Gemeinde Altenberge
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4. Prognose-Planfälle 2025<br />
Die Planfälle beinhalten – im Gegensatz zum Prognose-Nullfall – zusätzlich die Verkehrserzeugung des<br />
geplanten Wohnbaugebietes „Krüselblick“. Ansonsten sind die Fahrtenmatrizen des Prognose-Nullfalls<br />
2025 und aller Prognose-Planfälle 2025 identisch.<br />
4.1 Prognose-Planfall Var. 1 (Abb. 4.1)<br />
Dem Prognose-Planfall Var. 1 liegt ein gegenüber dem Prognose-Nullfall 2025 unverändertes<br />
Straßennetz zugrunde. Das geplante Wohngebiet „Krüselblick“ wird bei dieser Netzvariante<br />
ausschließlich über die vorhandene Stichstraße nördlich des geplanten Kreisverkehrsplatzes L 510 /<br />
L 578 – K 50n an die Münsterstraße erschlossen.<br />
Die Verkehrsstärke in der Stichstraße steigt dadurch von rd. 100 [Kfz/24 h] auf rd. 600 [Kfz/24 h].<br />
Der wohngebietsorientierte Verkehr orientiert sich überwiegend – zu rd. 67 % - in Richtung<br />
Kreisverkehr L 510 / L 874, K 50n. Nur rd. 33 % fließen über die Münsterstraße in Richtung Norden /<br />
Ortszentrum. Dies liegt darin begründet, dass die Fahrtrouten aller Verkehre aus dem Neubaugebiet<br />
„Krüselblick“, die in die Richtung<br />
- B 54 – Münster / BAB A 1<br />
- B 54 – Steinfurt<br />
- L 579 – Laer<br />
- L 874 – Havixbeck<br />
- K 50n – Greven / Nordwalde<br />
orientiert sind, zunächst über die Münsterstraße südlich in Richtung Kreisverkehrsplatz und dann<br />
weiter über L 874, B 54 bzw. über die K 50 verlaufen. Nur Verkehre, die in Richtung Ortszentrum oder<br />
nördliche Ortsteile <strong>Altenberge</strong> oder Borghorst orientiert sind, fahren direkt auf zeitkürzestem Weg<br />
über die Münsterstraße in Richtung Norden. Die Verkehrsbelastung der Münsterstraße nördlich der<br />
Anbindung „Krüselblick“ steigt dadurch gegenüber dem Prognose-Nullfall 2025 um rd. 200 [Kfz/24 h]<br />
an (Abb. 5.1).<br />
Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Nr. 80 „Krüselblick“ 22