Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS
Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS
Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS
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<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>
HINWE<strong>IS</strong><br />
Nach §8f Abs. 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz muss der Anbieter ab dem<br />
01.07.2005 für im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapieren im<br />
Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung<br />
am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen,<br />
das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält<br />
oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder für Anteile an sonstigen geschlossenen<br />
Fonds einen Verkaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach anderen<br />
Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften<br />
des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlicht worden ist. Ein öffentliches<br />
Angebot von Vermögensanlagen ab dem 01.07.2005 ist nur erlaubt, wenn die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
gestattet. Der Vertrieb dieser Beteiligung beginnt in Anlehnung<br />
an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und ausschließlich auf der Grundlage dieses<br />
Verkaufsprospektes.<br />
Der Vertrieb des nachfolgenden Beteiligungsangebotes ist auf den Raum der Bundesrepublik<br />
Deutschland beschränkt. Nichtsdestotrotz können auch ausländische<br />
Personen und Gesellschaften Anteile an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG zeichnen.<br />
1
2<br />
1. EDITORIAL<br />
Schiffsbeteiligungen haben<br />
eine jahrhundertelange<br />
Tradition. Fanden sich früher öko-<br />
nomisch denkende Zimmerleute,<br />
Tuchmacher und Kaufleute<br />
zusammen, um gemeinsam ein<br />
Schiff zu bauen und zu bewirt-<br />
schaften, führen heute spezia-<br />
lisierte Unternehmen die Inves-<br />
toren in der Rechtsform der<br />
GmbH&Co. KG zusammen.<br />
Der Vorteil für den Investor:<br />
Er partizipiert unbegrenzt am<br />
wirtschaftlichen Erfolg des pro-<br />
fessionell gemanagten Schiffes;<br />
seine Haftung ist jedoch grund-<br />
sätzlich auf die Höhe seiner Ein-<br />
lage begrenzt.
1.<br />
Editorial<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH wurde von Branchenexperten<br />
mit langjähriger Erfahrung in der Konzeption hochwertiger Anlagefonds<br />
und deren erfolgreicher <strong>Real</strong>isierung gegründet. Ziel ist es,<br />
privaten Investoren die Möglichkeit zu geben, sich an individuellen<br />
und rentablen Projekten aus dem Bereich der Seeschifffahrt zu beteiligen.<br />
Die Unabhängigkeit gegenüber Banken, Werften, Reedern<br />
und Charterern ermöglicht es, auf den Investor zugeschnittene<br />
Projekte zu konzipieren und umzusetzen.<br />
Charakteristisch für die Beteiligungen von <strong>OwnerShip</strong> sind innovative<br />
Fondskonzepte, verbunden mit einem hohen Anspruch an<br />
Sicherheit und Rendite des Investments. Die Erstellung des vorliegenden<br />
Verkaufsprospektes erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung<br />
des vom Institut der Wirtschaftsprüfer hierfür empfohlenen<br />
Standards (IDW S4, Stand 18.05.2006) sowie des Verkaufsprospektgesetzes<br />
bzw. der Verordnung über Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospekte.<br />
<strong>OwnerShip</strong> legt den Fokus auf die Entdeckung und Nutzung von<br />
Chancen in breiten Märkten. Denn diese sind durch ihre Flexibilität<br />
für Charterer und Käufer attraktiv und erfreuen sich einer steigenden<br />
Nachfrage.<br />
Um den hohen Ansprüchen der Investoren gerecht zu werden,<br />
bietet <strong>OwnerShip</strong> den Investoren über die Treuhandgesellschaft<br />
während der gesamten Laufzeit der Beteiligung einen umfangreichen<br />
Service. Über die Entwicklung Ihrer Beteiligung erhalten<br />
Sie regelmäßig Informationen, für Ihre Fragen und Wünsche stehen<br />
Ihnen jederzeit kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Wir<br />
freuen uns, Ihnen das neue Angebot des Emissionshauses Owner-<br />
Ship zu präsentieren, und würden Sie gern „an Bord“ begrüßen.<br />
Die Unterzeichner als Vertreter des Anbieters Ownership Emissionshaus<br />
GmbH mit Geschäftssitz Cremon 36 in 20457 Hamburg<br />
übernehmen die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes<br />
und bestätigen, dass ihres Wissens die Angaben richtig sind und<br />
keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Eine wesentliche<br />
Beeinflussung der Herausgabe oder des Inhaltes des Prospektes<br />
oder des Angebotes der Vermögensanlage durch andere Personen<br />
als die Unterzeichner wird hiermit verneint.<br />
Hamburg, 14.09.2007 (Datum der Prospektaufstellung)<br />
Olaf Pankow Thomas Wenzel<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
für die Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg,<br />
als Emissionshaus und Anbieter.<br />
INHALT<br />
1. Editorial 3<br />
2. Das Angebot im Überblick 4<br />
3. Risiken 14<br />
3.1 Allgemein 16<br />
3.2 Spezielle Risiken 16<br />
4. Chancen 20<br />
4.1 Allgemein 22<br />
4.2 Spezielle Chancen 22<br />
5. Die Ergebnisprognose für den Investor 24<br />
6. Investitionsgrundlagen und Beteiligte 28<br />
6.1 Schiffe als unternehmerische Beteiligung 30<br />
6.2 Investitionsvorteile 31<br />
6.3 Die Schiffe 32<br />
6.4 Die Marktanalyse 34<br />
6.5 Die Vertragsreeder 40<br />
6.6 Die Charterer/die Beschäftigung 42<br />
6.7 Die Bauwerften 43<br />
6.8 Das Unternehmen <strong>OwnerShip</strong> 44<br />
7. Investitions- und Prognoserechnung des<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> 46<br />
7.1 Investition und Finanzierung 48<br />
7.2 Liquiditätsprognose 50<br />
7.3 Steuerprognose 53<br />
8. Konzeptionelle Grundlagen 54<br />
8.1 Abwicklungshinweise 56<br />
8.2 Übersicht der Vertragspartner 57<br />
8.3 Sensitivitätsanalysen 68<br />
8.4 Steuerliche Grundlagen 70<br />
8.5 Rechtliche Grundlagen 76<br />
9. Investitions- und Prognoserechnung<br />
der Einschiffsgesellschaften 98<br />
10. Vertragswerk 120<br />
10.1 Gesellschaftsvertrag der<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG 122<br />
10.2 Anlage 1: Investitionsplan zum<br />
Gesellschaftsvertrag der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG 127<br />
10.3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
über die Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG 128<br />
10.4 Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaften<br />
am Beispiel des<br />
Gesellschaftsvertrages für die<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG 130<br />
10.5 Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG 136<br />
10.6 Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />
der Einschiffsgesellschaften am Beispiel<br />
des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />
für die MS “O.M. Aestatis“<br />
GmbH&Co. KG 137<br />
11. Glossar 140<br />
12. Beitrittserklärung <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG 150<br />
Verbraucherinformationen 151<br />
13. Angaben nach §15 VermVerkProspV<br />
für die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG 152<br />
13.1.Anlage I: Eröffnungsbilanz<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH& Co. KG 152<br />
13.2 Anlage II: Zwischenbilanz<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG 153<br />
13.3 Anlage III: Voraussichtliche<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG 153<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten<br />
Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch<br />
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
3
4<br />
2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
Das Angebot im<br />
Überblick stellt<br />
die wesentlichen<br />
Fakten der Beteiligung<br />
auf einen Blick dar.<br />
2
6<br />
2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
2.<br />
Das Angebot im Überblick<br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Das Beteiligungsangebot <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> ist als Dachfonds<br />
in Form eines geschlossenen Fonds konzipiert worden. Hierbei erhalten Investoren<br />
die Möglichkeit, sich indirekt an fünf Einschiffsgesellschaften (Zielfonds) zu beteiligen.<br />
Wenn das Eigenkapital gemäß der Finanzierungsrechnung eingeworben ist,<br />
wird der Fonds geschlossen; es werden keine weiteren Kommanditisten in den<br />
Gesellschafterkreis aufgenommen.<br />
Übersicht der BETEILIGUNGSVERHÄLTN<strong>IS</strong>SE<br />
Investor<br />
Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />
Risikostreuung<br />
Schiffsname<br />
Schiffstyp<br />
Baujahr<br />
MS<br />
„O.M. Aestatis“<br />
Containerschiff<br />
704 TEU<br />
Dezember<br />
2006<br />
MS „K-WATER“<br />
Containerschiff<br />
704 TEU<br />
April<br />
2007<br />
MS „Hoheriff“<br />
Containerschiff<br />
957 TEU<br />
Juli<br />
2007<br />
Aufgabe der Dachfondsgesellschaft Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
ist in der Investitionsphase die Einwerbung des benötigten Eigenkapitals des Dachfonds,<br />
um Kommanditbeteiligungen an den Einschiffsgesellschaften MS “O.M.<br />
Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH& Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG und MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG zu erwerben.<br />
MS „SARAH<br />
FRIEDERICH“<br />
Mehrzweckfrachtschiff<br />
724 TEU<br />
November<br />
2008<br />
MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“<br />
Mehrzweckfrachtschiff<br />
724 TEU<br />
Januar<br />
2009<br />
G0501
GESAMTINVESTITION der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />
MS „K-WATER“<br />
MS „Hoheriff“<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
MS „O.M. Aestatis“<br />
Gründungskosten<br />
Agio 1<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamtinvestition<br />
1 5% Agio auf das Investoren- und Initiatorenkapital.<br />
GESAMTFINANZIERUNG der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />
Investorenkapital 46.600<br />
Initiatorenkapital 25<br />
Agio1 2.331<br />
Gesamtfinanzierung 48.956<br />
1 5% Agio auf das Investoren- und Initiatorenkapital.<br />
Kumulierte INVESTITION der Einschiffsgesellschaften<br />
(PROGNOSE)<br />
Baupreis der Schiffe<br />
Baureserve<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Bauaufsicht<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Gründungskosten<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Emissionskosten<br />
Finanzierungsvermittlung<br />
Agio 1<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamtinvestition<br />
1 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital.<br />
in T€<br />
77.504<br />
648<br />
917<br />
969<br />
3.445<br />
1.075<br />
600<br />
5.970<br />
2.770<br />
2.305<br />
1.488<br />
97.691<br />
in T€<br />
G0511<br />
in T€<br />
6.600<br />
10.400<br />
11.250<br />
11.300<br />
6.550<br />
110<br />
2.305<br />
441<br />
48.956<br />
G0601<br />
Nähere Informationen zu den oben aufgeführten<br />
Positionen sind dem Kapitel<br />
7.1 „Investition und Finanzierung“<br />
(Seite 48 ff.) zu entnehmen.<br />
in % der<br />
Gesamtinvestition<br />
79,3<br />
0,7<br />
0,9<br />
1,0<br />
3,5<br />
1,1<br />
0,6<br />
6,1<br />
2,8<br />
2,4<br />
1,5<br />
100,0<br />
in % des Eigenkapitals<br />
inkl. Agio<br />
155,4<br />
1,3<br />
1,8<br />
1,9<br />
6,9<br />
2,2<br />
1,2<br />
12,0<br />
5,6<br />
4,6<br />
3,0<br />
195,9<br />
G0602<br />
7
8<br />
2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
Kumulierte FINANZIERUNG der Einschiffsgesellschaften<br />
(PROGNOSE)<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Kontokorrentkredit<br />
Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH<br />
Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH<br />
Kommanditkapital Vertragsreeder<br />
Kommanditkapital <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
Agio 1<br />
Gesamtfinanzierung<br />
1 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital.<br />
Nähere Informationen zu den oben aufgeführten<br />
Informationen sind dem Kapitel<br />
9 „Investitions- und Prognoserechnung<br />
der Einschiffsgesellschaften“ (siehe<br />
Seite 100 ff.) zu entnehmen.<br />
Rechte der Investoren<br />
Durch die Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG erlangen die Investoren<br />
die Stellung von Kommanditisten. Dadurch<br />
stehen ihnen auch die in den Gesellschaftsverträgen<br />
geregelten Rechte<br />
– Stimmrechte, Informationsrechte<br />
und das Recht an der Ergebnisbeteiligung<br />
– (aber auch Pflichten) unter Berücksichtigung<br />
von handelsrechtlichen<br />
Vorschriften zu.<br />
Dazu gehört insbesondere die Beteiligung<br />
am Gewinn und Verlust sowie an<br />
den stillen Reserven der Gesellschaft.<br />
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen<br />
in den Kapiteln 5, 7.4 und 8.4.<br />
sowie auf die §§12 und 13 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
verwiesen. Des Weiteren hat der<br />
Investor Stimmrechte hinsichtlich der<br />
Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft,<br />
die nach Art und Umfang den Rahmen<br />
des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs<br />
überschreiten, wie in §6 Ziff. 3, Ziff. 4<br />
in T€<br />
47.135<br />
676<br />
100<br />
25<br />
1.350<br />
46.100<br />
2.305<br />
97.691<br />
und 5, § 7 und § 8 Ziff. 2 und 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages dargestellt ist.<br />
Zudem hat der Investor das Recht, über<br />
die Verhältnisse in der Gesellschaft und<br />
seinen treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil<br />
sowie über alle wesentlichen<br />
wirtschaftlichen Entwicklungen<br />
der Gesellschaft informiert zu werden.<br />
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen<br />
auf den Seiten 81 f. sowie auf §2<br />
Ziff. 8 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
verwiesen.<br />
Der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG stehen als Kommanditistin<br />
der Einschiffsgesellschaften<br />
analoge Rechte auf Ebene der Einschiffsebene<br />
zu.<br />
Die Schiffe<br />
Die drei bereits abgelieferten Containerschiffe<br />
MS „O.M. Aestatis“, MS<br />
„K-WATER“ (beide Tragfähigkeit 8.200<br />
tdw bzw. 704 TEU, Ablieferung Dezember<br />
2006 und April 2007) und MS<br />
„Hoheriff“ (Tragfähigkeit 11.500 tdw<br />
bzw. 957 TEU, Ablieferung Juli 2007)<br />
wurden von der renommierten, erfahrenen<br />
Werft Yang Fan Group Co. Ltd.,<br />
Volksrepublik China (ehemals Zhe Jiang<br />
Yang Fan Ship Group Co. Ltd.) gebaut.<br />
in % der<br />
Gesamtfinanzierung<br />
48,2<br />
0,7<br />
0,1<br />
~ 0,0<br />
1,4<br />
47,2<br />
2,4<br />
100,0<br />
in % des Eigenkapitals<br />
inkl. Agio<br />
94.5<br />
1,4<br />
0,2<br />
0,1<br />
2,7<br />
92,4<br />
4,6<br />
195,9<br />
Die beiden baugleichen Mehrzweckfrachtschiffe<br />
MS „SARAH FRIEDE-<br />
RICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
werden von der chinesischen Werft<br />
Jiujiang Tongfang Jiangxin Shipbuilding<br />
Co., Ltd., Volksrepublik China gebaut und<br />
voraussichtlich im November 2008 und<br />
Januar 2009 abgeliefert. Sie verfügen<br />
über eine Tragfähigkeit von 12.000 tdw<br />
und eine Containerstellplatzkapazität<br />
von 724 TEU. Diese Mehrzweckfrachtschiffe<br />
können neben Containern auch<br />
z.B. besonders rentable Projektladung<br />
laden.<br />
Investorenkapital<br />
Die Emittentin <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG bietet<br />
Kommanditanteile an.<br />
Es können sich Investoren als Kommanditisten<br />
mit einer Beteiligungssumme<br />
in Höhe von insgesamt T€ 46.600 an<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG beteiligen.<br />
Fremdkapital<br />
Gemäß Investitionsplan des Dachfonds<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG ist keine Finanzierung<br />
mittels Fremdkapital vorgesehen.<br />
G0603
Den Einschiffsgesellschaften sind von<br />
deutschen, auf Schiffsfinanzierungen<br />
spezialisierten Geschäftsbanken Schiffshypothekendarlehen<br />
zugesagt bzw.<br />
gewährt worden.<br />
Die Auszahlung der jeweiligen Schiffshypothekendarlehen<br />
erfolgte bei den<br />
bereits abgelieferten Schiffen MS „O.M.<br />
Aestatis”, MS „K-WATER“ und MS<br />
„Hoheriff“ zum Zeitpunkt der Ablieferung<br />
der Schiffe. Daneben sind diesen<br />
Einschiffsgesellschaften Darlehen für<br />
die Vorfinanzierung des einzuwerbenden<br />
Eigenkapitals valutiert worden.<br />
Die Darlehensvalutierung für die Schiffe<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS<br />
„SENTA FRIEDERICH“ soll zum Zeitpunkt<br />
der Ablieferung der Schiffe im<br />
Jahr 2008 bzw. im Jahr 2009 erfolgen.<br />
Die prognostizierten Zinsen für die<br />
Schiffshypothekendarlehen sind auf<br />
den Seiten 12 und 13 übersichtlich dargestellt.<br />
Detaillierte Angaben finden<br />
sich auf den Seiten 91 ff.<br />
Initiatoren-/Reedereikapital<br />
Die Initiatoren/Reedereien beteiligen<br />
sich mit insgesamt € 1.500.000 an den<br />
Gesellschaften. Hiervon entfallen<br />
€ 20.000 auf die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH und € 5.000 auf die<br />
Ownership Treuhand GmbH an der<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG. An den fünf Einschiffsgesellschaften<br />
beteiligen sich die jeweiligen<br />
Vertragsreeder oder diesen nahestehende<br />
juristische oder natürliche Personen<br />
mit insgesamt € 1.350.000 sowie<br />
die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
je Einschiffsgesellschaft mit € 20.000<br />
und die Ownership Treuhand GmbH mit<br />
€ 5.000.<br />
9
10<br />
2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
Vertragsreeder<br />
MS „O.M. Aestatis“<br />
Reederei O. Marten GmbH&Co.<br />
KG, Groß Wittensee<br />
MS „K-WATER“<br />
K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />
Hamburg<br />
MS „Hoheriff“<br />
Reederei Rass GmbH&Co. KG,<br />
Bramstedt<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Reederei Eugen Friederich<br />
GmbH&Co. KG, Bremen<br />
Charterer/Beschäftigung<br />
MS „O.M. Aestatis“<br />
CMA CGM, Frankreich<br />
MS „K-WATER“<br />
MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd., Marshall<br />
Islands<br />
MS „Hoheriff“<br />
GB Shipping & Chartering<br />
900-TEU-Pool<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Safmarine Container Lines NV,<br />
Antwerpen<br />
Emittent<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG,<br />
Hamburg<br />
Emissionshaus und Anbieter<br />
Ownership Emissionshaus GmbH,<br />
Hamburg<br />
Treuhänder<br />
Ownership Treuhand GmbH,<br />
Hamburg<br />
Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
Auf Dachfondsebene sind Auszahlungen<br />
exklusive Veräußerungserlöse von<br />
7% p.a. für das Jahr 2008 (taggenaue<br />
Berechnung), anteilig bezogen auf Einzahlungshöhe<br />
(ohne Agio) und -zeitpunkt,<br />
bis auf 13,5% p.a. im Jahr 2023<br />
steigend, bezogen auf das Kommanditkapital<br />
des Investors, vorgesehen. Es<br />
ist beabsichtigt, die Auszahlungen an<br />
die Investoren halbjährlich vorzunehmen.<br />
Der Verkauf der Schiffe ist für das Jahr<br />
2023 geplant.<br />
Zahlstelle ist der Emittent:<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG,<br />
Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Veräußerungserlös<br />
Der Nettoveräußerungserlös der Schiffe<br />
wird abzüglich ggf. anfallender renditeabhängiger<br />
Vergütungen für die Initiatoren/Reeder<br />
in Höhe von 7,5% des<br />
Bruttoveräußerungserlöses errechnet.<br />
Diese Vergütung fällt jedoch nur bei<br />
Erreichen einer durchschnittlichen Vorsteuerrendite<br />
von 8 % 1 über die Gesamtfondslaufzeit<br />
für den Anleger an<br />
(gemäß §12 Ziff. 2 der Gesellschafterverträge),<br />
was nach vorliegender Prognoserechnung<br />
nicht zutrifft. Dieser ist<br />
jeweils mit 40% (MS „O.M. Aestatis“,<br />
MS „K-WATER“ und MS „Hoheriff“)<br />
bzw. 44% (MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
und MS „SENTA FRIEDERICH“), bezogen<br />
auf den Baupreis laut Bauvertrag<br />
zzgl. der kalkulierten bzw. vertraglich<br />
vereinbarten Beträge für Baureserve,<br />
Bauaufsicht, Erstausrüstung und Bauzeitzinsen,<br />
prognostiziert.<br />
Haftung<br />
Der Investor beteiligt sich als Kommanditist<br />
am Dachfonds. Somit ist seine<br />
Haftung grundsätzlich auf die Höhe der<br />
Beteiligung beschränkt. Für den Fall<br />
erhaltener Auszahlungen kann unter<br />
bestimmten Umständen die Haftung<br />
in dieser Höhe wieder aufleben.<br />
Platzierungsgarantie<br />
In Höhe des zur Zeichnung verfügbaren<br />
Kommanditkapitals liegt eine Platzie-<br />
1 Berechnet nach der Methode des internen Zinsfußes (siehe Glossar Kapitel 11, Seite 144).<br />
rungsgarantie der Ownership Emissionshaus<br />
GmbH vor.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Mittelverwendungskontrolle erfolgt<br />
durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
auf Dach- und auf Zielfondsebene.<br />
Abwicklung<br />
Die Mindestbeteiligungssumme für das<br />
Beteiligungsangebot <strong>Schiffsfonds</strong><br />
<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> beträgt<br />
€ 15.000 zzgl. 5% Agio. Höhere Zeichnungssummen<br />
müssen durch 1.000<br />
teilbar sein.<br />
Das gezeichnete Kommanditkapital<br />
wird zu 60% zzgl. 5% Agio auf die Gesamtbeteiligungssumme<br />
nach Beitritt<br />
und Aufforderung durch die Treuhänderin<br />
und zu 40% zum 30.01.2009 fällig.<br />
Die Zahlungen sind an folgendes Mittelverwendungskonto<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&<br />
Co. KG zu leisten:<br />
Kontonummer: 101 8556 011<br />
Kreditinstitut: Bremer Landesbank<br />
Bankleitzahl: 290 500 00<br />
Das öffentliche Angebot und somit<br />
der Vertrieb dieser Beteiligung beginnt<br />
in Anlehnung an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz<br />
einen Werktag<br />
nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
und endet mit der Vollplatzierung.<br />
Die Zeichnung von Anteilen ist bis zur<br />
Vollplatzierung des Kapitals möglich;<br />
diese tritt aufgrund der vorliegenden<br />
Platzierungsgarantie spätestens am<br />
31.12.2010 ein. Eine Frist für die Zeichnung<br />
oder den Erwerb der Vermögensanlagen<br />
ist nicht vorgesehen. Die Möglichkeit<br />
der vorzeitigen Schließung oder<br />
der Kürzung von Anteilen besteht nicht.
Mit der Beteiligung verbundene Kosten<br />
Neben ihren Kommanditeinlagen haben die beitretenden Investoren gemäß §3<br />
Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages ein Agio in Höhe von 5% der gezeichneten Einlage<br />
zu leisten.<br />
Weitere Leistungen durch die Gesellschafter sind nicht vorgesehen. Eine Nachschusspflicht<br />
ist in den Gesellschaftsverträgen nicht vereinbart.<br />
Rückständige Zahlungen der Investoren sind gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />
mit 1% pro Monat zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden<br />
Verzugsschadens bleibt der Beteiligungsgesellschaft vorbehalten.<br />
Die Kosten für das treuhänderische Halten von Kommanditeinlagen durch die<br />
Ownership Treuhand GmbH, für die Verwaltung des Fondskapitals und für die<br />
Betreuung der Kommanditisten trägt die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Es sei darauf hingewiesen, dass dem Investor jedoch im Rahmen seiner Beteiligung<br />
an der Gesellschaft über die o.g. Kosten von Seiten der Beteiligungsgesellschaft<br />
hinaus insbesondere folgende weitere Kosten entstehen können:<br />
Kosten im Rahmen der Überweisung der Einlage,<br />
Notargebühren für die Unterschriftsbeglaubigung im Rahmen der direkten<br />
Eintragung des Investors in das Handelsregister, abhängig von der Beteiligungshöhe<br />
zurzeit in Höhe von maximal € 130 je Beglaubigung gemäß<br />
§§45 I, 32 I Kostenordnung (KostO),<br />
Zinsen und Gebühren bei Fremdfinanzierung der Kommanditeinlagen,<br />
Reisekosten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen,<br />
Beratungskosten (Steuerberater, Finanzdienstleister, Rechtsanwalt etc.),<br />
Kosten für den Fall der Veräußerung der Einlage durch den Investor<br />
(insbesondere Maklergebühren, Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister<br />
und ggf. bei Fremdfinanzierung der Anlage mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
seitens der anteilsfinanzierenden Bank). Die Höhe der<br />
Kosten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.<br />
Aus Sicht des Anbieters entstehen dem Investor für den Erwerb, die Verwaltung und<br />
die Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren als die oben genannten Kosten.<br />
Die prospektverantwortliche Ownership Emissionshaus GmbH erhält von den Einschiffsgesellschaften<br />
unter der Annahme der Volleinwerbung des prospektierten<br />
Emissionsvolumens von € 46,6 Mio. und entsprechender prospektierter Beteiligung<br />
des Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften Vergütungen für Vertriebsleistungen,<br />
Agio sowie Zuweisungen von Vorabgewinnen für Konzeption, Aufbereitung<br />
wirtschaftlicher Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung in Höhe von<br />
insgesamt € 11.045.000. Darüber hinaus erhält sie einen Vorabgewinn in Höhe<br />
von max. 5% auf den sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />
ergebenden Bruttoerlös, sofern die Investoren bis zum Verkauf oder Totalverlust<br />
des Schiffes eine durchschnittliche Vorsteuerrendite von mindestens 8% p.a.<br />
erzielt haben (siehe §12 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaften).<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH ist an den Gesellschaften als Kommanditistin<br />
beteiligt und nimmt wie alle anderen Investoren am laufenden Gewinn der Gesellschaften<br />
anteilig gemäß ihrem Kapital teil.<br />
Dingliche Belastungen des<br />
Anlageobjektes<br />
Die Kommanditbeteiligungen des<br />
Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften<br />
sind nicht dinglich belastet.<br />
Aufgrund der Dachfondsstruktur werden<br />
die Kapitaleinlagen größtenteils zur<br />
Finanzierung auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />
verwandt. Die Aufnahme<br />
von Finanzkrediten erfolgte bzw.<br />
erfolgt auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />
bei Ablieferung der Schiffe.<br />
Die Besicherung der Kredite erfolgt im<br />
Wesentlichen durch Eintragung von<br />
Schiffshypotheken im Seeschiffsregister<br />
bei Ablieferung der Schiffe. Die Einlagen<br />
der Investoren und die Finanzanlagen<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG werden<br />
somit nicht belastet.<br />
Rechtliche oder tatsächliche<br />
Beschränkungen<br />
Bezüglich der Anlageobjekte des Dachfonds<br />
(Anlageobjekte sind die Beteiligungen<br />
an den Einschiffsgesellschaften)<br />
bestehen keine rechtlichen oder<br />
tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten,<br />
auch nicht im<br />
Hinblick auf das Anlageziel.<br />
11
12<br />
2. DAS ANGEBOT<br />
IM ÜBERBLICK<br />
Behördliche Genehmigungen<br />
Für die Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften<br />
sind keine behördlichen<br />
Genehmigungen erforderlich.<br />
Sämtliche für den Einsatz der bereits<br />
abgelieferten Seeschiffe erforderliche<br />
Genehmigungen liegen vor. Für den Einsatz<br />
der noch abzuliefernden Seeschiffe<br />
liegen ebenfalls sämtliche erforderliche<br />
Genehmigungen zum Zeitpunkt<br />
der Prospekterstellung vor.<br />
Übertragung und Handelbarkeit der<br />
Einlagen/Bindungsdauer<br />
Die vollständige oder teilweise Übertragung<br />
der Kommanditeinlagen unter<br />
Lebenden ist nur mit Zustimmung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
möglich, die diese Zustimmung nur aus<br />
wichtigem Grund verweigern darf. Die<br />
Übertragung von Anteilen darf nur mit<br />
Wirkung auf den Beginn oder das Ende<br />
eines Quartals erfolgen. Generell kann<br />
eine Übertragung durch Veräußerung,<br />
Schenkung sowie Abtretung (jeweils<br />
vollständig oder teilweise) erfolgen. Für<br />
den Fall einer teilweisen Übertragung<br />
von Kommanditanteilen müssen die<br />
beim Übertragenden verbleibenden<br />
bzw. beim Erhaltenden entstehenden<br />
Kommanditanteile je Einschiffsgesellschaft<br />
mindestens € 5.000 betragen<br />
und durch 1.000 teilbar sein.<br />
Die Übertragung einer von der Treuhänderin<br />
gehaltenen Kommanditeinlage<br />
ist nur zusammen mit der Übertragung<br />
der Rechte und Pflichten aus dem<br />
hierneben geschlossenen Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag und mit Zustimmung<br />
der Treuhandgesellschaft<br />
gemäß §9 Ziff. 1 dieses Vertrages möglich.<br />
Diese Zustimmung darf nicht ohne<br />
wichtigen Grund verweigert werden.<br />
Da es sich bei einer Schiffsbeteiligung<br />
Überblick über das BETEILIGUNGSANGEBOT<br />
Schiffsname<br />
Schiffstyp<br />
Baujahr<br />
Tragfähigkeit<br />
Containerstellplatzkapazität<br />
Containerstellplatzkapazität 14 t-homogen<br />
(Geplante) Übernahme<br />
Bauwerft<br />
Baupreis<br />
Vertragsreeder<br />
Charterer/Poolbeschäftigung<br />
Festcharterlaufzeit<br />
Nettocharterrate<br />
während Festcharterlaufzeit<br />
Prognostizierte Nettocharterrate bzw.<br />
Poolerlöse nach Festcharterlaufzeit<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Prognostizierte Zinsen für das<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
MS „O.M. Aestatis“<br />
Containerschiff<br />
Dezember 2006<br />
8.200 tdw<br />
704 TEU<br />
413 TEU<br />
18.12.2006<br />
Yangfan Ship Group Co.,<br />
Ltd., Zhoushan, China<br />
US-$ 9.100.000<br />
+ € 6.250.000<br />
Reederei O. Marten<br />
GmbH&Co. KG,<br />
Groß Wittensee<br />
CMA CGM, Frankreich<br />
Nach Andienung in<br />
eine Kurzfristbeschäftigung<br />
im Jahr 2006 ab<br />
07.04.2007 für 6 Monate<br />
+21/–15 Tage<br />
US-$ 8.096,25 p.d.<br />
US-$ 9.000 pro Tag für<br />
2007, US-$ 9.400 pro Tag<br />
ab 2008<br />
€ 9.000.000<br />
5,5% p.a. bis 2009,<br />
6,0% p.a. ab 2010
MS „K-WATER“<br />
um eine Beteiligung handelt, für die ein<br />
geregelter öffentlicher Markt nicht existiert,<br />
und da die Preise für die Anteile<br />
nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />
Kaufpreises festgeschrieben sind, sondern<br />
sich deren Wert je nach Erfolg der<br />
Containerschiff<br />
April 2007<br />
8.200 tdw<br />
704 TEU<br />
413 TEU<br />
12.04.2007<br />
Yangfan Ship Group Co.,<br />
Ltd., Zhoushan, China<br />
US-$ 9.100.000<br />
+ € 6.250.000<br />
K&K Schiffahrts<br />
GmbH&Co. KG,<br />
Hamburg<br />
MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.,<br />
Marshall Islands<br />
Nach mehreren Kurzfristbeschäftigungen<br />
ab<br />
11.07.2007 für 7 Monate<br />
(+30 Tage), Option für<br />
weitere 7 Monate<br />
(+30 Tage)<br />
US-$ 9.047,50 p.d.,<br />
Optionsrate ca.<br />
US-$ 9.601 p.d.<br />
€ 7.450 pro Tag<br />
€ 9.000.000<br />
5,5% p.a. bis 2009,<br />
6,0% p.a. ab 2010<br />
MS „Hoheriff“<br />
Containerschiff<br />
Juli 2007<br />
11.500 tdw<br />
957 TEU<br />
604 TEU<br />
03.07.2007<br />
Yangfan Ship Group Co.,<br />
Ltd., Zhoushan, China<br />
US-$ 12.150.000<br />
+ € 8.150.000<br />
Reederei Rass<br />
GmbH&Co. KG,<br />
Bramstedt<br />
GB Shipping&Chartering<br />
900-TEU-Pool<br />
Unbefristete Poolmitgliedschaft<br />
ab Übernahme des<br />
Schiffes<br />
Unbefristete Poolmitgliedschaft<br />
ab Übernahme des<br />
Schiffes<br />
US-$ 10.900 pro Tag für<br />
2007, US-$ 11.600 pro Tag<br />
ab 2008, US-$ 11.800 pro<br />
Tag ab 2009, US-$ 12.000<br />
pro Tag ab 2010<br />
US-$ 14.000.000<br />
6,0% p.a. bis 2010,<br />
6,25% p.a. ab 2011<br />
Beteiligungsgesellschaft sowie nach<br />
Angebot und Nachfrage auf dem Sekundärmarkt<br />
entwickelt, ist die freie<br />
Handelbarkeit der Vermögensanlagen<br />
eingeschränkt. Diesbezüglich wird auf<br />
die Ausführungen zur Fungibilität der<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Mehrzweckfrachtschiff<br />
November 2008 (geplant)<br />
12.000 tdw<br />
724 TEU<br />
480 TEU<br />
15.11.2008 (geplant)<br />
Jiujiang Tongfang<br />
Jiangxin Shipbuilding Co.,<br />
Ltd., China<br />
US-$ 22.500.000<br />
Reederei Eugen Friederich<br />
GmbH&Co. KG,<br />
Bremen<br />
Safmarine Container Lines<br />
NV, Antwerpen<br />
60 Monate +3x12 Monate<br />
Option seitens des Charterers<br />
US-$ 10.492,19 p.d.<br />
für 84 Monate (davon<br />
24 Monate Option seitens<br />
des Charterers),<br />
US-$ 11.356,25 p.d. für<br />
12 Monate (Option seitens<br />
des Charterers)<br />
US-$ 12.500 pro Tag<br />
US-$ 12.000.000<br />
6,0% p.a. bis 2010,<br />
6,25% p.a. ab 2011<br />
Anteile auf Seite 17 und 23 verwiesen.<br />
Eine Kündigung des Kommanditanteils<br />
durch den Investor ist erstmals zum<br />
31.12.2023 möglich.<br />
MS „SENTA FRIEDERICH”<br />
Mehrzweckfrachtschiff<br />
Januar 2009 (geplant)<br />
12.000 tdw<br />
724 TEU<br />
480 TEU<br />
15.01.2009 (geplant)<br />
Jiujiang Tongfang<br />
Jiangxin Shipbuilding Co.,<br />
Ltd., China<br />
US-$ 22.500.000<br />
Reederei Eugen Friederich<br />
GmbH&Co. KG,<br />
Bremen<br />
Safmarine Container Lines<br />
NV, Antwerpen<br />
60 Monate +3x12 Monate<br />
Option seitens des Charterers<br />
US-$ 10.492,19 p.d.<br />
für 84 Monate (davon<br />
24 Monate Option seitens<br />
des Charterers),<br />
US-$ 11.356,25 p.d. für<br />
12 Monate (Option seitens<br />
des Charterers)<br />
US-$ 12.500 pro Tag<br />
US-$ 12.000.000<br />
6,0% p.a. bis 2010,<br />
6,25% p.a. ab 2011<br />
G0502<br />
13
Das folgende<br />
3 Kapitel<br />
zeigt die allgemeinen<br />
und speziellen Risiken einer<br />
Schiffsbeteiligung auf.<br />
3. R<strong>IS</strong>IKEN<br />
15
16<br />
1 Allgemein<br />
3.<br />
Die Prognosen in diesem Prospekt sind<br />
keine Zukunftsvoraussagen, sondern<br />
Schätzungen zukünftiger Entwicklungen<br />
auf der Basis aktueller Erwartungen.<br />
Die angebotene Beteiligung beinhaltet<br />
jedoch – wie jede Schiffsbeteiligung –<br />
unternehmerische Risiken durch Veränderungen<br />
des Umfelds: Insbesondere<br />
die wirtschaftliche Entwicklung, der<br />
Frachtmarkt, die Betriebskosten, die<br />
Wechselkurs- und die Zinsschwankungen<br />
beeinflussen das Ergebnis der Beteiligung.<br />
Kommt es bei einem oder<br />
mehreren dieser Faktoren zu einer ungünstigen<br />
Entwicklung, ist ein Totalverlust<br />
der Einlage möglich. Eine Gewährleistung<br />
für das Angebot der Vermögensanlage,<br />
für eine Verzinsung oder<br />
Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
durch eine juristische Person oder Gesellschaft<br />
wurde nicht übernommen.<br />
2 Spezielle Risiken<br />
3.<br />
Folgende Übersicht stellt die wesentlichen<br />
mit einer Beteiligung an der<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG verbundenen Risiken<br />
dar. Dabei können Risiken des<br />
Betriebs der Einschiffsgesellschaften<br />
auf den Dachfonds durchgreifen.<br />
Spezielle R<strong>IS</strong>IKEN<br />
Persönliche Anteilsfinanzierung<br />
Ein zur Finanzierung der Einlage aufgenommenes<br />
Darlehen kann aufgrund<br />
von finanziellen Engpässen auf Ebene<br />
des Gesellschafters nicht zurückgezahlt<br />
werden. Der Kapitalgeber verwertet<br />
gegebene Sicherheiten (ggf.<br />
auch die individuelle Beteiligung an<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG). Der Totalverlust<br />
der Einlage tritt ein. Der Kapitalgeber<br />
verlangt als Ausgleich für die<br />
verlorene, als Sicherheit an ihn abgetretene<br />
Beteiligung neue Sicherheiten.<br />
Haftung<br />
Gemäß §171 Abs. 1 HGB haftet ein<br />
Kommanditist den Gläubigern der Gesellschaft<br />
bis zur Höhe seiner Einlagen<br />
unmittelbar; die Haftung ist ausgeschlossen,<br />
soweit die Einlagen geleistet<br />
sind. Soweit ein Kommanditist Gewinnanteile<br />
entnimmt, während sein<br />
Kapitalanteil (z.B. durch handelsrechtliche<br />
Verluste oder frühere Entnahmen)<br />
unter den Betrag der geleisteten jeweiligen<br />
Einlage herabgemindert ist,<br />
oder soweit durch die Entnahme der<br />
Kapitalanteil unter den bezeichneten<br />
Betrag herabgemindert wird, lebt die<br />
Haftung bei dieser Beteiligung in entsprechender<br />
Höhe wieder auf (§172<br />
Abs. 4 HGB) und sind ggf. erhaltene<br />
Auszahlungen wieder zurückzuzahlen.<br />
Es besteht außerdem das Risiko, das<br />
die begrenzte Kommanditistenhaftung<br />
bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland<br />
nicht anerkannt wird.<br />
Mehrheitsbeschluss<br />
Da gewisse Entscheidungen eine Abstimmung<br />
unter den Investoren erfordern,<br />
können für den Investor, welcher<br />
sich in der Minderheitsposition befindet,<br />
wirtschaftliche und steuerliche<br />
Nachteile eintreten.<br />
Übergabe der Schiffe<br />
Bei Übergabe der Schiffe liegen versteckte<br />
Mängel vor, die den Wert der<br />
Schiffe negativ beeinflussen. Die<br />
noch nicht abgelieferten Schiffe MS<br />
„SARAH FRIEDERICH“ und MS<br />
„SENTA FRIEDERICH“ könnten verspätet<br />
oder nicht abgeliefert werden,<br />
wodurch die Erstcharter nicht angetreten<br />
werden könnte oder die Finanzierungen<br />
neu verhandelt werden<br />
müssten.<br />
Charterraten/Poolerlöse<br />
Während und nach Ablauf der jeweiligen<br />
Festchartervereinbarung sind z.B.<br />
durch Ausfall des jeweiligen Charterers<br />
oder aufgrund marktbedingt gesunkener<br />
Frachtraten niedrigere Charterraten<br />
möglich. Darüber hinaus besteht<br />
das Risiko der Nichtzahlung vereinbarter<br />
Charterraten. Bei einem Einnahmepool<br />
(MS „Hoheriff“) bestehen<br />
diese Risiken für jeden Poolpartner,<br />
so dass auch bei einem hohen Charterabschluss<br />
für das jeweilige Schiff die<br />
Nettopoolerlöse für das MS „Hoheriff“<br />
unter den prognostizierten Wert sinken<br />
können. Eine Verringerung der<br />
Charter- bzw. Pooleinnahmen könnte<br />
zur Folge haben, dass Tilgungen und<br />
Auszahlungen in den betroffenen Einschiffsgesellschaften<br />
nicht planmäßig<br />
oder nicht in vorgesehener Höhe getätigt<br />
werden können; somit könnten<br />
sich auch die Einnahmen des Dachfonds<br />
verringern. Im Zuge einer besonders<br />
kritischen Entwicklung ist eine<br />
Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit<br />
der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
möglich. Auch dies könnte zu<br />
geringeren Auszahlungen des Dachfonds<br />
an die Investoren sowie deren<br />
Ausfall führen. Für die Schiffe MS<br />
„O.M. Aestatis” und MS „K-WATER”<br />
liegen kurzfristige Beschäftigungen<br />
von sechs bzw. sieben Monaten vor.<br />
Das MS „Hoheriff” tritt ab Ablieferung<br />
eine Poolbeschäftigung an. Die<br />
Schiffe MS „SENTA FRIEDERICH”<br />
und MS „SARAH FRIEDERICH” sind<br />
ab Ablieferung für fünf Jahre fest verchartert.<br />
Kürzere Beschäftigungslaufzeiten<br />
führen naturgemäß zu einer<br />
höheren Ungenauigkeit hinsichtlich<br />
der Planungssicherheit.
Zinsentwicklung<br />
Höhere Zinsaufwendungen als prognostiziert<br />
verschlechtern die Ertragslage<br />
der Gesellschaften und gefährden<br />
damit die planmäßigen Auszahlungen<br />
der Einschiffsgesellschaften<br />
an den Dachfonds.<br />
Wechselkurse<br />
Ein Großteil der Investitionen der Einschiffsgesellschaften<br />
sowie der Kalkulation<br />
der Verkaufserlöse erfolgt auf<br />
US-Dollar-Basis, ebenso wie der Abschluss<br />
von Charter- und Darlehensverträgen<br />
oder anderen Rechtsgeschäften<br />
in US-Dollar erfolgen kann.<br />
Daneben besteht die Möglichkeit, Teile<br />
der jeweiligen Schiffshypothekendarlehen<br />
der Einschiffsgesellschaften<br />
in andere Währungen, wie z.B. japanische<br />
Yen oder Schweizer Franken, zu<br />
konvertieren. Je nach Entwicklung<br />
der Wechselkurse besteht das Risiko<br />
der Verschlechterung der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften,<br />
was zu einer Verringerung/<br />
einem Ausfall der Auszahlung in diesen<br />
Einschiffsgesellschaften führen<br />
könnte. Dieses Risiko besteht insbesondere<br />
dadurch, dass durch laufende<br />
Valutastellungen neue Sicherheiten/sofortige<br />
Rückkonvertierungen<br />
der jeweiligen Fremdwährungsbeträge<br />
erforderlich sein können.<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
Es besteht das Risiko der Überschreitung<br />
der kalkulierten Kosten z.B. aufgrund<br />
von Preissteigerungen oder notwendigen<br />
außerplanmäßigen Reparaturmaßnahmen.<br />
Steigen die Kosten<br />
über das geplante Niveau, wirkt sich<br />
dies negativ auf das Betriebsergebnis<br />
aus. Im Zuge einer besonders kritischen<br />
Entwicklung ist eine Überschuldung<br />
der Gesellschaften möglich. Die<br />
kalkulierten Personalkosten basieren<br />
maßgeblich auf der Erteilung der alle<br />
zwei Jahre zu erneuernden Genehmigung<br />
nach §7 Flaggenrechtsgesetz<br />
zur Führung einer ausländischen Flag-<br />
ge (Zweitregister). Sollte der Einsatz<br />
unter deutscher Flagge erforderlich<br />
sein, so könnten sich die Schiffsbetriebskosten<br />
erhöhen.<br />
Versicherungen<br />
Nicht alle denkbaren Risiken sind versicherbar,<br />
deshalb ist ein Totalverlust<br />
möglich. Prämien können höher als<br />
angenommen ausfallen und ein versichertes<br />
Risiko könnte nicht durch<br />
die Versicherung reguliert werden.<br />
Auszahlungen an Investoren<br />
Ein gesetzlicher oder vertraglicher<br />
Anspruch auf Auszahlungen an die<br />
Investoren besteht ohne einen entsprechenden<br />
Gesellschafterbeschluss<br />
nicht. Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung<br />
schlechter als erwartet, sinken<br />
die Auszahlungsbeträge unter die<br />
prospektierten Werte oder entfallen<br />
gänzlich.<br />
Verkauf<br />
Der Verkaufspreis der Schiffe am Ende<br />
des Planungshorizontes ist nicht vorhersehbar,<br />
da er wesentlich von der<br />
Marktlage und dem Zustand der Schiffe<br />
abhängt. Die ursprünglichen Kaufpreise<br />
der Schiffe bieten dabei nur<br />
eine beschränkte Prognosebasis. Korrelieren<br />
negative Werte aller Parameter,<br />
kann der jeweilige Verkaufserlös<br />
in Euro wesentlich geringer ausfallen<br />
als prospektiert, was zu niedrigeren<br />
Schlusszahlungen oder sogar zu deren<br />
Ausfall führen kann.<br />
Daneben können bei einem Verkauf<br />
während ggf. bestehender ZinsfestschreibungsperiodenVorfälligkeitsentschädigungen<br />
anfallen.<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Es besteht das Risiko von Änderungen<br />
der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
und deren Auslegung, insbesondere<br />
hinsichtlich der Tonnagesteuer.<br />
3. R<strong>IS</strong>IKEN<br />
Fungibilität der Anteile<br />
Bei den angebotenen Anteilen handelt<br />
es sich um eine Beteiligung, für<br />
die ein geregelter öffentlicher Markt<br />
nicht existiert. Die Preise für Anteile<br />
sind nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />
Kaufpreises festgeschrieben,<br />
denn der Wert der Anteile entwickelt<br />
sich je nach Erfolg der Beteiligungsgesellschaften<br />
sowie Angebot und<br />
Nachfrage auf dem Sekundärmarkt.<br />
Bei vorzeitigem Verkaufswunsch kann<br />
der Nachweis von Kaufinteressenten<br />
nicht gewährleistet werden. Die Investition<br />
ist nicht empfehlenswert für Personen,<br />
die darauf angewiesen sind,<br />
sich kurzfristig von ihren Beteiligungen<br />
trennen zu können. Mögliche Vermittlungskosten<br />
mindern den Verkaufserlös.<br />
Finanzierung<br />
Die Gesamtinvestition der Einschiffsgesellschaften<br />
ist zu ca. 50% fremdfinanziert.<br />
Damit wirken sich Abweichungen<br />
von den prospektierten Einnahmen<br />
und Ausgaben stärker auf die<br />
Eigenkapitalrentabilität aus als bei<br />
einer geringeren Fremdfinanzierungsquote.<br />
Es besteht die Gefahr, dass zugesagte,<br />
aber noch nicht ausgezahlte<br />
Fremdfinanzierungsmittel aufgrund<br />
von Marktveränderungen nicht valutiert<br />
werden. Sollten Darlehen nicht<br />
bedient werden, kann das Kreditinstitut<br />
bestehende Sicherheiten verwerten.<br />
Weiterhin besteht das Risiko der<br />
Nichtplatzierung des Eigenkapitals<br />
durch (teilweisen) Ausfall des Platzierungsgaranten.<br />
Bei nicht planmäßiger<br />
Platzierung und Einzahlung des Eigenkapitals<br />
besteht das Risiko erhöhter<br />
Zinsen durch Verlängerung der<br />
Zwischenfinanzierung sowie der Verwertung<br />
von Sicherheiten seitens der<br />
Bank bei Verweigerung der Verlängerung.<br />
Die Zwischenfinanzierungen laufen<br />
teilweise ab Ende 2007 aus. Bei<br />
drei Einschiffsgesellschaften wurden<br />
für die Schiffshypothekendarlehen<br />
Sondertilgungen unmittelbar bzw.<br />
17
18<br />
Spezielle R<strong>IS</strong>IKEN<br />
kurz nach Valutierung der Endfinanzierung kalkuliert. Es besteht das Risiko,<br />
dass diese aufgrund nicht planmäßiger Eigenkapitaleinzahlung nicht geleistet<br />
werden können, was zu höheren Zinsen und ggf. schlechteren Tilgungsbedingungen<br />
für die Darlehen führen könnte. Für zwei Einschiffsgesellschaften<br />
liegen noch keine verbindlichen Zusagen seitens der Bank für den kalkulierten<br />
Betriebsmittelkredit vor. Es besteht das Risiko, dass diese Finanzierungsmittel<br />
nicht bzw. nicht mit den geplanten Konditionen realisiert<br />
werden können, was zu einer Verringerung/einem Ausfall der Auszahlung<br />
in diesen Einschiffsgesellschaften führen könnte.<br />
Rückabwicklung<br />
Bei Nichtplatzierung des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft, verbunden<br />
mit dem (teilweisen) Ausfall des Platzierungsgaranten, besteht<br />
das Risiko der Rückabwicklung der Vermögensanlage. Ein Anspruch auf<br />
Rückzahlung des eingezahlten Kapitals zzgl. Agio oder auf Erstattung weiterer<br />
Kosten des Investors besteht dabei nicht.<br />
Maximales Risiko/Totalverlustrisiko<br />
Kommt es bei einem oder mehreren der oben genannten Faktoren zu einer<br />
ungünstigen Entwicklung, so ist ein Totalverlust der Einlagen inklusive<br />
Agio möglich. Zusätzlich hat der Investor Steuerzahlungen sowie Kapitaldienste<br />
für eine gegebenenfalls aufgenommene Anteilsfinanzierung zu<br />
tragen.<br />
Neben den hier genannten Risiken sind dem Anbieter keine weiteren<br />
wesentlichen Risiken bekannt.
Klassifizierung der Risiken<br />
Die folgende Übersicht stellt die Untergliederung<br />
der vorgenannten wesentlichen<br />
Risiken nach dem Grad ihrer<br />
möglichen Auswirkung übersichtlich<br />
dar.<br />
So wird unterschieden in:<br />
prognosegefährdende Risiken<br />
(Risiken, die lediglich zu einer<br />
schwächeren Prognose führen<br />
können);<br />
anlagegefährdende Risiken (Risiken,<br />
die entweder die Anlageobjekte<br />
oder die gesamte Vermögenslage<br />
gefährden und damit zu<br />
einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der gesamten Zeichnungssumme<br />
führen können) und<br />
R<strong>IS</strong>IKOKLASSIFIZIERUNG<br />
Risiko<br />
Mehrheitsbeschluss<br />
Zinsentwicklung<br />
Charterraten/Poolerlöse<br />
Wechselkurse<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
Auszahlungen an Anleger<br />
Verkauf<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Übergabe der Schiffe<br />
Versicherungen<br />
Finanzierung<br />
Rückabwicklung<br />
Persönliche Anteilsfinanzierung<br />
Haftung<br />
Fungibilität der Anteile<br />
Maximales Risiko/Totalverlustrisiko<br />
darüberhinausgehende anlegergefährdende<br />
Risiken (Risiken, die<br />
nicht nur zu einem Verlust der<br />
gesamten Zeichnungssumme<br />
führen können, sondern auch das<br />
weitere Vermögen des Anlegers<br />
gefährden).<br />
Die Risikokategorien bauen hinsichtlich<br />
ihrer Auswirkungen aufeinander<br />
auf. So erfüllen anlagegefährdende Risiken<br />
auch die Kategorie „prognosegefährdend“<br />
sowie anlegergefährdende<br />
Risiken die Kategorien „prognosegefährdend“<br />
und „anlagegefährdend“.<br />
Je nach Grad der Ausprägung (Dauer,<br />
Stärke der negativen Entwicklung) können<br />
die prognosegefährdenden Risiken<br />
auch anlagegefährdend wirken.<br />
Prognosegefährdend<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Anlagegefährdend<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Anlegergefährdend<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
G0604<br />
3. R<strong>IS</strong>IKEN<br />
19
20<br />
4<br />
Eine Schiffsbeteiligung<br />
ist eine unternehme-<br />
rische Investition, die um-<br />
fangreiche Chancen bietet.
4. CHANCEN<br />
21
22<br />
4. CHANCEN<br />
1 Allgemein<br />
4.<br />
Im Fall einer günstigeren wirtschaftlichen<br />
Entwicklung bieten sich unternehmerische<br />
Chancen, höhere als die<br />
prognostizierten Ergebnisse zu realisieren.<br />
2 Spezielle Chancen<br />
4.<br />
Folgende Übersicht stellt die der Beteiligung<br />
zugrunde liegenden Chancen dar.<br />
Spezielle CHANCEN<br />
Übergabe der Schiffe<br />
Charterraten/Poolerlöse<br />
Zinsentwicklung<br />
Wechselkurse<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
Versicherungen<br />
Auszahlungen an Investoren<br />
Verkauf<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Fungibilität der Anteile<br />
Finanzierung
Chancen<br />
Die Übergabe der Schiffe erfolgt ohne offensichtliche Mängel.<br />
Nach Ablauf der Festchartervereinbarungen sind höhere<br />
als die angenommenen Charterraten bzw. Poolerlöse möglich.<br />
Niedrigere Zinsaufwendungen als die prognostizierten verbessern<br />
die Ertragslage der Gesellschaften.<br />
Ein Großteil der Fondskalkulation wurde in anderen Währungen<br />
als dem Euro (wie z.B. US-Dollar) erstellt. Nachhaltig<br />
günstige Wechselkurse in der Betriebsphase können<br />
die Liquiditätslage verbessern. Diese Mittel können dann<br />
für Auszahlungen und/oder Sondertilgungen verwendet<br />
werden.<br />
Es besteht die Chance der Unterschreitung der kalkulierten<br />
Kosten.<br />
Versicherungsprämien können geringer als kalkuliert ausfallen<br />
und wirken damit kostenentlastend.<br />
Kommt es zu einer positiveren als der unterstellten Entwicklung,<br />
sind aufgrund des besseren Betriebsergebnisses<br />
höhere Auszahlungen und/oder Tilgungen als geplant<br />
möglich.<br />
Höhere als die kalkulierten Veräußerungserlöse erhöhen<br />
die Schlussauszahlung.<br />
Eine Senkung der Steuersätze wirkt sich positiv auf die<br />
Einkünfte nach Steuern der Beteiligten aus.<br />
Fondsanteile sind in der Regel übertragbar.<br />
Im Falle des Ausfalls eines oder mehrerer Kreditinstitute<br />
stehen andere Banken mit besseren Konditionen zur Verfügung.<br />
Anmerkungen<br />
Die Schiffe wurden bzw. werden auf erfahrenen Werften unter Aufsicht<br />
der Klassifikationsgesellschaft und der Bauinspektion gebaut.<br />
Für die Schiffe MS „O.M. Aestatis“ und MS „K-WATER“ wurden Festchartervereinbarungen<br />
mit Laufzeiten unter einem Jahr abgeschlossen,<br />
um an kurzfristig möglichen Ratensteigerungen partizipieren zu<br />
können. Das MS „Hoheriff“ ist ab Ablieferung Mitglied im GB Shipping&Chartering<br />
900-TEU-Pool. Für die beiden Schwesterschiffe<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“ wurden<br />
Festcharterverträge mit einer Laufzeit von 60 Monaten (Nettocharterrate<br />
US-$ 10.492,19 pro Tag) zzgl. dreier Optionen mit einer Dauer<br />
von je zwölf Monaten seitens des Charterers abgeschlossen (Nettocharterraten<br />
US-$ 10.492,19/US-$ 10.492,19/US-$ 11.356,25 pro Tag).<br />
Variable Zinsvereinbarungen sichern immer den aktuellen Marktzins<br />
und ermöglichen vorzeitige Tilgungen.<br />
Die Gesellschaft wird ein aktives Währungsmanagement betreiben.<br />
Hierbei wird sie durch die Ownership Treuhand GmbH unterstützt.<br />
Die Schiffsbetriebskosten werden in den jeweiligen Kalkulationen für<br />
das MS „O.M. Aestatis“ ab dem Jahr 2008, für das MS „K-WATER“<br />
und das MS „Hoheriff“ ab dem Jahr 2009 und für das MS „SARAH<br />
FRIEDERICH“ und das MS „SENTA FRIEDERICH“ ab dem Jahr 2010<br />
um jeweils 2,5% p.a. gesteigert.<br />
Es wurden bzw. werden branchenübliche Versicherungen (mindestens<br />
Kasko-, Haftpflicht- und Frachtausfallversicherungen [„loss of<br />
hire“]) bezüglich der operativen Tätigkeit der Einschiffsgesellschaften<br />
(Betrieb der Schiffe) zu branchenüblichen Bedingungen abgeschlossen.<br />
Die liquiden Überschüsse eines Wirtschaftsjahres stehen den Kommanditisten<br />
nach Abzug einer angemessenen Liquiditätsreserve als<br />
Auszahlungen zur Verfügung. Bei diesen Auszahlungen handelt es<br />
sich im steuerlichen Sinne um Entnahmen, daher sind diese nicht<br />
steuerpflichtig.<br />
Der Nettoveräußerungserlös der Schiffe ist jeweils mit 40% (MS<br />
„O.M. Aestatis“, MS „K-WATER“ und MS „Hoheriff“) bzw. mit 44%<br />
(MS „SARAH FRIEDERICH“und MS „SENTA FRIEDERICH“), bezogen<br />
auf den Kaufpreis zzgl. Nebenkosten, prognostiziert.<br />
Die Einschiffsgesellschaften nehmen das Recht auf Option zur<br />
Tonnagesteuer von Beginn an wahr.<br />
<strong>OwnerShip</strong> wird Investoren, die ihren Anteil vorzeitig veräußern wollen,<br />
bei der Vermittlung von Interessenten gern behilflich sein. Eine<br />
Garantie für den Erlös kann jedoch nicht abgegeben werden.<br />
Die Schiffsfinanzierungen sind von renommierten deutschen<br />
Geschäftsbanken ausgezahlt bzw. zugesagt worden.<br />
23
24<br />
5<br />
Die Ergebnisprognose<br />
stellt die wesentlichen<br />
Eckpunkte für den Investor<br />
dar.
5. DIE ERGEBN<strong>IS</strong>PROGNOSE FÜR DEN INVESTOR<br />
25
26<br />
5.<br />
Die Ergebnisprognose für den Investor<br />
Den Berechnungen liegt die Entwicklung<br />
der prognostizierten Charterraten<br />
zugrunde.<br />
Nach Andienung in eine Kurzfristbeschäftigung<br />
im Jahr 2006 für vier<br />
Monate (+/– 15 Tage) zu einer Rate von<br />
US-$ 8.250 pro Tag abzgl. 2,5% Kommission<br />
ist das MS „O.M. Aestatis“ ab<br />
07.04.2007 für sechs Monate (+21/<br />
–15 Tage) an CMA CGM, Marseille, fest<br />
verchartert. Die Bruttocharterrate für<br />
diesen Zeitraum beträgt US-$ 8.500 pro<br />
Einsatztag abzgl. 4,75% Kommission.<br />
Anschließend wird bis zum Ende des<br />
Jahres 2007 mit einer Nettocharterrate<br />
in Höhe von US-$9.000 pro Einsatztag<br />
sowie in den Folgejahren mit einer Net-<br />
ÜBERSICHT DER NETTOCHARTER/-POOLEINNAHMEN<br />
pro Tag (Jahresdurchschnittsraten) (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023 2<br />
MS<br />
„O.M. Aestatis”<br />
in € 1<br />
MS „K-WATER“<br />
tocharterrate in Höhe von durchgehend<br />
US-$ 9.400 pro Einsatztag kalkuliert.<br />
Nach Andienung in Kurzfristbeschäftigungen<br />
zwecks Überführung des MS<br />
„K-WATER“ in den europäischen Wirtschaftsraum<br />
ist das Schiff ab Juli 2007<br />
für mind. sieben/max. acht Monate an<br />
MCL <strong>Feeder</strong> Ltd. fest verchartert. Die<br />
Bruttocharterrate für diesen Zeitraum<br />
beträgt US-$ 9.400 pro Einsatztag abzgl.<br />
3,75% Kommission. Es besteht zusätzlich<br />
eine Option seitens des Charterers,<br />
das Schiff anschließend für den gleichen<br />
Zeitraum zu einer Charterrate in Höhe<br />
von US-$ 9.975 pro Einsatztag abzgl.<br />
3,75% Kommission weiterzubeschäftigen.<br />
In der Prognoserechnung wurde<br />
in € 1<br />
MS „Hoheriff“<br />
1 Werte, die in US-$ anfallen, wurden zum Kurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet. Vgl. im Einzelnen Kapitel 9.<br />
2 Darstellung erfolgt ohne Berücksichtigung von Rückstellungen für technisch bedingte Off-hire-Tage inkl. Werftliegezeiten für turnusgemäße Klassearbeiten sowie der möglichen Einsatztage im Jahr der Ablieferung.<br />
in € 1<br />
MS „SARAH<br />
FRIEDERICH“<br />
in € 1<br />
unterstellt, dass die Option nicht erklärt<br />
wird, und es wurde bis Ende 2008 mit<br />
einer Nettocharterrate in Höhe von<br />
US-$ 9.400 pro Einsatztag kalkuliert.<br />
Ab dem Jahr 2009 wurde durchgehend<br />
eine Nettocharterrate in Höhe von<br />
€ 7.450 pro Einsatztag prognostiziert.<br />
Das MS „Hoheriff“ ist Mitglied des GB<br />
Shipping&Chartering 900-TEU-Pools,<br />
in dem die Einnahmen der Mitglieder<br />
gepoolt werden. Ab Übernahme des<br />
Schiffes bis Ende 2007 wird eine Nettopoolrate<br />
von US-$ 10.900 pro Einsatztag<br />
als Einnahme für die Einschiffsgesellschaft<br />
unterstellt. Für das Jahr 2008 bzw.<br />
2009 werden Nettopoolerträge in Höhe<br />
von US-$ 11.600 bzw. US-$ 11.800 pro<br />
Einsatztag prognostiziert. Ab 2010 beträgt<br />
die kalkulierte Poolrate durchgehend<br />
US-$ 12.000 pro Tag.<br />
MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“<br />
in € 1<br />
Emission<br />
<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> in € 2<br />
6.374 6.047 8.385 20.806<br />
7.231 7.180 8.923 8.071 31.405<br />
7.231 7.450 9.077 8.071 8.071 39.900<br />
7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />
7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />
7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />
7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />
7.231 7.450 9.231 8.071 8.071 40.054<br />
7.231 7.450 9.231 8.148 8.071 40.131<br />
7.231 7.450 9.231 8.838 8.703 41.453<br />
7.231 7.450 9.231 9.615 9.571 43.098<br />
7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />
7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />
7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />
7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />
7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />
7.231 7.450 9.231 9.615 9.615 43.142<br />
G0524
Das MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />
das MS „SENTA FRIEDERICH“ sind<br />
ab Ablieferung jeweils für 60 Monate<br />
(+/– 60 Tage) zu einer Charterrate in<br />
Höhe von US-$ 10.625 pro Einsatztag<br />
abzgl. 1,25 % Kommission fest an<br />
Safmarine Container Lines verchartert.<br />
Es bestehen jeweils zusätzlich drei<br />
Optionen seitens des Charterers, das<br />
entsprechende Schiff anschließend<br />
für einen Zeitraum von jeweils zwölf<br />
Monaten zu Charterraten in Höhe von<br />
US-$ 10.625, US-$ 10.625 und<br />
US-$ 11.500 pro Einsatztag abzgl. 1,25%<br />
Kommission weiterzubeschäftigen. In<br />
der Prognoserechnung wurde unterstellt,<br />
dass die Optionen erklärt werden.<br />
ÜBERSICHT DER ECKDATEN für Investoren (PROGNOSE)<br />
5. DIE ERGEBN<strong>IS</strong>PROGNOSE FÜR DEN INVESTOR<br />
Im Anschluss wurde durchgehend<br />
eine Nettocharterrate in Höhe von<br />
US-$ 12.500 pro Einsatztag prognostiziert.<br />
Die folgende Übersicht stellt kumuliert<br />
die wesentlichen Eckpunkte der Beteiligung<br />
an dem Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&<br />
Co. KG für einen Investor mit einem<br />
Beitritt im Jahr 2007 dar und ist rechnerisch<br />
aus den in diesem Prospekt ab<br />
Seite 48 ff. und Seite 100 ff. dargestellten<br />
Prognoserechnungen abgeleitet.<br />
Die absoluten Werte für den Investor<br />
ergeben sich durch Bezugnahme der<br />
hier dargestellten prozentualen Werte<br />
auf die individuelle Beteiligungssumme<br />
am <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong>.<br />
Steuerzahlungen<br />
in % 1<br />
Jahr Auszah- davon aus davon aus KapitalGebundeErbschaftlungenEigenkapi- Gewinn flussnes Kapital steuerlichetalrückzah<br />
Werte<br />
in % lung in %<br />
in % in % in % in % 2<br />
Einzahlung<br />
der Beteiligungssumme<br />
in %<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023 5<br />
Gesamt<br />
–65,0 3 –0,02 0,0 0,0 0,0 –65,02 65,02 44<br />
–0,03 (7,0) 4,2 4 (7,0) 4,2 4 0,0 4,17 60,85 29<br />
–40,0 –0,05 7,0 4 7,0 4 0,0 –33,05 93,90 55<br />
–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 86,96 45<br />
–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 80,01 38<br />
–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 73,06 31<br />
–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 66,11 27<br />
–0,05 7,0 7,0 0,0 6,95 59,16 23<br />
–0,05 7,5 7,5 0,0 7,45 51,72 21<br />
–0,05 7,5 7,5 0,0 7,45 44,27 21<br />
–0,05 9,0 9,0 0,0 8,95 35,32 19<br />
–0,05 9,5 9,5 0,0 9,45 25,87 19<br />
–0,05 9,5 9,5 0,0 9,45 16,42 18<br />
–0,05 10,0 2,1 7,9 9,95 6,48 18<br />
–0,05 10,0 2,0 8,0 9,95 –3,47 18<br />
–0,05 10,0 1,6 8,4 9,95 –13,42 16<br />
–0,05 89,2 9,3 79,9 89,15 –102,57 –<br />
–105,0 –0,83 208,4 104,2 104,2 102,57<br />
1 Unterstellt wird ein Steuersatz von 42% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag.<br />
2 Dargestellt wird der erbschaft- und schenkungsteuerliche Wert bei Vollplatzierung im Jahr 2007 zum jeweiligen 31.12. des Jahres unter Berücksichtigung einer direkten Eintragung in das Handelsregister (siehe auch Seite 74 f.).<br />
3 Inklusive 5% Agio.<br />
4 Im Jahr 2008 und 2009 wird eine Auszahlung von 7% p.a., bezogen auf Einzahlungshöhe und -zeitpunkt, unterstellt. Dabei wird angenommen, dass das Emissionskapital<br />
zu 60% zzgl. Agio zum 01.01.2008 und zu 40% zum 01.01.2009 eingezahlt ist. Spätere Einzahlungen reduzieren die Auszahlungen an die jeweiligen Investoren.<br />
5 Inklusive Verkauf der Schiffe und Liquidation der Gesellschaften.<br />
G0525<br />
27
28<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE
Bei einer Schiffsbeteiligung gibt es viele Partner.<br />
Von der Definition der Anforderungen über die<br />
Konstruktion, den Bau eines Schiffes bis zur Bereede-<br />
rung und zum Chartering sind viele Gewerke<br />
und Dienstleistungen für die Erschaffung sowie den<br />
reibungslosen Betrieb eines Schiffes notwendig.<br />
6<br />
29
30<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN<br />
UND BETEILIGTE<br />
1 Schiffe als<br />
6. unternehmerische<br />
Beteiligung<br />
Um eine Investitionsalternative umfassend<br />
zu prüfen, ist nicht allein die erwartete<br />
Rendite ausschlaggebend. Darüber<br />
hinaus gibt es weitere Faktoren,<br />
die in die Gesamtbeurteilung einfließen<br />
sollten.<br />
Nebenstehende Übersicht verdeutlicht<br />
die Merkmale von Schiffsbeteiligungen<br />
hinsichtlich ausgewählter Entscheidungsparameter.<br />
Schiffe als unternehmerische BETEILIGUNG<br />
Schiffe als unternehmerische Beteiligung lassen sich durch folgende Merkmale<br />
charakterisieren:<br />
Sachwert<br />
Im Gegensatz zu Aktien, Renten oder Investmentfonds unterliegen Schiffsbeteiligungen<br />
keinen täglichen Kursschwankungen. Im Vergleich zu Renten oder<br />
immateriellen Wirtschaftsgütern stellt ein Schiff einen realen Sachwert dar.<br />
Liquidität<br />
Dem Bedürfnis des Investors nach Liquidität wird durch die beabsichtigten<br />
regelmäßigen Barauszahlungen Rechnung getragen.<br />
Rendite<br />
Die Globalisierung der Märkte schreitet immer weiter voran. Dies gilt auch für<br />
die Produktionslogistik: Arbeitsteilung ist heute durch den Einsatz schneller<br />
Seeschiffe nicht länger an geografische Grenzen gebunden. Zusammen führt<br />
dies zu einem Nachfrageboom auf den Weltmeeren: 95% aller interkontinental<br />
transportierten Waren und Güter werden auf dem Seeweg transportiert.<br />
Die weltweit vorhandene Schiffstonnage reicht jedoch nicht aus, um die erwarteten<br />
Steigerungen des Ladungsaufkommens zu befriedigen. Alte Schiffe<br />
werden aus wirtschaftlichen Gründen in naher Zukunft verschrottet. Eine<br />
größere Nachfrage nach Schiffen ist die Folge. Die internationalen Werftkapazitäten<br />
sind darüber hinaus in erheblichem Umfang ausgelastet. Aus den<br />
genannten Gründen sollte eine angemessene Rendite erzielbar sein.<br />
Steuer<br />
Nach steuerlichen Kriterien ist eine Schiffsbeteiligung als Kapitalanlage ein sinnvolles<br />
Investment. Nahezu steuerfreie Auszahlungen durch sofortige Option<br />
zur Tonnagesteuer führen zu einer attraktiven Verzinsung nach Steuern.<br />
Die Investition in eine Schiffsbeteiligung ist für den Investor somit eine unternehmerische<br />
Beteiligung mit den auf Seite 16 ff. und den auf Seite 22 f. aufgeführten<br />
Aspekten.
2 Investitionsvorteile<br />
6.<br />
Moderne, flexible Schiffe für den weltweiten Einsatz<br />
Die Schiffe sind flexibel einsetzbar und dadurch von konjunkturellen Schwankungen<br />
einzelner Marktregionen weniger betroffen.<br />
Sicherheit durch Festcharter bzw. Einnahmepoolung<br />
Alle Schiffe sind zum Prospektdatum verchartert. Diese Beschäftigungen haben<br />
Laufzeiten von bis zu fünf Jahren, ggf. zzgl. Optionsjahren. Das MS „Hoheriff“ ist<br />
Mitglied des GB Shipping&Chartering 900 TEU-Einnahmenpool. Dadurch besteht<br />
eine Einnahmensicherheit und somit eine feste Planungsgrundlage für den ersten<br />
Zeitraum.<br />
Einnahmensicherheit durch Risikoverteilung<br />
Durch den Zusammenschluss von fünf Schiffen werden die Einzelrisiken durch<br />
die Investition reduziert.<br />
Hoher Substanzwert<br />
Die Beteiligungen des Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften haben einen hohen<br />
Substanzwert zwischen 89% und 91%.<br />
Hohes Eigenengagement der Reeder<br />
Das Investoren-, Initiatoren- und Reedereikapital bei den Einschiffsgesellschaften<br />
beträgt zusammen T€ 47.575. Davon übernimmt der Vertragsreeder oder übernehmen<br />
diesem nahestehende juristische oder natürliche Personen T€ 1.350,<br />
entsprechend etwa 2,8%, bezogen auf das gesamte Eigenkapital. Damit besteht<br />
ein besonderer Anreiz zur gewinnorientierten Bewirtschaftung des Schiffes. Eine<br />
gute Pflege und Wartung führen in der Regel zu einer höheren Werterhaltung.<br />
Weitgehend steuerfreie Auszahlungen<br />
Die sofortige Option zur Tonnagesteuer bedeutet für die Auszahlungen der Einschiffsgesellschaften<br />
eine weitgehende Steuerfreiheit. Die Beteiligungssumme an dem<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG wird lediglich mit ca.<br />
0,116% p.a. auf Basis der Tonnagesteuergewinne aller fünf Schiffe besteuert. Es<br />
sind Auszahlungen exklusive Veräußerungserlösen von 7% p.a. für das Jahr 2008<br />
(taggenaue Berechnung), anteilig bezogen auf Einzahlungshöhe (ohne Agio) und<br />
-zeitpunkt, bis auf 13,5% p.a. im Jahr 2023 steigend, bezogen auf das Kommanditkapital<br />
des Investors, vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die Auszahlungen an die Investoren<br />
halbjährlich vorzunehmen. Der Verkauf der Schiffe ist für das Jahr 2023<br />
geplant.<br />
Veräußerungszeitpunkt<br />
Es sind frühere als die prospektierten Veräußerungszeitpunkte der Schiffe möglich.<br />
Dies führt zu einem schnelleren Kapitalrückfluss an die Investoren.<br />
31
32<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />
3 Die Schiffe<br />
6.<br />
Die zwei neuen, sehr leistungsfähigen<br />
Containerschiffe MS „O.M. Aestatis“<br />
und MS „K-WATER“ wurden in China<br />
gebaut. Sie können 704 TEU laden. Bei<br />
homogener Beladung mit 14 Tonnen pro<br />
TEU beträgt die Ladekapazität 413 TEU.<br />
Auf 116 Stellplätzen sind Kühlcontaineranschlüsse<br />
vorhanden. Zur Verbesserung<br />
der Manövriereigenschaften sind<br />
die Schiffe mit leistungsfähigen Bugstrahlrudern<br />
(410 KW) ausgestattet. Die<br />
starken MaK-7M43-Hauptmaschinen<br />
verleihen den Schiffen eine Geschwindigkeit<br />
von ca. 17 kn.<br />
Das Containerschiff MS „Hoheriff“ wurde<br />
in China gebaut und kann 957 TEU<br />
laden. Bei homogener Beladung mit 14<br />
Tonnen pro TEU beträgt die max. Ladekapazität<br />
604 TEU. Es sind 328 Kühlcontaineranschlüsse<br />
auf dem Schiff<br />
vorhanden. Die Leistungsfähigkeit des<br />
MS „Hoheriff“ wird unterstützt durch die<br />
beiden 500 kW und 300 kW starken Bugstrahlruder<br />
sowie die MAN-8L-48/60-B-<br />
Hauptmaschine. Dies erlaubt dem Schiff<br />
eine Geschwindigkeit von 18,1 kn.<br />
Die beiden Mehrzweckfrachter MS<br />
„SARAH FRIEDERICH“ und MS „SEN-<br />
TA FRIEDERICH“ werden ebenfalls in<br />
China gebaut und können 724 TEU<br />
laden. Bei homogener Beladung mit 14<br />
Tonnen pro TEU beträgt die Ladekapazität<br />
480 TEU. Die Schiffe verfügen über<br />
144 Kühlcontaineranschlüsse. Zur Verbesserung<br />
der Manövriereigenschaften<br />
sind die Schiffe mit einem 500 kW<br />
starken Bugstrahlruder ausgestattet.<br />
Die MAN-B+W-6S46MC-C-Hauptmaschine<br />
erlaubt den Schiffen eine Höchstgeschwindigkeit<br />
von 16,5 kn.<br />
Die Schiffe<br />
Schiffsname<br />
Bauwerft<br />
Baunummer<br />
Baujahr<br />
Besatzungsstärke<br />
Register<br />
Flagge<br />
Länge über alles<br />
Länge zwischen den Loten<br />
Breite<br />
Seitenhöhe bis Hauptdeck<br />
Max. Tiefgang (Sommerfreibord)<br />
Tragfähigkeit (Sommerfreibord)<br />
Brutto-/Nettoraumzahl<br />
TEU-Kapazität<br />
TEU-14t-homogen (IMO)<br />
Kühlcontainer-Anschlüsse<br />
Max. Betriebsgeschwindigkeit<br />
Bunkerverbrauch<br />
Schiffskräne<br />
Anzahl der Luken/Laderäume<br />
Gefahrgut<br />
Hauptmaschine<br />
Leistung Hauptmaschine<br />
Klassifikationsgesellschaft<br />
Klassezeichen<br />
Hilfsmaschinen<br />
Bugstrahlruder<br />
MS „O. M. Aestatis“<br />
Yangfan Ship Group Co.,<br />
Ltd., Zhoushan, China<br />
2038<br />
2006<br />
13 Personen<br />
Deutschland/Liberia<br />
Liberia<br />
131,50 m<br />
121,00 m<br />
19,20 m<br />
10,50 m<br />
7,65 m<br />
8.200 tdw<br />
6.930/3.260<br />
704 TEU<br />
(davon 232 TEU unter Deck)<br />
413 TEU<br />
116<br />
17 kn<br />
25 Tonnen p.d.<br />
keine, Fundamente vorhanden<br />
Luke 1, 2, 3: je 25,20 x 16,00<br />
Solas II-2 Reg. 19<br />
MaK 7M43<br />
6.300 kW 500 1/min<br />
Bureau Veritas<br />
BVI + HULL, MACH,<br />
Container Ship (Solas II-2 Reg. 19),<br />
unrestricted Navigation,<br />
ICE + AUT-UMS, SYS-NEQ-1<br />
3x450 kW<br />
410 kW
MS „K-WATER” MS „Hoheriff” MS „SARAH FRIEDERICH“ MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Yangfan Ship Group Co., Yangfan Ship Group Co., Jiujiang Tongfang Jiangxin Ship- Jiujiang Tongfang Jiangxin Ship-<br />
Ltd., Zhoushan, China Ltd., Zhoushan, China building Co., Ltd. und China Ship- building Co., Ltd. und China Shipbuilding<br />
Trading (Jiujiang) Co., Ltd. building Trading (Jiujiang) Co., Ltd.<br />
2039 2036 JX 601 JX 602<br />
2007 2007 2008 2009<br />
12 Personen 15 Personen 22 Personen 22 Personen<br />
Deutschland/Antigua&Barbuda Deutschland/Antigua&Barbuda Deutschland/Sri Lanka Deutschland/Sri Lanka<br />
Antigua&Barbuda Antigua&Barbuda Sri Lanka Sri Lanka<br />
132,70 m 138,11 m 139,99 m 139,99 m<br />
122,17 m 130,49 m 133,00 m 133,00 m<br />
19,20 m 22,60 m 21,50 m 21,50 m<br />
10,50 m 11,80 m 11,40 m 11,40 m<br />
7,65 m 8,80 m 8,20 m 8,20 m<br />
8.200 tdw 11.500 tdw 12.000 tdw 12.000 tdw<br />
7.170/3.068 9.996/4.900 9.920/4.382 9.920/4.382<br />
704 TEU 957 TEU 724 TEU 724 TEU<br />
(davon 232 TEU unter Deck) (davon 312 TEU unter Deck) (davon 302 unter Deck) (davon 302 unter Deck)<br />
413 TEU 604 TEU ca. 480 TEU ca. 480 TEU<br />
116 328 144 144<br />
17 kn 18,1 kn 16,5 kn 16,5 kn<br />
25 Tonnen p.d. 38,5 t HFO p.d. Hauptmaschine: 29 t (IFO) p.d. + Hauptmaschine: 29 t (IFO) p.d. +<br />
Hilfsdiesel (ohne Kühlcontainer Hilfsdiesel (ohne Kühlcontainer<br />
und ohne Kranbetrieb): 3 t (IFO604) und ohne Kranbetrieb): 3 t (IFO604)<br />
p.d. p.d.<br />
keine, Fundamente vorhanden 2 Kräne, 45 t SWL 2 hydraulische Kräne 80/60/40 mt x 2 hydraulische Kräne 80/60/40 mt x<br />
20/25/33 mt, 1 hydraulischer Kran 20/25/33 mt, 1 hydraulischer Kran<br />
45/40 mt x 28/33 m 45/40 mt x 28/33 m<br />
Luke 1, 2, 3: je 25,20 x 16,00 4 3 Luken, 3 Laderäume, 3 Luken, 3 Laderäume,<br />
Nr. 1 20,30 x 12,60 m/7,56 m, Nr. 1 20,30 x 12,60 m/7,56 m,<br />
Nr. 2 39,20 x 17,90 m, Nr. 2 39,20 x 17,90 m,<br />
Nr. 3 25,90 x 17,90 m Nr. 3 25,90 x 17,90 m<br />
Solas II-2 Reg. 19 Solas II-2 Reg. 19 Solas II-2 Reg.19 Solas II-2 Reg.19<br />
MaK 7M43 MAN 8L 48/60 B MAN B+W 6S46MC-C MAN B+W 6S46MC-C<br />
6.300 kW 500 1/min 9.600 kW 514 1/min 7.860 kW bei 129 rpm 7.860 kW bei 129 rpm<br />
Bureau Veritas Germanischer Lloyd Germanischer Lloyd Germanischer Lloyd<br />
BVI + HULL, MACH, GL + 100 A5 E Containership, IW, GL +100 A5 E Multipurpouse Dry GL +100 A5 E Multipurpouse Dry<br />
Container Ship (Solas II-2 Reg. 19), NAVOC, Solas II-2 Reg. 19, Cargo Ship strenghtend for heavy Cargo Ship strenghtend for heavy<br />
unrestricted Navigation, C2P50, MC E, AUT cargoes, equipped for carriage of cargoes, equipped for carriage of<br />
ICE + AUT-UMS, SYS-NEQ-1 Containers, Solas II-2 Reg. 19, Containers, Solas II-2 Reg. 19,<br />
BWM-F, IW + MC E AUT BWM-F, IW + MC E AUT<br />
3x450 kW 2x910 kW, 1 x 594 kW 3xDaihatsu 6DK-20, Output 3x800 kW 3xDaihatsu 6DK-20, Output 3x800 kW<br />
410 kW 1x500 kW, 1x300 kW Schottel STT 330T-LK SP: CPP type, Schottel STT 330T-LK SP: CPP type,<br />
output 500 kW output 500 kW<br />
G0526<br />
33
34<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />
4 Die Marktanalyse<br />
6.<br />
Die Marktanalyse bezieht sich auf den<br />
Markt der Schiffe des Größensegments<br />
des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong>. Die von der Ownership Emissionshaus<br />
GmbH in Auftrag gegebene<br />
Marktanalyse vom 21.08.2007 wurde<br />
von dem unabhängigen Sachverständigen<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. für Seeverkehrsund<br />
Hafenwirtschaft Michael Niefünd,<br />
26931 Elsfleth, durchgeführt. Nachfolgend<br />
wird dieses Gutachten in Auszügen<br />
dargestellt.<br />
Aktuelle weltwirtschaftliche Entwicklung<br />
Die Wachstumsprognosen des Seeverkehres<br />
basieren auf dem anhaltenden<br />
Wachstum der Weltbevölkerung, weiteren<br />
Produktionsverlagerungen in Entwicklungs-<br />
und Niedriglohnländer sowie<br />
der Wandlung von bisherigen Entwicklungs-<br />
und Schwellenländern zu Industrienationen<br />
mit den entsprechenden<br />
Veränderungen in den jeweiligen Außenhandelsstrukturen.<br />
Hier ist vor allem<br />
Südostasien zu nennen. Durch die immer<br />
intensivere ökonomische Verflechtung<br />
und internationale Arbeitsteilung<br />
der Länder kommt es zu einem permanent<br />
steigenden Güteraustausch im<br />
Zuge sich ändernder Produktionsprozesse.<br />
Außerdem spiegelt sich hier die<br />
Tatsache der enormen Verbilligung von<br />
Seetransporten wider.<br />
Nach dem Boom im Jahre 2000 wächst<br />
der Welthandel nunmehr seit 2004<br />
ununterbrochen kräftig. Nach den aktuell<br />
veröffentlichten Ausblicken von OECD 1<br />
und IWF 2 wird damit gerechnet, dass<br />
sich das Wachstum der Weltwirtschaft<br />
1 Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD), Economic Outlook Nr. 81, Mai 2007.<br />
2 Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, New York, April 2007.<br />
weiter fortsetzt. Neben den fortgesetzt<br />
expansiven Volkswirtschaften in Asien<br />
tragen das anhaltende Wirtschaftswachstum<br />
in den USA, das anziehende<br />
Wachstum der Euro-Region sowie das<br />
moderate Wachstum in Japan zum<br />
überdurchschnittlichen globalen Wachstum<br />
bei. Nach 4,9% und 5,4% Wachstum<br />
in den Jahren 2005 und 2006 erwartet<br />
der IWF in seiner aktuellen Prognose<br />
ein weltweites Wirtschaftswachstum<br />
von jeweils 4,9% in den Jahren<br />
2007 und 2008.<br />
Entsprechend sieht der IWF auch die<br />
Aussichten für den Welthandel. Nach<br />
einem Wachstum des Welthandels in<br />
den Jahren 2005 und 2006 von 7,4%<br />
bzw. 9,2% gegenüber dem Vorjahr soll<br />
laut Prognose das Wachstum für das<br />
Jahr 2007 +7,0% und für 2008 +7,4%<br />
betragen.<br />
Insgesamt kann heute von einer weiteren<br />
Steigerung des weltweiten Transportbedarfs<br />
auf Seeschiffen – und insbesondere<br />
Containerschiffen – ausgegangen<br />
werden.<br />
Marktentwicklungen Containerverkehr<br />
Noch deutlich stärker als der Welthandel<br />
und der Welt-Seehandel wuchs in<br />
den vergangenen Jahren der internationale<br />
Containerverkehr. Seit Beginn der<br />
kommerziellen, internationalen Containerschifffahrt<br />
im Jahr 1966 hat dieses<br />
System einen ungebrochenen und sehr<br />
dynamischen Aufschwung erlebt. Für<br />
diese Entwicklung gibt es verschiedene<br />
Gründe. Die Hauptursache für den Erfolg<br />
des Systems Container im Seeverkehr<br />
ist, dass es die breite Vielfalt von<br />
Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichen<br />
Gewichten, Abmessungen und<br />
Verpackungen mittels Container vereinheitlicht<br />
und so die vergleichsweise<br />
schnelle und kostengünstige Be- und<br />
Entladung von Schiffen ermöglicht und<br />
über die damit verbundene Verkürzung<br />
der Hafenliegezeiten die Effizienz des<br />
Seeverkehrs deutlich gesteigert hat.<br />
Die dynamischste Region des Weltcontainerumschlags<br />
ist Asien. Im Jahre<br />
2006 wurden hier ca. 52,0% der Container<br />
bewegt, gefolgt von europäischen<br />
Häfen mit 19,7 %. Diese Entwicklung<br />
mit überdurchschnittlichem Wachstum<br />
wird sich fortsetzen. Clarkson Research<br />
prognostiziert für Asien bis Ende 2008<br />
einen Anstieg auf 55,8%.<br />
Nachdem der Weltcontainerumschlag<br />
im Jahre 2006 mit ca. 10,6% zum fünften<br />
Male hintereinander zweistellig gewachsen<br />
ist, rechnet Clarkson Research<br />
auch für die nächsten zwei Jahre mit<br />
ähnlichen Wachstumsraten. Treibende<br />
Kräfte sind die asiatischen Staaten und<br />
hier besonders China. In den Jahren<br />
2005 und 2006 ist die TEU-Kapazität<br />
bei Vollcontainerschiffen um 13,1 %<br />
bzw. 16,6% gewachsen. Die Wachstumsraten<br />
der erwarteten Vollcontainerschiffs-Ablieferungen<br />
für die Jahre 2007<br />
und 2008 liegen bei 14,9% bzw. 13,8%<br />
(ohne Verschrottungen).
Mio. TEU<br />
WELTWEITER CONTAINERUMSCHLAG nach Regionen 1996–2006,<br />
aktuelle PROGNOSE bis 2008<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
Übrige Welt<br />
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 20081 20071 Die Entwicklung des Containerverkehrs lässt sich anhand der Umschlagmengen<br />
der Containerhäfen weltweit nachvollziehen. So hat sich der weltweite Umschlag<br />
seit 1999 von schätzungsweise 205 Mio. TEU 2 auf ca. 419 Mio. TEU im Jahre 2006<br />
mehr als verdoppelt. Die aktuellen Schätzungen von Clarkson Research nehmen<br />
für 2007 467 Mio. TEU und für 2008 513 Mio. TEU an. Für eine Abschwächung<br />
des Wachstums gibt es derzeit keinerlei Hinweise. Letztere Angabe wurde in der<br />
nachfolgenden Abbildung anschließend bis 2012 mit jeweils (vorsichtigen) 7% p.a.<br />
gesteigert, so dass für 2012 ein Umschlag von ca. 672 Mio. TEU prognostiziert<br />
werden kann. Dies sind ca. 253 Mio. TEU mehr, als 2006 umgeschlagen wurden,<br />
und entspricht einem Wachstum von ca. 60,5% innerhalb von sechs Jahren.<br />
2 Standard-Container mit einer Länge von 20 Fuß.<br />
Sonstiges<br />
Asien<br />
China<br />
Europa<br />
Nordamerika<br />
Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, sowie verschiedene frühere<br />
Jahrgänge<br />
1 Prognose.<br />
WELTWEITER CONTAINERUMSCHLAG in den Häfen 1982–2005<br />
und PROGNOSE bis 2012 (in Mio. TEU)<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
44<br />
1982<br />
1983<br />
48 55 57 62 68 75 82 88 96 106 116 130 144 156<br />
1984<br />
1985<br />
1986<br />
1987<br />
1988<br />
1989<br />
1990<br />
1991<br />
1992<br />
1993<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
G0517<br />
174 189 205 226 238 275 305<br />
Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, verschiedene Jahrgänge<br />
Daten 1982–1995 aus: Drewry Shipping Consultants: Annual Container Market Review&Forecast 2000; eigene Berechnungen und Annahmen<br />
1 Prognose.<br />
2002<br />
2003<br />
343 381<br />
2004<br />
2005<br />
419 467<br />
2006<br />
2007 1<br />
513<br />
2008 1<br />
549 587<br />
2009 1<br />
2010 1<br />
628 672<br />
2011 1<br />
2012 1<br />
G0518<br />
35
36<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />
Die Datengrundlage der nachfolgenden Flottenanalyse bildet die monatliche Fachpublikation<br />
Container Intelligence Monthly. Per Anfang Juli 2007 wurden insgesamt<br />
4.119 Vollcontainerschiffe gezählt und ausgewertet. Die Untergliederung nach<br />
TEU-Größenklassen stellt sich wie folgt dar:<br />
CLARKSON CONTAINERSHIP REG<strong>IS</strong>TER<br />
Schiffstypengruppen, Anzahl der Schiffe und prozentuale Verteilung<br />
Größenklasse<br />
Vollcontainerschiffe<br />
Kapazität der<br />
Größenklasse<br />
in TEU<br />
Anzahl der<br />
Schiffe<br />
Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, eigene Berechnungen.<br />
1 Gerundet.<br />
Die nachfolgende kurze Darstellung der Vollcontainerschiffsflotte und des aktuellen<br />
Auftragsbestandes basiert auf den aktuellen Daten von Clarkson Research Services.<br />
Die Flotte dieser Schiffe im hier relevanten Größensegment wird im Vergleich zur<br />
Gesamt-Containerflotte unterdurchschnittlich wachsen. Die Erklärung findet sich<br />
im starken Wachstum des Containerverkehrs, der zu einer verstärkten Nachfrage<br />
nach immer größeren Containerschiffen führte. Die Ordertätigkeit konzentriert<br />
sich daher besonders auf die größeren Containerschiffe.<br />
Schiffe<br />
in %<br />
TEU-Kapazität<br />
(1.000 TEU) 1<br />
TEU-<br />
Kapazität<br />
in %<br />
<strong>Feeder</strong> 100– 499 440 10,7 136,8 1,4<br />
<strong>Feeder</strong>max 500–999 751 18,2 547,9 5,5<br />
Handy 1.000–1.999 1.091 26,5 1.539,8 15,5<br />
Sub-Panamax 2.000–2.999 649 15,7 1.635,9 16,5<br />
Panamax 3.000–3.999 670 16,3 2.659,4 26,8<br />
Post-Panamax 4.000 + 518 12,6 3.413,4 34,4<br />
Summe 4.119 100,0 9.933,2 100,0<br />
<strong>IS</strong>T-CONTAINERSCHIFFSFLOTTE UND AUFTRAGSBESTAND<br />
per Anfang Juni 2007 nach Anzahl Schiffe und TEU-Kapazität (in 1.000 TEU)<br />
Schiffsgröße Ist-Anzahl Anzahl<br />
bestellt<br />
Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London, eigene Berechnungen.<br />
1 Gerundet.<br />
Anzahl bestellt<br />
in %<br />
Ist-TEU 1 TEU bestellt 1 TEU bestellt<br />
in %<br />
100–999 TEU 1.191 170 13,2 684,6 132,2 2,6<br />
1.000–2.999 TEU 1.740 452 35,2 3.176,0 823,9 16,3<br />
+ 3.000 TEU 1.188 662 51,6 6.073,0 4.102,8 81,1<br />
Summe 4.119 1.284 100 9.933,6 5.058,9 100<br />
G0519<br />
G0520
Flottenanalyse 500– 999 TEU<br />
Containerschiffe<br />
Die Containerschiffe MS „O.M. Aestatis“<br />
und MS „K-WATER“ (704 TEU,<br />
413 TEU á 14 t, 8.200 tdw, 17,0 kn bei<br />
ca. 25,0 Tonnen Bunkerverbrauch/Tag,<br />
116 TEU Reefer-Anschlüsse) sowie das<br />
Containerschiff MS „Hoheriff“ (957 TEU,<br />
604 TEU á 14 t, 11.500 tdw, 18,1 kn bei<br />
38,5 Tonnen Bunkerverbrauch/Tag,<br />
328 Reefer-Anschlüsse) zählen zu den<br />
<strong>Feeder</strong>max-Containerschiffen (Größensegment<br />
von 500 bis 999 TEU). In dem<br />
Größensegment sind 751 Schiffe enthalten.<br />
Die Altersverteilung stellt sich<br />
wie nebenstehend dar.<br />
Aufgrund der Altersstruktur ist ein Tonnage-Ersatzbedarf<br />
zu erkennen, da 152<br />
Schiffe älter als 20 Jahre alt sind. Dies<br />
entspricht ca. 20,2% des hier untersuchten<br />
Marktsegmentes und ist als<br />
das kurz- bis mittelfristig zu erneuernde<br />
Potenzial anzusehen. Das Orderbuch<br />
für die nächsten drei Jahre enthält<br />
insgesamt 155 Einheiten zwischen<br />
500 und 999 TEU.<br />
1 Für die nachfolgende Berechnung wurden 75 ausgeschiedene Schiffe angenommen.<br />
ALTERSSTRUKTUR Vollcontainerschiffe 500– 999 TEU<br />
20–24 Jahre<br />
10 %<br />
15–19 Jahre<br />
6 %<br />
10–14 Jahre<br />
21 %<br />
25 + Jahre<br />
10 %<br />
Quelle: eigene Berechnungen, basierend auf Daten von Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly 07/2007“, London.<br />
Unter der Annahme, dass die Hälfte<br />
der 152 über 20 Jahre alten Einheiten<br />
der existierenden Flotte des Marktsegmentes<br />
in den nächsten drei Jahren<br />
aus dem Markt ausscheiden werden 1 ,<br />
liegt das Nettowachstum bei 79 Einheiten<br />
oder ca. 3,4% p.a. Dieses liegt<br />
deutlich unterhalb des erwarteten zweistelligen<br />
Wachstums des Containerumschlages<br />
und könnte auch für eine<br />
künftige Markt- und Charterstabilität<br />
sprechen.<br />
0–4 Jahre<br />
30 %<br />
5–9 Jahre<br />
23 %<br />
G0559<br />
37
38<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />
Flottenanalyse 500–749 TEU<br />
Mehrzweckfrachter<br />
Die Mehrzweckfrachter MS „SARAH<br />
FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIE-<br />
DERICH“ (12.000 tdw, 724 TEU, befinden<br />
sich im Größensegment von 500 bis<br />
749 TEU). In dem Größensegment sind<br />
543 Schiffe enthalten. Die Altersverteilung<br />
stellt sich wie nebenstehend dar:<br />
ALTERSSTRUKTUR Mehrzweckfrachter 500–749 TEU<br />
25 + Jahre<br />
18 %<br />
20–24 Jahre<br />
22 %<br />
15–19 Jahre<br />
9 %<br />
Aufgrund der Altersstruktur ist ein Tonnage-Ersatzbedarf zu erkennen, da 217<br />
Schiffe älter als 20 Jahre alt sind. Dies entspricht ca. 40,0% des hier untersuchten<br />
Marktsegmentes und ist als das kurz- bis mittelfristig zu erneuernde Potenzial<br />
anzusehen. Das Orderbuch für die nächsten drei Jahre enthält insgesamt 130 Einheiten<br />
zwischen 500 und 749 TEU.<br />
Unter der Annahme, dass die Hälfte der 217 über 20 Jahre alten Einheiten der<br />
existierenden Flotte des Marktsegmentes in den nächsten 3 Jahren aus dem Markt<br />
ausscheiden werden 1 , liegt das Nettowachstum bei 22 Einheiten oder ca. 1,4%<br />
p.a. Dieses liegt deutlich unterhalb des erwarteten Wachstums und könnte auch<br />
für eine künftige Markt- und Charterstabilität sprechen.<br />
Zeitcharterraten<br />
Seit Mitte 2003 führte eine gestiegene Tonnagenachfrage in Asien infolge der dort<br />
boomenden Volkswirtschaften (insbesondere China) zu deutlichen Ratenerhöhungen,<br />
da zu wenig Tonnage zur Verfügung stand. Dieser Zustand hielt bis Ende des<br />
2. Quartals 2005 unvermindert an. Seitdem ist es aufgrund geringerer Nachfrage,<br />
hervorgerufen durch bereits eingecharterte Tonnage in vorangegangenen Perioden,<br />
auf dem Chartermarkt zu einer deutlichen Korrektur bei den Raten gekommen.<br />
Sie lagen jedoch noch über den langjährigen Mittelwerten. Seit Anfang 2007<br />
zeichnet sich wieder eine kontinuierliche Erholung der Charterraten ab.<br />
1 Für die nachfolgende Berechnung wurden 108 ausgeschiedene Schiffe angenommen.<br />
0–4 Jahre<br />
20 %<br />
10–14 Jahre<br />
11 %<br />
5–9 Jahre<br />
20 %<br />
Quelle: eigene Berechnungen, basierend auf Daten von Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly“, London, 07/2007<br />
G0522
Containerschiffe<br />
Die nachfolgende Abbildung zeigt die<br />
Entwicklung der Zeitcharterraten seit<br />
1993 nach Clarkson Research auf. In<br />
dem Betrachtungsraum liegt der Durchschnitt<br />
der dargestellten Zeitcharterraten<br />
für Containerschiffe von 725 TEU<br />
und von 1.000 TEU um US-$ 8.025 bzw.<br />
US-$ 10.290/Einsatztag. Der aktuelle<br />
Wert (Juli 2007) liegt bei US-$ 9.100<br />
bzw. US-$ 12.750/Tag.<br />
Mehrzweckfrachter mit 12.000 tdw<br />
und 724 TEU<br />
Während der Zeitchartermarkt für Vollcontainerschiffe<br />
und in der Containerschifffahrt<br />
eingesetzte Mehrzweckfrachtschiffe<br />
weitestgehend transparent<br />
ist, sind dem Verfasser dieser Marktstudie<br />
nur wenige Zeitcharter-Abschlüsse<br />
in den Bereichen Stückgutfahrt, insbesondere<br />
mit Schwergutgeschirr, bekannt.<br />
Für Schiffe wie die beiden Fondsschiffe<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ gibt es keine<br />
längeren Charterraten-Datenreihen.<br />
ZEITCHARTERRATEN für 725 und 1.000 TEU<br />
Containerschiffe mit Bordkränen seit 1993 (in US-$/Tag)<br />
20.000<br />
18.000<br />
16.000<br />
14.000<br />
12.000<br />
10.000<br />
8.000<br />
6.000<br />
4.000<br />
2.000<br />
0<br />
1993<br />
0 50<br />
25<br />
00<br />
00<br />
1993<br />
00<br />
1 90<br />
00<br />
1 50<br />
Ø seit (70–7<br />
TEU): US-$ 8.0<br />
Aktueller Wert (07/27):<br />
US-$ 9.1<br />
Ø seit (1.0 TEU): US-$ 0.2<br />
Aktueller Wert (07/27):<br />
US-$ 2.7<br />
93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07<br />
Quelle: Clarkson Research Services Ltd., „Container Intelligence Monthly“, London, verschiedene Ausgaben<br />
G0523<br />
39
40<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />
5 Die Vertragsreeder<br />
6.<br />
MS „O.M. Aestatis”<br />
Reederei O. Marten GmbH&Co. KG,<br />
Groß Wittensee<br />
Know-how, Kompetenz und hohes persönliches<br />
Engagement – unabdingbare<br />
Notwendigkeiten für den erfolgreichen<br />
Betrieb eines jungen Reedereibetriebes.<br />
Dafür steht Dipl.-Kfm. Ole Marten. Der<br />
Aufbau einer eigenen Reedereiflotte ist<br />
das erklärte Ziel des jungen, aber erfahrenen<br />
Schifffahrtsfachmanns. Die Erfahrung<br />
als langjähriger Geschäftsführer<br />
eines renommierten und traditionsreichen<br />
Familienreedereiunternehmens<br />
gab den Anstoß, den eigenen Weg zu<br />
wählen.<br />
Hierbei fußte die Reedereigründung auf<br />
einer kaufmännisch/universitären Ausbildung<br />
einerseits und den schifffahrtsspezifischen<br />
Erfahrungen aus langjähriger<br />
Zugehörigkeit zu einem mittelständischen<br />
Reedereibetrieb andererseits.<br />
Das Vertrauen in die Fähigkeiten des<br />
Jungreeders wurde unter anderem<br />
durch die Bereitschaft vieler namhafter<br />
deutscher Schiffsfinanzierungsbanken<br />
dokumentiert, die Neubauprojekte zu<br />
begleiten.<br />
Bereits zwei Jahre nach Gründung der<br />
Reederei betreut die Reederei Marten<br />
eine Flotte von drei bereits abgelieferten<br />
und weiteren neun im Bau befindlichen<br />
Schiffe.<br />
Im Fokus der Aktivitäten steht dabei<br />
der Betrieb von Containerschiffen im<br />
Größensegment zwischen 700 und<br />
1.300 TEU. Aus heutiger Sicht wird der<br />
Aufbau der Flotte von insgesamt zwölf<br />
Schiffen im Frühjahr 2010 abgeschlossen<br />
sein. Die Grundlage der Reederei<br />
bilden im Augenblick zwei bereits abgelieferte<br />
und in Fahrt befindliche Containerschiffe<br />
(700 TEU und 1.100 TEU)<br />
sowie ein weiteres, in China gebautes<br />
Stückgutschiff (8.500 tdw).<br />
MS „K-WATER“<br />
K & K Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg<br />
Mit der Gründung der Reederei Knüppel<br />
im Jahre 1924 durch Herrn Kapitän<br />
Johannes Knüppel und der Hans Krüger<br />
GmbH im Jahre 1946 durch Hans Krüger<br />
wurde der Grundstein für die von<br />
Herrn Jens Knüppel und Herrn Jörg Krüger<br />
gegründete K&K Schiffahrts GmbH<br />
&Co. KG gelegt.<br />
Die Reederei Knüppel ist seit 1924 durch<br />
Herrn Kapitän Johannes Knüppel sowie<br />
in späteren Jahren durch seinen<br />
Sohn Herrn H. H. Knüppel kontinuierlich<br />
ausgebaut worden. Dabei wurde frühzeitig<br />
der Einstieg in die Containerschifffahrt<br />
vollzogen.<br />
Im Jahre 1989 hat Herr Jens Knüppel als<br />
Nachfolger das Unternehmen in dritter<br />
Generation übernommen. Es folgte<br />
eine schrittweise Anpassung an geänderte<br />
Marktanforderungen sowie die<br />
Einleitung einer Tonnageverjüngung.<br />
Parallel mit der Übernahme des Containerschiffes<br />
MS „K-OCEAN“ im Jahre<br />
2003 wurde bei der Reederei Knüppel<br />
eine neue Namensserie eingeleitet.<br />
Die Hans Krüger GmbH hatte in der Zeit<br />
von 1946 bis in die frühen 2000er insgesamt<br />
24 Schiffe in der Vollbereederung<br />
und ist zum heutigen Zeitpunkt mit der<br />
Teilbereederung von neun Schiffen beschäftigt.<br />
Hierbei handelt es sich um<br />
drei Containerschiffe und sechs Mehrzweck-Schwergutschiffe.<br />
Herr Jörg<br />
Krüger trat im Jahre 1990 in den operativen<br />
Reedereibetrieb ein und war der<br />
Nachfolger seines Vaters Horst Krüger,<br />
der die Hans Krüger GmbH ab 1973 geführt<br />
hatte.<br />
Durch die Neuausrichtung im Rahmen<br />
einer Kooperation von Herrn Jens Knüppel<br />
und Herrn Jörg Krüger, wurde im<br />
April 2005 die K&K Schiffahrts GmbH<br />
&Co. KG gegründet. Durch diesen Zusammenschluss<br />
ist ein zeitgemäßes<br />
und modernes Unternehmen geschaffen<br />
worden, das die kompetente Bereederung<br />
des Schiffes MS „K-WATER”<br />
übernehmen wird.<br />
Die Reederei betreibt zurzeit sechs<br />
<strong>Feeder</strong>-Containerschiffe: MS „K-OCEAN”,<br />
MS „K-STREAM”, MS „K-WIND”, MS<br />
„K-SPIRIT”, MS „K-WATER” und MS<br />
„K-WAVE”.<br />
MS „Hoheriff“<br />
Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />
1947 startete Kapitän Ludwig Rass seine<br />
Karriere als Seemann auf kleiner und<br />
großer Fahrt, diese Ausbildung endete<br />
im Jahr 1957 mit dem Erwerb des Kapitänspatentes.<br />
1961 wagte er mit dem<br />
Kauf des MS „Hanna“ (350 tdw) den<br />
Schritt in die Selbständigkeit. Nach sechs<br />
erfolgreichen Jahren wurde dieses Schiff<br />
durch das MS „Hoheweg“ mit 700 tdw<br />
ersetzt. Der erste Neubau für die Reederei<br />
war das MV „Hohebank“ mit 1.600<br />
tdw, das auf der Lühring Werft in Brake<br />
erbaut wurde. 1993 erhielt das Unternehmen<br />
mit dem MS „Hoheweg“ einen<br />
515 TEU tragenden Neubau von der<br />
Sietas Werft, damit war der Einstieg in<br />
eine neue Größenklasse geschafft und<br />
die Reederei arbeitete mit mehreren<br />
Schiffen erfolgreich mit Charterern wie<br />
Borchard Lines, London, oder Mærsk,<br />
Kopenhagen, zusammen. Der jetzige<br />
Leiter des Unternehmens, Kapitän und<br />
Dipl.-Ing. für Seeverkehr Kersten Rass,<br />
führt die Familientradition fort und begleitete<br />
bis 1998 schon als Kapitän auf<br />
den firmeneigenen Schiffen den Ausbau<br />
des Unternehmens. Er ist jetzt Vorsitzender<br />
der Geschäftsführung der<br />
Rass Firmengruppe, die neben dem Betrieb<br />
der eigenen Schiffe auch Dienstleistungen<br />
rund um das Schiff für Dritte<br />
anbietet.
MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Reederei Eugen Friederich GmbH & Co. KG, Bremen<br />
Die Reederei wurde 1917 von Kapitän Eugen Friederich in Brake gegründet. Kapitän<br />
Friederich erkannte früh die Zeichen einer neu heranbrechenden Zeit, die in Europa<br />
zu einem sprunghaft steigenden Bedarf an Erdöl und Erdölprodukten führte.<br />
Er spezialisierte sich auf die Tankschifffahrt, indem er Frachtschiffe wie die Pauline<br />
Friederich oder Emmy Friederich zu Tankschiffen umbauen ließ, um Petroleum aus<br />
dem Arabischen Golf nach Deutschland zu transportieren.<br />
Dieses florierende Geschäft fand mit dem Ausbruch des 2. Weltkrieges sein jähes<br />
Ende. Nach dem Krieg fasste Kapitän Friederich wieder in der Frachtschifffahrt Fuß.<br />
Nach seinem Tod im Jahre 1965 wurde die Firma alsbald verkauft und der Firmensitz<br />
vom neuen Eigentümer nach Bremen verlegt.<br />
1969 trat der Kapitän Klaus Kriwat in die Reederei ein, für die er zunächst als Technischer<br />
Inspektor und bereits nach kurzer Zeit als Geschäftsführer tätig war. Unter<br />
seiner Führung florierte das Unternehmen in den 70er Jahren mit einer Flotte von<br />
14 Küstenmotorschiffen.<br />
1982 ging die Reederei Eugen Friederich dann in den Besitz der Familie Kriwat über.<br />
Die Firma überlebte das für die Schifffahrt schwierige Jahrzehnt, weil Kapitän Kriwat<br />
in dieser Zeit den Indischen Ozean für das Unternehmen eroberte. In Sri Lanka<br />
wurde 1982 die Mercantile Shipping Company Ltd., eine börsennotierte Aktiengesellschaft,<br />
gegründet, deren Hauptgesellschafter die Reederei Eugen Friederich<br />
auch heute noch ist. Die Mercantile Shipping Company hat sich unter dem Management<br />
der Reederei Eugen Friederich zum größten sri-lankischen Schifffahrtsbetrieb<br />
entwickelt.<br />
Sie betreibt heute mit fünf Schiffen Liniendienste zwischen Indien und dem Arabischen<br />
Golf und ist im regionalen Verkehr von und nach Indien sowie lokal in Sri<br />
Lanka tätig. Dabei ist die Reederei stets ihrem Kerngeschäft, dem Betrieb von<br />
Stückgut- und Multipurpose-Frachtern, treu geblieben und verfügt hier über erhebliches<br />
und in einer stark containerisierten Schifffahrt immer seltener werdendes<br />
Know-how. Dieses Spezialwissen konnte erfolgreich gehalten werden, weil die<br />
Reederei bereits seit 1986 eine eigene Ausbildungsstätte, das Mercantile Seamen<br />
Training Institute (MSTI) in Sri Lanka, unterhält. An diesem mit internationalen<br />
Preisen ausgezeichneten Maritimen Training Center werden jährlich 80 Mannschaftsdienstgrade<br />
und 40 nautische Offiziere ausgebildet, aus denen sich das seemännische<br />
Personal der Reederei rekrutiert.<br />
Im Jahr 2000 trat mit dem Wirtschaftsjuristen Thomas Kriwat die nächste Generation<br />
dem Unternehmen bei. Unter seiner Geschäftsführung wurde das Know-how<br />
über den Betrieb von Multipurpose-Diensten erstmals auch für die langfristige<br />
Vercharterung von Tonnage an Linienreedereien genutzt. Heute hat die Reederei<br />
bereits zwei Schiffe langfristig an die belgische Safmarine Container Lines verchartert.<br />
Während dieser Zusammenarbeit wurde der Schiffstyp „Friederich S-Class“<br />
entwickelt.<br />
Die Beteiligungen der Vertragsreeder bzw. diesen nahestehenden juristischen oder<br />
natürlichen Personen an den jeweiligen Beteiligungsgesellschaften in Höhe von<br />
insgesamt € 1.350.000 zeigen deutlich das Vertrauen in den zukünftigen wirtschaftlichen<br />
Erfolg der Einschiffsgesellschaften.<br />
41
42<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />
6 Die Charterer/<br />
6. die Beschäftigung<br />
MS „O.M. Aestatis“<br />
CMA CGM Group<br />
CMA CGM, drittgrößter Linienoperator<br />
der Welt, ist eines der weltweit bedeutendstenBefrachtungsunternehmen.<br />
Das Unternehmen betreibt eine<br />
moderne Flotte, welche aus 336 Schiffen<br />
besteht und auf den wichtigsten<br />
Schiffsrouten verkehrt. Weitere Schiffe<br />
sind geordert. Im Jahr 2006 beförderte<br />
das Unternehmen insgesamt sechs<br />
Millionen TEU und erzielte einen Umsatz<br />
von ca. 6,6 Milliarden Euro. Mit<br />
mehr als 400 Anlaufhäfen in 150 Ländern<br />
und 600 Vertretungen (64 davon<br />
in China) hat CMA CGM ein stark ausgeprägtes<br />
Netzwerk geschaffen, um<br />
die Kunden umfangreich und zielstrebig<br />
zu bedienen. Die 12.000 Mitarbeiter<br />
zeigen ein anerkanntes Know-how.<br />
Mit Hilfe der verschiedenen Filialen<br />
weltweit ist es CMA CGM möglich, den<br />
durchgehenden Service rund um den<br />
Transport zu gewährleisten.<br />
MS „K-WATER“<br />
MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.<br />
Seit der Gründung im Jahr 1974 hat<br />
sich MCL in den letzten 30 Jahren zu<br />
einem unabhängigen und bekannten<br />
Schiffsoperator entwickelt, welcher sich<br />
auf den <strong>Feeder</strong>service im Mittelmeerraum<br />
spezialisiert hat. Daneben aber<br />
werden auch die Nordküste Afrikas<br />
sowie das Schwarze Meer von MCL<br />
bedient. Die Vielfalt der angebotenen<br />
Dienstleistungen ist genau auf die ständig<br />
wachsenden und innovativen Wünsche<br />
und Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet.<br />
Die betriebene Flotte besteht<br />
momentan aus 49 Schiffen. Ein hochqualifiziertes<br />
Team geht auf die sich<br />
stetig verändernden Bedürfnisse der<br />
wachsenden Schiffsindustrie ein und<br />
ist somit technisch auf hohem Niveau<br />
und stets darauf bedacht, die Infrastruktur<br />
zu verbessern und somit seine Position<br />
am Markt zu bewahren und auszubauen.<br />
MS „Hoheriff“<br />
GB Shipping & Chartering 900-TEU-Pool<br />
Der Manager des Einnahmepools, in<br />
welchem das MS „Hoheriff“ fahren<br />
wird, ist die GB Shipping&Chartering<br />
GmbH &Co. KG. Momentan fahren 14<br />
typgleiche Schiffe in dem Pool, bis 2008<br />
sollen voraussichtlich fünf weitere Schiffe<br />
in den Pool aufgenommen werden.<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Safmarine Container Lines NV<br />
Safmarine ist ein bekanntes und international<br />
bestens integriertes Unternehmen,<br />
welches der A. P. Møller-Mærsk<br />
Group angehört. Seit der Gründung im<br />
Jahr 1946 ist Safmarine einer der führenden<br />
Schiffsoperatoren, welcher den<br />
Container- sowie den Bulkermarkt weltweit<br />
betreut. Spezialisiert ist Safmarine<br />
auf den Nord-Süd-Verkehr in Afrika,<br />
wobei nach der Aufnahme in die<br />
Mærsk Group die Tätigkeitsbereiche<br />
deutlich gewachsen sind. Der Container-Service<br />
ist fokussiert auf den afrikanischen<br />
Kontinent, den Mittleren<br />
Osten, Indien, Pakistan und Südamerika,<br />
aber genauso Ozeanien und den<br />
Fernen Osten. Die Multi-Purpose-Carrier<br />
sowie die Bulker konzentrieren sich<br />
auf Routen von Westafrika nach Europa<br />
wie auch Südafrika und die USA. Die<br />
Agenturen von Safmarine sind in mehr<br />
als 130 Ländern vertreten und 1200<br />
qualifizierte Mitarbeiter kümmern sich<br />
um die Belange des Unternehmens.<br />
Die Flotte von eigenen und vercharterten<br />
Schiffen transportiert jährlich eine<br />
Kapazität von 900.000 TEU. Eine große<br />
Auswahl von Produkten, stets temperaturüberwacht,<br />
wird fachgerecht<br />
behandelt. Besonders hervorzuheben<br />
ist bei Safmarine die Teilnahme an dem<br />
„Containers in the Community“-Programm.<br />
Dieses Programm ermöglichte<br />
den Bau von 100 Schulen, in denen<br />
25.000 Kinder lernen können, die Errichtung<br />
von 50 Kliniken mit einer Kapazität<br />
von 10.000 Patienten sowie die<br />
<strong>Real</strong>isierung 150 weiterer Projekte<br />
zugunsten von 100.000 Menschen.
7 Die Bauwerften<br />
6.<br />
MS „O.M. Aestatis“, MS „K-WATER“ und MS „Hoheriff“<br />
Yangfan Group Co., Ltd., Volksrepublik China<br />
Die Yangfan Group Co., Ltd., ist ein Industriekonzern, dessen Schwerpunkte im<br />
Schiffbau und in der Schiffsreparatur liegen. Die Gruppe entstand 2005 aus der<br />
Werft Zhoushan Shipyard, welche im Jahr 1952 in der chinesischen Stadt Zhoushan<br />
(Provinz Zhe Jiang) gegründet wurde. Anfänglich war der Fokus der Aktivitäten<br />
auf den dort beheimateten Fischfang gerichtet. Heute profitiert man als Teil der<br />
staatlichen Yanfang Group Co., Ltd., und deren weit gestreutem Handlungsspektrum<br />
von einem hohen Know-how-Transfer und umfangreichen Synergieeffekten. So<br />
sind neben dem Schiffbau und der Schiffsreparatur Unternehmen aus den Bereichen<br />
Schiffsausrüstung, (Industrie-)Maschinenbau und Gastronomie sowie diverse Zulieferunternehmen<br />
in der Unternehmensgruppe ansässig. Die schiffbaulichen Aktivitäten<br />
der Unternehmensgruppe erstrecken sich auf eine Fläche von 577.000 m 2 .<br />
Die 5.200 Mitarbeiter sind für die Fertigung von Containerschiffen, Frachtschiffen,<br />
Passagierschiffen, Schleppern, Autofähren, Fischereischiffen und Spezialschiffen<br />
ausgebildet, wobei sich hier der Hilfe modernster Fertigungsmethoden bedient wird.<br />
Ein Anzeichen für die hohe Fertigungsqualität ist die steigende Anzahl an Neubauund<br />
Folgeaufträgen, insbesondere auch aus westlichen Ländern.<br />
Das Unternehmen unterhält zur Betonung und zum Erhalt seiner Qualität ein Qualitätsmanagementsystem<br />
nach <strong>IS</strong>O 9001: 2000.<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“, MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Jiujiang Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co., Ltd.<br />
Die Werft Jiujiang Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co., Ltd., welche Teil der China<br />
State Shipbuildung Company (CSSC) ist, wurde 1966 gegründet. Im Jahr 2005<br />
wurde die weltweit bekannte TSINGHUA TONGFANG Co., Ltd., Mitgesellschafter<br />
der CSSC. Die Werftfläche beträgt 520.000 m 2 , dort werden 550 Mitarbeiter beschäftigt,<br />
welche auf drei Produktionslinien insbesondere Stahlschiffe, Aluminiumund<br />
Glasfaserkunststoffschiffe herstellen. Die Werft verfügt über ein modernes<br />
Produktionsequipment wie z.B. Plasmaschneideanlagen und 3-D-CAD-Systeme.<br />
Daneben wird eine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung und ein Labor<br />
für Materialtests, Schweißverfahren etc. unterhalten. In der über 30-jährigen Unternehmensgeschichte<br />
wurden auf der Werft fast 100 verschiedene Schiffe gebaut.<br />
Momentan investiert man in den Bau von zwei Bauplätzen für Schiffe mit einer Tragfähigkeit<br />
von 15.000 tdw, die im Oktober dieses Jahres fertig gestellt werden sollen.<br />
Das eingetragene Kapital des Unternehmens beträgt mehr als US-$ 18 Mio., wobei<br />
gänzlich auf die Aufnahme von Fremdkapital verzichtet wurde.<br />
Zur Dokumentierung und Aufrechterhaltung ihrer Qualitätsstandards ist die Jiujiang<br />
Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co., Ltd., nach <strong>IS</strong>O 9000:2000 zertifiziert.<br />
43
44<br />
6. INVESTITIONSGRUNDLAGEN UND BETEILIGTE<br />
8 Das Unternehmen<br />
6. <strong>OwnerShip</strong><br />
Ownership Emissionshaus GmbH,<br />
Hamburg<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
wurde im Oktober 2003 mit dem Ziel<br />
gegründet, privaten Investoren hochwertige<br />
Kapitalanlagen aus dem Bereich<br />
der Schiffsbeteiligungen zu offerieren.<br />
Die Unabhängigkeit von Banken,<br />
Werften, Charterern und Reedereien<br />
ermöglicht es, fremdinteressenunabhängig<br />
ausschließlich für den Investor<br />
viel versprechende Projekte<br />
umzusetzen. Somit ist eine Interessenidentität<br />
zwischen dem Emissionshaus<br />
und dem Investor gewährleistet.<br />
Das Management verfügt über langjährige<br />
Erfahrung und eine hohe Expertise<br />
in der Konzeption, Umsetzung und<br />
dem Vertrieb von innovativen und rentierlichen<br />
Beteiligungen für private sowie<br />
institutionelle Investoren. Mit den hoch<br />
motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern<br />
können Projekte sehr flexibel<br />
und zeitnah den Kundenbedürfnissen<br />
entsprechend gestaltet werden. Um<br />
das besondere Potenzial eines Schiffes<br />
für den Investor zu erkennen, muss man<br />
sowohl etwas von Schifffahrt als auch<br />
von Schiffsfinanzierung verstehen. Bei<br />
<strong>OwnerShip</strong> ist das Know-how aus beiden<br />
Bereichen eng miteinander verknüpft.<br />
Management und Mitarbeiter<br />
haben in ihren unterschiedlichen Fachgebieten<br />
eine langjährige Erfahrung und<br />
hohe Kompetenz, mit der sie gemeinsam<br />
hochwertige Projekte für private<br />
Investoren konzipieren und umsetzen.<br />
Dabei gilt bei <strong>OwnerShip</strong> stets das Prinzip<br />
der kurzen Wege. Konzeption und<br />
Vertrieb sind effizient strukturiert und<br />
so eng miteinander verbunden, dass sie<br />
flexibel agieren und reagieren können –<br />
ein ausgesprochener Vorteil, und das<br />
nicht nur, wenn schnelle Entscheidungen<br />
gefragt sind.<br />
Die Qualität der von <strong>OwnerShip</strong> initiierten<br />
Beteiligungen entspricht hohen<br />
Anforderungen. Durch laufende Marktbeobachtung<br />
einerseits und die Zusammenarbeit<br />
mit weiteren unabhängigen<br />
Branchenexperten andererseits<br />
wird dieser hohe Qualitätsstandard seitens<br />
der Produktverfügbarkeit gewährleistet.<br />
Hinsichtlich der <strong>Real</strong>isierung der Projekte<br />
schafft und konzipiert <strong>OwnerShip</strong><br />
alle wirtschaftlichen, juristischen und<br />
steuerlichen Voraussetzungen mit dem<br />
Ziel, dem Investor eine erfolgreiche<br />
unternehmerische Beteiligung zu ermöglichen.<br />
Der <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> ist der 24. <strong>Schiffsfonds</strong>, der von<br />
der Ownership Emissionshaus GmbH<br />
initiiert wird. Insgesamt wurden bereits<br />
47 Schiffe unterschiedlicher Größenklassen<br />
und Marktsegmente von den<br />
jeweiligen Schiffsgesellschaften angekauft<br />
und ein Investitionsvolumen von<br />
ca. US-$ 1.050 Mio. prospektiert.
Die Entwicklung der von <strong>OwnerShip</strong><br />
emittierten Fonds ist der von einem<br />
unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüften<br />
und testierten aktuellen Leistungsbilanz<br />
zu entnehmen, welche auf<br />
der unten aufgeführten Homepage zum<br />
Download bereitsteht.<br />
Gemäß der Leistungsbilanz 2005 stellen<br />
sich die emittierten Fonds <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Graig I, <strong>Schiffsfonds</strong> Graig II,<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> I, <strong>Schiffsfonds</strong><br />
<strong>OwnerShip</strong> II, <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong><br />
III, <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> IV, MS<br />
„Pioneer Bay“ und <strong>Schiffsfonds</strong><br />
<strong>OwnerShip</strong> Tonnage I hinsichtlich einiger<br />
Positionen der Mittelverwendung<br />
und Mittelherkunft, der Betriebsphase<br />
sowie des steuerlichen Ergebnisses für<br />
die Investoren wie folgt dar.<br />
Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />
Investorenkapital in T€ 1<br />
Initiatoren-/<br />
Reedereikapital in T€<br />
Fremdkapital in T€ 2<br />
Investitionsvolumen in T€ 2<br />
Prospekt<br />
110.744<br />
8.131<br />
188.710<br />
307.585<br />
112.499<br />
8.132<br />
191.660<br />
312.291<br />
1 Von der Möglichkeit einer Kapitalerhöhung gemäß Gesellschaftsvertrag der Einschiffsgesellschaften wurde bei zwei Fonds Gebrauch gemacht.<br />
2 Abweichungen resultieren aus den Kursbewertungen der Anschaffungskosten bzw. Schiffshypothekendarlehen.<br />
BETRIEBSPHASE – kumuliert bis 2005<br />
Reedereiüberschuss vor<br />
Kapitaldienst in T€<br />
Zinsaufwand in T€<br />
Tilgung in T€ 1<br />
Auszahlungen in T€<br />
Liquidität in T€<br />
Prospekt<br />
37.332<br />
12.867<br />
16.230<br />
5.571<br />
8.380<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
unterhält ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem<br />
nach der internationalen<br />
Norm EN <strong>IS</strong>O 9001:2000.<br />
Weitere Informationen sind der Homepage<br />
www.ownership.de zu entnehmen.<br />
Ownership Treuhand GmbH, Hamburg<br />
Die Ownership Treuhand GmbH fungiert<br />
als zentrale Instanz für alle bei einer<br />
Schiffsbeteiligung vertretenen Parteien<br />
und ist damit kommunikative Schnittstelle<br />
zwischen Reedereien, Banken,<br />
Vertriebspartnern und den Investoren.<br />
In erster Linie aber nimmt sie die im<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom<br />
10.08.2007, der in Kapitel 10.3 abgebildet<br />
ist, geregelten Rechte und Pflichten<br />
Ist<br />
Ist<br />
36.857<br />
12.590<br />
15.949<br />
5.578<br />
11.636<br />
Abweichungen<br />
1.755<br />
1<br />
2.950<br />
4.706<br />
Abweichungen<br />
–475<br />
–277<br />
–281<br />
7<br />
3.256<br />
1 Die Abweichungen der tatsächlich erfolgten Tilgungen gegenüber den Planwerten resultieren aus Wechselkursschwankungen, Sondertilgungen<br />
oder zeitlichen Verschiebungen.<br />
G0605<br />
G0606<br />
der Investoren wahr – vertritt also ihre<br />
Interessen. Dies geschieht vor allem<br />
durch ein intensives und regelmäßiges<br />
Controlling der beteiligten Reedereien.<br />
Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen<br />
auf Seite 81 ff. verwiesen.<br />
Die Investoren haben damit immer die<br />
beruhigende Gewissheit, dass ihre Interessen<br />
kompetent vertreten werden. Ein<br />
weiterer Vorteil der treuhänderischen<br />
Verwaltung besteht für sie in der zeitnahen<br />
und umfassenden Information<br />
über alle für den jeweiligen <strong>Schiffsfonds</strong><br />
relevanten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Faktoren. Wenn Finanzberater oder<br />
Investoren selbst eine bestimmte weitere<br />
Information zu ihrem <strong>Schiffsfonds</strong><br />
wünschen, können sie sich jederzeit an<br />
die Treuhand wenden. Nicht zuletzt<br />
durch ihre räumliche Nähe zu Konzeption<br />
und Vertrieb lässt sich jede Frage<br />
schnell beantworten.<br />
Aus den von der Ownership Emissionshaus<br />
GmbH bisher aufgelegten <strong>Schiffsfonds</strong><br />
verwaltet die Ownership Treuhand<br />
GmbH derzeit ca. € 248 Mio. an<br />
Investorenkapital.<br />
Die Ownership Treuhand GmbH unterhält<br />
ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem<br />
nach der internationalen<br />
Norm EN <strong>IS</strong>O 9001:2000.<br />
Weitere Informationen sind der Homepage<br />
www.ownership-treuhand.de<br />
zu entnehmen.<br />
45
46<br />
7<br />
Die Investitionsrechnung<br />
stellt für den Investor<br />
eine wesentliche Entschei-<br />
dungsgrundlage für sein<br />
Investment dar. Die Darstel-<br />
lung von Investition und<br />
Finanzierung einerseits<br />
sowie die prognostizierte<br />
Liquiditäts- und Steuervor-<br />
schau andererseits sind die<br />
Grundlage einer fundierten<br />
Beurteilung der Beteiligung.
7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />
SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />
47
48<br />
Detaillierte Ausführungen zur Investitions- und Prognoserechnung der Einschiffsgesellschaften<br />
finden sich im Kapitel 9 (Seite 100 ff.).<br />
1 Investition und Finanzierung<br />
7.<br />
Die beiden nachfolgenden Übersichten „Investition“ und „Finanzierung“ stellen die<br />
prognostizierte Zusammensetzung von Mittelverwendung und Mittelherkunft für<br />
den <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> übersichtlich dar.<br />
INVESTITION (PROGNOSE)<br />
Beteiligung MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
Beteiligung MS K-WATER<br />
Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Beteiligung Hoheriff Container<br />
Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Beteiligung MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Beteiligung MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Gründungskosten<br />
Agio 3<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamtinvestition<br />
in T€<br />
6.550<br />
6.600<br />
10.400<br />
11.250<br />
11.300<br />
1 Ggf. Rundungsdifferenzen.<br />
2 Ebenso die Prozentwerte für das Verhältnis zum gesamten Eigenkapital (inkl. Agio).<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf die Gesamtsumme der Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften i.H.v.T€ 46.100.<br />
110<br />
2.305<br />
441<br />
48.956<br />
in % des<br />
Gesamt-<br />
1 2<br />
aufwandes<br />
13,4<br />
13,5<br />
21,2<br />
23,0<br />
23,1<br />
0,2<br />
4,7<br />
0,9<br />
100,0<br />
G0512
Hinweise zur Investition<br />
Die Gesamtinvestition des <strong>Schiffsfonds</strong><br />
<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> beträgt<br />
T€ 48.956. Diese teilt sich wie folgt auf:<br />
Beteiligungen<br />
Es ist vorgesehen, dass sich die <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH<br />
&Co. KG an den oben genannten Einschiffsgesellschaften<br />
als Kommanditistin<br />
beteiligen wird<br />
Gründungskosten<br />
Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />
geschätzte Kosten für rechtliche und<br />
steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />
mit der Gründung der Gesellschaft,<br />
Notar- und Handelsregisterkosten und<br />
die vereinbarte Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle.<br />
Agio<br />
Dargestellt wird kumuliert das Agio in<br />
Höhe von 5% der jeweiligen Beteili-<br />
FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />
Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH<br />
Kommanditkapital Ownership<br />
Emissionshaus GmbH<br />
Einlagen von treugeberisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligungen<br />
Agio 3<br />
Gesamtfinanzierung<br />
1 Ggfs. Rundungsdifferenzen.<br />
2 Ebenso die Prozentwerte für das Verhältnis zum gesamten Eigenkapital (inkl. Agio).<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das gesamte Eigenkapital in Höhe von T€ 46.625.<br />
7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />
SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />
gungssumme, welches auf Ebene der<br />
Einschiffsgesellschaft anfällt und somit<br />
von der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG an diese<br />
zu zahlen ist.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die geplante Liquiditätsreserve beträgt<br />
T€ 441. Diese entwickelt sich entsprechend<br />
umgekehrt durch mögliche Veränderungen<br />
der variablen Position<br />
„Gründungskosten“ in der Investitionsphase.<br />
Diese Veränderungen führen zu<br />
einer Erhöhung oder einer Verringerung<br />
der Liquiditätsreserve.<br />
Die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot<br />
reichen prognosegemäß<br />
für den Erwerb der Beteiligungen aus<br />
und werden ausschließlich zur Erreichung<br />
des oben genannten Investitionszieles<br />
verwendet. Sonstige Zwecke, für<br />
welche diese Mittel genutzt werden,<br />
bestehen nicht.<br />
in T€<br />
in % der<br />
Gesamtfinan-<br />
1 2 zierung<br />
Hinweise zur Finanzierung<br />
Das Kommanditkapital beträgt insgesamt T€ 48.956. Davon entfallen T€ 5 auf<br />
die Kommanditbeteiligung der Ownership Treuhand GmbH und T€ 20 auf die<br />
Kommanditbeteiligung der Ownership Emissionshaus GmbH. Demgemäß stehen<br />
T€ 46.600 als einzuwerbendes Kommanditkapital zur Verfügung.<br />
Auf die Kommanditeinlagen ist gemäß Gesellschaftsvertrag ein Agio in Höhe von<br />
5% zu entrichten. Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft existieren keine Vereinbarungen<br />
zu Zwischen- bzw. Endfinanzierungen.<br />
5<br />
20<br />
46.600<br />
2.331<br />
48.956<br />
~0,0<br />
~0,0<br />
95,2<br />
4,8<br />
100,0<br />
G0513<br />
49
50<br />
2 Liquiditätsprognose<br />
7.<br />
Die nachfolgende Darstellung stellt die Zusammensetzung der prognostizierten Liquiditätszuflüsse<br />
(siehe Kapitel 9, Seite 100 ff.) der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG übersichtlich dar:<br />
Zusammensetzung der LIQUIDITÄTSZUFLÜSSE der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
Zwischenergebnis<br />
Verkauf 1<br />
Summe<br />
Auszahlungen<br />
MS „O.M.<br />
Aestatis”<br />
in %<br />
1 Nettoverkaufserlöse nach Abzug sämtlicher anfallender Kommissionen und Vergütungen.<br />
Auszahlungen<br />
MS „O.M.<br />
Aestatis”<br />
in T€<br />
Auszahlungen<br />
MS „K-WATER”<br />
Es werden die zu erwartenden Auszahlungen der Einschiffsgesellschaften an den<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG auf Basis der Prognoseberechnungen<br />
der jeweiligen Einschiffsgesellschaften dargestellt. Die Auszahlungen<br />
an die Kommanditisten – wie auch an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG – werden hierbei entsprechend der geleisteten Einzahlungshöhe<br />
und dem Einzahlungszeitpunkt der jeweiligen Beteiligung anteilig vorgenommen<br />
(Gesellschaftsverträge der Einschiffsgesellschaften §13 Ziff. 2; siehe exemplarisch<br />
Seite 133).<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
MS „K-WATER”<br />
in T€<br />
7,00 459 7,00 462<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
8,00 524 8,00 528<br />
9,00 590 9,00 594<br />
9,00 590 9,00 594<br />
10,00 655 9,00 594<br />
10,00 655 10,00 660<br />
10,00 655 12,00 792<br />
10,00 655 18,00 1188<br />
137,0 8.974 146,0 9.636<br />
98,7 6.464 85,6 5.652<br />
235,7 15.438 231,6 15.288
Auszahlungen<br />
MS „Hoheriff”<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
MS „Hoheriff”<br />
in T€<br />
Auszahlungen<br />
MS „SARAH<br />
FRIEDERICH”<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
MS „SARAH<br />
FRIEDERICH”<br />
in T€<br />
7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />
SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />
Auszahlungen<br />
MS „SENTA<br />
FRIEDERICH”<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
MS „SENTA<br />
FRIEDERICH”<br />
in T€<br />
Auszahlungen<br />
von Einschiffsgesellschaften<br />
kumuliert in T€<br />
7,00 728 1.649<br />
8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />
8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />
8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />
8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />
8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />
8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />
8,00 832 6,50 731 6,50 735 3.350<br />
8,00 832 8,00 900 7,00 791 3.575<br />
9,00 936 9,00 1013 10,00 1130 4.131<br />
9,00 936 11,00 1238 10,00 1130 4.487<br />
9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.600<br />
9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.666<br />
9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.732<br />
9,00 936 11,00 1238 11,00 1243 4.864<br />
18,00 1872 11,00 1238 12,00 1356 6.309<br />
143,0 14.872 128,5 14.456 128,5 14.520 62.458<br />
73,6 7.656 67,7 7.621 66,9 7.557 34.950<br />
216,6 22.528 196,2 22.077 195,4 22.077 97.409<br />
G0514<br />
51
52<br />
Zusammensetzung der LIQUIDITÄTSENTWICKLUNG der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023 3<br />
Zwischenergebnis<br />
Verkauf<br />
Summe<br />
Auszahlungen<br />
von Einschiffsgesellschaften<br />
kumuliert in T€ 1<br />
Verwaltungskosten<br />
in T€<br />
Auszahlung<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
–25 416<br />
1.649 –35 (7,0) 4,2 2 –1.958 71<br />
3.350 –36 7,0 2 –3.264 121<br />
3.350 –37 7,0 –3.264 170<br />
3.350 –38 7,0 –3.264 218<br />
3.350 –39 7,0 –3.264 265<br />
3.350 –40 7,0 –3.264 311<br />
3.350 –41 7,0 –3.264 356<br />
3.350 –42 7,5 –3.497 167<br />
3.575 –43 7,5 –3.497 202<br />
4.131 –44 9,0 –4.196 93<br />
4.487 –45 9,5 –4.429 106<br />
4.600 –46 9,5 –4.429 231<br />
4.666 –47 10,0 –4.663 187<br />
4.732 –48 10,0 –4.663 208<br />
4.864 –49 10,0 –4.663 360<br />
6.309 –51 13,5 –6.294 323<br />
62.458 –703 132,7 –61.871<br />
34.950 75,7 –35.273<br />
97.409 –703 208,4 –97.145<br />
1 Ggf. Rundungsdifferenzen<br />
2 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 441.<br />
3 Im Jahr 2008 und 2009 wird eine Auszahlung von 7% p.a., bezogen auf Einzahlungshöhe und -zeitpunkt unterstellt. Dabei wird angenommen, dass das Emissionskapital<br />
zu 60% zzgl. Agio zum 01.01.2008 und zu 40% zum 01.01.2009 eingezahlt ist. Spätere Einzahlungen reduzieren die Auszahlungen an die jeweiligen Investoren.<br />
in %<br />
Auszahlung<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
in T€ 1<br />
Kumulierte<br />
Liquiditätsreserve 2<br />
in T€<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />
Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />
an die persönlich haftende Gesellschafterin enthalten. In der Prognoserechnung<br />
werden diese Kosten ab 2009 um jeweils 2,5% p.a. erhöht.<br />
Auszahlung <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
Die Auszahlungen stellen die Entnahmen der Kommanditisten des <strong>Schiffsfonds</strong><br />
<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> dar. In den Jahren 2008 und 2009 werden diese anteilig<br />
auf die durch den jeweiligen Investor geleistete und von der Treuhänderin<br />
abgeforderten Einzahlungshöhen und den jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />
berechnet. In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass sämtliche Investoren<br />
ihre Einlagen zu 60% zzgl. 5% Agio nach Aufforderung durch die Treuhänderin<br />
und zu 40% zum 31.01.2009 erbringen. Spätere Einzahlungen reduzieren die Auszahlungen<br />
an die jeweiligen Investoren in den entsprechenden Jahren.<br />
G0515
Kumulierte Liquiditätsreserve<br />
Die kumulierte Liquiditätsreserve wird durch die Auszahlungen der Einschiffsgesellschaften<br />
an den Dachfonds und Auszahlungen des Dachfonds an die Investoren<br />
beeinflußt. Im Jahr 2007 ist die Liquiditätsreserve von T€ 441 enthalten.<br />
Hinweis<br />
Die Werte in der vorhergehenden Übersicht beruhen auf Prognosen. Sie können<br />
nicht gewährleistet werden. Das gilt insbesondere für die Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter. Weder die Auszahlungen an die Gesellschafter noch sonstige Rückzahlungen<br />
und Verzinsungen der Einlage noch das Angebot der Vermögensanlage<br />
werden vom Emittenten oder einer anderen Person garantiert.<br />
3 Steuerprognose<br />
7.<br />
Steuerprognose des <strong>Schiffsfonds</strong><br />
<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
Die Steuervorschau stellt die relevanten<br />
prognostizierten steuerlichen Werte<br />
gemäß § 5a EStG (Tonnagebesteuerung)<br />
übersichtlich dar.<br />
Anmerkungen zur Steuervorschau<br />
Die Einschiffsgesellschaften haben von<br />
Beginn an zur Tonnagebesteuerung<br />
(§5a EStG) optiert. Die auf die Beteiligungen<br />
des Dachfonds an den Einschiffsgesellschaften<br />
entfallenden<br />
Tonnagesteuergewinne werden in der<br />
nebenstehenden Tabelle dargestellt.<br />
Es wird unterstellt, dass die Aufwendungen<br />
auf Ebene des Dachfonds den<br />
Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften<br />
zuzurechnen sind und damit<br />
ebenso durch die Tonnagebesteuerung<br />
abgegolten sind.<br />
7. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG DES<br />
SCHIFFSFONDS OWNERSHIP FEEDER QUINTETT<br />
STEUERPROGNOSE des<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
Jahr Steuerliches Ergebnis<br />
(gemäß Tonnagebesteuerung)<br />
Erbschaftssteuerliche Werte<br />
in %<br />
in% 1<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023 2<br />
1 Dargestellt wird der erbschaft- und schenkungsteuerliche Wert zum jeweiligen 31.12. des Jahres.<br />
2 Inkl. Verkauf der Schiffe und Liquidation der Gesellschaften.<br />
0,048 44<br />
0,070 29<br />
0,115 55<br />
0,116 45<br />
0,116 38<br />
0,116 31<br />
0,116 27<br />
0,116 23<br />
0,116 21<br />
0,116 21<br />
0,116 19<br />
0,116 19<br />
0,116 18<br />
0,116 18<br />
0,116 18<br />
0,116 16<br />
0,116 –<br />
G0516<br />
53
54<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
8<br />
Die ausführliche Darstel-<br />
lung der Vertragspart-<br />
ner, Abweichungsanalysen<br />
sowie grundlegende Aus-<br />
führungen zu steuerlichen<br />
und rechtlichen Rahmenbe-<br />
dingungen bilden den Kern<br />
des folgenden Kapitels.
56<br />
8. KONZEPTIONELLE<br />
GRUNDLAGEN<br />
1 Abwicklungshinweise<br />
8.<br />
Bitte schicken Sie die dem Prospekt beiliegende<br />
Beitrittserklärung ausgefüllt<br />
und unterzeichnet an:<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
Beitrittsannahme<br />
Cremon 36<br />
D-20457 Hamburg<br />
Telefon [040] 325244-0<br />
Fax [040] 325244-30<br />
oder an Ihren Berater.<br />
Die Wirksamkeit des Beitritts erfolgt mit<br />
Annahme der Beitrittserklärung durch<br />
die Treuhandgesellschaft. Hierüber werden<br />
Sie umgehend informiert.<br />
Abwicklung<br />
Das von den Investoren gezeichnete<br />
Kommanditkapital wird zu 60% zzgl.<br />
5% Agio nach Beitritt und Aufforderung<br />
durch die Ownership Treuhand GmbH<br />
sowie 40% zum 31.01.2009 fällig.<br />
Handelsregister<br />
Die Ownership Treuhand GmbH wird als Treuhandkommanditistin der Beteiligungsgesellschaften<br />
für die Investoren in das Handelsregister eingetragen. Die Treugeber<br />
haben das Recht, sich auf eigene Kosten direkt in das jeweilige Handelsregister<br />
eintragen zu lassen. Hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Thematik<br />
(siehe Seite 74 f.) ist unter Umständen eine direkte Eintragung ratsam.<br />
Bitte leisten Sie die Zahlungen auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto.<br />
Hinweis<br />
Die Platzierung des Kommanditkapitals erfolgt u.a. durch Banken oder selbständige<br />
Vertriebsbeauftragte, mit denen separate Vereinbarungen getroffen wurden. Weder<br />
diese noch deren Mitarbeiter fungieren als Erfüllungsgehilfen für die vorgenannten<br />
Gesellschaften.
2 Übersicht der Vertragspartner<br />
8.<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Geschäftsanschrift<br />
und Sitz<br />
Dauer<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Ausstehende Einlagen<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Gründungsgesellschafter<br />
Funktion/<br />
Tätigkeitsbereiche<br />
Konzern<br />
Bisherige Emissionen<br />
Wertpapiere mit<br />
Umtausch- oder<br />
Bezugsrecht<br />
Gesamtbezüge und<br />
nicht nur geringfügige<br />
Leistungen und Lieferungen<br />
der Gründungsgesellschafter,<br />
der Prospektverantwortlichen<br />
und des Treuhänders<br />
Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Unbestimmte Zeit<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 105746 (Tag der Gründung: 06.08.2007)<br />
€ 25.000 (prognosegemäß zu erhöhen auf mindestens € 46.625.000 und maximal € 47.375.000)<br />
Die Einwerbung wurde bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospektes (14.09.2007) nicht begonnen.<br />
Am 14.09.2007 sind € 25.000 Einlagen gezeichnet und eingezahlt;<br />
demnach ist an diesem Tag kein gezeichnetes Kapital ausstehend.<br />
Ownership Erste Verwaltung GmbH Stammkapital: € 25.000 (voll eingezahlt);<br />
Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />
Geschäftsführer: Thomas Wenzel<br />
Geschäftsanschrift: Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Ownership Emissionshaus GmbH, Anschrift und Sitz: Cremon 36, 20457 Hamburg,<br />
(Kommanditeinlage € 20.000, voll eingezahlt), eingetragen.<br />
Ownership Treuhand GmbH (als Treuhänder für weitere Kommanditisten), Anschrift und Sitz: Cremon 36,<br />
20457 Hamburg, (Kommanditeinlage € 5.000; voll eingezahlt; diese möglich zu erhöhen auf mindestens<br />
€ 46.605.000 und maximal € 47.355.000), eingetragen;<br />
Ownership Erste Verwaltung GmbH (kein Kommanditkapital; Komplementärin)<br />
Emittent, Beteiligungsgesellschaft, Prospektherausgabe, Zahlstelle für Auszahlungen an die Investoren,<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, insbesondere als<br />
Kommanditistin an den Gesellschaften in Firma<br />
– MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG,<br />
– Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />
– MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
– MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
– MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />
Die Gesellschaft gehört keinem Konzernverbund an; sie ist kein Konzernunternehmen.<br />
Bisher wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.S.d.§8 f Abs.1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben.<br />
Da es sich bei dem Emittenten weder um eine Aktiengesellschaft noch um eine Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien handelt, gibt es keine umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder<br />
Bezugsrecht auf Aktien einräumen. Daher erübrigen sich Erläuterungen zu Bedingungen und Verfahren für<br />
den Umtausch oder den Bezug.<br />
a) Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />
Haftungsvergütung: € 2.500 p.a. ab dem Jahr 2007<br />
b) Ownership Emissionshaus GmbH<br />
(PROSPEKTVERANTWORTLICHE)<br />
– Vertrieb: € 850.000 von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG<br />
einmalig,<br />
€ 850.000 von MS K-WATER<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 1.350.000 von Hoheriff Container<br />
Schifffahrts GmbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 1.450.000 von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 1.470.000 von MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig.<br />
€ 2.305.000 Agio<br />
Bei Erhöhung des Emissionskapitals um max. € 750.000 zzgl. 19% des zusätzlichen Emissionskapitals<br />
sowie zzgl. 5% des zusätzlich einzuwerbenden Fondskapitals als Agio.<br />
57
58<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (Fortsetzung)<br />
Gesamtbezüge und<br />
nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen<br />
der Gründungsgesellschafter,<br />
der Prospektverantwortlichen<br />
und des Treuhänders<br />
– Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher<br />
Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung: € 390.000 von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 400.000 von MS K-WATER<br />
Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig<br />
€ 620.000 von Hoheriff<br />
Container Schiffahrts GmbH&Co. KG einmalig<br />
€ 680.000 jeweils von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG einmalig (Vorabgewinn)<br />
– Laufender Gewinn: anteilig gemäß Kapital<br />
– Kommission bei Verkauf oder Totalverlust : 5% bei einer durchschnittlichen Vorsteuerrendite für den<br />
Investor von mindestens 8% (Vorabgewinn)<br />
c) Ownership Treuhand GmbH<br />
– Treuhandvergütung: 0,1% des auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />
einzuwerbenden Kapitals p.a. zzgl.USt. (Steigerungen ab<br />
2008 bzw. 2009 bzw. 2010 um 2,5% p.a.)<br />
– Dienstleistungsvergütung:<br />
laufend € 26.200 p.a. von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG<br />
einmalig,<br />
€ 26.400 p.a. von MS K-WATER<br />
Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 41.600 p.a. von MS Hoheriff<br />
Container Schiffahrts GmbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 45.000 p.a. von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />
€ 45.200 p.a. von MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig<br />
(Steigerung ab 2008 bzw. 2009 bzw. 2010 um 2,5% p.a.)<br />
– Laufender Gewinn: anteilig gemäß Kapital<br />
– Mehraufwand Einwerbung: 0,25% des auf Ebene jeder Einschiffsgesellschaft<br />
verwalteten Kapitals zzgl. USt.<br />
– Mehraufwand an Beratung bei Gründung: € 49.125 von MS “O.M. Aestatis” GmbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 49.500 von MS K-WATER<br />
Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 78.000 von MS Hoheriff<br />
Container Schiffahrts GmbH&Co. KG einmalig,<br />
€ 84.375 von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />
€ 84.750 von MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG einmalig, zzgl. USt.<br />
– Mehraufwand bei Verkauf: volle Treuhandvergütung für 24 Monate nach Verkauf<br />
sowie volle Dienstleistungsvergütung für das Jahr des<br />
Schiffsverkaufs und das darauf folgende Liquidationsjahr<br />
– Abwicklung am Ende: € 2.500 p.a. zzgl. USt. pauschal von jeder<br />
Einschiffsgesellschaft<br />
– Im Falle des Verkaufs oder Totalverlustes: 1% des Bruttoverkaufserlöses oder -versicherungserlöses<br />
pro Einschiffsgesellschaft (Vorabgewinn)<br />
d) Mittelverwendungskontrolleur: einmalige Dienstleistungsvergütung nach Durchführung<br />
der Mittelfreigabekontrolle von insgesamt € 46.600.<br />
Den Gründungsgesellschaftern, der Prospektverantwortlichen, dem Treuhänder und dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
werden außer den oben unter a) bis d) genannten Bezügen keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, Jahresbeiträge oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen aller<br />
Art, innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages gewährt. Darüber hinaus erbringen die<br />
Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Emittenten, der Treuhänder, der Mittelverwendungskontrolleur und sonstige Personen keine nicht<br />
nur geringfügigen Lieferungen und Leistungen.
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (Fortsetzung)<br />
Gesamtbezüge und<br />
nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen und Leistungen<br />
der Gründungsgesellschafter,<br />
der Prospektverantwortlichen<br />
und des Treuhänders<br />
Beteiligungen von<br />
Gründungsgesellschaftern<br />
an<br />
Abhängigkeit von<br />
Patenten, Lizenzen,<br />
Verträgen oder neuen<br />
Herstellungsverfahren<br />
Laufende Gerichts-/<br />
Schiedsverfahren<br />
Wichtige laufende<br />
Investitionen<br />
Außergewöhnliche<br />
Ereignisse<br />
Bezüge für Mitglieder<br />
der Geschäftsführung<br />
und des Beirates<br />
Tätigkeiten der Mitglieder<br />
der Geschäftsführung<br />
und des<br />
Beirates für andere<br />
Unternehmen<br />
Abweichende Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages<br />
der<br />
KG von den gesetzlichen<br />
Bestimmungen<br />
Abweichende Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrages<br />
der<br />
Komplementärin<br />
von den gesetzlichen<br />
Bestimmungen<br />
Sonstige Personen<br />
Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft werden keine Provisionen fällig.<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen auf Ebene der Einschiffsgesellschaften beläuft sich auf maximal<br />
€ 8.455.000 und setzt sich zusammen aus den o.a. Provisionen für Vermittlungsleistungen sowie<br />
Agio für die Gesellschafterin Ownership Emissionshaus GmbH.<br />
a) Unternehmen, die der Gesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen, gibt es nicht.<br />
b) Unternehmen, die in Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes Lieferungen und<br />
Leistungen erbringen, gibt es nicht.<br />
c) Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, gibt es nicht.<br />
Die Gesellschafterin Ownership Emissionshaus GmbH ist mit der Vertriebssteuerung selbst beauftragt.<br />
Keine von wesentlicher Bedeutung.<br />
Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage des Emittenten haben können.<br />
Neben der Investition in die Beteiligungsgesellschaft und in die einzelnen Einschiffsgesellschaften und für<br />
den Geschäftsbetrieb erforderliche Geschäfte gibt es keine weiteren laufenden Investitionen.<br />
Die Tätigkeit der Emittentin ist durch keine außergewöhnlichen Ereignisse beeinflusst worden.<br />
Die Ownership Erste Verwaltung GmbH erhält für die Übernahme der persönlichen Haftung jährlich eine<br />
Vergütung von € 2.500 zzgl. der geltenden Umsatzsteuer. Erstmals wird diese Vergütung im Jahr 2007<br />
ausgezahlt. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr und<br />
werden zukünftig keinerlei Gesamtbezüge, wie Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt.<br />
Ein Beirat existiert bei Prospekterstellung nicht. Beiräte erhalten keine Vergütung.<br />
Geschäftsführer der Komplementärin ist Herr Thomas Wenzel. Er ist auch Geschäftsführer bei der Gründungsgesellschafterin<br />
Ownership Emissionshaus GmbH, welche auch Vertriebsgesellschaft ist. Die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Emittenten sind darüber hinaus nicht für Unternehmen tätig, welche mit<br />
dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen oder nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.<br />
Bei der Emittentin handelt es sich um eine Publikums-KG, deren gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
zulässigerweise von den gesetzlichen Regelungen der Personenhandelsgesellschaften abweichen. Der<br />
Gesellschaftsvertrag ist auf den Seiten 122 ff. abgedruckt. Einzige persönlich haftende Gesellschafterin<br />
der Emittentin ist die Ownership Erste Verwaltung GmbH. Da die Haftung der Ownership Erste Verwaltung<br />
GmbH gesetzlich auf deren Gesellschaftskapital, mindestens jedoch auf deren Stammkapital beschränkt<br />
ist, weicht der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild des unbeschränkt haftenden<br />
Komplementärs (§161 HGB) ab. Weitere Abweichungen sind insbesondere: Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist nicht am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Sie ist berechtigt, sich<br />
zur Erfüllung ihrer Aufgaben dritter Personen zu bedienen. Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen<br />
des §181 BGB befreit. Das Widerspruchsrecht des Kommanditisten gem. §164 HGB ist ausgeschlossen<br />
(§6 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages). Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin bedarf zu den im Gesellschaftsvertrag<br />
festgelegten Maßnahmen und Rechtshandlungen der Zustimmung des Beirates oder der<br />
Gesellschafterversammlung (§6 Ziff. 4 u. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot des §112 HGB.<br />
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die<br />
Komplementärin eine Kapitalgesellschaft; sie haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen<br />
(€ 25.000).<br />
Abweichende Regelung vom Gesetz ist, dass der Geschäftsführer von den Beschränkungen des §181<br />
BGB befreit ist. Weiterhin bedarf es zur Abtretung von Geschäftsanteilen und Teilgeschäftsanteilen sowie<br />
für jede sonstige Verfügung hierüber - mit Ausnahme von Verfügungen zugunsten von Mitgesellschaftern<br />
- der Zustimmung der Gesellschaft. Die Gesellschafter und die Geschäftsführer sind vom gesetzlichen<br />
Wettbewerbsverbot befreit. Darüber hinaus gibt es keine weiteren wesentlichen Abweichungen von den<br />
gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Es existieren keine „sonstigen Personen“, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die<br />
Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Anlage wesentlich beeinflusst haben.<br />
59
60<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Dauer<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Funktion/<br />
Tätigkeitsbereiche<br />
2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Reederei O. Marten GmbH &Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Kommanditist<br />
Funktion<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />
Unbestimmte Zeit<br />
Amtsgericht Kiel<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 5542 KI<br />
1) Ole Marten, Groß Wittensee, Einlage von € 225.000<br />
2) Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, Einlage von € 25.000<br />
3) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000<br />
4) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 5.000 (eingezahlt);<br />
als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 6.555.000<br />
und max. € 6.705.000 erhöhen.<br />
2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />
Stammkapital: € 25.000 (voll eingezahlt);<br />
Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />
Geschäftsführer: Ole Marten<br />
Geschäftsanschrift: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />
Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „O.M. Aestatis“,<br />
Beteiligungsobjekt des <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />
Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />
Amtsgericht Kiel<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 8440 KI<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Ole Marten, Groß Wittensee<br />
Geschäftsanschrift: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />
Dipl. Kaufm. Ole Marten (€ 12.500), Groß Wittensee<br />
Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
Reederei O. Marten GmbH& Co. KG<br />
Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />
Amtsgericht Kiel<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 5467 KI<br />
€ 30.000<br />
1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />
Geschäftsführer: Herr Dipl. Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />
Herr Dipl. Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />
Bereederungsgesellschaft, Kommanditistin in der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG
1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion<br />
1. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />
Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />
Amtsgericht Kiel<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 8477 KI<br />
€ 25.000<br />
Herr Dipl. Kaufm. Ole Marten, Groß Wittensee<br />
Gesellschafterin der Reederei O. Marten GmbH&Co. KG<br />
MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Funktion/<br />
Tätigkeitsbereiche<br />
K&K Schiffahrts Erste Verwaltungs GmbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Kommanditisten<br />
Funktion<br />
MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 102629<br />
1) K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG, Hamburg, Einlage von € 250.000,<br />
2) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000,<br />
3) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />
kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 6.605.000 und max. € 6.755.000 erhöhen.<br />
K&K Schiffahrts Erste Verwaltungs GmbH<br />
Stammkapital: € 25.000<br />
Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />
Geschäftsführer: Jörg Krüger, Jens Knüppel (beide Hamburg)<br />
Geschäftsanschrift: Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />
Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „K-WATER“, Beteiligungsobjekt des<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
K&K Schiffahrts Erste Verwaltungs GmbH<br />
Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 93414<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Jörg Krüger, Jens Knüppel, Geschäftsanschrift: Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />
K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG (€ 12.500), Hamburg<br />
Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 101837<br />
€ 100.000 (voll eingezahlt)<br />
Jörg Krüger, Jens Knüppel (beide Hamburg)<br />
Verwaltungsgesellschaft K&K Schiffahrt mbH, Hamburg<br />
Gerd Zachariassen, Hans-Werner Zachariassen, Jens Knüppel, Jörg Krüger (alle Hamburg)<br />
Bereederungsgesellschaft, Kommanditistin der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
61
62<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Verwaltungsgesellschaft K&K Schiffahrt mbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Dauer<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Funktion/<br />
Tätigkeitsbereiche<br />
Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Verwaltungsgesellschaft K&K Schiffahrt mbH<br />
Ballindamm 17, 20095 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 92781<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Jörg Krüger, Jens Knüppel (beide Hamburg)<br />
Gesellschafter der K&K Schiffahrts GmbH&Co. KG, Hamburg<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Ringstraße 4, 27628 Bramstedt<br />
Unbestimmte Zeit<br />
Amtsgericht Tostedt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 111263<br />
1) Reederei Rass GmbH&Co. KG, Bramstedt, Einlage von € 25.000,<br />
2) Kapitän Kersten Rass, Bramstedt, Einlage von € 225.000,<br />
3) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000,<br />
4) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />
kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 10.405.000 und max. € 10.555.000 erhöhen.<br />
Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />
Stammkapital: € 25.000;<br />
Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />
Geschäftsführer: Kersten Rass<br />
Geschäftsanschrift: Ringstraße 4, 27628 Bramstedt<br />
Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „Hoheriff“,<br />
Beteiligungsobjekt der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />
Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />
Amtsgericht Tostedt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 200581<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Kersten Rass, Bramstedt<br />
Rass Beteiligungs GmbH (€ 12.500), Bramstedt<br />
Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG
Rass Beteiligungs GmbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion<br />
Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Gesellschafter<br />
Persönlich haftender<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Rass Beteiligungs GmbH<br />
Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />
Amtsgericht Tostedt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 111 426<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Kersten Rass, Bramstedt<br />
Gesellschafter der Hoheriff Verwaltungs GmbH<br />
Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />
Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />
Amtsgericht Tostedt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 111260<br />
€ 30.000 (voll eingezahlt)<br />
Ludwig Rass, Kersten Rass (beide Bramstedt)<br />
Rass-Schiffahrt-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bramstedt<br />
Bereederungsgesellschaft, Kommanditistin in der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Rass-Schiffahrt-Gesellschaft mit beschänkter Haftung<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion<br />
Rass-Schiffahrt-Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Ringstraße 4, 27682 Bramstedt<br />
Amtsgericht Tostedt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 110977<br />
€ 25.565 (voll eingezahlt)<br />
Ludwig Rass, Kersten Rass (beide Bramstedt)<br />
Ludwig Rass, Kersten Rass (beide Bramstedt)<br />
Persönlich haftende Gesellschaft der Reederei Rass GmbH&Co. KG<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Dauer<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Funktion/<br />
Tätigkeitsbereiche<br />
MS „SARAH FRIEDERICH” Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Anne-Conway-Straße 2,<br />
28359 Bremen<br />
Unbestimmte Zeit<br />
Amtsgericht Bremen<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 24666 HB<br />
1) Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG, Bremen: Einlage von € 300.000<br />
2) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, Einlage von € 20.000,<br />
3) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />
kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 11.255.000 und max. € 11.405.000 erhöhen.<br />
REF Verwaltungs-GmbH<br />
Stammkapital: € 25.000;<br />
Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />
Geschäftsführer: Thomas Kriwat<br />
Geschäftsanschrift: Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />
Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „SARAH FRIEDERICH“,<br />
Beteiligungsobjekt des <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
63
64<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Dauer<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Funktion/<br />
Tätigkeitsbereiche<br />
REF Verwaltungs-GmbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
MS „SENTA FRIEDERICH” Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Anne-Conway-Straße 2,<br />
28359 Bremen<br />
Unbestimmte Zeit<br />
Amtsgericht Bremen<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 24664 HB<br />
1) Reederei Eugen Friederich GmbH & Co. KG, Bremen: Einlage von € 300.000<br />
2) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg: Einlage von € 20.000<br />
3) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg: Einlage von € 5.000; als Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />
kann sie ihr Kommanditkapital auf mind. € 11.305.000 und max. € 11.455.000 erhöhen.<br />
REF Verwaltungs-GmbH<br />
Stammkapital: € 25.000<br />
Haftung begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen;<br />
Geschäftsführer: Thomas Kriwat<br />
Geschäftsanschrift: Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />
Einschiffsgesellschaft, Betrieb des Schiffes MS „SENTA FRIEDERICH“,<br />
Beteiligungsobjekt der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH& Co. KG<br />
REF Verwaltungs-GmbH<br />
Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />
Amtsgericht Bremen<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 23843 HB, (Tag der ersten Eintragung als Ownership Siebzehnte Verwaltung GmbH<br />
unter HRB 98048 am 04.08.2006)<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Thomas Kriwat, Bremen<br />
Reederei Eugen Friederich GmbH Schiffahrtsgesellschaft (€ 12.500), Bremen<br />
Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500), Hamburg<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
und der MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co.<br />
Reederei Eugen Friederich GmbH Schiffahrtsgesellschaft<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion<br />
Reederei Eugen Friederich GmbH Schiffahrtsgesellschaft<br />
Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />
Amtsgericht Bremen<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 7844 HB<br />
DM 50.000 (voll eingezahlt)<br />
Herr Thomas Kriwat, Herr Kapitän Klaus Kriwat (beide Bremen)<br />
Gesellschafterin der REF Verwaltungs-GmbH
Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Persönliche haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Kommanditist<br />
Funktion<br />
KTK Holding GmbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Kommanditkapital<br />
Persönliche haftende<br />
Gesellschafterin/<br />
Geschäftsführung<br />
Kommanditist<br />
Funktion<br />
KTK Verwaltungs-GmbH<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion<br />
CMA CGM S. A.<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Geschäftsführung<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Rechtsordnung<br />
Funktion<br />
Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />
Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />
Amtsgericht Bremen<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 24495 HB<br />
€ 100.000 (voll eingezahlt)<br />
KTK Verwaltungs-GmbH, Bremen<br />
KTK Holding GmbH&Co. KG, Bremen<br />
Bereederungsgesellschaft; Kommanditistin in der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG und in der MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
KTK Holding GmbH&Co. KG<br />
Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />
Amtsgericht Bremen<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRA 24481 HB<br />
€ 100.000 (voll eingezahlt)<br />
KTK Verwaltungs-GmbH<br />
Herr Thomas Kriwat (€ 50.000), Herr Kapitän Klaus Kriwat (€ 50.000) (beide Bremen)<br />
Kommanditistin der Bereederungsgesellschaft Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />
KTK Verwaltungs-GmbH<br />
Anne-Conway-Straße 2, 28359 Bremen<br />
Amtsgericht Bremen<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 23722 HB, Tag der ersten Eintragung: 05.09.2006<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Herr Thomas Kriwat, Bremen<br />
Gesellschafter der Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG<br />
CMA CGM S. A.<br />
BP 2409, 4 Quai d'Arenc, Marseilles, 13215 Frankreich<br />
Frankreich<br />
Tag der ersten Eintragung: 01.08.1999<br />
Jacques Saade, Farid Salem, Tristan Vieljeux, Alain Wils, Rodolphe Saade (alle Frankreich)<br />
Merit Corporation SAL (Hauptgesellschafter geführt durch die Familie Saade), Frankreich<br />
Charterer des MS „O.M. Aestatis”<br />
MCL <strong>Feeder</strong>s Ltd.<br />
Marshall Islands<br />
Marshall Islands<br />
Charterer des MS „K-WATER“<br />
65
66<br />
GB Shipping & Chartering GmbH&Co. KG<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Registergericht<br />
Handelsregister<br />
Rechtsordnung<br />
Persönlich haftende<br />
Gesellschafter/<br />
Geschäftsführung<br />
Kommanditkapital<br />
Kommanditist<br />
Funktion<br />
Safmarine Container Lines NV<br />
Firma<br />
Geschäftsanschrift<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Gesellschaftskapital<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
<strong>OwnerShip</strong> Gesellschaften<br />
GB Shipping & Chartering GmbH&Co. KG<br />
Goninger Straße 23, 26789 Leer<br />
Amtsgericht Aurich<br />
HRA 200080<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
GB Verwaltungs GmbH<br />
(AG Aurich, HRB 110548)<br />
€ 500.000<br />
Herr Herman Buss (€ 500.000); Leer<br />
Poolmanager des 900 TEU Zhousan Pools, dessen Mitglied die<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG ist.<br />
Michael Niefünd, Dipl.- Wirtsch.-Ing. für Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft<br />
Sitz<br />
Funktion<br />
Ownership Holding GmbH<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Parkstraße 12, 26931 Elsfleth<br />
Unabhängiger Sachverständiger, Erstellung der Marktanalyse<br />
Gooßen&Heuermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Funktion<br />
Safmarine Container Lines NV<br />
De Gerlachekaai 20, Antwerpen, 2000 Belgium<br />
Belgien<br />
Antwerpen, Belgien<br />
US-$ 222.600.000<br />
100% A.P. Møller-Maersk<br />
Charterer der MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Gooßen&Heuermann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Große Schmiedestraße 4, 21682 Stade<br />
Amtsgericht Tostedt<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 101312, Tag der ersten Eintragung: 31.08.2005<br />
€ 50.000<br />
Hans-Ulrich Heuermann (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer); Rigo Gooßen (Steuerberater)<br />
Mittelverwendungskontrolleur bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG sowie bei<br />
den Einschiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrts<br />
gesellschaft mbH&Co. KG sowie MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />
Ownership Holding GmbH<br />
Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 98964, Tag der ersten Eintragung: 31.10.2006, als Ownership Einundzwanzigste Verwaltung GmbH<br />
€ 90.000<br />
Olaf Pankow, Thomas Wenzel, beide Hamburg<br />
Olaf Pankow (50%), Thomas Wenzel (25%), beide Hamburg;<br />
Ownership Beteiligungs GmbH (25%), Hamburg<br />
Gesellschafterin der Ownership Emissionshaus GmbH und der Ownership Treuhand GmbH
Ownership Emissionshaus GmbH<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Ownership Beteiligungs GmbH<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />
Firma<br />
Sitz<br />
Registergericht<br />
Rechtsordnung<br />
Handelsregister<br />
Stammkapital<br />
Geschäftsführer<br />
Gesellschafter<br />
Funktion<br />
Ownership Emissionshaus GmbH<br />
Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 89589, Tag der ersten Eintragung: 29.01.2004<br />
€ 2.000.000<br />
Olaf Pankow, Thomas Wenzel (beide Hamburg)<br />
Ownership Holding GmbH, Hamburg<br />
Prospektverantwortliche, Anbieterin, Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin bei der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG sowie bei den Einschiffsgesellschaften<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG sowie MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG, Prospektherausgabe,<br />
Marketing, Projektierung, Vertriebssteuerung, Eigenkapitalvermittlung und Platzierungsgarantin<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 89590, Tag der ersten Eintragung: 29.01.2004<br />
€ 50.000<br />
Mike Wittje, Morsum<br />
Ownership Holding GmbH<br />
Kommanditistin und Gründungsgesellschafterin bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH & Co. KG sowie bei den Einschiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, MS K-WATER<br />
Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH<br />
FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG sowie MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG, treuhänderische Verwaltung des Treuguts und Betreuung der Investoren<br />
Ownership Beteiligungs GmbH<br />
Blankeneser Hauptstraße 93, 22587 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 89255, Tag der ersten Eintragung: 19.12.2003<br />
€ 25.000<br />
Thomas Wenzel, Hamburg<br />
Thomas Wenzel, Hamburg<br />
Gesellschafterin der Ownership Holding GmbH, Hamburg<br />
Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />
Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Amtsgericht Hamburg<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
HRB 90305, Tag der ersten Eintragung: 16.04.2004<br />
€ 25.000 (voll eingezahlt)<br />
Thomas Wenzel, Geschäftsanschrift: Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
Ownership Emissionshaus GmbH (€ 12.500); Ownership Treuhand GmbH (€ 12.500);<br />
persönlich haftende Gesellschafterin der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Über die im Prospekt dargestellten Vereinbarungen insbesondere Kapitel 8.5 (siehe Seite 76 ff.) hinaus bestehen nach Kenntnis der<br />
Anbieterin keine sonstigen die Anlageobjekte selbst, ihre Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffenden Abreden<br />
zwischen den wesentlichen Vertragspartnern.<br />
67
68<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
3 Sensitivitätsanalysen<br />
8.<br />
<strong>OwnerShip</strong> hat die Einnahmen- und<br />
Ausgabenprognosen und die Verkaufshypothesen<br />
unter der Verwendung<br />
marktbezogener Annahmen erstellt. Es<br />
können sich hierzu positive und/oder<br />
negative Veränderungen innerhalb der<br />
beabsichtigten Fondslaufzeit ergeben.<br />
Diesbezüglich wird an dieser Stelle auf<br />
die Angaben zu den möglichen Veränderungen<br />
bei diesem Beteiligungsangebot<br />
verwiesen (Kapitel 3, Seite 16 ff. sowie<br />
Kapitel 4, Seite 22 f.). Sensitivitätsanalysen<br />
zum Investitionsobjekt unterstellen<br />
Abweichungen von den „Standardannahmen“<br />
und messen die Auswirkungen<br />
auf das Anlageergebnis.<br />
Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse<br />
wird in qualitativer Form dargestellt. Auf<br />
die Angabe von Wahrscheinlichkeiten<br />
wird verzichtet, da eine Messung bei<br />
diesem Anlagemodell nicht sinnvoll ist.<br />
Für fünf Einflussfaktoren wurden jeweils<br />
Veränderungen analysiert und die Auswirkungen<br />
auf das Anlageergebnis während<br />
des angenommenen Investitionszeitraumes<br />
errechnet. Aus den nachfolgenden<br />
Diagrammen ergeben sich die<br />
Rückflüsse aus der Vercharterungsphase<br />
und aus dem Verkauf der Seeschiffe<br />
für eine beispielhaft als Vergleichsmaßstab<br />
dienende Kommanditeinlage<br />
in Höhe von € 100.000 zzgl.<br />
5 % Agio. Dargestellt sind die Rückflüsse<br />
nach Steuern.<br />
Die nachfolgenden Analysen beziehen<br />
sich auf den Planungshorizont bis zum<br />
Jahr 2023.<br />
Neben den analysierten Einflussfaktoren<br />
gibt es noch zahlreiche andere Faktoren.<br />
Die Abweichungen können bei<br />
jedem Einflussfaktor anders ausfallen<br />
als unterstellt. Somit bilden die gezeigten<br />
Ergebnisabweichungen nur eine<br />
Auswahl.<br />
Der langfristig wichtigste Einflussfaktor bei dieser Investition ist voraussichtlich<br />
die Entwicklung der Charterraten und somit der Umsatzerlöse.<br />
Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />
UMSATZERLÖSE je Einsatztag<br />
PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
Prog-<br />
– 20 % – 10 % nose<br />
10 % 20 %<br />
Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />
bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung bzw. Überschreitung der Chartereinnahmen<br />
um bis zu 20% unter der Annahme der Werthaltigkeit der Erstbeschäftigungen.<br />
Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />
NETTO-VERÄUSSERUNGSERLÖSE in% der Kaufpreise<br />
PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
20/24 % 30/34 %<br />
Prognose<br />
50/54 %<br />
60/64 %<br />
Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung des Kapitalrückflusses an den Investor<br />
bis zum Jahr 2023 bei angenommenen Wiederverkaufswerten (netto) von 20/24%,<br />
30/34%, 40/44% (prospektierte Prognose), 50/54% und 60/64% der ursprünglichen<br />
Kaufpreise.<br />
G0411<br />
G0412
Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />
Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />
Kapitalrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung von € 100.000<br />
SCHIFFSBETRIEBSKOSTEN je Einsatztag<br />
PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
300.000<br />
250.000<br />
– 20 % – 10 %<br />
ZINSEN über die Gesamtlaufzeit<br />
PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
Prognose<br />
10 % 20 %<br />
Prog-<br />
– 20 % – 10 % nose<br />
10 % 20 %<br />
WÄHRUNG<br />
PROGNOSE und Abweichungen zur PROGNOSE<br />
300.000<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
Prog-<br />
– 20 % – 10 % nose<br />
10 % 20 %<br />
G0413<br />
G0414<br />
G0415<br />
Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung<br />
des Kapitalrückflusses an den<br />
Investor bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung<br />
bzw. Überschreitung der<br />
Schiffsbetriebskosten um bis zu 20%<br />
auf Ebene der Einschiffsgesellschaften.<br />
Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung<br />
des Kapitalrückflusses an den<br />
Investor bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung<br />
bzw. Überschreitung der<br />
Zinsaufwendungen für die Schiffshypothekendarlehen<br />
auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />
um bis zu 20%.<br />
Die Abbildung zeigt die mögliche Veränderung<br />
des Kapitalrückflusses an den<br />
Investor bis zum Jahr 2023 bei Unterschreitung<br />
bzw. Überschreitung des<br />
durchschnittlichen US-$/€-Wechselkurses<br />
während der Betriebsphase um<br />
bis zu 20% auf Ebene der Einschiffsgesellschaften.<br />
69
70<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
4 Steuerliche Grundlagen<br />
8.<br />
Mit dem Investment in die Dachfondsgesellschaft<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG unterliegt<br />
der Investor als Kommanditist/Treugeber<br />
den steuerlichen Wirkungen einer<br />
unternehmerischen Beteiligung, die im<br />
Einzelnen nachfolgend erläutert werden.<br />
Ziel ist es dabei, dem Investor als natürliche<br />
Person mit unbeschränkter Steuerpflicht<br />
und unter der Voraussetzung,<br />
dass die Beteiligung im Privat- und nicht<br />
im Betriebsvermögen gehalten wird,<br />
einen umfassenden Überblick wichtiger<br />
steuerlicher Gesichtspunkte zu geben.<br />
Selbstverständlich kann die Beteiligung<br />
auch im Betriebsvermögen gehalten<br />
werden.<br />
Grundsätzlich sollte ein Beitritt zu der<br />
Gesellschaft mit dem persönlichen<br />
steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />
Dies gilt insbesondere für den Fall,<br />
dass die Beteiligung im Betriebsvermögen<br />
gehalten wird.<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Jeder Treugeber bzw. Kommanditist erzielt<br />
nach der gesellschaftsrechtlichen<br />
Konzeption der mit der Emission des<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
angebotenen Gesellschaft Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb gemäß §2 Abs.<br />
1 Nr. 2 EStG, da er sowohl nach geltendem<br />
Steuerrecht als auch nach höchstrichterlicher<br />
Rechtsprechung als Mitunternehmer<br />
im Sinne des §15 Abs. 1<br />
Nr. 2 EStG einzustufen ist. Dies gilt insbesondere,<br />
da er nach den §§12 und 19<br />
des Gesellschaftsvertrages am Gewinn<br />
und Verlust sowie an den stillen Reserven<br />
des Unternehmens beteiligt wird<br />
(Mitunternehmerrisiko), ihm nach den<br />
§§6 und 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
mittelbar bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
weit reichende Stimm- und Kontrollrechte<br />
(Mitunternehmerinitiative)<br />
eingeräumt und die Gesellschaft auf die<br />
Erzielung eines Totalgewinns (Gewinnerzielungsabsicht)<br />
ausgerichtet ist. Darüber<br />
hinaus hat jeder Treugeber das<br />
Recht, sich unmittelbar als Kommanditist<br />
bei der Beteiligungsgesellschaft in<br />
das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />
Die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG ist selbst nicht<br />
Subjekt der Einkommensteuer. Die zunächst<br />
auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
ermittelten Einkünfte werden den<br />
Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung<br />
am Gewinn und Verlust zugerechnet.<br />
Die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb<br />
unterliegen dem persönlichen<br />
Einkommensteuersatz des einzelnen<br />
Kommanditisten.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Maßgebliches Beurteilungskriterium<br />
hierfür ist, ob nach dem Urteil eines ordentlichen<br />
Kaufmanns und unter Berücksichtigung<br />
der Gewinnermittlung<br />
nach §5 EStG mit großer Wahrscheinlichkeit<br />
mit einem Totalgewinn nach<br />
Ende der beabsichtigten Fondslaufzeit<br />
gerechnet werden kann. Andernfalls<br />
wäre die Tätigkeit der Gesellschaften<br />
als so genannte „Liebhaberei“ einzuordnen<br />
mit der Folge, dass Gewinne nicht<br />
steuerpflichtig wären und Verluste nicht<br />
steuermindernd mit positiven anderen<br />
Einkünften verrechnet werden könnten.<br />
Auf Basis der Prognoserechnung wird<br />
die Beteiligungsgesellschaft nach Ablauf<br />
einer Fondslaufzeit von ca. 16,5<br />
Jahren (betrachtet ab dem Datum der<br />
Prospektaufstellung) und unter Berücksichtigung<br />
der Schlussauszahlungen der<br />
Einschiffsgesellschaften bei unterstellten<br />
Nettoveräußerungserlösen von rund<br />
40% bzw. 44% der Anschaffungskosten<br />
des jeweiligen Schiffes inkl. Bauzeitfinanzierungskosten<br />
insgesamt einen<br />
Totalgewinn erzielen.<br />
Unter Berücksichtigung des vom Bundesfinanzhof<br />
herangezogenen Grundsatzes<br />
ist damit aus heutiger Sicht davon<br />
auszugehen, dass der Nachweis<br />
des Totalgewinns erbracht ist. Auch bei<br />
Option zur pauschalen Gewinnermittlung<br />
nach §5a EStG basiert die Totalgewinnermittlung<br />
auf der herkömmlichen<br />
Gewinnermittlung unter Einbeziehung<br />
eines Veräußerungsgewinns.<br />
Die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht<br />
erfolgt stets auf Ebene der Gesellschaften<br />
und des Gesellschafters. Sofern<br />
dieser eine nach dem Betriebskonzept<br />
nicht vorgesehene Anteilsfinanzierung<br />
seiner Einlage plant und durch die<br />
zu entrichtenden Zinsen seinen prospektierten<br />
Totalgewinn mindert, sollte die<br />
Darlehensaufnahme in jedem Fall mit<br />
einem steuerlichen Berater abgestimmt<br />
werden.
Steuerliche Ergebnisse<br />
Die Beteiligungsgesellschaft erzielt nach Maßgabe der im Detail ab Seite 71 ff. abgebildeten<br />
Planrechnung unter Berücksichtigung der Vollplatzierung im Jahr 2007<br />
voraussichtlich folgende steuerliche Ergebnisse für die Investoren:<br />
Übersicht der prognostizierten<br />
STEUERLICHEN ERGEBN<strong>IS</strong>SE<br />
Jahr<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023 2<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
(gemäß Tonnagebesteuerung)<br />
in %<br />
1 Dargestellt wird der erbschaft- und schenkungsteuerliche Wert zum jeweiligen 31.12. des Jahres.<br />
2 Inklusive Verkauf der Schiffe und Liquidation der Gesellschaften.<br />
Erbschaftsteuerliche<br />
Werte in Prozent 1<br />
0,048 44<br />
0,070 29<br />
0,115 55<br />
0,116 45<br />
0,116 38<br />
0,116 31<br />
0,116 27<br />
0,116 23<br />
0,116 21<br />
0,116 21<br />
0,116 19<br />
0,116 19<br />
0,116 18<br />
0,116 18<br />
0,116 18<br />
0,116 16<br />
0,116 –<br />
Die angegebenen Prozentwerte beziehen sich auf die Beteiligungssumme des Investors.<br />
Es werden die steuerlichen Ergebnisse gem. §5a EstG (Tonnagebesteuerung) dargestellt.<br />
G0533<br />
71
72<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Abschreibung der Schiffe<br />
Nach §7 Abs. 2 EStG können die Anschaffungskosten<br />
für bewegliche Güter<br />
mit dem dreifachen des linearen Abschreibungsvolumens,<br />
jedoch höchstens<br />
mit 30% p.a. und im Erstjahr nur<br />
zeitanteilig ab dem Monat der Infahrtsetzung<br />
bzw. Übernahme abgeschrieben<br />
werden. Diese Regelung findet nur<br />
noch für die Anschaffungskosten der<br />
Schiffe Anwendung, die bis zum<br />
31.12.2007 erworben und durch die Einschiffsgesellschaft<br />
übernommen wurden<br />
bzw. werden (betrifft MS „O.M.<br />
Aestatis“, MS „K-WATER“ und MS<br />
„Hoheriff“). Der Wechsel von der degressiven<br />
zur linearen Abschreibung ist<br />
jederzeit möglich. Werden die Schiffe<br />
erst im Jahr 2008 oder später von einer<br />
Gesellschaft übernommen, so können<br />
die Anschaffungskosten nach dem Unternehmensteuerreformgesetz<br />
2008<br />
nur noch linear abgeschrieben werden<br />
(betrifft MS „SARAH FRIEDERICH“ und<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“). Auch hier<br />
werden die Abschreibungswerte im<br />
Erstjahr nur zeitanteilig ab dem Monat<br />
der Infahrtsetzung bzw. Übernahme ermittelt.<br />
Die lineare Wertminderung eines Schiffes<br />
ergibt sich dabei grundsätzlich aus<br />
amtlichen Abschreibungstabellen, die<br />
abhängig vom Alter des Schiffes eine<br />
Nutzungsdauer von maximal zwölf Jahren<br />
vorsehen. Darüber hinaus stellt die<br />
Finanzverwaltung auf eine Nutzungsdauer<br />
nach dem Betriebskonzept ab,<br />
wenn im Betriebskonzept von einer erheblich<br />
längeren Nutzungsdauer als in<br />
den amtlichen Abschreibungstabellen<br />
ausgegangen wird, und die Betriebsführung<br />
überwiegend auf diesem Umstand<br />
beruht (vgl. BMF-Schreiben vom<br />
15.06.1999). Die im Rahmen der Planrechnung<br />
angenommene Nutzungsdauer<br />
von 15 Jahren (MS „SARAH<br />
FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIE-<br />
DERICH“), 16 Jahren (MS „K-WATER“,<br />
MS „Hoheriff“) bzw. 17 Jahren (MS<br />
„O.M. Aestatis“) entsprechen dem Betriebskonzept.<br />
Die Einschiffsgesellschaften berechnen<br />
ihre degressiven bzw. linearen Abschreibungsbeträge<br />
von den Anschaffungskosten<br />
des jeweiligen Schiffes<br />
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten<br />
und der ihnen steuerlich identisch<br />
zu behandelnden aktivierten Vorkosten<br />
unter Berücksichtigung des jeweiligen<br />
Schrottwertes.<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
(vgl. BMF-Schreiben vom 20.10.2003,<br />
IV C3 – S 2253a-48/03) gehören grundsätzlich<br />
alle Aufwendungen, die im wirtschaftlichen<br />
Zusammenhang mit der<br />
Abwicklung des Projektes in der Investitionsphase<br />
anfallen, steuerlich dann zu<br />
den Anschaffungskosten, wenn der Anbieter<br />
ein einheitliches Vertragswerk<br />
vorgibt und die Gesellschafter bzw.<br />
Treugeber in ihrer gesellschaftsrechtlichen<br />
Verbundenheit keine Möglichkeit<br />
besitzen, hierauf Einfluss zu nehmen.<br />
Den Anschaffungskosten zuzurechnen<br />
sind damit alle durch das Betriebskonzept<br />
veranlassten Nebenkosten wie z.B.<br />
die Vertriebsprovision, das Entgelt für<br />
die vorbereitende Bereederung und die<br />
Gründungskosten der Gesellschaft. Nicht<br />
zu den zu aktivierenden Nebenkosten<br />
zählt nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
der Aufwand für die Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals, der in<br />
den Planrechnungen als sofort abzugsfähige<br />
Betriebsausgaben berücksichtigt<br />
wird. Im Rahmen der Konzeption wurde<br />
der Auffassung der Finanzverwaltung<br />
gefolgt. Die Gesellschaften behalten<br />
sich vor, in der Steuererklärung abweichend<br />
vorzugehen.<br />
Vorabgewinn für Konzeption, Aufbereitung<br />
wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Nach den gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen der Einschiffsgesellschaften<br />
werden Leistungen der Ownership<br />
Emissionshaus GmbH für die Konzeption,<br />
die Aufbereitung wirtschaftlicher<br />
Rahmendaten und die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
nicht als Aufwand der<br />
jeweiligen Gesellschaft behandelt, sondern<br />
dieser als Gesellschafterin im Rahmen<br />
der Ergebnisverteilung als Vorabgewinn<br />
zugewiesen. Zur Entnahme dieser<br />
Vergütungen ist sie erst nach Feststellung<br />
des jeweiligen Jahresabschlusses<br />
auf erstes Anfordern berechtigt.<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses<br />
bei den Einschiffsgesellschaften<br />
§5a EStG („Tonnagesteuer“)<br />
Die Gewinnermittlung erfolgt durchgängig<br />
nach §6 Ziff. 7 der Gesellschaftsverträge<br />
der Einschiffsgesellschaften<br />
auf der Basis der pauschalierten Gewinnermittlung<br />
nach §5a EStG, besser<br />
unter dem Begriff „Tonnagesteuer“ bekannt.<br />
Diese Vorschrift, ergänzt durch<br />
Erläuterungen und Anweisungen der<br />
Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben<br />
vom 12.06.2002 [BStBl. 2002 I, Seite<br />
614 f.], stellt bei Ermittlung der Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb nicht wie<br />
beim Betriebsvermögensvergleich auf<br />
das Ergebnis von Einnahmen zu Ausgaben<br />
ab. Stattdessen wird – unabhängig<br />
von diesem Ergebnis – die Ertragskraft<br />
des Schiffes nach der so genannten<br />
Nettoraumzahl (NRZ) bewertet. Diese<br />
wird nach einer international vereinheitlichten<br />
Vermessung des Schiffskörpers<br />
festgelegt.
Die Inanspruchnahme der Gewinnermittlung<br />
nach §5a EStG setzt unter anderem<br />
voraus, dass sich die Geschäftsleitung<br />
der Gesellschaft in Deutschland<br />
befindet, die Bereederung des Schiffes<br />
von dort vorgenommen wird und das<br />
Schiff im Wirtschaftsjahr überwiegend<br />
in einem inländischen Schiffsregister<br />
eingetragen ist. Das Vorliegen dieser<br />
Voraussetzungen wird für jedes Jahr<br />
des Optionszeitraumes neu geprüft.<br />
Der Vertragsreeder hat sich gegenüber<br />
der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
zur Einhaltung dieser Voraussetzungen<br />
vertraglich verpflichtet. Der Antrag auf<br />
Option zur Tonnagesteuer wurde bzw.<br />
wird zum Zeitpunkt der Übernahme des<br />
jeweiligen Schiffes gestellt.<br />
An die Gewinnermittlung nach § 5a<br />
EStG ist die Einschiffsgesellschaft grundsätzlich<br />
zehn Jahre gebunden. Allerdings<br />
ist auch ein früherer Verkauf des Schiffes<br />
möglich. Steuerliche Nachteile entstehen<br />
dem Investoren hierdurch nicht.<br />
Grundsätzlich ist beim Übergang zur<br />
Tonnagesteuer ein so genannter Unterschiedsbetrag<br />
festzustellen. Dieser ergibt<br />
sich aus der Differenz zwischen<br />
dem Buchwert des Schiffes und seinem<br />
tatsächlichen Marktwert (Teilwert) zum<br />
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung<br />
der Besteuerung nach §5a EStG. Da<br />
hier die Tonnagebesteuerung für die<br />
Einschiffsgesellschaften jedoch von Beginn<br />
an geplant ist, besteht die Vermutung,<br />
dass der Teilwert (Zeitwert des<br />
Schiffes) dem Buchwert entspricht, so<br />
dass sich kein Unterschiedsbetrag aus<br />
dem jeweiligen Schiff ergibt. Der bei<br />
Verkauf des jeweiligen Schiffes oder<br />
eines Kommanditanteils etwaig anfallende<br />
Veräußerungserlös wird durch<br />
die pauschale Gewinnermittlung gem.<br />
§5a EStG abgegolten und ist daher von<br />
dem jeweiligen Treugeber nicht mehr<br />
gesondert zu versteuern.<br />
Die CDU/CSU-SPD Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 ein<br />
Festhalten an der Tonnagesteuer bestätigt, um den deutschen Reedereistandort<br />
weiter zu stärken. Ebenso hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der fünften „Nationalen<br />
Maritimen Konferenz“ Anfang Dezember 2006 in Hamburg erneut versichert,<br />
dass die Bundesregierung auch in Zukunft an dieser Regelung festhalten wird.<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses des <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
Da der Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG planmäßig<br />
nicht operativ tätig sein wird, werden die Aufwendungen auf Ebene des Dachfonds<br />
als Sonderbetriebsausgaben bei den Einschiffsgesellschaften behandelt und<br />
sind damit durch die Tonnagebesteuerung abgegolten. Für die Ermittlung der erbschaft-<br />
und schenkungsteuerlichen Werte erfolgt die Gewinnermittlung gemäß<br />
Betriebsvermögensvergleich (§5 EStG).<br />
Steuertarif<br />
Der Planrechnung liegen ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer folgende Steuersätze<br />
der Einkommensteuer zugrunde:<br />
■ Durchgehend 42% zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5%.<br />
Steuerliche Behandlung von Entnahmen durch die Gesellschafter (Auszahlungen)<br />
Bei den in der Planrechnung als Auszahlungen ausgewiesenen Rückflüssen an<br />
die Investoren handelt es sich grundsätzlich um steuerneutrale Entnahmen durch<br />
Gesellschafter. Eine Besteuerung der entnommenen Beträge erfolgt daher nicht.<br />
Führt die Entnahme jedoch zu einem negativen Kapitalkonto, wonach ein geleisteter<br />
Einzahlungsbetrag durch die Zuweisung negativer steuerlicher Ergebnisse und<br />
Entnahmen aufgezehrt wird, ist §15a Abs. 3 EStG zu beachten, der in diesen Fällen<br />
eine Versteuerung der Auszahlungen nach sich zieht. Diese Konsequenzen lassen<br />
sich allerdings im Sinne des §15a Abs. 3 EStG vermeiden, indem sich der Investor<br />
direkt ins Handelsregister als Kommanditist eintragen lässt. Nach der Planrechnung<br />
wird sich in keinem Jahr ein negatives Kapitalkonto für die Investoren ergeben.<br />
Nach den Gesellschaftsverträgen der Einschiffsgesellschaften besteht grundsätzlich<br />
die Möglichkeit (durch Entscheidung der Gesellschafterversammlung<br />
(§6 Ziff. 5 i), die für Auszahlungen vorgesehene Liquidität zugunsten von Sondertilgungen<br />
zu verwenden.<br />
Steuerliche Ergebnisse bei Veräußerung<br />
Mit der pauschalen Gewinnermittlung nach §5a EStG (Tonnagesteuer) auf Ebene<br />
der Einschiffsgesellschaften ist auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn des jeweiligen<br />
Schiffes abgegolten, da die Gesellschaft von Beginn an ihre Option dazu ausgeübt<br />
hat bzw. ausüben wird.<br />
Eine Veräußerung der Beteiligung an dem <strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
sollte mit dem persönlichen steuerlichen Berater abgestimmt werden.<br />
73
74<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Sonderbetriebsausgaben des Investors<br />
Sämtliche Aufwendungen, wie etwa Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen,<br />
Zinsen für die Finanzierung der Beteiligung etc., die einem Investor im Zusammenhang<br />
mit seiner Beteiligung entstehen, werden nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
bei Option zur Tonnagesteuer nicht berücksichtigt.<br />
Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
Die steuerlichen Berechnungen entsprechen den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen<br />
und der Rechtsprechung. Die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
wird durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt der Beteiligungsgesellschaft<br />
erst im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt. Sollte dies<br />
zu Abweichungen von den nach dem Betriebskonzept bzw. den jährlichen Steuererklärungen<br />
erklärten steuerlichen Ergebnissen führen, werden die Kommanditisten<br />
Steuererstattungen erhalten oder Nachzahlungen leisten müssen. Sollte es zu<br />
Nachzahlungen kommen, sind auf diese nach §233a AO Zinsen in Höhe von 6% p.a.<br />
zu entrichten. Die Zinsen nach §233a AO sind steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Verfahren zur Feststellung der Einkünfte<br />
Gemäß §180 Abs.1 Nr. 2a AO werden die Ergebnisse der Gesellschaften einheitlich<br />
und gesondert für jeden Gesellschafter vom für die Gesellschaft zuständigen<br />
Betriebsstättenfinanzamt festgestellt. Die Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern<br />
der Gesellschafter dann amtsintern zur Verfügung gestellt.<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Der Solidaritätszuschlag bemisst sich nach der festgesetzten Einkommensteuer<br />
und wirkt sich bei den einzelnen Investoren bei positiven steuerlichen Einkünften<br />
als zusätzliche Belastung aus. Er wurde in der Planrechnung bis zum Ende des<br />
Betriebskonzeptes mit 5,5% der Einkommensteuerschuld kalkuliert.<br />
Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />
Ist der Erblasser bzw. Schenker zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />
unmittelbar als Kommanditist im Handelsregister eingetragen, sind die für die Bemessung<br />
der Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu Grunde zu legenden Werte der<br />
Beteiligung nach §12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. §§95 ff., 103, 109 BewG zu ermitteln.<br />
Grundsätzlich werden die Steuerbilanzwerte der Wirtschaftsgüter in die Vermögensaufstellung<br />
übernommen und den Gesellschaftern anteilig zugerechnet. Für Betriebsvermögen<br />
gelten die Vergünstigungen des §13a ErbStG. Ein Freibetrag von max.<br />
€ 225.000 kann zur Anwendung kommen (§13a Abs. 1 ErbStG). Der nach Abzug<br />
des Freibetrages verbleibende Wert unterliegt nur zu 65% der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer (§13a Abs. 2 ErbStG). Da beide Vergünstigungen nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen gelten, bedarf eine Übertragung der Beteiligung der<br />
Erörterung und Abstimmung mit dem persönlichen Steuerberater des Gesellschafters<br />
(neben §13a ErbStG auch ggf. Freibeträge nach §§16, 17 ErbStG; der Steuersatz<br />
richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft; Mindeststeuersatz 7% und<br />
maximaler Steuersatz 50%). Darüber hinaus wird Betriebsvermögen, wenn der<br />
Begünstigte der Steuerklasse II oder III angehört, nach einem begünstigten Tarif<br />
versteuert (§19 a ErbStG). Dieser berücksichtigt für Betriebsvermögen einen Entlastungsbetrag<br />
von 88% des sich bei Anwendung der höheren Steuerklassen II<br />
oder III gegenüber der Steuerklasse I ergebenden Steuermehrbetrages. Voraussetzung<br />
hierfür ist jedoch, dass innerhalb von fünf Jahren nach der Vermögensübertragung<br />
weder die Gesellschaft liquidiert wird noch Anteile an der Gesellschaft<br />
veräußert werden. Ergänzend weisen<br />
wir darauf hin, dass der Bundesfinanzhof<br />
mit dem Beschluss vom 25.05.2002<br />
die Verfassungsmäßigkeit wesentlicher<br />
Regelungen des Erbschaftsteuer- und<br />
Bewertungsgesetzes in Frage gestellt<br />
hat und daher dem Bundesverfassungsgericht<br />
zur Prüfung vorgelegt hat (vgl.<br />
BFH II R 61/99; BVerfG 1 BvL 10/02).<br />
Aus diesem Grund ist derzeit nicht absehbar,<br />
ob die vorgenannten Regelungen<br />
unverändert bleiben. Ebenfalls ist<br />
darauf hinzuweisen, dass das Bundeskabinett<br />
am 25.10.2006 den Referentenentwurf<br />
eines Gesetzes zur steuerlichen<br />
Erleichterung der Unternehmensnachfolge<br />
beschlossen hat. Dieser Gesetzesentwurf<br />
sieht ebenfalls Änderungen<br />
der o.g. Regelungen, z.B. Neuordnung<br />
der Freibeträge gem. (§ 13a<br />
Abs. 1 ErbStG) vor. Die Höhe der prognostizierten<br />
erbschaftsteuerlichen Werte<br />
für den Investor des <strong>Schiffsfonds</strong><br />
können der Tabelle auf Seite 71 entnommen<br />
werden. Die Beträge wurden<br />
unter Berücksichtigung einer vollständigen<br />
Einwerbung des Kommanditkapitals<br />
in 2007 berechnet. Bei einer Erweiterung<br />
der Platzierungsphase in das<br />
Jahr 2008 hinein können sich die Werte<br />
insbesondere aufgrund der Regelungen<br />
zur Ergebnisgleichstellung in §12 Ziff.<br />
4 ff. der Gesellschaftsverträge ändern.<br />
Abweichende Bewertungen der steuerlichen<br />
Tatbestände durch die Finanzverwaltung,<br />
welche zu Änderungen des<br />
herkömmlichen steuerlichen Ergebnisses<br />
führen, haben ebenfalls Einfluss auf<br />
die erbschaftsteuerlichen Werte.<br />
Ist der Erblasser bzw. Schenker zum<br />
Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung<br />
nicht unmittelbar als Kommanditist,<br />
sondern mittelbar über einen Treuhänder<br />
(hier die Ownership Treuhand<br />
GmbH) als Treugeber an den Einschiffsgesellschaften<br />
beteiligt, behandelt die<br />
Finanzverwaltung Übertragungen abweichend<br />
von den vorgenannten Ausführungen.<br />
Zum einen setzt sie das<br />
übertragene Vermögen anstatt mit den
Steuerbilanzwerten mit dem in der<br />
Regel höheren Verkehrswert an. Zum<br />
anderen gewährt sie die Steuerentlastungen<br />
der §§13 a (Freibetrag und Bewertungsabschlag)<br />
und 19a (Tarifentlastung<br />
bei Personen der Steuerklasse<br />
II und III) ErbStG nicht (vgl. Finanzbehörde<br />
Hamburg, Koordinierter Ländererlass<br />
vom 04.07.2005). Aus diesem<br />
Grund ist es aus erbschaftsteuerlicher<br />
Sicht ratsam, sich unmittelbar als Kommanditist<br />
der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
in das Handelsregister eintragen<br />
zu lassen.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Einschiffsgesellschaften sind Unternehmer<br />
im Sinne des §2 Abs. 1 UStG,<br />
da sie eine gewerbliche Tätigkeit nachhaltig<br />
zur Erzielung von Einnahmen ausüben.<br />
Sie erzielen Umsätze aus Seeschifffahrt,<br />
die gemäß §4 Nr. 2 i.V. m.<br />
§8 Abs.1 Nr. 1 UStG von der Umsatzsteuer<br />
befreit sind. Trotz der Umsatzsteuerbefreiung<br />
ist grundsätzlich der<br />
Vorsteuerabzug gemäß §15 Abs. 3 Nr.<br />
1a UStG für Lieferungen und Leistungen<br />
möglich, die im Zusammenhang mit<br />
der Anschaffung und dem Betrieb des<br />
jeweiligen Schiffes stehen.<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
waren die Umsatzsteuerbeträge für Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Ausgabe<br />
von Kommanditanteilen vom Vorsteuerabzug<br />
ausgeschlossen. Im Urteil<br />
des Europäischen Gerichtshofs vom<br />
26.06.2003 und nachfolgend durch das<br />
von der Finanzverwaltung zwischenzeitlich<br />
veröffentlichte Urteil des BFH vom<br />
01.07.2004 (V-R-32/00; DStR 2004,<br />
S. 1425) ist hingegen der Vorsteuerabzug<br />
für diese Leistungen bestätigt worden.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft selbst ist<br />
voraussichtlich nicht Unternehmerin im<br />
Sinne des Umsatzsteuergesetzes, da<br />
sie nur als reine Beteiligungsholding fungiert.<br />
In der Prognoseberechnung wurde<br />
daher davon ausgegangen, dass die<br />
Vorsteuer nicht abziehbar ist.<br />
Gewerbesteuer<br />
Die Einschiffsgesellschaften sind als<br />
Gewerbetreibende gemäß §2 Abs. 1<br />
GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die<br />
Gewerbesteuer der Einschiffsgesellschaften<br />
wird auf Grundlage des pauschal<br />
ermittelten Gewinns unter Berücksichtigung<br />
von Sonderbetriebseinnahmen<br />
und damit zusammenhängender<br />
Ausgaben berechnet. Der Verkauf eines<br />
Schiffes ist nach dem Wortlaut des Gesetzes<br />
durch die Tonnagesteuer abgegolten<br />
und unterliegt grundsätzlich nicht<br />
der Gewerbesteuer.<br />
Da die Finanzverwaltung eine gegenteilige<br />
Auffassung vertritt (BMF-Schreiben<br />
vom 12.06.2002), kann ein evtl. entstehender<br />
Unterschiedsbetrag (siehe auch<br />
Seite 73) zu Gewerbeerträgen führen.<br />
Diese könnten dann unter Berücksichtigung<br />
der gewerbesteuerlichen Kürzungsvorschrift<br />
des §9 Nr. 3 Seite 2<br />
GewStG, wonach der Gewerbeertrag<br />
bei im internationalen Verkehr eingesetzten<br />
Schiffen um 80% zu mindern<br />
ist, gekürzt werden.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ist ebenfalls<br />
gemäß §2 Abs. 1 GewStG gewerbesteuerpflichtig.<br />
Aufgrund von Kürzungs-<br />
und Hinzurechnungsvorschriften<br />
(§§9 Nr. 2, 8 Nr. 8 GewStG) haben die<br />
Beteiligungsergebnisse aus den Einschiffsgesellschaften<br />
keine Auswirkung<br />
auf das gewerbesteuerliche Ergebnis<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG. Durch eigene<br />
Verwaltungskosten, die nicht den Einschiffsgesellschaften<br />
als Sonderbetriebsausgaben<br />
zugerechnet werden<br />
können, entstehen in der Beteiligungsgesellschaft<br />
grundsätzlich negative Eigenergebnisse.<br />
Hinweis<br />
Der Emittent und/oder der Anbieter übernehmen<br />
nicht die Zahlung von Steuern für<br />
den Investor. Die persönlichen Steuern des<br />
Investors wie die Einkommensteuer, die<br />
Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag,<br />
die Kirchensteuer, die Erbschaftsteuer<br />
und die Schenkungssteuer sind von<br />
diesem selbst zu tragen und zu entrichten<br />
und werden vom Emittent und/oder Anbieter<br />
nicht getragen.<br />
Der Emittent übernimmt lediglich betrieblich<br />
veranlasste Steuern wie die Umsatzund<br />
Gewerbesteuer.<br />
75
76<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
5 Rechtliche Grundlagen<br />
8.<br />
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich im Wesentlichen aus den gesetzlichen<br />
Regelungen sowie den in diesem Prospekt abgedruckten, bereits unterschriebenen<br />
Verträgen (Kapitel 9). Soweit deren Inhalte wesentlich für die Entscheidungsfindung<br />
des Investors sind, werden sie nachfolgend erläutert.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft und<br />
firmiert unter dem Namen <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
(im Folgenden „Beteiligungsgesellschaft“ genannt). Bei dieser Rechtsform handelt<br />
es sich um eine in der Praxis bewährte Gesellschaftsform, die dem Investor eine unbegrenzte<br />
Partizipation am wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaft bietet.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wurde am 04.04.2007 als sog. Vorratsgesellschaft<br />
unter HRA 105746 mit der Firmierung Ownership 56. Vorratsgesellschaft mbH&Co.<br />
KG beim Amtsgericht Hamburg eingetragen (erste Eintragung) und wurde am<br />
06.08.2007 in den Geschäftsbetrieb überführt (Tag der Gründung). Gegenstand der<br />
Gesellschaft ist, wie bereits durch Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2007 festgelegt,<br />
die Beteiligung als Kommanditistin an den Kommanditgesellschaften in Firmen:<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 5542 Kl beim Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Kiel eingetragen.<br />
MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 102629 beim Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 111263 beim Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Tostedt eingetragen.<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 24666 HB beim Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Bremen eingetragen.<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Die Kommanditgesellschaft ist unter HRA 24664 HB beim Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Bremen eingetragen.<br />
Nachfolgend auch die „Einschiffsgesellschaft(en)“ genannt sowie alle hiermit<br />
zusammenhängenden Geschäfte.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wird den<br />
genannten Einschiffsgesellschaften<br />
über die Ownership Treuhand GmbH<br />
treuhänderisch beitreten. Eine spätere<br />
direkte Eintragung in das Handelsregister<br />
ist möglich. Der Beitritt zu den Einschiffsgesellschaften<br />
wird sukzessive<br />
per noch zu schließenden Beitrittserklärungen<br />
erfolgen.<br />
Verwiesen wird auf den im Kapitel 10.4<br />
als Beispiel für alle Einschiffsgesellschaften<br />
abgebildeten Gesellschaftsvertrag<br />
der MS “O.M. Aestatis“<br />
GmbH&Co. KG (MS „O.M. Aestatis“)<br />
sowie auf den im Kapitel 10.6 als Beispiel<br />
für alle Einschiffsgesellschaften<br />
abgebildeten Treuhand- und Dienstleistungsvertrag.<br />
Die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft<br />
einerseits sowie der Einschiffsgesellschaften<br />
andererseits obliegt<br />
der jeweiligen persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin (Komplementärin):<br />
Für die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG:<br />
Ownership Erste Verwaltung<br />
GmbH, die am 15.04.2004 gegründet<br />
und am 16.04.2004 unter<br />
HRB 90305 in das Handelsregister<br />
beim Amtsgericht<br />
Hamburg eingetragen wurde.<br />
Für die Einschiffsgesellschaften:<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
die 2. Verwaltung Reederei<br />
Marten GmbH, eingetragen<br />
beim Amtsgericht Kiel unter<br />
HRB 8440 KI.<br />
MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG<br />
die K & K Schiffahrts Erste<br />
Verwaltungs GmbH, eingetragen<br />
beim Amtsgericht Hamburg<br />
unter HRB 93414.
Hoheriff Container Schiffahrts<br />
GmbH&Co. KG<br />
die Hoheriff Verwaltungs GmbH,<br />
eingetragen beim Amtsgericht<br />
Tostedt unter HRB 200581.<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
die REF Verwaltungs-GmbH,<br />
eingetragen beim Amtsgericht<br />
Bremen unter HRB 23843 HB.<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
die REF Verwaltungs-GmbH,<br />
eingetragen beim Amtsgericht<br />
Bremen unter HRB 23843 HB.<br />
Übersicht der BETEILIGUNGSVERHÄLTN<strong>IS</strong>SE<br />
Investor<br />
Dachfonds <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />
Risikostreuung<br />
Schiffsname<br />
Schiffstyp<br />
Baujahr<br />
MS<br />
„O.M. Aestatis“<br />
Containerschiff<br />
704 TEU<br />
Dezember<br />
2006<br />
Sie vertreten die jeweilige Kommanditgesellschaft<br />
im Außenverhältnis. Eine<br />
Einlage erbringen sie nicht; am Gewinn<br />
und Verlust sind sie nicht beteiligt. Für<br />
Maßnahmen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />
und den in der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />
der jeweiligen Gesellschaft<br />
beschriebenen Investitionsplan<br />
hinausgehen, ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. des Beirates<br />
erforderlich. Hinsichtlich der zustimmungspflichtigen<br />
Geschäfte wird<br />
auf §6 des Gesellschaftsvertrages der<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG bzw. des jeweiligen<br />
Gesellschaftsvertrages der Einschiffsge-<br />
MS „K-WATER“<br />
Containerschiff<br />
704 TEU<br />
April<br />
2007<br />
MS „Hoheriff“<br />
Containerschiff<br />
957 TEU<br />
Juli<br />
2007<br />
sellschaften verwiesen, die in diesem<br />
Prospekt – für die Einschiffsgesellschaften<br />
beispielhaft anhand des Gesellschaftsvertrages<br />
der MS “O.M. Aestatis“<br />
GmbH&Co. KG – abgedruckt sind.<br />
Die Kommanditgesellschaft ersetzt der<br />
persönlich haftenden Komplementärin<br />
ihre Auslagen und zahlt ihr jährlich eine<br />
Haftungsvergütung von € 2.500 zzgl.<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der<br />
Ownership Treuhand GmbH steht als<br />
Gesellschafterin nach den Gesellschaftsverträgen<br />
der Komplementärinnen das<br />
Recht zu, ebenfalls einen Geschäftsführer<br />
stellen zu können. In diesem Fall vertreten<br />
die Geschäftsführer die Gesellschaft<br />
ausschließlich gemeinschaftlich.<br />
MS „SARAH<br />
FRIEDERICH“<br />
Mehrzweckfrachtschiff<br />
724 TEU<br />
November<br />
2008<br />
MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“<br />
Mehrzweckfrachtschiff<br />
724 TEU<br />
Januar<br />
2009<br />
G0501<br />
77
78<br />
8. KONZEPTIONELLE<br />
GRUNDLAGEN<br />
Gesellschaftskapital<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat derzeit<br />
ein von den Gründungsgesellschaftern<br />
Ownership Emissionshaus GmbH<br />
(€ 20.000) und Ownership Treuhand<br />
GmbH (€ 5.000) eingezahltes Kommanditkapital<br />
von € 25.000. Demnach ist<br />
zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />
(14.09.2007) kein (Gründungs-)Kommanditkapital<br />
zur Einzahlung ausstehend.<br />
Die Ownership Treuhand GmbH<br />
ist berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber der Gesellschaft<br />
zu Händen der Komplementärin<br />
ein- oder mehrmals auf insgesamt bis<br />
zu € 47.355.00 zu erhöhen.<br />
Die Kommanditanteile der Gründungsgesellschafter<br />
sind mit den gleichen<br />
Rechten ausgestaltet wie die Kommanditanteile<br />
der Investoren. Es handelt sich<br />
um Vollgeschäftsanteile, die mit Stimmrechten,<br />
Informationsrechten und dem<br />
Recht auf Ergebnisbeteiligung ausgestattet<br />
sind. Es besteht die Möglichkeit,<br />
das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft<br />
um weitere € 750.000 zu<br />
erhöhen (auf insgesamt € 47.375.000),<br />
sofern und soweit dies nach den Gesellschaftsverträgen<br />
der Einschiffsgesellschaften<br />
zulässig und erforderlich ist.<br />
Diese Erhöhung kann insbesondere erforderlich<br />
werden bei einer Veränderung<br />
der in den Einschiffsgesellschaften<br />
durchgeführten Investitionsvorhaben,<br />
zum Beispiel bei veränderten Wechselkursen<br />
oder bei sonstigen Mehr- oder<br />
Minderaufwendungen. Jede Erhöhung<br />
der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />
der Erklärung bei der Komplementärin.<br />
Bei einer Mindestbeteiligungssumme<br />
von € 15.000 je Kommanditist ergibt<br />
sich unter Berücksichtigung der möglichen<br />
Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
somit bei einem maximal zu begebenden<br />
Kommanditkapital in Höhe von<br />
€ 47.350 Mio. eine theoretische Anzahl<br />
von max. 3.157 zu begebenden Kommanditanteilen.<br />
Gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />
hat die Ownership<br />
Emissionshaus GmbH (über einen Betrag von € 46.600.000) eine Platzierungsgarantie<br />
zzgl. 5% Agio abgegeben. Folglich ist eine <strong>Real</strong>isierung des Gesamtangebots<br />
unabhängig von der Anzahl der beigetretenen Kommanditisten und der<br />
Summe des gezeichneten Kommanditkapitals möglich.<br />
Die Aufteilung des Kapitals ergibt sich wie folgt:<br />
Aufteilung des KAPITALS<br />
Ownership Emissionshaus GmbH<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
Ownership Treuhand GmbH (für Dritte)<br />
Gesamt<br />
€ 20.000<br />
€ 5.000<br />
€ 46.600.000<br />
€ 46.625.000<br />
Es ist beabsichtigt, der Beteiligungsgesellschaft andere als die vorstehend genannten<br />
Kommanditisten allein über die Ownership Treuhand GmbH unter Begründung von<br />
Treuhandverhältnissen beitreten zu lassen. Dadurch wird eine persönliche Haftung<br />
der Investoren während der Beitrittsphase vermieden und eine umfassende Betreuung<br />
aller Investoren sichergestellt. Die Treugeber haben jedoch das Recht, sich<br />
später auf eigene Kosten direkt in das jeweilige Handelsregister eintragen zu lassen.<br />
Hinsichtlich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Thematik (siehe Seite 74 f.)<br />
ist unter Umständen eine direkte Eintragung ratsam.<br />
Haftung<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft ist die Ownership<br />
Erste Verwaltung GmbH, welche eine Stammeinlage von € 25.000 (voll eingezahlt)<br />
hat. Da es sich bei der Komplementärin um eine Kapitalgesellschaft handelt,<br />
haftet diese beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Der Investor als Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft haftet den Gläubigern<br />
der Gesellschaft gemäß §171 Abs. 1 i.V.m. §172 Abs. 1 HGB nur bis zum Betrag<br />
seiner Einlage. Eine Gewährleistung für eine Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
durch eine juristische Person oder Gesellschaft wurde nicht übernommen.<br />
Nach vollständiger Erbringung der Einlage können Nachschüsse nicht gefordert<br />
werden. Eine über die Einlage hinausgehende Haftung ist rechtlich ausgeschlossen.<br />
Eine Haftung kann gemäß §171 Abs.1 i.V.m. §172 Abs. 4 HGB nur insoweit wieder<br />
aufleben, als dem/der Kommanditisten(in) Teilbeträge seiner/ihrer Einlage (Auszahlungen)<br />
zurückgezahlt werden, ohne dass diesen Zahlungen entsprechende<br />
Gewinne gegenüber gestanden haben und die Einlage hierdurch unter seine/<br />
ihre im Handelsregister eingetragene Haftsumme sinkt. Gemäß Prognoserechnungen<br />
sind die Auszahlungen planmäßig nicht durch kumulierte handelsrechtliche<br />
Gewinne gedeckt.<br />
Es bestehen keine weiteren Umstände unter denen der Erwerber der Vermögensanlage<br />
verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere<br />
Zahlungen zu leisten.<br />
G0607
Gewährleistung durch Dritte<br />
Eine Gewährleistung für die <strong>Real</strong>isierung<br />
des Angebots der Vermögensanlage,<br />
eine Verzinsung oder Rückzahlung der<br />
Vermögensanlage durch eine juristische<br />
Person oder Gesellschaft wurde nicht<br />
übernommen. Jedoch hat die Ownership<br />
Emissionshaus GmbH in Höhe des<br />
zur Zeichnung verfügbaren Kommanditkapitals<br />
gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Platzierungsgarantie<br />
übernommen.<br />
Rechte der Gesellschafter<br />
Den Gesellschaftern stehen unmittelbar<br />
oder über den Beirat gemäß § 7 des<br />
Gesellschaftsvertrages umfassende<br />
Mitwirkungsrechte zu, die eine Kontrolle<br />
der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften<br />
zulassen. Insbesondere<br />
wird dem/der Kommanditisten(in) je<br />
€ 1.000 Kommanditeinlage eine Stimme<br />
in der Gesellschafterversammlung gewährt.<br />
Sofern eine Beteiligung über die<br />
Treuhandkommanditistin erfolgt, wird<br />
diese ihre Rechte nach den Weisungen<br />
der Treugeber wahrnehmen. Sollten<br />
keine Weisungen vorliegen, wird die<br />
Treuhandkommanditistin ihre Rechte im<br />
Interesse der Gesellschafter gemäß dem<br />
in diesem Prospekt für jede Beteiligungsgesellschaft<br />
abgedruckten Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag ausüben.<br />
Die Komplementärin ist verpflichtet,<br />
die Kommanditisten regelmäßig über<br />
die Geschäfte der Gesellschaften zu informieren.<br />
Die Gesellschafter sind darüber<br />
hinaus berechtigt, die Handelsbücher<br />
der Gesellschaften einzusehen.<br />
Die Auszahlungen auf Dachfondsebene<br />
an den Investor des <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG werden von der Komplementärin<br />
in der Einwerbungs- und<br />
Platzierungsphase gemäß §13 Ziff. 2<br />
des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
anteilig auf Einzahlungshöhe<br />
und -zeitpunkt (und nur<br />
auf die von der Ownerhsip Treuhand GmbH abgeforderte Einzahlungshöhe) von<br />
den Einschiffsgesellschaften angefordert.<br />
Beirat<br />
Die Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft kann nach §7 des<br />
Gesellschaftsvertrages bestimmen, dass die Beteiligungsgesellschaft einen Beirat<br />
erhält. Er besteht aus drei Personen. Zwei davon werden von den Kommanditisten,<br />
die dritte von der Komplementärin bestellt. Dem Beirat stehen umfassende Kontrollund<br />
Mitwirkungsrechte zu, insbesondere kann er bei bestimmten Geschäften entsprechend<br />
den Regelungen des §7 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung<br />
bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
Vorschläge unterbreiten. Generell unterstützt, berät und überwacht er die Geschäftsführung<br />
zum Wohle des Unternehmens. Die einzelnen Mitglieder des Beirates<br />
dürfen jeweils nicht mehr als fünf weitere Beiratsmandate für Schifffahrtsgesellschaften<br />
innehaben und erhalten über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus keine weitere<br />
Vergütung. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine Gesellschaft so genannte<br />
Berufsbeiräte erhält, die aufgrund der Vielzahl der übernommenen Mandate<br />
nicht nachhaltig für die jeweilige Gesellschaft tätig sein können.<br />
79
80<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Übertragung und Vorkaufsrecht<br />
Die Beteiligungsgesellschaft geht nach<br />
der Planrechnung von einer Laufzeit der<br />
Beteiligung von rund 16 Jahren aus.<br />
Vor Ablauf dieser Frist kann jeder Kommanditist<br />
mit Zustimmung der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin seine<br />
Beteiligung mit Wirkung auf den Beginn<br />
oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />
übertragen. Die Komplementärin<br />
kann die Zustimmung nur aus wichtigem<br />
Grund verweigern. Im Übrigen wird<br />
diesbezüglich auf §14 des Gesellschaftsvertrages<br />
verwiesen. Der Komplementärin<br />
steht darüber hinaus gemäß §15<br />
des Gesellschaftsvertrages ein Vorkaufsrecht<br />
zu. Nicht betroffen hiervon sind<br />
Übertragungen an den Ehegatten oder<br />
Abkömmlinge des Veräußerers. Daneben<br />
bedarf eine Übertragung von durch<br />
die Treuhandgesellschaft gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligungen gemäß § 9<br />
Ziff. 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
grundsätzlich auch deren Zustimmung.<br />
Die Treuhandgesellschaft<br />
darf diese Zustimmung jedoch nur aus<br />
wichtigem Grund verweigern.<br />
Kündigung und Ausscheiden<br />
Die Kündigung eines Gesellschafters<br />
der Beteiligungsgesellschaft ist gemäß<br />
§16 des Gesellschaftsvertrages mit einer<br />
Frist von sechs Monaten zum Ende<br />
des Geschäftsjahres, erstmals zum<br />
31.12.2023, möglich. Des Weiteren<br />
kann ein Gesellschafter in bestimmten<br />
Fällen aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden, z.B. wenn er seine Einlageverpflichtung<br />
nicht erfüllt, die Beteiligung<br />
gepfändet oder über sein Vermögen das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters führt<br />
nicht zur Auflösung der Gesellschaft.<br />
Vielmehr wird diese unter den verbleibenden<br />
Gesellschaftern fortgeführt.<br />
Hinsichtlich der Ermittlung des Abfindungsguthabens ist §18 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu beachten. Dieses ist auf der Grundlage einer Auseinandersetzungsbilanz<br />
auf den letzten Bilanzstichtag vor seinem Ausscheiden zu ermitteln, in der<br />
sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach ihren Zeit-, d.h. Verkehrswerten<br />
anzusetzen sind. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass ein Gesellschafter<br />
auf Grund eigener Kündigung oder aus wichtigem Grund, insbesondere durch Ausschließung,<br />
aus der Gesellschaft ausscheidet. In diesen Fällen wird das nach vorstehenden<br />
Grundsätzen ermittelte Abfindungsguthaben dahingehend modifiziert,<br />
dass für das Schiff das arithmetische Mittel zwischen dem Wert laut Auseinandersetzungsbilanz<br />
und dem Buchwert in Ansatz zu bringen ist.<br />
Beendigung und Liquidation der Gesellschaft<br />
Die Gesellschafterversammlung kann gemäß §19 Ziff. 1 i.V.m. § 9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft mit einer Mehrheit von 70% der<br />
Gesamtstimmen jederzeit den Verkauf aller oder der letzten Beteiligung(en) an<br />
den Einschiffsgesellschaften oder die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft beschließen.<br />
In diesem Fall oder wenn es zu einer Liquidation aller oder der letzten<br />
Einschiffsgesellschaft(en) kommt, ist die Beteiligungsgesellschaft zu liquidieren.<br />
Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Vergütungen und nach Befriedigung<br />
sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im<br />
Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten verteilt.<br />
Nach dem Konzept der jeweiligen Einschiffsgesellschaft ist vorgesehen, die Einschiffsgesellschaft<br />
nach Verkauf des Schiffes zu liquidieren. Die Gesellschafterversammlung<br />
kann gemäß §19 Ziff. 1 i.V.m. §9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages der Einschiffsgesellschaften<br />
mit einer Mehrheit von 70% der Gesamtstimmen jederzeit<br />
die Auflösung der Einschiffsgesellschaft beschließen. Nach Begleichung der Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft und aller Vergütungen gemäß §11 des Gesellschaftsvertrages<br />
ist der Verwertungserlös an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen<br />
Kapitalanlagen zu verteilen.
Einzahlungsmodalitäten<br />
Die Mindestbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beträgt € 15.000<br />
zzgl. Agio, höhere Beträge müssen durch<br />
1.000 teilbar sein. Die Beteiligungszahlungen<br />
der Investoren auf das Kommanditkapital<br />
sind an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
auf das Mittelverwendungskonto<br />
Nr. 101 8556 011 bei der Bremer Landesbank<br />
(BLZ 290 500 00) in 2 Tranchen zu<br />
leisten: die erste Einzahlung in Höhe von<br />
60% + 5% Agio (auf das gesamte gezeichnete<br />
Kommanditkapital) bei Zeichnung<br />
und Aufforderung durch die Ownership<br />
Treuhand GmbH und die zweite in<br />
Höhe von 40 % bis zum 31.01.2009<br />
ebenfalls nach Aufforderung durch die<br />
Ownership Treuhand GmbH.<br />
Eine Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem<br />
vorgenannten Mittelverwendungskonto<br />
als geleistet.<br />
Sollten Kommanditeinlagen nicht fristgerecht geleistet werden, sind diese nach<br />
§3 Ziff. 6 der Gesellschaftsverträge mit monatlich 1% zu verzinsen. Unter Berücksichtigung<br />
des §6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist die Beteiligungsgesellschaft<br />
auch berechtigt a) neben der Einforderung der Einlage einen weitergehenden<br />
Verzugsschaden geltend zu machen oder b) durch einseitige Erklärung<br />
vom Treuhand- und Verwaltungsvertrag zurückzutreten und ebenfalls Schadensersatz<br />
geltend zu machen. Daneben hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
gemäß §3 Ziff. 12 des Gesellschaftsvertrages das Recht, einen Kommanditisten,<br />
der seine fällige Einlage nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen.<br />
Die Einzahlung der Kommanditbeteiligung der Beteiligungsgesellschaft an den<br />
Einschiffsgesellschaften erfolgt nach Aufforderung durch die jeweilige Geschäftsführung.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Eine qualifizierte Mittelverwendungskontrolle durch die Gooßen und Heuermann<br />
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stade ist sowohl für die Beteiligungsgesellschaft<br />
als auch für die Einschiffsgesellschaften vertraglich vereinbart.<br />
Alle Zahlungen der Investoren bzw. der Beteiligungsgesellschaft an die Einschiffsgesellschaften<br />
werden über ein Mittelverwendungskonto abgewickelt. Die<br />
Freigabe des Zeichnungskapitals bzw. der in die Einschiffsgesellschaften investierten<br />
Beträge darf nur nach Maßgabe des zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
bzw. der jeweiligen Einschiffsgesellschaft, der Treuhänderin und der die Mittelverwendung<br />
kontrollierenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages,<br />
sowie nur bei Vorliegen der in §4 bzw. §4 Ziff. 1<br />
und 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrags genannten Voraussetzungen, namentlich<br />
die volle Platzierung der Gesamteinlagen oder ersatzweise Platzierungsgarantien<br />
und/oder unbefristete Darlehen, die Vorlage des Kaufvertrages sowie der Nachweis<br />
über Schiffshypothekendarlehen in prospektierter Höhe, erfolgen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
hat zunächst die Aufgabe der anfänglichen Mittelfreigabekontrolle,<br />
d.h., dass er prüft, ob folgende Voraussetzungen vorliegen:<br />
a) Vorlage der abgeschlossenen Beitrittserklärungen über die Eigenmittel bzw.<br />
Vorlage einer entsprechenden Platzierungsgarantie für die Beteiligungsgesellschaft.<br />
b) Vorlage der Bauverträge für die einzelnen Schiffe.<br />
c) Vorlage von Finanzierungszusagen, durch die die Gesamtfinanzierung der<br />
Schiffe gesichert ist; insbesondere über die Gewährung mittel- und langfristiger<br />
Schiffshypotheken. Nach Mittelfreigabe überprüft der Mittelverwendungskontrolleur<br />
in angemessenen Zeitabständen, ob die Gesellschaftereinlagen<br />
gemäß dem Investitions- und Finanzierungsplan und gemäß §4 bzw.<br />
§4 Ziff. 1 und 2 des jeweiligen Gesellschaftsvertrages verwendet wurden.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben<br />
von der Beteiligungsgesellschaft und den fünf Einschiffsgesellschaften insgesamt<br />
eine Vergütung von € 46.600. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können, gibt es nicht.<br />
81
82<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Treuhandverhältnisse<br />
Investoren können der Beteiligungsgesellschaft ausschließlich über die Ownership<br />
Treuhand GmbH (Treuhänderin), Hamburg, beitreten, die für die Investoren treuhänderisch<br />
tätig wird. Es gilt der zwischen der Beteiligungsgesellschaft, der Treuhänderin<br />
und dem Treugeber abgeschlossene Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom<br />
10.08.2007.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft selbst wird bei den Einschiffsgesellschaften ebenfalls<br />
über die Ownership Treuhand GmbH beitreten. Die Ownership Treuhand GmbH<br />
wird daneben auch für andere Gesellschaften Anteile treuhänderisch halten.<br />
Mit Annahme der Beitrittserklärung kommt ein Treuhandvertrag zustande. Die<br />
Treuhänderin erwirbt die Beteiligungen in eigenem Namen, jedoch für Rechnung<br />
und auf Gefahr der beigetretenen Investoren. Gemäß §§2 und 3 des Treuhandvertrages<br />
übt die Treuhänderin nach den Weisungen des Treugebers ihre Rechte<br />
jeweils anteilig und entsprechend der Höhe der Beteiligung des jeweiligen Treugebers<br />
aus, soweit dieser sein Stimmrecht nicht selbst wahrnimmt. Überlässt der<br />
Treugeber der Treuhänderin diese Aufgabe ohne Weisung, kann die Treuhänderin<br />
das Stimmrecht entsprechend dem Abstimmungsvorschlag bzw. nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen im Interesse des Treugebers ausüben. Die Treugeber sind berechtigt,<br />
an Gesellschafterversammlungen persönlich teilzunehmen. Die Treuhänderin<br />
erstattet ausführlich Bericht über die Ergebnisse der Gesellschafterversammlung<br />
und unterrichtet die Gesellschafter fortlaufend über den Fortgang der Geschäfte<br />
der Einschiffsgesellschaft. Die Treuhänderin ist, ohne zuvor entsprechende Weisungen<br />
der Treugeber einzuholen, berechtigt, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
über die Konvertierung der Schiffshypothekendarlehen in eine nicht<br />
den Chartereinnahmen entsprechende Leitwährung nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
auszuüben, sofern insgesamt nicht mehr als ein Viertel des jeweils valutierenden<br />
Darlehens konvertiert werden soll.<br />
Die Ownership Treuhand GmbH ist mit einer eigenen Kommanditeinlage in Höhe<br />
von € 5.000 an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. Im Zuge der Übernahme<br />
und Platzierung des gesamten Investorenkapitals ist die Treuhänderin nach Maßgabe<br />
des Treuhandvertrages berechtigt und verpflichtet, ihre Beteiligung bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
auf mindestens € 46.605.000 und höchstens € 47.355.000<br />
(jeweils zzgl. Agio) zu erhöhen. Nach Beitritt zur Gesellschaft haben die Investoren<br />
die Möglichkeit, sich selbst als Kommanditisten ins Handelsregister eintragen zu<br />
lassen, mit der Folge, dass das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhand fortgesetzt<br />
wird. Die Ownership Treuhand GmbH wird die Beteiligung auch im Rahmen<br />
der Verwaltungstreuhand verwalten.<br />
Die Treuhänderin erhält von der Beteiligungsgesellschaft für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft und für die Verwaltung des Fondskapitals keine gesonderte Vergütung,<br />
da sie ebenfalls Treuhänderin in den im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
im Einzelnen benannten Einschiffsgesellschaften ist und dort<br />
eine Vergütung erhält.<br />
Darüber hinaus hält die Ownership Treuhand GmbH auf Ebene der Einschiffsgesellschaften<br />
treuhänderisch Anteile für Dritte (für die Beteiligungsgesellschaft) gemäß<br />
des mit jeder Einschiffsgesellschaft mit Datum vom 10.08.2007 abgeschlossenen<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />
Die Treuhänderin erhält von den Einschiffsgesllschaften<br />
gem. §7 Ziff. 1 des<br />
jeweiligen Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />
für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft und als Vergütung für<br />
die Verwaltung des Fondskapitals jeweils<br />
eine jährliche, laufende Gebühr in Höhe<br />
von 0,1 % des am Tag der Rechnungsstellung<br />
gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Gebühr wird erstmals<br />
für den Monat erhoben, der auf<br />
die Übernahme des jeweiligen Schiffes<br />
folgt, frühestens aber ab dem Beginn<br />
der Platzierung des einzuwerbenden<br />
Kapitals. Sie ist vierteljährlich am<br />
Ende eines Quartals fällig. Diese Kosten<br />
werden in der Prognoserechnung<br />
ab 2008 (für das Schiff MS „O.M. Aestatis“)<br />
bzw. ab 2009 (für die Schiffe<br />
MS „Hoheriff” und MS „K-WATER”)<br />
bzw. ab 2010 (für die Schiffe MS „SA-<br />
RAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“) um jeweils mindestens<br />
2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />
der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr<br />
wurde vertraglich festgelegt (siehe<br />
§7 Ziff. 2 des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages).<br />
Für den im Rahmen der Einrichtung der<br />
Treuhandverhältnisse erhöhten Aufwand<br />
während der Einwerbungsphase (insbesondere<br />
Einrichtung der EDV zur Verwaltung<br />
der Gesellschafter und Aufnahme<br />
der Gesellschafterdaten) erhält<br />
die Ownership Treuhand GmbH gem.<br />
§7 Ziff. 3 des jeweiligen Treuhand- und<br />
Dienstleistungsvertrages jeweils eine<br />
einmalige Pauschalvergütung von 0,25%<br />
des verwalteten Kapitals zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer, die mit Beginn<br />
der Einwerbungsphase fällig ist.<br />
Im Fall der Veräußerung des jeweiligen<br />
Schiffes erhält die Treuhänderin gemäß<br />
§7 Ziff. 5 des jeweiligen Treuhand - und<br />
Dienstleistungsvertrages für einen Zeitraum<br />
von 24 Monaten jeweils die volle<br />
Treuhandgebühr, und zwar auch dann,<br />
wenn die Gesellschaft vor Ablauf dieses<br />
Zeitraums beendet wird. Danach erhält
die Treuhandgesellschaft für ihre Beteiligung<br />
an der Abwicklung der jeweiligen<br />
Gesellschaft eine Pauschalgebühr von<br />
jeweils € 2.500 p. a. zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer (§ 7 Ziff. 5 des jeweiligen<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrages).<br />
Zusätzlich erhält die Treuhänderin<br />
im Falle des Verkaufs oder des<br />
Totalverlustes des jeweiligen Schiffes<br />
gemäß § 12 Ziff. 2 des jeweiligen<br />
Gesellschaftsvertrages jeweils 1% des<br />
sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />
ergebenden<br />
Bruttoerlöses als Vorabgewinn.<br />
Dienstleistungsauftrag der<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
Die Ownership Treuhand GmbH übernimmt<br />
neben der Treuhandschaft für den<br />
Treugeber und der treuhänderischen<br />
Verwaltung des Fondskapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
gem. §13 des jeweiligen<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />
Beratungsleistungen für die<br />
jeweilige Einschiffsgesellschaft. Sie wird<br />
u.a. den auf den jeweiligen Schiffstyp<br />
bezogenen Chartermarkt laufend beobachten<br />
und der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
regelmäßig eigene Beurteilungen<br />
hierüber zukommen lassen, die<br />
jeweilige Gesellschaft im Zusammenhang<br />
mit der Finanzierung des laufenden<br />
Schiffbetriebes – insbesondere<br />
über die Notwendigkeiten von Währungskonvertierungen,Sondertilgungen<br />
und Swapgeschäften – beraten, die<br />
jeweilige Gesellschaft zu Terminen und<br />
Besprechungen mit finanzierenden<br />
Banken begleiten und die jeweilige Gesellschaft<br />
in allgemeinen betriebswirtschaftlichen<br />
Fragen beraten.<br />
Für die Dienst- und Beratungsleistungen<br />
erhält die Ownership Treuhand gem.<br />
§14 Ziff. 1 des jeweiligen Treuhand- und<br />
Dienstleistungsvertrages von den Einschiffsgesellschaften<br />
folgende laufende<br />
Vergütungen p.a.: von MS “O.M.<br />
Aestatis“ GmbH& Co. KG € 26.200, von<br />
MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG € 26.400, von Hoheriff<br />
Container Schiffahrts GmbH&Co. KG € 41.600, von MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG € 45.000, und von MS „SENTA FRIEDE-<br />
RICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH &Co. KG € 45.200. Mit Beginn des Jahres<br />
2008 (für MS „O.M. Aestatis“) bzw. 2009 (für MS „Hoheriff“ und MS „K-WA-<br />
TER“) bzw. 2010 (für MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDERICH“)<br />
wird die Dienstleistungsvergütung gem. §14 Ziff. 2 des o.g. Vertrages der allgemeinen<br />
Kostensteigerung angepasst, mindestens jedoch um 2,5% p.a. Diese Vergütung<br />
ist jeweils beginnend mit dem Monat nach Übernahme des jeweiligen<br />
Schiffes geschuldet und ist von der entsprechenden Gesellschaft jeweils vierteljährlich<br />
am Ende eines Quartals zeitanteilig auf Anforderung zu entrichten.<br />
Zur Abgeltung des in der Gründungs- und Investitionsphase der jeweiligen Gesellschaft<br />
anfallenden Mehraufwands erhält die Ownership Treuhand gem. §14 Ziff. 4<br />
des jeweiligen Treuhand- und Dienstleistungsvertrages von der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
folgende einmalige Vergütung: von MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
€ 49.125, von MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 49.500, von<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG € 78.000, von MS „SARAH FRIE-<br />
DERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 84.375, und von MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 84.750, jeweils zzgl. der<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese einmalige Vergütung ist jeweils bei Beginn der<br />
Einwerbungssphase zu entrichten, sofern es die Liquiditätslage der jeweiligen Gesellschaft<br />
zulässt.<br />
Insgesamt erhält die Treuhandgesellschaft gemäß Prognoserechnungen für die<br />
Übernahme der Treuhandschaft und als Vergütung für die Verwaltung des Fondskapitals<br />
sowie für die oben beschriebenen Dienstleistungen eine Gesamtvergütung<br />
in Höhe von € 5.896.265.<br />
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen<br />
Gründungsgesellschaft der Beteiligungsgesellschaft sind die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH und die Ownership Treuhand GmbH. Die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH ist sowohl Kommanditistin als auch mit dem Vertrieb (Vertriebssteuerung) der<br />
Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaft beauftragt. Die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH und die Ownership Treuhand GmbH sind zu jeweils 50% an der<br />
Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft (Ownership Erste Verwaltung GmbH)<br />
beteiligt. Die Ownership Emissionshaus GmbH ist darüber hinaus Kommanditistin aller<br />
fünf Einschiffsgesellschaften. Die Ownership Treuhand GmbH fungiert auch als<br />
Treuhänderin für die der Beteiligungsgesellschaft beitretenden Investoren. Die<br />
Ownership Treuhand GmbH ist ebenfalls Kommandististin aller fünf Einschiffsgesellschaften.<br />
Die Gesellschafter der Ownership Emissionshaus GmbH und der<br />
Ownership Treuhand GmbH sind identisch (Ownership Holding GmbH). Herr Thomas<br />
Wenzel ist gleichzeitig Geschäftsführer der Dachfondsgesellschaft, der Ownership<br />
Emissionshaus GmbH und der Ownership Beteiligungs GmbH. Die Vertragsreeder<br />
der fünf Schiffe in den fünf Einschiffsgesellschaften sind parallel auch<br />
Geschäftsführer der jeweiligen Einschiffsgesellschaften. Dadurch sind ein Interessenkonflikte<br />
grundsätzlich möglich.<br />
83
84<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Bauverträge<br />
Die Einschiffsgesellschaften haben folgende<br />
Bauverträge abgeschlossen:<br />
Die MS “O.M. Aestatis“ GmbH&<br />
Co. KG hat durch Bauvertrag vom<br />
17.01.2005 und dazugehöriger<br />
Addenda Nr. 1 bis 7 und Novation<br />
Agreement vom 18.03.2005 das<br />
auf der Bauwerft Yang Fan Group<br />
Co. Ltd., Zhoushan, China, mit der<br />
Baunummer 2038 fertig gestellte<br />
Containerschiff MS „O.M. Aestatis“<br />
mit einer Stellplatzkapazität von<br />
etwa 700 TEU erworben. Die Ablieferung<br />
des Schiffes ist im Dezember<br />
2006 erfolgt. Der Baupreis beträgt<br />
US-$ 9.100.000 + € 6.250.000.<br />
Das Schiff wird im Register von<br />
Hamburg sowie im Rahmen einer<br />
Bareboatcharterausflaggung im Register<br />
von Liberia geführt (Doppelregistrierung).<br />
Das Bundesamt für<br />
Seeschifffahrt und Hydrographie<br />
hat eine Ausnahmegenehmigung<br />
nach §7 Flaggenrechtsgesetz zum<br />
Führen der ausländischen Flagge<br />
erteilt. Der Vertrag unterliegt englischem<br />
Recht und enthält eine<br />
Schiedsgerichtsklausel, nach welcher<br />
Streitigkeiten gemäß der London<br />
Maritime Arbitration Association<br />
(LMMA) beigelegt werden sollen.<br />
Gerichtsstand ist London.<br />
Die MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG hat<br />
durch Bauvertrag vom 17.01.2005<br />
und dazugehöriger Addenda Nr. 1<br />
bis 7 und Novation Agreement vom<br />
18.03.2005 das auf der Schiffswerft<br />
Yang Fan Group Co. Ltd., Zhoushan,<br />
China, unter der Baunummer 2039<br />
fertig gestellte Containerschiff mit<br />
einer Stellplatzkapazität von etwa<br />
700 TEU namens MS „K-WATER“<br />
erworben. Die Ablieferung des Schiffes<br />
ist im April 2007 erfolgt. Der<br />
Baupreis beträgt US-$ 9.100.000 +<br />
€ 6.250.000. Das Schiff wird im Register<br />
von Hamburg sowie im Rahmen<br />
einer Bareboatcharterausflaggung<br />
im Register von Antigua und<br />
Barbuda geführt (Doppelregistrierung).<br />
Das Bundesamt für Seeschifffahrt<br />
und Hydrographie hat eine Ausnahmegenehmigung<br />
nach §7 Flaggenrechtsgesetz<br />
zum Führen der<br />
ausländischen Flagge erteilt. Der<br />
Vertrag unterliegt englischem Recht<br />
und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />
nach welcher Streitigkeiten<br />
gemäß der London Maritime Arbitration<br />
Association (LMMA) beigelegt<br />
werden sollen. Gerichtsstand<br />
ist London.<br />
Die Hoheriff Container Schiffahrts<br />
GmbH&Co. KG hat durch Bauvertrag<br />
vom 17.01.2005 und dazu gehöriger<br />
Addenda 1 bis 2 sowie durch<br />
Novation Agreement vom 18.03.<br />
2005 das auf der Bauwerft Yang Fan<br />
Group Co. Ltd., Zhoushan, China,<br />
mit der Baunummer 2036 fertig gestellte<br />
Containerschiff mit einer<br />
Stellplatzkapazität von etwa 950 TEU<br />
namens MS „Hoheriff“ erworben.<br />
Die Ablieferung des Schiffes ist im<br />
Juli 2007 erfolgt. Der Baupreis beträgt<br />
US-$ 12.150.000 + € 8.150.000.<br />
Das Schiff wird im Register von<br />
Hamburg sowie im Rahmen einer<br />
Bareboatcharterausflaggung im Register<br />
von Antigua und Barbuda geführt<br />
(Doppelregistrierung). Das<br />
Bundesamt für Seeschifffahrt und<br />
Hydrographie hat eine Ausnahmegenehmigung<br />
nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />
zum Führen der ausländischen<br />
Flagge erteilt. Der Vertrag<br />
unterliegt englischem Recht<br />
und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />
nach welcher Streitigkeiten<br />
gemäß der London Maritime Arbitration<br />
Association (LMMA) beigelegt<br />
werden sollen. Gerichtsstand<br />
ist London.<br />
Die MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH &<br />
Co. KG hat durch Bauvertrag vom<br />
01.07.2006 (Baunummer JX 601)<br />
und dazugehörendem Addendum<br />
No. 1 das auf der Bauwerft Jiujiang<br />
Tongfang Jiangxin Shipbuilding Co.<br />
Ltd., China, noch fertig zu stellende<br />
Mehrzweckfrachtschiff mit einer<br />
Tragfähigkeit von 12.000 tdw.<br />
Namens MS „SARAH FRIEDE-<br />
RICH“ erworben. Die Ablieferung<br />
des Schiffes soll im November<br />
2008 erfolgen. Der Baupreis beträgt<br />
US-$ 22.500.000. Geplant ist, dass<br />
das Schiff im Register von Bremen<br />
sowie im Rahmen einer Bareboatcharterausflaggung<br />
im Register von<br />
Colombo (Sri Lanka) geführt wird<br />
(Doppelregistrierung) und diesbezüglich<br />
vom Bundesamt für Seeschifffahrt<br />
und Hydrographie eine Ausnahmegenehmigung<br />
nach §7 Flaggenrechtsgesetz<br />
zum Führen der ausländischen<br />
Flagge eingeholt wird.<br />
Der Bauvertrag unterliegt englischem<br />
Recht und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />
Gerichtsstand ist<br />
London.
Die MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co.<br />
KG hat durch Bauvertrag vom<br />
01.07.2006 (Bau-Nr. JX 602) und<br />
dazugehörendem Addendum No. 1<br />
das auf der Bauwerft Jiujiang Tongfang<br />
Jiangxin Shipbuilding Co. Ltd.,<br />
China, noch fertig zu stellende Mehrzweckfrachtschiff<br />
mit einer Tragfähigkeit<br />
von 12.000 tdw. Namens<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ erworben.<br />
Die Ablieferung des Schiffes<br />
soll im Januar 2009 erfolgen. Der<br />
Baupreis beträgt US-$ 22.500.000.<br />
Geplant ist, dass das Schiff im Register<br />
von Bremen sowie im Rahmen<br />
einer Bareboatcharterausflaggung<br />
im Register von Colombo (Sri<br />
Lanka) geführt wird (Doppelregistrierung)<br />
und diesbezüglich vom<br />
Bundesamt für Seeschifffahrt und<br />
Hydrographie eine Ausnahmegenehmigung<br />
nach § 7 Flaggenrechtsgesetz<br />
zum Führen der ausländischen<br />
Flagge eingeholt wird. Der Bauvertrag<br />
unterliegt englischem Recht<br />
und enthält eine Schiedsgerichtsklausel,<br />
Gerichtsstand ist London.<br />
Alle Bauverträge enthalten übliche Regelungen<br />
für den Fall von Verspätungen<br />
in der Ablieferung der Schiffe und von<br />
Abweichungen von den vertraglich vereinbarten<br />
Spezifikationen, wonach die<br />
jeweilige Einschiffsgesellschaft das<br />
Recht hat, gegenüber der Werft vertraglich<br />
fixierte Kaufpreisminderungen<br />
bzw. Schadensersatzansprüche geltend<br />
zu machen (alle Bauverträge enthalten<br />
eine Regelung (jeweils Artikel 9 der<br />
Bauverträge), wonach dem Besteller<br />
Gewährleistungsansprüche gegen die<br />
Werft für die Zeit von zwölf Monaten<br />
nach Ablieferung des Schiffes zustehen.<br />
Bei allen fünf Schiffen handelt es sich<br />
um Neubauten, die von der Werft direkt<br />
an die jeweilige Einschiffsgesellschaft<br />
abgeliefert wurden bzw. noch werden.<br />
Weder den Prospektverantwortlichen<br />
bzw. den Gründungsgesellschaftern<br />
der Emittenten noch den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der Emittenten<br />
noch der Treuhandgesellschaft noch dem<br />
Mittelverwendungskontolleur (Mittelverwendungstreuhänder)<br />
noch sonstigen<br />
Personen im Sinne von §12 Vermögensverkaufsprospektverordnung<br />
stand und steht das Eigentum oder eine<br />
dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten<br />
zu.<br />
Bewertungsgutachten<br />
Es exiertieren keine Bewertungsgutachten<br />
für das Anlageobjekt (Anlageobjekt<br />
= Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften).<br />
Das umfangreiche<br />
Marktgutachten ist auszugsweise auf<br />
den Seiten 34 ff. abgebildet.<br />
Bereederungsvertrag<br />
Die Einschiffsgesellschaften haben Bereederungsverträge<br />
abgeschlossen und<br />
die unten aufgeführten Reeder mit der<br />
Bereederung des jeweiligen Schiffes<br />
beauftragt und dadurch das kommerzielle<br />
und technische Management der<br />
Schiffe an diese übertragen. Die Bereederungsverträge<br />
umfassen die Tätigkeiten<br />
und Rechtshandlungen für das<br />
jeweilige Schiff, die der Geschäftsbetrieb<br />
einer Reederei gewöhnlich mit<br />
sich bringt. Dazu gehören insbesondere<br />
die Beschäftigung des Schiffes, die<br />
Versorgung mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen,<br />
die Bemannung<br />
sowie die laufende Instandhaltung. Die<br />
Geschäftsführung des Vertragsreeders<br />
wird im Namen der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
oder in eigenem Namen<br />
die Handlungen vornehmen, die der<br />
Geschäftsbetrieb einer Reederei gewöhnlich<br />
mit sich bringt und die im<br />
Interesse der Reederei erforderlich sind.<br />
Die Verträge unterliegen deutschem<br />
Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Streitigkeiten daraus werden durch ein<br />
Schiedsgericht nach der Schiedsgerichtsordnung<br />
der German Maritime Arbitrations<br />
Association (GMAA) entschieden.<br />
Die MS “O.M. Aestatis“ GmbH&<br />
Co. KG hat die Reederei O. Marten<br />
GmbH&Co. KG mit Bereederungsvertrag<br />
vom 10.08.2007 beauftragt.<br />
Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung<br />
des MS „O.M. Aestatis“<br />
gem. §6 Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />
der Einschiffsgesellschaft<br />
eine Vergütung in Höhe von<br />
2 % der nach handelsrechtlichen<br />
Vorschriften abgegrenzten Bruttofrachterträge<br />
einschließlich verdienter<br />
Hilfslöhne und Bergungsmaßnahmen<br />
(bei letzterem abzüglich<br />
der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />
entfallenden Anteile) oder<br />
Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />
für Zeitausfälle.<br />
Wird das Schiff in freier Fahrt<br />
eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />
für die Vergütung der Reiseüberschuss<br />
(Summe der Reiseerlöse abzüglich<br />
Schiffsreisekosten), vor Abzug<br />
von Zinsen, Steuern, Schiffbetriebskosten<br />
und Abschreibungen.<br />
Er erhält ferner eine Vergütung in<br />
Höhe von 3,75% vom ermittelten<br />
Reedereiüberschuss vor Zinsen,<br />
Gewerbesteuern und Abschreibungen.<br />
Dieser Reedereiüberschuss<br />
wird nach der gleichen Systematik<br />
ermittelt, wie er sich aus der Planrechnung<br />
der KG ergibt. Er erhält<br />
für die vorbereitende Bereederung<br />
eine Pauschalvergütung von<br />
€ 150.000, die bei Übernahme des<br />
Schiffes zur Zahlung fällig ist. Weiterhin<br />
erhält er für die Übernahme<br />
der Bauaufsicht während der Bauphase<br />
eine Pauschalvergütung von<br />
weiteren US-$ 250.000, die bei Beendigung<br />
der technischen Probefahrt<br />
des Schiffes entsteht und nach<br />
Übernahme des Schiffes durch die<br />
Gesellschaft zur Zahlung fällig ist.<br />
85
86<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Die MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG hat die<br />
K & K Schiffahrts GmbH & Co. KG<br />
mit Bereederungsvertrag vom<br />
10.08.2007 beauftragt. Der Vertragsreeder<br />
erhält für die Bereederung<br />
des MS „K-WATER“ gem. §6<br />
Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />
der Einschiffsgesellschaft<br />
eine Vergütung in Höhe von 2% der<br />
nach handelsrechtlichen Vorschriften<br />
abgegrenzten Bruttofrachterträge<br />
einschließlich verdienter Hilfslöhne<br />
und Bergungsmaßnahmen<br />
(bei letzterem abzüglich der etwa<br />
auf Kapitän und Mannschaft entfallenden<br />
Anteile) oder Pooleinnahmen<br />
sowie der Versicherungsentschädigungen<br />
für Zeitausfälle. Wird<br />
das Schiff in freier Fahrt eingesetzt,<br />
so ist Bemessungsgrundlage für<br />
die Vergütung der Reiseüberschuss<br />
(Summe der Reiseerlöse abzüglich<br />
Schiffsreisekosten), vor Abzug von<br />
Zinsen, Steuern, Schiffsbetriebskosten<br />
und Abschreibungen. Er erhält<br />
ferner eine Vergütung in Höhe<br />
von 3,52% vom ermittelten Reedereiüberschuss<br />
vor Zinsen, Gewerbesteuern<br />
und Abschreibungen.<br />
Dieser Reedereiüberschuss wird nach<br />
der gleichen Systematik ermittelt, wie<br />
er sich aus der Planrechnung der KG<br />
ergibt. Der Reeder erhält für die vorbereitende<br />
Bereederung eine Pauschalvergütung<br />
von € 100.000, die bei Übernahme<br />
des Schiffes zur Zahlung fällig<br />
ist. Weiterhin erhält er für die Übernahme<br />
der Bauaufsicht während der Bauphase<br />
eine Pauschalvergütung von weiteren<br />
US-$ 250.000, die bei Beendigung<br />
der technischen Probefahrt des<br />
Schiffes entsteht und nach Übernahme<br />
des Schiffes durch die Gesellschaft zur<br />
Zahlung fällig ist.
Die Hoheriff Container Schiffahrts<br />
GmbH& Co. KG hat die Reederei<br />
Rass GmbH&Co. KG mit Bereederungsvertrag<br />
vom 28.06.2007 und<br />
Addendum zum Bereederungsvertrag<br />
vom 30.06.2007 beauftragt. Der<br />
Vertragsreeder erhält für die Bereederung<br />
des MS „Hoheriff“ gem. §6<br />
Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />
der Einschiffsgesellschaft eine<br />
Vergütung in Höhe von 2% der nach<br />
handelsrechtlichen Vorschriften abgegrenzten<br />
Bruttofrachterträge einschließlich<br />
verdienter Hilfslöhne und<br />
Bergungsmaßnahmen (bei letzterem<br />
abzüglich der etwa auf Kapitän und<br />
Mannschaft entfallenden Anteile)<br />
oder Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />
für Zeitausfälle.<br />
Wird das Schiff in freier<br />
Fahrt eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />
für die Vergütung der Reiseüberschuss<br />
(Summe der Reiseerlöse<br />
abzüglich Schiffsreisekosten),<br />
vor Abzug von Zinsen, Steuern,<br />
Schiffsbetriebskosten und Abschreibungen.<br />
Er erhält ferner eine Vergütung<br />
in Höhe von 3,30% vom ermittelten<br />
Reedereiüberschuss vor<br />
Zinsen, Gewerbesteuern und Abschreibungen.<br />
Dieser Reedereiüberschuss wird nach<br />
der gleichen Systematik ermittelt, wie<br />
er sich aus der Planrechnung der KG<br />
ergibt. Er erhält für die vorbereitende<br />
Bereederung eine Pauschalvergütung<br />
von € 150.000, die bei Übernahme des<br />
Schiffes zur Zahlung fällig ist. Weiterhin<br />
erhält er für die Übernahme der Bauaufsicht<br />
während der Bauphase gem. §11<br />
Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages eine<br />
Pauschalvergütung von weiteren<br />
US-$ 250.000, die bei Beendigung der<br />
technischen Probefahrt des Schiffes<br />
entsteht und nach Übernahme des Schiffes<br />
durch die Gesellschaft zur Zahlung<br />
fällig ist.<br />
Die MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />
die MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG haben<br />
die Reederei Eugen Friederich GmbH&Co. KG mit Bereederungsverträgen<br />
vom 10.08.2007 beauftragt. Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung des<br />
Schiffes MS „SARAH FRIEDERICH“ gem. §6 Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages<br />
für die Laufzeit der Erstcharter ab voraussichtlich November 2008<br />
mit der Safmarine Container Lines, Belgien, inklusive Verlängerungsoption eine<br />
Vergütung in Höhe von 1,68% der nach handelsrechtlichen Vorschriften abgegrenzten<br />
Bruttofrachterträge einschließlich verdienter Hilfslöhne und Bergungsmaßnahmen<br />
(bei letzterem abzüglich der etwa auf Kapitän und Mannschaft<br />
entfallenden Anteile) oder Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />
für Zeitausfälle. Diese Vergütung erhöht sich ab der Anschlusscharter<br />
dauerhaft auf 2,25%. Wird das Schiff in freier Fahrt eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />
für die Vergütung der Reiseüberschuss (Summe der Reiseerlöse<br />
abzüglich Schiffsreisekosten), vor Abzug von Zinsen, Steuern, Schiffsbetriebskosten<br />
und Abschreibungen. Er erhält ferner eine Vergütung in Höhe<br />
von 2,73% vom ermittelten Reedereiüberschuss vor Zinsen, Gewerbesteuern<br />
und Abschreibungen. Dieser Reedereiüberschuss wird nach der gleichen Systematik<br />
ermittelt, wie er sich aus der Planrechnung der KG ergibt. Diese Vergütung<br />
erhöht sich ab der Anschlusscharter dauerhaft auf 3,70%.<br />
Für die Bereederung des Schiffes MS „SENTA FRIEDERICH“ erhält der Vertragsreeder<br />
gem. §6 Ziff. 1 lit. a des Bereederungsvertrages für die Laufzeit der Erstcharter<br />
ab voraussichtlich Januar 2009 mit der Safmarine Container Lines, Belgien,<br />
inklusive Verlängerungsoption eine Vergütung in Höhe von 1,68% der nach handelsrechtlichen<br />
Vorschriften abgegrenzten Bruttofrachterträge einschließlich verdienter<br />
Hilfslöhne und Bergungsmaßnahmen (bei letzterem abzüglich der etwa auf Kapitän<br />
und Mannschaft entfallenden Anteile) oder Pooleinnahmen sowie der Versicherungsentschädigungen<br />
für Zeitausfälle. Diese Vergütung erhöht sich ab der Anschlusscharter<br />
dauerhaft auf 2,25%. Wird das Schiff in freier Fahrt eingesetzt, so ist Bemessungsgrundlage<br />
für die Vergütung der Reiseüberschuss (Summe der Reiseerlöse<br />
abzüglich Schiffsreisekosten), vor Abzug von Zinsen, Steuern, Schiffsbetriebskosten<br />
und Abschreibungen. Er erhält ferner eine Vergütung in Höhe von 2,71% vom<br />
ermittelten Reedereiüberschuss vor Zinsen, Gewerbesteuern und Abschreibungen.<br />
Diese Vergütung erhöht sich ab der Anschlusscharter dauerhaft auf 3,64%.<br />
Sind die Schiffe in einem Geschäftsjahr mehr als 30 Tage beschäftigungslos, so<br />
erhält der Vertragsreeder ab dem 31. Tag von der Einschiffsgesellschaft eine tägliche<br />
Aufwandsentschädigung von US-$ 150.<br />
Er erhält für die vorbereitende Bereederung eine Pauschalvergütung von jeweils<br />
€ 100.000, die bei Übernahme des jeweiligen Schiffes zur Zahlung fällig ist. Weiterhin<br />
erhält er für die Übernahme der Bauaufsicht während der Bauphase eine Pauschalvergütung<br />
von jeweils weiteren € 200.000, die bei Beendigung der technischen<br />
Probefahrt des Schiffes entsteht und nach Übernahme des Schiffes durch die Gesellschaft<br />
zur Zahlung fällig ist.<br />
87
88<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Gemäß §6 Ziff. 3 des jeweiligen Bereederungsvertrages<br />
erhält jeder Vertragsreeder<br />
im Falle des Verkaufs oder des<br />
Totalverlustes des jeweiligen Schiffes<br />
eine Kommission in Höhe von 1% des<br />
Brutto-Verkaufserlöses oder aus der<br />
Brutto-Versicherungsentschädigung.<br />
Zusätzlich erhält der Vertragsreeder im<br />
Jahr des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />
als Vorabgewinn jeweils eine abschließende<br />
Vergütung von 2,5% des<br />
Brutto-Verkaufserlöses oder aus der<br />
Brutto-Versicherungsentschädigung,<br />
sofern die beigetretenen Kommanditisten<br />
bis zum Verkauf oder Totalverlust des<br />
Schiffes mindestens eine durchschnittliche<br />
Vorsteuerrendite (IRR) von 8% p.a.<br />
erzielt haben. Die Reederei Eugen Friederich<br />
GmbH&Co. KG erhält bei Verkauf<br />
der Schiffe MS „SARAH FRIEDE-<br />
RICH“ bzw. MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
zudem bis zur Vollendung der Liquidation<br />
der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
eine Liquidationsvergütung in Höhe von<br />
€ 20.000 p.a.<br />
Neben den vorstehend genannten Vergütungen<br />
werden nur solche Kosten erstattet,<br />
die in außerordentlichen Fällen<br />
(z.B. Havarien, notwendige Inspektionsreisen<br />
ins Ausland) anfallen, sowie die<br />
Kfz-Kosten, die Telekommunikationskosten<br />
und die notwendigen Inspektionen<br />
im Ausland (§6 Ziff. 5 des Bereederungsvertrages).<br />
Charterverträge/ Poolvertrag<br />
Die Einschiffsgesellschaften haben folgende<br />
Charterverträge abgeschlossen:<br />
Für das MS „O.M. Aestatis“ besteht<br />
seit April 2007 für sechs Monate<br />
+/– 21 Tage eine Festchartervereinbarung<br />
mit der CMA CGM,<br />
Marseille, Frankreich. Die vereinbarte<br />
Brutto-Zeitcharterrate beträgt<br />
US-$ 8.500 abzüglich 4,75% Kommission<br />
je Einsatztag. Der Chartervertrag<br />
datiert vom 03.04.2007. Der<br />
Chartervertrag enthält eine Austrittsklausel<br />
für den Charterer für den<br />
Fall, dass das Schiff mindestens 45<br />
Tage nicht einsatzfähig war oder<br />
wenn absehbar ist, dass Ausfallzeiten<br />
von mehr als 45 Tagen zu erwarten<br />
sind. Die Vereinbarung unterliegt<br />
englischem Recht und enthält<br />
eine Schiedsgerichtsklausel. Danach<br />
werden Uneinigkeiten in Verbindung<br />
mit dem Chartervertrag nach den<br />
Schiedsregeln der London Maritime<br />
Arbitrators Association (LMAA) beigelegt.<br />
Schiedsort ist London.<br />
Eine von uns bei der Wirtschaftsauskunftei<br />
DYNAMAR B.V., Alkmaar/Niederlanden,<br />
eingeholte Bonitätsauskunft<br />
vom 09.05.2007 bestätigt der CMA<br />
CGM bei einer Bonitätsindex-Skala von<br />
„1“ (bester Wert: sehr geringfügiges<br />
Ausfallrisiko) bis „10“ (schlechtester<br />
Wert: unmittelbar drohende Ausfallgefahr),<br />
einen Wert für das overall rating<br />
von „1–2“ und damit eine überdurchschnittlich<br />
gute bis sehr gute Performance.<br />
Das MS „K-WATER“ ist seit Juli<br />
2007 für mindestens sieben und<br />
maximal acht Monate an die MCL<br />
<strong>Feeder</strong>s Ltd., Marshall Islands, fest<br />
verchartert. Die vereinbarte Brutto-<br />
Zeitcharterrate beträgt US-$ 9.400<br />
je Einsatztag. Danach besteht für den<br />
Charterer eine Option auf eine Anschlusscharter<br />
für weitere mindestens<br />
sieben und maximal acht Monate<br />
zu einer Brutto-Zeitcharterrate<br />
von US-$ 9.975 pro Einsatztag.<br />
Der Chartervertrag enthält eine Austrittsklausel<br />
für den Charterer für den<br />
Fall, dass das Schiff mindestens 30<br />
Tage nicht einsatzfähig war. Die Vereinbarung<br />
unterliegt englischem<br />
Recht. Über Streitigkeiten entscheidet<br />
danach ein Schiedsgericht.<br />
Schiedsort ist London.<br />
Das MS „Hoheriff“ ist ab Übernahme,<br />
die im Juli 2007 erfolgt ist, durch<br />
Addendum Nr. 4 vom 18.05.2006<br />
zum Poolvertrag zum sog. „900 TEU<br />
Zhoushan Pool“ vom 23.11.2004<br />
auf unbefristete Zeit als Poolmitglied<br />
beigetreten. Es wird mit Poolraten<br />
in Höhe von US-$ 11.125 abzüglich<br />
5% Kommission je Einsatztag gerechnet.<br />
Dem Pool sind neben dem<br />
MS „Hoheriff“ noch weitere 16 Poolpartner<br />
beigetreten. Ebenfalls dem<br />
Pool als Poolmanager und alleiniger<br />
Befrachtungsmakler für die dem Pool<br />
angehörenden Schiffe beigetreten<br />
ist die GB Shipping & Chartering<br />
GmbH, die für ihre Tätigkeit von jedem<br />
Poolmitglied eine Pauschalvergütung<br />
von 1,25% des Poolergebnisses<br />
erhält. Für den Poolmanager<br />
liegt eine Bankauskunft einer großen<br />
auf die Finanzierung von Schiffskrediten<br />
spezialisierten Bank vor. Diese<br />
bestätigt, dass der Poolmanager nur<br />
erfüllbare Verpflichtungen eingeht<br />
und geordnete finanzielle Verhältnisse<br />
aufweist. Das Schifffahrtsunternehmen<br />
wird als kompetent<br />
eingestuft.
Der Beitritt zu dem Einnahmepool<br />
und somit die Poolung der Reiseüberschüsse<br />
(Poolergebnis) der in<br />
dem Pool befindlichen Schiffe erfolgte<br />
zum Zwecke des Risikoausgleichs.<br />
Unter dem Poolergebnis<br />
im Sinne des Poolvertrages versteht<br />
sich die Summe der Erlöse der<br />
Schiffe (u. a. Zeitchartermieten,<br />
Frachten, Ballastboni, Fehlfrachten,<br />
Überliegegelder, sog. Surcharges,<br />
Bergungskosten) abzüglich der<br />
Schiffsreisekosten (u. a. Befrachtungskommissionen,<br />
Ladekosten,<br />
Löschkosten, Hafenkosten, Kanal-<br />
Passage-Gebühren, Bunkerkosten<br />
inkl. Anlaufkosten, Agenturkommissionen,<br />
Eilgelder, Prämien für Extra-<br />
Versicherungen, reisebezogene Seefunk-,<br />
Telefon- und Telexkosten).<br />
Nicht zu den zu poolenden Erträgen<br />
gehören sämtliche Erlöse, die im Zusammenhang<br />
mit der Veräußerung<br />
eines Schiffes entstehen oder als<br />
Ersatz für den Totalverlust an eine<br />
der Einschiffsgesellschaften gezahlt<br />
werden. An dem Poolergebnis sind<br />
die dem Pool angehörenden Schiffe<br />
pro Einsatztag, an welchem das jeweilige<br />
Schiff mit einer Beschäftigung<br />
zur Verfügung gestanden hat,<br />
zu gleichen Teilen beteiligt. Einsatztage,<br />
an denen das Schiff nur teilweise<br />
mit einer Beschäftigung zur<br />
Verfügung gestanden hat, werden<br />
mit den entsprechenden Einsatzstunden<br />
bei der o.g. Verteilung der<br />
Reiseüberschüsse berücksichtigt.<br />
Für solche Schiffe, welche dem Poolmanager<br />
ohne Beschäftigung oder<br />
für Positionierungsreisen zur Verfügung<br />
gestanden haben, ermäßigt<br />
sich das vorgenannte anteilige Poolergebnis<br />
nicht. Der Poolvertrag kann<br />
erstmals auf den 31.12.2012 mit<br />
einer Frist von drei Monaten auf diesen<br />
Termin gekündigt werden. Die<br />
Poolmitgliedschaft verlängert sich<br />
jeweils um ein weiteres Jahr, falls<br />
dieser nicht mit der vorstehenden<br />
Frist gekündigt wird.<br />
Ein Ausschluss aus dem Pool, ohne<br />
dass es einer Kündigung bedarf, erfolgt,<br />
wenn ein Gläubiger bei einem<br />
Poolmitglied die Zwangsvollstrekkung<br />
betreibt, wenn über das Vermögen<br />
eines Poolmitglieds das<br />
Konkurs- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren<br />
bzw. Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder die Eröffnung<br />
des Verfahrens mangels Masse<br />
abgelehnt wird, im Zeitpunkt des<br />
Totalverlustes des Schiffes, im Falle<br />
des Umbaus des Schiffes sowie<br />
beim Verkauf des Schiffes.<br />
Für MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
und MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
gibt es eine feste Zeitcharter-Zusage<br />
mit Datum vom 25.07.2007;<br />
demnach sind die Schiffe ab ihrer<br />
Übernahme, die für November 2008<br />
(MS „SARAH FRIEDERICH“) und<br />
für Januar 2009 (MS „SENTA FRIE-<br />
DERICH“) vorgesehen ist, für 60<br />
Monate +/– 60 Tage an die Safmarine<br />
Container Lines, Belgien, fest<br />
verchartert. Die vereinbarte Zeitcharterrate<br />
beträgt US-$ 10.625 je Einsatztag<br />
abzgl. 1,25% Befrachtungskommission.<br />
Darüber hinaus besteht<br />
noch ein Optionsrecht des Charterers,<br />
die Charterlaufzeit um weitere drei<br />
Jahre zu einer Rate von US-$ 10.625<br />
je Einsatztag in den ersten zwei Jahren<br />
und zu einer Rate von US-$ 11.500<br />
je Einsatztag im dritten Jahr, jeweils<br />
abzgl. 1,25 % Befrachtungskommission,<br />
zu verlängern. Die Charterzusage<br />
unterliegt englischem Recht.<br />
Eine von uns bei der Wirtschaftsauskunftei<br />
Infospectrum, Oxford, UK, eingeholte<br />
Bonitätsauskunft vom 23.02.<br />
2007 bestätigt der Safmarine Container<br />
Lines NV bei einer Bonitätsindex-Skala<br />
von „1“ (bester Wert: sehr geringfügiges<br />
Ausfallrisiko) bis „10“ (schlechtester<br />
Wert: unmittelbar drohende Ausfallgefahr),<br />
einen Wert für das overall<br />
rating von „2“ und damit eine überdurchschnittlich<br />
gute Performance.<br />
89
90<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Platzierungsgarantie<br />
In Höhe des zur Zeichnung verfügbaren Kommanditkapitals zzgl. 5% Agio liegt<br />
der Beteiligungsgesellschaft eine Platzierungsgarantie der Ownership Emissionshaus<br />
GmbH vor. Die Garantiegeberin verpflichtet sich hier, spätestens zum 31.12.2010<br />
für gegebenenfalls nicht gezeichnetes Kommanditkapital als Gesellschafter der<br />
Beteiligungsgesellschaft beizutreten oder Dritte beitreten zu lassen. Folglich ist eine<br />
<strong>Real</strong>isierung des Gesamtangebots unabhängig von der Anzahl der beigetretenen<br />
Kommanditisten und der Summe des gezeichneten Kommanditkapitals möglich.<br />
Die Übernahme einer stillen Beteiligung steht einem Beitritt als Kommanditist gleich.<br />
Die Inanspruchnahme des Garantiegebers ist insoweit ausgeschlossen, als dieser<br />
der Beteiligungsgesellschaft binnen gleicher Frist anteilige Freihalte- oder Übernahmeerklärungen<br />
bezüglich dieser Platzierungsgarantie von Kommanditisten oder<br />
stillen Beteiligten der Einschiffsgesellschaften vorlegt und diese Freihalte- oder<br />
Übernahmeerklärungen spätestens bis zum 31.12.2010 tatsächlich erfüllt sind.<br />
Die Platzierungsgarantie unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Bei Streitigkeiten daraus werden diese nach der Schiedsgerichtsordunung der<br />
Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) entschieden.<br />
Über die Ownership Emissionshaus GmbH liegt eine Bankauskunft einer großen<br />
auf die Finanzierung von Schiffskrediten spezialisierten Bank vom 01.08.2007 vor.<br />
Diese bestätigt, dass die bei der Bank unterhaltenen Konten im Rahmen getroffener<br />
Vereinbarungen ordnungsgemäß geführt werden.<br />
Vertriebsvereinbarung<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat am 12.08.2007 mit der Ownership Emissionshaus<br />
GmbH (im Folgenden auch „Vertriebsgesellschaft“ genannt) eine Vereinbarung über<br />
die Vermittlung von Eigenkapital abgeschlossen. Die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH erhält von der Beteiligungsgesellschaft für ihre Leistungen gemäß dieser<br />
Vereinbarung keine Vergütung.<br />
Der Vertriebsgesellschaft wurde durch jede Einschiffsgesellschaft per Vertriebsvereinbarung<br />
vom 10.08.2007 im Zuge der Erhöhung des Kommanditkapitals der Einschiffsgesellschaften<br />
die Vermittlung von Treugebern/Investoren übertragen. Gemäß<br />
diesen Vertriebsvereinbarungen auf Ebene der Einschiffsgesellchaften erhält die<br />
Vertriebsgesellschaft für ihre Vermittlungsleistungen (Projektierung, Marketing,<br />
Emissionskosten) einschließlich etwaiger Fremdkosten folgende Vergütungen: von<br />
der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG € 850.000 und das Agio in Höhe von 5%<br />
des für diese Gesellschaft einzuwerbenden Fondskapitals (= € 327.500), von der<br />
MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 850.000 und das Agio in Höhe<br />
von 5% des einzuwerbenden Fondskapitals (= € 330.000), von der Hoheriff Container<br />
Schiffahrts GmbH&Co. KG € 1.350.000 und das Agio in Höhe von 5% des<br />
einzuwerbenden Fondskapitals (= € 520.000), von der MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 1.450.000 und das Agio in Höhe von 5 %<br />
des einzuwerbenden Fondskapitals (= € 562.500) sowie von der MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG eine Vergütung von € 1.470.000<br />
und das Agio in Höhe von 5% des einzuwerbenden Fondskapitals (= € 565.000).<br />
Im Falle der Erhöhung des einzuwerbenden Fondskapitals gemäß §3 Ziff. 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages der jeweiligen Einschiffsgesellschaft erhält die Vertriebsgesellschaft<br />
19% des zusätzlich eingeworbenen Kommanditkapitals und das Agio.<br />
Der Anspruch entsteht nach wirksamem Beitritt des Treugebers/Investors und ist<br />
nach Eingang des jeweils gezeichneten<br />
Kommanditkapitals bei der Schifffahrtsgesellschaft<br />
fällig. Die vorstehend<br />
genannte Vergütung versteht sich zuzüglich<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen für<br />
Vermittlungsleistungen sowie Agio für<br />
die Vertriebsgesellschaft beläuft sich<br />
auf € 8.275.000. Der überwiegende<br />
Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />
der Ownership Emissionshaus<br />
GmbH für Vermittlungsleistungen zu.<br />
Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes<br />
des im Eigentum der Gesellschaft<br />
stehenden Schiffes erhält die<br />
Vertriebsgesellschaft als Vorabgewinn<br />
5% des sich aus dem Verkauf oder der<br />
Versicherungsentschädigung ergebenden<br />
Bruttoerlöses gemäß §6 Ziff. 2 der<br />
jeweiligen Vertriebsvereinbarung in Verbindung<br />
mit §12 Ziff. 2 des jeweiligen<br />
Gesellschaftsvertrages der Einschiffsgesellschaften.<br />
Dies gilt jedoch nur dann,<br />
wenn die Kommanditisten bis zum Verkauf<br />
oder Totalverlust des Schiffes eine<br />
durchschnittliche Vorsteuerrendite von<br />
mindestens 8% p.a. erzielt haben. Für<br />
die Vertriebsvereinbarungen gilt deutsches<br />
Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Streitigkeiten werden nach der Deutschen<br />
Institution für Schiedsgerichtsbarkeit<br />
e.V. (D<strong>IS</strong>) entschieden.
Konzeption, Aufbereitung<br />
wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
nimmt als Gesellschafterin der Einschiffsgesellschaften<br />
die Konzeption, die Aufbereitung<br />
wirtschaftlicher Rahmendaten<br />
und die Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
vor. Für diese Gesellschafterleistung<br />
kann sie gemäß §12 Ziff. 1 des jeweiligen<br />
Gesellschaftsvertrages einmalig und<br />
jeweils als Vorabgewinn von der MS<br />
“O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG einen<br />
Betrag von € 390.000, von der MS<br />
K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&<br />
Co. KG einen Betrag von € 400.000, von<br />
der Hoheriff Container Schiffahrts<br />
GmbH & Co. KG einen Betrag von<br />
€ 620.000, von der MS „SARAH FRIE-<br />
DERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&<br />
Co. KG sowie von der MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG jeweils einen Betrag von<br />
€ 680.000 beziehen. Das Entnahmerecht<br />
richtet sich nach §13 Ziff. 3 des<br />
jeweiligen Gesellschaftsvertrages.<br />
Finanzierung<br />
Führende auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />
spezialisierte norddeutsche<br />
Geschäftsbanken haben den Einschiffsgesellschaften<br />
Kredite mit folgenden<br />
Inhalten zugesagt:<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH & Co. KG:<br />
Als langfristige Endfinanzierung wurde der Einschiffsgesellschaft mit Datum<br />
vom 27.06.2005 von einer deutschen, auf die Vergabe von Schiffskrediten spezialisierten<br />
Geschäftsbank ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt<br />
€ 9.000.000 gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte zum Zeitpunkt<br />
der Übergabe des Schiffes in Euro. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass das<br />
Darlehen bis zu 25% auch in Japanischen Yen oder bis zu 50% auch in anderen<br />
Fremdwährungen, jedoch insgesamt nur in Höhe von insgesamt 50% in<br />
Anspruch genommen werden kann. Die Bestimmung bzw. der Wechsel der<br />
Darlehenswährung kann nur bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode<br />
auf Basis des am Umwandlungstag festgestellten bzw.<br />
durch ein Devisentermingeschäft gesicherten Geld- bzw. Briefkurses vorgenommen<br />
werden. Die gem. Darlehensvertrag vereinbarten Tilgungsraten werden<br />
auf Basis des vorgenannten Kurses umgerechnet. Die Bank wird auf Basis<br />
des jeweiligen Euro-Referenzkurses der in Anspruch genommenen Fremdwährung(en)<br />
jeweils drei Bankarbeitstage vor Ende einer Zinsperiode die jeweilige<br />
Gesamtinanspruchnahme in Leitwährung ermitteln. Das Schiffshypothekendarlehen<br />
ist in 58 gleich hohen vierteljährlichen Tilgungsraten zu je € 152.500<br />
und einer Schlussrate von € 155.000 zurückzuzahlen. Die erste Tilgungsrate<br />
ist spätestens sechs Monate nach Auszahlung des Darlehens fällig und zahlbar.<br />
Die finanzierende Bank erhebt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />
von € 31.500 fällig und zahlbar bei Valutierung des Darlehens, spätestens am<br />
31.03.2007. Diese ist auch dann zu zahlen, wenn das Darlehen aus von der<br />
Bank nicht zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung<br />
gelangt. Auf die jeweils nicht in Anspruch genommenen Teile des Darlehens<br />
wird eine Zusageprovision von 0,25% p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der<br />
dem Darlehensnehmer mit Darlehensvertrag der Bank vom 27.06.2005 für das<br />
Schiff gewährten Bauzeitfinanzierung werden im Rahmen dieser Regelung so<br />
behandelt, als wären sie als Teil des Darlehens in Anspruch genommen worden.<br />
Die Berechnung der Zusageprovision hat mit Datum der Annahme des Darlehensvertrages<br />
begonnen. Die Zusageprovision ist vierteljährlich nachträglich<br />
sowie bei Valutierung des Darlehens fällig und zahlbar. Als Sicherheit für die<br />
Endfinanzierung dienen der Bank ein abstraktes Schuldversprechen durch die<br />
Einschiffsgesellschaft und deren Komplementärin in Höhe von € 10.800.000<br />
(= 120% und des Darlehensbetrages), besichert durch eine Schiffshypothek<br />
an erster Rangstelle zu Gunsten der Bank, eingetragen im Schiffsregister des<br />
MS „O.M. Aestatis“. Weiter dienen als Sicherheit die Abtretung sämtlicher<br />
Zahlungsansprüche aus der aktuellen und künftigen Beschäftigung des Schiffes,<br />
die Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb<br />
abzuschließenden Versicherungen sowie eine Chartergarantie in Höhe<br />
von € 1.260.000 zur Sicherstellung einer Tagesrate in Höhe von € 7.000 (brutto)<br />
für den Zeitraum ab Ablieferung des Schiffes bis zur vollständigen Rückführung<br />
des Darlehens zur Eigenkapitalvorfinanzierung vom 27.06.2005.<br />
91
92<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Für den gesamten Darlehensbetrag von<br />
€ 9.000.000 wurde der Zins ab Ablieferung<br />
des Schiffes im Dezember 2006<br />
wie folgt festgeschrieben: für die Zeit<br />
vom 18.12.2006 bis 19.03.2007 auf<br />
5,22% p.a., für die Zeit vom 19.03.2007<br />
bis zum 18.06.2007 auf 5,42 % p.a. und<br />
für die Zeit vom 18.06.2007 bis zum<br />
28.09.2007 für einen Betrag von<br />
€ 8.847.500 auf 5,69% p.a.<br />
Gemäß Darlehensvertrag vom<br />
27.06.2005 hat die Einschiffsgesellschaft<br />
auch eine Bauzeitfinanzierung mit<br />
derselben Bank von US-$ 5.460.000<br />
und € 3.625.000 während der Bauzeit<br />
in Anspruch genommen. Diese wurde<br />
bei Abnahme des Schiffes durch die<br />
Endfinanzierung abgelöst.<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank mit Datum vom<br />
27.06.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />
Höhe von € 5.350.000. Der Betrag wurde<br />
bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />
Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />
bis zum 30.12.2007. Das Darlehen ist<br />
analog zu den Einzahlungsterminen des<br />
Kommanditkapitals in Beträgen von mindestens<br />
€ 100.000 zu tilgen. Die finanzierende<br />
Bank erhebt eine einmalige<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />
€ 26.750; diese war bei Auszahlung des<br />
Darlehens, spätestens am 31.03.2007,<br />
fällig und zahlbar und ist auch dann fällig<br />
und zahlbar, wenn das Darlehen aus<br />
Gründen, die nicht von der Bank zu vertreten<br />
sind, nicht oder nur teilweise zur<br />
Auszahlung kommt. Auf die jeweils nicht<br />
in Anspruch genommenen Teile des Darlehens<br />
wird eine Zusageprovision von<br />
0,25% p.a. berechnet. Inanspruchnahmen<br />
der dem Darlehensnehmer mit Darlehensvertrag<br />
der Bank vom 27.06.2005<br />
für das Schiff gewährten Bauzeitfinanzierung<br />
werden im Rahmen dieser Regelung<br />
so behandelt, als wären Sie als<br />
Teil des Darlehens in Anspruch genommen<br />
worden.<br />
Als Sicherheit für die Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals dienen der<br />
Bank ein abstraktes Schuldversprechen<br />
durch die Einschiffsgesellschaft in Höhe<br />
von € 6.420.000 (= 120% und des Darlehensbetrages),<br />
besichert durch eine<br />
Schiffshypothek an zweiter Rangstelle<br />
zu Gunsten der Bank, eingetragen<br />
im Schiffsregister des MS „O.M. Aestatis“.<br />
Weiter dienen als Sicherheit die<br />
Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />
der Darlehensnehmerin gegen die<br />
Ownership Emissionshaus GmbH und<br />
die Herren Thomas Wenzel und Olaf<br />
Pankow aus der zu Gunsten der<br />
Darlehensnehmerin von diesen übernommenen<br />
Platzierungsgarantie vom<br />
22.06.2007 über € 2.675.000 sowie<br />
die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />
der Einschiffsgesellschaft gegen<br />
weitere Garantiegeber aus der zu ihren<br />
Gunsten übernommenen weiteren<br />
Platzierungsgarantie über € 2.675.000,<br />
die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />
der Einschiffsgesellschaft gegen<br />
die der Gesellschaft beigetretenen<br />
und/oder beitretenden Kommanditisten<br />
und/oder Stillen Gesellschafter auf Einzahlung<br />
der jeweiligen Beteiligung, die<br />
bereits oben im Abschnitt zur Endfinanzierung<br />
genannte Chartergarantie in<br />
Höhe von € 1.260.000, die Abtretung<br />
sämtlicher Zahlungsansprüche aus der<br />
aktuellen und künftigen Beschäftigung<br />
des Schiffes sowie die Abtretung sämtlicher<br />
Ansprüche aus den für das Schiff<br />
und den Schiffsbetrieb abzuschließenden<br />
Versicherungen.<br />
Die Zinsen sind für den gesamten Darlehensbetrag<br />
von € 5.350.000 seit der<br />
Ablieferung des Schiffes im Dezember<br />
2006 wie folgt festgeschrieben worden:<br />
vom 18.12.2006 bis zum 19.03.2007<br />
auf 5,20% p.a., vom 19.03.2007 bis zum<br />
20.04.2007 auf 5,35%, vom 20.04.2007<br />
bis zum 29.06.2007 auf 5,40% p.a.,<br />
vom 29.06.2007 bis zum 31.08.2007<br />
auf 5,63% p.a. und vom 31.08.2007<br />
bis zum 30.11.2007 auf 6,2%.
MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG:<br />
Als langfristige Endfinanzierung wurde der Einschiffsgesellschaft mit Datum<br />
vom 25.07.2005 von einer deutschen, auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />
spezialisierten Geschäftsbank ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt<br />
€ 9.000.000 gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte zum<br />
Zeitpunkt der Übergabe des Schiffes in Euro. Der Darlehensvertrag sieht vor,<br />
dass das Darlehen bis zu 25% auch in Japanischen Yen oder bis zu 50% auch<br />
in anderen Fremdwährungen, jedoch insgesamt nur in Höhe von insgesamt 50%<br />
in Anspruch genommen werden kann. Der Wechsel der Darlehenswährung<br />
kann nur bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode erfolgen.<br />
Die Bestimmung bzw. der Wechsel der Darlehenswährung kann nur<br />
bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode auf Basis<br />
des am Umwandlungstag festgestellten bzw. durch ein Devisentermingeschäft<br />
gesicherten Geld- bzw. Briefkurses vorgenommen werden. Die gem. Darlehensvertrag<br />
vereinbarten Tilgungsraten werden auf Basis des vorgenannten Kurses<br />
umgerechnet. Die Bank wird auf Basis des jeweiligen Euro-Referenzkurses der<br />
in Anspruch genommenen Fremdwährung(en) jeweils drei Bankarbeitstage vor<br />
Ende einer Zinsperiode die jeweilige Gesamtinanspruchnahme in Leitwährung<br />
ermitteln. Das Schiffshypothekendarlehen ist in 58 gleich hohen vierteljährlichen<br />
Tilgungsraten zu je € 152.500 und einer Schlussrate von € 155.000 zurückzuzahlen.<br />
Die erste Tilgungsrate ist spätestens sechs Monate nach Auszahlung<br />
des Darlehens fällig und zahlbar. Die finanzierende Bank erhebt eine<br />
pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 31.500 fällig und zahlbar bei Valutierung<br />
des Darlehens, spätestens am 30.10.2007. Diese ist auch dann zu<br />
zahlen, wenn das Darlehen aus von der Bank nicht zu vertretenden Gründen<br />
ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gelangt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />
genommenen Teile des Darlehens wird eine Zusageprovision von 0,25%<br />
p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der dem Darlehensnehmer mit Darlehensvertrag<br />
der Bank vom 25.07.2005 gewährten Bauzeitfinanzierung werden im<br />
Rahmen dieser Regelung so behandelt, als wären sie als Teil des Darlehens in<br />
Anspruch genommen worden. Die Berechnung der Zusageprovision hat mit<br />
Datum der Annahme des Darlehensvertrages begonnen. Die Zusageprovision<br />
ist vierteljährlich nachträglich sowie bei Valutierung des Darlehens fällig und<br />
zahlbar. Als Sicherheit für die Endfinanzierung dienen der Bank ein abstraktes<br />
Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft und deren Komplementärin<br />
in Höhe von € 10.800.000 (= 120% und des Darlehensbetrages), besichert<br />
durch eine Schiffshypothek an erster Rangstelle zu Gunsten der Bank,<br />
eingetragen im Schiffsregister des MS „K-WATER“. Weiter dienen als Sicherheit<br />
die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der aktuellen und künftigen<br />
Beschäftigung des Schiffes, die Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den<br />
für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen sowie<br />
eine Chartergarantie in Höhe von € 2.980.000 u.a. der Herren Jens Knüppel<br />
und Jörg Krüger, zur Sicherstellung einer Tagesrate in Höhe von € 7.000 (brutto)<br />
für den Zeitraum ab Ablieferung des Schiffes bis zur vollständigen Rückführung<br />
des Darlehens zur Eigenkapitalvorfinanzierung vom 25.07.2005.<br />
93
94<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Für den gesamten Darlehensbetrag von<br />
€ 9.000.000 wurde der Zins für die Zeit<br />
vom 10.04.2007 bis 10.05.2007 auf<br />
5,38 % p. a, vom 10.05.2007 bis<br />
10.08.2007 auf 5,58% p.a., für die Zeit<br />
vom 10.08.2007 bis zum 10.09.2007<br />
auf 5,65 % und vom 10.09.2007 bis<br />
10.10.2007 auf 6,01% p.a. gebunden.<br />
Gemäß Darlehensvertrag vom 25.07.2005<br />
hat die Einschiffsgesellschaft auch eine<br />
Bauzeitfinanzierung mit derselben Bank<br />
in Höhe von US-$ 5.460.000 und<br />
€ 3.625.000 während der Bauzeit in<br />
Anspruch genommen. Diese wurde bei<br />
Abnahme des Schiffes durch die Endfinanzierung<br />
abgelöst.<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank mit Datum vom<br />
25.07.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />
Höhe von € 5.350.000. Der Betrag wurde<br />
bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />
Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />
bis zum 30.06.2008. Bis zum 30.12.2007<br />
ist ein Betrag von mindestens<br />
€ 2.050.000 und bis zum 30.06.2008<br />
ein Betrag von € 3.300.00 zur Rückzahlung<br />
fällig. Die finanzierende Bank<br />
erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von € 26.750; diese ist<br />
bei Auszahlung des Darlehens, spätestens<br />
am 30.10.2007, fällig und zahlbar<br />
und ist auch dann fällig und zahlbar,<br />
wenn das Darlehen aus Gründen, die<br />
nicht von der Bank zu vertreten sind,<br />
nicht oder nur teilweise zur Auszahlung<br />
kommt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />
genommenen Teile des Darlehens<br />
wird eine Zusageprovision von<br />
0,25% p.a. berechnet. Inanspruchnahmen<br />
der dem Darlehensnehmer mit<br />
Darlehensvertrag der Bank vom<br />
27.06.2005 für das Schiff gewährten<br />
Bauzeitfinanzierung werden im Rahmen<br />
dieser Regelung so behandelt, als<br />
wären Sie als Teil des Darlehens in Anspruch<br />
genommen worden.<br />
Als Sicherheit für die Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals dienen der<br />
Bank ein abstraktes Schuldversprechen<br />
durch die Einschiffsgesellschaft in Höhe<br />
von € 6.420.000 (= 120% und des Darlehensbetrages),<br />
besichert durch eine<br />
Schiffshypothek an zweiter Rangstelle<br />
zu Gunsten der Bank, eingetragen im<br />
Schiffsregister des MS „K-WATER“. Weiter<br />
dienen als Sicherheit die Abtretung<br />
der Rechte und Ansprüche der Darlehensnehmerin<br />
gegen die Ownership<br />
Emissionshaus GmbH und die Herren<br />
Thomas Wenzel und Olaf Pankow aus<br />
der zu Gunsten der Darlehensnehmerin<br />
von diesen übernommenen Platzierungsgarantie<br />
über € 2.675.000 sowie<br />
die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />
der Einschiffsgesellschaft gegen<br />
weitere Garantiegeber aus der<br />
zu ihren Gunsten übernommenen<br />
weiteren Platzierungsgarantie über<br />
€ 2.675.000, die Abtretung der Rechte<br />
und Ansprüche der Einschiffsgesellschaft<br />
gegen die der Gesellschaft<br />
beigetretenen und/oder beitretenden<br />
Kommanditisten und/oder Stillen Gesellschafter<br />
auf Einzahlung der jeweiligen<br />
Beteiligung, die bereits oben im Abschnitt<br />
zur Endfinanzierung genannte<br />
Chartergarantie in Höhe von € 2.980.000<br />
u.a. der Herren Jens Knüppel und Jörg<br />
Krüger, die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche<br />
aus der aktuellen und<br />
künftigen Beschäftigung des Schiffes<br />
sowie die Abtretung sämtlicher Ansprüche<br />
aus den für das Schiff und den<br />
Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen.<br />
Für einen Darlehensbetrag von<br />
€ 5.050.000 wurde der Zins für die Zeit<br />
vom 10.04.2007 bis 10.05.2007 auf<br />
5,38 % p. a., vom 10.05.2007 bis<br />
10.08.2007 auf 5,55% p.a., für die Zeit<br />
vom 10.08.2007 bis zum 10.09.2007<br />
auf 5,62 % und vom 10.09.2007 bis<br />
10.10.2007 auf 5,98% p.a. gebunden.
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG<br />
Als langfristige Endfinanzierung wurde der Einschiffsgesellschaft mit Datum<br />
vom 21.04.2006 sowie Addenda Nr. 1 vom 05.07.2005 und Nr. 2 vom 14.09.2007<br />
von einer deutschen, auf die Vergabe von Schiffskrediten spezialisierten Geschäftsbank<br />
ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von insgesamt US-$ 15.050.000<br />
gewährt. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte zum Zeitpunkt der Übergabe<br />
des Schiffes in US-Dollar. Der Darlehensvertrag sieht vor, dass das Darlehen<br />
bis zu 25% auch in Japanischen Yen oder bis zu 50% auch in anderen Fremdwährungen,<br />
jedoch insgesamt nur in Höhe von insgesamt 50% in Anspruch genommen<br />
werden kann. Die Bestimmung bzw. der Wechsel der Darlehenswährung<br />
kann nur bei Auszahlung sowie am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode auf<br />
Basis des am Umwandlungstag festgestellten bzw. durch ein Devisentermingeschäft<br />
gesicherten Geld- bzw. Briefkurses vorgenommen werden. Die gem.<br />
Darlehensvertrag vereinbarten Tilgungsraten werden auf Basis des vorgenannten<br />
Kurses umgerechnet. Die Rückzahlung des Schiffshypothekendarlehens soll<br />
durch eine Sondertilgung in Höhe von US-$ 1.050.000 bis zum 31.03.2008 am<br />
Ende einer Zinsbindungsperiode sowie durch 58 gleich hohe vierteljährliche<br />
Tilgungsraten zu je US-$ 237.300.und einer Schlussrate von US-$ 236.600 erfolgen.<br />
Die erste dieser 58 Tilgungsraten ist spätestens sechs Monate nach Auszahlung<br />
des Darlehens fällig und zahlbar. Die finanzierende Bank erhebt eine<br />
einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 29.000 fällig und zahlbar bei Valutierung<br />
des Darlehens, spätestens am 30.12.2007. Diese ist auch dann zu<br />
zahlen, wenn das Darlehen aus von der Bank nicht zu vertretenden Gründen<br />
ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gelangt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />
genommenen Teile des Darlehens wird eine Zusageprovision von 0,25%<br />
p.a. berechnet. Inanspruchnahmen der dem Darlehensnehmer gewährten Bauzeitfinanzierung<br />
werden im Rahmen dieser Regelung so behandelt, als wären<br />
sie als Teil des Darlehens in Anspruch genommen worden. Die Berechnung<br />
der Zusageprovision hat mit Datum der Annahme des Darlehensvertrages begonnen.<br />
Die Zusageprovision ist vierteljährlich nachträglich sowie bei Valutierung<br />
des Darlehens fällig und zahlbar. Als Sicherheit für die Endfinanzierung<br />
dienen der Bank ein abstraktes Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft<br />
und deren Komplementärin in Höhe von US-$ 18.600.000 (= 120%<br />
und des Darlehensbetrages), besichert durch eine Schiffshypothek an erster<br />
Rangstelle zu Gunsten der Bank, eingetragen im Schiffsregister des MS „Hoheriff“.<br />
Weiter dienen als Sicherheit die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche<br />
aus der aktuellen und künftigen Beschäftigung des Schiffes, die Abtretung<br />
sämtlicher Ansprüche aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden<br />
Versicherungen sowie eine Chartergarantie für drei Jahre ab Ablieferung<br />
in Höhe von max. US-$ 9.100 pro Tag des Herrn Kersten Rass.<br />
Für den gesamten Darlehensbetrag von US-$ 15.050.000 wurde der Zins für die<br />
Zeit ab Ablieferung des Schiffes wie folgt festgeschrieben: vom 02.07.2007 bis<br />
02.08.2007 und vom 02.08.2007 bis 06.09.2007 auf 6,87% p.a. sowie für die Zeit<br />
vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 auf 7,40%.<br />
95
96<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Gemäß Darlehensvertrag vom 21.04.2005<br />
hat die Einschiffsgesellschaft auch eine<br />
Bauzeitfinanzierung mit derselben Bank<br />
von US-$ 6.690.000 und € 4.695.000<br />
während der Bauzeit in Anspruch genommen.<br />
Diese wurde bei Abnahme<br />
des Schiffes durch die Endfinanzierung<br />
abgelöst.<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank mit Datum vom<br />
21.04.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />
Höhe von € 6.750.000. Der Betrag wurde<br />
bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />
Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />
bis zum 31.10.2008. Bis zum 31.12.2007<br />
ist ein Betrag von mindestens<br />
€ 2.570.000 und bis zum 31.10.2008<br />
ein Betrag von € 4.180.00 zur Rückzahlung<br />
fällig. Die finanzierende Bank<br />
erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von € 33.750; diese ist<br />
bei Auszahlung des Darlehens, spätestens<br />
am 30.12.2007, fällig und zahlbar<br />
und ist auch dann fällig und zahlbar,<br />
wenn das Darlehen aus Gründen, die<br />
nicht von der Bank zu vertreten sind,<br />
nicht oder nur teilweise zur Auszahlung<br />
kommt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />
genommenen Teile des Darlehens wird<br />
eine Zusageprovision von 0,25% p.a.<br />
berechnet. Inanspruchnahmen der dem<br />
Darlehensnehmer gewährten Bauzeitfinanzierung<br />
werden im Rahmen dieser<br />
Regelung so behandelt, als wären Sie<br />
als Teil des Darlehens in Anspruch genommen<br />
worden. Als Sicherheit für die<br />
Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
dienen der Bank ein abstraktes<br />
Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft<br />
in Höhe von € 8.100.000<br />
(= 120% des Darlehensbetrages), besichert<br />
durch eine Schiffshypothek an<br />
zweiter Rangstelle zu Gunsten der<br />
Bank, eingetragen im Schiffsregister<br />
des MS „Hoheriff“. Weiter dienen als<br />
Sicherheit die Abtretung der Rechte<br />
und Ansprüche der Darlehensnehmerin<br />
gegen die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH und die Herren Thomas Wenzel und Olaf Pankow aus der zu Gunsten der Darlehensnehmerin<br />
von diesen übernommenen Platzierungsgarantie über € 4.500.000<br />
sowie die Abtretung der Rechte und Ansprüche der Einschiffsgesellschaft gegen<br />
weitere Garantiegeber aus der zu ihren Gunsten übernommenen weiteren Platzierungsgarantie<br />
über € 2.250.000, die Abtretung der Rechte und Ansprüche der<br />
Einschiffsgesellschaft gegen die der Gesellschaft beigetretenen und/oder beitretenden<br />
Kommanditisten und/oder Stillen Gesellschafter auf Einzahlung der jeweiligen<br />
Beteiligung, die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der aktuellen<br />
und künftigen Beschäftigung des Schiffes sowie die Abtretung sämtlicher Ansprüche<br />
aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen.<br />
Für den gesamten Darlehensbetrag von € 6.750.000 wurde der Zins für die Zeit<br />
ab Ablieferung des Schiffes wie folgt festgeschrieben: vom 02.07.2007 bis<br />
02.08.2007 auf 5,615% p.a., vom 02.08.2007 bis 06.09.2007 auf 5,60% p.a. sowie<br />
für die Zeit vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 auf 6,04%.<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Für die Schiffe MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDEREICH“<br />
wurde mit Datum vom 14.09.2006 mit einer auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />
spezialisierten deutschen Geschäftsbank jeweils ein Vertrag über ein Bauzeitfinanzierungsdarlehen<br />
in Höhe von bis zu US-$ 15.654.750 (Tranche A) und<br />
bis zu US-$ 1.400.000 (Tranche B) abgeschlossen. Das Darlehen dient der Finanzierung<br />
der während der Bauzeit fälligen Bauraten gemäß Bauvertrag (Tranche<br />
A) sowie der Kapitalisierung fälliger Zinsen, Zusatzprovisionen und Avalprovisionen<br />
(Tranche B). In Anrechnung auf das Darlehen hat die Bank mit gleichem<br />
Vertrag im Namen der jeweiligen Einschiffsgesellschaft gegenüber der<br />
Werft eine Garantie über jeweils US-$ 5.625.000 zur Sicherstellung der Zahlung<br />
der zweiten und dritten Anzahlungsrate gemäß Bauvertrag übernommen.<br />
Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zur Ablieferung des jeweiligen Schiffes,<br />
längstens jedoch bis zum 30.10.2009 (für MS „SARAH FRIEDERICH“) und bis<br />
zum 30.11.2009 (für MS „SENTA FRIEDERICH“). Sie werden in einer Summe<br />
zurückgezahlt. Die finanzierende Bank erhebt jeweils eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von € 30.000 fällig und zahlbar bei Valutierung des Darlehens,<br />
spätestens am 30.06.2006. Für die Übernahme der Garantie (Aval) hat<br />
die Bank jeweils eine Provision in Höhe von 1,25% p.a. auf den jeweils garantierten<br />
Betrag berechnet. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Herauslegung<br />
durch die Bank. Als Sicherheiten für die Vergabe der o.g. Darlehen<br />
dienen der Bank u.a. folgende für jede Einschiffsgesellschaft zu erbringende<br />
Sicherheiten: jeweils eine Bürgschaft von Herrn Thomas Kriwat über € 250.000;<br />
jeweils eine Platzierungsgarantie der Ownership Emissionshaus GmbH über<br />
€ 7.650.000 sowie jeweils die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen<br />
Einschiffsgesellschaft gegen die Garantiegeberin aus dieser, jeweils<br />
eine Platzierungsgarantie des Herrn Thomas Kriwat über € 850.000 sowie jeweils<br />
die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
gegen die Garantiegeberin aus dieser, die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />
aus der zu Gunsten der jeweiligen Einschiffsgesellschaft herausgelegten<br />
Anzahlungsgarantien der chinesischen Banken sowie jeweils die Abtretung<br />
der Rechte aus dem Bauvertrag.
Für jede Einschiffsgesellschaft sind seit Valutierung der o.g. Bauzeitfinanzierungen<br />
folgende Zinsfestschreibungen erfolgt: jeweils für einen Betrag von US-$ 4.404.750<br />
für den Zeitraum vom 15.09.2006 bis zum 14.09.2007 auf 6,95% p.a., jeweils für<br />
einen Betrag von US-$ 30.000 vom 29.12.2006 bis zum 30.03.2007 auf 6,91% p.a.,<br />
jeweils für einen Betrag von US-$ 56.502,38 vom 30.03.2007 bis zum 29.06.2007<br />
auf 6,89% p.a., jeweils für einen Betrag von US-$ 83.410,94 vom 29.06.2007 bis<br />
zum 14.09.2007 auf 6,89% p.a. sowie für einen Betrag von US-$ 2.250.000 für<br />
den Zeitraum vom 13.07.2007 bis zum 14.07.2008 auf 6,971250% p.a.<br />
Die Bank wird auf der Basis ihrer Finanzierungszusage vom 14.09.2006 sowie auf<br />
der auf dieser Basis noch zu einem späteren Zeitpunkt zu schließenden Darlehensverträge<br />
für die Endfinanzierung des jeweiligen Schiffes sowie für die Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />
bei Ablieferung des jeweiligen Schiffes ein langfristiges<br />
Schiffshypothekendarlehen von bis zu jeweils US-$ 15.000.000 („Endfinanzierung“)<br />
sowie ein Eigenmittelzwischenfinanzierungsdarlehen von jeweils € 7.600.000<br />
(„Eigenmittelfinanzierung“) zur Verfügung stellen, zu deren Abnahme sich die jeweilige<br />
Einschiffsgesellschaft bereits verpflichtet hat. Das Endfinanzierungsdarlehen<br />
hat eine Laufzeit von 15 Jahren ab Ablieferung des jeweiligen Schiffes; Tilgungsbeginn<br />
ist sechs Monate nach Auszahlung des Darlehens. Es ist vorgesehen, das<br />
jeweilige Endfinanzierungsdarlehen durch Sondertilgungen unmittelbar nach Valutierung<br />
auf einen Betrag von US-$ 12.000.000 zu reduzieren, so dass in den Prognoserechnungen<br />
von diesem Betrag ausgegangen wird. Die Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
hat eine Laufzeit bis längstens sechs Monate nach Darlehensauszahlung.<br />
Diese Finanzierungen werden durch übliche Sicherheiten, insbesondere<br />
die Eintragung von Schiffshypotheken, abgesichert werden. Ebenfalls wird die<br />
Bank jeder Einschiffsgesellschaft dafür die üblichen Vergütungen (Bearbeitungsvergütung,<br />
Zusageprovisionen etc.) berechnen.<br />
Es wird darüber hinaus davon ausgegangen, dass den Einschiffsgesellschaften<br />
ein Kontokorrentkredit in Höhe von jeweils US-$ 440.000 für die gesamte Fondslaufzeit<br />
gewährt wird.<br />
Die noch zu schließenden Kreditverträge werden banküblichen Konditionen hinsichtlich<br />
Sicherheiten und sonstiger Konditionen enthalten.<br />
Für alle Finanzierungen gilt deutsches Recht.<br />
Die finanzierenden Banken haben das Beteiligungsangebot nicht mitkonzipiert und –<br />
soweit sie Einsicht in die Struktur der Daten und Verträge des Angebotes genommen<br />
haben – die Verträge ausschließlich im Eigeninteresse im Hinblick auf ihre Position<br />
als Darlehensgeber geprüft. Insbesondere haben sie auch nicht den vorliegenden<br />
Prospekt herausgegeben oder geprüft. Die Banken übernehmen daher ausdrücklich<br />
keine (weitergehenden) Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot,<br />
insbesondere keine Haftung für die kalkulierten Annahmen des Anbieters<br />
oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges des Beteiligungsangebotes.<br />
Gebühren<br />
Bei den nach den Darlehensverträgen zu zahlenden Bearbeitungsgebühren handelt<br />
es sich um marktübliche Vergütungen. Im Übrigen enthält die Darlehenszusage<br />
die üblichen, bei Schiffsfinanzierungen verwendeten Klauseln und allgemeinen<br />
Darlehensbedingungen.<br />
Sonstiges<br />
Die Einschiffsgesellschaften sind keine<br />
weiteren als die vorstehend genannten<br />
wesentlichen Verträge eingegangen.<br />
Auf die am Ende des Prospektes<br />
abgedruckten Verträge wird<br />
hingewiesen.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Alle Prospektangaben und die diesen<br />
zugrunde liegenden Prognosen und Berechnungen<br />
wurden sorgfältig zusammengestellt.<br />
Eine Haftung für Abweichungen<br />
durch künftige wirtschaftliche<br />
Entwicklungen und durch Änderungen<br />
der rechtlichen oder steuerlichen Grundlagen,<br />
der Rechtsprechung oder der<br />
Anwendung von steuerlichen Vorschriften<br />
durch die Finanzverwaltung kann<br />
von den Prospektherausgebern jedoch<br />
nicht übernommen werden. Ebenso<br />
wenig wird die Haftung dafür übernommen,<br />
dass die wirtschaftlichen Ziele<br />
tatsächlich erreicht werden.<br />
Vom Prospekt abweichende Angaben<br />
sind nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
oder die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH.<br />
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung<br />
der Prospektherausgeber sowie der<br />
Vertriebspartner von der Ownership<br />
Emissionshaus GmbH ausgeschlossen.<br />
Herausgeber<br />
Herausgeber des vorliegenden Beteiligungsangebotes<br />
ist der Emittent, die<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG, in Zusammenarbeit<br />
mit dem Anbieter, der Ownership<br />
Emissionshaus GmbH.<br />
Datum der Prospektaufstellung:<br />
14.09.2007<br />
97
9<br />
98
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
99
100<br />
9.<br />
Investitions- und Prognoserechnung der Einschiffsgesellschaften<br />
Die Investitionsrechnung stellt für den<br />
Investor eine wesentliche Entscheidungsgrundlage<br />
für sein Investment dar.<br />
Die Darstellung von Investition und<br />
Finanzierung einerseits sowie die prognostizierte<br />
Reedereiüberschuss- und<br />
Liquiditätsvorschau andererseits sind<br />
die Grundlage einer fundierten Beurteilung<br />
der Beteiligung.<br />
So fern keine anderen Wechselkurse<br />
genannt werden, werden in den nachfolgenden<br />
Prognoserechnungen Positionen,<br />
die in US-Dollar anfallen werden,<br />
mit einem unterstellten Wechselkurs<br />
von US-$ 1,30/€ umgerechnet.<br />
Nähere Informationen zu den Verträgen<br />
finden sich im Kapital 8.5 Rechtliche<br />
Grundlagen.<br />
Hinweise zur Investition<br />
Baupreis des Schiffes<br />
Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />
des Schiffes beträgt TUS-$ 9.100 zzgl.<br />
T€ 6.250 (entspricht T€ 13.185 beim<br />
realisierten Kurs von US-$ 1,3122/€).<br />
Das MS „O.M. Aestatis“ wurde am<br />
18.12.2006 übernommen. Der Baupreis<br />
wurde gemäß Bauvertrag in Raten<br />
unterschiedlicher Höhe nach Baufortschritt<br />
bezahlt.<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
wurden T€ 155 für<br />
das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />
die Ausstattung des Schiffes mit z.B.<br />
Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />
sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />
wie z.B. Überführungskosten des Schiffes<br />
zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />
MS „O.M. Aestatis“<br />
INVESTITION (PROGNOSE)<br />
Baupreis Schiff<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Bauaufsicht<br />
Zinsbelastung für<br />
Baupreisanzahlungen<br />
Gründungskosten<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Emissionskosten<br />
Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />
Agio 3<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamt<br />
Bauaufsicht<br />
Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />
durchgeführt. Die ausgewiesene<br />
Vergütung entsteht gemäß §6 Nr.4<br />
des Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />
der technischen Probefahrt des<br />
Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />
fällig.<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />
wurde ein Darlehen in Anspruch<br />
genommen, welches bei Übernahme<br />
des Schiffes aus der Valutierung der<br />
Endfinanzierung zurückgezahlt wurde.<br />
Hierfür wurde in der Prognoserechnung<br />
eine Zinsbelastung in Höhe von T€ 470<br />
berücksichtigt.<br />
TUS-$<br />
1 Umrechnung der US-$ Bestandteile zum realisierten Kurs von 1,3122 US-$/€.<br />
2 Vorabgewinn.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG.<br />
T€<br />
Gesamt T€ 1<br />
9.100 6.250 13.185<br />
155 155<br />
250 191<br />
470 470<br />
250 250<br />
150 150<br />
850 850<br />
390 390<br />
328 328<br />
184 184<br />
9.350 9.027 16.153<br />
Gründungskosten<br />
Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />
geschätzte Kosten für rechtliche und<br />
steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />
mit der Gründung der jeweiligen Gesellschaften,<br />
Bearbeitungsgebühren und<br />
Zusageprovisionen für die Darlehen, die<br />
vereinbarte Vergütung für die Mittelverwendungskontrolle<br />
sowie die Kosten<br />
für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
gemäß §7 Ziff. 3 des Treuhandund<br />
Dienstleistungsvertrages. Diese Treuhandvergütung<br />
wird gemäß §7 Ziff. 4<br />
zu Beginn der Einwerbungsphase fällig.<br />
Des Weiteren fallen einmalige<br />
Dienstleistungsgebühren gemäß §14<br />
Ziff. 4 an, welche gemäß §14 Ziff. 5<br />
ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig werden.<br />
G0535
Vorbereitende Bereederung<br />
Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />
für Tätigkeiten bis zur<br />
Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />
Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />
des Schiffes fällig wurde.<br />
Emissionskosten, Agio<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
erhält für Marketing und Emissionskosten<br />
sowie Projektierung T€ 850 und<br />
das Agio in Höhe von T€ 327,5 (5%,<br />
bezogen auf das prospektierte, einzuwerbende<br />
Kommanditkapital der MS<br />
“O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG) als Provision.<br />
Dieser Betrag steht der Ownership<br />
Emissionshaus GmbH zur Verfügung,<br />
um ihrerseits u.a. die Vergütungen<br />
zur Eigenkapitalvermittlung, für die<br />
Prospekterstellung, die Vertriebssteuerung<br />
und das Marketing zu zahlen. Der<br />
Anspruch entsteht mit wirksamem Beitritt<br />
des Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft<br />
und ist nach Einzahlung<br />
des Kommanditkapitals fällig; bei Teileinzahlungen<br />
wird die Vergütung jeweils<br />
anteilig fällig. Der überwiegende<br />
Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />
von <strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />
zu.<br />
FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
Konzeption, Aufbereitung<br />
wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Für diese Gesellschafterleistungen steht<br />
der Ownership Emissionshaus GmbH<br />
ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 390<br />
zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m.<br />
§13 Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages<br />
nach erstem Auffordern, frühestens<br />
jedoch nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />
ausgezahlt wird.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die geplante Liquiditätsreserve beträgt<br />
T€ 184. Diese entwickelt sich entsprechend<br />
umgekehrt durch mögliche Veränderungen<br />
der variablen Positionen<br />
der Investition wie z. B. die Gründungskosten.<br />
Diese Veränderungen führen<br />
zu einer Erhöhung oder einer Verringerung<br />
der Liquiditätsreserve.<br />
in T€<br />
Schiffshypothekendarlehen 9.000<br />
Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />
Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />
Kommanditkapital Vertragsreeder1 250<br />
Kommanditkapital<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
6.550<br />
Agio2 328<br />
Gesamt 16.153<br />
1 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />
2 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG.<br />
G0536<br />
Hinweise zur Finanzierung<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />
über T€ 9.000 von<br />
einer deutschen Geschäftsbank gewährt<br />
worden. Die Auszahlung des Schiffshypothekendarlehens<br />
erfolgte zum Zeitpunkt<br />
der Übergabe des Schiffes.<br />
Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />
in maximal drei Währungen<br />
gleichzeitig in Anspruch zu nehmen,<br />
wobei der jeweils in Fremdwährung<br />
valutierende Darlehensteilbetrag in<br />
japanischem Yen maximal 25%, in allen<br />
anderen Fremdwährungen maximal<br />
50% sowie insgesamt maximal 50%<br />
des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />
betragen darf. Die Inanspruchnahme<br />
in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />
möglich.<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank eingeräumte Kreditlinie<br />
in Höhe von € 5.350.000. Der<br />
Betrag wurde bei Übergabe des Schiffes<br />
valutiert. Die gewährte Zwischenfinanzierung<br />
ist spätestens zum<br />
30.12.2007 zurückzuführen<br />
Kommanditeinlagen<br />
Das gesamte Kommanditkapital der MS<br />
“O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG beträgt<br />
planmäßig kumuliert € 6.825.000.<br />
Davon entfallen insgesamt € 275.000<br />
auf Kommanditbeteiligungen durch die<br />
Initiatoren/Reeder. Demgemäß stehen<br />
€ 6.550.000 als einzuwerbendes Kommanditkapital<br />
und damit für den Dachfonds,<br />
die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH &Co. KG, zur Verfügung.<br />
101
102<br />
Prognostizierte Reedereiüberschuss- und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
Nettochartererlöse<br />
Bereederungsvergütung<br />
1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/EUR unterstellt.<br />
2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i. H. v. T 20 im Jahr 2006 und T€ 290 im Jahr 2007.<br />
3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 184.<br />
4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />
Anmerkungen zur Zusammensetzung des<br />
Reedereiüberschusses<br />
Chartererlöse<br />
Nach Andienung in eine Kurzfristbeschäftigung<br />
im Jahr 2006 für 4 Monate<br />
(+/– 15 Tage) zu einer Rate von<br />
US-$ 8.250 pro Tag abzgl. 2,5% Kommission<br />
ist das Schiff ab 07.04.2007<br />
für 6 Monate (+21/–15 Tage) an CMA<br />
CGM, Marseille, fest verchartert. Die<br />
Bruttocharterrate für diesen Zeitraum<br />
beträgt US-$ 8.500 pro Einsatztag abzgl.<br />
SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />
Verwaltungskosten<br />
und sonstige<br />
Kosten<br />
Reedereiüberschuss<br />
Zinsen 2 Tilgung<br />
Fremdkapital<br />
4,75 % Kommission. Anschließend<br />
wird bis zum Ende des Jahres 2007 mit<br />
einer Nettocharterrate in Höhe von<br />
US-$ 9.000 pro Einsatztag sowie in den<br />
Folgejaren mit einer Nettocharterrate<br />
in Höhe von durchgehend US-$ 9.400<br />
pro Einsatztag kalkuliert. Grundsätzlich<br />
wurde mit 360 Einsatztagen p.a.,<br />
in Jahren mit Klassearbeiten mit 355<br />
Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der<br />
Übernahme wurde anteilig mit 10<br />
Tagen gerechnet.<br />
Auszahlungen<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
Kumulierte<br />
Liquiditätsreserve<br />
3<br />
2006 62 –1 –48 –10 3 –20 167<br />
2007 2.295 –101 –740 –205 1.249 –785 –458 173<br />
2008 2.603 –116 –758 –85 1.644 –465 –610 7,0 –478 264<br />
2009 2.567 –110 –877 –87 1.493 –430 –610 8,0 –546 172<br />
2010 2.603 –115 –796 –89 1.603 –430 –610 8,0 –546 188<br />
2011 2.603 –114 –816 –92 1.581 –394 –610 8,0 –546 219<br />
2012 2.567 –103 –1.037 –94 1.333 –358 –610 8,0 –546 38<br />
2013 2.603 –112 –858 –97 1.537 –320 –610 8,0 –546 99<br />
2014 2.567 –105 –979 –99 1.384 –283 –610 8,0 –546 43<br />
2015 2.603 –110 –901 –102 1.490 –246 –610 8,0 –546 132<br />
2016 2.603 –109 –924 –104 1.466 –209 –610 8,0 –546 232<br />
2017 2.567 –99 –1.147 –107 1.215 –172 –610 8,0 –546 119<br />
2018 2.603 –107 –970 –109 1.416 –135 –610 9,0 –614 177<br />
2019 2.567 –100 –1.095 –112 1.260 –98 –610 9,0 –614 114<br />
2020 2.603 –105 –1.019 –115 1.363 –61 –610 10,0 –683 125<br />
2021 2.603 –104 –1.045 –118 1.336 –26 –613 10,0 –683 140<br />
2022 2.567 –94 –1.271 –121 1.081 10,0 –683 539<br />
2023 2.603 –102 –1.098 –124 1.279 10,0 –683 1.135<br />
Zwischenergebnis<br />
43.789 –1.807 –16.377 –1.871 23.733 –4.432 –9.000 137,0 –9.350<br />
Verkauf4 5.600 5.600 99,0 –6.736<br />
Ergebnis 49.389 –1.807 –16.377 –1.871 29.333 –4.432 -9.000 236,0 –16.086<br />
Bereederungsvergütung<br />
Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr<br />
beträgt über die gesamte<br />
Fondslaufzeit 2,0% der Brutto-Chartererlöse<br />
und 3,75% des Reedereiüberschusses<br />
(Ergebnis vor Zinsen und<br />
Gewerbesteuer).<br />
G0537
Schiffsbetriebskosten und<br />
Klassekosten<br />
Die Schiffsbetriebskosten beinhalten<br />
die Kosten für den Betrieb des Schiffes.<br />
Hierunter fallen insbesondere Personalkosten<br />
sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />
Die Betriebskosten<br />
wurden für ein volles Jahr<br />
auf TUS-$ 961 geschätzt. Im Jahr 2006<br />
werden anteilig Schiffsbetriebskosten<br />
in Höhe von TUS-$ 62 angenommen.<br />
Ab dem Jahr 2008 wird eine jährliche<br />
Kostenanpassung in Höhe von 2,5%<br />
p. a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls<br />
Berücksichtigung finden hier die prognostizierten<br />
notwendigen Werft- und<br />
Klassearbeiten (T€ 100 für 2009, 2014<br />
und 2019 sowie T€ 200 für 2012, 2017<br />
und 2022).<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen<br />
für rechtliche und steuerliche<br />
Beratung während der Laufzeit der<br />
Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die<br />
Haftungsvergütung an die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin sowie die<br />
vertraglich vereinbarte Treuhand- und<br />
Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese<br />
Kosten werden in der Prognoserechnung<br />
ab 2008 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert.<br />
Die Anpassung der Treuhand- und<br />
Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich<br />
festgelegt (siehe §7 Ziff. 2, §14<br />
Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge).<br />
Ebenso finden in dieser Position<br />
voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen<br />
Berücksichtigung.<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
Reedereiüberschuss<br />
Als Saldo der vorgenannten Positionen<br />
ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />
Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft.<br />
Dieser steht für den Kapitaldienst<br />
sowie für Auszahlungen an die<br />
Gesellschafter und zur Veränderung der<br />
Liquiditätsreserve zur Verfügung.<br />
Zinsen<br />
Die Position Zinsen enthält die erwarteten<br />
Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />
in Höhe von anfänglich<br />
€ 9.000.000. Diese sind grundsätzlich<br />
der Höhe nach variabel und ab Übernahme<br />
des Schiffes bis Ende 2009 mit<br />
5,5% p.a. und danach bis zum Ende<br />
der prognostizierten Fondslaufzeit mit<br />
6,0% p.a. kalkuliert.<br />
Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />
in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />
in Anspruch zu nehmen, wobei<br />
der jeweils in Fremdwährung valutierende<br />
Darlehensteilbetrag in japanischem<br />
Yen maximal 25 %, in allen anderen<br />
Fremdwährungen maximal 50% sowie<br />
insgesamt maximal 50% des jeweils<br />
valutierenden Gesamtdarlehens betragen<br />
darf. Die Inanspruchnahme in Euro<br />
oder US-Dollar ist unbegrenzt möglich.<br />
Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten<br />
Zinssätze wird die Geschäftsführung<br />
der Einschiffsgesellschaft von diesen<br />
Konvertierungsmöglichkeiten voraussichtlich<br />
Gebrauch machen.<br />
Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />
in den Jahren 2006 und<br />
2007 wurde in der Prognoserechnung<br />
ein Zinssatz von 5,75% p.a. berücksichtigt,<br />
wobei unterstellt wird, dass das<br />
Kommanditkapital der Einschiffsgesellschaft<br />
zum 30.11.2007 zu 100% eingezahlt<br />
ist.<br />
Tilgung Fremdkapital<br />
Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />
Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />
des Schiffshypothekendarlehens,<br />
beginnend sechs Monate nach<br />
Auszahlung. Hierbei wird das Bankdarlehen<br />
in 58 gleich hohen, vierteljährlichen<br />
Raten in Höhe von € 152.500<br />
und einer Schlussrate in Höhe von<br />
€ 155.000 zurückgeführt.<br />
Auszahlungen<br />
Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />
der Kommanditisten dar. Bis zur<br />
Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />
werden diese gem. §13 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
anteilig auf die durch<br />
den jeweiligen Gesellschafter geleistete<br />
Einzahlungshöhe und den jeweiligen<br />
Einzahlungszeitpunkt taggenau berechnet.<br />
In der Prognoserechnung wird unterstellt,<br />
dass die Kommanditeinlagen zu<br />
60% zzgl. 5% Agio nach Beitritt und<br />
Aufforderung durch die <strong>OwnerShip</strong><br />
Treuhand GmbH sowie 40 % zum<br />
01.01.2009 eingezahlt werden.<br />
Kumulierte Liquiditätsreserve<br />
Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />
durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
und durch die zahlungswirksamen<br />
Veränderungen der Aufwendungen<br />
und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />
beeinflusst. Im Jahr 2006 ist die planmäßige<br />
Liquiditätsreserve aus der Investitionsphase<br />
von T€ 184 enthalten.<br />
103
104<br />
MS „K-WATER“<br />
INVESTITION (PROGNOSE)<br />
Baupreis Schiff<br />
Baureserve<br />
Erstausrüstung/ Infahrtsetzung<br />
Bauaufsicht<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Gründungskosten<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Emissionskosten<br />
Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />
Agio 3<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamt<br />
Hinweise zur Investition<br />
Baupreis des Schiffes<br />
Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />
des Schiffes beträgt TUS-$ 9.100 zzgl.<br />
T€ 6.250 (entspricht T€ 13.033 beim<br />
realisierten Kurs von US-$ 1,3415/€).<br />
Das MS „K-WATER“ wurde am<br />
12.04.2007 übernommen. Der Baupreis<br />
wurde gemäß Bauvertrag in Raten<br />
unterschiedlicher Höhe nach Baufortschritt<br />
bezahlt.<br />
Baureserve<br />
Für den variablen Posten der Baureserve<br />
wurde ein Betrag von TUS-$ 250 berücksichtigt.<br />
Diese Reserve kann für<br />
zusätzliche Kosten z.B. bei Änderungen<br />
aufgrund Bauvorschriften genutzt werden.<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
wurden TUS-$ 250<br />
für das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />
die Ausstattung des Schiffes mit<br />
TUS-$<br />
T€<br />
Gesamt T€ 1<br />
9.100 6.250 13.033<br />
250 186<br />
250 186<br />
250 186<br />
475 475<br />
250 250<br />
100 100<br />
850 850<br />
400 400<br />
330 330<br />
209 209<br />
9.850 8.864 16.205<br />
1 Umrechnung der US-$ Bestandteile zum realisierten Kurs von 1,3415 US-$/€.<br />
2 Vorabgewinn.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />
G0538<br />
z. B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />
sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />
wie z.B. Überführungskosten<br />
des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />
Bauaufsicht<br />
Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />
durchgeführt. Die ausgewiesene<br />
Vergütung entsteht gemäß §6 Nr. 4<br />
des Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />
der technischen Probefahrt des<br />
Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />
fällig.<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />
wurde ein Darlehen in Anspruch<br />
genommen, welches bei Übernahme<br />
des Schiffes aus der Valutierung der<br />
Endfinanzierung zurückgezahlt wurde.<br />
Hierfür wurde in der Prognoserechnung<br />
eine Zinsbelastung in Höhe von T€ 475<br />
berücksichtigt.<br />
Gründungskosten<br />
Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />
geschätzte Kosten für rechtliche und<br />
steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />
mit der Gründung der jeweiligen<br />
Gesellschaften, Bearbeitungsgebühren<br />
und Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />
die vereinbarte Vergütung für die<br />
Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />
Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
gemäß §7 Ziff. 3 des<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />
Diese Treuhandvergütung wird<br />
gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig. Des Weiteren fallen<br />
einmalige Dienstleistungsgebühren<br />
gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />
§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig werden.<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />
für Tätigkeiten bis zur<br />
Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />
Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />
des Schiffes fällig wurde.<br />
Emissionskosten, Agio<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
erhält für Marketing und Emissionskosten<br />
sowie Projektierung T€ 850 und<br />
das Agio in Höhe von T€ 330 (5 %,<br />
bezogen auf das prospektierte, einzuwerbende<br />
Kommanditkapital der MS<br />
K-WATER Schifffahrtsgesellschaft mbH<br />
&Co. KG) als Provision. Dieser Betrag<br />
steht der Ownership Emissionshaus<br />
GmbH zur Verfügung, um ihrerseits u.a.<br />
die Vergütungen zur Eigenkapitalvermittlung,<br />
für die Prospekterstellung, die Vertriebssteuerung<br />
und das Marketing zu<br />
zahlen. Der Anspruch entsteht mit wirksamem<br />
Beitritt des Dachfonds zu der<br />
Einschiffsgesellschaft und ist nach Einzahlung<br />
des Kommanditkapitals fällig;<br />
bei Teileinzahlungen wird die Vergütung<br />
jeweils anteilig fällig. Der überwiegende<br />
Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />
von <strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />
zu.
Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />
ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 400 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />
Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />
Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 209. Diese entwickelt sich entsprechend<br />
umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />
wie z. B. die Gründungskosten. Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung<br />
oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />
FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
in T€<br />
Schiffshypothekendarlehen 9.000<br />
Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />
Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />
Kommanditkapital Vertragsreeder1 250<br />
Kommanditkapital<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
6.600<br />
Agio2 330<br />
Gesamt 16.205<br />
1 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />
2 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />
G0539<br />
Hinweise zur Finanzierung<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />
über T€ 9.000 von<br />
einer deutschen Geschäftsbank gewährt<br />
worden. Die Auszahlung des Schiffshypothekendarlehens<br />
erfolgte zum Zeitpunkt<br />
der Übergabe des Schiffes.<br />
Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />
in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />
in Anspruch zu nehmen, wobei der<br />
jeweils in Fremdwährung valutierende<br />
Darlehensteilbetrag in japanischem Yen<br />
maximal 25%, in allen anderen Fremdwährungen<br />
maximal 50% sowie insgesamt<br />
maximal 50% des jeweils valutierenden<br />
Gesamtdarlehens betragen<br />
darf. Die Inanspruchnahme in Euro oder<br />
US-Dollar ist unbegrenzt möglich.<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank eingeräumte Kreditlinie<br />
in Höhe von € 5.350.000. Der Betrag<br />
wurde bei Übergabe des Schiffes<br />
valutiert. Die gewährte Zwischenfinanzierung<br />
ist mit mindestens € 2.050.000<br />
bis zum 30.12.2007 im Übrigen spätestens<br />
zum 30.06.2008 zurückzuführen.<br />
Kommanditeinlagen<br />
Das gesamte Kommanditkapital der<br />
MS K-WATER Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG beträgt planmäßig kumuliert<br />
€ 6.875.000. Davon entfallen insgesamt<br />
€ 275.000 auf Kommanditbeteiligungen<br />
durch die Initiatoren/Reeder.<br />
Demgemäß stehen € 6.600.000 als einzuwerbendes<br />
Kommanditkapital und<br />
damit für den Dachfonds, die <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG, zur Verfügung.<br />
105
106<br />
Prognostizierte Reedereiüberschuss- und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
Zwischenergebnis<br />
Verkauf 4<br />
Ergebnis<br />
Nettochartererlöse<br />
Bereederungsvergütung <br />
SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />
Verwaltungskosten<br />
und sonstige<br />
Kosten<br />
Reedereiüberschuss<br />
Zinsen 2 Tilgung<br />
Fremdkapital<br />
Auszahlungen<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/EUR unterstellt.<br />
2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i.H.v. T€ 180 im Jahr 2007.<br />
3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 209.<br />
4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />
Kumulierte<br />
Liquiditätsreserve<br />
3<br />
1.530 –61 –590 –210 669 –514 –153 0,0 0 212<br />
2.585 –110 –800 –83 1.592 –476 –610 7,0 –481 236<br />
2.645 –109 –920 –85 1.531 –441 –610 8,0 –550 165<br />
2.682 –114 –841 –88 1.640 –442 –610 8,0 –550 204<br />
2.682 –113 –862 –90 1.618 –407 –610 8,0 –550 255<br />
2.645 –101 –1.133 –92 1.319 –371 –610 8,0 –550 43<br />
2.682 –111 –905 –95 1.571 –333 –610 8,0 –550 122<br />
2.645 –105 –1.028 –97 1.415 –295 –610 8,0 –550 82<br />
2.682 –109 –951 –99 1.522 –258 –610 8,0 –550 186<br />
2.682 –108 –975 –102 1.497 –222 –610 8,0 –550 301<br />
2.645 –97 –1.249 –105 1.195 –184 –610 8,0 –550 151<br />
2.682 –106 –1.024 –107 1.444 –147 –610 9,0 –619 220<br />
2.645 –100 –1.150 –110 1.285 –110 –610 9,0 –619 166<br />
2.682 –104 –1.076 –113 1.389 –73 –610 9,0 –619 254<br />
2.682 –103 –1.103 –116 1.360 –36 –610 10,0 –688 281<br />
2.645 –91 –1.380 –119 1.054 –4 –308 12,0 –825 198<br />
2.682 –101 –1.159 –122 1.301 0 0 18,0 –1.238 261<br />
44.121 –1.743 –17.144 –1.832 23.402 –4.312 –9.000 146,0 –10.038<br />
5.626 5.626 86,0 –5.888<br />
49.747 –1.743 –17.144 –1.832 29.029 –4.312 –9.000 232,0 –15.925<br />
Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />
Chartererlöse<br />
Nach Andienung in Kurzfristbeschäftigungen zwecks Überführung des Schiffes in<br />
den europäischen Wirtschaftsraum ist das Schiff ab Juli 2007 für mind. 7/max. 8<br />
Monate an MCL <strong>Feeder</strong> Ltd. fest verchartert. Die Bruttocharterrate für diesen Zeitraum<br />
beträgt US-$ 9.400 pro Einsatztag abzgl. 3,75% Kommission. Es besteht zusätzlich<br />
eine Option seitens des Charterers, das Schiff anschließend für den gleichen<br />
Zeitraum zu einer Charterrate in Höhe von US-$ 9.975 pro Einsatztag abzgl.<br />
3,75% Kommission weiterzubeschäftigen. In der Prognoserechnung wurde unterstellt,<br />
dass die Option nicht erklärt wird, und es wurde bis Ende 2008 mit einer<br />
Nettocharterrate in Höhe von US-$ 9.400 pro Einsatztag kalkuliert. Die USD-Beträge<br />
wurden mit einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet. Ab dem Jahr 2009 wurde<br />
durchgehend eine Nettocharterrate in Höhe von € 7.450 pro Einsatztag prognostiziert.<br />
Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen p.a., in Jahren mit Klassearbeiten<br />
mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der Übernahme wurde anteilig mit<br />
258 Tagen gerechnet.<br />
G0540
Bereederungsvergütung<br />
Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt über die gesamte Fondslaufzeit<br />
2,0% der Brutto-Chartererlöse und 3,52% des Reedereiüberschusses<br />
(Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />
Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />
Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />
fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />
Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf T€ 800 geschätzt.<br />
Im Jahr 2007 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von T€ 590 angenommen.<br />
Ab dem Jahr 2009 wird eine jährliche Kostenanpassung in Höhe von<br />
2,5% p.a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden hier die prognostizierten<br />
notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 100 für 2009, 2014 und<br />
2019 sowie T€ 250 für 2012, 2017 und 2022).<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />
Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />
an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />
Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in<br />
der Prognoserechnung ab 2009 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />
der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe §7<br />
Ziff. 2, §14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in<br />
dieser Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />
Reedereiüberschuss<br />
Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />
Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />
sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />
zur Verfügung.<br />
Zinsen<br />
Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />
in Höhe von anfänglich € 9.000.000. Diese sind grundsätzlich der Höhe<br />
nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende 2009 mit 5,5% p.a. und<br />
danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit mit 6,0% p.a. kalkuliert.<br />
Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />
in Anspruch zu nehmen, wobei der jeweils in Fremdwährung valutierende Darlehensteilbetrag<br />
in japanischem Yen maximal 25%, in allen anderen Fremdwährungen<br />
maximal 50% sowie insgesamt maximal 50% des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />
betragen darf. Die Inanspruchnahme in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />
möglich. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze wird die Geschäftsführung<br />
der Einschiffsgesellschaft von diesen Konvertierungsmöglichkeiten voraussichtlich<br />
Gebrauch machen.<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />
im Jahr 2007 wurde in<br />
der Prognoserechnung ein Zinssatz von<br />
5,75% p.a. berücksichtigt, wobei unterstellt<br />
wird, dass das Kommanditkapital<br />
der Einschiffsgesellschaft zum<br />
30.11.2007 zu 100% eingezahlt wird.<br />
Tilgung Fremdkapital<br />
Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />
Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />
des Schiffshypothekendarlehens,<br />
beginnend sechs Monate nach<br />
Auszahlung. Hiebei wird das Bankdarlehen<br />
in 58 gleich hohen, vierteljährlichen<br />
Raten in Höhe von € 152.500<br />
und einer Schlussrate in Höhe von<br />
€ 155.000 zurückgeführt.<br />
Auszahlungen<br />
Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />
der Kommanditisten dar. Bis zur<br />
Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />
werden diese gem. §13 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
anteilig auf die<br />
durch den jeweiligen Gesellschafter<br />
geleistete Einzahlungshöhe und den<br />
jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />
berechnet. In der Prognoserechnung<br />
wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />
zu 60% zzgl. 5% Agio nach<br />
Beitritt und Aufforderung durch die<br />
Ownership Treuhand GmbH sowie<br />
40% zum 01.01.2009 eingezahlt werden.<br />
Kumulierte Liquiditätsreserve<br />
Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />
durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
und durch die zahlungswirksamen<br />
Veränderungen der Aufwendungen<br />
und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />
beeinflusst. Im Jahr 2007 ist die<br />
planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />
Investitionsphase von T€ 209 enthalten.<br />
107
108<br />
MS „Hoheriff“<br />
INVESTITION (PROGNOSE)<br />
Baupreis Schiff<br />
Baureserve<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Bauaufsicht<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Gründungskosten<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Emissionskosten<br />
Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />
Agio 3<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamt<br />
Hinweise zur Investition<br />
Baupreis des Schiffes<br />
Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />
des Schiffes beträgt TUS-$ 12.150 zzgl.<br />
T€ 8.150 (entspricht T€ 17.496 beim<br />
Kurs von US-$ 1,30/€). Das MS „Hoheriff“<br />
wurde am 03.07.2007 übernommen.<br />
Der Baupreis wurde gemäß Bauvertrag<br />
in Raten unterschiedlicher Höhe<br />
nach Baufortschritt bezahlt.<br />
Baureserve<br />
Für den variablen Posten der Baureserve<br />
wurde ein Betrag von TUS-$ 400 berücksichtigt.<br />
Diese Reserve kann für<br />
zusätzliche Kosten z.B. bei Änderungen<br />
aufgrund von Bauvorschriften oder Ausgleichzahlungen<br />
aus Wechselkursklauseln<br />
im Bauvertrag genutzt werden.<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
wurden TUS-$ 250<br />
für das Schiff berücksichtigt. Dies um-<br />
TUS-$<br />
1 Umrechnung der US-$ Bestandteile zum Kurs von 1,30 US-$/€.<br />
2 Vorabgewinn.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG.<br />
T€<br />
Gesamt T€ 1<br />
12.150 8.150 17.496<br />
400 308<br />
250 192<br />
250 192<br />
650 650<br />
225 225<br />
150 150<br />
1.350 1.350<br />
620 620<br />
520 520<br />
165 165<br />
13.050 11.830 21.868<br />
fasst die Ausstattung des Schiffes mit<br />
z.B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />
sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />
wie z.B. Überführungskosten<br />
des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />
Bauaufsicht<br />
Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />
durchgeführt. Die ausgewiesene<br />
Vergütung entsteht gemäß §6 Nr. 4<br />
des Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />
der technischen Probefahrt des<br />
Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />
fällig.<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />
wurde ein Darlehen in Anspruch<br />
genommen, welches bei Übernahme<br />
des Schiffes aus der Valutierung der<br />
Endfinanzierung zurückgezahlt wurde.<br />
Hierfür wurde in der Prognoserechnung<br />
eine Zinsbelastung in Höhe von<br />
T€ 650 berücksichtigt.<br />
G0541<br />
Gründungskosten<br />
Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />
geschätzte Kosten für rechtliche und<br />
steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />
mit der Gründung der jeweiligen<br />
Gesellschaften, Bearbeitungsgebühren<br />
und Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />
die vereinbarte Vergütung für die<br />
Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />
Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
gemäß §7 Ziff. 3 des<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />
Diese Treuhandvergütung wird<br />
gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig. Des Weiteren fallen<br />
einmalige Dienstleistungsgebühren<br />
gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />
§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig werden.<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />
für Tätigkeiten bis zur<br />
Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />
Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />
des Schiffes fällig wurde.<br />
Emissionskosten, Agio<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
erhält für Marketing und Emissionskosten<br />
sowie Projektierung T€ 1.350 und<br />
das Agio in Höhe von T€ 520 (5%, bezogen<br />
auf das prospektierte, einzuwerbende<br />
Kommanditkapital der Hoheriff<br />
Container Schiffahrts GmbH&Co. KG)<br />
als Provision. Dieser Betrag steht der<br />
Ownership Emissionshaus GmbH zur<br />
Verfügung, um ihrerseits u.a. die Vergütungen<br />
zur Eigenkapitalvermittlung,<br />
für die Prospekterstellung, die Vertriebssteuerung<br />
und das Marketing zu zahlen.<br />
Der Anspruch entsteht mit wirksamem<br />
Beitritt des Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft<br />
und ist nach Einzahlung<br />
des Kommanditkapitals fällig; bei<br />
Teileinzahlungen wird die Vergütung<br />
jeweils anteilig fällig. Der überwiegende<br />
Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern<br />
von <strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />
zu.
Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />
ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 620 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />
Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />
Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 165. Diese entwickelt sich entsprechend<br />
umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />
wie z.B. die Gründungskosten. Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung<br />
oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />
FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
in T€<br />
Schiffshypothekendarlehen (TUS-$ 14.000) 10.673 1<br />
Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />
Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />
Kommanditkapital Vertragsreeder2 250<br />
Kommanditkapital<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
10.400<br />
Agio3 520<br />
Gesamt 21.868<br />
1 Umrechnung eines Darlehensteils in Höhe von US-$ 2.119.830 zu einem realisierten Wechselkurs von durchschnittlich gerundet 1,3819 US-$/€;<br />
das restliche Darlehen wurde zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet.<br />
2 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG.<br />
G0542<br />
Hinweise zur Finanzierung<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />
über TUS-$ 15.050<br />
von einer deutschen Geschäftsbank<br />
gewährt worden. Die Auszahlung des<br />
Schiffshypothekendarlehens erfolgte<br />
zum Zeitpunkt der Übergabe des Schiffes.<br />
Im Rahmen der Einwerbung des<br />
Fonds werden Sondertilgungen geleistet,<br />
so dass die ursprünglich gewährte<br />
Darlehenshöhe sich auf einen Betrag<br />
von TUS-$ 14.000 reduziert.<br />
Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen<br />
in maximal drei Währungen<br />
gleichzeitig in Anspruch zu nehmen,<br />
wobei der jeweils in Fremdwährung<br />
valutierende Darlehensteilbetrag in<br />
japanischem Yen maximal 25%, in allen<br />
anderen Fremdwährungen maximal<br />
50% sowie insgesamt maximal 50%<br />
des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />
betragen darf. Die Inanspruchnahme<br />
in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />
möglich.<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank eingeräumte Kreditlinie<br />
in Höhe von € 6.750.000. Der Betrag<br />
wurde bei Übergabe des Schiffes<br />
valutiert. Die gewährte Zwischenfinanzierung<br />
ist mit € 2.570.000 zum<br />
31.12.2007 im übrigen per 31.10.2008<br />
zurückzuführen.<br />
Kommanditeinlagen<br />
Das gesamte Kommanditkapital der<br />
Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&<br />
Co. KG beträgt planmäßig kumuliert<br />
€ 10.675.000. Davon entfallen insgesamt<br />
€ 275.000 auf Kommanditbeteiligungen<br />
durch die Initiatoren/Reeder.<br />
Demgemäß stehen € 10.400.000 als<br />
einzuwerbendes Kommanditkapital und<br />
damit für den Dachfonds, die <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG, zur Verfügung.<br />
109
110<br />
Prognostizierte Reedereiüberschuss- und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
Zwischen–<br />
ergebnis<br />
Verkauf 4<br />
Ergebnis<br />
Nettopoolerlöse<br />
Bereederungsvergütung <br />
SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />
Verwaltungskosten<br />
und sonstige<br />
Kosten<br />
Reedereiüberschuss<br />
Zinsen 2 Tilgung<br />
Fremdkapital<br />
Auszahlungen<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/€ unterstellt.<br />
2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i.H. v. T€ 190 im Jahr 2007.<br />
3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 165.<br />
4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />
Kumulierte<br />
Liquiditätsreserve<br />
3<br />
1.459 –60 –415 –240 744 –465 0 0,0 0 444<br />
3.212 –137 –846 –104 2.125 –633 –730 7,0 –747 459<br />
3.268 –139 –867 –107 2.155 –587 –730 8,0 –854 443<br />
3.277 –135 –989 –109 2.043 –542 –730 8,0 –854 360<br />
3.323 –140 –911 –112 2.159 –517 –730 8,0 –854 418<br />
3.277 –125 –1.284 –115 1.752 –474 –730 8,0 –854 113<br />
3.323 –139 –957 –118 2.109 –426 –730 8,0 –854 212<br />
3.323 –138 –981 –121 2.083 –380 –730 8,0 –854 332<br />
3.277 –131 –1.106 –124 1.916 –333 –730 8,0 –854 330<br />
3.323 –136 –1.031 –127 2.029 –288 –730 8,0 –854 487<br />
3.277 –121 –1.407 –130 1.619 –241 –730 9,0 –961 175<br />
3.323 –134 –1.083 –134 1.972 –195 –730 9,0 –961 261<br />
3.323 –133 –1.110 –137 1.943 –148 –730 9,0 –961 365<br />
3.277 –126 –1.238 –140 1.772 –102 –730 9,0 –961 344<br />
3.323 –131 –1.166 –144 1.882 –56 –730 9,0 –961 479<br />
3.277 –116 –1.546 –148 1.468 –12 –548 9,0 –961 427<br />
3.323 –129 –1.225 –151 1.818 0 0 18,0 –1.922 323<br />
54.185 –2.169 –18.163 –2.262 31.591 –5.398 –10.769 143,0 –15.265<br />
7.535 7.535 74,0 –7.858<br />
61.720 –2.169 –18.163 –2.262 39.126 –5.398 –10.769 217,0 –23.124<br />
Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />
Chartererlöse<br />
Das MS „Hoheriff“ ist Mitglied des GB Shipping&Chartering 900-TEU-Pools, in<br />
dem die Einnahmen der Mitglieder gepoolt werden. Ab Übernahme des Schiffes bis<br />
Ende 2007 wird eine Nettopoolrate von US-$ 10.900 pro Einsatztag als Einnahme<br />
für die Einschiffsgesellschaft unterstellt. Für das Jahr 2008 bzw. 2009 werden<br />
Nettopoolerträge in Höhe von US-$ 11.600 bzw. US-$ 11.800 pro Einsatztag prognostiziert.<br />
Ab 2012 beträgt die kalkulierte Poolrate durchgehend US-$ 12.000 pro<br />
Tag. Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen p.a., in Jahren mit Klassearbeiten<br />
mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der Übernahme wurde anteilig mit 174<br />
Tagen gerechnet. Die US-$-Beträge wurden mit einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet.<br />
G0543
Bereederungsvergütung<br />
Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt über die gesamte Fondslaufzeit<br />
2,0% der Poolerlöse und 3,30% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor<br />
Zinsen und Gewerbesteuer).<br />
Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />
Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />
fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />
Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf TUS-$ 1.100<br />
geschätzt. Im Jahr 2007 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von TUS-<br />
$ 539 angenommen, entsprechend einem Jahreswert in Höhe von TUS-$ 1.100<br />
im Jahr 2008. Ab dem Jahr 2009 wird eine jährliche Kostenanpassung in Höhe von<br />
2,5% p.a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden hier die prognostizierten<br />
notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 100 für 2010, 2015 und<br />
2020 sowie T€ 350 für 2012, 2017 und 2022).<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />
Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />
an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />
Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in der<br />
Prognoserechnung ab 2009 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung der<br />
Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe § 7 Ziff. 2,<br />
§14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in dieser<br />
Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />
Reedereiüberschuss<br />
Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />
Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />
sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />
zur Verfügung.<br />
Zinsen<br />
Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />
in Höhe von anfänglich US-$ 14.000.000 (reduzierte Basis). Diese sind<br />
grundsätzlich der Höhe nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende<br />
2010 mit 6,0% p.a. und danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit<br />
mit 6,25% p.a. kalkuliert.<br />
Es ist grundsätzlich möglich, das Darlehen in maximal drei Währungen gleichzeitig<br />
in Anspruch zu nehmen, wobei der jeweils in Fremdwährung valutierende Darlehensteilbetrag<br />
in japanischem Yen maximal 25%, in allen anderen Fremdwährungen<br />
maximal 50% sowie insgesamt maximal 50% des jeweils valutierenden Gesamtdarlehens<br />
betragen darf. Die Inanspruchnahme in Euro oder US-Dollar ist unbegrenzt<br />
möglich. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze wird die Geschäftsführung<br />
der Einschiffsgesellschaft von diesen Konvertierungsmöglichkeiten voraussichtlich<br />
Gebrauch machen.<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />
im Jahr 2007 wurde in<br />
der Prognoserechnung ein Zinssatz von<br />
5,75% p.a. berücksichtigt, wobei unterstellt<br />
wird, dass das Kommanditkapital<br />
der Einschiffsgesellschaft zum<br />
30.11.2007 zu 100% eingezahlt wird.<br />
Tilgung Fremdkapital<br />
Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />
Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />
des Schiffshypothekendarlehens,<br />
beginnend sechs Monate nach<br />
Auszahlung. Die Höhe der unterstellten<br />
Tilgungsraten werden auf Basis der reduzierten<br />
Darlehenshöhe von US-$ 14,0<br />
Mio. prognostiziert. Hierbei wird das<br />
Bankdarlehen mit einer anfänglichen<br />
Tilgungsrate in Höhe von US-$ 237.296<br />
und mit 58 nachfolgenden gleich hohen,<br />
vierteljährlichen Raten in Höhe von<br />
US-$ 237.288 kalkulatorisch zurückgeführt.<br />
Auszahlung<br />
Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />
der Kommanditisten dar. Bis zur<br />
Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />
werden diese gem. § 13 Ziff. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages anteilig auf die<br />
durch den jeweiligen Gesellschafter<br />
geleistete Einzahlungshöhe und den<br />
jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />
berechnet. In der Prognoserechnung<br />
wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />
zum 30.11.2007 erbracht<br />
sind.<br />
Kumulierte Liquiditätsreserve<br />
Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />
durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
und durch die zahlungswirksamen<br />
Veränderungen der Aufwendungen<br />
und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />
beeinflusst. Im Jahr 2007 ist die<br />
planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />
Investitionsphase von T€ 165 enthalten.<br />
111
112<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
INVESTITION (PROGNOSE)<br />
Baupreis Schiff<br />
Baureserve<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Bauaufsicht<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Gründungskosten<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Emissionskosten<br />
Konzeption, Aufbereitung der<br />
Wirtschaftlichen Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung2 Agio 3<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamt<br />
Hinweise zur Investition<br />
Baupreis des Schiffes<br />
Der vertraglich vereinbarte Baupreis<br />
des Schiffes beträgt TUS-$ 22.500 (entspricht<br />
T€ 16.895 beim realisierten Kurs<br />
von US-$ 1,3715/€ für einen Betrag von<br />
T€ 7.500 sowie einem Wechselkurs von<br />
1,30 US-$/€ für den Restbetrag). Das<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ soll plangemäß<br />
am 15.11.2008 übernommen werden.<br />
Der Baupreis wird gemäß Bauvertrag<br />
in Raten unterschiedlicher Höhe<br />
nach Baufortschritt bezahlt.<br />
Baureserve<br />
Für den variablen Posten der Baureserve<br />
wurde ein Betrag von TUS-$ 100 berücksichtigt.<br />
Diese Reserve kann für zusätzliche<br />
Kosten z.B. bei Änderungen aufgrund<br />
Bauvorschriften genutzt werden.<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
wurden TUS-$ 250<br />
für das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />
die Ausstattung des Schiffes mit<br />
TUS-$<br />
T€<br />
Gesamt T€ 1<br />
22.500 16.895<br />
100 77<br />
250 192<br />
200 200<br />
900 900<br />
175 175<br />
100 100<br />
1.450 1.450<br />
680 680<br />
563 563<br />
475 475<br />
22.850 4.543 21.707<br />
1 Umrechnung eines Teils des Baupreises in Höhe von € 7.500.000 zu einem durch Devisentermingeschäfte realisierten Wechselkurs von<br />
durchschnittlich gerundet 1,3715 US-$/€; die restlichen Positionen wurden zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet.<br />
2 Vorabgewinn.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />
z.B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />
sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />
wie z.B. Überführungskosten<br />
des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />
Bauaufsicht<br />
Die Bauaufsicht wird vom Vertragsreeder<br />
durchgeführt. Die ausgewiesene<br />
Vergütung entsteht gemäß §6 Nr. 4 des<br />
Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />
der technischen Probefahrt des<br />
Schiffes und ist bei Übergabe des Schiffes<br />
fällig<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />
wurde ein Darlehen von einer<br />
deutschen Geschäftsbank gewährt,<br />
welches entsprechend des Baufortschritts<br />
in Anspruch genommen und bei<br />
Übernahme des Schiffes aus der Valutierung<br />
der Endfinanzierung zurückgezahlt<br />
wird. Hierfür wird in der Prognoserechnung<br />
eine Zinsbelastung in Höhe<br />
von T€ 900 berücksichtigt.<br />
G0544<br />
Gründungskosten<br />
Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />
geschätzte Kosten für rechtliche und<br />
steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />
mit der Gründung der jeweiligen<br />
Gesellschaften, Bearbeitungsgebührenund<br />
Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />
die vereinbarte Vergütung für die<br />
Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />
Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
gemäß §7 Ziff. 3 des<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />
Diese Treuhandvergütung wird<br />
gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig. Des Weiteren fallen<br />
einmalige Dienstleistungsgebühren<br />
gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />
§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig werden.<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />
für Tätigkeiten bis zur<br />
Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />
Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />
des Schiffes fällig wird.<br />
Emissionskosten, Agio<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
erhält für Marketing und Emissionskosten<br />
sowie Projektierung T€ 1.450 und<br />
das Agio in Höhe von T€ 562,5 (5%,<br />
bezogen auf das prospektierte, einzuwerbende<br />
Kommanditkapital der MS<br />
„SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG) als Provision.<br />
Dieser Betrag steht der Ownership<br />
Emissionshaus GmbH zur Verfügung,<br />
um ihrerseits u.a. die Vergütungen zur<br />
Eigenkapitalvermittlung, für die Prospekterstellung,<br />
die Vertriebssteuerung und<br />
das Marketing zu zahlen. Der Anspruch<br />
entsteht mit wirksamem Beitritt des<br />
Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft<br />
und ist nach Einzahlung des Kommanditkapitals<br />
fällig; bei Teileinzahlungen<br />
wird die Vergütung jeweils anteilig fällig.<br />
Der überwiegende Teil der Beträge<br />
fließt den Vertriebspartnern von<br />
<strong>OwnerShip</strong> für Vermittlungsleistungen<br />
zu.
Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />
ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 680 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />
Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />
Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 475. Diese entwickelt sich entsprechend<br />
umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />
wie z.B. Gründungskosten, Baureserve und Erstausrüstung. Ebenso können Veränderungen<br />
der Wechselkurse Auswirkungen auf die Liquiditätsreserve haben.<br />
Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />
FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
in T€<br />
Schiffshypothekendarlehen (US-$ 12.000.000) 1 9.231<br />
Kontokorrentkredit 338<br />
Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />
Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />
Kommanditkapital Vertragsreeder2 300<br />
Kommanditkapital<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
11.250<br />
Agio3 563<br />
Gesamt 21.707<br />
1 Umrechnung zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€.<br />
2 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />
G0545<br />
Hinweise zur Finanzierung<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />
über TUS-$ 15.000<br />
von einer deutschen Geschäftsbank<br />
zugesagt worden. Die Auszahlung des<br />
Schiffshypothekendarlehens erfolgt<br />
plangemäß zum Zeitpunkt der Übergabe<br />
des Schiffes. Es ist vorgesehen,<br />
unmittelbar nach Valutierung Sondertiligungen<br />
in Höhe von TUS-$ 3.000 zu<br />
leisten, so dass die ursprünglich gewährte<br />
Darlehenshöhe auf einen Betrag<br />
von TUS-$ 12.000 reduziert wird.<br />
Betriebsmittelkredit/<br />
Kontokorrentkredit<br />
Zur Stärkung der Liquiditätslage und Flexibilisierung<br />
der Handlungsfähigkeit soll<br />
ein Betriebsmittelkredit in Höhe von bis<br />
zu TUS-$ 440 (entspricht T€ 338 bei einem<br />
unterstellten Kurs von 1,30 US-$/€)<br />
aufgenommen werden.<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über ein von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank zugesagtes Darlehen<br />
bis zu einer Höhe von € 7.600.000.<br />
Der Betrag wird bei Übergabe des<br />
Schiffes valutiert.<br />
Kommanditeinlagen<br />
Das gesamte Kommanditkapital der<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG beträgt<br />
planmäßig kumuliert € 11.575.000. Davon<br />
entfallen insgesamt € 325.000 auf<br />
Kommanditbeteiligungen durch die Initiatoren/Reedereien.<br />
Demgemäß stehen<br />
€ 11.250.000 als einzuwerbendes<br />
Kommanditkapital und damit für den<br />
Dachfonds, die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG,<br />
zur Verfügung.<br />
113
114<br />
Prognostizierte Reedereiüberschuss– und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
Zwischen–<br />
ergebnis<br />
Verkauf 4<br />
Ergebnis<br />
Nettochartererlöse<br />
Bereederungsvergütung <br />
Schiffsbetriebs-<br />
und<br />
Klassekosten<br />
Verwaltungskosten<br />
und sonstige<br />
Kosten<br />
Reedereiüberschuss<br />
Zinsen 2 Tilgung<br />
Fremdkapital 4<br />
Auszahlungen<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/€ unterstellt.<br />
2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i.H.v. T€ 60 im Jahr 2008 und T€ 40 im Jahr 2009 sowie Zinsen für den Betriebsmittelkredit in Höhe von insgesamt T€ 34.<br />
3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 475.<br />
4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />
Kumulierte<br />
Liquiditätsreserve<br />
3<br />
339 –12 –104 –195 28 –106 0 0,0 0 397<br />
2.906 –99 –808 –108 1.891 –592 –469 6,5 –752 474<br />
2.906 –99 –828 –111 1.868 –516 –626 6,5 –752 448<br />
2.865 –97 –874 –114 1.780 –496 –626 6,5 –752 353<br />
2.906 –99 –870 –117 1.820 –459 –626 6,5 –752 336<br />
2.865 –97 –1.142 –120 1.506 –418 –626 6,5 –752 46<br />
2.906 –99 –914 –123 1.770 –389 –626 6,5 –752 49<br />
2.933 –100 –937 –126 1.771 –348 –626 6,5 –752 94<br />
3.138 –113 –985 –129 1.911 –306 –626 8,0 –926 147<br />
3.462 –156 –984 –132 2.189 –261 –626 9,0 –1.042 407<br />
3.413 –154 –1.259 –136 1.865 –220 –626 11,0 –1.273 153<br />
3.462 –156 –1.034 –139 2.133 –183 –626 11,0 –1.273 205<br />
3.462 –156 –1.060 –143 2.103 –142 –626 11,0 –1.273 266<br />
3.413 –154 –1.111 –146 2.002 –102 –626 11,0 –1.273 268<br />
3.462 –156 –1.113 –150 2.042 –62 –626 11,0 –1.273 349<br />
3.413 –154 –1.391 –154 1.715 –21 –626 11,0 –1.273 143<br />
47.849 –1.898 –15.412 –2.144 28.394 –4.621 –9.231 128,5 –14.874<br />
8.036 8.036 –338 68,0 –7.841<br />
55.885 –1.898 –15.412 –2.144 36.430 –4.621 –9.569 197,0 –22.715<br />
Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />
Chartererlöse<br />
Das MS „SARAH FRIEDERICH“ ist ab Ablieferung des Schiffes für 60 Monate<br />
(+/– 60 Tage) zu einer Charterrate in Höhe von US-$ 10.625 pro Einsatztag abzgl.<br />
1,25% Kommission fest an Safmarine Container Lines verchartert. Es bestehen<br />
zusätzlich drei Optionen seitens des Charterers, das Schiff anschließend für einen<br />
Zeitraum von jeweils zwölf Monaten zu Charterraten in Höhe von US-$ 10.625,<br />
US-$ 10.625 und US-$ 11.500 pro Einsatztag abzgl. 1,25% Kommission weiterzubeschäftigen.<br />
In der Prognoserechnung wurde unterstellt, dass die Optionen<br />
erklärt werden. Im Anschluss wurde durchgehend eine Nettocharterrate in Höhe<br />
von US-$ 12.500 pro Einsatztag prognostiziert. Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen<br />
p.a., in Jahren mit Klassearbeiten mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im<br />
Jahr der Übernahme wurde anteilig mit 42 Tagen gerechnet. Die US-Dollar Beträge<br />
wurden mit einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet.<br />
G0546
Bereederungsvergütung<br />
Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt für den Zeitraum der oben<br />
genannten Erstbeschäftigung (inkl. erklärter Optionen) 1,68% der Brutto-Chartererlöse<br />
und 2,73% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />
Anschließend erhöhen sich die Werte auf 2,25% der Brutto-Chartererlöse<br />
und 3,70% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />
Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />
Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />
fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />
Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf TUS-$ 1.050<br />
geschätzt. Im Jahr 2008 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von<br />
TUS-$ 135 angenommen. Ab dem Jahr 2010 wird eine jährliche Kostenanpassung<br />
in Höhe von 2,5 % p. a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden<br />
hier die prognostizierten notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 25 für 2011,<br />
2016 und 2021 sowie T€ 250 für 2013, 2018 und 2023).<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />
Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />
an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />
Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in<br />
der Prognoserechnung ab 2010 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />
der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe §7<br />
Ziff. 2, §14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in<br />
dieser Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />
Reedereiüberschuss<br />
Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />
Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />
sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />
zur Verfügung.<br />
Zinsen<br />
Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />
in Höhe von anfänglich US-$ 12.000.000 (reduzierte Basis). Diese sind<br />
grundsätzlich der Höhe nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende<br />
2010 mit 6,0% p.a. und danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit<br />
mit 6,25% p.a. kalkuliert. Zur Senkung der Zinsbelastung der Gesellschaft könnten<br />
Darlehensteile in andere Währungen mit einem niedrigeren Zinssatzniveau konvertiert<br />
werden. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze kann die Geschäftsführung<br />
der Einschiffsgesellschaft von Konvertierungsmöglichkeiten Gebrauch<br />
machen.<br />
Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals im Jahr 2008 und Jahr 2009<br />
wurde in der Prognoserechnung ein Zinssatz von 5,75% p. a. berücksichtigt, wobei<br />
unterstellt wird, dass das Kommanditkapital der Einschiffsgesellschaft zum 31.01.2009<br />
zu 100% eingezahlt wird.<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
Für den geplanten Betriebsmittelkredit<br />
ist ein Zinssatz von 8% auf Kontokorrentbasis<br />
berücksichtigt worden.<br />
Tilgung Fremdkapital<br />
Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />
Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />
des Schiffshypothekendarlehens,<br />
beginnend sechs Monate nach<br />
Auszahlung. Die Höhe der unterstellten<br />
Tilgungsraten werden auf Basis der reduzierten<br />
Darlehenshöhe von US-$ 12,0<br />
Mio. prognostiziert. Hierbei wird das<br />
Bankdarlehen mit einer anfänglichen<br />
Tilgungsrate in Höhe von US-$ 203.380<br />
und mit 58 nachfolgenden gleich hohen,<br />
vierteljährlichen Raten in Höhe von<br />
US-$ 203.390 kalkulatorisch zurückgeführt.<br />
Die Gewährleistung des Betriebsmittelkredites<br />
als Kontokorrentlinie wurde<br />
für die gesamte Fondslaufzeit unterstellt.<br />
Auszahlung<br />
Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />
der Kommanditisten dar. Bis zur<br />
Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />
werden diese gem. § 13 Ziff. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages anteilig auf die<br />
durch den jeweiligen Gesellschafter<br />
geleistete Einzahlungshöhe und den<br />
jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />
berechnet. In der Prognoserechnung<br />
wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />
zum 31.01.2009<br />
erbracht werden.<br />
Kumulierte Liquiditätsreserve<br />
Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />
durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
und durch die zahlungswirksamen<br />
Veränderungen der Aufwendungen<br />
und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />
beeinflusst. Im Jahr 2008 ist die<br />
planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />
Investitionsphase von T€ 475 enthalten.<br />
115
116<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
INVESTITION (PROGNOSE)<br />
Baupreis Schiff<br />
Baureserve<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Bauaufsicht<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Gründungskosten<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Emissionskosten<br />
Konzeption, Aufbereitung der Wirtschaftlichen<br />
Rahmendaten, Wirtschaftlichkeitsberechnung2<br />
Agio 3<br />
Liquiditätsreserve<br />
Gesamt<br />
Hinweise zur Investition<br />
Baupreis des Schiffes<br />
Der vertraglich vereinbarte Baupreis des<br />
Schiffes beträgt TUS-$ 22.500 (entspricht<br />
T€ 16.895 beim realisierten<br />
Kurs von US-$ 1,3715/€ für einen Betrag<br />
von T€ 7.500 sowie einem Wechselkurs<br />
von 1,30 US-$/€). Das MS<br />
„SENTA FRIEDERICH“ soll plangemäß<br />
am 15.01.2009 übernommen werden.<br />
Der Baupreis wird gemäß Bauvertrag<br />
in Raten unterschiedlicher Höhe nach<br />
Baufortschritt bezahlt.<br />
Baureserve<br />
Für den variablen Posten der Baureserve<br />
wurde ein Betrag von TUS-$ 100 berücksichtigt.<br />
Diese Reserve kann für zusätzliche<br />
Kosten z.B. bei Änderungen aufgrund<br />
Bauvorschriften genutzt werden.<br />
Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
Für den variablen Posten Erstausrüstung/Infahrtsetzung<br />
wurden TUS-$ 250<br />
TUS-$<br />
T€<br />
Gesamt T€ 1<br />
22.500 16.895<br />
100 77<br />
250 192<br />
200 200<br />
950 950<br />
175 175<br />
100 100<br />
1.470 1.470<br />
680 680<br />
565 565<br />
455 455<br />
22.850 4.595 21.759<br />
1 Umrechnung eines Teils des Baupreises in Höhe von € 7.500.000 zu einem durch Devisentermingeschäfte realisierten Wechselkurs von<br />
durchschnittlich gerundet 1,3715 US-$/€; die restlichen Positionen wurden zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€ umgerechnet.<br />
2 Vorabgewinn.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />
für das Schiff berücksichtigt. Dies umfasst<br />
die Ausstattung des Schiffes mit<br />
z.B. Kartenmaterial, Leinen und Laschmaterial<br />
sowie Kosten für die Infahrtsetzung<br />
wie z.B. Überführungskosten<br />
des Schiffes zur Andienung in die Erstbeschäftigung.<br />
Bauaufsicht<br />
Die Bauaufsicht wurde vom Vertragsreeder<br />
durchgeführt. Die ausgewiesene Vergütung<br />
entsteht gemäß §6 Nr. 4 des<br />
Bereederungsvertrages mit Beendigung<br />
der technischen Probefahrt des Schiffes<br />
und ist bei Übergabe des Schiffes fällig.<br />
Zinsbelastung für Baupreisanzahlungen<br />
Für Anzahlungsleistungen gemäß Bauvertrag<br />
wurde ein Darlehen von einer<br />
deutschen Geschäftsbank gewährt,<br />
welches entsprechend des Baufortschritts<br />
in Anspruch genommen und<br />
bei Übernahme des Schiffes aus der<br />
Valutierung der Endfinanzierung zurück-<br />
G0547<br />
gezahlt wird. Hierfür wird in der Prognoserechnung<br />
eine Zinsbelastung in<br />
Höhe von T€ 950 berücksichtigt.<br />
Gründungskosten<br />
Die Gründungskosten enthalten u.a.<br />
geschätzte Kosten für rechtliche und<br />
steuerliche Beratung im Zusammenhang<br />
mit der Gründung der jeweiligen<br />
Gesellschaften, Bearbeitungsgebühren<br />
und Zusageprovisionen für die Darlehen,<br />
die vereinbarte Vergütung für die<br />
Mittelverwendungskontrolle sowie die<br />
Kosten für die Einrichtung der Treuhandverwaltung<br />
gemäß §7 Ziff. 3 des<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />
Diese Treuhandvergütung wird<br />
gemäß §7 Ziff. 4 zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig. Des Weiteren fallen<br />
einmalige Dienstleistungsgebühren<br />
gemäß §14 Ziff. 4 an, welche gemäß<br />
§14 Ziff. 5 ebenso zu Beginn der Einwerbungsphase<br />
fällig werden.<br />
Vorbereitende Bereederung<br />
Hierbei handelt es sich um eine Reedereivergütung<br />
für Tätigkeiten bis zur<br />
Übergabe des Schiffes, die gemäß des<br />
Bereederungsvertrages bei Ablieferung<br />
des Schiffes fällig wird.<br />
Emissionskosten, Agio<br />
Die Ownership Emissionshaus GmbH<br />
erhält für Marketing und Emissionskosten<br />
sowie Projektierung T€ 1.470 und<br />
das Agio in Höhe von T€ 565 (5%, bezogen<br />
auf das prospektierte, einzuwerbende<br />
Kommanditkapital der MS<br />
„SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG) als Provision.<br />
Dieser Betrag steht der Ownership<br />
Emissionshaus GmbH zur Verfügung,<br />
um ihrerseits u.a. die Vergütungen zur<br />
Eigenkapitalvermittlung, für die Prospekterstellung,<br />
die Vertriebssteuerung<br />
und das Marketing zu zahlen. Der<br />
Anspruch entsteht mit wirksamem Bei-
tritt des Dachfonds zu der Einschiffsgesellschaft und ist nach Einzahlung des Kommanditkapitals<br />
fällig; bei Teileinzahlungen wird die Vergütung jeweils anteilig fällig.<br />
Der überwiegende Teil der Beträge fließt den Vertriebspartnern von <strong>OwnerShip</strong><br />
für Vermittlungsleistungen zu.<br />
Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
Für diese Gesellschafterleistungen steht der Ownership Emissionshaus GmbH<br />
ein Vorabgewinn in Höhe von T€ 680 zu, welcher gemäß §13 Ziff. 3 i. V. m. §13<br />
Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages nach erstem Auffordern, frühestens jedoch nach<br />
Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt wird.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die geplante Liquiditätsreserve beträgt T€ 455. Diese entwickelt sich entsprechend<br />
umgekehrt durch mögliche Veränderungen der variablen Positionen der Investition<br />
wie z.B. Gründungskosten, Baureserve und Erstausrüstung. Ebenso können Veränderungen<br />
der Wechselkurse Auswirkungen auf die Liquiditätsreserve haben.<br />
Diese Veränderungen führen zu einer Erhöhung oder einer Verringerung der Liquiditätsreserve.<br />
FINANZIERUNG (PROGNOSE)<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
in T€<br />
Schiffshypothekendarlehen (US-$ 12.000.000) 1 9.231<br />
Kontokorrentkredit 338<br />
Kommanditkapital Ownership Emissionshaus GmbH 20<br />
Kommanditkapital Ownership Treuhand GmbH 5<br />
Kommanditkapital Vertragsreeder2 300<br />
Kommanditkapital<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
11.300<br />
Agio3 565<br />
Gesamt 21.759<br />
1 Umrechnung zu einem Wechselkurs von 1,30 US-$/€.<br />
2 Oder dem Vertragsreeder nahestehende juristische oder natürliche Personen.<br />
3 Dargestellt wird das 5%ige Agio auf das einzuwerbende Kapital der MS „SENTA FRIEDERICH” Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG.<br />
G0545<br />
Hinweise zur Finanzierung<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Der Einschiffsgesellschaft ist ein Schiffshypothekendarlehen<br />
über TUS-$ 15.000<br />
von einer deutschen Geschäftsbank<br />
zugesagt worden. Die Auszahlung des<br />
Schiffshypothekendarlehens erfolgt<br />
plangemäß zum Zeitpunkt der Übergabe<br />
des Schiffes. Es ist vorgesehen,<br />
unmittelbar nach Valutierung Sondertilgungen<br />
in Höhe von TUS-$ 3.000 zu<br />
leisten, so dass die ursprünglich gewährte<br />
Darlehenshöhe sich auf einen<br />
Betrag von TUS-$ 12.000 reduziert wird.<br />
Betriebsmittelkredit/<br />
Kontokorrentkredit<br />
Zur Stärkung der Liquiditätslage und Flexibilisierung<br />
der Handlungsfähigkeit soll<br />
ein Betriebsmittelkredit in Höhe von bis<br />
zu TUS-$ 440 (entspricht T€ 338 bei einem<br />
unterstellten Kurs von 1,30 US-$/€)<br />
aufgenommen werden.<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über ein von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank zugesagtes Darlehen<br />
bis zu einer Höhe von € 7.600.000.<br />
Der Betrag wird bei Übergabe des<br />
Schiffes valutiert.<br />
Kommanditeinlagen<br />
Das gesamte Kommanditkapital der<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG beträgt planmäßig<br />
kumuliert € 11.625.000. Davon<br />
entfallen insgesamt € 325.000 auf<br />
Kommanditbeteiligungen durch die Initiatoren/Reeder.<br />
Demgemäß stehen<br />
€ 11.300.000 als einzuwerbendes<br />
Kommanditkapital und damit für den<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG, zur Verfügung.<br />
117
118<br />
Prognostizierte Reedereiüberschuss– und Liquiditätsrechnung in T€ 1 (PROGNOSE)<br />
Jahr<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
2021<br />
2022<br />
2023<br />
Zwischen–<br />
ergebnis<br />
Verkauf 4<br />
Ergebnis<br />
Nettochartererlöse<br />
Bereederungsvergütung <br />
SchiffsbetriebsundKlassekosten<br />
Verwaltungs-<br />
-kosten<br />
und sonstige<br />
Kosten<br />
Reedereiüberschuss<br />
Zinsen 2 Tilgung<br />
Fremdkapital 4<br />
Auszahlungen<br />
in %<br />
Auszahlungen<br />
1 In der Prognoserechnung wurde für US-$-Beträge in der Betriebsphase durchgängig ein durchschnittlicher Wechselkurs von 1,3 US-$/€ unterstellt.<br />
2 Inkl. Zwischenfinanzierungszinsen i. H.v T€ 20 im Jahr 2009 sowie Zinsen für den Betriebsmittelkredit in Höhe von T€ 59.<br />
3 Beinhaltet die anfängliche Liquiditätsreserve von T€ 455.<br />
4 Nettoverkaufserlös nach Abzug von Transaktionskosten und Vergütung für den Vertragsreeder sowie die Treuhandgesellschaft sowie ggf. mit dem Verkauf in Zusammenhang stehende Steuern.<br />
Kumulierte<br />
Liquiditätsreserve<br />
3<br />
2.760 –94 –768 –248 1.651 –528 –313 6,5 –756 509<br />
2.906 –99 –828 –111 1.867 –522 –626 6,5 –756 473<br />
2.865 –97 –874 –114 1.780 –503 –626 6,5 –756 368<br />
2.906 –99 –870 –117 1.820 –466 –626 6,5 –756 341<br />
2.906 –99 –892 –120 1.795 –425 –626 6,5 –756 329<br />
2.865 –97 –1.164 –123 1.481 –395 –626 6,5 –756 33<br />
2.906 –99 –937 –126 1.744 –361 –626 6,5 –756 35<br />
3.089 –105 –985 –129 1.870 –318 –626 7,0 –814 147<br />
3.446 –153 –984 –133 2.176 –270 –626 10,0 –1.163 264<br />
3.462 –156 –1.009 –136 2.161 –227 –626 10,0 –1.163 409<br />
3.413 –154 –1.284 –140 1.836 –189 –626 11,0 –1.279 152<br />
3.462 –156 –1.060 –143 2.103 –152 –626 11,0 –1.279 198<br />
3.413 –154 –1.111 –147 2.002 –111 –626 11,0 –1.279 185<br />
3.462 –156 –1.113 –150 2.042 –71 –626 11,0 –1.279 251<br />
3.462 –156 –1.141 –154 2.010 –30 –626 12,0 –1.395 210<br />
47.321 –1.873 –15.018 –2.093 28.336 –4.569 –9.074 128,5 –14.938<br />
8.058 8.058 –494 67,0 –7.774<br />
55.379 –1.873 –15.018 –2.093 36.394 –4.569 –9.568 195,5 –22.712<br />
Anmerkungen zur Zusammensetzung des Reedereiüberschusses<br />
Chartererlöse<br />
Das MS „SENTA FRIEDERICH“ ist ab Ablieferung des Schiffes für 60 Monate<br />
(+/– 60 Tage) zu einer Charterrate in Höhe von US-$ 10.625 pro Einsatztag abzgl.<br />
1,25% Kommission fest an Safmarine Container Lines verchartert. Es bestehen<br />
zusätzlich drei Optionen seitens des Charterers, das Schiff anschließend für einen<br />
Zeitraum von jeweils zwölf Monaten zu Charterraten in Höhe von US-$ 10.625,<br />
US-$ 10.625 und US-$ 11.500 pro Einsatztag abzgl. 1,25% Kommission weiterzubeschäftigen.<br />
In der Prognoserechnung wurde unterstellt, dass die Optionen erklärt<br />
werden. Im Anschluss wurde durchgehend eine Nettocharterrate in Höhe von US-<br />
$ 12.500 pro Einsatztag prognostiziert. Grundsätzlich wurde mit 360 Einsatztagen<br />
p.a., in Jahren mit Klassearbeiten mit 355 Einsatztagen kalkuliert. Im Jahr der Übernahme<br />
wurde anteilig mit 342 Tagen gerechnet. Die USD-Beträge wurden mit<br />
einem Kurs von 1,3 US-$/€ umgerechnet.<br />
G0549
Bereederungsvergütung<br />
Die vertraglich vereinbarte Bereederungsgebühr beträgt für den Zeitraum der oben<br />
genannten Erstbeschäftigung (inkl. erklärter Optionen) 1,68% der Brutto-Chartererlöse<br />
und 2,71% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />
Anschließend erhöhen sich die Werte auf 2,25% der Brutto-Chartererlöse<br />
und 3,64% des Reedereiüberschusses (Ergebnis vor Zinsen und Gewerbesteuer).<br />
Schiffsbetriebskosten und Klassekosten<br />
Die Schiffsbetriebskosten beinhalten die Kosten für den Betrieb des Schiffes. Hierunter<br />
fallen insbesondere Personalkosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen.<br />
Die Betriebskosten wurden für ein volles Jahr auf TUS-$ 1.050<br />
geschätzt. Im Jahr 2009 werden anteilig Schiffsbetriebskosten in Höhe von<br />
TUS-$ 998 angenommen. Ab dem Jahr 2010 wird eine jährliche Kostenanpassung<br />
in Höhe von 2,5% p. a. kalkulatorisch erfasst. Ebenfalls Berücksichtigung finden<br />
hier die prognostizierten notwendigen Werft- und Klassearbeiten (T€ 25 für 2011,<br />
2016 und 2021 sowie T€ 250 für 2014 und 2019).<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Verwaltungskosten beinhalten Aufwendungen für rechtliche und steuerliche<br />
Beratung während der Laufzeit der Beteiligung. Darüber hinaus ist hier die Haftungsvergütung<br />
an die persönlich haftende Gesellschafterin sowie die vertraglich vereinbarte<br />
Treuhand- und Dienstleistungsgebühr enthalten. Diese Kosten werden in<br />
der Prognoserechnung ab 2010 um jeweils 2,5% p.a. gesteigert. Die Anpassung<br />
der Treuhand- und Dienstleistungsgebühr wurde vertraglich festgelegt (siehe §7<br />
Ziff. 2, §14 Ziff. 3 der Treuhand- und Dienstleistungsverträge). Ebenso finden in<br />
dieser Position voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen Berücksichtigung.<br />
Reedereiüberschuss<br />
Als Saldo der vorgenannten Positionen ergibt sich der prognostizierte kumulierte<br />
Reedereiüberschuss der Einschiffsgesellschaft. Dieser steht für den Kapitaldienst<br />
sowie für Auszahlungen an die Gesellschafter und zur Veränderung der Liquiditätsreserve<br />
zur Verfügung.<br />
Zinsen<br />
Die Position Zinsen enthält die erwarteten Zinszahlungen für das Schiffshypothekendarlehen<br />
in Höhe von anfänglich US-$ 12.000.000 (reduzierte Basis). Diese sind<br />
grundsätzlich der Höhe nach variabel und ab Übernahme des Schiffes bis Ende<br />
2010 mit 6,0% p.a. und danach bis zum Ende der prognostizierten Fondslaufzeit<br />
mit 6,25% p.a. kalkuliert. Zur Senkung der Zinsbelastung der Gesellschaft könnten<br />
Darlehensteile in andere Währungen mit einem niedrigeren Zinssatzniveau konvertiert<br />
werden. Zur <strong>Real</strong>isierung der prognostizierten Zinssätze kann die Geschäftsführung<br />
der Einschiffsgesellschaft von Konvertierungsmöglichkeiten Gebrauch<br />
machen.<br />
Bei der Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals im Jahr 2009 wurde in der<br />
Prognoserechnung ein Zinssatz von 5,75% p.a. berücksichtigt, wobei unterstellt<br />
wird, dass das Kommanditkapital der Einschiffsgesellschaft zum 31.01.2009 zu<br />
100% eingezahlt wird. Für den geplanten Betriebsmittelkredit ist ein Zinssatz von<br />
8% auf Kontokorrentbasis berücksichtigt worden.<br />
9. INVESTITIONS- UND PROGNOSERECHNUNG<br />
DER EINSCHIFFSGESELLSCHAFTEN<br />
Tilgung Fremdkapital<br />
Die Tilgung des Fremdkapitals gemäß<br />
Darlehensvertrag beinhaltet die Rückführung<br />
des Schiffshypothekendarlehens,<br />
beginnend sechs Monate nach<br />
Auszahlung. Die Höhe der unterstellten<br />
Tilgungsraten werden auf Basis der reduzierten<br />
Darlehenshöhe von US-$ 12,0<br />
Mio. prognostiziert. Hierbei wird das<br />
Bankdarlehen mit einer anfänglichen<br />
Tilgungsrate in Höhe von US-$ 203.380<br />
und mit 58 nachfolgenden gleich hohen,<br />
vierteljährlichen Raten in Höhe von<br />
US-$ 203.390 kalkulatorisch zurückgeführt.<br />
Die Gewährung einer Kontokorrentlinie<br />
als Betriebsmittelkredit wurde<br />
für die gesamte Fondslaufzeit unterstellt.<br />
Auszahlungen<br />
Die Auszahlungen stellen die Entnahmen<br />
der Kommanditisten dar. Bis zur<br />
Volleinzahlung des Kommanditkapitals<br />
werden diese gem. § 13 Ziff. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages anteilig auf die<br />
durch den jeweiligen Gesellschafter<br />
geleistete Einzahlungshöhe und den<br />
jeweiligen Einzahlungszeitpunkt taggenau<br />
berechnet. In der Prognoserechnung<br />
wird unterstellt, dass die Kommanditeinlagen<br />
zum 31.01.2009<br />
erbracht werden.<br />
Kumulierte Liquiditätsreserve<br />
Die kumulierte Liquiditätsreserve wird<br />
durch die Auszahlungen an die Gesellschafter<br />
und durch die zahlungswirksamen<br />
Veränderungen der Aufwendungen<br />
und Erträge der Einschiffsgesellschaft<br />
beeinflusst. Im Jahr 2009 ist die<br />
planmäßige Liquiditätsreserve aus der<br />
Investitionsphase von T€ 455 enthalten.<br />
119
120<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
10
121
122<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
1 Gesellschaftsvertrag der<br />
10. <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
für die Beteiligungsgesellschaft<br />
zwischen<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
1. Ownership Erste Verwaltung GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
– auch „Komplementärin“ genannt –<br />
2. Ownership Emissionshaus GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
– auch „Vertriebsgesellschaft“ genannt –<br />
3. Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
– auch „Treuhänderin“ genannt –<br />
Präambel<br />
Die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG (nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“<br />
genannt) hat am 06.08.2007 begonnen und ist beim Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Hamburg unter HRA 105746 eingetragen. Die Gesellschaft beabsichtigt, sich<br />
an den Ein-Schiffsgesellschaften:<br />
– MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG,<br />
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRA 5542 KI<br />
– Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 111263<br />
– MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRA 24666 HB<br />
– MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRA 24664 HB<br />
– MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 102629<br />
– nachfolgend auch „Einschiffsgesellschaften“ genannt –<br />
zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in der Weise, dass die Beteiligungsgesellschaft in Höhe<br />
des jeweils von ihr gezeichneten Fondskapitals Kommanditistin der Ein-Schiffsgesellschaften<br />
wird.<br />
Um den Erwerb dieser Kommanditbeteiligungen zu finanzieren, soll das Eigenkapital der<br />
Beteiligungsgesellschaft zum einen durch Einlagen der Gründungsgesellschafter und zum<br />
anderen durch einzuwerbendes Fondskapital von Investoren aufgestockt werden. Die Aufstockung<br />
geschieht in der Weise, dass sich Investoren bis zur Höhe des erforderlichen<br />
Fondskapitals als Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft beteiligen. Hierbei werden<br />
die Investoren das jeweils von ihnen gezeichnete Fondskapital als Treugeber der Ownership<br />
Treuhand GmbH (Treuhänderin) zur Verfügung stellen. Die Treuhänderin wird ihre<br />
bestehende Kommanditeinlage an der Gesellschaft von € 5.000 in Höhe des tatsächlich<br />
eingeworbenen Fondskapitals auf bis zu € 46.605.000 erhöhen. Mit Zustimmung der Komplementärin<br />
darf die Treuhänderin nach Maßgabe der folgenden Regelungen ihre Kommanditeinlage<br />
an der Gesellschaft zur Aufnahme weiterer Investoren zusätzlich um bis zu<br />
€ 750.000 erhöhen.<br />
Unter Beachtung dieser Präambel wird der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />
unter Aufhebung etwaiger vorangegangener Fassungen wie folgt neu gefasst:<br />
§1<br />
Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
„<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG“<br />
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg<br />
3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
§2<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, insbesondere<br />
als Kommanditistin an den Gesellschaften in Firma<br />
– MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG,<br />
– Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG,<br />
– MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
– MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG,<br />
– MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die für den Gesellschaftszweck<br />
förderlich sein können. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen und<br />
Zweigniederlassungen errichten.<br />
3. Für die Beteiligung an den Ein-Schiffsgesellschaften gilt die als Anlage 1 beigefügte<br />
Investitionsrechnung über die notwendigen Investitionen und ihre Finanzierung.<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
§3<br />
Gesellschafter und Einlagen<br />
Komplementärin der Beteiligungsgesellschaft ist die Ownership Erste Verwaltung<br />
GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90305.<br />
Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Kommanditisten:<br />
a) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 20.000<br />
b) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 5.000<br />
3. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der Gesellschaft zu Händen der Komplementärin ein- oder mehrmals auf insgesamt<br />
bis zu € 46.605.000 zu erhöhen. Mit Zustimmung der Komplementärin darf die Treuhänderin<br />
ihre Einlage um weitere maximal € 750.000 erhöhen, sofern und soweit dies<br />
nach den Gesellschaftsverträgen der Einschiffsgesellschaften zulässig und erforderlich<br />
ist. Diese Erhöhung kann insbesondere erforderlich werden bei einer Veränderung<br />
der in den Ein-Schiffsgesellschaften durchgeführten Investitionsvorhaben, zum Beispiel<br />
bei veränderten Wechselkursen oder bei sonstigen Mehr- oder Minderaufwendungen.<br />
Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin.<br />
4. Die Einlagen der Kommanditisten sind zugleich ihre Hafteinlage und ihre Pflichteinlage.<br />
5. Zusätzlich zu den Kommanditeinlagen haben die beitretenden Investoren ein Agio von<br />
5% zu leisten. Im Übrigen richtet sich die Fälligkeit der Einlagen nach den Bestimmungen<br />
der Beitrittserklärung.<br />
6. Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Beteiligungsgesellschaft mit 1% pro<br />
Monat zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens<br />
bleibt der Beteiligungsgesellschaft vorbehalten.<br />
7. Hat die Treuhänderin ihre treuhänderische Beteiligung für fremde Rechnung an der<br />
Gesellschaft angezeigt, ist sie zur Einlagenleistung entsprechend den Bedingungen der<br />
Beitrittserklärung verpflichtet, sofern ihr von dem jeweiligen Treugeber entsprechende<br />
Geldmittel zur Verfügung gestellt worden sind. Der Beteiligungsgesellschaft steht<br />
gegen den Treugeber, der seine Einlage nicht, nicht vollständig oder verspätet erbracht<br />
hat, ein unmittelbarer Zahlungsanspruch im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter<br />
(§328 BGB) zu.<br />
8. Die Investoren können ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
mittelbar über die Ownership Treuhand GmbH halten oder sich nach<br />
erfolgtem Beitritt unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister eintragen<br />
lassen.<br />
9. Für die Kommanditisten, die sich treuhänderisch an der Gesellschaft beteiligen,<br />
gelten zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und dem Treugeber die Bestimmungen<br />
des gesondert abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
10. Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen,<br />
haben der Komplementärin auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Vollmacht zu<br />
erteilen, die zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen der Kommanditgesellschaft und<br />
ihrer Gesellschafter beim Handelsregister berechtigt. Im Falle der unmittelbaren Eintragung<br />
des Investors im Handelsregister nimmt die Treuhänderin die Rechte des Treugebers<br />
nur noch als Verwaltungstreuhänderin nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
wahr.<br />
11. Bis zu ihrer Eintragung als unmittelbare Kommanditisten bzw. bis zur Eintragung der<br />
jeweiligen Erhöhung des Kommanditkapitals der Treuhänderin im Handelsregister,<br />
haben die Treugeber die Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten. Für die atypisch<br />
stille Beteiligung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />
12. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Recht, einen Kommanditisten, der<br />
seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, aus der<br />
Gesellschaft auszuschließen. Für diesen Ausschluss bedarf es keines gesonderten<br />
Gesellschafterbeschlusses. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen des<br />
Kommanditisten/Treugebers erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Treugeber/Kommanditist<br />
die Beteiligung übernommen hat oder der Beteiligungsgesellschaft beigetreten<br />
ist und dieser seine vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen in voller Höhe erfüllt hat.<br />
§4<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Zahlungen der durch die Treuhänderin vertretenen Kommanditisten in Höhe von<br />
€ 46.600.000 sind zunächst auf das in der Beitrittserklärung angegebene Mittelverwendungskonto<br />
zu leisten. Auszahlungen von diesem Konto dürfen nur nach Maßgabe des<br />
zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und der die Mittelverwendung kontrollierenden<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
sowie nur bei Vorlage von Gesellschaftsverträgen erfolgen, aus denen hervorgeht, dass sich<br />
die Beteiligungsgesellschaft als Kommanditistin an den in §2 Ziffer 1. genannten Einschiffsgesellschaften<br />
beteiligt hat.
§5<br />
Konten der Gesellschafter<br />
1. Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf Kapitalkonto I<br />
gebucht.<br />
2. Das Agio in Höhe von 5% der agiopflichtigen Kommanditeinlagen wird auf Rücklagenkonten<br />
(Kapitalkonto II) gebucht.<br />
3. Verluste werden den Kommanditisten auf Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I) belastet,<br />
auch soweit sie die Kommanditeinlagen übersteigen. Soweit ein Verlustvortragskonto<br />
einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten<br />
diesem Konto gutzuschreiben, bis es ausgeglichen ist.<br />
4. Darüber hinausgehende Gewinne, zusätzliche Einlagen, Entnahmen und der gesamte<br />
Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten werden auf Verrechnungskonten<br />
(Kapitalkonto III) verbucht.<br />
5. Die Konten werden nicht verzinst, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />
bestimmt ist.<br />
§6<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden<br />
Bestimmungen der §§112 HGB und 181 BGB befreit. Die Komplementärin ist berechtigt,<br />
sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter geeigneter Personen<br />
und/oder Unternehmen zu bedienen.<br />
2. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß §164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung. Im Falle der Bildung eines Beirats kann die Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung in diesem Vertrag geregelten Fällen durch die Zustimmung<br />
des Beirats ersetzt werden. Nicht zustimmungsbedürftig sind alle Maßnahmen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin, die zur Durchführung der in Anlage 1 in diesem<br />
Vertrag genannten Investitionen erforderlich oder sachdienlich sind. Dieser Investitionsplan<br />
ist mit Ausnahme währungsbedingter Abweichungen verbindlich.<br />
3. Für die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in den Gesellschafterversammlungen<br />
der Ein-Schiffsgesellschaften durch die persönlich haftende Gesellschafterin gilt,<br />
dass diese ihr Stimmrecht entsprechend dem Abstimmungsergebnis in der Gesellschafterversammlung<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
auszuüben hat. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben<br />
(gespaltenes Stimmrecht). Die Beteiligungsgesellschaft ist in Höhe der von<br />
ihr gezeichneten Einlagen auch dann in den Gesellschafterversammlungen der Einschiffsgesellschaften<br />
stimmberechtigt, wenn in ihrer Gesellschafterversammlung nicht das<br />
gesamte Gesellschaftskapital anwesend oder vertreten war. Für das nicht anwesende<br />
oder vertretene Gesellschaftskapital handelt die Komplementärin nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen.<br />
4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
für die nachfolgenden Rechtshandlungen:<br />
a) Kündigung, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen der Gesellschaft;<br />
b) Eingehen von Verbindlichkeiten, einschließlich der Aufnahme von Krediten, soweit<br />
diese im Einzelfall € 50.000 übersteigen und nicht in der Investitionsrechnung<br />
gemäß Anlage 1 enthalten sind;<br />
c) Ausübung des Stimmrechts bei den Ein-Schiffsgesellschaften, wenn Gegenstand<br />
der Beschlussfassung der Verkauf eines Seeschiffes ist;<br />
d) die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen.<br />
5. Kann die Komplementärin in eiligen Fällen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
nicht einholen, so hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln und unverzüglich<br />
die Stellungnahme der Gesellschafterversammlung einzuholen.<br />
6. Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt folgenden Geschäften zu:<br />
a) Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin;<br />
b) Platzierungsgarantie der Vertriebsgesellschaft;<br />
c) Treuhand- und Dienstleistungsverträge der Beteiligungsgesellschaft mit der Treuhänderin<br />
und den Ein-Schiffsgesellschaften;<br />
d) Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />
e) Verträge über die steuerliche und rechtliche Beratung in der Investitionsphase;<br />
f) Abschluss von geschäftstypischen Versicherungsverträgen.<br />
7. Die Gesellschafterversammlung ist nur aus einem von der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
zu vertretenem wichtigen Grund berechtigt, durch Beschluss, der einer Mehrheit<br />
von 75% aller abgegebenen Stimmen bedarf, der Komplementärin die Vertretungsmacht<br />
und Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen und eine oder mehrere natürliche<br />
oder juristische Personen zusätzlich als Komplementärin in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat dabei kein Stimmrecht. Sofern ein<br />
Beirat bestellt ist, hat dieser die Maßnahme umzusetzen. Besteht kein Beirat, hat die<br />
beschlussfassende Gesellschafterversammlung einen Vertreter mit der Umsetzung zu<br />
beauftragen.<br />
§6a<br />
Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />
Die Komplementärin und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot<br />
des §112 HGB.<br />
§7<br />
Beirat<br />
1. Die Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit einen Beirat, bestehend aus drei Personen,<br />
errichten. In diesem Fall werden zwei Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Ein Beiratsmitglied wird<br />
von der Komplementärin bestellt. Wählbar sind nur solche Personen, die nicht mittelbar<br />
oder unmittelbar im Wettbewerb mit dem Vertragsreeder einer Ein-Schiffsgesellschaft<br />
stehen, an denen die Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist und die nicht mehr als 5 weitere<br />
Beiratsmandate für andere Schifffahrtsgesellschaften, die nicht zu den Einschiffsgesellschaften<br />
gemäß §2 Ziffer 1. gehören, innehaben.<br />
2. Die Vertragsreeder der Ein-Schiffsgesellschaften gemäß §2 Ziffer 1., die Vertriebsgesellschaft<br />
und die Treuhänderin können, sofern sie im Beirat nicht vertreten sind,<br />
je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden, der allerdings nur ein Mitsprache,<br />
aber kein Stimmrecht hat.<br />
3. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beläuft sich auf drei Jahre. Sie beginnt für die gewählten<br />
Beiratsmitglieder mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />
in der die Wahl erfolgt ist, und endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
drei Jahre später. Für das von der Komplementärin bestimmte Beiratsmitglied beginnt<br />
die Amtsdauer mit seiner Bestellung und endet drei Jahre später. Ist zum Ablauf der<br />
jeweiligen Amtsdauer anstelle eines Beiratsmitgliedes ein neues Beiratsmitglied noch<br />
nicht bestellt, verlängert sich dessen Amtsdauer bis zur Neubestellung. Wiederbestellung<br />
ist zulässig.<br />
4. Die Mitglieder des Beirats können von den Gesellschaftern bzw. den sie ernennenden<br />
Personen vorzeitig abberufen werden. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus,<br />
so ist ein Ersatzmitglied bis zum Ablauf der Amtsperiode des Beirats zu wählen bzw.<br />
zu bestellen.<br />
5. Der Beirat hat die in diesem Vertrag vereinbarten Befugnisse. Er unterstützt, berät und<br />
überwacht die Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens. Er ist berechtigt,<br />
sich von der Komplementärin über die Geschäftsführung unterrichten zu lassen und<br />
die Bücher der Gesellschaft einzusehen. Ferner ist er berechtigt, der Gesellschafterversammlung<br />
bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen (§6 Ziffer<br />
4.) Vorschläge zu unterbreiten. Schließlich ist der Beirat befugt, jederzeit eine außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung nach Maßgabe des hierfür in §8 dieses Vertrages<br />
vorgesehenen Verfahrens einzuberufen.<br />
6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Beiratsmitglieder anwesend<br />
sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit der vorhandenen Mitglieder.<br />
7. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung ihres Amtes<br />
verpflichtet.<br />
8. Der Beirat und seine Mitglieder erhalten neben dem Ersatz der notwendigen Auslagen<br />
keine Tätigkeitsvergütung.<br />
§8<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung findet frühestens nach vollständiger<br />
Platzierung des einzuwerbenden Fondskapitals von € 46.600.000 und spätestens<br />
innerhalb von 10 Monaten nach Ende des ersten Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft<br />
statt. Weitere ordentliche Gesellschafterversammlungen finden einmal jährlich<br />
innerhalb von 10 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufungen<br />
erfolgen unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung durch die<br />
persönlich haftende Gesellschafterin. Im Regelfall soll die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
gemeinsam mit den Gesellschafterversammlungen der Ein-Schiffsgesellschaften<br />
abgehalten werden.<br />
2. Zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Geschäftsführung<br />
über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die Einladung zu<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlungen hat schriftlich unter Einhaltung einer<br />
Ladungsfrist von drei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />
und der Tag der Gesellschafterversammlung mitgerechnet werden. In der<br />
Einladung sind Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung anzugeben.<br />
3. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft<br />
erfordert oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 20% des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinen, oder der Beirat dies verlangen.<br />
4. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen kann auf sieben<br />
Tage verkürzt werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern.<br />
5. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch die<br />
Treuhänderin, andere Gesellschafter, Ehegatten, Verwandte 1. und 2. Grades, den Vermittler<br />
ihres Kommanditkapitals oder durch zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete<br />
Personen vertreten zu lassen. Die Gesellschafter sind berechtigt, den Bevollmächtigten<br />
für die gesamte Laufzeit ihrer Beteiligung Dauervollmachten zu erteilen. Der Versammlungsleiter<br />
kann auch andere Personen als Vertreter zulassen.<br />
123
124<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
6. Sämtliche Vertreter haben in der Gesellschafterversammlung eine schriftliche Vollmacht<br />
vorzulegen. Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie verpflichtet,<br />
den Treugebern auf Verlangen eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen, damit<br />
diese ihr Stimmrecht selbst in Höhe ihrer Beteiligung ausüben können. Ungeachtet<br />
einer bestehenden Treuhandschaft ist jeder Treugeber berechtigt, persönlich an der<br />
Gesellschafterversammlung teilzunehmen und sämtliche Gesellschafterrechte selbst<br />
wahrzunehmen.<br />
7. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
oder eine von ihr benannte Person der Geschäftsführung oder der Treuhänderin.<br />
Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ein von ihr oder dem Protokollführer unterzeichnetes Ergebnisprotokoll zu<br />
fertigen und allen Gesellschaftern in Kopie zuzustellen. Einwendungen gegen die Richtigkeit<br />
des Ergebnisprotokolls und insbesondere gegen die Formalien der gefassten<br />
Gesellschafterbeschlüsse sind binnen einer Frist von drei Wochen nach Erhalt des<br />
Ergebnisprotokolls durch schriftliche Mitteilung gegenüber der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin geltend zu machen.<br />
8. Die Gesellschafterversammlung entscheidet außer in den sonst in diesem Vertrag<br />
bezeichneten Fällen insbesondere über<br />
a) die Feststellung des Jahresabschlusses des vergangenen Geschäftsjahres;<br />
b) die Gewinnverwendung und die Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen;<br />
c) die Entlastung der Komplementärin;<br />
d) die Wahl und Abberufung der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden<br />
Beiratsmitglieder sowie die Entlastung aller Mitglieder des Beirats;<br />
e) die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der Komplementärin gemäß<br />
§6 Ziffer 4, soweit kein Beirat bestellt ist;<br />
f) die Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
g) die Auflösung der Gesellschaft.<br />
§9<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Komplementärin und<br />
mindestens 50% des Kommanditkapitals vertreten sind. Wird dieses Quorum nicht<br />
erreicht, so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Form,<br />
jedoch mit einer Frist von 7 Tagen einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist.<br />
2. Beschlüsse können auch schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden, ohne<br />
dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet, wenn nicht mehr als 20% der vorhandenen<br />
Stimmen einer schriftlichen Beschlussfassung innerhalb einer Frist von zwei<br />
Wochen, gerechnet vom Tag der Absendung der Aufforderung zur Stimmabgabe an,<br />
widersprechen. Dauer und Beginn der Frist gelten entsprechend für die schriftliche,<br />
fernschriftliche oder auf elektronischem Weg erfolgende Stimmabgabe, soweit die<br />
Komplementärin nicht eine längere Frist bestimmt. Erklärungen über Widerspruch<br />
oder Stimmabgabe müssen der Komplementärin vor Ablauf der Frist zugehen. Das<br />
Ergebnis der Beschlussfassung ist auch im schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen<br />
Verfahren von der Komplementärin hinsichtlich des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />
zu protokollieren und allen Gesellschaftern zuzuleiten.<br />
3. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, kommen Gesellschafterbeschlüsse<br />
durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande.<br />
Sofern die Gesellschafterversammlung nach diesem Vertrag Beschlüsse auch im<br />
Schriftwege, d.h. schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg gefasst werden<br />
können, kommt ein Gesellschafterbeschluss zustande, wenn sich mindestens<br />
50% der vorhandenen Gesamtstimmen innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten<br />
Ausschlussfrist an ihr beteiligen.<br />
4. Je € 1.000,00 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Die Komplementärin hat kein<br />
Stimmrecht.<br />
5. Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie berechtigt, gemäß den<br />
ihr erteilten Weisungen ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben.<br />
6. Abweichend von der Regelung des Absatzes 3 bedürfen Gesellschafterbeschlüsse<br />
über<br />
a) Veräußerungen der Anteile an den Ein-Schiffsgesellschaften;<br />
b) Verkauf von Schiffen in den jeweiligen Ein-Schiffsgesellschaften;<br />
c) Änderungen des Gesellschaftsvertrages;<br />
d) die Auflösung der Gesellschaft;<br />
einer Mehrheit von 70% der vorhandenen Gesamtstimmen.<br />
7. Etwaige Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses können<br />
nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen<br />
nach Absendung des Protokolls Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die<br />
Gesellschaft erhoben wird.<br />
§10<br />
Jahresabschluss<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres,<br />
spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, den Jahresabschluss (Bilanz nebst<br />
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) aufzustellen. Die Gesellschafterversammlung<br />
kann beschließen, dass ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder eine Wirtschaftsprüfer-<br />
oder Steuerberatungsgesellschaft den Jahresabschluss aufzustellen und mit<br />
einem standesgemäß vorgesehenen Vermerk abzuschließen hat.<br />
2. Sobald der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf.<br />
mit Lagebericht) sowie der Geschäftsbericht vorliegen, sind diese den Gesellschaftern<br />
unverzüglich, spätestens jedoch mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
in Kopie zu übersenden.<br />
§11<br />
Kostenersatz und Vergütungen<br />
1. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin erstmals für<br />
2007 eine ergebnisunabhängige jährliche Haftungsvergütung von € 2.500. Ferner hat<br />
sie Anspruch auf Ersatz der für die Geschäftsführung notwendigen Auslagen.<br />
2. Die Vertriebsgesellschaft erhält für den Vertrieb keine gesonderte Vergütung.<br />
3. Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit von der Beteiligungsgesellschaft keine<br />
gesonderte Vergütung, da sie ebenfalls Treuhänderin in den Ein-Schiffsgesellschaften<br />
ist und dort eine Vergütung erhält.<br />
4. Sämtliche vorstehenden Vergütungen sind handelsrechtlich als Aufwand zu qualifizieren<br />
und verstehen sich zzgl. einer ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
§12<br />
Gewinn und Verlust<br />
1. An einem nach Abzug der Kostenerstattungen und Vergütungen (§11) verbleibenden<br />
Gewinn sowie an einem Verlust im Jahr 2007 nehmen die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer im Jahr 2007 gemäß §3 Ziffer 2 und 3 tatsächlich erbrachten Einlagen teil. Sollten<br />
einzelne Gesellschafter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sein,<br />
so nehmen sie nur in Höhe der tatsächlich geleisteten Einlagen an der Ergebnisverteilung<br />
teil. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten<br />
bleiben unberührt.<br />
2. Um unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts der Kommanditisten eine ergebnis- und<br />
vermögensmäßige (relative) Gleichstellung auf dem Verlustvortragskonto (Ergebniskonto<br />
I) auch mit den später beitretenden Gesellschaftern zu erreichen, werden etwaige<br />
Verluste der Gesellschaft zunächst von den neu beitretenden Gesellschaftern in dem<br />
Umfang allein getragen, in dem im Zeitpunkt des Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen<br />
Gesellschafter Verluste bereits getragen haben. Nach Abzug dieser Beträge<br />
werden die verbleibenden Verlustanteile auf sämtliche Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Kapitalanteile (Kapitalkonto I), ggf. unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 1,<br />
verteilt. Sofern die Verluste nicht ausreichen, um alle Gesellschafter gleichzustellen,<br />
sind später anfallende Gewinne den Gesellschaftern, denen höhere Verluste zugerechnet<br />
wurden, solange vorab zuzurechnen, bis auf den Verlustvortragskonten aller<br />
Gesellschafter relativer Gleichstand besteht. Wird durch die vorgenannte Regelung<br />
eine Gleichstellung auf den Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I) aller Kommanditisten<br />
bis zum 31.12.2009 nicht erreicht, gilt diese Regelung auch für Folgejahre, und<br />
zwar bis die Gleichstellung erreicht ist.<br />
3. Danach nehmen die Gesellschafter an einem nach Abzug der Kostenerstattungen und<br />
Vergütungen (§11) verbleibenden Gewinn sowie an einem Verlust grundsätzlich im<br />
Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Kapitalkonto I) teil. Die gesetzlichen Vorschriften über<br />
die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten bleiben unberührt.<br />
4. Eine Gleichstellung entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sowohl<br />
hinsichtlich des handelsrechtlichen als auch des steuerlichen Gesamthandsbilanzergebnisses.<br />
Ist eine sowohl handelsrechtliche, als auch steuerliche Gleichstellung nicht<br />
möglich, wird das handelsrechtliche Ergebnis in Anwendung der vorstehenden Bestimmungen<br />
so verteilt, dass eine steuerliche Gleichstellung erreicht wird.<br />
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig von der Anwendung der Vorschrift<br />
des §15 a EStG für einzelne Gesellschafter.<br />
6. Änderungen der Jahresabschlüsse aufgrund steuerlicher Betriebsprüfungen entfalten<br />
Wirkung für und gegen sämtliche Gesellschafter.<br />
§13<br />
Entnahmen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />
1. Gewinne sind nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Kommanditisten mit der<br />
Maßgabe auszuzahlen, dass der Gesellschaft eine angemessene Liquiditätsreserve verbleibt.<br />
Die Höhe der Liquiditätsreserve wird von der Komplementärin im Einvernehmen<br />
mit der Treuhänderin bestimmt.<br />
2. Darüber hinaus dürfen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse nach Feststellung<br />
des Jahresabschlusses ausgezahlt werden, sofern die gemäß vorstehendem Absatz<br />
festgelegte Liquiditätsreserve verbleibt. Dass der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
keinen dem Prospekt entsprechenden Gewinn ausweist, steht einer Auszahlung von<br />
Liquiditätsüberschüssen nicht entgegen. Die Komplementärin ist berechtigt, Vorab-
ausschüttungen im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. Dies gilt in der Einwerbungs-<br />
und Platzierungsphase zugunsten der beitretenden Kommanditisten nur anteilig<br />
bezogen auf den Zeitpunkt des Zahlungseinganges ihrer jeweiligen Kommanditeinlage<br />
und nur soweit sie ihren in der Beitrittserklärung übernommenen Einzahlungsverpflichtungen<br />
tatsächlich nachgekommen sind, aber nur für den von der Treuhand zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt abgeforderten Einzahlungsbetrag.<br />
3. Sämtliche Entnahmen dürfen erst nach Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen<br />
der Gesellschaft gegenüber dem entnahmeberechtigten Gesellschafter getätigt und<br />
ausgezahlt werden.<br />
§14<br />
Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen durch Rechtsgeschäft<br />
unter Lebenden ist nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Als wichtiger<br />
Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gesellschaft fällige Ansprüche gegen<br />
den verfügungswilligen Kommanditisten zustehen oder der Übertragungsempfänger<br />
im Wettbewerb zur Gesellschaft oder zu einem Vertragsreeder der Einschiffsgesellschaften<br />
steht.<br />
2. Die Zustimmung darf von der Komplementärin nur erteilt werden, wenn:<br />
a) die Übertragung mit Wirkung auf den Beginn oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />
erfolgt;<br />
b) die beim Veräußerer und Erwerber verbleibenden oder entstehenden Kommanditanteile<br />
mindestens € 5.000 oder ein Vielfaches davon betragen und durch 1.000<br />
teilbar sind.<br />
3. Die Übertragung einer von der Treuhänderin gehaltenen Kommanditeinlage ist nur<br />
zusammen mit der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem hierneben geschlossenen<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag möglich. Wird der Erwerber unmittelbarer<br />
Beteiligter, hat er der Treuhänderin gleichzeitig eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
gem. §3 Ziffer 10 auszuhändigen.<br />
4. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt werden, erteilt die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin bereits jetzt ihre Zustimmung für Übertragungen von Kommanditanteilen<br />
an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Gesellschafter.<br />
5. Der Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an ein Kreditinstitut zur Finanzierung der<br />
Einlage stimmt die Komplementärin ebenfalls bereits jetzt zu. Dies gilt auch für die<br />
Abtretung der geldwerten Ansprüche aus der Beteiligung.<br />
6. Jeder unmittelbare oder mittelbare Erwerb von mehr als 50% der Gesellschaftsanteile<br />
oder der Hinzuerwerb von Gesellschaftsanteilen, der für einen Gesellschafter mittelbar<br />
oder unmittelbar zu einer Mehrheit von mehr als 50% der Anteile führt, bedarf<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
7. Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, die gesamte von ihr gehaltene Kommanditeinlage<br />
auf einen Dritten zu übertragen, wenn dieser Dritte zuvor durch wirksamen<br />
Beschluss der Treugeber gemäß den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
und mit Zustimmung der Komplementärin als neuer Treuhänder bestellt wurde.<br />
8. Jede vollzogene Verfügung über Geschäftsanteile ist bei der Gesellschaft unverzüglich<br />
mittels eingeschriebenen Briefes durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Übertragungsvertrages<br />
anzumelden. Die Rechtsfolgen der Verfügung treten gegenüber der<br />
Gesellschaft erst mit Zugang der Anmeldung der Übertragung bzw. Belastung bei der<br />
Komplementärin oder – bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen – bei der Treuhänderin<br />
ein, sofern die Komplementärin nicht von ihrem Vorkaufsrecht (§15) Gebrauch macht.<br />
9. Einen etwaigen durch die Übertragung oder eine sonstige Änderung der Gesellschafterstruktur<br />
entstehenden Gewerbesteuermehraufwand haben der Erwerber und der<br />
Veräußerer der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zu ersetzen.<br />
§15<br />
Vorkaufsrecht<br />
1. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht für jeden Veräußerungsfall, mit Ausnahme<br />
der Übertragung an Ehegatten oder Abkömmlinge des Veräußerers, ein Vorkaufsrecht<br />
zu.<br />
2. Die Ausübung dieses Vorkaufsrechts kann nur binnen zwei Wochen nach Zugang der<br />
vollständigen Anmeldung (§14 Ziffer 8) des Veräußerungsfalles unter Angabe des<br />
Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten und des mit dem Dritten vereinbarten<br />
Preises und der sonstigen Bedingungen der beabsichtigten Veräußerung<br />
erfolgen.<br />
3. Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber<br />
oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil<br />
Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
zu übertragen;<br />
4. Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, darf die Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />
durch den Treugeber oder Kommanditisten nur zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
nach den vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten Vertragsbedingungen<br />
und nur an den benannten Dritten erfolgen.<br />
§16<br />
Dauer der Gesellschaft und Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Jeder Kommanditist kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Jahresende, erstmalig zum 31.12.2023, kündigen. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />
Brief gegenüber der Treuhänderin oder – wenn kein Treuhandverhältnis<br />
besteht – gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin zu erfolgen.<br />
3. Ein Recht zur fristlosen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses steht dem Kommanditisten<br />
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Hierbei besteht Einigkeit darüber,<br />
dass die Verschlechterung der eigenen oder der Vermögenslage der Gesellschaft oder<br />
die Verwirklichung der mit der Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft verbundenen<br />
Risiken keine wichtigen Gründe im Sinne des Satzes 1 darstellen.<br />
4. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Einhaltung der in Absatz 2 genannten Form und<br />
Fristregelungen ihre Kommanditeinlage auch teilweise zu kündigen, sofern und soweit<br />
Treugeber ihr gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />
5. Auch die persönlich haftende Gesellschafterin kann das Gesellschaftsverhältnis mit<br />
den Terminen und Fristen gemäß Ziffer 2 gegenüber der Treuhänderin kündigen.<br />
6. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung der Kündigung aus der Gesellschaft<br />
aus. Dasselbe gilt, wenn ein Privatgläubiger eines Gesellschafters nach Pfändung<br />
des Geschäftsanteils die Gesellschaft kündigt.<br />
7. Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />
wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, hat die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin das Recht, den betreffenden Gesellschafter jederzeit<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es hierfür eines besonderen Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf.<br />
8. Pfändet ein Gläubiger eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil oder sein Abfindungsguthaben<br />
oder sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft und werden diese<br />
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben, scheidet<br />
der Gesellschafter mit Ablauf dieser Vier-Wochen-Frist aus der Gesellschaft aus,<br />
sofern die Komplementärin die Frist nicht verlängert.<br />
§17<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von<br />
den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
2. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, so bestellen<br />
die verbleibenden Gesellschafter durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden<br />
Gesellschafterbeschluss einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter, mit dem<br />
die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />
3. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass der Bestand der von<br />
ihr als Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligungen davon wirtschaftlich berührt<br />
sein soll, so bestellen die Treugeber auf Vorschlag der Geschäftsführung oder – wenn<br />
ein Beirat besteht – auf Vorschlag des Beirats in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern<br />
einen neuen Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung<br />
fortgesetzt wird.<br />
4. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod wird das Gesellschaftsverhältnis<br />
anteilig mit dessen Erben fortgesetzt. Vermächtnisnehmer stehen Erben gleich.<br />
§18<br />
Auseinandersetzung<br />
1. Den Gesellschaftern steht in allen Fällen des Ausscheidens aus der Gesellschaft eine<br />
Abfindung zu. Für den Fall, dass die Treuhänderin mit einer treuhänderisch gehaltenen<br />
Beteiligung anteilig ausscheidet, gilt dies entsprechend.<br />
2. Zur Errechnung des Abfindungsanspruchs ist eine Auseinandersetzungsbilanz auf den<br />
letzten Bilanzstichtag vor seinem Ausscheiden aufzustellen, in der sämtliche Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten nach ihren Zeit-, d.h. Verkehrswerten anzusetzen sind.<br />
Die Höhe des Abfindungsanspruchs entspricht dem gegebenenfalls anteiligen Verkehrswert<br />
der Beteiligung nach dieser Auseinandersetzungsbilanz.<br />
3. Sollte bei Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz keine Einigkeit über die Verkehrswerte<br />
der Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften und damit über den gutachterlich<br />
ermittelten Verkehrswert der Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG bestehen, hat der ausscheidende Gesellschafter das Recht,<br />
auf eigene Kosten ein Schiedsgutachten durch einen von der Handelskammer Hamburg<br />
zu benennenden Sachverständigen beizubringen. Der Sachverständige hat seiner<br />
Bewertung den erzielbaren Nettoverkaufserlös der Schiffe in den Einschiffsgesellschaften<br />
(nach Abzug von Kommissionen etc.) zugrunde zu legen.<br />
4. Ist die Gesellschaft mit dem Ergebnis des Schiedsgutachtens nicht einverstanden, so<br />
hat sie ihrerseits das Recht, einen von der Handelskammer Hamburg zu benennenden<br />
Schiedsgutachter mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens und denselben Vorgaben<br />
zu beauftragen. Dem zweiten Schiedsgutachter darf das Gutachten des ersten<br />
Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Falls die Gutachten divergieren, gilt das<br />
arithmetische Mittel zwischen den Ergebnissen beider Sachverständigengutachten<br />
als Verkehrswert der Beteiligung. Die Kosten für den zweiten Schiedsgutachter trägt<br />
die Gesellschaft.<br />
125
126<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
5. Die Auseinandersetzungsbilanz der Beteiligung wird durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers<br />
oder Steuerberaters im Auftrag der Gesellschaft auf den Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens festgestellt.<br />
6. Endet ein Beteiligungsverhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so ist der Verkehrswert<br />
der Beteiligung am vorangegangenen Bilanzstichtag maßgebend. Soweit<br />
die Gesellschaft an den ausscheidenden Gesellschafter für einen Zeitraum nach dem<br />
maßgeblichen vorangegangenen Bilanzstichtag bereits Zahlungen geleistet hat, sind<br />
diese in voller Höhe auf den Abfindungsanspruch anzurechnen.<br />
7. Der ausscheidende Kommanditist ist nicht zum Ausgleich eines negativen Abfindungsbetrages<br />
verpflichtet, soweit dieser seine Ursache nicht in der Auszahlung von nicht<br />
durch entsprechende Gewinne gedeckten Liquiditätsüberschüssen hat.<br />
8. Sind die maßgeblichen Jahresabschlüsse auf Grund einer steuerlichen Außenprüfung<br />
zu ändern, ist auch die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu berichtigen.<br />
9. Das Abfindungsguthaben wird dem betreffenden Gesellschafter bzw. seinem Rechtsnachfolger<br />
in sechs gleichen Halbjahresraten ausgezahlt, wobei die erste Rate am<br />
1. Juli des auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahres fällig wird. Die Gesellschaft<br />
ist zu vorzeitigen Zahlungen berechtigt. Das noch nicht ausgezahlte Guthaben ist ab<br />
Fälligkeit mit 6% jährlich zu verzinsen.<br />
10. Scheidet ein Gesellschafter auf Grund eigener Kündigung oder aus wichtigem Grund,<br />
insbesondere durch Ausschließung, aus der Gesellschaft aus, gelten die vorstehenden<br />
Regelungen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass die Werte der Beteiligungen<br />
an den Einschiffsgesellschaften mit dem arithmetischen Mittel des Buchwerts und<br />
dem nach den Ziffern 3, 4 ermittelten Wert in Ansatz zu bringen ist.<br />
11. Mit vollständiger Auszahlung des Abfindungsguthabens sind sämtliche Ansprüche des<br />
ausgeschiedenen Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis und seiner Beendigung<br />
erledigt.<br />
12. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, gilt Ziffer 11 entsprechend,<br />
soweit sich aus ihrer Rechtsstellung als persönlich haftender Gesellschafterin nichts<br />
anderes ergibt und diese Regelung nicht notwendigerweise, wie etwa bezüglich der<br />
Außenhaftung, auf Kommanditisten beschränkt ist.<br />
§19<br />
Liquidation<br />
1. Beschließt die Gesellschafterversammlung mit der nach §9 Ziff. 6 erforderlichen Mehrheit<br />
den Verkauf aller oder der letzten Beteiligung(en) an den Einschiffsgesellschaften<br />
oder die Auflösung der Gesellschaft oder kommt es zu einer Liquidation aller oder der<br />
letzten Einschiffsgesellschaft(en), ist die Gesellschaft zu liquidieren. Hierbei sind diejenigen<br />
Gesellschafter nicht stimmberechtigt, die das Gesellschaftsverhältnis bereits<br />
gekündigt haben. Im Falle der Veräußerung oder des Totalverlustes eines Schiffes ist<br />
kein gesonderter Liquidationsbeschluss erforderlich.<br />
2. Liquidator ist die Komplementärin, die sämtliche Forderungen einzuziehen und das<br />
Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten hat.<br />
3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Vergütungen und nach Befriedigung<br />
sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitalkonten verteilt.<br />
§20<br />
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<br />
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder auf<br />
Grund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
Der Vertrag und sämtliche Ansprüche der Parteien aus oder aufgrund dieses Vertrages<br />
unterliegen dem deutschen materiellen Recht.<br />
§21<br />
Schiedsgerichtsklausel<br />
1. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />
über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />
ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />
Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />
befähigt sein.<br />
2. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />
für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />
Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />
im Schiedsverfahren ist deutsch.<br />
§22<br />
Zustellungen und Schriftform<br />
1. Für sämtliche Zustellungen an die Kommanditisten gilt die letzte der Komplementärin<br />
oder der Treuhänderin schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift,<br />
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) als maßgeblich. Sämtliche Mitteilungen der Treuhänderin<br />
oder der Gesellschaft gelten dem Kommanditisten spätestens nach 3 Tagen<br />
als zugegangen, wenn sie an diese Kommunikationsadresse abgesandt wurden.<br />
2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
§23<br />
Verjährung und Ausschlussfristen<br />
1. Sämtliche Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft<br />
aus diesem Vertrag verjähren, sofern keine kürzere gesetzliche Frist eingreift, drei Jahre<br />
nach ihrer Entstehung.<br />
2. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen,<br />
wenn er nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich<br />
gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht wurde.<br />
§24<br />
Salvatorische Klausel<br />
1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein<br />
oder Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften<br />
Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten in<br />
rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
2. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen dieses Vertrages auf Grund von Änderungen der<br />
Steuergesetze und/oder von Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />
werden.<br />
3. In diesen Fällen verpflichten sich die Gesellschafter, die betreffenden Regelungen<br />
unverzüglich durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten<br />
kommen.<br />
§25<br />
Kosten<br />
Die Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />
Hamburg, den 10.8.2007<br />
Ownership Erste Verwaltung GmbH<br />
gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />
Ownership Emissionshaus GmbH<br />
gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)
2 Anlage 1: Investitionsplan zum Gesellschaftsvertrag der<br />
10. <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />
A. Mittelverwendung (Investition)<br />
a) Beteiligung an der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG € 6.550.000<br />
b) Beteiligung an der MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 6.600.000<br />
c) Beteiligung an der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG € 10.400.000<br />
d) Beteiligung an der MS „SARAH FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 11.250.000<br />
e) Beteiligung an der MS „SENTA FRIEDERICH“<br />
Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG € 11.300.000<br />
f) 5% Agio auf a) bis e) € 2.305.000<br />
2. Gründungskosten € 110.000<br />
3. Liquiditätsreserve € 441.000<br />
Gesamt Mittelverwendung € 48.956.000<br />
B. Mittelherkunft (Finanzierungsplan)<br />
1) Kommanditkapital<br />
– Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg € 20.000<br />
– Ownership Treuhand GmbH, Hamburg € 5.000<br />
– Einlagen von treugeberisch über die Treuhänderin<br />
gehaltene Kommanditbeteiligungen € 46.600.000<br />
2) Agio auf 1. € 2.331.000<br />
Gesamt Mittelherkunft € 48.956.000<br />
127
128<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
10. über die Beteiligung an<br />
der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />
TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG<br />
zwischen<br />
1. der Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
– nachstehend „Treuhänderin“ genannt –<br />
und<br />
2. den der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG, Cremon 36,<br />
20457 Hamburg, treugeberisch beitretenden Gesellschaftern,<br />
– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />
und<br />
3. der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG, Cremon 36,<br />
20457 Hamburg<br />
– nachstehend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt –<br />
Präambel<br />
Die Treuhänderin ist Kommanditistin der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co.<br />
KG (nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt). Nach §3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft ist die Treuhänderin berechtigt und beauftragt, durch<br />
treuhänderische Übernahme von Kommanditkapital ihre eigene Kommanditeinlage auf mindestens<br />
€ 46.605.000 und höchstens € 47.355.000 (jeweils zzgl. Agio) zu erhöhen.<br />
Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Treuhänderin für die Beteiligungsgesellschaft<br />
die Verwaltung des Fondskapitals sowie die Betreuung der Investoren. Der vorliegende<br />
Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Treugeber und Treuhänderin, zwischen dem Treugeber<br />
und der Beteiligungsgesellschaft und zwischen den Treugebern untereinander. Ergänzend<br />
gilt der hierneben geschlossene Gesellschaftsvertrag, der dem Treugeber mit dem Prospekt<br />
der Beteiligungsgesellschaft ausgehändigt wurde und den dieser zur Kenntnis genommen<br />
hat.<br />
§1<br />
Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />
Das Treuhandverhältnis kommt dadurch zustande, dass der Treugeber eine Beitrittserklärung<br />
nebst Angebot auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages unterzeichnet und die<br />
Treuhänderin diese Beitrittserklärung durch Gegenzeichnung annimmt.<br />
§2<br />
Treuhandstellung<br />
1. Die Treuhänderin hält die vom Treugeber übernommene Kommanditeinlage treuhänderisch<br />
im eigenen Namen, jedoch auf Gefahr und für Rechnung des Treugebers. Sie ist<br />
verpflichtet, die treuhänderische Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages und des<br />
Gesellschaftsvertrages für den Treugeber uneigennützig zu halten und zu verwalten.<br />
2. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Ownership Treuhand erfolgt gleichzeitig<br />
die mittelbare Aufnahme des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft und zwar<br />
zunächst als atypisch stiller Gesellschafter. Der Beitritt als Kommanditist wird entweder<br />
mit direkter Eintragung des Treugebers als Kommanditist oder mit der Abgabe der<br />
Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die Ownership Treuhand und die Eintragung<br />
der Erhöhung im Handelsregister wirksam.<br />
3. Die Treuhänderin ist erst dann zur Übernahme der Kommanditeinlage verpflichtet, wenn<br />
das im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kommanditkapital gezeichnet oder durch<br />
werthaltige Platzierungsgarantien gesichert ist. Der Auftrag und die Bevollmächtigung<br />
der Treuhänderin gelten auch für den Fall, dass der Treugeber selbst in das Handelsregister<br />
eingetragen wurde.<br />
4. Der Treugeber hat seine gezeichnete Einlage unverzüglich zu den in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Fälligkeitsterminen der Treuhänderin durch Zahlung auf das in der Beitrittserklärung<br />
angegeben Konto zur Verfügung zu stellen.<br />
5. Die Treuhänderin trägt dafür Sorge, dass die Einlage nur nach Maßgabe des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
und nur zur Erbringung ihrer nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
erhöhten Kommanditeinlage verwendet wird.<br />
6. Die Treuhänderin schließt gleichlautende Treuhand- und Verwaltungsverträge mit<br />
anderen Treugebern ab, die sich ebenfalls als Kommanditisten an der Gesellschaft<br />
beteiligen.<br />
7. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich neben dieser Treuhandschaft auch an anderen<br />
Gesellschaften treuhänderisch oder für eigene Rechnung zu beteiligen.<br />
8. Die Treuhänderin wird den Treugeber über die Verhältnisse in der Gesellschaft und<br />
das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet halten.<br />
§3<br />
Weisungsrechte<br />
1. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhänderin jederzeit schriftliche Weisungen bezüglich<br />
der Beteiligung sowie in Hinblick auf die Ausübung von Rechten nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
zu erteilen. Die Treuhänderin hat diesen Weisungen des Treugebers, insbesondere<br />
auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts, Folge zu leisten, es sei denn, die<br />
Weisungen verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen oder ihre Befolgung würde<br />
die gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen der Treuhänderin innerhalb der Beteiligungsgesellschaft<br />
oder innerhalb der Einschiffsgesellschaften verletzen.<br />
2. Die Treuhänderin verpflichtet sich, rechtzeitig vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />
spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin, die Weisungen des Treugebers<br />
zu den anstehenden Tagesordnungspunkten einzuholen und entsprechend diesen<br />
Weisungen ihr Stimmrecht auszuüben.<br />
3. Gleichzeitig mit der Einholung der Weisung unterbreitet die Treuhänderin dem Treugeber<br />
einen Vorschlag zur Abstimmung über die zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkte.<br />
Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht nicht rechtzeitig Gebrauch<br />
oder können Weisungen nicht rechtzeitig eingeholt werden, ist die Treuhänderin berechtigt,<br />
das Stimmrecht entsprechend dem Abstimmungsvorschlag bzw. nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen im Interesse des Treugebers auszuüben. Bei einem Widerstreit<br />
zwischen den Interessen einzelner Treugeber und der Beteiligungsgesellschaft, hat das<br />
Interesse der Beteiligungsgesellschaft Vorrang.<br />
4. Die Treuhänderin ist, ohne zuvor entsprechende Weisungen der Treugeber einzuholen,<br />
berechtigt, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen über die Konvertierung der<br />
Schiffshypothekendarlehen in eine nicht den Chartereinnahmen entsprechende Leitwährung<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen auszüben, sofern insgesamt nicht mehr als ein<br />
Viertel des jeweils valutierenden Darlehens konvertiert werden soll.<br />
§4<br />
Herausgabe von Erträgen<br />
1. Wirtschaftlich wird der nicht im Handelsregister eingetragene Treugeber so gestellt,<br />
als sei er als unmittelbar eingetragener Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich<br />
den Treugeber.<br />
2. Dementsprechend gibt die Treuhänderin alles an den Treugeber heraus, was sie in<br />
bezug auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage erlangt. Dies gilt insbesondere<br />
für anteilige Gewinn- und Liquiditätsausschüttungen, aber auch für etwaige Abfindungsguthaben.<br />
3. Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf die der Treuhänderin nach diesem Vertrag<br />
zustehende Treuhandvergütung.<br />
§5<br />
Aufwendungen, Auslagen und Verbindlichkeiten<br />
1. Jeder Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten und<br />
Kosten freizuhalten, die der Treuhänderin aus der anteilig gehaltenen Kommanditeinlage<br />
entstehen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur fristgerechten Einzahlung<br />
der Einlage.<br />
2. Die Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen, Auslagen und Kosten, die der Treuhänderin<br />
in Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage entstehen,<br />
ist der Höhe noch auf die vom Treugeber gezeichnete Einlage zuzüglich Zinsen<br />
beschränkt. Ebenso trägt die Treuhänderin die Kosten ihres eigenen Geschäftsbetriebes<br />
selbst; diese Kosten sind mit der nachfolgend in §7 dargestellten Vergütung abgegolten.<br />
3. Die Notarkosten und Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der Treuhänderin<br />
als Kommanditistin der Gesellschaft und durch die vorgesehene Erhöhung ihrer<br />
Einlage entstehen, werden ihr von der Gesellschaft erstattet. Etwaige im Zuge der<br />
Beendigung oder späteren eigenen Eintragung des Treugebers als Kommanditist in<br />
das Handelsregister entstehende Kosten hat der betreffende Treugeber hingegen<br />
selbst zu tragen.<br />
4. Falls die Treuhänderin aus solchen Verbindlichkeiten und Kosten in Anspruch genommen<br />
wird, hat der Treugeber ihr im Verhältnis seiner Beteiligung Ersatz zu leisten.<br />
§6<br />
Folgen der Nichterbringung der Einlage<br />
1. Kommt der Treugeber mit der Einzahlung der ihm obliegenden Einlage ganz oder teilweise<br />
in Verzug, kann die Treuhänderin wahlweise durch einseitige Erklärung von diesem<br />
Vertrag zurücktreten, auf Erbringung der Einlage bestehen und Ersatz des Verzugsschadens<br />
verlangen oder neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung<br />
verlangen.<br />
2. Das im Gesellschaftsvertrag der Komplementärin eingeräumte Recht auf Ausschließung<br />
des betreffenden Treugebers aus der Gesellschaft bleibt unberührt.<br />
3. Sofern der Treugeber seine Einlage teilweise geleistet hat und sodann mit den<br />
weiteren Zahlungen in Verzug gerät, ist die Treuhänderin berechtigt, das Treugut freihändig<br />
durch Verkauf zu verwerten. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn die<br />
Ownership Treuhand dem Treugeber dies mit einer Nachfrist von einem Monat durch<br />
eingeschriebenen Brief angekündigt hat.
§7<br />
Treuhandvergütungen<br />
Die Treuhänderin erhält von der Beteiligungsgesellschaft für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
und für die Verwaltung des Fondskapitals keine gesonderte Vergütung, da sie ebenfalls<br />
Treuhänderin in den im Gesellschaftsvertrag im Einzelnen benannten Einschiffsgesellschaften<br />
ist und dort eine Vergütung erhält.<br />
§8<br />
Haftung der Ownership Treuhand<br />
1. Die Treuhänderin und ihre Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies<br />
gilt auch, wenn das haftungsbegründende Verhalten vor Abschluss dieses Vertrages liegt.<br />
2. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den jeweiligen Nominalbetrag der<br />
Kommanditbeteiligung des jeweiligen Treugebers beschränkt.<br />
3. Insgesamt ist die Haftung der Treuhänderin gegenüber allen Treugebern der Gesellschaft<br />
auf einen Betrag von € 250.000 beschränkt.<br />
4. Die Treuhänderin hat die Vertriebsunterlagen keiner eigenen Prüfung unterzogen. Sie<br />
haftet daher nicht für den Inhalt von Vertriebsunterlagen und insbesondere nicht für<br />
den Eintritt angestrebter Steuervorteile oder für die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit<br />
der Beteiligung. Sie übernimmt ferner keine Haftung für die Leistungsfähigkeit und<br />
Vertragstreue der beteiligten Vertragspartner der Gesellschaft und einzelnen Treugeber.<br />
5. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Treugebers gegen die Treuhänderin erlischt, sofern<br />
gesetzlich nicht zwingend etwas anderes geregelt ist, wenn der Treugeber den Anspruch<br />
nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten, nachdem er von den haftungsbegründenden<br />
Tatsachen Kenntnis erlangt hat, durch eingeschriebenen Brief gegenüber<br />
der Treuhänderin geltend gemacht hat.<br />
§9<br />
Verfügung über die Treugeberstellung<br />
1. Jeder Treugeber kann seine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft mit vorheriger<br />
Zustimmung durch die Treuhänderin mit Wirkung zum Beginn oder Ende eines Kalendervierteljahres<br />
an einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen<br />
Grund verweigert werden. Für die Abtretung an einen Ehegatten oder Abkömmling<br />
des Treugebers ist keine Zustimmung der Treuhänderin erforderlich. Im Übrigen gilt<br />
§14 des Gesellschaftervertrages entsprechend.<br />
2. Verfügungen im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung der gezeichneten Kommanditbeteiligung<br />
sind nicht zustimmungspflichtig.<br />
3. Im Falle der Übertragung der Beteiligung kommt zwischen dem Erwerber und der<br />
Treuhänderin ein Treuhandverhältnis nach Maßgabe dieses Vertrages zustande. Dies gilt<br />
auch, wenn nach Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />
statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand besteht.<br />
§10<br />
Tod eines Treugebers<br />
1. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit denjenigen<br />
Personen fortgesetzt, die bezüglich der Kommanditbeteiligung Erben oder Vermächtnisnehmer<br />
sind. Der Rechtsnachfolger hat sich durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber<br />
der Treuhänderin zu legitimieren und der Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelregistervollmacht<br />
gemäß §3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages zu erteilen.<br />
2. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer eines Treugebers, die bislang<br />
nicht selbst Treugeber waren, können sie ihre Rechte aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer<br />
Vertreter kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Treugeber sein.<br />
§11<br />
Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Beabsichtigt der Treugeber sich selbst als Kommanditist ins Handelsregister eintragen<br />
zu lassen, kann er das Treuhandverhältnis ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber der Treuhänderin auf das Ende eines jeden Monats kündigen.<br />
Die Kündigung soll zur Vermeidung von Haftungsrisiken jedoch erst ausgesprochen<br />
werden, wenn die Erhöhung der Kommanditeinlage um den Beteiligungsbetrag<br />
des jeweiligen Treugebers ins Handelsregister eingetragen worden ist.<br />
2. Macht der Treugeber von seinem Recht Gebrauch, persönlich als Kommanditist der<br />
Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen zu werden, besteht das Treuhandverhältnis<br />
als Verwaltungstreuhandschaft fort. Die Verwaltungstreuhandschaft kann vom Treugeber<br />
nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere vor,<br />
wenn der Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet oder die Gesellschaft aufgelöst<br />
wird.<br />
3. Im Falle der Fortführung des Vertragsverhältnisses als Verwaltungstreuhand gelten<br />
die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten entsprechend fort, soweit sich<br />
nicht daraus etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar als Kommanditist<br />
an der Gesellschaft beteiligt ist.<br />
4. Im Übrigen kann der Treugeber das Treuhandverhältnis nur gemeinsam mit der Beendigung<br />
seiner Kommanditbeteiligung unter Beachtung der in §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Voraussetzungen kündigen. Um der Treuhänderin die Möglichkeit<br />
zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die ordentliche<br />
Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages der Treuhänderin spätestens<br />
einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung seiner<br />
Beteiligung zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Treuhand- oder des Verwaltungsvertrages<br />
hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.<br />
5. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis vor dem 31.12.2023 nur aus wichtigem<br />
Grund und danach unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des<br />
Geschäftsjahres kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Treugeber<br />
mit der Erbringung seiner Einlage ganz oder teilweise in Verzug geraten ist.<br />
6. Sollte bei Wirksamwerden der Kündigung der Treugeber seine Einlage nicht vollständig<br />
erbracht haben, ist die Treuhänderin nur in Höhe der tatsächlich geleisteten Einlage<br />
zur Übertragung auf den Treugeber verpflichtet.<br />
7. Der Treugeber ist im Falle der Kündigung des Treuhandverhältnisses verpflichtet, bei<br />
der Übertragung des Treuguts mitzuwirken, insbesondere die Übertragung anzunehmen<br />
und sämtliche hierbei entstehenden Kosten zu tragen.<br />
8. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft endet das Treuhandverhältnis mit dem Abschluss<br />
der Liquidation (Vollbeendigung) der Gesellschaft.<br />
9. Sollte die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft ausscheiden, wird das Treuhandverhältnis<br />
mit einer auf Vorschlag der Komplementärin von den Treugebern neu gewählten<br />
Treuhänderin fortgesetzt. Bis zur Neubestellung nehmen die Treugeber ihre Gesellschafterrechte<br />
unmittelbar wahr.<br />
§12<br />
Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />
1. Änderungen seiner personenbezogenen Daten (z.B. Wohnsitz, Anschrift, Finanzamt,<br />
Steuernummer etc.) bzw. Änderungen betreffend die rechtliche Inhaberschaft der<br />
Beteiligung bzw. die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag hat der Treugeber<br />
der Treuhänderin unverzüglich mitzuteilen.<br />
2. Es ist der Treuhänderin untersagt, personenbezogene Daten des Treugebers anderen<br />
Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin oder den übrigen Treugebern<br />
mitzuteilen. Der Treugeber stimmt bereits jetzt der Weitergabe seiner personenbezogenen<br />
Daten gegenüber dem zuständigen Finanzamt und etwaigen finanzierenden<br />
Banken zu.<br />
3. Jeder Treugeber ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im<br />
Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und dass die in die Platzierung<br />
des Eigenkapitals einbezogenen Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />
und seine Person informiert werden.<br />
§13<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Für alle Zustellungen und Mitteilungen an den Treugeber ist die letzte der Treuhänderin<br />
schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefax oder E-Mail-<br />
Adresse) maßgeblich. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis entsprechend.<br />
2. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />
über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />
ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />
Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />
befähigt sein.<br />
3. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />
für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />
Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />
im Schiedsverfahren ist deutsch. Sämtliche Streitigkeiten und Rechtsbeziehungen aufgrund<br />
dieses Vertrages unterliegen ausschließlich dem deutschen materiellen Recht.<br />
4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
können nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses<br />
Schriftformerfordernisses.<br />
5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />
der Vertrag Lücken enthalten, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt<br />
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />
als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
Hamburg, den 10.8.2007<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />
gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />
129
130<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
4 Gesellschaftsvertrag der Einschiffs-<br />
10. gesellschaften am Beispiel des<br />
Gesellschaftsvertrages für die<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
GESELLSCHAFTSVERTRAG<br />
für die<br />
zwischen<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH &Co. KG<br />
1. 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, Groß Wittensee<br />
2. Ole Marten, Groß Wittensee<br />
3. Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee<br />
– auch „Vertragsreeder“ genannt –<br />
4. Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg,<br />
– auch „Vertriebsgesellschaft“ genannt –<br />
5. Ownership Treuhand GmbH, Hamburg,<br />
– auch „Treuhänderin“ genannt –<br />
Präambel<br />
Die Gesellschaft, eingetragen auf dem Registerblatt HRA 5542 KI beim Amtsgericht Kiel,<br />
hat das auf der Bauwerft Yang Fan Group Co. Ltd., Zhoushan, China, mit der Baunummer<br />
2038 fertig gestellte Containerschiff mit einer Stellplatzkapazität von etwa 700 TEU erworben.<br />
Die Ablieferung des Schiffes ist im Dezember 2006 erfolgt. Der Kaufpreis beträgt<br />
US-$ 9.100.000 + € 6.250.000. Das Schiff trägt den Namen MS „O.M. Aestatis“.<br />
Um den Erwerb und den Betrieb des Schiffes zu finanzieren, soll das Eigenkapital der<br />
Gesellschaft durch Einlagen der Gründungsgesellschafter sowie durch einzuwerbendes<br />
und treuhänderisch von der Treuhänderin gehaltenes Kommanditkapital von Investoren<br />
aufgestockt werden. Die Investoren werden das einzuwerbende Kommanditkapital als<br />
Treugeber der Ownership Treuhand GmbH (Treuhänderin) zur Verfügung stellen. Die Treuhänderin<br />
wird ihre bestehende Kommanditeinlage an der Gesellschaft in Höhe des tatsächlich<br />
eingeworbenen Kapitals auf bis zu € 6.555.000 erhöhen.<br />
Dies vorausgeschickt, wird der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft unter Aufhebung<br />
vorangegangener Fassungen wie folgt gefasst:<br />
§1<br />
Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />
1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet:<br />
„MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG“<br />
– nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt –<br />
2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Groß Wittensee.<br />
3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
§2<br />
Gegenstand der Gesellschaft<br />
1. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und der gewerbliche Betrieb des Containerschiffes<br />
MS „O.M. Aestatis“, die Durchführung von Seetransporten sowie alle<br />
hiermit zusammenhängenden Geschäfte.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die für den Gesellschaftszweck<br />
förderlich sein können. Sie darf sich an den anderen Gesellschaften beteiligen<br />
und Zweigniederlassungen errichten.<br />
3. Für die Investition in das MS „O.M. Aestatis“ gilt die diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügte<br />
Investitionsrechnung über die Mittelherkunft und Mittelverwendung.<br />
1. Persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Einlagen und Beteiligung<br />
Komplementärin der Gesellschaft ist die 2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, eingetragen<br />
beim Amtsgericht Kiel unter HR B 8440 KI. Sie leistet keine Einlage und ist<br />
am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Kommanditisten:<br />
Kommanditisten sind bis zur Aufnahme weiterer Gesellschafter gemäß Ziffer 3:<br />
a) Ole Marten, Groß Wittensee, mit einer Einlage von € 225.000,<br />
b) Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, mit einer Einlage von € 25.000,<br />
c) Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 20.000,<br />
d) Ownership Treuhand GmbH, Hamburg, mit einer Einlage von € 5.000.<br />
Ihre Einlagen sind bei Übernahme des Schiffes fällig. Die Wirksamkeit der Beitritte erfolgt<br />
mit ihrer Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung haben die noch nicht eingetragenen<br />
Kommanditisten die Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten.<br />
Die vorbezeichneten Kommanditisten sind berechtigt, ihre Beteiligung treuhänderisch<br />
für Dritte zu halten.<br />
3. Die Ownership Treuhand GmbH ist berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung<br />
gegenüber der Gesellschaft zu Händen der Komplementärin ein- oder mehrmals auf<br />
insgesamt bis zu € 6.555.000 zu erhöhen. Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam<br />
mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin.<br />
4. Mit Zustimmung der Komplementärin ist die Treuhänderin berechtigt, ihre Einlage um<br />
weitere maximal € 150.000 zu erhöhen. Die Erhöhung wird bei erteilter Zustimmung<br />
mit Zugang der Erklärung bei der Komplementärin wirksam.<br />
5. Die Fälligkeit der Treuhandkommanditbeteiligungen richtet sich nach den Bestimmungen<br />
der Beitrittserklärung. Zusätzlich zu den Kommanditeinlagen haben die als Treugeber<br />
beitretenden Investoren ein Agio von 5% zu leisten, welches gemeinsam mit der<br />
Kommanditeinlage zur Zahlung fällig wird.<br />
6. Hat die Treuhänderin ihre treuhänderische Beteiligung für fremde Rechnung an der<br />
Gesellschaft angezeigt, ist sie zur Einlagenleistung nur insoweit verpflichtet, als ihr von<br />
dem jeweiligen Treugeber entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt worden<br />
sind. Der Gesellschaft steht gegen den Kommanditisten (Treugeber), der seine Einlage<br />
nicht, nicht vollständig oder verspätet erbracht hat, ein unmittelbarer Zahlungsanspruch<br />
im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter (§328 BGB) zu.<br />
7. Rückständige Zahlungen der Kommanditisten (Treugeber) sind gegenüber der Gesellschaft<br />
mit 1% pro Monat zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Verzugsschadens bleibt der Gesellschaft vorbehalten.<br />
8. Die Übernehmer der von der Ownership Treuhand GmbH gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />
können nach eigener Wahl ihre Beteiligung gemäß gesondertem Treuhandund<br />
Dienstleistungsvertrag mittelbar über die Ownership Treuhand GmbH halten lassen<br />
oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen.<br />
9. Für die Kommanditisten, die sich treuhänderisch an der Gesellschaft beteiligen, gelten<br />
zwischen der Gesellschaft, der Ownership Treuhand GmbH und dem Treugeber die<br />
Bestimmungen des gesondert abgeschlossenen Treuhand- und Dienstleistungsvertrages.<br />
10. Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft beteiligen,<br />
haben der Komplementärin auf eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen, die zur Vornahme sämtlicher Anmeldungen der Kommanditgesellschaft<br />
und ihrer Gesellschafter beim Handelsregister berechtigt.<br />
11. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Recht, einen Kommanditisten, der<br />
seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringt aus der<br />
Gesellschaft auszuschließen. Für diesen Ausschluss bedarf es keines besonderen<br />
Gesellschafterbeschlusses.<br />
12. Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu Lasten der Komplementärin sowie des<br />
Vertragsreeders bedürfen zu ihrer Wirksamkeit deren schriftlichen Zustimmung.<br />
§4<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
1. Die Zahlungen der durch die Treuhänderin vertretenen Kommanditisten in Höhe von<br />
€ 6.550.000 sind zunächst auf das in der Beitrittserklärung angegebene Mittelverwendungskonto<br />
zu leisten. Auszahlungen von diesem Konto dürfen nur nach Maßgabe<br />
des zwischen der Gesellschaft, der Treuhänderin und der die Mittelverwendung kontrollierenden<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgeschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:<br />
a) Vorlage der abgeschlossenen Beitrittserklärungen über die Eigenmittel in Höhe von<br />
insgesamt € 6.550.000 bzw. Vorlage entsprechender Platzierungsgarantien; eines<br />
derartigen Nachweises bedarf es insoweit nicht, wie der Gesellschaft befristete<br />
Darlehen zur Restkaufpreisstundung mit an diese Befristung anschließenden Platzierungsgarantien<br />
in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt werden;<br />
b) Vorlage eines Kaufvertrages, der einen Festpreis von US-$ 9.100.000 + € 6.250.000<br />
ausweist;<br />
c) Vorlage von Finanzierungszusagen, durch die die Gesamtfinanzierung gesichert ist,<br />
insbesondere über die Gewährung mittel- oder langfristiger Schiffshypotheken in<br />
Höhe von mindestens € 9.000.000.
2. Im Übrigen wird die Treuhänderin ermächtigt, eingehende Zahlungen in folgender<br />
Weise und Reihenfolge zu verfügen:<br />
a) Agiobeträge an die Vertriebsgesellschaft;<br />
b) Gründungskosten (Notar-, Handelsregister-, Schiffsregister-, Steuerberatungs- und<br />
Rechtsberatungskosten, Treuhandgebühren, Dienstleistungsvergütung, Kosten für<br />
Mittelverwendungskontrolle, Bearbeitungsgebühr der finanzierenden Bank) entsprechend<br />
den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fälligkeiten;<br />
c) Emissionskosten (Eigenkapitalvermittlung, Prospekterstellung, Vertriebssteuerung,<br />
Marketing) an die Vertriebsgesellschaft. Diese Zahlungen erfolgen in dem Umfang<br />
und der Fälligkeit, wie sie die zwischen den Parteien bestehende Vertriebsvereinbarung<br />
vorsieht;<br />
d) Vergütung für die vorbereitende Bereederung und Pauschalvergütung für die Übernahme<br />
der Bauaufsicht an den Vertragsreeder;<br />
e) Zahlungen auf den Kaufpreis bei entsprechender Fälligkeit bzw. Verwendung zur<br />
Tilgung zwischenfinanzierter Anzahlungen;<br />
f) nicht benötigte Beträge werden nach Abschluss der Investitionsphase der Gesellschaft<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
§5<br />
Konten der Gesellschafter<br />
1. Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen. Sie werden auf den jeweiligen<br />
Kapitalkonten I gebucht.<br />
2. Das Agio in Höhe von 5% der agiopflichtigen Kommanditeinlagen gemäß §3 Ziffer 5<br />
wird auf Rücklagekonten (Kapitalkonto II) gebucht.<br />
3. Der Vorabgewinn gemäß §12 Ziffer 1 wird den begünstigten Gesellschaftern auf deren<br />
Kapitalkonto III gutgeschrieben.<br />
4. Verluste werden den Kommanditisten auf Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I)<br />
belastet, auch soweit sie die Kommanditeinlagen übersteigen. Soweit ein Verlustvortragskonto<br />
einen negativen Saldo ausweist, sind zukünftige Gewinne des Kommanditisten<br />
diesem Konto gutzuschreiben, bis es ausgeglichen ist.<br />
5. Darüber hinausgehende Gewinne, zusätzliche Einlagen, Entnahmen und der gesamte<br />
Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Kommanditisten werden auf Verrechnungskonten<br />
(Kapitalkonto IV) verbucht.<br />
6. Die Konten werden nicht verzinst, soweit in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes<br />
bestimmt ist.<br />
§6<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes zu führen. Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden<br />
Bestimmungen des §§112 HGB und 181 BGB befreit. Die Komplementärin ist<br />
berechtigt, sich zur Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit dritter geeigneter Personen<br />
und/oder Unternehmen zu bedienen.<br />
2. Die Gesellschaft hat die Bereederung des Schiffes ab Übernahme des Schiffes der<br />
Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee, als Vertragsreeder nach Maßgabe<br />
des §11 dieses Vertrages und des gesonderten Bereederungsvertrages in der<br />
zuletzt geänderten Fassung vom 10.08.2007 übertragen.<br />
3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß § 164 HGB ist ausgeschlossen.<br />
Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der<br />
Gesellschafterversammlung. Im Falle der Bildung eines Beirats kann die Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung in den in diesem Vertrag geregelten Fällen durch die<br />
Zustimmung des Beirats ersetzt werden. Nicht zustimmungsbedürftig sind alle Maßnahmen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin, die zur Durchführung der in Anlage<br />
1 zu diesem Vertrag genannten Investitionen erforderlich oder sachdienlich sind.<br />
4. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
für Verfügungen über das MS „O.M. Aestatis“, insbesondere für die Veräußerung<br />
oder Belastung des Schiffes.<br />
5. Die Komplementärin bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
oder des Beirats (§7) für die folgenden Rechtshandlungen, soweit die Gesellschafter<br />
ihnen nicht nachfolgend ausdrücklich zustimmen:<br />
a) Errichtung oder Erwerb von anderen Unternehmen der Gesellschaften oder Beteiligungen<br />
an ihnen, Erwerb von und Beteiligung an anderen Schiffen sowie Veräußerung<br />
oder Aufgabe derartiger Beteiligungen;<br />
b) Flaggen- und Registerwechsel des Schiffes;<br />
c) Abschluss von Ladungskontrakten oder Zeitcharterverträgen über die Beschäftigung<br />
des Schiffes mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten zzgl. Einräumung von<br />
Optionen von maximal drei Monaten nach Wahl des Befrachters, sofern die Ownership<br />
Treuhand GmbH dem Abschluss solcher Verträge nicht ausdrücklich zugestimmt<br />
hat;<br />
d) Abschluss, Beendigung und Änderung von Pool- oder Kooperationsverträgen<br />
oder sonstigen Verträgen, die eine Beteiligung an den Ergebnissen des MS „O.M.<br />
Aestatis“ gewähren (mit Ausnahme üblicher Maklergeschäfte);<br />
e) Eingehen von Verbindlichkeiten aus Wechseln, Bürgschaften oder Garantien, mit der<br />
Ausnahme von Garantien bei Versicherungsschäden oder drohenden Arresten des<br />
MS „O.M. Aestatis“;<br />
f) Eingehen von Verbindlichkeiten, einschließlich Aufnahme von Krediten, soweit diese<br />
€ 125.000,00 und eine Laufzeit von 14 Monaten übersteigen und nicht in der Investitionsrechnung<br />
gemäß Anlage 1 enthalten sind;<br />
g) Gewährung von Darlehen an Gesellschafter oder Dritte;<br />
h) Änderung oder Beendigung des bestehenden Bereederungsvertrages mit dem Vertragsreeder,<br />
des Chartervertrages mit der CMA CGM, Marseille, von Patronatserklärungen<br />
sowie Abschluss, Änderung oder Beendigung anderer Bereederungsverträge;<br />
i) die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen und die Vornahme von Darlehenstilgungen,<br />
die über die nach den Darlehensverträgen vorgesehenen planmäßigen Tilgungen und Ausschüttungen<br />
hinausgehen; ausgenommen hiervon sind Sondertilgungen, wenn die vorgesehenen<br />
Ausschüttungen und Vorabgewinne geleistet wurden;<br />
j) das Stellen oder die Rücknahme des Antrages auf Anwendung der pauschalen<br />
Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten Schiffstonnage gemäß §5 a EStG<br />
(Tonnagebesteuerung); ausgenommen hiervon ist der Antrag auf erstmalige Anwendung<br />
der Tonnagesteuer mit Übernahme des Schiffes oder zu einem späteren Zeitpunkt.<br />
6. Kann die Komplementärin in eiligen Fällen die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
bzw. des Beirats nicht einholen, so hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
zu handeln und unverzüglich die Stellungnahme der Gesellschafterversammlung bzw.<br />
des Beirats einzuholen.<br />
7. Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt folgenden Geschäften zu:<br />
a) Kaufvertrag über das Seeschiff MS „O.M. Aestatis“ zu einem Preis von<br />
US-$ 9.100.000 + € 6.250.000;<br />
b) Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder;<br />
c) Chartervertrag mit der CMA CGM, Marseille ab April 2007 für sechs Monate<br />
(+/–21 Tage);<br />
d) Treuhand- und Dienstleistungsvertrag mit der Ownership Treuhand GmbH;<br />
e) Vertriebsvereinbarung mit der Ownership Emissionshaus GmbH;<br />
f) Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />
g) Abschluss von Kreditverträgen über Schiffshypothekendarlehen in Höhe von<br />
€ 9.000.000 über einen Zeitraum von maximal 14,5 Jahren;<br />
h) Verträge über die steuerliche und rechtliche Beratung in der Investitionsphase;<br />
i) Ausübung der Option zur Anwendung der Gewinnermittlung gemäß §5 a EStG mit<br />
Übernahme des Schiffes oder zu einem späteren Zeitpunkt, sofern nicht eine Änderung<br />
der gesetzlichen Grundlagen über die Besteuerung nach der im Betrieb geführten<br />
Schiffstonnage einen anderen Zeitpunkt für sinnvoll erscheinen lässt;<br />
k) Auszahlungen des Vorabgewinns und der Vorabauszahlungen gemäß §§12, 13;<br />
l) Abschluss von geschäftstypischen Versicherungsverträgen.<br />
§6a<br />
Befreiung vom Wettbewerbsverbot<br />
Die Komplementärin und deren Gesellschafter unterliegen nicht dem Wettbewerbsverbot<br />
des §112 HGB.<br />
§7<br />
Beirat<br />
1. Die Gesellschaft kann mit einfacher Mehrheit einen Beirat, bestehend aus drei<br />
Personen, errichten. In diesem Fall werden zwei Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen bestellt. Ein<br />
Beiratsmitglied wird von der Komplementärin bestellt. Wählbar sind nur solche Personen,<br />
die nicht mittelbar oder unmittelbar im Wettbewerb mit dem Vertragsreeder<br />
stehen und die nicht mehr als fünf weitere Beiratsmandate für andere Schifffahrtsgesellschaften<br />
innehaben.<br />
2. Der Vertragsreeder, die Vertriebsgesellschaft und die Treuhänderin können, sofern sie<br />
im Beirat nicht vertreten sind, je einen Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden,<br />
der allerdings nur ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht hat.<br />
3. Die Amtsdauer der Beiratsmitglieder beläuft sich auf drei Jahre. Sie beginnt für die<br />
gewählten Beiratsmitglieder mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />
in der die Wahl erfolgt ist, und endet mit der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
drei Jahre später. Für das von der Komplementärin bestimmte Beiratsmitglied<br />
beginnt die Amtsdauer mit seiner Bestellung und endet drei Jahre später. Ist<br />
zum Ablauf der jeweiligen Amtsdauer anstelle eines Beiratsmitgliedes ein neues Beiratsmitglied<br />
noch nicht bestellt, verlängert sich dessen Amtsdauer bis zur Neubestellung.<br />
Wiederbestellung ist zulässig.<br />
131
132<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
4. Die Mitglieder des Beirats können von den Gesellschaftern bzw. den sie ernennenden<br />
Personen vorzeitig abberufen werden. Scheidet ein Mitglied des Beirats vorzeitig aus,<br />
so ist ein Ersatzmitglied bis zum Ablauf der Amtsperiode des Beirats zu wählen bzw.<br />
zu bestellen.<br />
5. Der Beirat hat die in diesem Vertrag vereinbarten Befugnisse. Er unterstützt, berät und<br />
überwacht die Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens. Er ist berechtigt,<br />
sich von der Komplementärin über die Geschäftsführung unterrichten zu lassen und<br />
die Bücher der Gesellschaft einzusehen. Ferner ist er berechtigt, der Gesellschafterversammlung<br />
bei zustimmungsbedürftigen Geschäftsführungsmaßnahmen (§6 Ziffer 5)<br />
Vorschläge zu unterbreiten. Schließlich ist der Beirat befugt, jederzeit eine außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung nach Maßgabe des hierfür in § 8 dieses Vertrages<br />
vorgesehenen Verfahrens einzuberufen.<br />
6. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Beiratsmitglieder anwesend<br />
sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<br />
7. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung ihres Amtes<br />
verpflichtet. In Ausübung ihrer Beiratstätigkeit haften sie der Gesellschaft gegenüber<br />
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
8. Der Beirat und seine Mitglieder erhalten neben dem Ersatz der notwendigen Auslagen<br />
keine Tätigkeitsvergütung.<br />
§8<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet alljährlich innerhalb von neun Monaten<br />
nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Ihre Einberufung erfolgt unter gleichzeitiger<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung durch den persönlich haftenden Gesellschafter. Zur<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung ist der Bericht der Geschäftsführung über<br />
das vergangene und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen. Die Einladung zu ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen hat schriftlich unter Einhaltung einer Ladungsfrist<br />
von drei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung des Einladungsschreibens<br />
und der Tag der Gesellschafterversammlung mitgerechnet werden. In der Einladung<br />
sind Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung anzugeben.<br />
2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft<br />
erfordert oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 20% des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinen, oder der Beirat dies verlangen.<br />
3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen kann auf sieben<br />
Tage verkürzt werden, wenn dringende Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern.<br />
4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch andere<br />
Gesellschafter, Ehegatten, Verwandte 1. und 2. Grades, den Vermittler ihres Kommanditkapitals<br />
oder durch zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Personen vertreten zu<br />
lassen. Die Gesellschafter sind berechtigt, den Bevollmächtigten für die gesamte Laufzeit<br />
ihrer Beteiligung Dauervollmachten zu erteilen. Der Versammlungsleiter kann auch<br />
andere Personen als Vertreter zulassen. Sämtliche Vertreter haben in der Gesellschafterversammlung<br />
eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Soweit die Treuhänderin Anteile<br />
für ihre Treugeber hält, ist sie verpflichtet, den Treugebern auf Verlangen eine Stimmrechtsvollmacht<br />
zu erteilen, damit diese ihr Stimmrecht selbst in Höhe ihrer Beteiligung<br />
ausüben können. Ungeachtet einer bestehenden Treuhandschaft ist jeder Treugeber<br />
berechtigt, persönlich an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und sämtliche<br />
Gesellschafterrechte selbst wahrzunehmen. Sofern sich Gesellschafter treuhänderisch<br />
durch die Treuhänderin vertreten lassen, steht dieser gegenüber der Gesellschaft eine<br />
jährliche Treuhandgebühr entsprechend dem hierneben geschlossenen Treuhand- und<br />
Dienstleistungsvertrag zu. Dies gilt auch bei solchen Gesellschaftern, die sich persönlich<br />
ins Handelsregister haben eintragen lassen, aber gleichwohl die Dienste der Treuhänderin<br />
in Anspruch nehmen. Weitergehende Ansprüche der Treuhänderin gegen<br />
ihre Treugeber bleiben hiervon unberührt.<br />
5. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
oder eine von ihr benannte Person der Geschäftsführung oder der Treuhänderin.<br />
Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung hat die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin ein von ihr oder dem Protokollführer unterzeichnetes Ergebnisprotokoll<br />
zu fertigen und allen Gesellschaftern in Kopie zuzustellen. Einwendungen gegen<br />
die Richtigkeit des Ergebnisprotokolls und insbesondere gegen die Formalien der<br />
gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind binnen einer Frist von drei Wochen nach<br />
Erhalt des Ergebnisprotokolls durch schriftliche Mitteilung gegenüber der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin geltend zu machen.<br />
6. Die Gesellschafterversammlung entscheidet außer in den sonst in diesem Vertrag<br />
bezeichneten Fällen insbesondere über<br />
a) die Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses des vergangenen Geschäftsjahres<br />
und dessen eventuelle Prüfung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />
bzw. eine Steuerberatungs- und/oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />
b) die Gewinnverwendung und die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen;<br />
c) die Entlastung der Komplementärin;<br />
d) die Bestellung des Abschlussprüfers;<br />
e) die Wahl und Abberufung der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden<br />
Beiratsmitglieder sowie die Entlastung aller Mitglieder des Beirats;<br />
f) die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen der Komplementärin gemäß §6<br />
Ziffer 4 und 5, soweit kein Beirat bestellt ist;<br />
g) die Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
h) die Auflösung der Gesellschaft.<br />
§9<br />
Gesellschafterbeschlüsse<br />
1. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Komplementärin und mindestens<br />
50% des Kommanditkapitals vertreten sind. Wird dieses Quorum nicht erreicht,<br />
so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Form, jedoch<br />
mit einer Frist von sieben Tagen einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist.<br />
2. Beschlüsse können auch schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gefasst werden, ohne<br />
dass eine Gesellschafterversammlung stattfindet, wenn nicht mehr als 20% der vorhandenen<br />
Stimmen innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet vom Tag der<br />
Absendung der Aufforderung zur Stimmabgabe an, einer schriftlichen Beschluss<br />
fassung widersprechen. Dauer und Beginn der Frist gelten entsprechend für die schriftliche,<br />
fernschriftliche oder auf elektronischem Weg erfolgende Stimmabgabe, soweit<br />
die Komplementärin nicht eine längere Frist bestimmt. Erklärungen über Widerspruch<br />
oder Stimmabgabe müssen der Komplementärin vor Ablauf der Frist zugehen. Das<br />
Ergebnis der Beschlussfassung ist auch im schriftlichen, fernschriftlichen oder elektronischen<br />
Verfahren von der Komplementärin hinsichtlich des Ergebnisses der Beschlussfassung<br />
zu protokollieren und allen Gesellschaftern zuzuleiten.<br />
3. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, kommen Gesellschafterbeschlüsse<br />
durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande.<br />
Sofern die Gesellschafterversammlung nach diesem Vertrag Beschlüsse auch im Schriftwege,<br />
d.h. schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Weg fasst, kommt ein<br />
Gesellschafterbeschluss zustande, wenn sich mindestens 50% der vorhandenen<br />
Gesamtstimmen innerhalb der von der Gesellschaft gesetzten Ausschlussfrist an ihr<br />
beteiligen.<br />
4. Je € 1.000 Kommanditeinlage oder stille Beteiligung gewähren eine Stimme. Die Komplementärin<br />
hat kein Stimmrecht.<br />
5. Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie berechtigt, gemäß den<br />
ihr erteilten Weisungen ihr Stimmrecht unterschiedlich auszuüben.<br />
6. Abweichend von Ziffer 3 bedürfen Gesellschafterbeschlüsse über<br />
a) Verfügungen über das MS „O.M. Aestatis“<br />
b) Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
c) die Auflösung der Gesellschaft<br />
d) die Derogation von der pauschalen Gewinnermittlung nach der im Betrieb geführten<br />
Schiffstonnage gemäß §5 a EStG („Tonnagebesteuerung“)<br />
einer Mehrheit von 70% der vorhandenen Gesamtstimmen.<br />
7. Etwaige Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses können<br />
nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von vier Wochen<br />
nach Absendung des Protokolls an die letzte der Komplementärin bekannt gegebene<br />
Anschrift des jeweiligen Kommanditisten Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit<br />
gegen die Gesellschaft erhoben wird.<br />
§10<br />
Jahresabschluss<br />
1. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres,<br />
spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist, den Jahresabschluss (Bilanz nebst<br />
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf. mit Lagebericht) aufzustellen. Die Gesellschafterversammlung<br />
kann beschließen, dass ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />
oder eine Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft den Jahresabschluss<br />
aufzustellen und mit einem standesgemäß vorgesehenen Vermerk abzuschließen hat.<br />
2. Sobald der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, ggf.<br />
mit Lagebericht) sowie der Geschäftsbericht vorliegen, sind diese den Gesellschaftern<br />
unverzüglich, spätestens jedoch mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
in Kopie zu übersenden.<br />
§11<br />
Kostenersatz und Vergütungen<br />
1. Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung des Schiffes von der Gesellschaft eine<br />
Vergütung nach Maßgabe der Bestimmungen des abgeschlossenen Bereederungsvertrages<br />
in seiner letzten Fassung vom 10.08.2007.<br />
2. Für seine Tätigkeit bis zur Übernahme des Schiffes (vorbereitende Bereederung) erhält<br />
der Vertragsreeder € 150.000, die bei Übernahme des Schiffes durch die Gesellschaft<br />
zur Zahlung fällig werden. Ferner erhält er für die Übernahme der Bauaufsicht während<br />
der Bauphase eine Vergütung in Höhe von US-$ 250.000, die bei Beendigung der technischen<br />
Probefahrt des Schiffes entsteht und nach Übernahme des Schiffes durch die<br />
Gesellschaft zur Zahlung fällig wird.<br />
3. Für den Fall des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft<br />
stehenden Schiffes erhält der Vertragsreeder unabhängig vom Vorabgewinn nach §12<br />
Ziffer 2 dieses Vertrages eine abschließende Vergütung in Höhe von 1,0% des sich<br />
aus dem Verkauf bzw. der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlöses<br />
sowie Ersatz seiner Auslagen nach Maßgabe des Bereederungsvertrages.<br />
4. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin erstmals ab<br />
Platzierungsbeginn eine ergebnisunabhängige jährliche Haftungsvergütung von € 2.500.<br />
Ferner hat sie Anspruch auf Ersatz der für die Geschäftsführung notwendigen Auslagen.
5. Die Treuhänderin erhält als laufende Vergütung für ihre Tätigkeit sowie für den in der<br />
Investitionsphase bestehenden Mehraufwand die im Treuhand- und Dienstleistungsvertrag<br />
vorgesehene Vergütung.<br />
6. Im Übrigen erhält die Vertriebsgesellschaft die in der zwischen ihr und der Gesellschaft<br />
geschlossenen Vertriebsvereinbarung vorgesehene Vergütung in Höhe von € 850.000<br />
und das Agio.<br />
7. Sämtliche vorstehenden Vergütungen sind handelsrechtlich als Aufwand zu qualifizieren<br />
und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
§12<br />
Gewinn und Verlust<br />
1. Die Vertriebsgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Konzeption,<br />
der Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten und der Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
den im Investitionsplan (Anlage 1) ausgewiesenen Vorabgewinn von € 390.000.<br />
2. Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft stehenden<br />
Schiffes erhält die Vertriebsgesellschaft als Vorabgewinn 5%, der Vertragsreeder<br />
als Vorabgewinn 2,5% und die Treuhänderin als Vorabgewinn 1% des sich aus<br />
dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung ergebenden Bruttoerlöses. Für<br />
die Vertriebsgesellschaft und den Vertragsreeder gilt dies jedoch nur dann, wenn die<br />
übrigen Kommanditisten bis zum Verkauf oder Totalverlust des Schiffes mindestens<br />
eine durchschnittliche Vorsteuerrendite von mindestens 8% p.a. erzielt haben. Die<br />
Vorsteuerrendite wird nach Maßgabe der internen Zinsfußmethode (IRR) berechnet.<br />
Sofern die durchschnittliche Vorsteuerrendite der übrigen Kommanditisten dadurch<br />
weniger als 8% p.a. betragen haben sollte, ermäßigen sich die in Satz 1 genannten<br />
Vorabgewinne anteilig entsprechend.<br />
3. Diese Vorabgewinne begründen handelsrechtlich keinen Aufwand der Gesellschaft und<br />
werden dem Kapitalkonto III des jeweils begünstigten Gesellschafters gutgeschrieben.<br />
4. An einem nach Abzug der Kostenerstattungen und Vergütungen (§11) und der Vorabgewinne<br />
(Ziffern 1. und 2.) verbleibenden Gewinn sowie an einem Verlust nehmen die<br />
Gesellschafter im Verhältnis ihrer zu leistenden und tatsächlich erbrachten Einlagen<br />
teil. Sollten einzelne Gesellschafter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen<br />
sein, so nehmen sie nur in Höhe der tatsächlich geleisteten Einlagen an der Ergebnisverteilung<br />
teil.<br />
5. Um unabhängig vom Zeitpunkt des Beitrittes der Kommanditisten bis zum Ende der<br />
Investitionsphase eine ergebnis- und vermögensmäßige (relative) Gleichstellung auf<br />
dem Verlustvortragskonto (Ergebniskonto I) auch mit den später beitretenden Gesellschaftern<br />
zu erreichen, werden etwaige Verluste der Gesellschaft zunächst von den<br />
neu beitretenden Gesellschaftern in dem Umfang allein getragen, in dem im Zeitpunkt<br />
des Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen Gesellschafter Verluste bereits getragen<br />
haben. Nach Abzug dieser Beträge werden die verbleibenden Verlustanteile auf sämtliche<br />
Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Kapitalkonto I), ggf. unter Berücksichtigung<br />
der Regelung in Ziffer 4, verteilt. Sofern die Verluste nicht ausreichen, um<br />
alle Gesellschafter gleichzustellen, sind anfallende Gewinne den Gesellschaftern,<br />
denen höhere Verluste zugerechnet wurden, solang vorab zuzurechnen, bis auf den<br />
Verlustvortragskonten (Ergebniskonto I) aller Gesellschafter relativer Gleichstand<br />
besteht. Diese Regelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine Gleichstellung auf dem<br />
Verlustvortragskonto (Ergebniskonto I) aller Kommanditisten erreicht ist.<br />
6. Eine Gleichstellung entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sowohl<br />
hinsichtlich des handelsrechtlichen, als auch des steuerlichen Gesamthandsbilanzergebnisses.<br />
Ist eine sowohl handelsrechtliche, als auch steuerliche Gleichstellung nicht<br />
möglich, wird das handelsrechtliche Ergebnis in Anwendung der vorstehenden Bestimmungen<br />
so verteilt, dass eine steuerliche Gleichstellung erreicht wird.<br />
7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig von der Anwendung der Vorschrift<br />
des §15 a EStG für einzelne Gesellschafter.<br />
8. Sollte eine relative Gleichstellung der steuerlichen Kapitalkonten zum Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Option der Gesellschaft zur Tonnagesteuer nach §5 a EStG noch<br />
nicht erreicht worden sein, ist in steuerlicher Hinsicht die Verteilung des Unterschiedsbetrages<br />
gemäß §5 a IV EStG in der Weise vorzunehmen, dass ein relativer Gleichstand<br />
der steuerlichen Kapitalkonten – wie handelsrechtlich vereinbart unter Einbeziehung<br />
der Regelung gemäß vorstehenden Ziffern – erreicht wird.<br />
9. Änderungen der Jahresabschlüsse auf Grund steuerlicher Betriebsprüfungen entfalten<br />
Wirkungen für und gegen sämtliche Gesellschafter.<br />
§13<br />
Entnahmen von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />
1. Gewinne, einschließlich der Vorabgewinne nach §12 Ziffer 2, sind nach Feststellung des<br />
Jahresabschlusses an die Kommanditisten mit der Maßgabe auszuzahlen, dass der<br />
Gesellschaft eine angemessene Liquiditätsreserve verbleibt. Die Höhe der Liquiditätsreserve<br />
wird von der Komplementärin im Einvernehmen mit der Treuhänderin bestimmt.<br />
2. Darüber hinaus dürfen an die Kommanditisten Liquiditätsüberschüsse nach Feststellung<br />
des Jahresabschlusses ausgezahlt werden, sofern die gemäß vorstehender Ziffer<br />
festgelegte Liquiditätsreserve verbleibt. Dass der Jahresabschluss der Gesellschaft<br />
keinen der Kalkulation entsprechenden Gewinn ausweist, steht einer Auszahlung von<br />
Liquiditätsüberschüssen nicht entgegen. Die Komplementärin ist berechtigt, Vorabauszahlungen<br />
im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen. Bis zur vollständigen Einzahlung<br />
der Kommanditeinlagen werden Auszahlungen zugunsten der beitretenden<br />
Kommanditisten nur anteilig bezogen auf den Zeitpunkt des Zahlungseinganges ihrer<br />
jeweiligen Kommanditeinlage getätigt und nur soweit sie ihren in der Beitrittserklärung<br />
übernommenen Einzahlungsverpflichtungen tatsächlich nachgekommen sind.<br />
3. Abweichend hiervon darf der Vorabgewinn gemäß §12 Ziffer 1 auf erstes Anfordern<br />
des berechtigten Gesellschafters, frühestens jedoch nach Feststellung des Jahresabschlusses,<br />
vom Kapitalkonto III entnommen und an den berechtigten Gesellschafter<br />
ausgezahlt werden.<br />
4. Sämtliche Entnahmen dürfen erst nach Verrechnung mit etwaigen Gegenforderungen<br />
der Gesellschaft gegenüber dem entnahmeberechtigten Gesellschafter getätigt und<br />
ausgezahlt werden.<br />
§14<br />
Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen durch Rechtsgeschäft<br />
unter Lebenden ist nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
möglich, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Als wichtiger<br />
Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gesellschaft fällige Ansprüche gegen<br />
den verfügungswilligen Kommanditisten zustehen oder der Übertragungsempfänger<br />
im Wettbewerb zur Gesellschaft oder zum Vertragsreeder steht.<br />
2. Die Zustimmung darf von der Komplementärin nur erteilt werden, wenn:<br />
a) die Übertragung mit Wirkung auf den Beginn oder das Ende eines Kalendervierteljahres<br />
erfolgt;<br />
b) die beim Veräußerer und Erwerber verbleibenden oder entstehenden Kommanditanteile<br />
mindestens € 5.000 betragen und durch 1000 teilbar sind.<br />
3. Die Übertragung einer von der Treuhänderin gehaltenen Kommanditeinlage ist nur zusammen<br />
mit der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem hierneben geschlossenen<br />
Treuhand- und Dienstleistungsvertrag möglich. Wird der Erwerber unmittelbarer<br />
Beteiligter, hat er der Treuhänderin gleichzeitig eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
gemäß §3 Ziffer 10 auszuhändigen.<br />
4. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt werden, erteilt die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin bereits jetzt ihre Zustimmung für Übertragungen von Kommanditanteilen<br />
an Ehegatten und/oder Abkömmlinge der Gesellschafter.<br />
5. Der Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an ein Kreditinstitut zur Finanzierung der<br />
Einlage stimmt die Komplementärin ebenfalls bereits jetzt zu. Dies gilt auch für die<br />
Abtretung der geldwerten Ansprüche aus der Beteiligung.<br />
6. Jeder unmittelbare oder mittelbare Erwerb von mehr als 50% der Gesellschaftsanteile<br />
oder der Hinzuerwerb von Gesellschaftsanteilen, der für einen Gesellschafter<br />
mittelbar oder unmittelbar zu einer Mehrheit von mehr als 50% der Anteile führt,<br />
bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
7. Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, die gesamte von ihr gehaltene Kommanditeinlage<br />
auf einen Dritten zu übertragen, wenn dieser Dritte zuvor durch wirksamen<br />
Beschluss der Treugeber gemäß den Bestimmungen des Treuhand- und Dienstleistungsvertrages<br />
und mit Zustimmung der Komplementärin als neuer Treuhänder bestellt wurde.<br />
8. Jede vollzogene Verfügung über Geschäftsanteile ist bei der Gesellschaft unverzüglich<br />
mittels eingeschriebenen Briefes durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift des Übertragungsvertrages<br />
anzumelden. Die Rechtsfolgen der Verfügung treten gegenüber der<br />
Gesellschaft erst mit Zugang der Anmeldung der Übertragung bzw. Belastung bei der<br />
Komplementärin oder – bei treuhänderisch gehaltenen Anteilen – bei der Treuhänderin<br />
ein, sofern die Komplementärin nicht von ihrem Vorkaufsrecht (§15) Gebrauch macht.<br />
9. Einen etwaigen durch die Übertragung oder eine sonstige Änderung der Gesellschafterstruktur<br />
entstehenden Gewerbesteuermehraufwand haben der Erwerber und der<br />
Veräußerer der Gesellschaft gesamtschuldnerisch zu ersetzen.<br />
§15<br />
Vorkaufsrecht<br />
1. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht für jeden Veräußerungsfall, mit Ausnahme<br />
der Übertragung an Ehegatten oder Abkömmlinge des Veräußerers, ein Vorkaufsrecht<br />
zu.<br />
2. Die Ausübung dieses Vorkaufsrechts kann nur binnen zwei Wochen nach Zugang der<br />
vollständigen Anmeldung (§14 Ziffer 8) des Veräußerungsfalles unter Angabe des<br />
Namens und der vollständigen Anschrift des Dritten und des mit dem Dritten vereinbarten<br />
Preises und der sonstigen Bedingungen der beabsichtigten Veräußerung erfolgen.<br />
3. Übt die persönlich haftende Gesellschafterin ihr Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber<br />
oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil<br />
Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
zu übertragen.<br />
4. Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, darf die Übertragung des Gesellschaftsanteils<br />
durch den Treugeber oder Kommanditisten nur zu den der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
nach den vorstehenden Bestimmungen mitgeteilten Vertragsbedigungen<br />
und nur an den benannten Dritten erfolgen.<br />
133
134<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
§16<br />
Dauer der Gesellschaft und Kündigung<br />
1. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
2. Jeder Kommanditist kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Jahresende, erstmalig zum 31.12.2023, kündigen. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen<br />
Brief gegenüber der Treuhänderin oder – wenn kein Treuhandverhältnis<br />
besteht – gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin zu erfolgen.<br />
3. Ein Recht zur fristlosen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses steht dem Kommanditisten<br />
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu. Hierbei besteht Einigkeit darüber,<br />
dass die Verschlechterung der eigenen oder der Vermögenslage der Gesellschaft oder<br />
die Verwirklichung der mit der Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft verbundenen<br />
Risiken keine wichtigen Gründe im Sinne des Satzes 1 darstellen.<br />
4. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Einhaltung der in Ziffer 2 genannten Form und<br />
Fristregelungen ihre Kommanditeinlage auch teilweise zu kündigen, sofern und soweit<br />
Treugeber ihr gegenüber das Treuhandverhältnis gekündigt haben.<br />
5. Auch die persönlich haftende Gesellschafterin kann das Gesellschaftsverhältnis mit<br />
den Terminen und Fristen gemäß Ziffer 2 gegenüber der Treuhänderin als insoweit<br />
Empfangsbevollmächtigte kündigen.<br />
6. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirkung der Kündigung aus der Gesellschaft<br />
aus. Dasselbe gilt, wenn ein Privatgläubiger eines Gesellschafters nach Pfändung<br />
des Geschäftsanteils die Gesellschaft kündigt.<br />
7. Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />
wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, hat die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin das Recht, den betreffenden Gesellschafter jederzeit<br />
aus der Gesellschaft auszuschließen, ohne dass es hierfür eines besonderen Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf.<br />
8. Pfändet ein Gläubiger eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil oder sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
oder sonstige Ansprüche gegen die Gesellschaft und<br />
werden diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht innerhalb von vier Wochen aufgehoben,<br />
scheidet der Gesellschafter mit Ablauf dieser Vier-Wochen-Frist aus der<br />
Gesellschaft aus, sofern die Komplementärin die Frist nicht verlängert.<br />
§17<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von<br />
den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
2. Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus der Gesellschaft aus, so bestellen<br />
die verbleibenden Gesellschafter durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden<br />
Gesellschafterbeschluss einen neuen persönlich haftenden Gesellschafter, mit dem<br />
die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />
3. Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass der Bestand der von<br />
ihr als Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligungen davon wirtschaftlich berührt<br />
sein soll, so bestellen die Treugeber auf Vorschlag der Geschäftsführung oder – wenn<br />
ein Beirat besteht – auf Vorschlag des Beirats in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern<br />
einen neuen Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung<br />
fortgesetzt wird.<br />
4. Beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod wird das Gesellschaftsverhältnis<br />
anteilig mit dessen Erben fortgesetzt. Vermächtnisnehmer stehen Erben gleich. Werden<br />
mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer, die bislang nicht selbst Gesellschafter<br />
waren, können sie ihre Rechte aus dem von Todes wegen erlangten Kommanditanteil<br />
nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer Vertreter<br />
kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Gesellschafter sein.<br />
§18<br />
Auseinandersetzung<br />
1. Den Gesellschaftern steht in allen Fällen des Ausscheidens aus der Gesellschaft ein<br />
Auseinandersetzungsanspruch zu. Für den Fall, dass die Treuhänderin mit einer treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung anteilig ausscheidet, gilt dies entsprechend.<br />
2. Zur Errechnung des Auseinandersetzungsanspruchs ist eine Auseinandersetzungsbilanz<br />
auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aufzustellen, in der sämtliche Vermögenswerte<br />
und Verbindlichkeiten nach ihren Zeit-, d.h. Verkehrswerten anzusetzen sind.<br />
Die Höhe des Auseinandersetzungsanspruchs entspricht dem gegebenenfalls anteiligen<br />
Verkehrswert der Beteiligung nach dieser Auseinandersetzungsbilanz.<br />
3. Sollte bei Aufstellung der Auseinandersetzungsbilanz keine Einigkeit über den Verkehrswert<br />
des MS „O.M. Aestatis“ und damit über den gutachterlich ermittelten Verkehrswert<br />
der Beteiligung bestehen, hat der ausscheidende Gesellschafter das Recht, auf<br />
eigene Kosten ein Schiedsgutachten durch einen von der Handelskammer Hamburg<br />
zu benennenden Sachverständigen beizubringen. Der Sachverständige hat seiner Bewertung<br />
den erzielbaren Nettoverkaufserlös (nach Abzug von Kommissionen etc.) zugrunde<br />
zu legen.<br />
4. Ist die Gesellschaft mit dem Ergebnis des Schiedsgutachtens nicht einverstanden, so<br />
hat sie ihrerseits das Recht, einen von der Handelskammer Hamburg zu benennenden<br />
Schiedsgutachter mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens und denselben Vorgaben<br />
zu beauftragen. Dem zweiten Schiedsgutachter darf das Gutachten des ersten<br />
Sachverständigen nicht vorgelegt werden. Falls die Gutachten divergieren, gilt das<br />
arithmetische Mittel zwischen den Ergebnissen beider Sachverständigengutachten<br />
als Verkehrswert des Schiffes. Die Kosten für den zweiten Schiedsgutachter trägt die<br />
Gesellschaft.<br />
5. Die Auseinandersetzungsbilanz der Beteiligung wird durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers<br />
oder Steuerberaters im Auftrag der Gesellschaft auf den Zeitpunkt des<br />
Ausscheidens festgestellt.<br />
6. Endet ein Beteiligungsverhältnis nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, so ist der Verkehrswert<br />
der Beteiligung am vorangegangenen Bilanzstichtag maßgebend. Soweit<br />
die Gesellschaft an den ausscheidenden Gesellschafter für einen Zeitraum nach dem<br />
maßgeblichen vorangegangenen Bilanzstichtag bereits Zahlungen geleistet hat, sind<br />
diese in voller Höhe auf den Auseinandersetzungsanspruch anzurechnen.<br />
7. Der ausscheidende Kommanditist ist nicht zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsbetrages<br />
verpflichtet, soweit dieser seine Ursache nicht in der Auszahlung<br />
von nicht durch entsprechende Gewinne gedeckten Liquiditätsüberschüssen hat.<br />
8. Sind die maßgeblichen Jahresabschlüsse auf Grund einer steuerlichen Außenprüfung<br />
zu ändern, ist auch die Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu berichtigen.<br />
9. Das Auseinandersetzungsguthaben wird dem betreffenden Gesellschafter bzw. seinem<br />
Rechtsnachfolger in sechs gleichen Halbjahresraten ausgezahlt, wobei die erste Rate<br />
am 1. Juli des auf das Ausscheiden folgenden Kalenderjahres fällig wird. Die Gesellschaft<br />
ist zu vorzeitigen Zahlungen berechtigt. Das noch nicht ausgezahlte Guthaben<br />
ist ab Fälligkeit mit 6% jährlich zu verzinsen.<br />
10. Scheidet ein Gesellschafter auf Grund eigener Kündigung oder aus wichtigem Grund,<br />
insbesondere durch Ausschließung, aus der Gesellschaft aus, gelten die vorstehenden<br />
Regelungen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass das MS „O.M. Aestatis“<br />
mit dem arithmetischen Mittel des Buchwerts und dem nach den Ziffern 3, 4 ermittelten<br />
Wert in Ansatz zu bringen ist und das Auseinandersetzungsguthaben im Falle der<br />
Ausschließung des Gesellschafters der Höhe nach auf die von ihm tatsächlich geleisteten<br />
Einlagen beschränkt ist.<br />
11. Mit vollständiger Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens sind sämtliche<br />
Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
und seiner Beendigung erledigt.<br />
12. Scheidet die Komplementärin aus der Gesellschaft aus, gilt Ziffer 11 entsprechend,<br />
soweit sich aus ihrer Rechtsstellung als persönlich haftender Gesellschafterin nichts<br />
anderes ergibt und diese Regelung nicht notwendigerweise, wie etwa bezüglich der<br />
Außenhaftung, auf Kommanditisten beschränkt ist.<br />
13. Wird der Bereederungsvertrag mit dem Vertragsreeder aus wichtigem Grund beendet<br />
und die vom Vertragsreeder berufene Person von der Geschäftsführung der Komplementärin<br />
ausgeschlossen, hat der Vertragsreeder das Recht, seine Kommanditbeteiligung<br />
zur Hälfte im Jahr der Kündigung und zu jeweils einem Viertel in den zwei auf die Kündigung<br />
folgenden Kalenderjahren zurückzufordern. Etwaige in dem Jahr des Ausscheidens<br />
bereits geflossene Auszahlungen und Zinszahlungen sind anzurechnen.<br />
§19<br />
Liquidation<br />
1. Beschließt die Gesellschafterversammlung mit der nach §9 erforderlichen Mehrheit<br />
den Verkauf des Schiffes oder die Auflösung der Gesellschaft oder kommt es zu einem<br />
Totalverlust des Schiffes, ist die Gesellschaft zu liquidieren. Hierbei sind diejenigen<br />
Gesellschafter nicht stimmberechtigt, die das Gesellschaftsverhältnis bereits gekündigt<br />
haben. Im Falle der Veräußerung oder des Totalverlustes des Schiffes ist kein gesonderter<br />
Liquidationsbeschluss erforderlich.<br />
2. Liquidator ist die Komplementärin, die sämtliche Forderungen einzuziehen und das<br />
Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten hat.<br />
3. Der nach Begleichung sämtlicher Kosten und Vergütungen (§11) und nach Befriedigung<br />
sämtlicher Gläubiger verbleibende Liquidationserlös wird an die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer festen Kapitalkonten verteilt.<br />
§20<br />
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl<br />
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder auf<br />
Grund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
Der Vertrag und sämtliche Ansprüche der Parteien aus oder aufgrund dieses Vertrages unterliegen<br />
dem deutschen materiellen Recht.<br />
§21<br />
Schiedsgerichtsklausel<br />
1. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />
über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />
ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />
Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />
befähigt sein.<br />
2. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für<br />
Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />
Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache im<br />
Schiedsverfahren ist deutsch.
§22<br />
Zustellungen und Schriftform<br />
1. Für sämtliche Zustellungen an die Kommanditisten gilt die letzte der Komplementärin<br />
oder Treuhänderin schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefaxnummer<br />
oder E-Mail-Adresse) als maßgeblich. Sämtliche Mitteilungen der Treuhänderin<br />
oder der Gesellschaft gelten dem Kommanditisten spätestens nach drei Tagen als<br />
zugegangen, wenn sie an diese Kommunikationsadresse abgesandt wurden.<br />
2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
§23<br />
Verjährung und Ausschlussfristen<br />
1. Sämtliche Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft<br />
aus diesem Vertrag verjähren, sofern keine kürzere gesetzliche Frist eingreift, drei Jahre<br />
nach ihrer Entstehung.<br />
2. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen,<br />
wenn er nicht binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich<br />
gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht wurde.<br />
§24<br />
Salvatorische Klausel<br />
1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein<br />
oder der Vertrag Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften<br />
Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten in rechtlich<br />
zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
2. Dies gilt auch, wenn Bestimmungen dieses Vertrages auf Grund von Änderungen der<br />
Steuergesetze und/oder von Verwaltungsvorschriften der Finanzverwaltung nicht anerkannt<br />
werden.<br />
3. In diesen Fällen verpflichten sich die Gesellschafter, die betreffenden Regelungen<br />
unverzüglich durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten<br />
kommen.<br />
§25<br />
Kosten<br />
Die Kosten der Gesellschaftsgründung und dieses Vertrages trägt die Gesellschaft.<br />
Hamburg, den 10.08.2007<br />
2. Verwaltung Reederei Marten GmbH<br />
gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />
Ole Marten<br />
Reederei O. Marten GmbH & Co. KG<br />
gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />
Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg<br />
gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />
Ownership Treuhand GmbH, Hamburg<br />
gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />
135
136<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
5 Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der<br />
10. MS “O.M. Aestatis“ GmbH &Co. KG<br />
Mittelverwendung und Mittelherkunft<br />
Für die Mittelverwendung und die Mittelherkunft gilt der nachfolgende Plan:<br />
A. Mittelverwendung (Investitionsplan)<br />
a) Kaufpreis des Schiffes US-$ 9.100.000 + € 6.250.000 € 13.185.000<br />
b) Erstausrüstung/Infahrtsetzung € 155.000<br />
c) Bauaufsicht US-$ 250.000 € 191.000<br />
e) Zinsbelastung für Baupreisraten € 470.000<br />
e) Gründungskosten € 250.000<br />
f) vorbereitende Bereederung € 150.000<br />
g) Emissionskosten 1<br />
€ 850.000<br />
h) Konzeption, Aufbereitung wirtschaftlicher Rahmendaten,<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnung 2 € 390.000<br />
i) Liquiditätsreserve € 184.000<br />
Gesamt Mittelverwendung € 15.825.000<br />
i) Agio € 327.500<br />
(Wechselkurs 1 € = US-$ 1,3122)<br />
B. Mittelherkunft (Finanzierungsplan)<br />
a) Schiffshypothekendarlehen € 9.000.000<br />
b) Kommanditkapital<br />
– Ole Marten, Groß Wittensee € 225.000<br />
– Reederei O. Marten GmbH&Co. KG, Groß Wittensee € 25.000<br />
– Ownership Emissionshaus GmbH, Hamburg € 20.000<br />
– Ownership Treuhand GmbH, Hamburg € 5.000<br />
– Einlagen von treugeberisch über die Treuhänderin<br />
gehaltene Kommanditbeteiligungen € 6.550.000 3<br />
Gesamt Mittelherkunft € 15.825.000<br />
1 Eigenkapitalvermittlung, Prospekterstellung, Vertriebssteuerung, Marketing<br />
2 Vorabgewinn<br />
3 zzgl. 5% Agio (€ 327.500)
6 Treuhand- und Dienstleistungs-<br />
10. vertrag der Einschiffsgesellschaften<br />
am Beispiel des Treuhand- und<br />
Dienstleistungsvertrages für die<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
TREUHAND- UND DIENSTLE<strong>IS</strong>TUNGSVERTRAG<br />
zwischen<br />
1. der Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
– nachstehend „Ownership Treuhand“ genannt –<br />
und<br />
2. der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG, Cremon 36,<br />
20457 Hamburg<br />
– nachstehend „Treugeber“ genannt –<br />
und<br />
3. der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee<br />
– nachstehend „Gesellschaft“ genannt –<br />
Präambel<br />
Die Gesellschaft hat das im Dezember 2006 auf der Schiffswerft Yang Fan Group Co. Ltd.,<br />
Zhoushan, China, fertig gestellte Containerschiff MS „O.M. Aestatis“ mit der Baunummer<br />
2038 erworben, das über eine Kapazität von 700 TEU verfügt und das nach Übernahme<br />
durch die Gesellschaft im internationalen Seeverkehr eingesetzt werden soll.<br />
Die Ownership Treuhand ist Kommanditistin der Gesellschaft. Im Gesellschaftsvertrag der<br />
Gesellschaft (§3 Ziffern 3 und 4) wurde die Ownership Treuhand als Kommanditistin ermächtigt<br />
und beauftragt, durch treuhänderische Übernahme von Kommanditkapital weitere<br />
Gesellschafter aufzunehmen und dadurch ihre eigene Kommanditeinlage auf mindestens<br />
€ 6.555.000 und höchstens € 6.705.000 (jeweils zuzüglich Agio) zu erhöhen. Einziger beitretender<br />
Investor ist der Treugeber. Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die<br />
Ownership Treuhand für die Gesellschaft zum einen die Verwaltung des Fondskapitals und<br />
die Betreuung des Treugebers.<br />
Zum anderen erbringt die Ownership Treuhand aufgrund ihrer weit reichenden Kenntnisse<br />
und Erfahrungen in der betriebs- und finanzwirtschaftlichen Organisation von Schiffsbetrieben<br />
und der diesbezüglichen Beratung von Reedereien für die Gesellschaft diverse in<br />
diesem Vertrag geregelte Beratungs- und Serviceleistungen.<br />
Ergänzend gilt für die vorbezeichneten Leistungen der hierneben geschlossene Gesellschaftsvertrag.<br />
§1<br />
Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />
Das Treuhandverhältnis kommt dadurch zustande, dass der Treugeber eine Beitrittserklärung<br />
nebst Angebot auf Abschluss des Treuhandverhältnisses unterzeichnet und die Ownership<br />
Treuhand diese Beitrittserklärung durch Gegenzeichnung annimmt.<br />
§2<br />
Treuhandstellung<br />
1. Die Ownership Treuhand hält die vom Treugeber übernommene Kommanditeinlage<br />
treuhänderisch im eigenen Namen, jedoch auf Gefahr und für Rechnung des Treugebers.<br />
Sie ist verpflichtet, die treuhänderische Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrages<br />
und des Gesellschaftsvertrages für den Treugeber uneigennützig zu halten und zu verwalten.<br />
2. Mit der Annahme der Beitrittserklärung durch die Ownership Treuhand erfolgt gleichzeitig<br />
die mittelbare Aufnahme des Treugebers in die Beteiligungsgesellschaft und zwar<br />
zunächst als atypisch stiller Gesellschafter. Der Beitritt als Kommanditist wird entweder<br />
mit direkter Eintragung des Treugebers als Kommanditist oder mit der Abgabe der<br />
Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die Ownership Treuhand und die Eintragung<br />
der Erhöhung im Handelsregister wirksam.<br />
3. Die Ownership Treuhand ist erst dann zur Übernahme der Kommanditeinlage verpflichtet,<br />
wenn das im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Kommanditkapital gezeichnet<br />
oder durch werthaltige Platzierungsgarantien gesichert ist. Der Auftrag und die Bevollmächtigung<br />
der Ownership Treuhand gelten auch für den Fall, dass der Treugeber selbst<br />
in das Handelsregister eingetragen wurde.<br />
4. Der Treugeber hat seine gezeichnete Einlage unverzüglich zu dem in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Fälligkeitstermin der Ownership Treuhand durch Zahlung auf das<br />
in der Beitrittserklärung angegebene Konto zur Verfügung zu stellen.<br />
5. Die Ownership Treuhand trägt dafür Sorge, dass die Einlage nur nach Maßgabe des<br />
Mittelverwendungskontrollvertrages und nur zur Erbringung ihrer nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
erhöhten Kommanditeinlage verwendet wird.<br />
6. Die Ownership Treuhand ist berechtigt, sich neben dieser Treuhandschaft auch an<br />
anderen Gesellschaften treuhänderisch oder für eigene Rechnung zu beteiligen.<br />
7. Die Ownership Treuhand wird den Treugeber über die Verhältnisse in der Gesellschaft<br />
und das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet halten.<br />
§3<br />
Weisungsrechte<br />
1. Der Treugeber hat das Recht, der Ownership Treuhand jederzeit schriftliche Weisungen<br />
bezüglich der Beteiligung sowie in Hinblick auf die Ausübung von Rechten nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag zu erteilen. Die Ownership Treuhand hat diesen Weisungen des<br />
Treugebers, insbesondere auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts, Folge zu<br />
leisten, es sei denn, die Weisungen verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen oder<br />
ihre Befolgung würde den Gesellschaftsvertrag der MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
verletzen.<br />
2. Die Ownership Treuhand verpflichtet sich, rechtzeitig vor jeder ordentlichen Gesellschafterversammlung,<br />
spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin, die Weisungen<br />
des Treugebers zu den anstehenden Tagesordnungspunkten einzuholen und entsprechend<br />
diesen Weisungen ihr Stimmrecht auszuüben.<br />
3. Gleichzeitig mit der Einholung der Weisung unterbreitet die Ownership Treuhand dem<br />
Treugeber einen Vorschlag zur Abstimmung über die zur Abstimmung anstehenden<br />
Tagesordnungspunkte. Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht nicht rechtzeitig<br />
Gebrauch, ist die Ownership Treuhand berechtigt, das Stimmrecht entsprechend<br />
dem Abstimmungsvorschlag bzw. nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse des<br />
Treugebers auszuüben.<br />
4. Die Ownership Treuhand ist, ohne zuvor entsprechende Weisungen des Treugebers<br />
einzuholen, berechtigt, ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen über die Konvertierung<br />
der Schiffshypothekendarlehen in eine nicht den Chartereinnahmen entsprechende<br />
Leitwährung nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben, sofern insgesamt nicht<br />
mehr als ein Viertel des jeweils valutierenden Darlehens konvertiert werden soll.<br />
§4<br />
Herausgabe von Erträgen<br />
1. Wirtschaftlich wird der nicht im Handelsregister eingetragene Treugeber so gestellt,<br />
als sei er als unmittelbar eingetragener Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt.<br />
2. Dementsprechend gibt die Ownership Treuhand alles an den Treugeber heraus, was<br />
sie in Bezug auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage erlangt. Dies gilt insbesondere<br />
für anteilige Gewinn- und Liquiditätsausschüttungen, aber auch für etwaige<br />
Abfindungsguthaben.<br />
3. Die Herausgabepflicht erstreckt sich nicht auf die der Ownership Treuhand nach diesem<br />
Vertrag zustehende Treuhandvergütung.<br />
§5<br />
Aufwendungen, Auslagen und Verbindlichkeiten<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, die Ownership Treuhand von allen Verbindlichkeiten und<br />
Kosten freizuhalten, die der Ownership Treuhand aus der anteilig gehaltenen Kommanditeinlage<br />
entstehen. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur fristgerechten<br />
Einzahlung der Einlage.<br />
2. Die Pflicht zur Erstattung von Aufwendungen, Auslagen und Kosten, die der Ownership<br />
Treuhand in Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage<br />
entstehen, ist der Höhe nach auf die vom Treugeber gezeichnete Einlage zuzüglich<br />
Zinsen beschränkt. Ebenso trägt die Ownership Treuhand die Kosten ihres eigenen<br />
Geschäftsbetriebes selbst; diese Kosten sind mit der nachfolgend in §7 dargestellten<br />
Vergütung abgegolten.<br />
3. Die Notarkosten und Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der Ownership<br />
Treuhand als Kommanditistin der Gesellschaft und durch die vorgesehene Erhöhung<br />
ihrer Einlage entstehen, werden ihr von der Gesellschaft erstattet. Etwaige im Zuge<br />
der Beendigung oder späteren eigenen Eintragung des Treugebers als Kommanditist<br />
in das Handelsregister entstehende Kosten hat der Treugeber hingegen selbst zu tragen.<br />
4. Falls die Ownership Treuhand aus solchen Verbindlichkeiten und Kosten in Anspruch<br />
genommen wird, hat der Treugeber ihr im Verhältnis seiner Beteiligung Ersatz zu leisten.<br />
§6<br />
Folgen der Nichterbringung der Einlage<br />
1. Kommt der Treugeber mit der Einzahlung der ihm obliegenden Einlage ganz oder teilweise<br />
in Verzug, kann die Ownership Treuhand wahlweise durch einseitige Erklärung von<br />
diesem Vertrag zurücktreten, auf Erbringung der Einlage bestehen und Ersatz des Verzugsschadens<br />
verlangen oder neben dem Rücktritt Schadensersatz statt der Leistung<br />
verlangen.<br />
2. Das im Gesellschaftsvertrag der Komplementärin eingeräumte Recht auf Ausschließung<br />
des Treugebers aus der Gesellschaft bleibt unberührt.<br />
137
138<br />
10. VERTRAGSWERK<br />
3. Sofern der Treugeber seine Einlage teilweise geleistet hat und sodann mit den weiteren<br />
Zahlungen in Verzug gerät, ist die Ownership Treuhand berechtigt, das Treugut<br />
freihändig durch Verkauf zu verwerten. Die Verwertung darf erst erfolgen, wenn die<br />
Ownership Treuhand dem Treugeber dies mit einer Nachfrist von einem Monat durch<br />
eingeschriebenen Brief angekündigt hat.<br />
§7<br />
Treuhandvergütungen<br />
1. Die Ownership Treuhand erhält von der Gesellschaft für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
und als Vergütung für die Verwaltung des Fondskapitals eine jährliche Gebühr<br />
von 0,1% des am Tag der Rechnungsstellung gezeichneten Kommanditkapitals zuzüglich<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gebühr wird erstmals für den Monat erhoben,<br />
der auf die Übernahme des Schiffes folgt, frühestens aber ab dem Beginn der Platzierung<br />
des einzuwerbenden Kapitals.<br />
2. Mit Beginn des Jahres 2008 wird die in Ziffer 1 genannte Vergütung durch Vereinbarung<br />
mit der Komplementärin der Gesellschaft der allgemeinen Kostensteigerung angepasst,<br />
mindestens jedoch um 2,5% p.a.<br />
3. Für den im Zuge der Einwerbungsphase des zu platzierenden Kommanditkapitals entstehenden<br />
Mehraufwand erhält die Ownership Treuhand eine Pauschalvergütung von<br />
0,25% des zu verwaltenden Kapitals zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
4. Die Vergütung gemäß Ziffer 1 ist jeweils vierteljährlich am Ende eines Quartals fällig.<br />
Die Pauschalvergütung gemäß Ziffer 3 ist bei Beginn der Einwerbungsphase zu entrichten.<br />
5. Im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des im Eigentum der Gesellschaft<br />
stehenden Schiffes erhält die Treuhänderin gemäß Satzung der Gesellschaft als<br />
Vorabgewinn 1% des sich aus dem Verkauf oder der Versicherungsentschädigung<br />
ergebenden Bruttoerlöses.<br />
§8<br />
Haftung der Ownership Treuhand<br />
1. Die Ownership Treuhand und ihre Organe haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Dies gilt auch, wenn das haftungsbegründende Verhalten vor Abschluss dieses<br />
Vertrages liegt.<br />
2. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den jeweiligen Nominalbetrag der<br />
Kommanditbeteiligung des Treugebers beschränkt.<br />
3. Insgesamt ist die Haftung der Ownership Treuhand gegenüber allen Treugebern der<br />
Gesellschaft auf einen Betrag von € 250.000 beschränkt.<br />
4. Die Ownership Treuhand hat die Vertriebsunterlagen keiner eigenen Prüfung unterzogen.<br />
Sie haftet daher nicht für den Inhalt von Vertriebsunterlagen und insbesondere nicht für<br />
den Eintritt angestrebter Steuervorteile oder für die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit<br />
der Beteiligung. Sie übernimmt ferner keine Haftung für die Leistungsfähigkeit und Vertragstreue<br />
der beteiligten Vertragspartner der Gesellschaft oder des Treugebers.<br />
5. Ein etwaiger Haftungsanspruch des Treugebers gegen die Ownership Treuhand erlischt,<br />
sofern gesetzlich nicht zwingend etwas anderes geregelt ist, wenn der Treugeber den<br />
Anspruch nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten, nachdem er von<br />
den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, durch eingeschriebenen<br />
Brief gegenüber der Ownership Treuhand geltend gemacht hat.<br />
§9<br />
Verfügung über die Treugeberstellung<br />
1. Der Treugeber kann seine mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft mit vorheriger<br />
Zustimmung durch die Ownership Treuhand mit Wirkung zum Beginn oder Ende eines<br />
Kalendervierteljahres an einen Dritten übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne<br />
wichtigen Grund verweigert werden. Im Übrigen gilt § 14 des Gesellschaftervertrages<br />
entsprechend.<br />
2. Verfügungen im Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung der gezeichneten Kommanditbeteiligung<br />
sind nicht zustimmungspflichtig.<br />
3. Im Falle der Übertragung der Beteiligung kommt zwischen dem Erwerber und der<br />
Ownership Treuhand ein Treuhandverhältnis nach Maßgabe dieses Vertrages zustande.<br />
Dies gilt auch, wenn nach der Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das<br />
Handelsregister statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand besteht.<br />
§10<br />
Tod eines Treugebers<br />
1. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit denjenigen Personen<br />
fortgesetzt, die bezüglich der Kommanditbeteiligung Erben oder Vermächtnisnehmer<br />
sind. Der Rechtsnachfolger hat sich durch Vorlage eines Erbscheins gegenüber<br />
der Ownership Treuhand zu legitimieren und der Ownership Treuhand auf eigene<br />
Kosten eine Handelregistervollmacht gemäß §3 Ziffer 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
zu erteilen.<br />
2. Werden mehrere Personen Erben oder Vermächtnisnehmer eines Treugebers, die bislang<br />
nicht selbst Treugeber waren, können sie ihre Rechte aus dem Treuhandverhältnis<br />
nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer Vertreter<br />
kann nur ein Miterbe, Mitvermächtnisnehmer oder ein anderer Treugeber sein.<br />
§11<br />
Beendigung des Treuhandverhältnisses<br />
1. Beabsichtigt der Treugeber sich selbst als Kommanditist ins Handelsregister eintragen<br />
zu lassen, kann er das Treuhandverhältnis ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche<br />
Erklärung gegenüber der Ownership Treuhand auf das Ende eines jeden Monats kündigen.<br />
Die Kündigung soll zur Vermeidung von Haftungsrisiken jedoch erst ausgesprochen<br />
werden, wenn die Erhöhung der Kommanditeinlage um den Beteiligungsbetrag des<br />
Treugebers ins Handelsregister eingetragen worden ist.<br />
2. Macht der Treugeber von seinem Recht Gebrauch, persönlich als Kommanditist der<br />
Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen zu werden, besteht das Treuhandverhältnis<br />
als Verwaltungstreuhandschaft fort. Die Verwaltungstreuhandschaft kann vom<br />
Treugeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere<br />
vor, wenn der Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet oder die Gesellschaft aufgelöst<br />
wird.<br />
3. Im Falle der Fortführung des Treuhandverhältnisses als Verwaltungstreuhand gelten<br />
die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten entsprechend fort, soweit sich<br />
nicht daraus etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar als Kommanditist<br />
an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Treuhandvergütung des Treuhänders<br />
bestimmt sich auch im Falle der Verwaltungstreuhand nach §7 des Vertrages.<br />
4. Im Übrigen kann der Treugeber das Treuhandverhältnis nur gemeinsam mit der Beendigung<br />
seiner Kommanditbeteiligung unter Beachtung der in §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
genannten Voraussetzungen kündigen. Um der Ownership Treuhand<br />
die Möglichkeit zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die<br />
ordentliche Kündigung des Treuhandverhältnisses der Ownership Treuhand spätestens<br />
einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung<br />
seiner Beteiligung zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Treuhand- oder des<br />
Verwaltungsverhältnisses hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.<br />
5. Die Ownership Treuhand kann das Treuhandverhältnis vor dem 31.12.2023 nur aus<br />
wichtigem Grund und danach unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Ablauf des Geschäftsjahres kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,<br />
wenn der Treugeber mit der Erbringung seiner Einlage ganz oder teilweise in Verzug<br />
geraten ist.<br />
6. Sollte bei Wirksamwerden der Kündigung der Treugeber seine Einlage nicht vollständig<br />
erbracht haben, ist die Ownership Treuhand nur in Höhe der tatsächlich geleisteten<br />
Einlage zur Übertragung auf den Treugeber verpflichtet.<br />
7. Der Treugeber ist im Falle der Kündigung des Treuhandverhältnisses verpflichtet, bei<br />
der Übertragung des Treuguts mitzuwirken, insbesondere die Übertragung anzunehmen<br />
und sämtliche hierbei entstehenden Kosten zu tragen.<br />
8. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft endet das Treuhandverhältnis mit dem Abschluss<br />
der Liquidation (Vollbeendigung) der Gesellschaft.<br />
§12<br />
Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />
1. Änderungen seiner personenbezogenen Daten bzw. Änderungen betreffend die rechtliche<br />
Inhaberschaft der Beteiligung bzw. die Abtretung von Ansprüchen aus diesem<br />
Vertrag hat der Treugeber der Ownership Treuhand unverzüglich mitzuteilen.<br />
2. Es ist der Ownership Treuhand untersagt, gesellschaftsbezogene Daten des Treugebers<br />
anderen Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin mitzuteilen. Der Treugeber<br />
stimmt bereits jetzt der Weitergabe seiner gesellschaftsbezogenen Daten gegenüber<br />
dem zuständigen Finanzamt und etwaigen finanzierenden Banken zu.<br />
3. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine gesellschaftsbezogenen Daten im<br />
Wege der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und dass die in die Platzierung<br />
des Eigenkapitals einbezogenen Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />
und diejenigen des Treugebers informiert werden.<br />
§13<br />
Dienstleistungen der Ownership Treuhand<br />
Neben der Übernahme der Treuhandschaft für den Treugeber und der treuhänderischen<br />
Verwaltung des Fondskapitals verpflichtet sich die Ownership Treuhand gegenüber der<br />
Gesellschaft u.a. dazu,<br />
– den auf den Schiffstyp des MS „O.M. Aestatis“ bezogenen Chartermarkt laufend zu<br />
beobachten und der Gesellschaft regelmäßig eigene Beurteilungen hierüber zukommen<br />
zu lassen;<br />
– die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des laufenden Schiffbetriebes,<br />
insbesondere über die Notwendigkeiten von Währungskonvertierungen, Sondertilgungen<br />
und Swapgeschäften, zu beraten;<br />
– die Gesellschaft zu Terminen und Besprechungen mit finanzierenden Banken zu<br />
begleiten;<br />
– die Gesellschaft in allgemeinen betriebswirtschaftlichen Fragen zu beraten;<br />
– eine laufende Kostenstrukturanalyse im Abgleich mit der Kostenstruktur vergleichbarer<br />
Gesellschaften vorzunehmen und die Gesellschaft entsprechend zu beraten;
– zur Unterstützung von Verkaufsverhandlungen eine laufende Marktanalyse vorzunehmen;<br />
– auf der Basis vorliegender Jahresabschlüsse Kurzbilanzen und Ertragsübersichten zu<br />
erstellen und Bilanzkennzahlen der Gesellschaft aufzubereiten;<br />
– bei der Abwicklung der Liquidation der Gesellschaft beratend mitzuwirken;<br />
– die Gesellschaft in den im Zusammenhang mit einem Wechsel der steuerlichen Gewinnermittlungsart<br />
(„Tonnagesteuer“) auftretenden Fragen unter Einbeziehung professioneller<br />
Unterstützung zu beraten.<br />
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.<br />
Bezüglich der Haftung der Ownership Treuhand für die von ihr geschuldeten Dienstleistungen<br />
gelten §8 Ziffer 1 sowie Ziffer 3 bis 5 dieses Vertrages entsprechend, mit der Maßgabe,<br />
dass an die Stelle des Treugebers die Gesellschaft tritt.<br />
§14<br />
Dienstleistungsvergütung<br />
1. Für diese Dienst- und Beratungsleistungen erhält die Ownership Treuhand von der<br />
Gesellschaft eine laufende Vergütung von € 26.200 p.a. zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer.<br />
2. Die Dienstleistungsvergütung gemäß Ziffer 1 ist beginnend mit dem auf die Übernahme<br />
des Schiffes folgenden Monat geschuldet und von der Gesellschaft jeweils vierteljährlich<br />
am Ende eines Quartals zeitanteilig auf Anforderung zu entrichten.<br />
3. Mit Beginn des Jahres 2008 wird die Dienstleistungsvergütung durch Vereinbarung<br />
mit der Komplementärin, die keiner gesonderten Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung<br />
bedarf, der allgemeinen Kostensteigerung angepasst, mindestens<br />
jedoch um 2,5% p.a.<br />
4. Zur Abgeltung des in der Gründungs- und Investitionsphase der Gesellschaft anfallenden<br />
Mehraufwands erhält die Ownership Treuhand eine einmalige Vergütung von<br />
€ 49.125 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
5. Die Vergütung gemäß Ziffer 4 ist bei Beginn der Einwerbungsphase des Emissionskapitals<br />
der Gesellschaft zu entrichten, sofern es die Liquidität auf dem Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft zulässt.<br />
§15<br />
Dauer des Dienstleistungsverhältnisses<br />
Die Regelungen in §§12 und 13 dieses Vertrag gelten für die gesamte Laufzeit der Gesellschaft<br />
und enden, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, erst mit deren<br />
Vollbeendigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
§16<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Für alle Zustellungen und Mitteilungen an den Treugeber ist die letzte der Treuhänderin<br />
schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse (Postanschrift, Telefax oder E-Mail-<br />
Adresse) maßgeblich. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages für das Treuhandverhältnis entsprechend.<br />
2. Über sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder<br />
über seine Gültigkeit ergeben, entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges<br />
ein Schiedsgericht, welches sich aus drei unparteilichen und unabhängigen<br />
Schiedsrichtern zusammensetzt. Jeder Schiedsrichter muss für das deutsche Richteramt<br />
befähigt sein.<br />
3. Für das Schiedsverfahren gilt die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution<br />
für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (D<strong>IS</strong>) in ihrer bei Einleitung des Verfahrens jeweils gültigen<br />
Fassung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Hamburg. Die Sprache<br />
im Schiedsverfahren ist deutsch. Sämtliche Streitigkeiten und Rechtsbeziehungen aufgrund<br />
dieses Vertrages unterliegen ausschließlich dem deutschen materiellen Recht.<br />
4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
können nur schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses<br />
Schriftformerfordernisses.<br />
5. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />
der Vertrag Lücken enthalten, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt<br />
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr<br />
als durch eine solche Vorschrift ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
Hamburg, den 10.08.2007<br />
Ownership Treuhand GmbH<br />
gez. Mike Wittje (Geschäftsführer)<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
gez. Thomas Wenzel (Geschäftsführer)<br />
MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG<br />
gez. Ole Marten (Geschäftsführer)<br />
139
140<br />
11. Glossar<br />
AAbfindung(sguthaben)<br />
Für die Beendigung einer Rechtsstellung<br />
(z.B. der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft<br />
als Gesellschafter) durch die<br />
Gesellschaft zu zahlender Geldbetrag.<br />
Ablieferung/Übergabe<br />
Zeitpunkt, zu dem die Werft bzw. der<br />
Verkäufer das Schiff an die Reederei<br />
übergibt.<br />
Abschreibung oder AfA<br />
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll<br />
den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes<br />
widerspiegeln. Die Berechnung<br />
erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften.<br />
Die AfA mindert das zu versteuernde<br />
Einkommen, ohne dass Ausgaben damit<br />
verbunden sind. In der AfA-Tabelle werden<br />
die gewöhnlichen Nutzungsdauern<br />
der gebräuchlichsten Wirtschaftsgüter<br />
dargestellt.<br />
Abtretung<br />
Dient zur Sicherheit von Forderungen<br />
Dritter, z.B. zur Sicherung eines Hypothekendarlehens.<br />
Abzinsung<br />
Ermittlung der bis zum Ende der Laufzeit<br />
anfallenden Zinsen, die bereits bei<br />
der Ausgabe von dem künftigen Rückzahlungswert<br />
abgezogen werden. Der<br />
Abzinsungsbetrag entspricht somit dem<br />
Betrag zwischen Ausgabepreis und<br />
höherem Nennwert.<br />
Agio<br />
Aufgeld: Geldbetrag, der von einem<br />
Kapitalinvestor zusätzlich zu der vereinbarten<br />
Kapitaleinlage an die Gesellschaft<br />
zu zahlen ist.<br />
American Bureau of Shipping (ABS)<br />
Renommierte amerikanische Klassifikationsgesellschaft.<br />
Ankaufsrecht<br />
Recht, einen Gegenstand innerhalb<br />
einer bestimmten Zeit zu einem bestimmten<br />
Preis und unter bestimmten<br />
Bedingungen zu erwerben. Das Ankaufsrecht<br />
ist – im Gegensatz zum Vorkaufsrecht<br />
– gesetzlich nicht geregelt. Kann<br />
durch Vormerkung im Grundbuch eingetragen<br />
werden.<br />
Anlaufkosten<br />
Kosten, die bei Gründung bzw. Start<br />
eines Unternehmens oder Konzeption<br />
eines Fonds entstehen, wie zum Beispiel<br />
Rechtsberatungs-, Steuerberatungs-<br />
sowie Notarkosten und andere<br />
Gebühren.<br />
Annuität<br />
Gleich bleibende Leistungsrate für ein<br />
Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der<br />
Tilgungsanteil in Höhe der ersparten<br />
Zinsen zunimmt, während der Zinsanteil<br />
innerhalb der Annuität abnimmt, da<br />
die anfallenden Zinsen nach der jeweils<br />
reduzierten Restschuld berechnet werden.<br />
Annuitätendarlehen<br />
Darlehen mit gleich bleibender Ratenzahlung,<br />
der Annuität.<br />
Anschlussfinanzierung<br />
Nach Ablauf einer bestehenden Finanzierung<br />
sich anschließende Finanzierung.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Möglichkeit für Investoren zur Finanzierung<br />
des Eigenkapitalanteils durch<br />
Fremdkapital, die i.d.R. auf die Bonität<br />
des Zeichners abgestellt ist.<br />
Ausflaggung<br />
Eine Reederei lässt ein Schiff in das<br />
Schiffsregister eines anderen Staates<br />
eintragen, um Schiffskosten wie Personalkosten<br />
und Steuern zu reduzieren<br />
und nicht den deutschen Bemannungsvorschriften<br />
unterworfen zu sein.<br />
Auszahlung<br />
Geldbetrag, den eine Gesellschaft ihren<br />
Gesellschaftern auszahlt.<br />
BBackbord<br />
Linke Seite des Schiffes in Fahrtrichtung,<br />
rote Kennung (Gegenteil: ➝ Steuerbord).<br />
Ballasttanks<br />
Zur Stabilisierung ist jedes Schiff mit<br />
Ballasttanks ausgestattet, um je nach<br />
Beladung die gewichtsmäßige Belastung<br />
auszugleichen.
Bareboat Charter<br />
Die Vermietung eines Schiffes ohne<br />
Besatzung und Wartung.<br />
Beckerruder<br />
Ruder, das durch Abknicken eine besondere<br />
Manövrierfähigkeit des Schiffes<br />
ermöglicht.<br />
Befrachter<br />
➝ Charterer.<br />
Befrachtungs- und Adresskommission<br />
Vergütung für die Vermittlung der Charter<br />
in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes<br />
der Charterrate. Meistens wird<br />
darüber hinaus eine Adresskommission<br />
von der Reederei an den Charterer bzw.<br />
dessen Makler gezahlt.<br />
Beirat<br />
Gesetzlich nicht vorgeschriebenes Organ<br />
einer Gesellschaft, häufig mit Beratungsund<br />
Überwachungsaufgaben, meistens<br />
ohne das Recht zur Erteilung von Weisungen<br />
an die Geschäftsführung.<br />
Beitrittserklärung<br />
Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt<br />
als Anlage beigefügt ist.<br />
Der Investor tritt mit der Unterzeichnung<br />
der Beteiligungsgesellschaft mit<br />
dem in dem Zeichnungsschein eingesetzten<br />
Betrag bei. Erst durch die Annahme<br />
durch den Treuhänder ist der<br />
Beitritt des Investors wirksam; der Investor<br />
erhält eine Annahmeerklärung der<br />
➝ Treuhandgesellschaft.<br />
Bereederung<br />
Die Bereederung beinhaltet die technische<br />
und kommerzielle Betreuung des<br />
Schiffes. Hierzu gehören im Wesentlichen:<br />
Bemannung, Einkauf von Ersatzteilen<br />
und Organisation von Reparaturen,<br />
Abschluss von Versicherung und<br />
Verproviantierung.<br />
Bereederungsvertrag<br />
Wird zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und dem von ihr beauftragten Bereederer<br />
(➝ Vertragsreeder) geschlossen<br />
und beinhaltet den Umfang der<br />
vom Bereederer zu erbringenden Dienstleistungen<br />
sowie die Vergütung hierfür.<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Eigentümergesellschaft, meist in Form<br />
einer GmbH&Co. KG.<br />
Beteiligungsprospekt<br />
Erklärende verbindliche Broschüre mit<br />
wesentlichen Eckdaten und Verträgen<br />
der offerierten Beteiligung.<br />
Betriebsergebnis<br />
Ergibt sich aus dem Saldo aus Erträgen<br />
und Aufwendungen, also der Differenz<br />
zwischen z.B. den Chartereinnahmen<br />
und der Summe aus Schiffsbetriebskosten,<br />
Werftkosten, Bereederung und<br />
Befrachtung, Gesellschaftskosten sowie<br />
Zinsaufwendungen.<br />
Betriebskosten/Schiffsbetriebskosten<br />
Kosten, die nach Abschluss der Investitionsphase<br />
während des laufenden<br />
Betriebes eines Unternehmens, hier<br />
des Schiffes, anfallen. Dazu zählen im<br />
Einzelnen: Kosten für Personal, Ausrüstung,<br />
Reparaturen, Schmieröl, Versicherungen,<br />
Besichtigungen und sonstige<br />
Kosten.<br />
Bonität<br />
Zahlungsfähigkeit und -willigkeit von<br />
Personen und Unternehmen, dient als<br />
Basis für deren Kreditwürdigkeit.<br />
BRT (Bruttoregistertonne)<br />
Gibt die Transportkapazität des Schiffes<br />
bei seefester Ladung an.<br />
Bruttocharterrate<br />
Festgelegter Preis für die Überlassung<br />
eines Schiffes, in der Regel in US-Dollar<br />
oder Euro pro Tag oder pro Monat.<br />
BRZ (Bruttoraumzahl)<br />
Maß, das den gesamten umbauten<br />
Raum eines Schiffes angibt.<br />
Bugstrahlruder<br />
Propeller in einem Unterwassertunnel<br />
im Vorderteil (Bug) des Schiffes. Ermöglicht<br />
Querbewegung oder Drehen des<br />
Schiffes und unterstützt Manöver in<br />
engen Revieren, z.B. Häfen.<br />
Bundesministerium der Finanzen (BMF)<br />
Zu den Aufgaben des Bundesministeriums<br />
der Finanzen zählen die Bereiche<br />
11. GLOSSAR<br />
Zölle und Steuern sowie die nationale,<br />
internationale und insbesondere EU-<br />
Finanz-, -Währungs- und -Wirtschaftspolitik.<br />
Bunkerkosten<br />
Treibstoffkosten für ein Schiff.<br />
CCargo<br />
Ladung.<br />
Charterer<br />
Mieter oder Pächter eines Schiffes<br />
für einen festgelegten Zeitraum (time<br />
charter) oder eine Strecke (trip charter/<br />
voyage charter).<br />
Charterrate<br />
Der „Mietzins“ für die Überlassung<br />
eines Schiffes. Die Charterrate wird<br />
i.d.R. in US-Dollar pro Tag gezahlt.<br />
Chartervermittlung<br />
➝ Befrachtungskommission.<br />
Chartervertrag<br />
Wird zwischen dem Charterer und dem<br />
Eigentümer des Schiffes für die Beschäftigung<br />
(Zeitperiode oder Reise,➝<br />
Charterer) des Schiffes geschlossen.<br />
Container<br />
Standardisierter Behälter. Da dieser<br />
Metallbehälter genormt ist, ist er berechenbar<br />
zu be- und entladen, sicher zu<br />
verschließen und problemlos im Schiffsverkehr<br />
einzusetzen. Einheit: ➝ TEU<br />
und ➝ FEU.<br />
Containerfeeder<br />
Es handelt sich hierbei um Containerschiffe<br />
in einer Größenordnung bis<br />
3.000 TEU. Sie transportieren i.d.R. die<br />
Container von den größeren Häfen in<br />
die kleineren.<br />
Containerumschlag<br />
Container-Anzahl, die in einem Hafen von<br />
Land an Bord oder umgekehrt geladen<br />
werden.<br />
141
142<br />
DDegressive Abschreibung<br />
Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung);<br />
Abschreibungsmethode, bei der<br />
die jährliche Abschreibung mit fallenden<br />
Jahresbeträgen – Prozentwert vom<br />
jeweiligen Restbuchwert des Wirtschaftsguts<br />
– errechnet wird.<br />
Det Norske Veritas (DNV)<br />
Renommierte norwegische Klassifikationsgesellschaft.<br />
Direktkommanditist<br />
Kommanditist, der sich direkt und nicht<br />
über Treuhänder an der Gesellschaft beteiligt<br />
Dockung<br />
Regelmäßig muss ein Schiff für die vorgeschriebenen<br />
Wartungsarbeiten in ein<br />
Dock einfahren. Hierbei werden z.B. die<br />
technischen Anlagen gewartet und der<br />
Schutzanstrich der Außenhaut erneuert.<br />
Doppelboden<br />
Hierbei ist der Schiffsboden in einer Art<br />
Sandwich-Bauweise doppelt abgesichert.<br />
Dies erhöht den Schutz bei Grundberührung<br />
oder anderen potenziellen<br />
Leckagen. Der Raum zwischen den beiden<br />
Böden wird oft zur Stabilisierung<br />
genutzt.<br />
Doppelhülle<br />
Hierbei hat der gesamte Schiffskörper<br />
eine zweite Wand. Dies spielt gerade<br />
bei Tankschiffen eine große Rolle, da der<br />
Schutz vor einem Leck deutlich erhöht<br />
wird.<br />
dwt<br />
Deadweight tonnage. Maximal zulässige<br />
Ladefähigkeit eines Schiffes in Tonnen.<br />
EEigenkapital<br />
Dem Unternehmen von seinen Eigentümern,<br />
im Gegensatz zum Fremdkapital,<br />
ohne zeitliche Beschränkung und<br />
ohne feste Verzinsung zur Verfügung<br />
gestelltes Kapital.<br />
Einkommen, sonstiges zu versteuerndes<br />
Bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage,<br />
auf die der Einkommensteuertarif<br />
angewendet wird, also die<br />
Summe der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben<br />
(wie z. B. Kirchensteuer),<br />
außergewöhnlicher Belastungen und<br />
Freibeträgen (wie z.B. Kinderfreibeträge).<br />
Eisklasse<br />
Die Schiffe sind speziell für den Einsatz<br />
in nördlichen/arktischen Gewässern<br />
gebaut. Viele Bauteile sind verstärkt,<br />
teilweise sind die Schiffe sogar als Eisbrecher<br />
einsetzbar.<br />
Emission<br />
Allgemein die Ausgabe von Anteilsscheinen,<br />
wie z.B. Aktien. Im Rahmen<br />
der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe<br />
bzw. die Vermittlung von Kommanditanteilen<br />
an renditeorientierte Investoren<br />
gemeint.<br />
Emissionshaus<br />
Das Emissionshaus übernimmt im Rahmen<br />
der Fondsfinanzierung wesentliche<br />
Aufgaben, wie z.B. die Beratung<br />
bei der Fondskonzeption, Erstellung<br />
des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung<br />
und Ausgabe von<br />
Kommanditanteilen.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der anteilige Wert des Betriebsvermögens<br />
der Gesellschaft bildet bei jedem<br />
Gesellschafter die Grundlage für etwaige<br />
erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />
Feststellungen. Basis der Bewertung<br />
sind die Buchwerte der Gesellschaft.<br />
Betriebsvermögen wird unabhängig<br />
vom Verwandtschaftsgrad im<br />
Ergebnis stets nach dem günstigen<br />
Tarif der Steuerklasse I versteuert. Voraussetzung<br />
für die Vergünstigungen ist<br />
jedoch, dass die Beteiligung oder die<br />
Gesellschaft nicht innerhalb von fünf<br />
Jahren nach dem Erwerb aufgegeben<br />
wird.<br />
Ergebnispoolung<br />
Die Ergebnisse jedes einzelnen Schiffes<br />
eines Pools (➝ Pool) werden zusammengefasst<br />
und anschließend nach<br />
einem vereinbarten Schlüssel wieder<br />
den Schiffen zugewiesen. Auf diese<br />
Weise können Marktschwankungen für<br />
einzelne Schiffe ausgeglichen und verstetigt<br />
werden.
F<strong>Feeder</strong>schiff<br />
Zubringerschiff, das die Anlieferung<br />
bzw. Verteilung von Teilladungen besorgt.<br />
Kleinere Einheiten unter 3.000<br />
TEU werden häufig als <strong>Feeder</strong>schiffe im<br />
Mittelmeer und in der Ost- und Nordsee<br />
eingesetzt.<br />
Festcharter<br />
Hierbei wird ein Vertrag zwischen<br />
Schiffseigner und Chartergesellschaft<br />
über einen bestimmten Zeitraum mit<br />
einer festen Charterrate abgeschlossen.<br />
FEU<br />
Forty-foot equivalent unit. 40 Fuß (ca.<br />
zwölf Meter) langer, genormter Container.<br />
Finanzmathematisches Ergebnis<br />
Zum objektiven Vergleich verschiedener<br />
Anlageformen bedarf es einer finanzmathematischen<br />
Methode, die unabhängig<br />
von den individuellen Anlagecharakteristika<br />
anwendbar ist. In der<br />
Regel wird hierfür die Methode des<br />
„internen Zinsfußes“ (IRR) angewandt<br />
(➝ Interner Zinsfuß).<br />
Finanzplan und Investitionsplan<br />
Der Plan besteht aus zwei Elementen:<br />
Unter ➝ Mittelherkunft wird die Herkunft<br />
der für die geplante Investition<br />
erforderlichen Mittel (Kommanditeinlagen,<br />
Agio und Bankdarlehen) dargestellt<br />
(Finanzplan). Unter ➝ Mittelverwendung<br />
wird die Verwendung dieser<br />
Mittel für die Durchführung der Investition<br />
unter Aufschlüsselung der einzelnen<br />
Investitionskosten (Investitionsplan)<br />
dargestellt.<br />
Flagge<br />
Bezeichnung für die Nationalität des<br />
Staates, in dem das Schiff mit Heimathafen<br />
registriert ist.<br />
Fondskapital<br />
Summe der vermittelten Kommanditanteile.<br />
Es stellt den wesentlichen Teil<br />
des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
dar.<br />
Fondsliquidation<br />
Nach Veräußerung der Investitionsobjekte<br />
wird der Fonds liquidiert (aufgelöst)<br />
und die Gesellschafter erhalten ihrem<br />
Gesellschaftsanteil entsprechende Liquidationsauszahlungen.<br />
Fondsvolumen<br />
Besteht zum einen aus dem in die Fondsgesellschaft<br />
eingebrachten Kapital der<br />
Investoren (Eigenkapital) und zum anderen<br />
aus dem Fremdkapital durch Darlehen.<br />
Freibord<br />
Abstand zwischen dem obersten Deck<br />
und der Wasseroberfläche, wenn das<br />
Schiff auf seinen maximalen Tiefgang<br />
abgeladen ist. Definiert eine Beladungsgrenze<br />
des Schiffes.<br />
Fremdkapital<br />
Der Teil der Finanzierung, der über Darlehen<br />
bereitgestellt wird, heißt Fremdkapital.<br />
Das Fremdkapital ergibt zusammen<br />
mit dem Eigenkapital die zum Erwerb<br />
benötigten Finanzmittel.<br />
11. GLOSSAR<br />
Fungibilität<br />
Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei<br />
Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit<br />
der Veräußerung oder Übertragung von<br />
Kommanditanteilen gemeint.<br />
GGermanischer Lloyd (GL)<br />
Renommierte deutsche Klassifikationsgesellschaft.<br />
Gear<br />
Das eigene Ladegeschirr eines Schiffes.<br />
Geschlossene Fonds<br />
Gesellschaften, die eine fest definierte<br />
Summe, das Fondskapital, zur Finanzierung<br />
größerer Investitionsprojekte an<br />
mehrere Investoren emittieren.<br />
Gesellschafter<br />
Durch die Beteiligung an einem geschlossenen<br />
Fonds wird der Investor<br />
zum Gesellschafter. Ist der Fonds in<br />
der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
gegründet, nennt man den Gesellschafter<br />
Kommanditist.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder<br />
seltener unregelmäßige (außerordentliche)<br />
Versammlung der Fondsgesellschafter.<br />
Wesentliches, durch den Gesellschaftsvertrag<br />
geregeltes Forum<br />
der Investormitbestimmung. Wird häufig<br />
im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
durchgeführt.<br />
Gesellschaftskosten<br />
Verwaltungskosten für die Buchhaltung<br />
und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />
der Gesellschaft, Steuerberatung,<br />
Treuhandvergütung sowie<br />
Komplementärvergütung.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage.<br />
Regelt insbesondere Unternehmensziel,<br />
Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten<br />
von Gesellschaftern und Geschäftsführung,<br />
Ergebnisverteilung, Informations-,<br />
Kontroll- und Mitbestimmungsrechte<br />
der Investoren, Anteilsübertragung,<br />
Kündigung und Abfindungsguthaben<br />
sowie Auflösung (➝ Liquidation)<br />
der Beteiligungsgesellschaft.<br />
143
144<br />
GmbH&Co. KG<br />
Rechtsform, die in ihrer Konstruktion<br />
eine Personengesellschaft und eine<br />
Kommanditgesellschaft ist und an der<br />
eine GmbH als Komplementär, d.h. als<br />
persönlich haftender Gesellschafter,<br />
allein oder zusammen mit anderen Komplementären<br />
beteiligt ist.<br />
Gründungskosten<br />
Enthält Kosten der Gesellschaftsgründung<br />
sowie Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Fondskonzeption und Prospekterstellung.<br />
HHaftsumme<br />
Der Betrag, mit dem ein Gesellschafter<br />
im Handelsregister eingetragen ist und<br />
der die Haftung dieses Gesellschafters<br />
gegenüber Gläubigern der Kommanditgesellschaft<br />
begrenzt.<br />
Haftung des Kommanditisten<br />
Nach der vollständigen Erbringung der<br />
Kommanditeinlage ist die Haftung der<br />
Kommanditisten bis auf die Widereinlage<br />
erfolgter Auszahlungen ausgeschlossen.<br />
Handelsregister (HR)<br />
Öffentlich geführtes Verzeichnis für<br />
Kaufleute und Handelsgesellschaften.<br />
In das beim Registergericht geführte<br />
Handelsregister sind bestimmte Vorgänge<br />
einzutragen, deren Eintragungspflicht<br />
sich aus dem Handelsgesetzbuch<br />
und verschiedenen anderen Gesetzen<br />
ergibt.<br />
Havarie (Havarei)<br />
Schaden an Schiff und/oder Ladung.<br />
Heavy-Lift-Kapazität<br />
Fähigkeit, auch besonders schwere<br />
Packstücke, sog. Schwergut, mit eigenem<br />
Ladegeschirr oder Kranen zu laden.<br />
IIMO<br />
(International Maritime Organization)<br />
Sonderorganisation der Vereinten Nationen<br />
mit dem Ziel der Verbesserung der<br />
Schiffssicherheit.<br />
Initiator<br />
Anbieter, der allein oder zusammen mit<br />
anderen Anbietern ein Investitionsprojekt<br />
auflegt (initiiert) oder der öffentlich<br />
privates Anlagekapital für ein solches<br />
Projekt einwirbt (➝ Emissionshaus).<br />
Interner Zinsfuß<br />
(IRR = Internal Rate of Return)<br />
Finanzmathematische Methode, die<br />
den Einzahlungen und Steuerzahlungen,<br />
sich aus den Planrechnungen ergebenden<br />
Rückflüsse aus Auschüttungen,<br />
Steuererstattungen und dem erwarteten<br />
Anteil am Veräußerungserlös des<br />
Schiffes unter Berücksichtigung des<br />
jeweiligen Zahlungszeitpunkts gegenüberstellt.<br />
Die rechnerische Basis der<br />
Verzinsung nach der internen Zinsfußmethode<br />
ist daher nur das jeweils nach<br />
Abzug der o.g. Rückflüsse noch gebundene<br />
Eigenkapital des Investores und<br />
nicht die nominelle Beteiligungssumme.<br />
Die nach der Methode des internen<br />
Zinsfußes ermittelte „abgezinste<br />
Prognoserendite“ ist mit den Renditen<br />
anderer Kapitalanlagen, bei denen keine<br />
Änderung des gebundenen Kapitals<br />
eintritt (z.B. festverzinsliche Wertpapiere)<br />
nicht unmittelbat vergleichbar.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Übersicht über die Verwendung der für<br />
eine Investition benötigten Mittel (Investitionsplan)<br />
und über die Herkunft dieser<br />
Mittel (Finanzierungsplan).<br />
Investor<br />
Ein Zeichner von Anteilen.<br />
KKapitalkonto<br />
Dient bei Personengesellschaften dem<br />
Ausweis des Eigenkapitals, individuell<br />
für jeden Gesellschafter, und spiegelt<br />
die Bewegungen der Kapitaleinzahlung,<br />
zugewiesene Ergebnisanteile sowie<br />
Auszahlungen bzw. weitere Einlagen<br />
wider.<br />
Kapitalrückfluss<br />
Der Kapitalrückfluss ist die Summe der<br />
an den Investor gezahlten laufenden<br />
Auszahlungen, der Anteil am Verkaufserlös<br />
des Schiffes und an den Steuerminderungen.<br />
Klasse<br />
Die von Klassifikationsgesellschaften<br />
erteilte und in Register und Zertifikate<br />
eingetragene Klasse definiert die Bauausführung<br />
und den Erhaltungszustand<br />
von Schiffskörper und Ausrüstung.<br />
Klassezeichen<br />
Buchstaben- und Ziffernkombination,<br />
die die Bauausführung und den Erhaltungszustand<br />
von Schiffskörper und<br />
Ausrüstung ausdrückt.
Klassifikationsgesellschaft<br />
Eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion,<br />
-technik und Meerestechnik.<br />
Organ für die Zertifizierung nach international<br />
standardisierten Management- und<br />
Qualitätssystemen (z.B. <strong>IS</strong>O-Normen).<br />
Knoten (kn)<br />
Schiffsgeschwindigkeitseinheit, gemessen<br />
in nautischen Meilen (➝ Seemeilen)<br />
pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile<br />
pro Stunde = 1,852 km/h.<br />
Kommanditbeteiligung<br />
Anteil eines Kommanditisten an einer<br />
Kommanditbeteiligung. Die Höhe der<br />
Kommanditgesellschaft ist regelmäßig<br />
für den Anteil des Kommanditisten am<br />
Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und am<br />
Vermögen der Kommanditgesellschaft<br />
sowie für die Verwaltungsrechte des<br />
Kommanditisten (wie z.B. das Stimmrecht)<br />
von Bedeutung.<br />
Kommanditgesellschaft<br />
Eine Personengesellschaft mit mindestens<br />
zwei Gesellschaftern, wovon mindestens<br />
einer mit seinem gesamten<br />
Vermögen haftet (dies ist der Komplementär)<br />
und einer bis zur Höhe seiner<br />
Einlage (dies ist der Kommanditist).<br />
Kommanditist<br />
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />
(Personengesellschaft), der grundsätzlich<br />
nur bis zur Höhe seiner Kommanditeinlage<br />
haftet (➝ Investor).<br />
Komplementär<br />
Der Komplementär ist der voll haftende<br />
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.<br />
Seine Haftung umfasst sein<br />
gesamtes Vermögen. Übernimmt eine<br />
GmbH die Stellung eines Komplementärs,<br />
ist das Haftungsrisiko auf das<br />
Gesellschaftsvermögen begrenzt.<br />
Konzeption<br />
Bezeichnung für die Gestaltung einer<br />
Investition. Hierunter fallen alle relevanten<br />
Vorarbeiten, Ausarbeitungen und<br />
Kalkulationen sowie das fertige Finanzierungsmodell.<br />
LLadefähigkeit<br />
Maximales Ladegewicht, das ein Schiff<br />
aufnehmen kann.<br />
Ladegeschirr<br />
Bordeigene Krane, die unabhängig von<br />
vorhandenen technischen Einrichtungen<br />
in kleineren Häfen das Be- und Entladen<br />
ermöglichen.<br />
Lineare Abschreibung<br />
Abschreibung mit gleichen Beträgen,<br />
bezogen auf die Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten des Wirtschaftsguts,<br />
in Prozent. Gegensätzliche Methode<br />
ist die degressive Abschreibung.<br />
Liquidation<br />
Beendigung der laufenden Geschäfte,<br />
Einziehung der Forderungen, Umsetzung<br />
des übrigen Vermögens in Geld und Befriedigung<br />
der Gläubiger einer aufgelösten<br />
Gesellschaft (geregelt in §§145<br />
bis 158 HGB.<br />
Liquidität<br />
Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen<br />
Verbindlichkeiten fristgerecht zu<br />
erfüllen. Zahlungsmittel können mehr<br />
oder weniger liquide sein, je nachdem<br />
wie schnell über sie verfügt werden<br />
kann. Hier: Geldmittelreserve der Beteiligungs-<br />
oder Fondsgesellschaft für unvorhergesehene<br />
Ausgaben.<br />
Loss of hire<br />
Übersetzt: Erlösausfall. In Zeitcharterverträgen<br />
wird die Unterbrechung der<br />
Zahlung des Charterentgeltes durch die<br />
Off-hire-Klausel geregelt, z.B. wenn das<br />
Schiff durch einen Maschinenschaden<br />
nicht einsatzbereit ist. Dieses Risiko<br />
wird i.d.R. versichert.<br />
MMassengüter<br />
Bezeichnung für alle losen Schütt- und<br />
Flüssiggüter, für die eine Mengenangabe<br />
in Stück nicht möglich ist. Zur<br />
Trockenladung gehören z. B. Bauxit,<br />
Erze und Getreide, zur Tankladung flüssige<br />
Chemikalien, Pflanzenöle und Rohöl/<br />
Erdöl. Gegenteil: ➝ Stückgut.<br />
Massenstückgut<br />
Bezeichnung für große, aber einheitlich<br />
verpackte Mengen an Stück- und Schüttgütern,<br />
z. B. Feinbleche, Eisendraht,<br />
Maschinen, Paletten und Getreide in<br />
Säcken.<br />
Mindestbeteiligung<br />
Der vom Investor zu zeichnende Kommanditanteil<br />
soll einem definierten Mindestbetrag<br />
entsprechen, um den Verwaltungsaufwand<br />
in vernünftiger Relation<br />
zu halten.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Kontrolle der Verwendung der von Kapitalinvestoren<br />
eingezahlten Gelder, z.B.<br />
durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />
MS<br />
Abkürzung für Motorschiff.<br />
MT<br />
Abkürzung für Motortanker.<br />
11. GLOSSAR<br />
Multipurpose-Carrier<br />
Übersetzt: Mehrzweckschiff, das im<br />
Gegensatz zu Spezialschiffen wie Containerschiffen,<br />
Tankern, Fähren oder<br />
Kühlschiffen mehrere Ladungsarten<br />
gleichzeitig befördern kann.<br />
NNebenkosten<br />
Alle dem Fonds zusätzlich aufgebürdeten<br />
Kosten wie z.B. Agio, Liquiditätsreserven<br />
und Vertriebskosten des<br />
Emissionshauses.<br />
145
146<br />
Negatives steuerliches Ergebnis<br />
Kapitalinvestoren eines geschlossenen<br />
Fonds werden sowohl tatsächliche als<br />
auch reine Buchverluste (insbesondere<br />
Abschreibungen) zugewiesen. Durch<br />
negative steuerliche Ergebnisse sparen<br />
die Investoren Einkommensteuer.<br />
Nettocharterrate<br />
Nettomiete für ein Schiff, nach Abzug<br />
von Kommissionen und Bereederungsgebühren<br />
von der Bruttocharterrate.<br />
Nettoraumzahl (NRZ)<br />
Einheit bei der Schiffsvermessung, gibt<br />
die Verwendungsmöglichkeit eines<br />
Schiffes an, während die ➝ BRZ (Bruttoraumzahl)<br />
die Gesamtgröße des<br />
Schiffes definiert (➝ Tonnage).<br />
Nettotonnage (NRT)<br />
Nur Rauminhalt des Frachtraums. Die<br />
➝ Tonnagesteuer orientiert sich an der<br />
➝ Nettoraumzahl (➝ auch tdw).<br />
OOffenes Schiffsregister<br />
Schiffsregister, das auch Schiffe aus<br />
anderen Staaten aufnimmt und so das<br />
Ausflaggen von Schiffen ermöglicht.<br />
Die Nationalität der Eigentümer und die<br />
des Schiffes unterscheiden sich. Die<br />
größten offenen Schiffsregister unterhalten<br />
Liberia, Panama und Singapur.<br />
PPlatzierungsgarantie<br />
Zusicherung gegenüber der Gesellschaft,<br />
dass das Fondskapital eines geschlossenen<br />
Fonds vollständig gezeichnet wird.<br />
Bedeutet zusätzliche Sicherheit für den<br />
Investor, da das Erreichen des Investitionsziels<br />
gewährt ist.<br />
Pool<br />
Schiffe, die gemeinsam unter der Regie<br />
eines Koordinators (Poolmanagers) als<br />
Einheit betrachtet werden und deren<br />
Erträge zuerst kumuliert und anschließend<br />
nach einem festgelegten Schlüssel<br />
wieder auf die einzelnen Schiffe ver-<br />
teilt werden, bezeichnet man allgemein<br />
als Pool. Meist werden dabei typähnliche<br />
Schiffe in unterschiedlichen Fahrtgebieten<br />
im ➝ Spot-Markt eingesetzt.<br />
Prognoserechnung<br />
In der prognostizierten Liquiditätsrechnung<br />
werden die kalkulierten Einnahmenüberschüsse<br />
der Fondsgesellschaft<br />
dargestellt, aus denen die prognostizierten<br />
Auszahlungen der Fondsgesellschaft<br />
an die Investoren gezahlt werden sollen.<br />
In der steuerlichen Prognose wird<br />
auf Basis der prognostizierten Liquiditätsrechnung<br />
das voraussichtliche steuerliche<br />
Ergebnis dargestellt.<br />
Projektladung<br />
Heterogene Ladungszusammensetzung<br />
innerhalb einer Partie, wie z.B.<br />
Verladung einer zerlegten Fabrik oder<br />
einer Großanlage (Bauteile, Maschinen,<br />
Fahrzeuge, Stahlprodukte etc.).<br />
Prospekt<br />
Der ➝ Verkaufsprospekt gibt dem<br />
Anlageinteressenten ausführliche Informationen<br />
über die geplante Investition<br />
und ihre prognostizierte Rentabilität.<br />
Des Weiteren enthält er Erläuterungen<br />
zum rechtlichen und steuerlichen Konzept<br />
sowie zu den zugrunde liegenden<br />
Leistungsverträgen und Partnern.<br />
Prospektbeurteilung<br />
Eine vom Prospektherausgeber in Auftrag<br />
gegebene und von einem Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
erstellte Beurteilung<br />
des Verkaufsprospektes. Die Prospektbeurteilung<br />
hat die Aufgabe, festzustellen,<br />
ob der Verkaufsprospekt die<br />
für die Entscheidung eines Kapitalinvestors<br />
wesentlichen Angaben vollständig<br />
und richtig enthält (gemäß IDW S4).<br />
RReederei, Reeder<br />
Schiffseigner. Im Sinne von Schifffahrtsunternehmen<br />
die Eigentümergesellschaft<br />
des Schiffes.<br />
Reisecharter<br />
Charterrate, die Schiffe für eine einzelne<br />
oder mehrere Reisen auf dem sog.<br />
➝ Spot-Markt erhalten. Die Ratenhöhe<br />
wird dabei meist nicht für einen festen<br />
Zeitraum vereinbart, sondern für eine<br />
fest definierte Strecke, auf der eine<br />
konkrete Ladung abzufahren ist.<br />
Rendite<br />
Es gibt vielfältige Methoden zur Errechnung<br />
der Rendite. Sie sind häufig nicht<br />
miteinander vergleichbar. Das finanzmathematische<br />
Ergebnis nach der<br />
Methode des „internen Zinsfußes“<br />
(IRR, ➝ Interner Zinsfuß) ermittelt die<br />
Rendite des durchschnittlich gebundenen<br />
Eigenkapitals. Die so ermittelte Verzinsung<br />
sollte nicht alleiniges Entscheidungskriterium<br />
für Investitionen sein,<br />
da sie systematische Unschärfen aufweist.<br />
SSchenkungsteuerlicher Wert<br />
Grundlage des schenkungsteuerlichen<br />
Wertes einer gewerblichen Unternehmensbeteiligung<br />
bildet das Kapitalkonto<br />
der Kommanditisten, in dem die<br />
Liquiditätsströme und steuerlichen Ergebnisse<br />
abgebildet sind. Dabei werden<br />
Auszahlungen wie Entnahmen behandelt.<br />
Schiffsbetriebskosten<br />
Um das Schiff 365 Tage im Jahr in Fahrt<br />
zu halten, fallen neben Ausgaben für die<br />
Besatzung auch Kosten für Ausrüstung,<br />
Schmieröl, mögliche Reparaturen und<br />
Versicherungen an.<br />
Schiffshypothekendarlehen<br />
Bankdarlehen. Die Darlehensforderung<br />
ist durch Eintragung einer Schiffshypothek<br />
im Seeschiffsregister abgesichert.<br />
Schiffsregister<br />
Verzeichnis aller Schiffe unter der Flagge<br />
eines Staates. In Deutschland wird<br />
es vom jeweils zuständigen Amtsgericht<br />
geführt. Das Schiffsregister ist in die<br />
drei Abteilungen Identitätsangaben des<br />
Schiffes (z. B. Größe), Eigentumsver-
hältnisse und Rechte Dritter (z.B. Hypotheken)<br />
aufgeteilt. Man unterscheidet<br />
generell zwischen offenen und geschlossenen<br />
Registern. Letztere sind nur Reedern<br />
zugänglich, die ihren Hauptsitz in<br />
dem jeweiligen Staat haben.<br />
Schüttgut<br />
Schüttbare Güter, wie z.B. Getreide,<br />
Kohle, Erz, Kies, Sand oder Steine.<br />
Seemeile<br />
1 sm = 1,852 km. Berechnung: Äquatorumfang<br />
(40.000 km) : Längengrade<br />
(360) : Minuten (60) = 1 sm.<br />
Seeschiffsregister<br />
Öffentliches, bei den Amtsgerichten<br />
geführtes Register, das über Rechtsverhältnisse<br />
an Schiffen Auskunft gibt.<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Darstellung der Auswirkung von etwaigen<br />
nicht planbaren oder beeinflussbaren<br />
zukünftigen Veränderungen<br />
wesentlicher Einflussfaktoren auf künftige<br />
Entwicklungen der Wirtschaftlichkeit<br />
der Kapitalanlage (unterschiedliche<br />
Szenarien).<br />
Slot<br />
Containerstellplatz auf einem Schiff.<br />
Spot-Markt<br />
Chartermarkt, auf dem Schiffe kurzfristig<br />
für eine fest definierte Reise oder<br />
einen kurzen Zeitraum Beschäftigung<br />
finden. Auf dem Spot-Markt werden so<br />
beispielsweise Schiffe aus ➝ Pools<br />
beschäftigt und zu pro Reise festgelegten<br />
➝ Reisechartern bezahlt.<br />
Steuerbord<br />
Rechte Seite eines Schiffes in Fahrtrichtung,<br />
grüne Kennung (Gegenteil: ➝<br />
Backbord).<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Positiver oder negativer Saldo der<br />
Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)<br />
eines Unternehmens unter steuerrechtlichen<br />
Bedingungen, der vom handelsrechtlichen<br />
Ergebnis abweicht.<br />
Stille Beteiligung<br />
Ein Investor investiert Kapital für eine<br />
bestimmte Laufzeit, ohne selbst direkter<br />
Gesellschafter zu werden. Die Beteiligung<br />
kann anonym bleiben und wird<br />
nicht ins Handelsregister eingetragen<br />
(still).<br />
Stiller Gesellschafter<br />
Beteiligt sich an einem Unternehmen<br />
mit einer Einlage, die in das Vermögen<br />
der Gesellschaft übergeht. In den meisten<br />
Fällen wird die Einlage mit einem<br />
vertraglich festgelegten Zinssatz verzinst<br />
und der stille Gesellschafter nimmt<br />
nicht am Ergebnis der Gesellschaft teil.<br />
Stückgut<br />
Güter bzw. Packstücke, die stückweise,<br />
also einzeln, zu verladen sind, wie z.B.<br />
Kisten, Kartons, Fässer und Paletten.<br />
Gegenteil: ➝ Massengüter.<br />
11. GLOSSAR<br />
Ttdw<br />
Tons deadweight. Tragfähigkeit des<br />
Schiffes in Tonnen.<br />
TEU<br />
Twenty-foot equivalent unit: 20''-<strong>IS</strong>O-<br />
Containereinheit. Statistische Recheneinheit,<br />
die im Containerverkehr benutzt<br />
wird. „14 t homogen“ ist das Standardmaß,<br />
um Gewicht zu messen. Es<br />
wird unterstellt, dass jeder Standardcontainer<br />
mit 14 Tonnen beladen ist.<br />
Beide Angaben zusammen ermöglichen<br />
erst eine Einschätzung der Belastbarkeit<br />
des Schiffes.<br />
Tiefgang<br />
Abstand zwischen dem absolut tiefsten<br />
Punkt des Schiffes (Unterkante Kiel)<br />
und der tatsächlichen Wasserlinie.<br />
Tilgung<br />
Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen<br />
Schuld. Die Tilgung erfolgt normalerweise<br />
in viertel- oder halbjährlichen<br />
gleichförmigen Raten.<br />
Time charter<br />
Übersetzt: Zeitcharter (➝ Charterer).<br />
Tonnage<br />
Begriff aus der behördlichen Schiffsvermessung<br />
zum Zwecke der Gebührenerhebung<br />
oder als Maß für die Ermittlung<br />
des nutzbringenden Raumes in Bezug<br />
auf seine Aufnahmefähigkeit für<br />
Gewicht und Volumen der zu transportierenden<br />
Ladung. Seit 1999 ist dies<br />
auch als Basis für die pauschalierte Gewinnermittlung<br />
relevant (➝ Tonnagesteuer).<br />
Tonnagesteuer<br />
Möglichkeit, eine pauschalierte Gewinnermittlung<br />
in Abhängigkeit von der im<br />
internationalen Schiffsverkehr eingesetzten<br />
Tonnage vorzunehmen. An diese<br />
Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft<br />
dann für zehn Jahre gebunden.<br />
Totalüberschuss<br />
Überschuss des Ertrages über den Aufwand<br />
der Anfangsjahre.<br />
147
148<br />
Tragfähigkeit<br />
Fähigkeit eines Schiffes, ein bestimmtes<br />
Gewicht zu tragen. Die Tragfähigkeit<br />
wird wie folgt festgestellt: Wasserverdrängung<br />
des bis zur höchstzulässigen<br />
Lademarke belasteten Schiffes in Tonnen<br />
(gross displacement) geteilt durch<br />
die Wasserverdrängung des unbelasteten<br />
Schiffes in Tonnen (net displacement<br />
oder net weight ship). Engl.: tons deadweight<br />
all told (tdwat).<br />
Trampschifffahrt<br />
Bedarfsfahrt: Sie dient vornehmlich der<br />
Beförderung von Massengütern. Die<br />
Trampschifffahrt hat keinen festen Fahrplan<br />
und nimmt Ladung dort auf, wo sie<br />
angeboten wird. Die Frachtraten richten<br />
sich nach Angebot und Nachfrage.<br />
Treugeber<br />
Eine Person, die Eigentum an Sachen<br />
und/oder Rechte auf einen Treuhänder<br />
überträgt, so dass diesem die volle<br />
Rechtsstellung eines Eigentümers verliehen<br />
wird.<br />
Treuhänder<br />
Auch Treunehmer genannt, ist eine<br />
natürliche oder juristische Person, die<br />
fremdes Eigentum in eigenem Namen,<br />
aber für fremde Interessen verwaltet.<br />
Treuhandgebühr<br />
Auch: Verwaltungsgebühr. Jährliche<br />
Gebühr, die direkt aus dem Fondsvermögen<br />
abgezogen wird und die Kosten<br />
der Fondsgesellschaft deckt.<br />
Treuhandgesellschaft<br />
Unternehmen, das Rechte oder Sachen<br />
als Eigenrechte empfängt, mit der Bestimmung,<br />
sie nur im Interesse des Treugebers<br />
zu gebrauchen. Geldmittel, die<br />
verwaltet werden, werden auf ein Treuhandkonto<br />
(Anderkonto) eingezahlt.<br />
Treuhandvertrag<br />
Regelt Rechte und Pflichten von ➝<br />
Treuhänder (Treunehmer) und ➝ Treugeber.<br />
UUmladehafen<br />
Hafen, in dem Güter vom Seeschiff auf<br />
ein <strong>Feeder</strong>schiff oder auf andere Verkehrsmittel<br />
zum Weitertransport an den<br />
Bestimmungsort umgeladen werden.<br />
Der logistische Ablauf erfolgt natürlich<br />
auch in umgekehrter Reihenfolge.<br />
Umschlag<br />
Be- und Entladen von Ladung im Hafen<br />
und auf See.<br />
Unterschiedsbetrag<br />
Im Jahr des Wechsels zur Tonnagesteuer<br />
sind der Unterschiedsbetrag zwischen<br />
Buch- und Teilwert des Schiffes<br />
sowie sonstige im Betriebsvermögen der<br />
Beteiligungsgesellschaft vorhandene<br />
stille Reserven festzustellen, die bei<br />
der Veräußerung des Schiffes oder im<br />
Falle einer Rücknahme der Option zur<br />
Tonnagesteuer nach Ablauf der zehnjährigen<br />
Bindungsfrist unabhängig vom<br />
tatsächlich erzielten Veräußerungserlös<br />
zu versteuern sind.<br />
VVariabler Zinssatz<br />
Zinssatz, dessen Bemessungsgrundlage<br />
die Refinanzierungskosten der darlehensgebenden<br />
Bank zuzüglich einer zu vereinbarenden<br />
Marge (Basispunkte) sind.<br />
Veräußerungserlös<br />
Der Fondsgesellschaft liquiditätsmäßig<br />
zufließender Betrag aus dem Verkauf<br />
des Veräußerungsgegenstandes.<br />
Veräußerungsgewinn<br />
Steuerlich relevante Differenz zwischen<br />
dem erzielten Veräußerungserlös und<br />
dem Restbuchwert des Veräußerungsgegenstandes<br />
zum Zeitpunkt des Verkaufs.<br />
Verkaufsprospekt<br />
Angebotsbroschüre mit wesentlichen<br />
Eckdaten und Verträgen des geschlossenen<br />
Fonds.<br />
Verlängerungsoption<br />
Recht einer Vertragspartei, die Laufzeit<br />
eines Vertrages durch einseitige Erklärung<br />
ein- oder mehrmals um bestimmte<br />
Zeiträume zu verlängern.<br />
Vertragsreeder<br />
Schifffahrtsunternehmen, das von der<br />
Beteiligungsgesellschaft mit der Bereederung<br />
des Schiffes beauftragt wird.<br />
Es ist für die technische und kommerzielle<br />
Betreuung des Schiffes verantwortlich.<br />
Der Umfang der Dienstleistung<br />
wird im Bereederungsvertrag vereinbart.<br />
WWährungschance<br />
Chance, durch vorteilige Schwankung<br />
des Wechsel- oder Umtauschkurses<br />
zweier Währungen Gewinn zu erzielen.<br />
Währungsrisiko<br />
Risiko, durch nachteilige Schwankung<br />
des Wechsel- oder Umtauschkurses<br />
zweier Währungen Geld zu verlieren.<br />
Wechselkursrisiko<br />
Risiko der Veränderung des Kurses<br />
einer Währung gegenüber einer anderen<br />
Währung.
ZZeitcharter<br />
Entgeltliche Überlassung eines voll ausgerüsteten<br />
Schiffes inklusive Besatzung<br />
für einen bestimmten Zeitraum.<br />
Zinsbindung<br />
Bei einer Zinsbindung werden die Zinsen<br />
eines Darlehens für einen bestimmten<br />
Zeitraum festgeschrieben.<br />
Zinsbindungsfrist<br />
Zinsbindungsfristen sind häufig kürzer<br />
als die Laufzeit des Darlehens. Nach<br />
Ablauf der Zinsbindung kann entweder<br />
eine erneute Zins- und Terminvereinbarung<br />
erfolgen oder die Zinsen sind danach<br />
variabel.<br />
Zinsfestschreibung<br />
Unter der Zinsfestschreibung versteht<br />
man den Zeitraum, für den eine Kondition<br />
(Zins bzw. Zins und Tilgung) festgeschrieben<br />
ist.<br />
Zinssatz<br />
Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen<br />
in Prozent aus.<br />
Zinsswap<br />
Tausch von festen und variablen Zinsverpflichtungen<br />
auf zwei nominellen<br />
Kapitalbeträgen für einen festgelegten<br />
Zeitraum. Hierbei wird das Grundgeschäft<br />
nicht berührt.<br />
Zinstermin<br />
Zeitpunkt, zu dem Zinszahlungen fällig<br />
sind. Dies ist in der Regel jährlich oder<br />
halbjährlich der Fall. Bei einer Festgeldanlage<br />
richtet sich der Zinstermin nach<br />
der vereinbarten Laufzeit.<br />
Zweitmarkt<br />
(Sekundär-, Secondhand-Markt)<br />
(Sekundär-, Secondhand-Markt) Inoffizieller<br />
Markt für „gebrauchte“ Gesellschaftsanteile,<br />
meistens Kommanditanteile.<br />
Ein amtlich zugelassener Markt<br />
oder eine Börse existiert nicht.<br />
11. GLOSSAR<br />
Zwischendeck<br />
Bezeichnung für unter dem Hauptdeck<br />
liegende Decks im Schiff mit Höhen<br />
von zwei bis vier Metern, die einen<br />
Laderaum horizontal teilen.<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Dient zur Überbrückung eines kurzfristigen<br />
Kreditbedarfs bis zur Auszahlung<br />
der langfristigen Finanzierungsmittel oder<br />
bis zur Einwerbung des Eigenkapitals.<br />
149
150<br />
An Ownership Treuhand GmbH<br />
12.<br />
Beitrittserklärung <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Ich, der/die Unterzeichnende (Zeichner/in)<br />
Name Vorname<br />
Straße Geburtsdatum<br />
PLZ, Ort Beruf<br />
Telefon E-Mail<br />
Steuernummer zust. Wohnsitzfinanzamt<br />
Bank Bankleitzahl Kontonummer<br />
beauftrage hiermit die Ownership Treuhand GmbH – als Treuhänderin – für mich auf meine Rechnung wie folgt Kommanditanteile an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG in Höhe von<br />
Euro + 5% Agio<br />
(Mindestbeteiligung € 15.000; höhere Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein)<br />
Nettobetrag in Worten Euro<br />
zu übernehmen und die erworbenen Rechte nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vom 10.08.2007 treuhänderisch für mich zu verwalten.<br />
Die Beteiligungszahlung zzgl. 5% Agio auf das Kommanditkapital ist nach Aufforderung durch die Ownership Treuhand GmbH an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG auf<br />
das Konto Nr. 1018 556 011 bei der Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) zu leisten:<br />
a) nach Aufforderung durch die Treuhänderin 60% + 5% Agio (auf das gesamte gezeichnete Kommanditkapital)<br />
b) nach Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum 31.01.2009 40%<br />
Die Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem vorgenannten Mittelverwendungskonto als geleistet. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung der Beteiligungssumme und/oder des<br />
Agios ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins (§247 BGB), mindestens jedoch 1%<br />
pro Monat zu verlangen. Für den Fall, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkomme, ist die Treuhänderin oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf<br />
einer angemessenen Nachfrist gemäß §323 BGB vom Vertrag zurückzutreten und daneben gemäß §325 BGB Schadensersatz zu verlangen.<br />
Mir ist bekannt, dass mit Annahme dieser Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zwischen mir und der Ownership Treuhand GmbH ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
zustande kommt. Mir ist ferner bekannt, dass mein Beitritt zur <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG dadurch erfolgt, dass die Ownership Treuhand GmbH<br />
die Erhöhung ihres Kommanditkapitals bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG zu Händen der Komplementärin anzeigt.<br />
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass mir die im Emissionsprospekt „<strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>“ vom 14.09.2007 abgedruckten Vertragswerke (Gesellschaftsvertrag<br />
vom 10.08.2007 einschließlich Schiedsgerichtsklausel und Treuhand- und Verwaltungsvertrag vom 10.08.2007) der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
bekannt sind und erkenne diese sowie die weiteren im Emissionsprospekt erläuterten Verträge und die vorliegende Beitritterklärung für meine Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG als allein maßgebliche Unterlagen an. Ich bestätige ferner, dass ich vor der Zeichnung dieser Beteiligung ausreichend Zeit hatte,<br />
den Emissionsprospekt durchzulesen und mir einen Überblick über das Vertragswerk zu verschaffen.<br />
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Treuhänderin die Einzahlungsforderung sowie die geldwerten Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis im Falle einer<br />
Zwischenfinanzierung an das finanzierende Kreditinstitut abtritt. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass ggf. meine Bank der Ownership Treuhand GmbH eine<br />
Auskunft erteilt. Die Ausschüttungen sollen auf mein/unser oben angegebenes Konto überwiesen werden. Diese Anweisung gilt bis auf Widerruf. Änderungen der Bankverbindung<br />
werde ich der Treuhänderin unverzüglich anzeigen.<br />
Ich erkläre mich einverstanden, dass meine persönlichen Daten auf Datenverarbeitungsanlagen gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden daher ausschließlich<br />
zu meiner Betreuung und zur Verwaltung meiner Beteiligung verwendet.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin ✘<br />
Vorstehender Auftrag wird angenommen:<br />
Hamburg, Datum Ownership Treuhand GmbH<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht. Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser<br />
Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an die Treuhänderin, Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg, Telefax-Nr. (040) 32524430,<br />
E-Mail: treuhand@ownership.de.<br />
Widerrufsfolgen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die<br />
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist von Ihnen insoweit ggf. Wertersatz an uns zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen<br />
Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung<br />
erfüllen.<br />
Besonderheiten bei Fernabsatzgeschäften über Finanzdienstleistungen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist von<br />
beiden Seiten erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben (§312 d Abs. 3 Nr.1 BGB). Wertersatz brauchen Sie nur zu leisten, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor Ende der<br />
Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird oder wenn Sie dies (z.B. durch Downloading) selbst veranlasst haben.<br />
Belehrung über die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses und der Beteiligung. Die Kündigungsbedingungen des Treuhandverhältnisses sind in §11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
geregelt. Danach kann der Treugeber das Treuhandverhältnis jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn er sich selbst als<br />
Kommanditist ins Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhand- und Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und<br />
Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Treugeber gemäß §11 Abs. 2 und 4 des Treuhandvertrages das Treuhandverhältnis oder die Verwaltungstreuhand nur aus wichtigem Grund oder dann kündigen,<br />
wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellung erklärt.<br />
Die Gesellschafterstellung (Beteiligung) an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG kann der Treugeber nur gemeinsam entweder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos oder<br />
gemäß §16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2023, kündigen.<br />
Um der Treuhänderin die Möglichkeit zu erhalten, ihrerseits die von ihr für den Treugeber gehaltene Kommanditbeteiligung gegenüber der Gesellschaft fristgemäß kündigen zu können, muss die ordentliche<br />
Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages der Treuhänderin spätestens einen Monat vorher, mithin sieben Monate vor der beabsichtigten Beendigung seiner Beteiligung zugegangen sein. Will<br />
der Treugeber seine Beteiligung beispielsweise zum 31.12.2023 beenden, muss die Kündigung der Treuhänderin spätestens sieben Monate vorher zugegangen sein. Eine solche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat jeweils durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, wobei die Kündigung der Treuhand an die Treuhänderin und die Kündigung der Gesellschafterstellung<br />
entweder an die Treuhänderin oder an die Komplementärin der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG zu richten sind.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘<br />
Empfangsbestätigung<br />
Hiermit bestätige ich, dass ich eine Ausfertigung des Emissionsprospektes „<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>“ vom 14.09.2007 mit den darin abgedruckten Vertragswerken der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (einschließlich Gesellschaftsvertrag, Treuhand- und Verwaltungsvertrag), eine Durchschrift dieser Beitrittserklärung für eine Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong><br />
<strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG sowie die besonderen Verbraucherinformationen nach der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung –<br />
BGB-InfoV) erhalten und zur Kenntnis genommen habe.<br />
Ort, Datum Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin✘
An Auftraggeber<br />
Verbraucherinformationen für den Investor nach der<br />
BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)<br />
1. Identität und ladungsfähige Anschriften der Unternehmen und anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem Verbraucher maßgeblichen Personen<br />
a) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG (Amtsgericht Hamburg, HRA 105746), vertreten durch die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin, die Ownership Erste Verwaltung GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 90305), Geschäftsführer Thomas Wenzel,<br />
geschäftsansässig Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
b) Ownership Treuhand GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 89590), Geschäftsführer Herr Mike Wittje, geschäftsansässig Cremon 36,<br />
20457 Hamburg<br />
c) Ownership Emissionshaus GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 89589), Geschäftsführer Herr Olaf Pankow und Herr Thomas Wenzel,<br />
beide geschäftsansässig Cremon 36, 20457 Hamburg<br />
2. Wesentliche Vertragsmerkmale der Kapitalanlage<br />
Der Emissionsprospekt zum Beteiligungsangebot „<strong>Schiffsfonds</strong> <strong>OwnerShip</strong> <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong>“ vom 14.09.2007 sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen<br />
der Vertragsverhältnisse, auf die nachfolgend verwiesen wird. Mit Annahme der Beitrittserklärung kommt zwischen dem Investor und der Ownership Treuhand GmbH ein<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag zustande, auf dessen Grundlage sich der Investor mittelbar treugeberisch als atypisch stiller Gesellschafter an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG beteiligt (vgl. Treuhand- und Verwaltungssvertrag, Seite 128 des Emissionsprospektes sowie die Beitrittserklärung). Nach erfolgtem Beitritt kann<br />
sich der Investor auch unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen (vgl. Gesellschaftsvertrag, Seite 122 des Emissionsprospektes). Zu diesem Zweck<br />
kann er das Treuhandverhältniss gemeinsam ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin auf das Ende eines jeden Monats kündigen.<br />
Macht der Investor von diesem Recht Gebrauch, besteht das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft fort (vgl. Treuhand- und Verwaltungssvertrag, Seite 128 des<br />
Emissionsprospektes).<br />
Die mittelbare Beteiligung an den Fondsgesellschaften erfolgt in der Weise, dass die Ownership Treuhand GmbH von ihrem Recht Gebrauch macht, ihre Einlage ein- oder<br />
mehrmals bei <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG auf insgesamt bis zu € 46.605.000 und mit Zustimmung der Komplementärin um weitere maximal<br />
€ 750.000 zu erhöhen (vgl. §3 des Gesellschaftsvertrages, Seite 122 des Emissionsprospektes).<br />
Der Anlagebetrag wird größtenteils zur Beteiligung der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co.KG an den Ein-Schiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“<br />
GmbH&Co. KG (Amtsgericht Kiel HRA 5542 KI) mit € 6.550.000, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG (Amtsgericht Tostedt HRA 111263) mit € 10.400.000,<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG (Amtsgericht Bremen HRA 24666 HB) mit € 11.250.000, MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG (Amtsgericht Bremen HRA 24664 HB) mit € 11.300.000 sowie MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG (Amtsgericht Hamburg HRA 102629) mit<br />
€ 6.600.000 verwendet, deren Geschäftsgegenstand wiederum der Betrieb der Seeschiffe MS „O.M. Aestatis“, MS „Hoheriff“, MS „SARAH FRIEDERICH, MS „SENTA<br />
FRIEDERICH“ sowie MS „K-WATER“ ist. Über die Ausschüttungen der Fondsgesellschaft und die Veräußerungserlöse im letzten Jahr der Fondslaufzeit partizipiert der Investor<br />
an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Investitionsobjekte (vgl. Seite 27 des Emissionsprospektes).<br />
3. Mindestlaufzeit der Beteiligung<br />
Gemäß §16 Ziffer 2 der Gesellschaftsverträge hat die Beteiligung eine prognostizierte Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2023.<br />
4. Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme des Beitritts durch die Ownership Treuhand GmbH bestehen keine Leistungsvorbehalte. Da es sich bei der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG um<br />
einen geschlossenen Fonds handelt, können Beteiligungen hieran nur erworben werden, solange diese Gesellschaften noch nicht geschlossen sind.<br />
5. Ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />
Als weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung der treugeberischen Beteiligung<br />
in eine Beteiligung als Kommanditist weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben können Schenkung-, Erbschaft- und/oder weitere Steuern anfallen.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Investor im Einzelnen wird die Beratung durch einen Angehörungen der steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />
6. Widerrufs- oder Rückgaberechte<br />
Dem Investor steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §355 BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufs und seiner Rechtsfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen<br />
Widerrufsbelehrung.<br />
7. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />
Der Investor kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag jederzeit auf das Ende eines jeden Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin kündigen, wenn<br />
er sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen will. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand entsprechend den im Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag geregelten Rechten und Pflichten fortgeführt. Im Übrigen kann der Investor das Treuhand- und Verwaltungsverhältnis nur aus wichtigem Grund oder<br />
dann kündigen, wenn er gleichzeitig berechtigterweise als Kommanditist die Kündigung seiner Gesellschafterstellungen in der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co.<br />
KG zum 31.12.2023 erklärt (vgl. §11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, Seite 129 des Emissionsprospektes).<br />
Seine Gesellschafterstellung kann der Investor entweder fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder gemäß §16 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages nur mit einer Frist<br />
von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals jedoch zum 31.12.2023 kündigen. Die Rechtsfolgen der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsverhältnisses und des Beteiligungsverhältnisses<br />
ergeben sich aus §11 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und §§16 ff. des Gesellschaftsvertrages (S. 129 und 125 des Emissionsprospektes).<br />
Die Kündigung ist im Falle einer unmittelbaren Beteiligung an die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG, Cremon 36, 20457 Hamburg, und im Fall einer mittelbaren<br />
Beteiligung über die Treuhänderin an die Ownership Treuhand GmbH, Cremon 36, 20457 Hamburg, zu richten.<br />
8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen<br />
Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und sonstigen in den Vertragswerken<br />
genannten Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand August 2007.<br />
9. Risiken der Anlage<br />
Die Beteiligung an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die im Wesentlichen an den wirtschaftlichen<br />
Ergebnissen der Ein-Schiffsgesellschaften MS “O.M. Aestatis“ GmbH&Co. KG, Hoheriff Container Schiffahrts GmbH&Co. KG, MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft<br />
mbH&Co. KG, MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG sowie MS K-WATER Schiffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG partizipiert. Bei Übernahme<br />
der von den Einschiffsgesellschaften betriebenen Schiffe MS „O.M. Aestatis“, MS „Hoheriff“, MS „SARAH FRIEDERICH, MS „SENTA FRIEDERICH“ sowie MS „K-WATER“<br />
besteht das Risiko versteckter Mängel. Ferner kann es zu einer verspäteten oder keiner Ablieferung kommen, wodurch den Einschiffsgesellschaften und somit auch der Beteiligungsgesellschaft<br />
Erlöse entgehen. Nach Ablauf der jeweiligen Festchartervereinbarungen sind weiterhin durch Ausfall eines Charterers oder durch niedrigere Charterraten<br />
geringere Chartererlöse möglich. Darüber hinaus besteht das Risiko der Nichtzahlung durch den Charterer. Die Ertragslage sowohl der Beteiligungsgesellschaft als auch der<br />
Einschiffsgesellschaften kann sich durch höhere Zinsaufwendungen, eine ungünstige Kursentwicklung des US-Dollars oder durch höhere Betriebs- oder sonstige Kosten verschlechtern.<br />
Da sich nicht alle denkbaren Risiken versichern lassen, ist ein Totalverlust der Beteiligung theoretisch möglich. Ebenso können die geplanten Ausschüttungen<br />
bei negativer Entwicklung der Gesellschaft niedriger ausfallen oder ausbleiben. Bei einem niedrigen Verkaufserlös kann die Schlussauszahlung niedriger als geplant ausfallen<br />
oder gänzlich ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile als langfristige Investition zu verstehen und gegenwärtig nur schwer veräußerbar, da bislang ein geregelter Markt für Fondsanteile<br />
nicht existiert. Eine vorzeitige Veräußerung ist nur sehr beschränkt über die Ownership Zweitmarkt GmbH möglich; ein angemessener Verkaufserlös kann bei vorzeitiger<br />
Veräußerung nicht garantiert werden. Bezüglich der Risiken der Beteiligung im Einzelnen wird auf die ausführliche Darstellung der möglichen Veränderungen der Beteiligung<br />
ab Seite 16 des Emissionsprospektes verwiesen.<br />
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG unterliegen dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland. Auch die vorvertragliche Aufnahme von Beziehungen zum Interessenten/Investor unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand<br />
ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg.<br />
11. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet,<br />
mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />
Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden dem Interessenten/Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch für die Kommunikation während der<br />
Vertragslaufzeit und für die Auslegung von Klauseln maßgeblich ist.<br />
12. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen ergibt sich aus Seite 57 ff. des Prospektes sowie aus §2 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der in Nr. 1 genannten Unternehmen unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung. Zuständige Aufsichtsund<br />
Genehmigungsbehörde für den überreichten Emissionsprospekt ist gemäß §8i Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main.<br />
151
152<br />
13. Angaben nach § 15 VermVerkProspV für die<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht für<br />
beide Emittenten nicht.<br />
1 Anlage I: Eröffnungsbilanz der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
13.<br />
Eröffnungsbilanz zum 06.08.2007<br />
AKTIVA<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
ehem. Ownership 56. Vorratsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Hamburg<br />
Eröffnungsbilanz zum 06.08.2007<br />
06.08.2007<br />
€<br />
A. UMLAUFVERMÖGEN<br />
I. Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
1. Forderungen gg. Gesellschafter 24.001,50<br />
II. Kassenbestand, Guthaben bei<br />
Kreditinstituten und Schecks 711,09<br />
24.712,59<br />
PASSIVA<br />
06.08.2007<br />
€<br />
A. EIGENKAPITAL<br />
I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00<br />
II. Kapitalanteil der Kommanditisten<br />
1. Kommanditkapital 25.000,00<br />
2. Kapitalrücklage 0,00<br />
3. Ergebnissonderkonto –287,41<br />
Gewinn- und Verlustrechnung zum 06.08.2007 für die <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GbmH&Co. KG<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen –292,23<br />
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4,82<br />
3. JAHRESERGEBN<strong>IS</strong> –287,41<br />
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01 bis 06.08.2007<br />
€<br />
24.712,59
2 Anlage II: Zwischenbilanz der <strong>Schiffsfonds</strong><br />
13. Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Nach der Eröffnungsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 06.08.2007 wurde bis<br />
zum Datum der Prospekterstellung am 14.09.2007 im wesentlichen die Einzahlung der Kommanditanteile<br />
der Gründungsgesellschafter vorgenommen. Darüber hinaus sind bis zum Datum der<br />
Prospektaufstellung keine weiteren bilanz- bzw. erfolgswirksamen Vorfälle angefallen.<br />
Daher wurde auf eine Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung zum Datum der<br />
Prospektaufstellung am 14.09.2007 gem. §15 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV verzichtet.<br />
13. 3 Anlage III: Voraussichtliche Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership<br />
<strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH & Co. KG<br />
Voraussichtliche Vermögenslage (PROGNOSE) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Prognose der Vermögenslage jeweils zum 31. Dezember 2007 2008 2009<br />
T€ T€ T€<br />
AKTIVA<br />
A. AUSSTEHENDE EINLAGEN<br />
ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 18.640 18.640 0<br />
B. ANLAGEVERMÖGEN<br />
Finanzanlagen (Beteiligungen incl. Agio) 48.405 46.756 43.406<br />
C. UMLAUFVERMÖGEN<br />
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.406 1.062 122<br />
PASSIVA<br />
68.461 66.458 43.528<br />
A. EIGENKAPITAL<br />
I. Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0 0 0<br />
II. Kapitalanteil Kommanditisten<br />
1. Kommanditkapital 46.625 46.625 46.625<br />
2. Kapitalrücklage (Agio) 2.331 2.331 2.331<br />
3. Entnahmen 0 –1.958 –5.222<br />
4. Verlustvortragskonten –135 –170 –206<br />
B. VERBINDLICHKEITEN<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,<br />
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 19.630 19.630 0<br />
68.461 66.458 43.528<br />
0 0 0<br />
153
154<br />
13. Angaben nach § 15 VermVerkProspV für die<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Voraussichtliche Finanzlage (PROGNOSE) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Prognose der Finanzlage jeweils zum 31. Dezember 2007 2008 2009<br />
T€ T€ T€<br />
EINZAHLUNGEN<br />
Einzahlungen auf das Eigenkapital incl. Agio 30.316 0 18.640<br />
Auszahlungen aus den Einschiffsgesellschaften 0 1.649 3.350<br />
30.316 1.649 21.990<br />
AUSZAHLUNGEN<br />
Zahlung von Kommanditbeteiligungen zzgl. Agio – 28.775 0 – 19.630<br />
Zahlung von Gründungskosten – 110 0 0<br />
Verwaltungskosten – 25 – 35 – 36<br />
Entnahmen (planmäßige Auszahlungen) 0 – 1.958 – 3.264<br />
– 28.910 – 1.993 – 22.930<br />
LIQUIDITÄT DER PERIODE 1.406 – 344 – 940<br />
LIQUIDITÄT KUMULIERT 1.406 1.062 122<br />
Voraussichtliche Ertragslage (PROGNOSE) <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Prognose der Ertragslage für das Jahr 2007 2008 2009<br />
T€ T€ T€<br />
1. sonstige betriebliche Aufwendungen – 25 – 35 – 36<br />
2. Gründungskosten – 110 0 0<br />
Jahresfehlbetrag – 135 – 35 – 36
Erläuterung zu den Prognosen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
<strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurde die Platzierung des Eigenkapitals vollständig in 2007 unterstellt.<br />
Als ausstehende Einlagen wird die zweite Eigenkapitaleinzahlungrate von 40%bezogen auf das zu platzierende<br />
Eigenkapital von T€ 46.600 ausgewiesen; diese ist gemäß Beitrittserklärung im Januar 2009<br />
fällig.<br />
Die Finanzanlagen betreffen die Beteiligungen an den Einschiffsgesellschaften (incl. Agio); der Beitritt<br />
wurde für 2007 unterstellt; der Ansatz mindert sich um erhaltene Auszahlungen, denen in den Einschiffs<br />
gesellschaften keine Gewinne gegenüberstehen.<br />
Als Verbindlichkeiten werden die Kommanditbeteiligungen in den Einschiffsgesellschaften Sarah und<br />
Senta Friedrich ausgewiesen; diese werden planmäßig nach Eingang der zweiten Eigenkapitaleinzahlung-rate<br />
im Januar 2009 gezahlt.<br />
Bei der Darstellung der Finanzlage wurden die in der Beitrittserklärung angegebenen Einzahlungszeitpunkte<br />
berücksichtigt; auch hier wurden aus Vereinfachungsgründen die Vollplatzierung und der Beitritt<br />
des Dachfonds zu den Einschiffsgesellschaften für 2007 unterstellt.<br />
Die Zahlung der Kommanditbeteiligungen zzgl. Agio an den Einschiffsgesellschaften wurde für das<br />
MS „O.M. Aestatis”, das MS „K-WATER” und das MS „Hoheriff” für 2007 unterstellt. Für das MS „SARAH<br />
FRIEDERICH” und das MS „SENTA FRIEDERICH” wurde eine Teilzahlung des Kommanditkapitals für<br />
2007 berücksichtigt. Die Zahlung des Großteils des Kommanditkapitals wurde für Januar 2009 unterstellt.<br />
Planzahlen der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong> GmbH&Co. KG<br />
Planzahlen des Emittenten (PROGNOSE) 2008 2009 2010<br />
T€ T€ T€<br />
Investition – – –<br />
Produktion – – –<br />
Umsatz – – –<br />
Ergebnis – 35 – 36 – 37<br />
– Da die Investitionen der Gesellschaft – die Kommanditbeteiligungen – an den Einschiffsgesellschaften<br />
prognosegemäß im Jahr 2007 eingegangen werden, werden in den Folgejahren keine weiteren Investitionen<br />
dargestellt.<br />
– Es sind keine Produktions- und Umsatzzahlen darzustellen, da aufgrund der Dachfondsstruktur derartige<br />
Werte nicht anfallen.<br />
155
156
Überreicht durch:<br />
Ownership Emissionshaus GmbH Cremon 36<br />
D - 20457 Hamburg<br />
Telefon [0 40] 32 52 44 - 0<br />
Fax [0 40] 32 52 44 - 10<br />
info@ownership.de<br />
www.ownership.de