Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
Geschäftsordnung zur Regelung des ... - Stadt Salzgitter
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1 Allgemeines.................................................................................................................................... 3<br />
1.1 Geltungsbereich............................................................................................................................ 3<br />
1.2 Begriffsbestimmung...................................................................................................................... 3<br />
1.3 Trennung von Anordnung, Ausführung und Rechnungsprüfung.................................................. 3<br />
1.4 Anordnungszwang und seine Ausnahmen................................................................................... 3<br />
1.4.1 Anordnungszwang................................................................................................................. 3<br />
1.4.2 Ausnahmen vom Anordnungszwang..................................................................................... 3<br />
1.4.3 Erteilung von Anordnungen................................................................................................... 4<br />
1.5 Anordnungsadressat..................................................................................................................... 4<br />
2 Kassenanordnungen ..................................................................................................................... 5<br />
2.1 Grundsätzliches ............................................................................................................................ 5<br />
2.1.1 Allgemeines ........................................................................................................................... 5<br />
2.1.2 Kassenzeichen (externe Belegnummer) ............................................................................... 5<br />
2.1.3 Bruttoprinzip .......................................................................................................................... 6<br />
2.1.4 Beizufügende Unterlagen...................................................................................................... 6<br />
2.2 Arten von Anordnungen und jeweilige Inhalte.............................................................................. 6<br />
2.2.1 Zahlungsanordnungen .......................................................................................................... 6<br />
2.2.2 Buchungsanordnungen ......................................................................................................... 8<br />
2.2.3 Einlieferungs- und Auslieferungsanordnungen (Verwahrgelass).......................................... 8<br />
2.3 Inhalt der Kassenanordnungen .................................................................................................... 8<br />
2.3.1 Inhalt der Zahlungsanordnung .............................................................................................. 8<br />
2.3.2 Inhalt der Auszahlungsanordnungen im Lastschrifteinzugsverfahren .................................. 9<br />
2.4 Weiterleitung von Zahlungen...................................................................................................... 10<br />
3 Anordnungsbefugnis .................................................................................................................. 10<br />
3.1 Allgemeines ................................................................................................................................10<br />
3.2 Personenkreis............................................................................................................................. 10<br />
3.3 Unterschriftsproben .................................................................................................................... 10<br />
3.4 Einschränkung der Unterschriftsbefugnisse............................................................................... 10<br />
3.5 Unterzeichnung der Kassenanordnungen.................................................................................. 11<br />
3.6 Datum der Kassenanordnung..................................................................................................... 11<br />
4 Feststellung der Kassenanordnungen ...................................................................................... 11<br />
4.1 Feststellungsvermerk.................................................................................................................. 11<br />
4.2 Feststellungsbefugnis................................................................................................................. 11<br />
4.3 Sachliche Feststellung................................................................................................................ 12<br />
4.4 Baufachtechnische Richtigkeit.................................................................................................... 12<br />
4.5 Rechnerische Feststellung ......................................................................................................... 13<br />
4.6 Zusammenfassung von Feststellungen...................................................................................... 13<br />
5 Fehlerhafte Kassenanordnungen............................................................................................... 13<br />
6 Belege ........................................................................................................................................... 13<br />
7 Haushaltsüberwachung, Eingangskontrolle............................................................................. 14<br />
8 Schlussbestimmungen ............................................................................................................... 14<br />
9 Inkrafttreten.................................................................................................................................. 14<br />
1
Anhang<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Anlage 1a: Anwendungsregeln zum Ausfüllen der Annahme- und Auszahlungsanordnungen<br />
Anlage 1: Annahmeanordnung<br />
Anlage 2: Annahmeabgangs-Anordnung<br />
Anlage 3: Auszahlungsanordnung<br />
Anlage 4: Auszahlungsabgangs-Anordnung<br />
Anlage 5: Anordnung für maschinelle errechnete Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
Anlage 6: Sammelanordnung<br />
Anlage 7: Allgemeine Anordnung<br />
Anlage 8: Anlagenabgang<br />
Anlage 9: Anlagenänderung<br />
Anlage 10: Fertigstellungsmeldung für den Straßenbau<br />
Anlage 11: Vergabe Straßenkennnummer<br />
Anlage 12: Bildung von Haushaltsresten<br />
2
1 Allgemeines<br />
1.1 Geltungsbereich<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Salzgitter</strong> stellt eine Ergänzung zu allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und<br />
Ausführungsbestimmungen dar, die insbesondere in der Niedersächsischen Gemeindeordnung<br />
(NGO) und in der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung<br />
(GemHKVO) mit Vollzugsvorschriften enthalten sind.<br />
Die <strong>Geschäftsordnung</strong> gilt für den Gemeindehaushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> gem. § 40 f.<br />
GemHKVO. Die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> gilt analog für die Eigenbetriebe der <strong>Stadt</strong>.<br />
1.2 Begriffsbestimmung<br />
Das Anordnungswesen umfasst die Maßnahmen der Verwaltung, durch die der<br />
Haushaltsplan ausgeführt, der außerhaushaltsmäßige Zahlungsverkehr abgewickelt<br />
und Wertgegenstände verwaltet werden.<br />
Kassenanordnungen sind:<br />
1. Zahlungsanordnungen, wenn Einzahlungen anzunehmen oder Auszahlungen<br />
zu leisten sind,<br />
2. Buchungsanordnungen,<br />
3. Einlieferungs- oder Auslieferungsanordnungen, wenn Wertgegenstände in<br />
Verwahrung zu nehmen oder auszuliefern sind,<br />
4. Auszahlungsanordnungen für das Lastschrifteinzugsverfahren<br />
1.3 Trennung von Anordnung, Ausführung und Rechnungsprüfung<br />
Der Grundsatz der Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung beherrscht<br />
das kommunale Haushalts- und Kassenrecht. Die anordnungsberechtigte Stelle<br />
kontiert vor (Anordnung), die Zentrale Finanzbuchhaltung sowie die Anlagenbuchhaltung<br />
prüft und erfasst die Kassenanordnung (Ausführung), die Kasse führt aus<br />
(Ausführung der Zahlung), der Fachdienst Rechnungsprüfung prüft (Prüfung).<br />
Die Bediensteten der <strong>Stadt</strong>kasse mit den Bediensteten der Finanzbuchhaltung und<br />
der Anlagenbuchhaltung sowie die Bediensteten <strong>des</strong> Fachdienstes Rechnungsprüfung<br />
dürfen keine Kassenanordnungen erteilen.<br />
1.4 Anordnungszwang und seine Ausnahmen<br />
1.4.1 Anordnungszwang<br />
Die <strong>Stadt</strong>kasse darf grundsätzlich nur aufgrund einer schriftlichen Anordnung<br />
Einzahlungen annehmen und die damit verbundenen Buchungen vornehmen.<br />
Auszahlungen und die damit verbundenen Buchungen bedürfen generell einer<br />
schriftlichen Anordnung.<br />
Der Anordnungszwang erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Vornahme von<br />
Buchungen, die das Ergebnis in den Büchern ändern, ohne in Verbindung mit<br />
einer Zahlung zu stehen (Aufwand- und Ertragsbuchungen) sowie auf Ein- und<br />
Auslieferungen zu verwahrender Gegenstände.<br />
1.4.2 Ausnahmen vom Anordnungszwang<br />
Vom Anordnungszwang sind ausgenommen:<br />
a) irrtümliche Einzahlungen sowie Einzahlungen, die an den Einzahler<br />
<strong>zur</strong>ückgezahlt oder an den Empfangsberechtigten weitergeleitet werden,<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
b) Beträge, die für einen Dritten lediglich angenommen oder ausgezahlt<br />
werden (durchlaufende Zahlungen) sowie<br />
c) Einzahlungen, die die <strong>Stadt</strong>kasse selbst festsetzt (Mahn- und<br />
Vollstreckungskosten, Säumniszuschläge, Nebenkosten, Zinsen),<br />
d) Planmäßigen Abschreibungen, hierfür erzeugt die Anlagenbuchhaltung<br />
einen Beleg indem der gebuchte Betrag, das Datum, die Anlagenjournal-<br />
sowie die Fibujournalnummer angegeben werden muss und<br />
e) Allgemeine Anordnungen<br />
Liegt keine Annahmeanordnung vor, darf die <strong>Stadt</strong>kasse Einzahlungen nur<br />
annehmen, wenn dafür ein sachlicher Grund zu erkennen ist. Derartige Einzahlungen<br />
sind dann zunächst auf ein Verrechnungskonto zu buchen, wenn die<br />
endgültige Buchungsstelle nicht zweifelsfrei erkennbar ist. Wenn sie zweifelsfrei<br />
erkennbar ist, wird die Einzahlung als Überzahlung auf dem entsprechenden<br />
Debitor gebucht. Die <strong>Stadt</strong>kasse hat derartige Einzahlungen sofort auf Vordruck<br />
(Kassenanzeige) dem zuständigen Fachdienst mitzuteilen. Von dort ist die<br />
fehlende Anordnung unverzüglich zu erteilen. Die von der <strong>Stadt</strong>kasse übersandte<br />
Kassenanzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt vom<br />
zuständigen Fachdienst auszufüllen und der <strong>Stadt</strong>kasse zusammen mit der<br />
Annahmeanordnung <strong>zur</strong>ückzugeben. Ist durch Verschulden <strong>des</strong> zuständigen<br />
Fachdienstes die fristgerechte Verbuchung der Einzahlung nicht möglich, so ist<br />
die <strong>Stadt</strong>kasse angehalten, die Rücküberweisung der Einzahlung vorzunehmen.<br />
Die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten hat der verursachende<br />
Fachdienst zu tragen.<br />
1.4.3 Erteilung von Anordnungen<br />
Die Forderungen müssen rechtzeitig und vollständig von der <strong>Stadt</strong>kasse eingezogen<br />
werden. Um dies zu gewährleisten, ist die Annahmeanordnung unverzüglich<br />
zu erteilen, sobald die Forderung feststeht.<br />
Auszahlungsanordnungen sind der <strong>Stadt</strong>kasse so rechtzeitig (mind. 5<br />
Arbeitstage vor Fälligkeit) zuzuleiten, dass die Zahlungen unter Berücksichtigung<br />
<strong>des</strong> Zahlungsweges fristgemäß zum Fälligkeitstermin geleistet werden<br />
können.<br />
Skonti und Rabatte sind stets auszunutzen. Skontorechnungen sind zu kennzeichnen,<br />
mit dem Tag <strong>des</strong> Ablaufs der Skontofrist zu versehen und so rechtzeitig<br />
(mind. 3 Arbeitstage vor Fälligkeit) der <strong>Stadt</strong>kasse zuzuleiten, dass die<br />
jeweiligen Termine eingehalten werden können.<br />
Auszahlungsanordnungen dürfen den Empfangsberechtigten der Zahlung <strong>zur</strong><br />
Vorlage bei der <strong>Stadt</strong>kasse grundsätzlich nicht ausgehändigt werden.<br />
1.5 Anordnungsadressat<br />
Die Buchhaltung ist getrennt in Zentrale Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und<br />
Zahlungsabwicklung. Alle investiven Vorgänge und Vorgänge der Finanzierungstätigkeit<br />
(z.B. Kredite und Darlehen) werden in der Anlagenbuchhaltung, die Erträge und<br />
Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit in der Zentralen Finanzbuchhaltung<br />
gebucht. Die Zahlungsabwicklung (Kasse) bucht die Einzahlungen und Auszahlungen<br />
auf Debitoren bzw. Kreditoren und die Finanzrechnung.<br />
4
2 Kassenanordnungen<br />
2.1 Grundsätzliches<br />
2.1.1 Allgemeines<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Die Buchführung der <strong>Stadt</strong>kasse erfolgt im automatisierten Verfahren durch den<br />
Einsatz der Finanzsoftware "newsystem kommunal" der Firma INFOMA Alle<br />
Buchungsvorgänge sind daher von den Organisationseinheiten nach den Erfordernissen<br />
dieses Verfahrens anzuordnen.<br />
Kassenanordnungen sind auf den hierfür vorgesehenen Vordrucken zu erteilen.<br />
Die Eintragungen auf den Vordrucken sind verbindlich. Es ist der jeweils<br />
aktuelle Vordruck zu verwenden. Dieser befindet sich im Intranet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Salzgitter</strong>. Änderungen der Vordrucke dürfen nur im Einvernehmen zwischen<br />
der <strong>Stadt</strong>kasse, dem Team Finanzmanagement und dem Fachdienst Rechnungsprüfung<br />
vorgenommen werden. Federführend hierbei ist der Kassenleiter.<br />
Das elektronische Formular der Kassenanordnungen muss am PC ausgefüllt<br />
werden.<br />
Es handelt sich hierbei um folgende Anordnungen:<br />
• Annahmeanordnung (Ertrag, Einzahlung) -weiß-<br />
• Annahmeabgangsanordnung -weiß mit Balken-<br />
• Auszahlungsanordnung (Aufwand, Auszahlung) -grün-<br />
• Auszahlungsabgangsanordnung -grün mit Balken-<br />
• Anordnung für maschinell errechnete Forderungen -weiß-<br />
• Sammelanordnung -weiß-<br />
• Daueranordnungen -weiß oder grün-<br />
• Umbuchung -gelb-<br />
• Allgemeine Anordnungen -weiß-<br />
Alle Änderungen in den unterschriebenen Kassenanordnungen dürfen nur so<br />
vorgenommen werden, dass die unrichtige Eintragung vollständig gestrichen<br />
und die richtige darüber gesetzt wird. Dabei muss die ursprüngliche Eintragung<br />
lesbar bleiben. Die Korrektur muss mit Namenskürzel <strong>des</strong> Kassenanordnungsberechtigten<br />
und Datumsangabe autorisiert werden. Die Zentrale Finanzbuchhaltung<br />
bzw. die Anlagenbuchhaltung ist berechtigt, nach Rücksprache mit den<br />
Fachdiensten, Änderungen wie oben beschrieben vorzunehmen. Ausgenommen<br />
davon sind Änderungen <strong>des</strong> Betrages.<br />
Soweit Anordnungsvordrucke oder Kopien von Kassenanordnungen als Entwürfe<br />
oder Verfügungen für die Akten verwendet werden, sind sie deutlich als<br />
solche zu kennzeichnen.<br />
Die Buchungsstellen im Sinne dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> setzen sich zusammen<br />
aus Konto, Kostenstelle (Pflicht) und bei eindeutiger Produktzuordnung aus<br />
dem Kostenträger.<br />
2.1.2 Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />
Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der Annahme-<br />
Anordnung aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Debitors (Punkt), den ersten 4 Ziffern<br />
der Kostenstelle (Punkt) und einer Belegnummer zusammen.<br />
Bei der Annahmeanordnung richtet sich die Belegnummer nach dem für den<br />
jeweiligen Fachdienst zugeteilten Belegnummernkreis. Vor die 6-stellige<br />
Nummer ist die letzte Ziffer <strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres zu setzten, so dass<br />
sich eine 7-stellige Belegnummer ergibt.<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Das Kassenzeichen bei der Auszahlungsanordnung setzt sich zusammen aus<br />
der Adress-Nummer <strong>des</strong> Kreditors und einer Belegnummer. Als Belegnummer<br />
ist die Rechnungsnummer oder das Aktenzeichen anzugeben.<br />
Bei der Angabe der Adressnummer (Debitor und Kreditor) ist darauf zu achten,<br />
dass diese im System mit der vollständigen Anschrift im Verfahren hinterlegt ist.<br />
Sollte ein Debitor bzw. Kreditor mehr als eine Bankverbindung besitzen, sind<br />
diese unter einer Adressnummer aufzuführen. Die jeweils zu verwendende<br />
Bankverbindung ist der Buchhaltung farblich und deutlich kenntlich zu machen.<br />
2.1.3 Bruttoprinzip<br />
Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen<br />
nicht mit Erträgen, Einzahlungen nicht mit Auszahlungen, Grundstücksrechte<br />
nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Bruttoprinzip), das heißt die<br />
jeweiligen Posten sind zu buchen und können dann –soweit rechtlich zulässig–<br />
gegeneinander aufgerechnet werden.<br />
2.1.4 Beizufügende Unterlagen<br />
Den Kassenanordnungen sind die <strong>zur</strong> Prüfung der Richtigkeit erforderlichen<br />
Unterlagen, z.B. Rechnungen oder andere Belege, im Original, und nur, wenn<br />
dies im Einzelfall nicht möglich ist, in Kopie beizufügen.<br />
Über Ausnahmen hiervon entscheidet auf begründenden Antrag die <strong>Stadt</strong>kasse.<br />
Die Entscheidung der <strong>Stadt</strong>kasse ist dem Fachdienst Rechnungsprüfung<br />
unter Beifügung <strong>des</strong> Antrages bekannt zu geben.<br />
Die Anlagen <strong>zur</strong> Kassenanordnung sind fest mit der Anordnung zu verbinden<br />
(anzuheften). Die Verwendung von Büroklammern ist unzulässig. Die Heftklammern<br />
sind so am oberen linken Rand der Anordnung anzubringen, dass die<br />
Einsichtnahme in die Unterbelege nicht behindert wird.<br />
2.2 Arten von Anordnungen und jeweilige Inhalte<br />
2.2.1 Zahlungsanordnungen<br />
a) Einzelanordnungen<br />
Zahlungsanordnungen (Annahme- und Auszahlungsanordnungen, Anlage 1<br />
bzw. 3) werden in der Regel als Einzelanordnungen für einen Zahlungspflichtigen<br />
oder Zahlungsempfänger ausgefertigt. Sachlich zusammengehörige<br />
Vorgänge sowie Zahlungen an einen Empfänger aus verschiedenen Buchungsstellen<br />
sind nach Möglichkeit zu einer Kassenanordnung (Sammelanordnung,<br />
Anlage 6) zusammen zu fassen.<br />
b) Annahmeabgangs-/Auszahlungsabgangsanordnung<br />
Soll eine Kassenanordnung geändert werden, die bereits durch die <strong>Stadt</strong>kasse<br />
verarbeitet worden ist, so ist eine Annahmeabgangs- (Anlage 2) bzw. Auszahlungsabgangsanordnung<br />
(Anlage 4) zu erteilen.<br />
Im Falle der Änderung der angeordneten Buchungsstelle sind für diese<br />
Buchungsstelle eine Abgangsanordnung und für die richtige Buchungsstelle<br />
eine neue Kassenanordnung zu erteilen.<br />
c) Anordnungen für maschinell errechnete Forderungen<br />
Für maschinell errechnete Forderungen oder Leistungen ist eine Anordnung<br />
gemäß Anlage 5 zu erstellen, in der bescheinigt wird, dass die dem Verfahren<br />
zugrunde gelegten Daten:<br />
• sachlich und rechnerisch,<br />
• vollständig ermittelt und erfasst,<br />
• mit einem gültigen Programm ordnungsgemäß verarbeitet worden sind und<br />
• dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Die verarbeiteten Daten sind als Anlage beizufügen.<br />
d) Sammelanordnungen<br />
Sammelanordnungen sind Kassenanordnungen für mehrere Debitoren oder<br />
Kreditoren. Die Sammelanordnungen dienen der Vereinfachung (Einsparung<br />
von Belegen und Buchungsvorgängen) und sind bei einer Vielzahl von Einzelbeträgen<br />
für eine Buchungsstelle und zeitlich beieinander liegenden Fälligkeiten<br />
zu verwenden. Die Sammelanordnungen müssen in sich abgeschlossen sein<br />
und sämtliche Merkmale der Kassenanordnung aufweisen. Die Beträge sind<br />
von der ersten bis <strong>zur</strong> letzten Eintragung auf<strong>zur</strong>echnen. Die eigentliche Anordnung<br />
(Feststellungsvermerke, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsberechtigten) wird<br />
lediglich auf dem Vordruck Einzelanordnung verfügt und der Sammelanordnung<br />
vorangestellt.<br />
e) Daueranordnungen<br />
Für regelmäßig wiederkehrende Erträge und Aufwendungen können Dauerannahmeanordnungen<br />
oder Dauerauszahlungsanordnungen erteilt werden. Bei<br />
der Zusammenfassung gleichzeitig fälliger Zahlungen an mehrere Zahlungsempfänger<br />
sind die Vordrucke für Sammelauszahlungsanordnungen zu<br />
verwenden. Daueranordnungen gelten ausschließlich für das laufende Haushaltsjahr.<br />
f) Umbuchungen<br />
Für Umbuchungen ist jeweils eine Anordnung für die Auszahlung und die<br />
Einzahlung nach dem Muster einer Einzelanordnung zu fertigen. In dem Feld<br />
„Beschreibung“ ist das Ziel bzw. die Herkunft der Buchung anzugeben.<br />
g) Allgemeine Anordnungen<br />
Allgemeine Zahlungsanordnungen (Anlage 7) dürfen nur erteilt werden für<br />
1. Einzahlungen, die dem Grunde nach häufig anfallen, ohne dass der/die<br />
Zahlungspflichtige oder die Höhe vorher feststehen,<br />
2. regelmäßige Einzahlungen, deren Gesamtsumme im Verhältnis <strong>zur</strong><br />
Bilanzsumme als gering einzustufen ist, und deren zugrunde liegende<br />
Forderung in einem an das Kassenverfahren angebundenen Fremdverfahren<br />
überwacht werden (z.B. Verwarnungsgelder),<br />
3. Einzahlungen, die nach Rechtsvorschriften oder allgemeinen Tarifen<br />
erhoben werden, wenn der <strong>Stadt</strong>kasse rechtzeitig vor den Fälligkeitstagen<br />
die Unterlagen über die anzunehmenden Beträge zugehen,<br />
4. regelmäßig wiederkehrende Auszahlungen, für die der Zahlungsgrund<br />
und die Empfangsberechtigten, nicht aber die Höhe für die einzelnen<br />
Fälligkeitstermine feststehen,<br />
5. Auszahlungen für Gebühren, Zinsen und ähnliche Kosten, die bei der<br />
Erledigung der Aufgaben der <strong>Stadt</strong>kasse anfallen.<br />
Das Team Finanzmanagement entscheidet im Einvernehmen mit dem Fachgebiet<br />
<strong>Stadt</strong>kasse, für welche Buchungsstellen Allgemeine Zahlungsanordnungen<br />
zulässig sind. In der jährlichen Verfügung über die Haushaltsführung werden<br />
diese Buchungsstellen jeweils für das Haushaltsjahr festgelegt.<br />
h) Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren bei Auszahlungen<br />
Die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren ermöglicht der <strong>Stadt</strong>kasse an<br />
dieser besonderen Form <strong>des</strong> Zahlungsverkehrs teilzunehmen.<br />
Eine solche Ermächtigung darf nur erteilt werden, wenn<br />
1. sichergestellt ist, dass der/die Empfangsberechtigte ordnungsgemäß mit<br />
der <strong>Stadt</strong>kasse abrechnet<br />
2. die Forderung <strong>des</strong>/der Empfangsberechtigten zeitlich und der Höhe nach<br />
abzuschätzen sind und<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
3. bei einem/einer Empfangsberechtigten, bei dem/der es sich nicht um eine<br />
juristische Person <strong>des</strong> öffentlichen Rechts handelt, gewährleistet ist, dass<br />
das Kreditinstitut den abgebuchten Betrag dem Konto der <strong>Stadt</strong>kasse<br />
wieder gutschreibt, wenn diese der Abbuchung in angemessener Frist<br />
widerspricht.<br />
Über die Ermächtigung entscheidet das Team Finanzmanagement mit dem<br />
Auftrag an die <strong>Stadt</strong>kasse, diese gegenüber dem Dritten zu erklären.<br />
Auszahlungen aufgrund erteilter Ermächtigungen bucht die Zahlungsabwicklung<br />
der <strong>Stadt</strong>kasse. Der für die Anordnung zuständige Fachdienst bestätigt<br />
anschließend, dass die Buchung sachlich richtig ist.<br />
2.2.2 Buchungsanordnungen<br />
Buchungsanordnungen dienen <strong>zur</strong> Anordnung von Buchungen, die zwar das<br />
Ergebnis in den Büchern ändern, nicht aber mit einer tatsächlichen Zahlung in<br />
Verbindung stehen. Auch Buchungsanordnungen können als Einzel-, Sammel-<br />
oder allgemeine Anordnungen erteilt werden. Beispiele hierfür sind die Bildung<br />
oder Auflösung von Rückstellungen.<br />
Für Anlagenabgänge (Anlage 8) und Anlagenänderungen (Anlage 9) sowie für<br />
die Fertigstellung von Straßenbaumaßnahmen (Anlage 10 bzw. 11) sind die<br />
entsprechenden Formulare zu verwenden.<br />
2.2.3 Einlieferungs- und Auslieferungsanordnungen (Verwahrgelass)<br />
Für alle Veränderungen im Bestand <strong>des</strong> Verwahrgelasses sind Einlieferungs-<br />
bzw. Auslieferungsanordnungen erforderlich. Zu den weiteren <strong>Regelung</strong>en ist<br />
die <strong>Geschäftsordnung</strong> über die Verwahrung von Wertgegenständen gesondert<br />
anzuwenden.<br />
2.3 Inhalt der Kassenanordnungen<br />
2.3.1 Inhalt der Zahlungsanordnung<br />
a) Kennzeichnung <strong>des</strong> Adressaten der Anordnung:<br />
Zentrale Finanzbuchhaltung oder Anlagenbuchhaltung (siehe dazu Ziffer 1.5)<br />
Anordnungen an die Anlagenbuchhaltung sind dieser in zweifacher Ausfertigung<br />
zuzuleiten.<br />
b) Art der Anordnung:<br />
Einzelanordnung, Sammelanordnung, Daueranordnung, Umbuchung, Aufträge,<br />
Abschlags- und Schlussrechnung<br />
c) den Namen, Fachdienst und Telefonnummer <strong>des</strong> Absenders<br />
d) das Haushaltsjahr:<br />
Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr ist die wirtschaftliche Ursache entscheidend,<br />
d.h. unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs<br />
und der Werteverzehr dargestellt.<br />
e) die Buchungsstelle:<br />
Es muss min<strong>des</strong>tens das Konto und die Kostenstelle und ggf. der Kostenträger<br />
angegeben werden.<br />
f) ggf. die Vorgangsnummer (z.B. bei Mündelgeldern)<br />
g) ggf. die Investitionsnummer für geplante Anlagegüter<br />
h) den anzunehmenden oder auszuzahlenden Betrag in Ziffern:<br />
Anzugeben ist der tatsächlich zu buchende Betrag, das heißt bei der<br />
Geltendmachung von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich<br />
Skonto).<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Ausgenommen davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag<br />
anzugeben und der Skontoabzug im Feld Skonto (siehe j).<br />
i) die Mehrwertsteuer:<br />
bei Betrieben gewerblicher Art<br />
j) die Angabe <strong>des</strong> Skontoabzugs ist nur bei den Eigenbetrieben erforderlich<br />
k) das Kassenzeichen (externe Belegnummer):<br />
Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Annahme- oder Auszahlungsanordnung<br />
handelt:<br />
• bei der Annahmeanordnung: ist die Adressnummer (Debitor), die ersten<br />
4 Stellen der Kostenstelle und die Belegnummer, die sich aus dem<br />
zugeordneten Belegnummernkreis ergibt anzugeben<br />
• bei der Auszahlungsanordnung: ist die Adressnummer (Kreditor) und als<br />
Belegnummer die Rechnungsnummer bzw. das Aktenzeichen<br />
anzugeben.<br />
l) der Mahnmethodencode:<br />
bei Abweichung vom standardmäßigen Mahncode <strong>des</strong> jeweiligen Kontos.<br />
m) den Fälligkeitstag<br />
n) die Angabe, ob es sich um einen Haushaltsrest handelt<br />
o) die Angabe <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> der Ein- und Auszahlung<br />
Dieser muss lesbar für interne Auswertungszwecke, insbesondere der KLR<br />
sein.<br />
p) den Verwendungszweck der Buchung:<br />
Bei Auszahlungen muss der Zahlungsempfänger den Grund der Zahlung<br />
erkennen können. Insbesondere sind daher Kundennummer und Datum,<br />
Skonto und Gutschriften sowie gegebenenfalls Nummer der Abschlagszahlung<br />
anzugeben, die dem Kreditor ermöglichen, ohne Rückfrage den Betrag<br />
unterzubringen.<br />
Bei Abschlagszahlungen ist in der Auszahlungsanordnung anzugeben, ob es<br />
sich um die erste, zweite oder eine folgende Abschlagszahlung handelt.<br />
Darüber hinaus sind in der der Auszahlungsanordnung beizufügenden<br />
Aufstellung (gem. § 16 VOB Teil B) an geeigneter Stelle neben der Höhe <strong>des</strong><br />
Gesamtauftrags die früheren Abschlagszahlungen mit Datumsangaben im<br />
Einzelnen zu vermerken. Bei der Endabrechnung sind die einzelnen<br />
Abschlagszahlungen auf der Schlussrechung zu vermerken. Die Verrechnung<br />
aller Abschlagszahlungen ist auf der Schlussrechnung von dem<br />
zuständigen Sachbearbeiter besonders zu bescheinigen. Im Übrigen sind die<br />
Vorschriften der VOB/ B, § 16 und §17 zu beachten.<br />
q) die Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />
r) das Datum der Anordnung<br />
s) die Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />
Unter der Unterschrift ist der Name <strong>des</strong> Anordnungsberechtigten in Druckbuchstaben<br />
oder durch Stempelaufdruck zu wiederholen.<br />
2.3.2 Inhalt der Auszahlungsanordnungen im Lastschrifteinzugsverfahren<br />
Eine Auszahlungsanordnung im Lastschrifteinzugsverfahren enthält die Anweisung<br />
an die <strong>Stadt</strong>kasse ein Kreditinstitut zu beauftragen oder einen Empfangsberechtigten<br />
zu ermächtigen, bestimmte Forderungen vom Konto der <strong>Stadt</strong>kasse<br />
abbuchen zu lassen.<br />
Für das jeweilige Haushaltsjahr ist eine Allgemeine Anordnung gemäß Vordruck<br />
zu fertigen.<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
2.4 Weiterleitung von Zahlungen<br />
Städtischen Bediensteten dürfen Zahlungsmittel <strong>zur</strong> Weiterleitung an Dritte nicht<br />
ausgehändigt werden, es sei denn, diese Weiterleitung liegt im dienstlichen Auftrag<br />
(z.B. Auszahlung der Entschädigung für Wahlhelfer, Zahlung von Honoraren an<br />
Künstler unmittelbar nach Veranstaltungen). In solchen Fällen ist eine Auszahlungsanordnung<br />
auf den beauftragten Mitarbeiter <strong>des</strong> zuständigen Fachdienstes auszustellen.<br />
Die Quittung <strong>des</strong> endgültigen Empfangsberechtigten ist der Auszahlungsanordnung<br />
ggfs. nachträglich beizufügen. Die Überwachung <strong>des</strong> Quittungsrücklaufs<br />
hat durch die <strong>Stadt</strong>kasse zu erfolgen.<br />
3 Anordnungsbefugnis<br />
3.1 Allgemeines<br />
Anordnungsbefugnis ist die Berechtigung und zugleich auch die Verpflichtung, die<br />
<strong>Stadt</strong>kasse und die Anlagenbuchhaltung anzuweisen:<br />
• Erträge und Einzahlungen anzufordern sowie<br />
• Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten und<br />
• Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen bzw. auszuliefern<br />
3.2 Personenkreis<br />
Beamten <strong>des</strong> gehobenen und höheren Dienstes sowie tariflich Beschäftigten, die<br />
einer entsprechenden Vergütungsgruppe angehören kann Kassenanordnungsbefugnis<br />
erteilt werden.<br />
Mit den jährlichen Richtlinien für die Haushaltsführung bestimmt der Oberbürgermeister<br />
gem. § 40 GemHKVO, welche Mitarbeiter in dem betreffenden Haushaltsjahr<br />
kassenanordnungsbefugt sind und legt dabei den Umfang der Befugnis fest. Sollte<br />
sich im Laufe <strong>des</strong> Jahres die Notwendigkeit ergeben weitere Kassenanordnungsbefugnisse<br />
zu erteilen oder vorhandene zu verändern, sind entsprechende Anträge<br />
an den Fachdienst Haushalt und Finanzen, Team Finanzmanagement, zu richten.<br />
Dieser holt die Entscheidung <strong>des</strong> Oberbürgermeisters bzw. die eines von ihm<br />
Bevollmächtigten ein.<br />
Für die Anordnungsbefugnis darf zu keiner Zeit ein die Befugnis ausschließen<strong>des</strong><br />
Angehörigkeitsverhältnis bestehen (siehe Ziffer 3.4).<br />
3.3 Unterschriftsproben<br />
Der Name der Kassenanordnungsbefugten und der Umfang der Befugnisse sind der<br />
<strong>Stadt</strong>kasse mitzuteilen. Die <strong>Stadt</strong>kasse hat eine Unterschriftsprobenkartei zu führen.<br />
Der Kassenanordnungsbefugte ist anzuweisen, seine Unterschrift in Gegenwart <strong>des</strong><br />
Kassenverwalters oder <strong>des</strong> von ihm Beauftragten zu leisten.<br />
Anordnungen von Bediensteten, für die Unterschriftsproben bei der <strong>Stadt</strong>kasse nicht<br />
vorliegen, dürfen nicht ausgeführt werden. Anordnungen sind <strong>zur</strong>ückzuweisen, wenn<br />
die auf die Anordnung bezogene Unterschrift erheblich von der der <strong>Stadt</strong>kasse<br />
vorliegenden Unterschriftsprobe abweicht. Die Anordnungsbefugten haben darauf zu<br />
achten, dass ihre Unterschrift den Wesenszug der abgegebenen Unterschriftsprobe<br />
beibehält.<br />
3.4 Einschränkung der Unterschriftsbefugnisse<br />
Kassenanordnungen dürfen von Beamten und tariflich Beschäftigten nicht vollzogen<br />
oder festgestellt werden, wenn sie selbst, ihre Ehegatten, ihre in gerader Linie<br />
Verwandten und Verschwägerten, die von ihnen an Kin<strong>des</strong> statt Angenommenen<br />
oder ihre in der Seitenlinie Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grade<br />
daraus einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen. Das gilt auch bei natür-<br />
10
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
lichen und juristischen Personen, die sie vertreten oder bei denen sie gegen Entgelt<br />
beschäftigt sind bzw. deren Vorstand, Aufsichtsrat oder gleichartigem Organ sie<br />
angehören.<br />
Die Einschränkung bezieht sich nicht auf Kassenanordnungen für die regelmäßigen<br />
Gehaltszahlungen.<br />
3.5 Unterzeichnung der Kassenanordnungen<br />
Anordnungsbefugte dürfen mit dem die sachliche und rechnerische Richtigkeit<br />
Bestätigenden nicht personengleich sein.<br />
Mit der Unterzeichnung einer Kassenanordnung übernehmen Anordnungsbefugte die<br />
Verantwortung dafür, dass<br />
• in der Anordnung keine offensichtlich erkennbaren Fehler enthalten sind,<br />
• die sachliche und rechnerische Richtigkeit von einer dazu berechtigten Person<br />
festgestellt ist, und<br />
• die haushaltsgemäßen Voraussetzungen für die Erteilung der Anordnung<br />
vorliegen.<br />
3.6 Datum der Kassenanordnung<br />
Aus Kassensicherheitsgründen ist es erforderlich, dass das Datum auf Kassenanordnungen<br />
vom Kassenanordnungsberechtigten am Tage seiner Unterschrift handschriftlich<br />
eingesetzt wird (Tag der Ausfertigung).<br />
4 Feststellung der Kassenanordnungen<br />
4.1 Feststellungsvermerk<br />
Die sachliche und rechnerische Feststellung bzw. die baufachtechnische Feststellung<br />
ist eine schriftliche Bescheinigung der Richtigkeit <strong>des</strong> Anspruchs oder der Zahlungsverpflichtung,<br />
die in ihrem Grund und ihrer Höhe zu prüfen sind.<br />
Zu jeder Kassenanordnung muss die sachliche und rechnerische Richtigkeit festgestellt<br />
werden. Die Richtigkeit ist durch Vermerk aktenkundig zu machen oder auf den<br />
begründenden Unterlagen zu bescheinigen.<br />
Der Feststellungsvermerk ist auf der Kassenanordnung zu bestätigen, wenn er nicht<br />
mit der Anordnung verbunden ist. Bei allgemeinen Zahlungsanordnungen und bei<br />
Auszahlungsanordnungen für das Lastschrifteinzugsverfahren sind die Feststellungsvermerke<br />
nach Eingang oder Leistung der Zahlung unverzüglich nachzuholen.<br />
Bei vorgenommenen Änderungen müssen unrichtige Eintragungen so gestrichen<br />
werden, dass die ursprüngliche Eintragung komplett lesbar bleibt. Die richtige Eintragung<br />
kann darüber gesetzt werden. Die Korrektur muss mit Namenskürzel <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungsberechtigten und Datumsangabe autorisiert werden.<br />
4.2 Feststellungsbefugnis<br />
Beamte <strong>des</strong> gehobenen und höheren Dienstes sowie tariflich Beschäftigte, die einer<br />
entsprechenden Vergütungsgruppe angehören, sind ermächtigt, die sachliche bzw.<br />
die baufachtechnische Richtigkeit zu bescheinigen sowie die Bescheinigungen für<br />
automatisierte Anordnungs- und Feststellungsverfahren abzugeben.<br />
Beamte, die min<strong>des</strong>tens dem mittleren Dienst angehören und tariflich Beschäftigte,<br />
die min<strong>des</strong>tens einer entsprechenden Vergütungsgruppe angehören, sind ermächtigt,<br />
die rechnerische Richtigkeit auf Kassenanordnungen festzustellen.<br />
Die Fachdienstleitungen werden ermächtigt, die Feststellungsbefugnis weiteren Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern im Fachdienst, die über die erforderliche Sachkenntnis<br />
11
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
verfügen, zu erteilen. Eine entsprechende Mitteilung ist der <strong>Stadt</strong>kasse unverzüglich<br />
zuzuleiten.<br />
Es ist unzulässig, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Feststellungsvermerke<br />
vornehmen, für die sie sachlich nicht zuständig sind.<br />
Die Anordnungsbefugten bestätigen durch ihre Unterschrift auf der Kassenanordnung<br />
gleichzeitig, dass der Feststellungsvermerk durch einen dazu Befugten vorgenommen<br />
wurde.<br />
Dem Kassenleiter, der Bankbuchhaltung und der Zahlungsabwicklung wird die<br />
Befugnis erteilt, die Richtigkeitsbescheinigungen in Angelegenheiten abzugeben,<br />
deren Sachverhalt nur von diesem Personenkreis beurteilt werden kann.<br />
4.3 Sachliche Feststellung<br />
Die Mitarbeiter, die mit dem Vermerk "sachlich richtig" unterschreiben, übernehmen<br />
für alle in der Anordnung enthaltenen Angaben die Verantwortung, insbesondere<br />
dafür, dass:<br />
a) für Erträge, Aufwendungen, für eine Mehrung bzw. Minderung der Aktiv- oder<br />
Passivposten der Bilanz ein sachlicher Grund <strong>zur</strong> Zahlung vorliegt und die<br />
Bestimmungen dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> beachtet wurden (siehe Ziffer 2.3)<br />
b) nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verfahren worden<br />
ist,<br />
c) es sich bei dem bezeichneten Zahlungsempfänger um den Empfangsberechtigten<br />
handelt,<br />
d) die zugrunde liegende Lieferung oder Leistung sachgemäß und vollständig dem<br />
Auftrag entsprechend erbracht worden ist,<br />
e) die Preise vereinbart, angemessen oder ortsüblich sind, den Richtpreisen entsprechen,<br />
oder dass es sich um Min<strong>des</strong>tpreise handelt,<br />
f) Skonti, Rabatte und Sonderpreise berücksichtigt sind,<br />
g) etwaige Garantiebedingungen eingehalten worden sind.<br />
Der die sachliche Richtigkeit Bescheinigende hat bei jeder Lieferung oder Leistung<br />
den Verwendungszweck anzugeben, wenn dieser aus der Anordnung oder der <strong>zur</strong><br />
Zahlung angeordneten Rechnung nicht klar zu erkennen ist.<br />
Unbeschadet seiner vollen Verantwortung kann der Feststellende die Richtigkeit der<br />
Lieferung oder Leistung von einem nicht <strong>zur</strong> sachlichen Feststellung ermächtigten<br />
Mitarbeiter bescheinigen lassen, falls dieser mit der Besichtigung, Ausführung oder<br />
Überwachung beauftragt war, z.B. Empfänger von Lieferungen.<br />
Die sachliche Feststellung schließt eine etwa erforderliche fachtechnische Feststellung<br />
ein. Damit werden ggf. auch die unter Nr. 4.4. genannten zusätzlichen Verantwortungen<br />
übernommen.<br />
4.4 Baufachtechnische Richtigkeit<br />
Erfordert die Nachprüfung einer Rechnung besondere Fachkenntnisse auf baufachtechnischem,<br />
die der Feststeller der sachlichen Richtigkeit nicht besitzt, muss auch<br />
die fachtechnische Richtigkeit bescheinigt werden.<br />
Mit der Teilbescheinigung "baufachtechnisch richtig" übernimmt der Feststeller<br />
insbes. die Verantwortung dafür, dass:<br />
1. die Rechnungsansätze mit dem Aufmaß und dem tatsächlichen Lieferungs- und<br />
Leistungsumfang übereinstimmen,<br />
12
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
2. die Berechnungen der Aufmaße richtig sind,<br />
3. die Preise den Submissionsergebnissen/Preiskalkulationen entsprechen,<br />
4. etwa vereinbarte Garantiebedingungen eingehalten worden sind und<br />
5. die Lieferungen und Leistungen in Beschaffenheit und Güte einwandfrei sind<br />
und die zugesicherten Eigenschaften haben.<br />
4.5 Rechnerische Feststellung<br />
Mitarbeiter, die den Vermerk "rechnerisch richtig" unterschreiben, übernehmen die<br />
Verantwortung dafür, dass<br />
1. die in der Anordnung enthaltenen Berechnungen richtig sind,<br />
2. alle den Berechnungen zugrunde liegenden Angaben (Einheitspreise, Mengen<br />
usw.) richtig sind und<br />
3. die der Anordnung zugrunde liegenden Berechnungsunterlagen<br />
(Besoldungsordnungen, Tarifverträge, Vereinbarungen usw.) richtig angewendet<br />
sind.<br />
Wird die rechnerische Richtigkeit auf Berechnungen oder Rechnungen bescheinigt,<br />
ist der Vermerk unmittelbar neben oder unter den Endbetrag zu setzen. Wenn der<br />
Endbetrag geändert worden ist, so muss der Vermerk lauten: "Festgestellt auf:<br />
......Euro".<br />
Der Betrag ist nur in Ziffern anzugeben. Absetzungen von Rabatt- und Skontobeträgen<br />
gelten nicht als Änderungen.<br />
4.6 Zusammenfassung von Feststellungen<br />
Die Bescheinigungen der sachlichen, baufachtechnischen und der rechnerischen<br />
Richtigkeit können zusammengefasst werden.<br />
In diesem Fall muss der Feststellungsvermerk lauten: "sachlich und rechnerisch<br />
richtig bzw. festgestellt auf ... Euro".<br />
"sachlich und baufachtechnisch richtig"<br />
"baufachtechnisch und rechnerisch richtig bzw. festgestellt auf ... Euro"<br />
"sachlich, baufachtechnisch und rechnerisch richtig bzw. festgestellt auf ... Euro".<br />
Sind an der zusammengefassten Bescheinigung mehrere Feststeller beteiligt, muss<br />
aus jeder Teilbescheinigung der Umfang der Verantwortung ersichtlich sein.<br />
5 Fehlerhafte Kassenanordnungen<br />
Die <strong>Stadt</strong>kasse ist verpflichtet, die ihr zugeleiteten Kassenanordnungen zu prüfen, ob sie<br />
den bestehenden Vorschriften dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> entsprechen. Kassenanordnungen,<br />
die zu Beanstandungen Anlass geben, leitet die <strong>Stadt</strong>kasse bzw. Buchhaltung<br />
unter schriftlicher Darlegung der Gründe dem anordnenden Fachdienst <strong>zur</strong>ück.<br />
6 Belege<br />
Sämtliche Kassenanordnungen einschließlich der Anlagen sind in der <strong>Stadt</strong>kasse abzulegen.<br />
Die Kassenbelege dürfen nur mit Einverständnis <strong>des</strong> Kassenleiters oder eines von<br />
ihm Beauftragten an die mit der Prüfung Beauftragten herausgegeben werden. Anderen<br />
Mitarbeitern ist die Einsicht nur für ihren Aufgabenbereich zu gestatten, wenn eine dienstliche<br />
Notwendigkeit besteht.<br />
13
<strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
7 Haushaltsüberwachung, Eingangskontrolle<br />
Die Haushaltsüberwachung der jeweiligen Organisationseinheiten wird grundsätzlich<br />
durch das von der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong> eingesetzte Programm „newsystem“, der Firma Infoma<br />
unterstützt.<br />
Darüber hinaus ist von den Fachdiensten in geeigneter Weise zu gewährleisten, dass –<br />
entsprechend den gesetzlichen Anforderungen <strong>des</strong> § 26 GemHKVO – die insgesamt noch<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stehenden Mittel stets erkennbar sind. Das gilt auch für die Überwachung<br />
der Erträge/Einzahlungen.<br />
8 Schlussbestimmungen<br />
Alle dieser <strong>Geschäftsordnung</strong> entgegenstehenden <strong>Regelung</strong>en werden hiermit aufgehoben;<br />
insbesondere treten außer Kraft:<br />
1. die <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Salzgitter</strong> vom 01.01.1984 –MittBl. S. 76/1983- mit den dazu<br />
ergangenen Änderungen und Ergänzungen,<br />
2. alle bisher erteilten Befreiungen, die begründenden Unterlagen der Anordnung<br />
nicht beizufügen.<br />
3. die Verfahrensbeschreibungen <strong>zur</strong> EDV-gerechten Ausfüllung der<br />
Kassenanordnungsvordrucke vom 30.09.1983 mit den dazu ergangenen<br />
Änderungen und Ergänzungen.<br />
Die Anwendungsregeln zum Ausfüllen der förmlichen Annahmeanordnung und Auszahlungsanordnung<br />
(Anlage 1a) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong>.<br />
Für die Verwahrung von Wertgegenständen gilt die <strong>Geschäftsordnung</strong> über die Verwahrung<br />
von Wertgegenständen in der jeweils gültigen Fassung.<br />
9 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Geschäftsordnung</strong> tritt am 01.01.2007 in Kraft.<br />
gez. Klingebiel<br />
14
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Anlage 1a<br />
Anwendungsregeln zum Ausfüllen der Annahme- und Auszahlungsanordnungen<br />
1. Annahmeanordnung<br />
Der Vordruck der Annahmeanordnung ist im Intranet veröffentlicht. Dieser ist am PC<br />
auszufüllen und auf weißem Papier auszudrucken.<br />
(1) Anordnender Verwaltungsbereich (Kernverwaltung, Eigenbetrieb,<br />
Gesellschaft)<br />
Das Formular ist für die Kernverwaltung, den Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung<br />
(EB 62), den Eigenbetrieb Gebäude, Einkauf und Logistik (EB 85) und die Sport<br />
und Freizeit <strong>Salzgitter</strong> GmbH (SFS), bis auf die anordnende Stelle im rechten<br />
oberen Feld, identisch.<br />
(2) Kennzeichnung <strong>des</strong> Anordnungsadressaten<br />
Hier ist zu kennzeichnen, ob die Weitergabe <strong>des</strong> Formulars an die Finanzbuchhaltung<br />
oder die Anlagenbuchhaltung erfolgen soll.<br />
Die Anordnung ist an die Anlagenbuchhaltung zu richten, sofern es sich um eine<br />
investive Einzahlung handelt, investive Vorgänge sind z.B.<br />
• Beschaffung von Vermögensgegenstände ab einen Anschaffungswert von 410,-<br />
€ netto<br />
• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen<br />
• Verkauf, Verschrottung von Vermögensgegenständen<br />
• Erwerb, Verkauf von Finanzanlagen<br />
• Erhaltene oder geleistete Zuwendungen für Investitionen<br />
• Erschließungs-, Straßenausbau- und Abwasserbeiträge<br />
• Aufnahme und Tilgung von Krediten<br />
Die Anordnung an die Anlagenbuchhaltung ist in zweifacher Ausfertigung zu<br />
versenden.<br />
Bei den Eigenbetrieben hat auch der Erwerb der geringwertigen Vermögensgegenstände<br />
bzw. Wirtschaftsgüter über die Anlagenbuchhaltung zu erfolgen<br />
(Anschaffungswert von 60,- bis 410,- € netto).<br />
(3) Art der Anordnung<br />
Die Anordnungsart ist anzukreuzen, - d.h. handelt es sich um eine Einzelanordnung,<br />
eine Umbuchung/Verrechnung, Daueranordnung oder Sammelanordnung.<br />
(4) Absender<br />
Für etwaige Rückfragen ist in diesem Feld der Absender (Fachdienst, Name, Tel.-<br />
Nr.) anzugeben.<br />
(5) Haushaltsjahr<br />
Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr gilt das Periodisierungsprinzip. Es ist entscheidend<br />
in welchem Jahr die wirtschaftliche Ursache liegt, d.h. unabhängig vom<br />
Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs und der Werteverzehr dargestellt.<br />
(6) Konto<br />
Das Konto ist dem aktuellen Kontenplan zu entnehmen. Erträge befinden sich unter<br />
der Kontenklasse 3 und außerordentliche Erträge in der Kontenklasse 5 (diese<br />
werden von der Finanzbuchhaltung gebucht). Einzahlungen im investiven Bereich<br />
können z.B. Vermögensveräußerungen sein (Kontenklasse 0 – Verwendung <strong>des</strong><br />
Abgangskontos), Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Darstellung als<br />
Sonderposten in der Kontenklasse 2). Das Konto ist 7stellig.
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
(7) Kostenstelle<br />
Die Kostenstelle spiegelt die Organisationseinheit wieder und ist zwingend<br />
anzugeben. Die Kostenstelle hat 8 Ziffern, die ersten 4 für die Organisationseinheit<br />
und die weiteren 4 Stellen für weitere Strukturfestlegungen der Fachdienste.<br />
(8) Kostenträger<br />
Der Kostenträger ist bei einer eindeutigen Produktzuordnung anzugeben. Dieser ist<br />
10stellig. Die ersten 3 Stellen geben die Produktgruppen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wieder, die<br />
nächsten 3 Stellen das städtische Produkt, die letzten 4 Ziffern sind vorgesehen für<br />
die Darstellung der Leistung. Ausnahmen davon sind die FD 50 und 51 hier wird<br />
auch die Leistungsebene abgebildet.<br />
(9) Vorgangsnummer<br />
Die Vorgangsnummer ist in einigen Fällen anzugeben, z.B. bei Mündelgelder.<br />
(10) Investitionsnummer<br />
Die Investitionsnummer ist bei den geplanten Investitionen anzugeben.<br />
(11) Betrag<br />
Angabe <strong>des</strong> tatsächlich zu buchenden Betrages, das heißt bei der Geltendmachung<br />
von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Skonto), ausgenommen<br />
davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag anzugeben und der Skontoabzug<br />
im Feld Skonto.<br />
(12) Skonto<br />
Dieses Feld ist nur von den Eigenbetrieben auszufüllen. Die Angabe erfolgt in<br />
Prozentsätzen.<br />
(13) Mehrwertsteuer<br />
In diesem Feld ist der Mehrwertsteuersatz nur anzugeben, wenn es sich um Tätigkeiten<br />
von Betrieben gewerblicher Art handelt (z. B. Marktwesen, Turnhallenvermietung,<br />
kulturelle Veranstaltungen, SRB, Volkshochschule, Eissporthalle).<br />
(14) Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />
Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der manuellen Annahmeanordnung<br />
aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Debitors (Punkt), den ersten 4 Ziffern<br />
der Kostenstelle (Punkt) und einer Belegnummer zusammen. Die Belegnummer<br />
ergibt sich aus dem für den jeweiligen Fachdienst zugeteilten Belegnummernkreis.<br />
Vor die 6-stellige Nummer ist die letzte Ziffer <strong>des</strong> jeweiligen Haushaltsjahres zu<br />
setzten, so dass sich eine 7-stellige Belegnummer ergibt.<br />
Die Adressnummer erhalten Sie aus dem so genannten Acess-Runtime-Modul, das<br />
auf Antrag bei 1.2.1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden kann.<br />
Zuständig für die Adresseinarbeitung und Rückmeldung an den Fachdienst über die<br />
Verfügbarkeit der neuen Adresse ist die <strong>Stadt</strong>kasse. Neue Adressen, die nicht im<br />
Acess-Runtime-Modul erfasst sind, sind über das Formular „Vordruck: Neue<br />
Adresse für das Finanzwesen (newsystem) bzw. „Vordruck: Neue Adresse für das<br />
Finanzwesen (newsystem), LISTENFORM (im Intranet eingestellt) an die Kasse zu<br />
schicken (Email: 20-KasseAdressverwaltung), welche diese daraufhin in die<br />
Finanzadressenkartei einpflegt.<br />
(15) Mahnmethodencode<br />
Der Mahnmethodencode steuert die Behandlung <strong>des</strong> angeordneten Betrages im<br />
maschinellen Mahnverfahren bei der Berechnung von Säumniszuschlägen und die<br />
Einordnung in privatrechtliche und öffentliche Forderungen.<br />
Für je<strong>des</strong> Konto ist eine Standardforderungsart hinterlegt. Weicht die Forderungsart<br />
im Einzelfall ab, ist die Forderungsart in der Annahme-Anordnung gemäß nachstehender<br />
Kriterien einzutragen:
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Umbuchungen/Verrechnungen = 10<br />
Öffentlich-rechtliche Forderung mit Säumniszuschlägen inkl.<br />
Mahngebühren = 20<br />
Öffentlich-rechtliche Forderung mit Säumniszuschlägen ohne<br />
Mahngebühren = 25<br />
Öffentlich-rechtliche Forderung ohne Säumniszuschlagberechnung<br />
inkl. Mahngebühren = 30<br />
Öffentlich-rechtliche Forderung ohne Säumniszuschlagberechnung<br />
mit Mahngebühren = 35<br />
Privatrechtliche Forderung ohne Mahngebühren mit Vollstreckung = 40<br />
Privatrechtliche Forderung mit Mahngebühren mit Vollstreckung = 41<br />
Privatrechtliche Forderung ohne Mahngebühren ohne Vollstreckung = 45<br />
Privatrechtliche Forderung mit Mahngebühren ohne Vollstreckung = 46<br />
Dauermahnsperre = 50<br />
Sofortige Vollstreckung = 80<br />
(16) Fälligkeit<br />
Hier ist der früheste mögliche Einzahlungstermin anzugeben, um Zinsgutschriften<br />
bzw. Zinsersparnisse zu erhalten.<br />
(17) Buchungstext<br />
Hier ist der Grund der Zahlung anzugeben, dieser sollte lesbar für interne Auswertungszwecke<br />
und insbesondere lesbar für die Anlagenbuchhaltung sein, um was für<br />
einen Vermögensgegenstand es sich handelt.<br />
(18) Überweisungstext<br />
Dieser ist eher für die Auszahlung von Relevanz. Bei der Annahmeanordnung kann<br />
dieses Feld ausgefüllt werden für zusätzliche Informationen, die der Buchhaltung<br />
bzw. der Kasse dienen könnten.<br />
(19) Daueranordnungen<br />
Bei Daueranordnungen ist hier die Anzahl der Teilbeträge anzugeben und das<br />
Enddatum. Daueranordnungen gelten nur noch für das laufende Haushaltsjahr.<br />
(20) Adresse<br />
Es ist erforderlich, dass immer eine vollständige Adresse angegeben ist, - ggf. als<br />
Anlage, siehe oben. Die Angabe der Adressnummer ist Pflicht.<br />
2. Auszahlungsanordnung<br />
Der Vordruck der Auszahlungsanordnung ist im Intranet veröffentlicht. Dieser ist am PC<br />
auszufüllen und auf grünem Papier auszudrucken.<br />
(1) Anordnender Verwaltungsbereich (Kernverwaltung, Eigenbetrieb,<br />
Gesellschaft)<br />
Das Formular ist für die Kernverwaltung, den Eigenbetrieb Grundstücksentwicklung<br />
(EB 62), den Eigenbetrieb Gebäude, Einkauf und Logistik (EB 85) und den Eigenbetrieb<br />
Sport, Freizeit, <strong>Salzgitter</strong>see GmbH (SFS), bis auf die anordnende Stelle im<br />
rechten oberen Feld, identisch.<br />
(2) Kennzeichnung <strong>des</strong> Anordnungsadressaten<br />
Hier ist zu kennzeichnen, ob die Weitergabe <strong>des</strong> Formulars an die Finanzbuchhaltung<br />
oder die Anlagenbuchhaltung erfolgen soll.
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Die Anordnung ist an die Anlagenbuchhaltung zu richten, sofern es sich um eine<br />
investive Auszahlung handelt, investive Vorgänge sind z.B.<br />
• Beschaffung von Vermögensgegenstände ab einen Anschaffungswert von 410,-<br />
€ netto<br />
• Hoch- und Tiefbaumaßnahmen<br />
• Verkauf, Verschrottung von Vermögensgegenständen<br />
• Erwerb, Verkauf von Finanzanlagen<br />
• Erhaltene oder geleistete Zuwendungen für Investitionen<br />
• Erschließungs-, Straßenausbau- und Abwasserbeiträge<br />
• Aufnahme und Tilgung von Krediten<br />
Die Anordnung an die Anlagenbuchhaltung ist in zweifacher Ausfertigung zu<br />
versenden.<br />
Bei den Eigenbetrieben hat auch der Erwerb der geringwertigen Vermögensgegenstände<br />
bzw. Wirtschaftsgüter über die Anlagenbuchhaltung zu erfolgen<br />
(Anschaffungswert von 60,- bis 410,- € netto).<br />
(3) Art der Anordnung<br />
Die Anordnungsart ist anzukreuzen, - handelt es sich um eine Einzelanordnung,<br />
eine Umbuchung/Verrechnung, Daueranordnung oder Sammelanordnung.<br />
(4) Abschlagszahlung oder Schlusszahlung<br />
Hier ist zu kennzeichnen, ob es sich bei der Rechnung, um eine Abschlags- oder<br />
Schlusszahlung handelt.<br />
(5) Barzahlung<br />
Auszahlungsanordnungen für Barzahlungen werden grundsätzlich über die Gebührenzahlstelle<br />
in dem dort zulässigen Umfang (Auszahlungskatalog) durchgeführt.<br />
Über Erweiterungen <strong>des</strong> Auszahlungskataloges der Gebührenzahlstelle entscheidet<br />
im Einzelfall der Kassenverwalter oder ein von ihm autorisierter Kassenbediensteter<br />
und dokumentiert dieses durch einen Sichtvermerk auf dem Original der Auszahlungsanordnung.<br />
Die Auszahlungsanordnung ist in doppelter Ausfertigung bei der<br />
Gebührenzahlstelle vorzulegen. Die Zweitschrift ist als solche kenntlich zu machen.<br />
Wird dem Bürger ausnahmsweise die Auszahlungsanordnung ausgehändigt, hat er<br />
sich bei der Zahlstelle ausreichend zu identifizieren (z.B. Personalausweis) und die<br />
Anordnung taggleich mit der Ausstellung vorzulegen. Ist eine Identifizierung nicht<br />
möglich, muss den Zahlungsempfänger ein Bediensteter <strong>des</strong> entsprechenden<br />
Fachdienstes begleiten.<br />
(6) Aufträge (Bestellung)<br />
Es ist zu kennzeichnen, ob eine Mittelbindung ein<strong>zur</strong>ichten ist. Bei der Buchung<br />
muss die Auftragsnummer angegeben werden.<br />
(7) Absender<br />
Für etwaige Rückfragen ist in diesem Feld der Absender (Fachdienst, Name, Tel.-<br />
Nr.) anzugeben.<br />
(8) Haushaltsjahr<br />
Für die Zuordnung zum Haushaltsjahr gilt das Periodisierungsprinzip. Es ist<br />
entscheidend in welchem Jahr die wirtschaftliche Ursache liegt, d.h. unabhängig<br />
vom Zeitpunkt der Zahlung werden der Wertezuwachs und der Werteverzehr<br />
dargestellt.<br />
(9) Konto<br />
Das Konto ist dem aktuellen Kontenplan zu entnehmen. Aufwendungen befinden<br />
sich unter der Kontenklasse 4 und außerordentliche Aufwendungen in der Kontenklasse<br />
5 (diese werden von der Finanzbuchhaltung gebucht). Auszahlungen im<br />
investiven Bereich beruhen hauptsächlich auf der Anschaffung von Vermögensge-
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
genständen, Baumaßnahmen und Auszahlungen für Investitionen an Dritte<br />
(Kontenklasse 0 – Verwendung <strong>des</strong> Zugangskontos).<br />
(10) Kostenstelle<br />
Die Kostenstelle spiegelt die Organisationseinheit wieder und ist zwingend<br />
anzugeben. Die Kostenstelle hat 8 Ziffern, die ersten 4 für die Organisationseinheit<br />
und die weiteren 4 Stellen für weitere Strukturfestlegungen der Fachdienste.<br />
(11) Kostenträger<br />
Der Kostenträger ist bei einer eindeutigen Produktzuordnung anzugeben. Dieser ist<br />
10stellig. Die ersten 3 Stellen geben die Produktgruppen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wieder, die<br />
nächsten 3 Stellen das städtische Produkt, die letzten 4 Ziffern sind vorgesehen für<br />
die Darstellung der Leistung. Ausnahmen davon sind die FD 50 und 51 hier wird<br />
auch die Leistungsebene abgebildet.<br />
(12) Vorgangsnummer<br />
Die Vorgangsnummer ist in einigen Fällen anzugeben, z.B. bei Mündelgeldern.<br />
(13) Investitionsnummer<br />
Die Investitionsnummer ist bei den geplanten Investitionen anzugeben. Die Investitionsnummer<br />
hat 9 Stellen und gliedert sich wie folgt: die ersten 4 Stellen der<br />
Kostenstelle, die nächsten 3 Stellen für die Maßnahme und die letzten 2 Stellen für<br />
die Untermaßnahme.<br />
(14) Betrag<br />
Angabe <strong>des</strong> tatsächlich zu buchenden Betrages, das heißt bei der Geltendmachung<br />
von Skonto der Nettobetrag (Rechnungsbetrag abzüglich Skonto), ausgenommen<br />
davon sind die Eigenbetriebe, hier ist der Bruttobetrag anzugeben und der Skontoabzug<br />
im Feld Skonto.<br />
(15) Skonto<br />
Dieses Feld ist nur von den Eigenbetrieben auszufüllen. Die Angabe erfolgt in<br />
Prozentsätzen.<br />
(16) Mehrwertsteuer<br />
In diesem Feld ist der Mehrwertsteuersatz nur anzugeben, wenn es sich um Tätigkeiten<br />
von Betrieben gewerblicher Art handelt (z. B. Marktwesen, Turnhallenvermietung,<br />
kulturelle Veranstaltungen, SRB, Volkshochschule, Eissporthalle).<br />
(17) Haushaltsrest<br />
Es ist zu kennzeichnen, ob es sich um einen Haushaltsrest handelt. Es ist davon<br />
auszugehen, dass zunächst der Haushaltsausgaberest beansprucht wird<br />
(18) Kassenzeichen (externe Belegnummer)<br />
Das Kassenzeichen (externe Belegnummer) setzt sich bei der Auszahlungsanordnung<br />
aus der Adress-Nummer <strong>des</strong> Kreditors (Punkt), den ersten und einer Belegnummer<br />
zusammen. Als Belegnummer gilt hier die Rechnungsnummer oder das<br />
Aktenzeichen.<br />
Die Adressnummer erhalten Sie aus dem so genannten Acess-Runtime-Modul, das<br />
auf Antrag bei 1.2.1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden kann.<br />
Zuständig für die Adresseinarbeitung und Rückmeldung an den Fachdienst über die<br />
Verfügbarkeit der neuen Adresse ist die <strong>Stadt</strong>kasse. Neue Adressen, die nicht im<br />
Acess-Runtime-Modul erfasst sind, sind über das Formular „Vordruck: Neue<br />
Adresse für das Finanzwesen (newsystem) bzw. „Vordruck: Neue Adresse für das<br />
Finanzwesen (newsystem), LISTENFORM (im Intranet eingestellt) an die Kasse zu<br />
schicken (Email: 20-KasseAdressverwaltung), welche diese daraufhin in die<br />
Finanzadressenkartei einpflegt.
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
(19) Fälligkeit<br />
Hier ist der letzt mögliche Auszahlungstermin anzugeben, um Zinsgutschriften bzw.<br />
Zinsersparnisse zu erhalten.<br />
(20) Buchungstext<br />
Hier ist der Grund der Zahlung anzugeben, dieser sollte lesbar für interne Auswertungszwecke<br />
und insbesondere lesbar für die Anlagenbuchhaltung sein, um was für<br />
einen Vermögensgegenstand es sich handelt.<br />
(21) Überweisungstext<br />
In der Rubrik "Überweisungstext" sind die Daten einzutragen, die auf dem Kontoauszug<br />
<strong>des</strong> Zahlungsempfängers erscheinen sollen. In diesem Feld ist das Rechnungsdatum<br />
und die Rechnungsnummer anzugeben oder aber andere notwendige<br />
Informationen, die der Zahlungsempfänger <strong>zur</strong> Zuordnung der Zahlung benötigt.<br />
(22) Daueranordnungen<br />
Bei Daueranordnungen ist hier die Anzahl der Teilbeträge anzugeben und das<br />
Enddatum. Daueranordnungen gelten nur noch für das laufende Haushaltsjahr.<br />
(23) Adresse<br />
Es ist erforderlich, dass immer eine vollständige Adresse angegeben ist.
2<br />
19<br />
20<br />
2007-01/1<br />
4<br />
9<br />
Annahmeanordnung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />
Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />
Annahme Umbuchung/Verrechnung<br />
3 (Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />
1<br />
Anlage 1<br />
<strong>Stadt</strong> SZ<br />
Eingang Buchhaltung:<br />
Erfasst: Ab an Kasse<br />
□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />
□ Ga □ Wie □ Fre<br />
□<br />
Absender<br />
FD u. Name :<br />
(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />
Haushaltsjahr: 2007 5 Konto<br />
6<br />
Kostenstelle:<br />
7<br />
Kostenträger:<br />
8<br />
Vorgangsnummer:<br />
Betrag: 11<br />
Investitionsnummer:<br />
10<br />
€ Skonto: %<br />
12<br />
MWSt. % 13 Haushaltsrest: J<br />
14 9<br />
15<br />
17<br />
18<br />
Kassenzeichen: (Adressnummer.Kostenstelle [erste vier Stellen].Belegnummer [erste Ziffer = Jahreszahl]<br />
Adressnummer . . Belegnummer<br />
Mahnmethodencode: Fälligkeit: 16<br />
Buchungstext:<br />
Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />
Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />
Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />
Adresse: Nr.:<br />
Name, Vorname, Firma:<br />
PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />
siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />
Sachlich richtig: Rechnerisch richtig: Datum, Unterschrift <strong>des</strong><br />
Anordnungsbefugten:<br />
__________________________<br />
siehe Anlage<br />
__________________________<br />
siehe Anlage ________________________<br />
( )<br />
Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:
2007-01/2<br />
Annahmeabgangs-Anordnung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />
Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />
Annahme Umbuchung/Verrechnung<br />
(Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />
Absender<br />
FD u. Name :<br />
(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />
Haushaltsjahr: 2007 Konto<br />
Kostenstelle: Kostenträger:<br />
Vorgangsnummer: Investitionsnummer:<br />
Betrag: € Skonto: %<br />
MWSt. % Haushaltsrest: J<br />
Kassenzeichen: (Adressnummer.Kostenstelle [erste vier Stellen].Belegnummer [erste Ziffer = Jahreszahl]<br />
Anlage 2<br />
<strong>Stadt</strong> SZ<br />
Eingang Buchhaltung:<br />
Erfasst: Ab an Kasse<br />
□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />
□ Ga □ Wie □ Fre<br />
□<br />
Adressnummer . . Belegnummer<br />
Mahnmethodencode: Fälligkeit:<br />
Buchungstext:<br />
Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />
Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />
Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />
Adresse: Nr.: siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />
Name, Vorname, Firma:<br />
PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />
Sachlich richtig: Rechnerisch richtig:<br />
__________________________<br />
siehe Anlage<br />
Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />
________________________<br />
__________________________<br />
siehe Anlage ( )<br />
Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:
2007-01/3<br />
2<br />
5<br />
4<br />
7<br />
Auszahlungsanordnung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />
Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />
Aufwand/Auszahlung 3 Umbuchung/Verrechnung<br />
(Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />
Abschlagszahlung<br />
Barauszahlung<br />
Auftrag (Bestellung):<br />
Neu, Mittel binden<br />
Bei Zahlung aus einem Auftrag:<br />
Auftrags-Nr:<br />
Absender<br />
FD u. Name :<br />
(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />
6<br />
1<br />
<strong>Stadt</strong> SZ<br />
Eingang Buchhaltung:<br />
Anlage 3<br />
Erfasst: Ab an Kasse<br />
□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />
□ Ga □ Wie □ Fre<br />
□<br />
Haushaltsjahr: 2007 8 Konto<br />
9<br />
12<br />
Kostenstelle:<br />
Vorgangsnummer:<br />
10<br />
Kostenträger:<br />
Investitionsnummer:<br />
13<br />
Betrag: 14<br />
€ Skonto: %<br />
18<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
MWSt. % Haushaltsrest: J<br />
16<br />
Kassenzeichen: (Adressnummer..Belegnummer [Aktenzeichen, Rechnungsnummer]<br />
Adressnummer . Belegnummer<br />
Mahnmethodencode: Fälligkeit:<br />
19<br />
Buchungstext:<br />
Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />
Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />
Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />
Adresse: Nr.:<br />
Name, Vorname, Firma:<br />
PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />
Sachlich richtig: Rechnerisch richtig:<br />
__________________________<br />
siehe Anlage<br />
siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />
17<br />
15<br />
11<br />
Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />
________________________<br />
__________________________<br />
siehe Anlage ( )<br />
Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:
2007-01/4<br />
Auszahlungsabgangs-Anordnung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />
Anlagebuchhaltung – Team Finanzmanagement –<br />
Aufwand/Auszahlung Umbuchung/Verrechnung<br />
(Bei Sammelanordnung: siehe anliegende Liste)<br />
Anlage 4<br />
<strong>Stadt</strong> SZ<br />
Eingang Buchhaltung:<br />
Barauszahlung Auftrag (Bestellung):<br />
Erfasst: Ab an Kasse<br />
Neu, Mittel binden<br />
□ He □ Kü □ No (nur Kasse intern !!):<br />
Bei Zahlung aus einem Auftrag:<br />
□ Ga □ Wie □ Fre<br />
Auftrags-Nr: □<br />
Absender<br />
FD u. Name :<br />
(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />
Haushaltsjahr: 2007 Konto<br />
Kostenstelle: Kostenträger:<br />
Vorgangsnummer: Investitionsnummer:<br />
Betrag: € Skonto: %<br />
MWSt. % Haushaltsrest: J<br />
Kassenzeichen: (Adressnummer..Belegnummer [Aktenzeichen, Rechnungsnummer]<br />
Adressnummer . Belegnummer<br />
Mahnmethodencode: Fälligkeit:<br />
Buchungstext:<br />
Für interne Zwecke, z. B. KLR<br />
Überweisungstext: R.-Nr.: , R.-Datum: ,<br />
Bei Daueranordnungen Anzahl der Teilbeträge pro Jahr: Endedatum:<br />
Adresse: Nr.: siehe Anlage Lastschrifteinzug (Kontoverbindung siehe Anlage)<br />
Name, Vorname, Firma:<br />
PLZ, Wohnort, Straße, Nr.:<br />
Sachlich richtig: Rechnerisch richtig:<br />
__________________________<br />
siehe Anlage<br />
Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />
________________________<br />
__________________________<br />
siehe Anlage ( )<br />
Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen: Rechnungsprüfungsamt:
2007-01/6<br />
Anordnung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
für maschinell errechnete Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />
Annahme Auszahlung<br />
Absender<br />
FD u. Name :<br />
(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />
Haushaltsjahr: 2007<br />
Konto<br />
Kostenstelle:<br />
Kostenträger:<br />
Betrag:<br />
Anlage 5<br />
<strong>Stadt</strong> SZ<br />
Eingang Buchhaltung:<br />
Die dem Verfahren zugrunde gelegten Daten sind sachlich und rechnerisch richtig, vollständig ermittelt<br />
und erfasst und mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet. Die Datenausgabe ist vollständig und<br />
richtig.<br />
Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />
Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen:<br />
________________________<br />
( )
Sammelanordnung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong> Kassenanordnungswesens<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Anlage 6
2007-01/5<br />
Allgemeine Anordnung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Finanzbuchhaltung – Fachgebiet <strong>Stadt</strong>kasse –<br />
Annahme Auszahlung<br />
Absender<br />
FD u. Name :<br />
(für etwaige Rückfragen bitte unbedingt angeben) Tel.-Nr.<br />
Anlage 7<br />
<strong>Stadt</strong> SZ<br />
Eingang Buchhaltung:<br />
Die <strong>Stadt</strong>kasse wird angewiesen, folgende Einnahme anzunehmen bzw. Ausgabe per Lastschrift zu tätigen:<br />
Haushaltsjahr: 2007<br />
Konto<br />
Kostenstelle:<br />
Kostenträger:<br />
Datum, Unterschrift <strong>des</strong> Anordnungsbefugten:<br />
Raum für Bemerkungen oder weitere Mitteilungen:<br />
________________________<br />
( )
Anlagenabgang<br />
Fachdienst<br />
An<br />
FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />
I.<br />
Inventarnummer* Kostenstelle<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
<strong>Salzgitter</strong>, den<br />
Sachbearbeiter<br />
Telefonnummer Fax-Nr.<br />
E-Mail:<br />
Abgangsdatum<br />
Monat Jahr<br />
Anzahl 10 Abgangsart<br />
Abgangsart: 1= Verlust 2=Diebstahl 3= Zerstörung 4= Verschrottung<br />
5= Sonstiges<br />
* Falls die Inventarnummer nicht mehr festzustellen ist, fügen Sie bitte die Rechnungskopie bei und geben Sie<br />
alle bekannten Daten (wie Lieferant, Anschaffungsjahr, geschätzter Anschaffungspreis etc.) an.<br />
II. zu 1), 2) und 3):<br />
Im Falle von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung bitte den Vorgang kurz schildern:<br />
Die Polizei wurde eingeschaltet, Polizeiliches Aktenzeichen:<br />
nicht eingeschaltet.<br />
Meldung an Versicherung ist erfolgt, Schadensfallnummer:<br />
nicht erfolgt.<br />
III. zu 4)<br />
Im Falle von Verschrottung bitte kurz den Grund angeben:<br />
IV.<br />
Ggf. weitere Angaben, soweit im Einzelfall notwendig:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Anlage 8
Anlagenänderung<br />
Fachdienst <strong>Salzgitter</strong>, den<br />
Sachbearbeiter<br />
Telefonnummer<br />
E-Mail:<br />
An<br />
FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Inventarnummer: Kostenstelle:<br />
Abgabe an eine andere Kostenstelle:<br />
Werterhöhung:<br />
Bezeichnung der werterhöhenden Maßnahme:<br />
Fax-Nr.<br />
Anschaffungswerte der werterhöhenden Maßnahme (EURO incl. UST):<br />
außerplanmäßige Wertminderung:<br />
Grund der Wertminderung:<br />
Betrag der Wertminderung:<br />
Ggf. weitere Angaben, soweit im Einzelfall notwendig:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Anlage 9
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Fertigstellungsmeldung für den Straßenbau<br />
Fachdienst 66 <strong>Salzgitter</strong>, den<br />
Sachbearbeiter<br />
Telefonnummer<br />
An<br />
FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />
Straßenkennnummer/n:<br />
Baumaßnahme: Investitionsnummer:<br />
Art:<br />
Funktionsklasse: Baustoff:<br />
Datum der Verkehrsfreigabe:<br />
Schlussrechnung voraussichtlich/Datum:<br />
Konto:<br />
Kostenstelle: ggf. Kostenträger:<br />
Baukosten in EURO Bemerkung<br />
Kosten bislang:<br />
noch zu erwartende Kosten: ca.<br />
Gesamtkosten:<br />
Endgültig abgerechnet: ja nein<br />
Anlage 10<br />
Prozentuale Aufteilung der Straßenabschnitte:<br />
Straßenkennnummer:<br />
% Satz Kosten bisher noch zu erwartende Kosten<br />
ca.<br />
ca.<br />
ca.<br />
ca.<br />
ca.<br />
ca.<br />
Datum, Unterschrift
Vergabe Straßenkennnummer<br />
Fachdienst 66 <strong>Salzgitter</strong>, den<br />
Sachbearbeiter<br />
Telefonnummer<br />
An<br />
FD 20.1, Zentrale Anlagenbuchhaltung<br />
Baumaßnahme:<br />
Investitionsnummer:<br />
Konto:<br />
Ortsname:<br />
Kostenstelle:<br />
ggf. Kostenträger:<br />
Straßenkennnummer:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Anlage 11<br />
auf Straße von Straße nach Straße Abschnitt
Bildung von Haushaltsresten<br />
Anhang <strong>zur</strong> <strong>Geschäftsordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Regelung</strong> <strong>des</strong><br />
Kassenanordnungswesens der <strong>Stadt</strong> <strong>Salzgitter</strong><br />
Hierfür muss zu gegebener Zeit eine <strong>Regelung</strong> für das Jahr 2008 erfolgen.<br />
Anlage 12