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Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS

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HINWE<strong>IS</strong><br />

Nach §8f Abs. 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz muss der Anbieter ab dem<br />

01.07.2005 für im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapieren im<br />

Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung<br />

am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen,<br />

das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält<br />

oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder für Anteile an sonstigen geschlossenen<br />

Fonds einen Verkaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach anderen<br />

Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften<br />

des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlicht worden ist. Ein öffentliches<br />

Angebot von Vermögensanlagen ab dem 01.07.2005 ist nur erlaubt, wenn die<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />

gestattet. Der Vertrieb dieser Beteiligung beginnt in Anlehnung<br />

an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und ausschließlich auf der Grundlage dieses<br />

Verkaufsprospektes.<br />

Der Vertrieb des nachfolgenden Beteiligungsangebotes ist auf den Raum der Bundesrepublik<br />

Deutschland beschränkt. Nichtsdestotrotz können auch ausländische<br />

Personen und Gesellschaften Anteile an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />

GmbH&Co. KG zeichnen.<br />

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