis”<br />

MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.<br />

Marshall Islands<br />

Marshall Islands<br />

Charterer des MS „K-WATER“<br />

65


66<br />

GB Shipping & Chartering GmbH&Co. KG<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Registergericht<br />

Handelsregister<br />

Rechtsordnung<br />

Persönlich haftende<br />

Gesellschafter/<br />

Geschäftsführung<br />

Kommanditkapital<br />

Kommanditist<br />

Funktion<br />

Safmarine Container Lines NV<br />

Firma<br />

Geschäftsanschrift<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Gesellschaftskapital<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

<strong>OwnerShip</strong> Gesellschaften<br />

GB Shipping & Chartering GmbH&Co. KG<br />

Goninger Straße 23, 26789 Leer<br />

Amtsgericht Aurich<br />

HRA 200080<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

GB Verwaltungs GmbH<br />

(AG Aurich, HRB 110548)<br />

€ 500.000<br />

Herr Herman Buss (€ 500.000); Leer<br />

Poolmanager des 900 TEU Zhousan Pools, dessen Mitglied die<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG ist.<br />

Michael Niefünd, Dipl.- Wirtsch.-Ing. für Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft<br />

Sitz<br />

Funktion<br />

Ownership Holding GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Parkstraße 12, 26931 Elsfleth<br />

Unabhängiger Sachverständiger, Erstellung der Marktanalyse<br />

Gooßen&Heuermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Funktion<br />

Safmarine Container Lines NV<br />

De Gerlachekaai 20, Antwerpen, 2000 Belgium<br />

Belgien<br />

Antwerpen, Belgien<br />

US-$ 222.600.000<br />

100% A.P. Møller-Maersk<br />

Charterer der MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Gooßen&Heuermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Große Schmiedestraße 4, 21682 Stade<br />

Amtsgericht Tostedt<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 101312, Tag der ersten Eintragung: 31.08.2005<br />

€ 50.000<br />

Hans-Ulrich Heuermann (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer); Rigo Gooßen (Steuerberater)<br />

Mittelverwendungskontrolleur bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG sowie bei<br />

den Einschiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrts<br />

gesellschaft mbH&Co. KG sowie MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />

Ownership Holding GmbH<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 98964, Tag der ersten Eintragung: 31.10.2006, als Ownership Einundzwanzigste Verwaltung GmbH<br />

€ 90.000<br />

Olaf Pankow, Thomas Wenzel, beide Hamburg<br />

Olaf Pankow (50%), Thomas Wenzel (25%), beide Hamburg;<br />

Ownership Beteiligungs GmbH (25%), Hamburg<br />

Gesellschafterin der Ownership Emissionshaus GmbH und der Ownership Treuhand GmbH


Ownership Emissionshaus GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Beteiligungs GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />

Firma<br />

Sitz<br />

Registergericht<br />

Rechtsordnung<br />

Handelsregister<br />

Stammkapital<br />

Geschäftsführer<br />

Gesellschafter<br />

Funktion<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 89589, Tag der ersten Eintragung: 29.01.2004<br />

€ 2.000.000<br />

Olaf Pankow, Thomas Wenzel (beide Hamburg)<br />

Ownership Holding GmbH, Hamburg<br />

Prospektverantwortliche, Anbieterin, Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin bei der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG sowie bei den Einschiffsgesellschaften<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG sowie MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG, Prospektherausgabe,<br />

Marketing, Projektierung, Vertriebssteuerung, Eigenkapitalvermittlung und Platzierungsgarantin<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 89590, Tag der ersten Eintragung: 29.01.2004<br />

€ 50.000<br />

Mike Wittje, Morsum<br />

Ownership Holding GmbH<br />

Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH & Co. KG sowie bei den Einschiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER<br />

Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH<br />

FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG sowie MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG, treuhänderische Verwaltung des Treuguts und Betreuung der Investoren<br />

Ownership Beteiligungs GmbH<br />

Blankeneser Hauptstraße 93, 22587 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 89255, Tag der ersten Eintragung: 19.12.2003<br />

€ 25.000<br />

Thomas Wenzel, Hamburg<br />

Thomas Wenzel, Hamburg<br />

Gesellschafterin der Ownership Holding GmbH, Hamburg<br />

Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />

Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Amtsgericht Hamburg<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

HRB 90305, Tag der ersten Eintragung: 16.04.2004<br />

€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />

Thomas Wenzel, Geschäftsanschrift: Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

Ownership Emissionshaus GmbH (€ 12.500); Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500);<br />

persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Über die im Prospekt dargestellten Vereinbarungen insbesondere Kapitel 8.5 (siehe Seite 76 ff.) hinaus bestehen nach Kenntnis der<br />

Anbieterin keine sonstigen die Anlageobjekte selbst, ihre Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffenden Abreden<br />

zwischen den wesentlichen Vertragspartnern.<br />

67


68<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

3 Sensitivitätsanalysen<br />

8.<br />

<strong>OwnerShip</strong> hat die Einnahmen- und<br />

Ausgabenprognosen und die Verkaufshypothesen<br />

unter der Verwendung<br />

marktbezogener Annahmen erstellt. Es<br />

können sich hierzu positive und/oder<br />

negative Veränderungen innerhalb der<br />

beabsichtigten Fondslaufzeit ergeben.<br />

Diesbezüglich wird an dieser Stelle auf<br />

die Angaben zu den möglichen Veränderungen<br />

bei diesem Beteiligungsangebot<br />

verwiesen (Kapitel 3, Seite 16 ff. sowie<br />

Kapitel 4, Seite 22 f.). Sensitivitätsanalysen<br />

zum Investitionsobjekt unterstellen<br />

Abweichungen von den „Standardannahmen“<br />

und messen die Auswirkungen<br />

auf das Anlageergebnis.<br />

Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse<br />

wird in qualitativer Form dargestellt. Auf<br />

die Angabe von Wahrscheinlichkeiten<br />

wird verzichtet, da eine Messung bei<br />

diesem Anlagemodell nicht sinnvoll ist.<br />

Für fünf Einflussfaktoren wurden jeweils<br />

Veränderungen analysiert und die Auswirkungen<br />

auf das Anlageergebnis während<br />

des angenommenen Investitionszeitraumes<br />

errechnet. Aus den nachfolgenden<br />

Diagrammen ergeben sich die<br />

Rückflüsse aus der Vercharterungsphase<br />

und aus dem Verkauf der Seeschiffe<br />

für eine beispielhaft als Vergleichsmaßstab<br />

dienende Kommanditeinlage<br />

in Höhe von € 100.000 zzgl.<br />

5 % Agio. Dargestellt sind die Rückflüsse<br />

nach Steuern.<br />

Die nachfolgenden Analysen beziehen<br />

sich auf den Planungshorizont bis zum<br />

Jahr 2023.<br />

Neben den analysierten Einflussfaktoren<br />

gibt es noch zahlreiche andere Faktoren.<br />

Die Abweichungen können bei<br />

jedem Einflussfaktor anders ausfallen<br />

als unterstellt. Somit bilden die gezeigten<br />

Ergebnisabweichungen nur eine<br />

Auswahl.<br />

Der langfristig wichtigste Einflussfaktor bei dieser Investition ist voraussichtlich<br />

die Entwicklung der Charterraten und somit der Umsatzerlöse.<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

UMSATZERLÖSE je Einsatztag<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prog-<br />

– 20 % – 10 % nose<br />

10 % 20 %<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />

bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung bzw. Überschreitung der Chartereinnahmen<br />

um bis zu 20% unter der Annahme der Werthaltigkeit der Erstbeschäftigungen.<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

NETTO-VERÄUSSERUNGSERLÖSE in% der Kaufpreise<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

20/24 % 30/34 %<br />

Prognose<br />

50/54 %<br />

60/64 %<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />

bis zum Jahr 2023 bei angenommenen Wiederverkaufswerten (netto) von 20/24%,<br />

30/34%, 40/44% (prospektierte Prognose), 50/54% und 60/64% der ursprünglichen<br />

Kaufpreise.<br />

G0411<br />

G0412


Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />

SCHIFFSBETRIEBSKOSTEN je Einsatztag<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

300.000<br />

250.000<br />

– 20 % – 10 %<br />

ZINSEN über die Gesamtlaufzeit<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prognose<br />

10 % 20 %<br />

Prog-<br />

– 20 % – 10 % nose<br />

10 % 20 %<br />

WÄHRUNG<br />

PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />

300.000<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

Prog-<br />

– 20 % – 10 % nose<br />

10 % 20 %<br />

G0413<br />

G0414<br />

G0415<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung<br />

des Kapitalrückflusses an den<br />

Investor bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung<br />

bzw. Überschreitung der<br />

Schiffsbetriebskosten um bis zu 20%<br />

auf Ebene der Einschiffsgesellschaften.<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung<br />

des Kapitalrückflusses an den<br />

Investor bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung<br />

bzw. Überschreitung der<br />

Zinsaufwendungen für die Schiffshypothekendarlehen<br />

auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />

um bis zu 20%.<br />

Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung<br />

des Kapitalrückflusses an den<br />

Investor bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung<br />

bzw. Überschreitung des<br />

durchschnittlichen US-$/€-Wechselkurses<br />

während der Betriebsphase um<br />

bis zu 20% auf Ebene der Einschiffsgesellschaften.<br />

69


70<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

4 Steuerliche Grundlagen<br />

8.<br />

Mit dem Investment in die Dachfondsgesellschaft<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG unterliegt<br />

der Investor als Kommanditist/Treugeber<br />

den steuerlichen Wirkungen einer<br />

unternehmerischen Beteiligung, die im<br />

Einzelnen nachfolgend erläutert werden.<br />

Ziel ist es dabei, dem Investor als natürliche<br />

Person mit unbeschränkter Steuerpflicht<br />

und unter der Voraussetzung,<br />

dass die Beteiligung im Privat- und nicht<br />

im Betriebsvermögen gehalten wird,<br />

einen umfassenden Überblick wichtiger<br />

steuerlicher Gesichtspunkte zu geben.<br />

Selbstverständlich kann die Beteiligung<br />

auch im Betriebsvermögen gehalten<br />

werden.<br />

Grundsätzlich sollte ein Beitritt zu der<br />

Gesellschaft mit dem persönlichen<br />

steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />

Dies gilt insbesondere für den Fall,<br />

dass die Beteiligung im Betriebsvermögen<br />

gehalten wird.<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Jeder Treugeber bzw. Kommanditist erzielt<br />

nach der gesellschaftsrechtlichen<br />

Konzeption der mit der Emission des<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

angebotenen Gesellschaft Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb gemäß §2 Abs.<br />

1 Nr. 2 EStG, da er sowohl nach geltendem<br />

Steuerrecht als auch nach höchstrichterlicher<br />

Rechtsprechung als Mitunternehmer<br />

im Sinne des §15 Abs. 1<br />

Nr. 2 EStG einzustufen ist. Dies gilt insbesondere,<br />

da er nach den §§12 und 19<br />

des Gesellschaftsvertrages am Gewinn<br />

und Verlust sowie an den stillen Reserven<br />

des Unternehmens beteiligt wird<br />

(Mitunternehmerrisiko), ihm nach den<br />

§§6 und 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

mittelbar bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

weit reichende Stimm- und Kontrollrechte<br />

(Mitunternehmerinitiative)<br />

eingeräumt und die Gesellschaft auf die<br />

Erzielung eines Totalgewinns (Gewinnerzielungsabsicht)<br />

ausgerichtet ist. Darüber<br />

hinaus hat jeder Treugeber das<br />

Recht, sich unmittelbar als Kommanditist<br />

bei der Beteiligungsgesellschaft in<br />

das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

Die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG ist selbst nicht<br />

Subjekt der Einkommensteuer. Die zunächst<br />

auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

ermittelten Einkünfte werden den<br />

Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung<br />

am Gewinn und Verlust zugerechnet.<br />

Die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb<br />

unterliegen dem persönlichen<br />

Einkommensteuersatz des einzelnen<br />

Kommanditisten.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Maßgebliches Beurteilungskriterium<br />

hierfür ist, ob nach dem Urteil eines ordentlichen<br />

Kaufmanns und unter Berücksichtigung<br />

der Gewinnermittlung<br />

nach §5 EStG mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

mit einem Totalgewinn nach<br />

Ende der beabsichtigten Fondslaufzeit<br />

gerechnet werden kann. Andernfalls<br />

wäre die Tätigkeit der Gesellschaften<br />

als so genannte „Liebhaberei“ einzuordnen<br />

mit der Folge, dass Gewinne nicht<br />

steuerpflichtig wären und Verluste nicht<br />

steuermindernd mit positiven anderen<br />

Einkünften verrechnet werden könnten.<br />

Auf Basis der Prognoserechnung wird<br />

die Beteiligungsgesellschaft nach Ablauf<br />

einer Fondslaufzeit von ca. 16,5<br />

Jahren (betrachtet ab dem Datum der<br />

Prospektaufstellung) und unter Berücksichtigung<br />

der Schlussauszahlungen der<br />

Einschiffsgesellschaften bei unterstellten<br />

Nettoveräußerungserlösen von rund<br />

40% bzw. 44% der Anschaffungskosten<br />

des jeweiligen Schiffes inkl. Bauzeitfinanzierungskosten<br />

insgesamt einen<br />

Totalgewinn erzielen.<br />

Unter Berücksichtigung des vom Bundesfinanzhof<br />

herangezogenen Grundsatzes<br />

ist damit aus heutiger Sicht davon<br />

auszugehen, dass der Nachweis<br />

des Totalgewinns erbracht ist. Auch bei<br />

Option zur pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach §5a EStG basiert die Totalgewinnermittlung<br />

auf der herkömmlichen<br />

Gewinnermittlung unter Einbeziehung<br />

eines Veräußerungsgewinns.<br />

Die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

erfolgt stets auf Ebene der Gesellschaften<br />

und des Gesellschafters. Sofern<br />

dieser eine nach dem Betriebskonzept<br />

nicht vorgesehene Anteilsfinanzierung<br />

seiner Einlage plant und durch die<br />

zu entrichtenden Zinsen seinen prospektierten<br />

Totalgewinn mindert, sollte die<br />

Darlehensaufnahme in jedem Fall mit<br />

einem steuerlichen Berater abgestimmt<br />

werden.


Steuerliche Ergebnisse<br />

Die Beteiligungsgesellschaft erzielt nach Maßgabe der im Detail ab Seite 71 ff. abgebildeten<br />

Planrechnung unter Berücksichtigung der Vollplatzierung im Jahr 2007<br />

voraussichtlich folgende steuerliche Ergebnisse für die Investoren:<br />

Übersicht der prognostizierten<br />

STEUERLICHEN ERGEBN<strong>IS</strong>SE<br />

Jahr<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023 2<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

(gemäß Tonnagebesteuerung)<br />

in %<br />

1 Dargestellt wird der erbschaft- und schenkungsteuerliche Wert zum jeweiligen 31.12. des Jahres.<br />

2 Inklusive Verkauf der Schiffe und Liquidation der Gesellschaften.<br />

Erbschaftsteuerliche<br />

Werte in Prozent 1<br />

0,048 44<br />

0,070 29<br />

0,115 55<br />

0,116 45<br />

0,116 38<br />

0,116 31<br />

0,116 27<br />

0,116 23<br />

0,116 21<br />

0,116 21<br />

0,116 19<br />

0,116 19<br />

0,116 18<br />

0,116 18<br />

0,116 18<br />

0,116 16<br />

0,116 –<br />

Die angegebenen Prozentwerte beziehen sich auf die Beteiligungssumme des Investors.<br />

Es werden die steuerlichen Ergebnisse gem. §5a EstG (Tonnagebesteuerung) dargestellt.<br />

G0533<br />

71


72<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Abschreibung der Schiffe<br />

Nach §7 Abs. 2 EStG können die Anschaffungskosten<br />

für bewegliche Güter<br />

mit dem dreifachen des linearen Abschreibungsvolumens,<br />

jedoch höchstens<br />

mit 30% p.a. und im Erstjahr nur<br />

zeitanteilig ab dem Monat der Infahrtsetzung<br />

bzw. Übernahme abgeschrieben<br />

werden. Diese Regelung findet nur<br />

noch für die Anschaffungskosten der<br />

Schiffe Anwendung, die bis zum<br />

31.12.2007 erworben und durch die Einschiffsgesellschaft<br />

übernommen wurden<br />

bzw. werden (betrifft MS „O.M.<br />

Aestatis“, MS „K-WATER“ und MS<br />

„Hoheriff“). Der Wechsel von der degressiven<br />

zur linearen Abschreibung ist<br />

jederzeit möglich. Werden die Schiffe<br />

erst im Jahr 2008 oder später von einer<br />

Gesellschaft übernommen, so können<br />

die Anschaffungskosten nach dem Unternehmensteuerreformgesetz<br />

2008<br />

nur noch linear abgeschrieben werden<br />

(betrifft MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“). Auch hier<br />

werden die Abschreibungswerte im<br />

Erstjahr nur zeitanteilig ab dem Monat<br />

der Infahrtsetzung bzw. Übernahme ermittelt.<br />

Die lineare Wertminderung eines Schiffes<br />

ergibt sich dabei grundsätzlich aus<br />

amtlichen Abschreibungstabellen, die<br />

abhängig vom Alter des Schiffes eine<br />

Nutzungsdauer von maximal zwölf Jahren<br />

vorsehen. Darüber hinaus stellt die<br />

Finanzverwaltung auf eine Nutzungsdauer<br />

nach dem Betriebskonzept ab,<br />

wenn im Betriebskonzept von einer erheblich<br />

längeren Nutzungsdauer als in<br />

den amtlichen Abschreibungstabellen<br />

ausgegangen wird, und die Betriebsführung<br />

überwiegend auf diesem Umstand<br />

beruht (vgl. BMF-Schreiben vom<br />

15.06.1999). Die im Rahmen der Planrechnung<br />

angenommene Nutzungsdauer<br />

von 15 Jahren (MS „SARAH<br />

FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIE-<br />

DERICH“), 16 Jahren (MS „K-WATER“,<br />

MS „Hoheriff“) bzw. 17 Jahren (MS<br />

„O.M. Aestatis“) entsprechen dem Betriebskonzept.<br />

Die Einschiffsgesellschaften berechnen<br />

ihre degressiven bzw. linearen Abschreibungsbeträge<br />

von den Anschaffungskosten<br />

des jeweiligen Schiffes<br />

einschließlich der Anschaffungsnebenkosten<br />

und der ihnen steuerlich identisch<br />

zu behandelnden aktivierten Vorkosten<br />

unter Berücksichtigung des jeweiligen<br />

Schrottwertes.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

(vgl. BMF-Schreiben vom 20.10.2003,<br />

IV C3 – S 2253a-48/03) gehören grundsätzlich<br />

alle Aufwendungen, die im wirtschaftlichen<br />

Zusammenhang mit der<br />

Abwicklung des Projektes in der Investitionsphase<br />

anfallen, steuerlich dann zu<br />

den Anschaffungskosten, wenn der Anbieter<br />

ein einheitliches Vertragswerk<br />

vorgibt und die Gesellschafter bzw.<br />

Treugeber in ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />

Verbundenheit keine Möglichkeit<br />

besitzen, hierauf Einfluss zu nehmen.<br />

Den Anschaffungskosten zuzurechnen<br />

sind damit alle durch das Betriebskonzept<br />

veranlassten Nebenkosten wie z.B.<br />

die Vertriebsprovision, das Entgelt für<br />

die vorbereitende Bereederung und die<br />

Gründungskosten der Gesellschaft. Nicht<br />

zu den zu aktivierenden Nebenkosten<br />

zählt nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

der Aufwand für die Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals, der in<br />

den Planrechnungen als sofort abzugsfähige<br />

Betriebsausgaben berücksichtigt<br />

wird. Im Rahmen der Konzeption wurde<br />

der Auffassung der Finanzverwaltung<br />

gefolgt. Die Gesellschaften behalten<br />

sich vor, in der Steuererklärung abweichend<br />

vorzugehen.<br />

Vorabgewinn für Konzeption, Aufbereitung<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Nach den gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen der Einschiffsgesellschaften<br />

werden Leistungen der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH für die Konzeption,<br />

die Aufbereitung wirtschaftlicher<br />

Rahmendaten und die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

nicht als Aufwand der<br />

jeweiligen Gesellschaft behandelt, sondern<br />

dieser als Gesellschafterin im Rahmen<br />

der Ergebnisverteilung als Vorabgewinn<br />

zugewiesen. Zur Entnahme dieser<br />

Vergütungen ist sie erst nach Feststellung<br />

des jeweiligen Jahresabschlusses<br />

auf erstes Anfordern berechtigt.<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />

bei den Einschiffsgesellschaften<br />

§5a EStG („Tonnagesteuer“)<br />

Die Gewinnermittlung erfolgt durchgängig<br />

nach §6 Ziff. 7 der Gesellschaftsverträge<br />

der Einschiffsgesellschaften<br />

auf der Basis der pauschalierten Gewinnermittlung<br />

nach §5a EStG, besser<br />

unter dem Begriff „Tonnagesteuer“ bekannt.<br />

Diese Vorschrift, ergänzt durch<br />

Erläuterungen und Anweisungen der<br />

Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben<br />

vom 12.06.2002 [BStBl. 2002 I, Seite<br />

614 f.], stellt bei Ermittlung der Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb nicht wie<br />

beim Betriebsvermögensvergleich auf<br />

das Ergebnis von Einnahmen zu Ausgaben<br />

ab. Stattdessen wird – unabhängig<br />

von diesem Ergebnis – die Ertragskraft<br />

des Schiffes nach der so genannten<br />

Nettoraumzahl (NRZ) bewertet. Diese<br />

wird nach einer international vereinheitlichten<br />

Vermessung des Schiffskörpers<br />

festgelegt.


Die Inanspruchnahme der Gewinnermittlung<br />

nach §5a EStG setzt unter anderem<br />

voraus, dass sich die Geschäftsleitung<br />

der Gesellschaft in Deutschland<br />

befindet, die Bereederung des Schiffes<br />

von dort vorgenommen wird und das<br />

Schiff im Wirtschaftsjahr überwiegend<br />

in einem inländischen Schiffsregister<br />

eingetragen ist. Das Vorliegen dieser<br />

Voraussetzungen wird für jedes Jahr<br />

des Optionszeitraumes neu geprüft.<br />

Der Vertragsreeder hat sich gegenüber<br />

der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

zur Einhaltung dieser Voraussetzungen<br />

vertraglich verpflichtet. Der Antrag auf<br />

Option zur Tonnagesteuer wurde bzw.<br />

wird zum Zeitpunkt der Übernahme des<br />

jeweiligen Schiffes gestellt.<br />

An die Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG ist die Einschiffsgesellschaft grundsätzlich<br />

zehn Jahre gebunden. Allerdings<br />

ist auch ein früherer Verkauf des Schiffes<br />

möglich. Steuerliche Nachteile entstehen<br />

dem Investoren hierdurch nicht.<br />

Grundsätzlich ist beim Übergang zur<br />

Tonnagesteuer ein so genannter Unterschiedsbetrag<br />

festzustellen. Dieser ergibt<br />

sich aus der Differenz zwischen<br />

dem Buchwert des Schiffes und seinem<br />

tatsächlichen Marktwert (Teilwert) zum<br />

Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung<br />

der Besteuerung nach §5a EStG. Da<br />

hier die Tonnagebesteuerung für die<br />

Einschiffsgesellschaften jedoch von Beginn<br />

an geplant ist, besteht die Vermutung,<br />

dass der Teilwert (Zeitwert des<br />

Schiffes) dem Buchwert entspricht, so<br />

dass sich kein Unterschiedsbetrag aus<br />

dem jeweiligen Schiff ergibt. Der bei<br />

Verkauf des jeweiligen Schiffes oder<br />

eines Kommanditanteils etwaig anfallende<br />

Veräußerungserlös wird durch<br />

die pauschale Gewinnermittlung gem.<br />

§5a EStG abgegolten und ist daher von<br />

dem jeweiligen Treugeber nicht mehr<br />

gesondert zu versteuern.<br />

Die CDU/CSU-SPD Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 ein<br />

Festhalten an der Tonnagesteuer bestätigt, um den deutschen Reedereistandort<br />

weiter zu stärken. Ebenso hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der fünften „Nationalen<br />

Maritimen Konferenz“ Anfang Dezember 2006 in Hamburg erneut versichert,<br />

dass die Bundesregierung auch in Zukunft an dieser Regelung festhalten wird.<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

Da der Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG planmäßig<br />

nicht operativ tätig sein wird, werden die Aufwendungen auf Ebene des Dachfonds<br />

als Sonderbetriebsausgaben bei den Einschiffsgesellschaften behandelt und<br />

sind damit durch die Tonnagebesteuerung abgegolten. Für die Ermittlung der erbschaft-<br />

und schenkungsteuerlichen Werte erfolgt die Gewinnermittlung gemäß<br />

Betriebsvermögensvergleich (§5 EStG).<br />

Steuertarif<br />

Der Planrechnung liegen ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer folgende Steuersätze<br />

der Einkommensteuer zugrunde:<br />

■ Durchgehend 42% zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5%.<br />

Steuerliche Behandlung von Entnahmen durch die Gesellschafter (Auszahlungen)<br />

Bei den in der Planrechnung als Auszahlungen ausgewiesenen Rückflüssen an<br />

die Investoren handelt es sich grundsätzlich um steuerneutrale Entnahmen durch<br />

Gesellschafter. Eine Besteuerung der entnommenen Beträge erfolgt daher nicht.<br />

Führt die Entnahme jedoch zu einem negativen Kapitalkonto, wonach ein geleisteter<br />

Einzahlungsbetrag durch die Zuweisung negativer steuerlicher Ergebnisse und<br />

Entnahmen aufgezehrt wird, ist §15a Abs. 3 EStG zu beachten, der in diesen Fällen<br />

eine Versteuerung der Auszahlungen nach sich zieht. Diese Konsequenzen lassen<br />

sich allerdings im Sinne des §15a Abs. 3 EStG vermeiden, indem sich der Investor<br />

direkt ins Handelsregister als Kommanditist eintragen lässt. Nach der Planrechnung<br />

wird sich in keinem Jahr ein negatives Kapitalkonto für die Investoren ergeben.<br />

Nach den Gesellschaftsverträgen der Einschiffsgesellschaften besteht grundsätzlich<br />

die Möglichkeit (durch Entscheidung der Gesellschafterversammlung<br />

(§6 Ziff. 5 i), die für Auszahlungen vorgesehene Liquidität zugunsten von Sondertilgungen<br />

zu verwenden.<br />

Steuerliche Ergebnisse bei Veräußerung<br />

Mit der pauschalen Gewinnermittlung nach §5a EStG (Tonnagesteuer) auf Ebene<br />

der Einschiffsgesellschaften ist auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn des jeweiligen<br />

Schiffes abgegolten, da die Gesellschaft von Beginn an ihre Option dazu ausgeübt<br />

hat bzw. ausüben wird.<br />

Eine Veräußerung der Beteiligung an dem <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

sollte mit dem persönlichen steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />

73


74<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Sonderbetriebsausgaben des Investors<br />

Sämtliche Aufwendungen, wie etwa Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen,<br />

Zinsen für die Finanzierung der Beteiligung etc., die einem Investor im Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung entstehen, werden nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

bei Option zur Tonnagesteuer nicht berücksichtigt.<br />

Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

Die steuerlichen Berechnungen entsprechen den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen<br />

und der Rechtsprechung. Die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

wird durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt der Beteiligungsgesellschaft<br />

erst im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt. Sollte dies<br />

zu Abweichungen von den nach dem Betriebskonzept bzw. den jährlichen Steuererklärungen<br />

erklärten steuerlichen Ergebnissen führen, werden die Kommanditisten<br />

Steuererstattungen erhalten oder Nachzahlungen leisten müssen. Sollte es zu<br />

Nachzahlungen kommen, sind auf diese nach §233a AO Zinsen in Höhe von 6% p.a.<br />

zu entrichten. Die Zinsen nach §233a AO sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Verfahren zur Feststellung der Einkünfte<br />

Gemäß §180 Abs.1 Nr. 2a AO werden die Ergebnisse der Gesellschaften einheitlich<br />

und gesondert für jeden Gesellschafter vom für die Gesellschaft zuständigen<br />

Betriebsstättenfinanzamt festgestellt. Die Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der Gesellschafter dann amtsintern zur Verfügung gestellt.<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Der Solidaritätszuschlag bemisst sich nach der festgesetzten Einkommensteuer<br />

und wirkt sich bei den einzelnen Investoren bei positiven steuerlichen Einkünften<br />

als zusätzliche Belastung aus. Er wurde in der Planrechnung bis zum Ende des<br />

Betriebskonzeptes mit 5,5% der Einkommensteuerschuld kalkuliert.<br />

Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />

Ist der Erblasser bzw. Schenker zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />

unmittelbar als Kommanditist im Handelsregister eingetragen, sind die für die Bemessung<br />

der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu Grunde zu legenden Werte der<br />

Beteiligung nach §12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. §§95 ff., 103, 109 BewG zu ermitteln.<br />

Grundsätzlich werden die Steuerbilanzwerte der Wirtschaftsgüter in die Vermögensaufstellung<br />

übernommen und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Für Betriebsvermögen<br />

gelten die Vergünstigungen des §13a ErbStG. Ein Freibetrag von max.<br />

€ 225.000 kann zur Anwendung kommen (§13a Abs. 1 ErbStG). Der nach Abzug<br />

des Freibetrages verbleibende Wert unterliegt nur zu 65% der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer (§13a Abs. 2 ErbStG). Da beide Vergünstigungen nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen gelten, bedarf eine Übertragung der Beteiligung der<br />

Erörterung und Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater des Gesellschafters<br />

(neben §13a ErbStG auch ggf. Freibeträge nach §§16, 17 ErbStG; der Steuersatz<br />

richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft; Mindeststeuersatz 7% und<br />

maximaler Steuersatz 50%). Darüber hinaus wird Betriebsvermögen, wenn der<br />

Begünstigte der Steuerklasse II oder III angehört, nach einem begünstigten Tarif<br />

versteuert (§19 a ErbStG). Dieser berücksichtigt für Betriebsvermögen einen Entlastungsbetrag<br />

von 88% des sich bei Anwendung der höheren Steuerklassen II<br />

oder III gegenüber der Steuerklasse I ergebenden Steuermehrbetrages. Voraussetzung<br />

hierfür ist jedoch, dass innerhalb von fünf Jahren nach der Vermögensübertragung<br />

weder die Gesellschaft liquidiert wird noch Anteile an der Gesellschaft<br />

veräußert werden. Ergänzend weisen<br />

wir darauf hin, dass der Bundesfinanzhof<br />

mit dem Beschluss vom 25.05.2002<br />

die Verfassungsmäßigkeit wesentlicher<br />

Regelungen des Erbschaftsteuer- und<br />

Bewertungsgesetzes in Frage gestellt<br />

hat und daher dem Bundesverfassungsgericht<br />

zur Prüfung vorgelegt hat (vgl.<br />

BFH II R 61/99; BVerfG 1 BvL 10/02).<br />

Aus diesem Grund ist derzeit nicht absehbar,<br />

ob die vorgenannten Regelungen<br />

unverändert bleiben. Ebenfalls ist<br />

darauf hinzuweisen, dass das Bundeskabinett<br />

am 25.10.2006 den Referentenentwurf<br />

eines Gesetzes zur steuerlichen<br />

Erleichterung der Unternehmensnachfolge<br />

beschlossen hat. Dieser Gesetzesentwurf<br />

sieht ebenfalls Änderungen<br />

der o.g. Regelungen, z.B. Neuordnung<br />

der Freibeträge gem. (§ 13a<br />

Abs. 1 ErbStG) vor. Die Höhe der prognostizierten<br />

erbschaftsteuerlichen Werte<br />

für den Investor des <strong>Schiffsfonds</strong><br />

können der Tabelle auf Seite 71 entnommen<br />

werden. Die Beträge wurden<br />

unter Berücksichtigung einer vollständigen<br />

Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

in 2007 berechnet. Bei einer Erweiterung<br />

der Platzierungsphase in das<br />

Jahr 2008 hinein können sich die Werte<br />

insbesondere aufgrund der Regelungen<br />

zur Ergebnisgleichstellung in §12 Ziff.<br />

4 ff. der Gesellschaftsverträge ändern.<br />

Abweichende Bewertungen der steuerlichen<br />

Tatbestände durch die Finanzverwaltung,<br />

welche zu Änderungen des<br />

herkömmlichen steuerlichen Ergebnisses<br />

führen, haben ebenfalls Einfluss auf<br />

die erbschaftsteuerlichen Werte.<br />

Ist der Erblasser bzw. Schenker zum<br />

Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />

nicht unmittelbar als Kommanditist,<br />

sondern mittelbar über einen Treuhänder<br />

(hier die Ownership Treuhand<br />

GmbH) als Treugeber an den Einschiffsgesellschaften<br />

beteiligt, behandelt die<br />

Finanzverwaltung Übertragungen abweichend<br />

von den vorgenannten Ausführungen.<br />

Zum einen setzt sie das<br />

übertragene Vermögen anstatt mit den


Steuerbilanzwerten mit dem in der<br />

Regel höheren Verkehrswert an. Zum<br />

anderen gewährt sie die Steuerentlastungen<br />

der §§13 a (Freibetrag und Bewertungsabschlag)<br />

und 19a (Tarifentlastung<br />

bei Personen der Steuerklasse<br />

II und III) ErbStG nicht (vgl. Finanzbehörde<br />

Hamburg, Koordinierter Ländererlass<br />

vom 04.07.2005). Aus diesem<br />

Grund ist es aus erbschaftsteuerlicher<br />

Sicht ratsam, sich unmittelbar als Kommanditist<br />

der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

in das Handelsregister eintragen<br />

zu lassen.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Einschiffsgesellschaften sind Unternehmer<br />

im Sinne des §2 Abs. 1 UStG,<br />

da sie eine gewerbliche Tätigkeit nachhaltig<br />

zur Erzielung von Einnahmen ausüben.<br />

Sie erzielen Umsätze aus Seeschifffahrt,<br />

die gemäß §4 Nr. 2 i.V. m.<br />

§8 Abs.1 Nr. 1 UStG von der Umsatzsteuer<br />

befreit sind. Trotz der Umsatzsteuerbefreiung<br />

ist grundsätzlich der<br />

Vorsteuerabzug gemäß §15 Abs. 3 Nr.<br />

1a UStG für Lieferungen und Leistungen<br />

möglich, die im Zusammenhang mit<br />

der Anschaffung und dem Betrieb des<br />

jeweiligen Schiffes stehen.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

waren die Umsatzsteuerbeträge für Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Ausgabe<br />

von Kommanditanteilen vom Vorsteuerabzug<br />

ausgeschlossen. Im Urteil<br />

des Europäischen Gerichtshofs vom<br />

26.06.2003 und nachfolgend durch das<br />

von der Finanzverwaltung zwischenzeitlich<br />

veröffentlichte Urteil des BFH vom<br />

01.07.2004 (V-R-32/00; DStR 2004,<br />

S. 1425) ist hingegen der Vorsteuerabzug<br />

für diese Leistungen bestätigt worden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft selbst ist<br />

voraussichtlich nicht Unternehmerin im<br />

Sinne des Umsatzsteuergesetzes, da<br />

sie nur als reine Beteiligungsholding fungiert.<br />

In der Prognoseberechnung wurde<br />

daher davon ausgegangen, dass die<br />

Vorsteuer nicht abziehbar ist.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Einschiffsgesellschaften sind als<br />

Gewerbetreibende gemäß §2 Abs. 1<br />

GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die<br />

Gewerbesteuer der Einschiffsgesellschaften<br />

wird auf Grundlage des pauschal<br />

ermittelten Gewinns unter Berücksichtigung<br />

von Sonderbetriebseinnahmen<br />

und damit zusammenhängender<br />

Ausgaben berechnet. Der Verkauf eines<br />

Schiffes ist nach dem Wortlaut des Gesetzes<br />

durch die Tonnagesteuer abgegolten<br />

und unterliegt grundsätzlich nicht<br />

der Gewerbesteuer.<br />

Da die Finanzverwaltung eine gegenteilige<br />

Auffassung vertritt (BMF-Schreiben<br />

vom 12.06.2002), kann ein evtl. entstehender<br />

Unterschiedsbetrag (siehe auch<br />

Seite 73) zu Gewerbeerträgen führen.<br />

Diese könnten dann unter Berücksichtigung<br />

der gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschrift<br />

des §9 Nr. 3 Seite 2<br />

GewStG, wonach der Gewerbeertrag<br />

bei im internationalen Verkehr eingesetzten<br />

Schiffen um 80% zu mindern<br />

ist, gekürzt werden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist ebenfalls<br />

gemäß §2 Abs. 1 GewStG gewerbesteuerpflichtig.<br />

Aufgrund von Kürzungs-<br />

und Hinzurechnungsvorschriften<br />

(§§9 Nr. 2, 8 Nr. 8 GewStG) haben die<br />

Beteiligungsergebnisse aus den Einschiffsgesellschaften<br />

keine Auswirkung<br />

auf das gewerbesteuerliche Ergebnis<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG. Durch eigene<br />

Verwaltungskosten, die nicht den Einschiffsgesellschaften<br />

als Sonderbetriebsausgaben<br />

zugerechnet werden<br />

können, entstehen in der Beteiligungsgesellschaft<br />

grundsätzlich negative Eigenergebnisse.<br />

Hinweis<br />

Der Emittent und/oder der Anbieter übernehmen<br />

nicht die Zahlung von Steuern für<br />

den Investor. Die persönlichen Steuern des<br />

Investors wie die Einkommensteuer, die<br />

Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag,<br />

die Kirchensteuer, die Erbschaftsteuer<br />

und die Schenkungssteuer sind von<br />

diesem selbst zu tragen und zu entrichten<br />

und werden vom Emittent und/oder Anbieter<br />

nicht getragen.<br />

Der Emittent übernimmt lediglich betrieblich<br />

veranlasste Steuern wie die Umsatzund<br />

Gewerbesteuer.<br />

75


76<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

5 Rechtliche Grundlagen<br />

8.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich im Wesentlichen aus den gesetzlichen<br />

Regelungen sowie den in diesem Prospekt abgedruckten, bereits unterschriebenen<br />

Verträgen (Kapitel 9). Soweit deren Inhalte wesentlich für die Entscheidungsfindung<br />

des Investors sind, werden sie nachfolgend erläutert.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft und<br />

firmiert unter dem Namen <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

(im Folgenden „Beteiligungsgesellschaft“ genannt). Bei dieser Rechtsform handelt<br />

es sich um eine in der Praxis bewährte Gesellschaftsform, die dem Investor eine unbegrenzte<br />

Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bietet.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde am 04.04.2007 als sog. Vorratsgesellschaft<br />

unter HRA 105746 mit der Firmierung Ownership 56. Vorratsgesellschaft mbH&Co.<br />

KG beim Amtsgericht Hamburg eingetragen (erste Eintragung) und wurde am<br />

06.08.2007 in den Geschäftsbetrieb überführt (Tag der Gründung). Gegenstand der<br />

Gesellschaft ist, wie bereits durch Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2007 festgelegt,<br />

die Beteiligung als Kommanditistin an den Kommanditgesellschaften in Firmen:<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 5542 Kl beim Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Kiel eingetragen.<br />

MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 102629 beim Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 111263 beim Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Tostedt eingetragen.<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 24666 HB beim Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Bremen eingetragen.<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 24664 HB beim Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Bremen eingetragen.<br />

Nachfolgend auch die „Einschiffsgesellschaft(en)“ genannt sowie alle hiermit<br />

zusammenhängenden Geschäfte.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird den<br />

genannten Einschiffsgesellschaften<br />

über die Ownership Treuhand GmbH<br />

treuhänderisch beitreten. Eine spätere<br />

direkte Eintragung in das Handelsregister<br />

ist möglich. Der Beitritt zu den Einschiffsgesellschaften<br />

wird sukzessive<br />

per noch zu schließenden Beitrittserklärungen<br />

erfolgen.<br />

Verwiesen wird auf den im Kapitel 10.4<br />

als Beispiel für alle Einschiffsgesellschaften<br />

abgebildeten Gesellschaftsvertrag<br />

der MS “O.M. Aestatis“<br />

GmbH&Co. KG (MS „O.M. Aestatis“)<br />

sowie auf den im Kapitel 10.6 als Beispiel<br />

für alle Einschiffsgesellschaften<br />

abgebildeten Treuhand- und Dienstleistungsvertrag.<br />

Die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft<br />

einerseits sowie der Einschiffsgesellschaften<br />

andererseits obliegt<br />

der jeweiligen persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin (Komplementärin):<br />

Für die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG:<br />

Ownership Erste Verwaltung<br />

GmbH, die am 15.04.2004 gegründet<br />

und am 16.04.2004 unter<br />

HRB 90305 in das Handelsregister<br />

beim Amtsgericht<br />

Hamburg eingetragen wurde.<br />

Für die Einschiffsgesellschaften:<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

die 2. Verwaltung Reederei<br />

Marten GmbH, eingetragen<br />

beim Amtsgericht Kiel unter<br />

HRB 8440 KI.<br />

MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG<br />

die K & K Schiffahrts Erste<br />

Verwaltungs GmbH, eingetragen<br />

beim Amtsgericht Hamburg<br />

unter HRB 93414.


Hoheriff Container Schiffahrts<br />

GmbH&Co. KG<br />

die Hoheriff Verwaltungs GmbH,<br />

eingetragen beim Amtsgericht<br />

Tostedt unter HRB 200581.<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

die REF Verwaltungs-GmbH,<br />

eingetragen beim Amtsgericht<br />

Bremen unter HRB 23843 HB.<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

die REF Verwaltungs-GmbH,<br />

eingetragen beim Amtsgericht<br />

Bremen unter HRB 23843 HB.<br />

Übersicht der BETEILIGUNGSVERHÄLTN<strong>IS</strong>SE<br />

Investor<br />

Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />

Risikostreuung<br />

Schiffsname<br />

Schiffstyp<br />

Baujahr<br />

MS<br />

„O.M. Aestatis“<br />

Containerschiff<br />

704 TEU<br />

Dezember<br />

2006<br />

Sie vertreten die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />

im Außenverhältnis. Eine<br />

Einlage erbringen sie nicht; am Gewinn<br />

und Verlust sind sie nicht beteiligt. Für<br />

Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

und den in der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

der jeweiligen Gesellschaft<br />

beschriebenen Investitionsplan<br />

hinausgehen, ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. des Beirates<br />

erforderlich. Hinsichtlich der zustimmungspflichtigen<br />

Geschäfte wird<br />

auf §6 des Gesellschaftsvertrages der<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG bzw. des jeweiligen<br />

Gesellschaftsvertrages der Einschiffsge-<br />

MS „K-WATER“<br />

Containerschiff<br />

704 TEU<br />

April<br />

2007<br />

MS „Hoheriff“<br />

Containerschiff<br />

957 TEU<br />

Juli<br />

2007<br />

sellschaften verwiesen, die in diesem<br />

Prospekt – für die Einschiffsgesellschaften<br />

beispielhaft anhand des Gesellschaftsvertrages<br />

der MS “O.M. Aestatis“<br />

GmbH&Co. KG – abgedruckt sind.<br />

Die Kommanditgesellschaft ersetzt der<br />

persönlich haftenden Komplementärin<br />

ihre Auslagen und zahlt ihr jährlich eine<br />

Haftungsvergütung von € 2.500 zzgl.<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der<br />

Ownership Treuhand GmbH steht als<br />

Gesellschafterin nach den Gesellschaftsverträgen<br />

der Komplementärinnen das<br />

Recht zu, ebenfalls einen Geschäftsführer<br />

stellen zu können. In diesem Fall vertreten<br />

die Geschäftsführer die Gesellschaft<br />

ausschließlich gemeinschaftlich.<br />

MS „SARAH<br />

FRIEDERICH“<br />

Mehrzweckfrachtschiff<br />

724 TEU<br />

November<br />

2008<br />

MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“<br />

Mehrzweckfrachtschiff<br />

724 TEU<br />

Januar<br />

2009<br />

G0501<br />

77


78<br />

8. KONZEPTIONELLE<br />

GRUNDLAGEN<br />

Gesellschaftskapital<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat derzeit<br />

ein von den Gründungsgesellschaftern<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

(€ 20.000) und Ownership Treuhand<br />

GmbH (€ 5.000) eingezahltes Kommanditkapital<br />

von € 25.000. Demnach ist<br />

zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

(14.09.2007) kein (Gründungs-)Kommanditkapital<br />

zur Einzahlung ausstehend.<br />

Die Ownership Treuhand GmbH<br />

ist berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Gesellschaft<br />

zu Händen der Komplementärin<br />

ein- oder mehrmals auf insgesamt bis<br />

zu € 47.355.00 zu erhöhen.<br />

Die Kommanditanteile der Gründungsgesellschafter<br />

sind mit den gleichen<br />

Rechten ausgestaltet wie die Kommanditanteile<br />

der Investoren. Es handelt sich<br />

um Vollgeschäftsanteile, die mit Stimmrechten,<br />

Informationsrechten und dem<br />

Recht auf Ergebnisbeteiligung ausgestattet<br />

sind. Es besteht die Möglichkeit,<br />

das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />

um weitere € 750.000 zu<br />

erhöhen (auf insgesamt € 47.375.000),<br />

sofern und soweit dies nach den Gesellschaftsverträgen<br />

der Einschiffsgesellschaften<br />

zulässig und erforderlich ist.<br />

Diese Erhöhung kann insbesondere erforderlich<br />

werden bei einer Veränderung<br />

der in den Einschiffsgesellschaften<br />

durchgeführten Investitionsvorhaben,<br />

zum Beispiel bei veränderten Wechselkursen<br />

oder bei sonstigen Mehr- oder<br />

Minderaufwendungen. Jede Erhöhung<br />

der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />

der Erklärung bei der Komplementärin.<br />

Bei einer Mindestbeteiligungssumme<br />

von € 15.000 je Kommanditist ergibt<br />

sich unter Berücksichtigung der möglichen<br />

Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

somit bei einem maximal zu begebenden<br />

Kommanditkapital in Höhe von<br />

€ 47.350 Mio. eine theoretische Anzahl<br />

von max. 3.157 zu begebenden Kommanditanteilen.<br />

Gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

hat die Ownership<br />

Emissionshaus GmbH (über einen Betrag von € 46.600.000) eine Platzierungsgarantie<br />

zzgl. 5% Agio abgegeben. Folglich ist eine <strong>Real</strong>isierung des Gesamtangebots<br />

unabhängig von der Anzahl der beigetretenen Kommanditisten und der<br />

Summe des gezeichneten Kommanditkapitals möglich.<br />

Die Aufteilung des Kapitals ergibt sich wie folgt:<br />

Aufteilung des KAPITALS<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Ownership Treuhand GmbH (für Dritte)<br />

Gesamt<br />

€ 20.000<br />

€ 5.000<br />

€ 46.600.000<br />

€ 46.625.000<br />

Es ist beabsichtigt, der Beteiligungsgesellschaft andere als die vorstehend genannten<br />

Kommanditisten allein über die Ownership Treuhand GmbH unter Begründung von<br />

Treuhandverhältnissen beitreten zu lassen. Dadurch wird eine persönliche Haftung<br />

der Investoren während der Beitrittsphase vermieden und eine umfassende Betreuung<br />

aller Investoren sichergestellt. Die Treugeber haben jedoch das Recht, sich<br />

später auf eigene Kosten direkt in das jeweilige Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

Hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Thematik (siehe Seite 74 f.)<br />

ist unter Umständen eine direkte Eintragung ratsam.<br />

Haftung<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft ist die Ownership<br />

Erste Verwaltung GmbH, welche eine Stammeinlage von € 25.000 (voll eingezahlt)<br />

hat. Da es sich bei der Komplementärin um eine Kapitalgesellschaft handelt,<br />

haftet diese beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Der Investor als Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft haftet den Gläubigern<br />

der Gesellschaft gemäß §171 Abs. 1 i.V.m. §172 Abs. 1 HGB nur bis zum Betrag<br />

seiner Einlage. Eine Gewährleistung für eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

durch eine juristische Person oder Gesellschaft wurde nicht übernommen.<br />

Nach vollständiger Erbringung der Einlage können Nachschüsse nicht gefordert<br />

werden. Eine über die Einlage hinausgehende Haftung ist rechtlich ausgeschlossen.<br />

Eine Haftung kann gemäß §171 Abs.1 i.V.m. §172 Abs. 4 HGB nur insoweit wieder<br />

aufleben, als dem/der Kommanditisten(in) Teilbeträge seiner/ihrer Einlage (Auszahlungen)<br />

zurückgezahlt werden, ohne dass diesen Zahlungen entsprechende<br />

Gewinne gegenüber gestanden haben und die Einlage hierdurch unter seine/<br />

ihre im Handelsregister eingetragene Haftsumme sinkt. Gemäß Prognoserechnungen<br />

sind die Auszahlungen planmäßig nicht durch kumulierte handelsrechtliche<br />

Gewinne gedeckt.<br />

Es bestehen keine weiteren Umstände unter denen der Erwerber der Vermögensanlage<br />

verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

G0607


Gewährleistung durch Dritte<br />

Eine Gewährleistung für die <strong>Real</strong>isierung<br />

des Angebots der Vermögensanlage,<br />

eine Verzinsung oder Rückzahlung der<br />

Vermögensanlage durch eine juristische<br />

Person oder Gesellschaft wurde nicht<br />

übernommen. Jedoch hat die Ownership<br />

Emissionshaus GmbH in Höhe des<br />

zur Zeichnung verfügbaren Kommanditkapitals<br />

gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Platzierungsgarantie<br />

übernommen.<br />

Rechte der Gesellschafter<br />

Den Gesellschaftern stehen unmittelbar<br />

oder über den Beirat gemäß § 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages umfassende<br />

Mitwirkungsrechte zu, die eine Kontrolle<br />

der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften<br />

zulassen. Insbesondere<br />

wird dem/der Kommanditisten(in) je<br />

€ 1.000 Kommanditeinlage eine Stimme<br />

in der Gesellschafterversammlung gewährt.<br />

Sofern eine Beteiligung über die<br />

Treuhandkommanditistin erfolgt, wird<br />

diese ihre Rechte nach den Weisungen<br />

der Treugeber wahrnehmen. Sollten<br />

keine Weisungen vorliegen, wird die<br />

Treuhandkommanditistin ihre Rechte im<br />

Interesse der Gesellschafter gemäß dem<br />

in diesem Prospekt für jede Beteiligungsgesellschaft<br />

abgedruckten Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag ausüben.<br />

Die Komplementärin ist verpflichtet,<br />

die Kommanditisten regelmäßig über<br />

die Geschäfte der Gesellschaften zu informieren.<br />

Die Gesellschafter sind darüber<br />

hinaus berechtigt, die Handelsbücher<br />

der Gesellschaften einzusehen.<br />

Die Auszahlungen auf Dachfondsebene<br />

an den Investor des <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG werden von der Komplementärin<br />

in der Einwerbungs- und<br />

Platzierungsphase gemäß §13 Ziff. 2<br />

des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

anteilig auf Einzahlungshöhe<br />

und -zeitpunkt (und nur<br />

auf die von der Ownerhsip Treuhand GmbH abgeforderte Einzahlungshöhe) von<br />

den Einschiffsgesellschaften angefordert.<br />

Beirat<br />

Die Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft kann nach §7 des<br />

Gesellschaftsvertrages bestimmen, dass die Beteiligungsgesellschaft einen Beirat<br />

erhält. Er besteht aus drei Personen. Zwei davon werden von den Kommanditisten,<br />

die dritte von der Komplementärin bestellt. Dem Beirat stehen umfassende Kontrollund<br />

Mitwirkungsrechte zu, insbesondere kann er bei bestimmten Geschäften entsprechend<br />

den Regelungen des §7 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung<br />

bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

Vorschläge unterbreiten. Generell unterstützt, berät und überwacht er die Geschäftsführung<br />

zum Wohle des Unternehmens. Die einzelnen Mitglieder des Beirates<br />

dürfen jeweils nicht mehr als fünf weitere Beiratsmandate für Schifffahrtsgesellschaften<br />

innehaben und erhalten über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus keine weitere<br />

Vergütung. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine Gesellschaft so genannte<br />

Berufsbeiräte erhält, die aufgrund der Vielzahl der übernommenen Mandate<br />

nicht nachhaltig für die jeweilige Gesellschaft tätig sein können.<br />

79


80<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Übertragung und Vorkaufsrecht<br />

Die Beteiligungsgesellschaft geht nach<br />

der Planrechnung von einer Laufzeit der<br />

Beteiligung von rund 16 Jahren aus.<br />

Vor Ablauf dieser Frist kann jeder Kommanditist<br />

mit Zustimmung der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin seine<br />

Beteiligung mit Wirkung auf den Beginn<br />

oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />

übertragen. Die Komplementärin<br />

kann die Zustimmung nur aus wichtigem<br />

Grund verweigern. Im Übrigen wird<br />

diesbezüglich auf §14 des Gesellschaftsvertrages<br />

verwiesen. Der Komplementärin<br />

steht darüber hinaus gemäß §15<br />

des Gesellschaftsvertrages ein Vorkaufsrecht<br />

zu. Nicht betroffen hiervon sind<br />

Übertragungen an den Ehegatten oder<br />

Abkömmlinge des Veräußerers. Daneben<br />

bedarf eine Übertragung von durch<br />

die Treuhandgesellschaft gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligungen gemäß § 9<br />

Ziff. 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

grundsätzlich auch deren Zustimmung.<br />

Die Treuhandgesellschaft<br />

darf diese Zustimmung jedoch nur aus<br />

wichtigem Grund verweigern.<br />

Kündigung und Ausscheiden<br />

Die Kündigung eines Gesellschafters<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist gemäß<br />

§16 des Gesellschaftsvertrages mit einer<br />

Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

des Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

31.12.2023, möglich. Des Weiteren<br />

kann ein Gesellschafter in bestimmten<br />

Fällen aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, z.B. wenn er seine Einlageverpflichtung<br />

nicht erfüllt, die Beteiligung<br />

gepfändet oder über sein Vermögen das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters führt<br />

nicht zur Auflösung der Gesellschaft.<br />

Vielmehr wird diese unter den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgeführt.<br />

Hinsichtlich der Ermittlung des Abfindungsguthabens ist §18 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu beachten. Dieses ist auf der Grundlage einer Auseinandersetzungsbilanz<br />

auf den letzten Bilanzstichtag vor seinem Ausscheiden zu ermitteln, in der<br />

sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach ihren Zeit-, d.h. Verkehrswerten<br />

anzusetzen sind. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass ein Gesellschafter<br />

auf Grund eigener Kündigung oder aus wichtigem Grund, insbesondere durch Ausschließung,<br />

aus der Gesellschaft ausscheidet. In diesen Fällen wird das nach vorstehenden<br />

Grundsätzen ermittelte Abfindungsguthaben dahingehend modifiziert,<br />

dass für das Schiff das arithmetische Mittel zwischen dem Wert laut Auseinandersetzungsbilanz<br />

und dem Buchwert in Ansatz zu bringen ist.<br />

Beendigung und Liquidation der Gesellschaft<br />

Die Gesellschafterversammlung kann gemäß §19 Ziff. 1 i.V.m. § 9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft mit einer Mehrheit von 70% der<br />

Gesamtstimmen jederzeit den Verkauf aller oder der letzten Beteiligung(en) an<br />

den Einschiffsgesellschaften oder die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft beschließen.<br />

In diesem Fall oder wenn es zu einer Liquidation aller oder der letzten<br />

Einschiffsgesellschaft(en) kommt, ist die Beteiligungsgesellschaft zu liquidieren.<br />

Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Vergütungen und nach Befriedigung<br />

sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten verteilt.<br />

Nach dem Konzept der jeweiligen Einschiffsgesellschaft ist vorgesehen, die Einschiffsgesellschaft<br />

nach Verkauf des Schiffes zu liquidieren. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann gemäß §19 Ziff. 1 i.V.m. §9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages der Einschiffsgesellschaften<br />

mit einer Mehrheit von 70% der Gesamtstimmen jederzeit<br />

die Auflösung der Einschiffsgesellschaft beschließen. Nach Begleichung der Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft und aller Vergütungen gemäß §11 des Gesellschaftsvertrages<br />

ist der Verwertungserlös an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen<br />

Kapitalanlagen zu verteilen.


Einzahlungsmodalitäten<br />

Die Mindestbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beträgt € 15.000<br />

zzgl. Agio, höhere Beträge müssen durch<br />

1.000 teilbar sein. Die Beteiligungszahlungen<br />

der Investoren auf das Kommanditkapital<br />

sind an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

auf das Mittelverwendungskonto<br />

Nr. 101 8556 011 bei der Bremer Landesbank<br />

(BLZ 290 500 00) in 2 Tranchen zu<br />

leisten: die erste Einzahlung in Höhe von<br />

60% + 5% Agio (auf das gesamte gezeichnete<br />

Kommanditkapital) bei Zeichnung<br />

und Aufforderung durch die Ownership<br />

Treuhand GmbH und die zweite in<br />

Höhe von 40 % bis zum 31.01.2009<br />

ebenfalls nach Aufforderung durch die<br />

Ownership Treuhand GmbH.<br />

Eine Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem<br />

vorgenannten Mittelverwendungskonto<br />

als geleistet.<br />

Sollten Kommanditeinlagen nicht fristgerecht geleistet werden, sind diese nach<br />

§3 Ziff. 6 der Gesellschaftsverträge mit monatlich 1% zu verzinsen. Unter Berücksichtigung<br />

des §6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

auch berechtigt a) neben der Einforderung der Einlage einen weitergehenden<br />

Verzugsschaden geltend zu machen oder b) durch einseitige Erklärung<br />

vom Treuhand- und Verwaltungsvertrag zurückzutreten und ebenfalls Schadensersatz<br />

geltend zu machen. Daneben hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

gemäß §3 Ziff. 12 des Gesellschaftsvertrages das Recht, einen Kommanditisten,<br />

der seine fällige Einlage nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen.<br />

Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung der Beteiligungsgesellschaft an den<br />

Einschiffsgesellschaften erfolgt nach Aufforderung durch die jeweilige Geschäftsführung.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Eine qualifizierte Mittelverwendungskontrolle durch die Gooßen und Heuermann<br />

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stade ist sowohl für die Beteiligungsgesellschaft<br />

als auch für die Einschiffsgesellschaften vertraglich vereinbart.<br />

Alle Zahlungen der Investoren bzw. der Beteiligungsgesellschaft an die Einschiffsgesellschaften<br />

werden über ein Mittelverwendungskonto abgewickelt. Die<br />

Freigabe des Zeichnungskapitals bzw. der in die Einschiffsgesellschaften investierten<br />

Beträge darf nur nach Maßgabe des zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. der jeweiligen Einschiffsgesellschaft, der Treuhänderin und der die Mittelverwendung<br />

kontrollierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages,<br />

sowie nur bei Vorliegen der in §4 bzw. §4 Ziff. 1<br />

und 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags genannten Voraussetzungen, namentlich<br />

die volle Platzierung der Gesamteinlagen oder ersatzweise Platzierungsgarantien<br />

und/oder unbefristete Darlehen, die Vorlage des Kaufvertrages sowie der Nachweis<br />

über Schiffshypothekendarlehen in prospektierter Höhe, erfolgen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat zunächst die Aufgabe der anfänglichen Mittelfreigabekontrolle,<br />

d.h., dass er prüft, ob folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />

a) Vorlage der abgeschlossenen Beitrittserklärungen über die Eigenmittel bzw.<br />

Vorlage einer entsprechenden Platzierungsgarantie für die Beteiligungsgesellschaft.<br />

b) Vorlage der Bauverträge für die einzelnen Schiffe.<br />

c) Vorlage von Finanzierungszusagen, durch die die Gesamtfinanzierung der<br />

Schiffe gesichert ist; insbesondere über die Gewährung mittel- und langfristiger<br />

Schiffshypotheken. Nach Mittelfreigabe überprüft der Mittelverwendungskontrolleur<br />

in angemessenen Zeitabständen, ob die Gesellschaftereinlagen<br />

gemäß dem Investitions- und Finanzierungsplan und gemäß §4 bzw.<br />

§4 Ziff. 1 und 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages verwendet wurden.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben<br />

von der Beteiligungsgesellschaft und den fünf Einschiffsgesellschaften insgesamt<br />

eine Vergütung von € 46.600. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können, gibt es nicht.<br />

81


82<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Treuhandverhältnisse<br />

Investoren können der Beteiligungsgesellschaft ausschließlich über die Ownership<br />

Treuhand GmbH (Treuhänderin), Hamburg, beitreten, die für die Investoren treuhänderisch<br />

tätig wird. Es gilt der zwischen der Beteiligungsgesellschaft, der Treuhänderin<br />

und dem Treugeber abgeschlossene Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom<br />

10.08.2007.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft selbst wird bei den Einschiffsgesellschaften ebenfalls<br />

über die Ownership Treuhand GmbH beitreten. Die Ownership Treuhand GmbH<br />

wird daneben auch für andere Gesellschaften Anteile treuhänderisch halten.<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung kommt ein Treuhandvertrag zustande. Die<br />

Treuhänderin erwirbt die Beteiligungen in eigenem Namen, jedoch für Rechnung<br />

und auf Gefahr der beigetretenen Investoren. Gemäß §§2 und 3 des Treuhandvertrages<br />

übt die Treuhänderin nach den Weisungen des Treugebers ihre Rechte<br />

jeweils anteilig und entsprechend der Höhe der Beteiligung des jeweiligen Treugebers<br />

aus, soweit dieser sein Stimmrecht nicht selbst wahrnimmt. Überlässt der<br />

Treugeber der Treuhänderin diese Aufgabe ohne Weisung, kann die Treuhänderin<br />

das Stimmrecht entsprechend dem Abstimmungsvorschlag bzw. nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen im Interesse des Treugebers ausüben. Die Treugeber sind berechtigt,<br />

an Gesellschafterversammlungen persönlich teilzunehmen. Die Treuhänderin<br />

erstattet ausführlich Bericht über die Ergebnisse der Gesellschafterversammlung<br />

und unterrichtet die Gesellschafter fortlaufend über den Fortgang der Geschäfte<br />

der Einschiffsgesellschaft. Die Treuhänderin ist, ohne zuvor entsprechende Weisungen<br />

der Treugeber einzuholen, berechtigt, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

über die Konvertierung der Schiffshypothekendarlehen in eine nicht<br />

den Chartereinnahmen entsprechende Leitwährung nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

auszuüben, sofern insgesamt nicht mehr als ein Viertel des jeweils valutierenden<br />

Darlehens konvertiert werden soll.<br />

Die Ownership Treuhand GmbH ist mit einer eigenen Kommanditeinlage in Höhe<br />

von € 5.000 an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Im Zuge der Übernahme<br />

und Platzierung des gesamten Investorenkapitals ist die Treuhänderin nach Maßgabe<br />

des Treuhandvertrages berechtigt und verpflichtet, ihre Beteiligung bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf mindestens € 46.605.000 und höchstens € 47.355.000<br />

(jeweils zzgl. Agio) zu erhöhen. Nach Beitritt zur Gesellschaft haben die Investoren<br />

die Möglichkeit, sich selbst als Kommanditisten ins Handelsregister eintragen zu<br />

lassen, mit der Folge, dass das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhand fortgesetzt<br />

wird. Die Ownership Treuhand GmbH wird die Beteiligung auch im Rahmen<br />

der Verwaltungstreuhand verwalten.<br />

Die Treuhänderin erhält von der Beteiligungsgesellschaft für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft und für die Verwaltung des Fondskapitals keine gesonderte Vergütung,<br />

da sie ebenfalls Treuhänderin in den im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

im Einzelnen benannten Einschiffsgesellschaften ist und dort<br />

eine Vergütung erhält.<br />

Darüber hinaus hält die Ownership Treuhand GmbH auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />

treuhänderisch Anteile für Dritte (für die Beteiligungsgesellschaft) gemäß<br />

des mit jeder Einschiffsgesellschaft mit Datum vom 10.08.2007 abgeschlossenen<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

Die Treuhänderin erhält von den Einschiffsgesllschaften<br />

gem. §7 Ziff. 1 des<br />

jeweiligen Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft und als Vergütung für<br />

die Verwaltung des Fondskapitals jeweils<br />

eine jährliche, laufende Gebühr in Höhe<br />

von 0,1 % des am Tag der Rechnungsstellung<br />

gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Gebühr wird erstmals<br />

für den Monat erhoben, der auf<br />

die Übernahme des jeweiligen Schiffes<br />

folgt, frühestens aber ab dem Beginn<br />

der Platzierung des einzuwerbenden<br />

Kapitals. Sie ist vierteljährlich am<br />

Ende eines Quartals fällig. Diese Kosten<br />

werden in der Prognoserechnung<br />

ab 2008 (für das Schiff MS „O.M. Aestatis“)<br />

bzw. ab 2009 (für die Schiffe<br />

MS „Hoheriff” und MS „K-WATER”)<br />

bzw. ab 2010 (für die Schiffe MS „SA-<br />

RAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“) um jeweils mindestens<br />

2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />

der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr<br />

wurde vertraglich festgelegt (siehe<br />

§7 Ziff. 2 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages).<br />

Für den im Rahmen der Einrichtung der<br />

Treuhandverhältnisse erhöhten Aufwand<br />

während der Einwerbungsphase (insbesondere<br />

Einrichtung der EDV zur Verwaltung<br />

der Gesellschafter und Aufnahme<br />

der Gesellschafterdaten) erhält<br />

die Ownership Treuhand GmbH gem.<br />

§7 Ziff. 3 des jeweiligen Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrages jeweils eine<br />

einmalige Pauschalvergütung von 0,25%<br />

des verwalteten Kapitals zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer, die mit Beginn<br />

der Einwerbungsphase fällig ist.<br />

Im Fall der Veräußerung des jeweiligen<br />

Schiffes erhält die Treuhänderin gemäß<br />

§7 Ziff. 5 des jeweiligen Treuhand - und<br />

Dienstleistungsvertrages für einen Zeitraum<br />

von 24 Monaten jeweils die volle<br />

Treuhandgebühr, und zwar auch dann,<br />

wenn die Gesellschaft vor Ablauf dieses<br />

Zeitraums beendet wird. Danach erhält


die Treuhandgesellschaft für ihre Beteiligung<br />

an der Abwicklung der jeweiligen<br />

Gesellschaft eine Pauschalgebühr von<br />

jeweils € 2.500 p. a. zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer (§ 7 Ziff. 5 des jeweiligen<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages).<br />

Zusätzlich erhält die Treuhänderin<br />

im Falle des Verkaufs oder des<br />

Totalverlustes des jeweiligen Schiffes<br />

gemäß § 12 Ziff. 2 des jeweiligen<br />

Gesellschaftsvertrages jeweils 1% des<br />

sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />

ergebenden<br />

Bruttoerlöses als Vorabgewinn.<br />

Dienstleistungsauftrag der<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

Die Ownership Treuhand GmbH übernimmt<br />

neben der Treuhandschaft für den<br />

Treugeber und der treuhänderischen<br />

Verwaltung des Fondskapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

gem. §13 des jeweiligen<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

Beratungsleistungen für die<br />

jeweilige Einschiffsgesellschaft. Sie wird<br />

u.a. den auf den jeweiligen Schiffstyp<br />

bezogenen Chartermarkt laufend beobachten<br />

und der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

regelmäßig eigene Beurteilungen<br />

hierüber zukommen lassen, die<br />

jeweilige Gesellschaft im Zusammenhang<br />

mit der Finanzierung des laufenden<br />

Schiffbetriebes – insbesondere<br />

über die Notwendigkeiten von Währungskonvertierungen,Sondertilgungen<br />

und Swapgeschäften – beraten, die<br />

jeweilige Gesellschaft zu Terminen und<br />

Besprechungen mit finanzierenden<br />

Banken begleiten und die jeweilige Gesellschaft<br />

in allgemeinen betriebswirtschaftlichen<br />

Fragen beraten.<br />

Für die Dienst- und Beratungsleistungen<br />

erhält die Ownership Treuhand gem.<br />

§14 Ziff. 1 des jeweiligen Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrages von den Einschiffsgesellschaften<br />

folgende laufende<br />

Vergütungen p.a.: von MS “O.M.<br />

Aestatis“ GmbH& Co. KG € 26.200, von<br />

MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG € 26.400, von Hoheriff<br />

Container Schiffahrts GmbH&Co. KG € 41.600, von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG € 45.000, und von MS „SENTA FRIEDE-<br />

RICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH &Co. KG € 45.200. Mit Beginn des Jahres<br />

2008 (für MS „O.M. Aestatis“) bzw. 2009 (für MS „Hoheriff“ und MS „K-WA-<br />

TER“) bzw. 2010 (für MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“)<br />

wird die Dienstleistungsvergütung gem. §14 Ziff. 2 des o.g. Vertrages der allgemeinen<br />

Kostensteigerung angepasst, mindestens jedoch um 2,5% p.a. Diese Vergütung<br />

ist jeweils beginnend mit dem Monat nach Übernahme des jeweiligen<br />

Schiffes geschuldet und ist von der entsprechenden Gesellschaft jeweils vierteljährlich<br />

am Ende eines Quartals zeitanteilig auf Anforderung zu entrichten.<br />

Zur Abgeltung des in der Gründungs- und Investitionsphase der jeweiligen Gesellschaft<br />

anfallenden Mehraufwands erhält die Ownership Treuhand gem. §14 Ziff. 4<br />

des jeweiligen Treuhand- und Dienstleistungsvertrages von der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

folgende einmalige Vergütung: von MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

€ 49.125, von MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 49.500, von<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG € 78.000, von MS „SARAH FRIE-<br />

DERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 84.375, und von MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 84.750, jeweils zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese einmalige Vergütung ist jeweils bei Beginn der<br />

Einwerbungssphase zu entrichten, sofern es die Liquiditätslage der jeweiligen Gesellschaft<br />

zulässt.<br />

Insgesamt erhält die Treuhandgesellschaft gemäß Prognoserechnungen für die<br />

Übernahme der Treuhandschaft und als Vergütung für die Verwaltung des Fondskapitals<br />

sowie für die oben beschriebenen Dienstleistungen eine Gesamtvergütung<br />

in Höhe von € 5.896.265.<br />

Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />

Gründungsgesellschaft der Beteiligungsgesellschaft sind die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH und die Ownership Treuhand GmbH. Die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH ist sowohl Kommanditistin als auch mit dem Vertrieb (Vertriebssteuerung) der<br />

Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft beauftragt. Die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH und die Ownership Treuhand GmbH sind zu jeweils 50% an der<br />

Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft (Ownership Erste Verwaltung GmbH)<br />

beteiligt. Die Ownership Emissionshaus GmbH ist darüber hinaus Kommanditistin aller<br />

fünf Einschiffsgesellschaften. Die Ownership Treuhand GmbH fungiert auch als<br />

Treuhänderin für die der Beteiligungsgesellschaft beitretenden Investoren. Die<br />

Ownership Treuhand GmbH ist ebenfalls Kommandististin aller fünf Einschiffsgesellschaften.<br />

Die Gesellschafter der Ownership Emissionshaus GmbH und der<br />

Ownership Treuhand GmbH sind identisch (Ownership Holding GmbH). Herr Thomas<br />

Wenzel ist gleichzeitig Geschäftsführer der Dachfondsgesellschaft, der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH und der Ownership Beteiligungs GmbH. Die Vertragsreeder<br />

der fünf Schiffe in den fünf Einschiffsgesellschaften sind parallel auch<br />

Geschäftsführer der jeweiligen Einschiffsgesellschaften. Dadurch sind ein Interessenkonflikte<br />

grundsätzlich möglich.<br />

83


84<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Bauverträge<br />

Die Einschiffsgesellschaften haben folgende<br />

Bauverträge abgeschlossen:<br />

Die MS “O.M. Aestatis“ GmbH&<br />

Co. KG hat durch Bauvertrag vom<br />

17.01.2005 und dazugehöriger<br />

Addenda Nr. 1 bis 7 und Novation<br />

Agreement vom 18.03.2005 das<br />

auf der Bauwerft Yang Fan Group<br />

Co. Ltd., Zhoushan, China, mit der<br />

Baunummer 2038 fertig gestellte<br />

Containerschiff MS „O.M. Aestatis“<br />

mit einer Stellplatzkapazität von<br />

etwa 700 TEU erworben. Die Ablieferung<br />

des Schiffes ist im Dezember<br />

2006 erfolgt. Der Baupreis beträgt<br />

US-$ 9.100.000 + € 6.250.000.<br />

Das Schiff wird im Register von<br />

Hamburg sowie im Rahmen einer<br />

Bareboatcharterausflaggung im Register<br />

von Liberia geführt (Doppelregistrierung).<br />

Das Bundesamt für<br />

Seeschifffahrt und Hydrographie<br />

hat eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach §7 Flaggenrechtsgesetz zum<br />

Führen der ausländischen Flagge<br />

erteilt. Der Vertrag unterliegt englischem<br />

Recht und enthält eine<br />

Schiedsgerichtsklausel, nach welcher<br />

Streitigkeiten gemäß der London<br />

Maritime Arbitration Association<br />

(LMMA) beigelegt werden sollen.<br />

Gerichtsstand ist London.<br />

Die MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG hat<br />

durch Bauvertrag vom 17.01.2005<br />

und dazugehöriger Addenda Nr. 1<br />

bis 7 und Novation Agreement vom<br />

18.03.2005 das auf der Schiffswerft<br />

Yang Fan Group Co. Ltd., Zhoushan,<br />

China, unter der Baunummer 2039<br />

fertig gestellte Containerschiff mit<br />

einer Stellplatzkapazität von etwa<br />

700 TEU namens MS „K-WATER“<br />

erworben. Die Ablieferung des Schiffes<br />

ist im April 2007 erfolgt. Der<br />

Baupreis beträgt US-$ 9.100.000 +<br />

€ 6.250.000. Das Schiff wird im Register<br />

von Hamburg sowie im Rahmen<br />

einer Bareboatcharterausflaggung<br />

im Register von Antigua und<br />

Barbuda geführt (Doppelregistrierung).<br />

Das Bundesamt für Seeschifffahrt<br />

und Hydrographie hat eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach §7 Flaggenrechtsgesetz<br />

zum Führen der<br />

ausländischen Flagge erteilt. Der<br />

Vertrag unterliegt englischem Recht<br />

und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />

nach welcher Streitigkeiten<br />

gemäß der London Maritime Arbitration<br />

Association (LMMA) beigelegt<br />

werden sollen. Gerichtsstand<br />

ist London.<br />

Die Hoheriff Container Schiffahrts<br />

GmbH&Co. KG hat durch Bauvertrag<br />

vom 17.01.2005 und dazu gehöriger<br />

Addenda 1 bis 2 sowie durch<br />

Novation Agreement vom 18.03.<br />

2005 das auf der Bauwerft Yang Fan<br />

Group Co. Ltd., Zhoushan, China,<br />

mit der Baunummer 2036 fertig gestellte<br />

Containerschiff mit einer<br />

Stellplatzkapazität von etwa 950 TEU<br />

namens MS „Hoheriff“ erworben.<br />

Die Ablieferung des Schiffes ist im<br />

Juli 2007 erfolgt. Der Baupreis beträgt<br />

US-$ 12.150.000 + € 8.150.000.<br />

Das Schiff wird im Register von<br />

Hamburg sowie im Rahmen einer<br />

Bareboatcharterausflaggung im Register<br />

von Antigua und Barbuda geführt<br />

(Doppelregistrierung). Das<br />

Bundesamt für Seeschifffahrt und<br />

Hydrographie hat eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />

zum Führen der ausländischen<br />

Flagge erteilt. Der Vertrag<br />

unterliegt englischem Recht<br />

und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />

nach welcher Streitigkeiten<br />

gemäß der London Maritime Arbitration<br />

Association (LMMA) beigelegt<br />

werden sollen. Gerichtsstand<br />

ist London.<br />

Die MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />

Co. KG hat durch Bauvertrag vom<br />

01.07.2006 (Baunummer JX 601)<br />

und dazugehörendem Addendum<br />

No. 1 das auf der Bauwerft Jiujiang<br />

Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co.<br />

Ltd., China, noch fertig zu stellende<br />

Mehrzweckfrachtschiff mit einer<br />

Tragfähigkeit von 12.000 tdw.<br />

Namens MS „SARAH FRIEDE-<br />

RICH“ erworben. Die Ablieferung<br />

des Schiffes soll im November<br />

2008 erfolgen. Der Baupreis beträgt<br />

US-$ 22.500.000. Geplant ist, dass<br />

das Schiff im Register von Bremen<br />

sowie im Rahmen einer Bareboatcharterausflaggung<br />

im Register von<br />

Colombo (Sri Lanka) geführt wird<br />

(Doppelregistrierung) und diesbezüglich<br />

vom Bundesamt für Seeschifffahrt<br />

und Hydrographie eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach §7 Flaggenrechtsgesetz<br />

zum Führen der ausländischen<br />

Flagge eingeholt wird.<br />

Der Bauvertrag unterliegt englischem<br />

Recht und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />

Gerichtsstand ist<br />

London.


Die MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co.<br />

KG hat durch Bauvertrag vom<br />

01.07.2006 (Bau-Nr. JX 602) und<br />

dazugehörendem Addendum No. 1<br />

das auf der Bauwerft Jiujiang Tongfang<br />

Jiangxin Shipbuilding Co. Ltd.,<br />

China, noch fertig zu stellende Mehrzweckfrachtschiff<br />

mit einer Tragfähigkeit<br />

von 12.000 tdw. Namens<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ erworben.<br />

Die Ablieferung des Schiffes<br />

soll im Januar 2009 erfolgen. Der<br />

Baupreis beträgt US-$ 22.500.000.<br />

Geplant ist, dass das Schiff im Register<br />

von Bremen sowie im Rahmen<br />

einer Bareboatcharterausflaggung<br />

im Register von Colombo (Sri<br />

Lanka) geführt wird (Doppelregistrierung)<br />

und diesbezüglich vom<br />

Bundesamt für Seeschifffahrt und<br />

Hydrographie eine Ausnahmegenehmigung<br />

nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />

zum Führen der ausländischen<br />

Flagge eingeholt wird. Der Bauvertrag<br />

unterliegt englischem Recht<br />

und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />

Gerichtsstand ist London.<br />

Alle Bauverträge enthalten übliche Regelungen<br />

für den Fall von Verspätungen<br />

in der Ablieferung der Schiffe und von<br />

Abweichungen von den vertraglich vereinbarten<br />

Spezifikationen, wonach die<br />

jeweilige Einschiffsgesellschaft das<br />

Recht hat, gegenüber der Werft vertraglich<br />

fixierte Kaufpreisminderungen<br />

bzw. Schadensersatzansprüche geltend<br />

zu machen (alle Bauverträge enthalten<br />

eine Regelung (jeweils Artikel 9 der<br />

Bauverträge), wonach dem Besteller<br />

Gewährleistungsansprüche gegen die<br />

Werft für die Zeit von zwölf Monaten<br />

nach Ablieferung des Schiffes zustehen.<br />

Bei allen fünf Schiffen handelt es sich<br />

um Neubauten, die von der Werft direkt<br />

an die jeweilige Einschiffsgesellschaft<br />

abgeliefert wurden bzw. noch werden.<br />

Weder den Prospektverantwortlichen<br />

bzw. den Gründungsgesellschaftern<br />

der Emittenten noch den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Emittenten<br />

noch der Treuhandgesellschaft noch dem<br />

Mittelverwendungskontolleur (Mittelverwendungstreuhänder)<br />

noch sonstigen<br />

Personen im Sinne von §12 Vermögensverkaufsprospektverordnung<br />

stand und steht das Eigentum oder eine<br />

dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />

zu.<br />

Bewertungsgutachten<br />

Es exiertieren keine Bewertungsgutachten<br />

für das Anlageobjekt (Anlageobjekt<br />

= Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften).<br />

Das umfangreiche<br />

Marktgutachten ist auszugsweise auf<br />

den Seiten 34 ff. abgebildet.<br />

Bereederungsvertrag<br />

Die Einschiffsgesellschaften haben Bereederungsverträge<br />

abgeschlossen und<br />

die unten aufgeführten Reeder mit der<br />

Bereederung des jeweiligen Schiffes<br />

beauftragt und dadurch das kommerzielle<br />

und technische Management der<br />

Schiffe an diese übertragen. Die Bereederungsverträge<br />

umfassen die Tätigkeiten<br />

und Rechtshandlungen für das<br />

jeweilige Schiff, die der Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei gewöhnlich mit<br />

sich bringt. Dazu gehören insbesondere<br />

die Beschäftigung des Schiffes, die<br />

Versorgung mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />

die Bemannung<br />

sowie die laufende Instandhaltung. Die<br />

Geschäftsführung des Vertragsreeders<br />

wird im Namen der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

oder in eigenem Namen<br />

die Handlungen vornehmen, die der<br />

Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich<br />

mit sich bringt und die im<br />

Interesse der Reederei erforderlich sind.<br />

Die Verträge unterliegen deutschem<br />

Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Streitigkeiten daraus werden durch ein<br />

Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung<br />

der German Maritime Arbitrations<br />

Association (GMAA) entschieden.<br />

Die MS “O.M. Aestatis“ GmbH&<br />

Co. KG hat die Reederei O. Marten<br />

GmbH&Co. KG mit Bereederungsvertrag<br />

vom 10.08.2007 beauftragt.<br />

Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung<br />

des MS „O.M. Aestatis“<br />

gem. §6 Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />

der Einschiffsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von<br />

2 % der nach handelsrechtlichen<br />

Vorschriften abgegrenzten Bruttofrachterträge<br />

einschließlich verdienter<br />

Hilfslöhne und Bergungsmaßnahmen<br />

(bei letzterem abzüglich<br />

der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />

entfallenden Anteile) oder<br />

Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle.<br />

Wird das Schiff in freier Fahrt<br />

eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />

für die Vergütung der Reiseüberschuss<br />

(Summe der Reiseerlöse abzüglich<br />

Schiffsreisekosten), vor Abzug<br />

von Zinsen, Steuern, Schiffbetriebskosten<br />

und Abschreibungen.<br />

Er erhält ferner eine Vergütung in<br />

Höhe von 3,75% vom ermittelten<br />

Reedereiüberschuss vor Zinsen,<br />

Gewerbesteuern und Abschreibungen.<br />

Dieser Reedereiüberschuss<br />

wird nach der gleichen Systematik<br />

ermittelt, wie er sich aus der Planrechnung<br />

der KG ergibt. Er erhält<br />

für die vorbereitende Bereederung<br />

eine Pauschalvergütung von<br />

€ 150.000, die bei Übernahme des<br />

Schiffes zur Zahlung fällig ist. Weiterhin<br />

erhält er für die Übernahme<br />

der Bauaufsicht während der Bauphase<br />

eine Pauschalvergütung von<br />

weiteren US-$ 250.000, die bei Beendigung<br />

der technischen Probefahrt<br />

des Schiffes entsteht und nach<br />

Übernahme des Schiffes durch die<br />

Gesellschaft zur Zahlung fällig ist.<br />

85


86<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Die MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG hat die<br />

K & K Schiffahrts GmbH & Co. KG<br />

mit Bereederungsvertrag vom<br />

10.08.2007 beauftragt. Der Vertragsreeder<br />

erhält für die Bereederung<br />

des MS „K-WATER“ gem. §6<br />

Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />

der Einschiffsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 2% der<br />

nach handelsrechtlichen Vorschriften<br />

abgegrenzten Bruttofrachterträge<br />

einschließlich verdienter Hilfslöhne<br />

und Bergungsmaßnahmen<br />

(bei letzterem abzüglich der etwa<br />

auf Kapitän und Mannschaft entfallenden<br />

Anteile) oder Pooleinnahmen<br />

sowie der Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle. Wird<br />

das Schiff in freier Fahrt eingesetzt,<br />

so ist Bemessungsgrundlage für<br />

die Vergütung der Reiseüberschuss<br />

(Summe der Reiseerlöse abzüglich<br />

Schiffsreisekosten), vor Abzug von<br />

Zinsen, Steuern, Schiffsbetriebskosten<br />

und Abschreibungen. Er erhält<br />

ferner eine Vergütung in Höhe<br />

von 3,52% vom ermittelten Reedereiüberschuss<br />

vor Zinsen, Gewerbesteuern<br />

und Abschreibungen.<br />

Dieser Reedereiüberschuss wird nach<br />

der gleichen Systematik ermittelt, wie<br />

er sich aus der Planrechnung der KG<br />

ergibt. Der Reeder erhält für die vorbereitende<br />

Bereederung eine Pauschalvergütung<br />

von € 100.000, die bei Übernahme<br />

des Schiffes zur Zahlung fällig<br />

ist. Weiterhin erhält er für die Übernahme<br />

der Bauaufsicht während der Bauphase<br />

eine Pauschalvergütung von weiteren<br />

US-$ 250.000, die bei Beendigung<br />

der technischen Probefahrt des<br />

Schiffes entsteht und nach Übernahme<br />

des Schiffes durch die Gesellschaft zur<br />

Zahlung fällig ist.


Die Hoheriff Container Schiffahrts<br />

GmbH& Co. KG hat die Reederei<br />

Rass GmbH&Co. KG mit Bereederungsvertrag<br />

vom 28.06.2007 und<br />

Addendum zum Bereederungsvertrag<br />

vom 30.06.2007 beauftragt. Der<br />

Vertragsreeder erhält für die Bereederung<br />

des MS „Hoheriff“ gem. §6<br />

Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />

der Einschiffsgesellschaft eine<br />

Vergütung in Höhe von 2% der nach<br />

handelsrechtlichen Vorschriften abgegrenzten<br />

Bruttofrachterträge einschließlich<br />

verdienter Hilfslöhne und<br />

Bergungsmaßnahmen (bei letzterem<br />

abzüglich der etwa auf Kapitän und<br />

Mannschaft entfallenden Anteile)<br />

oder Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle.<br />

Wird das Schiff in freier<br />

Fahrt eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />

für die Vergütung der Reiseüberschuss<br />

(Summe der Reiseerlöse<br />

abzüglich Schiffsreisekosten),<br />

vor Abzug von Zinsen, Steuern,<br />

Schiffsbetriebskosten und Abschreibungen.<br />

Er erhält ferner eine Vergütung<br />

in Höhe von 3,30% vom ermittelten<br />

Reedereiüberschuss vor<br />

Zinsen, Gewerbesteuern und Abschreibungen.<br />

Dieser Reedereiüberschuss wird nach<br />

der gleichen Systematik ermittelt, wie<br />

er sich aus der Planrechnung der KG<br />

ergibt. Er erhält für die vorbereitende<br />

Bereederung eine Pauschalvergütung<br />

von € 150.000, die bei Übernahme des<br />

Schiffes zur Zahlung fällig ist. Weiterhin<br />

erhält er für die Übernahme der Bauaufsicht<br />

während der Bauphase gem. §11<br />

Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages eine<br />

Pauschalvergütung von weiteren<br />

US-$ 250.000, die bei Beendigung der<br />

technischen Probefahrt des Schiffes<br />

entsteht und nach Übernahme des Schiffes<br />

durch die Gesellschaft zur Zahlung<br />

fällig ist.<br />

Die MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />

die MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG haben<br />

die Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG mit Bereederungsverträgen<br />

vom 10.08.2007 beauftragt. Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung des<br />

Schiffes MS „SARAH FRIEDERICH“ gem. §6 Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />

für die Laufzeit der Erstcharter ab voraussichtlich November 2008<br />

mit der Safmarine Container Lines, Belgien, inklusive Verlängerungsoption eine<br />

Vergütung in Höhe von 1,68% der nach handelsrechtlichen Vorschriften abgegrenzten<br />

Bruttofrachterträge einschließlich verdienter Hilfslöhne und Bergungsmaßnahmen<br />

(bei letzterem abzüglich der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />

entfallenden Anteile) oder Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle. Diese Vergütung erhöht sich ab der Anschlusscharter<br />

dauerhaft auf 2,25%. Wird das Schiff in freier Fahrt eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />

für die Vergütung der Reiseüberschuss (Summe der Reiseerlöse<br />

abzüglich Schiffsreisekosten), vor Abzug von Zinsen, Steuern, Schiffsbetriebskosten<br />

und Abschreibungen. Er erhält ferner eine Vergütung in Höhe<br />

von 2,73% vom ermittelten Reedereiüberschuss vor Zinsen, Gewerbesteuern<br />

und Abschreibungen. Dieser Reedereiüberschuss wird nach der gleichen Systematik<br />

ermittelt, wie er sich aus der Planrechnung der KG ergibt. Diese Vergütung<br />

erhöht sich ab der Anschlusscharter dauerhaft auf 3,70%.<br />

Für die Bereederung des Schiffes MS „SENTA FRIEDERICH“ erhält der Vertragsreeder<br />

gem. §6 Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages für die Laufzeit der Erstcharter<br />

ab voraussichtlich Januar 2009 mit der Safmarine Container Lines, Belgien,<br />

inklusive Verlängerungsoption eine Vergütung in Höhe von 1,68% der nach handelsrechtlichen<br />

Vorschriften abgegrenzten Bruttofrachterträge einschließlich verdienter<br />

Hilfslöhne und Bergungsmaßnahmen (bei letzterem abzüglich der etwa auf Kapitän<br />

und Mannschaft entfallenden Anteile) oder Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />

für Zeitausfälle. Diese Vergütung erhöht sich ab der Anschlusscharter<br />

dauerhaft auf 2,25%. Wird das Schiff in freier Fahrt eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />

für die Vergütung der Reiseüberschuss (Summe der Reiseerlöse<br />

abzüglich Schiffsreisekosten), vor Abzug von Zinsen, Steuern, Schiffsbetriebskosten<br />

und Abschreibungen. Er erhält ferner eine Vergütung in Höhe von 2,71% vom<br />

ermittelten Reedereiüberschuss vor Zinsen, Gewerbesteuern und Abschreibungen.<br />

Diese Vergütung erhöht sich ab der Anschlusscharter dauerhaft auf 3,64%.<br />

Sind die Schiffe in einem Geschäftsjahr mehr als 30 Tage beschäftigungslos, so<br />

erhält der Vertragsreeder ab dem 31. Tag von der Einschiffsgesellschaft eine tägliche<br />

Aufwandsentschädigung von US-$ 150.<br />

Er erhält für die vorbereitende Bereederung eine Pauschalvergütung von jeweils<br />

€ 100.000, die bei Übernahme des jeweiligen Schiffes zur Zahlung fällig ist. Weiterhin<br />

erhält er für die Übernahme der Bauaufsicht während der Bauphase eine Pauschalvergütung<br />

von jeweils weiteren € 200.000, die bei Beendigung der technischen<br />

Probefahrt des Schiffes entsteht und nach Übernahme des Schiffes durch die Gesellschaft<br />

zur Zahlung fällig ist.<br />

87


88<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Gemäß §6 Ziff. 3 des jeweiligen Bereederungsvertrages<br />

erhält jeder Vertragsreeder<br />

im Falle des Verkaufs oder des<br />

Totalverlustes des jeweiligen Schiffes<br />

eine Kommission in Höhe von 1% des<br />

Brutto-Verkaufserlöses oder aus der<br />

Brutto-Versicherungsentschädigung.<br />

Zusätzlich erhält der Vertragsreeder im<br />

Jahr des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />

als Vorabgewinn jeweils eine abschließende<br />

Vergütung von 2,5% des<br />

Brutto-Verkaufserlöses oder aus der<br />

Brutto-Versicherungsentschädigung,<br />

sofern die beigetretenen Kommanditisten<br />

bis zum Verkauf oder Totalverlust des<br />

Schiffes mindestens eine durchschnittliche<br />

Vorsteuerrendite (IRR) von 8% p.a.<br />

erzielt haben. Die Reederei Eugen Friederich<br />

GmbH&Co. KG erhält bei Verkauf<br />

der Schiffe MS „SARAH FRIEDE-<br />

RICH“ bzw. MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

zudem bis zur Vollendung der Liquidation<br />

der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

eine Liquidationsvergütung in Höhe von<br />

€ 20.000 p.a.<br />

Neben den vorstehend genannten Vergütungen<br />

werden nur solche Kosten erstattet,<br />

die in außerordentlichen Fällen<br />

(z.B. Havarien, notwendige Inspektionsreisen<br />

ins Ausland) anfallen, sowie die<br />

Kfz-Kosten, die Telekommunikationskosten<br />

und die notwendigen Inspektionen<br />

im Ausland (§6 Ziff. 5 des Bereederungsvertrages).<br />

Charterverträge/ Poolvertrag<br />

Die Einschiffsgesellschaften haben folgende<br />

Charterverträge abgeschlossen:<br />

Für das MS „O.M. Aestatis“ besteht<br />

seit April 2007 für sechs Monate<br />

+/– 21 Tage eine Festchartervereinbarung<br />

mit der CMA CGM,<br />

Marseille, Frankreich. Die vereinbarte<br />

Brutto-Zeitcharterrate beträgt<br />

US-$ 8.500 abzüglich 4,75% Kommission<br />

je Einsatztag. Der Chartervertrag<br />

datiert vom 03.04.2007. Der<br />

Chartervertrag enthält eine Austrittsklausel<br />

für den Charterer für den<br />

Fall, dass das Schiff mindestens 45<br />

Tage nicht einsatzfähig war oder<br />

wenn absehbar ist, dass Ausfallzeiten<br />

von mehr als 45 Tagen zu erwarten<br />

sind. Die Vereinbarung unterliegt<br />

englischem Recht und enthält<br />

eine Schiedsgerichtsklausel. Danach<br />

werden Uneinigkeiten in Verbindung<br />

mit dem Chartervertrag nach den<br />

Schiedsregeln der London Maritime<br />

Arbitrators Association (LMAA) beigelegt.<br />

Schiedsort ist London.<br />

Eine von uns bei der Wirtschaftsauskunftei<br />

DYNAMAR B.V., Alkmaar/Niederlanden,<br />

eingeholte Bonitätsauskunft<br />

vom 09.05.2007 bestätigt der CMA<br />

CGM bei einer Bonitätsindex-Skala von<br />

„1“ (bester Wert: sehr geringfügiges<br />

Ausfallrisiko) bis „10“ (schlechtester<br />

Wert: unmittelbar drohende Ausfallgefahr),<br />

einen Wert für das overall rating<br />

von „1–2“ und damit eine überdurchschnittlich<br />

gute bis sehr gute Performance.<br />

Das MS „K-WATER“ ist seit Juli<br />

2007 für mindestens sieben und<br />

maximal acht Monate an die MCL<br />

<strong>Feeder</strong>s Ltd., Marshall Islands, fest<br />

verchartert. Die vereinbarte Brutto-<br />

Zeitcharterrate beträgt US-$ 9.400<br />

je Einsatztag. Danach besteht für den<br />

Charterer eine Option auf eine Anschlusscharter<br />

für weitere mindestens<br />

sieben und maximal acht Monate<br />

zu einer Brutto-Zeitcharterrate<br />

von US-$ 9.975 pro Einsatztag.<br />

Der Chartervertrag enthält eine Austrittsklausel<br />

für den Charterer für den<br />

Fall, dass das Schiff mindestens 30<br />

Tage nicht einsatzfähig war. Die Vereinbarung<br />

unterliegt englischem<br />

Recht. Über Streitigkeiten entscheidet<br />

danach ein Schiedsgericht.<br />

Schiedsort ist London.<br />

Das MS „Hoheriff“ ist ab Übernahme,<br />

die im Juli 2007 erfolgt ist, durch<br />

Addendum Nr. 4 vom 18.05.2006<br />

zum Poolvertrag zum sog. „900 TEU<br />

Zhoushan Pool“ vom 23.11.2004<br />

auf unbefristete Zeit als Poolmitglied<br />

beigetreten. Es wird mit Poolraten<br />

in Höhe von US-$ 11.125 abzüglich<br />

5% Kommission je Einsatztag gerechnet.<br />

Dem Pool sind neben dem<br />

MS „Hoheriff“ noch weitere 16 Poolpartner<br />

beigetreten. Ebenfalls dem<br />

Pool als Poolmanager und alleiniger<br />

Befrachtungsmakler für die dem Pool<br />

angehörenden Schiffe beigetreten<br />

ist die GB Shipping & Chartering<br />

GmbH, die für ihre Tätigkeit von jedem<br />

Poolmitglied eine Pauschalvergütung<br />

von 1,25% des Poolergebnisses<br />

erhält. Für den Poolmanager<br />

liegt eine Bankauskunft einer großen<br />

auf die Finanzierung von Schiffskrediten<br />

spezialisierten Bank vor. Diese<br />

bestätigt, dass der Poolmanager nur<br />

erfüllbare Verpflichtungen eingeht<br />

und geordnete finanzielle Verhältnisse<br />

aufweist. Das Schifffahrtsunternehmen<br />

wird als kompetent<br />

eingestuft.


Der Beitritt zu dem Einnahmepool<br />

und somit die Poolung der Reiseüberschüsse<br />

(Poolergebnis) der in<br />

dem Pool befindlichen Schiffe erfolgte<br />

zum Zwecke des Risikoausgleichs.<br />

Unter dem Poolergebnis<br />

im Sinne des Poolvertrages versteht<br />

sich die Summe der Erlöse der<br />

Schiffe (u. a. Zeitchartermieten,<br />

Frachten, Ballastboni, Fehlfrachten,<br />

Überliegegelder, sog. Surcharges,<br />

Bergungskosten) abzüglich der<br />

Schiffsreisekosten (u. a. Befrachtungskommissionen,<br />

Ladekosten,<br />

Löschkosten, Hafenkosten, Kanal-<br />

Passage-Gebühren, Bunkerkosten<br />

inkl. Anlaufkosten, Agenturkommissionen,<br />

Eilgelder, Prämien für Extra-<br />

Versicherungen, reisebezogene Seefunk-,<br />

Telefon- und Telexkosten).<br />

Nicht zu den zu poolenden Erträgen<br />

gehören sämtliche Erlöse, die im Zusammenhang<br />

mit der Veräußerung<br />

eines Schiffes entstehen oder als<br />

Ersatz für den Totalverlust an eine<br />

der Einschiffsgesellschaften gezahlt<br />

werden. An dem Poolergebnis sind<br />

die dem Pool angehörenden Schiffe<br />

pro Einsatztag, an welchem das jeweilige<br />

Schiff mit einer Beschäftigung<br />

zur Verfügung gestanden hat,<br />

zu gleichen Teilen beteiligt. Einsatztage,<br />

an denen das Schiff nur teilweise<br />

mit einer Beschäftigung zur<br />

Verfügung gestanden hat, werden<br />

mit den entsprechenden Einsatzstunden<br />

bei der o.g. Verteilung der<br />

Reiseüberschüsse berücksichtigt.<br />

Für solche Schiffe, welche dem Poolmanager<br />

ohne Beschäftigung oder<br />

für Positionierungsreisen zur Verfügung<br />

gestanden haben, ermäßigt<br />

sich das vorgenannte anteilige Poolergebnis<br />

nicht. Der Poolvertrag kann<br />

erstmals auf den 31.12.2012 mit<br />

einer Frist von drei Monaten auf diesen<br />

Termin gekündigt werden. Die<br />

Poolmitgliedschaft verlängert sich<br />

jeweils um ein weiteres Jahr, falls<br />

dieser nicht mit der vorstehenden<br />

Frist gekündigt wird.<br />

Ein Ausschluss aus dem Pool, ohne<br />

dass es einer Kündigung bedarf, erfolgt,<br />

wenn ein Gläubiger bei einem<br />

Poolmitglied die Zwangsvollstrekkung<br />

betreibt, wenn über das Vermögen<br />

eines Poolmitglieds das<br />

Konkurs- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />

bzw. Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder die Eröffnung<br />

des Verfahrens mangels Masse<br />

abgelehnt wird, im Zeitpunkt des<br />

Totalverlustes des Schiffes, im Falle<br />

des Umbaus des Schiffes sowie<br />

beim Verkauf des Schiffes.<br />

Für MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

gibt es eine feste Zeitcharter-Zusage<br />

mit Datum vom 25.07.2007;<br />

demnach sind die Schiffe ab ihrer<br />

Übernahme, die für November 2008<br />

(MS „SARAH FRIEDERICH“) und<br />

für Januar 2009 (MS „SENTA FRIE-<br />

DERICH“) vorgesehen ist, für 60<br />

Monate +/– 60 Tage an die Safmarine<br />

Container Lines, Belgien, fest<br />

verchartert. Die vereinbarte Zeitcharterrate<br />

beträgt US-$ 10.625 je Einsatztag<br />

abzgl. 1,25% Befrachtungskommission.<br />

Darüber hinaus besteht<br />

noch ein Optionsrecht des Charterers,<br />

die Charterlaufzeit um weitere drei<br />

Jahre zu einer Rate von US-$ 10.625<br />

je Einsatztag in den ersten zwei Jahren<br />

und zu einer Rate von US-$ 11.500<br />

je Einsatztag im dritten Jahr, jeweils<br />

abzgl. 1,25 % Befrachtungskommission,<br />

zu verlängern. Die Charterzusage<br />

unterliegt englischem Recht.<br />

Eine von uns bei der Wirtschaftsauskunftei<br />

Infospectrum, Oxford, UK, eingeholte<br />

Bonitätsauskunft vom 23.02.<br />

2007 bestätigt der Safmarine Container<br />

Lines NV bei einer Bonitätsindex-Skala<br />

von „1“ (bester Wert: sehr geringfügiges<br />

Ausfallrisiko) bis „10“ (schlechtester<br />

Wert: unmittelbar drohende Ausfallgefahr),<br />

einen Wert für das overall<br />

rating von „2“ und damit eine überdurchschnittlich<br />

gute Performance.<br />

89


90<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Platzierungsgarantie<br />

In Höhe des zur Zeichnung verfügbaren Kommanditkapitals zzgl. 5% Agio liegt<br />

der Beteiligungsgesellschaft eine Platzierungsgarantie der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH vor. Die Garantiegeberin verpflichtet sich hier, spätestens zum 31.12.2010<br />

für gegebenenfalls nicht gezeichnetes Kommanditkapital als Gesellschafter der<br />

Beteiligungsgesellschaft beizutreten oder Dritte beitreten zu lassen. Folglich ist eine<br />

<strong>Real</strong>isierung des Gesamtangebots unabhängig von der Anzahl der beigetretenen<br />

Kommanditisten und der Summe des gezeichneten Kommanditkapitals möglich.<br />

Die Übernahme einer stillen Beteiligung steht einem Beitritt als Kommanditist gleich.<br />

Die Inanspruchnahme des Garantiegebers ist insoweit ausgeschlossen, als dieser<br />

der Beteiligungsgesellschaft binnen gleicher Frist anteilige Freihalte- oder Übernahmeerklärungen<br />

bezüglich dieser Platzierungsgarantie von Kommanditisten oder<br />

stillen Beteiligten der Einschiffsgesellschaften vorlegt und diese Freihalte- oder<br />

Übernahmeerklärungen spätestens bis zum 31.12.2010 tatsächlich erfüllt sind.<br />

Die Platzierungsgarantie unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Bei Streitigkeiten daraus werden diese nach der Schiedsgerichtsordunung der<br />

Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) entschieden.<br />

Über die Ownership Emissionshaus GmbH liegt eine Bankauskunft einer großen<br />

auf die Finanzierung von Schiffskrediten spezialisierten Bank vom 01.08.2007 vor.<br />

Diese bestätigt, dass die bei der Bank unterhaltenen Konten im Rahmen getroffener<br />

Vereinbarungen ordnungsgemäß geführt werden.<br />

Vertriebsvereinbarung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat am 12.08.2007 mit der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH (im Folgenden auch „Vertriebsgesellschaft“ genannt) eine Vereinbarung über<br />

die Vermittlung von Eigenkapital abgeschlossen. Die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH erhält von der Beteiligungsgesellschaft für ihre Leistungen gemäß dieser<br />

Vereinbarung keine Vergütung.<br />

Der Vertriebsgesellschaft wurde durch jede Einschiffsgesellschaft per Vertriebsvereinbarung<br />

vom 10.08.2007 im Zuge der Erhöhung des Kommanditkapitals der Einschiffsgesellschaften<br />

die Vermittlung von Treugebern/Investoren übertragen. Gemäß<br />

diesen Vertriebsvereinbarungen auf Ebene der Einschiffsgesellchaften erhält die<br />

Vertriebsgesellschaft für ihre Vermittlungsleistungen (Projektierung, Marketing,<br />

Emissionskosten) einschließlich etwaiger Fremdkosten folgende Vergütungen: von<br />

der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG € 850.000 und das Agio in Höhe von 5%<br />

des für diese Gesellschaft einzuwerbenden Fondskapitals (= € 327.500), von der<br />

MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 850.000 und das Agio in Höhe<br />

von 5% des einzuwerbenden Fondskapitals (= € 330.000), von der Hoheriff Container<br />

Schiffahrts GmbH&Co. KG € 1.350.000 und das Agio in Höhe von 5% des<br />

einzuwerbenden Fondskapitals (= € 520.000), von der MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 1.450.000 und das Agio in Höhe von 5 %<br />

des einzuwerbenden Fondskapitals (= € 562.500) sowie von der MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG eine Vergütung von € 1.470.000<br />

und das Agio in Höhe von 5% des einzuwerbenden Fondskapitals (= € 565.000).<br />

Im Falle der Erhöhung des einzuwerbenden Fondskapitals gemäß §3 Ziff. 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages der jeweiligen Einschiffsgesellschaft erhält die Vertriebsgesellschaft<br />

19% des zusätzlich eingeworbenen Kommanditkapitals und das Agio.<br />

Der Anspruch entsteht nach wirksamem Beitritt des Treugebers/Investors und ist<br />

nach Eingang des jeweils gezeichneten<br />

Kommanditkapitals bei der Schifffahrtsgesellschaft<br />

fällig. Die vorstehend<br />

genannte Vergütung versteht sich zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen für<br />

Vermittlungsleistungen sowie Agio für<br />

die Vertriebsgesellschaft beläuft sich<br />

auf € 8.275.000. Der überwiegende<br />

Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />

der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH für Vermittlungsleistungen zu.<br />

Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />

des im Eigentum der Gesellschaft<br />

stehenden Schiffes erhält die<br />

Vertriebsgesellschaft als Vorabgewinn<br />

5% des sich aus dem Verkauf oder der<br />

Versicherungsentschädigung ergebenden<br />

Bruttoerlöses gemäß §6 Ziff. 2 der<br />

jeweiligen Vertriebsvereinbarung in Verbindung<br />

mit §12 Ziff. 2 des jeweiligen<br />

Gesellschaftsvertrages der Einschiffsgesellschaften.<br />

Dies gilt jedoch nur dann,<br />

wenn die Kommanditisten bis zum Verkauf<br />

oder Totalverlust des Schiffes eine<br />

durchschnittliche Vorsteuerrendite von<br />

mindestens 8% p.a. erzielt haben. Für<br />

die Vertriebsvereinbarungen gilt deutsches<br />

Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Streitigkeiten werden nach der Deutschen<br />

Institution für Schiedsgerichtsbarkeit<br />

e.V. (D<strong>IS</strong>) entschieden.


Konzeption, Aufbereitung<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

nimmt als Gesellschafterin der Einschiffsgesellschaften<br />

die Konzeption, die Aufbereitung<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten<br />

und die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

vor. Für diese Gesellschafterleistung<br />

kann sie gemäß §12 Ziff. 1 des jeweiligen<br />

Gesellschaftsvertrages einmalig und<br />

jeweils als Vorabgewinn von der MS<br />

“O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG einen<br />

Betrag von € 390.000, von der MS<br />

K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&<br />

Co. KG einen Betrag von € 400.000, von<br />

der Hoheriff Container Schiffahrts<br />

GmbH & Co. KG einen Betrag von<br />

€ 620.000, von der MS „SARAH FRIE-<br />

DERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&<br />

Co. KG sowie von der MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG jeweils einen Betrag von<br />

€ 680.000 beziehen. Das Entnahmerecht<br />

richtet sich nach §13 Ziff. 3 des<br />

jeweiligen Gesellschaftsvertrages.<br />

Finanzierung<br />

Führende auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />

spezialisierte norddeutsche<br />

Geschäftsbanken haben den Einschiffsgesellschaften<br />

Kredite mit folgenden<br />

Inhalten zugesagt:<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH & Co. KG:<br />

Als langfristige Endfinanzierung wurde der Einschiffsgesellschaft mit Datum<br />

vom 27.06.2005 von einer deutschen, auf die Vergabe von Schiffskrediten spezialisierten<br />

Geschäftsbank ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt<br />

€ 9.000.000 gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte zum Zeitpunkt<br />

der Übergabe des Schiffes in Euro. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass das<br />

Darlehen bis zu 25% auch in Japanischen Yen oder bis zu 50% auch in anderen<br />

Fremdwährungen, jedoch insgesamt nur in Höhe von insgesamt 50% in<br />

Anspruch genommen werden kann. Die Bestimmung bzw. der Wechsel der<br />

Darlehenswährung kann nur bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode<br />

auf Basis des am Umwandlungstag festgestellten bzw.<br />

durch ein Devisentermingeschäft gesicherten Geld- bzw. Briefkurses vorgenommen<br />

werden. Die gem. Darlehensvertrag vereinbarten Tilgungsraten werden<br />

auf Basis des vorgenannten Kurses umgerechnet. Die Bank wird auf Basis<br />

des jeweiligen Euro-Referenzkurses der in Anspruch genommenen Fremdwährung(en)<br />

jeweils drei Bankarbeitstage vor Ende einer Zinsperiode die jeweilige<br />

Gesamtinanspruchnahme in Leitwährung ermitteln. Das Schiffshypothekendarlehen<br />

ist in 58 gleich hohen vierteljährlichen Tilgungsraten zu je € 152.500<br />

und einer Schlussrate von € 155.000 zurückzuzahlen. Die erste Tilgungsrate<br />

ist spätestens sechs Monate nach Auszahlung des Darlehens fällig und zahlbar.<br />

Die finanzierende Bank erhebt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />

von € 31.500 fällig und zahlbar bei Valutierung des Darlehens, spätestens am<br />

31.03.2007. Diese ist auch dann zu zahlen, wenn das Darlehen aus von der<br />

Bank nicht zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung<br />

gelangt. Auf die jeweils nicht in Anspruch genommenen Teile des Darlehens<br />

wird eine Zusageprovision von 0,25% p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der<br />

dem Darlehensnehmer mit Darlehensvertrag der Bank vom 27.06.2005 für das<br />

Schiff gewährten Bauzeitfinanzierung werden im Rahmen dieser Regelung so<br />

behandelt, als wären sie als Teil des Darlehens in Anspruch genommen worden.<br />

Die Berechnung der Zusageprovision hat mit Datum der Annahme des Darlehensvertrages<br />

begonnen. Die Zusageprovision ist vierteljährlich nachträglich<br />

sowie bei Valutierung des Darlehens fällig und zahlbar. Als Sicherheit für die<br />

Endfinanzierung dienen der Bank ein abstraktes Schuldversprechen durch die<br />

Einschiffsgesellschaft und deren Komplementärin in Höhe von € 10.800.000<br />

(= 120% und des Darlehensbetrages), besichert durch eine Schiffshypothek<br />

an erster Rangstelle zu Gunsten der Bank, eingetragen im Schiffsregister des<br />

MS „O.M. Aestatis“. Weiter dienen als Sicherheit die Abtretung sämtlicher<br />

Zahlungsansprüche aus der aktuellen und künftigen Beschäftigung des Schiffes,<br />

die Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb<br />

abzuschließenden Versicherungen sowie eine Chartergarantie in Höhe<br />

von € 1.260.000 zur Sicherstellung einer Tagesrate in Höhe von € 7.000 (brutto)<br />

für den Zeitraum ab Ablieferung des Schiffes bis zur vollständigen Rückführung<br />

des Darlehens zur Eigenkapitalvorfinanzierung vom 27.06.2005.<br />

91


92<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Für den gesamten Darlehensbetrag von<br />

€ 9.000.000 wurde der Zins ab Ablieferung<br />

des Schiffes im Dezember 2006<br />

wie folgt festgeschrieben: für die Zeit<br />

vom 18.12.2006 bis 19.03.2007 auf<br />

5,22% p.a., für die Zeit vom 19.03.2007<br />

bis zum 18.06.2007 auf 5,42 % p.a. und<br />

für die Zeit vom 18.06.2007 bis zum<br />

28.09.2007 für einen Betrag von<br />

€ 8.847.500 auf 5,69% p.a.<br />

Gemäß Darlehensvertrag vom<br />

27.06.2005 hat die Einschiffsgesellschaft<br />

auch eine Bauzeitfinanzierung mit<br />

derselben Bank von US-$ 5.460.000<br />

und € 3.625.000 während der Bauzeit<br />

in Anspruch genommen. Diese wurde<br />

bei Abnahme des Schiffes durch die<br />

Endfinanzierung abgelöst.<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank mit Datum vom<br />

27.06.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />

Höhe von € 5.350.000. Der Betrag wurde<br />

bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />

Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />

bis zum 30.12.2007. Das Darlehen ist<br />

analog zu den Einzahlungsterminen des<br />

Kommanditkapitals in Beträgen von mindestens<br />

€ 100.000 zu tilgen. Die finanzierende<br />

Bank erhebt eine einmalige<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />

€ 26.750; diese war bei Auszahlung des<br />

Darlehens, spätestens am 31.03.2007,<br />

fällig und zahlbar und ist auch dann fällig<br />

und zahlbar, wenn das Darlehen aus<br />

Gründen, die nicht von der Bank zu vertreten<br />

sind, nicht oder nur teilweise zur<br />

Auszahlung kommt. Auf die jeweils nicht<br />

in Anspruch genommenen Teile des Darlehens<br />

wird eine Zusageprovision von<br />

0,25% p.a. berechnet. Inanspruchnahmen<br />

der dem Darlehensnehmer mit Darlehensvertrag<br />

der Bank vom 27.06.2005<br />

für das Schiff gewährten Bauzeitfinanzierung<br />

werden im Rahmen dieser Regelung<br />

so behandelt, als wären Sie als<br />

Teil des Darlehens in Anspruch genommen<br />

worden.<br />

Als Sicherheit für die Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals dienen der<br />

Bank ein abstraktes Schuldversprechen<br />

durch die Einschiffsgesellschaft in Höhe<br />

von € 6.420.000 (= 120% und des Darlehensbetrages),<br />

besichert durch eine<br />

Schiffshypothek an zweiter Rangstelle<br />

zu Gunsten der Bank, eingetragen<br />

im Schiffsregister des MS „O.M. Aestatis“.<br />

Weiter dienen als Sicherheit die<br />

Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />

der Darlehensnehmerin gegen die<br />

Ownership Emissionshaus GmbH und<br />

die Herren Thomas Wenzel und Olaf<br />

Pankow aus der zu Gunsten der<br />

Darlehensnehmerin von diesen übernommenen<br />

Platzierungsgarantie vom<br />

22.06.2007 über € 2.675.000 sowie<br />

die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />

der Einschiffsgesellschaft gegen<br />

weitere Garantiegeber aus der zu ihren<br />

Gunsten übernommenen weiteren<br />

Platzierungsgarantie über € 2.675.000,<br />

die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />

der Einschiffsgesellschaft gegen<br />

die der Gesellschaft beigetretenen<br />

und/oder beitretenden Kommanditisten<br />

und/oder Stillen Gesellschafter auf Einzahlung<br />

der jeweiligen Beteiligung, die<br />

bereits oben im Abschnitt zur Endfinanzierung<br />

genannte Chartergarantie in<br />

Höhe von € 1.260.000, die Abtretung<br />

sämtlicher Zahlungsansprüche aus der<br />

aktuellen und künftigen Beschäftigung<br />

des Schiffes sowie die Abtretung sämtlicher<br />

Ansprüche aus den für das Schiff<br />

und den Schiffsbetrieb abzuschließenden<br />

Versicherungen.<br />

Die Zinsen sind für den gesamten Darlehensbetrag<br />

von € 5.350.000 seit der<br />

Ablieferung des Schiffes im Dezember<br />

2006 wie folgt festgeschrieben worden:<br />

vom 18.12.2006 bis zum 19.03.2007<br />

auf 5,20% p.a., vom 19.03.2007 bis zum<br />

20.04.2007 auf 5,35%, vom 20.04.2007<br />

bis zum 29.06.2007 auf 5,40% p.a.,<br />

vom 29.06.2007 bis zum 31.08.2007<br />

auf 5,63% p.a. und vom 31.08.2007<br />

bis zum 30.11.2007 auf 6,2%.


MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG:<br />

Als langfristige Endfinanzierung wurde der Einschiffsgesellschaft mit Datum<br />

vom 25.07.2005 von einer deutschen, auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />

spezialisierten Geschäftsbank ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt<br />

€ 9.000.000 gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte zum<br />

Zeitpunkt der Übergabe des Schiffes in Euro. Der Darlehensvertrag sieht vor,<br />

dass das Darlehen bis zu 25% auch in Japanischen Yen oder bis zu 50% auch<br />

in anderen Fremdwährungen, jedoch insgesamt nur in Höhe von insgesamt 50%<br />

in Anspruch genommen werden kann. Der Wechsel der Darlehenswährung<br />

kann nur bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode erfolgen.<br />

Die Bestimmung bzw. der Wechsel der Darlehenswährung kann nur<br />

bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode auf Basis<br />

des am Umwandlungstag festgestellten bzw. durch ein Devisentermingeschäft<br />

gesicherten Geld- bzw. Briefkurses vorgenommen werden. Die gem. Darlehensvertrag<br />

vereinbarten Tilgungsraten werden auf Basis des vorgenannten Kurses<br />

umgerechnet. Die Bank wird auf Basis des jeweiligen Euro-Referenzkurses der<br />

in Anspruch genommenen Fremdwährung(en) jeweils drei Bankarbeitstage vor<br />

Ende einer Zinsperiode die jeweilige Gesamtinanspruchnahme in Leitwährung<br />

ermitteln. Das Schiffshypothekendarlehen ist in 58 gleich hohen vierteljährlichen<br />

Tilgungsraten zu je € 152.500 und einer Schlussrate von € 155.000 zurückzuzahlen.<br />

Die erste Tilgungsrate ist spätestens sechs Monate nach Auszahlung<br />

des Darlehens fällig und zahlbar. Die finanzierende Bank erhebt eine<br />

pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 31.500 fällig und zahlbar bei Valutierung<br />

des Darlehens, spätestens am 30.10.2007. Diese ist auch dann zu<br />

zahlen, wenn das Darlehen aus von der Bank nicht zu vertretenden Gründen<br />

ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gelangt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />

genommenen Teile des Darlehens wird eine Zusageprovision von 0,25%<br />

p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der dem Darlehensnehmer mit Darlehensvertrag<br />

der Bank vom 25.07.2005 gewährten Bauzeitfinanzierung werden im<br />

Rahmen dieser Regelung so behandelt, als wären sie als Teil des Darlehens in<br />

Anspruch genommen worden. Die Berechnung der Zusageprovision hat mit<br />

Datum der Annahme des Darlehensvertrages begonnen. Die Zusageprovision<br />

ist vierteljährlich nachträglich sowie bei Valutierung des Darlehens fällig und<br />

zahlbar. Als Sicherheit für die Endfinanzierung dienen der Bank ein abstraktes<br />

Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft und deren Komplementärin<br />

in Höhe von € 10.800.000 (= 120% und des Darlehensbetrages), besichert<br />

durch eine Schiffshypothek an erster Rangstelle zu Gunsten der Bank,<br />

eingetragen im Schiffsregister des MS „K-WATER“. Weiter dienen als Sicherheit<br />

die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der aktuellen und künftigen<br />

Beschäftigung des Schiffes, die Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den<br />

für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen sowie<br />

eine Chartergarantie in Höhe von € 2.980.000 u.a. der Herren Jens Knüppel<br />

und Jörg Krüger, zur Sicherstellung einer Tagesrate in Höhe von € 7.000 (brutto)<br />

für den Zeitraum ab Ablieferung des Schiffes bis zur vollständigen Rückführung<br />

des Darlehens zur Eigenkapitalvorfinanzierung vom 25.07.2005.<br />

93


94<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Für den gesamten Darlehensbetrag von<br />

€ 9.000.000 wurde der Zins für die Zeit<br />

vom 10.04.2007 bis 10.05.2007 auf<br />

5,38 % p. a, vom 10.05.2007 bis<br />

10.08.2007 auf 5,58% p.a., für die Zeit<br />

vom 10.08.2007 bis zum 10.09.2007<br />

auf 5,65 % und vom 10.09.2007 bis<br />

10.10.2007 auf 6,01% p.a. gebunden.<br />

Gemäß Darlehensvertrag vom 25.07.2005<br />

hat die Einschiffsgesellschaft auch eine<br />

Bauzeitfinanzierung mit derselben Bank<br />

in Höhe von US-$ 5.460.000 und<br />

€ 3.625.000 während der Bauzeit in<br />

Anspruch genommen. Diese wurde bei<br />

Abnahme des Schiffes durch die Endfinanzierung<br />

abgelöst.<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank mit Datum vom<br />

25.07.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />

Höhe von € 5.350.000. Der Betrag wurde<br />

bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />

Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />

bis zum 30.06.2008. Bis zum 30.12.2007<br />

ist ein Betrag von mindestens<br />

€ 2.050.000 und bis zum 30.06.2008<br />

ein Betrag von € 3.300.00 zur Rückzahlung<br />

fällig. Die finanzierende Bank<br />

erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von € 26.750; diese ist<br />

bei Auszahlung des Darlehens, spätestens<br />

am 30.10.2007, fällig und zahlbar<br />

und ist auch dann fällig und zahlbar,<br />

wenn das Darlehen aus Gründen, die<br />

nicht von der Bank zu vertreten sind,<br />

nicht oder nur teilweise zur Auszahlung<br />

kommt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />

genommenen Teile des Darlehens<br />

wird eine Zusageprovision von<br />

0,25% p.a. berechnet. Inanspruchnahmen<br />

der dem Darlehensnehmer mit<br />

Darlehensvertrag der Bank vom<br />

27.06.2005 für das Schiff gewährten<br />

Bauzeitfinanzierung werden im Rahmen<br />

dieser Regelung so behandelt, als<br />

wären Sie als Teil des Darlehens in Anspruch<br />

genommen worden.<br />

Als Sicherheit für die Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals dienen der<br />

Bank ein abstraktes Schuldversprechen<br />

durch die Einschiffsgesellschaft in Höhe<br />

von € 6.420.000 (= 120% und des Darlehensbetrages),<br />

besichert durch eine<br />

Schiffshypothek an zweiter Rangstelle<br />

zu Gunsten der Bank, eingetragen im<br />

Schiffsregister des MS „K-WATER“. Weiter<br />

dienen als Sicherheit die Abtretung<br />

der Rechte und Ansprüche der Darlehensnehmerin<br />

gegen die Ownership<br />

Emissionshaus GmbH und die Herren<br />

Thomas Wenzel und Olaf Pankow aus<br />

der zu Gunsten der Darlehensnehmerin<br />

von diesen übernommenen Platzierungsgarantie<br />

über € 2.675.000 sowie<br />

die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />

der Einschiffsgesellschaft gegen<br />

weitere Garantiegeber aus der<br />

zu ihren Gunsten übernommenen<br />

weiteren Platzierungsgarantie über<br />

€ 2.675.000, die Abtretung der Rechte<br />

und Ansprüche der Einschiffsgesellschaft<br />

gegen die der Gesellschaft<br />

beigetretenen und/oder beitretenden<br />

Kommanditisten und/oder Stillen Gesellschafter<br />

auf Einzahlung der jeweiligen<br />

Beteiligung, die bereits oben im Abschnitt<br />

zur Endfinanzierung genannte<br />

Chartergarantie in Höhe von € 2.980.000<br />

u.a. der Herren Jens Knüppel und Jörg<br />

Krüger, die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche<br />

aus der aktuellen und<br />

künftigen Beschäftigung des Schiffes<br />

sowie die Abtretung sämtlicher Ansprüche<br />

aus den für das Schiff und den<br />

Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen.<br />

Für einen Darlehensbetrag von<br />

€ 5.050.000 wurde der Zins für die Zeit<br />

vom 10.04.2007 bis 10.05.2007 auf<br />

5,38 % p. a., vom 10.05.2007 bis<br />

10.08.2007 auf 5,55% p.a., für die Zeit<br />

vom 10.08.2007 bis zum 10.09.2007<br />

auf 5,62 % und vom 10.09.2007 bis<br />

10.10.2007 auf 5,98% p.a. gebunden.


Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />

Als langfristige Endfinanzierung wurde der Einschiffsgesellschaft mit Datum<br />

vom 21.04.2006 sowie Addenda Nr. 1 vom 05.07.2005 und Nr. 2 vom 14.09.2007<br />

von einer deutschen, auf die Vergabe von Schiffskrediten spezialisierten Geschäftsbank<br />

ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt US-$ 15.050.000<br />

gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte zum Zeitpunkt der Übergabe<br />

des Schiffes in US-Dollar. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass das Darlehen<br />

bis zu 25% auch in Japanischen Yen oder bis zu 50% auch in anderen Fremdwährungen,<br />

jedoch insgesamt nur in Höhe von insgesamt 50% in Anspruch genommen<br />

werden kann. Die Bestimmung bzw. der Wechsel der Darlehenswährung<br />

kann nur bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode auf<br />

Basis des am Umwandlungstag festgestellten bzw. durch ein Devisentermingeschäft<br />

gesicherten Geld- bzw. Briefkurses vorgenommen werden. Die gem.<br />

Darlehensvertrag vereinbarten Tilgungsraten werden auf Basis des vorgenannten<br />

Kurses umgerechnet. Die Rückzahlung des Schiffshypothekendarlehens soll<br />

durch eine Sondertilgung in Höhe von US-$ 1.050.000 bis zum 31.03.2008 am<br />

Ende einer Zinsbindungsperiode sowie durch 58 gleich hohe vierteljährliche<br />

Tilgungsraten zu je US-$ 237.300.und einer Schlussrate von US-$ 236.600 erfolgen.<br />

Die erste dieser 58 Tilgungsraten ist spätestens sechs Monate nach Auszahlung<br />

des Darlehens fällig und zahlbar. Die finanzierende Bank erhebt eine<br />

einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 29.000 fällig und zahlbar bei Valutierung<br />

des Darlehens, spätestens am 30.12.2007. Diese ist auch dann zu<br />

zahlen, wenn das Darlehen aus von der Bank nicht zu vertretenden Gründen<br />

ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gelangt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />

genommenen Teile des Darlehens wird eine Zusageprovision von 0,25%<br />

p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der dem Darlehensnehmer gewährten Bauzeitfinanzierung<br />

werden im Rahmen dieser Regelung so behandelt, als wären<br />

sie als Teil des Darlehens in Anspruch genommen worden. Die Berechnung<br />

der Zusageprovision hat mit Datum der Annahme des Darlehensvertrages begonnen.<br />

Die Zusageprovision ist vierteljährlich nachträglich sowie bei Valutierung<br />

des Darlehens fällig und zahlbar. Als Sicherheit für die Endfinanzierung<br />

dienen der Bank ein abstraktes Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft<br />

und deren Komplementärin in Höhe von US-$ 18.600.000 (= 120%<br />

und des Darlehensbetrages), besichert durch eine Schiffshypothek an erster<br />

Rangstelle zu Gunsten der Bank, eingetragen im Schiffsregister des MS „Hoheriff“.<br />

Weiter dienen als Sicherheit die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche<br />

aus der aktuellen und künftigen Beschäftigung des Schiffes, die Abtretung<br />

sämtlicher Ansprüche aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden<br />

Versicherungen sowie eine Chartergarantie für drei Jahre ab Ablieferung<br />

in Höhe von max. US-$ 9.100 pro Tag des Herrn Kersten Rass.<br />

Für den gesamten Darlehensbetrag von US-$ 15.050.000 wurde der Zins für die<br />

Zeit ab Ablieferung des Schiffes wie folgt festgeschrieben: vom 02.07.2007 bis<br />

02.08.2007 und vom 02.08.2007 bis 06.09.2007 auf 6,87% p.a. sowie für die Zeit<br />

vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 auf 7,40%.<br />

95


96<br />

8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Gemäß Darlehensvertrag vom 21.04.2005<br />

hat die Einschiffsgesellschaft auch eine<br />

Bauzeitfinanzierung mit derselben Bank<br />

von US-$ 6.690.000 und € 4.695.000<br />

während der Bauzeit in Anspruch genommen.<br />

Diese wurde bei Abnahme<br />

des Schiffes durch die Endfinanzierung<br />

abgelöst.<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank mit Datum vom<br />

21.04.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />

Höhe von € 6.750.000. Der Betrag wurde<br />

bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />

Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />

bis zum 31.10.2008. Bis zum 31.12.2007<br />

ist ein Betrag von mindestens<br />

€ 2.570.000 und bis zum 31.10.2008<br />

ein Betrag von € 4.180.00 zur Rückzahlung<br />

fällig. Die finanzierende Bank<br />

erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von € 33.750; diese ist<br />

bei Auszahlung des Darlehens, spätestens<br />

am 30.12.2007, fällig und zahlbar<br />

und ist auch dann fällig und zahlbar,<br />

wenn das Darlehen aus Gründen, die<br />

nicht von der Bank zu vertreten sind,<br />

nicht oder nur teilweise zur Auszahlung<br />

kommt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />

genommenen Teile des Darlehens wird<br />

eine Zusageprovision von 0,25% p.a.<br />

berechnet. Inanspruchnahmen der dem<br />

Darlehensnehmer gewährten Bauzeitfinanzierung<br />

werden im Rahmen dieser<br />

Regelung so behandelt, als wären Sie<br />

als Teil des Darlehens in Anspruch genommen<br />

worden. Als Sicherheit für die<br />

Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

dienen der Bank ein abstraktes<br />

Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft<br />

in Höhe von € 8.100.000<br />

(= 120% des Darlehensbetrages), besichert<br />

durch eine Schiffshypothek an<br />

zweiter Rangstelle zu Gunsten der<br />

Bank, eingetragen im Schiffsregister<br />

des MS „Hoheriff“. Weiter dienen als<br />

Sicherheit die Abtretung der Rechte<br />

und Ansprüche der Darlehensnehmerin<br />

gegen die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH und die Herren Thomas Wenzel und Olaf Pankow aus der zu Gunsten der Darlehensnehmerin<br />

von diesen übernommenen Platzierungsgarantie über € 4.500.000<br />

sowie die Abtretung der Rechte und Ansprüche der Einschiffsgesellschaft gegen<br />

weitere Garantiegeber aus der zu ihren Gunsten übernommenen weiteren Platzierungsgarantie<br />

über € 2.250.000, die Abtretung der Rechte und Ansprüche der<br />

Einschiffsgesellschaft gegen die der Gesellschaft beigetretenen und/oder beitretenden<br />

Kommanditisten und/oder Stillen Gesellschafter auf Einzahlung der jeweiligen<br />

Beteiligung, die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der aktuellen<br />

und künftigen Beschäftigung des Schiffes sowie die Abtretung sämtlicher Ansprüche<br />

aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen.<br />

Für den gesamten Darlehensbetrag von € 6.750.000 wurde der Zins für die Zeit<br />

ab Ablieferung des Schiffes wie folgt festgeschrieben: vom 02.07.2007 bis<br />

02.08.2007 auf 5,615% p.a., vom 02.08.2007 bis 06.09.2007 auf 5,60% p.a. sowie<br />

für die Zeit vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 auf 6,04%.<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Für die Schiffe MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDEREICH“<br />

wurde mit Datum vom 14.09.2006 mit einer auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />

spezialisierten deutschen Geschäftsbank jeweils ein Vertrag über ein Bauzeitfinanzierungsdarlehen<br />

in Höhe von bis zu US-$ 15.654.750 (Tranche A) und<br />

bis zu US-$ 1.400.000 (Tranche B) abgeschlossen. Das Darlehen dient der Finanzierung<br />

der während der Bauzeit fälligen Bauraten gemäß Bauvertrag (Tranche<br />

A) sowie der Kapitalisierung fälliger Zinsen, Zusatzprovisionen und Avalprovisionen<br />

(Tranche B). In Anrechnung auf das Darlehen hat die Bank mit gleichem<br />

Vertrag im Namen der jeweiligen Einschiffsgesellschaft gegenüber der<br />

Werft eine Garantie über jeweils US-$ 5.625.000 zur Sicherstellung der Zahlung<br />

der zweiten und dritten Anzahlungsrate gemäß Bauvertrag übernommen.<br />

Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zur Ablieferung des jeweiligen Schiffes,<br />

längstens jedoch bis zum 30.10.2009 (für MS „SARAH FRIEDERICH“) und bis<br />

zum 30.11.2009 (für MS „SENTA FRIEDERICH“). Sie werden in einer Summe<br />

zurückgezahlt. Die finanzierende Bank erhebt jeweils eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von € 30.000 fällig und zahlbar bei Valutierung des Darlehens,<br />

spätestens am 30.06.2006. Für die Übernahme der Garantie (Aval) hat<br />

die Bank jeweils eine Provision in Höhe von 1,25% p.a. auf den jeweils garantierten<br />

Betrag berechnet. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Herauslegung<br />

durch die Bank. Als Sicherheiten für die Vergabe der o.g. Darlehen<br />

dienen der Bank u.a. folgende für jede Einschiffsgesellschaft zu erbringende<br />

Sicherheiten: jeweils eine Bürgschaft von Herrn Thomas Kriwat über € 250.000;<br />

jeweils eine Platzierungsgarantie der Ownership Emissionshaus GmbH über<br />

€ 7.650.000 sowie jeweils die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen<br />

Einschiffsgesellschaft gegen die Garantiegeberin aus dieser, jeweils<br />

eine Platzierungsgarantie des Herrn Thomas Kriwat über € 850.000 sowie jeweils<br />

die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

gegen die Garantiegeberin aus dieser, die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />

aus der zu Gunsten der jeweiligen Einschiffsgesellschaft herausgelegten<br />

Anzahlungsgarantien der chinesischen Banken sowie jeweils die Abtretung<br />

der Rechte aus dem Bauvertrag.


Für jede Einschiffsgesellschaft sind seit Valutierung der o.g. Bauzeitfinanzierungen<br />

folgende Zinsfestschreibungen erfolgt: jeweils für einen Betrag von US-$ 4.404.750<br />

für den Zeitraum vom 15.09.2006 bis zum 14.09.2007 auf 6,95% p.a., jeweils für<br />

einen Betrag von US-$ 30.000 vom 29.12.2006 bis zum 30.03.2007 auf 6,91% p.a.,<br />

jeweils für einen Betrag von US-$ 56.502,38 vom 30.03.2007 bis zum 29.06.2007<br />

auf 6,89% p.a., jeweils für einen Betrag von US-$ 83.410,94 vom 29.06.2007 bis<br />

zum 14.09.2007 auf 6,89% p.a. sowie für einen Betrag von US-$ 2.250.000 für<br />

den Zeitraum vom 13.07.2007 bis zum 14.07.2008 auf 6,971250% p.a.<br />

Die Bank wird auf der Basis ihrer Finanzierungszusage vom 14.09.2006 sowie auf<br />

der auf dieser Basis noch zu einem späteren Zeitpunkt zu schließenden Darlehensverträge<br />

für die Endfinanzierung des jeweiligen Schiffes sowie für die Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />

bei Ablieferung des jeweiligen Schiffes ein langfristiges<br />

Schiffshypothekendarlehen von bis zu jeweils US-$ 15.000.000 („Endfinanzierung“)<br />

sowie ein Eigenmittelzwischenfinanzierungsdarlehen von jeweils € 7.600.000<br />

(„Eigenmittelfinanzierung“) zur Verfügung stellen, zu deren Abnahme sich die jeweilige<br />

Einschiffsgesellschaft bereits verpflichtet hat. Das Endfinanzierungsdarlehen<br />

hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab Ablieferung des jeweiligen Schiffes; Tilgungsbeginn<br />

ist sechs Monate nach Auszahlung des Darlehens. Es ist vorgesehen, das<br />

jeweilige Endfinanzierungsdarlehen durch Sondertilgungen unmittelbar nach Valutierung<br />

auf einen Betrag von US-$ 12.000.000 zu reduzieren, so dass in den Prognoserechnungen<br />

von diesem Betrag ausgegangen wird. Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

hat eine Laufzeit bis längstens sechs Monate nach Darlehensauszahlung.<br />

Diese Finanzierungen werden durch übliche Sicherheiten, insbesondere<br />

die Eintragung von Schiffshypotheken, abgesichert werden. Ebenfalls wird die<br />

Bank jeder Einschiffsgesellschaft dafür die üblichen Vergütungen (Bearbeitungsvergütung,<br />

Zusageprovisionen etc.) berechnen.<br />

Es wird darüber hinaus davon ausgegangen, dass den Einschiffsgesellschaften<br />

ein Kontokorrentkredit in Höhe von jeweils US-$ 440.000 für die gesamte Fondslaufzeit<br />

gewährt wird.<br />

Die noch zu schließenden Kreditverträge werden banküblichen Konditionen hinsichtlich<br />

Sicherheiten und sonstiger Konditionen enthalten.<br />

Für alle Finanzierungen gilt deutsches Recht.<br />

Die finanzierenden Banken haben das Beteiligungsangebot nicht mitkonzipiert und –<br />

soweit sie Einsicht in die Struktur der Daten und Verträge des Angebotes genommen<br />

haben – die Verträge ausschließlich im Eigeninteresse im Hinblick auf ihre Position<br />

als Darlehensgeber geprüft. Insbesondere haben sie auch nicht den vorliegenden<br />

Prospekt herausgegeben oder geprüft. Die Banken übernehmen daher ausdrücklich<br />

keine (weitergehenden) Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot,<br />

insbesondere keine Haftung für die kalkulierten Annahmen des Anbieters<br />

oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges des Beteiligungsangebotes.<br />

Gebühren<br />

Bei den nach den Darlehensverträgen zu zahlenden Bearbeitungsgebühren handelt<br />

es sich um marktübliche Vergütungen. Im Übrigen enthält die Darlehenszusage<br />

die üblichen, bei Schiffsfinanzierungen verwendeten Klauseln und allgemeinen<br />

Darlehensbedingungen.<br />

Sonstiges<br />

Die Einschiffsgesellschaften sind keine<br />

weiteren als die vorstehend genannten<br />

wesentlichen Verträge eingegangen.<br />

Auf die am Ende des Prospektes<br />

abgedruckten Verträge wird<br />

hingewiesen.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle Prospektangaben und die diesen<br />

zugrunde liegenden Prognosen und Berechnungen<br />

wurden sorgfältig zusammengestellt.<br />

Eine Haftung für Abweichungen<br />

durch künftige wirtschaftliche<br />

Entwicklungen und durch Änderungen<br />

der rechtlichen oder steuerlichen Grundlagen,<br />

der Rechtsprechung oder der<br />

Anwendung von steuerlichen Vorschriften<br />

durch die Finanzverwaltung kann<br />

von den Prospektherausgebern jedoch<br />

nicht übernommen werden. Ebenso<br />

wenig wird die Haftung dafür übernommen,<br />

dass die wirtschaftlichen Ziele<br />

tatsächlich erreicht werden.<br />

Vom Prospekt abweichende Angaben<br />

sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

oder die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH.<br />

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung<br />

der Prospektherausgeber sowie der<br />

Vertriebspartner von der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH ausgeschlossen.<br />

Herausgeber<br />

Herausgeber des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />

ist der Emittent, die<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG, in Zusammenarbeit<br />

mit dem Anbieter, der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH.<br />

Datum der Prospektaufstellung:<br />

14.09.2007<br />

97


9<br />

98


9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

99


100<br />

9.<br />

Investitions- und Prognoserechnung der Einschiffsgesellschaften<br />

Die Investitionsrechnung stellt für den<br />

Investor eine wesentliche Entscheidungsgrundlage<br />

für sein Investment dar.<br />

Die Darstellung von Investition und<br />

Finanzierung einerseits sowie die prognostizierte<br />

Reedereiüberschuss- und<br />

Liquiditätsvorschau andererseits sind<br />

die Grundlage einer fundierten Beurteilung<br />

der Beteiligung.<br />

So fern keine anderen Wechselkurse<br />

genannt werden, werden in den nachfolgenden<br />

Prognoserechnungen Positionen,<br />

die in US-Dollar anfallen werden,<br />

mit einem unterstellten Wechselkurs<br />

von US-$ 1,30/€ umgerechnet.<br />

Nähere Informationen zu den Verträgen<br />

finden sich im Kapital 8.5 Rechtliche<br />

Grundlagen.<br />

Hinweise zur Investition<br />

Baupreis des Schiffes<br />

Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />

des Schiffes beträgt TUS-$ 9.100 zzgl.<br />

T€ 6.250 (entspricht T€ 13.185 beim<br />

realisierten Kurs von US-$ 1,3122/€).<br />

Das MS „O.M. Aestatis“ wurde am<br />

18.12.2006 übernommen. Der Baupreis<br />

wurde gemäß Bauvertrag in Raten<br />

unterschiedlicher Höhe nach Baufortschritt<br />

bezahlt.<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

wurden T€ 155 für<br />

das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />

die Ausstattung des Schiffes mit z.B.<br />

Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />

sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />

wie z.B. Überführungskosten des Schiffes<br />

zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />

MS „O.M. Aestatis“<br />

INVESTITION (PROGNOSE)<br />

Baupreis Schiff<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Bauaufsicht<br />

Zinsbelastung für<br />

Baupreisanzahlungen<br />

Gründungskosten<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Emissionskosten<br />

Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />

Agio 3<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamt<br />

Bauaufsicht<br />

Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />

durchgeführt. Die ausgewiesene<br />

Vergütung entsteht gemäß §6 Nr.4<br />

des Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />

der technischen Probefahrt des<br />

Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />

fällig.<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />

wurde ein Darlehen in Anspruch<br />

genommen, welches bei Übernahme<br />

des Schiffes aus der Valutierung der<br />

Endfinanzierung zurückgezahlt wurde.<br />

Hierfür wurde in der Prognoserechnung<br />

eine Zinsbelastung in Höhe von T€ 470<br />

berücksichtigt.<br />

TUS-$<br />

1 Umrechnung der US-$ Bestandteile zum realisierten Kurs von 1,3122 US-$/€.<br />

2 Vorabgewinn.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG.<br />

T€<br />

Gesamt T€ 1<br />

9.100 6.250 13.185<br />

155 155<br />

250 191<br />

470 470<br />

250 250<br />

150 150<br />

850 850<br />

390 390<br />

328 328<br />

184 184<br />

9.350 9.027 16.153<br />

Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />

geschätzte Kosten für rechtliche und<br />

steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />

mit der Gründung der jeweiligen Gesellschaften,<br />

Bearbeitungsgebühren und<br />

Zusageprovisionen für die Darlehen, die<br />

vereinbarte Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle<br />

sowie die Kosten<br />

für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

gemäß §7 Ziff. 3 des Treuhandund<br />

Dienstleistungsvertrages. Diese Treuhandvergütung<br />

wird gemäß §7 Ziff. 4<br />

zu Beginn der Einwerbungsphase fällig.<br />

Des Weiteren fallen einmalige<br />

Dienstleistungsgebühren gemäß §14<br />

Ziff. 4 an, welche gemäß §14 Ziff. 5<br />

ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig werden.<br />

G0535


Vorbereitende Bereederung<br />

Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />

für Tätigkeiten bis zur<br />

Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />

Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />

des Schiffes fällig wurde.<br />

Emissionskosten, Agio<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

erhält für Marketing und Emissionskosten<br />

sowie Projektierung T€ 850 und<br />

das Agio in Höhe von T€ 327,5 (5%,<br />

bezogen auf das prospektierte, einzuwerbende<br />

Kommanditkapital der MS<br />

“O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG) als Provision.<br />

Dieser Betrag steht der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH zur Verfügung,<br />

um ihrerseits u.a. die Vergütungen<br />

zur Eigenkapitalvermittlung, für die<br />

Prospekterstellung, die Vertriebssteuerung<br />

und das Marketing zu zahlen. Der<br />

Anspruch entsteht mit wirksamem Beitritt<br />

des Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft<br />

und ist nach Einzahlung<br />

des Kommanditkapitals fällig; bei Teileinzahlungen<br />

wird die Vergütung jeweils<br />

anteilig fällig. Der überwiegende<br />

Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />

von <strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />

zu.<br />

FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

Konzeption, Aufbereitung<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für diese Gesellschafterleistungen steht<br />

der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 390<br />

zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m.<br />

§13 Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages<br />

nach erstem Auffordern, frühestens<br />

jedoch nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

ausgezahlt wird.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die geplante Liquiditätsreserve beträgt<br />

T€ 184. Diese entwickelt sich entsprechend<br />

umgekehrt durch mögliche Veränderungen<br />

der variablen Positionen<br />

der Investition wie z. B. die Gründungskosten.<br />

Diese Veränderungen führen<br />

zu einer Erhöhung oder einer Verringerung<br />

der Liquiditätsreserve.<br />

in T€<br />

Schiffshypothekendarlehen 9.000<br />

Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />

Kommanditkapital Vertragsreeder1 250<br />

Kommanditkapital<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

6.550<br />

Agio2 328<br />

Gesamt 16.153<br />

1 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />

2 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG.<br />

G0536<br />

Hinweise zur Finanzierung<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />

über T€ 9.000 von<br />

einer deutschen Geschäftsbank gewährt<br />

worden. Die Auszahlung des Schiffshypothekendarlehens<br />

erfolgte zum Zeitpunkt<br />

der Übergabe des Schiffes.<br />

Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />

in maximal drei Währungen<br />

gleichzeitig in Anspruch zu nehmen,<br />

wobei der jeweils in Fremdwährung<br />

valutierende Darlehensteilbetrag in<br />

japanischem Yen maximal 25%, in allen<br />

anderen Fremdwährungen maximal<br />

50% sowie insgesamt maximal 50%<br />

des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />

betragen darf. Die Inanspruchnahme<br />

in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />

möglich.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank eingeräumte Kreditlinie<br />

in Höhe von € 5.350.000. Der<br />

Betrag wurde bei Übergabe des Schiffes<br />

valutiert. Die gewährte Zwischenfinanzierung<br />

ist spätestens zum<br />

30.12.2007 zurückzuführen<br />

Kommanditeinlagen<br />

Das gesamte Kommanditkapital der MS<br />

“O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG beträgt<br />

planmäßig kumuliert € 6.825.000.<br />

Davon entfallen insgesamt € 275.000<br />

auf Kommanditbeteiligungen durch die<br />

Initiatoren/Reeder. Demgemäß stehen<br />

€ 6.550.000 als einzuwerbendes Kommanditkapital<br />

und damit für den Dachfonds,<br />

die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH &Co. KG, zur Verfügung.<br />

101


102<br />

Prognostizierte Reedereiüberschuss- und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

Nettochartererlöse<br />

Bereederungsvergütung<br />

1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/EUR unterstellt.<br />

2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i. H. v. T 20 im Jahr 2006 und T€ 290 im Jahr 2007.<br />

3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 184.<br />

4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />

Anmerkungen zur Zusammensetzung des<br />

Reedereiüberschusses<br />

Chartererlöse<br />

Nach Andienung in eine Kurzfristbeschäftigung<br />

im Jahr 2006 für 4 Monate<br />

(+/– 15 Tage) zu einer Rate von<br />

US-$ 8.250 pro Tag abzgl. 2,5% Kommission<br />

ist das Schiff ab 07.04.2007<br />

für 6 Monate (+21/–15 Tage) an CMA<br />

CGM, Marseille, fest verchartert. Die<br />

Bruttocharterrate für diesen Zeitraum<br />

beträgt US-$ 8.500 pro Einsatztag abzgl.<br />

SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />

Verwaltungskosten<br />

und sonstige<br />

Kosten<br />

Reedereiüberschuss<br />

Zinsen 2 Tilgung<br />

Fremdkapital<br />

4,75 % Kommission. Anschließend<br />

wird bis zum Ende des Jahres 2007 mit<br />

einer Nettocharterrate in Höhe von<br />

US-$ 9.000 pro Einsatztag sowie in den<br />

Folgejaren mit einer Nettocharterrate<br />

in Höhe von durchgehend US-$ 9.400<br />

pro Einsatztag kalkuliert. Grundsätzlich<br />

wurde mit 360 Einsatztagen p.a.,<br />

in Jahren mit Klassearbeiten mit 355<br />

Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der<br />

Übernahme wurde anteilig mit 10<br />

Tagen gerechnet.<br />

Auszahlungen<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

Kumulierte<br />

Liquiditätsreserve<br />

3<br />

2006 62 –1 –48 –10 3 –20 167<br />

2007 2.295 –101 –740 –205 1.249 –785 –458 173<br />

2008 2.603 –116 –758 –85 1.644 –465 –610 7,0 –478 264<br />

2009 2.567 –110 –877 –87 1.493 –430 –610 8,0 –546 172<br />

2010 2.603 –115 –796 –89 1.603 –430 –610 8,0 –546 188<br />

2011 2.603 –114 –816 –92 1.581 –394 –610 8,0 –546 219<br />

2012 2.567 –103 –1.037 –94 1.333 –358 –610 8,0 –546 38<br />

2013 2.603 –112 –858 –97 1.537 –320 –610 8,0 –546 99<br />

2014 2.567 –105 –979 –99 1.384 –283 –610 8,0 –546 43<br />

2015 2.603 –110 –901 –102 1.490 –246 –610 8,0 –546 132<br />

2016 2.603 –109 –924 –104 1.466 –209 –610 8,0 –546 232<br />

2017 2.567 –99 –1.147 –107 1.215 –172 –610 8,0 –546 119<br />

2018 2.603 –107 –970 –109 1.416 –135 –610 9,0 –614 177<br />

2019 2.567 –100 –1.095 –112 1.260 –98 –610 9,0 –614 114<br />

2020 2.603 –105 –1.019 –115 1.363 –61 –610 10,0 –683 125<br />

2021 2.603 –104 –1.045 –118 1.336 –26 –613 10,0 –683 140<br />

2022 2.567 –94 –1.271 –121 1.081 10,0 –683 539<br />

2023 2.603 –102 –1.098 –124 1.279 10,0 –683 1.135<br />

Zwischenergebnis<br />

43.789 –1.807 –16.377 –1.871 23.733 –4.432 –9.000 137,0 –9.350<br />

Verkauf4 5.600 5.600 99,0 –6.736<br />

Ergebnis 49.389 –1.807 –16.377 –1.871 29.333 –4.432 -9.000 236,0 –16.086<br />

Bereederungsvergütung<br />

Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr<br />

beträgt über die gesamte<br />

Fondslaufzeit 2,0% der Brutto-Chartererlöse<br />

und 3,75% des Reedereiüberschusses<br />

(Ergebnis vor Zinsen und<br />

Gewerbesteuer).<br />

G0537


Schiffsbetriebskosten und<br />

Klassekosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten beinhalten<br />

die Kosten für den Betrieb des Schiffes.<br />

Hierunter fallen insbesondere Personalkosten<br />

sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />

Die Betriebskosten<br />

wurden für ein volles Jahr<br />

auf TUS-$ 961 geschätzt. Im Jahr 2006<br />

werden anteilig Schiffsbetriebskosten<br />

in Höhe von TUS-$ 62 angenommen.<br />

Ab dem Jahr 2008 wird eine jährliche<br />

Kostenanpassung in Höhe von 2,5%<br />

p. a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls<br />

Berücksichtigung finden hier die prognostizierten<br />

notwendigen Werft- und<br />

Klassearbeiten (T€ 100 für 2009, 2014<br />

und 2019 sowie T€ 200 für 2012, 2017<br />

und 2022).<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen<br />

für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung während der Laufzeit der<br />

Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die<br />

Haftungsvergütung an die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin sowie die<br />

vertraglich vereinbarte Treuhand- und<br />

Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese<br />

Kosten werden in der Prognoserechnung<br />

ab 2008 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert.<br />

Die Anpassung der Treuhand- und<br />

Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich<br />

festgelegt (siehe §7 Ziff. 2, §14<br />

Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge).<br />

Ebenso finden in dieser Position<br />

voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen<br />

Berücksichtigung.<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

Reedereiüberschuss<br />

Als Saldo der vorgenannten Positionen<br />

ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />

Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft.<br />

Dieser steht für den Kapitaldienst<br />

sowie für Auszahlungen an die<br />

Gesellschafter und zur Veränderung der<br />

Liquiditätsreserve zur Verfügung.<br />

Zinsen<br />

Die Position Zinsen enthält die erwarteten<br />

Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von anfänglich<br />

€ 9.000.000. Diese sind grundsätzlich<br />

der Höhe nach variabel und ab Übernahme<br />

des Schiffes bis Ende 2009 mit<br />

5,5% p.a. und danach bis zum Ende<br />

der prognostizierten Fondslaufzeit mit<br />

6,0% p.a. kalkuliert.<br />

Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />

in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />

in Anspruch zu nehmen, wobei<br />

der jeweils in Fremdwährung valutierende<br />

Darlehensteilbetrag in japanischem<br />

Yen maximal 25 %, in allen anderen<br />

Fremdwährungen maximal 50% sowie<br />

insgesamt maximal 50% des jeweils<br />

valutierenden Gesamtdarlehens betragen<br />

darf. Die Inanspruchnahme in Euro<br />

oder US-Dollar ist unbegrenzt möglich.<br />

Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten<br />

Zinssätze wird die Geschäftsführung<br />

der Einschiffsgesellschaft von diesen<br />

Konvertierungsmöglichkeiten voraussichtlich<br />

Gebrauch machen.<br />

Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

in den Jahren 2006 und<br />

2007 wurde in der Prognoserechnung<br />

ein Zinssatz von 5,75% p.a. berücksichtigt,<br />

wobei unterstellt wird, dass das<br />

Kommanditkapital der Einschiffsgesellschaft<br />

zum 30.11.2007 zu 100% eingezahlt<br />

ist.<br />

Tilgung Fremdkapital<br />

Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />

Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />

des Schiffshypothekendarlehens,<br />

beginnend sechs Monate nach<br />

Auszahlung. Hierbei wird das Bankdarlehen<br />

in 58 gleich hohen, vierteljährlichen<br />

Raten in Höhe von € 152.500<br />

und einer Schlussrate in Höhe von<br />

€ 155.000 zurückgeführt.<br />

Auszahlungen<br />

Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />

der Kommanditisten dar. Bis zur<br />

Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />

werden diese gem. §13 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

anteilig auf die durch<br />

den jeweiligen Gesellschafter geleistete<br />

Einzahlungshöhe und den jeweiligen<br />

Einzahlungszeitpunkt taggenau berechnet.<br />

In der Prognoserechnung wird unterstellt,<br />

dass die Kommanditeinlagen zu<br />

60% zzgl. 5% Agio nach Beitritt und<br />

Aufforderung durch die <strong>OwnerShip</strong><br />

Treuhand GmbH sowie 40 % zum<br />

01.01.2009 eingezahlt werden.<br />

Kumulierte Liquiditätsreserve<br />

Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />

durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

und durch die zahlungswirksamen<br />

Veränderungen der Aufwendungen<br />

und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />

beeinflusst. Im Jahr 2006 ist die planmäßige<br />

Liquiditätsreserve aus der Investitionsphase<br />

von T€ 184 enthalten.<br />

103


104<br />

MS „K-WATER“<br />

INVESTITION (PROGNOSE)<br />

Baupreis Schiff<br />

Baureserve<br />

Erstausrüstung/ Infahrtsetzung<br />

Bauaufsicht<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Gründungskosten<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Emissionskosten<br />

Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />

Agio 3<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamt<br />

Hinweise zur Investition<br />

Baupreis des Schiffes<br />

Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />

des Schiffes beträgt TUS-$ 9.100 zzgl.<br />

T€ 6.250 (entspricht T€ 13.033 beim<br />

realisierten Kurs von US-$ 1,3415/€).<br />

Das MS „K-WATER“ wurde am<br />

12.04.2007 übernommen. Der Baupreis<br />

wurde gemäß Bauvertrag in Raten<br />

unterschiedlicher Höhe nach Baufortschritt<br />

bezahlt.<br />

Baureserve<br />

Für den variablen Posten der Baureserve<br />

wurde ein Betrag von TUS-$ 250 berücksichtigt.<br />

Diese Reserve kann für<br />

zusätzliche Kosten z.B. bei Änderungen<br />

aufgrund Bauvorschriften genutzt werden.<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

wurden TUS-$ 250<br />

für das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />

die Ausstattung des Schiffes mit<br />

TUS-$<br />

T€<br />

Gesamt T€ 1<br />

9.100 6.250 13.033<br />

250 186<br />

250 186<br />

250 186<br />

475 475<br />

250 250<br />

100 100<br />

850 850<br />

400 400<br />

330 330<br />

209 209<br />

9.850 8.864 16.205<br />

1 Umrechnung der US-$ Bestandteile zum realisierten Kurs von 1,3415 US-$/€.<br />

2 Vorabgewinn.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />

G0538<br />

z. B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />

sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />

wie z.B. Überführungskosten<br />

des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />

Bauaufsicht<br />

Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />

durchgeführt. Die ausgewiesene<br />

Vergütung entsteht gemäß §6 Nr. 4<br />

des Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />

der technischen Probefahrt des<br />

Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />

fällig.<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />

wurde ein Darlehen in Anspruch<br />

genommen, welches bei Übernahme<br />

des Schiffes aus der Valutierung der<br />

Endfinanzierung zurückgezahlt wurde.<br />

Hierfür wurde in der Prognoserechnung<br />

eine Zinsbelastung in Höhe von T€ 475<br />

berücksichtigt.<br />

Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />

geschätzte Kosten für rechtliche und<br />

steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />

mit der Gründung der jeweiligen<br />

Gesellschaften, Bearbeitungsgebühren<br />

und Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />

die vereinbarte Vergütung für die<br />

Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />

Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

gemäß §7 Ziff. 3 des<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

Diese Treuhandvergütung wird<br />

gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig. Des Weiteren fallen<br />

einmalige Dienstleistungsgebühren<br />

gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />

§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig werden.<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />

für Tätigkeiten bis zur<br />

Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />

Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />

des Schiffes fällig wurde.<br />

Emissionskosten, Agio<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

erhält für Marketing und Emissionskosten<br />

sowie Projektierung T€ 850 und<br />

das Agio in Höhe von T€ 330 (5 %,<br />

bezogen auf das prospektierte, einzuwerbende<br />

Kommanditkapital der MS<br />

K-WATER Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />

&Co. KG) als Provision. Dieser Betrag<br />

steht der Ownership Emissionshaus<br />

GmbH zur Verfügung, um ihrerseits u.a.<br />

die Vergütungen zur Eigenkapitalvermittlung,<br />

für die Prospekterstellung, die Vertriebssteuerung<br />

und das Marketing zu<br />

zahlen. Der Anspruch entsteht mit wirksamem<br />

Beitritt des Dachfonds zu der<br />

Einschiffsgesellschaft und ist nach Einzahlung<br />

des Kommanditkapitals fällig;<br />

bei Teileinzahlungen wird die Vergütung<br />

jeweils anteilig fällig. Der überwiegende<br />

Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />

von <strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />

zu.


Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 400 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />

Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />

Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 209. Diese entwickelt sich entsprechend<br />

umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />

wie z. B. die Gründungskosten. Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung<br />

oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />

FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

in T€<br />

Schiffshypothekendarlehen 9.000<br />

Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />

Kommanditkapital Vertragsreeder1 250<br />

Kommanditkapital<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

6.600<br />

Agio2 330<br />

Gesamt 16.205<br />

1 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />

2 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />

G0539<br />

Hinweise zur Finanzierung<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />

über T€ 9.000 von<br />

einer deutschen Geschäftsbank gewährt<br />

worden. Die Auszahlung des Schiffshypothekendarlehens<br />

erfolgte zum Zeitpunkt<br />

der Übergabe des Schiffes.<br />

Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />

in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />

in Anspruch zu nehmen, wobei der<br />

jeweils in Fremdwährung valutierende<br />

Darlehensteilbetrag in japanischem Yen<br />

maximal 25%, in allen anderen Fremdwährungen<br />

maximal 50% sowie insgesamt<br />

maximal 50% des jeweils valutierenden<br />

Gesamtdarlehens betragen<br />

darf. Die Inanspruchnahme in Euro oder<br />

US-Dollar ist unbegrenzt möglich.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank eingeräumte Kreditlinie<br />

in Höhe von € 5.350.000. Der Betrag<br />

wurde bei Übergabe des Schiffes<br />

valutiert. Die gewährte Zwischenfinanzierung<br />

ist mit mindestens € 2.050.000<br />

bis zum 30.12.2007 im Übrigen spätestens<br />

zum 30.06.2008 zurückzuführen.<br />

Kommanditeinlagen<br />

Das gesamte Kommanditkapital der<br />

MS K-WATER Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG beträgt planmäßig kumuliert<br />

€ 6.875.000. Davon entfallen insgesamt<br />

€ 275.000 auf Kommanditbeteiligungen<br />

durch die Initiatoren/Reeder.<br />

Demgemäß stehen € 6.600.000 als einzuwerbendes<br />

Kommanditkapital und<br />

damit für den Dachfonds, die <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG, zur Verfügung.<br />

105


106<br />

Prognostizierte Reedereiüberschuss- und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

Zwischenergebnis<br />

Verkauf 4<br />

Ergebnis<br />

Nettochartererlöse<br />

Bereederungsvergütung <br />

SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />

Verwaltungskosten<br />

und sonstige<br />

Kosten<br />

Reedereiüberschuss<br />

Zinsen 2 Tilgung<br />

Fremdkapital<br />

Auszahlungen<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/EUR unterstellt.<br />

2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i.H.v. T€ 180 im Jahr 2007.<br />

3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 209.<br />

4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />

Kumulierte<br />

Liquiditätsreserve<br />

3<br />

1.530 –61 –590 –210 669 –514 –153 0,0 0 212<br />

2.585 –110 –800 –83 1.592 –476 –610 7,0 –481 236<br />

2.645 –109 –920 –85 1.531 –441 –610 8,0 –550 165<br />

2.682 –114 –841 –88 1.640 –442 –610 8,0 –550 204<br />

2.682 –113 –862 –90 1.618 –407 –610 8,0 –550 255<br />

2.645 –101 –1.133 –92 1.319 –371 –610 8,0 –550 43<br />

2.682 –111 –905 –95 1.571 –333 –610 8,0 –550 122<br />

2.645 –105 –1.028 –97 1.415 –295 –610 8,0 –550 82<br />

2.682 –109 –951 –99 1.522 –258 –610 8,0 –550 186<br />

2.682 –108 –975 –102 1.497 –222 –610 8,0 –550 301<br />

2.645 –97 –1.249 –105 1.195 –184 –610 8,0 –550 151<br />

2.682 –106 –1.024 –107 1.444 –147 –610 9,0 –619 220<br />

2.645 –100 –1.150 –110 1.285 –110 –610 9,0 –619 166<br />

2.682 –104 –1.076 –113 1.389 –73 –610 9,0 –619 254<br />

2.682 –103 –1.103 –116 1.360 –36 –610 10,0 –688 281<br />

2.645 –91 –1.380 –119 1.054 –4 –308 12,0 –825 198<br />

2.682 –101 –1.159 –122 1.301 0 0 18,0 –1.238 261<br />

44.121 –1.743 –17.144 –1.832 23.402 –4.312 –9.000 146,0 –10.038<br />

5.626 5.626 86,0 –5.888<br />

49.747 –1.743 –17.144 –1.832 29.029 –4.312 –9.000 232,0 –15.925<br />

Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />

Chartererlöse<br />

Nach Andienung in Kurzfristbeschäftigungen zwecks Überführung des Schiffes in<br />

den europäischen Wirtschaftsraum ist das Schiff ab Juli 2007 für mind. 7/max. 8<br />

Monate an MCL <strong>Feeder</strong> Ltd. fest verchartert. Die Bruttocharterrate für diesen Zeitraum<br />

beträgt US-$ 9.400 pro Einsatztag abzgl. 3,75% Kommission. Es besteht zusätzlich<br />

eine Option seitens des Charterers, das Schiff anschließend für den gleichen<br />

Zeitraum zu einer Charterrate in Höhe von US-$ 9.975 pro Einsatztag abzgl.<br />

3,75% Kommission weiterzubeschäftigen. In der Prognoserechnung wurde unterstellt,<br />

dass die Option nicht erklärt wird, und es wurde bis Ende 2008 mit einer<br />

Nettocharterrate in Höhe von US-$ 9.400 pro Einsatztag kalkuliert. Die USD-Beträge<br />

wurden mit einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet. Ab dem Jahr 2009 wurde<br />

durchgehend eine Nettocharterrate in Höhe von € 7.450 pro Einsatztag prognostiziert.<br />

Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen p.a., in Jahren mit Klassearbeiten<br />

mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der Übernahme wurde anteilig mit<br />

258 Tagen gerechnet.<br />

G0540


Bereederungsvergütung<br />

Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt über die gesamte Fondslaufzeit<br />

2,0% der Brutto-Chartererlöse und 3,52% des Reedereiüberschusses<br />

(Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />

Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />

fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />

Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf T€ 800 geschätzt.<br />

Im Jahr 2007 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von T€ 590 angenommen.<br />

Ab dem Jahr 2009 wird eine jährliche Kostenanpassung in Höhe von<br />

2,5% p.a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden hier die prognostizierten<br />

notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 100 für 2009, 2014 und<br />

2019 sowie T€ 250 für 2012, 2017 und 2022).<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />

an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />

Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in<br />

der Prognoserechnung ab 2009 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />

der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe §7<br />

Ziff. 2, §14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in<br />

dieser Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />

Reedereiüberschuss<br />

Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />

Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />

sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />

zur Verfügung.<br />

Zinsen<br />

Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von anfänglich € 9.000.000. Diese sind grundsätzlich der Höhe<br />

nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende 2009 mit 5,5% p.a. und<br />

danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit mit 6,0% p.a. kalkuliert.<br />

Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />

in Anspruch zu nehmen, wobei der jeweils in Fremdwährung valutierende Darlehensteilbetrag<br />

in japanischem Yen maximal 25%, in allen anderen Fremdwährungen<br />

maximal 50% sowie insgesamt maximal 50% des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />

betragen darf. Die Inanspruchnahme in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />

möglich. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze wird die Geschäftsführung<br />

der Einschiffsgesellschaft von diesen Konvertierungsmöglichkeiten voraussichtlich<br />

Gebrauch machen.<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

im Jahr 2007 wurde in<br />

der Prognoserechnung ein Zinssatz von<br />

5,75% p.a. berücksichtigt, wobei unterstellt<br />

wird, dass das Kommanditkapital<br />

der Einschiffsgesellschaft zum<br />

30.11.2007 zu 100% eingezahlt wird.<br />

Tilgung Fremdkapital<br />

Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />

Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />

des Schiffshypothekendarlehens,<br />

beginnend sechs Monate nach<br />

Auszahlung. Hiebei wird das Bankdarlehen<br />

in 58 gleich hohen, vierteljährlichen<br />

Raten in Höhe von € 152.500<br />

und einer Schlussrate in Höhe von<br />

€ 155.000 zurückgeführt.<br />

Auszahlungen<br />

Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />

der Kommanditisten dar. Bis zur<br />

Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />

werden diese gem. §13 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

anteilig auf die<br />

durch den jeweiligen Gesellschafter<br />

geleistete Einzahlungshöhe und den<br />

jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />

berechnet. In der Prognoserechnung<br />

wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />

zu 60% zzgl. 5% Agio nach<br />

Beitritt und Aufforderung durch die<br />

Ownership Treuhand GmbH sowie<br />

40% zum 01.01.2009 eingezahlt werden.<br />

Kumulierte Liquiditätsreserve<br />

Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />

durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

und durch die zahlungswirksamen<br />

Veränderungen der Aufwendungen<br />

und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />

beeinflusst. Im Jahr 2007 ist die<br />

planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />

Investitionsphase von T€ 209 enthalten.<br />

107


108<br />

MS „Hoheriff“<br />

INVESTITION (PROGNOSE)<br />

Baupreis Schiff<br />

Baureserve<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Bauaufsicht<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Gründungskosten<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Emissionskosten<br />

Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />

Agio 3<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamt<br />

Hinweise zur Investition<br />

Baupreis des Schiffes<br />

Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />

des Schiffes beträgt TUS-$ 12.150 zzgl.<br />

T€ 8.150 (entspricht T€ 17.496 beim<br />

Kurs von US-$ 1,30/€). Das MS „Hoheriff“<br />

wurde am 03.07.2007 übernommen.<br />

Der Baupreis wurde gemäß Bauvertrag<br />

in Raten unterschiedlicher Höhe<br />

nach Baufortschritt bezahlt.<br />

Baureserve<br />

Für den variablen Posten der Baureserve<br />

wurde ein Betrag von TUS-$ 400 berücksichtigt.<br />

Diese Reserve kann für<br />

zusätzliche Kosten z.B. bei Änderungen<br />

aufgrund von Bauvorschriften oder Ausgleichzahlungen<br />

aus Wechselkursklauseln<br />

im Bauvertrag genutzt werden.<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

wurden TUS-$ 250<br />

für das Schiff berücksichtigt. Dies um-<br />

TUS-$<br />

1 Umrechnung der US-$ Bestandteile zum Kurs von 1,30 US-$/€.<br />

2 Vorabgewinn.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG.<br />

T€<br />

Gesamt T€ 1<br />

12.150 8.150 17.496<br />

400 308<br />

250 192<br />

250 192<br />

650 650<br />

225 225<br />

150 150<br />

1.350 1.350<br />

620 620<br />

520 520<br />

165 165<br />

13.050 11.830 21.868<br />

fasst die Ausstattung des Schiffes mit<br />

z.B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />

sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />

wie z.B. Überführungskosten<br />

des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />

Bauaufsicht<br />

Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />

durchgeführt. Die ausgewiesene<br />

Vergütung entsteht gemäß §6 Nr. 4<br />

des Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />

der technischen Probefahrt des<br />

Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />

fällig.<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />

wurde ein Darlehen in Anspruch<br />

genommen, welches bei Übernahme<br />

des Schiffes aus der Valutierung der<br />

Endfinanzierung zurückgezahlt wurde.<br />

Hierfür wurde in der Prognoserechnung<br />

eine Zinsbelastung in Höhe von<br />

T€ 650 berücksichtigt.<br />

G0541<br />

Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />

geschätzte Kosten für rechtliche und<br />

steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />

mit der Gründung der jeweiligen<br />

Gesellschaften, Bearbeitungsgebühren<br />

und Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />

die vereinbarte Vergütung für die<br />

Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />

Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

gemäß §7 Ziff. 3 des<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

Diese Treuhandvergütung wird<br />

gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig. Des Weiteren fallen<br />

einmalige Dienstleistungsgebühren<br />

gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />

§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig werden.<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />

für Tätigkeiten bis zur<br />

Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />

Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />

des Schiffes fällig wurde.<br />

Emissionskosten, Agio<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

erhält für Marketing und Emissionskosten<br />

sowie Projektierung T€ 1.350 und<br />

das Agio in Höhe von T€ 520 (5%, bezogen<br />

auf das prospektierte, einzuwerbende<br />

Kommanditkapital der Hoheriff<br />

Container Schiffahrts GmbH&Co. KG)<br />

als Provision. Dieser Betrag steht der<br />

Ownership Emissionshaus GmbH zur<br />

Verfügung, um ihrerseits u.a. die Vergütungen<br />

zur Eigenkapitalvermittlung,<br />

für die Prospekterstellung, die Vertriebssteuerung<br />

und das Marketing zu zahlen.<br />

Der Anspruch entsteht mit wirksamem<br />

Beitritt des Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft<br />

und ist nach Einzahlung<br />

des Kommanditkapitals fällig; bei<br />

Teileinzahlungen wird die Vergütung<br />

jeweils anteilig fällig. Der überwiegende<br />

Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />

von <strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />

zu.


Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 620 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />

Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />

Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 165. Diese entwickelt sich entsprechend<br />

umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />

wie z.B. die Gründungskosten. Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung<br />

oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />

FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

in T€<br />

Schiffshypothekendarlehen (TUS-$ 14.000) 10.673 1<br />

Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />

Kommanditkapital Vertragsreeder2 250<br />

Kommanditkapital<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

10.400<br />

Agio3 520<br />

Gesamt 21.868<br />

1 Umrechnung eines Darlehensteils in Höhe von US-$ 2.119.830 zu einem realisierten Wechselkurs von durchschnittlich gerundet 1,3819 US-$/€;<br />

das restliche Darlehen wurde zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet.<br />

2 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG.<br />

G0542<br />

Hinweise zur Finanzierung<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />

über TUS-$ 15.050<br />

von einer deutschen Geschäftsbank<br />

gewährt worden. Die Auszahlung des<br />

Schiffshypothekendarlehens erfolgte<br />

zum Zeitpunkt der Übergabe des Schiffes.<br />

Im Rahmen der Einwerbung des<br />

Fonds werden Sondertilgungen geleistet,<br />

so dass die ursprünglich gewährte<br />

Darlehenshöhe sich auf einen Betrag<br />

von TUS-$ 14.000 reduziert.<br />

Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />

in maximal drei Währungen<br />

gleichzeitig in Anspruch zu nehmen,<br />

wobei der jeweils in Fremdwährung<br />

valutierende Darlehensteilbetrag in<br />

japanischem Yen maximal 25%, in allen<br />

anderen Fremdwährungen maximal<br />

50% sowie insgesamt maximal 50%<br />

des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />

betragen darf. Die Inanspruchnahme<br />

in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />

möglich.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank eingeräumte Kreditlinie<br />

in Höhe von € 6.750.000. Der Betrag<br />

wurde bei Übergabe des Schiffes<br />

valutiert. Die gewährte Zwischenfinanzierung<br />

ist mit € 2.570.000 zum<br />

31.12.2007 im übrigen per 31.10.2008<br />

zurückzuführen.<br />

Kommanditeinlagen<br />

Das gesamte Kommanditkapital der<br />

Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&<br />

Co. KG beträgt planmäßig kumuliert<br />

€ 10.675.000. Davon entfallen insgesamt<br />

€ 275.000 auf Kommanditbeteiligungen<br />

durch die Initiatoren/Reeder.<br />

Demgemäß stehen € 10.400.000 als<br />

einzuwerbendes Kommanditkapital und<br />

damit für den Dachfonds, die <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG, zur Verfügung.<br />

109


110<br />

Prognostizierte Reedereiüberschuss- und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

Zwischen–<br />

ergebnis<br />

Verkauf 4<br />

Ergebnis<br />

Nettopoolerlöse<br />

Bereederungsvergütung <br />

SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />

Verwaltungskosten<br />

und sonstige<br />

Kosten<br />

Reedereiüberschuss<br />

Zinsen 2 Tilgung<br />

Fremdkapital<br />

Auszahlungen<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/€ unterstellt.<br />

2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i.H. v. T€ 190 im Jahr 2007.<br />

3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 165.<br />

4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />

Kumulierte<br />

Liquiditätsreserve<br />

3<br />

1.459 –60 –415 –240 744 –465 0 0,0 0 444<br />

3.212 –137 –846 –104 2.125 –633 –730 7,0 –747 459<br />

3.268 –139 –867 –107 2.155 –587 –730 8,0 –854 443<br />

3.277 –135 –989 –109 2.043 –542 –730 8,0 –854 360<br />

3.323 –140 –911 –112 2.159 –517 –730 8,0 –854 418<br />

3.277 –125 –1.284 –115 1.752 –474 –730 8,0 –854 113<br />

3.323 –139 –957 –118 2.109 –426 –730 8,0 –854 212<br />

3.323 –138 –981 –121 2.083 –380 –730 8,0 –854 332<br />

3.277 –131 –1.106 –124 1.916 –333 –730 8,0 –854 330<br />

3.323 –136 –1.031 –127 2.029 –288 –730 8,0 –854 487<br />

3.277 –121 –1.407 –130 1.619 –241 –730 9,0 –961 175<br />

3.323 –134 –1.083 –134 1.972 –195 –730 9,0 –961 261<br />

3.323 –133 –1.110 –137 1.943 –148 –730 9,0 –961 365<br />

3.277 –126 –1.238 –140 1.772 –102 –730 9,0 –961 344<br />

3.323 –131 –1.166 –144 1.882 –56 –730 9,0 –961 479<br />

3.277 –116 –1.546 –148 1.468 –12 –548 9,0 –961 427<br />

3.323 –129 –1.225 –151 1.818 0 0 18,0 –1.922 323<br />

54.185 –2.169 –18.163 –2.262 31.591 –5.398 –10.769 143,0 –15.265<br />

7.535 7.535 74,0 –7.858<br />

61.720 –2.169 –18.163 –2.262 39.126 –5.398 –10.769 217,0 –23.124<br />

Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />

Chartererlöse<br />

Das MS „Hoheriff“ ist Mitglied des GB Shipping&Chartering 900-TEU-Pools, in<br />

dem die Einnahmen der Mitglieder gepoolt werden. Ab Übernahme des Schiffes bis<br />

Ende 2007 wird eine Nettopoolrate von US-$ 10.900 pro Einsatztag als Einnahme<br />

für die Einschiffsgesellschaft unterstellt. Für das Jahr 2008 bzw. 2009 werden<br />

Nettopoolerträge in Höhe von US-$ 11.600 bzw. US-$ 11.800 pro Einsatztag prognostiziert.<br />

Ab 2012 beträgt die kalkulierte Poolrate durchgehend US-$ 12.000 pro<br />

Tag. Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen p.a., in Jahren mit Klassearbeiten<br />

mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der Übernahme wurde anteilig mit 174<br />

Tagen gerechnet. Die US-$-Beträge wurden mit einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet.<br />

G0543


Bereederungsvergütung<br />

Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt über die gesamte Fondslaufzeit<br />

2,0% der Poolerlöse und 3,30% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor<br />

Zinsen und Gewerbesteuer).<br />

Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />

fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />

Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf TUS-$ 1.100<br />

geschätzt. Im Jahr 2007 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von TUS-<br />

$ 539 angenommen, entsprechend einem Jahreswert in Höhe von TUS-$ 1.100<br />

im Jahr 2008. Ab dem Jahr 2009 wird eine jährliche Kostenanpassung in Höhe von<br />

2,5% p.a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden hier die prognostizierten<br />

notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 100 für 2010, 2015 und<br />

2020 sowie T€ 350 für 2012, 2017 und 2022).<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />

an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />

Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in der<br />

Prognoserechnung ab 2009 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung der<br />

Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe § 7 Ziff. 2,<br />

§14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in dieser<br />

Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />

Reedereiüberschuss<br />

Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />

Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />

sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />

zur Verfügung.<br />

Zinsen<br />

Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von anfänglich US-$ 14.000.000 (reduzierte Basis). Diese sind<br />

grundsätzlich der Höhe nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende<br />

2010 mit 6,0% p.a. und danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit<br />

mit 6,25% p.a. kalkuliert.<br />

Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />

in Anspruch zu nehmen, wobei der jeweils in Fremdwährung valutierende Darlehensteilbetrag<br />

in japanischem Yen maximal 25%, in allen anderen Fremdwährungen<br />

maximal 50% sowie insgesamt maximal 50% des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />

betragen darf. Die Inanspruchnahme in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />

möglich. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze wird die Geschäftsführung<br />

der Einschiffsgesellschaft von diesen Konvertierungsmöglichkeiten voraussichtlich<br />

Gebrauch machen.<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

im Jahr 2007 wurde in<br />

der Prognoserechnung ein Zinssatz von<br />

5,75% p.a. berücksichtigt, wobei unterstellt<br />

wird, dass das Kommanditkapital<br />

der Einschiffsgesellschaft zum<br />

30.11.2007 zu 100% eingezahlt wird.<br />

Tilgung Fremdkapital<br />

Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />

Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />

des Schiffshypothekendarlehens,<br />

beginnend sechs Monate nach<br />

Auszahlung. Die Höhe der unterstellten<br />

Tilgungsraten werden auf Basis der reduzierten<br />

Darlehenshöhe von US-$ 14,0<br />

Mio. prognostiziert. Hierbei wird das<br />

Bankdarlehen mit einer anfänglichen<br />

Tilgungsrate in Höhe von US-$ 237.296<br />

und mit 58 nachfolgenden gleich hohen,<br />

vierteljährlichen Raten in Höhe von<br />

US-$ 237.288 kalkulatorisch zurückgeführt.<br />

Auszahlung<br />

Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />

der Kommanditisten dar. Bis zur<br />

Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />

werden diese gem. § 13 Ziff. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages anteilig auf die<br />

durch den jeweiligen Gesellschafter<br />

geleistete Einzahlungshöhe und den<br />

jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />

berechnet. In der Prognoserechnung<br />

wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />

zum 30.11.2007 erbracht<br />

sind.<br />

Kumulierte Liquiditätsreserve<br />

Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />

durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

und durch die zahlungswirksamen<br />

Veränderungen der Aufwendungen<br />

und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />

beeinflusst. Im Jahr 2007 ist die<br />

planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />

Investitionsphase von T€ 165 enthalten.<br />

111


112<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

INVESTITION (PROGNOSE)<br />

Baupreis Schiff<br />

Baureserve<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Bauaufsicht<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Gründungskosten<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Emissionskosten<br />

Konzeption, Aufbereitung der<br />

Wirtschaftlichen Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung2 Agio 3<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamt<br />

Hinweise zur Investition<br />

Baupreis des Schiffes<br />

Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />

des Schiffes beträgt TUS-$ 22.500 (entspricht<br />

T€ 16.895 beim realisierten Kurs<br />

von US-$ 1,3715/€ für einen Betrag von<br />

T€ 7.500 sowie einem Wechselkurs von<br />

1,30 US-$/€ für den Restbetrag). Das<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ soll plangemäß<br />

am 15.11.2008 übernommen werden.<br />

Der Baupreis wird gemäß Bauvertrag<br />

in Raten unterschiedlicher Höhe<br />

nach Baufortschritt bezahlt.<br />

Baureserve<br />

Für den variablen Posten der Baureserve<br />

wurde ein Betrag von TUS-$ 100 berücksichtigt.<br />

Diese Reserve kann für zusätzliche<br />

Kosten z.B. bei Änderungen aufgrund<br />

Bauvorschriften genutzt werden.<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

wurden TUS-$ 250<br />

für das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />

die Ausstattung des Schiffes mit<br />

TUS-$<br />

T€<br />

Gesamt T€ 1<br />

22.500 16.895<br />

100 77<br />

250 192<br />

200 200<br />

900 900<br />

175 175<br />

100 100<br />

1.450 1.450<br />

680 680<br />

563 563<br />

475 475<br />

22.850 4.543 21.707<br />

1 Umrechnung eines Teils des Baupreises in Höhe von € 7.500.000 zu einem durch Devisentermingeschäfte realisierten Wechselkurs von<br />

durchschnittlich gerundet 1,3715 US-$/€; die restlichen Positionen wurden zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet.<br />

2 Vorabgewinn.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />

z.B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />

sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />

wie z.B. Überführungskosten<br />

des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />

Bauaufsicht<br />

Die Bauaufsicht wird vom Vertragsreeder<br />

durchgeführt. Die ausgewiesene<br />

Vergütung entsteht gemäß §6 Nr. 4 des<br />

Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />

der technischen Probefahrt des<br />

Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />

fällig<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />

wurde ein Darlehen von einer<br />

deutschen Geschäftsbank gewährt,<br />

welches entsprechend des Baufortschritts<br />

in Anspruch genommen und bei<br />

Übernahme des Schiffes aus der Valutierung<br />

der Endfinanzierung zurückgezahlt<br />

wird. Hierfür wird in der Prognoserechnung<br />

eine Zinsbelastung in Höhe<br />

von T€ 900 berücksichtigt.<br />

G0544<br />

Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />

geschätzte Kosten für rechtliche und<br />

steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />

mit der Gründung der jeweiligen<br />

Gesellschaften, Bearbeitungsgebührenund<br />

Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />

die vereinbarte Vergütung für die<br />

Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />

Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

gemäß §7 Ziff. 3 des<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

Diese Treuhandvergütung wird<br />

gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig. Des Weiteren fallen<br />

einmalige Dienstleistungsgebühren<br />

gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />

§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig werden.<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />

für Tätigkeiten bis zur<br />

Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />

Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />

des Schiffes fällig wird.<br />

Emissionskosten, Agio<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

erhält für Marketing und Emissionskosten<br />

sowie Projektierung T€ 1.450 und<br />

das Agio in Höhe von T€ 562,5 (5%,<br />

bezogen auf das prospektierte, einzuwerbende<br />

Kommanditkapital der MS<br />

„SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG) als Provision.<br />

Dieser Betrag steht der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH zur Verfügung,<br />

um ihrerseits u.a. die Vergütungen zur<br />

Eigenkapitalvermittlung, für die Prospekterstellung,<br />

die Vertriebssteuerung und<br />

das Marketing zu zahlen. Der Anspruch<br />

entsteht mit wirksamem Beitritt des<br />

Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft<br />

und ist nach Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

fällig; bei Teileinzahlungen<br />

wird die Vergütung jeweils anteilig fällig.<br />

Der überwiegende Teil der Beträge<br />

fließt den Vertriebspartnern von<br />

<strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />

zu.


Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 680 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />

Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />

Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 475. Diese entwickelt sich entsprechend<br />

umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />

wie z.B. Gründungskosten, Baureserve und Erstausrüstung. Ebenso können Veränderungen<br />

der Wechselkurse Auswirkungen auf die Liquiditätsreserve haben.<br />

Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />

FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

in T€<br />

Schiffshypothekendarlehen (US-$ 12.000.000) 1 9.231<br />

Kontokorrentkredit 338<br />

Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />

Kommanditkapital Vertragsreeder2 300<br />

Kommanditkapital<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

11.250<br />

Agio3 563<br />

Gesamt 21.707<br />

1 Umrechnung zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€.<br />

2 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />

G0545<br />

Hinweise zur Finanzierung<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />

über TUS-$ 15.000<br />

von einer deutschen Geschäftsbank<br />

zugesagt worden. Die Auszahlung des<br />

Schiffshypothekendarlehens erfolgt<br />

plangemäß zum Zeitpunkt der Übergabe<br />

des Schiffes. Es ist vorgesehen,<br />

unmittelbar nach Valutierung Sondertiligungen<br />

in Höhe von TUS-$ 3.000 zu<br />

leisten, so dass die ursprünglich gewährte<br />

Darlehenshöhe auf einen Betrag<br />

von TUS-$ 12.000 reduziert wird.<br />

Betriebsmittelkredit/<br />

Kontokorrentkredit<br />

Zur Stärkung der Liquiditätslage und Flexibilisierung<br />

der Handlungsfähigkeit soll<br />

ein Betriebsmittelkredit in Höhe von bis<br />

zu TUS-$ 440 (entspricht T€ 338 bei einem<br />

unterstellten Kurs von 1,30 US-$/€)<br />

aufgenommen werden.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über ein von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank zugesagtes Darlehen<br />

bis zu einer Höhe von € 7.600.000.<br />

Der Betrag wird bei Übergabe des<br />

Schiffes valutiert.<br />

Kommanditeinlagen<br />

Das gesamte Kommanditkapital der<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG beträgt<br />

planmäßig kumuliert € 11.575.000. Davon<br />

entfallen insgesamt € 325.000 auf<br />

Kommanditbeteiligungen durch die Initiatoren/Reedereien.<br />

Demgemäß stehen<br />

€ 11.250.000 als einzuwerbendes<br />

Kommanditkapital und damit für den<br />

Dachfonds, die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG,<br />

zur Verfügung.<br />

113


114<br />

Prognostizierte Reedereiüberschuss– und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

Zwischen–<br />

ergebnis<br />

Verkauf 4<br />

Ergebnis<br />

Nettochartererlöse<br />

Bereederungsvergütung <br />

Schiffsbetriebs-<br />

und<br />

Klassekosten<br />

Verwaltungskosten<br />

und sonstige<br />

Kosten<br />

Reedereiüberschuss<br />

Zinsen 2 Tilgung<br />

Fremdkapital 4<br />

Auszahlungen<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/€ unterstellt.<br />

2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i.H.v. T€ 60 im Jahr 2008 und T€ 40 im Jahr 2009 sowie Zinsen für den Betriebsmittelkredit in Höhe von insgesamt T€ 34.<br />

3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 475.<br />

4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />

Kumulierte<br />

Liquiditätsreserve<br />

3<br />

339 –12 –104 –195 28 –106 0 0,0 0 397<br />

2.906 –99 –808 –108 1.891 –592 –469 6,5 –752 474<br />

2.906 –99 –828 –111 1.868 –516 –626 6,5 –752 448<br />

2.865 –97 –874 –114 1.780 –496 –626 6,5 –752 353<br />

2.906 –99 –870 –117 1.820 –459 –626 6,5 –752 336<br />

2.865 –97 –1.142 –120 1.506 –418 –626 6,5 –752 46<br />

2.906 –99 –914 –123 1.770 –389 –626 6,5 –752 49<br />

2.933 –100 –937 –126 1.771 –348 –626 6,5 –752 94<br />

3.138 –113 –985 –129 1.911 –306 –626 8,0 –926 147<br />

3.462 –156 –984 –132 2.189 –261 –626 9,0 –1.042 407<br />

3.413 –154 –1.259 –136 1.865 –220 –626 11,0 –1.273 153<br />

3.462 –156 –1.034 –139 2.133 –183 –626 11,0 –1.273 205<br />

3.462 –156 –1.060 –143 2.103 –142 –626 11,0 –1.273 266<br />

3.413 –154 –1.111 –146 2.002 –102 –626 11,0 –1.273 268<br />

3.462 –156 –1.113 –150 2.042 –62 –626 11,0 –1.273 349<br />

3.413 –154 –1.391 –154 1.715 –21 –626 11,0 –1.273 143<br />

47.849 –1.898 –15.412 –2.144 28.394 –4.621 –9.231 128,5 –14.874<br />

8.036 8.036 –338 68,0 –7.841<br />

55.885 –1.898 –15.412 –2.144 36.430 –4.621 –9.569 197,0 –22.715<br />

Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />

Chartererlöse<br />

Das MS „SARAH FRIEDERICH“ ist ab Ablieferung des Schiffes für 60 Monate<br />

(+/– 60 Tage) zu einer Charterrate in Höhe von US-$ 10.625 pro Einsatztag abzgl.<br />

1,25% Kommission fest an Safmarine Container Lines verchartert. Es bestehen<br />

zusätzlich drei Optionen seitens des Charterers, das Schiff anschließend für einen<br />

Zeitraum von jeweils zwölf Monaten zu Charterraten in Höhe von US-$ 10.625,<br />

US-$ 10.625 und US-$ 11.500 pro Einsatztag abzgl. 1,25% Kommission weiterzubeschäftigen.<br />

In der Prognoserechnung wurde unterstellt, dass die Optionen<br />

erklärt werden. Im Anschluss wurde durchgehend eine Nettocharterrate in Höhe<br />

von US-$ 12.500 pro Einsatztag prognostiziert. Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen<br />

p.a., in Jahren mit Klassearbeiten mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im<br />

Jahr der Übernahme wurde anteilig mit 42 Tagen gerechnet. Die US-Dollar Beträge<br />

wurden mit einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet.<br />

G0546


Bereederungsvergütung<br />

Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt für den Zeitraum der oben<br />

genannten Erstbeschäftigung (inkl. erklärter Optionen) 1,68% der Brutto-Chartererlöse<br />

und 2,73% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />

Anschließend erhöhen sich die Werte auf 2,25% der Brutto-Chartererlöse<br />

und 3,70% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />

Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />

fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />

Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf TUS-$ 1.050<br />

geschätzt. Im Jahr 2008 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von<br />

TUS-$ 135 angenommen. Ab dem Jahr 2010 wird eine jährliche Kostenanpassung<br />

in Höhe von 2,5 % p. a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden<br />

hier die prognostizierten notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 25 für 2011,<br />

2016 und 2021 sowie T€ 250 für 2013, 2018 und 2023).<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />

an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />

Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in<br />

der Prognoserechnung ab 2010 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />

der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe §7<br />

Ziff. 2, §14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in<br />

dieser Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />

Reedereiüberschuss<br />

Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />

Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />

sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />

zur Verfügung.<br />

Zinsen<br />

Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von anfänglich US-$ 12.000.000 (reduzierte Basis). Diese sind<br />

grundsätzlich der Höhe nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende<br />

2010 mit 6,0% p.a. und danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit<br />

mit 6,25% p.a. kalkuliert. Zur Senkung der Zinsbelastung der Gesellschaft könnten<br />

Darlehensteile in andere Währungen mit einem niedrigeren Zinssatzniveau konvertiert<br />

werden. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze kann die Geschäftsführung<br />

der Einschiffsgesellschaft von Konvertierungsmöglichkeiten Gebrauch<br />

machen.<br />

Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals im Jahr 2008 und Jahr 2009<br />

wurde in der Prognoserechnung ein Zinssatz von 5,75% p. a. berücksichtigt, wobei<br />

unterstellt wird, dass das Kommanditkapital der Einschiffsgesellschaft zum 31.01.2009<br />

zu 100% eingezahlt wird.<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

Für den geplanten Betriebsmittelkredit<br />

ist ein Zinssatz von 8% auf Kontokorrentbasis<br />

berücksichtigt worden.<br />

Tilgung Fremdkapital<br />

Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />

Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />

des Schiffshypothekendarlehens,<br />

beginnend sechs Monate nach<br />

Auszahlung. Die Höhe der unterstellten<br />

Tilgungsraten werden auf Basis der reduzierten<br />

Darlehenshöhe von US-$ 12,0<br />

Mio. prognostiziert. Hierbei wird das<br />

Bankdarlehen mit einer anfänglichen<br />

Tilgungsrate in Höhe von US-$ 203.380<br />

und mit 58 nachfolgenden gleich hohen,<br />

vierteljährlichen Raten in Höhe von<br />

US-$ 203.390 kalkulatorisch zurückgeführt.<br />

Die Gewährleistung des Betriebsmittelkredites<br />

als Kontokorrentlinie wurde<br />

für die gesamte Fondslaufzeit unterstellt.<br />

Auszahlung<br />

Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />

der Kommanditisten dar. Bis zur<br />

Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />

werden diese gem. § 13 Ziff. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages anteilig auf die<br />

durch den jeweiligen Gesellschafter<br />

geleistete Einzahlungshöhe und den<br />

jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />

berechnet. In der Prognoserechnung<br />

wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />

zum 31.01.2009<br />

erbracht werden.<br />

Kumulierte Liquiditätsreserve<br />

Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />

durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

und durch die zahlungswirksamen<br />

Veränderungen der Aufwendungen<br />

und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />

beeinflusst. Im Jahr 2008 ist die<br />

planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />

Investitionsphase von T€ 475 enthalten.<br />

115


116<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

INVESTITION (PROGNOSE)<br />

Baupreis Schiff<br />

Baureserve<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Bauaufsicht<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Gründungskosten<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Emissionskosten<br />

Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />

Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />

Agio 3<br />

Liquiditätsreserve<br />

Gesamt<br />

Hinweise zur Investition<br />

Baupreis des Schiffes<br />

Der vertraglich vereinbarte Baupreis des<br />

Schiffes beträgt TUS-$ 22.500 (entspricht<br />

T€ 16.895 beim realisierten<br />

Kurs von US-$ 1,3715/€ für einen Betrag<br />

von T€ 7.500 sowie einem Wechselkurs<br />

von 1,30 US-$/€). Das MS<br />

„SENTA FRIEDERICH“ soll plangemäß<br />

am 15.01.2009 übernommen werden.<br />

Der Baupreis wird gemäß Bauvertrag<br />

in Raten unterschiedlicher Höhe nach<br />

Baufortschritt bezahlt.<br />

Baureserve<br />

Für den variablen Posten der Baureserve<br />

wurde ein Betrag von TUS-$ 100 berücksichtigt.<br />

Diese Reserve kann für zusätzliche<br />

Kosten z.B. bei Änderungen aufgrund<br />

Bauvorschriften genutzt werden.<br />

Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />

wurden TUS-$ 250<br />

TUS-$<br />

T€<br />

Gesamt T€ 1<br />

22.500 16.895<br />

100 77<br />

250 192<br />

200 200<br />

950 950<br />

175 175<br />

100 100<br />

1.470 1.470<br />

680 680<br />

565 565<br />

455 455<br />

22.850 4.595 21.759<br />

1 Umrechnung eines Teils des Baupreises in Höhe von € 7.500.000 zu einem durch Devisentermingeschäfte realisierten Wechselkurs von<br />

durchschnittlich gerundet 1,3715 US-$/€; die restlichen Positionen wurden zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet.<br />

2 Vorabgewinn.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />

für das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />

die Ausstattung des Schiffes mit<br />

z.B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />

sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />

wie z.B. Überführungskosten<br />

des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />

Bauaufsicht<br />

Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />

durchgeführt. Die ausgewiesene Vergütung<br />

entsteht gemäß §6 Nr. 4 des<br />

Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />

der technischen Probefahrt des Schiffes<br />

und ist bei Übergabe des Schiffes fällig.<br />

Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />

Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />

wurde ein Darlehen von einer<br />

deutschen Geschäftsbank gewährt,<br />

welches entsprechend des Baufortschritts<br />

in Anspruch genommen und<br />

bei Übernahme des Schiffes aus der<br />

Valutierung der Endfinanzierung zurück-<br />

G0547<br />

gezahlt wird. Hierfür wird in der Prognoserechnung<br />

eine Zinsbelastung in<br />

Höhe von T€ 950 berücksichtigt.<br />

Gründungskosten<br />

Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />

geschätzte Kosten für rechtliche und<br />

steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />

mit der Gründung der jeweiligen<br />

Gesellschaften, Bearbeitungsgebühren<br />

und Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />

die vereinbarte Vergütung für die<br />

Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />

Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />

gemäß §7 Ziff. 3 des<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

Diese Treuhandvergütung wird<br />

gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig. Des Weiteren fallen<br />

einmalige Dienstleistungsgebühren<br />

gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />

§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />

fällig werden.<br />

Vorbereitende Bereederung<br />

Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />

für Tätigkeiten bis zur<br />

Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />

Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />

des Schiffes fällig wird.<br />

Emissionskosten, Agio<br />

Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />

erhält für Marketing und Emissionskosten<br />

sowie Projektierung T€ 1.470 und<br />

das Agio in Höhe von T€ 565 (5%, bezogen<br />

auf das prospektierte, einzuwerbende<br />

Kommanditkapital der MS<br />

„SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG) als Provision.<br />

Dieser Betrag steht der Ownership<br />

Emissionshaus GmbH zur Verfügung,<br />

um ihrerseits u.a. die Vergütungen zur<br />

Eigenkapitalvermittlung, für die Prospekterstellung,<br />

die Vertriebssteuerung<br />

und das Marketing zu zahlen. Der<br />

Anspruch entsteht mit wirksamem Bei-


tritt des Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft und ist nach Einzahlung des Kommanditkapitals<br />

fällig; bei Teileinzahlungen wird die Vergütung jeweils anteilig fällig.<br />

Der überwiegende Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern von <strong>OwnerShip</strong><br />

für Vermittlungsleistungen zu.<br />

Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />

ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 680 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />

Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />

Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 455. Diese entwickelt sich entsprechend<br />

umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />

wie z.B. Gründungskosten, Baureserve und Erstausrüstung. Ebenso können Veränderungen<br />

der Wechselkurse Auswirkungen auf die Liquiditätsreserve haben.<br />

Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />

FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

in T€<br />

Schiffshypothekendarlehen (US-$ 12.000.000) 1 9.231<br />

Kontokorrentkredit 338<br />

Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />

Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />

Kommanditkapital Vertragsreeder2 300<br />

Kommanditkapital<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

11.300<br />

Agio3 565<br />

Gesamt 21.759<br />

1 Umrechnung zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€.<br />

2 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />

3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SENTA FRIEDERICH” Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />

G0545<br />

Hinweise zur Finanzierung<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />

über TUS-$ 15.000<br />

von einer deutschen Geschäftsbank<br />

zugesagt worden. Die Auszahlung des<br />

Schiffshypothekendarlehens erfolgt<br />

plangemäß zum Zeitpunkt der Übergabe<br />

des Schiffes. Es ist vorgesehen,<br />

unmittelbar nach Valutierung Sondertilgungen<br />

in Höhe von TUS-$ 3.000 zu<br />

leisten, so dass die ursprünglich gewährte<br />

Darlehenshöhe sich auf einen<br />

Betrag von TUS-$ 12.000 reduziert wird.<br />

Betriebsmittelkredit/<br />

Kontokorrentkredit<br />

Zur Stärkung der Liquiditätslage und Flexibilisierung<br />

der Handlungsfähigkeit soll<br />

ein Betriebsmittelkredit in Höhe von bis<br />

zu TUS-$ 440 (entspricht T€ 338 bei einem<br />

unterstellten Kurs von 1,30 US-$/€)<br />

aufgenommen werden.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über ein von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank zugesagtes Darlehen<br />

bis zu einer Höhe von € 7.600.000.<br />

Der Betrag wird bei Übergabe des<br />

Schiffes valutiert.<br />

Kommanditeinlagen<br />

Das gesamte Kommanditkapital der<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG beträgt planmäßig<br />

kumuliert € 11.625.000. Davon<br />

entfallen insgesamt € 325.000 auf<br />

Kommanditbeteiligungen durch die Initiatoren/Reeder.<br />

Demgemäß stehen<br />

€ 11.300.000 als einzuwerbendes<br />

Kommanditkapital und damit für den<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG, zur Verfügung.<br />

117


118<br />

Prognostizierte Reedereiüberschuss– und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />

Jahr<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

2021<br />

2022<br />

2023<br />

Zwischen–<br />

ergebnis<br />

Verkauf 4<br />

Ergebnis<br />

Nettochartererlöse<br />

Bereederungsvergütung <br />

SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />

Verwaltungs-<br />

-kosten<br />

und sonstige<br />

Kosten<br />

Reedereiüberschuss<br />

Zinsen 2 Tilgung<br />

Fremdkapital 4<br />

Auszahlungen<br />

in %<br />

Auszahlungen<br />

1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/€ unterstellt.<br />

2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i. H.v T€ 20 im Jahr 2009 sowie Zinsen für den Betriebsmittelkredit in Höhe von T€ 59.<br />

3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 455.<br />

4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />

Kumulierte<br />

Liquiditätsreserve<br />

3<br />

2.760 –94 –768 –248 1.651 –528 –313 6,5 –756 509<br />

2.906 –99 –828 –111 1.867 –522 –626 6,5 –756 473<br />

2.865 –97 –874 –114 1.780 –503 –626 6,5 –756 368<br />

2.906 –99 –870 –117 1.820 –466 –626 6,5 –756 341<br />

2.906 –99 –892 –120 1.795 –425 –626 6,5 –756 329<br />

2.865 –97 –1.164 –123 1.481 –395 –626 6,5 –756 33<br />

2.906 –99 –937 –126 1.744 –361 –626 6,5 –756 35<br />

3.089 –105 –985 –129 1.870 –318 –626 7,0 –814 147<br />

3.446 –153 –984 –133 2.176 –270 –626 10,0 –1.163 264<br />

3.462 –156 –1.009 –136 2.161 –227 –626 10,0 –1.163 409<br />

3.413 –154 –1.284 –140 1.836 –189 –626 11,0 –1.279 152<br />

3.462 –156 –1.060 –143 2.103 –152 –626 11,0 –1.279 198<br />

3.413 –154 –1.111 –147 2.002 –111 –626 11,0 –1.279 185<br />

3.462 –156 –1.113 –150 2.042 –71 –626 11,0 –1.279 251<br />

3.462 –156 –1.141 –154 2.010 –30 –626 12,0 –1.395 210<br />

47.321 –1.873 –15.018 –2.093 28.336 –4.569 –9.074 128,5 –14.938<br />

8.058 8.058 –494 67,0 –7.774<br />

55.379 –1.873 –15.018 –2.093 36.394 –4.569 –9.568 195,5 –22.712<br />

Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />

Chartererlöse<br />

Das MS „SENTA FRIEDERICH“ ist ab Ablieferung des Schiffes für 60 Monate<br />

(+/– 60 Tage) zu einer Charterrate in Höhe von US-$ 10.625 pro Einsatztag abzgl.<br />

1,25% Kommission fest an Safmarine Container Lines verchartert. Es bestehen<br />

zusätzlich drei Optionen seitens des Charterers, das Schiff anschließend für einen<br />

Zeitraum von jeweils zwölf Monaten zu Charterraten in Höhe von US-$ 10.625,<br />

US-$ 10.625 und US-$ 11.500 pro Einsatztag abzgl. 1,25% Kommission weiterzubeschäftigen.<br />

In der Prognoserechnung wurde unterstellt, dass die Optionen erklärt<br />

werden. Im Anschluss wurde durchgehend eine Nettocharterrate in Höhe von US-<br />

$ 12.500 pro Einsatztag prognostiziert. Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen<br />

p.a., in Jahren mit Klassearbeiten mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der Übernahme<br />

wurde anteilig mit 342 Tagen gerechnet. Die USD-Beträge wurden mit<br />

einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet.<br />

G0549


Bereederungsvergütung<br />

Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt für den Zeitraum der oben<br />

genannten Erstbeschäftigung (inkl. erklärter Optionen) 1,68% der Brutto-Chartererlöse<br />

und 2,71% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />

Anschließend erhöhen sich die Werte auf 2,25% der Brutto-Chartererlöse<br />

und 3,64% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />

Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />

Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />

fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />

Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf TUS-$ 1.050<br />

geschätzt. Im Jahr 2009 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von<br />

TUS-$ 998 angenommen. Ab dem Jahr 2010 wird eine jährliche Kostenanpassung<br />

in Höhe von 2,5% p. a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden<br />

hier die prognostizierten notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 25 für 2011,<br />

2016 und 2021 sowie T€ 250 für 2014 und 2019).<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />

Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />

an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />

Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in<br />

der Prognoserechnung ab 2010 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />

der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe §7<br />

Ziff. 2, §14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in<br />

dieser Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />

Reedereiüberschuss<br />

Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />

Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />

sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />

zur Verfügung.<br />

Zinsen<br />

Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

in Höhe von anfänglich US-$ 12.000.000 (reduzierte Basis). Diese sind<br />

grundsätzlich der Höhe nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende<br />

2010 mit 6,0% p.a. und danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit<br />

mit 6,25% p.a. kalkuliert. Zur Senkung der Zinsbelastung der Gesellschaft könnten<br />

Darlehensteile in andere Währungen mit einem niedrigeren Zinssatzniveau konvertiert<br />

werden. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze kann die Geschäftsführung<br />

der Einschiffsgesellschaft von Konvertierungsmöglichkeiten Gebrauch<br />

machen.<br />

Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals im Jahr 2009 wurde in der<br />

Prognoserechnung ein Zinssatz von 5,75% p.a. berücksichtigt, wobei unterstellt<br />

wird, dass das Kommanditkapital der Einschiffsgesellschaft zum 31.01.2009 zu<br />

100% eingezahlt wird. Für den geplanten Betriebsmittelkredit ist ein Zinssatz von<br />

8% auf Kontokorrentbasis berücksichtigt worden.<br />

9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />

DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />

Tilgung Fremdkapital<br />

Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />

Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />

des Schiffshypothekendarlehens,<br />

beginnend sechs Monate nach<br />

Auszahlung. Die Höhe der unterstellten<br />

Tilgungsraten werden auf Basis der reduzierten<br />

Darlehenshöhe von US-$ 12,0<br />

Mio. prognostiziert. Hierbei wird das<br />

Bankdarlehen mit einer anfänglichen<br />

Tilgungsrate in Höhe von US-$ 203.380<br />

und mit 58 nachfolgenden gleich hohen,<br />

vierteljährlichen Raten in Höhe von<br />

US-$ 203.390 kalkulatorisch zurückgeführt.<br />

Die Gewährung einer Kontokorrentlinie<br />

als Betriebsmittelkredit wurde<br />

für die gesamte Fondslaufzeit unterstellt.<br />

Auszahlungen<br />

Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />

der Kommanditisten dar. Bis zur<br />

Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />

werden diese gem. § 13 Ziff. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages anteilig auf die<br />

durch den jeweiligen Gesellschafter<br />

geleistete Einzahlungshöhe und den<br />

jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />

berechnet. In der Prognoserechnung<br />

wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />

zum 31.01.2009<br />

erbracht werden.<br />

Kumulierte Liquiditätsreserve<br />

Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />

durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />

und durch die zahlungswirksamen<br />

Veränderungen der Aufwendungen<br />

und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />

beeinflusst. Im Jahr 2009 ist die<br />

planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />

Investitionsphase von T€ 455 enthalten.<br />

119


120<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

10


121


122<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

1 Gesellschaftsvertrag der<br />

10. <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

für die Beteiligungsgesellschaft<br />

zwischen<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

1. Ownership Erste Verwaltung GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

– auch „Komplementärin“ genannt –<br />

2. Ownership Emissionshaus GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

– auch „Vertriebsgesellschaft“ genannt –<br />

3. Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

– auch „Treuhänderin“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“<br />

genannt) hat am 06.08.2007 begonnen und ist beim Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Hamburg unter HRA 105746 eingetragen. Die Gesellschaft beabsichtigt, sich<br />

an den Ein-Schiffsgesellschaften:<br />

– MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG,<br />

eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 5542 KI<br />

– Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />

eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 111263<br />

– MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRA 24666 HB<br />

– MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRA 24664 HB<br />

– MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 102629<br />

– nachfolgend auch „Einschiffsgesellschaften“ genannt –<br />

zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in der Weise, dass die Beteiligungsgesellschaft in Höhe<br />

des jeweils von ihr gezeichneten Fondskapitals Kommanditistin der Ein-Schiffsgesellschaften<br />

wird.<br />

Um den Erwerb dieser Kommanditbeteiligungen zu finanzieren, soll das Eigenkapital der<br />

Beteiligungsgesellschaft zum einen durch Einlagen der Gründungsgesellschafter und zum<br />

anderen durch einzuwerbendes Fondskapital von Investoren aufgestockt werden. Die Aufstockung<br />

geschieht in der Weise, dass sich Investoren bis zur Höhe des erforderlichen<br />

Fondskapitals als Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft beteiligen. Hierbei werden<br />

die Investoren das jeweils von ihnen gezeichnete Fondskapital als Treugeber der Ownership<br />

Treuhand GmbH (Treuhänderin) zur Verfügung stellen. Die Treuhänderin wird ihre<br />

bestehende Kommanditeinlage an der Gesellschaft von € 5.000 in Höhe des tatsächlich<br />

eingeworbenen Fondskapitals auf bis zu € 46.605.000 erhöhen. Mit Zustimmung der Komplementärin<br />

darf die Treuhänderin nach Maßgabe der folgenden Regelungen ihre Kommanditeinlage<br />

an der Gesellschaft zur Aufnahme weiterer Investoren zusätzlich um bis zu<br />

€ 750.000 erhöhen.<br />

Unter Beachtung dieser Präambel wird der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

unter Aufhebung etwaiger vorangegangener Fassungen wie folgt neu gefasst:<br />

§1<br />

Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

„<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG“<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg<br />

3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

§2<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, insbesondere<br />

als Kommanditistin an den Gesellschaften in Firma<br />

– MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG,<br />

– Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />

– MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

– MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />

– MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die für den Gesellschaftszweck<br />

förderlich sein können. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen und<br />

Zweigniederlassungen errichten.<br />

3. Für die Beteiligung an den Ein-Schiffsgesellschaften gilt die als Anlage 1 beigefügte<br />

Investitionsrechnung über die notwendigen Investitionen und ihre Finanzierung.<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

§3<br />

Gesellschafter und Einlagen<br />

Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft ist die Ownership Erste Verwaltung<br />

GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90305.<br />

Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten:<br />

a) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 20.000<br />

b) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 5.000<br />

3. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Gesellschaft zu Händen der Komplementärin ein- oder mehrmals auf insgesamt<br />

bis zu € 46.605.000 zu erhöhen. Mit Zustimmung der Komplementärin darf die Treuhänderin<br />

ihre Einlage um weitere maximal € 750.000 erhöhen, sofern und soweit dies<br />

nach den Gesellschaftsverträgen der Einschiffsgesellschaften zulässig und erforderlich<br />

ist. Diese Erhöhung kann insbesondere erforderlich werden bei einer Veränderung<br />

der in den Ein-Schiffsgesellschaften durchgeführten Investitionsvorhaben, zum Beispiel<br />

bei veränderten Wechselkursen oder bei sonstigen Mehr- oder Minderaufwendungen.<br />

Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin.<br />

4. Die Einlagen der Kommanditisten sind zugleich ihre Hafteinlage und ihre Pflichteinlage.<br />

5. Zusätzlich zu den Kommanditeinlagen haben die beitretenden Investoren ein Agio von<br />

5% zu leisten. Im Übrigen richtet sich die Fälligkeit der Einlagen nach den Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung.<br />

6. Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Beteiligungsgesellschaft mit 1% pro<br />

Monat zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens<br />

bleibt der Beteiligungsgesellschaft vorbehalten.<br />

7. Hat die Treuhänderin ihre treuhänderische Beteiligung für fremde Rechnung an der<br />

Gesellschaft angezeigt, ist sie zur Einlagenleistung entsprechend den Bedingungen der<br />

Beitrittserklärung verpflichtet, sofern ihr von dem jeweiligen Treugeber entsprechende<br />

Geldmittel zur Verfügung gestellt worden sind. Der Beteiligungsgesellschaft steht<br />

gegen den Treugeber, der seine Einlage nicht, nicht vollständig oder verspätet erbracht<br />

hat, ein unmittelbarer Zahlungsanspruch im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter<br />

(§328 BGB) zu.<br />

8. Die Investoren können ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

mittelbar über die Ownership Treuhand GmbH halten oder sich nach<br />

erfolgtem Beitritt unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister eintragen<br />

lassen.<br />

9. Für die Kommanditisten, die sich treuhänderisch an der Gesellschaft beteiligen,<br />

gelten zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und dem Treugeber die Bestimmungen<br />

des gesondert abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

10. Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen,<br />

haben der Komplementärin auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Vollmacht zu<br />

erteilen, die zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen der Kommanditgesellschaft und<br />

ihrer Gesellschafter beim Handelsregister berechtigt. Im Falle der unmittelbaren Eintragung<br />

des Investors im Handelsregister nimmt die Treuhänderin die Rechte des Treugebers<br />

nur noch als Verwaltungstreuhänderin nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

wahr.<br />

11. Bis zu ihrer Eintragung als unmittelbare Kommanditisten bzw. bis zur Eintragung der<br />

jeweiligen Erhöhung des Kommanditkapitals der Treuhänderin im Handelsregister,<br />

haben die Treugeber die Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten. Für die atypisch<br />

stille Beteiligung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />

12. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Recht, einen Kommanditisten, der<br />

seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, aus der<br />

Gesellschaft auszuschließen. Für diesen Ausschluss bedarf es keines gesonderten<br />

Gesellschafterbeschlusses. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen des<br />

Kommanditisten/Treugebers erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Treugeber/Kommanditist<br />

die Beteiligung übernommen hat oder der Beteiligungsgesellschaft beigetreten<br />

ist und dieser seine vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen in voller Höhe erfüllt hat.<br />

§4<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Zahlungen der durch die Treuhänderin vertretenen Kommanditisten in Höhe von<br />

€ 46.600.000 sind zunächst auf das in der Beitrittserklärung angegebene Mittelverwendungskonto<br />

zu leisten. Auszahlungen von diesem Konto dürfen nur nach Maßgabe des<br />

zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und der die Mittelverwendung kontrollierenden<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

sowie nur bei Vorlage von Gesellschaftsverträgen erfolgen, aus denen hervorgeht, dass sich<br />

die Beteiligungsgesellschaft als Kommanditistin an den in §2 Ziffer 1. genannten Einschiffsgesellschaften<br />

beteiligt hat.


§5<br />

Konten der Gesellschafter<br />

1. Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf Kapitalkonto I<br />

gebucht.<br />

2. Das Agio in Höhe von 5% der agiopflichtigen Kommanditeinlagen wird auf Rücklagenkonten<br />

(Kapitalkonto II) gebucht.<br />

3. Verluste werden den Kommanditisten auf Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I) belastet,<br />

auch soweit sie die Kommanditeinlagen übersteigen. Soweit ein Verlustvortragskonto<br />

einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten<br />

diesem Konto gutzuschreiben, bis es ausgeglichen ist.<br />

4. Darüber hinausgehende Gewinne, zusätzliche Einlagen, Entnahmen und der gesamte<br />

Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten werden auf Verrechnungskonten<br />

(Kapitalkonto III) verbucht.<br />

5. Die Konten werden nicht verzinst, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist.<br />

§6<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden<br />

Bestimmungen der §§112 HGB und 181 BGB befreit. Die Komplementärin ist berechtigt,<br />

sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter geeigneter Personen<br />

und/oder Unternehmen zu bedienen.<br />

2. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß §164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung. Im Falle der Bildung eines Beirats kann die Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung in diesem Vertrag geregelten Fällen durch die Zustimmung<br />

des Beirats ersetzt werden. Nicht zustimmungsbedürftig sind alle Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin, die zur Durchführung der in Anlage 1 in diesem<br />

Vertrag genannten Investitionen erforderlich oder sachdienlich sind. Dieser Investitionsplan<br />

ist mit Ausnahme währungsbedingter Abweichungen verbindlich.<br />

3. Für die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in den Gesellschafterversammlungen<br />

der Ein-Schiffsgesellschaften durch die persönlich haftende Gesellschafterin gilt,<br />

dass diese ihr Stimmrecht entsprechend dem Abstimmungsergebnis in der Gesellschafterversammlung<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

auszuüben hat. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben<br />

(gespaltenes Stimmrecht). Die Beteiligungsgesellschaft ist in Höhe der von<br />

ihr gezeichneten Einlagen auch dann in den Gesellschafterversammlungen der Einschiffsgesellschaften<br />

stimmberechtigt, wenn in ihrer Gesellschafterversammlung nicht das<br />

gesamte Gesellschaftskapital anwesend oder vertreten war. Für das nicht anwesende<br />

oder vertretene Gesellschaftskapital handelt die Komplementärin nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen.<br />

4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

für die nachfolgenden Rechtshandlungen:<br />

a) Kündigung, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen der Gesellschaft;<br />

b) Eingehen von Verbindlichkeiten, einschließlich der Aufnahme von Krediten, soweit<br />

diese im Einzelfall € 50.000 übersteigen und nicht in der Investitionsrechnung<br />

gemäß Anlage 1 enthalten sind;<br />

c) Ausübung des Stimmrechts bei den Ein-Schiffsgesellschaften, wenn Gegenstand<br />

der Beschlussfassung der Verkauf eines Seeschiffes ist;<br />

d) die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen.<br />

5. Kann die Komplementärin in eiligen Fällen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

nicht einholen, so hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln und unverzüglich<br />

die Stellungnahme der Gesellschafterversammlung einzuholen.<br />

6. Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt folgenden Geschäften zu:<br />

a) Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin;<br />

b) Platzierungsgarantie der Vertriebsgesellschaft;<br />

c) Treuhand- und Dienstleistungsverträge der Beteiligungsgesellschaft mit der Treuhänderin<br />

und den Ein-Schiffsgesellschaften;<br />

d) Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

e) Verträge über die steuerliche und rechtliche Beratung in der Investitionsphase;<br />

f) Abschluss von geschäftstypischen Versicherungsverträgen.<br />

7. Die Gesellschafterversammlung ist nur aus einem von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

zu vertretenem wichtigen Grund berechtigt, durch Beschluss, der einer Mehrheit<br />

von 75% aller abgegebenen Stimmen bedarf, der Komplementärin die Vertretungsmacht<br />

und Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen und eine oder mehrere natürliche<br />

oder juristische Personen zusätzlich als Komplementärin in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat dabei kein Stimmrecht. Sofern ein<br />

Beirat bestellt ist, hat dieser die Maßnahme umzusetzen. Besteht kein Beirat, hat die<br />

beschlussfassende Gesellschafterversammlung einen Vertreter mit der Umsetzung zu<br />

beauftragen.<br />

§6a<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die Komplementärin und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot<br />

des §112 HGB.<br />

§7<br />

Beirat<br />

1. Die Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit einen Beirat, bestehend aus drei Personen,<br />

errichten. In diesem Fall werden zwei Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Ein Beiratsmitglied wird<br />

von der Komplementärin bestellt. Wählbar sind nur solche Personen, die nicht mittelbar<br />

oder unmittelbar im Wettbewerb mit dem Vertragsreeder einer Ein-Schiffsgesellschaft<br />

stehen, an denen die Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist und die nicht mehr als 5 weitere<br />

Beiratsmandate für andere Schifffahrtsgesellschaften, die nicht zu den Einschiffsgesellschaften<br />

gemäß §2 Ziffer 1. gehören, innehaben.<br />

2. Die Vertragsreeder der Ein-Schiffsgesellschaften gemäß §2 Ziffer 1., die Vertriebsgesellschaft<br />

und die Treuhänderin können, sofern sie im Beirat nicht vertreten sind,<br />

je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden, der allerdings nur ein Mitsprache,<br />

aber kein Stimmrecht hat.<br />

3. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beläuft sich auf drei Jahre. Sie beginnt für die gewählten<br />

Beiratsmitglieder mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

in der die Wahl erfolgt ist, und endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

drei Jahre später. Für das von der Komplementärin bestimmte Beiratsmitglied beginnt<br />

die Amtsdauer mit seiner Bestellung und endet drei Jahre später. Ist zum Ablauf der<br />

jeweiligen Amtsdauer anstelle eines Beiratsmitgliedes ein neues Beiratsmitglied noch<br />

nicht bestellt, verlängert sich dessen Amtsdauer bis zur Neubestellung. Wiederbestellung<br />

ist zulässig.<br />

4. Die Mitglieder des Beirats können von den Gesellschaftern bzw. den sie ernennenden<br />

Personen vorzeitig abberufen werden. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus,<br />

so ist ein Ersatzmitglied bis zum Ablauf der Amtsperiode des Beirats zu wählen bzw.<br />

zu bestellen.<br />

5. Der Beirat hat die in diesem Vertrag vereinbarten Befugnisse. Er unterstützt, berät und<br />

überwacht die Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens. Er ist berechtigt,<br />

sich von der Komplementärin über die Geschäftsführung unterrichten zu lassen und<br />

die Bücher der Gesellschaft einzusehen. Ferner ist er berechtigt, der Gesellschafterversammlung<br />

bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen (§6 Ziffer<br />

4.) Vorschläge zu unterbreiten. Schließlich ist der Beirat befugt, jederzeit eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung nach Maßgabe des hierfür in §8 dieses Vertrages<br />

vorgesehenen Verfahrens einzuberufen.<br />

6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Beiratsmitglieder anwesend<br />

sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit der vorhandenen Mitglieder.<br />

7. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung ihres Amtes<br />

verpflichtet.<br />

8. Der Beirat und seine Mitglieder erhalten neben dem Ersatz der notwendigen Auslagen<br />

keine Tätigkeitsvergütung.<br />

§8<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung findet frühestens nach vollständiger<br />

Platzierung des einzuwerbenden Fondskapitals von € 46.600.000 und spätestens<br />

innerhalb von 10 Monaten nach Ende des ersten Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft<br />

statt. Weitere ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich<br />

innerhalb von 10 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufungen<br />

erfolgen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin. Im Regelfall soll die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

gemeinsam mit den Gesellschafterversammlungen der Ein-Schiffsgesellschaften<br />

abgehalten werden.<br />

2. Zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Geschäftsführung<br />

über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die Einladung zu<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlungen hat schriftlich unter Einhaltung einer<br />

Ladungsfrist von drei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und der Tag der Gesellschafterversammlung mitgerechnet werden. In der<br />

Einladung sind Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung anzugeben.<br />

3. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft<br />

erfordert oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 20% des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinen, oder der Beirat dies verlangen.<br />

4. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen kann auf sieben<br />

Tage verkürzt werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern.<br />

5. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch die<br />

Treuhänderin, andere Gesellschafter, Ehegatten, Verwandte 1. und 2. Grades, den Vermittler<br />

ihres Kommanditkapitals oder durch zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete<br />

Personen vertreten zu lassen. Die Gesellschafter sind berechtigt, den Bevollmächtigten<br />

für die gesamte Laufzeit ihrer Beteiligung Dauervollmachten zu erteilen. Der Versammlungsleiter<br />

kann auch andere Personen als Vertreter zulassen.<br />

123


124<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

6. Sämtliche Vertreter haben in der Gesellschafterversammlung eine schriftliche Vollmacht<br />

vorzulegen. Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie verpflichtet,<br />

den Treugebern auf Verlangen eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen, damit<br />

diese ihr Stimmrecht selbst in Höhe ihrer Beteiligung ausüben können. Ungeachtet<br />

einer bestehenden Treuhandschaft ist jeder Treugeber berechtigt, persönlich an der<br />

Gesellschafterversammlung teilzunehmen und sämtliche Gesellschafterrechte selbst<br />

wahrzunehmen.<br />

7. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

oder eine von ihr benannte Person der Geschäftsführung oder der Treuhänderin.<br />

Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ein von ihr oder dem Protokollführer unterzeichnetes Ergebnisprotokoll zu<br />

fertigen und allen Gesellschaftern in Kopie zuzustellen. Einwendungen gegen die Richtigkeit<br />

des Ergebnisprotokolls und insbesondere gegen die Formalien der gefassten<br />

Gesellschafterbeschlüsse sind binnen einer Frist von drei Wochen nach Erhalt des<br />

Ergebnisprotokolls durch schriftliche Mitteilung gegenüber der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin geltend zu machen.<br />

8. Die Gesellschafterversammlung entscheidet außer in den sonst in diesem Vertrag<br />

bezeichneten Fällen insbesondere über<br />

a) die Feststellung des Jahresabschlusses des vergangenen Geschäftsjahres;<br />

b) die Gewinnverwendung und die Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen;<br />

c) die Entlastung der Komplementärin;<br />

d) die Wahl und Abberufung der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden<br />

Beiratsmitglieder sowie die Entlastung aller Mitglieder des Beirats;<br />

e) die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der Komplementärin gemäß<br />

§6 Ziffer 4, soweit kein Beirat bestellt ist;<br />

f) die Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

g) die Auflösung der Gesellschaft.<br />

§9<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Komplementärin und<br />

mindestens 50% des Kommanditkapitals vertreten sind. Wird dieses Quorum nicht<br />

erreicht, so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Form,<br />

jedoch mit einer Frist von 7 Tagen einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist.<br />

2. Beschlüsse können auch schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden, ohne<br />

dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet, wenn nicht mehr als 20% der vorhandenen<br />

Stimmen einer schriftlichen Beschlussfassung innerhalb einer Frist von zwei<br />

Wochen, gerechnet vom Tag der Absendung der Aufforderung zur Stimmabgabe an,<br />

widersprechen. Dauer und Beginn der Frist gelten entsprechend für die schriftliche,<br />

fernschriftliche oder auf elektronischem Weg erfolgende Stimmabgabe, soweit die<br />

Komplementärin nicht eine längere Frist bestimmt. Erklärungen über Widerspruch<br />

oder Stimmabgabe müssen der Komplementärin vor Ablauf der Frist zugehen. Das<br />

Ergebnis der Beschlussfassung ist auch im schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen<br />

Verfahren von der Komplementärin hinsichtlich des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

zu protokollieren und allen Gesellschaftern zuzuleiten.<br />

3. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, kommen Gesellschafterbeschlüsse<br />

durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande.<br />

Sofern die Gesellschafterversammlung nach diesem Vertrag Beschlüsse auch im<br />

Schriftwege, d.h. schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg gefasst werden<br />

können, kommt ein Gesellschafterbeschluss zustande, wenn sich mindestens<br />

50% der vorhandenen Gesamtstimmen innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten<br />

Ausschlussfrist an ihr beteiligen.<br />

4. Je € 1.000,00 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Die Komplementärin hat kein<br />

Stimmrecht.<br />

5. Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie berechtigt, gemäß den<br />

ihr erteilten Weisungen ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben.<br />

6. Abweichend von der Regelung des Absatzes 3 bedürfen Gesellschafterbeschlüsse<br />

über<br />

a) Veräußerungen der Anteile an den Ein-Schiffsgesellschaften;<br />

b) Verkauf von Schiffen in den jeweiligen Ein-Schiffsgesellschaften;<br />

c) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />

d) die Auflösung der Gesellschaft;<br />

einer Mehrheit von 70% der vorhandenen Gesamtstimmen.<br />

7. Etwaige Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses können<br />

nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen<br />

nach Absendung des Protokolls Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die<br />

Gesellschaft erhoben wird.<br />

§10<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres,<br />

spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, den Jahresabschluss (Bilanz nebst<br />

Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) aufzustellen. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann beschließen, dass ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder eine Wirtschaftsprüfer-<br />

oder Steuerberatungsgesellschaft den Jahresabschluss aufzustellen und mit<br />

einem standesgemäß vorgesehenen Vermerk abzuschließen hat.<br />

2. Sobald der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf.<br />

mit Lagebericht) sowie der Geschäftsbericht vorliegen, sind diese den Gesellschaftern<br />

unverzüglich, spätestens jedoch mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

in Kopie zu übersenden.<br />

§11<br />

Kostenersatz und Vergütungen<br />

1. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin erstmals für<br />

2007 eine ergebnisunabhängige jährliche Haftungsvergütung von € 2.500. Ferner hat<br />

sie Anspruch auf Ersatz der für die Geschäftsführung notwendigen Auslagen.<br />

2. Die Vertriebsgesellschaft erhält für den Vertrieb keine gesonderte Vergütung.<br />

3. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Beteiligungsgesellschaft keine<br />

gesonderte Vergütung, da sie ebenfalls Treuhänderin in den Ein-Schiffsgesellschaften<br />

ist und dort eine Vergütung erhält.<br />

4. Sämtliche vorstehenden Vergütungen sind handelsrechtlich als Aufwand zu qualifizieren<br />

und verstehen sich zzgl. einer ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

§12<br />

Gewinn und Verlust<br />

1. An einem nach Abzug der Kostenerstattungen und Vergütungen (§11) verbleibenden<br />

Gewinn sowie an einem Verlust im Jahr 2007 nehmen die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer im Jahr 2007 gemäß §3 Ziffer 2 und 3 tatsächlich erbrachten Einlagen teil. Sollten<br />

einzelne Gesellschafter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sein,<br />

so nehmen sie nur in Höhe der tatsächlich geleisteten Einlagen an der Ergebnisverteilung<br />

teil. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten<br />

bleiben unberührt.<br />

2. Um unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts der Kommanditisten eine ergebnis- und<br />

vermögensmäßige (relative) Gleichstellung auf dem Verlustvortragskonto (Ergebniskonto<br />

I) auch mit den später beitretenden Gesellschaftern zu erreichen, werden etwaige<br />

Verluste der Gesellschaft zunächst von den neu beitretenden Gesellschaftern in dem<br />

Umfang allein getragen, in dem im Zeitpunkt des Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen<br />

Gesellschafter Verluste bereits getragen haben. Nach Abzug dieser Beträge<br />

werden die verbleibenden Verlustanteile auf sämtliche Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Kapitalanteile (Kapitalkonto I), ggf. unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 1,<br />

verteilt. Sofern die Verluste nicht ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen,<br />

sind später anfallende Gewinne den Gesellschaftern, denen höhere Verluste zugerechnet<br />

wurden, solange vorab zuzurechnen, bis auf den Verlustvortragskonten aller<br />

Gesellschafter relativer Gleichstand besteht. Wird durch die vorgenannte Regelung<br />

eine Gleichstellung auf den Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I) aller Kommanditisten<br />

bis zum 31.12.2009 nicht erreicht, gilt diese Regelung auch für Folgejahre, und<br />

zwar bis die Gleichstellung erreicht ist.<br />

3. Danach nehmen die Gesellschafter an einem nach Abzug der Kostenerstattungen und<br />

Vergütungen (§11) verbleibenden Gewinn sowie an einem Verlust grundsätzlich im<br />

Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Kapitalkonto I) teil. Die gesetzlichen Vorschriften über<br />

die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten bleiben unberührt.<br />

4. Eine Gleichstellung entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sowohl<br />

hinsichtlich des handelsrechtlichen als auch des steuerlichen Gesamthandsbilanzergebnisses.<br />

Ist eine sowohl handelsrechtliche, als auch steuerliche Gleichstellung nicht<br />

möglich, wird das handelsrechtliche Ergebnis in Anwendung der vorstehenden Bestimmungen<br />

so verteilt, dass eine steuerliche Gleichstellung erreicht wird.<br />

5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig von der Anwendung der Vorschrift<br />

des §15 a EStG für einzelne Gesellschafter.<br />

6. Änderungen der Jahresabschlüsse aufgrund steuerlicher Betriebsprüfungen entfalten<br />

Wirkung für und gegen sämtliche Gesellschafter.<br />

§13<br />

Entnahmen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

1. Gewinne sind nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Kommanditisten mit der<br />

Maßgabe auszuzahlen, dass der Gesellschaft eine angemessene Liquiditätsreserve verbleibt.<br />

Die Höhe der Liquiditätsreserve wird von der Komplementärin im Einvernehmen<br />

mit der Treuhänderin bestimmt.<br />

2. Darüber hinaus dürfen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse nach Feststellung<br />

des Jahresabschlusses ausgezahlt werden, sofern die gemäß vorstehendem Absatz<br />

festgelegte Liquiditätsreserve verbleibt. Dass der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

keinen dem Prospekt entsprechenden Gewinn ausweist, steht einer Auszahlung von<br />

Liquiditätsüberschüssen nicht entgegen. Die Komplementärin ist berechtigt, Vorab-


ausschüttungen im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. Dies gilt in der Einwerbungs-<br />

und Platzierungsphase zugunsten der beitretenden Kommanditisten nur anteilig<br />

bezogen auf den Zeitpunkt des Zahlungseinganges ihrer jeweiligen Kommanditeinlage<br />

und nur soweit sie ihren in der Beitrittserklärung übernommenen Einzahlungsverpflichtungen<br />

tatsächlich nachgekommen sind, aber nur für den von der Treuhand zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt abgeforderten Einzahlungsbetrag.<br />

3. Sämtliche Entnahmen dürfen erst nach Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen<br />

der Gesellschaft gegenüber dem entnahmeberechtigten Gesellschafter getätigt und<br />

ausgezahlt werden.<br />

§14<br />

Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen durch Rechtsgeschäft<br />

unter Lebenden ist nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Als wichtiger<br />

Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gesellschaft fällige Ansprüche gegen<br />

den verfügungswilligen Kommanditisten zustehen oder der Übertragungsempfänger<br />

im Wettbewerb zur Gesellschaft oder zu einem Vertragsreeder der Einschiffsgesellschaften<br />

steht.<br />

2. Die Zustimmung darf von der Komplementärin nur erteilt werden, wenn:<br />

a) die Übertragung mit Wirkung auf den Beginn oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />

erfolgt;<br />

b) die beim Veräußerer und Erwerber verbleibenden oder entstehenden Kommanditanteile<br />

mindestens € 5.000 oder ein Vielfaches davon betragen und durch 1.000<br />

teilbar sind.<br />

3. Die Übertragung einer von der Treuhänderin gehaltenen Kommanditeinlage ist nur<br />

zusammen mit der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem hierneben geschlossenen<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag möglich. Wird der Erwerber unmittelbarer<br />

Beteiligter, hat er der Treuhänderin gleichzeitig eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gem. §3 Ziffer 10 auszuhändigen.<br />

4. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt werden, erteilt die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bereits jetzt ihre Zustimmung für Übertragungen von Kommanditanteilen<br />

an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Gesellschafter.<br />

5. Der Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an ein Kreditinstitut zur Finanzierung der<br />

Einlage stimmt die Komplementärin ebenfalls bereits jetzt zu. Dies gilt auch für die<br />

Abtretung der geldwerten Ansprüche aus der Beteiligung.<br />

6. Jeder unmittelbare oder mittelbare Erwerb von mehr als 50% der Gesellschaftsanteile<br />

oder der Hinzuerwerb von Gesellschaftsanteilen, der für einen Gesellschafter mittelbar<br />

oder unmittelbar zu einer Mehrheit von mehr als 50% der Anteile führt, bedarf<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

7. Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, die gesamte von ihr gehaltene Kommanditeinlage<br />

auf einen Dritten zu übertragen, wenn dieser Dritte zuvor durch wirksamen<br />

Beschluss der Treugeber gemäß den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

und mit Zustimmung der Komplementärin als neuer Treuhänder bestellt wurde.<br />

8. Jede vollzogene Verfügung über Geschäftsanteile ist bei der Gesellschaft unverzüglich<br />

mittels eingeschriebenen Briefes durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Übertragungsvertrages<br />

anzumelden. Die Rechtsfolgen der Verfügung treten gegenüber der<br />

Gesellschaft erst mit Zugang der Anmeldung der Übertragung bzw. Belastung bei der<br />

Komplementärin oder – bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen – bei der Treuhänderin<br />

ein, sofern die Komplementärin nicht von ihrem Vorkaufsrecht (§15) Gebrauch macht.<br />

9. Einen etwaigen durch die Übertragung oder eine sonstige Änderung der Gesellschafterstruktur<br />

entstehenden Gewerbesteuermehraufwand haben der Erwerber und der<br />

Veräußerer der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zu ersetzen.<br />

§15<br />

Vorkaufsrecht<br />

1. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht für jeden Veräußerungsfall, mit Ausnahme<br />

der Übertragung an Ehegatten oder Abkömmlinge des Veräußerers, ein Vorkaufsrecht<br />

zu.<br />

2. Die Ausübung dieses Vorkaufsrechts kann nur binnen zwei Wochen nach Zugang der<br />

vollständigen Anmeldung (§14 Ziffer 8) des Veräußerungsfalles unter Angabe des<br />

Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten und des mit dem Dritten vereinbarten<br />

Preises und der sonstigen Bedingungen der beabsichtigten Veräußerung<br />

erfolgen.<br />

3. Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber<br />

oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil<br />

Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zu übertragen;<br />

4. Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, darf die Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />

durch den Treugeber oder Kommanditisten nur zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

nach den vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten Vertragsbedingungen<br />

und nur an den benannten Dritten erfolgen.<br />

§16<br />

Dauer der Gesellschaft und Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Jeder Kommanditist kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Jahresende, erstmalig zum 31.12.2023, kündigen. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief gegenüber der Treuhänderin oder – wenn kein Treuhandverhältnis<br />

besteht – gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin zu erfolgen.<br />

3. Ein Recht zur fristlosen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses steht dem Kommanditisten<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Hierbei besteht Einigkeit darüber,<br />

dass die Verschlechterung der eigenen oder der Vermögenslage der Gesellschaft oder<br />

die Verwirklichung der mit der Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft verbundenen<br />

Risiken keine wichtigen Gründe im Sinne des Satzes 1 darstellen.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Einhaltung der in Absatz 2 genannten Form und<br />

Fristregelungen ihre Kommanditeinlage auch teilweise zu kündigen, sofern und soweit<br />

Treugeber ihr gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />

5. Auch die persönlich haftende Gesellschafterin kann das Gesellschaftsverhältnis mit<br />

den Terminen und Fristen gemäß Ziffer 2 gegenüber der Treuhänderin kündigen.<br />

6. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung der Kündigung aus der Gesellschaft<br />

aus. Dasselbe gilt, wenn ein Privatgläubiger eines Gesellschafters nach Pfändung<br />

des Geschäftsanteils die Gesellschaft kündigt.<br />

7. Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, hat die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin das Recht, den betreffenden Gesellschafter jederzeit<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es hierfür eines besonderen Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf.<br />

8. Pfändet ein Gläubiger eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil oder sein Abfindungsguthaben<br />

oder sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft und werden diese<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben, scheidet<br />

der Gesellschafter mit Ablauf dieser Vier-Wochen-Frist aus der Gesellschaft aus,<br />

sofern die Komplementärin die Frist nicht verlängert.<br />

§17<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von<br />

den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, so bestellen<br />

die verbleibenden Gesellschafter durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden<br />

Gesellschafterbeschluss einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter, mit dem<br />

die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />

3. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass der Bestand der von<br />

ihr als Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligungen davon wirtschaftlich berührt<br />

sein soll, so bestellen die Treugeber auf Vorschlag der Geschäftsführung oder – wenn<br />

ein Beirat besteht – auf Vorschlag des Beirats in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern<br />

einen neuen Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung<br />

fortgesetzt wird.<br />

4. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod wird das Gesellschaftsverhältnis<br />

anteilig mit dessen Erben fortgesetzt. Vermächtnisnehmer stehen Erben gleich.<br />

§18<br />

Auseinandersetzung<br />

1. Den Gesellschaftern steht in allen Fällen des Ausscheidens aus der Gesellschaft eine<br />

Abfindung zu. Für den Fall, dass die Treuhänderin mit einer treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligung anteilig ausscheidet, gilt dies entsprechend.<br />

2. Zur Errechnung des Abfindungsanspruchs ist eine Auseinandersetzungsbilanz auf den<br />

letzten Bilanzstichtag vor seinem Ausscheiden aufzustellen, in der sämtliche Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten nach ihren Zeit-, d.h. Verkehrswerten anzusetzen sind.<br />

Die Höhe des Abfindungsanspruchs entspricht dem gegebenenfalls anteiligen Verkehrswert<br />

der Beteiligung nach dieser Auseinandersetzungsbilanz.<br />

3. Sollte bei Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz keine Einigkeit über die Verkehrswerte<br />

der Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften und damit über den gutachterlich<br />

ermittelten Verkehrswert der Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG bestehen, hat der ausscheidende Gesellschafter das Recht,<br />

auf eigene Kosten ein Schiedsgutachten durch einen von der Handelskammer Hamburg<br />

zu benennenden Sachverständigen beizubringen. Der Sachverständige hat seiner<br />

Bewertung den erzielbaren Nettoverkaufserlös der Schiffe in den Einschiffsgesellschaften<br />

(nach Abzug von Kommissionen etc.) zugrunde zu legen.<br />

4. Ist die Gesellschaft mit dem Ergebnis des Schiedsgutachtens nicht einverstanden, so<br />

hat sie ihrerseits das Recht, einen von der Handelskammer Hamburg zu benennenden<br />

Schiedsgutachter mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens und denselben Vorgaben<br />

zu beauftragen. Dem zweiten Schiedsgutachter darf das Gutachten des ersten<br />

Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Falls die Gutachten divergieren, gilt das<br />

arithmetische Mittel zwischen den Ergebnissen beider Sachverständigengutachten<br />

als Verkehrswert der Beteiligung. Die Kosten für den zweiten Schiedsgutachter trägt<br />

die Gesellschaft.<br />

125


126<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

5. Die Auseinandersetzungsbilanz der Beteiligung wird durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers<br />

oder Steuerberaters im Auftrag der Gesellschaft auf den Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens festgestellt.<br />

6. Endet ein Beteiligungsverhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so ist der Verkehrswert<br />

der Beteiligung am vorangegangenen Bilanzstichtag maßgebend. Soweit<br />

die Gesellschaft an den ausscheidenden Gesellschafter für einen Zeitraum nach dem<br />

maßgeblichen vorangegangenen Bilanzstichtag bereits Zahlungen geleistet hat, sind<br />

diese in voller Höhe auf den Abfindungsanspruch anzurechnen.<br />

7. Der ausscheidende Kommanditist ist nicht zum Ausgleich eines negativen Abfindungsbetrages<br />

verpflichtet, soweit dieser seine Ursache nicht in der Auszahlung von nicht<br />

durch entsprechende Gewinne gedeckten Liquiditätsüberschüssen hat.<br />

8. Sind die maßgeblichen Jahresabschlüsse auf Grund einer steuerlichen Außenprüfung<br />

zu ändern, ist auch die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu berichtigen.<br />

9. Das Abfindungsguthaben wird dem betreffenden Gesellschafter bzw. seinem Rechtsnachfolger<br />

in sechs gleichen Halbjahresraten ausgezahlt, wobei die erste Rate am<br />

1. Juli des auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahres fällig wird. Die Gesellschaft<br />

ist zu vorzeitigen Zahlungen berechtigt. Das noch nicht ausgezahlte Guthaben ist ab<br />

Fälligkeit mit 6% jährlich zu verzinsen.<br />

10. Scheidet ein Gesellschafter auf Grund eigener Kündigung oder aus wichtigem Grund,<br />

insbesondere durch Ausschließung, aus der Gesellschaft aus, gelten die vorstehenden<br />

Regelungen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass die Werte der Beteiligungen<br />

an den Einschiffsgesellschaften mit dem arithmetischen Mittel des Buchwerts und<br />

dem nach den Ziffern 3, 4 ermittelten Wert in Ansatz zu bringen ist.<br />

11. Mit vollständiger Auszahlung des Abfindungsguthabens sind sämtliche Ansprüche des<br />

ausgeschiedenen Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis und seiner Beendigung<br />

erledigt.<br />

12. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, gilt Ziffer 11 entsprechend,<br />

soweit sich aus ihrer Rechtsstellung als persönlich haftender Gesellschafterin nichts<br />

anderes ergibt und diese Regelung nicht notwendigerweise, wie etwa bezüglich der<br />

Außenhaftung, auf Kommanditisten beschränkt ist.<br />

§19<br />

Liquidation<br />

1. Beschließt die Gesellschafterversammlung mit der nach §9 Ziff. 6 erforderlichen Mehrheit<br />

den Verkauf aller oder der letzten Beteiligung(en) an den Einschiffsgesellschaften<br />

oder die Auflösung der Gesellschaft oder kommt es zu einer Liquidation aller oder der<br />

letzten Einschiffsgesellschaft(en), ist die Gesellschaft zu liquidieren. Hierbei sind diejenigen<br />

Gesellschafter nicht stimmberechtigt, die das Gesellschaftsverhältnis bereits<br />

gekündigt haben. Im Falle der Veräußerung oder des Totalverlustes eines Schiffes ist<br />

kein gesonderter Liquidationsbeschluss erforderlich.<br />

2. Liquidator ist die Komplementärin, die sämtliche Forderungen einzuziehen und das<br />

Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten hat.<br />

3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Vergütungen und nach Befriedigung<br />

sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalkonten verteilt.<br />

§20<br />

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<br />

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder auf<br />

Grund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

Der Vertrag und sämtliche Ansprüche der Parteien aus oder aufgrund dieses Vertrages<br />

unterliegen dem deutschen materiellen Recht.<br />

§21<br />

Schiedsgerichtsklausel<br />

1. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />

über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />

ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />

Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />

befähigt sein.<br />

2. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />

für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />

Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />

im Schiedsverfahren ist deutsch.<br />

§22<br />

Zustellungen und Schriftform<br />

1. Für sämtliche Zustellungen an die Kommanditisten gilt die letzte der Komplementärin<br />

oder der Treuhänderin schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift,<br />

Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) als maßgeblich. Sämtliche Mitteilungen der Treuhänderin<br />

oder der Gesellschaft gelten dem Kommanditisten spätestens nach 3 Tagen<br />

als zugegangen, wenn sie an diese Kommunikationsadresse abgesandt wurden.<br />

2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

§23<br />

Verjährung und Ausschlussfristen<br />

1. Sämtliche Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft<br />

aus diesem Vertrag verjähren, sofern keine kürzere gesetzliche Frist eingreift, drei Jahre<br />

nach ihrer Entstehung.<br />

2. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen,<br />

wenn er nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich<br />

gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht wurde.<br />

§24<br />

Salvatorische Klausel<br />

1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften<br />

Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten in<br />

rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

2. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen dieses Vertrages auf Grund von Änderungen der<br />

Steuergesetze und/oder von Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />

werden.<br />

3. In diesen Fällen verpflichten sich die Gesellschafter, die betreffenden Regelungen<br />

unverzüglich durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten<br />

kommen.<br />

§25<br />

Kosten<br />

Die Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />

Hamburg, den 10.8.2007<br />

Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />

gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />

Ownership Emissionshaus GmbH<br />

gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)


2 Anlage 1: Investitionsplan zum Gesellschaftsvertrag der<br />

10. <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />

A. Mittelverwendung (Investition)<br />

a) Beteiligung an der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG € 6.550.000<br />

b) Beteiligung an der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 6.600.000<br />

c) Beteiligung an der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG € 10.400.000<br />

d) Beteiligung an der MS „SARAH FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 11.250.000<br />

e) Beteiligung an der MS „SENTA FRIEDERICH“<br />

Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 11.300.000<br />

f) 5% Agio auf a) bis e) € 2.305.000<br />

2. Gründungskosten € 110.000<br />

3. Liquiditätsreserve € 441.000<br />

Gesamt Mittelverwendung € 48.956.000<br />

B. Mittelherkunft (Finanzierungsplan)<br />

1) Kommanditkapital<br />

– Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg € 20.000<br />

– Ownership Treuhand GmbH, Hamburg € 5.000<br />

– Einlagen von treugeberisch über die Treuhänderin<br />

gehaltene Kommanditbeteiligungen € 46.600.000<br />

2) Agio auf 1. € 2.331.000<br />

Gesamt Mittelherkunft € 48.956.000<br />

127


128<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

10. über die Beteiligung an<br />

der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />

TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />

zwischen<br />

1. der Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

– nachstehend „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

2. den der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG, Cremon 36,<br />

20457 Hamburg, treugeberisch beitretenden Gesellschaftern,<br />

– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />

und<br />

3. der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG, Cremon 36,<br />

20457 Hamburg<br />

– nachstehend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die Treuhänderin ist Kommanditistin der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co.<br />

KG (nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt). Nach §3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist die Treuhänderin berechtigt und beauftragt, durch<br />

treuhänderische Übernahme von Kommanditkapital ihre eigene Kommanditeinlage auf mindestens<br />

€ 46.605.000 und höchstens € 47.355.000 (jeweils zzgl. Agio) zu erhöhen.<br />

Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />

die Verwaltung des Fondskapitals sowie die Betreuung der Investoren. Der vorliegende<br />

Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Treugeber und Treuhänderin, zwischen dem Treugeber<br />

und der Beteiligungsgesellschaft und zwischen den Treugebern untereinander. Ergänzend<br />

gilt der hierneben geschlossene Gesellschaftsvertrag, der dem Treugeber mit dem Prospekt<br />

der Beteiligungsgesellschaft ausgehändigt wurde und den dieser zur Kenntnis genommen<br />

hat.<br />

§1<br />

Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

Das Treuhandverhältnis kommt dadurch zustande, dass der Treugeber eine Beitrittserklärung<br />

nebst Angebot auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages unterzeichnet und die<br />

Treuhänderin diese Beitrittserklärung durch Gegenzeichnung annimmt.<br />

§2<br />

Treuhandstellung<br />

1. Die Treuhänderin hält die vom Treugeber übernommene Kommanditeinlage treuhänderisch<br />

im eigenen Namen, jedoch auf Gefahr und für Rechnung des Treugebers. Sie ist<br />

verpflichtet, die treuhänderische Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages und des<br />

Gesellschaftsvertrages für den Treugeber uneigennützig zu halten und zu verwalten.<br />

2. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Ownership Treuhand erfolgt gleichzeitig<br />

die mittelbare Aufnahme des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft und zwar<br />

zunächst als atypisch stiller Gesellschafter. Der Beitritt als Kommanditist wird entweder<br />

mit direkter Eintragung des Treugebers als Kommanditist oder mit der Abgabe der<br />

Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die Ownership Treuhand und die Eintragung<br />

der Erhöhung im Handelsregister wirksam.<br />

3. Die Treuhänderin ist erst dann zur Übernahme der Kommanditeinlage verpflichtet, wenn<br />

das im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kommanditkapital gezeichnet oder durch<br />

werthaltige Platzierungsgarantien gesichert ist. Der Auftrag und die Bevollmächtigung<br />

der Treuhänderin gelten auch für den Fall, dass der Treugeber selbst in das Handelsregister<br />

eingetragen wurde.<br />

4. Der Treugeber hat seine gezeichnete Einlage unverzüglich zu den in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Fälligkeitsterminen der Treuhänderin durch Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />

angegeben Konto zur Verfügung zu stellen.<br />

5. Die Treuhänderin trägt dafür Sorge, dass die Einlage nur nach Maßgabe des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

und nur zur Erbringung ihrer nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

erhöhten Kommanditeinlage verwendet wird.<br />

6. Die Treuhänderin schließt gleichlautende Treuhand- und Verwaltungsverträge mit<br />

anderen Treugebern ab, die sich ebenfalls als Kommanditisten an der Gesellschaft<br />

beteiligen.<br />

7. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich neben dieser Treuhandschaft auch an anderen<br />

Gesellschaften treuhänderisch oder für eigene Rechnung zu beteiligen.<br />

8. Die Treuhänderin wird den Treugeber über die Verhältnisse in der Gesellschaft und<br />

das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet halten.<br />

§3<br />

Weisungsrechte<br />

1. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhänderin jederzeit schriftliche Weisungen bezüglich<br />

der Beteiligung sowie in Hinblick auf die Ausübung von Rechten nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

zu erteilen. Die Treuhänderin hat diesen Weisungen des Treugebers, insbesondere<br />

auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts, Folge zu leisten, es sei denn, die<br />

Weisungen verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen oder ihre Befolgung würde<br />

die gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen der Treuhänderin innerhalb der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder innerhalb der Einschiffsgesellschaften verletzen.<br />

2. Die Treuhänderin verpflichtet sich, rechtzeitig vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin, die Weisungen des Treugebers<br />

zu den anstehenden Tagesordnungspunkten einzuholen und entsprechend diesen<br />

Weisungen ihr Stimmrecht auszuüben.<br />

3. Gleichzeitig mit der Einholung der Weisung unterbreitet die Treuhänderin dem Treugeber<br />

einen Vorschlag zur Abstimmung über die zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkte.<br />

Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht nicht rechtzeitig Gebrauch<br />

oder können Weisungen nicht rechtzeitig eingeholt werden, ist die Treuhänderin berechtigt,<br />

das Stimmrecht entsprechend dem Abstimmungsvorschlag bzw. nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen im Interesse des Treugebers auszuüben. Bei einem Widerstreit<br />

zwischen den Interessen einzelner Treugeber und der Beteiligungsgesellschaft, hat das<br />

Interesse der Beteiligungsgesellschaft Vorrang.<br />

4. Die Treuhänderin ist, ohne zuvor entsprechende Weisungen der Treugeber einzuholen,<br />

berechtigt, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen über die Konvertierung der<br />

Schiffshypothekendarlehen in eine nicht den Chartereinnahmen entsprechende Leitwährung<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen auszüben, sofern insgesamt nicht mehr als ein<br />

Viertel des jeweils valutierenden Darlehens konvertiert werden soll.<br />

§4<br />

Herausgabe von Erträgen<br />

1. Wirtschaftlich wird der nicht im Handelsregister eingetragene Treugeber so gestellt,<br />

als sei er als unmittelbar eingetragener Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich<br />

den Treugeber.<br />

2. Dementsprechend gibt die Treuhänderin alles an den Treugeber heraus, was sie in<br />

bezug auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage erlangt. Dies gilt insbesondere<br />

für anteilige Gewinn- und Liquiditätsausschüttungen, aber auch für etwaige Abfindungsguthaben.<br />

3. Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf die der Treuhänderin nach diesem Vertrag<br />

zustehende Treuhandvergütung.<br />

§5<br />

Aufwendungen, Auslagen und Verbindlichkeiten<br />

1. Jeder Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten und<br />

Kosten freizuhalten, die der Treuhänderin aus der anteilig gehaltenen Kommanditeinlage<br />

entstehen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur fristgerechten Einzahlung<br />

der Einlage.<br />

2. Die Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen, Auslagen und Kosten, die der Treuhänderin<br />

in Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage entstehen,<br />

ist der Höhe noch auf die vom Treugeber gezeichnete Einlage zuzüglich Zinsen<br />

beschränkt. Ebenso trägt die Treuhänderin die Kosten ihres eigenen Geschäftsbetriebes<br />

selbst; diese Kosten sind mit der nachfolgend in §7 dargestellten Vergütung abgegolten.<br />

3. Die Notarkosten und Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der Treuhänderin<br />

als Kommanditistin der Gesellschaft und durch die vorgesehene Erhöhung ihrer<br />

Einlage entstehen, werden ihr von der Gesellschaft erstattet. Etwaige im Zuge der<br />

Beendigung oder späteren eigenen Eintragung des Treugebers als Kommanditist in<br />

das Handelsregister entstehende Kosten hat der betreffende Treugeber hingegen<br />

selbst zu tragen.<br />

4. Falls die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten und Kosten in Anspruch genommen<br />

wird, hat der Treugeber ihr im Verhältnis seiner Beteiligung Ersatz zu leisten.<br />

§6<br />

Folgen der Nichterbringung der Einlage<br />

1. Kommt der Treugeber mit der Einzahlung der ihm obliegenden Einlage ganz oder teilweise<br />

in Verzug, kann die Treuhänderin wahlweise durch einseitige Erklärung von diesem<br />

Vertrag zurücktreten, auf Erbringung der Einlage bestehen und Ersatz des Verzugsschadens<br />

verlangen oder neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung<br />

verlangen.<br />

2. Das im Gesellschaftsvertrag der Komplementärin eingeräumte Recht auf Ausschließung<br />

des betreffenden Treugebers aus der Gesellschaft bleibt unberührt.<br />

3. Sofern der Treugeber seine Einlage teilweise geleistet hat und sodann mit den<br />

weiteren Zahlungen in Verzug gerät, ist die Treuhänderin berechtigt, das Treugut freihändig<br />

durch Verkauf zu verwerten. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn die<br />

Ownership Treuhand dem Treugeber dies mit einer Nachfrist von einem Monat durch<br />

eingeschriebenen Brief angekündigt hat.


§7<br />

Treuhandvergütungen<br />

Die Treuhänderin erhält von der Beteiligungsgesellschaft für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und für die Verwaltung des Fondskapitals keine gesonderte Vergütung, da sie ebenfalls<br />

Treuhänderin in den im Gesellschaftsvertrag im Einzelnen benannten Einschiffsgesellschaften<br />

ist und dort eine Vergütung erhält.<br />

§8<br />

Haftung der Ownership Treuhand<br />

1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies<br />

gilt auch, wenn das haftungsbegründende Verhalten vor Abschluss dieses Vertrages liegt.<br />

2. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den jeweiligen Nominalbetrag der<br />

Kommanditbeteiligung des jeweiligen Treugebers beschränkt.<br />

3. Insgesamt ist die Haftung der Treuhänderin gegenüber allen Treugebern der Gesellschaft<br />

auf einen Betrag von € 250.000 beschränkt.<br />

4. Die Treuhänderin hat die Vertriebsunterlagen keiner eigenen Prüfung unterzogen. Sie<br />

haftet daher nicht für den Inhalt von Vertriebsunterlagen und insbesondere nicht für<br />

den Eintritt angestrebter Steuervorteile oder für die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit<br />

der Beteiligung. Sie übernimmt ferner keine Haftung für die Leistungsfähigkeit und<br />

Vertragstreue der beteiligten Vertragspartner der Gesellschaft und einzelnen Treugeber.<br />

5. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Treugebers gegen die Treuhänderin erlischt, sofern<br />

gesetzlich nicht zwingend etwas anderes geregelt ist, wenn der Treugeber den Anspruch<br />

nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten, nachdem er von den haftungsbegründenden<br />

Tatsachen Kenntnis erlangt hat, durch eingeschriebenen Brief gegenüber<br />

der Treuhänderin geltend gemacht hat.<br />

§9<br />

Verfügung über die Treugeberstellung<br />

1. Jeder Treugeber kann seine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft mit vorheriger<br />

Zustimmung durch die Treuhänderin mit Wirkung zum Beginn oder Ende eines Kalendervierteljahres<br />

an einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen<br />

Grund verweigert werden. Für die Abtretung an einen Ehegatten oder Abkömmling<br />

des Treugebers ist keine Zustimmung der Treuhänderin erforderlich. Im Übrigen gilt<br />

§14 des Gesellschaftervertrages entsprechend.<br />

2. Verfügungen im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung der gezeichneten Kommanditbeteiligung<br />

sind nicht zustimmungspflichtig.<br />

3. Im Falle der Übertragung der Beteiligung kommt zwischen dem Erwerber und der<br />

Treuhänderin ein Treuhandverhältnis nach Maßgabe dieses Vertrages zustande. Dies gilt<br />

auch, wenn nach Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />

statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand besteht.<br />

§10<br />

Tod eines Treugebers<br />

1. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit denjenigen<br />

Personen fortgesetzt, die bezüglich der Kommanditbeteiligung Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

sind. Der Rechtsnachfolger hat sich durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber<br />

der Treuhänderin zu legitimieren und der Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelregistervollmacht<br />

gemäß §3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages zu erteilen.<br />

2. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer eines Treugebers, die bislang<br />

nicht selbst Treugeber waren, können sie ihre Rechte aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer<br />

Vertreter kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Treugeber sein.<br />

§11<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Beabsichtigt der Treugeber sich selbst als Kommanditist ins Handelsregister eintragen<br />

zu lassen, kann er das Treuhandverhältnis ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Treuhänderin auf das Ende eines jeden Monats kündigen.<br />

Die Kündigung soll zur Vermeidung von Haftungsrisiken jedoch erst ausgesprochen<br />

werden, wenn die Erhöhung der Kommanditeinlage um den Beteiligungsbetrag<br />

des jeweiligen Treugebers ins Handelsregister eingetragen worden ist.<br />

2. Macht der Treugeber von seinem Recht Gebrauch, persönlich als Kommanditist der<br />

Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen zu werden, besteht das Treuhandverhältnis<br />

als Verwaltungstreuhandschaft fort. Die Verwaltungstreuhandschaft kann vom Treugeber<br />

nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere vor,<br />

wenn der Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet oder die Gesellschaft aufgelöst<br />

wird.<br />

3. Im Falle der Fortführung des Vertragsverhältnisses als Verwaltungstreuhand gelten<br />

die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten entsprechend fort, soweit sich<br />

nicht daraus etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />

4. Im Übrigen kann der Treugeber das Treuhandverhältnis nur gemeinsam mit der Beendigung<br />

seiner Kommanditbeteiligung unter Beachtung der in §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Voraussetzungen kündigen. Um der Treuhänderin die Möglichkeit<br />

zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die ordentliche<br />

Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages der Treuhänderin spätestens<br />

einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung seiner<br />

Beteiligung zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Treuhand- oder des Verwaltungsvertrages<br />

hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.<br />

5. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis vor dem 31.12.2023 nur aus wichtigem<br />

Grund und danach unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des<br />

Geschäftsjahres kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Treugeber<br />

mit der Erbringung seiner Einlage ganz oder teilweise in Verzug geraten ist.<br />

6. Sollte bei Wirksamwerden der Kündigung der Treugeber seine Einlage nicht vollständig<br />

erbracht haben, ist die Treuhänderin nur in Höhe der tatsächlich geleisteten Einlage<br />

zur Übertragung auf den Treugeber verpflichtet.<br />

7. Der Treugeber ist im Falle der Kündigung des Treuhandverhältnisses verpflichtet, bei<br />

der Übertragung des Treuguts mitzuwirken, insbesondere die Übertragung anzunehmen<br />

und sämtliche hierbei entstehenden Kosten zu tragen.<br />

8. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft endet das Treuhandverhältnis mit dem Abschluss<br />

der Liquidation (Vollbeendigung) der Gesellschaft.<br />

9. Sollte die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft ausscheiden, wird das Treuhandverhältnis<br />

mit einer auf Vorschlag der Komplementärin von den Treugebern neu gewählten<br />

Treuhänderin fortgesetzt. Bis zur Neubestellung nehmen die Treugeber ihre Gesellschafterrechte<br />

unmittelbar wahr.<br />

§12<br />

Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />

1. Änderungen seiner personenbezogenen Daten (z.B. Wohnsitz, Anschrift, Finanzamt,<br />

Steuernummer etc.) bzw. Änderungen betreffend die rechtliche Inhaberschaft der<br />

Beteiligung bzw. die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag hat der Treugeber<br />

der Treuhänderin unverzüglich mitzuteilen.<br />

2. Es ist der Treuhänderin untersagt, personenbezogene Daten des Treugebers anderen<br />

Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin oder den übrigen Treugebern<br />

mitzuteilen. Der Treugeber stimmt bereits jetzt der Weitergabe seiner personenbezogenen<br />

Daten gegenüber dem zuständigen Finanzamt und etwaigen finanzierenden<br />

Banken zu.<br />

3. Jeder Treugeber ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im<br />

Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und dass die in die Platzierung<br />

des Eigenkapitals einbezogenen Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

und seine Person informiert werden.<br />

§13<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Für alle Zustellungen und Mitteilungen an den Treugeber ist die letzte der Treuhänderin<br />

schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefax oder E-Mail-<br />

Adresse) maßgeblich. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis entsprechend.<br />

2. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />

über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />

ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />

Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />

befähigt sein.<br />

3. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />

für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />

Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />

im Schiedsverfahren ist deutsch. Sämtliche Streitigkeiten und Rechtsbeziehungen aufgrund<br />

dieses Vertrages unterliegen ausschließlich dem deutschen materiellen Recht.<br />

4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

können nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses<br />

Schriftformerfordernisses.<br />

5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

der Vertrag Lücken enthalten, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt<br />

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />

als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Hamburg, den 10.8.2007<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />

gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />

129


130<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

4 Gesellschaftsvertrag der Einschiffs-<br />

10. gesellschaften am Beispiel des<br />

Gesellschaftsvertrages für die<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />

für die<br />

zwischen<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH &Co. KG<br />

1. 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, Groß Wittensee<br />

2. Ole Marten, Groß Wittensee<br />

3. Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />

– auch „Vertragsreeder“ genannt –<br />

4. Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg,<br />

– auch „Vertriebsgesellschaft“ genannt –<br />

5. Ownership Treuhand GmbH, Hamburg,<br />

– auch „Treuhänderin“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die Gesellschaft, eingetragen auf dem Registerblatt HRA 5542 KI beim Amtsgericht Kiel,<br />

hat das auf der Bauwerft Yang Fan Group Co. Ltd., Zhoushan, China, mit der Baunummer<br />

2038 fertig gestellte Containerschiff mit einer Stellplatzkapazität von etwa 700 TEU erworben.<br />

Die Ablieferung des Schiffes ist im Dezember 2006 erfolgt. Der Kaufpreis beträgt<br />

US-$ 9.100.000 + € 6.250.000. Das Schiff trägt den Namen MS „O.M. Aestatis“.<br />

Um den Erwerb und den Betrieb des Schiffes zu finanzieren, soll das Eigenkapital der<br />

Gesellschaft durch Einlagen der Gründungsgesellschafter sowie durch einzuwerbendes<br />

und treuhänderisch von der Treuhänderin gehaltenes Kommanditkapital von Investoren<br />

aufgestockt werden. Die Investoren werden das einzuwerbende Kommanditkapital als<br />

Treugeber der Ownership Treuhand GmbH (Treuhänderin) zur Verfügung stellen. Die Treuhänderin<br />

wird ihre bestehende Kommanditeinlage an der Gesellschaft in Höhe des tatsächlich<br />

eingeworbenen Kapitals auf bis zu € 6.555.000 erhöhen.<br />

Dies vorausgeschickt, wird der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft unter Aufhebung<br />

vorangegangener Fassungen wie folgt gefasst:<br />

§1<br />

Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />

„MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG“<br />

– nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt –<br />

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Groß Wittensee.<br />

3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

§2<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und der gewerbliche Betrieb des Containerschiffes<br />

MS „O.M. Aestatis“, die Durchführung von Seetransporten sowie alle<br />

hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die für den Gesellschaftszweck<br />

förderlich sein können. Sie darf sich an den anderen Gesellschaften beteiligen<br />

und Zweigniederlassungen errichten.<br />

3. Für die Investition in das MS „O.M. Aestatis“ gilt die diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügte<br />

Investitionsrechnung über die Mittelherkunft und Mittelverwendung.<br />

1. Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Einlagen und Beteiligung<br />

Komplementärin der Gesellschaft ist die 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, eingetragen<br />

beim Amtsgericht Kiel unter HR B 8440 KI. Sie leistet keine Einlage und ist<br />

am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditisten:<br />

Kommanditisten sind bis zur Aufnahme weiterer Gesellschafter gemäß Ziffer 3:<br />

a) Ole Marten, Groß Wittensee, mit einer Einlage von € 225.000,<br />

b) Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, mit einer Einlage von € 25.000,<br />

c) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 20.000,<br />

d) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 5.000.<br />

Ihre Einlagen sind bei Übernahme des Schiffes fällig. Die Wirksamkeit der Beitritte erfolgt<br />

mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung haben die noch nicht eingetragenen<br />

Kommanditisten die Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten.<br />

Die vorbezeichneten Kommanditisten sind berechtigt, ihre Beteiligung treuhänderisch<br />

für Dritte zu halten.<br />

3. Die Ownership Treuhand GmbH ist berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung<br />

gegenüber der Gesellschaft zu Händen der Komplementärin ein- oder mehrmals auf<br />

insgesamt bis zu € 6.555.000 zu erhöhen. Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam<br />

mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin.<br />

4. Mit Zustimmung der Komplementärin ist die Treuhänderin berechtigt, ihre Einlage um<br />

weitere maximal € 150.000 zu erhöhen. Die Erhöhung wird bei erteilter Zustimmung<br />

mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin wirksam.<br />

5. Die Fälligkeit der Treuhandkommanditbeteiligungen richtet sich nach den Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung. Zusätzlich zu den Kommanditeinlagen haben die als Treugeber<br />

beitretenden Investoren ein Agio von 5% zu leisten, welches gemeinsam mit der<br />

Kommanditeinlage zur Zahlung fällig wird.<br />

6. Hat die Treuhänderin ihre treuhänderische Beteiligung für fremde Rechnung an der<br />

Gesellschaft angezeigt, ist sie zur Einlagenleistung nur insoweit verpflichtet, als ihr von<br />

dem jeweiligen Treugeber entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt worden<br />

sind. Der Gesellschaft steht gegen den Kommanditisten (Treugeber), der seine Einlage<br />

nicht, nicht vollständig oder verspätet erbracht hat, ein unmittelbarer Zahlungsanspruch<br />

im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter (§328 BGB) zu.<br />

7. Rückständige Zahlungen der Kommanditisten (Treugeber) sind gegenüber der Gesellschaft<br />

mit 1% pro Monat zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Verzugsschadens bleibt der Gesellschaft vorbehalten.<br />

8. Die Übernehmer der von der Ownership Treuhand GmbH gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

können nach eigener Wahl ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhandund<br />

Dienstleistungsvertrag mittelbar über die Ownership Treuhand GmbH halten lassen<br />

oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen.<br />

9. Für die Kommanditisten, die sich treuhänderisch an der Gesellschaft beteiligen, gelten<br />

zwischen der Gesellschaft, der Ownership Treuhand GmbH und dem Treugeber die<br />

Bestimmungen des gesondert abgeschlossenen Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />

10. Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen,<br />

haben der Komplementärin auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen, die zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen der Kommanditgesellschaft<br />

und ihrer Gesellschafter beim Handelsregister berechtigt.<br />

11. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Recht, einen Kommanditisten, der<br />

seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt aus der<br />

Gesellschaft auszuschließen. Für diesen Ausschluss bedarf es keines besonderen<br />

Gesellschafterbeschlusses.<br />

12. Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu Lasten der Komplementärin sowie des<br />

Vertragsreeders bedürfen zu ihrer Wirksamkeit deren schriftlichen Zustimmung.<br />

§4<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Die Zahlungen der durch die Treuhänderin vertretenen Kommanditisten in Höhe von<br />

€ 6.550.000 sind zunächst auf das in der Beitrittserklärung angegebene Mittelverwendungskonto<br />

zu leisten. Auszahlungen von diesem Konto dürfen nur nach Maßgabe<br />

des zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und der die Mittelverwendung kontrollierenden<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:<br />

a) Vorlage der abgeschlossenen Beitrittserklärungen über die Eigenmittel in Höhe von<br />

insgesamt € 6.550.000 bzw. Vorlage entsprechender Platzierungsgarantien; eines<br />

derartigen Nachweises bedarf es insoweit nicht, wie der Gesellschaft befristete<br />

Darlehen zur Restkaufpreisstundung mit an diese Befristung anschließenden Platzierungsgarantien<br />

in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt werden;<br />

b) Vorlage eines Kaufvertrages, der einen Festpreis von US-$ 9.100.000 + € 6.250.000<br />

ausweist;<br />

c) Vorlage von Finanzierungszusagen, durch die die Gesamtfinanzierung gesichert ist,<br />

insbesondere über die Gewährung mittel- oder langfristiger Schiffshypotheken in<br />

Höhe von mindestens € 9.000.000.


2. Im Übrigen wird die Treuhänderin ermächtigt, eingehende Zahlungen in folgender<br />

Weise und Reihenfolge zu verfügen:<br />

a) Agiobeträge an die Vertriebsgesellschaft;<br />

b) Gründungskosten (Notar-, Handelsregister-, Schiffsregister-, Steuerberatungs- und<br />

Rechtsberatungskosten, Treuhandgebühren, Dienstleistungsvergütung, Kosten für<br />

Mittelverwendungskontrolle, Bearbeitungsgebühr der finanzierenden Bank) entsprechend<br />

den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fälligkeiten;<br />

c) Emissionskosten (Eigenkapitalvermittlung, Prospekterstellung, Vertriebssteuerung,<br />

Marketing) an die Vertriebsgesellschaft. Diese Zahlungen erfolgen in dem Umfang<br />

und der Fälligkeit, wie sie die zwischen den Parteien bestehende Vertriebsvereinbarung<br />

vorsieht;<br />

d) Vergütung für die vorbereitende Bereederung und Pauschalvergütung für die Übernahme<br />

der Bauaufsicht an den Vertragsreeder;<br />

e) Zahlungen auf den Kaufpreis bei entsprechender Fälligkeit bzw. Verwendung zur<br />

Tilgung zwischenfinanzierter Anzahlungen;<br />

f) nicht benötigte Beträge werden nach Abschluss der Investitionsphase der Gesellschaft<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

§5<br />

Konten der Gesellschafter<br />

1. Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf den jeweiligen<br />

Kapitalkonten I gebucht.<br />

2. Das Agio in Höhe von 5% der agiopflichtigen Kommanditeinlagen gemäß §3 Ziffer 5<br />

wird auf Rücklagekonten (Kapitalkonto II) gebucht.<br />

3. Der Vorabgewinn gemäß §12 Ziffer 1 wird den begünstigten Gesellschaftern auf deren<br />

Kapitalkonto III gutgeschrieben.<br />

4. Verluste werden den Kommanditisten auf Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I)<br />

belastet, auch soweit sie die Kommanditeinlagen übersteigen. Soweit ein Verlustvortragskonto<br />

einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten<br />

diesem Konto gutzuschreiben, bis es ausgeglichen ist.<br />

5. Darüber hinausgehende Gewinne, zusätzliche Einlagen, Entnahmen und der gesamte<br />

Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten werden auf Verrechnungskonten<br />

(Kapitalkonto IV) verbucht.<br />

6. Die Konten werden nicht verzinst, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />

bestimmt ist.<br />

§6<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden<br />

Bestimmungen des §§112 HGB und 181 BGB befreit. Die Komplementärin ist<br />

berechtigt, sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter geeigneter Personen<br />

und/oder Unternehmen zu bedienen.<br />

2. Die Gesellschaft hat die Bereederung des Schiffes ab Übernahme des Schiffes der<br />

Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, als Vertragsreeder nach Maßgabe<br />

des §11 dieses Vertrages und des gesonderten Bereederungsvertrages in der<br />

zuletzt geänderten Fassung vom 10.08.2007 übertragen.<br />

3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />

Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der<br />

Gesellschafterversammlung. Im Falle der Bildung eines Beirats kann die Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung in den in diesem Vertrag geregelten Fällen durch die<br />

Zustimmung des Beirats ersetzt werden. Nicht zustimmungsbedürftig sind alle Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin, die zur Durchführung der in Anlage<br />

1 zu diesem Vertrag genannten Investitionen erforderlich oder sachdienlich sind.<br />

4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

für Verfügungen über das MS „O.M. Aestatis“, insbesondere für die Veräußerung<br />

oder Belastung des Schiffes.<br />

5. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

oder des Beirats (§7) für die folgenden Rechtshandlungen, soweit die Gesellschafter<br />

ihnen nicht nachfolgend ausdrücklich zustimmen:<br />

a) Errichtung oder Erwerb von anderen Unternehmen der Gesellschaften oder Beteiligungen<br />

an ihnen, Erwerb von und Beteiligung an anderen Schiffen sowie Veräußerung<br />

oder Aufgabe derartiger Beteiligungen;<br />

b) Flaggen- und Registerwechsel des Schiffes;<br />

c) Abschluss von Ladungskontrakten oder Zeitcharterverträgen über die Beschäftigung<br />

des Schiffes mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten zzgl. Einräumung von<br />

Optionen von maximal drei Monaten nach Wahl des Befrachters, sofern die Ownership<br />

Treuhand GmbH dem Abschluss solcher Verträge nicht ausdrücklich zugestimmt<br />

hat;<br />

d) Abschluss, Beendigung und Änderung von Pool- oder Kooperationsverträgen<br />

oder sonstigen Verträgen, die eine Beteiligung an den Ergebnissen des MS „O.M.<br />

Aestatis“ gewähren (mit Ausnahme üblicher Maklergeschäfte);<br />

e) Eingehen von Verbindlichkeiten aus Wechseln, Bürgschaften oder Garantien, mit der<br />

Ausnahme von Garantien bei Versicherungsschäden oder drohenden Arresten des<br />

MS „O.M. Aestatis“;<br />

f) Eingehen von Verbindlichkeiten, einschließlich Aufnahme von Krediten, soweit diese<br />

€ 125.000,00 und eine Laufzeit von 14 Monaten übersteigen und nicht in der Investitionsrechnung<br />

gemäß Anlage 1 enthalten sind;<br />

g) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte;<br />

h) Änderung oder Beendigung des bestehenden Bereederungsvertrages mit dem Vertragsreeder,<br />

des Chartervertrages mit der CMA CGM, Marseille, von Patronatserklärungen<br />

sowie Abschluss, Änderung oder Beendigung anderer Bereederungsverträge;<br />

i) die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen und die Vornahme von Darlehenstilgungen,<br />

die über die nach den Darlehensverträgen vorgesehenen planmäßigen Tilgungen und Ausschüttungen<br />

hinausgehen; ausgenommen hiervon sind Sondertilgungen, wenn die vorgesehenen<br />

Ausschüttungen und Vorabgewinne geleistet wurden;<br />

j) das Stellen oder die Rücknahme des Antrages auf Anwendung der pauschalen<br />

Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten Schiffstonnage gemäß §5 a EStG<br />

(Tonnagebesteuerung); ausgenommen hiervon ist der Antrag auf erstmalige Anwendung<br />

der Tonnagesteuer mit Übernahme des Schiffes oder zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

6. Kann die Komplementärin in eiligen Fällen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

bzw. des Beirats nicht einholen, so hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

zu handeln und unverzüglich die Stellungnahme der Gesellschafterversammlung bzw.<br />

des Beirats einzuholen.<br />

7. Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt folgenden Geschäften zu:<br />

a) Kaufvertrag über das Seeschiff MS „O.M. Aestatis“ zu einem Preis von<br />

US-$ 9.100.000 + € 6.250.000;<br />

b) Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder;<br />

c) Chartervertrag mit der CMA CGM, Marseille ab April 2007 für sechs Monate<br />

(+/–21 Tage);<br />

d) Treuhand- und Dienstleistungsvertrag mit der Ownership Treuhand GmbH;<br />

e) Vertriebsvereinbarung mit der Ownership Emissionshaus GmbH;<br />

f) Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

g) Abschluss von Kreditverträgen über Schiffshypothekendarlehen in Höhe von<br />

€ 9.000.000 über einen Zeitraum von maximal 14,5 Jahren;<br />

h) Verträge über die steuerliche und rechtliche Beratung in der Investitionsphase;<br />

i) Ausübung der Option zur Anwendung der Gewinnermittlung gemäß §5 a EStG mit<br />

Übernahme des Schiffes oder zu einem späteren Zeitpunkt, sofern nicht eine Änderung<br />

der gesetzlichen Grundlagen über die Besteuerung nach der im Betrieb geführten<br />

Schiffstonnage einen anderen Zeitpunkt für sinnvoll erscheinen lässt;<br />

k) Auszahlungen des Vorabgewinns und der Vorabauszahlungen gemäß §§12, 13;<br />

l) Abschluss von geschäftstypischen Versicherungsverträgen.<br />

§6a<br />

Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />

Die Komplementärin und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot<br />

des §112 HGB.<br />

§7<br />

Beirat<br />

1. Die Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit einen Beirat, bestehend aus drei<br />

Personen, errichten. In diesem Fall werden zwei Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Ein<br />

Beiratsmitglied wird von der Komplementärin bestellt. Wählbar sind nur solche Personen,<br />

die nicht mittelbar oder unmittelbar im Wettbewerb mit dem Vertragsreeder<br />

stehen und die nicht mehr als fünf weitere Beiratsmandate für andere Schifffahrtsgesellschaften<br />

innehaben.<br />

2. Der Vertragsreeder, die Vertriebsgesellschaft und die Treuhänderin können, sofern sie<br />

im Beirat nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden,<br />

der allerdings nur ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat.<br />

3. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beläuft sich auf drei Jahre. Sie beginnt für die<br />

gewählten Beiratsmitglieder mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

in der die Wahl erfolgt ist, und endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

drei Jahre später. Für das von der Komplementärin bestimmte Beiratsmitglied<br />

beginnt die Amtsdauer mit seiner Bestellung und endet drei Jahre später. Ist<br />

zum Ablauf der jeweiligen Amtsdauer anstelle eines Beiratsmitgliedes ein neues Beiratsmitglied<br />

noch nicht bestellt, verlängert sich dessen Amtsdauer bis zur Neubestellung.<br />

Wiederbestellung ist zulässig.<br />

131


132<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

4. Die Mitglieder des Beirats können von den Gesellschaftern bzw. den sie ernennenden<br />

Personen vorzeitig abberufen werden. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus,<br />

so ist ein Ersatzmitglied bis zum Ablauf der Amtsperiode des Beirats zu wählen bzw.<br />

zu bestellen.<br />

5. Der Beirat hat die in diesem Vertrag vereinbarten Befugnisse. Er unterstützt, berät und<br />

überwacht die Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens. Er ist berechtigt,<br />

sich von der Komplementärin über die Geschäftsführung unterrichten zu lassen und<br />

die Bücher der Gesellschaft einzusehen. Ferner ist er berechtigt, der Gesellschafterversammlung<br />

bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen (§6 Ziffer 5)<br />

Vorschläge zu unterbreiten. Schließlich ist der Beirat befugt, jederzeit eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung nach Maßgabe des hierfür in § 8 dieses Vertrages<br />

vorgesehenen Verfahrens einzuberufen.<br />

6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Beiratsmitglieder anwesend<br />

sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />

7. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung ihres Amtes<br />

verpflichtet. In Ausübung ihrer Beiratstätigkeit haften sie der Gesellschaft gegenüber<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

8. Der Beirat und seine Mitglieder erhalten neben dem Ersatz der notwendigen Auslagen<br />

keine Tätigkeitsvergütung.<br />

§8<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von neun Monaten<br />

nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt unter gleichzeitiger<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung durch den persönlich haftenden Gesellschafter. Zur<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Geschäftsführung über<br />

das vergangene und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die Einladung zu ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlungen hat schriftlich unter Einhaltung einer Ladungsfrist<br />

von drei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />

und der Tag der Gesellschafterversammlung mitgerechnet werden. In der Einladung<br />

sind Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung anzugeben.<br />

2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft<br />

erfordert oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 20% des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinen, oder der Beirat dies verlangen.<br />

3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen kann auf sieben<br />

Tage verkürzt werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern.<br />

4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch andere<br />

Gesellschafter, Ehegatten, Verwandte 1. und 2. Grades, den Vermittler ihres Kommanditkapitals<br />

oder durch zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen vertreten zu<br />

lassen. Die Gesellschafter sind berechtigt, den Bevollmächtigten für die gesamte Laufzeit<br />

ihrer Beteiligung Dauervollmachten zu erteilen. Der Versammlungsleiter kann auch<br />

andere Personen als Vertreter zulassen. Sämtliche Vertreter haben in der Gesellschafterversammlung<br />

eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Soweit die Treuhänderin Anteile<br />

für ihre Treugeber hält, ist sie verpflichtet, den Treugebern auf Verlangen eine Stimmrechtsvollmacht<br />

zu erteilen, damit diese ihr Stimmrecht selbst in Höhe ihrer Beteiligung<br />

ausüben können. Ungeachtet einer bestehenden Treuhandschaft ist jeder Treugeber<br />

berechtigt, persönlich an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und sämtliche<br />

Gesellschafterrechte selbst wahrzunehmen. Sofern sich Gesellschafter treuhänderisch<br />

durch die Treuhänderin vertreten lassen, steht dieser gegenüber der Gesellschaft eine<br />

jährliche Treuhandgebühr entsprechend dem hierneben geschlossenen Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrag zu. Dies gilt auch bei solchen Gesellschaftern, die sich persönlich<br />

ins Handelsregister haben eintragen lassen, aber gleichwohl die Dienste der Treuhänderin<br />

in Anspruch nehmen. Weitergehende Ansprüche der Treuhänderin gegen<br />

ihre Treugeber bleiben hiervon unberührt.<br />

5. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

oder eine von ihr benannte Person der Geschäftsführung oder der Treuhänderin.<br />

Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung hat die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ein von ihr oder dem Protokollführer unterzeichnetes Ergebnisprotokoll<br />

zu fertigen und allen Gesellschaftern in Kopie zuzustellen. Einwendungen gegen<br />

die Richtigkeit des Ergebnisprotokolls und insbesondere gegen die Formalien der<br />

gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind binnen einer Frist von drei Wochen nach<br />

Erhalt des Ergebnisprotokolls durch schriftliche Mitteilung gegenüber der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin geltend zu machen.<br />

6. Die Gesellschafterversammlung entscheidet außer in den sonst in diesem Vertrag<br />

bezeichneten Fällen insbesondere über<br />

a) die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses des vergangenen Geschäftsjahres<br />

und dessen eventuelle Prüfung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />

bzw. eine Steuerberatungs- und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

b) die Gewinnverwendung und die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen;<br />

c) die Entlastung der Komplementärin;<br />

d) die Bestellung des Abschlussprüfers;<br />

e) die Wahl und Abberufung der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden<br />

Beiratsmitglieder sowie die Entlastung aller Mitglieder des Beirats;<br />

f) die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der Komplementärin gemäß §6<br />

Ziffer 4 und 5, soweit kein Beirat bestellt ist;<br />

g) die Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

h) die Auflösung der Gesellschaft.<br />

§9<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Komplementärin und mindestens<br />

50% des Kommanditkapitals vertreten sind. Wird dieses Quorum nicht erreicht,<br />

so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Form, jedoch<br />

mit einer Frist von sieben Tagen einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist.<br />

2. Beschlüsse können auch schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden, ohne<br />

dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet, wenn nicht mehr als 20% der vorhandenen<br />

Stimmen innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Tag der<br />

Absendung der Aufforderung zur Stimmabgabe an, einer schriftlichen Beschluss<br />

fassung widersprechen. Dauer und Beginn der Frist gelten entsprechend für die schriftliche,<br />

fernschriftliche oder auf elektronischem Weg erfolgende Stimmabgabe, soweit<br />

die Komplementärin nicht eine längere Frist bestimmt. Erklärungen über Widerspruch<br />

oder Stimmabgabe müssen der Komplementärin vor Ablauf der Frist zugehen. Das<br />

Ergebnis der Beschlussfassung ist auch im schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen<br />

Verfahren von der Komplementärin hinsichtlich des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />

zu protokollieren und allen Gesellschaftern zuzuleiten.<br />

3. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, kommen Gesellschafterbeschlüsse<br />

durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande.<br />

Sofern die Gesellschafterversammlung nach diesem Vertrag Beschlüsse auch im Schriftwege,<br />

d.h. schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg fasst, kommt ein<br />

Gesellschafterbeschluss zustande, wenn sich mindestens 50% der vorhandenen<br />

Gesamtstimmen innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten Ausschlussfrist an ihr<br />

beteiligen.<br />

4. Je € 1.000 Kommanditeinlage oder stille Beteiligung gewähren eine Stimme. Die Komplementärin<br />

hat kein Stimmrecht.<br />

5. Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie berechtigt, gemäß den<br />

ihr erteilten Weisungen ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben.<br />

6. Abweichend von Ziffer 3 bedürfen Gesellschafterbeschlüsse über<br />

a) Verfügungen über das MS „O.M. Aestatis“<br />

b) Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

c) die Auflösung der Gesellschaft<br />

d) die Derogation von der pauschalen Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten<br />

Schiffstonnage gemäß §5 a EStG („Tonnagebesteuerung“)<br />

einer Mehrheit von 70% der vorhandenen Gesamtstimmen.<br />

7. Etwaige Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses können<br />

nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen<br />

nach Absendung des Protokolls an die letzte der Komplementärin bekannt gegebene<br />

Anschrift des jeweiligen Kommanditisten Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit<br />

gegen die Gesellschaft erhoben wird.<br />

§10<br />

Jahresabschluss<br />

1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres,<br />

spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, den Jahresabschluss (Bilanz nebst<br />

Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf. mit Lagebericht) aufzustellen. Die Gesellschafterversammlung<br />

kann beschließen, dass ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />

oder eine Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft den Jahresabschluss<br />

aufzustellen und mit einem standesgemäß vorgesehenen Vermerk abzuschließen hat.<br />

2. Sobald der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf.<br />

mit Lagebericht) sowie der Geschäftsbericht vorliegen, sind diese den Gesellschaftern<br />

unverzüglich, spätestens jedoch mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

in Kopie zu übersenden.<br />

§11<br />

Kostenersatz und Vergütungen<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung des Schiffes von der Gesellschaft eine<br />

Vergütung nach Maßgabe der Bestimmungen des abgeschlossenen Bereederungsvertrages<br />

in seiner letzten Fassung vom 10.08.2007.<br />

2. Für seine Tätigkeit bis zur Übernahme des Schiffes (vorbereitende Bereederung) erhält<br />

der Vertragsreeder € 150.000, die bei Übernahme des Schiffes durch die Gesellschaft<br />

zur Zahlung fällig werden. Ferner erhält er für die Übernahme der Bauaufsicht während<br />

der Bauphase eine Vergütung in Höhe von US-$ 250.000, die bei Beendigung der technischen<br />

Probefahrt des Schiffes entsteht und nach Übernahme des Schiffes durch die<br />

Gesellschaft zur Zahlung fällig wird.<br />

3. Für den Fall des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft<br />

stehenden Schiffes erhält der Vertragsreeder unabhängig vom Vorabgewinn nach §12<br />

Ziffer 2 dieses Vertrages eine abschließende Vergütung in Höhe von 1,0% des sich<br />

aus dem Verkauf bzw. der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlöses<br />

sowie Ersatz seiner Auslagen nach Maßgabe des Bereederungsvertrages.<br />

4. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin erstmals ab<br />

Platzierungsbeginn eine ergebnisunabhängige jährliche Haftungsvergütung von € 2.500.<br />

Ferner hat sie Anspruch auf Ersatz der für die Geschäftsführung notwendigen Auslagen.


5. Die Treuhänderin erhält als laufende Vergütung für ihre Tätigkeit sowie für den in der<br />

Investitionsphase bestehenden Mehraufwand die im Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />

vorgesehene Vergütung.<br />

6. Im Übrigen erhält die Vertriebsgesellschaft die in der zwischen ihr und der Gesellschaft<br />

geschlossenen Vertriebsvereinbarung vorgesehene Vergütung in Höhe von € 850.000<br />

und das Agio.<br />

7. Sämtliche vorstehenden Vergütungen sind handelsrechtlich als Aufwand zu qualifizieren<br />

und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

§12<br />

Gewinn und Verlust<br />

1. Die Vertriebsgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Konzeption,<br />

der Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten und der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

den im Investitionsplan (Anlage 1) ausgewiesenen Vorabgewinn von € 390.000.<br />

2. Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft stehenden<br />

Schiffes erhält die Vertriebsgesellschaft als Vorabgewinn 5%, der Vertragsreeder<br />

als Vorabgewinn 2,5% und die Treuhänderin als Vorabgewinn 1% des sich aus<br />

dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlöses. Für<br />

die Vertriebsgesellschaft und den Vertragsreeder gilt dies jedoch nur dann, wenn die<br />

übrigen Kommanditisten bis zum Verkauf oder Totalverlust des Schiffes mindestens<br />

eine durchschnittliche Vorsteuerrendite von mindestens 8% p.a. erzielt haben. Die<br />

Vorsteuerrendite wird nach Maßgabe der internen Zinsfußmethode (IRR) berechnet.<br />

Sofern die durchschnittliche Vorsteuerrendite der übrigen Kommanditisten dadurch<br />

weniger als 8% p.a. betragen haben sollte, ermäßigen sich die in Satz 1 genannten<br />

Vorabgewinne anteilig entsprechend.<br />

3. Diese Vorabgewinne begründen handelsrechtlich keinen Aufwand der Gesellschaft und<br />

werden dem Kapitalkonto III des jeweils begünstigten Gesellschafters gutgeschrieben.<br />

4. An einem nach Abzug der Kostenerstattungen und Vergütungen (§11) und der Vorabgewinne<br />

(Ziffern 1. und 2.) verbleibenden Gewinn sowie an einem Verlust nehmen die<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer zu leistenden und tatsächlich erbrachten Einlagen<br />

teil. Sollten einzelne Gesellschafter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen<br />

sein, so nehmen sie nur in Höhe der tatsächlich geleisteten Einlagen an der Ergebnisverteilung<br />

teil.<br />

5. Um unabhängig vom Zeitpunkt des Beitrittes der Kommanditisten bis zum Ende der<br />

Investitionsphase eine ergebnis- und vermögensmäßige (relative) Gleichstellung auf<br />

dem Verlustvortragskonto (Ergebniskonto I) auch mit den später beitretenden Gesellschaftern<br />

zu erreichen, werden etwaige Verluste der Gesellschaft zunächst von den<br />

neu beitretenden Gesellschaftern in dem Umfang allein getragen, in dem im Zeitpunkt<br />

des Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen Gesellschafter Verluste bereits getragen<br />

haben. Nach Abzug dieser Beträge werden die verbleibenden Verlustanteile auf sämtliche<br />

Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Kapitalkonto I), ggf. unter Berücksichtigung<br />

der Regelung in Ziffer 4, verteilt. Sofern die Verluste nicht ausreichen, um<br />

alle Gesellschafter gleichzustellen, sind anfallende Gewinne den Gesellschaftern,<br />

denen höhere Verluste zugerechnet wurden, solang vorab zuzurechnen, bis auf den<br />

Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I) aller Gesellschafter relativer Gleichstand<br />

besteht. Diese Regelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine Gleichstellung auf dem<br />

Verlustvortragskonto (Ergebniskonto I) aller Kommanditisten erreicht ist.<br />

6. Eine Gleichstellung entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sowohl<br />

hinsichtlich des handelsrechtlichen, als auch des steuerlichen Gesamthandsbilanzergebnisses.<br />

Ist eine sowohl handelsrechtliche, als auch steuerliche Gleichstellung nicht<br />

möglich, wird das handelsrechtliche Ergebnis in Anwendung der vorstehenden Bestimmungen<br />

so verteilt, dass eine steuerliche Gleichstellung erreicht wird.<br />

7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig von der Anwendung der Vorschrift<br />

des §15 a EStG für einzelne Gesellschafter.<br />

8. Sollte eine relative Gleichstellung der steuerlichen Kapitalkonten zum Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Option der Gesellschaft zur Tonnagesteuer nach §5 a EStG noch<br />

nicht erreicht worden sein, ist in steuerlicher Hinsicht die Verteilung des Unterschiedsbetrages<br />

gemäß §5 a IV EStG in der Weise vorzunehmen, dass ein relativer Gleichstand<br />

der steuerlichen Kapitalkonten – wie handelsrechtlich vereinbart unter Einbeziehung<br />

der Regelung gemäß vorstehenden Ziffern – erreicht wird.<br />

9. Änderungen der Jahresabschlüsse auf Grund steuerlicher Betriebsprüfungen entfalten<br />

Wirkungen für und gegen sämtliche Gesellschafter.<br />

§13<br />

Entnahmen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

1. Gewinne, einschließlich der Vorabgewinne nach §12 Ziffer 2, sind nach Feststellung des<br />

Jahresabschlusses an die Kommanditisten mit der Maßgabe auszuzahlen, dass der<br />

Gesellschaft eine angemessene Liquiditätsreserve verbleibt. Die Höhe der Liquiditätsreserve<br />

wird von der Komplementärin im Einvernehmen mit der Treuhänderin bestimmt.<br />

2. Darüber hinaus dürfen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse nach Feststellung<br />

des Jahresabschlusses ausgezahlt werden, sofern die gemäß vorstehender Ziffer<br />

festgelegte Liquiditätsreserve verbleibt. Dass der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />

keinen der Kalkulation entsprechenden Gewinn ausweist, steht einer Auszahlung von<br />

Liquiditätsüberschüssen nicht entgegen. Die Komplementärin ist berechtigt, Vorabauszahlungen<br />

im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. Bis zur vollständigen Einzahlung<br />

der Kommanditeinlagen werden Auszahlungen zugunsten der beitretenden<br />

Kommanditisten nur anteilig bezogen auf den Zeitpunkt des Zahlungseinganges ihrer<br />

jeweiligen Kommanditeinlage getätigt und nur soweit sie ihren in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Einzahlungsverpflichtungen tatsächlich nachgekommen sind.<br />

3. Abweichend hiervon darf der Vorabgewinn gemäß §12 Ziffer 1 auf erstes Anfordern<br />

des berechtigten Gesellschafters, frühestens jedoch nach Feststellung des Jahresabschlusses,<br />

vom Kapitalkonto III entnommen und an den berechtigten Gesellschafter<br />

ausgezahlt werden.<br />

4. Sämtliche Entnahmen dürfen erst nach Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen<br />

der Gesellschaft gegenüber dem entnahmeberechtigten Gesellschafter getätigt und<br />

ausgezahlt werden.<br />

§14<br />

Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen durch Rechtsgeschäft<br />

unter Lebenden ist nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Als wichtiger<br />

Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gesellschaft fällige Ansprüche gegen<br />

den verfügungswilligen Kommanditisten zustehen oder der Übertragungsempfänger<br />

im Wettbewerb zur Gesellschaft oder zum Vertragsreeder steht.<br />

2. Die Zustimmung darf von der Komplementärin nur erteilt werden, wenn:<br />

a) die Übertragung mit Wirkung auf den Beginn oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />

erfolgt;<br />

b) die beim Veräußerer und Erwerber verbleibenden oder entstehenden Kommanditanteile<br />

mindestens € 5.000 betragen und durch 1000 teilbar sind.<br />

3. Die Übertragung einer von der Treuhänderin gehaltenen Kommanditeinlage ist nur zusammen<br />

mit der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem hierneben geschlossenen<br />

Treuhand- und Dienstleistungsvertrag möglich. Wird der Erwerber unmittelbarer<br />

Beteiligter, hat er der Treuhänderin gleichzeitig eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gemäß §3 Ziffer 10 auszuhändigen.<br />

4. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt werden, erteilt die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bereits jetzt ihre Zustimmung für Übertragungen von Kommanditanteilen<br />

an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Gesellschafter.<br />

5. Der Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an ein Kreditinstitut zur Finanzierung der<br />

Einlage stimmt die Komplementärin ebenfalls bereits jetzt zu. Dies gilt auch für die<br />

Abtretung der geldwerten Ansprüche aus der Beteiligung.<br />

6. Jeder unmittelbare oder mittelbare Erwerb von mehr als 50% der Gesellschaftsanteile<br />

oder der Hinzuerwerb von Gesellschaftsanteilen, der für einen Gesellschafter<br />

mittelbar oder unmittelbar zu einer Mehrheit von mehr als 50% der Anteile führt,<br />

bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

7. Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, die gesamte von ihr gehaltene Kommanditeinlage<br />

auf einen Dritten zu übertragen, wenn dieser Dritte zuvor durch wirksamen<br />

Beschluss der Treugeber gemäß den Bestimmungen des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />

und mit Zustimmung der Komplementärin als neuer Treuhänder bestellt wurde.<br />

8. Jede vollzogene Verfügung über Geschäftsanteile ist bei der Gesellschaft unverzüglich<br />

mittels eingeschriebenen Briefes durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Übertragungsvertrages<br />

anzumelden. Die Rechtsfolgen der Verfügung treten gegenüber der<br />

Gesellschaft erst mit Zugang der Anmeldung der Übertragung bzw. Belastung bei der<br />

Komplementärin oder – bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen – bei der Treuhänderin<br />

ein, sofern die Komplementärin nicht von ihrem Vorkaufsrecht (§15) Gebrauch macht.<br />

9. Einen etwaigen durch die Übertragung oder eine sonstige Änderung der Gesellschafterstruktur<br />

entstehenden Gewerbesteuermehraufwand haben der Erwerber und der<br />

Veräußerer der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zu ersetzen.<br />

§15<br />

Vorkaufsrecht<br />

1. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht für jeden Veräußerungsfall, mit Ausnahme<br />

der Übertragung an Ehegatten oder Abkömmlinge des Veräußerers, ein Vorkaufsrecht<br />

zu.<br />

2. Die Ausübung dieses Vorkaufsrechts kann nur binnen zwei Wochen nach Zugang der<br />

vollständigen Anmeldung (§14 Ziffer 8) des Veräußerungsfalles unter Angabe des<br />

Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten und des mit dem Dritten vereinbarten<br />

Preises und der sonstigen Bedingungen der beabsichtigten Veräußerung erfolgen.<br />

3. Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber<br />

oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil<br />

Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zu übertragen.<br />

4. Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, darf die Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />

durch den Treugeber oder Kommanditisten nur zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

nach den vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten Vertragsbedigungen<br />

und nur an den benannten Dritten erfolgen.<br />

133


134<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

§16<br />

Dauer der Gesellschaft und Kündigung<br />

1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

2. Jeder Kommanditist kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Jahresende, erstmalig zum 31.12.2023, kündigen. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />

Brief gegenüber der Treuhänderin oder – wenn kein Treuhandverhältnis<br />

besteht – gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin zu erfolgen.<br />

3. Ein Recht zur fristlosen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses steht dem Kommanditisten<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Hierbei besteht Einigkeit darüber,<br />

dass die Verschlechterung der eigenen oder der Vermögenslage der Gesellschaft oder<br />

die Verwirklichung der mit der Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft verbundenen<br />

Risiken keine wichtigen Gründe im Sinne des Satzes 1 darstellen.<br />

4. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Einhaltung der in Ziffer 2 genannten Form und<br />

Fristregelungen ihre Kommanditeinlage auch teilweise zu kündigen, sofern und soweit<br />

Treugeber ihr gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />

5. Auch die persönlich haftende Gesellschafterin kann das Gesellschaftsverhältnis mit<br />

den Terminen und Fristen gemäß Ziffer 2 gegenüber der Treuhänderin als insoweit<br />

Empfangsbevollmächtigte kündigen.<br />

6. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung der Kündigung aus der Gesellschaft<br />

aus. Dasselbe gilt, wenn ein Privatgläubiger eines Gesellschafters nach Pfändung<br />

des Geschäftsanteils die Gesellschaft kündigt.<br />

7. Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, hat die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin das Recht, den betreffenden Gesellschafter jederzeit<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es hierfür eines besonderen Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf.<br />

8. Pfändet ein Gläubiger eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

oder sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft und<br />

werden diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben,<br />

scheidet der Gesellschafter mit Ablauf dieser Vier-Wochen-Frist aus der<br />

Gesellschaft aus, sofern die Komplementärin die Frist nicht verlängert.<br />

§17<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von<br />

den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, so bestellen<br />

die verbleibenden Gesellschafter durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden<br />

Gesellschafterbeschluss einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter, mit dem<br />

die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />

3. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass der Bestand der von<br />

ihr als Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligungen davon wirtschaftlich berührt<br />

sein soll, so bestellen die Treugeber auf Vorschlag der Geschäftsführung oder – wenn<br />

ein Beirat besteht – auf Vorschlag des Beirats in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern<br />

einen neuen Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung<br />

fortgesetzt wird.<br />

4. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod wird das Gesellschaftsverhältnis<br />

anteilig mit dessen Erben fortgesetzt. Vermächtnisnehmer stehen Erben gleich. Werden<br />

mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer, die bislang nicht selbst Gesellschafter<br />

waren, können sie ihre Rechte aus dem von Todes wegen erlangten Kommanditanteil<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer Vertreter<br />

kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Gesellschafter sein.<br />

§18<br />

Auseinandersetzung<br />

1. Den Gesellschaftern steht in allen Fällen des Ausscheidens aus der Gesellschaft ein<br />

Auseinandersetzungsanspruch zu. Für den Fall, dass die Treuhänderin mit einer treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung anteilig ausscheidet, gilt dies entsprechend.<br />

2. Zur Errechnung des Auseinandersetzungsanspruchs ist eine Auseinandersetzungsbilanz<br />

auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aufzustellen, in der sämtliche Vermögenswerte<br />

und Verbindlichkeiten nach ihren Zeit-, d.h. Verkehrswerten anzusetzen sind.<br />

Die Höhe des Auseinandersetzungsanspruchs entspricht dem gegebenenfalls anteiligen<br />

Verkehrswert der Beteiligung nach dieser Auseinandersetzungsbilanz.<br />

3. Sollte bei Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz keine Einigkeit über den Verkehrswert<br />

des MS „O.M. Aestatis“ und damit über den gutachterlich ermittelten Verkehrswert<br />

der Beteiligung bestehen, hat der ausscheidende Gesellschafter das Recht, auf<br />

eigene Kosten ein Schiedsgutachten durch einen von der Handelskammer Hamburg<br />

zu benennenden Sachverständigen beizubringen. Der Sachverständige hat seiner Bewertung<br />

den erzielbaren Nettoverkaufserlös (nach Abzug von Kommissionen etc.) zugrunde<br />

zu legen.<br />

4. Ist die Gesellschaft mit dem Ergebnis des Schiedsgutachtens nicht einverstanden, so<br />

hat sie ihrerseits das Recht, einen von der Handelskammer Hamburg zu benennenden<br />

Schiedsgutachter mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens und denselben Vorgaben<br />

zu beauftragen. Dem zweiten Schiedsgutachter darf das Gutachten des ersten<br />

Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Falls die Gutachten divergieren, gilt das<br />

arithmetische Mittel zwischen den Ergebnissen beider Sachverständigengutachten<br />

als Verkehrswert des Schiffes. Die Kosten für den zweiten Schiedsgutachter trägt die<br />

Gesellschaft.<br />

5. Die Auseinandersetzungsbilanz der Beteiligung wird durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers<br />

oder Steuerberaters im Auftrag der Gesellschaft auf den Zeitpunkt des<br />

Ausscheidens festgestellt.<br />

6. Endet ein Beteiligungsverhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so ist der Verkehrswert<br />

der Beteiligung am vorangegangenen Bilanzstichtag maßgebend. Soweit<br />

die Gesellschaft an den ausscheidenden Gesellschafter für einen Zeitraum nach dem<br />

maßgeblichen vorangegangenen Bilanzstichtag bereits Zahlungen geleistet hat, sind<br />

diese in voller Höhe auf den Auseinandersetzungsanspruch anzurechnen.<br />

7. Der ausscheidende Kommanditist ist nicht zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsbetrages<br />

verpflichtet, soweit dieser seine Ursache nicht in der Auszahlung<br />

von nicht durch entsprechende Gewinne gedeckten Liquiditätsüberschüssen hat.<br />

8. Sind die maßgeblichen Jahresabschlüsse auf Grund einer steuerlichen Außenprüfung<br />

zu ändern, ist auch die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu berichtigen.<br />

9. Das Auseinandersetzungsguthaben wird dem betreffenden Gesellschafter bzw. seinem<br />

Rechtsnachfolger in sechs gleichen Halbjahresraten ausgezahlt, wobei die erste Rate<br />

am 1. Juli des auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahres fällig wird. Die Gesellschaft<br />

ist zu vorzeitigen Zahlungen berechtigt. Das noch nicht ausgezahlte Guthaben<br />

ist ab Fälligkeit mit 6% jährlich zu verzinsen.<br />

10. Scheidet ein Gesellschafter auf Grund eigener Kündigung oder aus wichtigem Grund,<br />

insbesondere durch Ausschließung, aus der Gesellschaft aus, gelten die vorstehenden<br />

Regelungen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das MS „O.M. Aestatis“<br />

mit dem arithmetischen Mittel des Buchwerts und dem nach den Ziffern 3, 4 ermittelten<br />

Wert in Ansatz zu bringen ist und das Auseinandersetzungsguthaben im Falle der<br />

Ausschließung des Gesellschafters der Höhe nach auf die von ihm tatsächlich geleisteten<br />

Einlagen beschränkt ist.<br />

11. Mit vollständiger Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens sind sämtliche<br />

Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

und seiner Beendigung erledigt.<br />

12. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, gilt Ziffer 11 entsprechend,<br />

soweit sich aus ihrer Rechtsstellung als persönlich haftender Gesellschafterin nichts<br />

anderes ergibt und diese Regelung nicht notwendigerweise, wie etwa bezüglich der<br />

Außenhaftung, auf Kommanditisten beschränkt ist.<br />

13. Wird der Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder aus wichtigem Grund beendet<br />

und die vom Vertragsreeder berufene Person von der Geschäftsführung der Komplementärin<br />

ausgeschlossen, hat der Vertragsreeder das Recht, seine Kommanditbeteiligung<br />

zur Hälfte im Jahr der Kündigung und zu jeweils einem Viertel in den zwei auf die Kündigung<br />

folgenden Kalenderjahren zurückzufordern. Etwaige in dem Jahr des Ausscheidens<br />

bereits geflossene Auszahlungen und Zinszahlungen sind anzurechnen.<br />

§19<br />

Liquidation<br />

1. Beschließt die Gesellschafterversammlung mit der nach §9 erforderlichen Mehrheit<br />

den Verkauf des Schiffes oder die Auflösung der Gesellschaft oder kommt es zu einem<br />

Totalverlust des Schiffes, ist die Gesellschaft zu liquidieren. Hierbei sind diejenigen<br />

Gesellschafter nicht stimmberechtigt, die das Gesellschaftsverhältnis bereits gekündigt<br />

haben. Im Falle der Veräußerung oder des Totalverlustes des Schiffes ist kein gesonderter<br />

Liquidationsbeschluss erforderlich.<br />

2. Liquidator ist die Komplementärin, die sämtliche Forderungen einzuziehen und das<br />

Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten hat.<br />

3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Vergütungen (§11) und nach Befriedigung<br />

sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer festen Kapitalkonten verteilt.<br />

§20<br />

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<br />

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder auf<br />

Grund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

Der Vertrag und sämtliche Ansprüche der Parteien aus oder aufgrund dieses Vertrages unterliegen<br />

dem deutschen materiellen Recht.<br />

§21<br />

Schiedsgerichtsklausel<br />

1. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />

über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />

ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />

Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />

befähigt sein.<br />

2. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für<br />

Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />

Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache im<br />

Schiedsverfahren ist deutsch.


§22<br />

Zustellungen und Schriftform<br />

1. Für sämtliche Zustellungen an die Kommanditisten gilt die letzte der Komplementärin<br />

oder Treuhänderin schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefaxnummer<br />

oder E-Mail-Adresse) als maßgeblich. Sämtliche Mitteilungen der Treuhänderin<br />

oder der Gesellschaft gelten dem Kommanditisten spätestens nach drei Tagen als<br />

zugegangen, wenn sie an diese Kommunikationsadresse abgesandt wurden.<br />

2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

§23<br />

Verjährung und Ausschlussfristen<br />

1. Sämtliche Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft<br />

aus diesem Vertrag verjähren, sofern keine kürzere gesetzliche Frist eingreift, drei Jahre<br />

nach ihrer Entstehung.<br />

2. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen,<br />

wenn er nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich<br />

gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht wurde.<br />

§24<br />

Salvatorische Klausel<br />

1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder der Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften<br />

Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten in rechtlich<br />

zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

2. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen dieses Vertrages auf Grund von Änderungen der<br />

Steuergesetze und/oder von Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />

werden.<br />

3. In diesen Fällen verpflichten sich die Gesellschafter, die betreffenden Regelungen<br />

unverzüglich durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten<br />

kommen.<br />

§25<br />

Kosten<br />

Die Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />

Hamburg, den 10.08.2007<br />

2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />

gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />

Ole Marten<br />

Reederei O. Marten GmbH & Co. KG<br />

gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />

Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg<br />

gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />

Ownership Treuhand GmbH, Hamburg<br />

gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />

135


136<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

5 Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der<br />

10. MS “O.M. Aestatis“ GmbH &Co. KG<br />

Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />

Für die Mittelverwendung und die Mittelherkunft gilt der nachfolgende Plan:<br />

A. Mittelverwendung (Investitionsplan)<br />

a) Kaufpreis des Schiffes US-$ 9.100.000 + € 6.250.000 € 13.185.000<br />

b) Erstausrüstung/Infahrtsetzung € 155.000<br />

c) Bauaufsicht US-$ 250.000 € 191.000<br />

e) Zinsbelastung für Baupreisraten € 470.000<br />

e) Gründungskosten € 250.000<br />

f) vorbereitende Bereederung € 150.000<br />

g) Emissionskosten 1<br />

€ 850.000<br />

h) Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnung 2 € 390.000<br />

i) Liquiditätsreserve € 184.000<br />

Gesamt Mittelverwendung € 15.825.000<br />

i) Agio € 327.500<br />

(Wechselkurs 1 € = US-$ 1,3122)<br />

B. Mittelherkunft (Finanzierungsplan)<br />

a) Schiffshypothekendarlehen € 9.000.000<br />

b) Kommanditkapital<br />

– Ole Marten, Groß Wittensee € 225.000<br />

– Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee € 25.000<br />

– Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg € 20.000<br />

– Ownership Treuhand GmbH, Hamburg € 5.000<br />

– Einlagen von treugeberisch über die Treuhänderin<br />

gehaltene Kommanditbeteiligungen € 6.550.000 3<br />

Gesamt Mittelherkunft € 15.825.000<br />

1 Eigenkapitalvermittlung, Prospekterstellung, Vertriebssteuerung, Marketing<br />

2 Vorabgewinn<br />

3 zzgl. 5% Agio (€ 327.500)


6 Treuhand- und Dienstleistungs-<br />

10. vertrag der Einschiffsgesellschaften<br />

am Beispiel des Treuhand- und<br />

Dienstleistungsvertrages für die<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

TREUHAND- UND DIENSTLE<strong>IS</strong>TUNGSVERTRAG<br />

zwischen<br />

1. der Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

– nachstehend „Ownership Treuhand“ genannt –<br />

und<br />

2. der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG, Cremon 36,<br />

20457 Hamburg<br />

– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />

und<br />

3. der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />

– nachstehend „Gesellschaft“ genannt –<br />

Präambel<br />

Die Gesellschaft hat das im Dezember 2006 auf der Schiffswerft Yang Fan Group Co. Ltd.,<br />

Zhoushan, China, fertig gestellte Containerschiff MS „O.M. Aestatis“ mit der Baunummer<br />

2038 erworben, das über eine Kapazität von 700 TEU verfügt und das nach Übernahme<br />

durch die Gesellschaft im internationalen Seeverkehr eingesetzt werden soll.<br />

Die Ownership Treuhand ist Kommanditistin der Gesellschaft. Im Gesellschaftsvertrag der<br />

Gesellschaft (§3 Ziffern 3 und 4) wurde die Ownership Treuhand als Kommanditistin ermächtigt<br />

und beauftragt, durch treuhänderische Übernahme von Kommanditkapital weitere<br />

Gesellschafter aufzunehmen und dadurch ihre eigene Kommanditeinlage auf mindestens<br />

€ 6.555.000 und höchstens € 6.705.000 (jeweils zuzüglich Agio) zu erhöhen. Einziger beitretender<br />

Investor ist der Treugeber. Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die<br />

Ownership Treuhand für die Gesellschaft zum einen die Verwaltung des Fondskapitals und<br />

die Betreuung des Treugebers.<br />

Zum anderen erbringt die Ownership Treuhand aufgrund ihrer weit reichenden Kenntnisse<br />

und Erfahrungen in der betriebs- und finanzwirtschaftlichen Organisation von Schiffsbetrieben<br />

und der diesbezüglichen Beratung von Reedereien für die Gesellschaft diverse in<br />

diesem Vertrag geregelte Beratungs- und Serviceleistungen.<br />

Ergänzend gilt für die vorbezeichneten Leistungen der hierneben geschlossene Gesellschaftsvertrag.<br />

§1<br />

Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />

Das Treuhandverhältnis kommt dadurch zustande, dass der Treugeber eine Beitrittserklärung<br />

nebst Angebot auf Abschluss des Treuhandverhältnisses unterzeichnet und die Ownership<br />

Treuhand diese Beitrittserklärung durch Gegenzeichnung annimmt.<br />

§2<br />

Treuhandstellung<br />

1. Die Ownership Treuhand hält die vom Treugeber übernommene Kommanditeinlage<br />

treuhänderisch im eigenen Namen, jedoch auf Gefahr und für Rechnung des Treugebers.<br />

Sie ist verpflichtet, die treuhänderische Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

und des Gesellschaftsvertrages für den Treugeber uneigennützig zu halten und zu verwalten.<br />

2. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Ownership Treuhand erfolgt gleichzeitig<br />

die mittelbare Aufnahme des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft und zwar<br />

zunächst als atypisch stiller Gesellschafter. Der Beitritt als Kommanditist wird entweder<br />

mit direkter Eintragung des Treugebers als Kommanditist oder mit der Abgabe der<br />

Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die Ownership Treuhand und die Eintragung<br />

der Erhöhung im Handelsregister wirksam.<br />

3. Die Ownership Treuhand ist erst dann zur Übernahme der Kommanditeinlage verpflichtet,<br />

wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kommanditkapital gezeichnet<br />

oder durch werthaltige Platzierungsgarantien gesichert ist. Der Auftrag und die Bevollmächtigung<br />

der Ownership Treuhand gelten auch für den Fall, dass der Treugeber selbst<br />

in das Handelsregister eingetragen wurde.<br />

4. Der Treugeber hat seine gezeichnete Einlage unverzüglich zu dem in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Fälligkeitstermin der Ownership Treuhand durch Zahlung auf das<br />

in der Beitrittserklärung angegebene Konto zur Verfügung zu stellen.<br />

5. Die Ownership Treuhand trägt dafür Sorge, dass die Einlage nur nach Maßgabe des<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages und nur zur Erbringung ihrer nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

erhöhten Kommanditeinlage verwendet wird.<br />

6. Die Ownership Treuhand ist berechtigt, sich neben dieser Treuhandschaft auch an<br />

anderen Gesellschaften treuhänderisch oder für eigene Rechnung zu beteiligen.<br />

7. Die Ownership Treuhand wird den Treugeber über die Verhältnisse in der Gesellschaft<br />

und das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet halten.<br />

§3<br />

Weisungsrechte<br />

1. Der Treugeber hat das Recht, der Ownership Treuhand jederzeit schriftliche Weisungen<br />

bezüglich der Beteiligung sowie in Hinblick auf die Ausübung von Rechten nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag zu erteilen. Die Ownership Treuhand hat diesen Weisungen des<br />

Treugebers, insbesondere auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts, Folge zu<br />

leisten, es sei denn, die Weisungen verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen oder<br />

ihre Befolgung würde den Gesellschaftsvertrag der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

verletzen.<br />

2. Die Ownership Treuhand verpflichtet sich, rechtzeitig vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />

spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin, die Weisungen<br />

des Treugebers zu den anstehenden Tagesordnungspunkten einzuholen und entsprechend<br />

diesen Weisungen ihr Stimmrecht auszuüben.<br />

3. Gleichzeitig mit der Einholung der Weisung unterbreitet die Ownership Treuhand dem<br />

Treugeber einen Vorschlag zur Abstimmung über die zur Abstimmung anstehenden<br />

Tagesordnungspunkte. Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht nicht rechtzeitig<br />

Gebrauch, ist die Ownership Treuhand berechtigt, das Stimmrecht entsprechend<br />

dem Abstimmungsvorschlag bzw. nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des<br />

Treugebers auszuüben.<br />

4. Die Ownership Treuhand ist, ohne zuvor entsprechende Weisungen des Treugebers<br />

einzuholen, berechtigt, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen über die Konvertierung<br />

der Schiffshypothekendarlehen in eine nicht den Chartereinnahmen entsprechende<br />

Leitwährung nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben, sofern insgesamt nicht<br />

mehr als ein Viertel des jeweils valutierenden Darlehens konvertiert werden soll.<br />

§4<br />

Herausgabe von Erträgen<br />

1. Wirtschaftlich wird der nicht im Handelsregister eingetragene Treugeber so gestellt,<br />

als sei er als unmittelbar eingetragener Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt.<br />

2. Dementsprechend gibt die Ownership Treuhand alles an den Treugeber heraus, was<br />

sie in Bezug auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage erlangt. Dies gilt insbesondere<br />

für anteilige Gewinn- und Liquiditätsausschüttungen, aber auch für etwaige<br />

Abfindungsguthaben.<br />

3. Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf die der Ownership Treuhand nach diesem<br />

Vertrag zustehende Treuhandvergütung.<br />

§5<br />

Aufwendungen, Auslagen und Verbindlichkeiten<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, die Ownership Treuhand von allen Verbindlichkeiten und<br />

Kosten freizuhalten, die der Ownership Treuhand aus der anteilig gehaltenen Kommanditeinlage<br />

entstehen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur fristgerechten<br />

Einzahlung der Einlage.<br />

2. Die Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen, Auslagen und Kosten, die der Ownership<br />

Treuhand in Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage<br />

entstehen, ist der Höhe nach auf die vom Treugeber gezeichnete Einlage zuzüglich<br />

Zinsen beschränkt. Ebenso trägt die Ownership Treuhand die Kosten ihres eigenen<br />

Geschäftsbetriebes selbst; diese Kosten sind mit der nachfolgend in §7 dargestellten<br />

Vergütung abgegolten.<br />

3. Die Notarkosten und Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der Ownership<br />

Treuhand als Kommanditistin der Gesellschaft und durch die vorgesehene Erhöhung<br />

ihrer Einlage entstehen, werden ihr von der Gesellschaft erstattet. Etwaige im Zuge<br />

der Beendigung oder späteren eigenen Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />

in das Handelsregister entstehende Kosten hat der Treugeber hingegen selbst zu tragen.<br />

4. Falls die Ownership Treuhand aus solchen Verbindlichkeiten und Kosten in Anspruch<br />

genommen wird, hat der Treugeber ihr im Verhältnis seiner Beteiligung Ersatz zu leisten.<br />

§6<br />

Folgen der Nichterbringung der Einlage<br />

1. Kommt der Treugeber mit der Einzahlung der ihm obliegenden Einlage ganz oder teilweise<br />

in Verzug, kann die Ownership Treuhand wahlweise durch einseitige Erklärung von<br />

diesem Vertrag zurücktreten, auf Erbringung der Einlage bestehen und Ersatz des Verzugsschadens<br />

verlangen oder neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung<br />

verlangen.<br />

2. Das im Gesellschaftsvertrag der Komplementärin eingeräumte Recht auf Ausschließung<br />

des Treugebers aus der Gesellschaft bleibt unberührt.<br />

137


138<br />

10. VERTRAGSWERK<br />

3. Sofern der Treugeber seine Einlage teilweise geleistet hat und sodann mit den weiteren<br />

Zahlungen in Verzug gerät, ist die Ownership Treuhand berechtigt, das Treugut<br />

freihändig durch Verkauf zu verwerten. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn die<br />

Ownership Treuhand dem Treugeber dies mit einer Nachfrist von einem Monat durch<br />

eingeschriebenen Brief angekündigt hat.<br />

§7<br />

Treuhandvergütungen<br />

1. Die Ownership Treuhand erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

und als Vergütung für die Verwaltung des Fondskapitals eine jährliche Gebühr<br />

von 0,1% des am Tag der Rechnungsstellung gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gebühr wird erstmals für den Monat erhoben,<br />

der auf die Übernahme des Schiffes folgt, frühestens aber ab dem Beginn der Platzierung<br />

des einzuwerbenden Kapitals.<br />

2. Mit Beginn des Jahres 2008 wird die in Ziffer 1 genannte Vergütung durch Vereinbarung<br />

mit der Komplementärin der Gesellschaft der allgemeinen Kostensteigerung angepasst,<br />

mindestens jedoch um 2,5% p.a.<br />

3. Für den im Zuge der Einwerbungsphase des zu platzierenden Kommanditkapitals entstehenden<br />

Mehraufwand erhält die Ownership Treuhand eine Pauschalvergütung von<br />

0,25% des zu verwaltenden Kapitals zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

4. Die Vergütung gemäß Ziffer 1 ist jeweils vierteljährlich am Ende eines Quartals fällig.<br />

Die Pauschalvergütung gemäß Ziffer 3 ist bei Beginn der Einwerbungsphase zu entrichten.<br />

5. Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft<br />

stehenden Schiffes erhält die Treuhänderin gemäß Satzung der Gesellschaft als<br />

Vorabgewinn 1% des sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />

ergebenden Bruttoerlöses.<br />

§8<br />

Haftung der Ownership Treuhand<br />

1. Die Ownership Treuhand und ihre Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Dies gilt auch, wenn das haftungsbegründende Verhalten vor Abschluss dieses<br />

Vertrages liegt.<br />

2. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den jeweiligen Nominalbetrag der<br />

Kommanditbeteiligung des Treugebers beschränkt.<br />

3. Insgesamt ist die Haftung der Ownership Treuhand gegenüber allen Treugebern der<br />

Gesellschaft auf einen Betrag von € 250.000 beschränkt.<br />

4. Die Ownership Treuhand hat die Vertriebsunterlagen keiner eigenen Prüfung unterzogen.<br />

Sie haftet daher nicht für den Inhalt von Vertriebsunterlagen und insbesondere nicht für<br />

den Eintritt angestrebter Steuervorteile oder für die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit<br />

der Beteiligung. Sie übernimmt ferner keine Haftung für die Leistungsfähigkeit und Vertragstreue<br />

der beteiligten Vertragspartner der Gesellschaft oder des Treugebers.<br />

5. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Treugebers gegen die Ownership Treuhand erlischt,<br />

sofern gesetzlich nicht zwingend etwas anderes geregelt ist, wenn der Treugeber den<br />

Anspruch nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten, nachdem er von<br />

den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, durch eingeschriebenen<br />

Brief gegenüber der Ownership Treuhand geltend gemacht hat.<br />

§9<br />

Verfügung über die Treugeberstellung<br />

1. Der Treugeber kann seine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft mit vorheriger<br />

Zustimmung durch die Ownership Treuhand mit Wirkung zum Beginn oder Ende eines<br />

Kalendervierteljahres an einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne<br />

wichtigen Grund verweigert werden. Im Übrigen gilt § 14 des Gesellschaftervertrages<br />

entsprechend.<br />

2. Verfügungen im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung der gezeichneten Kommanditbeteiligung<br />

sind nicht zustimmungspflichtig.<br />

3. Im Falle der Übertragung der Beteiligung kommt zwischen dem Erwerber und der<br />

Ownership Treuhand ein Treuhandverhältnis nach Maßgabe dieses Vertrages zustande.<br />

Dies gilt auch, wenn nach der Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das<br />

Handelsregister statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand besteht.<br />

§10<br />

Tod eines Treugebers<br />

1. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit denjenigen Personen<br />

fortgesetzt, die bezüglich der Kommanditbeteiligung Erben oder Vermächtnisnehmer<br />

sind. Der Rechtsnachfolger hat sich durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber<br />

der Ownership Treuhand zu legitimieren und der Ownership Treuhand auf eigene<br />

Kosten eine Handelregistervollmacht gemäß §3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

zu erteilen.<br />

2. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer eines Treugebers, die bislang<br />

nicht selbst Treugeber waren, können sie ihre Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />

nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer Vertreter<br />

kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Treugeber sein.<br />

§11<br />

Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Beabsichtigt der Treugeber sich selbst als Kommanditist ins Handelsregister eintragen<br />

zu lassen, kann er das Treuhandverhältnis ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche<br />

Erklärung gegenüber der Ownership Treuhand auf das Ende eines jeden Monats kündigen.<br />

Die Kündigung soll zur Vermeidung von Haftungsrisiken jedoch erst ausgesprochen<br />

werden, wenn die Erhöhung der Kommanditeinlage um den Beteiligungsbetrag des<br />

Treugebers ins Handelsregister eingetragen worden ist.<br />

2. Macht der Treugeber von seinem Recht Gebrauch, persönlich als Kommanditist der<br />

Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen zu werden, besteht das Treuhandverhältnis<br />

als Verwaltungstreuhandschaft fort. Die Verwaltungstreuhandschaft kann vom<br />

Treugeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere<br />

vor, wenn der Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet oder die Gesellschaft aufgelöst<br />

wird.<br />

3. Im Falle der Fortführung des Treuhandverhältnisses als Verwaltungstreuhand gelten<br />

die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten entsprechend fort, soweit sich<br />

nicht daraus etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar als Kommanditist<br />

an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Treuhandvergütung des Treuhänders<br />

bestimmt sich auch im Falle der Verwaltungstreuhand nach §7 des Vertrages.<br />

4. Im Übrigen kann der Treugeber das Treuhandverhältnis nur gemeinsam mit der Beendigung<br />

seiner Kommanditbeteiligung unter Beachtung der in §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

genannten Voraussetzungen kündigen. Um der Ownership Treuhand<br />

die Möglichkeit zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die<br />

ordentliche Kündigung des Treuhandverhältnisses der Ownership Treuhand spätestens<br />

einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung<br />

seiner Beteiligung zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Treuhand- oder des<br />

Verwaltungsverhältnisses hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.<br />

5. Die Ownership Treuhand kann das Treuhandverhältnis vor dem 31.12.2023 nur aus<br />

wichtigem Grund und danach unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ablauf des Geschäftsjahres kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,<br />

wenn der Treugeber mit der Erbringung seiner Einlage ganz oder teilweise in Verzug<br />

geraten ist.<br />

6. Sollte bei Wirksamwerden der Kündigung der Treugeber seine Einlage nicht vollständig<br />

erbracht haben, ist die Ownership Treuhand nur in Höhe der tatsächlich geleisteten<br />

Einlage zur Übertragung auf den Treugeber verpflichtet.<br />

7. Der Treugeber ist im Falle der Kündigung des Treuhandverhältnisses verpflichtet, bei<br />

der Übertragung des Treuguts mitzuwirken, insbesondere die Übertragung anzunehmen<br />

und sämtliche hierbei entstehenden Kosten zu tragen.<br />

8. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft endet das Treuhandverhältnis mit dem Abschluss<br />

der Liquidation (Vollbeendigung) der Gesellschaft.<br />

§12<br />

Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />

1. Änderungen seiner personenbezogenen Daten bzw. Änderungen betreffend die rechtliche<br />

Inhaberschaft der Beteiligung bzw. die Abtretung von Ansprüchen aus diesem<br />

Vertrag hat der Treugeber der Ownership Treuhand unverzüglich mitzuteilen.<br />

2. Es ist der Ownership Treuhand untersagt, gesellschaftsbezogene Daten des Treugebers<br />

anderen Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin mitzuteilen. Der Treugeber<br />

stimmt bereits jetzt der Weitergabe seiner gesellschaftsbezogenen Daten gegenüber<br />

dem zuständigen Finanzamt und etwaigen finanzierenden Banken zu.<br />

3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine gesellschaftsbezogenen Daten im<br />

Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und dass die in die Platzierung<br />

des Eigenkapitals einbezogenen Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

und diejenigen des Treugebers informiert werden.<br />

§13<br />

Dienstleistungen der Ownership Treuhand<br />

Neben der Übernahme der Treuhandschaft für den Treugeber und der treuhänderischen<br />

Verwaltung des Fondskapitals verpflichtet sich die Ownership Treuhand gegenüber der<br />

Gesellschaft u.a. dazu,<br />

– den auf den Schiffstyp des MS „O.M. Aestatis“ bezogenen Chartermarkt laufend zu<br />

beobachten und der Gesellschaft regelmäßig eigene Beurteilungen hierüber zukommen<br />

zu lassen;<br />

– die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des laufenden Schiffbetriebes,<br />

insbesondere über die Notwendigkeiten von Währungskonvertierungen, Sondertilgungen<br />

und Swapgeschäften, zu beraten;<br />

– die Gesellschaft zu Terminen und Besprechungen mit finanzierenden Banken zu<br />

begleiten;<br />

– die Gesellschaft in allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragen zu beraten;<br />

– eine laufende Kostenstrukturanalyse im Abgleich mit der Kostenstruktur vergleichbarer<br />

Gesellschaften vorzunehmen und die Gesellschaft entsprechend zu beraten;


– zur Unterstützung von Verkaufsverhandlungen eine laufende Marktanalyse vorzunehmen;<br />

– auf der Basis vorliegender Jahresabschlüsse Kurzbilanzen und Ertragsübersichten zu<br />

erstellen und Bilanzkennzahlen der Gesellschaft aufzubereiten;<br />

– bei der Abwicklung der Liquidation der Gesellschaft beratend mitzuwirken;<br />

– die Gesellschaft in den im Zusammenhang mit einem Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsart<br />

(„Tonnagesteuer“) auftretenden Fragen unter Einbeziehung professioneller<br />

Unterstützung zu beraten.<br />

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Bezüglich der Haftung der Ownership Treuhand für die von ihr geschuldeten Dienstleistungen<br />

gelten §8 Ziffer 1 sowie Ziffer 3 bis 5 dieses Vertrages entsprechend, mit der Maßgabe,<br />

dass an die Stelle des Treugebers die Gesellschaft tritt.<br />

§14<br />

Dienstleistungsvergütung<br />

1. Für diese Dienst- und Beratungsleistungen erhält die Ownership Treuhand von der<br />

Gesellschaft eine laufende Vergütung von € 26.200 p.a. zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

2. Die Dienstleistungsvergütung gemäß Ziffer 1 ist beginnend mit dem auf die Übernahme<br />

des Schiffes folgenden Monat geschuldet und von der Gesellschaft jeweils vierteljährlich<br />

am Ende eines Quartals zeitanteilig auf Anforderung zu entrichten.<br />

3. Mit Beginn des Jahres 2008 wird die Dienstleistungsvergütung durch Vereinbarung<br />

mit der Komplementärin, die keiner gesonderten Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung<br />

bedarf, der allgemeinen Kostensteigerung angepasst, mindestens<br />

jedoch um 2,5% p.a.<br />

4. Zur Abgeltung des in der Gründungs- und Investitionsphase der Gesellschaft anfallenden<br />

Mehraufwands erhält die Ownership Treuhand eine einmalige Vergütung von<br />

€ 49.125 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

5. Die Vergütung gemäß Ziffer 4 ist bei Beginn der Einwerbungsphase des Emissionskapitals<br />

der Gesellschaft zu entrichten, sofern es die Liquidität auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft zulässt.<br />

§15<br />

Dauer des Dienstleistungsverhältnisses<br />

Die Regelungen in §§12 und 13 dieses Vertrag gelten für die gesamte Laufzeit der Gesellschaft<br />

und enden, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erst mit deren<br />

Vollbeendigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

§16<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Für alle Zustellungen und Mitteilungen an den Treugeber ist die letzte der Treuhänderin<br />

schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefax oder E-Mail-<br />

Adresse) maßgeblich. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis entsprechend.<br />

2. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />

über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />

ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />

Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />

befähigt sein.<br />

3. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />

für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />

Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />

im Schiedsverfahren ist deutsch. Sämtliche Streitigkeiten und Rechtsbeziehungen aufgrund<br />

dieses Vertrages unterliegen ausschließlich dem deutschen materiellen Recht.<br />

4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

können nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses<br />

Schriftformerfordernisses.<br />

5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

der Vertrag Lücken enthalten, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt<br />

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />

als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

Hamburg, den 10.08.2007<br />

Ownership Treuhand GmbH<br />

gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />

MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />

gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />

139


140<br />

11. Glossar<br />

AAbfindung(sguthaben)<br />

Für die Beendigung einer Rechtsstellung<br />

(z.B. der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft<br />

als Gesellschafter) durch die<br />

Gesellschaft zu zahlender Geldbetrag.<br />

Ablieferung/Übergabe<br />

Zeitpunkt, zu dem die Werft bzw. der<br />

Verkäufer das Schiff an die Reederei<br />

übergibt.<br />

Abschreibung oder AfA<br />

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll<br />

den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes<br />

widerspiegeln. Die Berechnung<br />

erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.<br />

Die AfA mindert das zu versteuernde<br />

Einkommen, ohne dass Ausgaben damit<br />

verbunden sind. In der AfA-Tabelle werden<br />

die gewöhnlichen Nutzungsdauern<br />

der gebräuchlichsten Wirtschaftsgüter<br />

dargestellt.<br />

Abtretung<br />

Dient zur Sicherheit von Forderungen<br />

Dritter, z.B. zur Sicherung eines Hypothekendarlehens.<br />

Abzinsung<br />

Ermittlung der bis zum Ende der Laufzeit<br />

anfallenden Zinsen, die bereits bei<br />

der Ausgabe von dem künftigen Rückzahlungswert<br />

abgezogen werden. Der<br />

Abzinsungsbetrag entspricht somit dem<br />

Betrag zwischen Ausgabepreis und<br />

höherem Nennwert.<br />

Agio<br />

Aufgeld: Geldbetrag, der von einem<br />

Kapitalinvestor zusätzlich zu der vereinbarten<br />

Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />

zu zahlen ist.<br />

American Bureau of Shipping (ABS)<br />

Renommierte amerikanische Klassifikationsgesellschaft.<br />

Ankaufsrecht<br />

Recht, einen Gegenstand innerhalb<br />

einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten<br />

Preis und unter bestimmten<br />

Bedingungen zu erwerben. Das Ankaufsrecht<br />

ist – im Gegensatz zum Vorkaufsrecht<br />

– gesetzlich nicht geregelt. Kann<br />

durch Vormerkung im Grundbuch eingetragen<br />

werden.<br />

Anlaufkosten<br />

Kosten, die bei Gründung bzw. Start<br />

eines Unternehmens oder Konzeption<br />

eines Fonds entstehen, wie zum Beispiel<br />

Rechtsberatungs-, Steuerberatungs-<br />

sowie Notarkosten und andere<br />

Gebühren.<br />

Annuität<br />

Gleich bleibende Leistungsrate für ein<br />

Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der<br />

Tilgungsanteil in Höhe der ersparten<br />

Zinsen zunimmt, während der Zinsanteil<br />

innerhalb der Annuität abnimmt, da<br />

die anfallenden Zinsen nach der jeweils<br />

reduzierten Restschuld berechnet werden.<br />

Annuitätendarlehen<br />

Darlehen mit gleich bleibender Ratenzahlung,<br />

der Annuität.<br />

Anschlussfinanzierung<br />

Nach Ablauf einer bestehenden Finanzierung<br />

sich anschließende Finanzierung.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Möglichkeit für Investoren zur Finanzierung<br />

des Eigenkapitalanteils durch<br />

Fremdkapital, die i.d.R. auf die Bonität<br />

des Zeichners abgestellt ist.<br />

Ausflaggung<br />

Eine Reederei lässt ein Schiff in das<br />

Schiffsregister eines anderen Staates<br />

eintragen, um Schiffskosten wie Personalkosten<br />

und Steuern zu reduzieren<br />

und nicht den deutschen Bemannungsvorschriften<br />

unterworfen zu sein.<br />

Auszahlung<br />

Geldbetrag, den eine Gesellschaft ihren<br />

Gesellschaftern auszahlt.<br />

BBackbord<br />

Linke Seite des Schiffes in Fahrtrichtung,<br />

rote Kennung (Gegenteil: ➝ Steuerbord).<br />

Ballasttanks<br />

Zur Stabilisierung ist jedes Schiff mit<br />

Ballasttanks ausgestattet, um je nach<br />

Beladung die gewichtsmäßige Belastung<br />

auszugleichen.


Bareboat Charter<br />

Die Vermietung eines Schiffes ohne<br />

Besatzung und Wartung.<br />

Beckerruder<br />

Ruder, das durch Abknicken eine besondere<br />

Manövrierfähigkeit des Schiffes<br />

ermöglicht.<br />

Befrachter<br />

➝ Charterer.<br />

Befrachtungs- und Adresskommission<br />

Vergütung für die Vermittlung der Charter<br />

in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes<br />

der Charterrate. Meistens wird<br />

darüber hinaus eine Adresskommission<br />

von der Reederei an den Charterer bzw.<br />

dessen Makler gezahlt.<br />

Beirat<br />

Gesetzlich nicht vorgeschriebenes Organ<br />

einer Gesellschaft, häufig mit Beratungsund<br />

Überwachungsaufgaben, meistens<br />

ohne das Recht zur Erteilung von Weisungen<br />

an die Geschäftsführung.<br />

Beitrittserklärung<br />

Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt<br />

als Anlage beigefügt ist.<br />

Der Investor tritt mit der Unterzeichnung<br />

der Beteiligungsgesellschaft mit<br />

dem in dem Zeichnungsschein eingesetzten<br />

Betrag bei. Erst durch die Annahme<br />

durch den Treuhänder ist der<br />

Beitritt des Investors wirksam; der Investor<br />

erhält eine Annahmeerklärung der<br />

➝ Treuhandgesellschaft.<br />

Bereederung<br />

Die Bereederung beinhaltet die technische<br />

und kommerzielle Betreuung des<br />

Schiffes. Hierzu gehören im Wesentlichen:<br />

Bemannung, Einkauf von Ersatzteilen<br />

und Organisation von Reparaturen,<br />

Abschluss von Versicherung und<br />

Verproviantierung.<br />

Bereederungsvertrag<br />

Wird zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dem von ihr beauftragten Bereederer<br />

(➝ Vertragsreeder) geschlossen<br />

und beinhaltet den Umfang der<br />

vom Bereederer zu erbringenden Dienstleistungen<br />

sowie die Vergütung hierfür.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Eigentümergesellschaft, meist in Form<br />

einer GmbH&Co. KG.<br />

Beteiligungsprospekt<br />

Erklärende verbindliche Broschüre mit<br />

wesentlichen Eckdaten und Verträgen<br />

der offerierten Beteiligung.<br />

Betriebsergebnis<br />

Ergibt sich aus dem Saldo aus Erträgen<br />

und Aufwendungen, also der Differenz<br />

zwischen z.B. den Chartereinnahmen<br />

und der Summe aus Schiffsbetriebskosten,<br />

Werftkosten, Bereederung und<br />

Befrachtung, Gesellschaftskosten sowie<br />

Zinsaufwendungen.<br />

Betriebskosten/Schiffsbetriebskosten<br />

Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase<br />

während des laufenden<br />

Betriebes eines Unternehmens, hier<br />

des Schiffes, anfallen. Dazu zählen im<br />

Einzelnen: Kosten für Personal, Ausrüstung,<br />

Reparaturen, Schmieröl, Versicherungen,<br />

Besichtigungen und sonstige<br />

Kosten.<br />

Bonität<br />

Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von<br />

Personen und Unternehmen, dient als<br />

Basis für deren Kreditwürdigkeit.<br />

BRT (Bruttoregistertonne)<br />

Gibt die Transportkapazität des Schiffes<br />

bei seefester Ladung an.<br />

Bruttocharterrate<br />

Festgelegter Preis für die Überlassung<br />

eines Schiffes, in der Regel in US-Dollar<br />

oder Euro pro Tag oder pro Monat.<br />

BRZ (Bruttoraumzahl)<br />

Maß, das den gesamten umbauten<br />

Raum eines Schiffes angibt.<br />

Bugstrahlruder<br />

Propeller in einem Unterwassertunnel<br />

im Vorderteil (Bug) des Schiffes. Ermöglicht<br />

Querbewegung oder Drehen des<br />

Schiffes und unterstützt Manöver in<br />

engen Revieren, z.B. Häfen.<br />

Bundesministerium der Finanzen (BMF)<br />

Zu den Aufgaben des Bundesministeriums<br />

der Finanzen zählen die Bereiche<br />

11. GLOSSAR<br />

Zölle und Steuern sowie die nationale,<br />

internationale und insbesondere EU-<br />

Finanz-, -Währungs- und -Wirtschaftspolitik.<br />

Bunkerkosten<br />

Treibstoffkosten für ein Schiff.<br />

CCargo<br />

Ladung.<br />

Charterer<br />

Mieter oder Pächter eines Schiffes<br />

für einen festgelegten Zeitraum (time<br />

charter) oder eine Strecke (trip charter/<br />

voyage charter).<br />

Charterrate<br />

Der „Mietzins“ für die Überlassung<br />

eines Schiffes. Die Charterrate wird<br />

i.d.R. in US-Dollar pro Tag gezahlt.<br />

Chartervermittlung<br />

➝ Befrachtungskommission.<br />

Chartervertrag<br />

Wird zwischen dem Charterer und dem<br />

Eigentümer des Schiffes für die Beschäftigung<br />

(Zeitperiode oder Reise,➝<br />

Charterer) des Schiffes geschlossen.<br />

Container<br />

Standardisierter Behälter. Da dieser<br />

Metallbehälter genormt ist, ist er berechenbar<br />

zu be- und entladen, sicher zu<br />

verschließen und problemlos im Schiffsverkehr<br />

einzusetzen. Einheit: ➝ TEU<br />

und ➝ FEU.<br />

Containerfeeder<br />

Es handelt sich hierbei um Containerschiffe<br />

in einer Größenordnung bis<br />

3.000 TEU. Sie transportieren i.d.R. die<br />

Container von den größeren Häfen in<br />

die kleineren.<br />

Containerumschlag<br />

Container-Anzahl, die in einem Hafen von<br />

Land an Bord oder umgekehrt geladen<br />

werden.<br />

141


142<br />

DDegressive Abschreibung<br />

Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung);<br />

Abschreibungsmethode, bei der<br />

die jährliche Abschreibung mit fallenden<br />

Jahresbeträgen – Prozentwert vom<br />

jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsguts<br />

– errechnet wird.<br />

Det Norske Veritas (DNV)<br />

Renommierte norwegische Klassifikationsgesellschaft.<br />

Direktkommanditist<br />

Kommanditist, der sich direkt und nicht<br />

über Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt<br />

Dockung<br />

Regelmäßig muss ein Schiff für die vorgeschriebenen<br />

Wartungsarbeiten in ein<br />

Dock einfahren. Hierbei werden z.B. die<br />

technischen Anlagen gewartet und der<br />

Schutzanstrich der Außenhaut erneuert.<br />

Doppelboden<br />

Hierbei ist der Schiffsboden in einer Art<br />

Sandwich-Bauweise doppelt abgesichert.<br />

Dies erhöht den Schutz bei Grundberührung<br />

oder anderen potenziellen<br />

Leckagen. Der Raum zwischen den beiden<br />

Böden wird oft zur Stabilisierung<br />

genutzt.<br />

Doppelhülle<br />

Hierbei hat der gesamte Schiffskörper<br />

eine zweite Wand. Dies spielt gerade<br />

bei Tankschiffen eine große Rolle, da der<br />

Schutz vor einem Leck deutlich erhöht<br />

wird.<br />

dwt<br />

Deadweight tonnage. Maximal zulässige<br />

Ladefähigkeit eines Schiffes in Tonnen.<br />

EEigenkapital<br />

Dem Unternehmen von seinen Eigentümern,<br />

im Gegensatz zum Fremdkapital,<br />

ohne zeitliche Beschränkung und<br />

ohne feste Verzinsung zur Verfügung<br />

gestelltes Kapital.<br />

Einkommen, sonstiges zu versteuerndes<br />

Bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage,<br />

auf die der Einkommensteuertarif<br />

angewendet wird, also die<br />

Summe der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben<br />

(wie z. B. Kirchensteuer),<br />

außergewöhnlicher Belastungen und<br />

Freibeträgen (wie z.B. Kinderfreibeträge).<br />

Eisklasse<br />

Die Schiffe sind speziell für den Einsatz<br />

in nördlichen/arktischen Gewässern<br />

gebaut. Viele Bauteile sind verstärkt,<br />

teilweise sind die Schiffe sogar als Eisbrecher<br />

einsetzbar.<br />

Emission<br />

Allgemein die Ausgabe von Anteilsscheinen,<br />

wie z.B. Aktien. Im Rahmen<br />

der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe<br />

bzw. die Vermittlung von Kommanditanteilen<br />

an renditeorientierte Investoren<br />

gemeint.<br />

Emissionshaus<br />

Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen<br />

der Fondsfinanzierung wesentliche<br />

Aufgaben, wie z.B. die Beratung<br />

bei der Fondskonzeption, Erstellung<br />

des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung<br />

und Ausgabe von<br />

Kommanditanteilen.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der anteilige Wert des Betriebsvermögens<br />

der Gesellschaft bildet bei jedem<br />

Gesellschafter die Grundlage für etwaige<br />

erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Feststellungen. Basis der Bewertung<br />

sind die Buchwerte der Gesellschaft.<br />

Betriebsvermögen wird unabhängig<br />

vom Verwandtschaftsgrad im<br />

Ergebnis stets nach dem günstigen<br />

Tarif der Steuerklasse I versteuert. Voraussetzung<br />

für die Vergünstigungen ist<br />

jedoch, dass die Beteiligung oder die<br />

Gesellschaft nicht innerhalb von fünf<br />

Jahren nach dem Erwerb aufgegeben<br />

wird.<br />

Ergebnispoolung<br />

Die Ergebnisse jedes einzelnen Schiffes<br />

eines Pools (➝ Pool) werden zusammengefasst<br />

und anschließend nach<br />

einem vereinbarten Schlüssel wieder<br />

den Schiffen zugewiesen. Auf diese<br />

Weise können Marktschwankungen für<br />

einzelne Schiffe ausgeglichen und verstetigt<br />

werden.


F<strong>Feeder</strong>schiff<br />

Zubringerschiff, das die Anlieferung<br />

bzw. Verteilung von Teilladungen besorgt.<br />

Kleinere Einheiten unter 3.000<br />

TEU werden häufig als <strong>Feeder</strong>schiffe im<br />

Mittelmeer und in der Ost- und Nordsee<br />

eingesetzt.<br />

Festcharter<br />

Hierbei wird ein Vertrag zwischen<br />

Schiffseigner und Chartergesellschaft<br />

über einen bestimmten Zeitraum mit<br />

einer festen Charterrate abgeschlossen.<br />

FEU<br />

Forty-foot equivalent unit. 40 Fuß (ca.<br />

zwölf Meter) langer, genormter Container.<br />

Finanzmathematisches Ergebnis<br />

Zum objektiven Vergleich verschiedener<br />

Anlageformen bedarf es einer finanzmathematischen<br />

Methode, die unabhängig<br />

von den individuellen Anlagecharakteristika<br />

anwendbar ist. In der<br />

Regel wird hierfür die Methode des<br />

„internen Zinsfußes“ (IRR) angewandt<br />

(➝ Interner Zinsfuß).<br />

Finanzplan und Investitionsplan<br />

Der Plan besteht aus zwei Elementen:<br />

Unter ➝ Mittelherkunft wird die Herkunft<br />

der für die geplante Investition<br />

erforderlichen Mittel (Kommanditeinlagen,<br />

Agio und Bankdarlehen) dargestellt<br />

(Finanzplan). Unter ➝ Mittelverwendung<br />

wird die Verwendung dieser<br />

Mittel für die Durchführung der Investition<br />

unter Aufschlüsselung der einzelnen<br />

Investitionskosten (Investitionsplan)<br />

dargestellt.<br />

Flagge<br />

Bezeichnung für die Nationalität des<br />

Staates, in dem das Schiff mit Heimathafen<br />

registriert ist.<br />

Fondskapital<br />

Summe der vermittelten Kommanditanteile.<br />

Es stellt den wesentlichen Teil<br />

des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

dar.<br />

Fondsliquidation<br />

Nach Veräußerung der Investitionsobjekte<br />

wird der Fonds liquidiert (aufgelöst)<br />

und die Gesellschafter erhalten ihrem<br />

Gesellschaftsanteil entsprechende Liquidationsauszahlungen.<br />

Fondsvolumen<br />

Besteht zum einen aus dem in die Fondsgesellschaft<br />

eingebrachten Kapital der<br />

Investoren (Eigenkapital) und zum anderen<br />

aus dem Fremdkapital durch Darlehen.<br />

Freibord<br />

Abstand zwischen dem obersten Deck<br />

und der Wasseroberfläche, wenn das<br />

Schiff auf seinen maximalen Tiefgang<br />

abgeladen ist. Definiert eine Beladungsgrenze<br />

des Schiffes.<br />

Fremdkapital<br />

Der Teil der Finanzierung, der über Darlehen<br />

bereitgestellt wird, heißt Fremdkapital.<br />

Das Fremdkapital ergibt zusammen<br />

mit dem Eigenkapital die zum Erwerb<br />

benötigten Finanzmittel.<br />

11. GLOSSAR<br />

Fungibilität<br />

Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei<br />

Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit<br />

der Veräußerung oder Übertragung von<br />

Kommanditanteilen gemeint.<br />

GGermanischer Lloyd (GL)<br />

Renommierte deutsche Klassifikationsgesellschaft.<br />

Gear<br />

Das eigene Ladegeschirr eines Schiffes.<br />

Geschlossene Fonds<br />

Gesellschaften, die eine fest definierte<br />

Summe, das Fondskapital, zur Finanzierung<br />

größerer Investitionsprojekte an<br />

mehrere Investoren emittieren.<br />

Gesellschafter<br />

Durch die Beteiligung an einem geschlossenen<br />

Fonds wird der Investor<br />

zum Gesellschafter. Ist der Fonds in<br />

der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

gegründet, nennt man den Gesellschafter<br />

Kommanditist.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder<br />

seltener unregelmäßige (außerordentliche)<br />

Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />

Wesentliches, durch den Gesellschaftsvertrag<br />

geregeltes Forum<br />

der Investormitbestimmung. Wird häufig<br />

im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

durchgeführt.<br />

Gesellschaftskosten<br />

Verwaltungskosten für die Buchhaltung<br />

und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />

der Gesellschaft, Steuerberatung,<br />

Treuhandvergütung sowie<br />

Komplementärvergütung.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage.<br />

Regelt insbesondere Unternehmensziel,<br />

Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten<br />

von Gesellschaftern und Geschäftsführung,<br />

Ergebnisverteilung, Informations-,<br />

Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />

der Investoren, Anteilsübertragung,<br />

Kündigung und Abfindungsguthaben<br />

sowie Auflösung (➝ Liquidation)<br />

der Beteiligungsgesellschaft.<br />

143


144<br />

GmbH&Co. KG<br />

Rechtsform, die in ihrer Konstruktion<br />

eine Personengesellschaft und eine<br />

Kommanditgesellschaft ist und an der<br />

eine GmbH als Komplementär, d.h. als<br />

persönlich haftender Gesellschafter,<br />

allein oder zusammen mit anderen Komplementären<br />

beteiligt ist.<br />

Gründungskosten<br />

Enthält Kosten der Gesellschaftsgründung<br />

sowie Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Fondskonzeption und Prospekterstellung.<br />

HHaftsumme<br />

Der Betrag, mit dem ein Gesellschafter<br />

im Handelsregister eingetragen ist und<br />

der die Haftung dieses Gesellschafters<br />

gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft<br />

begrenzt.<br />

Haftung des Kommanditisten<br />

Nach der vollständigen Erbringung der<br />

Kommanditeinlage ist die Haftung der<br />

Kommanditisten bis auf die Widereinlage<br />

erfolgter Auszahlungen ausgeschlossen.<br />

Handelsregister (HR)<br />

Öffentlich geführtes Verzeichnis für<br />

Kaufleute und Handelsgesellschaften.<br />

In das beim Registergericht geführte<br />

Handelsregister sind bestimmte Vorgänge<br />

einzutragen, deren Eintragungspflicht<br />

sich aus dem Handelsgesetzbuch<br />

und verschiedenen anderen Gesetzen<br />

ergibt.<br />

Havarie (Havarei)<br />

Schaden an Schiff und/oder Ladung.<br />

Heavy-Lift-Kapazität<br />

Fähigkeit, auch besonders schwere<br />

Packstücke, sog. Schwergut, mit eigenem<br />

Ladegeschirr oder Kranen zu laden.<br />

IIMO<br />

(International Maritime Organization)<br />

Sonderorganisation der Vereinten Nationen<br />

mit dem Ziel der Verbesserung der<br />

Schiffssicherheit.<br />

Initiator<br />

Anbieter, der allein oder zusammen mit<br />

anderen Anbietern ein Investitionsprojekt<br />

auflegt (initiiert) oder der öffentlich<br />

privates Anlagekapital für ein solches<br />

Projekt einwirbt (➝ Emissionshaus).<br />

Interner Zinsfuß<br />

(IRR = Internal Rate of Return)<br />

Finanzmathematische Methode, die<br />

den Einzahlungen und Steuerzahlungen,<br />

sich aus den Planrechnungen ergebenden<br />

Rückflüsse aus Auschüttungen,<br />

Steuererstattungen und dem erwarteten<br />

Anteil am Veräußerungserlös des<br />

Schiffes unter Berücksichtigung des<br />

jeweiligen Zahlungszeitpunkts gegenüberstellt.<br />

Die rechnerische Basis der<br />

Verzinsung nach der internen Zinsfußmethode<br />

ist daher nur das jeweils nach<br />

Abzug der o.g. Rückflüsse noch gebundene<br />

Eigenkapital des Investores und<br />

nicht die nominelle Beteiligungssumme.<br />

Die nach der Methode des internen<br />

Zinsfußes ermittelte „abgezinste<br />

Prognoserendite“ ist mit den Renditen<br />

anderer Kapitalanlagen, bei denen keine<br />

Änderung des gebundenen Kapitals<br />

eintritt (z.B. festverzinsliche Wertpapiere)<br />

nicht unmittelbat vergleichbar.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Übersicht über die Verwendung der für<br />

eine Investition benötigten Mittel (Investitionsplan)<br />

und über die Herkunft dieser<br />

Mittel (Finanzierungsplan).<br />

Investor<br />

Ein Zeichner von Anteilen.<br />

KKapitalkonto<br />

Dient bei Personengesellschaften dem<br />

Ausweis des Eigenkapitals, individuell<br />

für jeden Gesellschafter, und spiegelt<br />

die Bewegungen der Kapitaleinzahlung,<br />

zugewiesene Ergebnisanteile sowie<br />

Auszahlungen bzw. weitere Einlagen<br />

wider.<br />

Kapitalrückfluss<br />

Der Kapitalrückfluss ist die Summe der<br />

an den Investor gezahlten laufenden<br />

Auszahlungen, der Anteil am Verkaufserlös<br />

des Schiffes und an den Steuerminderungen.<br />

Klasse<br />

Die von Klassifikationsgesellschaften<br />

erteilte und in Register und Zertifikate<br />

eingetragene Klasse definiert die Bauausführung<br />

und den Erhaltungszustand<br />

von Schiffskörper und Ausrüstung.<br />

Klassezeichen<br />

Buchstaben- und Ziffernkombination,<br />

die die Bauausführung und den Erhaltungszustand<br />

von Schiffskörper und<br />

Ausrüstung ausdrückt.


Klassifikationsgesellschaft<br />

Eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion,<br />

-technik und Meerestechnik.<br />

Organ für die Zertifizierung nach international<br />

standardisierten Management- und<br />

Qualitätssystemen (z.B. <strong>IS</strong>O-Normen).<br />

Knoten (kn)<br />

Schiffsgeschwindigkeitseinheit, gemessen<br />

in nautischen Meilen (➝ Seemeilen)<br />

pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile<br />

pro Stunde = 1,852 km/h.<br />

Kommanditbeteiligung<br />

Anteil eines Kommanditisten an einer<br />

Kommanditbeteiligung. Die Höhe der<br />

Kommanditgesellschaft ist regelmäßig<br />

für den Anteil des Kommanditisten am<br />

Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und am<br />

Vermögen der Kommanditgesellschaft<br />

sowie für die Verwaltungsrechte des<br />

Kommanditisten (wie z.B. das Stimmrecht)<br />

von Bedeutung.<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Eine Personengesellschaft mit mindestens<br />

zwei Gesellschaftern, wovon mindestens<br />

einer mit seinem gesamten<br />

Vermögen haftet (dies ist der Komplementär)<br />

und einer bis zur Höhe seiner<br />

Einlage (dies ist der Kommanditist).<br />

Kommanditist<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

(Personengesellschaft), der grundsätzlich<br />

nur bis zur Höhe seiner Kommanditeinlage<br />

haftet (➝ Investor).<br />

Komplementär<br />

Der Komplementär ist der voll haftende<br />

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />

Seine Haftung umfasst sein<br />

gesamtes Vermögen. Übernimmt eine<br />

GmbH die Stellung eines Komplementärs,<br />

ist das Haftungsrisiko auf das<br />

Gesellschaftsvermögen begrenzt.<br />

Konzeption<br />

Bezeichnung für die Gestaltung einer<br />

Investition. Hierunter fallen alle relevanten<br />

Vorarbeiten, Ausarbeitungen und<br />

Kalkulationen sowie das fertige Finanzierungsmodell.<br />

LLadefähigkeit<br />

Maximales Ladegewicht, das ein Schiff<br />

aufnehmen kann.<br />

Ladegeschirr<br />

Bordeigene Krane, die unabhängig von<br />

vorhandenen technischen Einrichtungen<br />

in kleineren Häfen das Be- und Entladen<br />

ermöglichen.<br />

Lineare Abschreibung<br />

Abschreibung mit gleichen Beträgen,<br />

bezogen auf die Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten des Wirtschaftsguts,<br />

in Prozent. Gegensätzliche Methode<br />

ist die degressive Abschreibung.<br />

Liquidation<br />

Beendigung der laufenden Geschäfte,<br />

Einziehung der Forderungen, Umsetzung<br />

des übrigen Vermögens in Geld und Befriedigung<br />

der Gläubiger einer aufgelösten<br />

Gesellschaft (geregelt in §§145<br />

bis 158 HGB.<br />

Liquidität<br />

Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen<br />

Verbindlichkeiten fristgerecht zu<br />

erfüllen. Zahlungsmittel können mehr<br />

oder weniger liquide sein, je nachdem<br />

wie schnell über sie verfügt werden<br />

kann. Hier: Geldmittelreserve der Beteiligungs-<br />

oder Fondsgesellschaft für unvorhergesehene<br />

Ausgaben.<br />

Loss of hire<br />

Übersetzt: Erlösausfall. In Zeitcharterverträgen<br />

wird die Unterbrechung der<br />

Zahlung des Charterentgeltes durch die<br />

Off-hire-Klausel geregelt, z.B. wenn das<br />

Schiff durch einen Maschinenschaden<br />

nicht einsatzbereit ist. Dieses Risiko<br />

wird i.d.R. versichert.<br />

MMassengüter<br />

Bezeichnung für alle losen Schütt- und<br />

Flüssiggüter, für die eine Mengenangabe<br />

in Stück nicht möglich ist. Zur<br />

Trockenladung gehören z. B. Bauxit,<br />

Erze und Getreide, zur Tankladung flüssige<br />

Chemikalien, Pflanzenöle und Rohöl/<br />

Erdöl. Gegenteil: ➝ Stückgut.<br />

Massenstückgut<br />

Bezeichnung für große, aber einheitlich<br />

verpackte Mengen an Stück- und Schüttgütern,<br />

z. B. Feinbleche, Eisendraht,<br />

Maschinen, Paletten und Getreide in<br />

Säcken.<br />

Mindestbeteiligung<br />

Der vom Investor zu zeichnende Kommanditanteil<br />

soll einem definierten Mindestbetrag<br />

entsprechen, um den Verwaltungsaufwand<br />

in vernünftiger Relation<br />

zu halten.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Kontrolle der Verwendung der von Kapitalinvestoren<br />

eingezahlten Gelder, z.B.<br />

durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

MS<br />

Abkürzung für Motorschiff.<br />

MT<br />

Abkürzung für Motortanker.<br />

11. GLOSSAR<br />

Multipurpose-Carrier<br />

Übersetzt: Mehrzweckschiff, das im<br />

Gegensatz zu Spezialschiffen wie Containerschiffen,<br />

Tankern, Fähren oder<br />

Kühlschiffen mehrere Ladungsarten<br />

gleichzeitig befördern kann.<br />

NNebenkosten<br />

Alle dem Fonds zusätzlich aufgebürdeten<br />

Kosten wie z.B. Agio, Liquiditätsreserven<br />

und Vertriebskosten des<br />

Emissionshauses.<br />

145


146<br />

Negatives steuerliches Ergebnis<br />

Kapitalinvestoren eines geschlossenen<br />

Fonds werden sowohl tatsächliche als<br />

auch reine Buchverluste (insbesondere<br />

Abschreibungen) zugewiesen. Durch<br />

negative steuerliche Ergebnisse sparen<br />

die Investoren Einkommensteuer.<br />

Nettocharterrate<br />

Nettomiete für ein Schiff, nach Abzug<br />

von Kommissionen und Bereederungsgebühren<br />

von der Bruttocharterrate.<br />

Nettoraumzahl (NRZ)<br />

Einheit bei der Schiffsvermessung, gibt<br />

die Verwendungsmöglichkeit eines<br />

Schiffes an, während die ➝ BRZ (Bruttoraumzahl)<br />

die Gesamtgröße des<br />

Schiffes definiert (➝ Tonnage).<br />

Nettotonnage (NRT)<br />

Nur Rauminhalt des Frachtraums. Die<br />

➝ Tonnagesteuer orientiert sich an der<br />

➝ Nettoraumzahl (➝ auch tdw).<br />

OOffenes Schiffsregister<br />

Schiffsregister, das auch Schiffe aus<br />

anderen Staaten aufnimmt und so das<br />

Ausflaggen von Schiffen ermöglicht.<br />

Die Nationalität der Eigentümer und die<br />

des Schiffes unterscheiden sich. Die<br />

größten offenen Schiffsregister unterhalten<br />

Liberia, Panama und Singapur.<br />

PPlatzierungsgarantie<br />

Zusicherung gegenüber der Gesellschaft,<br />

dass das Fondskapital eines geschlossenen<br />

Fonds vollständig gezeichnet wird.<br />

Bedeutet zusätzliche Sicherheit für den<br />

Investor, da das Erreichen des Investitionsziels<br />

gewährt ist.<br />

Pool<br />

Schiffe, die gemeinsam unter der Regie<br />

eines Koordinators (Poolmanagers) als<br />

Einheit betrachtet werden und deren<br />

Erträge zuerst kumuliert und anschließend<br />

nach einem festgelegten Schlüssel<br />

wieder auf die einzelnen Schiffe ver-<br />

teilt werden, bezeichnet man allgemein<br />

als Pool. Meist werden dabei typähnliche<br />

Schiffe in unterschiedlichen Fahrtgebieten<br />

im ➝ Spot-Markt eingesetzt.<br />

Prognoserechnung<br />

In der prognostizierten Liquiditätsrechnung<br />

werden die kalkulierten Einnahmenüberschüsse<br />

der Fondsgesellschaft<br />

dargestellt, aus denen die prognostizierten<br />

Auszahlungen der Fondsgesellschaft<br />

an die Investoren gezahlt werden sollen.<br />

In der steuerlichen Prognose wird<br />

auf Basis der prognostizierten Liquiditätsrechnung<br />

das voraussichtliche steuerliche<br />

Ergebnis dargestellt.<br />

Projektladung<br />

Heterogene Ladungszusammensetzung<br />

innerhalb einer Partie, wie z.B.<br />

Verladung einer zerlegten Fabrik oder<br />

einer Großanlage (Bauteile, Maschinen,<br />

Fahrzeuge, Stahlprodukte etc.).<br />

Prospekt<br />

Der ➝ Verkaufsprospekt gibt dem<br />

Anlageinteressenten ausführliche Informationen<br />

über die geplante Investition<br />

und ihre prognostizierte Rentabilität.<br />

Des Weiteren enthält er Erläuterungen<br />

zum rechtlichen und steuerlichen Konzept<br />

sowie zu den zugrunde liegenden<br />

Leistungsverträgen und Partnern.<br />

Prospektbeurteilung<br />

Eine vom Prospektherausgeber in Auftrag<br />

gegebene und von einem Wirtschaftsprüfer<br />

oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

erstellte Beurteilung<br />

des Verkaufsprospektes. Die Prospektbeurteilung<br />

hat die Aufgabe, festzustellen,<br />

ob der Verkaufsprospekt die<br />

für die Entscheidung eines Kapitalinvestors<br />

wesentlichen Angaben vollständig<br />

und richtig enthält (gemäß IDW S4).<br />

RReederei, Reeder<br />

Schiffseigner. Im Sinne von Schifffahrtsunternehmen<br />

die Eigentümergesellschaft<br />

des Schiffes.<br />

Reisecharter<br />

Charterrate, die Schiffe für eine einzelne<br />

oder mehrere Reisen auf dem sog.<br />

➝ Spot-Markt erhalten. Die Ratenhöhe<br />

wird dabei meist nicht für einen festen<br />

Zeitraum vereinbart, sondern für eine<br />

fest definierte Strecke, auf der eine<br />

konkrete Ladung abzufahren ist.<br />

Rendite<br />

Es gibt vielfältige Methoden zur Errechnung<br />

der Rendite. Sie sind häufig nicht<br />

miteinander vergleichbar. Das finanzmathematische<br />

Ergebnis nach der<br />

Methode des „internen Zinsfußes“<br />

(IRR, ➝ Interner Zinsfuß) ermittelt die<br />

Rendite des durchschnittlich gebundenen<br />

Eigenkapitals. Die so ermittelte Verzinsung<br />

sollte nicht alleiniges Entscheidungskriterium<br />

für Investitionen sein,<br />

da sie systematische Unschärfen aufweist.<br />

SSchenkungsteuerlicher Wert<br />

Grundlage des schenkungsteuerlichen<br />

Wertes einer gewerblichen Unternehmensbeteiligung<br />

bildet das Kapitalkonto<br />

der Kommanditisten, in dem die<br />

Liquiditätsströme und steuerlichen Ergebnisse<br />

abgebildet sind. Dabei werden<br />

Auszahlungen wie Entnahmen behandelt.<br />

Schiffsbetriebskosten<br />

Um das Schiff 365 Tage im Jahr in Fahrt<br />

zu halten, fallen neben Ausgaben für die<br />

Besatzung auch Kosten für Ausrüstung,<br />

Schmieröl, mögliche Reparaturen und<br />

Versicherungen an.<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Bankdarlehen. Die Darlehensforderung<br />

ist durch Eintragung einer Schiffshypothek<br />

im Seeschiffsregister abgesichert.<br />

Schiffsregister<br />

Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge<br />

eines Staates. In Deutschland wird<br />

es vom jeweils zuständigen Amtsgericht<br />

geführt. Das Schiffsregister ist in die<br />

drei Abteilungen Identitätsangaben des<br />

Schiffes (z. B. Größe), Eigentumsver-


hältnisse und Rechte Dritter (z.B. Hypotheken)<br />

aufgeteilt. Man unterscheidet<br />

generell zwischen offenen und geschlossenen<br />

Registern. Letztere sind nur Reedern<br />

zugänglich, die ihren Hauptsitz in<br />

dem jeweiligen Staat haben.<br />

Schüttgut<br />

Schüttbare Güter, wie z.B. Getreide,<br />

Kohle, Erz, Kies, Sand oder Steine.<br />

Seemeile<br />

1 sm = 1,852 km. Berechnung: Äquatorumfang<br />

(40.000 km) : Längengrade<br />

(360) : Minuten (60) = 1 sm.<br />

Seeschiffsregister<br />

Öffentliches, bei den Amtsgerichten<br />

geführtes Register, das über Rechtsverhältnisse<br />

an Schiffen Auskunft gibt.<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Darstellung der Auswirkung von etwaigen<br />

nicht planbaren oder beeinflussbaren<br />

zukünftigen Veränderungen<br />

wesentlicher Einflussfaktoren auf künftige<br />

Entwicklungen der Wirtschaftlichkeit<br />

der Kapitalanlage (unterschiedliche<br />

Szenarien).<br />

Slot<br />

Containerstellplatz auf einem Schiff.<br />

Spot-Markt<br />

Chartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig<br />

für eine fest definierte Reise oder<br />

einen kurzen Zeitraum Beschäftigung<br />

finden. Auf dem Spot-Markt werden so<br />

beispielsweise Schiffe aus ➝ Pools<br />

beschäftigt und zu pro Reise festgelegten<br />

➝ Reisechartern bezahlt.<br />

Steuerbord<br />

Rechte Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung,<br />

grüne Kennung (Gegenteil: ➝<br />

Backbord).<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Positiver oder negativer Saldo der<br />

Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)<br />

eines Unternehmens unter steuerrechtlichen<br />

Bedingungen, der vom handelsrechtlichen<br />

Ergebnis abweicht.<br />

Stille Beteiligung<br />

Ein Investor investiert Kapital für eine<br />

bestimmte Laufzeit, ohne selbst direkter<br />

Gesellschafter zu werden. Die Beteiligung<br />

kann anonym bleiben und wird<br />

nicht ins Handelsregister eingetragen<br />

(still).<br />

Stiller Gesellschafter<br />

Beteiligt sich an einem Unternehmen<br />

mit einer Einlage, die in das Vermögen<br />

der Gesellschaft übergeht. In den meisten<br />

Fällen wird die Einlage mit einem<br />

vertraglich festgelegten Zinssatz verzinst<br />

und der stille Gesellschafter nimmt<br />

nicht am Ergebnis der Gesellschaft teil.<br />

Stückgut<br />

Güter bzw. Packstücke, die stückweise,<br />

also einzeln, zu verladen sind, wie z.B.<br />

Kisten, Kartons, Fässer und Paletten.<br />

Gegenteil: ➝ Massengüter.<br />

11. GLOSSAR<br />

Ttdw<br />

Tons deadweight. Tragfähigkeit des<br />

Schiffes in Tonnen.<br />

TEU<br />

Twenty-foot equivalent unit: 20''-<strong>IS</strong>O-<br />

Containereinheit. Statistische Recheneinheit,<br />

die im Containerverkehr benutzt<br />

wird. „14 t homogen“ ist das Standardmaß,<br />

um Gewicht zu messen. Es<br />

wird unterstellt, dass jeder Standardcontainer<br />

mit 14 Tonnen beladen ist.<br />

Beide Angaben zusammen ermöglichen<br />

erst eine Einschätzung der Belastbarkeit<br />

des Schiffes.<br />

Tiefgang<br />

Abstand zwischen dem absolut tiefsten<br />

Punkt des Schiffes (Unterkante Kiel)<br />

und der tatsächlichen Wasserlinie.<br />

Tilgung<br />

Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen<br />

Schuld. Die Tilgung erfolgt normalerweise<br />

in viertel- oder halbjährlichen<br />

gleichförmigen Raten.<br />

Time charter<br />

Übersetzt: Zeitcharter (➝ Charterer).<br />

Tonnage<br />

Begriff aus der behördlichen Schiffsvermessung<br />

zum Zwecke der Gebührenerhebung<br />

oder als Maß für die Ermittlung<br />

des nutzbringenden Raumes in Bezug<br />

auf seine Aufnahmefähigkeit für<br />

Gewicht und Volumen der zu transportierenden<br />

Ladung. Seit 1999 ist dies<br />

auch als Basis für die pauschalierte Gewinnermittlung<br />

relevant (➝ Tonnagesteuer).<br />

Tonnagesteuer<br />

Möglichkeit, eine pauschalierte Gewinnermittlung<br />

in Abhängigkeit von der im<br />

internationalen Schiffsverkehr eingesetzten<br />

Tonnage vorzunehmen. An diese<br />

Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft<br />

dann für zehn Jahre gebunden.<br />

Totalüberschuss<br />

Überschuss des Ertrages über den Aufwand<br />

der Anfangsjahre.<br />

147


148<br />

Tragfähigkeit<br />

Fähigkeit eines Schiffes, ein bestimmtes<br />

Gewicht zu tragen. Die Tragfähigkeit<br />

wird wie folgt festgestellt: Wasserverdrängung<br />

des bis zur höchstzulässigen<br />

Lademarke belasteten Schiffes in Tonnen<br />

(gross displacement) geteilt durch<br />

die Wasserverdrängung des unbelasteten<br />

Schiffes in Tonnen (net displacement<br />

oder net weight ship). Engl.: tons deadweight<br />

all told (tdwat).<br />

Trampschifffahrt<br />

Bedarfsfahrt: Sie dient vornehmlich der<br />

Beförderung von Massengütern. Die<br />

Trampschifffahrt hat keinen festen Fahrplan<br />

und nimmt Ladung dort auf, wo sie<br />

angeboten wird. Die Frachtraten richten<br />

sich nach Angebot und Nachfrage.<br />

Treugeber<br />

Eine Person, die Eigentum an Sachen<br />

und/oder Rechte auf einen Treuhänder<br />

überträgt, so dass diesem die volle<br />

Rechtsstellung eines Eigentümers verliehen<br />

wird.<br />

Treuhänder<br />

Auch Treunehmer genannt, ist eine<br />

natürliche oder juristische Person, die<br />

fremdes Eigentum in eigenem Namen,<br />

aber für fremde Interessen verwaltet.<br />

Treuhandgebühr<br />

Auch: Verwaltungsgebühr. Jährliche<br />

Gebühr, die direkt aus dem Fondsvermögen<br />

abgezogen wird und die Kosten<br />

der Fondsgesellschaft deckt.<br />

Treuhandgesellschaft<br />

Unternehmen, das Rechte oder Sachen<br />

als Eigenrechte empfängt, mit der Bestimmung,<br />

sie nur im Interesse des Treugebers<br />

zu gebrauchen. Geldmittel, die<br />

verwaltet werden, werden auf ein Treuhandkonto<br />

(Anderkonto) eingezahlt.<br />

Treuhandvertrag<br />

Regelt Rechte und Pflichten von ➝<br />

Treuhänder (Treunehmer) und ➝ Treugeber.<br />

UUmladehafen<br />

Hafen, in dem Güter vom Seeschiff auf<br />

ein <strong>Feeder</strong>schiff oder auf andere Verkehrsmittel<br />

zum Weitertransport an den<br />

Bestimmungsort umgeladen werden.<br />

Der logistische Ablauf erfolgt natürlich<br />

auch in umgekehrter Reihenfolge.<br />

Umschlag<br />

Be- und Entladen von Ladung im Hafen<br />

und auf See.<br />

Unterschiedsbetrag<br />

Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer<br />

sind der Unterschiedsbetrag zwischen<br />

Buch- und Teilwert des Schiffes<br />

sowie sonstige im Betriebsvermögen der<br />

Beteiligungsgesellschaft vorhandene<br />

stille Reserven festzustellen, die bei<br />

der Veräußerung des Schiffes oder im<br />

Falle einer Rücknahme der Option zur<br />

Tonnagesteuer nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Bindungsfrist unabhängig vom<br />

tatsächlich erzielten Veräußerungserlös<br />

zu versteuern sind.<br />

VVariabler Zinssatz<br />

Zinssatz, dessen Bemessungsgrundlage<br />

die Refinanzierungskosten der darlehensgebenden<br />

Bank zuzüglich einer zu vereinbarenden<br />

Marge (Basispunkte) sind.<br />

Veräußerungserlös<br />

Der Fondsgesellschaft liquiditätsmäßig<br />

zufließender Betrag aus dem Verkauf<br />

des Veräußerungsgegenstandes.<br />

Veräußerungsgewinn<br />

Steuerlich relevante Differenz zwischen<br />

dem erzielten Veräußerungserlös und<br />

dem Restbuchwert des Veräußerungsgegenstandes<br />

zum Zeitpunkt des Verkaufs.<br />

Verkaufsprospekt<br />

Angebotsbroschüre mit wesentlichen<br />

Eckdaten und Verträgen des geschlossenen<br />

Fonds.<br />

Verlängerungsoption<br />

Recht einer Vertragspartei, die Laufzeit<br />

eines Vertrages durch einseitige Erklärung<br />

ein- oder mehrmals um bestimmte<br />

Zeiträume zu verlängern.<br />

Vertragsreeder<br />

Schifffahrtsunternehmen, das von der<br />

Beteiligungsgesellschaft mit der Bereederung<br />

des Schiffes beauftragt wird.<br />

Es ist für die technische und kommerzielle<br />

Betreuung des Schiffes verantwortlich.<br />

Der Umfang der Dienstleistung<br />

wird im Bereederungsvertrag vereinbart.<br />

WWährungschance<br />

Chance, durch vorteilige Schwankung<br />

des Wechsel- oder Umtauschkurses<br />

zweier Währungen Gewinn zu erzielen.<br />

Währungsrisiko<br />

Risiko, durch nachteilige Schwankung<br />

des Wechsel- oder Umtauschkurses<br />

zweier Währungen Geld zu verlieren.<br />

Wechselkursrisiko<br />

Risiko der Veränderung des Kurses<br />

einer Währung gegenüber einer anderen<br />

Währung.


ZZeitcharter<br />

Entgeltliche Überlassung eines voll ausgerüsteten<br />

Schiffes inklusive Besatzung<br />

für einen bestimmten Zeitraum.<br />

Zinsbindung<br />

Bei einer Zinsbindung werden die Zinsen<br />

eines Darlehens für einen bestimmten<br />

Zeitraum festgeschrieben.<br />

Zinsbindungsfrist<br />

Zinsbindungsfristen sind häufig kürzer<br />

als die Laufzeit des Darlehens. Nach<br />

Ablauf der Zinsbindung kann entweder<br />

eine erneute Zins- und Terminvereinbarung<br />

erfolgen oder die Zinsen sind danach<br />

variabel.<br />

Zinsfestschreibung<br />

Unter der Zinsfestschreibung versteht<br />

man den Zeitraum, für den eine Kondition<br />

(Zins bzw. Zins und Tilgung) festgeschrieben<br />

ist.<br />

Zinssatz<br />

Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen<br />

in Prozent aus.<br />

Zinsswap<br />

Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen<br />

auf zwei nominellen<br />

Kapitalbeträgen für einen festgelegten<br />

Zeitraum. Hierbei wird das Grundgeschäft<br />

nicht berührt.<br />

Zinstermin<br />

Zeitpunkt, zu dem Zinszahlungen fällig<br />

sind. Dies ist in der Regel jährlich oder<br />

halbjährlich der Fall. Bei einer Festgeldanlage<br />

richtet sich der Zinstermin nach<br />

der vereinbarten Laufzeit.<br />

Zweitmarkt<br />

(Sekundär-, Secondhand-Markt)<br />

(Sekundär-, Secondhand-Markt) Inoffizieller<br />

Markt für „gebrauchte“ Gesellschaftsanteile,<br />

meistens Kommanditanteile.<br />

Ein amtlich zugelassener Markt<br />

oder eine Börse existiert nicht.<br />

11. GLOSSAR<br />

Zwischendeck<br />

Bezeichnung für unter dem Hauptdeck<br />

liegende Decks im Schiff mit Höhen<br />

von zwei bis vier Metern, die einen<br />

Laderaum horizontal teilen.<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen<br />

Kreditbedarfs bis zur Auszahlung<br />

der langfristigen Finanzierungsmittel oder<br />

bis zur Einwerbung des Eigenkapitals.<br />

149


150<br />

An Ownership Treuhand GmbH<br />

12.<br />

Beitrittserklärung <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Ich, der/die Unterzeichnende (Zeichner/in)<br />

Name Vorname<br />

Straße Geburtsdatum<br />

PLZ, Ort Beruf<br />

Telefon E-Mail<br />

Steuernummer zust. Wohnsitzfinanzamt<br />

Bank Bankleitzahl Kontonummer<br />

beauftrage hiermit die Ownership Treuhand GmbH – als Treuhänderin – für mich auf meine Rechnung wie folgt Kommanditanteile an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG in Höhe von<br />

Euro + 5% Agio<br />

(Mindestbeteiligung € 15.000; höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein)<br />

Nettobetrag in Worten Euro<br />

zu übernehmen und die erworbenen Rechte nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom 10.08.2007 treuhänderisch für mich zu verwalten.<br />

Die Beteiligungszahlung zzgl. 5% Agio auf das Kommanditkapital ist nach Aufforderung durch die Ownership Treuhand GmbH an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG auf<br />

das Konto Nr. 1018 556 011 bei der Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) zu leisten:<br />

a) nach Aufforderung durch die Treuhänderin 60% + 5% Agio (auf das gesamte gezeichnete Kommanditkapital)<br />

b) nach Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum 31.01.2009 40%<br />

Die Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem vorgenannten Mittelverwendungskonto als geleistet. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung der Beteiligungssumme und/oder des<br />

Agios ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins (§247 BGB), mindestens jedoch 1%<br />

pro Monat zu verlangen. Für den Fall, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomme, ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf<br />

einer angemessenen Nachfrist gemäß §323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und daneben gemäß §325 BGB Schadensersatz zu verlangen.<br />

Mir ist bekannt, dass mit Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zwischen mir und der Ownership Treuhand GmbH ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

zustande kommt. Mir ist ferner bekannt, dass mein Beitritt zur <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG dadurch erfolgt, dass die Ownership Treuhand GmbH<br />

die Erhöhung ihres Kommanditkapitals bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG zu Händen der Komplementärin anzeigt.<br />

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass mir die im Emissionsprospekt „<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>“ vom 14.09.2007 abgedruckten Vertragswerke (Gesellschaftsvertrag<br />

vom 10.08.2007 einschließlich Schiedsgerichtsklausel und Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 10.08.2007) der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

bekannt sind und erkenne diese sowie die weiteren im Emissionsprospekt erläuterten Verträge und die vorliegende Beitritterklärung für meine Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG als allein maßgebliche Unterlagen an. Ich bestätige ferner, dass ich vor der Zeichnung dieser Beteiligung ausreichend Zeit hatte,<br />

den Emissionsprospekt durchzulesen und mir einen Überblick über das Vertragswerk zu verschaffen.<br />

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Treuhänderin die Einzahlungsforderung sowie die geldwerten Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis im Falle einer<br />

Zwischenfinanzierung an das finanzierende Kreditinstitut abtritt. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass ggf. meine Bank der Ownership Treuhand GmbH eine<br />

Auskunft erteilt. Die Ausschüttungen sollen auf mein/unser oben angegebenes Konto überwiesen werden. Diese Anweisung gilt bis auf Widerruf. Änderungen der Bankverbindung<br />

werde ich der Treuhänderin unverzüglich anzeigen.<br />

Ich erkläre mich einverstanden, dass meine persönlichen Daten auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden daher ausschließlich<br />

zu meiner Betreuung und zur Verwaltung meiner Beteiligung verwendet.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin ✘<br />

Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />

Hamburg, Datum Ownership Treuhand GmbH<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht. Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser<br />

Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an die Treuhänderin, Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg, Telefax-Nr. (040) 32524430,<br />

E-Mail: treuhand@ownership.de.<br />

Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />

empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist von Ihnen insoweit ggf. Wertersatz an uns zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen<br />

Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung<br />

erfüllen.<br />

Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften über Finanzdienstleistungen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist von<br />

beiden Seiten erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§312 d Abs. 3 Nr.1 BGB). Wertersatz brauchen Sie nur zu leisten, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ende der<br />

Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird oder wenn Sie dies (z.B. durch Downloading) selbst veranlasst haben.<br />

Belehrung über die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses und der Beteiligung. Die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses sind in §11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

geregelt. Danach kann der Treugeber das Treuhandverhältnis jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn er sich selbst als<br />

Kommanditist ins Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und<br />

Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Treugeber gemäß §11 Abs. 2 und 4 des Treuhandvertrages das Treuhandverhältnis oder die Verwaltungstreuhand nur aus wichtigem Grund oder dann kündigen,<br />

wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung erklärt.<br />

Die Gesellschafterstellung (Beteiligung) an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG kann der Treugeber nur gemeinsam entweder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos oder<br />

gemäß §16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2023, kündigen.<br />

Um der Treuhänderin die Möglichkeit zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die ordentliche<br />

Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages der Treuhänderin spätestens einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung seiner Beteiligung zugegangen sein. Will<br />

der Treugeber seine Beteiligung beispielsweise zum 31.12.2023 beenden, muss die Kündigung der Treuhänderin spätestens sieben Monate vorher zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat jeweils durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, wobei die Kündigung der Treuhand an die Treuhänderin und die Kündigung der Gesellschafterstellung<br />

entweder an die Treuhänderin oder an die Komplementärin der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG zu richten sind.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘<br />

Empfangsbestätigung<br />

Hiermit bestätige ich, dass ich eine Ausfertigung des Emissionsprospektes „<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>“ vom 14.09.2007 mit den darin abgedruckten Vertragswerken der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (einschließlich Gesellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag), eine Durchschrift dieser Beitrittserklärung für eine Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />

<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG sowie die besonderen Verbraucherinformationen nach der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung –<br />

BGB-InfoV) erhalten und zur Kenntnis genommen habe.<br />

Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘


An Auftraggeber<br />

Verbraucherinformationen für den Investor nach der<br />

BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)<br />

1. Identität und ladungsfähige Anschriften der Unternehmen und anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher maßgeblichen Personen<br />

a) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (Amtsgericht Hamburg, HRA 105746), vertreten durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin, die Ownership Erste Verwaltung GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 90305), Geschäftsführer Thomas Wenzel,<br />

geschäftsansässig Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

b) Ownership Treuhand GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 89590), Geschäftsführer Herr Mike Wittje, geschäftsansässig Cremon 36,<br />

20457 Hamburg<br />

c) Ownership Emissionshaus GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 89589), Geschäftsführer Herr Olaf Pankow und Herr Thomas Wenzel,<br />

beide geschäftsansässig Cremon 36, 20457 Hamburg<br />

2. Wesentliche Vertragsmerkmale der Kapitalanlage<br />

Der Emissionsprospekt zum Beteiligungsangebot „<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>“ vom 14.09.2007 sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen<br />

der Vertragsverhältnisse, auf die nachfolgend verwiesen wird. Mit Annahme der Beitrittserklärung kommt zwischen dem Investor und der Ownership Treuhand GmbH ein<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustande, auf dessen Grundlage sich der Investor mittelbar treugeberisch als atypisch stiller Gesellschafter an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG beteiligt (vgl. Treuhand- und Verwaltungssvertrag, Seite 128 des Emissionsprospektes sowie die Beitrittserklärung). Nach erfolgtem Beitritt kann<br />

sich der Investor auch unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen (vgl. Gesellschaftsvertrag, Seite 122 des Emissionsprospektes). Zu diesem Zweck<br />

kann er das Treuhandverhältniss gemeinsam ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin auf das Ende eines jeden Monats kündigen.<br />

Macht der Investor von diesem Recht Gebrauch, besteht das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft fort (vgl. Treuhand- und Verwaltungssvertrag, Seite 128 des<br />

Emissionsprospektes).<br />

Die mittelbare Beteiligung an den Fondsgesellschaften erfolgt in der Weise, dass die Ownership Treuhand GmbH von ihrem Recht Gebrauch macht, ihre Einlage ein- oder<br />

mehrmals bei <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG auf insgesamt bis zu € 46.605.000 und mit Zustimmung der Komplementärin um weitere maximal<br />

€ 750.000 zu erhöhen (vgl. §3 des Gesellschaftsvertrages, Seite 122 des Emissionsprospektes).<br />

Der Anlagebetrag wird größtenteils zur Beteiligung der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co.KG an den Ein-Schiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“<br />

GmbH&Co. KG (Amtsgericht Kiel HRA 5542 KI) mit € 6.550.000, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG (Amtsgericht Tostedt HRA 111263) mit € 10.400.000,<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG (Amtsgericht Bremen HRA 24666 HB) mit € 11.250.000, MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG (Amtsgericht Bremen HRA 24664 HB) mit € 11.300.000 sowie MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG (Amtsgericht Hamburg HRA 102629) mit<br />

€ 6.600.000 verwendet, deren Geschäftsgegenstand wiederum der Betrieb der Seeschiffe MS „O.M. Aestatis“, MS „Hoheriff“, MS „SARAH FRIEDERICH, MS „SENTA<br />

FRIEDERICH“ sowie MS „K-WATER“ ist. Über die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft und die Veräußerungserlöse im letzten Jahr der Fondslaufzeit partizipiert der Investor<br />

an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Investitionsobjekte (vgl. Seite 27 des Emissionsprospektes).<br />

3. Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />

Gemäß §16 Ziffer 2 der Gesellschaftsverträge hat die Beteiligung eine prognostizierte Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2023.<br />

4. Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Beitritts durch die Ownership Treuhand GmbH bestehen keine Leistungsvorbehalte. Da es sich bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG um<br />

einen geschlossenen Fonds handelt, können Beteiligungen hieran nur erworben werden, solange diese Gesellschaften noch nicht geschlossen sind.<br />

5. Ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />

Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung<br />

in eine Beteiligung als Kommanditist weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben können Schenkung-, Erbschaft- und/oder weitere Steuern anfallen.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Investor im Einzelnen wird die Beratung durch einen Angehörungen der steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />

6. Widerrufs- oder Rückgaberechte<br />

Dem Investor steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §355 BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen<br />

Widerrufsbelehrung.<br />

7. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

Der Investor kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn<br />

er sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Investor das Treuhand- und Verwaltungsverhältnis nur aus wichtigem Grund oder<br />

dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellungen in der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co.<br />

KG zum 31.12.2023 erklärt (vgl. §11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, Seite 129 des Emissionsprospektes).<br />

Seine Gesellschafterstellung kann der Investor entweder fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder gemäß §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages nur mit einer Frist<br />

von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2023 kündigen. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsverhältnisses und des Beteiligungsverhältnisses<br />

ergeben sich aus §11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und §§16 ff. des Gesellschaftsvertrages (S. 129 und 125 des Emissionsprospektes).<br />

Die Kündigung ist im Falle einer unmittelbaren Beteiligung an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG, Cremon 36, 20457 Hamburg, und im Fall einer mittelbaren<br />

Beteiligung über die Treuhänderin an die Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg, zu richten.<br />

8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />

Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und sonstigen in den Vertragswerken<br />

genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand August 2007.<br />

9. Risiken der Anlage<br />

Die Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die im Wesentlichen an den wirtschaftlichen<br />

Ergebnissen der Ein-Schiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />

mbH&Co. KG, MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG sowie MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG partizipiert. Bei Übernahme<br />

der von den Einschiffsgesellschaften betriebenen Schiffe MS „O.M. Aestatis“, MS „Hoheriff“, MS „SARAH FRIEDERICH, MS „SENTA FRIEDERICH“ sowie MS „K-WATER“<br />

besteht das Risiko versteckter Mängel. Ferner kann es zu einer verspäteten oder keiner Ablieferung kommen, wodurch den Einschiffsgesellschaften und somit auch der Beteiligungsgesellschaft<br />

Erlöse entgehen. Nach Ablauf der jeweiligen Festchartervereinbarungen sind weiterhin durch Ausfall eines Charterers oder durch niedrigere Charterraten<br />

geringere Chartererlöse möglich. Darüber hinaus besteht das Risiko der Nichtzahlung durch den Charterer. Die Ertragslage sowohl der Beteiligungsgesellschaft als auch der<br />

Einschiffsgesellschaften kann sich durch höhere Zinsaufwendungen, eine ungünstige Kursentwicklung des US-Dollars oder durch höhere Betriebs- oder sonstige Kosten verschlechtern.<br />

Da sich nicht alle denkbaren Risiken versichern lassen, ist ein Totalverlust der Beteiligung theoretisch möglich. Ebenso können die geplanten Ausschüttungen<br />

bei negativer Entwicklung der Gesellschaft niedriger ausfallen oder ausbleiben. Bei einem niedrigen Verkaufserlös kann die Schlussauszahlung niedriger als geplant ausfallen<br />

oder gänzlich ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile als langfristige Investition zu verstehen und gegenwärtig nur schwer veräußerbar, da bislang ein geregelter Markt für Fondsanteile<br />

nicht existiert. Eine vorzeitige Veräußerung ist nur sehr beschränkt über die Ownership Zweitmarkt GmbH möglich; ein angemessener Verkaufserlös kann bei vorzeitiger<br />

Veräußerung nicht garantiert werden. Bezüglich der Risiken der Beteiligung im Einzelnen wird auf die ausführliche Darstellung der möglichen Veränderungen der Beteiligung<br />

ab Seite 16 des Emissionsprospektes verwiesen.<br />

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG unterliegen dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Auch die vorvertragliche Aufnahme von Beziehungen zum Interessenten/Investor unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />

ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />

11. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet,<br />

mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />

Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden dem Interessenten/Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch für die Kommunikation während der<br />

Vertragslaufzeit und für die Auslegung von Klauseln maßgeblich ist.<br />

12. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen ergibt sich aus Seite 57 ff. des Prospektes sowie aus §2 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung. Zuständige Aufsichtsund<br />

Genehmigungsbehörde für den überreichten Emissionsprospekt ist gemäß §8i Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.<br />

151


152<br />

13. Angaben nach § 15 VermVerkProspV für die<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht für<br />

beide Emittenten nicht.<br />

1 Anlage I: Eröffnungsbilanz der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

13.<br />

Eröffnungsbilanz zum 06.08.2007<br />

AKTIVA<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

ehem. Ownership 56. Vorratsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Hamburg<br />

Eröffnungsbilanz zum 06.08.2007<br />

06.08.2007<br />

€<br />

A. UMLAUFVERMÖGEN<br />

I. Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen gg. Gesellschafter 24.001,50<br />

II. Kassenbestand, Guthaben bei<br />

Kreditinstituten und Schecks 711,09<br />

24.712,59<br />

PASSIVA<br />

06.08.2007<br />

€<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00<br />

II. Kapitalanteil der Kommanditisten<br />

1. Kommanditkapital 25.000,00<br />

2. Kapitalrücklage 0,00<br />

3. Ergebnissonderkonto –287,41<br />

Gewinn- und Verlustrechnung zum 06.08.2007 für die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GbmH&Co. KG<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen –292,23<br />

2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4,82<br />

3. JAHRESERGEBN<strong>IS</strong> –287,41<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01 bis 06.08.2007<br />

€<br />

24.712,59


2 Anlage II: Zwischenbilanz der <strong>Schiffsfonds</strong><br />

13. Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Nach der Eröffnungsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 06.08.2007 wurde bis<br />

zum Datum der Prospekterstellung am 14.09.2007 im wesentlichen die Einzahlung der Kommanditanteile<br />

der Gründungsgesellschafter vorgenommen. Darüber hinaus sind bis zum Datum der<br />

Prospektaufstellung keine weiteren bilanz- bzw. erfolgswirksamen Vorfälle angefallen.<br />

Daher wurde auf eine Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zum Datum der<br />

Prospektaufstellung am 14.09.2007 gem. §15 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV verzichtet.<br />

13. 3 Anlage III: Voraussichtliche Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />

<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />

Voraussichtliche Vermögenslage (PROGNOSE) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Prognose der Vermögenslage jeweils zum 31. Dezember 2007 2008 2009<br />

T€ T€ T€<br />

AKTIVA<br />

A. AUSSTEHENDE EINLAGEN<br />

ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 18.640 18.640 0<br />

B. ANLAGEVERMÖGEN<br />

Finanzanlagen (Beteiligungen incl. Agio) 48.405 46.756 43.406<br />

C. UMLAUFVERMÖGEN<br />

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.406 1.062 122<br />

PASSIVA<br />

68.461 66.458 43.528<br />

A. EIGENKAPITAL<br />

I. Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0 0 0<br />

II. Kapitalanteil Kommanditisten<br />

1. Kommanditkapital 46.625 46.625 46.625<br />

2. Kapitalrücklage (Agio) 2.331 2.331 2.331<br />

3. Entnahmen 0 –1.958 –5.222<br />

4. Verlustvortragskonten –135 –170 –206<br />

B. VERBINDLICHKEITEN<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,<br />

mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 19.630 19.630 0<br />

68.461 66.458 43.528<br />

0 0 0<br />

153


154<br />

13. Angaben nach § 15 VermVerkProspV für die<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Voraussichtliche Finanzlage (PROGNOSE) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Prognose der Finanzlage jeweils zum 31. Dezember 2007 2008 2009<br />

T€ T€ T€<br />

EINZAHLUNGEN<br />

Einzahlungen auf das Eigenkapital incl. Agio 30.316 0 18.640<br />

Auszahlungen aus den Einschiffsgesellschaften 0 1.649 3.350<br />

30.316 1.649 21.990<br />

AUSZAHLUNGEN<br />

Zahlung von Kommanditbeteiligungen zzgl. Agio – 28.775 0 – 19.630<br />

Zahlung von Gründungskosten – 110 0 0<br />

Verwaltungskosten – 25 – 35 – 36<br />

Entnahmen (planmäßige Auszahlungen) 0 – 1.958 – 3.264<br />

– 28.910 – 1.993 – 22.930<br />

LIQUIDITÄT DER PERIODE 1.406 – 344 – 940<br />

LIQUIDITÄT KUMULIERT 1.406 1.062 122<br />

Voraussichtliche Ertragslage (PROGNOSE) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Prognose der Ertragslage für das Jahr 2007 2008 2009<br />

T€ T€ T€<br />

1. sonstige betriebliche Aufwendungen – 25 – 35 – 36<br />

2. Gründungskosten – 110 0 0<br />

Jahresfehlbetrag – 135 – 35 – 36


Erläuterung zu den Prognosen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde die Platzierung des Eigenkapitals vollständig in 2007 unterstellt.<br />

Als ausstehende Einlagen wird die zweite Eigenkapitaleinzahlungrate von 40%bezogen auf das zu platzierende<br />

Eigenkapital von T€ 46.600 ausgewiesen; diese ist gemäß Beitrittserklärung im Januar 2009<br />

fällig.<br />

Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften (incl. Agio); der Beitritt<br />

wurde für 2007 unterstellt; der Ansatz mindert sich um erhaltene Auszahlungen, denen in den Einschiffs<br />

gesellschaften keine Gewinne gegenüberstehen.<br />

Als Verbindlichkeiten werden die Kommanditbeteiligungen in den Einschiffsgesellschaften Sarah und<br />

Senta Friedrich ausgewiesen; diese werden planmäßig nach Eingang der zweiten Eigenkapitaleinzahlung-rate<br />

im Januar 2009 gezahlt.<br />

Bei der Darstellung der Finanzlage wurden die in der Beitrittserklärung angegebenen Einzahlungszeitpunkte<br />

berücksichtigt; auch hier wurden aus Vereinfachungsgründen die Vollplatzierung und der Beitritt<br />

des Dachfonds zu den Einschiffsgesellschaften für 2007 unterstellt.<br />

Die Zahlung der Kommanditbeteiligungen zzgl. Agio an den Einschiffsgesellschaften wurde für das<br />

MS „O.M. Aestatis”, das MS „K-WATER” und das MS „Hoheriff” für 2007 unterstellt. Für das MS „SARAH<br />

FRIEDERICH” und das MS „SENTA FRIEDERICH” wurde eine Teilzahlung des Kommanditkapitals für<br />

2007 berücksichtigt. Die Zahlung des Großteils des Kommanditkapitals wurde für Januar 2009 unterstellt.<br />

Planzahlen der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />

Planzahlen des Emittenten (PROGNOSE) 2008 2009 2010<br />

T€ T€ T€<br />

Investition – – –<br />

Produktion – – –<br />

Umsatz – – –<br />

Ergebnis – 35 – 36 – 37<br />

– Da die Investitionen der Gesellschaft – die Kommanditbeteiligungen – an den Einschiffsgesellschaften<br />

prognosegemäß im Jahr 2007 eingegangen werden, werden in den Folgejahren keine weiteren Investitionen<br />

dargestellt.<br />

– Es sind keine Produktions- und Umsatzzahlen darzustellen, da aufgrund der Dachfondsstruktur derartige<br />

Werte nicht anfallen.<br />

155


156


Überreicht durch:<br />

Ownership Emissionshaus GmbH Cremon 36<br />

D - 20457 Hamburg<br />

Telefon [0 40] 32 52 44 - 0<br />

Fax [0 40] 32 52 44 - 10<br />

info@ownership.de<br />

www.ownership.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!