Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS
Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS
Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett - Real IS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
96<br />
8. KONZEPTIONELLE GRUNDLAGEN<br />
Gemäß Darlehensvertrag vom 21.04.2005<br />
hat die Einschiffsgesellschaft auch eine<br />
Bauzeitfinanzierung mit derselben Bank<br />
von US-$ 6.690.000 und € 4.695.000<br />
während der Bauzeit in Anspruch genommen.<br />
Diese wurde bei Abnahme<br />
des Schiffes durch die Endfinanzierung<br />
abgelöst.<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt über eine von der schiffsfinanzierenden<br />
Bank mit Datum vom<br />
21.04.2005 eingeräumten Kreditlinie in<br />
Höhe von € 6.750.000. Der Betrag wurde<br />
bei Übergabe des Schiffes valutiert.<br />
Die Laufzeit des Darlehens ist befristet<br />
bis zum 31.10.2008. Bis zum 31.12.2007<br />
ist ein Betrag von mindestens<br />
€ 2.570.000 und bis zum 31.10.2008<br />
ein Betrag von € 4.180.00 zur Rückzahlung<br />
fällig. Die finanzierende Bank<br />
erhebt eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von € 33.750; diese ist<br />
bei Auszahlung des Darlehens, spätestens<br />
am 30.12.2007, fällig und zahlbar<br />
und ist auch dann fällig und zahlbar,<br />
wenn das Darlehen aus Gründen, die<br />
nicht von der Bank zu vertreten sind,<br />
nicht oder nur teilweise zur Auszahlung<br />
kommt. Auf die jeweils nicht in Anspruch<br />
genommenen Teile des Darlehens wird<br />
eine Zusageprovision von 0,25% p.a.<br />
berechnet. Inanspruchnahmen der dem<br />
Darlehensnehmer gewährten Bauzeitfinanzierung<br />
werden im Rahmen dieser<br />
Regelung so behandelt, als wären Sie<br />
als Teil des Darlehens in Anspruch genommen<br />
worden. Als Sicherheit für die<br />
Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
dienen der Bank ein abstraktes<br />
Schuldversprechen durch die Einschiffsgesellschaft<br />
in Höhe von € 8.100.000<br />
(= 120% des Darlehensbetrages), besichert<br />
durch eine Schiffshypothek an<br />
zweiter Rangstelle zu Gunsten der<br />
Bank, eingetragen im Schiffsregister<br />
des MS „Hoheriff“. Weiter dienen als<br />
Sicherheit die Abtretung der Rechte<br />
und Ansprüche der Darlehensnehmerin<br />
gegen die Ownership Emissionshaus<br />
GmbH und die Herren Thomas Wenzel und Olaf Pankow aus der zu Gunsten der Darlehensnehmerin<br />
von diesen übernommenen Platzierungsgarantie über € 4.500.000<br />
sowie die Abtretung der Rechte und Ansprüche der Einschiffsgesellschaft gegen<br />
weitere Garantiegeber aus der zu ihren Gunsten übernommenen weiteren Platzierungsgarantie<br />
über € 2.250.000, die Abtretung der Rechte und Ansprüche der<br />
Einschiffsgesellschaft gegen die der Gesellschaft beigetretenen und/oder beitretenden<br />
Kommanditisten und/oder Stillen Gesellschafter auf Einzahlung der jeweiligen<br />
Beteiligung, die Abtretung sämtlicher Zahlungsansprüche aus der aktuellen<br />
und künftigen Beschäftigung des Schiffes sowie die Abtretung sämtlicher Ansprüche<br />
aus den für das Schiff und den Schiffsbetrieb abzuschließenden Versicherungen.<br />
Für den gesamten Darlehensbetrag von € 6.750.000 wurde der Zins für die Zeit<br />
ab Ablieferung des Schiffes wie folgt festgeschrieben: vom 02.07.2007 bis<br />
02.08.2007 auf 5,615% p.a., vom 02.08.2007 bis 06.09.2007 auf 5,60% p.a. sowie<br />
für die Zeit vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 auf 6,04%.<br />
MS „SARAH FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG und<br />
MS „SENTA FRIEDERICH“ Schifffahrtsgesellschaft mbH&Co. KG<br />
Für die Schiffe MS „SARAH FRIEDERICH“ und MS „SENTA FRIEDEREICH“<br />
wurde mit Datum vom 14.09.2006 mit einer auf die Vergabe von Schiffskrediten<br />
spezialisierten deutschen Geschäftsbank jeweils ein Vertrag über ein Bauzeitfinanzierungsdarlehen<br />
in Höhe von bis zu US-$ 15.654.750 (Tranche A) und<br />
bis zu US-$ 1.400.000 (Tranche B) abgeschlossen. Das Darlehen dient der Finanzierung<br />
der während der Bauzeit fälligen Bauraten gemäß Bauvertrag (Tranche<br />
A) sowie der Kapitalisierung fälliger Zinsen, Zusatzprovisionen und Avalprovisionen<br />
(Tranche B). In Anrechnung auf das Darlehen hat die Bank mit gleichem<br />
Vertrag im Namen der jeweiligen Einschiffsgesellschaft gegenüber der<br />
Werft eine Garantie über jeweils US-$ 5.625.000 zur Sicherstellung der Zahlung<br />
der zweiten und dritten Anzahlungsrate gemäß Bauvertrag übernommen.<br />
Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zur Ablieferung des jeweiligen Schiffes,<br />
längstens jedoch bis zum 30.10.2009 (für MS „SARAH FRIEDERICH“) und bis<br />
zum 30.11.2009 (für MS „SENTA FRIEDERICH“). Sie werden in einer Summe<br />
zurückgezahlt. Die finanzierende Bank erhebt jeweils eine einmalige Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von € 30.000 fällig und zahlbar bei Valutierung des Darlehens,<br />
spätestens am 30.06.2006. Für die Übernahme der Garantie (Aval) hat<br />
die Bank jeweils eine Provision in Höhe von 1,25% p.a. auf den jeweils garantierten<br />
Betrag berechnet. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Herauslegung<br />
durch die Bank. Als Sicherheiten für die Vergabe der o.g. Darlehen<br />
dienen der Bank u.a. folgende für jede Einschiffsgesellschaft zu erbringende<br />
Sicherheiten: jeweils eine Bürgschaft von Herrn Thomas Kriwat über € 250.000;<br />
jeweils eine Platzierungsgarantie der Ownership Emissionshaus GmbH über<br />
€ 7.650.000 sowie jeweils die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen<br />
Einschiffsgesellschaft gegen die Garantiegeberin aus dieser, jeweils<br />
eine Platzierungsgarantie des Herrn Thomas Kriwat über € 850.000 sowie jeweils<br />
die Abtretung der Rechte und Ansprüche der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />
gegen die Garantiegeberin aus dieser, die Abtretung der Rechte und Ansprüche<br />
aus der zu Gunsten der jeweiligen Einschiffsgesellschaft herausgelegten<br />
Anzahlungsgarantien der chinesischen Banken sowie jeweils die Abtretung<br />
der Rechte aus dem Bauvertrag.