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Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS

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8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />

Gemäß Darlehensvertrag vom 21.04.2005<br />

hat die Einschiffsgesellschaft auch eine<br />

Bauzeitfinanzierung mit derselben Bank<br />

von US-$ 6.690.000 und € 4.695.000<br />

während der Bauzeit in Anspruch genommen.<br />

Diese wurde bei Abnahme<br />

des Schiffes durch die Endfinanzierung<br />

abgelöst.<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />

Bank mit Datum vom<br />

21.04.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />

Höhe von € 6.750.000. Der Betrag wurde<br />

bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />

Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />

bis zum 31.10.2008. Bis zum 31.12.2007<br />

ist ein Betrag von mindestens<br />

€ 2.570.000 und bis zum 31.10.2008<br />

ein Betrag von € 4.180.00 zur Rückzahlung<br />

fällig. Die finanzierende Bank<br />

erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von € 33.750; diese ist<br />

bei Auszahlung des Darlehens, spätestens<br />

am 30.12.2007, fällig und zahlbar<br />

und ist auch dann fällig und zahlbar,<br />

wenn das Darlehen aus Gründen, die<br />

nicht von der Bank zu vertreten sind,<br />

nicht oder nur teilweise zur Auszahlung<br />

kommt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />

genommenen Teile des Darlehens wird<br />

eine Zusageprovision von 0,25% p.a.<br />

berechnet. Inanspruchnahmen der dem<br />

Darlehensnehmer gewährten Bauzeitfinanzierung<br />

werden im Rahmen dieser<br />

Regelung so behandelt, als wären Sie<br />

als Teil des Darlehens in Anspruch genommen<br />

worden. Als Sicherheit für die<br />

Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

dienen der Bank ein abstraktes<br />

Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft<br />

in Höhe von € 8.100.000<br />

(= 120% des Darlehensbetrages), besichert<br />

durch eine Schiffshypothek an<br />

zweiter Rangstelle zu Gunsten der<br />

Bank, eingetragen im Schiffsregister<br />

des MS „Hoheriff“. Weiter dienen als<br />

Sicherheit die Abtretung der Rechte<br />

und Ansprüche der Darlehensnehmerin<br />

gegen die Ownership Emissionshaus<br />

GmbH und die Herren Thomas Wenzel und Olaf Pankow aus der zu Gunsten der Darlehensnehmerin<br />

von diesen übernommenen Platzierungsgarantie über € 4.500.000<br />

sowie die Abtretung der Rechte und Ansprüche der Einschiffsgesellschaft gegen<br />

weitere Garantiegeber aus der zu ihren Gunsten übernommenen weiteren Platzierungsgarantie<br />

über € 2.250.000, die Abtretung der Rechte und Ansprüche der<br />

Einschiffsgesellschaft gegen die der Gesellschaft beigetretenen und/oder beitretenden<br />

Kommanditisten und/oder Stillen Gesellschafter auf Einzahlung der jeweiligen<br />

Beteiligung, die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der aktuellen<br />

und künftigen Beschäftigung des Schiffes sowie die Abtretung sämtlicher Ansprüche<br />

aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen.<br />

Für den gesamten Darlehensbetrag von € 6.750.000 wurde der Zins für die Zeit<br />

ab Ablieferung des Schiffes wie folgt festgeschrieben: vom 02.07.2007 bis<br />

02.08.2007 auf 5,615% p.a., vom 02.08.2007 bis 06.09.2007 auf 5,60% p.a. sowie<br />

für die Zeit vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 auf 6,04%.<br />

MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />

MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />

Für die Schiffe MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDEREICH“<br />

wurde mit Datum vom 14.09.2006 mit einer auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />

spezialisierten deutschen Geschäftsbank jeweils ein Vertrag über ein Bauzeitfinanzierungsdarlehen<br />

in Höhe von bis zu US-$ 15.654.750 (Tranche A) und<br />

bis zu US-$ 1.400.000 (Tranche B) abgeschlossen. Das Darlehen dient der Finanzierung<br />

der während der Bauzeit fälligen Bauraten gemäß Bauvertrag (Tranche<br />

A) sowie der Kapitalisierung fälliger Zinsen, Zusatzprovisionen und Avalprovisionen<br />

(Tranche B). In Anrechnung auf das Darlehen hat die Bank mit gleichem<br />

Vertrag im Namen der jeweiligen Einschiffsgesellschaft gegenüber der<br />

Werft eine Garantie über jeweils US-$ 5.625.000 zur Sicherstellung der Zahlung<br />

der zweiten und dritten Anzahlungsrate gemäß Bauvertrag übernommen.<br />

Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zur Ablieferung des jeweiligen Schiffes,<br />

längstens jedoch bis zum 30.10.2009 (für MS „SARAH FRIEDERICH“) und bis<br />

zum 30.11.2009 (für MS „SENTA FRIEDERICH“). Sie werden in einer Summe<br />

zurückgezahlt. Die finanzierende Bank erhebt jeweils eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von € 30.000 fällig und zahlbar bei Valutierung des Darlehens,<br />

spätestens am 30.06.2006. Für die Übernahme der Garantie (Aval) hat<br />

die Bank jeweils eine Provision in Höhe von 1,25% p.a. auf den jeweils garantierten<br />

Betrag berechnet. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Herauslegung<br />

durch die Bank. Als Sicherheiten für die Vergabe der o.g. Darlehen<br />

dienen der Bank u.a. folgende für jede Einschiffsgesellschaft zu erbringende<br />

Sicherheiten: jeweils eine Bürgschaft von Herrn Thomas Kriwat über € 250.000;<br />

jeweils eine Platzierungsgarantie der Ownership Emissionshaus GmbH über<br />

€ 7.650.000 sowie jeweils die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen<br />

Einschiffsgesellschaft gegen die Garantiegeberin aus dieser, jeweils<br />

eine Platzierungsgarantie des Herrn Thomas Kriwat über € 850.000 sowie jeweils<br />

die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

gegen die Garantiegeberin aus dieser, die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />

aus der zu Gunsten der jeweiligen Einschiffsgesellschaft herausgelegten<br />

Anzahlungsgarantien der chinesischen Banken sowie jeweils die Abtretung<br />

der Rechte aus dem Bauvertrag.

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