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Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter

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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 Allgemeines.................................................................................................................................... 3<br />

1.1 Geltungsbereich............................................................................................................................ 3<br />

1.2 Begriffsbestimmung...................................................................................................................... 3<br />

1.3 Trennung von Anordnung, Ausführung und Rechnungsprüfung.................................................. 3<br />

1.4 Anordnungszwang und seine Ausnahmen................................................................................... 3<br />

1.4.1 Anordnungszwang................................................................................................................. 3<br />

1.4.2 Ausnahmen vom Anordnungszwang..................................................................................... 3<br />

1.4.3 Erteilung von Anordnungen................................................................................................... 4<br />

1.5 Anordnungsadressat..................................................................................................................... 4<br />

2 Kassenanordnungen ..................................................................................................................... 5<br />

2.1 Grundsätzliches ............................................................................................................................ 5<br />

2.1.1 Allgemeines ........................................................................................................................... 5<br />

2.1.2 Kassenzeichen (externe Belegnummer) ............................................................................... 5<br />

2.1.3 Bruttoprinzip .......................................................................................................................... 6<br />

2.1.4 Beizufügende Unterlagen...................................................................................................... 6<br />

2.2 Arten von Anordnungen und jeweilige Inhalte.............................................................................. 6<br />

2.2.1 Zahlungsanordnungen .......................................................................................................... 6<br />

2.2.2 Buchungsanordnungen ......................................................................................................... 8<br />

2.2.3 Einlieferungs- und Auslieferungsanordnungen (Verwahrgelass).......................................... 8<br />

2.3 Inhalt der Kassenanordnungen .................................................................................................... 8<br />

2.3.1 Inhalt der Zahlungsanordnung .............................................................................................. 8<br />

2.3.2 Inhalt der Auszahlungsanordnungen im Lastschrifteinzugsverfahren .................................. 9<br />

2.4 Weiterleitung von Zahlungen...................................................................................................... 10<br />

3 Anordnungsbefugnis .................................................................................................................. 10<br />

3.1 Allgemeines ................................................................................................................................10<br />

3.2 Personenkreis............................................................................................................................. 10<br />

3.3 Unterschriftsproben .................................................................................................................... 10<br />

3.4 Einschränkung der Unterschriftsbefugnisse............................................................................... 10<br />

3.5 Unterzeichnung der Kassenanordnungen.................................................................................. 11<br />

3.6 Datum der Kassenanordnung..................................................................................................... 11<br />

4 Feststellung der Kassenanordnungen ...................................................................................... 11<br />

4.1 Feststellungsvermerk.................................................................................................................. 11<br />

4.2 Feststellungsbefugnis................................................................................................................. 11<br />

4.3 Sachliche Feststellung................................................................................................................ 12<br />

4.4 Baufachtechnische Richtigkeit.................................................................................................... 12<br />

4.5 Rechnerische Feststellung ......................................................................................................... 13<br />

4.6 Zusammenfassung von Feststellungen...................................................................................... 13<br />

5 Fehlerhafte Kassenanordnungen............................................................................................... 13<br />

6 Belege ........................................................................................................................................... 13<br />

7 Haushaltsüberwachung, Eingangskontrolle............................................................................. 14<br />

8 Schlussbestimmungen ............................................................................................................... 14<br />

9 Inkrafttreten.................................................................................................................................. 14<br />

1


Anhang<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Anlage 1a: Anwendungsregeln zum Ausfüllen der Annahme- und Auszahlungsanordnungen<br />

Anlage 1: Annahmeanordnung<br />

Anlage 2: Annahmeabgangs-Anordnung<br />

Anlage 3: Auszahlungsanordnung<br />

Anlage 4: Auszahlungsabgangs-Anordnung<br />

Anlage 5: Anordnung für maschinelle errechnete Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

Anlage 6: Sammelanordnung<br />

Anlage 7: Allgemeine Anordnung<br />

Anlage 8: Anlagenabgang<br />

Anlage 9: Anlagenänderung<br />

Anlage 10: Fertigstellungsmeldung für den Straßenbau<br />

Anlage 11: Vergabe Straßenkennnummer<br />

Anlage 12: Bildung von Haushaltsresten<br />

2


1 Allgemeines<br />

1.1 Geltungsbereich<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Salzgitter</strong> stellt eine Ergänzung zu allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und<br />

Ausführungsbestimmungen dar, die insbesondere in der Niedersächsischen Gemeindeordnung<br />

(NGO) und in der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung<br />

(GemHKVO) mit Vollzugsvorschriften enthalten sind.<br />

Die <strong>Geschäftsordnung</strong> gilt für den Gemeindehaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> gem. § 40 f.<br />

GemHKVO. Die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> gilt analog für die Eigenbetriebe der <strong>Stadt</strong>.<br />

1.2 Begriffsbestimmung<br />

Das Anordnungswesen umfasst die Maßnahmen der Verwaltung, durch die der<br />

Haushaltsplan ausgeführt, der außerhaushaltsmäßige Zahlungsverkehr abgewickelt<br />

und Wertgegenstände verwaltet werden.<br />

Kassenanordnungen sind:<br />

1. Zahlungsanordnungen, wenn Einzahlungen anzunehmen oder Auszahlungen<br />

zu leisten sind,<br />

2. Buchungsanordnungen,<br />

3. Einlieferungs- oder Auslieferungsanordnungen, wenn Wertgegenstände in<br />

Verwahrung zu nehmen oder auszuliefern sind,<br />

4. Auszahlungsanordnungen für das Lastschrifteinzugsverfahren<br />

1.3 Trennung von Anordnung, Ausführung und Rechnungsprüfung<br />

Der Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung beherrscht<br />

das kommunale Haushalts- und Kassenrecht. Die anordnungsberechtigte Stelle<br />

kontiert vor (Anordnung), die Zentrale Finanzbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung<br />

prüft und erfasst die Kassenanordnung (Ausführung), die Kasse führt aus<br />

(Ausführung der Zahlung), der Fachdienst Rechnungsprüfung prüft (Prüfung).<br />

Die Bediensteten der <strong>Stadt</strong>kasse mit den Bediensteten der Finanzbuchhaltung und<br />

der Anlagenbuchhaltung sowie die Bediensteten <strong>des</strong> Fachdienstes Rechnungsprüfung<br />

dürfen keine Kassenanordnungen erteilen.<br />

1.4 Anordnungszwang und seine Ausnahmen<br />

1.4.1 Anordnungszwang<br />

Die <strong>Stadt</strong>kasse darf grundsätzlich nur aufgrund einer schriftlichen Anordnung<br />

Einzahlungen annehmen und die damit verbundenen Buchungen vornehmen.<br />

Auszahlungen und die damit verbundenen Buchungen bedürfen generell einer<br />

schriftlichen Anordnung.<br />

Der Anordnungszwang erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Vornahme von<br />

Buchungen, die das Ergebnis in den Büchern ändern, ohne in Verbindung mit<br />

einer Zahlung zu stehen (Aufwand- und Ertragsbuchungen) sowie auf Ein- und<br />

Auslieferungen zu verwahrender Gegenstände.<br />

1.4.2 Ausnahmen vom Anordnungszwang<br />

Vom Anordnungszwang sind ausgenommen:<br />

a) irrtümliche Einzahlungen sowie Einzahlungen, die an den Einzahler<br />

<strong>zur</strong>ückgezahlt oder an den Empfangsberechtigten weitergeleitet werden,<br />

3


<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

b) Beträge, die für einen Dritten lediglich angenommen oder ausgezahlt<br />

werden (durchlaufende Zahlungen) sowie<br />

c) Einzahlungen, die die <strong>Stadt</strong>kasse selbst festsetzt (Mahn- und<br />

Vollstreckungskosten, Säumniszuschläge, Nebenkosten, Zinsen),<br />

d) Planmäßigen Abschreibungen, hierfür erzeugt die Anlagenbuchhaltung<br />

einen Beleg indem der gebuchte Betrag, das Datum, die Anlagenjournal-<br />

sowie die Fibujournalnummer angegeben werden muss und<br />

e) Allgemeine Anordnungen<br />

Liegt keine Annahmeanordnung vor, darf die <strong>Stadt</strong>kasse Einzahlungen nur<br />

annehmen, wenn dafür ein sachlicher Grund zu erkennen ist. Derartige Einzahlungen<br />

sind dann zunächst auf ein Verrechnungskonto zu buchen, wenn die<br />

endgültige Buchungsstelle nicht zweifelsfrei erkennbar ist. Wenn sie zweifelsfrei<br />

erkennbar ist, wird die Einzahlung als Überzahlung auf dem entsprechenden<br />

Debitor gebucht. Die <strong>Stadt</strong>kasse hat derartige Einzahlungen sofort auf Vordruck<br />

(Kassenanzeige) dem zuständigen Fachdienst mitzuteilen. Von dort ist die<br />

fehlende Anordnung unverzüglich zu erteilen. Die von der <strong>Stadt</strong>kasse übersandte<br />

Kassenanzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt vom<br />

zuständigen Fachdienst auszufüllen und der <strong>Stadt</strong>kasse zusammen mit der<br />

Annahmeanordnung <strong>zur</strong>ückzugeben. Ist durch Verschulden <strong>des</strong> zuständigen<br />

Fachdienstes die fristgerechte Verbuchung der Einzahlung nicht möglich, so ist<br />

die <strong>Stadt</strong>kasse angehalten, die Rücküberweisung der Einzahlung vorzunehmen.<br />

Die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten hat der verursachende<br />

Fachdienst zu tragen.<br />

1.4.3 Erteilung von Anordnungen<br />

Die Forderungen müssen rechtzeitig und vollständig von der <strong>Stadt</strong>kasse eingezogen<br />

werden. Um dies zu gewährleisten, ist die Annahmeanordnung unverzüglich<br />

zu erteilen, sobald die Forderung feststeht.<br />

Auszahlungsanordnungen sind der <strong>Stadt</strong>kasse so rechtzeitig (mind. 5<br />

Arbeitstage vor Fälligkeit) zuzuleiten, dass die Zahlungen unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Zahlungsweges fristgemäß zum Fälligkeitstermin geleistet werden<br />

können.<br />

Skonti und Rabatte sind stets auszunutzen. Skontorechnungen sind zu kennzeichnen,<br />

mit dem Tag <strong>des</strong> Ablaufs der Skontofrist zu versehen und so rechtzeitig<br />

(mind. 3 Arbeitstage vor Fälligkeit) der <strong>Stadt</strong>kasse zuzuleiten, dass die<br />

jeweiligen Termine eingehalten werden können.<br />

Auszahlungsanordnungen dürfen den Empfangsberechtigten der Zahlung <strong>zur</strong><br />

Vorlage bei der <strong>Stadt</strong>kasse grundsätzlich nicht ausgehändigt werden.<br />

1.5 Anordnungsadressat<br />

Die Buchhaltung ist getrennt in Zentrale Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und<br />

Zahlungsabwicklung. Alle investiven Vorgänge und Vorgänge der Finanzierungstätigkeit<br />

(z.B. Kredite und Darlehen) werden in der Anlagenbuchhaltung, die Erträge und<br />

Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit in der Zentralen Finanzbuchhaltung<br />

gebucht. Die Zahlungsabwicklung (Kasse) bucht die Einzahlungen und Auszahlungen<br />

auf Debitoren bzw. Kreditoren und die Finanzrechnung.<br />

4


2 Kassenanordnungen<br />

2.1 Grundsätzliches<br />

2.1.1 Allgemeines<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Die Buchführung der <strong>Stadt</strong>kasse erfolgt im automatisierten Verfahren durch den<br />

Einsatz der Finanzsoftware "newsystem kommunal" der Firma INFOMA Alle<br />

Buchungsvorgänge sind daher von den Organisationseinheiten nach den Erfordernissen<br />

dieses Verfahrens anzuordnen.<br />

Kassenanordnungen sind auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken zu erteilen.<br />

Die Eintragungen auf den Vordrucken sind verbindlich. Es ist der jeweils<br />

aktuelle Vordruck zu verwenden. Dieser befindet sich im Intranet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Salzgitter</strong>. Änderungen der Vordrucke dürfen nur im Einvernehmen zwischen<br />

der <strong>Stadt</strong>kasse, dem Team Finanzmanagement und dem Fachdienst Rechnungsprüfung<br />

vorgenommen werden. Federführend hierbei ist der Kassenleiter.<br />

Das elektronische Formular der Kassenanordnungen muss am PC ausgefüllt<br />

werden.<br />

Es handelt sich hierbei um folgende Anordnungen:<br />

• Annahmeanordnung (Ertrag, Einzahlung) -weiß-<br />

• Annahmeabgangsanordnung -weiß mit Balken-<br />

• Auszahlungsanordnung (Aufwand, Auszahlung) -grün-<br />

• Auszahlungsabgangsanordnung -grün mit Balken-<br />

• Anordnung für maschinell errechnete Forderungen -weiß-<br />

• Sammelanordnung -weiß-<br />

• Daueranordnungen -weiß oder grün-<br />

• Umbuchung -gelb-<br />

• Allgemeine Anordnungen -weiß-<br />

Alle Änderungen in den unterschriebenen Kassenanordnungen dürfen nur so<br />

vorgenommen werden, dass die unrichtige Eintragung vollständig gestrichen<br />

und die richtige darüber gesetzt wird. Dabei muss die ursprüngliche Eintragung<br />

lesbar bleiben. Die Korrektur muss mit Namenskürzel <strong>des</strong> Kassenanordnungsberechtigten<br />

und Datumsangabe autorisiert werden. Die Zentrale Finanzbuchhaltung<br />

bzw. die Anlagenbuchhaltung ist berechtigt, nach Rücksprache mit den<br />

Fachdiensten, Änderungen wie oben beschrieben vorzunehmen. Ausgenommen<br />

davon sind Änderungen <strong>des</strong> Betrages.<br />

Soweit Anordnungsvordrucke oder Kopien von Kassenanordnungen als Entwürfe<br />

oder Verfügungen für die Akten verwendet werden, sind sie deutlich als<br />

solche zu kennzeichnen.<br />

Die Buchungsstellen im Sinne dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> setzen sich zusammen<br />

aus Konto, Kostenstelle (Pflicht) und bei eindeutiger Produktzuordnung aus<br />

dem Kostenträger.<br />

2.1.2 Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />

Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der Annahme-<br />

Anordnung aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Debitors (Punkt), den ersten 4 Ziffern<br />

der Kostenstelle (Punkt) und einer Belegnummer zusammen.<br />

Bei der Annahmeanordnung richtet sich die Belegnummer nach dem für den<br />

jeweiligen Fachdienst zugeteilten Belegnummernkreis. Vor die 6-stellige<br />

Nummer ist die letzte Ziffer <strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres zu setzten, so dass<br />

sich eine 7-stellige Belegnummer ergibt.<br />

5


<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Das Kassenzeichen bei der Auszahlungsanordnung setzt sich zusammen aus<br />

der Adress-Nummer <strong>des</strong> Kreditors und einer Belegnummer. Als Belegnummer<br />

ist die Rechnungsnummer oder das Aktenzeichen anzugeben.<br />

Bei der Angabe der Adressnummer (Debitor und Kreditor) ist darauf zu achten,<br />

dass diese im System mit der vollständigen Anschrift im Verfahren hinterlegt ist.<br />

Sollte ein Debitor bzw. Kreditor mehr als eine Bankverbindung besitzen, sind<br />

diese unter einer Adressnummer aufzuführen. Die jeweils zu verwendende<br />

Bankverbindung ist der Buchhaltung farblich und deutlich kenntlich zu machen.<br />

2.1.3 Bruttoprinzip<br />

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen<br />

nicht mit Erträgen, Einzahlungen nicht mit Auszahlungen, Grundstücksrechte<br />

nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Bruttoprinzip), das heißt die<br />

jeweiligen Posten sind zu buchen und können dann –soweit rechtlich zulässig–<br />

gegeneinander aufgerechnet werden.<br />

2.1.4 Beizufügende Unterlagen<br />

Den Kassenanordnungen sind die <strong>zur</strong> Prüfung der Richtigkeit erforderlichen<br />

Unterlagen, z.B. Rechnungen oder andere Belege, im Original, und nur, wenn<br />

dies im Einzelfall nicht möglich ist, in Kopie beizufügen.<br />

Über Ausnahmen hiervon entscheidet auf begründenden Antrag die <strong>Stadt</strong>kasse.<br />

Die Entscheidung der <strong>Stadt</strong>kasse ist dem Fachdienst Rechnungsprüfung<br />

unter Beifügung <strong>des</strong> Antrages bekannt zu geben.<br />

Die Anlagen <strong>zur</strong> Kassenanordnung sind fest mit der Anordnung zu verbinden<br />

(anzuheften). Die Verwendung von Büroklammern ist unzulässig. Die Heftklammern<br />

sind so am oberen linken Rand der Anordnung anzubringen, dass die<br />

Einsichtnahme in die Unterbelege nicht behindert wird.<br />

2.2 Arten von Anordnungen und jeweilige Inhalte<br />

2.2.1 Zahlungsanordnungen<br />

a) Einzelanordnungen<br />

Zahlungsanordnungen (Annahme- und Auszahlungsanordnungen, Anlage 1<br />

bzw. 3) werden in der Regel als Einzelanordnungen für einen Zahlungspflichtigen<br />

oder Zahlungsempfänger ausgefertigt. Sachlich zusammengehörige<br />

Vorgänge sowie Zahlungen an einen Empfänger aus verschiedenen Buchungsstellen<br />

sind nach Möglichkeit zu einer Kassenanordnung (Sammelanordnung,<br />

Anlage 6) zusammen zu fassen.<br />

b) Annahmeabgangs-/Auszahlungsabgangsanordnung<br />

Soll eine Kassenanordnung geändert werden, die bereits durch die <strong>Stadt</strong>kasse<br />

verarbeitet worden ist, so ist eine Annahmeabgangs- (Anlage 2) bzw. Auszahlungsabgangsanordnung<br />

(Anlage 4) zu erteilen.<br />

Im Falle der Änderung der angeordneten Buchungsstelle sind für diese<br />

Buchungsstelle eine Abgangsanordnung und für die richtige Buchungsstelle<br />

eine neue Kassenanordnung zu erteilen.<br />

c) Anordnungen für maschinell errechnete Forderungen<br />

Für maschinell errechnete Forderungen oder Leistungen ist eine Anordnung<br />

gemäß Anlage 5 zu erstellen, in der bescheinigt wird, dass die dem Verfahren<br />

zugrunde gelegten Daten:<br />

• sachlich und rechnerisch,<br />

• vollständig ermittelt und erfasst,<br />

• mit einem gültigen Programm ordnungsgemäß verarbeitet worden sind und<br />

• dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.<br />

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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Die verarbeiteten Daten sind als Anlage beizufügen.<br />

d) Sammelanordnungen<br />

Sammelanordnungen sind Kassenanordnungen für mehrere Debitoren oder<br />

Kreditoren. Die Sammelanordnungen dienen der Vereinfachung (Einsparung<br />

von Belegen und Buchungsvorgängen) und sind bei einer Vielzahl von Einzelbeträgen<br />

für eine Buchungsstelle und zeitlich beieinander liegenden Fälligkeiten<br />

zu verwenden. Die Sammelanordnungen müssen in sich abgeschlossen sein<br />

und sämtliche Merkmale der Kassenanordnung aufweisen. Die Beträge sind<br />

von der ersten bis <strong>zur</strong> letzten Eintragung auf<strong>zur</strong>echnen. Die eigentliche Anordnung<br />

(Feststellungsvermerke, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsberechtigten) wird<br />

lediglich auf dem Vordruck Einzelanordnung verfügt und der Sammelanordnung<br />

vorangestellt.<br />

e) Daueranordnungen<br />

Für regelmäßig wiederkehrende Erträge und Aufwendungen können Dauerannahmeanordnungen<br />

oder Dauerauszahlungsanordnungen erteilt werden. Bei<br />

der Zusammenfassung gleichzeitig fälliger Zahlungen an mehrere Zahlungsempfänger<br />

sind die Vordrucke für Sammelauszahlungsanordnungen zu<br />

verwenden. Daueranordnungen gelten ausschließlich für das laufende Haushaltsjahr.<br />

f) Umbuchungen<br />

Für Umbuchungen ist jeweils eine Anordnung für die Auszahlung und die<br />

Einzahlung nach dem Muster einer Einzelanordnung zu fertigen. In dem Feld<br />

„Beschreibung“ ist das Ziel bzw. die Herkunft der Buchung anzugeben.<br />

g) Allgemeine Anordnungen<br />

Allgemeine Zahlungsanordnungen (Anlage 7) dürfen nur erteilt werden für<br />

1. Einzahlungen, die dem Grunde nach häufig anfallen, ohne dass der/die<br />

Zahlungspflichtige oder die Höhe vorher feststehen,<br />

2. regelmäßige Einzahlungen, deren Gesamtsumme im Verhältnis <strong>zur</strong><br />

Bilanzsumme als gering einzustufen ist, und deren zugrunde liegende<br />

Forderung in einem an das Kassenverfahren angebundenen Fremdverfahren<br />

überwacht werden (z.B. Verwarnungsgelder),<br />

3. Einzahlungen, die nach Rechtsvorschriften oder allgemeinen Tarifen<br />

erhoben werden, wenn der <strong>Stadt</strong>kasse rechtzeitig vor den Fälligkeitstagen<br />

die Unterlagen über die anzunehmenden Beträge zugehen,<br />

4. regelmäßig wiederkehrende Auszahlungen, für die der Zahlungsgrund<br />

und die Empfangsberechtigten, nicht aber die Höhe für die einzelnen<br />

Fälligkeitstermine feststehen,<br />

5. Auszahlungen für Gebühren, Zinsen und ähnliche Kosten, die bei der<br />

Erledigung der Aufgaben der <strong>Stadt</strong>kasse anfallen.<br />

Das Team Finanzmanagement entscheidet im Einvernehmen mit dem Fachgebiet<br />

<strong>Stadt</strong>kasse, für welche Buchungsstellen Allgemeine Zahlungsanordnungen<br />

zulässig sind. In der jährlichen Verfügung über die Haushaltsführung werden<br />

diese Buchungsstellen jeweils für das Haushaltsjahr festgelegt.<br />

h) Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren bei Auszahlungen<br />

Die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren ermöglicht der <strong>Stadt</strong>kasse an<br />

dieser besonderen Form <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs teilzunehmen.<br />

Eine solche Ermächtigung darf nur erteilt werden, wenn<br />

1. sichergestellt ist, dass der/die Empfangsberechtigte ordnungsgemäß mit<br />

der <strong>Stadt</strong>kasse abrechnet<br />

2. die Forderung <strong>des</strong>/der Empfangsberechtigten zeitlich und der Höhe nach<br />

abzuschätzen sind und<br />

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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

3. bei einem/einer Empfangsberechtigten, bei dem/der es sich nicht um eine<br />

juristische Person <strong>des</strong> öffentlichen Rechts handelt, gewährleistet ist, dass<br />

das Kreditinstitut den abgebuchten Betrag dem Konto der <strong>Stadt</strong>kasse<br />

wieder gutschreibt, wenn diese der Abbuchung in angemessener Frist<br />

widerspricht.<br />

Über die Ermächtigung entscheidet das Team Finanzmanagement mit dem<br />

Auftrag an die <strong>Stadt</strong>kasse, diese gegenüber dem Dritten zu erklären.<br />

Auszahlungen aufgrund erteilter Ermächtigungen bucht die Zahlungsabwicklung<br />

der <strong>Stadt</strong>kasse. Der für die Anordnung zuständige Fachdienst bestätigt<br />

anschließend, dass die Buchung sachlich richtig ist.<br />

2.2.2 Buchungsanordnungen<br />

Buchungsanordnungen dienen <strong>zur</strong> Anordnung von Buchungen, die zwar das<br />

Ergebnis in den Büchern ändern, nicht aber mit einer tatsächlichen Zahlung in<br />

Verbindung stehen. Auch Buchungsanordnungen können als Einzel-, Sammel-<br />

oder allgemeine Anordnungen erteilt werden. Beispiele hierfür sind die Bildung<br />

oder Auflösung von Rückstellungen.<br />

Für Anlagenabgänge (Anlage 8) und Anlagenänderungen (Anlage 9) sowie für<br />

die Fertigstellung von Straßenbaumaßnahmen (Anlage 10 bzw. 11) sind die<br />

entsprechenden Formulare zu verwenden.<br />

2.2.3 Einlieferungs- und Auslieferungsanordnungen (Verwahrgelass)<br />

Für alle Veränderungen im Bestand <strong>des</strong> Verwahrgelasses sind Einlieferungs-<br />

bzw. Auslieferungsanordnungen erforderlich. Zu den weiteren <strong>Regelung</strong>en ist<br />

die <strong>Geschäftsordnung</strong> über die Verwahrung von Wertgegenständen gesondert<br />

anzuwenden.<br />

2.3 Inhalt der Kassenanordnungen<br />

2.3.1 Inhalt der Zahlungsanordnung<br />

a) Kennzeichnung <strong>des</strong> Adressaten der Anordnung:<br />

Zentrale Finanzbuchhaltung oder Anlagenbuchhaltung (siehe dazu Ziffer 1.5)<br />

Anordnungen an die Anlagenbuchhaltung sind dieser in zweifacher Ausfertigung<br />

zuzuleiten.<br />

b) Art der Anordnung:<br />

Einzelanordnung, Sammelanordnung, Daueranordnung, Umbuchung, Aufträge,<br />

Abschlags- und Schlussrechnung<br />

c) den Namen, Fachdienst und Telefonnummer <strong>des</strong> Absenders<br />

d) das Haushaltsjahr:<br />

Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr ist die wirtschaftliche Ursache entscheidend,<br />

d.h. unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs<br />

und der Werteverzehr dargestellt.<br />

e) die Buchungsstelle:<br />

Es muss min<strong>des</strong>tens das Konto und die Kostenstelle und ggf. der Kostenträger<br />

angegeben werden.<br />

f) ggf. die Vorgangsnummer (z.B. bei Mündelgeldern)<br />

g) ggf. die Investitionsnummer für geplante Anlagegüter<br />

h) den anzunehmenden oder auszuzahlenden Betrag in Ziffern:<br />

Anzugeben ist der tatsächlich zu buchende Betrag, das heißt bei der<br />

Geltendmachung von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich<br />

Skonto).<br />

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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Ausgenommen davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag<br />

anzugeben und der Skontoabzug im Feld Skonto (siehe j).<br />

i) die Mehrwertsteuer:<br />

bei Betrieben gewerblicher Art<br />

j) die Angabe <strong>des</strong> Skontoabzugs ist nur bei den Eigenbetrieben erforderlich<br />

k) das Kassenzeichen (externe Belegnummer):<br />

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Annahme- oder Auszahlungsanordnung<br />

handelt:<br />

• bei der Annahmeanordnung: ist die Adressnummer (Debitor), die ersten<br />

4 Stellen der Kostenstelle und die Belegnummer, die sich aus dem<br />

zugeordneten Belegnummernkreis ergibt anzugeben<br />

• bei der Auszahlungsanordnung: ist die Adressnummer (Kreditor) und als<br />

Belegnummer die Rechnungsnummer bzw. das Aktenzeichen<br />

anzugeben.<br />

l) der Mahnmethodencode:<br />

bei Abweichung vom standardmäßigen Mahncode <strong>des</strong> jeweiligen Kontos.<br />

m) den Fälligkeitstag<br />

n) die Angabe, ob es sich um einen Haushaltsrest handelt<br />

o) die Angabe <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> der Ein- und Auszahlung<br />

Dieser muss lesbar für interne Auswertungszwecke, insbesondere der KLR<br />

sein.<br />

p) den Verwendungszweck der Buchung:<br />

Bei Auszahlungen muss der Zahlungsempfänger den Grund der Zahlung<br />

erkennen können. Insbesondere sind daher Kundennummer und Datum,<br />

Skonto und Gutschriften sowie gegebenenfalls Nummer der Abschlagszahlung<br />

anzugeben, die dem Kreditor ermöglichen, ohne Rückfrage den Betrag<br />

unterzubringen.<br />

Bei Abschlagszahlungen ist in der Auszahlungsanordnung anzugeben, ob es<br />

sich um die erste, zweite oder eine folgende Abschlagszahlung handelt.<br />

Darüber hinaus sind in der der Auszahlungsanordnung beizufügenden<br />

Aufstellung (gem. § 16 VOB Teil B) an geeigneter Stelle neben der Höhe <strong>des</strong><br />

Gesamtauftrags die früheren Abschlagszahlungen mit Datumsangaben im<br />

Einzelnen zu vermerken. Bei der Endabrechnung sind die einzelnen<br />

Abschlagszahlungen auf der Schlussrechung zu vermerken. Die Verrechnung<br />

aller Abschlagszahlungen ist auf der Schlussrechnung von dem<br />

zuständigen Sachbearbeiter besonders zu bescheinigen. Im Übrigen sind die<br />

Vorschriften der VOB/ B, § 16 und §17 zu beachten.<br />

q) die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />

r) das Datum der Anordnung<br />

s) die Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />

Unter der Unterschrift ist der Name <strong>des</strong> Anordnungsberechtigten in Druckbuchstaben<br />

oder durch Stempelaufdruck zu wiederholen.<br />

2.3.2 Inhalt der Auszahlungsanordnungen im Lastschrifteinzugsverfahren<br />

Eine Auszahlungsanordnung im Lastschrifteinzugsverfahren enthält die Anweisung<br />

an die <strong>Stadt</strong>kasse ein Kreditinstitut zu beauftragen oder einen Empfangsberechtigten<br />

zu ermächtigen, bestimmte Forderungen vom Konto der <strong>Stadt</strong>kasse<br />

abbuchen zu lassen.<br />

Für das jeweilige Haushaltsjahr ist eine Allgemeine Anordnung gemäß Vordruck<br />

zu fertigen.<br />

9


<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

2.4 Weiterleitung von Zahlungen<br />

Städtischen Bediensteten dürfen Zahlungsmittel <strong>zur</strong> Weiterleitung an Dritte nicht<br />

ausgehändigt werden, es sei denn, diese Weiterleitung liegt im dienstlichen Auftrag<br />

(z.B. Auszahlung der Entschädigung für Wahlhelfer, Zahlung von Honoraren an<br />

Künstler unmittelbar nach Veranstaltungen). In solchen Fällen ist eine Auszahlungsanordnung<br />

auf den beauftragten Mitarbeiter <strong>des</strong> zuständigen Fachdienstes auszustellen.<br />

Die Quittung <strong>des</strong> endgültigen Empfangsberechtigten ist der Auszahlungsanordnung<br />

ggfs. nachträglich beizufügen. Die Überwachung <strong>des</strong> Quittungsrücklaufs<br />

hat durch die <strong>Stadt</strong>kasse zu erfolgen.<br />

3 Anordnungsbefugnis<br />

3.1 Allgemeines<br />

Anordnungsbefugnis ist die Berechtigung und zugleich auch die Verpflichtung, die<br />

<strong>Stadt</strong>kasse und die Anlagenbuchhaltung anzuweisen:<br />

• Erträge und Einzahlungen anzufordern sowie<br />

• Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und<br />

• Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen bzw. auszuliefern<br />

3.2 Personenkreis<br />

Beamten <strong>des</strong> gehobenen und höheren Dienstes sowie tariflich Beschäftigten, die<br />

einer entsprechenden Vergütungsgruppe angehören kann Kassenanordnungsbefugnis<br />

erteilt werden.<br />

Mit den jährlichen Richtlinien für die Haushaltsführung bestimmt der Oberbürgermeister<br />

gem. § 40 GemHKVO, welche Mitarbeiter in dem betreffenden Haushaltsjahr<br />

kassenanordnungsbefugt sind und legt dabei den Umfang der Befugnis fest. Sollte<br />

sich im Laufe <strong>des</strong> Jahres die Notwendigkeit ergeben weitere Kassenanordnungsbefugnisse<br />

zu erteilen oder vorhandene zu verändern, sind entsprechende Anträge<br />

an den Fachdienst Haushalt und Finanzen, Team Finanzmanagement, zu richten.<br />

Dieser holt die Entscheidung <strong>des</strong> Oberbürgermeisters bzw. die eines von ihm<br />

Bevollmächtigten ein.<br />

Für die Anordnungsbefugnis darf zu keiner Zeit ein die Befugnis ausschließen<strong>des</strong><br />

Angehörigkeitsverhältnis bestehen (siehe Ziffer 3.4).<br />

3.3 Unterschriftsproben<br />

Der Name der Kassenanordnungsbefugten und der Umfang der Befugnisse sind der<br />

<strong>Stadt</strong>kasse mitzuteilen. Die <strong>Stadt</strong>kasse hat eine Unterschriftsprobenkartei zu führen.<br />

Der Kassenanordnungsbefugte ist anzuweisen, seine Unterschrift in Gegenwart <strong>des</strong><br />

Kassenverwalters oder <strong>des</strong> von ihm Beauftragten zu leisten.<br />

Anordnungen von Bediensteten, für die Unterschriftsproben bei der <strong>Stadt</strong>kasse nicht<br />

vorliegen, dürfen nicht ausgeführt werden. Anordnungen sind <strong>zur</strong>ückzuweisen, wenn<br />

die auf die Anordnung bezogene Unterschrift erheblich von der der <strong>Stadt</strong>kasse<br />

vorliegenden Unterschriftsprobe abweicht. Die Anordnungsbefugten haben darauf zu<br />

achten, dass ihre Unterschrift den Wesenszug der abgegebenen Unterschriftsprobe<br />

beibehält.<br />

3.4 Einschränkung der Unterschriftsbefugnisse<br />

Kassenanordnungen dürfen von Beamten und tariflich Beschäftigten nicht vollzogen<br />

oder festgestellt werden, wenn sie selbst, ihre Ehegatten, ihre in gerader Linie<br />

Verwandten und Verschwägerten, die von ihnen an Kin<strong>des</strong> statt Angenommenen<br />

oder ihre in der Seitenlinie Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grade<br />

daraus einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen. Das gilt auch bei natür-<br />

10


<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

lichen und juristischen Personen, die sie vertreten oder bei denen sie gegen Entgelt<br />

beschäftigt sind bzw. deren Vorstand, Aufsichtsrat oder gleichartigem Organ sie<br />

angehören.<br />

Die Einschränkung bezieht sich nicht auf Kassenanordnungen für die regelmäßigen<br />

Gehaltszahlungen.<br />

3.5 Unterzeichnung der Kassenanordnungen<br />

Anordnungsbefugte dürfen mit dem die sachliche und rechnerische Richtigkeit<br />

Bestätigenden nicht personengleich sein.<br />

Mit der Unterzeichnung einer Kassenanordnung übernehmen Anordnungsbefugte die<br />

Verantwortung dafür, dass<br />

• in der Anordnung keine offensichtlich erkennbaren Fehler enthalten sind,<br />

• die sachliche und rechnerische Richtigkeit von einer dazu berechtigten Person<br />

festgestellt ist, und<br />

• die haushaltsgemäßen Voraussetzungen für die Erteilung der Anordnung<br />

vorliegen.<br />

3.6 Datum der Kassenanordnung<br />

Aus Kassensicherheitsgründen ist es erforderlich, dass das Datum auf Kassenanordnungen<br />

vom Kassenanordnungsberechtigten am Tage seiner Unterschrift handschriftlich<br />

eingesetzt wird (Tag der Ausfertigung).<br />

4 Feststellung der Kassenanordnungen<br />

4.1 Feststellungsvermerk<br />

Die sachliche und rechnerische Feststellung bzw. die baufachtechnische Feststellung<br />

ist eine schriftliche Bescheinigung der Richtigkeit <strong>des</strong> Anspruchs oder der Zahlungsverpflichtung,<br />

die in ihrem Grund und ihrer Höhe zu prüfen sind.<br />

Zu jeder Kassenanordnung muss die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt<br />

werden. Die Richtigkeit ist durch Vermerk aktenkundig zu machen oder auf den<br />

begründenden Unterlagen zu bescheinigen.<br />

Der Feststellungsvermerk ist auf der Kassenanordnung zu bestätigen, wenn er nicht<br />

mit der Anordnung verbunden ist. Bei allgemeinen Zahlungsanordnungen und bei<br />

Auszahlungsanordnungen für das Lastschrifteinzugsverfahren sind die Feststellungsvermerke<br />

nach Eingang oder Leistung der Zahlung unverzüglich nachzuholen.<br />

Bei vorgenommenen Änderungen müssen unrichtige Eintragungen so gestrichen<br />

werden, dass die ursprüngliche Eintragung komplett lesbar bleibt. Die richtige Eintragung<br />

kann darüber gesetzt werden. Die Korrektur muss mit Namenskürzel <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungsberechtigten und Datumsangabe autorisiert werden.<br />

4.2 Feststellungsbefugnis<br />

Beamte <strong>des</strong> gehobenen und höheren Dienstes sowie tariflich Beschäftigte, die einer<br />

entsprechenden Vergütungsgruppe angehören, sind ermächtigt, die sachliche bzw.<br />

die baufachtechnische Richtigkeit zu bescheinigen sowie die Bescheinigungen für<br />

automatisierte Anordnungs- und Feststellungsverfahren abzugeben.<br />

Beamte, die min<strong>des</strong>tens dem mittleren Dienst angehören und tariflich Beschäftigte,<br />

die min<strong>des</strong>tens einer entsprechenden Vergütungsgruppe angehören, sind ermächtigt,<br />

die rechnerische Richtigkeit auf Kassenanordnungen festzustellen.<br />

Die Fachdienstleitungen werden ermächtigt, die Feststellungsbefugnis weiteren Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern im Fachdienst, die über die erforderliche Sachkenntnis<br />

11


<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

verfügen, zu erteilen. Eine entsprechende Mitteilung ist der <strong>Stadt</strong>kasse unverzüglich<br />

zuzuleiten.<br />

Es ist unzulässig, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Feststellungsvermerke<br />

vornehmen, für die sie sachlich nicht zuständig sind.<br />

Die Anordnungsbefugten bestätigen durch ihre Unterschrift auf der Kassenanordnung<br />

gleichzeitig, dass der Feststellungsvermerk durch einen dazu Befugten vorgenommen<br />

wurde.<br />

Dem Kassenleiter, der Bankbuchhaltung und der Zahlungsabwicklung wird die<br />

Befugnis erteilt, die Richtigkeitsbescheinigungen in Angelegenheiten abzugeben,<br />

deren Sachverhalt nur von diesem Personenkreis beurteilt werden kann.<br />

4.3 Sachliche Feststellung<br />

Die Mitarbeiter, die mit dem Vermerk "sachlich richtig" unterschreiben, übernehmen<br />

für alle in der Anordnung enthaltenen Angaben die Verantwortung, insbesondere<br />

dafür, dass:<br />

a) für Erträge, Aufwendungen, für eine Mehrung bzw. Minderung der Aktiv- oder<br />

Passivposten der Bilanz ein sachlicher Grund <strong>zur</strong> Zahlung vorliegt und die<br />

Bestimmungen dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> beachtet wurden (siehe Ziffer 2.3)<br />

b) nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verfahren worden<br />

ist,<br />

c) es sich bei dem bezeichneten Zahlungsempfänger um den Empfangsberechtigten<br />

handelt,<br />

d) die zugrunde liegende Lieferung oder Leistung sachgemäß und vollständig dem<br />

Auftrag entsprechend erbracht worden ist,<br />

e) die Preise vereinbart, angemessen oder ortsüblich sind, den Richtpreisen entsprechen,<br />

oder dass es sich um Min<strong>des</strong>tpreise handelt,<br />

f) Skonti, Rabatte und Sonderpreise berücksichtigt sind,<br />

g) etwaige Garantiebedingungen eingehalten worden sind.<br />

Der die sachliche Richtigkeit Bescheinigende hat bei jeder Lieferung oder Leistung<br />

den Verwendungszweck anzugeben, wenn dieser aus der Anordnung oder der <strong>zur</strong><br />

Zahlung angeordneten Rechnung nicht klar zu erkennen ist.<br />

Unbeschadet seiner vollen Verantwortung kann der Feststellende die Richtigkeit der<br />

Lieferung oder Leistung von einem nicht <strong>zur</strong> sachlichen Feststellung ermächtigten<br />

Mitarbeiter bescheinigen lassen, falls dieser mit der Besichtigung, Ausführung oder<br />

Überwachung beauftragt war, z.B. Empfänger von Lieferungen.<br />

Die sachliche Feststellung schließt eine etwa erforderliche fachtechnische Feststellung<br />

ein. Damit werden ggf. auch die unter Nr. 4.4. genannten zusätzlichen Verantwortungen<br />

übernommen.<br />

4.4 Baufachtechnische Richtigkeit<br />

Erfordert die Nachprüfung einer Rechnung besondere Fachkenntnisse auf baufachtechnischem,<br />

die der Feststeller der sachlichen Richtigkeit nicht besitzt, muss auch<br />

die fachtechnische Richtigkeit bescheinigt werden.<br />

Mit der Teilbescheinigung "baufachtechnisch richtig" übernimmt der Feststeller<br />

insbes. die Verantwortung dafür, dass:<br />

1. die Rechnungsansätze mit dem Aufmaß und dem tatsächlichen Lieferungs- und<br />

Leistungsumfang übereinstimmen,<br />

12


<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

2. die Berechnungen der Aufmaße richtig sind,<br />

3. die Preise den Submissionsergebnissen/Preiskalkulationen entsprechen,<br />

4. etwa vereinbarte Garantiebedingungen eingehalten worden sind und<br />

5. die Lieferungen und Leistungen in Beschaffenheit und Güte einwandfrei sind<br />

und die zugesicherten Eigenschaften haben.<br />

4.5 Rechnerische Feststellung<br />

Mitarbeiter, die den Vermerk "rechnerisch richtig" unterschreiben, übernehmen die<br />

Verantwortung dafür, dass<br />

1. die in der Anordnung enthaltenen Berechnungen richtig sind,<br />

2. alle den Berechnungen zugrunde liegenden Angaben (Einheitspreise, Mengen<br />

usw.) richtig sind und<br />

3. die der Anordnung zugrunde liegenden Berechnungsunterlagen<br />

(Besoldungsordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen usw.) richtig angewendet<br />

sind.<br />

Wird die rechnerische Richtigkeit auf Berechnungen oder Rechnungen bescheinigt,<br />

ist der Vermerk unmittelbar neben oder unter den Endbetrag zu setzen. Wenn der<br />

Endbetrag geändert worden ist, so muss der Vermerk lauten: "Festgestellt auf:<br />

......Euro".<br />

Der Betrag ist nur in Ziffern anzugeben. Absetzungen von Rabatt- und Skontobeträgen<br />

gelten nicht als Änderungen.<br />

4.6 Zusammenfassung von Feststellungen<br />

Die Bescheinigungen der sachlichen, baufachtechnischen und der rechnerischen<br />

Richtigkeit können zusammengefasst werden.<br />

In diesem Fall muss der Feststellungsvermerk lauten: "sachlich und rechnerisch<br />

richtig bzw. festgestellt auf ... Euro".<br />

"sachlich und baufachtechnisch richtig"<br />

"baufachtechnisch und rechnerisch richtig bzw. festgestellt auf ... Euro"<br />

"sachlich, baufachtechnisch und rechnerisch richtig bzw. festgestellt auf ... Euro".<br />

Sind an der zusammengefassten Bescheinigung mehrere Feststeller beteiligt, muss<br />

aus jeder Teilbescheinigung der Umfang der Verantwortung ersichtlich sein.<br />

5 Fehlerhafte Kassenanordnungen<br />

Die <strong>Stadt</strong>kasse ist verpflichtet, die ihr zugeleiteten Kassenanordnungen zu prüfen, ob sie<br />

den bestehenden Vorschriften dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> entsprechen. Kassenanordnungen,<br />

die zu Beanstandungen Anlass geben, leitet die <strong>Stadt</strong>kasse bzw. Buchhaltung<br />

unter schriftlicher Darlegung der Gründe dem anordnenden Fachdienst <strong>zur</strong>ück.<br />

6 Belege<br />

Sämtliche Kassenanordnungen einschließlich der Anlagen sind in der <strong>Stadt</strong>kasse abzulegen.<br />

Die Kassenbelege dürfen nur mit Einverständnis <strong>des</strong> Kassenleiters oder eines von<br />

ihm Beauftragten an die mit der Prüfung Beauftragten herausgegeben werden. Anderen<br />

Mitarbeitern ist die Einsicht nur für ihren Aufgabenbereich zu gestatten, wenn eine dienstliche<br />

Notwendigkeit besteht.<br />

13


<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

7 Haushaltsüberwachung, Eingangskontrolle<br />

Die Haushaltsüberwachung der jeweiligen Organisationseinheiten wird grundsätzlich<br />

durch das von der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> eingesetzte Programm „newsystem“, der Firma Infoma<br />

unterstützt.<br />

Darüber hinaus ist von den Fachdiensten in geeigneter Weise zu gewährleisten, dass –<br />

entsprechend den gesetzlichen Anforderungen <strong>des</strong> § 26 GemHKVO – die insgesamt noch<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel stets erkennbar sind. Das gilt auch für die Überwachung<br />

der Erträge/Einzahlungen.<br />

8 Schlussbestimmungen<br />

Alle dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> entgegenstehenden <strong>Regelung</strong>en werden hiermit aufgehoben;<br />

insbesondere treten außer Kraft:<br />

1. die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Salzgitter</strong> vom 01.01.1984 –MittBl. S. 76/1983- mit den dazu<br />

ergangenen Änderungen und Ergänzungen,<br />

2. alle bisher erteilten Befreiungen, die begründenden Unterlagen der Anordnung<br />

nicht beizufügen.<br />

3. die Verfahrensbeschreibungen <strong>zur</strong> EDV-gerechten Ausfüllung der<br />

Kassenanordnungsvordrucke vom 30.09.1983 mit den dazu ergangenen<br />

Änderungen und Ergänzungen.<br />

Die Anwendungsregeln zum Ausfüllen der förmlichen Annahmeanordnung und Auszahlungsanordnung<br />

(Anlage 1a) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />

Für die Verwahrung von Wertgegenständen gilt die <strong>Geschäftsordnung</strong> über die Verwahrung<br />

von Wertgegenständen in der jeweils gültigen Fassung.<br />

9 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> tritt am 01.01.2007 in Kraft.<br />

gez. Klingebiel<br />

14


Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Anlage 1a<br />

Anwendungsregeln zum Ausfüllen der Annahme- und Auszahlungsanordnungen<br />

1. Annahmeanordnung<br />

Der Vordruck der Annahmeanordnung ist im Intranet veröffentlicht. Dieser ist am PC<br />

auszufüllen und auf weißem Papier auszudrucken.<br />

(1) Anordnender Verwaltungsbereich (Kernverwaltung, Eigenbetrieb,<br />

Gesellschaft)<br />

Das Formular ist für die Kernverwaltung, den Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung<br />

(EB 62), den Eigenbetrieb Gebäude, Einkauf und Logistik (EB 85) und die Sport<br />

und Freizeit <strong>Salzgitter</strong> GmbH (SFS), bis auf die anordnende Stelle im rechten<br />

oberen Feld, identisch.<br />

(2) Kennzeichnung <strong>des</strong> Anordnungsadressaten<br />

Hier ist zu kennzeichnen, ob die Weitergabe <strong>des</strong> Formulars an die Finanzbuchhaltung<br />

oder die Anlagenbuchhaltung erfolgen soll.<br />

Die Anordnung ist an die Anlagenbuchhaltung zu richten, sofern es sich um eine<br />

investive Einzahlung handelt, investive Vorgänge sind z.B.<br />

• Beschaffung von Vermögensgegenstände ab einen Anschaffungswert von 410,-<br />

€ netto<br />

• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen<br />

• Verkauf, Verschrottung von Vermögensgegenständen<br />

• Erwerb, Verkauf von Finanzanlagen<br />

• Erhaltene oder geleistete Zuwendungen für Investitionen<br />

• Erschließungs-, Straßenausbau- und Abwasserbeiträge<br />

• Aufnahme und Tilgung von Krediten<br />

Die Anordnung an die Anlagenbuchhaltung ist in zweifacher Ausfertigung zu<br />

versenden.<br />

Bei den Eigenbetrieben hat auch der Erwerb der geringwertigen Vermögensgegenstände<br />

bzw. Wirtschaftsgüter über die Anlagenbuchhaltung zu erfolgen<br />

(Anschaffungswert von 60,- bis 410,- € netto).<br />

(3) Art der Anordnung<br />

Die Anordnungsart ist anzukreuzen, - d.h. handelt es sich um eine Einzelanordnung,<br />

eine Umbuchung/Verrechnung, Daueranordnung oder Sammelanordnung.<br />

(4) Absender<br />

Für etwaige Rückfragen ist in diesem Feld der Absender (Fachdienst, Name, Tel.-<br />

Nr.) anzugeben.<br />

(5) Haushaltsjahr<br />

Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr gilt das Periodisierungsprinzip. Es ist entscheidend<br />

in welchem Jahr die wirtschaftliche Ursache liegt, d.h. unabhängig vom<br />

Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs und der Werteverzehr dargestellt.<br />

(6) Konto<br />

Das Konto ist dem aktuellen Kontenplan zu entnehmen. Erträge befinden sich unter<br />

der Kontenklasse 3 und außerordentliche Erträge in der Kontenklasse 5 (diese<br />

werden von der Finanzbuchhaltung gebucht). Einzahlungen im investiven Bereich<br />

können z.B. Vermögensveräußerungen sein (Kontenklasse 0 – Verwendung <strong>des</strong><br />

Abgangskontos), Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Darstellung als<br />

Sonderposten in der Kontenklasse 2). Das Konto ist 7stellig.


Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

(7) Kostenstelle<br />

Die Kostenstelle spiegelt die Organisationseinheit wieder und ist zwingend<br />

anzugeben. Die Kostenstelle hat 8 Ziffern, die ersten 4 für die Organisationseinheit<br />

und die weiteren 4 Stellen für weitere Strukturfestlegungen der Fachdienste.<br />

(8) Kostenträger<br />

Der Kostenträger ist bei einer eindeutigen Produktzuordnung anzugeben. Dieser ist<br />

10stellig. Die ersten 3 Stellen geben die Produktgruppen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wieder, die<br />

nächsten 3 Stellen das städtische Produkt, die letzten 4 Ziffern sind vorgesehen für<br />

die Darstellung der Leistung. Ausnahmen davon sind die FD 50 und 51 hier wird<br />

auch die Leistungsebene abgebildet.<br />

(9) Vorgangsnummer<br />

Die Vorgangsnummer ist in einigen Fällen anzugeben, z.B. bei Mündelgelder.<br />

(10) Investitionsnummer<br />

Die Investitionsnummer ist bei den geplanten Investitionen anzugeben.<br />

(11) Betrag<br />

Angabe <strong>des</strong> tatsächlich zu buchenden Betrages, das heißt bei der Geltendmachung<br />

von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Skonto), ausgenommen<br />

davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag anzugeben und der Skontoabzug<br />

im Feld Skonto.<br />

(12) Skonto<br />

Dieses Feld ist nur von den Eigenbetrieben auszufüllen. Die Angabe erfolgt in<br />

Prozentsätzen.<br />

(13) Mehrwertsteuer<br />

In diesem Feld ist der Mehrwertsteuersatz nur anzugeben, wenn es sich um Tätigkeiten<br />

von Betrieben gewerblicher Art handelt (z. B. Marktwesen, Turnhallenvermietung,<br />

kulturelle Veranstaltungen, SRB, Volkshochschule, Eissporthalle).<br />

(14) Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />

Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der manuellen Annahmeanordnung<br />

aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Debitors (Punkt), den ersten 4 Ziffern<br />

der Kostenstelle (Punkt) und einer Belegnummer zusammen. Die Belegnummer<br />

ergibt sich aus dem für den jeweiligen Fachdienst zugeteilten Belegnummernkreis.<br />

Vor die 6-stellige Nummer ist die letzte Ziffer <strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres zu<br />

setzten, so dass sich eine 7-stellige Belegnummer ergibt.<br />

Die Adressnummer erhalten Sie aus dem so genannten Acess-Runtime-Modul, das<br />

auf Antrag bei 1.2.1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden kann.<br />

Zuständig für die Adresseinarbeitung und Rückmeldung an den Fachdienst über die<br />

Verfügbarkeit der neuen Adresse ist die <strong>Stadt</strong>kasse. Neue Adressen, die nicht im<br />

Acess-Runtime-Modul erfasst sind, sind über das Formular „Vordruck: Neue<br />

Adresse für das Finanzwesen (newsystem) bzw. „Vordruck: Neue Adresse für das<br />

Finanzwesen (newsystem), LISTENFORM (im Intranet eingestellt) an die Kasse zu<br />

schicken (Email: 20-KasseAdressverwaltung), welche diese daraufhin in die<br />

Finanzadressenkartei einpflegt.<br />

(15) Mahnmethodencode<br />

Der Mahnmethodencode steuert die Behandlung <strong>des</strong> angeordneten Betrages im<br />

maschinellen Mahnverfahren bei der Berechnung von Säumniszuschlägen und die<br />

Einordnung in privatrechtliche und öffentliche Forderungen.<br />

Für je<strong>des</strong> Konto ist eine Standardforderungsart hinterlegt. Weicht die Forderungsart<br />

im Einzelfall ab, ist die Forderungsart in der Annahme-Anordnung gemäß nachstehender<br />

Kriterien einzutragen:


Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Umbuchungen/Verrechnungen = 10<br />

Öffentlich-rechtliche Forderung mit Säumniszuschlägen inkl.<br />

Mahngebühren = 20<br />

Öffentlich-rechtliche Forderung mit Säumniszuschlägen ohne<br />

Mahngebühren = 25<br />

Öffentlich-rechtliche Forderung ohne Säumniszuschlagberechnung<br />

inkl. Mahngebühren = 30<br />

Öffentlich-rechtliche Forderung ohne Säumniszuschlagberechnung<br />

mit Mahngebühren = 35<br />

Privatrechtliche Forderung ohne Mahngebühren mit Vollstreckung = 40<br />

Privatrechtliche Forderung mit Mahngebühren mit Vollstreckung = 41<br />

Privatrechtliche Forderung ohne Mahngebühren ohne Vollstreckung = 45<br />

Privatrechtliche Forderung mit Mahngebühren ohne Vollstreckung = 46<br />

Dauermahnsperre = 50<br />

Sofortige Vollstreckung = 80<br />

(16) Fälligkeit<br />

Hier ist der früheste mögliche Einzahlungstermin anzugeben, um Zinsgutschriften<br />

bzw. Zinsersparnisse zu erhalten.<br />

(17) Buchungstext<br />

Hier ist der Grund der Zahlung anzugeben, dieser sollte lesbar für interne Auswertungszwecke<br />

und insbesondere lesbar für die Anlagenbuchhaltung sein, um was für<br />

einen Vermögensgegenstand es sich handelt.<br />

(18) Überweisungstext<br />

Dieser ist eher für die Auszahlung von Relevanz. Bei der Annahmeanordnung kann<br />

dieses Feld ausgefüllt werden für zusätzliche Informationen, die der Buchhaltung<br />

bzw. der Kasse dienen könnten.<br />

(19) Daueranordnungen<br />

Bei Daueranordnungen ist hier die Anzahl der Teilbeträge anzugeben und das<br />

Enddatum. Daueranordnungen gelten nur noch für das laufende Haushaltsjahr.<br />

(20) Adresse<br />

Es ist erforderlich, dass immer eine vollständige Adresse angegeben ist, - ggf. als<br />

Anlage, siehe oben. Die Angabe der Adressnummer ist Pflicht.<br />

2. Auszahlungsanordnung<br />

Der Vordruck der Auszahlungsanordnung ist im Intranet veröffentlicht. Dieser ist am PC<br />

auszufüllen und auf grünem Papier auszudrucken.<br />

(1) Anordnender Verwaltungsbereich (Kernverwaltung, Eigenbetrieb,<br />

Gesellschaft)<br />

Das Formular ist für die Kernverwaltung, den Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung<br />

(EB 62), den Eigenbetrieb Gebäude, Einkauf und Logistik (EB 85) und den Eigenbetrieb<br />

Sport, Freizeit, <strong>Salzgitter</strong>see GmbH (SFS), bis auf die anordnende Stelle im<br />

rechten oberen Feld, identisch.<br />

(2) Kennzeichnung <strong>des</strong> Anordnungsadressaten<br />

Hier ist zu kennzeichnen, ob die Weitergabe <strong>des</strong> Formulars an die Finanzbuchhaltung<br />

oder die Anlagenbuchhaltung erfolgen soll.


Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Die Anordnung ist an die Anlagenbuchhaltung zu richten, sofern es sich um eine<br />

investive Auszahlung handelt, investive Vorgänge sind z.B.<br />

• Beschaffung von Vermögensgegenstände ab einen Anschaffungswert von 410,-<br />

€ netto<br />

• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen<br />

• Verkauf, Verschrottung von Vermögensgegenständen<br />

• Erwerb, Verkauf von Finanzanlagen<br />

• Erhaltene oder geleistete Zuwendungen für Investitionen<br />

• Erschließungs-, Straßenausbau- und Abwasserbeiträge<br />

• Aufnahme und Tilgung von Krediten<br />

Die Anordnung an die Anlagenbuchhaltung ist in zweifacher Ausfertigung zu<br />

versenden.<br />

Bei den Eigenbetrieben hat auch der Erwerb der geringwertigen Vermögensgegenstände<br />

bzw. Wirtschaftsgüter über die Anlagenbuchhaltung zu erfolgen<br />

(Anschaffungswert von 60,- bis 410,- € netto).<br />

(3) Art der Anordnung<br />

Die Anordnungsart ist anzukreuzen, - handelt es sich um eine Einzelanordnung,<br />

eine Umbuchung/Verrechnung, Daueranordnung oder Sammelanordnung.<br />

(4) Abschlagszahlung oder Schlusszahlung<br />

Hier ist zu kennzeichnen, ob es sich bei der Rechnung, um eine Abschlags- oder<br />

Schlusszahlung handelt.<br />

(5) Barzahlung<br />

Auszahlungsanordnungen für Barzahlungen werden grundsätzlich über die Gebührenzahlstelle<br />

in dem dort zulässigen Umfang (Auszahlungskatalog) durchgeführt.<br />

Über Erweiterungen <strong>des</strong> Auszahlungskataloges der Gebührenzahlstelle entscheidet<br />

im Einzelfall der Kassenverwalter oder ein von ihm autorisierter Kassenbediensteter<br />

und dokumentiert dieses durch einen Sichtvermerk auf dem Original der Auszahlungsanordnung.<br />

Die Auszahlungsanordnung ist in doppelter Ausfertigung bei der<br />

Gebührenzahlstelle vorzulegen. Die Zweitschrift ist als solche kenntlich zu machen.<br />

Wird dem Bürger ausnahmsweise die Auszahlungsanordnung ausgehändigt, hat er<br />

sich bei der Zahlstelle ausreichend zu identifizieren (z.B. Personalausweis) und die<br />

Anordnung taggleich mit der Ausstellung vorzulegen. Ist eine Identifizierung nicht<br />

möglich, muss den Zahlungsempfänger ein Bediensteter <strong>des</strong> entsprechenden<br />

Fachdienstes begleiten.<br />

(6) Aufträge (Bestellung)<br />

Es ist zu kennzeichnen, ob eine Mittelbindung ein<strong>zur</strong>ichten ist. Bei der Buchung<br />

muss die Auftragsnummer angegeben werden.<br />

(7) Absender<br />

Für etwaige Rückfragen ist in diesem Feld der Absender (Fachdienst, Name, Tel.-<br />

Nr.) anzugeben.<br />

(8) Haushaltsjahr<br />

Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr gilt das Periodisierungsprinzip. Es ist<br />

entscheidend in welchem Jahr die wirtschaftliche Ursache liegt, d.h. unabhängig<br />

vom Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs und der Werteverzehr<br />

dargestellt.<br />

(9) Konto<br />

Das Konto ist dem aktuellen Kontenplan zu entnehmen. Aufwendungen befinden<br />

sich unter der Kontenklasse 4 und außerordentliche Aufwendungen in der Kontenklasse<br />

5 (diese werden von der Finanzbuchhaltung gebucht). Auszahlungen im<br />

investiven Bereich beruhen hauptsächlich auf der Anschaffung von Vermögensge-


Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

genständen, Baumaßnahmen und Auszahlungen für Investitionen an Dritte<br />

(Kontenklasse 0 – Verwendung <strong>des</strong> Zugangskontos).<br />

(10) Kostenstelle<br />

Die Kostenstelle spiegelt die Organisationseinheit wieder und ist zwingend<br />

anzugeben. Die Kostenstelle hat 8 Ziffern, die ersten 4 für die Organisationseinheit<br />

und die weiteren 4 Stellen für weitere Strukturfestlegungen der Fachdienste.<br />

(11) Kostenträger<br />

Der Kostenträger ist bei einer eindeutigen Produktzuordnung anzugeben. Dieser ist<br />

10stellig. Die ersten 3 Stellen geben die Produktgruppen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wieder, die<br />

nächsten 3 Stellen das städtische Produkt, die letzten 4 Ziffern sind vorgesehen für<br />

die Darstellung der Leistung. Ausnahmen davon sind die FD 50 und 51 hier wird<br />

auch die Leistungsebene abgebildet.<br />

(12) Vorgangsnummer<br />

Die Vorgangsnummer ist in einigen Fällen anzugeben, z.B. bei Mündelgeldern.<br />

(13) Investitionsnummer<br />

Die Investitionsnummer ist bei den geplanten Investitionen anzugeben. Die Investitionsnummer<br />

hat 9 Stellen und gliedert sich wie folgt: die ersten 4 Stellen der<br />

Kostenstelle, die nächsten 3 Stellen für die Maßnahme und die letzten 2 Stellen für<br />

die Untermaßnahme.<br />

(14) Betrag<br />

Angabe <strong>des</strong> tatsächlich zu buchenden Betrages, das heißt bei der Geltendmachung<br />

von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Skonto), ausgenommen<br />

davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag anzugeben und der Skontoabzug<br />

im Feld Skonto.<br />

(15) Skonto<br />

Dieses Feld ist nur von den Eigenbetrieben auszufüllen. Die Angabe erfolgt in<br />

Prozentsätzen.<br />

(16) Mehrwertsteuer<br />

In diesem Feld ist der Mehrwertsteuersatz nur anzugeben, wenn es sich um Tätigkeiten<br />

von Betrieben gewerblicher Art handelt (z. B. Marktwesen, Turnhallenvermietung,<br />

kulturelle Veranstaltungen, SRB, Volkshochschule, Eissporthalle).<br />

(17) Haushaltsrest<br />

Es ist zu kennzeichnen, ob es sich um einen Haushaltsrest handelt. Es ist davon<br />

auszugehen, dass zunächst der Haushaltsausgaberest beansprucht wird<br />

(18) Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />

Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der Auszahlungsanordnung<br />

aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Kreditors (Punkt), den ersten und einer Belegnummer<br />

zusammen. Als Belegnummer gilt hier die Rechnungsnummer oder das<br />

Aktenzeichen.<br />

Die Adressnummer erhalten Sie aus dem so genannten Acess-Runtime-Modul, das<br />

auf Antrag bei 1.2.1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden kann.<br />

Zuständig für die Adresseinarbeitung und Rückmeldung an den Fachdienst über die<br />

Verfügbarkeit der neuen Adresse ist die <strong>Stadt</strong>kasse. Neue Adressen, die nicht im<br />

Acess-Runtime-Modul erfasst sind, sind über das Formular „Vordruck: Neue<br />

Adresse für das Finanzwesen (newsystem) bzw. „Vordruck: Neue Adresse für das<br />

Finanzwesen (newsystem), LISTENFORM (im Intranet eingestellt) an die Kasse zu<br />

schicken (Email: 20-KasseAdressverwaltung), welche diese daraufhin in die<br />

Finanzadressenkartei einpflegt.


Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

(19) Fälligkeit<br />

Hier ist der letzt mögliche Auszahlungstermin anzugeben, um Zinsgutschriften bzw.<br />

Zinsersparnisse zu erhalten.<br />

(20) Buchungstext<br />

Hier ist der Grund der Zahlung anzugeben, dieser sollte lesbar für interne Auswertungszwecke<br />

und insbesondere lesbar für die Anlagenbuchhaltung sein, um was für<br />

einen Vermögensgegenstand es sich handelt.<br />

(21) Überweisungstext<br />

In der Rubrik "Überweisungstext" sind die Daten einzutragen, die auf dem Kontoauszug<br />

<strong>des</strong> Zahlungsempfängers erscheinen sollen. In diesem Feld ist das Rechnungsdatum<br />

und die Rechnungsnummer anzugeben oder aber andere notwendige<br />

Informationen, die der Zahlungsempfänger <strong>zur</strong> Zuordnung der Zahlung benötigt.<br />

(22) Daueranordnungen<br />

Bei Daueranordnungen ist hier die Anzahl der Teilbeträge anzugeben und das<br />

Enddatum. Daueranordnungen gelten nur noch für das laufende Haushaltsjahr.<br />

(23) Adresse<br />

Es ist erforderlich, dass immer eine vollständige Adresse angegeben ist.


2<br />

19<br />

20<br />

2007-01/1<br />

4<br />

9<br />

Annahmeanordnung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />

Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />

Annahme Umbuchung/Verrechnung<br />

3 (Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />

1<br />

Anlage 1<br />

<strong>Stadt</strong> SZ<br />

Eingang Buchhaltung:<br />

Erfasst: Ab an Kasse<br />

□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />

□ Ga □ Wie □ Fre<br />

□<br />

Absender<br />

FD u. Name :<br />

(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />

Haushaltsjahr: 2007 5 Konto<br />

6<br />

Kostenstelle:<br />

7<br />

Kostenträger:<br />

8<br />

Vorgangsnummer:<br />

Betrag: 11<br />

Investitionsnummer:<br />

10<br />

€ Skonto: %<br />

12<br />

MWSt. % 13 Haushaltsrest: J<br />

14 9<br />

15<br />

17<br />

18<br />

Kassenzeichen: (Adressnummer.Kostenstelle [erste vier Stellen].Belegnummer [erste Ziffer = Jahreszahl]<br />

Adressnummer . . Belegnummer<br />

Mahnmethodencode: Fälligkeit: 16<br />

Buchungstext:<br />

Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />

Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />

Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />

Adresse: Nr.:<br />

Name, Vorname, Firma:<br />

PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />

siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />

Sachlich richtig: Rechnerisch richtig: Datum, Unterschrift <strong>des</strong><br />

Anordnungsbefugten:<br />

__________________________<br />

siehe Anlage<br />

__________________________<br />

siehe Anlage ________________________<br />

( )<br />

Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:


2007-01/2<br />

Annahmeabgangs-Anordnung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />

Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />

Annahme Umbuchung/Verrechnung<br />

(Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />

Absender<br />

FD u. Name :<br />

(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />

Haushaltsjahr: 2007 Konto<br />

Kostenstelle: Kostenträger:<br />

Vorgangsnummer: Investitionsnummer:<br />

Betrag: € Skonto: %<br />

MWSt. % Haushaltsrest: J<br />

Kassenzeichen: (Adressnummer.Kostenstelle [erste vier Stellen].Belegnummer [erste Ziffer = Jahreszahl]<br />

Anlage 2<br />

<strong>Stadt</strong> SZ<br />

Eingang Buchhaltung:<br />

Erfasst: Ab an Kasse<br />

□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />

□ Ga □ Wie □ Fre<br />

□<br />

Adressnummer . . Belegnummer<br />

Mahnmethodencode: Fälligkeit:<br />

Buchungstext:<br />

Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />

Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />

Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />

Adresse: Nr.: siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />

Name, Vorname, Firma:<br />

PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />

Sachlich richtig: Rechnerisch richtig:<br />

__________________________<br />

siehe Anlage<br />

Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />

________________________<br />

__________________________<br />

siehe Anlage ( )<br />

Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:


2007-01/3<br />

2<br />

5<br />

4<br />

7<br />

Auszahlungsanordnung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />

Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />

Aufwand/Auszahlung 3 Umbuchung/Verrechnung<br />

(Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />

Abschlagszahlung<br />

Barauszahlung<br />

Auftrag (Bestellung):<br />

Neu, Mittel binden<br />

Bei Zahlung aus einem Auftrag:<br />

Auftrags-Nr:<br />

Absender<br />

FD u. Name :<br />

(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />

6<br />

1<br />

<strong>Stadt</strong> SZ<br />

Eingang Buchhaltung:<br />

Anlage 3<br />

Erfasst: Ab an Kasse<br />

□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />

□ Ga □ Wie □ Fre<br />

□<br />

Haushaltsjahr: 2007 8 Konto<br />

9<br />

12<br />

Kostenstelle:<br />

Vorgangsnummer:<br />

10<br />

Kostenträger:<br />

Investitionsnummer:<br />

13<br />

Betrag: 14<br />

€ Skonto: %<br />

18<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

MWSt. % Haushaltsrest: J<br />

16<br />

Kassenzeichen: (Adressnummer..Belegnummer [Aktenzeichen, Rechnungsnummer]<br />

Adressnummer . Belegnummer<br />

Mahnmethodencode: Fälligkeit:<br />

19<br />

Buchungstext:<br />

Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />

Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />

Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />

Adresse: Nr.:<br />

Name, Vorname, Firma:<br />

PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />

Sachlich richtig: Rechnerisch richtig:<br />

__________________________<br />

siehe Anlage<br />

siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />

17<br />

15<br />

11<br />

Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />

________________________<br />

__________________________<br />

siehe Anlage ( )<br />

Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:


2007-01/4<br />

Auszahlungsabgangs-Anordnung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />

Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />

Aufwand/Auszahlung Umbuchung/Verrechnung<br />

(Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />

Anlage 4<br />

<strong>Stadt</strong> SZ<br />

Eingang Buchhaltung:<br />

Barauszahlung Auftrag (Bestellung):<br />

Erfasst: Ab an Kasse<br />

Neu, Mittel binden<br />

□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />

Bei Zahlung aus einem Auftrag:<br />

□ Ga □ Wie □ Fre<br />

Auftrags-Nr: □<br />

Absender<br />

FD u. Name :<br />

(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />

Haushaltsjahr: 2007 Konto<br />

Kostenstelle: Kostenträger:<br />

Vorgangsnummer: Investitionsnummer:<br />

Betrag: € Skonto: %<br />

MWSt. % Haushaltsrest: J<br />

Kassenzeichen: (Adressnummer..Belegnummer [Aktenzeichen, Rechnungsnummer]<br />

Adressnummer . Belegnummer<br />

Mahnmethodencode: Fälligkeit:<br />

Buchungstext:<br />

Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />

Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />

Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />

Adresse: Nr.: siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />

Name, Vorname, Firma:<br />

PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />

Sachlich richtig: Rechnerisch richtig:<br />

__________________________<br />

siehe Anlage<br />

Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />

________________________<br />

__________________________<br />

siehe Anlage ( )<br />

Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:


2007-01/6<br />

Anordnung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

für maschinell errechnete Forderungen und Verbindlichkeiten<br />

Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />

Annahme Auszahlung<br />

Absender<br />

FD u. Name :<br />

(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />

Haushaltsjahr: 2007<br />

Konto<br />

Kostenstelle:<br />

Kostenträger:<br />

Betrag:<br />

Anlage 5<br />

<strong>Stadt</strong> SZ<br />

Eingang Buchhaltung:<br />

Die dem Verfahren zugrunde gelegten Daten sind sachlich und rechnerisch richtig, vollständig ermittelt<br />

und erfasst und mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet. Die Datenausgabe ist vollständig und<br />

richtig.<br />

Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />

Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen:<br />

________________________<br />

( )


Sammelanordnung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Anlage 6


2007-01/5<br />

Allgemeine Anordnung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />

Annahme Auszahlung<br />

Absender<br />

FD u. Name :<br />

(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />

Anlage 7<br />

<strong>Stadt</strong> SZ<br />

Eingang Buchhaltung:<br />

Die <strong>Stadt</strong>kasse wird angewiesen, folgende Einnahme anzunehmen bzw. Ausgabe per Lastschrift zu tätigen:<br />

Haushaltsjahr: 2007<br />

Konto<br />

Kostenstelle:<br />

Kostenträger:<br />

Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />

Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen:<br />

________________________<br />

( )


Anlagenabgang<br />

Fachdienst<br />

An<br />

FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />

I.<br />

Inventarnummer* Kostenstelle<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

<strong>Salzgitter</strong>, den<br />

Sachbearbeiter<br />

Telefonnummer Fax-Nr.<br />

E-Mail:<br />

Abgangsdatum<br />

Monat Jahr<br />

Anzahl 10 Abgangsart<br />

Abgangsart: 1= Verlust 2=Diebstahl 3= Zerstörung 4= Verschrottung<br />

5= Sonstiges<br />

* Falls die Inventarnummer nicht mehr festzustellen ist, fügen Sie bitte die Rechnungskopie bei und geben Sie<br />

alle bekannten Daten (wie Lieferant, Anschaffungsjahr, geschätzter Anschaffungspreis etc.) an.<br />

II. zu 1), 2) und 3):<br />

Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung bitte den Vorgang kurz schildern:<br />

Die Polizei wurde eingeschaltet, Polizeiliches Aktenzeichen:<br />

nicht eingeschaltet.<br />

Meldung an Versicherung ist erfolgt, Schadensfallnummer:<br />

nicht erfolgt.<br />

III. zu 4)<br />

Im Falle von Verschrottung bitte kurz den Grund angeben:<br />

IV.<br />

Ggf. weitere Angaben, soweit im Einzelfall notwendig:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Anlage 8


Anlagenänderung<br />

Fachdienst <strong>Salzgitter</strong>, den<br />

Sachbearbeiter<br />

Telefonnummer<br />

E-Mail:<br />

An<br />

FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Inventarnummer: Kostenstelle:<br />

Abgabe an eine andere Kostenstelle:<br />

Werterhöhung:<br />

Bezeichnung der werterhöhenden Maßnahme:<br />

Fax-Nr.<br />

Anschaffungswerte der werterhöhenden Maßnahme (EURO incl. UST):<br />

außerplanmäßige Wertminderung:<br />

Grund der Wertminderung:<br />

Betrag der Wertminderung:<br />

Ggf. weitere Angaben, soweit im Einzelfall notwendig:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Anlage 9


Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Fertigstellungsmeldung für den Straßenbau<br />

Fachdienst 66 <strong>Salzgitter</strong>, den<br />

Sachbearbeiter<br />

Telefonnummer<br />

An<br />

FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />

Straßenkennnummer/n:<br />

Baumaßnahme: Investitionsnummer:<br />

Art:<br />

Funktionsklasse: Baustoff:<br />

Datum der Verkehrsfreigabe:<br />

Schlussrechnung voraussichtlich/Datum:<br />

Konto:<br />

Kostenstelle: ggf. Kostenträger:<br />

Baukosten in EURO Bemerkung<br />

Kosten bislang:<br />

noch zu erwartende Kosten: ca.<br />

Gesamtkosten:<br />

Endgültig abgerechnet: ja nein<br />

Anlage 10<br />

Prozentuale Aufteilung der Straßenabschnitte:<br />

Straßenkennnummer:<br />

% Satz Kosten bisher noch zu erwartende Kosten<br />

ca.<br />

ca.<br />

ca.<br />

ca.<br />

ca.<br />

ca.<br />

Datum, Unterschrift


Vergabe Straßenkennnummer<br />

Fachdienst 66 <strong>Salzgitter</strong>, den<br />

Sachbearbeiter<br />

Telefonnummer<br />

An<br />

FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />

Baumaßnahme:<br />

Investitionsnummer:<br />

Konto:<br />

Ortsname:<br />

Kostenstelle:<br />

ggf. Kostenträger:<br />

Straßenkennnummer:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Anlage 11<br />

auf Straße von Straße nach Straße Abschnitt


Bildung von Haushaltsresten<br />

Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />

Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />

Hierfür muss zu gegebener Zeit eine <strong>Regelung</strong> für das Jahr 2008 erfolgen.<br />

Anlage 12

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