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Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter

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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

7 Haushaltsüberwachung, Eingangskontrolle<br />

Die Haushaltsüberwachung der jeweiligen Organisationseinheiten wird grundsätzlich<br />

durch das von der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> eingesetzte Programm „newsystem“, der Firma Infoma<br />

unterstützt.<br />

Darüber hinaus ist von den Fachdiensten in geeigneter Weise zu gewährleisten, dass –<br />

entsprechend den gesetzlichen Anforderungen <strong>des</strong> § 26 GemHKVO – die insgesamt noch<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel stets erkennbar sind. Das gilt auch für die Überwachung<br />

der Erträge/Einzahlungen.<br />

8 Schlussbestimmungen<br />

Alle dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> entgegenstehenden <strong>Regelung</strong>en werden hiermit aufgehoben;<br />

insbesondere treten außer Kraft:<br />

1. die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Salzgitter</strong> vom 01.01.1984 –MittBl. S. 76/1983- mit den dazu<br />

ergangenen Änderungen und Ergänzungen,<br />

2. alle bisher erteilten Befreiungen, die begründenden Unterlagen der Anordnung<br />

nicht beizufügen.<br />

3. die Verfahrensbeschreibungen <strong>zur</strong> EDV-gerechten Ausfüllung der<br />

Kassenanordnungsvordrucke vom 30.09.1983 mit den dazu ergangenen<br />

Änderungen und Ergänzungen.<br />

Die Anwendungsregeln zum Ausfüllen der förmlichen Annahmeanordnung und Auszahlungsanordnung<br />

(Anlage 1a) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />

Für die Verwahrung von Wertgegenständen gilt die <strong>Geschäftsordnung</strong> über die Verwahrung<br />

von Wertgegenständen in der jeweils gültigen Fassung.<br />

9 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> tritt am 01.01.2007 in Kraft.<br />

gez. Klingebiel<br />

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