Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
7 Haushaltsüberwachung, Eingangskontrolle<br />
Die Haushaltsüberwachung der jeweiligen Organisationseinheiten wird grundsätzlich<br />
durch das von der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> eingesetzte Programm „newsystem“, der Firma Infoma<br />
unterstützt.<br />
Darüber hinaus ist von den Fachdiensten in geeigneter Weise zu gewährleisten, dass –<br />
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen <strong>des</strong> § 26 GemHKVO – die insgesamt noch<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel stets erkennbar sind. Das gilt auch für die Überwachung<br />
der Erträge/Einzahlungen.<br />
8 Schlussbestimmungen<br />
Alle dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> entgegenstehenden <strong>Regelung</strong>en werden hiermit aufgehoben;<br />
insbesondere treten außer Kraft:<br />
1. die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Salzgitter</strong> vom 01.01.1984 –MittBl. S. 76/1983- mit den dazu<br />
ergangenen Änderungen und Ergänzungen,<br />
2. alle bisher erteilten Befreiungen, die begründenden Unterlagen der Anordnung<br />
nicht beizufügen.<br />
3. die Verfahrensbeschreibungen <strong>zur</strong> EDV-gerechten Ausfüllung der<br />
Kassenanordnungsvordrucke vom 30.09.1983 mit den dazu ergangenen<br />
Änderungen und Ergänzungen.<br />
Die Anwendungsregeln zum Ausfüllen der förmlichen Annahmeanordnung und Auszahlungsanordnung<br />
(Anlage 1a) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />
Für die Verwahrung von Wertgegenständen gilt die <strong>Geschäftsordnung</strong> über die Verwahrung<br />
von Wertgegenständen in der jeweils gültigen Fassung.<br />
9 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> tritt am 01.01.2007 in Kraft.<br />
gez. Klingebiel<br />
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