âRund um Crivitzâ 2008 - Amt Crivitz
âRund um Crivitzâ 2008 - Amt Crivitz
âRund um Crivitzâ 2008 - Amt Crivitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nr. 06 | 27. Juni <strong>2008</strong> Rund <strong>um</strong> <strong>Crivitz</strong><br />
3<br />
(alle Beträge in EURO) Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________________________________________________<br />
1 2 3 4<br />
Unterschied<br />
Etwaiger Unterschied bereinigte Solleinnahmen<br />
./. bereinigte Sollausgaben<br />
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00<br />
Dem Bürgermeister wurde Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung und ihre Erläuterungen liegen während der Dienststunden<br />
im <strong>Amt</strong> <strong>Crivitz</strong>, Zimmer 106, aus. Jeder kann darin Einsicht nehmen.<br />
Beschlussbekanntmachungen<br />
Gemeindevertretersitzung Barnin am 28.05.<strong>2008</strong><br />
08/08 Bestätigung Maßnahmeplan zur weiteren Gestaltung<br />
Freizeitzentr<strong>um</strong> am Barniner See<br />
09/08 Grundstücksveräußerung Gemarkung Barnin, Flur<br />
2, Flurstück 556/7, Teilfläche von ca. 500 qm<br />
Gemeindevertretersitzung Bülow am 17.06.<strong>2008</strong><br />
05/08 Erwerb des Flurstückes 213/3, der Flur 2, in der Gemarkung<br />
Prestin<br />
Gemeindevertretersitzung Zapel am 17.06.<strong>2008</strong><br />
06/08 Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters<br />
aus dem Haushaltsjahr 2007<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Zapel<br />
Präambel<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für<br />
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Neufassung<br />
vom 08.06.2004 (GVOBl. Nr. 10 S. 205), wird nach<br />
Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.09.2006 und<br />
nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende<br />
Hauptsatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Name, Ortsteile, Wappen, Flagge, Dienstsiegel<br />
(1) Die Gemeinde führt den Namen Zapel. Sie besteht aus<br />
den Ortsteilen Zapel und Zapel Hof.<br />
(2) Die Gemeinde führt das folgende Wappen: In Grün ein<br />
goldbewehrter silberner Fischreiher mit angehobenem linken<br />
goldenen Ständer; begleitet in der rechten Oberecke<br />
von zwei goldenen Eicheln an einem schräg rechts gestellten<br />
goldenen Stiel, in der linken Oberecke von zwei goldenen<br />
Eicheln an einem schräg links gestellten goldenen<br />
Stiel.<br />
(3) Die Flagge der Gemeinde Zapel (Hissflagge) ist quer<br />
zur Längsachse des Flaggentuches von Grün, Weiß und<br />
Grün gestreift. Die grünen Streifen nehmen jeweils ein<br />
Viertel, der weiße Streifen die Hälfte der Länge des Flaggentuches<br />
ein und ist in der Mitte mit dem Gemeindewappen<br />
belegt, das zwei Drittel der Höhe des Flaggentuches<br />
einnimmt. Die Höhe des Flaggentuches verhält sich zur<br />
Länge wie Drei zu Fünf.<br />
(4) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel mit ihrem Wappen<br />
und der Umschrift “GEMEINDE ZAPEL”.<br />
(5) Die Verwendung des Gemeindewappens für heraldisch-wissenschaftliche<br />
Zwecke und für Zwecke der<br />
staatsbürgerlichen Bildung steht jedermann frei. Jede anderweitige<br />
Verwendung des Gemeindewappens durch<br />
Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. Ordnungswidrig<br />
im Sinne des § 5 Abs. 3 KV M-V handelt, wer<br />
vorsätzlich oder fahrlässig das Wappen der Gemeinde ohne<br />
die nach Satz 2 erforderlichen Genehmigung verwendet.<br />
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis<br />
zu 1.000,00 € geahndet werden.<br />
§ 2<br />
Rechte der Einwohner<br />
(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben<br />
oder Vorkommnisse eine Versammlung der Einwohner<br />
der Gemeinde einberufen. Die Einwohnerversammlung<br />
kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt<br />
werden.<br />
(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung<br />
in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung<br />
behandelt werden müssen, sollten<br />
dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt<br />
werden.<br />
(3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde<br />
vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung,<br />
Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung<br />
sowie den Bürgermeister zu stellen und<br />
Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen,<br />
Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf<br />
Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung<br />
beziehen. Für die Fragestunde ist eine<br />
Zeit von 30 Minuten vorzusehen.<br />
(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil<br />
der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten<br />
zu berichten