Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS
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HINWE<strong>IS</strong><br />
Nach §8f Abs. 1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz muss der Anbieter ab dem<br />
01.07.2005 für im Inland öffentlich angebotene und nicht in Wertpapieren im<br />
Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung<br />
am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen,<br />
das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält<br />
oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder für Anteile an sonstigen geschlossenen<br />
Fonds einen Verkaufsprospekt erstellen, sofern nicht bereits nach anderen<br />
Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften<br />
des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlicht worden ist. Ein öffentliches<br />
Angebot von Vermögensanlagen ab dem 01.07.2005 ist nur erlaubt, wenn die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung des Verkaufsprospektes<br />
gestattet. Der Vertrieb dieser Beteiligung beginnt in Anlehnung<br />
an §9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und ausschließlich auf der Grundlage dieses<br />
Verkaufsprospektes.<br />
Der Vertrieb des nachfolgenden Beteiligungsangebotes ist auf den Raum der Bundesrepublik<br />
Deutschland beschränkt. Nichtsdestotrotz können auch ausländische<br />
Personen und Gesellschaften Anteile an der <strong>Schiffsfonds</strong> Ownership <strong>Feeder</strong> <strong>Quintett</strong><br />
GmbH&Co. KG zeichnen.<br />
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